Sanierungsratgeber

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Sanierungsratgeber
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Sanierungsförderung
Vorteile und Gründe in
derKärnten
Sanierung
Sanierungsratgeber
Stand 05/2010
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Vorwort
Liebe
Kärntnerinnen
und Kärntner!
E
in warmes und gemütliches Zuhause hebt die Lebensqualität, verursacht aber auch oft
hohe Energiekosten. Ein vor 1980 erbautes Wohnhaus verbraucht rund 4 x mehr Energie
als nötig. Die energetische Sanierung eines Wohnhauses senkt den Energieverbrauch
deutlich und verringert dadurch die Energiekosten. Baulicher Wärmeschutz, eine Optimierung
der Heizungsanlage und energiesparendes Verhalten können den Energieverbrauch älterer
Gebäude bis zu 80 Prozent senken. Das entlastet nicht nur den Geldbeutel, sondern leistet
auch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Darüber hinaus ist die energetische Altbausanierung die Zukunftschance der heimischen Bauwirtschaft und eröffnet so ein langfristiges
Beschäftigungspotenzial.
Die Gründe für die Sanierung eines bestehenden Wohnhauses sind vielfältig: Anstehende
Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, Umnutzung des Gebäudes, der Wunsch im Alter
barrierefrei zu wohnen – das alles sind Aspekte, die in Einklang gebracht werden müssen. Es ist
entscheidend, sich umfassend über die Möglichkeiten und Risiken einer Sanierung zu informieren, um gravierende Fehler zu vermeiden.
Alles, was Sie dafür wissen müssen, finden Sie in diesem Sanierungsratgeber – übersichtlich
geordnet nach Themengebieten und ergänzt durch Ansprechpartner und Informationen zu den
Förderungen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Sanieren und hoffen, dass Ihnen die vorliegende
Broschüre eine Vielzahl von Anregungen bietet und zudem eine Hilfestellung gibt, geeignete
Fachberater zu finden.
Gerhard Dörfler, Landeshauptmann Mag. Christian Ragger, Wohnbaulandesrat
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INHALT
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Sanierungsförderung
7
Häufige Fragen zur Sanierungsförderung . . . . . . . . . . . . . . 16
Die Kärntner Sanierungsförderung im Detail . . . . . . . . . . Allgemeine Sanierung
18
Die richtige Reihenfolge beim Sanieren . . . . . . . . . . . . . . . 25
Checkliste Bestandsaufnahme bei einer Sanierung . . . . . 29
Begriffserklärungen zu Sanierung & Energieausweis . . . . Energieberatung
35
Energieberatungsstellen in Kärnten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Energiespartipps für den Haushalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Der Energieausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Impressum
Herausgeber: Kooperation
Abteilung 4 – Unterabteilung
Wohnungs- und Siedlungswesen
und mst_trading
Für den Inhalt verantwortlich:
mst_trading
Idee & Konzept: mst_trading
Text: Abt. 4 – Unterabteilung
Wohnungs- und Siedlungswesen,
wip.communication
Layout:
printMaster Werbeagentur GmbH
Druck:
Samson Druck Gesellschaft mbH
Wärmedämmung
Dämmung, Wärmebrücken & Dämmsysteme . . . . . . . . . ��� 47
Dachsanierung
Grundlegendes, Kaltdach, Kaminsanierung & mehr . . . . ��� 55
Fenstersanierung
Worauf es beim Fenstertausch ankommt . . . . . . . . . . . . . . ��� 61
Heizung
Heizsysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ��� 65
Redaktionelle Fotos: Shutterstock,
Junkers, www.huelsmann-bsb.de,
baumit,
Österr. Kachelofenverband, KK
Stand Mai 2010
Warmwasserbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ��� 74
Lüftungstechnologien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ��� 75
Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . �� 77
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Kärntner Gesetzesvorgaben zur
Wohnhaussanierungsförderung
Holen Sie sich Ihr Fördergeld!
Alles zur neuen Kärntner Sanierungsförderung
D
as Land Kärnten unterstützt alle jene,
die ihre Wohnung oder ihr Eigenheim
zukunftsfit machen wollen, mit der
Kärntner Sanierungsförderung. Lesen Sie auf
den folgenden Seiten, welche Kriterien für die
Zuerkennung einer Förderung ausschlaggebend sind, was, wie und in welcher Höhe gefördert wird, wo die Förderung zu beantragen
ist und vieles mehr!
1. Was wird gefördert?
Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen, Wohnhäusern, Wohnheimen und Wohnungen.
Im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes gilt:
l Als WOHNHEIM: ein zur Befriedigung
ständigen Wohnbedürfnisses seiner Bewohner bestimmtes Heim, das neben den
Wohn- und Schlafräumen auch für die Unterbringung des Personals und der Verwaltung erforderlichen Räume, Verkehrsflächen
und allenfalls auch gemeinsame Küchen-,
Speise-, Aufenthalts- und zur vorübergehenden Unterbringung von Heimbewohnern
bestimmte Krankenräume sowie allenfalls
gemeinsame sanitäre Anlagen enthält.
l Als WOHNHAUS: ein Gebäude, welches
Wohnzwecken dient und die Wohnungen
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den Bestimmungen des I. Abschnittes des K-WBFG 1997 entsprechen. Bei Mischobjekten
(Wohnungen, Geschäfte, Büro etc.) erfolgt die Förderung nur anteilig und bezogen auf den als
förderungsfähig anerkannten Wohnbereich.
