Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen

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Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen
Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des Bayerischen Tennis-Verbands e.V. – Stand 26.07.2016
Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4)
Richtlinien für die Jugend-Leistungssportförderung des
Bayerischen Tennis-Verbands e.V.
Inhalt:
1.) Vorbemerkung
2.) Ziele der Leistungssportförderung
3.) Kaderkriterien
4.) Fördermaßnahmen
5.) Pflichten der Kaderspieler
6.) Verhaltensrichtlinien
7.) Sanktionen
8.) Ansprechpartner
1. Vorbemerkung
Diese Förderrichtlinien sind eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zur Förderstrategie
und Kaderstruktur des Bayerischen Tennis-Verbands. Sie gelten ab Förderstufe 2 und sind eine
Ergänzung zum Leistungssportkonzept des BTV, das die vierstufige Förderung vom Talent bis
zum Profi detailliert regelt.
Die Beachtung der folgenden Förderrichtlinien bildet die Grundlage für eine Förderung von
Talentpool- und Kaderspielern durch den BTV.
2. Ziele der Leistungssportförderung
Das primäre Ziel der Leistungssportförderung im BTV ist es, möglichst viele talentierte Spieler
früh zu sichten, in den Folgejahren optimal zu fördern und schließlich an den Leistungssport
heranzuführen.
Diese Talente erhalten zunächst ein planvolles und systematisches Grundlagen- und Aufbautraining nach leistungssportlichen Maßstäben. Später sollen sich die besten bayerischen Spieler im
internationalen Spitzentennis des Jugend- und Erwachsenenbereichs bis hin zur Weltspitze
etablieren.
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3. Kaderkriterien
In der Förderstufe 1 (U7-U9) werden talentierte Kinder regional gesichtet und in den Talentpool
des jeweiligen Bezirks aufgenommen. Die daraus resultierende Förderung ist hier von Bezirk zu
Bezirk unterschiedlich und läuft unter der Verantwortung des jeweiligen Bezirksjugendwartes.
Ab der Förderstufe 2 entscheidet der Bayerische Tennisverband zentral über die Zugehörigkeit
zum Talentpool Bayern bzw. später zum BTV-Kader. Dafür gelten die in der folgenden Tabelle
genannten Kriterien. Diese Kaderkriterien bilden zusammen mit der Potentialeinschätzung
durch die Verbandstrainer die Grundlage für die Aufnahme und den Verbleib im Verbandskader.
Förderstufe
Altersklasse
Kader/Talentpool
Kriterien
U7-U9
Talentpool Bezirk
Talentkriterien
U10-U13
Talentpool Bayern
Talentkriterien
Förderstufe 3
U14
D/C-Kader
DTB-Rangliste 1-20
- Tennisinternat oder
U15
C-Kader
DTB-Rangliste 1-16
- BTV-Stützpunkttraining
U16
C-Kader
DTB-RL 1-16(m) 1-12(w)
(Aufbautraining und
U17
C-Kader
DTB-RL 1-12(m) 1-8(w)
Leistungstraining)
U18
C-Kader
DTB-RL 1-8
Förderstufe 1
- Bezirkstraining
(Sichtung und
Grundlagentraining)
Förderstufe 2
- BTV-Stützpunkttraining
(Aufbautraining)
Potentialeinschätzung
der BTV-Trainer
Förderstufe 4
Ab U16
- Tennisbase
(Hochleistungstraining und
C-Kader
DTB-Rangliste 1-8
B-/A-Kader
Potentialeinschätzung
Entscheidung DTB
Profisportförderung)
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Die in der Tabelle erwähnten Sichtungs- bzw. Talentkriterien sind: Konditionelle und motorische Voraussetzungen, tennistechnisch-taktisches Potential, diagnostische Ergebnisse, aktuelle
Leistungsentwicklung und Entwicklungsmöglichkeiten, Umfeldfaktoren (Eltern, Training, Verein, Region), Rangliste, psychische Faktoren (Stabilität, Wille, Ehrgeiz, Motivation), Verhalten
sowie Trainingsalter.
3.1. Kader- bzw. Talentauswahl
Über die Kaderauswahl befindet ein Gremium, bestehend aus den Verbandstrainern und dem
Vizepräsidenten Talentförderung und Leistungssport. Letzterer entscheidet über die endgültige
Benennung. Bei Grenzfällen fließen die nationalen und internationalen Ranglistenplatzierungen, Beurteilungen von Meisterschaften und Lehrgängen, Ergebnisse von sonstigen nationalen
und internationalen Turnieren, leistungsdiagnostische Untersuchungen etc. in die Entscheidung
mit ein.
3.2. Zeitpunkt der Talentpool- und Kaderbenennung
Die Festlegung des Talentpools Bayern und des BTV-Kaders erfolgt Ende Juli / Anfang August,
bei Grenzfällen kann die Entscheidung bis Mitte / Ende August vertagt werden.
Beim im Rahmen der BTV-Kids-Tennis-Turnierserie erstmals gesichteten Jahrgang U9 erfolgt die
Aufnahme in den Talentpool Bayern nach den Kategorie-1-Maßnahmen im Sommer Ende Juli /
Anfang August.
Zunächst nicht berücksichtigte Jugendliche können aufgrund positiver Leistungsentwicklung
jederzeit auch während des laufenden Kaderjahres nachträglich in den Talentpool Bayern / BTVKader aufgenommen werden.
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4. Jugendsport-Förderrichtlinien
4.1 Maßnahmen zur Förderung des Jugendleistungssports
Der BTV fördert die Leistungsentwicklung der bayerischen Talente auf vielfältige Art. Die wichtigsten dieser Maßnahmen sind:

