Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern und öffentlich zugängliche

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Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern und öffentlich zugängliche
Bericht der Arbeitsgruppe
„Siedlungsflächen, Energie und Erreichbarkeiten“
Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern und
öffentlich zugängliche Einrichtungen
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Siedlungsflächen, Energie und Erreichbarkeiten“ im
Rahmen des Masterplans Daseinsvorsorge im Werra-Meißner-Kreis.
Auftraggeber
Verein für Regionalentwicklung
Werra-Meißner e.V.
Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Niederhoner Str. 54
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
37269 Eschwege
Verfasser
proloco
Dr. Michael Glatthaar, Dr. Franziska Lehmann, Ursula Land
Am Neuen Markt 19
Burgstraße 22/23
28199 Bremen
37073 Göttingen
0421 59 75 900
0551 54 809 22
[email protected]
Göttingen, November 2013
1
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Inhalt
1.
Einführung und Hintergrund .............................................................................................. 3
2.
Vorgehen, Methodik und Zielsetzung ................................................................................ 5
3.
Aktuelle Situation und Bewertung ..................................................................................... 9
3.1
4.
Quantitative Ergebnisse ............................................................................................ 18
3.1.1
Bad Sooden-Allendorf ............................................................................................ 18
3.1.2
Berkatal .................................................................................................................. 20
3.1.3
Eschwege................................................................................................................ 21
3.1.4
Großalmerode ........................................................................................................ 23
3.1.5
Herleshausen ......................................................................................................... 25
3.1.6
Hessisch Lichtenau ................................................................................................. 27
3.1.7
Meinhard................................................................................................................ 29
3.1.8
Meißner.................................................................................................................. 31
3.1.9
Neu-Eichenberg...................................................................................................... 33
3.1.10
Ringgau................................................................................................................... 35
3.1.11
Sontra ..................................................................................................................... 37
3.1.12
Waldkappel ............................................................................................................ 39
3.1.13
Wanfried ................................................................................................................ 42
3.1.14
Wehretal ................................................................................................................ 43
3.1.15
Weißenborn ........................................................................................................... 45
3.1.16
Witzenhausen ........................................................................................................ 46
3.2
Quantitative Ergebnisse – öffentlich zugängliche Einrichtungen der ev. Kirche ...... 50
3.3
Qualitative Ergebnisse für vier DGH’s mit guter Auslastung ..................................... 53
3.3.1
Haus des Gastes, Dohrenbach, Stadt Witzenhausen............................................. 53
3.3.2
Mehrzweckhalle Frankenhain, Gemeinde Berkatal ............................................... 56
3.3.3
Dorfgemeinschaftshaus Laudenbach, Stadt Großalmerode.................................. 58
3.3.4
Bürgerhaus Werratal, Schwebda, Gemeinde Meinhard........................................ 62
3.3.5
Schlussfolgerungen ................................................................................................ 64
Handlungsempfehlungen ................................................................................................. 66
Anhang 1: Erhebungsfragebogen
2
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
1. Einführung und Hintergrund
Die Region Werra-Meißner wurde im Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Region
schafft Zukunft“ im Zeitraum von 2009 bis 2011 vom BMVBS und BBSR gefördert. Ziel des
Modellvorhabens war die Entwicklung eines Masterplans Daseinsvorsorge, der in den wichtigsten Themenbereichen in drei Arbeitsgruppen erarbeitet wurde (s. Abschlussbericht Masterplan Daseinsvorsorge Region hat Zukunft Werra-Meißner, 2011). Dieser Masterplan Daseinsvorsorge ist anschließend in verschiedenen Arbeitsgruppen fortgesetzt und verstetigt
worden.
In der Arbeitsgruppe „Siedlungsflächen, Energie und Erreichbarkeiten“ wurden als neu zu
bearbeitendes Thema „Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche
Einrichtungen“ ausgewählt. Die Auswahl fand im Rahmen einer Befragung von Schüsselakteur/innen aus Politik, Verwaltung, Bürgermeister/innen sowie weiteren Akteur/innen aus
dem MORO-Prozess statt und wurde durch die Lenkungsgruppe bestätigt.
Hintergrund für die Diskussionen bilden einerseits die zunehmende Finanzknappheit der
öffentlichen Haushalte (s. Diskussion um Schutzschirm) sowie anderer Träger und Institutionen, die dazu führt, dass alle Einrichtungen und damit die Kosten geprüft werden. Andererseits zeigt sich, dass die Auslastung der Einrichtungen in vielen Fällen gering ist und hier
mehr und mehr die Frage gestellt wird, wie die Einrichtungen gestaltet werden müssen, damit sie ihren Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in den Orten leisten können und
für Veranstaltungen, Begegnungsstätten und Kommunikation wieder mehr genutzt werden.
Es gibt Diskussionen innerhalb der Städte und Gemeinden über die Zukunft der jeweiligen
Dorfgemeinschaftshäuser sowie weiteren öffentlichen Einrichtungen, die i.d.R. den freiwilligen Leistungen der Kommunen zugeordnet werden.
Sehr deutlich wird in den beiden Kirchenkreisen der evangelischen Kirche in Eschwege und
Witzenhausen über die Zukunftsfähigkeit der gemeindlichen Einrichtungen diskutiert. Hier
sind in jüngster Zeit Vorgaben der jeweiligen Landeskirche über die Anzahl an Gemeinderäumen bzw. der in Abhängigkeit von der Anzahl der Gemeindemitglieder künftig noch von
der Landeskirche unterhaltenen Gebäudefläche entwickelt worden, die in Zukunft umgesetzt
werden sollen. Das bedeutet, die Entscheidung über den Erhalt bzw. die Nutzung der Räumlichkeiten ist ausschließlich an die Statistik der Gemeindemitglieder und nicht deren Aktivität
gebunden.
Das Thema Dorfgemeinschaftshäuser ist schon seit vielen Jahren im Rahmen der Dorferneuerung ein Dauerthema. Es basiert auf einer nahezu flächendeckenden Förderung der ländlichen Räume in Hessen in den 1960er bis 1980er Jahren und teilweise noch bis heute, in deren Folge fast in jedem Ortsteil ein Dorfgemeinschaftshaus neu errichtet oder durch Umbau
geschaffen wurde. Im Rahmen des Förderprogramms Dorferneuerung wird in der Regel das
jeweilige Dorfgemeinschaftshaus im Förderschwerpunkt modernisiert, energetisch saniert
und in einzelnen Fällen auch neu gebaut. Gleichzeitig wurde in den letzten Jahren mehr und
mehr festgestellt, dass die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser zurückgeht.
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Dies kann ganz verschiedene Ursachen haben, die wichtigsten sind:
die Vereinsaktivitäten, die hauptsächlich die Dorfgemeinschaftshäuser nutzen, sind
insgesamt geringer geworden (Änderung des Freizeitverhaltens),
die Anzahl an privaten Feiern ist zurück gegangen, da private Feiern häufiger in Gaststätten durchgeführt werden (Verlagerung),
es wurden zusätzliche Räumlichkeiten in den Orten geschaffen (Vereinsheime, Sportlerhäuser, etc.), so dass mehr und mehr Nutzungen in „eigenen“ Räumlichkeiten
stattfinden,
die häufig angeschlossenen Kühlhäuser in Verbindung mit Schlachträumen werden
i.d.R. überhaupt nicht mehr genutzt, da viele Privathaushalte über eigene Gefrierschränke verfügen und immer weniger privat oder gemeinschaftlich geschlachtet
wird,
im Zuge des demografischen Wandels findet ein Rückgang der Bevölkerung sowie eine altersstrukturelle Verschiebung statt, so dass immer weniger Jugendliche in den
Ortsteilen leben und sich dies auch auf die Nutzung von Jugendräumen oder die Aktivitäten von Jugendfeuerwehren etc. auswirkt. Zusätzlich wirken sich die Änderungen
im Schulsystem (Ganztagsschulen, Verkürzung von 13 auf 12 Schuljahre) auf die
wohnortnahen Freizeitaktivitäten der Jugendlichen aus (altersgruppenspezifische
Änderungen).
Im vorliegenden Bericht werden Vorgehen, Methodik und Zielsetzung erläutert. Anschließend wird die Situation der Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugänglicher Einrichtungen der 16 Städte und Gemeinden des Werra-Meißner-Kreises differenziert dargestellt.
Dies basiert auf der Erhebung aller öffentlichen Einrichtungen mit einer Größe von mindestens 40 m² (nutzbare öffentliche Fläche) in einem Raum (Kapitel 3.1). In Kapitel 3.2 werden
die vier qualitativ bewerteten Dorfgemeinschaftshäuser dargestellt. Zielsetzung dieser Analyse war es, von guten Beispielen (bezogen auf die Auslastungszahlen) einige Ansatzpunkte
zu erhalten, die hilfreich für die anderen Dorfgemeinschaftshäuser oder öffentlich zugängliche Einrichtungen sind. Im abschließenden 4. Kapitel werden Handlungsempfehlungen auf
Grundlage der Analyse vorgenommen.
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
2. Vorgehen, Methodik und Zielsetzung
In der Arbeitsgruppe „Siedlungsflächenentwicklung, Energie und Erreichbarkeiten“ unter
Leitung von Frau Baumgärtel-Blaschke wurde in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen im
Jahr 2011 ein Fragebogen entwickelt und abgestimmt (s. Anhang)1. Der ursprünglich geplante Befragungszeitraum sollte bis Mitte November 2011 dauern. Einige der 16 Städte und
Gemeinden lieferten in dieser Zeit umfangreiche Daten über die öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Darin eingeschlossen waren auch eine unterschiedliche Anzahl der privaten Einrichtungen (s. Abbildung 3). Da der Arbeitskreis sich zum Ziel gesetzt hatte, einen möglichst
umfassenden Datenbestand zu erheben, wurde die Erhebungsfrist deutlich verlängert.
Um ein höheres Maß an Vergleichbarkeit der Daten zu erhalten und einzelne Nennungen
durch die Vertreter/innen der Städte und Gemeinden sowie der kirchlichen Einrichtungen zu
prüfen, wurde auf einer gemeinsamen Sitzung der Arbeitsgruppe im Mai 2012 vereinbart,
dass die Daten nochmal geprüft bzw. korrigiert werden. Seit Herbst 2012 liegt die quantitative Analyse der öffentlichen Einrichtung vor, wobei ein unterschiedlicher Detaillierungsgrad
der erfassten Daten besteht (s. Kapitel 3.1).
Als Erhebungszeitraum wurde das Jahr 2010 vereinbart. In einzelnen Fällen, in denen
z.B. durch Modernisierung und Sanierung die jeweilige Einrichtung zwischenzeitlich
nicht nutzbar war, wurde ein anderer Referenzzeitraum (Durchschnitt der letzten 3
Jahre) erhoben.
Für die Stadt Hessisch-Lichtenau wurde keine neue Erhebung durchgeführt, da im
Jahr 2009 und 2010 eine Untersuchung „Perspektiven für die Dorfgemeinschaftshäuser in Hessisch Lichtenau“ im Rahmen des städtebaulichen Förderprogramms Stadtumbau Hessen im Stadtumbaugebiet westliches Meißnerland durchgeführt wurde.
Auch die beiden evangelischen Kirchenkreise in Witzenhausen und Eschwege lieferten die Standortdaten. Zusätzlich wurden vom Kirchenkreis Witzenhausen auch die
Auslastungszahlen der Einrichtungen erfasst.
Im Ergebnis liegt eine Momentaufnahme des Jahres 2010 für die öffentlich zugänglichen
Einrichtungen und die Dorfgemeinschaftshäuser vor.
Zu Beginn der Bearbeitung wurden in der Arbeitsgruppe Zielsetzung und Vorgehensweise
vereinbart. Folgende Ziele wurden formuliert:
Jeder Ort soll einen öffentlichen Treffpunkt haben. Er soll von vielen Personen genutzt werden können (z.B. auch von Jugendlichen).
„Ort“ wird hier als Orts- oder Stadtteil verstanden. „Jeder Ort“ wurde im Sinne eines
Minimalstandards verstanden, da davon ausgegangen wird, dass viele verschiedene
öffentlich zugängliche Einrichtungen in den Ortsteilen vorhanden sind. Es geht nicht
1
Für die Befragung wurde ein Online-Fragebogen zur Verfügung gestellt, der vom Büro GGR aus Hamburg programmiert wurde. Alternativ wurde eine Excel-Datentabelle verteilt und genutzt.
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
darum, beispielsweise in Ortsteilen mit nur 30 Einwohner/innen eine neue Einrichtung zu schaffen.
Zielgruppenspezifische Ansätze, wie z.B. Treffpunkte für Jugendliche sollten mit betrachtet werden. Es wird vereinbart, dies möglichst über die Räume zu erheben (z.B.
Jugendraum in DGH) und über die qualitative Erhebung genauer zu erfassen.
Ziel ist die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen/ Handreichung zur Stärkung der
Orte und Erhalt bzw. Steigerung der Lebensqualität.
In der Diskussion wurde deutlich, dass dies nicht für jede Einrichtung sondern nur
exemplarisch stattfinden kann. Für eine differenzierte Bewertung jeder Einrichtung
müssten weitere Daten (Gebäudezustand etc.) erhoben sowie Gespräche/ Workshops mit den jeweiligen Nutzergruppen geführt werden. Dies war weder zeitlich
noch organisatorisch möglich.
Organisation des Austausches = Voneinander Lernen
Es wird davon ausgegangen, dass über die Erhebung verschiedene Typen öffentlich
zugänglicher Einrichtungen gebildet werden können und dass es gute und weniger
gute Beispiele im Kreis gibt. Hier soll eine interne Vernetzung organisiert werden. In
welcher Form dies passieren soll, wird auf Grundlage der Datenerhebung zu einem
späteren Zeitpunkt festgelegt.
Diskussion der Ergebnisse mit Entscheidungsträgern und vor Ort.
Es wird vereinbart, dass im Ergebnis nur Empfehlungen gegeben werden können. Die
Entscheidung muss von den Eigentümer/innen der Immobilien sowie vor Ort getroffen werden. Die Ergebnisse sollen in ausgewählten Teilräumen diskutiert werden.
Bewertungskriterien
Es sollen verschiedene Kriterien zu Bewertung herangezogen werden. Wesentlich für
die Beurteilung sind Kosten-Nutzen- bzw. Auslastungsanalysen. Es wurde vereinbart,
der Festlegung des Hessischen Rechnungshofs (aus dem Jahr 2008) zur generellen
Bewertung des Auslastungsgrads zu folgen. Danach sollte jede öffentlich zugängliche
Einrichtung über eine Auslastung von mindestens 10 % verfügen, bezogen auf eine
potentielle Nutzungszeit von 8 bis 24 Uhr an 7 Tagen pro Woche (entspricht 5.840
Nutzungsstunden/ Jahr).2
Es wurde darüber hinaus vereinbart, der Empfehlungen des Hessischen Rechnungshofs, alle Einrichtungen mit einer Auslastung von unter 10 % in ihrem Fortbestand zu
hinterfragen, nicht zu folgen und keine normativen Festlegungen für die Erhebung zu
treffen.
Öffentliche Einrichtungen verursachen Kosten, die von der Allgemeinheit zu tragen
sind. Dies wird für die Bewertung der Einrichtungen von den Teilnehmenden akzeptiert und als notwendige Voraussetzung festgelegt.
2
1o % Auslastung entsprechen 1,6 Nutzungsstunden pro Tag (1 Stunde und 36 Minuten). Es wurde vereinbart,
den Wert von 1,5 Stunden/ Tag als leichter zu kommunizierenden Wert zu verwenden.
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Die öffentlich zugänglichen Einrichtungen können i.d.R. nicht kostendeckend betrieben werden, da sie nur in geringem Maße Einnahmen erzielen. Doch die Förderung
des Vereinslebens, der lokalen Aktivitäten und der Gemeinschaft vor Ort wird als eine wichtige Voraussetzung für die Lebensqualität in den Orten angesehen, die von
der Allgemeinheit zu tragen ist. Von daher ist der Grad der Kostendeckung nicht allein ausschlaggebend für den Erhalt einer öffentlichen Einrichtung. Dies gilt für die
Dorfgemeinschaftshäuser in öffentlicher Trägerschaft genauso wie für die kirchlichen
Einrichtungen.
Kooperation bzw. Bündelungen von mehreren öffentlich zugänglichen Einrichtungen
an einem Ort sind ein möglicher Weg, um ein attraktives Mindestangebot vor Ort zu
sichern, die Auslastung zu erhöhen und gleichzeitig die Kosten der verschiedenen
Träger zu verringern und somit ein dauerhaftes Angebot vor Ort erhalten zu können.
Im Ergebnis soll aufgezeigt werden, wo Kooperationen in Zukunft möglich sind.
In der Datenerhebung für die öffentlichen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft (Dorfgemeinschaftshäuser) wurden auch Kosten und Erträge erhoben. Im Zuge der Bearbeitung
war es jedoch nicht möglich, eine Vergleichbarkeit der Angaben herzustellen. Gründe hierfür
lagen in einer unterschiedlichen Berücksichtigung von Personal- und Abschreibungskosten
(Ausgaben) sowie von Verrechnungen der Vereinsnutzungen (interne Leistungsverrechnung), der Berücksichtigung von Vermietungen etc. Der aktuelle Datenstand ist den jeweiligen Städten und Gemeinden zugesandt worden.
Bevölkerungsangaben
Die Einwohnerdaten wurden bundesweit neu ermittelt (Zensus 2011) und im Jahr 2013 veröffentlicht. Im Durchschnitt wurde die Einwohnerzahl hessenweit und so auch im WerraMeißner-Kreis um ca. 1 % verringert. Deutliche Korrekturen sind für die Städte Eschwege
und Witzenhausen durch die neuen amtlichen Angaben ermittelt worden. Einzelne Städte
haben auch mehr Einwohner/innen. Die Spannweite der Änderungen beträgt zwischen 2,86 % und +1,14 %.
Die Zensusdaten liegen nur auf Ebene der Städte und Gemeinden und nicht auf Stadt- und
Ortsteilebene vor, so dass im Folgenden die bisherigen Daten des Kreises (ECOM 21) verwendet werden, die eine Differenzierung nach Stadt- und Ortsteilen ermöglichen.
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Bevölkerungsdaten: Zensus 2011 und Abweichungen gegenüber Ecom 21
EW nach Ecom EW nach Zensus
Abweichung in
21
2011
Abweichung
%
8.218
Bad Sooden-Allendorf
8.214
-4
-0,049
1.661
Berkatal
1.673
12
0,717
19.812
Eschwege
19.421
-391
-2,013
6.760
Großalmerode
6.731
-29
-0,431
2.906
Herleshausen
2.905
-1
-0,034
12.265
Hessisch Lichtenau
12.149
-116
-0,955
4.794
Meinhard
4.784
-10
-0,209
3.208
Meißner
3.191
-17
-0,533
1.818
Neu Eichenberg
1.839
21
1,142
3.117
Ringgau
3.103
-14
-0,451
7.799
Sontra
7.780
-19
-0,244
4.656
Waldkappel
4.654
-2
-0,043
4.266
Wanfried
4.267
1
0,023
5.128
Wehretal
5.127
-1
-0,020
Weißenborn
1.092
1.092
0
0,00
Witzenhausen
15.339
14.913
-426
-2,857
Summe
102.839
101.843
-996
-0,978
8
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
3. Aktuelle Situation und Bewertung
Insgesamt wurden 248 öffentlich zugängliche Einrichtungen mit über 40 m² Nutzfläche in
einem Raum erfasst. Die Nebenräume (Flur, Toiletten, Abstellräume) wurden nicht zu den
öffentlich nutzbaren Flächen gezählt, sie sind jedoch in der Gesamtfläche enthalten (s. Abb.
1).
Von der Gesamtzahl an Einrichtungen entfällt über die Hälfte (56 %) auf kommunale Einrichtungen, dies sind i.d.R. die Dorfgemeinschaftshäuser (absolut 139). Davon sind in kommunaler Trägerschaft 122 Einrichtungen, das entspricht knapp 50 %. Über ¼ aller öffentlich zugänglichen Einrichtungen gehören zur evangelischen Kirche (absolut 65 Einrichtungen, das
entspricht 26,2 %). 25 öffentlich zugängliche Einrichtungen sind in Trägerschaft von Vereinen, hierbei handelt es sich meist um Sportstätten. Das entspricht einem Anteil von 10 % an
allen erfassten öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Fünf kommunale Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser) sind an private Betreiber verpachtet, die dort jeweils eine Gaststätte
betreiben und die zusätzliche Räumlichkeiten für öffentliche und private Zwecke anbieten,
das entspricht einem Anteil von 2 %. 12 kommunale Einrichtungen sind in privater Trägerschaft, diese befinden sich alle in der Stadt Witzenhausen, das entspricht einem Anteil von
5 % an allen erfassten Einrichtungen. Zusätzlich wurden drei Einrichtungen des Kreises erfasst.