l Als EIGENHEIM: ein Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen
l Als WOHNUNG: eine solche, welche zur ganzjährigen Bewohnung geeignet ist und eine nor-
male Ausstattung aufweist, die Wohnung zumindest aus Zimmer, Küche (Kochnische), Vorraum, WC und Bade- oder Duschgelegenheit besteht und die Nutzfläche nicht unter 30 m² und
nicht über 150 m² beträgt. Bei Wohnungen in Eigenheimen mit einer Nutzfläche über 150 m²
verkürzen sich die anzuerkennenden Sanierungskosten entsprechend dem Prozentausmaß der
Überschreitung.
l Als NORMALE AUSSTATTUNG: eine solche, die bei größter Wirtschaftlichkeit des Baukosten-
aufwandes und der Anschaffungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten und bei einwandfreier
Ausführung nach dem jeweiligen Stand der Technik, insbesondere hinsichtlich des Schall-,
Wärme-, Feuchtigkeits- und Abgasschutzes sowie der Anschlussmöglichkeit an Fernwärme
in hiefür in Betracht kommenden Gebieten, den zeitgemäßen Wohnbedürfnissen entspricht,
diese aber auch nicht sehr maßgeblich überschreitet; sie umfasst eine Wärmeversorgung, die
über eine zentrale Wärmeverteilung für sämtliche Wohnräume erfolgt; weiters dürfen nur
Dämm- und Schaumstoffe verwendet werden, die frei von H-FCKW (teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen) und H-FKW (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe) sind.
l Als NUTZFLÄCHE gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung einschließlich Loggien und
Wintergärten abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen); bei Wohnanlagen mit Wohnungen, die überwiegend für ältere
oder behinderte Menschen bestimmt sind, abzüglich der Bodenfläche der Räumlichkeiten, die
den Bewohnern der Wohnanlage als Gemeinschaftsräume oder der Verwaltung dienen. Beim
Abzug der Wandstärken ist von der Netto-Grundrissfläche auszugehen und bei Bauten mit
verputzten oder verkleideten Wänden ist die aus den Planmaßen (Rohbaumaße) errechnete
Grundrissfläche um 2 % zu verringern. Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Lage,
baulichen Ausgestaltung, Raumhöhe und Ausbaumöglichkeit nach für Wohnzwecke nicht geeignet sind, Treppen, Balkone, Terrassen sowie für landwirtschaftliche Zwecke spezifisch ausgestattete Räume in Verbindung mit einer Wohnung sind bei der Berechnung der Nutzfläche
nicht zu berücksichtigen.
Folgende Sanierungsmaßnahmen werden gefördert:
a)Allgemeine Verbesserungsmaßnahmen (Förderanteil bis 50 % der anerkannten
Sanierungskosten)
l die erstmalige Errichtung von Sanitäranlagen
l die bedarfsbezogene Wohnungszusammenlegung bei gleichzeitiger energetischer Sanierung
des Bestandes (anteilig, jedoch nur bis zu einer Gesamtwohnnutzfläche von 120 m²)
l die Wohnungsteilung bei gleichzeitiger energetischer Sanierung des Bestandes (anteilig, jedoch nur bis zu einer Gesamtwohnnutzfläche von 120 m²)
l die bedarfsbezogene Wohnungsvergrößerung bei gleichzeitiger energetischer Sanierung des
Bestandes (anteilig, jedoch nur bis zu einer Gesamtwohnnutzfläche von 120 m²)
l die Dacherneuerung, nur in Verbindung mit der Errichtung eines Kaltdaches
lder erstmalige Einbau von Aufzügen iSd § 2 Abs. 1 lit. a Z 1 und Z 2 des Kärntner Aufzugsgesetzes, LGBl. Nr. 43/2000, mit zumindest vier Geschoßeinstiegsstationen in Wohnhäusern
mit mindestens sechs Wohnungen
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Kärntner Gesetzesvorgaben zur
Wohnhaussanierungsförderung
l Erdgas-Brennwertanlagen in Kombination mit thermischen
Solaranlagen in ausgewiesenen Gebieten mit einer hohen
Feinstaubbelastung im Bereich von bestehenden Erdgasversorgungen soweit z.B. keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit
gegeben ist. Sollte lagebedingt die Errichtung von thermischen Solaranlagen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht
zumutbar sein, so kann von dieser Kombination Abstand genommen werden.
b)Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes
einzelner Bauteile (Förderanteil bis
60 % der anerkannten Sanierungskosten):
Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes, wobei die
Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der Art 15a - Vereinbarung erreicht werden müssen.
Fenster bei Tausch des ganzen Elements
(Rahmen und Glas)
1,35 W/m²K
Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) 1,10 W/m²K
Außenwand
0,25 W/m²K
Oberste Geschoßdecke, Dach
0,20 W/m²K
Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich
0,35 W/m²K
Die oben angeführten Maßnahmen werden nur gefördert, wenn
der jeweilige gesamte Bauteil saniert wird. Eine Förderung für
noch nicht sanierte Teile von Bauteilen ist dann möglich, wenn
sichergestellt ist, dass nach Durchführung der Sanierungsarbeiten der gesamte Bauteil den oben angeführten U-Werten entspricht.
Bei historischen oder denkmalgeschützten
Gebäuden
können von den Anforderungen in Bezug auf die Sanierung des gesamten Bauteils
Ausnahmen gemacht werden.
Als „historische Gebäude“
gelten im Regelfall solche, die
vor 1950 errichtet wurden und
die geschichtlich, städtebaulich oder architektonisch bedeutend sind.