Durchführung von Trainingsmaßnahmen (regelmäßiges Stützpunkttraining, Lehrgänge,
Trainingstage, Trainingslager)

Betreuung bei nationalen und internationalen Turnieren

Organisation von Meisterschaften und Turnieren (z.B. Bezirks- und Verbandsmeisterschaften)

Direkte finanzielle Unterstützung in bestimmten Fällen (s.u.)
Eine Berufung in den BTV-Kader oder in den Talentpool Bayern bedeutet nicht automatisch
eine bestimmte Art der Förderung durch den BTV. Es handelt sich hierbei vielmehr um Angebote, die nur unter der Voraussetzung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem BTV und
dessen Verantwortlichen genutzt werden können.
4.2 Detaillierte Übersicht der konkreten Fördermaßnahmen des BTV
Der BTV bietet in Abhängigkeit vom Alter der Jugendlichen vor allem folgende Fördermaßnahmen an:

Tennis- und Konditionstraining in den BTV-Stützpunkten

Internatsbetrieb in der TennisBase Oberhaching ab der Förderstufe 3

Trainingstage und Lehrgänge in den Förderstufen 1 und 2, BTV-Trainingslager im Frühjahr in der Förderstufe 3

Nominierungen und Betreuungen bei BTV- und DTB-Einladungsturnieren

Betreuungen bei internationalen (TE- und ITF-) Turnieren

Vergabe von Wildcards für TE-, ITF-, WTA- und ATP-Turniere

Trainings- und Turnierplanung durch die Verbandstrainer und BTV-Stützpunkttrainer