Die Ergebnisse der Rückläufe sind unterschiedlich, so gibt es einzelne Städte oder Gemeinden, in denen nur für einen Teil der öffentlichen Einrichtungen Angaben über Kosten, Erträge oder die Auslastung gegeben werden konnten, andere Städte und Gemeinden konnten
die Angaben für alle Einrichtungen erfassen und liefern. Für alle privaten Einrichtungen
konnten keine Daten zur Auslastung erhoben werden, gleichwohl wurden sie mit erfasst, da
die Räumlichkeiten der privaten Einrichtungen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Abb. 1: Karte aller erfassten öffentlich zugänglichen Einrichtungen; Kartendarstellung GGR 2012
Zur Erfassung und Bewertung der einzelnen Nutzungen vereinbarte die Arbeitsgruppe, sich
an der Empfehlung des Hessischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2008 zu orientieren, in der
eine Auslastung in Höhe von 10 % als Mindestauslastung definiert wurde. Die Auslastung
berechnet sich dabei folgendermaßen (s. Abbildung 2):
Abb. 2: Berechnungsgrundlage
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Als Kapazität werden pro Jahr 5.840 Stunden zugrunde gelegt, das entspricht einer Kapazität
von 16 Stunden/Tag an 365 Tagen. Obwohl die Realität in vielen Fällen zeigt, dass viele Einrichtungen erst in den Abendstunden genutzt werden, gibt es auch Vormittagsnutzungen,
wie z.B. Schulsport in den großen Räumen.
Die Nutzung der m² je Stunde konnte in der Erhebung nicht differenziert erfasst werden, da
dies den Erhebungsaufwand deutlich überschritten hätte. Folglich wurde eine Vereinfachung
bzw. ein pragmatischer Ansatz festgelegt:
Kapazität: 5.840 h (16 h pro Tag) = 100%
Nutzungsstunden je Einrichtung = Gesamtnutzungsstunden
Hintergrund dieser Festlegung ist die These, dass sich einzelne Nutzungen i.d.R. ausschließen, auch wenn sie in getrennten Räumen stattfinden (Chorprobe und Sport,…).
Die großen Einrichtungen mit einer nutzbaren Fläche von 200 m² und mehr werden
hingegen häufiger doppelt genutzt, so dass hier die Gesamtnutzungsstunden um 1/3
reduziert werden.
Die acht Kernstädte sind gesondert betrachtet worden. Hierfür sind verschiedene Argumente angeführt worden. Es handelt sich häufiger um Einrichtungen, die verstärkt
auch von den umliegenden Orten genutzt werden oder gar kreisweite Angebote
(Musikschule oder Volkshochschulen) im Programm haben, so dass sie nicht mit den
auf die lokale Gemeinschaft ausgerichteten anderen Einrichtungen vergleichbar sind.
Darüber hinaus sind sie von der Größe und Ausstattung häufig auf gesamtgemeindliche Veranstaltungen ausgerichtet und deshalb anders dimensioniert.
Auslastungsampel:
Für die bessere Übersicht wurde eine Auslastungsampel entwickelt, die die Auslastung = Nutzungsstunden/5.840 in Form einer Ampel plakativ zeigt:
Grün entspricht einer Auslastung über 10% (mehr als 584 Stunden/ Jahr);
Gelb entspricht einer Auslastung zwischen 5 und 10 % (292 bis 583 Stunden/ Jahr)
Rot entspricht einer Auslastung unter 5 % (unter 291 Stunden pro Jahr).
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Öffentliche Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser und Bürgerhäuser)
40
35
30
25
20
15
10
5
0
über 10 %
5-10 %
unter 5 %
Keine Angaben
Abb.3: Auslastung der öffentlichen Einrichtungen (nur Dorfgemeinschaftshäuser) in %, eigene Berechnung und
Darstellung
Für die 144 erfassten öffentlich zugänglichen Einrichtungen, bei denen es sich i.d.R. um
Dorfgemeinschaftshäuser handelt3, wurden überwiegend Angaben über die Auslastung zur
Verfügung gestellt, die in folgende Kategorien aufgeteilt werden können:
Fast 33 % haben eine Auslastung von über 10 %. Damit wird die jeweilige Einrichtung
durchschnittlich mehr als 1,5 Stunden pro Tag genutzt. Es gibt einige Einrichtungen
die 20 % und mehr erreichen und es werden in verschiedenen Städten und Gemeinden sogar Spitzenwerte von über 40 % erreicht, das entspricht einer durchschnittlichen täglichen Nutzung von mehr als 6 Stunden. Hierbei sind mögliche Doppelnutzungen bei den größeren Einrichtungen bereits abgezogen worden.
Weitere 17 % aller erfassten Dorfgemeinschaftshäuser werden zwischen 5 und 10 %
genutzt. Das entspricht durchschnittlich einer Stunde pro Tag.
39 % aller Einrichtungen haben eine Auslastung von unter 5 %, werden folglich pro
Woche weniger als 6 Stunden genutzt.
Für 10 % aller „Dorfgemeinschaftshäuser“ sind keine Angaben zur Nutzung vorhanden. Hierbei handelt es sich i.d.R. um öffentliche Einrichtungen in privater Trägerschaft.
Abbildung 4 zeigt, dass in einigen Städten und Gemeinden für alle angegebenen öffentlich
nutzbaren Einrichtungen, die weitgehend in kommunaler Trägerschaft sind, Angaben zur
3
Die Anzahl der 144 öffentlich zugänglichen Einrichtungen berücksichtigt nicht die Gaststätten, kirchliche und
private Einrichtungen, die einer öffentlichen Nutzung zur Verfügung stehen.
12
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Auslastung gemacht werden konnten. Für die Einrichtungen der Stadt Witzenhausen konnte
dies nur für den Teil, der in öffentlicher Trägerschaft ist, erhoben werden, da für einen Teil
der an Vereine übertragenen Einrichtungen keine Daten vorliegen. Gleichfalls sind für alle
Städte und Gemeinden die verpachteten öffentlichen Einrichtungen nicht mit Daten unterlegt. In der Kreisstadt Eschwege liegen für die Dorfgemeinschaftshäuser in den Stadtteilen
differenzierte Angaben vor. Die Einrichtungen in der Kernstadt, wie z.B. der Rathaussaal oder
auch die Volkshochschule und Musikschule, die zu den öffentlich getragenen Einrichtungen
gezählt wurden, liegen keine Nutzungsdaten vor.
Abb.4: Anzahl der erfassten öffentlichen Einrichtungen (DGH) in Bezug zur Anzahl mit Auslastungsangaben,
eigene Berechnung und Darstellung.
Die durchschnittliche Auslastung der erfassten Einrichtungen in den Städten und Gemeinden
zeigt Abbildung 5. Insgesamt wurden 124 öffentliche Einrichtungen mit Auslastungsangaben
hierbei berücksichtigt. Dabei sind deutliche Unterschiede zwischen den Städten und Gemeinden des Werra-Meißner-Kreises vorhanden.
13
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
14
35
30
25
20
Auslastung
in %
15
10
5
0
Abb.5: Auslastung der Städte und Gemeinden im Vergleich, eigene Darstellung und Berechnung
Wenn Mehrfachnutzungen bei den größeren Einrichtungen mit einer Nutzfläche von über
200 m² und meist vier und mehr Räumen um 1/3 reduziert werden, verringern sich die
durchschnittlichen Auslastungen teilweise erheblich. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass
häufig Doppelnutzungen oder Parallelnutzungen in den größeren Einrichtungen stattfinden.
35
30
25
Auslastung in %
20
15
10
% Auslastung
reduziert um
Doppelnutzung
5
0
Abb.6: Auslastung der Städte und Gemeinden im Vergleich – reduziert um anteilige Doppelnutzungen in den
Einrichtungen mit mehr als 200 m² öffentlicher Nutzfläche, eigene Darstellung und Berechnung
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Der Durchschnitt der Auslastungen aller öffentlichen Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser und Bürgerhäuser) für die Auslastungsdaten zur Verfügung standen unter Berücksichtigung von Doppelnutzungen, liegt bei über 10 %. Folglich erfüllt der Durchschnitt aller Einrichtungen die Empfehlungen des hessischen Rechnungshofs (Auslastung von 10 % als empfohlener Mindestwert). Die Einrichtungen in der Stadt Witzenhausen übertreffen diese Zahl
um mehr als das Doppelte. Auch die Städte Großalmerode, Hess.-Lichtenau und Wanfried
sowie die Gemeinden Berkatal, Meinhard und Neu-Eichenberg liegen bei oder über 10 %. Die
Gemeinde Weißenborn liegt knapp unterhalb des Durchschnitts.
Problematisch ist die Auslastung der Städte und Gemeinden in Eschwege, Meißner, Ringgau,
Sontra und Wehretal. Deutlich unterdurchschnittlich ausgelastet sind darüber hinaus die
Einrichtungen in Bad Sooden-Allendorf, Herleshausen, und Waldkappel.4
Private Einrichtungen mit einer öffentlich nutzbaren Fläche von über 40 m²
Wie in der Abbildung 7 deutlich zu sehen ist, sind die Rückmeldungen der privat nutzbaren
Einrichtungen räumlich sehr unterschiedlich verteilt.
Abb. 7: Karte der erfassten öffentlich zugänglichen Einrichtungen in privater Trägerschaft, Kartendarstellung
GGR
4
Die differenzierten Angaben sind in Kap 3.1 bis 3.16 aufgeführt. Die Angaben für die Stadt Waldkappel gelten
unter Vorbehalt.
15
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Sie wurden vor allem von den Städten und Gemeinden im mittleren und südlichen Bereich
des Kreises angegeben. Diese Angaben werden bei der detaillierten Auswertung auf Ebene
der Städte und Gemeinden berücksichtigt (s. Kap. 3).
Öffentlich nutzbare Einrichtungen der evangelischen Kirche mit mehr als 40 m² öffentlicher
Nutzfläche
Die Einrichtungen der evangelischen Kirche verteilen sich weitgehend gleichmäßig über die
Städte und Gemeinden (s. Abbildung 8). Leider konnten im Rahmen der Erhebung die Einrichtungen der katholischen Kirchen nicht mit erfasst werden. Da der Werra-Meißner-Kreis
überwiegend protestantisch ist, handelt es sich dabei insgesamt nur um 6 öffentliche zugängliche Einrichtungen.
Abb. 8: Karte der erfassten öffentlich zugänglichen Einrichtungen der evangelischen Kirchkreise, Kartendarstellung GGR
16
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Öffentlich nutzbare Einrichtungen im Überblick
In der nachfolgenden Tabelle sind die Quadratmeter öffentlicher Nutzfläche aller Einrichtungen angegeben. Dies beinhaltet alle Gruppenräume sowie die Küchen der jeweiligen Einrichtungen, folglich sind Flure, Abstellräume, Toiletten etc. nicht zur öffentlich nutzbaren Fläche
dazugerechnet worden.
Übersicht Bevölkerung und öffentlich nutzbare Fläche (2011)
EW
m² öff. Nutzfläche
Bad Sooden-Allendorf
8.218
2.825
Berkatal
1.661
1.011
Eschwege*
19.812
3.935
Großalmerode
6.760
2.701
Herleshausen
2.906
2.007
Hessisch-Lichtenau
12.265
3.060
Meinhard
4.794
3.008
Meißner **
3.208
5.770
Neu Eichenberg
1.818
1.280
Ringgau
3.117
2.315
Sontra
7.799
2.650
Waldkappel
4.656
3.370
Wanfried **
4.266
3.679
Wehretal
5.128
1.829
Weißenborn
1.092
685
Witzenhausen
15.339
8.787
Summe
102.839
48.912
Mittelwert
m² pro EW
0,34
0,61
0,20
0,40
0,69
0,25
0,63
1,80
0,70
0,74
0,34
0,72
0,86
0,36
0,63
0,57
0,48
0,62
* Nicht für alle Einrichtungen liegen Größenangaben vor
** hoher Anteil privater Einrichtungen (Gaststätten, Vereinsheime,..)
Der Mittelwert (Summe der m² pro EW / 16) liegt bei 0,62 m² öffentlicher Fläche pro Einwohner. Aufgrund der vergleichsweise geringeren Fläche in den drei Städten im WerraMeißner-Kreis mit über 10.000 Einwohner/innen beträgt der Durchschnitt (Gesamteinwohner/ Gesamtflächenverhältnis) 0,48 m² öffentlicher Fläche pro Einwohner/in. Die Spannbreite reicht von 0,2 m² öffentlicher Fläche pro Einwohner/in in Eschwege oder 0,25 m² in Hess.Lichtenau bis hin zu 1,8 m² öffentlich zugänglicher Fläche pro Einwohner/in in der Gemeinde
Meißner. Bei den Angaben von Eschwege und Hess.-Lichtenau ist zu beachten, dass keine
privaten Einrichtungen berücksichtigt wurden und auch nicht für alle öffentlich nutzbaren
Einrichtungen Größenangaben zur Verfügung standen. Die Stadt Wanfried sowie die Gemeinde Meißner haben viele private Einrichtungen genannt, folglich sind hier die m² pro
Einwohner/in deutlich höher.
17
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
3.1 Quantitative Ergebnisse
Nachfolgend dargestellt werden die Ergebnisse der Erhebung, differenziert für die 16 Städte
und Gemeinden des Werra-Meißner-Kreises. Alle genannten Einwohnerdaten beziehen sich
auf das Jahr 2011 (31.12.2011) und sind vom Werra-Meißner-Kreis geliefert worden.
3.1.1 Bad Sooden-Allendorf
Die Stadt Bad Sooden-Allendorf hat 9 Stadtteile und zusammen mit der Kernstadt 8.218 Einwohner/innen (2011).
Es gibt insgesamt 13 Einrichtungen mit 2.825 m² öffentlicher Nutzfläche, das entspricht einer durchschnittlichen Flächengröße von 217 m² pro Einrichtung
In 9 Stadtteilen (ohne Kernstadt) mit insgesamt 1.929 Einwohner/innen (2011) gibt es
9 Einrichtungen – wobei 2 Stadtteile mit jeweils ca. 30 Einwohner/innen keine Einrichtung haben und folglich in 2 Stadtteilen jeweils 2 Einrichtungen vorhanden sind.
Die öffentliche Nutzfläche beträgt 1.415 m², das entspricht 157 m² im Durchschnitt.
Es gibt 4 Einrichtungen der evangelischen Kirche mit einer öffentlichen Nutzfläche
zwischen 47 und 213 m² und einer Durchschnittsfläche von 138 m² pro Einrichtung.
7 DGHs in kommunaler Trägerschaft haben zwischen 79 und 88 m² Nutzfläche (das
entspricht durchschnittlich 133,5 m² Nutzfläche/DGH).
In der Kernstadt gibt es mindestens 2 öffentliche Einrichtungen: Hochzeitshaus mit
über 600 m² und Haus der Siedler mit über 400 m² Nutzfläche; zusätzlich zwei kirchliche Einrichtungen mit 172 bzw. 213 m² Nutzfläche.
Abb. 9: Ausschnitt Bad Sooden-Allendorf, Kartendarstellung GGR
18
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
19
Öffentliche Einrichtungen in Bad Sooden-Allendorf (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Name der Einrichtung
Stadtteil
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
% Anteil
gesamt (h) zu
maximal (h)
Reduktion
wg. großer
Nutzfläche
EW
(2011)
Hochzeitshaus
Kernstadt
247
4,23
2,82
6.289
Dorfzentrum Ellershausen
Ellershausen
236
4,04
4,04
168
Haus der Siedler
Kernstadt
100
1,71
1,14
6.289
DGH Dudenrode
Dudenrode
327
5,60
3,73
160
DGH Kammerbach
Kammerbach
223
3,82
3,82
320
DGH Kleinvach
Kleinvach
180
3,08
3,08
237
DHG Oberrieden mit
Mehrzweckhalle
Oberrieden
943
16,15
10,76
530
DGH Orferode
Orferode
675
11,56
11,56
277
DGH Hilgershausen
Hilgershausen
128
2,19
1,46
178
In der Stadt Bad Sooden-Allendorf liegen zwei der neun erfassten öffentlichen Einrichtungen
(Dorfgemeinschaftshäuser) bei teilweise deutlich über 10 % mit absoluten Nutzungsstunden
zwischen 675 und 943. Das DGH Dudenrode liegt mit insgesamt 327 Nutzungsstunden noch
im „gelben“ Bereich. Alle anderen Einrichtungen haben Auslastungswerte von teilweise
deutlich unter 5 %. Die geringste Auslastung wird im „Haus der Siedler“ in der Kernstadt mit
100 Nutzungsstunden im Jahr erreicht.
Wird hier die Reduktion der Auslastungsangaben bei den größeren Einrichtungen berücksichtigt, liegen die Angaben für das Hochzeitshaus bei 2,8 % und für das „Haus der Siedler“
bei nur noch 1,1 %. Das DGH Oberrieden liegt mit 10,8 % auch bei unterstellten Mehrfachnutzungen noch über der Marke von 10 %.
Zusätzlich gibt es drei Einrichtungen der evangelischen Kirchen in der Stadt Bad SoodenAllendorf (s. Kap. 3.2): Das Gemeindehaus Allendorf mit einer vergleichsweise guten Auslastung von 13,6 % (nach Reduktion aufgrund einer Nutzfläche von über 200 m²) sowie das
Pfarrhaus BSA mit einer schlechten Auslastung von 4,4 %. Weiterhin ist eine Einrichtung der
katholischen Kirche in Stadtteil Allendorf vorhanden, für die keine weiteren Angaben zur
Verfügung stehen.
Zusätzlich zum DGH im Stadtteil Dudenrode mit einer Auslastung von 3,7 % gibt es das Pfarrhaus mit einer Auslastung von 9,45 %. Das Pfarrhaus ist vergleichsweise klein, erreicht jedoch eine deutlich bessere Auslastung.
In der Summe der Einrichtungen und vor dem Hintergrund ihrer doch teilweise sehr mäßigen
Auslastung besteht auch in der Kernstadt ein großer Handlungsbedarf.
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
20
3.1.2 Berkatal
Die Gemeinde Berkatal mit 3 Ortsteilen hat 1.661 Einwohner/innen (2011)
Es gibt insgesamt 5 öffentlich zugängliche Einrichtungen mit insgesamt 1.011 m² öffentlicher Nutzfläche, das entspricht einem Durchschnitt von 202 m² pro Einrichtung.
In jedem Ortsteil ist mindestens eine öffentliche Einrichtung vorhanden.
Es gibt eine Einrichtung der evangelischen Kirche in Frankershausen mit 85 m² öffentlicher Nutzfläche.
Die 4 öffentlichen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft haben zwischen 94 und
338 m² Nutzfläche, das entspricht einem Durchschnitt von 231,5 m². Die öffentliche
Einrichtung in Hitzerode ist verpachtet.
Auffallend ist der Ortsteil Frankershausen mit zwei öffentliche Einrichtungen mit guten Auslastungszahlen und eine Einrichtung der evangelischen Kirche vorhanden
sind.
Zusätzlich gibt es im Ortsteil Frankershausen noch den Saal der Kneipe Öx, der privat
ist und über den keine Angaben zur Verfügung stehen.
Abb. 10: Ausschnitt Berkatal, Kartendarstellung GGR
Öffentliche Einrichtungen in Berkatal (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Name der Einrichtung Ortsteil
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
% Anteil gesamt (h)
zu maximal (h)
Reduktion wg. großer Nutzfläche
EW
(2011)
MZH Frankershausen
Frankershausen
806
13,80
9,20
924
Feuerwehrhaus Frankershausen
Frankershausen
706
12,09
12,09
924
MZH Frankenhain
Frankenhain
1174
20,10
20,10
426
DGH Hitzerode
Hitzerode
800
13,70
9,13
311
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Die Auslastungen in der Gemeinde Berkatal sind insgesamt gut. Die Dorfgemeinschaftshäuser in Frankershausen und Hitzerode gehören zu den Einrichtungen mit über 200 m² Nutzfläche. Werden nur 2/3 der Nutzungsstunden zugrunde gelegt, ergibt sich für Frankershausen
immer noch eine Auslastung in Höhe von knapp 10 %. Die Auslastungen wurden erreicht,
obwohl weitere private Einrichtungen (Gaststätten) vorhanden sind, die jedoch nicht mit
erfasst wurden.
Bezüglich der Betriebs-, Personal- und Heizkosten im Verhältnis zu den Erträgen ist hervorzuheben, dass der Deckungsanteil (Kosten abzüglich Erträge) bei 75 bis 100 % liegt. Dies ist
angesichts der Vergleichsdaten aus allen anderen Gemeinden und der überwiegenden Nutzung durch Vereine sehr erstaunlich und sollte im Rahmen der Datendiskussion vor Ort
nochmal überprüft werden. Ggf. sind die Abschreibungskosten nicht in den Betriebskosten
enthalten.
3.1.3 Eschwege
Die Stadt Eschwege mit ihren 7 Stadtteilen und der Kernstadt hat 19.812 Einwohner/innen
(2011).
Es gibt insgesamt 22 Einrichtungen mit 3.935 m² öffentlich zugänglicher Nutzfläche
(weitere 2 Einrichtungen ohne Größenangabe); das entspricht einem Durchschnitt
von 179 m² pro Einrichtung.
In den sieben Stadtteilen mit insgesamt 5.109 Einwohner/innen gibt es 14 Einrichtungen (inkl. 2 Einrichtungen ohne Größenangaben). Es steht eine öffentliche Nutzfläche von insgesamt 1.279 m² zur Verfügung; das entspricht einem Durchschnitt von
106,5 m² pro Einrichtung.
Es gibt 10 Einrichtungen der evangelischen Kirche mit 40 bis 255 m² Nutzfläche (bei
Vorliegen von Größenangaben für 9 Einrichtungen), das entspricht einem Durchschnitt von 113 m².