Darunter fallen insbesondere
jene Gebäude, die gemäß den
einschlägigen, landesrechtlichen Bestimmungen als besonders schutzwürdig ausgewiesen sind.
c) M
aßnahmen für erhöhten
Wärmeschutz einzelner
Bauteile (Förderanteil bis
70 % der anerkannten
Sanierungskosten):
Maßnahmen zur Erhöhung
des Wärmeschutzes, wobei
die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) die in Pkt.
b oben angeführten U-Werte
um mindestens 20 % unterschreiten müssen.
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Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas)
1,08 W/m²K
Fensterglas (bei Tausch nur des Glases)
0,88 W/m²K
Außenwand
0,20 W/m²K
Oberste Geschoßdecke, Dach
0,16 W/m²K
Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich
0,28 W/m²K
Die oben angeführten Maßnahmen werden
nur gefördert, wenn der jeweilige gesamte
Bauteil saniert wird. Eine Förderung für noch
nicht sanierte Teile von Bauteilen ist dann
möglich, wenn sichergestellt ist, dass nach
Durchführung der Sanierungsarbeiten der gesamte Bauteil den oben angeführten U-Werten
entspricht. Bei historischen oder denkmalgeschützten Gebäuden können von den Anforderungen in Bezug auf die Sanierung des gesamten Bauteils Ausnahmen gemacht werden.
Zur Definition von historischen Gebäuden siehe oben Punkt b.
d)Sanierungsmaßnahmen bei thermischen
Solaranlagen und Heizungsanlagen
(Förderanteil bis 70 % der anerkannten
Sanierungskosten):
l Solaranlagen zur Warmwasserbereitung
l Solaranlagen zur Heizungseinbindung
l Photovoltaik-Anlagen
l Herstellung des Anschlusses bestehender
oder geplanter Zentralheizungsanlagen an
Fernwärme
l Austausch des Wärmeabgabesystems auf
Niedertemperaturheizung
l Zentrale Heizungsanlagen für Biogene
Brennstoffe (auch Stückholzkessel und
ortsfeste gesetzte Öfen mit Pufferspeicher,
wenn sie der Beheizung des gesamten Förderungsobjektes dienen)
l Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von
zumindest 4. Bei einem Heizwärmebedarf
HWBBGF,Ref von weniger als 20 kWh/(m².a)
ist eine Mindest-Jahresarbeitszahl von zumindest 3 zulässig
l Brauchwasserpumpen
l Hypokaustensysteme
l Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
Da dieser Punkt nur eine Aufzählung der Sanierungsmaßnahmen darstellen kann, wird
zur Feststellung der detaillierten technischen
Daten der Sanierungsmaßnahmen auf die
Richtlinien zum K-WBFG 1997 verwiesen.
e)Deltaförderung im Rahmen der
energetischen Sanierung
(Förderanteil bis 70 % der anerkannten
Sanierungskosten):
Können die Zielwerte wie unter Punkt f unten angeführt im Rahmen einer umfassenden
energetischen Sanierung nicht erreicht werden, kann eine Förderung (Deltaförderung)
dann gewährt werden, wenn der Ausgangs
– HWBBGF,Ref um mindestens 30% verbessert
wird und die U-Werte der einzelnen Bauteile
wie unter Punkt b oben eingehalten werden.
f)Umfassende energetische Sanierung
(Förderanteil bis 100 % der anerkannten
Sanierungskosten):
Unter umfassenden energetischen Sanierungsmaßnahmen versteht man zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten an der
Gebäudehülle und/oder den haustechnischen
Anlagen eines Gebäudes, soweit zumindest
drei der folgenden Teile der Gebäudehülle
und haustechnischen Gewerke gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand
gesetzt werden: Fensterflächen, Dach (Dachdämmung) oder oberste Geschoßdecke, Fassadenfläche, Kellerdecke, energetisch relevantes
Haustechniksystem.
Folgender maximal zulässiger jährlicher Heizwärmebedarf HWBBGF,Ref pro m² konditionierter Brutto-Grundfläche ist in Abhängigkeit
vom Oberflächen-Volumsverhältnis (A/V –
Verhältnis) und bezogen auf das Referenzklima gemäß OIB-Leitfaden einzuhalten:
Kärntner Gesetzesvorgaben zur
Wohnhaussanierungsförderung
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zwischen den Werten ist linear zu interpolieren
HWBBGF,Ref in kWh/(m².a)
bei einem A/V-Verhältnis > 0,8
bei einem A/V-Verhältnis < 0,2
75 35
Sollten die Anforderungen an den Heizwärmebedarf nach Sanierung gemäß oben angeführter Tabelle nicht erreichbar sein (insbesondere
aufgrund des Denkmalschutzes oder etwa aufgrund besonders ungünstiger Ausgangssitua­
tion), so sind jedenfalls hohe Bauteilanforderungen zu erfüllen, welche jenen der in
Punkt b oben entsprechen. Als „historische
Gebäude“ gelten im Regelfall solche, die vor
1950 errichtet wurden und die geschichtlich,
städtebaulich oder architektonisch bedeutend sind. Darunter fallen insbesondere jene
Gebäude, die gemäß den einschlägigen, landesrechtlichen Bestimmungen als besonders
schutzwürdig ausgewiesen sind.
g)Maßnahmen für Menschen mit Behinderung (Förderanteil bis 100 % der anerkannten Sanierungskosten):
Abhängig von der Art und dem Ausmaß der
jeweiligen Beeinträchtigung können entsprechende Maßnahmen gefördert werden.