Leistungsdiagnostische Untersuchungen und Vorgaben zum Konditionstraining

Leistungsprämien für Topplatzierungen bei den Deutschen Jugendmeisterschaften

Regelmäßige Kommunikation zwischen allen an der Förderung beteiligten Personen
(Verbandstrainer, BTV-Stützpunkttrainer, Heimtrainer und Eltern)
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4.3 Richtlinien für die Teilnahme an den Fördermaßnahmen
Das Angebot zum Stützpunkttraining ist freibleibend. Über dieses Angebot hinaus wird nur in
begründeten Ausnahmefällen und bei älteren Jugendlichen ein Training außerhalb des Stützpunktes gefördert ( Individualförderung).
Einladungen zu anderen Fördermaßnahmen (Lehrgängen, Turnieren) erfolgen unabhängig von
der Inanspruchnahme des Trainingsangebotes. Für die Einladung zu Turnieren bzw. Meisterschaften etc. werden vorrangig Ranglisten-Platzierungen und die Potentialeinschätzung durch
die Verbandstrainer herangezogen. Bei jüngeren Jahrgängen entscheiden Talentkriterien. Es
besteht kein Anspruch auf Einladung zu einer Veranstaltung aufgrund eines bestimmten Ranglistenplatzes.
Für die Einladung zu Turnierbetreuungen ist die regelmäßige Teilnahme an Lehrgängen und
anderen Maßnahmen (z.B. Konditionstest, sportmedizinische Leistungsdiagnostik) Voraussetzung. Daneben sind Einladungen der Bezirke zu befolgen (z.B. Bezirksmeisterschaften, HerbertFuchs-Spiele), um für überregionale Veranstaltungen nominiert zu werden ( Pflichten der Kaderspieler).
Laut §20 der DTB-Jugendordnung müssen Jugendliche, die sich in der Leistungssportförderung
befinden, eine sportärztliche Untersuchung vorweisen können. Die Verantwortung hierfür liegt
bei den Sorgeberechtigten. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind von einem Arzt mit entsprechender sportmedizinischer Erfahrung untersucht wird. Ein entsprechendes Attest über die
Sporttauglichkeit muss mit den Unterlagen im Rahmen der Kader- / Talentpool-Benennung beigebracht werden.
Jugendliche, die regelmäßig an Fördermaßnahmen teilnehmen und eng mit dem BTV kooperieren, werden bevorzugt nominiert.
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4.4 Leistungsprämien
Jugendliche, die besondere Erfolge und Leistungen vorweisen können, können Prämien erhalten, die für die Unterstützung von individuellen Trainingsmaßnahmen zu verwenden sind.
Je nach Ranglistenposition können Jugendliche ab 14 Jahre, die nicht im Verbandsstützpunkt
trainieren und keine Individualförderung bekommen, folgende finanzielle Unterstützung für
ihr Heimtraining erhalten:
U14
U15/U16
U17/U18
DTB-RL
DTB-RL
DTB-RL
Platz 6-10
€
500,-
Platz 1-5
€
1.000,-
Platz 8-10
€
500,-
Platz 4-7
€
1.000,-
Platz 1-3
€
1.500,-
Platz 4-6
€
1.500,-
Platz 1-3
€
2.000,-
Unabhängig von einem Training in den Verbandsstützpunkten können Jugendliche folgende
Prämien für besondere Erfolge bei den Deutschen Jugendmeisterschaften erhalten:
1. Platz Einzel
€
500,-
2. Platz Einzel
€
250,-
1. Platz Doppel (pro Person)
€
200,-
Nach Ende der Sommersaison wird ermittelt, wer Prämien und in welcher Höhe erhalten kann.
Die Auszahlung ist grundsätzlich und in ihrer Höhe von der Erfüllung der Pflichttermine für die
jeweilige Altersklasse und von einem kooperativen Verhalten gegenüber dem BTV abhängig.
Für die Berechnung der Platzierung werden die zum Auszahlungszeitpunkt letzten zwei Ranglisten herangezogen und der Durchschnitt der jeweiligen Jahrgangsranglistenplatzierungen
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4.5 Individualförderung
In Ausnahmefällen, bei denen aus sportlichen oder organisatorischen Gründen eine Teilnahme
am Verbandsstützpunkttraining keinen Sinn macht oder vom BTV nicht adäquat durchgeführt
werden kann (z.B. sehr große Entfernung zum VSP, fehlende Trainingsgruppe im VSP), kann
eine Individualförderung in Form finanzieller Zuschüsse zum Heimtraining erfolgen.
Diese Zuschüsse werden vom Vizepräsidenten Talentförderung und Leistungssport nach Absprache mit den Trainern gewährt. Für die Individualförderung ist die Voraussetzung, dass das Angebot zum VSP-Training zunächst angenommen wurde.
Betrag pro Trainingsjahr (eine Eigenbeteiligung wird nicht verlangt):
Bis
U14
max. € 1.000,-
Ab
U15
max. € 1.500,-
Die Individualförderung wird nur dann zum Ende des Förderjahres ausbezahlt, wenn die Pflichttermine wahrgenommen wurden und der/die Spieler/in im folgenden Förderjahr noch dem BTVKader angehört. Für die Auszahlung ist die Vorlage von Belegen für die während des Jahres in
Eigenregie erfolgten Trainingsmaßnahmen Voraussetzung.
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5. Pflichten der Kaderspieler
Die Zugehörigkeit zum Verbandskader des Bayerischen Tennis-Verbandes und die Inanspruchnahme der genannten Fördermaßnahmen schließt gewisse Pflichten mit ein. Diese sind im Einzelnen:

Teilnahme an bestimmten Turnieren und Veranstaltungen (siehe Liste der Pflichttermine
– 5.1)

Teilnahme an Lehrgängen und Trainingstagen

Teilnahme an sportmotorischen Tests bzw. leistungsdiagnostischen Untersuchungen

Kooperation und Kommunikation mit dem BTV

Erstellung eines persönlichen Trainings- und Turnierplans in Abstimmung mit den Verbands- und BTV-Stützpunkttrainern