Es gibt 8 Dorfgemeinschaftshäuser in kommunaler Trägerschaft mit zwischen 50 und
176 m² öffentlicher Nutzfläche. Für 6 Einrichtungen liegen differenzierte Angaben
vor, diese haben eine durchschnittliche Größe von 162 m².
In der Kernstadt gibt es 3 öffentliche Einrichtungen (Rathaussaal, Stadthalle und
Dünzebacher Torturmhalle) mit zwischen 212 und 643 m² Nutzfläche, 3 private Einrichtungen wurden genannt (Altes E-Werk, Volkshochschule und Musikschule) mit
150 bis 365 m² öffentlicher Nutzfläche und es gibt 4 Einrichtungen der evangelischen
Kirche in der Kernstadt mit zwischen 108 und 354 m² öffentlicher Nutzfläche.
Weiterhin gibt es mehrere private Säle, die an gastronomische Einrichtungen angeschlossen sind und hier nicht weiter erwähnt werden, da für sie keine Daten zur Verfügung stehen.
21
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
22
Abb. 11: Ausschnitt Eschwege, Kartendarstellung GGR
Öffentliche Einrichtungen in Eschwege (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Name der Einrichtung
Stadtteil
DGH Oberdünzebach
DGH Niddawitzhausen
DGH Albungen
DGH Oberhone
DGH Niederdünzebach
Oberdünzebach
Niddawitzhausen
Albungen
Oberhone
Niederdünzebach
"Alte Schule" in Niederhone
Turnhalle mit Gemeinschaftsraum in Niederhone
DGH Eltmannshausen
Niederhone
Eltmannshausen
Stadthalle Eschwege**
Kernstadt
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
% Anteil
gesamt (h) zu
maximal (h)
Reduktion
wg. großer
Nutzfläche
EW (2011)
195
275
180
480
3,34
4,71
3,08
8,22
3,34
4,71
3,08
8,22
851
252
335
955
852
14,59
9,73
635
702
12,02
8,01
1.460
1024
17,53
k. A.*
1.460
990
16,95
11,3
621
Niederhone
14.703
* Es liegen keine m²-Angaben zur Turnhalle mit Gemeinschaftsraum in Niederhone vor.
** Die Stadthalle in Eschwege ist am 1.6.2013 wieder eröffnet worden, es liegen noch keine Nutzungsangaben
vor.
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Die durchschnittliche Auslastung der 7 Dorfgemeinschaftshäuser sowie der Turnhalle in Niederhone liegt bei 10 %. Drei Einrichtungen haben geringe Nutzungsstunden/Jahr bei einer
Auslastung unter 5 %. Eine Einrichtung hat eine Auslastung von 8,2 % und 4 Einrichtungen
haben Auslastungen von über 10 %. Auffällig ist, dass die beiden Einrichtungen in Niederhone jeweils gute Auslastungen haben, obwohl eine Konkurrenz direkt vor Ort vorhanden ist.
Für zwei Einrichtungen liegen keine Angaben über die öffentliche Nutzfläche vor (Niederund Oberhone).
Da einige öffentliche Einrichtungen große Nutzflächen anbieten, reduziert sich die durchschnittliche Auslastung auf 8 %.
Für die Kernstadt liegt die Annahme nahe, dass mehrere weitere öffentlich nutzbare Einrichtungen (Gaststätten, Vereinsheime, kirchliche Räume) vorhanden sind und das Thema Kooperationen/ Bündelungen und Profilierungen aufgegriffen werden sollte.
3.1.4 Großalmerode
Die Stadt Großalmerode mit ihren 6 Stadtteilen und der Kernstadt hat insgesamt 6.760 Einwohner/innen (2011).
Es gibt insgesamt 10 Einrichtungen mit 2.701 m² öffentlicher Nutzfläche, das entspricht einem Durchschnitt von 270 m² pro Einrichtungen.
In den 6 Stadtteilen (ohne die Kernstadt) mit insgesamt 3.329 Einwohner/innen gibt
es 8 öffentlich zugängliche Einrichtungen mit 1.696 m² öffentlich zugänglicher Nutzfläche bzw. 212 m² durchschnittlicher Nutzfläche pro Einrichtung.
Es gibt drei kirchliche Einrichtungen mit 68 bis 440 m² öffentlicher Nutzfläche, das
entspricht einem Durchschnitt von 224 m².
Die 6 Dorfgemeinschaftshäuser in kommunaler Trägerschaft haben zwischen 100 und
377 m², bzw. durchschnittlich 244 m² öffentliche Nutzfläche.
In der Kernstadt sind der Rathaussaal mit 565 m² und eine Einrichtung der evangelischen Kirche mit 440 m² öffentlicher Nutzfläche vorhanden.
Zusätzlich gibt es Einrichtungen der katholischen Kirche in der Stadt Großalmerode,
über die jedoch keine Angaben vorliegen.
23
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
24
Abb. 12: Ausschnitt Großalmerode, Kartendarstellung GGR
Öffentliche Einrichtungen in Großalmerode (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Name der Einrichtung
Stadtteil
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
% Anteil
gesamt (h) zu
maximal (h)
Reduktion
wg. großer
Nutzfläche
EW (2011)
Rathaussaal
Großalmerode
2522
43,18
28,79
3.431
DGH Epterode
Epterode
852
14,59
14,59
393
DGH Rommerode
Rommerode
1436
24,59
16,39
1.029
DGH Laudenbach
Laudenbach
1471
25,19
16,79
1.024
DGH Uengsterode
Uengsterode
1242
21,27
14,18
371
DGH Trubenhausen Trubenhausen
1599
27,38
18,25
392
4,32
4,32
120
DGH Weißenbach
Weißenbach
252
Die Nutzungsstunden der öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Großalmerode entsprechen
einer durchschnittlichen Auslastung in Höhe von 23 %. Da alle Einrichtungen, bis auf das
Dorfgemeinschaftshaus in Weißenbach mit einer vergleichsweise schlechten Auslastung in
Höhe von 4,3 %, vergleichsweise groß sind, reduziert sich die Auslastung aufgrund von Doppelnutzungen auf einen durchschnittlichen Wert von 15,3 %, was mehr als 2 Nutzungsstunden/Tag entspricht. Damit liegen die öffentlich nutzbaren Einrichtungen der Stadt Großalmerode (immer noch) deutlich über dem von Hessischen Rechnungshof geforderten Wert
von 10 % Auslastung.
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Zusätzlich gibt es in der Stadt Großalmerode (Kernstadt) das Gemeindehaus Großalmerode
mit einer Auslastung von knapp 10 %. Hier könnte geprüft werden, ob eine Kooperation der
beiden Einrichtungen möglich ist und/oder ob eine Profilbildung der jeweiligen Einrichtungen zu einer insgesamt dauerhaft hohen Auslastung führen kann. Im Stadtteil Rommerode
gibt es neben dem DGH auch ein Gemeindehaus mit einer Auslastung von knapp unter 5 %.
Auch hier könnte geprüft werden, ob eine Kooperation oder der Fortbestand nur einer Einrichtung für die gut 1.000 Einwohner/innen in Zukunft ausreichend ist. Zusätzlich gibt es in
der Kernstadt das Gemeindehaus der katholischen Kirche, über das keine Angaben vorliegen,
das jedoch bei weiteren Planungen mit beachtet werden sollte.
Der durchschnittliche Deckungsanteil von Gesamtkosten und Erträgen liegt bei 8,5 %. Dies
entspricht ungefähr dem Durchschnitt aller Einrichtungen. Durch die geringen Nutzungsstunden ist auch hier die Einrichtung im Stadtteil Weißenbach vergleichsweise unrentabel,
wird die absolute Höhe der Kosten betrachtet, ist es jedoch die „günstigste“ Einrichtung.
3.1.5 Herleshausen
Die Gemeinde Herleshausen hat 10 Ortsteile und 2.906 Einwohner/innen (2011).
Insgesamt gibt es 14 öffentlich nutzbare Einrichtungen mit durchschnittlich 154 m²
Nutzfläche - bezogen auf die 13 Einrichtungen, für die Angaben vorlagen.
Die öffentliche Nutzfläche aller Einrichtungen beträgt 2.007 m², das entspricht 0,69
m² je Einwohner/in.
In jedem Ortsteil gibt es mindestens eine Einrichtung.
Die 3 Einrichtungen der evangelischen Kirche haben 47 bis 155 m², bzw. durchschnittlich 96 m² öffentliche Nutzfläche pro Einrichtung.
Die 9 Dorfgemeinschaftshäuser in kommunaler Trägerschaft haben zwischen 43 und
263 m² Nutzfläche.
Darüber hinaus gibt es 2 Bürgerhäuser (inkl. Mehrzweckhalle) im Ortsteil Herleshausen mit 300 bzw. 400 m² öffentlicher Nutzfläche.
25
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
26
Abb. 13: Ausschnitt Herleshausen, Kartendarstellung GGR
Die durchschnittliche Auslastung der öffentlichen Einrichtungen in der Gemeinde Herleshausen liegt bei 5,2 %, bzw. reduziert wegen der beiden großen Einrichtungen bei 3,9 %. Bis auf
eine Einrichtung sind alle Auslastungsangaben unterhalb von 5 %. Im Ortsteil Holzhausen mit
ca. 100 Einwohner/innen wird die Einrichtung nur insgesamt 24 Stunden/ Jahr genutzt. Dies
ist eine Nutzungsintensität die deutlich unter dem Wert anderer Gemeinden oder von Vergleichsorten liegt. Auch im Ortsteil Nesselröden mit 341 Bewohner/innen liegt die absolute
Anzahl an Nutzungsstunden bei nur 25. Zusätzlich gibt es eine Einrichtung der evangelischen
Kirche in Nesselröden.
Öffentliche Einrichtungen in Herleshausen (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Name der Einrichtung
Ortsteil
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
% Anteil
gesamt (h) zu
maximal (h)
Reduktion wg.
großer Nutzfläche
EW
(2011)
DGH Wommen
DGH Nesselröden
DGH Breitzbach
DGH Unhausen
DGH Holzhausen
DGH Markershausen
Wommen
Nesselröden
Breitzbach
Unhausen
Holzhausen
Markershausen
238
25
106
65
24
4,08
0,43
1,82
1,11
0,41
4,08
0,43
1,82
1,11
0,41
300
341
117
165
100
131
2,24
2,24
68
DGH Altefeld
Altefeld
DGH Archfeld
DGH Willershausen
Gemeinschaftshaus Herleshausen
Gemeinschaftshaus Herleshausen (MZH)
Archfeld
Willershausen
Herleshausen
0
38
72
0,00
0,65
1,23
0,00
0,65
0,82
187
127
191
148
2,53
1,69
1.310
2216
37,95
25,3
1.310
Herleshausen
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Für die Zukunft sollte geprüft werden, ob der Fortbestand der Einrichtungen mit einer so
geringen Anzahl an Nutzungsstunden zu rechtfertigen ist. Eine Alternative wären Bündelungen oder Kooperation vorhandener Einrichtungen.
3.1.6 Hessisch Lichtenau
Die Stadt Hessisch Lichtenau mit 12 Stadtteilen und der Kernstadt hat 12.265 Einwohner/innen im Jahr 2011.
Es gibt 18 öffentlich zugängliche Einrichtungen mit insgesamt 3.060 m² öffentlicher
Nutzfläche, das entspricht einem Durchschnitt von 170 m² pro Einrichtung.
In den 12 Stadtteilen mit 5.723 Einwohner/innen gibt es 16 Einrichtungen und insgesamt 1.555 m², bzw. durchschnittlich 140 m² öffentlicher Nutzfläche pro Einrichtung.
In den Stadtteilen Hirschhagen (147 EW) und Wickenrode (152 EW) gibt es keine öffentlich nutzbaren Einrichtungen.
Die 6 Einrichtungen der evangelischen Kirche haben zwischen 63 und 389 m² öffentliche Nutzfläche, durchschnittlich haben die Einrichtungen 170 m².
Die 11 DGHs in kommunaler Trägerschaft haben zwischen 42 und 355 m² Nutzfläche,
das entspricht 141 m² durchschnittlich.
In der Kernstadt gibt es das Bürgerhaus mit 481 m² sowie eine Einrichtung der evangelischen Kirche mit 389 m² öffentlicher Nutzfläche (Gemeindehaus Hessisch Lichtenau).
Abb. 14: Ausschnitt Hessisch Lichtenau, Kartendarstellung GGR
27
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
28
Öffentliche Einrichtungen in Hessisch Lichtenau (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Name der
Einrichtung
Stadtteil
Bürgerhaus
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
% Anteil
gesamt (h) zu
maximal (h)
Reduktion wg.
großer Nutzfläche
EW (2011)
Hessisch Lichtenau
DGH Friedrichsbrück Friedrichsbrück
k. A.
6.542
416
7,12
7,12
167
DGH Fürstenhagen
Fürstenhagen
3424
58,63
39,09
1.847
DGH Hausen
DGH Hollstein
DGH Hopfelde
DGH Küchen
DGH Quentel
DGH Reichenbach
DGH Retterode
DGH Velmeden
DGH Walburg
Hausen
Hollstein
Hopfelde
Küchen
Quentel
Reichenbach
Retterode
Velmeden
Walburg
944
288
1856
96
544
532
1024
824
632
16,16
4,93
31,78
1,64
9,32
9,11
17,53
14,11
10,82
16,16
3,29
21,19
1,64
9,32
9,11
17,53
14,11
10,82
255
140
309
228
500
242
385
657
694
In der Stadt Hessisch Lichtenau beruhen die Daten auf einer Erhebung aus dem Jahr 2008,
die im Auftrag der Stadt durchgeführt wurde. Im Ergebnis zeigt sich, dass von den 11 Stadtteilen 6 Stadtteile deutlich über 10 % Auslastung haben und 2 weitere Stadtteile fast 10 %
erreichen. Lediglich ein Stadtteil (Friedrichsbrück) liegt im Mittelfeld zwischen 5 und 10 %
Auslastung und 2 Stadtteile liegen unter 5 %. Hier fällt der Stadtteil Küchen mit nur 96 Stunden Gesamtnutzung/ Jahr deutlich heraus, das entspricht weniger als 2 Stunden/ Woche. Die
durchschnittliche Auslastung aller Einrichtungen liegt bei 16,5 %. Werden die drei größeren
Einrichtungen aufgrund von Mehrfachnutzungen reduziert, so ergibt sich eine durchschnittliche Auslastung von 14,5 %.
In sechs Stadtteilen gibt es Dorfgemeinschaftshäuser und zusätzlich Einrichtungen der evangelischen Kirche (s. Kap. 3.2):
In der Kernstadt sind das Bürgerhaus mit über 480 m² öffentlicher Nutzfläche und zusätzlich das Gemeindehaus mit fast 390 m². Über das Bürgerhaus liegen keine Auslastungsdaten vor.
Im Stadtteil Fürstenhagen gibt es über 200 m² öffentliche Nutzflächen im DGH, die
mit fast 60 % nahezu dauerhaft ausgelastet ist. Auch die evangelische Gemeinde hat
öffentlich nutzbare Räume mit insgesamt über 200 m² und einer Auslastung von
6,35 %. Hier sollte geprüft werden, ob eine Kooperation bzw. der Fortbestand nur einer Einrichtung in Zukunft ausreichend ist.
Im Stadtteil Reichenbach ist die öffentlich nutzbare Fläche der kirchlichen Einrichtung
ähnlich groß wie die öffentlich nutzbare Fläche des DGHs (64 bzw. 55 m²). Beides sind
folglich keine großen Einrichtungen. Die kirchliche Einrichtung ist mit 6,13 % und das
DGH mit 9,11 % ausgelastet. Es sollte geprüft werden, ob eine Kooperation und/oder
der Fortbestand nur einer Einrichtung für den Stadtteil für die Zukunft ausreichend
ist.
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Im Stadtteil Quentel gibt es ein DGH mit knapp 100 m² öffentlicher Nutzfläche und
zusätzlich Räume der evangelischen Kirche mit insgesamt knapp 130 m². Beide Einrichtungen haben eine Auslastung von knapp unter 10 %. Folglich findet durchschnittlich je Tag eine Nutzung im Umfang von 1,5 Stunden statt. Auch hier wird
empfohlen, die Fragen nach Bündelung und Kooperation zu prüfen.
Im Stadtteil Walburg bestehen ca. 150 m² öffentliche Nutzfläche im DGH sowie weitere über 130 m² der evangelischen Kirche. Das DGH ist mit knapp über 10 % vergleichsweise gut genutzt, hingegen hat das Gemeindehaus nur eine Auslastung von
2,4 %. Auch hier ist zu prüfen, ob die gemeinsame Nutzung einer Einrichtung für die
etwa 700 Einwohner/innen künftig ausreichend ist.
Im Stadtteil Velmeden gibt es über 90 m² öffentliche Nutzfläche im DGH und weitere
knapp 90 m² der evangelischen Kirche. Das DGH ist mit 14 % vergleichsweise gut ausgelastet. Das Gemeindehaus hat eine Auslastung von 8,4 %. Auch hier wird empfohlen, die Fragen nach Bündelung und Kooperation zu prüfen.
Auffällig ist darüber hinaus, dass es in 2 kleineren Stadtteilen keine öffentlich zugängliche
Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser) gibt.
3.1.7 Meinhard
Die Gemeinde Meinhard mit 7 Ortsteilen hat 4.794 Einwohner/innen (2011).
Es gibt insgesamt 11 Einrichtungen mit 3.008 m² öffentlicher Nutzfläche, das entspricht durchschnittlich 273 m² pro Einrichtung.
In jedem Ortsteil gibt es mindestens eine öffentliche Einrichtung.
Es sind 4 Einrichtungen der evangelischen Kirche mit 55 bis 173 m² öffentlicher Nutzfläche vorhanden, das entspricht einem Durchschnitt von 121 m².
Die 7 DGHs in kommunaler Trägerschaft haben zwischen 154 und 545 m² Nutzfläche,
zweimal sind Gaststätten integriert, somit handelt es sich um verpachtete Dorfgemeinschaftshäuser, bei der Berechnung wurden die Gaststätten nicht mit einbezogen.
Besonderheit: Es gibt in fünf DGHs jeweils einen Jugendraum und häufig weitere Nutzungen (Diakonie, Sparkasse,..). In den beiden Ortsteilen ohne Jugendraum im DGH
wurden die Jugendräume durch Umzug bzw. Umnutzung ausgegliedert.
29
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
30
Abb. 15: Ausschnitt Meinhard, Kartendarstellung GGR
Öffentliche Einrichtungen in Meinhard (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
% Anteil gesamt
(h) zu maximal (h)
Reduktion wg.
großer Nutzfläche
EW
(2011)
Grebendorf
2147
36,76
24,51
1.584
Jestädt
1416
24,25
16,16
805
Schwebda
2803
48,00
32,00
903
"Weinberghalle"
Frieda
2610
44,69
29,79
755
DGH Neuerode
Neuerode
510
8,73
5,82
417
DGH Hitzelrode
Hitzelrode
326
5,58
3,72
184
5,84
3,89
146
Name der Einrichtung
Bürgerhaus Grebendorf
DGH Jestädt
Bürgerhaus "Werratal"
DGH Motzenrode
Ortsteil
Motzenrode
341
Über die Hälfte der öffentlichen Einrichtungen (DGH) hat eine Auslastung von weit über
10 %, zwei Einrichtungen von fast 50 %. Drei Einrichtungen der Gemeinde Meinhard haben
Auslastungen von weniger als 10 %.
Durchschnittlich liegen die Auslastungen bei 25 %. Alle erfassten Einrichtungen in der Gemeinde Meinhard haben eine öffentliche Nutzfläche von über 200 m²; somit reduziert sich
die durchschnittliche Auslastung auf 16,5 %, was immer noch ein sehr guter Wert ist. Wenn
die Werte für die beiden Dorfgemeinschaftshäuser in Hitzelrode und Motzenrode reduziert
werden, sind hier Auslastungen von unter 5 % (3,7 bzw. 3,9 %) vorhanden. Der Anteil der
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Erlöse durch Vermietungen und interne Leistungsverrechnung an den Kosten für die öffentlichen Einrichtungen liegt bei durchschnittlich 8 %. Abschreibungskosten sind hierbei nicht
enthalten.
Zusätzlich gibt es in der Gemeinde Meinhard vier Einrichtungen der evangelischen Kirche, für
die keine Auslastungsdaten zur Verfügung stehen. Diese Einrichtungen sind in den Ortsteilen, in denen eine hohe Auslastung für die anderen Einrichtungen angegeben wurde. Hier ist
zu prüfen, wie hoch die Auslastung der gemeindlichen Einrichtungen ist und ob eine Kooperation möglich ist oder ob ggf. künftig nur eine Einrichtung in den Ortsteilen ausreichend ist.
3.1.8 Meißner
Die Gemeinde Meißner hat 7 Ortsteile und insgesamt 3.208 Einwohner/innen (2011).
Es gibt insgesamt 20 Einrichtungen (inklusive privater Einrichtungen) mit einer Gesamtfläche in Höhe von 5.500 m², das entspricht durchschnittlich 275 m² pro Einrichtung.
Es gibt insgesamt 7 kommunale öffentliche Einrichtungen, in jedem Ortsteil mindestens eine. Die 6 DGHs und der Bürgerraum haben zwischen 86 und 201 m² öffentliche
Nutzfläche (insgesamt 977 m²), das entspricht einem Durchschnitt von 140 m².