Das sind z.B.:
l Auffahrtsrampe (ÖNORM B 1600)
l Behindertenaufzüge (Treppen-Etagenlift)
l Errichtung von behindertengerechten Sanitärräumen (Bad, WC)
l Verbreiterung der Türöffnungen
Ein entsprechender Nachweis über Art und
Ausmaß der Beeinträchtigung ist vorzulegen.
2. Wie lauten die Förderungsvoraussetzungen?
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass
l die Baubewilligung für die Errichtung der
überwiegenden Teile des Gebäudes mindestens 20 Jahre vor Einbringung des An­
suchens erteilt wurde, außer es handelt sich
um
o den Anschluss an Fernwärme oder um
Maßnahmen zur Nutzung alternativer
Energiequellen, wobei die Bauvollendung
(§ 39 Kärntner Bauordnung 1996) vor
mindestens 5 Jahren erfolgt sein muss,
oder
o um Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von kinderreichen Familien, von
Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Menschen dienen; die
Räumlichkeiten nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den Bestimmungen
des I. Abschnittes entsprechen und als
Hauptwohnsitz regelmäßig und ganzjährig bewohnt werden;
l durch die Sanierungsmaßnahmen eine Er-
haltung und Verbesserung der Bausubstanz
auf einen zeitgemäßen Standard erfolgt;
l die Durchführung der Sanierungsmaßnah-
men durch befugte Unternehmer nachgewiesen wird und die Rechnungsbelege neben dem Kostenanteil für das Material einen
angemessenen Kostenanteil für die Arbeitsleistungen enthalten;
l die Kosten der Sanierungsmaßnahmen ins-
gesamt nachweislich mindestens € 2.000,exklusive USt betragen, die Rechnungen in
ihrem Leistungsumfang den jeweiligen Maßnahmen zugeordnet sind und die einzelnen
Rechnungen mindestens einen Betrag von €
100,- exklusive USt aufweisen;
l soweit es sich um thermische Sanierungs-
maßnahmen oder den Austausch von Wärmeversorgungsanlagen handelt,
o zum Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesen wird, dass eine Energieberatung vor Ort durchgeführt wurde,
o zum Zeitpunkt der Antragstellung ein
Energieausweis über den Ist-Zustand
sowie ein Energieausweis, der den Nachweis enthalten muss, welche energetische
Verbesserungen mit den Sanierungsmaßnahmen erreicht werden, vorgelegt wird.
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Die Durchführung einer Energieberatung vor
Ort und die Vorlage eines Energieausweises
ist nicht erforderlich, wenn die Sanierungsmaßnahmen
l Solaranlagen für die Warmwasserberei-
tung,
l Solaranlagen für die Wärmeversorgung
(Heizungseinbindung),
l den Anschluss an bestehende Wärmever-
sorgung (Pkt. a und d)
l eine Wärmepumpe für Warmwasser,
l die Ersterrichtung von Sanitäranlagen,
l eine Dacherneuerung,
l den Einbau von Aufzügen,
l behindertengerechte Maßnahmen, oder
l Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen
einer Großfamilie entsprechen, betreffen.
Werden bei ein und demselben Objekt mehrere Förderungsansuchen gestellt, so wird
eine Förderung für die beantragten Sanierungsmaßnahmen nur insoweit gewährt,
als die sich in einem Zeitraum von 5 Jahren
ergebende Summe der anzuerkennenden Sanierungskosten das Gesamtausmaß der Förderung unter Punkt 5. nicht überschreitet.
Bei Wohnungen und Eigenheimen mit einer
Nutzfläche von über 150 m² verkürzen sich
die anzuerkennenden Sanierungskosten entsprechend dem Prozentausmaß der Überschreitung.
3.Wer kann um eine Förderung
ansuchen?
Der Förderungswerber muss Eigentümer
des Gebäudes, Bauberechtigter oder bestellter Verwalter des Gebäudes sein. Eine Förderung kann auch dem Wohnungsinhaber,
Mieter, Wohnungseigentümer oder Eigentümer (Miteigentümer) gewährt werden.
4.In welcher Form wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form
l eines jährlichen Zuschusses zum förderbaren Kostenanteil auf die Dauer von zehn
Jahren, der halbjährlich ausgezahlt wird
und
leines einmaligen Zuschusses zu den Kos-
ten des Energieausweises und der Energieberatung vor Ort bis zu max. € 350,-.
Der jährliche Zuschuss beträgt 5 % des förderbaren Kostenanteiles. Dieser Zuschuss
erhöht sich auf 6 %, wenn es sich um eine
umfassende Sanierung handelt und das
Wohnobjekt in einem historischen Siedlungszentrum gelegen ist.
Als historisches Siedlungszentrum gilt das
Gemeindegebiet, das den Ausgangspunkt
der Siedlungsentwicklung in der Gemeinde
bildete, und in dem sich die maßgeblichen
öffentlichen und kulturellen Einrichtungen
befinden oder befunden haben.
Als Nachweis über das Vorliegen eines historischen Siedlungszentrums ist ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für Raumordnung und Raumplanung
vorzulegen.