Eingabe der vom Spieler geforderten Daten in die DTB-Datenbank
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5.1 Pflichttermine für Talentpool- und Kaderspieler
Die Teilnahme an den Pflichtterminen ist die Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung (z.B.
Leistungsprämien, Training, WCs usw.). Bei Nichtteilnahme werden Förderungen teilweise oder
ganz gestrichen oder reduziert.
AK
Turniere
Veranstaltung
Sonstige Maßnahmen
Zeitraum
Bezirksmeisterschaften
BTV-Kids-Tennis-Maßnahmen
Kategorie 1
Vergleich BTV-Österreich
s. Turnierkalender
U11
Bezirksmeisterschaften
Süddeutsches Sichtungsturnier
Südwest-Circuit
Bayerische Meisterschaften
Herbert-Fuchs-Spiele
DTB-Talent-Cup
s. Turnierkalender
Februar
März
März + Juli
Juli
Juli
Lehrgänge (s. Turnier- und Lehrgangsübersicht)
U12
Bezirksmeisterschaften
Süddeutsches Sichtungsturnier
Bayerische Meisterschaften
Südwest-Circuit
s. Turnierkalender
Februar
März + Juli
März, Juni
Lehrgänge (s. Turnier- und Lehrgangsübersicht)
DTB-Konditionstest (September)
U13
Südwest-Circuit
Bezirksmeisterschaften
Bayerische Meisterschaften
Deutsche Meisterschaften
Januar
s. Turnierkalender
März + Juli
Nov./Dez. + Juni
Lehrgänge (s. Turnier- und Lehrgangsübersicht)
DTB-Konditionstest (März + September)
U14
Südwest-Circuit
Bezirksmeisterschaften
Bayerische Meisterschaften
Deutsche Meisterschaften
Januar
s. Turnierkalender
März + Juli
Nov./Dez. + Juni
Lehrgänge (s. Turnier- und Lehrgangsübersicht)
Medizinische Leistungsdiagnostik (Februar / März)
DTB-Konditionstest (März + September)
BTV Frühjahrestrainingslager (März / April)
U15
Bezirksmeisterschaften
Bayerische Meisterschaften
Deutsche Meisterschaften
Henner-Henkel- / Cilly-AussemSpiele
s. Turnierkalender
März + Juli
Nov./Dez. + Juni
April
Medizinische Leistungsdiagnostik (Februar / März)
DTB-Konditionstest (März + September)
BTV Frühjahrestrainingslager (März / April)
U16
Deutsche Meisterschaften
Bezirksmeisterschaften
Bayerische Meisterschaften
Nov./Dez. + Juni
s. Turnierkalender
März + Juli
Medizinische Leistungsdiagnostik (Februar / März)
DTB-Konditionstest (März + September)
BTV Frühjahrestrainingslager (März / April)
U17/18
Deutsche Meisterschaften
Bayerische Meisterschaft D/H
Große Meden/Poensgen-Spiele
Nov./Dez.
Juni
August / September
Medizinische Leistungsdiagnostik (Februar / März)
DTB-Konditionstest (März + September)
BTV Frühjahrstrainingslager (März / April)
U10
Trainingstage und Lehrgänge (s. Turnier- und
Lehrgangsübersicht)
s. Turnierkalender
November
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6. Verhaltensrichtlinien
6.1 Allgemeine Verhaltensrichtlinien für Veranstaltungen / Betreuungsrichtlinien
Die Talentpool-/Kaderspieler und -spielerinnen des BTV sind angehalten, sich auf Turnieren,
Mannschaftswettbewerben oder sonstigen Veranstaltungen des BTV sportlich, fair, kameradschaftlich, diszipliniert und nach allgemeinen Regeln des Anstandes zu verhalten. Grundsätzlich
gilt, dass Anordnungen der vom BTV eingesetzten Personen / Betreuer bindend sind und eingehalten werden müssen. Ferner muss jedes Verhalten, das dem Ruf des Verbandes schadet, vermieden werden.
Bei Turnieren sind die Spielerinnen und Spieler zusätzlich angehalten, sich gemäß dem DTBVerhaltenskodex zu verhalten. Verhalten wie wiederholtes Schlägerwerfen, unflätige Äußerungen, Beschimpfungen, bewusste Fehlentscheidungen, lustloses Matchverhalten aber auch soziales Fehlverhalten gegenüber eigenen Mannschafts- oder Gruppenmitgliedern, mangelnde Trainingsbereitschaft, Nichtbefolgen von Anweisungen etc. wird nicht toleriert und entsprechend
sanktioniert.
Zusätzlich gelten für Betreuungen von Talentpool- / Kaderspielern und –spielerinnen folgende
Richtlinien:

Vereinbarte Zeiten und Treffpunkte (Essen, Training, Fahrten, etc.) müssen selbständig
eingehalten werden.