Darüber hinaus gibt es 13 weitere Einrichtungen: Hierzu gehören das Bürgerhaus Abterode und die Gemeindehäuser der evangelischen Kirche in Abterode und Germerode. Zusätzlich gibt es 10 Vereinsräume und Gaststätten, die jeweils nutzbare Flächen
von 85 bis 304 m² haben.
Die zwei Gemeindehäuser der evangelischen Kirche haben 82 bzw. 159 m² öffentlicher Nutzfläche. Keine Daten liegen über die Klosterkirche der evangelischen Kirche
und die Koinonia in Germerode vor.
Im DGH Weidenhausen wird das Erdgeschoss dauerhaft durch einen Kindergarten
genutzt. Diese Auslastung wurde nicht mit eingerechnet, da der Raum anderen Nutzungen nicht zur Verfügung steht. Unklar ist, ob das wöchentliche Mittagessen, das
im Saal stattfindet, in den Nutzungsstunden enthalten ist.
31
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
32
Abb. 16: Ausschnitt Meißner, Kartendarstellung GGR
Öffentliche Einrichtungen in Meißner (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Ortsteil
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
% Anteil gesamt
(h) zu maximal (h)
Reduktion wg.
großer Nutzfläche
EW
(2011)
Bürgerraum Abterode
Abterode
316
5,41
5,41
826
DGH Alberode
Alberode
168
2,88
2,88
117
DGH Germerode
Germerode
160
2,74
2,74
844
DGH Vockerode
Vockerode
774
13,25
13,25
384
DGH Weidenhausen
Weidenhausen
1012
17,33
11,55
740
DGH Wellingerode
Wellingerode
478
8,18
8,18
141
DGH Wolfterode
Wolfterode
189
3,24
3,24
156
Bürgerhaus Abterode *
Abterode
Name der Einrichtung
*Das Bürgerhaus in Abterode ist keine öffentliche Einrichtung (DGH), kann aber von der Öffentlichkeit genutzt
werden
Die Auslastungen aller öffentlichen Einrichtungen in der Gemeinde Meißner liegen durchschnittlich bei 7,6 %. Lediglich eine Einrichtung hat eine nutzbare öffentliche Fläche von über
200 m², so dass sich die durchschnittliche Auslastung auf 6,75 % reduziert. Zwei Einrichtungen haben sehr gute Auslastungszahlen (DGH Volkerode und DGH Weidenhausen). Zwei weitere Einrichtungen sind noch im Mittelfeld zwischen 5 und 10 % Auslastung. 3 Einrichtungen
haben Auslastungen von teilweise deutlich unter 5 %. Auffällig im Vergleich zu anderen öffentlichen Einrichtungen in kleineren Ortschaften ist das DGH in Wellingerrode mit einer
Auslastung von über 8 %.
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Der Anteil der Erlöse an den Betriebskosten liegt durchschnittlich bei fast 11 %. In einer Einrichtung werden sogar über 21 % Deckung erreicht.
Zusätzlich gibt es viele weitere öffentlich nutzbare Einrichtungen (10 Vereinsheime, Gaststätten und zwei kirchliche Gemeinderäume), die die These nahe legen, dass eine hohe Konkurrenz vor Ort um mögliche Nutzungen vorhanden ist und ein deutliches Überangebot an
öffentlich nutzbaren Räumlichkeiten besteht.
3.1.9 Neu-Eichenberg
Die Gemeinde Neu-Eichenberg hat 5 Ortsteile und im Jahr 2011 1.818 Einwohner/innen.
Insgesamt gibt es 10 öffentlich zugängliche Einrichtungen in Neu-Eichenberg mit einer nutzbaren Gesamtfläche in Höhe von 1.280 m² pro Einrichtung.
Es gibt 5 DGHs (kommunal) mit 70 bis 220 m² Nutzfläche, inkl. Gemeinderaum
(Bahnhof). Aktuell gibt es Überlegungen, das Bahnhofsgebäude in Eichenberg/Bahnhof zu verkaufen.
Die vier Dorfgemeinschaftshäuser und der Gemeinschaftsraum in Eichenberg/Bahnhof haben eine öffentliche Nutzfläche in Höhe von 442 m², das entspricht
88 m² durchschnittlicher öffentlicher Nutzfläche.
Im Ortsteil Hebenshausen gibt es keine öffentlich zugängliche Einrichtung (DGH). Das
Haus des Sports in Hebenshausen kann aufgrund der Raumaufteilung sowie der ausschließlichen Nutzung durch Sportvereine nicht anderweitig genutzt werden.
Im Ortsteil Hebenshausen gibt es zusätzlich ein Feuerwehrhaus, dessen Schulungsraum für weitere öffentliche Veranstaltungen teilweise genutzt werden kann. Durch
neue technische Vorgaben (Digitalfunk), wird der Schulungsraum jedoch voraussichtlich bis Anfang 2014 umgenutzt und steht nicht mehr für öffentliche Nutzungen zur
Verfügung.
Der Ortsteil Eichenberg ist siedlungsstrukturell in 2 Bereiche aufgeteilt, Eichenberg/Dorf und Eichenberg/Bahnhof, die nachfolgend einzeln aufgeführt werden, da
sie ähnlich wie andere Ortsteile räumlich voneinander getrennt sind.
Die drei kirchlichen Einrichtungen sind verhältnismäßig klein (40 bis 108,5 m² öffentliche Nutzfläche).
33
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
34
Abb. 17: Ausschnitt Neu-Eichenberg, Kartendarstellung GGR
Die Auslastung der Dorfgemeinschaftshäuser sowie der beiden weiteren Einrichtungen in
Hebenshausen liegt bei durchschnittlich 15,9 %. Lediglich das DGH in Marzhausen hat eine
Auslastung von unter 5 %.
Öffentliche Einrichtungen in Neu-Eichenberg (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Name der Einrichtung
Ortsteil
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
Reduktion wg.
% Anteil gesamt
großer Nutzflä(h) zu maximal (h)
che
EW
(2011)
DGH EichenDorf
berg/Dorf
GMR Eichenberg/Bhf Bahnhof
530
9,08
9,08
380
1008
17,26
17,26
397
DGH Berge
Berge
1592
27,26
27,26
165
DGH Hermannrode
Hermannrode
1236
21,16
21,16
242
DGH Marzhausen
Marzhausen
198
3,39
3,39
175
812
13,90
13,90
459
1110
19,01
12,37
459
Feuerwehrhaus
Hebenshausen
Haus des Sports
Hebenshausen
Hebenshausen
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Nur das Haus des Sports im Ortsteil Hebenshausen hat über 200 m² öffentliche Nutzfläche.
Folglich reduziert sich die durchschnittliche Auslastung auf 14,96 %.
Zusätzlich gibt es die o.g. der Einrichtungen der evangelischen Kirchen in Neu-Eichenberg:
In Eichenberg Dorf gibt es ein Gemeindehaus mit einer Auslastung von 11,6 %. Das
Gebäude ist nach Aussage der Gemeinde Neu-Eichenberg stark modernisierungsbedürftig. Die Kirchengemeinde stellt den Raum aktuell nur noch dem Männergesangverein Eichenberg zur Verfügung.
Im Ortsteil Hebenshausen gibt es ein Gemeindehaus der evangelischen Kirche mit einer Auslastung von 5,45 %. Nach Angaben der Gemeinde Neu-Eichenbergist der bauliche Zustand, dieses aus den 1970er Jahren stammenden Gebäudes sehr schlecht
und die Landeskirche hat das Gebäude aus dem kirchlichen Bauprogramm genommen. Aktuell wird das Gebäude aufgrund von Schimmelbildungen kaum noch genutzt.
Im Ortsteil Berge gibt es einen Gemeinderaum der evangelischen Kirche, der die geforderte Mindestgröße von 40 m² in einem Raum jedoch unterschreitet. Auch hier ist
der bauliche Zustand verbesserungsbedürftig.
Für die Gemeinde Neu-Eichenberg wird aufgrund der teilweise geringen Auslastung (Marzhausen) sowie teilweise mehreren Angeboten in einem Ortsteil die Prüfung einer engeren
Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der evangelischen Kirche und den Gemeindeeinrichtungen vorgeschlagen.
3.1.10 Ringgau
Die Gemeinde Ringgau mit 7 Ortsteilen hat 3.117 Einwohner/innen (2011).
Insgesamt gibt es 15 öffentlich zugängliche Einrichtungen mit durchschnittlich 154 m²
bzw. insgesamt 2.313 m² öffentlicher Nutzfläche, das entspricht 0,74 m² Nutzfläche
je Einwohner/in.
In jedem Ortsteil gibt es mindestens eine Einrichtung.
Die 7 Dorfgemeinschaftshäuser in kommunaler Trägerschaft haben zwischen 109 und
241 m² bzw. durchschnittlich 171 m² Nutzfläche.
Die 5 Einrichtungen der evangelischen Kirche haben zwischen 73 und 192 m², das
entspricht durchschnittlich 105 m² öffentlicher Nutzfläche pro Einrichtung.
Es gibt 2 weitere öffentlich nutzbare Einrichtungen in den Ortsteilen Datterode und
Röhrda.
Zusätzlich gibt es eine private Einrichtung (Marktwert in Datterode) mit einer geschätzten öffentlich nutzbaren Fläche von 200 m².
35
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
36
Abb. 18: Ausschnitt Ringgau, Kartendarstellung GGR
Öffentliche Einrichtungen in Ringgau (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Name der Einrichtung
Ortsteil
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
% Anteil gesamt
(h) zu maximal
(h)
Reduktion
wg. großer
Nutzfläche
EW
(2011)
DGH Renda
Renda
938
16,06
365
DGH Lüderbach
DGH Röhrda
DGH Grandenborn
DGH Rittmannshausen
Bürgerhaus Datterode
DGH Netra
Haus des Gastes
Lüderbach
Röhrda
Grandenborn
Rittmannshausen
755
284
372
100
12,93
4,86
6,37
1,71
164
673
352
146
Datterode
215
3,68
Netra
Datterode
111
144
1,90
2,47
Wilhelm-SchellhaseHalle
Röhrda
310
5,31
2,45
1,27
874
543
874
673
Die durchschnittliche Auslastung der öffentlichen Einrichtungen liegt bei 6,1 %, bzw. reduziert um zwei Einrichtungen mit über 200 m² öffentlicher Nutzfläche bei 5,74 %.
5 Einrichtungen haben Auslastungen von teilweise deutlich unter 5 %. Zwei Einrichtungen
leicht über 5 bzw. 6 %. Zwei weitere Einrichtungen haben Auslastungen von deutlich über
10 % und dies in vergleichsweise kleinen Ortsteilen.
In Datterode ist durch den Marktwert eine weitere öffentlich nutzbare Einrichtung vorhanden, die für verschiedene Veranstaltungen genutzt wird und folglich eine zusätzlich Konkurrenz für die vorhandenen Einrichtungen ist.
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Darüber hinaus gibt es fünf Einrichtungen der evangelischen Kirche sowie weitere private
Einrichtungen (Vereinsheime, Gaststätten) für die keine Auslastungsdaten vorliegen. Generell wird für die Gemeinde Ringgau empfohlen, eine mögliche Bündelung der vorhandenen
öffentlich zugänglichen Einrichtungen in jedem Ortsteil zu prüfen, insbesondere im Ortsteil
Datterode mit mindestens 4 konkurrierenden Einrichtungen.
3.1.11 Sontra
Die Stadt Sontra mit 15 Stadtteilen und der Kernstadt hat 7.799 Einwohner/innen (2011).
Insgesamt gibt es 20 öffentlich zugängliche Einrichtungen, für 19 davon liegen differenzierte Raumangaben vor, diese haben insgesamt 2.965 m² öffentliche Nutzfläche,
das entspricht durchschnittlich 156 m² je Einrichtung.
In den 15 Stadtteilen mit 3.409 Einwohner/innen (2011) gibt es 19 Einrichtungen
(hiervon liegen für 18 differenzierte Angaben vor) mit 2.765 m² öffentlicher Nutzfläche, bzw. durchschnittlich 153 m².
2 Stadtteile haben keine Einrichtung (Lindau mit 9 Einwohner/innen und Mittelrode
mit 166 Einwohner/innen).
Es gibt 4 Einrichtungen der evangelischen Kirche mit zwischen 49 und 199 m², bzw.
durchschnittlich 118 m² öffentlicher Nutzfläche.
Die 13 Dorfgemeinschaftshäuser, inklusive einer privaten Einrichtung, haben zwischen 64 und 226 m² öffentliche Nutzfläche (durchschnittlich 119 m²).
In der Kernstadt gibt es das Bürgerhaus mit einer Gesamtfläche von 2.300 m² (es liegen keine Angaben über die öffentliche Nutzfläche oder eine Differenzierung des
Raumangebots vor) und ein Gemeindehaus der evangelischen Kirche mit 199 m² öffentlicher Nutzfläche.
37
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
38
Abb. 19: Ausschnitt Sontra, Kartendarstellung GGR
Öffentliche Einrichtungen in Sontra (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Name der Einrichtung
Stadtteil
Blankenbach
Sontra
Berneburg
Breitau
Diemerode
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
267
k. A.
574
658
282
% Anteil gesamt
(h) zu maximal
(h)
4,57
DGH Blankenbach
Bügerhaus Sontra
DGH Berneburg
DGH Breitau
DGH Diemerode
DGH Heyerode
DGH Hornel
DGH Krauthausen
Heyerode
Hornel
Krauthausen
160
0
482
2,74
DGH Stadthosbach
DGH Thurnhosbach
DGH Ulfen
Sporthalle Ulfen
Stadthosbach
Thurnhosbach
Ulfen
Ulfen
100
130
562
k. A.
1,71
2,23
9,62
71
52
583
583
DGH Weißenborn
DGH Wichmannshausen
Weißenborn
Wichmannshausen
140
886
2,40
15,17
89
918
Sporthalle Wichmannshausen
DGH Wölfterode
256
EW
(2011)
157
4.390
267
341
190
9,83
11,27
4,83
226
120
139
8,25
k. A.
Wölfterode
Reduktion
wg. großer
Nutzfläche
10,11
918
4,38
81
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Bei der Datengrundlage der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Sontra fehlten differenzierte Nutzungsstunden der jeweiligen Nutzungen. Diese wurden analog zu den von anderen
Städten und Gemeinden gemachten Angaben geschätzt. Diese geschätzten Nutzungsstunden
sollten vor Ort geprüft und ggf. ergänzt werden, ggf. gemeinsam mit der Diskussion um weitere Einrichtungen wie die vier Gemeindeeinrichtungen der evangelischen Kirchen, Gaststätten und Vereinsheime.
Die durchschnittliche geschätzte Auslastung der öffentlichen Einrichtungen (Bürger- und
Dorfgemeinschaftshäuser) in der Stadt Sontra liegt bei 6,4 %. Reduziert um die eine größere
Einrichtung in Wichmannshausen ergibt sich eine durchschnittliche Auslastung in Höhe von
6 %. Von den 12 Einrichtungen, für die differenzierte Auslastungszahlen vorliegen, haben 7
Einrichtungen eine Auslastung unterhalb von 5 %. Zwei Einrichtungen erreichen fast 10 %
und weitere zwei Einrichtungen haben eine Auslastung von knapp über 10 %. Im Stadtteil
Mittelrode gibt es keine öffentlich zugängliche Einrichtung. Der Stadtteil gehört zwar zu den
kleineren Stadtteilen von Sontra, aber es gibt noch weitere Stadtteile mit deutlich weniger
Einwohner/innen und einer öffentlich zugänglichen Einrichtung.
Der durchschnittliche Deckungsanteil (Betriebskosten, inkl. Heiz- und Personalkosten abzüglich der Erträge) liegt bei über 60 %. Im Vergleich zu anderen Einrichtungen ist dies ein hoher
Wert. Ggf. sind Abschreibungs- oder Modernisierungskosten nicht in den Betriebskosten
enthalten.
3.1.12 Waldkappel
Die Stadt Waldkappel hat 14 Stadtteile und zusammen mit der Kernstadt 4.656 Einwohner/innen (2011). Die Stadt Waldkappel weist darauf hin, dass die nachfolgend genannten
Daten nach eigener Einschätzung noch der Überprüfung bedürfen, folglich sind sie unter
Vorbehalt zu betrachten.
Es gibt insgesamt 26 öffentlich zugängliche Einrichtungen mit 3.370 m² öffentlicher
Nutzfläche, das entspricht einem Durchschnitt von 129,5 m² pro Einrichtung.
In den 14 Stadtteilen leben 2.947 Einwohner/innen, ihnen stehen 2.430 m² öffentliche Nutzfläche in 21 Einrichtungen mit durchschnittlich 115,7 m² zur Verfügung.
2 sehr kleine Stadtteile haben keine öffentlich zugängliche Einrichtung: Schemmern
und Eltmannsee.
In den 12 Dorfgemeinschaftshäusern in den Stadtteilen in kommunaler Trägerschaft
gibt es durchschnittlich 105 m² öffentliche Nutzfläche, die kleinste Einrichtung hat
nur 25 m², die größte 250 m². Damit liegt die Einrichtung im Stadtteil Stolzhausen
zwar unterhalt der geforderten Mindestgröße von 40 m², wir jedoch im Zuge der vollständigen Erfassung der öffentlichen Einrichtungen mit aufgenommen.
Es gibt 4 Einrichtungen der evangelischen Kirche mit zwischen 64 und 227 m² öffentlicher Nutzfläche, das entspricht einem Durchschnitt von 141 m².
39
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Zusätzlich gibt es 9 private Einrichtungen (Gaststätten, Sportzentrum etc.) mit 45 bis
341 m² öffentlicher Nutzfläche.
In der Kernstadt gibt es das Bürgerhaus mit 550 m² öffentlicher Nutzfläche, 2 Gaststätten und das Gemeindehaus der evangelischen Kirche mit 227 m² öffentlich nutzbarer Fläche.
Abb. 20: Ausschnitt Sontra, Kartendarstellung GGR
40
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
41
Öffentliche Einrichtungen in Waldkappel (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Name der Einrichtung
Stadtteil
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
% Anteil gesamt
(h) zu maximal
(h)
Reduktion wg.
großer Nutzfläche
EW
(2011)
DGH Bischhausen
Bischhausen
238
4,08
2,72
1.031
(Altes Amtsgericht)
DGH Burghofen
Burghofen
231
3,96
213
DGH Friemen
Friemen
18
0,31
91
DGH Gehau
Gehau
63
1,08
97
DGH HarmuthsachHarmuthsachsen
186
3,18
407
sen
DGH Hasselbach
Hasselbach
326
5,58
152
DGH Hetzerode
Hetzerode
74
1,27
155
DGH Kirchhosbach
Kirchhosbach
122
2,09
160
DGH Mäckelsdorf
Mäckelsdorf
40
0,68
71
DGH Rechtebach
Rechtebach
55
0,94
81
DGH Rodebach
Rodebach
264
4,52
89
DGH Stolzhausen
Stolzhausen
23
0,39
33
Bürgerhaus WaldKernstadt
251
4,30
2,87
1.709
kappel
Hinweis: Alle Angaben sind unter Vorbehalt zu betrachten und sollen bei Diskussionen vor Ort aktualisiert/
bzw. erneut geprüft werden (s.o.).
Die Auslastung der öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Waldkappel liegt bei durchschnittlich 2,5 %. Reduziert um die unterstellten Mehrfachnutzungen in den beiden Einrichtungen
mit über 200 m² öffentlicher Nutzfläche ergibt sich eine durchschnittliche Auslastung in Höhe von 2,3 %. Nur das Dorfgemeinschaftshaus in Hasselbach hat eine Auslastung von knapp
über 5 %. Das DGH in Friemen mit absolut 18 Nutzungsstunden/ Jahr und das DGH Stolzhausen mit 23 Nutzungsstunden/ Jahr stehen so gut wie immer leer.
In der Stadt Waldkappel gibt es darüber hinaus Stadtteile ohne eine öffentlich zugängliche
Einrichtung. Insgesamt ist vor dem Hintergrund der teilweise sehr geringen absoluten Nutzungsstunden pro Jahr der Fortbestand einzelner Einrichtungen fragwürdig. Wenn Einrichtungen nicht genutzt werden, müssen sie auch nicht vorgehalten werden. Dies sollte in lokalen Diskussionen geprüft werden.
Der durchschnittliche Anteil der Kostendeckung liegt bei 10,5 % (Betriebskosten im Verhältnis zu den Erlösen). Für zwei Einrichtungen wurden keine Erlöse angegeben. Insgesamt fällt
auf, dass der Anteil der Kostendeckung angesichts der vergleichsweise geringen Anzahl an
Nutzungsstunden recht hoch ist. Die Erlöse stammen aus privaten Nutzungen, folglich sind
wenig regelmäßige Nutzungen durch Vereine, etc. vorhanden.
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
3.1.13 Wanfried
Die Stadt Wanfried mit 4 Stadtteilen und der Kernstadt hat 4.266 Einwohner/innen (2011).
Insgesamt gibt es 28 Einrichtungen mit 3.679 m² öffentlicher Nutzfläche, das entspricht einem Durchschnitt von 131 m² pro Einrichtung.
In den 4 Stadtteilen mit 1.603 Einwohner/innen gibt es 4 Dorfgemeinschaftshäuser
mit durchschnittlich 326 m² öffentlicher Nutzfläche, insgesamt sind 12 öffentlich zugängliche Einrichtungen in den Stadtteilen vorhanden.