5.Wie hoch ist die Förderung bzw.
der förderbare Kostenanteil?
a.Der förderbare Kostenanteil beträgt
höchstens:
l 50% der anerkannten Sanierungskosten
für allgemeine Verbesserungsmaßnahmen
und Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen einer Großfamilie entsprechen
(Pkt. a),
l60 % der anerkannten Sanierungskosten für Maßnahmen zur Erhöhung des
Wärmeschutzes
einzelner
Bauteile
(Pkt. b.),
l70 % der anerkannten Sanierungskosten
für erhöhten Wärmeschutz einzelner Bauteile (Pkt. c),
l70 % der anerkannten Sanierungskosten für Sanierungsmaßnahmen bei thermischen Solaranlagen und Heizungsanlagen (Pkt. d),
l70 % der anerkannten Sanierungskosten
für eine Deltaförderung im Rahmen energetischer Sanierungen (Pkt. e),
l100 % der anerkannten Sanierungskosten
für eine umfassende energetische Sanierung (Pkt. f.),
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l100 % der anerkannten Sanierungskosten
für Maßnahmen für Menschen mit Behinderung (Pkt. g).
b.Das Ausmaß der anzuerkennenden
Sanierungskosten beträgt:
lbei
Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Punkte a – e und g höchstens € 300,– je m² Nutzfläche bis zum
Gesamtausmaß von € 36.000,- je Wohnung.
lbei Sanierungsmaßnahmen im Sinne
des Punktes f höchstens € 400,– je m²
Nutzfläche bis zum Gesamtausmaß von
€ 48.000,– je Wohnung
lbei Sanierungsmaßnahmen im Sinne des
Punktes f, wo nach Durchführung der Arbeiten ein „Niedrigstenergiehausstandard“
erreicht wird, höchstens € 500,– je m²
Nutzfläche bis zum Gesamtausmaß von
€ 60.000,– je Wohnung. Für einen „Niedrigsthausstandard“ ist im Zuge einer umfassenden Sanierung ein Heizwärmebedarf
am Standort (HWBBGF,Ref ) von höchstens
20 kWh/(m².a) nach Berechnungsmethode
des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) zu erreichen.
lÜber Empfehlung des Wohnbauförderungsbeirates können bei Sanierungsmaßnahmen
an Gebäuden, bei denen behindertengerechte Maßnahmen durchgeführt werden oder
Kärntner Gesetzesvorgaben zur
Wohnhaussanierungsförderung
bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen, in denen ein Aufzug mit zumindest
vier Geschoßeinstiegsstationen eingebaut
wird, die anzuerkennenden Sanierungskosten höchstens € 150,– je m² Nutzfläche
bis zum Gesamtausmaß von € 18.000,– je
Wohnung in einem höheren Ausmaß festgesetzt werden, sofern mehrere Sanierungsmaßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden.
lBei Verwendung von Dämmmaterial aus
nachwachsenden Rohstoffen, welche nicht
mineralisch gebunden sind, werden die förderbaren Kosten des Dämmmaterials um
10% erhöht.
Werden bei ein und demselben Objekt mehrere Förderungsansuchen gestellt, so ist eine
Förderung hinsichtlich der beantragten Sanierungsmaßnahmen nur insoweit zu gewähren,
als die sich innerhalb eines Zeitraumes von
fünf Jahren ergebende Summe der anzuerkennenden Sanierungskosten das oben angeführte Gesamtausmaß nicht überschreitet.
Bei Wohnungen in Eigenheimen mit einer
Nutzfläche über 150 m2 verkürzen sich die
anzuerkennenden Sanierungskosten entsprechend dem Prozentausmaß der Überschreitung.
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6. Beispiele für die Berechnung der Förderung einer Wohnhaussanierung
Beispiel 1:
➢ Eigenheim mit 130 m²
➢ Errichtung (Austausch) einer zentralen Heizungsanlage
für biogene Brennstoffe
➢ Austausch der Fenster
➢ Dacherneuerung (Kaltdach
➢ Energieausweises und Energieberatung vor Ort
€ 20.000,–
€ 7.000,–
€ 12.000,€ 600,-
= Gesamstbaukosten
maximal förderbare Gesamtbaukosten 120 m² x € 300,00 = € 39.600,–
€ 36.000,-
Maßnahme
Kosten
maximal förderbare Kosten
Heizungsanlage
20.000,-
20.000,-
förderbarer Kostenanteil
%
€
70 % 14.000,–
Fenster
7.000,-
7.000,-
60 %
4.200,–
Dacherneuerung
12.000,-
9.000,-
50 %
4.500,–
39.000,-
36.000,-
förderbarer Kostenanteil = € 22.700,–
Förderung: 5 % von € 22.700,– = € 1.135,– p.a. x 10 Jahre =
22.700-
€ 11.350,-
Dazu kommt im Zuge der Erstanweisung des Zuschusses auch die Förderung des Energieausweises sowie der Energieberatung durch einen Einmalbetrag in Höhe von € 350,–. In Summe
beträgt also die Gesamtförderung € 11.700,–
Die Reihenfolge in der Berechnung des Förderungsausmaßes richtet sich nach den jeweiligen
Sanierungsmaßnahmen mit dem höchsten Förderungsprozentsatz.
Beispiel 2:
➢ Eigenheim 130 m² Nutzfläche
➢ umfassende Sanierung (Fenster und Außentüren, Wärmedämmung an den Außenmauern,
Heizung)
➢ Gesamtbaukosten
€ 50.000,–
➢ Energieausweis und Energieberatung vor Ort
€
650,• maximal förderbare Gesamtbaukosten 120 m² x € 400
€ 48.000,-
• Förderung 5% von € 48.000,- = € 2.400,-p.a. x 10 Jahre € 24.000,• Dazu kommt im Zuge der Erstanweisung des Zuschusses auch die Förderung des
Energieausweises sowie der Energieberatung durch einen Einmalbetrag
in Höhe von € 350,-. €
350,–
Gesamtförderung
€ 24.350,–
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7.Wann darf man mit den
Baumaßnahmen beginnen?