Das Entfernen vom Betreuungsort bzw. von der Unterkunft ist nur nach ausdrücklicher
Genehmigung eines Betreuers erlaubt; Absprachen über Aufenthaltsort und Rückkehr
müssen unbedingt eingehalten werden (gesetzliche Grundlage: „Gesetz zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit“).

Ein sorgfältiger Umgang mit Einrichtungen im Hotel und auf der Anlage wird erwartet.

Der Aufenthalt von Jungen und Mädchen in einem Zimmer ist grundsätzlich nicht gestattet.

Angeordnete Bettruhezeiten müssen eingehalten werden.

Der Konsum von Alkohol, Tabak, Drogen sowie verbotener leistungssteigernder Substanzen (Doping) ist grundsätzlich verboten.

Für die Nutzung elektronischer Medien (Internet, Handy, etc.) wird ein bewusster, verantwortungsvoller Umgang erwartet. Spätestens ab dem Zeitpunkt der Bettruhe muss
die Mediennutzung beendet werden.
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Vom verantwortlichen Trainer bzw. Betreuer werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt.
Die oben genannten Verhaltensrichtlinien und die unter 7. aufgeführten Konsequenzen / Sanktionen werden ab sofort als bekannt vorausgesetzt, auch wenn sie nicht explizit vor oder während jeder Betreuungsmaßnahme vom jeweiligen Trainer und Betreuer genannt werden.
6.2 Hinweise für Eltern und Coaches
Eltern, private Coaches, etc. haben ohne offiziellen Auftrag durch die Verbandstrainer keine die
Veranstaltung betreffende Funktion, z.B. Coachen, Einschlagen, organisatorische Maßnahmen
oder Anweisungen an die Turnierleitung. Eine Übernachtung von Angehörigen in Zimmern der
BTV-Mannschaft ist nicht möglich, ebenso können Mitglieder der BTV-Mannschaft nicht im privat gebuchten Zimmer der Eltern übernachten.
Prinzipiell ist daher immer vor einer Veranstaltung zu entscheiden, ob ein Jugendlicher im Team
des BTV betreut wird oder in Eigenregie. Kombinationen dieser zwei Möglichkeiten haben sich
als nicht sinnvoll erwiesen und sind daher ausgeschlossen.
6.3 Sonstige Richtlinien
Jugendliche, die vom BTV gefördert werden, müssen vor Abschluss von Geldverträgen mit
Sponsorenfirmen oder Vermarktungsverträgen mit externen Agenturen die Genehmigung beim
Bayerischen Tennis-Verband e.V. einholen. Eine Beratung zum Thema Sponsoren- und Vermarktungsverträge durch den BTV wird allgemein vor Abschluss dringend empfohlen, um spätere
Nachteile für die Spieler/-innen zu vermeiden.
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7. Sanktionen
Die Teilnahme an Fördermaßnahmen des BTV ist freiwillig und unterliegt der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen. Bei Wahrnehmung von Fördermaßnahmen gilt es allerdings die unter 5.
genannten Pflichten sowie die unter 6. genannten Verhaltensrichtlinien zu beachten. Bei Verstößen kann der BTV Sanktionen aussprechen, die je nach Art und Schwere des Vergehens abgestuft sind:
Erste Stufe bei leichten, erstmaligen Verstößen:

Abmahnung mit Verweis auf die Richtlinien und die zu erwartenden Sanktionen
Zweite Stufe bei gröberen oder mehrmaligen Verstößen:

Keine Nominierung beim nächsten überregionalen Turnier (z.B. internationale Turniere,
Süd-West-Circuit, Deutsche Jugendmeisterschaften, Bayerische Meisterschaften)
Dritte Stufe bei schweren Verstößen oder nach vorherigen Sanktionen und weiterem Verstoß

Zusätzliche Trainingssperre für 4 Wochen bis 6 Monate

Turniersperre für 4 Wochen bis 6 Monate

Streichung von Fördermitteln
Vierte Stufe bei gravierenden Verstößen oder nach vorherigen Sanktionen und weiterem Verstoß

Ausschluss aus dem BTV-Kader bzw. -Talentpool mit Sperre für alle Maßnahmen auf unbestimmte Zeit

