Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen
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Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen
Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. Inhalt: 1.) Vorbemerkung 2.) Ziele der Leistungssportförderung 3.) Kaderkriterien 4.) Fördermaßnahmen 5.) Pflichten der Kaderspieler 6.) Verhaltensrichtlinien 7.) Sanktionen 8.) Ansprechpartner 1. Vorbemerkung Diese Förderrichtlinien sind eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zur Förderstrategie und Kaderstruktur des Bayerischen Tennis-Verbands. Sie gelten ab Förderstufe 2 und sind eine Ergänzung zum Leistungssportkonzept des BTV, das die vierstufige Förderung vom Talent bis zum Profi detailliert regelt. Die Beachtung der folgenden Förderrichtlinien bildet die Grundlage für eine Förderung von Talentpool- und Kaderspielern durch den BTV. 2. Ziele der Leistungssportförderung Das primäre Ziel der Leistungssportförderung im BTV ist es, möglichst viele talentierte Spieler früh zu sichten, in den Folgejahren optimal zu fördern und schließlich an den Leistungssport heranzuführen. Diese Talente erhalten zunächst ein planvolles und systematisches Grundlagen- und Aufbautraining nach leistungssportlichen Maßstäben. Später sollen sich die besten bayerischen Spieler im internationalen Spitzentennis des Jugend- und Erwachsenenbereichs bis hin zur Weltspitze etablieren. 1 Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) 3. Kaderkriterien In der Förderstufe 1 (U7-U9) werden talentierte Kinder regional gesichtet und in den Talentpool des jeweiligen Bezirks aufgenommen. Die daraus resultierende Förderung ist hier von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich und läuft unter der Verantwortung des jeweiligen Bezirksjugendwartes. Ab der Förderstufe 2 entscheidet der Bayerische Tennisverband zentral über die Zugehörigkeit zum Talentpool Bayern bzw. später zum BTV-Kader. Dafür gelten die in der folgenden Tabelle genannten Kriterien. Diese Kaderkriterien bilden zusammen mit der Potentialeinschätzung durch die Verbandstrainer die Grundlage für die Aufnahme und den Verbleib im Verbandskader. Förderstufe Altersklasse Kader/Talentpool Kriterien U7-U9 Talentpool Bezirk Talentkriterien U10-U13 Talentpool Bayern Talentkriterien Förderstufe 3 U14 D/C-Kader DTB-Rangliste 1-20 - Tennisinternat oder U15 C-Kader DTB-Rangliste 1-16 - BTV-Stützpunkttraining U16 C-Kader DTB-RL 1-16(m) 1-12(w) (Aufbautraining und U17 C-Kader DTB-RL 1-12(m) 1-8(w) Leistungstraining) U18 C-Kader DTB-RL 1-8 Förderstufe 1 - Bezirkstraining (Sichtung und Grundlagentraining) Förderstufe 2 - BTV-Stützpunkttraining (Aufbautraining) Potentialeinschätzung der BTV-Trainer Förderstufe 4 Ab U16 - Tennisbase (Hochleistungstraining und C-Kader DTB-Rangliste 1-8 B-/A-Kader Potentialeinschätzung Entscheidung DTB Profisportförderung) 2 Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) Die in der Tabelle erwähnten Sichtungs- bzw. Talentkriterien sind: Konditionelle und motorische Voraussetzungen, tennistechnisch-taktisches Potential, diagnostische Ergebnisse, aktuelle Leistungsentwicklung und Entwicklungsmöglichkeiten, Umfeldfaktoren (Eltern, Training, Verein, Region), Rangliste, psychische Faktoren (Stabilität, Wille, Ehrgeiz, Motivation), Verhalten sowie Trainingsalter. 