Es gibt 3 Einrichtungen der evangelischen Kirche mit zwischen 57,5 und 200 m² öffentlicher Nutzfläche, das entspricht durchschnittlich 106 m².
In der Kernstadt mit 2.663 Einwohner/innen gibt es insgesamt 16 öffentlich zugängliche Einrichtungen. Über das Hotel „Zum Schwan“ in der Kernstadt, das einen knapp
200 m² großen Bürgersaal hat, liegen keine Auslastungszahlen vor.
Darüber hinaus gibt es 21 private Einrichtungen (Gaststätten, Vereinsheime etc.) mit
45 bis 329 m² öffentlicher Nutzfläche.
Abb. 21: Ausschnitt Wanfried, Kartendarstellung GGR
42
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
43
Öffentliche Einrichtungen in Wanfried (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
% Anteil gesamt
(h) zu maximal (h)
Reduktion wg.
großer Nutzfläche
EW
(2011)
Altenburschla
881
15,09
10,06
386
DGH Aue
Aue
3803
65,12
43,41
505
BGH Heldra
Heldra
516
8,84
5,89
454
638
10,92
7,28
258
Name der Einrichtung
Stadtteil
DGH Altenburschla
DGH Völkershausen Völkershausen
Die Auslastungen der öffentlichen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft in der Stadt
Wanfried sind insgesamt sehr gut. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der vergleichsweise geringen Einwohnerzahl in den Stadtteilen. Nur das Bürgerhaus in Heldra hat eine Auslastung von knapp unter 9 %. Auffällig ist, dass in allen Stadtteilen weitere öffentliche zugängliche Einrichtungen in privater Trägerschaft und kirchliche Einrichtungen vorhanden
sind. Der sehr hohe Wert der Auslastung des Dorfgemeinschaftshauses in Aue ist u.a. auf
vielfältige Sportnutzungen zurück zu führen.
Alle Einrichtungen in der Stadt Wanfried haben eine Nutzfläche von über 200 m² so dass hier
parallele Nutzungen unterstellt werden können. Folglich reduzieren sich die Auslastungszahlen für 2 Einrichtungen auf 5 bis 10 %.
Es gibt viele weitere öffentlich zugängliche Einrichtungen, die in privater Trägerschaft sind.
Die Konkurrenz zwischen diesen und den kommunal getragenen Einrichtungen scheint gering zu sein. Außerdem werden vergleichsweise hohe Erlöse durch die Einrichtungen erzielt,
so dass ein guter Deckungsanteil der Einrichtungen in Höhe von 64 % vorhanden ist.
Über die Auslastung der Einrichtungen der evangelischen Kirche können leider keine Angaben gemacht werden.
Angesichts der großen Anzahl an Einrichtungen in den Stadtteilen ist für die Zukunft zu prüfen, ob einzelne Einrichtungen – trotz vergleichsweise guter Auslastungsangaben, künftig
gemeinsam genutzt werden können.
3.1.14 Wehretal
Die Gemeinde Wehretal mit 5 Ortsteilen hat 5.128 Einwohner/innen (2011).
Insgesamt gibt es 9 öffentlich zugängliche Einrichtungen mit 1.829 m² öffentlicher
Nutzfläche, das entspricht einem Durchschnitt von 203 m² pro Einrichtung oder 0,35
m² Nutzfläche je Einwohner/in.
In jedem Ortsteil gibt es mindestens eine Einrichtung.
Die 5 Dorfgemeinschaftshäuser in kommunaler Trägerschaft (inklusive dem Bürgerhaus) haben zwischen 120 und 628 m², bzw. durchschnittlich 258 m² öffentlicher
Nutzfläche.
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
44
Es gibt 4 Einrichtungen der evangelischen Kirche mit 41 bis 269 m², durchschnittlich
stehen 135 m² öffentliche Nutzfläche zur Verfügung.
Drei kommunale Einrichtungen sind verpachtet.
Abb. 22: Ausschnitt Wehretal, Kartendarstellung GGR
Öffentliche Einrichtungen in Wehretal (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Name der Einrichtung
Bürgerhaus Reichensachsen
"Reichensächser Hof"
DGH Hoheneiche
DGH Oetmannshausen
DGH Langenhain "Bürgerhaus
Am Weinberg"
Bürgerhaus Vierbach "Bürgerhaus Zum Kombergblick"
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
% Anteil gesamt
(h) zu maximal
(h)
Reduktion
wg. großer
Nutzfläche
EW
(2011)
Reichensachsen
792
13,56
9,04
3.357
Hoheneiche
791
13,54
9,03
635
Oetmannshausen
274
4,69
4,69
285
Langenhain
340
5,82
5,82
587
Vierbach
34
0,58
0,39
264
Ortsteil
Durchschnittlich liegt die Auslastung in Wehretal bei 7,6 %, reduziert um drei größere Einrichtungen mit über 200 m² öffentlicher Nutzfläche wird ein Durchschnittswert von 5,8 %
Auslastung erreicht. Das Bürgerhaus Vierbach hat die schlechteste Auslastung mit insgesamt
nur 34 Nutzungsstunden/Jahr. Das Bürgerhaus Vierbach wurde in letzter Zeit verpachtet. Es
liegen keine neuen Nutzungsangaben vor. Im Mittelfeld liegt das DGH Langenhain. Durch die
angenommenen Parallelnutzungen erreicht kein Dorfgemeinschafts- oder Bürgerhaus nach
Reduktion durch unterstellte Mehrfachnutzungen eine Auslastung von über 10 %.
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Zusätzlich gibt es vier Einrichtungen der evangelischen Kirche, über die keine Auslastungszahlen vorliegen. Darüber hinaus wird es weitere öffentlich nutzbare Einrichtungen (z.B.
Vereinsheime, Gaststätten) geben. Es ist zu prüfen, ob eine Kooperation bzw. eine gemeinsame Nutzung einzelner Einrichtungen künftig möglich ist.
Der durchschnittliche Deckungsanteil (Anteil der Gesamtkosten, der durch Erlöse gedeckt ist)
liegt bei 18,2 %, was auf die drei verpachteten Einrichtungen zurückzuführen ist, die einen
Deckungsanteil von bis zu 40 % erreichen.
3.1.15 Weißenborn
Die Gemeinde Weißenborn hat 2 Ortsteile mit insgesamt 1.092 Einwohner/innen (2011) und
ist die kleinste Gemeinde im Werra-Meißner-Kreis.
Es gibt 4 Einrichtungen mit insgesamt 685 m² öffentlicher Nutzfläche, das entspricht
durchschnittlich 171 m² Nutzfläche pro Einrichtung bzw. 0,63 m² Nutzfläche je Einwohner/in.
In beiden Ortsteilen gibt es jeweils 2 Einrichtungen.
Das Dorfgemeinschaftshaus in Rambach ist in öffentlicher Trägerschaft.
Es gibt 2 Einrichtungen der evangelischen Kirche mit 46 bis 85 m², das sind durchschnittlich 65 m² öffentliche Nutzfläche.
Das Dorfgemeinschaftshaus in Weißenborn mit 370 m² Nutzfläche ist in privater Trägerschaft.
Abb. 23: Ausschnitt Weißenborn, Kartendarstellung GGR
45
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
46
Öffentliche Einrichtungen in Weißenborn (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Name der Einrichtung
Ortsteil
DGH - Rambach
Rambach
DGH - Weißenborn Kernort
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
% Anteil gesamt (h)
zu maximal (h)
Reduktion wg.
großer Nutzfläche
EW
(2011)
375
1028
6,42
17,60
6,42
11,74
202
890
Die Auslastung der beiden öffentlichen Einrichtungen in der Gemeinde Weißenborn liegt bei
durchschnittlich 12 %, reduziert um den Anteil der über 200 m² Einrichtung im Kernort ergibt
sich eine durchschnittliche Auslastung in Höhe von 9 %. Bemerkenswert ist, dass die Einrichtung in privater Trägerschaft eine sehr gute Auslastung hat und insgesamt über 1.000 Nutzungsstunden/ Jahr aufweist. Dies kann sicherlich auf das Engagement der Pächter/in zurückgeführt werden. Auch entstehen keine Unterhaltungskosten für die Gemeinde bzw. die
Vereine, wenn Sie das DGH in Weißenborn nutzen.
Das Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Rambach hingegen wird nur 6,4 % im Jahr genutzt.
Hier ist zu prüfen, ob eine Kooperation und gemeinsame Nutzung einer Einrichtung mit der
evangelischen Kirche künftig möglich ist.
3.1.16 Witzenhausen
Die Stadt Witzenhausen mit 16 Stadtteilen und der Kernstadt hat insgesamt 15.339 Einwohner/innen (2011).
Insgesamt sind 24 öffentlich zugängliche Einrichtungen mit 8.787 m² Nutzfläche oder
einer durchschnittlichen Nutzfläche von 366 m² vorhanden. Damit sind die Einrichtungen im Vergleich zu den anderen Städten und Gemeinden eher groß.
In den 16 Stadtteilen leben 8.535 Einwohner/innen, ihnen stehen 20 Einrichtungen
zur Verfügung mit einer Nutzfläche von 7.167 m² bzw. durchschnittlich 358 m² pro
Einrichtung.
Es gibt 7 kirchliche Einrichtungen (42 – 355 m²) mit durchschnittlich 117 m² öffentlicher Nutzfläche.
In 15 der 16 Stadtteile gibt es Dorfgemeinschaftshäuser in privater Trägerschaft, diese haben zwischen 83 und 796 m² Nutzfläche; die Durchschnittsgröße liegt bei
423 m².
In der Kernstadt gibt es zwei Bürgerhäuser mit 124 und 1.484 m² Nutzfläche sowie 2
Einrichtungen der evangelischen Kirche mit 42 und 355 m² öffentlicher Nutzfläche.
Aufgrund der privaten Trägerschaft der Dorfgemeinschaftshäuser konnten nicht für
alle Einrichtungen die Auslastungen bzw. die Nutzungszahlen ermittelt werden.
Keine Angaben liegen über die öffentlich nutzbare Fläche im Schloss Ermschwerd
(Stadtteil Ermschwerd) vor.
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
In der Stadt Witzenhausen wurde im Jahr 2001 durch den Stadtrat ein Prozess angestoßen,
in dem alle Dorfgemeinschafts- bzw. Bürgerhäuser bezüglich Kosten und Erträgen, Auslastung und alternativer Trägerstrukturen überprüft wurden. Im Rahmen eines zweieinhalb
Jahre dauernden Prozesses sind in der Folge 12 DGHs in die Trägerschaft von Vereinen überführt worden. Die Stadt zahlt einen festen Zuschuss und hat in der Folge der Übertragung
Finanzmittel in Höhe von ca. 70.000 €/ Jahr eingespart. Dies sind vor allem Personalmittel
(Hausmeister) und teilweise investive Mittel (Bauhoftätigkeiten).
Abb. 24: Ausschnitt Witzenhausen, Kartendarstellung GGR
Die Auslastung der öffentlichen Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser) in Witzenhausen,
für die Angaben vorliegen, ist mit einer Ausnahme immer deutlich über 10 %. Die Mehrzahl
der Einrichtungen in Witzenhausen ist groß und verfügt über viele Räume. Somit werden die
Nutzungsstunden der größeren Einrichtungen reduziert. Trotzdem ergibt sich eine durchschnittliche Auslastung der 10 angegebenen DGHs von über 22 %.
47
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Für die 5 Einrichtungen der evangelischen Kirche (s. Kap. 3.2) können folgenden Aussagen
getroffen werden:
In der Kernstadt sind 2 öffentlich zugängliche kirchliche Einrichtungen und 2 weitere
öffentliche Einrichtungen vorhanden. Über das Bürgerhaus Am Sande liegen keine
Auslastungszahlen vor. Die Auslastungsdaten der Einrichtungen beiden kirchlichen
Einrichtungen (Corvinus Haus mit 13 % und Treffpunkt Witzenhausen mit 6,5 %) zeigen, dass eine Kooperation und ggf. gemeinschaftliche Nutzung einzelner Einrichtungen geprüft werden sollte.
Im Stadtteil Ermschwerd gibt es ein Bürgerhaus, für das keine Angaben über die Nutzungsstunden zur Verfügung stehen, das Schloss Ermschwerd mit öffentlich nutzbaren Flächen (ohne Nutzungsangaben) sowie ein Gemeindehaus, das eine Auslastung
von 30 % hat. Hier ist zu prüfen, ob Kooperationen oder eine gemeinschaftliche Nutzung in Zukunft möglich sind.
Im Stadtteil Gertenbach gibt es eine Mehrzweckhalle, für die keine Auslastungsangaben zur Verfügung stehen sowie eine Gemeindehaus der evangelischen Kirche mit
einer Auslastung von 5 %. Hier ist zu prüfen, ob eine gemeinsame Nutzung nur einer
Einrichtung in Zukunft möglich ist.
Im Stadtteil Kleinalmerode gibt es ein Bürgerhaus, für das keine Angaben über die
Nutzungsstunden vorhanden sind sowie ein Gemeindehaus mit 7,6 % Auslastung.
Auch hier ist zu prüfen, ob eine Kooperation bzw. gemeinsame Nutzung einer Einrichtung künftig möglich ist.
48
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
49
Öffentliche Einrichtungen in Witzenhausen (Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser)
Name der Einrichtung
Stadtteil
Bürgerhaus Ellerbergsiedlung
Witzenhausen
Kernstadt
Bürgerhaus Witzenhausen
Am Sande
Kernstadt
DGH Witzenhausen Neuseesen
Neuseesen
Gesamtnutzungen
(h) / Jahr
% Anteil gesamt (h) zu
maximal (h)
Reduktion
wg. großer
Nutzfläche
EW
(2011)
3951
67,65
67,65
6.804
k. A.
1748
6.804
29,93
29,93
82
DGH Werleshausen
Werleshausen
k. A.
405
DGH WIZ Unterrieden
Unterrieden
k. A.
819
DGH WIZ Wendershausen
Wendershausen
756
12,95
8,63
736
BGH Hundelshausen
Hundelshausen
2071
35,46
23,64
1.121
DGH Roßbach
Roßbach
1248
21,37
14,25
649
Haus des Gastes Dohrenbach
Dohrenbach
4257
72,89
48,60
541
DGH Blickershausen
Blickershausen
1266
21,68
14,45
218
DGH WIZ Hubenrode
Sporthaus Ziegenhagen
(ehem. Haus des Gastes)
Dorfgemeinschaftshaus Ellingerode "Dorfschänke"
Hubenrode
737
12,62
8,41
165
2044
35,00
23,33
579
Bürgerhaus Kleinalmerode
Bürgerhaus Ermschwerd
Gemeinschaftseinrichtung
(Hütte) Albshausen
MZH Gertenbach
Ziegenhagen
k. A.
299
Kleinalmerode
k. A.
800
Ermschwerd
k. A.
1.057
Ellingerode
Albshausen
Gertenbach
288
k. A.
4,93
4,93
65
876
Hinweis: nicht aufgeführt ist der öffentlich nutzbare Raum im Schloss Ermschwerd, da über ihn keine Angaben
zur Verfügung standen.
Durch die unterstellten Parallelnutzungen in den beiden Einrichtungen mit über 200 m² öffentlicher Nutzfläche sind zwei Dorfgemeinschaftshäuser in der Stadt Witzenhausen in die
Gruppe der Auslastung unter 10 % eingeordnet worden. Folglich haben nur noch 7 von 10
Einrichtungen, für die Auslastungszahlen vorlagen, hohe bis sehr hohe Nutzungsstunden pro
Jahr.
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
3.2 Quantitative Ergebnisse – öffentlich zugängliche Einrichtungen der ev. Kirche
(Kirchenkreis Witzenhausen)
Für die öffentlich zugänglichen Einrichtungen in Trägerschaft der evangelischen Kirche im
Kirchenkreis Witzenhausen (s. Abb. 25), der die nördlichen Städte und Gemeinden umfasst,
wurden Auslastungsdaten erhoben, die mit denen der kommunalen Angaben vergleichbar
sind.
Alle Einrichtungen mit einer öffentlich zugänglichen Nutzfläche von mindestens 40 m² in
einem Raum wurden erfasst. Dies sind 18 Einrichtungen mit einer durchschnittlichen Gesamtfläche von 244 m² und einer öffentlich zugänglichen Nutzfläche von durchschnittlich
165 m². Diese Angaben sind bei der Gesamtfläche je Stadt bzw. Gemeinde im Kapitel 3.1
bereits enthalten.
Abb. 25: Gesamtfläche und m² öffentliche Nutzfläche der öffentlich zugänglichen Einrichtungen in Trägerschaft
der ev. Kirche, Kirchenkreis Witzenhausen, eigene Berechnung und Darstellung
Es gibt weitere fünf Einrichtungen der evangelischen Kirche, die öffentlich genutzt werden
können, jedoch nicht über einen Raum von mindestens 40 m² Größe verfügen.
50
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Die Auslastungs- bzw. Nutzungsstunden sind mit denen kommunalen Einrichtungen (i.d.R.
den Dorfgemeinschaftshäusern) vergleichbar: Durchschnittlich werden die Einrichtungen in
Höhe von 11,34 % genutzt, das entspricht einem Durchschnitt von 662 Nutzungsstunden pro
Jahr. Wenn auch hier bei den größeren Einrichtungen Parallelnutzungen angenommen werden, reduziert sich die durchschnittliche Auslastung auf 9,62 %.
Auch bei den Einrichtungen der evangelischen Kirche fällt auf, dass zwischen sehr gut nachgefragten Einrichtungen mit bis zu 30 % Auslastungen (entspricht 1.766 Nutzungsstunden/
Jahr) und Einrichtungen mit nur 2,5 % Auslastung (entspricht 141 Nutzungsstunden/ Jahr)
sehr große Unterschiede bestehen.
Abb. 26: Auslastung der öffentlichen Einrichtungen in Trägerschaft der ev. Kirche, Kirchenkreis Witzenhausen
in %, eigene Berechnung und Darstellung
Die Einrichtung mit der höchsten Auslastung erreicht nicht die Auslastungswerte, die die
besten kommunalen Einrichtungen haben. Dies ist vor allem auf die Sportnutzungen bei den
kommunalen Einrichtungen zurück zu führen. Die Einrichtung der ev. Kirche mit der schlechtesten Auslastung hat jedoch noch deutlich mehr Nutzungsstunden, als die kommunalen
Einrichtungen mit den geringsten Nutzungsstunden pro Jahr.
51
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Auslastungsangaben der Evangelischen Kirche im Kirchenkreis Witzenhausen
Name der Einrichtungen
Gesamt% Anteil gesamt
Reduktion wg. gronutzungen
(h) zu maximal
ßer Nutzfläche
(h) / Jahr
(h)
Gemeindehaus Allendorf
1.193,5
20,44
13,62
Pfarrhaus BSA
259
4,43
4,43
Pfarrhaus Dudenrode
552
9,45
9,45
Gemeindehaus Großalmerode
837
14,33
9,55
Gemeindehaus Rommerode
Gemeindehaus Hess. Lichtenau
268,5
4,60
4,60
1.747,5
29,92
19,95
Pfarrhaus Reichenbach
358
6,13
6,13
Gemeindehaus Velmeden
490
8,39
8,39
Gemeindehaus Walburg
141
2,41
2,41
Neu-Eichenberg
Gemeindehaus Hebenshausen
678
11,61
11,61
318
5,45
5,45
1.766
30,24
30,24
295
5,05
5,05
Gemeindehaus Kleinalmerode
444,5
7,61
7,61
Corvinus Haus
1138
19,49
12,99
374,75
6,42
6,42
556
9,52
6,35
505,5
8,66
8,66
Ermschwerd
Gemeindehaus Gertenbach
Treffpunkt Witzenhausen
Gemeindehaus Fürstenhagen
Gemeindehaus Quentel
Sechs Einrichtungen der evangelischen Kirche im Kirchenkreis Witzenhausen erreichen Auslastungswerte von über 10 %. Durch Reduktion der drei größeren Einrichtungen in dieser
Gruppe haben nach wie vor fünf Einrichtungen eine Auslastungsquote von über 10 %; eine
Einrichtung erreicht diesen Wert aufgrund der Reduzierung nicht mehr ganz.
9 Einrichtungen haben eine Auslastungsquote von zwischen 5 und 10 % (durch die Reduzierung 10). Drei Einrichtungen haben Auslastungswerte von unter 5 %.
52
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
3.3 Qualitative Ergebnisse für vier DGH’s mit guter Auslastung
Da die quantitative Auswertung in vielen Fällen nur eine grobe Einschätzung ermöglicht und
beispielsweise der bauliche Zustand, die Lage der jeweiligen Einrichtungen in den Stadt- und
Ortsteilen, ggf. vorhandene Ausstattungskriterien etc. nicht berücksichtigt werden konnten,
wurde vereinbart, dass vier Dorfgemeinschaftshäuser über eine differenzierte Befragung
qualitativ untersucht werden sollen. Dabei wurden solche Einrichtungen ausgewählt, die
eine hohe Auslastung haben, verbunden mit der Annahme, dass von diesen Einrichtungen
einige Anregungen für andere gewonnen werden können. Es wurden leitfadengestützte Gespräche mit Vertreter/innen der Einrichtungen geführt.
3.3.1 Haus des Gastes, Dohrenbach, Stadt Witzenhausen
Der Stadtteil Dohrenbach hat 541 Einwohner/innen (2011) und ist touristisch geprägt. Von
den ehemals 6 Hotels gibt es heute noch 2. Am Haus des Gastes ist ein Wohnmobilstellplatz
vorhanden.