Streichung von Fördermitteln
Darüber hinaus können während einer Veranstaltung, die vom BTV betreut wird, Sanktionen
wie z. B. ein Spielabbruch oder eine Disqualifikation ausgesprochen werden. Der verantwortliche Betreuer ist darüber hinaus berechtigt, den Spieler (die Spielerin) vorzeitig von der Maßnahme auszuschließen und – nach Rücksprache mit den Eltern – ihm (ihr) die Heimreise anzuordnen bzw. von den Eltern abholen zu lassen.
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Über wiederholte oder schwere Verstöße gegen eine oder mehrere der genannten Verhaltensrichtlinien werden die Eltern des Jugendlichen umgehend vom verantwortlichen Trainer oder
Betreuer informiert. Ferner erteilt der Verband in diesen Fällen eine schriftliche Abmahnung an
den/die betroffene/n Spieler/in.
Eltern werden darum gebeten, die Richtlinien sowie diese Sanktionen mit ihren Kindern zu besprechen.
Sanktionen können vom Vizepräsidenten, den Verbandstrainern und weiteren offiziell eingesetzten Personen ausgesprochen werden. Über endgültige Sanktionen entscheidet ein Gremium
des BTV und in letzter Konsequenz der Vizepräsident.
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8. Ansprechpartner im Geschäftsbereich Talentförderung und Leistungssport (GB 4)
Folgende Personen sind für den BTV im Bereich Talentförderung und Leistungssport tätig:
Dr. Peter Aurnhammer
Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport
Kontakt:
Bahnhofstrasse 26, 85737 Ismaning
Tel:
089 968688
Fax:
089 9612579
E-Mail:
[email protected]
Martin Liebhardt
Leiter Talentförderung und Leistungssport (GB 4), Bundesstützpunktleiter
Kontakt:
TennisBase Oberhaching, Im Loh 1, 82041 Oberhaching
Tel:
089 628179-30
Fax:
089 628179-41
E-Mail:
[email protected]
Bernhard Noha
Verbandstrainer Jugendsport (stellvertretender Leiter GB 4)
Kontakt:
TennisBase Oberhaching, Im Loh 1, 82041 Oberhaching
Tel:
089 628179-32
Fax:
089 628179-41
E-Mail:
[email protected]
Christoph Poehlmann
Referent Talentförderung und Leistungssport
Kontakt:
TennisBase Oberhaching, Im Loh 1, 82041 Oberhaching
Tel:
089-628179-36
Fax:
089-628179-41
E-Mail:
[email protected]
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Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4)
Christian Höhn
Koordinator Talentförderung Nordbayern
Kontakt:
Neuer Weg 31, 96489 Niederfüllbach
Tel:
0171 8710277
E-Mail:
[email protected]
Ralph Apfel
Verbandstrainer Kondition
Kontakt:
TennisBase Oberhaching, Im Loh 1, 82041 Oberhaching
Tel:
089 628179-31
Fax:
089 628179-41
E-Mail:
[email protected]
Lukas Wolff
Verbandstrainer Jugendsport Internat
Kontakt:
TennisBase Oberhaching, Im Loh 1, 82041 Oberhaching
Tel:
089 628179-31
Fax:
089 628179-41
E-Mail:
[email protected]
Benjamin Benedikter
Verbandstrainer Jugendsport Internat
Kontakt:
TennisBase Oberhaching, Im Loh 1, 82041 Oberhaching
Tel:
089 628179-31
Fax:
089 628179-41
E-Mail:
[email protected]
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Dr. Peter Aurnhammer, Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung und Leistungssport (GB4)
9. Schlussbemerkung
Die jahrzehntelange Erfahrung des BTV in der Talentförderung und im Leistungssport ist die
Grundlage dieser Förderrichtlinien. Sie sollen die Zusammenarbeit zwischen BTV einerseits und
Spieler / Eltern / Heimtrainern andererseits klar regeln und Missverständnisse von vornherein
vermeiden.
Für eine optimale Leistungsentwicklung der Jugendlichen ist eine enge und vertrauensvolle
Zusammenarbeit aller Beteiligten unumgänglich. Dazu möchten wir Sie von Seiten des Bayerischen Tennis-Verbands ausdrücklich einladen und ermuntern.
Mit freundlichen Grüßen,
Bayerischer Tennis-Verband e.V.
Oberhaching, im Juli 2016
Dr. Peter Aurnhammer
Vizepräsident und Leiter des Ressorts Talentförderung
und Leistungssport
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