3.1. Kader- bzw. Talentauswahl Über die Kaderauswahl befindet ein Gremium, bestehend aus den Verbandstrainern und dem Vizepräsidenten Talentförderung und Leistungssport. Letzterer entscheidet über die endgültige Benennung. Bei Grenzfällen fließen die nationalen und internationalen Ranglistenplatzierungen, Beurteilungen von Meisterschaften und Lehrgängen, Ergebnisse von sonstigen nationalen und internationalen Turnieren, leistungsdiagnostische Untersuchungen etc. in die Entscheidung mit ein. 3.2. Zeitpunkt der Talentpool- und Kaderbenennung Die Festlegung des Talentpools Bayern und des BTV-Kaders erfolgt Ende Juli / Anfang August, bei Grenzfällen kann die Entscheidung bis Mitte / Ende August vertagt werden. Beim im Rahmen der BTV-Kids-Tennis-Turnierserie erstmals gesichteten Jahrgang U9 erfolgt die Aufnahme in den Talentpool Bayern nach den Kategorie-1-Maßnahmen im Sommer Ende Juli / Anfang August. Zunächst nicht berücksichtigte Jugendliche können aufgrund positiver Leistungsentwicklung jederzeit auch während des laufenden Kaderjahres nachträglich in den Talentpool Bayern / BTVKader aufgenommen werden. 3 Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) 4. Jugendsport-Förderrichtlinien 4.1 Maßnahmen zur Förderung des Jugendleistungssports Der BTV fördert die Leistungsentwicklung der bayerischen Talente auf vielfältige Art. Die wichtigsten dieser Maßnahmen sind: Durchführung von Trainingsmaßnahmen (regelmäßiges Stützpunkttraining, Lehrgänge, Trainingstage, Trainingslager) Betreuung bei nationalen und internationalen Turnieren Organisation von Meisterschaften und Turnieren (z.B. Bezirks- und Verbandsmeisterschaften) Direkte finanzielle Unterstützung in bestimmten Fällen (s.u.) Eine Berufung in den BTV-Kader oder in den Talentpool Bayern bedeutet nicht automatisch eine bestimmte Art der Förderung durch den BTV. Es handelt sich hierbei vielmehr um Angebote, die nur unter der Voraussetzung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem BTV und dessen Verantwortlichen genutzt werden können. 4.2 Detaillierte Übersicht der konkreten Fördermaßnahmen des BTV Der BTV bietet in Abhängigkeit vom Alter der Jugendlichen vor allem folgende Fördermaßnahmen an: Tennis- und Konditionstraining in den BTV-Stützpunkten Internatsbetrieb in der TennisBase Oberhaching ab der Förderstufe 3 Trainingstage und Lehrgänge in den Förderstufen 1 und 2, BTV-Trainingslager im Frühjahr in der Förderstufe 3 Nominierungen und Betreuungen bei BTV- und DTB-Einladungsturnieren Betreuungen bei internationalen (TE- und ITF-) Turnieren Vergabe von Wildcards für TE-, ITF-, WTA- und ATP-Turniere Trainings- und Turnierplanung durch die Verbandstrainer und BTV-Stützpunkttrainer Leistungsdiagnostische Untersuchungen und Vorgaben zum Konditionstraining Leistungsprämien für Topplatzierungen bei den Deutschen Jugendmeisterschaften Regelmäßige Kommunikation zwischen allen an der Förderung beteiligten Personen (Verbandstrainer, BTV-Stützpunkttrainer, Heimtrainer und Eltern) 4 Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) 4.3 Richtlinien für die Teilnahme an den Fördermaßnahmen Das Angebot zum Stützpunkttraining ist freibleibend. Über dieses Angebot hinaus wird nur in begründeten Ausnahmefällen und bei älteren Jugendlichen ein Training außerhalb des Stützpunktes gefördert ( Individualförderung). Einladungen zu anderen Fördermaßnahmen (Lehrgängen, Turnieren) erfolgen unabhängig von der Inanspruchnahme des Trainingsangebotes. Für die Einladung zu Turnieren bzw. Meisterschaften etc. werden vorrangig Ranglisten-Platzierungen und die Potentialeinschätzung durch die Verbandstrainer herangezogen. Bei jüngeren Jahrgängen entscheiden Talentkriterien. Es besteht kein Anspruch auf Einladung zu einer Veranstaltung aufgrund eines bestimmten Ranglistenplatzes. Für die Einladung zu Turnierbetreuungen ist die regelmäßige Teilnahme an Lehrgängen und anderen Maßnahmen (z.B. Konditionstest, sportmedizinische Leistungsdiagnostik) Voraussetzung. Daneben sind Einladungen der Bezirke zu befolgen (z.B. Bezirksmeisterschaften, HerbertFuchs-Spiele), um für überregionale Veranstaltungen nominiert zu werden ( Pflichten der Kaderspieler). Laut §20 der DTB-Jugendordnung müssen Jugendliche, die sich in der Leistungssportförderung befinden, eine sportärztliche Untersuchung vorweisen können. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Sorgeberechtigten. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind von einem Arzt mit entsprechender sportmedizinischer Erfahrung untersucht wird. Ein entsprechendes Attest über die Sporttauglichkeit muss mit den Unterlagen im Rahmen der Kader- / Talentpool-Benennung beigebracht werden. Jugendliche, die regelmäßig an Fördermaßnahmen teilnehmen und eng mit dem BTV kooperieren, werden bevorzugt nominiert. 5 Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) 4.4 Leistungsprämien Jugendliche, die besondere Erfolge und Leistungen vorweisen können, können Prämien erhalten, die für die Unterstützung von individuellen Trainingsmaßnahmen zu verwenden sind. Je nach Ranglistenposition können Jugendliche ab 14 Jahre, die nicht im Verbandsstützpunkt trainieren und keine Individualförderung bekommen, folgende finanzielle Unterstützung für ihr Heimtraining erhalten: U14 U15/U16 U17/U18 DTB-RL DTB-RL DTB-RL Platz 6-10 € 500,- Platz 1-5 € 1.000,- Platz 8-10 € 500,- Platz 4-7 € 1.000,- Platz 1-3 € 1.500,- Platz 4-6 € 1.500,- Platz 1-3 € 2.000,- Unabhängig von einem Training in den Verbandsstützpunkten können Jugendliche folgende Prämien für besondere Erfolge bei den Deutschen Jugendmeisterschaften erhalten: 1. Platz Einzel € 500,- 2. Platz Einzel € 250,- 1. Platz Doppel (pro Person) € 200,- Nach Ende der Sommersaison wird ermittelt, wer Prämien und in welcher Höhe erhalten kann. Die Auszahlung ist grundsätzlich und in ihrer Höhe von der Erfüllung der Pflichttermine für die jeweilige Altersklasse und von einem kooperativen Verhalten gegenüber dem BTV abhängig. Für die Berechnung der Platzierung werden die zum Auszahlungszeitpunkt letzten zwei Ranglisten herangezogen und der Durchschnitt der jeweiligen Jahrgangsranglistenplatzierungen berechnet. 6 Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) 4.5 Individualförderung In Ausnahmefällen, bei denen aus sportlichen oder organisatorischen Gründen eine Teilnahme am Verbandsstützpunkttraining keinen Sinn macht oder vom BTV nicht adäquat durchgeführt werden kann (z.B. sehr große Entfernung zum VSP, fehlende Trainingsgruppe im VSP), kann eine Individualförderung in Form finanzieller Zuschüsse zum Heimtraining erfolgen. Diese Zuschüsse werden vom Vizepräsidenten Talentförderung und Leistungssport nach Absprache mit den Trainern gewährt. Für die Individualförderung ist die Voraussetzung, dass das Angebot zum VSP-Training zunächst angenommen wurde. Betrag pro Trainingsjahr (eine Eigenbeteiligung wird nicht verlangt): Bis U14 max. € 1.000,- Ab U15 max. € 1.500,- Die Individualförderung wird nur dann zum Ende des Förderjahres ausbezahlt, wenn die Pflichttermine wahrgenommen wurden und der/die Spieler/in im folgenden Förderjahr noch dem BTVKader angehört. Für die Auszahlung ist die Vorlage von Belegen für die während des Jahres in Eigenregie erfolgten Trainingsmaßnahmen Voraussetzung. 7 Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) 5. Pflichten der Kaderspieler Die Zugehörigkeit zum Verbandskader des Bayerischen Tennis-Verbandes und die Inanspruchnahme der genannten Fördermaßnahmen schließt gewisse Pflichten mit ein. Diese sind im Einzelnen: Teilnahme an bestimmten Turnieren und Veranstaltungen (siehe Liste der Pflichttermine – 5.1) Teilnahme an Lehrgängen und Trainingstagen Teilnahme an sportmotorischen Tests bzw. leistungsdiagnostischen Untersuchungen Kooperation und Kommunikation mit dem BTV Erstellung eines persönlichen Trainings- und Turnierplans in Abstimmung