Abb. 27: Haus des Gastes, Dohrenbach, Stadt Witzenhausen (Fotos: proloco)
Lage und Ausstattung
Das Haus des Gastes liegt im Ortskern. Mit zwei Gebäudeteilen hat es eine Gesamtfläche von
796 m², davon entfallen 670 m² auf Säle, verschiedene Räume und eine vollausgestattete
Küche.
Das Haus des Gastes besteht aus einem alten und einem neueren Gebäudeteil. Im Altbau
war früher die Schule des Ortes untergebracht. Hier befinden sich neben der Kurverwaltung,
der Bücherei und den Sanitärräumen noch die zwei Clubräume, von denen der eine vorrangig von den Vereinen (Sport, Tanz und Chor) und der andere als Jugendraum und für OrtsratSitzungen genutzt wird. Dieser wird aktuell durch den Einbau einer Spüle saniert und soll
damit in seiner Attraktivität gesteigert werden, da die Jugendaktivitäten in der jüngeren
53
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Vergangenheit etwas eingeschlafen sind. Im Keller des Altbaus befindet sich noch ein Schießstand vom hiesigen Schützenverein. Im „Neubau“, der in den 1970-er Jahren in Leichtbauweise erstellt wurde, ist ein großer Saal mit abtrennbarer Bühne, einer voll ausgestatteten
Küche mit Spülmaschine und zahlreichen Kühlmöglichkeiten für Speisen und Getränke und
einer integrierten Theke mit Zapfanlage untergebracht. Es ist eine Bestuhlung für max. 180
Personen bzw. mit Tischen für max. 140 Personen vorhanden. Diese wurde erst vor kurzem
durch Aufpolstern der Stühle aufgewertet. Die Bühne ist mit einer Mikrofonanlage, Lautsprechern und einer Beleuchtungsanlage ausgestattet. Hier finden seit Mitte der 1990-er
Jahre regelmäßig Theaterproben und -aufführungen der örtlichen Theatergruppe statt. Weitere technische Ausstattung wie Musikanlage und Beamer sind nicht vorhanden, ebenso kein
weiteres Veranstaltungsequipment wie Stellwände oder Flip Chart.
Ein barrierefreier Zugang sowie behindertengerechte Toilettenanlagen sind nicht vorhanden,
diese sind aus baulichen und finanziellen Gründen in der Zukunft auch nicht geplant. Bei den
mobilitätseingeschränkten Besucher/innen der Einrichtung wird tatkräftig mit angepackt,
damit diese die Stufenhürde überwinden können.
Der direkt hinter dem Gebäude befindliche Wohnmobilstellplatz mit kleinem Spielplatz und
Grillstation erhöht die Attraktivität der Einrichtung auch für durchreisende Touristen. Ein
Kinderplanschbecken und ein Bolzplatz runden das Angebot für alle Altersklassen ab
Auslastung und Kostendeckung
Das „Haus des Gastes“ wird an über 4.250 Stunden pro Jahr genutzt. Das entspricht einer
Auslastung in Höhe von knapp 73 % bzw. eine aufgrund der Größe reduzierte Auslastung in
Höhe von über 48 %. Einen wesentlichen Anteil an den hohen Auslastungsdaten haben verschiedene Sportvereine und die Tanzschule, die jeweils mehrmals wöchentlich die Einrichtung über 2 bis 4 Stunden nutzen. Zusätzlich wird das „Haus des Gastes“ auch regelmäßig
von der Kurverwaltung genutzt, dies jedoch in separaten Räumlichkeiten, die nicht bei den
Auslastungsstunden eingerechnet wurden. Der Anteil der Kostendeckung liegt bei 52 %: Bei
den Kosten sind neben Betriebs- und Personalkosten auch Abschreibungskosten enthalten.
Die Erlöse werden durch öffentliche und private Nutzungen erzielt. Eine interne Leistungsverrechnung (also die Vereinsnutzungen) gibt es nicht.
Trägerschaft und Engagement für die Einrichtung
Seit 2007 ist der Heimat- und Verkehrsverein Dohrenbach e.V. per Vertrag mit der Stadt Witzenhausen als Trägerverein für das Haus des Gastes verantwortlich für die Verwaltung und
Instandhaltung des Gebäudes. Es wurden seit dem Jahr 2000 kontinuierlich Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf eine energetische Optimierung durchgeführt (bis 2007 noch auf Kosten der Stadt, anschließend auf Kosten des Trägervereins mit Unterstützung der Stadt), die
sich positiv auf die Heizkosten ausgewirkt haben. Das Engagement der in der Einrichtung
aktiven Vereine ist sehr hoch, da es sich um die einzige öffentlich zugängliche Einrichtung im
Stadtteil handelt und sie quasi den Mittelpunkt des sozialen Miteinanders darstellt. Diese
54
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
wird aber nicht nur von den Vereinen sondern auch von den umliegenden Betrieben zu
Weihnachtsfeiern und natürlich für private Familienfeiern genutzt, wobei hier auch die abtrennbare Bühne als Raum für kleinere Feiern bis 40 Personen gern genutzt wird.
Zusammenfassung und Bewertung
Die Einrichtung wird insgesamt sehr gut angenommen und genutzt, was vorrangig von der
Eigeninitiative der „Betroffenen“, sprich Hauptnutzer/innen der Einrichtung herrührt. Das
Haus des Gastes macht einen gepflegten Eindruck und biete vielfältige räumliche Möglichkeiten für unterschiedliche Gruppengrößen.
Ausbaufähig ist die Jugendarbeit bzw. die Nutzung des Jugendraums, die in der jüngsten
Vergangenheit deutlich zurückgegangen ist. Dies kann aber auch in Folge eines „Generationswechsels“ ein üblicher Verlauf sein. Bei größeren Veranstaltungen könnte die Werbung
für die jeweilige Veranstaltung intensiviert werden, dies würde gleichzeitig die Einnahmesituation erhöhen.
Sehr positiv auf die Auslastung wirken sich die regelmäßigen gewerblichen Nutzungen durch
die Tanzschule sowie den Sportverein SVD aus. Außerdem gibt es mehrere Theateraufführungen im Jahr und ab und zu gelingt es auch, das gesamte Gebäude für Tagungen zu vermieten. Zusätzlich ist es gelungen, öffentliche Nutzung (Kurverwaltung und Bücherei) in dem
Gebäude unterzubringen, die bei der Auslastung nicht mit eingerechnet wurden. Der gute
Gesamtzustand sowie das Erscheinungsbild sind des Gebäudes sind gut, was auf verschiedene bauliche Modernisierungen (u.a. Fenster, Wärmeschutz, Heizungsanlage) sowie das Engagement vor Ort zurückzuführen ist.
Der hohe Grad der Kostendeckung ist auf gewerbliche Nutzung durch die Tanzschule (ca. 1/3
der Einnahmen) sowie auf die interne Leistungsverrechnung durch verschiedene Vereinsnutzungen zurück zu führen.
55
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
3.3.2 Mehrzweckhalle Frankenhain, Ortsteil Frankenhain, Gemeinde Berkatal
Die Gemeinde Berkatal mit insgesamt drei Ortsteilen und 1.661 Einwohner/innen ist die
zweitkleinste Gemeinde des Werra-Meißner-Kreises. Der Ortsteil Frankenhain hat 426 Einwohner/innen (2011). Neben der Mehrzweckhalle gibt es ein gastronomisches Angebot, das
jedoch nur noch sporadisch geöffnet ist (Gasthaus „Zum Stern“).
Abb. 28: Mehrzweckhalle Frankenhain, Gemeinde Berkatal (Foto: proloco)
Lage und Ausstattung
Die MZH Frankenhain liegt am Ortseingang des Ortsteils Frankenhain in der Gemeinde Berkatal. Es handelt sich bei der Einrichtung um einen ehemaligen Handwerksbetrieb, der im
Rahmen der Dorferneuerung in den Jahren 1997/1998 vollständig saniert und umgebaut
wurde. Die Entfernung zum Nachbarort und Verwaltungssitz der Gemeinde Berkatal, dem
Ortsteil Frankershausen, beträgt 2 km, zum weiteren Ortsteil der Gemeinde Hitzerode
5,6 km. Für diese Wegstrecken wird eine Fahrtzeit von maximal 6 min, bzw. 15 min benötigt.
Die Einrichtung hat eine Größe von insgesamt 930 m².
Es handelt sich um einen langgestreckten, eingeschossigen Bau, in dem die unterschiedlichen Räume nebeneinander untergebracht sind. Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden,
ebenso barrierefreie Sanitäranlagen. Der Großteil der Einrichtung (490 m²) wird dauerhaft
von der Freiwilligen Feuerwehr Frankenhain genutzt: eine Halle incl. Geräteraum umfasst
490 m², ein separater Schulungsraum 44 m², der ausschließlich von der Freiwilligen Feuerwehr genutzt wird und die dazugehörige Fahrzeughalle ist 99 m² groß. Des Weiteren ist ein
Saal als Mehrzweckraum mit 100 m² für Sportveranstaltungen und Veranstaltungen jeder Art
zu nutzen, es befindet sich ein Abstellraum direkt daneben, in dem Geräte und die Bestuhlung für max. 100 Personen untergebracht sind. Eine Theke mit Zapfanlage ist im Raum vorhanden. Darüber hinaus gibt es ein Jugendzentrum mit 35 m². Zudem ist eine voll ausgestattete Küche mit 37 m² incl. Nebenräumen vorhanden, in der alle notwendigen Geräte zur Essenszubereitung vorhanden sind. Für Großveranstaltungen ist die MZH Frankenhain eher
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
ungünstig ausgestattet, da es keine Bühne und keinerlei Veranstaltungstechnik gibt. Auch
die Bestuhlung ist dafür nicht ausreichend.
Der bauliche Zustand ist entsprechend der Sanierung Ende der 1990-er Jahre gut. Es wurden
die für die Zeit üblichen energetisch günstigsten Elemente eingebaut, es existieren ein GasBrennwertkessel und eine Wärmedämmung aus dieser Zeit. Weitere Sanierung und/oder
Aufstockung mit z.B. einer Photovoltaikanlage sind in naher Zukunft u.a. wegen der insgesamt knappen Gemeindekasse nicht geplant. Ambitionen für eine Verpachtung der Dachfläche an private Investor/innen sind nicht bekannt.
Die Einrichtung liegt mit der Eingangsseite zur Durchgangsstraße hin, hinter dem Gebäude
befindet sich eine große Grünfläche. Diese gehört nicht zum Gelände der Einrichtung und
kann von daher nicht als Außenanlage genutzt werden, da es sich um eine Weidefläche eines
ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebes handelt. Da die zum MZH dazugehörige Außenfläche eher klein ist, gibt es keine Außenanlagen wie Grillplatz und/oder Kinderspielplatz.
Es wurden keine Angaben über die Art der Nutzungen im Jugendzentrum gemacht. Auch ist
unklar, ob und in welchem Umfang Kulturveranstaltungen (unregelmäßige Veranstaltungen)
stattfinden.
Es gibt keinerlei Trennmöglichkeiten für den Saal, aber da mehrere Räumlichkeiten vorhanden sind, sind Doppel-, bzw. Parallelnutzungen möglich und finden auch statt. Nicht zuletzt
durch die großzügigen Räume der Freiwilligen Feuerwehr und des Jugendraums ist es möglich, zeitlich nebeneinander mehrere Gruppen laufen zu lassen.
Auslastung und Kostendeckungsgrad
Die Auslastung liegt bei 20 % bzw. absoluten 1.174 Nutzungsstunden pro Jahr und bezieht
sich nur auf die Nutzung des Mehrzweckraums sowie der angrenzenden Küche. Einen wesentlichen Anteil machen die regelmäßigen Nutzungen durch den Sportverein aus, der die
Mehrzweckhalle an über 3 Stunden/ Tag nutzt.
Der Kostendeckungsgrad liegt bei 100 %. Es wurden Betriebs-, Personal und Heizkosten berücksichtigt. Es liegen keine Informationen darüber vor, ob auch die Abschreibungskosten
enthalten sind. Die Erlöse werden durch einen kleineren Anteil über private Vermietungen
(Feiern) und einen deutlich größeren Anteil durch Vereins- und Sportnutzungen im Rahmen
der internen Leistungsverrechnung erzielt.
Trägerschaft und Engagement für die Einrichtung
Träger der Einrichtung ist die Gemeinde Berkatal. Durch die regelmäßige Sportnutzungen
sowie weitere Nutzungen (private Feiern) ist das Engagement für die Mehrzweckhalle gut. Es
gibt im Ortsteil Frankenhain noch eine Gaststätte, die für private Feiern genutzt werden
kann, jedoch seit kurzer Zeit nicht mehr regelmäßig geöffnet ist.
Zusammenfassung und Bewertung
Trotz der Lage am Ortsrand bzw. -eingang ist die Einrichtung baulich im Ortsteil Frankenhain
integriert. Die sehr guten Auslastungszahlen beruhen vor allem auf den regelmäßigen Nut-
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
zungen durch den Sportverein. Gemeindliche Gremiensitzungen und verschiedene Feiern
ergänzen das Angebot. Der langgestreckte Bau (ehemaliger Handwerksbetrieb) wurde für
die verschiedenen Nutzungen zweckdienlich umgebaut. Erstaunlich mit Blick auf die Betriebskosten und Erlöse ist, dass sich die Einrichtung fast trägt (77 % Kostendeckungsgrad).
Ausbaufähig könnte eine stärkere touristische Ausrichtung in Verbindung mit dem PremiumWanderweg (P 2) sein, wenn die lokale Gastronomie auch künftig nur auf Anfrage öffnet.
Sonst sollte eine Angebotserweiterung in Richtung Tourismus mit den lokalen Angeboten
sehr eng abgestimmt werden.
3.3.3 Dorfgemeinschaftshaus Laudenbach, Stadtteil Laudenbach, Stadt Großalmerode
Der Stadtteil Laudenbach hat 1.024 Einwohner/innen (2011). Neben dem Dorfgemeinschafshaus gibt es noch einen Gemeinderaum der evangelischen Kirche in Laudenbach. Der
Stadtteil zeichnet sich durch ein reges Vereinsleben von Sport über Theater („Die Hoaderlumpen“) und Festorganisationen („Party-Teufel“) aus. Das Angebot umfasst dabei altersgemischte und -spezifische Angebote und in der Summe gibt es für jede Altersgruppe Angebote.
Abb. 29: Dorfgemeinschaftshaus Laudenbach, Stadt Großalmerode (Fotos: proloco)
Lage und Ausstattung
Das Dorfgemeinschaftshaus Laudenbach liegt im Stadtteil. Es hat eine Größe von 637 m²
Gesamtfläche. Das DGH in Laudenbach wurde im Jahr 1980 nach einer Initiative örtlicher
Vereine komplett neu gebaut, es gab vorher kein DGH im Stadtteil.
Zur Einrichtung gehören ein großer Saal mit 152 m² Nutzfläche und ein kleiner Saal mit
55 m². Die Säle haben eine mobile Trennwand. Sie verfügen über eine Theke und eine Küche
mit Kühl- und Abstellmöglichkeiten im Hochparterre sowie mobile Bühnenelemente.
Die Räumlichkeiten sind in einem etwas eigenwilligen Stil angelegt. Es gibt einen großzügigen Eingangsbereich im Hochparterre, der Theken- und Küchenbereich ist eher eng und
verwinkelt angelegt, die sanitären Anlagen sind im Keller oder im Hochparterre gelegen und
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
damit für einen einfachen barrierefreien Umbau ungünstig gelegen. Ebenso ist ein barrierefreier Zugang zur Einrichtung nicht vorhanden. Die Stadt Großalmerode hat in jüngster Vergangenheit Planungen für eine Behindertentoilette und einen barrierefreien Zugang durchgeführt, die künftig umgesetzt werden sollen.
Doppel- oder Parallelnutzungen sind aufgrund der komplizierten und engen Wege zur Küche
und der einen Theke schwierig und finden in der Regel nur selten statt. Es gibt den Wunsch
des Ortsverbandes, die vorhandenen Bühnenelemente durch eine fest installierte Bühne zu
ersetzen, aber dies würde deutliche Kosten verursachen, die derzeit im städtischen Haushalt
nicht eingestellt sind. Die Küche ist komplett ausgestattet, ausreichend Kühlmöglichkeiten
für Speisen und Getränke sind vorhanden. Sie wird aber, wie bei den meisten Einrichtungen
nur noch selten zum Kochen genutzt, da die meisten Veranstaltungen einen Catering-Service
buchen, der die Kücheneinrichtung nur noch zum Abstellen und/oder Aufwärmen nutzt. Das
Inventar, wie Geschirr u.a., wird von Zeit zu Zeit erneuert. Es gibt eine Bestuhlung mit Tischen für max. 150 Personen, vor dem kleinen Saal befindet sich eine kleine Terrasse, die die
Pächterin im Sommer als Biergarten bewirtschaftet. Das gesamte Inventar und Mobiliar entspricht dem Stil der 1980-er Jahre, ist entsprechend benutzt, aber noch gebrauchsfähig. Das
Gebäude wird von der Stadt Großalmerode selbst als im mittleren baulichen Zustand bezeichnet.
Hinzu kommt eine verpachtete Gaststätte mit 68 m². Die Pächterin übernimmt die Verwaltung vor Ort und sonstige Hausmeistertätigkeiten unentgeltlich, dafür wird ihr ein bestimmtes Kontingent an Freinutzungen der Säle zugestanden. Damit werden die Personalkosten für
die Einrichtung niedrig gehalten und die Pächterin sorgt gleichzeitig für eine verlässliche
Nutzung und ein Catering-Angebot vor Ort.
Eine vorhandene Kegelbahn (142 m²) und ein Schießstand (93 m²) ergänzen das Angebot,
wurden jedoch nicht mit in die Berechnung der Auslastungsangaben einbezogen.
Auslastung und Kostendeckungsgrad
Im Jahr 2010 gab es 1.470 Nutzungsstunden, was einem Auslastungsanteil von 25,2 % bzw.
reduziert um Doppelnutzungen von 16,8 % entspricht. Diese für das Jahr 2010 angegebenen
Nutzungsstunden wurden im Jahr 2012 nicht bestätigt. Die Auslastung hat sich demnach um
die Hälfte verringert und liegt bei 12,5 % (bzw. reduziert um unterstellte Mehrfachnutzungen bei 8,4 %) mit insgesamt 735 Nutzungsstunden/Jahr. Der Rückgang der Nutzungsstunden bzw. der Unterschied zwischen 2010 und 2012 konnte nicht eindeutig geklärt werden,
ggf. sind bei der Hochrechnung der regelmäßigen wöchentlichen Nutzungen in 2010 jeweils
mehr Stunden je Nutzung zugrunde gelegt worden.
Der Kostendeckungsgrad (Anteil der Erlöse an den Betriebskosten) liegt bei 12 %. Die hier
zugrunde liegenden Betriebskosten umfassen auch die Abschreibungskosten und betragen
das Doppelte des Bürgerhauses Werratal (Gemeinde Meinhard) oder das Vierfache der
Mehrzweckhalle Frankenhain (Gemeinde Berkatal) – ggf. sind bei diesen Einrichtungen nur
die laufenden Kosten und nicht die anteiligen Abschreibungskosten enthalten.
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Trägerschaft und Engagement für die Einrichtung
Grundstück und Gebäude sind im Eigentum der Stadt Großalmerode, die das DGH auch finanziert und verwaltet. Die Verwaltung vor Ort, also den Belegungsplan sowie hausmeisterliche Tätigkeiten übernimmt die Pächterin der Gaststätte.
Das DGH entstand aufgrund des Engagements der Vereine des Ortes, die sich für die Erstellung einer öffentlich zugänglichen Einrichtung eingesetzt haben. (Die genaue Entstehungsgeschichte des DGH ist in der anlässlich der 700-Jahr Feier von Laudenbach erstellten Chronik
nachzulesen.) Die vorrangigen Nutzer der Einrichtung sind die örtlichen Vereine, sie sorgen
für die vergleichsweise gute Auslastung.
Zusammenfassung und Bewertung
Durch die Kombination mit einer gastronomischen Einrichtung und die damit verbundene
vertragliche Vereinbarung der hausmeisterlichen Tätigkeiten durch die Pächterin ist es der
Stadt möglich, die Personalkosten für die Einrichtung niedrig zu halten. Zudem erhält sie
dauerhaft Pachteinnahmen und eine zuverlässige Nutzung der Räume durch die Pächterin
selbst.
Die einzige weitere öffentliche Einrichtung im Ort, der kirchliche Gemeinderaum, stellt keine
Konkurrenz dar, da er wesentlich kleiner ist. Er wird als Alternative für eher kleinere Familienfeiern genutzt. Die sehr aktive und vielfältige Vereinsaktivität mit Feuerwehr, Theatergruppe, Tischtennis und Gesangsverein trägt mit zur guten Auslastung der Einrichtung bei.
Der „Rückgang“ der Nutzungsstunden im Zeitraum von 2010 auf 2012 sollte genau beobachtet werden: Ggf. ist er nur auf eine andere Stundenberechnung zurück zu führen, aber es
können auch ein Hinweis für einen tatsächlichen Rückgang von Vereinsnutzungen oder privaten Feiern sein. Sollte dieser Rückgang wirklich vorliegen, so sind die Vereine gemeinsam
mit der Pächterin aufgefordert, die Ursachen zu erheben und ggf. Änderungen vorzunehmen.