Mit den Sanierungsarbeiten darf bereits ab
dem Zeitpunkt der Antragstellung begonnen
werden (ohne Genehmigung für einen vorzeitigen Baubeginn).
Zu beachten ist jedoch, dass soweit es sich
um thermische Sanierungsmaßnahmen oder
den Austausch von Wärmeversorgungsanlagen handelt, zum Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesen wird, dass eine Energieberatung vor Ort durchgeführt wurde, und
zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Energieausweis über den Ist-Zustand sowie ein
Energieausweis, der den Nachweis enthalten
muss, welche energetische Verbesserungen
mit den Sanierungsmaßnahmen erreicht
werden, vorgelegt wird.
Die Durchführung einer Energieberatung vor
Ort und die Vorlage eines Energieausweises
ist nicht erforderlich, wenn die Sanierungsmaßnahmen
lSolaranlagen für die Warmwasserbereitung,
lSolaranlagen für die Wärmeversorgung
(Heizungseinbindung),
lden Anschluss an bestehende Wärmeversorgung,
leine Wärmepumpe für Warmwasser,
ldie Ersterrichtung von Sanitäranlagen,
leine Dacherneuerung,
lden Einbau von Aufzügen,
lbehindertengerechte Maßnahmen, oder
lMaßnahmen, die den Wohnbedürfnissen
einer Großfamilie entsprechen, betreffen.
Soweit sich die Sanierung auf Gebäude mit
mindestens 5 Wohnungen oder Wohnheime
mit mindestens 10 Schlafstellen erstreckt, ist
hinsichtlich der Vergabe von Bauleistungen
die Vergaberichtlinie vom 9. April 2010 zum
Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 zu
beachten. (siehe Anhang)
Nähere Informationen und Anträge: 
Amt der Kärntner Landesregierung,
Abteilung 15 – Umwelt; Flatschacher Straße 70
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: 05 0536 – 31501 · Fax: 05 0536 – 31500
E-Mail: [email protected]
Kärntner Gesetzesvorgaben zur
Wohnhaussanierungsförderung
8. W
o beantragt man die Kärntner
Sanierungsförderung?
Anträge und Auskünfte erhalten Sie beim
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 – Unterabteilung Wohnungs- und
Siedlungswesen, Mießtalerstraße 6,
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Unterabteilungsleiter Mag. Willibald
Wanderer: Tel.: 050/536-30441
Sekretariat: 050/536-30442 bzw.
050/536-30445
Fax: 050/536-30 440
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wohnbau.ktn.gv.at
Von der Homepage www.wohnbau.ktn.gv.at
können Sie Antragsformulare u.v.m. herunterladen, Sie finden aber auch Informationsblätter u.Ä. online.
Einreichmappen für die Wohnhaussanierung
sind bei der Unterabteilung 4 – Wohnungsund Siedlungswesen (gegen einen Druck­
kostenbeitrag) erhältlich.
Wichtige Information:
Die Anträge auf Sanierungsförderung sind unter Verwendung der vom Amt der Kärntner
Landesregierung aufgelegten Vordrucke bei
der Abteilung 4, Unterabteilung Wohnungsund Siedlungswesen, einzureichen. Den Anträgen sind sämtliche erforderliche Unterlagen
anzuschließen, die auf den Antragsformularen
angeführt sind. Alle Anträge und Beilagen im
Zusammenhang mit der Kärntner Sanierungsförderung sind gebührenfrei.
9. Gibt es weitere Förderungen im
Zuge einer Sanierung?
In Kärnten werden alternative Wärmegewinnungsanlagen für Eigenheime gefördert. Die
Abteilung 15-Umwelt des Amtes der Kärntner
Landesregierung fördert Thermische Solaranlagen und Wärmepumpen zur Raumheizung.
Eine Doppelförderung ist jedoch nicht möglich. Die Förderung in diesem Bereich erfolgt
mittels Baukostenzuschüssen.
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Häufig gestellte Fragen …
… und die wichtigsten Antworten darauf!
Die Kärntner Sanierungsförderung kompakt
Frage: Ich beabsichtige mein Eigenheim
zu sanieren und möchte wissen, wann ich
mit den Arbeiten beginnen darf ?
Frage: Muss bei allen Sanierungsmaßnahmen (z.B. Kaltdach) dem Antrag ein Plan
beigelegt werden?
Antwort: Mit der Durchführung der Arbeiten
darf zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnen werden, wenn gleichzeitig der Nachweis über die elektronische Übermittlung des
Energieausweises und des Energieberatungsprotokolls in die dafür vorgesehene Datenbank
für Energieausweise vorgelegt wird.
Antwort: Ja, da für die Berechnung des Ausmaßes der anzuerkennenden Sanierungskosten unter anderem die Ermittlung der Nutzfläche erforderlich ist. Um die Nutzfläche
ermitteln zu können, ist es wichtig, dass die
vorgelegten Pläne dem derzeitigen Bauzustand entsprechen. Es werden baubehördlich
genehmigte Pläne oder selbst angefertigte
Grundrissskizzen (Bestandspläne) von jedem
Geschoß benötigt. In den Plänen sind die Bezeichnungen der Räume (wie z.B. Küche, Bad,
WC etc.) und die Raummaße (innen) einzutragen. Sollte festgestellt werden, dass Pläne
vorgelegt wurden, die mit dem Bestand nicht
übereinstimmen, ist gemäß § 40 Abs. 11 des KWBFG 1997 das Förderansuchen abzulehnen.