mit den Verbands- und BTV-Stützpunkttrainern Eingabe der vom Spieler geforderten Daten in die DTB-Datenbank 8 Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) 5.1 Pflichttermine für Talentpool- und Kaderspieler Die Teilnahme an den Pflichtterminen ist die Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung (z.B. Leistungsprämien, Training, WCs usw.). Bei Nichtteilnahme werden Förderungen teilweise oder ganz gestrichen oder reduziert. AK Turniere Veranstaltung Sonstige Maßnahmen Zeitraum Bezirksmeisterschaften BTV-Kids-Tennis-Maßnahmen Kategorie 1 Vergleich BTV-Österreich s. Turnierkalender U11 Bezirksmeisterschaften Süddeutsches Sichtungsturnier Südwest-Circuit Bayerische Meisterschaften Herbert-Fuchs-Spiele DTB-Talent-Cup s. Turnierkalender Februar März März + Juli Juli Juli Lehrgänge (s. Turnier- und Lehrgangsübersicht) U12 Bezirksmeisterschaften Süddeutsches Sichtungsturnier Bayerische Meisterschaften Südwest-Circuit s. Turnierkalender Februar März + Juli März, Juni Lehrgänge (s. Turnier- und Lehrgangsübersicht) DTB-Konditionstest (September) U13 Südwest-Circuit Bezirksmeisterschaften Bayerische Meisterschaften Deutsche Meisterschaften Januar s. Turnierkalender März + Juli Nov./Dez. + Juni Lehrgänge (s. Turnier- und Lehrgangsübersicht) DTB-Konditionstest (März + September) U14 Südwest-Circuit Bezirksmeisterschaften Bayerische Meisterschaften Deutsche Meisterschaften Januar s. Turnierkalender März + Juli Nov./Dez. + Juni Lehrgänge (s. Turnier- und Lehrgangsübersicht) Medizinische Leistungsdiagnostik (Februar / März) DTB-Konditionstest (März + September) BTV Frühjahrestrainingslager (März / April) U15 Bezirksmeisterschaften Bayerische Meisterschaften Deutsche Meisterschaften Henner-Henkel- / Cilly-AussemSpiele s. Turnierkalender März + Juli Nov./Dez. + Juni April Medizinische Leistungsdiagnostik (Februar / März) DTB-Konditionstest (März + September) BTV Frühjahrestrainingslager (März / April) U16 Deutsche Meisterschaften Bezirksmeisterschaften Bayerische Meisterschaften Nov./Dez. + Juni s. Turnierkalender März + Juli Medizinische Leistungsdiagnostik (Februar / März) DTB-Konditionstest (März + September) BTV Frühjahrestrainingslager (März / April) U17/18 Deutsche Meisterschaften Bayerische Meisterschaft D/H Große Meden/Poensgen-Spiele Nov./Dez. Juni August / September Medizinische Leistungsdiagnostik (Februar / März) DTB-Konditionstest (März + September) BTV Frühjahrstrainingslager (März / April) U10 Trainingstage und Lehrgänge (s. Turnier- und Lehrgangsübersicht) s. Turnierkalender November 9 Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) 6. Verhaltensrichtlinien 6.1 Allgemeine Verhaltensrichtlinien für Veranstaltungen / Betreuungsrichtlinien Die Talentpool-/Kaderspieler und -spielerinnen des BTV sind angehalten, sich auf Turnieren, Mannschaftswettbewerben oder sonstigen Veranstaltungen des BTV sportlich, fair, kameradschaftlich, diszipliniert und nach allgemeinen Regeln des Anstandes zu verhalten. Grundsätzlich gilt, dass Anordnungen der vom BTV eingesetzten Personen / Betreuer bindend sind und eingehalten werden müssen. Ferner muss jedes Verhalten, das dem Ruf des Verbandes schadet, vermieden werden. Bei Turnieren sind die Spielerinnen und Spieler zusätzlich angehalten, sich gemäß dem DTBVerhaltenskodex zu verhalten. Verhalten wie wiederholtes Schlägerwerfen, unflätige Äußerungen, Beschimpfungen, bewusste Fehlentscheidungen, lustloses Matchverhalten aber auch soziales Fehlverhalten gegenüber eigenen Mannschafts- oder Gruppenmitgliedern, mangelnde Trainingsbereitschaft, Nichtbefolgen von Anweisungen etc. wird nicht toleriert und entsprechend sanktioniert. Zusätzlich gelten für Betreuungen von Talentpool- / Kaderspielern und –spielerinnen folgende Richtlinien: Vereinbarte Zeiten und Treffpunkte (Essen, Training, Fahrten, etc.) müssen selbständig eingehalten werden. Das Entfernen vom Betreuungsort bzw. von der Unterkunft ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung eines Betreuers erlaubt; Absprachen über Aufenthaltsort und Rückkehr müssen unbedingt eingehalten werden (gesetzliche Grundlage: „Gesetz zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit“). Ein sorgfältiger Umgang mit Einrichtungen im Hotel und auf der Anlage wird erwartet. Der Aufenthalt von Jungen und Mädchen in einem Zimmer ist grundsätzlich nicht gestattet. Angeordnete Bettruhezeiten müssen eingehalten werden. Der Konsum von Alkohol, Tabak, Drogen sowie verbotener leistungssteigernder Substanzen (Doping) ist grundsätzlich verboten. Für die Nutzung elektronischer Medien (Internet, Handy, etc.) wird ein bewusster, verantwortungsvoller Umgang erwartet. Spätestens ab dem Zeitpunkt der Bettruhe muss die Mediennutzung beendet werden. 10 Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) Vom verantwortlichen Trainer bzw. Betreuer werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Die oben genannten Verhaltensrichtlinien und die unter 7. aufgeführten Konsequenzen / Sanktionen werden ab sofort als bekannt vorausgesetzt, auch wenn sie nicht explizit vor oder während jeder Betreuungsmaßnahme vom jeweiligen Trainer und Betreuer genannt werden. 6.2 Hinweise für Eltern und Coaches Eltern, private Coaches, etc. haben ohne offiziellen Auftrag durch die Verbandstrainer keine die Veranstaltung betreffende Funktion, z.B. Coachen, Einschlagen, organisatorische Maßnahmen oder Anweisungen an die Turnierleitung. Eine Übernachtung von Angehörigen in Zimmern der BTV-Mannschaft ist nicht möglich, ebenso können Mitglieder der BTV-Mannschaft nicht im privat gebuchten Zimmer der Eltern übernachten. Prinzipiell ist daher immer vor einer Veranstaltung zu entscheiden, ob ein Jugendlicher im Team des BTV betreut wird oder in Eigenregie. Kombinationen dieser zwei Möglichkeiten haben sich als nicht sinnvoll erwiesen und sind daher ausgeschlossen. 6.3 Sonstige Richtlinien Jugendliche, die vom BTV gefördert werden, müssen vor Abschluss von Geldverträgen mit Sponsorenfirmen oder Vermarktungsverträgen mit externen Agenturen die Genehmigung beim Bayerischen Tennis-Verband e.V. einholen. Eine Beratung zum Thema Sponsoren- und Vermarktungsverträge durch den BTV wird allgemein vor Abschluss dringend empfohlen, um spätere Nachteile für die Spieler/-innen zu vermeiden. 11 Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) 7. Sanktionen Die Teilnahme an Fördermaßnahmen des BTV ist freiwillig und unterliegt der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen. Bei Wahrnehmung von Fördermaßnahmen gilt es allerdings die unter 5. genannten Pflichten sowie die unter 6. genannten Verhaltensrichtlinien zu beachten. Bei Verstößen kann der BTV Sanktionen aussprechen, die je nach Art und Schwere des Vergehens abgestuft sind: Erste Stufe bei leichten, erstmaligen Verstößen: Abmahnung mit Verweis auf die Richtlinien und die zu erwartenden Sanktionen Zweite Stufe bei gröberen oder mehrmaligen Verstößen: Keine Nominierung beim nächsten überregionalen Turnier (z.B. internationale Turniere, Süd-West-Circuit, Deutsche Jugendmeisterschaften, Bayerische Meisterschaften) Dritte Stufe bei schweren Verstößen oder nach vorherigen Sanktionen und weiterem Verstoß Zusätzliche Trainingssperre für 4 Wochen bis 6 Monate Turniersperre für 4 Wochen bis 6 Monate Streichung von Fördermitteln Vierte Stufe bei gravierenden Verstößen oder nach vorherigen Sanktionen und weiterem Verstoß Ausschluss aus dem BTV-Kader bzw. -Talentpool mit Sperre für alle Maßnahmen auf unbestimmte Zeit Streichung von Fördermitteln Darüber hinaus können während einer Veranstaltung, die vom BTV betreut wird, Sanktionen wie z. B. ein Spielabbruch oder eine Disqualifikation ausgesprochen werden. Der verantwortliche Betreuer ist darüber hinaus berechtigt, den Spieler (die Spielerin) vorzeitig von der Maßnahme auszuschließen und – nach Rücksprache mit den Eltern – ihm (ihr) die Heimreise anzuordnen bzw. von den Eltern abholen zu lassen. 