Ausbaufähig könnte ggf. eine stärkere touristische Nutzung z.B. in Verbindung mit dem bestehenden Übernachtungsbetrieb in Laudenbach sein.
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
3.3.4 Bürgerhaus Werratal, Ortsteil Schwebda, Gemeinde Meinhard
Der Ortsteil Schwebda hat 903 Einwohner/innen (2011). Neben dem Dorfgemeinschaftshaus
gibt es noch ein Gemeindehaus der evangelischen Kirche in Schwebda. Der Ortsteil Schwebda liegt in unmittelbarer Nähe zum Werratalsee.
Abb. 30: Bürgerhaus Werratal, Ortsteil Schwebda, Gemeinde Meinhard (Foto: proloco)
Lage und Ausstattung
Das Bürgerhaus Schwebda liegt am Rand des Dorfkerns. Es hat eine Größe von 1.583 m² Gesamtfläche. Davon sind 364 m² als Gaststätte verpachtet, es gibt eine (Sport)Halle mit
323 m² (inklusive abtrennbarer Bühne mit 79 m²), einen kleinen Saal (35 m²), eine Küche (14
m²) sowie einen Jugendraum (84 m²). Das Gebäude hat ein Erdgeschoss und ein Kellergeschoss.
Im Rahmen der Dorferneuerung wurde in den Jahren 2008/2009 ein neues Konzept für das
Gebäude erarbeitet, es wurde umgebaut und erweitert. Durch die neue Anordnung der
Räume und Eingänge sind die verschiedenen Funktionseinheiten wie Sporthalle, Jugendraum, sozialer Teil (kleiner Saal) und Gaststätte, sinnvoll voneinander zu trennen. Die Sportler/innen haben einen „eigenen“ Eingang und laufen den Gästen der Gaststätte nicht über
den Weg und umgekehrt, die Jugendlichen haben über die Umlegung ihres Raumes ins Erdgeschoß eine Aufwertung ihrer Räumlichkeiten über eigene Toiletten und eine eigene Theke
mit Zapfanlage erlangt und sind damit von den anderen Räumlichkeiten völlig unabhängig.
Die Änderung des Gastraums im Zuge des Umbaus von einem Kneipeninterieur in einen Restaurantraum führt dazu, dass sich die Sportler/innen eher selten zu einem Getränk nach den
Kursen einfinden. Dies war vor dem Umbau häufiger der Fall. Der Sportverein hat auf die
Nachfrageveränderung mit einem eigenen Getränkeverkauf auf Selbstkostenbasis an seine
Mitglieder reagiert, was den Pächter der Gaststätte etwas verärgert. Die Lösung dieser Entwicklung obliegt den zuständigen Vertretern, der Bürgermeister kann nur an beide Seiten
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
appellieren, die jeweiligen Vorteile aus dem Umbau zu sehen und entsprechend wertschätzend damit umzugehen.
Der Pächter der Gaststätte ist seit 30 Jahren in dem Haus tätig, das kann als eine gewisse
Verbundenheit mit der Einrichtung und ihrer Gestaltung interpretiert werden. Die Nachfolgeproblematik steht im Raum, wird aber erst in ein paar Jahren akut.
Die ehemalige Kegelbahnanlage im Kellergeschoss wurde in einen Bogenschießstand umfunktioniert und ist seit April 2011 fest an den Bogenclub Meinhard e.V. vermietet. Der
Schießstand ist von den anderen Nutzungen und Nutzer/innen des Gebäudes räumlich getrennt und gesondert zugänglich.
Auslastung und Kostendeckungsgrad
Das Bürgerhaus wird an ca. 320 Tagen/ Jahr genutzt, oft auch parallel. Die Gesamtzahl der
Nutzungsstunden liegt bei über 2.800 im Jahr, das entspricht einer Auslastung in Höhe von
48 % bzw. einer reduzierten Auslastung (Mehrfachnutzungen) in Höhe von 32 %. Die verschiedenen sportlichen Aktivitäten „Fit ab 50“, Jazztanz für Jugendliche, Taekwon Do, Prellball, Badminton, Kinderturnen, Funktionsgymnastik, Jazztanz Erwachsene, Volleyball, Kiga
Schwebda und Step Arobic bilden den Schwerpunkt der Nutzung.
Der Kostendeckungsgrad der Einrichtung liegt bei 6,3 %, was darauf zurückzuführen ist, dass
keine interne Leistungsverrechnung der Vereinsnutzungen berücksichtigt wurde. Der hohe
Anteil der Sportnutzungen würde hier für ein deutlich besseres Einnahmeverhältnis sorgen.
Die Kosten und Erträge sind ohne die Gaststättennutzung erfasst worden.
Trägerschaft und Engagement für die Einrichtung
Im Rahmen der Dorferneuerung konnte das Bürgerhaus Werratal neu gebaut werden. Träger
der Einrichtung ist die Gemeinde Meinhard. Im Zuge des Neubaus ist es außerdem gelungen,
den langjährigen Pächter auch im nun neu gebauten Gebäude zu integrieren
Zusammenfassung und Bewertung
Die sehr gute Auslastung spricht für ein gelungenes Raum- und Nutzungskonzept. Vor allem
die regelmäßigen (Mehrfach)Nutzungen durch die verschiedenen Sport und Freizeitangebote mit mindestens wöchentlichen Nutzungen sorgen für die gute Auslastung. Allein die Badminton-Nutzung mit 14 Stunden/ Woche sorgt schon für eine jährliche Auslastung von ca.
700 Stunden. Das Fehlen weiterer öffentlich zugänglicher Einrichtungen und vor allem die
multifunktionale Nutzbarkeit der großen Räume für verschiedene regelmäßige Sportveranstaltungen sorgen für die gute Auslastung, sind ein Indiz für das hohe Engagement vor Ort
und können als erfolgreiches Beispiel der Dorferneuerung angesehen werden.
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
64
3.3.5 Schlussfolgerungen
Ziel war es, anhand von vier einzelnen Beispielen mit hohen Auslastungswerten Anregungen
für andere Kommunen bzw. öffentlich zugängliche Einrichtungen zu erhalten. Die Auswahl
der vier Beispiele in unterschiedlich großen Orts- bzw. Stadtteilen zeigt nur wenige Gemeinsamkeiten:
Es handelt sich jeweils um vergleichsweise große Einrichtungen, die viel Raum für
Mehrfachnutzungen bieten und gleichzeitig im jeweiligen Hauptraum (Saal) so groß
sind, dass Sportnutzungen stattfinden können.
Es gibt neben den „üblichen Nutzungen“ durch einzelne Vereine (Landfrauen,…) jeweils weitere regelmäßige und zeitlich intensive Nutzungen (z.B. verschiedene Sportvereine oder eine Tanzschule).
Übersicht „qualitative Erhebung“
Merkmal
Bevölkerung im
Orts-/ Stadtteil
(2011)
Gesamtfläche der
Einrichtung
Öffentlich nutzbare
Fläche
Auslastung (Stunden)
Auslastung in %
(reduziert um Mehrfachnutzungen)
Hauptnutzungen
Besonderheit
Träger
Kosten
Erlöse
Haus des Gastes
Dohrenbach
MZH Frankenhain
DGH Laudenbach
BGH Werratal
(Schwebda)
541
426
1.024
903
796 m²
930 m ²
637 m²
1.583
670 m²
172 m²
245 m²
452 m²
4.250
1.174
1.470***
2.800
48 %
20 %
16,8 %
32 %
Sportvereine /
private Feiern
Sportvereine
div. Vereine
Parallele Sportnutzungen
Gewerbliche Nutzung (Tanzschule)
Wenig private
Nutzungen
Nutzung durch
Pächterin der
Gaststätte
Neubau 2008/09
über DE
Kommune
Kommune, Pächterin der Gaststätte
Kommune und
Gastronom
11.070 €
11.070 €
50.170 €
6.014 €
25.298 €
1.599 €
12 %
6,3 % ****
Heimat- und Verkehrsverein
Dohrenbach
45.230 €
23.500 €
52 %*
100 %**
Kostendeckungsgrad
* vergleichsweise hohe Einnahmen durch die gewerbliche Nutzung.
** Unklar, ob Abschreibungskosten mit enthalten sind; inklusive interner Leistungsverrechnung für die Vereinsnutzungen, anteilig über 80 % der Erlöse.
*** Reduktion der Nutzungsstunden in 2012 auf 735, das entspricht einer Auslastung abzüglich Mehrfachnutzungen in Höhe von 8,4 %.
**** Es sind voraussichtlich keine Abschreibungskosten enthalten.
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Die Gründe für die guten Auslastungs- und Nutzungswerte sind sehr unterschiedliche. Positiv
hervorzuheben ist:
Eine eindeutige Zuständigkeit für das Management der jeweiligen Einrichtung.
In Dohrenbach durch einen Trägerverein, in Laudenbach durch die Pächterin der
Gaststätte, in Frankenhain und Schwebda wird dies über die Gemeinde bzw. ein zuständige Person vor Ort koordiniert.
Regelmäßige Nutzungen durch Sportvereine sowie in Ausnahmefällen sogar gewerbliche Nutzungen und meist eine hohe Anzahl an privaten Nutzungen (vor allem Feiern).
Ein „sehr guter“ (Neubau) bis „akzeptabler“ baulicher Zustand, gravierende bauliche
Mängel, die zu Nutzungseinschränkungen führen könnten, sind nicht vorhanden.
Die Bevölkerung vor Ort identifiziert sich mit der jeweiligen Einrichtung. Dies ist sicherlich in hohem Maße auf die vielfältigen Nutzungen zurück zu führen.
Im Ergebnis zeigt sich, dass jede Einrichtung aufgrund sehr unterschiedlicher Nutzungen jeweils individuell zu betrachten ist. Es gibt nicht „das Rezept“ für eine hohe oder intensive
Nutzung öffentlich zugänglicher Einrichtungen. Die vier untersuchten Beispiele belegen, dass
die lokalen Vereine, Verbände und private Nutzungen die jeweilige Einrichtung nutzen und
für die gute Auslastung vor allem der Bereich Sport und Bewegung eine wichtige Rolle spielt.
Gleichzeitig gibt es keine weiteren Sporthallen in Schulen oder Vereinsstätten in den jeweiligen Orten, so dass es keine Konkurrenz gibt. Allein die Sportnutzung ist jedoch nicht ausschlaggebend für die gute Auslastung, hinzukommen i.d.R. Vereinsnutzungen und private
Feiern. Es ist kein Zusammenhang zwischen der Anzahl der Einwohner/innen vor Ort (2 Einrichtungen mit über 400 bzw. über 500 Einwohner/innen und 2 Einrichtungen mit 900 bzw.
1.000 Einwohner/innen) und der Nutzungs- bzw. Auslastungsintensität zu erkennen. Der
Vergleich von Kosten und Erlösen sowie der ermittelte Deckungsgrad ist (s. Hinweise zur
Tabelle) nur bedingt vergleichbar. Der Deckungsgrad von 100 % in Frankenhain ist als Ausnahme anzusehen, denn der durchschnittliche Deckungsgrad liegt bei ca. 10 %.
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
4. Handlungsempfehlungen
Die nachfolgenden Handlungsempfehlungen basieren auf Angaben bzw. Auswertungen von
Kapitel 3 und wurden im Arbeitskreis „Siedlungsflächenentwicklung, Energie und Erreichbarkeiten“ diskutiert und benannt. Die Handlungsempfehlungen basieren auf folgenden Annahmen und Zielsetzungen:
Jeder Stadt- und Ortsteil (Ort) soll einen öffentlich zugänglichen Treffpunkt haben
(Standard). In einzelnen Fällen kann davon abgewichen werden, dies sollte jedoch in
den Orts- und Stadtteilen diskutiert werden.
Die öffentlich zugänglichen Treffpunkte sollen von vielen Personen unterschiedlicher
Altersgruppen genutzt werden können (multifunktional).
Kooperation und Bündelung von Einrichtungen sollen in allen Orts- und Stadtteilen
mit dieser Untersuchung angeregt werden.
Die Diskussionen vor Ort über die Zukunft der Einrichtungen sollen mit den Entscheidungsträgern (Eigentümer/innen und Pächter/innen der verschiedenen Einrichtungen) und den Nutzergruppen gemeinsam erfolgen.
Die Ausführungen verstehen sich als Anregung für lokale Diskussionen und sind nicht
als generelle Empfehlung für die Schließung von Einrichtungen zu verstehen. Es soll
bei allen Einrichtungen mit geringer Auslastung geprüft werden, ob eine höhere Auslastung durch die Bündelung der räumlichen Angebote vor Ort möglich ist.
Die Bewertung folgt der Empfehlung des Hessischen Rechnungshofs nach jährlichen
Auslastungsgraden und der empfohlenen Mindestauslastung von 10 %/ Jahr, basierend auf 5.840 Nutzungsstunden/Jahr.
Die Möglichkeiten der Übertragung von Konzepten oder Ansätzen von Einrichtungen
mit einer hohen Auslastung auf Einrichtungen mit geringer Auslastung ist nur sehr
eingeschränkt möglich (Übertragung von guten Beispielen), da die Nutzungs- und
Vereinsstruktur, die lokalen Aktivitäten sowie die baulichen Voraussetzungen jeweils
unterschiedlich sind.
Die Lebensqualität in den Stadt- und Ortsteilen hängt von Vereinen, Verbänden, Austausch und Kommunikation ab, dafür müssen Orte/Einrichtungen vorhanden sein.
Diese öffentlich nutzbaren Einrichtungen verursachen Kosten, die von der Allgemeinheit zu tragen sind. Diese Kosten sind zu rechtfertigen, wenn die öffentlich zugänglichen Treffpunkte vor Ort auch nachgefragt und genutzt werden.
Der Arbeitskreis hatte zu Beginn vereinbart, dass die quantitative Auswertung einen Vergleich der jeweiligen Einrichtungen untereinander sowie einen kreisweiten Vergleich ermöglichen soll. Trotzdem ist hierdurch keine pauschale Bewertung der Einrichtungen in den Städten und Gemeinden möglich.
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Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Grundsätzlich sind folgende Empfehlungen oder Anregungen vor dem Hintergrund der vorliegenden Daten möglich:
Die Daten sollen in allen Städten und Gemeinden, in den Stadt- und Ortsteilen dazu
genutzt werden, den Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung, den Bürgerinnen
und Bürgern, den Eigentümer/innen sowie den Vertreter/innen und Nutzer/innen
der weiteren öffentlich zugänglichen Einrichtungen – insbesondere der evangelischen
Kirche - vorgestellt und mit ihnen diskutiert werden.
In einzelnen Fällen wird die Datengrundlage, trotz mehrfacher Überprüfung, fehlerhaft sein und sollte dann von den jeweils verantwortlichen Personen der Städte und
Gemeinden bitte eigenständig geändert und dem Arbeitskreis bzw. dem Amt für den
Ländlichen Raum zurückgemeldet werden.
Neben der rein quantitativen Diskussion um die Anzahl an Einrichtungen in den jeweiligen Stadt- und Ortsteilen wird vorgeschlagen, jeweils über mögliche Kooperationen der verschiedenen Einrichtungen qualitativ zu diskutieren. Insbesondere die Bereitschaft der evangelischen Kirche ist hierbei hervorzuheben, die ein großes Interesse während der Bearbeitung signalisierte, innerhalb der jeweiligen Stadt- und Ortsteile zu kooperieren (zuständig für den Kirchenkreis Witzenhausen ist Frau Dekanin
Laakmann und für den Kirchenkreis Eschwege Herr Dekan Dr. Arnold).
Die öffentlich nutzbaren privaten Einrichtungen (Vereinsheime, Gaststätten, etc.)
konnten nur teilweise erfasst werden. Vor allem in den mittleren und südlichen Städten und Gemeinden des Werra-Meißner-Kreises sind diese Einrichtungen häufig genannt worden. Die Diskussionen haben gezeigt, dass als Grund der häufigeren Nennung die umfassendere Datenlieferung der entsprechenden Städte und Gemeinden
zu nennen sind und nicht ein Fehlen dieser Einrichtungen in den anderen Räumen.
Es liegen keine Auslastungszahlen vor, da die privaten Einrichtungen i.d.R. keine detaillierten Nutzungsstunden erfassen. Für die Diskussion von Handlungsbedarf und möglichkeiten sind die privaten Einrichtungen mit einzubeziehen. Grundsätzlich gilt,
dass die Zukunftsfähigkeit der privaten Einrichtungen, insbesondere der Gaststätten,
kaum durch die Bevölkerung vor Ort direkt beeinflusst werden kann. Jedoch sind indirekte Einflussmöglichkeiten z.B. über regelmäßige Raumbelegungen möglich und
erhöhen somit die Zukunftschancen.
Nachfolgend dargestellt ist eine Übersicht aller erfassten Standorte – überwiegend in kommunaler Trägerschaft – inklusive einer Einschätzung des Handlungsbedarfs. Dieser Handlungsbedarf wird in zwei Bereiche unterteilt: Zum einen bezogen auf den Durchschnitt aller
Einrichtungen einer Gemeinde („Handlungsbedarf gesamt“). Hier gibt es einen Ausgleich der
sehr gut nachgefragten Einrichtungen mit den weniger gut nachgefragten Einrichtungen. Auf
Ebene der Gesamteinschätzung kann hierdurch eine erste Priorität für die jeweiligen Städte
und Gemeinden abgeleitet werden:
67
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
68
über 10 %-Auslastung wird mit einem geringen Handlungsbedarf gleichgesetzt
(grün),
5 bis 10 % entspricht einem mittleren Handlungsbedarf (gelb),
unter 5 % bedeutet einen hohen Handlungsbedarf (rot),
für Auslastungsangaben unter 2,5 % wurde eine weitere Kategorie eingeführt und
kennzeichnet einen „sehr hohen“ Handlungsbedarf (rot).
Einschätzung des Handlungsbedarfs der kommunalen Einrichtungen (gesamt und teilräumlich)
Durch% Auslastung,
Anzahl
Handlungsschnittliche reduziert um
Anzahl mit Ausbedarf geAuslastung Doppelnutlastung*
samt
in %
zung
Handlungsbedarf teilräumlich
9
9
5,82
4,71
mittel
hoch
4
4
14,92
12,63
gering
mittel
14
8
10,06
8,2
gering
mittel
7
7
22,93
16,19
gering
mittel
11
10
4,77
3,5
hoch
hoch
12
11
16,47
13,58
gering
mittel
Meinhard
7
7
24,84
16,82
gering
mittel
Meißner
8
7
7,58
6,75
mittel
hoch
Neu Eichenberg
7
7
15,87
14,96
gering
mittel
Ringgau
9
8
6,14
5,74
mittel
hoch
14
12
6,42
6
mittel
hoch
13
13
2,49
2,28
sehr hoch
sehr hoch
5
4
24,99
16,66
gering
mittel
5
5
7,64
5,79
mittel
hoch
2
2
12,01
9,08
gering
mittel
17
10
31,45
24,38
gering
mittel
143
124
13,40
10,45
Bad Sooden-Allendorf
Berkatal
Eschwege
Großalmerode
Herleshausen
Hessisch Lichtenau
Sontra
Waldkappel
Wanfried
Wehretal
Weißenborn
Witzenhausen
Gesamt/ Durchschnitt
* Die Anzahl mit Auslastung gibt an, für wie viele der erfassten öffentlich zugänglichen Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft bzw. in öffentlichem Eigentum Angaben über die Auslastung/ Nutzungsstunden genannt wurden.
Hinweis: die Daten für die Stadt Sontra gelten unter Vorbehalt und sind zu prüfen.
Auf der anderen Seite wird der Handlungsbedarf teilräumlich, also auf Ebene der einzelnen
Ortsteile differenziert (Handlungsbedarf teilräumlich):
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Geringer teilräumlicher Handlungsbedarf:
Wenn keine Einrichtung eine Auslastung unterhalb von 10 % hat, so gibt es einen geringen teilräumlichen Handlungsbedarf. Diese Kategorie wurde nicht vergeben.
Mittlerer teilräumlicher Handlungsbedarf:
Wenn mehrere Einrichtungen einer Stadt oder Gemeinde eine Auslastung von unter
10 % haben, so wurde der teilräumliche Handlungsbedarf als „mittel“ eingeschätzt.
Diese Kategorie wurde in 9 von 16 Kommunen vergeben.
Hoher Handlungsbedarf:
Wenn mehrere Einrichtungen eine Auslastung von unter 5 % haben, so wurde die Bezeichnung „hoch“ vergeben.
Diese Kategorie wurde in 6 von 16 Kommunen vergeben.
Sehr hoher Handlungsbedarf
Wenn fast alle Einrichtungen unterhalb von 5 % Auslastung liegen oder mehrere Einrichtungen unterhalb von 2,5 %, wurde der teilräumliche Handlungsbedarf als „sehr
hoch“ eingeschätzt.
Diese Kategorie wurde in 1 von 16 Kommunen vergeben.