Frage: Ich besitze eine Wohnung in der
Stadt und ein Wohnhaus in der näheren
Umgebung. Muss das zu sanierende Wohnhaus als Hauptwohnsitz genutzt werden?
Antwort: Die Sanierung von Eigenheimen,
Wohnhäusern und Wohnungen darf nur gefördert werden, wenn nach Durchführung der
Sanierungsarbeiten diese als Hauptwohnsitz
regelmäßig und ganzjährig bewohnt werden.
Frage: Werden auch Sanierungsarbeiten
an gewerblich genutzten Gebäuden oder
in gewerblich genutzten Räumlichkeiten
gefördert?
Antwort: Nein. Gemäß den Bestimmungen
des K-WBFG 1997 betrifft die Förderung nur
Sanierungsmaßnahmen an Eigenheimen,
Wohnhäusern und Wohnungen.
Frage: Werden auch Materialrechnungen
anerkannt?
Antwort: Ja, wenn darüber hinaus mittels
Rechnung nachgewiesen wird, dass die Arbeiten durch befugte Unternehmer durchgeführt
wurden.
Frage: Ich beabsichtige das Warmwasser über eine Solaranlage zu erzeugen. Ist
hiefür die Vorlage eines Energieausweises
erforderlich?
Antwort: Nein. Für die Förderung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung sind eine
Energieberatung vor Ort und ein Energieausweis nicht erforderlich.
Weiters ist die Vorlage nicht erforderlich für:
l Solaranlagen für Heizungseinbindung
l Anschluss an bestehende Wärmeversorgung
l Wärmepumpe für Warmwasser
l Ersterrichtung von Sanitäranlagen
l Dacherneuerung
l Einbau von Aufzügen
l bauliche Maßnahmen für Menschen mit Behinderung oder
••• Seite 17
Kärntner Gesetzesvorgaben zur
Wohnhaussanierungsförderung
l Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen einer Großfamilie
entsprechen,
Frage: Welche Bauteile muss ich sanieren, um eine Förderung für die umfassende Sanierung zu bekommen?
Antwort: Um in den Genuss einer Förderung nach den Bestimmungen der umfassenden energetischen Sanierung zu
kommen, müssen – unter Einhaltung des maximal zulässigen
jährlichen Heizwärmebedarfs – mindestens drei der nachstehend angeführten Bauteile erneuert oder zum überwiegenden
Teil in Stand gesetzt werden:
l Fensterflächen
l Dach (Dämmung) oder oberste Geschoßdecke
l Fassadenfläche
l Kellerdecke
Weiters besteht auch die Möglichkeit der Förderung der umfassenden energetischen Sanierung, wenn – unter Einhaltung
des maximal zulässigen Heizwärmebedarfes – mindestens zwei
der eben angeführten Bauteile saniert werden und ein energetisch relevantes Haustechniksystem (Heizung, Warmwasserbereitung) erneuert wird.
Sanierungsförderung
Alle Informationen rund um die
Kärntner Sanierungsförderung
erhalten Sie bei der
Abt. 4 – Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen
beim Amt der Kärntner Landesregierung
Seite 18 •••
Was bedeutet was?
Erklärungen der wichtigsten Begriffe rund um Energieausweis und
Sanierungsförderung
A/V-Verhältnis:
D
as
Oberflächen-/Volums-Verhältnis
(oder
technisch als A/V-Verhältnis
bezeichnet) beschreibt einerseits die Fläche, über welche
ein Gebäude (bei gleichem
Raumvolumen oder bei gleicher Wohnfläche) Wärme an
die Umgebung abgeben kann,
andererseits aber auch die
Angriffsfläche, die ein Gebäude Wind und Wetter bietet,
um es auskühlen zu können.
Je größer das A/V-Verhältnis,
desto größer ist also die Wärmeabgabe- oder Angriffsfläche. Und das wirkt sich
negativ auf den (Heiz-)Energieverbrauch aus. Ein Einbzw. Zweifamilienwohnhaus
kann aber niemals so kompakt
gebaut werden wie z.B. ein
mehrgeschossiger Wohnbau,
weshalb auch die Anforderungen an den Heizwärmebedarf
für das Einfamilienhaus (A/VVerhältnis 0,7 bis 1,0) weit
höher liegen als beim mehrgeschossigen Gebäude (A/VVerhältnis 0,2 bis 0,5).
Rein von den physikalischen Gegebenheiten wäre
diesbezüglich die Kugelform
am kompaktesten und somit
idealsten. Sie kommt aber in
der Praxis als Bauform so gut
wie nicht vor. Danach kommen schon die heute häufig
verwendeten
(energieoptimierten) Bauformen wie der
Würfel oder der Quader. Erker bzw. Vor- und Rücksprünge wirken sich negativ auf das
A/V-Verhältnis aus, da die
Wärmeabgabe- und Angriffs-
fläche stark vergrößert wird,
die Wohnnutzfläche hingegen
nur geringfügig.
Beachten Sie, dass geometrische Körper bei gleichem
Volumen verschiedene Oberflächen haben und dadurch
ein unterschiedliches A/VVerhältnis aufweisen. Die
Grafik auf dieser Seite soll
veranschaulichen, wie sich
die dazugehörige Oberfläche
in verschiedenen Baukörpern
darstellt und das A/V-Verhältnis beeinflusst. Das typische
Einfamilienhaus mit 130 m2
hat ein Volumen von ca. 511
Kubikmetern.