12 Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) Über wiederholte oder schwere Verstöße gegen eine oder mehrere der genannten Verhaltensrichtlinien werden die Eltern des Jugendlichen umgehend vom verantwortlichen Trainer oder Betreuer informiert. Ferner erteilt der Verband in diesen Fällen eine schriftliche Abmahnung an den/die betroffene/n Spieler/in. Eltern werden darum gebeten, die Richtlinien sowie diese Sanktionen mit ihren Kindern zu besprechen. Sanktionen können vom Vizepräsidenten, den Verbandstrainern und weiteren offiziell eingesetzten Personen ausgesprochen werden. Über endgültige Sanktionen entscheidet ein Gremium des BTV und in letzter Konsequenz der Vizepräsident. 13 Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) 8. Ansprechpartner im Geschäftsbereich Talentförderung und Leistungssport (GB 4) Folgende Personen sind für den BTV im Bereich Talentförderung und Leistungssport tätig: Dr. Peter Aurnhammer Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport Kontakt: Bahnhofstrasse 26, 85737 Ismaning Tel: 089 968688 Fax: 089 9612579 E-Mail: [email protected] Martin Liebhardt Leiter Talentförderung und Leistungssport (GB 4), Bundesstützpunktleiter Kontakt: TennisBase Oberhaching, Im Loh 1, 82041 Oberhaching Tel: 089 628179-30 Fax: 089 628179-41 E-Mail: [email protected] Bernhard Noha Verbandstrainer Jugendsport (stellvertretender Leiter GB 4) Kontakt: TennisBase Oberhaching, Im Loh 1, 82041 Oberhaching Tel: 089 628179-32 Fax: 089 628179-41 E-Mail: [email protected] Christoph Poehlmann Referent Talentförderung und Leistungssport Kontakt: TennisBase Oberhaching, Im Loh 1, 82041 Oberhaching Tel: 089-628179-36 Fax: 089-628179-41 E-Mail: [email protected] 14 Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) Christian Höhn Koordinator Talentförderung Nordbayern Kontakt: Neuer Weg 31, 96489 Niederfüllbach Tel: 0171 8710277 E-Mail: [email protected] Ralph Apfel Verbandstrainer Kondition Kontakt: TennisBase Oberhaching, Im Loh 1, 82041 Oberhaching Tel: 089 628179-31 Fax: 089 628179-41 E-Mail: [email protected] Lukas Wolff Verbandstrainer Jugendsport Internat Kontakt: TennisBase Oberhaching, Im Loh 1, 82041 Oberhaching Tel: 089 628179-31 Fax: 089 628179-41 E-Mail: [email protected] Benjamin Benedikter Verbandstrainer Jugendsport Internat Kontakt: TennisBase Oberhaching, Im Loh 1, 82041 Oberhaching Tel: 089 628179-31 Fax: 089 628179-41 E-Mail: [email protected] 15 Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016 Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4) 9. Schlussbemerkung Die jahrzehntelange Erfahrung des BTV in der Talentförderung und im Leistungssport ist die Grundlage dieser Förderrichtlinien. Sie sollen die Zusammenarbeit zwischen BTV einerseits und Spieler / Eltern / Heimtrainern andererseits klar regeln und Missverständnisse von vornherein vermeiden. Für eine optimale Leistungsentwicklung der Jugendlichen ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten unumgänglich. Dazu möchten wir Sie von Seiten des Bayerischen Tennis-Verbands ausdrücklich einladen und ermuntern. Mit freundlichen Grüßen, Bayerischer Tennis-Verband e.V. Oberhaching, im Juli 2016 Dr. Peter Aurnhammer Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport 16