Zusammenfassende Anregungen zur weiteren Diskussion
Ziel der Untersuchung war es, einen Vergleich aller öffentlich zugänglichen Einrichtungen
innerhalb der Städte und Gemeinden und zwischen den Kommunen zu ermöglichen. Damit
sollte einerseits deutlich werden, dass eine hohe Anzahl öffentlich zugänglicher Einrichtungen nicht Thema nur einer einzelnen Kommune ist, sondern ein Thema aller Städte und Gemeinden des Werra-Meißner-Kreises. Andererseits sollte aufgezeigt werden, dass die Auslastungen und damit die Nutzung der jeweiligen Einrichtungen sehr unterschiedlich sind, sich
aber in allen Kommunen gute und weniger gut ausgelastete Beispiele befinden.
Aufgrund der Verfügbarkeit von Daten hat sich der Arbeitskreis darauf verständigt, den
Schwerpunkt der Analyse auf die Auslastung bzw. Nutzungen der öffentlich zugänglichen
Einrichtungen in den Städten und Gemeinden zu legen. Die Daten zu Kosten und Erlösen sind
in den jeweiligen Kapiteln der öffentlichen Einrichtungen mit aufgenommen worden, sie sind
jedoch so unterschiedlich und es war nach Ansicht des Arbeitskreises mit vertretbaren Aufwand nicht möglich, eine Vergleichbarkeit herzustellen, so dass diese nur als generelle Hinweise aufgenommen, nicht jedoch für eine differenzierte Auswertung verwendet werden
können. Die Angaben zum baulichen und energetischen Zustand der Gebäude sind teilweise
mit erfasst worden, jedoch sind auch diese Angaben sehr lückenhaft und kaum vergleichbar,
da eine generelle Einschätzung – ab wann ist ein baulicher Zustand gut, wann leicht, mittel
oder stark sanierungsbedürftig nicht durch die jeweiligen Träger der Einrichtungen mit erhoben werden konnte. Ein weiteres Merkmal, wie ein barrierefreier Zugang konnte auch nicht
umfassend mit erhoben werden. Deshalb beschränken sich die Anregungen zur weiteren
69
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Diskussion vor dem Hintergrund der Gesamteinschätzung und der teilräumlichen Bewertung
sowie der gesamten Datenanalyse auf folgende Punkte:
Die Diskussion um die Zukunft der öffentlichen Einrichtungen sollte in einem weiten
Akteurskreis geführt werden. Hierzu gehören mit Sicherheit die kirchlichen Einrichtungen sowie die öffentlich zugänglicher Einrichtungen in privater Trägerschaft (Gaststätten, Vereinsheime, etc.), für die bisher noch keine Nutzungs- bzw. Auslastungszahlen vorliegen.
Ein generelles Ergebnis ist, dass die Auslastungen und damit die Nutzung der kirchlichen Einrichtungen mit den öffentlich zugänglichen Einrichtungen der Kommunen
vergleichbar sind. Deshalb sollten die Vertreter/innen der kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen gemeinsam nach den jeweils besten Lösungen vor Ort suchen.
Dass es insgesamt möglich ist, dass kirchliche und öffentliche Nutzungen in einem
Gebäude stattfinden können, zeigen erste Beispiele. In den Diskussionen sollte die
große Anzahl weiterer öffentlich zugänglicher Einrichtungen mit beachtet werden.
In allen Stadt- bzw. Ortsteilen, in denen mehrere öffentlich zugängliche Einrichtungen
vorhanden sind, sollten Kooperation und Bündelung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen in den lokalen Diskussionen an erster Stelle thematisiert werden. Hierzu
wird ein Austausch über die künftige Nutzung der jeweiligen Einrichtungen mit den
Entscheidungsträgern und den Nutzer/innen angeregt.
Die stärkere Bündelung von Nutzungen bzw. Kooperationen von Einrichtungen kann
auch zu einer Stärkung des Engagements vor Ort führen, da mehr Vernetzungen ermöglicht werden.
Es sind verschiedene Konstellationen privater, öffentlicher und kirchlicher Nutzungen
in einzelnen Einrichtungen gemeinsam möglich.
Die Analyse der öffentlich zugänglichen Einrichtungen zeigt, dass es private Einrichtungen gibt, die ähnlich einem Dorfgemeinschaftshaus öffentlich genutzt werden.
Auch gibt es Dorfgemeinschaftshäuser, in denen private Nutzungen regelmäßig stattfinden oder die teilweise verpachtet sind. Gleiches gilt für mögliche Kooperationen
von kirchlichen Einrichtungen mit anderen Nutzer/innen und umgekehrt.
Das Beispiel der Stadt Witzenhausen zeigt, dass es möglich ist, den Nutzer/innen
bzw. Bewohner/innen vor Ort eine stärkere Verantwortung für die öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu übertragen. Das Beispiel der Stadt Witzenhausen zeigt aber
auch, dass hierzu u.a. ein längerer Prozess und ein politischer Konsens notwendig
sind. Auch hängt der Erfolg wesentlich von den lokalen Trägervereinen bzw. einzelnen Personen ab. Positiv hervorgehoben werden kann, dass es in der Stadt Witzenhausen hierdurch gelungen ist, eine gute Auslastung sowie eine hohe Identifikation
mit den jeweiligen Einrichtungen zu schaffen und darüber hinaus die Kosten für die
jeweilige Einrichtung vergleichsweise geringer sind.
70
Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen „Region hat Zukunft“ – AG 3
Auch die Übertragung an private Pächter/innen wird in einigen Städten und Gemeinden als ein sehr erfolgreiches Modell praktiziert. Dies zeigt, dass die alleinige Verantwortung der öffentlichen Hand für die Einrichtungen nicht immer der einzige Weg für
ein erfolgreiches Betriebskonzept ist. Es gibt aber gleichzeitig Hinweise, dass einzelne
Pächter/innen bei der Suche nach Nachfolger/innen bisher erfolglos blieben oder ihre Nutzung aufgrund einer zu geringen Gewinnspanne künftig aufgeben wollen.
Bei der Analyse zeigte sich auch, dass es einzelne Stadt- bzw. Ortsteile gibt, in denen
keine öffentlich zugänglichen Einrichtungen vorhanden sind - dies meist in kleinen
Orten. In den verschiedenen Diskussionen wurde an keiner Stelle darauf hingewiesen, dass diese Orte ohne öffentliche Einrichtung ein deutliches Defizit haben und
folglich eine öffentlich zugängliche Einrichtung angeboten werden sollte.
Damit wird deutlich, dass in den Einrichtungen mit nur wenigen Nutzungsstunden im
Jahr hinterfragt werden kann, ob ein Fortbestand notwendig und sinnvoll ist.
Auch konnte in einigen öffentlich zugänglichen Einrichtungen gezeigt werden, dass
sie nicht nur durch Vereine, Initiativen etc. der jeweiligen Ortsteile nachgefragt werden, sondern benachbarte Ortsteile diese Einrichtungen auch nutzen. Folglich ist eine
Kooperation über die engen Grenzen der einzelnen Orte hinaus bereits Gegenwart
und damit eine realistische Option auch für andere Einrichtungen in der Zukunft.
Die qualitative Analyse der vier öffentlichen Einrichtungen hat gezeigt, dass die Nutzergruppen sowie ihre jeweilige Anzahl an Nutzungen/ Woche sehr unterschiedlich
sind und das aktive Vereinsleben vor Ort wiederspiegeln. Darüber hinaus gibt es
deutliche Unterschiede im Verhältnis von privaten und öffentlichen Nutzungen.
Überall dort, wo es gelungen ist, die sportlichen Vereinsnutzungen in den öffentlich
zugänglichen Einrichtungen zu integrieren, ist die Auslastung vergleichsweise gut. Das
Beispiel aus Gertenbach zeigt, dass auch eine regelmäßige private Nutzung (Tanzschule) einen wesentlichen Teil der guten Auslastung ausmachen kann.
Die Verantwortung vor Ort sowie ein hohes lokales Engagement für die jeweilige Einrichtung sind weitere Kennzeichnen dieser guten Auslastung. Die qualitative Analyse
zeigte jedoch auch, dass es kein allgemeingültiges „Rezept“ für eine gute Auslastung
gibt, sondern jede Einrichtung individuell betrachtet werden muss.
Zur gezielten Vermarktung von Einrichtungen wird darüber hinaus vorgeschlagen,
Angebotsprofile zu entwickeln und entsprechend im Internet zu veröffentlichen. Dies
könnte in Form eines Kriterienkataloges bzw. einer Imagekampagne aufgebaut sein
und sollte mindestens die folgenden Rubriken/ Bereiche umfassen: Anzahl und Größe
der nutzbaren Räume, Informationen über Küche und Ausstattungen wie Bühne,
Licht- und/oder Musikanlage, Beamer, Theke, Parkplatzsituation, Außenbereiche,
Übernachtungsmöglichkeiten in der Nähe, und verschiedene Serviceangebote wie
Catering, Service, Reinigungskosten etc. Dies sollte auf den Kreisseiten verankert und
zu den Orten verlinkt sein.
71
Anhang
1
Anhang - Erhebungsfragebogen
Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser und öffentlich zugängliche Einrichtungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, im Rahmen der Verstetigung des Modellvorhabens „Region hat Zukunft“ des WerraMeißner-Kreises uns bei der Erhebung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser sowie öffentlich zugänglicher Einrichtungen (Gemeindehäuser, Vereinsheime etc.) im Werra-Meißner-Kreis zu unterstützen.
Das Thema öffentlich zugängliche Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser) ist bezüglich der Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger als Ort des Austauschs und der Begegnung zentral. Dieses Thema wird als
Schwerpunkt der Arbeitsgruppe „Siedlungsflächen, Energie und Erreichbarkeiten“ im Rahmen des Verstetigungsprozesses bearbeitet.
Ziel ist, eine Übersicht über die öffentlich zugänglichen Einrichtungen, ihren Zustand sowie die Nutzungsintensität zu erhalten. Vor dem Hintergrund der Datenerhebung sollen Handlungsempfehlungen in der Arbeitsgruppe entwickelt werden, die als Anregungen für die Städte und Gemeinden sowie die Ortsteile und
Dörfer formuliert werden sollen. Die Arbeitsgruppe hat in ihrer letzten Sitzung unter Beteiligung der Städte
und Gemeinden, Kirchen, Vereine und Initiativen den Fragebogen entwickelt und abgestimmt.
Um die aktuelle Situation zu erfassen, brauchen wir Ihre Unterstützung.
Vom Verein für Regionalentwicklung e.V., dem Büro proloco und dem Gutachterbüro aus Hamburg (Gertz
Gutsche Rümenapp) werden Sie in der nächsten Woche den Fragebogen per Email zugeschickt bekommen,
inklusive der Möglichkeit, die Angaben online einzutragen.
Ich hoffe auf Ihre Unterstützung. Die Ergebnisse der Befragung sollen in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe „Siedlungsflächen, Energie und Erreichbarkeiten“ am 15.11.2011 vorgestellt werden. Sie erhalten
die Ergebnisse dann anschließend auch per Email.
Mit freundlichen Grüßen
Landrat Stefan G. Reuß
Anhang
2
Ausfüllhinweise
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, die Erhebung der öffentlich zugänglichen Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser, Gemeindehäuser, Vereinsheime, etc.) im Werra-Meißner-Kreis durch Ihre Teilnahme an der
Befragung zu unterstützen. Wir haben in diesem Abschnitt einige Hinweise zusammengestellt, die Ihnen die
Teilnahme erleichtern und unnötige Arbeitsschritte ersparen sollen.
Definition: Als öffentlich zugängliche Einrichtungen im Sinne dieses Fragebogens gelten folgende Einrichtungen:
Dorfgemeinschaftshäuser
Bürgerhäuser
Gemeindehäuser (die einen Raum von mindestens 40 m² für öffentliche Zwecke anbieten)
Vereinsheime (die einen Raum von mindestens 40 m² für öffentliche Zwecke anbieten)
Gaststätten ( die einen Raum von mindestens 40 m2 für öffentliche Zwecke anbieten)
Wir gehen davon aus, dass Sie für Dorfgemeinschaftshäuser, Bürgerhäuser und Gemeindehäuser den Fragebogen jeweils vollständig ausfüllen können.
Für weitere öffentlich zugängliche Einrichtungen (wie z.B. Vereinsheime) werden voraussichtlich keine Nutzungszeiten, Auslastungen etc. vorliegen. In diesem Fall füllen Sie bitte die Fragen 1-3 und 6 aus. Weitere
Angaben können Sie gern im Bemerkungsfeld am Ende des Fragebogens angeben.
Hierzu gibt es einen verkürzten Fragebogen bzw. eine eigene Onlinebefragung (weitere öffentlich zugängliche Einrichtungen).
Interessant sind für uns alle Standorte, die in den Stadt- und Ortsteilen öffentlich zugänglich sind oder die
für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden können.
Bitte füllen Sie bei den Dorfgemeinschafts-, Bürger- und Gemeindehäusern für jede Einrichtung einen
differenzierten Fragebogen aus.
Für die öffentlich zugänglichen Räume in den Vereinsheimen und Gaststätten füllen Sie bitte jeweils nur
den reduzierten Fragenbogen aus.
Ein Durchlauf umfasst bis zu 23 Fragen und dauert voraussichtlich rund 20 Minuten.
Nutzen Sie dazu bitte die Internetseite:
http://ggrplanung.limequery.org
Alternativ können Sie die Angaben auch in einer Excel-Datei eintragen.
Anhang
3
Fragebogen für DGHs, BGHs und Gemeindehäuser
Angaben zum Standort
1. Bitte geben Sie hier den Namen der Einrichtung an:
2. Bitte geben Sie hier die Adresse der Einrichtung an:
Straße und Hausummer:
Postleitzahl:
Kommune:
Ortsteil:
Eigentümer:
Trägerschaft (kommunal,
privat, etc.):
Name des Betreibers/ der
Institution:
3. Angaben zur Kontaktperson:
Name:
Telefon:
Email:
4. Angaben zur Art und Nutzung der Einrichtung
Bitte geben Sie die Art der weiteren Nutzung der Einrichtung anhand der folgenden Kategorien an und
kreuzen Sie diese an. Es sollen hier weitere Dauernutzungen in eigenen Gebäudeteilen erfasst werden.
Wenn Ihnen keine Kategorie passend erscheint, geben Sie bitte eine eigene Kategorie im freien Eingabefeld
„Sonstiges“ an.
Feuerwehr
Gaststätte
Wohnung
Anhang
4
Sonstiges
5. Bitte geben Sie die Gesamtnutzfläche (Gebäudefläche insg.) der öffentlichen Einrichtung in qm an:
qm
6. Bitte geben Sie die einzelnen Raumgrößen in den entsprechenden Ausfüllfeldern Funktion des Raums
an (z.B. Saal, Küche o.ä.):
Funktion
Größe in qm
Raum 1
qm
Raum 2
qm
Raum 3
qm
Raum 4
qm
Raum 5
qm
Raum 6
qm
Erläuterung zu Frage 7, 8 und 9:
Bitte geben Sie den Jahresverbrauch/ ertrag aus dem Jahr 2010 in € an. Wenn es in 2010 ein außerordentliches Ereignis gegeben hat (z.B. Modernisierung des Gebäudes und dadurch die Nutzungen von den anderen Jahren abweichen) geben Sie bitte den Durchschnitt der letzten drei Jahre an (2008-2010).
7. Wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten ohne Heiz- und Personalkosten (Jahr 2010, ggf. Durchschnitt der letzten 3 Jahre)?
Euro/ 2010
Alternativ Durchschnitt 2008-2010:
Euro/ Durchschnitt 2008-10
8. Bitte geben Sie die jährlichen Personalkosten an (Jahr 2010, ggf. Durchschnitt der letzten 3 Jahre):
Euro/ 2010
Alternativ Durchschnitt 2008-2010:
Euro/ Durchschnitt 2008-10
Anhang
5
9. Bitte geben Sie die erwirtschafteten Erträge der Einrichtung aufgeschlüsselt nach der Herkunft für das
Jahr 2010 an (ggf. Durschnitt der letzten 3 Jahre):
Privat
Euro/ 2010
Öffentlich
Euro/ 2010
Alternativ Durchschnitt 2008-2010:
Privat
Euro/ Durchschnitt 2008-10
Öffentlich
Euro/ Durchschnitt 2008-10
Angaben zum Zustand der Einrichtung/ Gebäudedaten
10. Bitte kreuzen Sie das Baujahr des Gebäudes der Einrichtung an:
vor 1949
1950 - 1969
1970 – 1999
ab 2000
ist mir nicht bekannt
11. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?
Ja
Nein
ist mir nicht bekannt
12. Handelt es sich um ein ehemaliges Schulgebäude?
Ja
Nein
ist mir nicht bekannt
Anhang
6
13. Status der Barrierefreiheit:
Barrierefreier Zugang zur Einrichtung:
Behindertengerechte Toilette:
Ja
Nein
Ja
Nein
14. Bitte zählen Sie stichwortartig die durchgeführten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen seit
dem Jahr 2000 auf:
15. Gibt es einen bekannten Sanierungs- oder Modernisierungsstau?
Nein
Ja, dann hier weitere Angaben:
Euro und Jahr
keine Angaben
Wenn ja, dann geben Sie bitte die Summe in Euro und Jahr an und beschreiben Sie das Konzept / Gutachten in Stichworten im Eingabefeld:
16. Sind Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in den nächsten 5 Jahren geplant? Wenn ja, geben Sie bitte eine Abschätzung der Summe in Euro ab.
Nein
Ja, dann hier weitere Angaben:
Euro
Wenn ja, geben Sie bitte eine stichwortartige Beschreibung der geplanten Maßnahme ab:
Anhang
7
17. Welchen energetischen Zustand hat die Einrichtung? Hat sie besondere Energiestandards, wie Solar,
Geothermie oder hat sie einen Niedrigenergiestandard?
k. A./ nicht vorhanden
18. Welcher Energieträger wird in der Einrichtung verwendet?
Öl
Gas
Holz
sonstiges
ist mir nicht bekannt
19. Wie hoch sind die Heizkosten der Einrichtung im gesamten Jahr 2010 gewesen?
Euro/ 2010
Wenn es in 2010 ein Sonderereignis gab, was die anfallenden Kosten verfälscht hat, geben Sie bitte den
Durchschnitt der letzten drei Jahre (2008-2010) in Euro an:
Euro/Durchschnitt 2008-10
Art und Weise der Nutzung der Einrichtung
20. In welcher Art und Weise wird die Einrichtung regelmäßig genutzt?
Geben Sie bitte die Nutzung je Gruppe und Raum (s. Frage 6) an.
Regelmäßige Auslastung Montag bis Freitag
Name und Art der
Gruppen
welche Räume
werden genutzt?
(Raumziffer aus
Frage 6 angeben)
Nutzungszeitraum Anzahl der Tref(bitte Stundenzahl fen/ Woche
angeben)
Personen je Treffen
Anhang
8
Regelmäßige Auslastung Samstag und Sonntag
Name und Art der
Gruppen
Welche Räume
werden genutzt?
(Raumziffer aus
Frage 6 angeben)
Nutzungszeitraum Anzahl der Tref(bitte Stundenzahl fen/ Woche
angeben)
Personen je Treffen
21. In welcher Art und Weise wird die Einrichtung unregelmäßig genutzt?
Unregelmäßige Nutzung durch Gruppen:
Gruppen, die die
Einrichtung unregelmäßig nutzen
welche Räume
werden genutzt?
(Raumziffer aus
Frage 6 angeben)
Anzahl der Personen
Anzahl der
Stunden im Jahr
der unregelmäßigen Nutzung
Unregelmäßige Nutzung durch Privatpersonen (z. B.: Trauerfeiern, Hochzeiten u.a. Familienfeierlichkeiten) und gewerbliche Nutzungen (z.B.: Dorfdisco, Firmenjubiläum u.a.). Eine Summierung der Feiern in
2010 ist möglich:
Unregelmäßige Nutzung durch
wen?
Anzahl der Personen
(geschätzt)
Anzahl der Stunden im Jahr der
unregelmäßigen Nutzung
22. Wenn Sie noch weitere Bemerkungen zur unregelmäßigen Nutzung machen möchten, nutzen Sie bitte das Eingabefeld:
Bedarfsabschätzung für die Einrichtung in der Gegenwart und in der Zukunft
Anhang
9
23. Gibt es bestehende Kooperationen mit anderen Einrichtungen?
Nein
Ja, dann hier bitte weitere Angaben:
Mit wem und mit welchem Inhalt?
24. Geben Sie bitte eine Einschätzung des Anpassungsbedarfs für die Zukunft der Einrichtung ab:
Was wurde schon unternommen?
Was planen Sie für die Zukunft?
Abschlussbemerkung ( vor Absenden):
Wenn Sie noch Fragen, Anregungen oder Bemerkungen haben, können Sie diese hier eingeben:
Nach Absenden:
Bei Nachfragen zu dieser Erhebung können Sie sich gerne an folgende Personen telefonisch oder per Mail
wenden:
•
Verein für Regionalentwicklung Werra-Meißner e.V.
Frau Sabine Wilke
Tel. 05651 70511
[email protected]
•
Werra-Meißner-Kreis
Fachdienstleitung Ländlicher Raum
Frau Ursula Baumgärtel-Blaschke
Tel.: 05651 3 02 - 48 10
[email protected]
Anhang
10
•
proloco
Stadt und Region
Planung und Entwicklung
Dr. Michael Glatthaar
Tel.: 0551 5480922
[email protected]
•
Gertz Gutsche Rümenapp
Stadtentwicklung und Mobilität GbR
Dipl.-Ing. Martin Albrecht
Tel.: 040 853737-40
[email protected]
Vielen Dank für Ihre aktive Mithilfe!

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