Bestandsenergieausweis
Von einem Bestandsenergieausweis spricht man, wenn
Sanierung Allgemein
••• Seite 19
ein Energieausweis für bereits bestehende
Gebäude erstellt wird. Diesen benötigt man
für den Verkauf oder die Vermietung einer
Immobilie, um über die Energieeffizienz des
Gebäudes informiert zu sein bzw. Verbesserungs- und Einsparpotenziale zu erkennen.
Brutto-Grundfläche:
Wird auch als Bruttogeschoßfläche oder
Bruttogrundrissfläche bezeichnet. Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Flächen inklusive der Wände (ohne Wände spricht man
von „Nettogeschoßfläche“).
Endenergiebedarf (EEB):
Energiemenge, die dem Heizsystem und
allen anderen energietechnischen Systemen
zugeführt werden muss, um den Heizwärmebedarf, den Warmwasserwärmebedarf, den
Kühlbedarf sowie die erforderlichen Komfortanforderungen an Belüftung und Beleuchtung
decken zu können.
Heizenergiebedarf (HEB):
Jener Teil des Endenergiebedarfs, der für
die Heizungs- und Warmwasserversorgung
aufzubringen ist.
Heiztechnikenergiebedarf (HTEB):
➢ Energiemenge, die bei der Wärmeerzeugung und -verteilung verloren geht.
Siehe auch:
➢ HTEB RH: Heiztechnikenergiebedarf für
Raumheizung:
Verluste des
Raumheizung
Heiztechniksystems
für
➢ HTEB WW: Heiztechnikenergiebedarf für
Warmwasser:
Verluste des Heiztechniksystems für
Warmwassererzeugung
Klimadaten:
Die Klimadaten beschreiben die langjährigen Durchschnittswerte für Ihre Bauadresse. Die Heiztage beschreiben die Anzahl der
Seite 20 •••
Tage, an denen in durchschnittlichen Häusern
geheizt werden muss. Die Heizgradtage beschreiben dazu noch, wie viel Temperaturunterschied an den Heiztagen zwischen außen
und innen besteht. Die Normaußentemperatur gibt die kälteste Durchschnittstemperatur
im Jahr an (im langjährigen Durchschnitt). Die
Globalstrahlung ist jene Energie, die von der
Sonne auf 1 m² ebene Fläche während einer
Heizperiode geliefert wird.
Primärenergiebedarf (PEB):
Jährlicher Primärenergiebedarf pro m² Brutto-Grundfläche (spezifisch) und je Zone (zonenbezogen) kWh/m²a bzw. kWh/a
Sanierungsenergieausweis
Der Sanierungsenergieausweis enthält die
im Sanierungsprojekt geplanten Maßnahmen
und deren Auswirkung auf den Energieverbrauch
Klimaregion:
In der Realität wird das Haus einen anderen
Energiebedarf haben als am Referenzstandort.
Aus diesem Grund wird das Standortklima
mittels der Klimaregionen berücksichtigt.
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)
Jährliche CO2-Emissionen pro m² BruttoGrundfläche (spezifisch) und je Zone (zonenbezogen) kgCO2/m²a bzw. kgCO2/a
Spezifischer Heizwärmebedarf
(HWB, Energiekennzahl):
Um auf den Betrag der Grundförderung je
m² förderbarer Nutzfläche zu kommen, muss
man neben dem A/V-Verhältnis auch den
Heizwärmebedarf (HWB) des Hauses kennen.
Der Heizwärmebedarf gibt an, welche errechnete Energiemenge in einer Heizperiode (einem Jahr) dem Haus zugeführt werden muss,
••• Seite 21
um die gewünschte Innenraumtemperatur zu
erreichen. Der HWB wird in Kilowattstunden
je m² pro Jahr (kWh/m²a) angegeben. Diese beiden Werte sind dem Energieausweis
zu entnehmen. Der spezifische Heizwärmebedarf (die eigentliche Energiekennzahl) ist
der gebräuchlichste Vergleichswert, um die
thermische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben.
Spezifischer Heizwärmebedarf HWB
(standortbezogen):
Dieser Heizwärmebedarf beschreibt den
zu erwartenden Energieverbrauch bei Ihrem
Haus. Je nach Ihrem Benutzerverhalten (energiesparendes Verhalten) kann Ihr tatsächlicher
Verbrauch auch abweichen.
U-Wert
Der U-Wert (früher „k-Wert“) beschreibt
Sanierung Allgemein
bei einem Bauteil (z.B. Wand oder Fenster)
den Wärmedurchgang je Quadratmeter und
Grad Temperaturunterschied zwischen innen
und außen. Der U-Wert sollte also bei jedem
Bauteil der thermischen Hülle möglichst niedrig sein. Im Energieausweis ist deshalb auch
der mittlere U-Wert der Gebäudehülle angegeben.
Für Interessierte: Angegeben wird der UWert in W/(m²K). Mit dem U-Wert wird also
ausgedrückt, welche Leistung pro m² des Bauteils auf einer Seite benötigt wird, um eine
Temperaturdifferenz von 1 Kelvin aufrecht zu
erhalten (Anm.: Leistung ist Energie pro Zeiteinheit. Deshalb auch: Welche Energiemenge
pro Zeiteinheit durch den Bauteil fließt).
Warmwasserwärmebedarf
(WWWB):
Energiebedarf für die Warmwasserbereitstellung
Seite 22 •••
Unbeschwert sanieren
Wüstenrot startet Sanierungsoffensive für Privathaushalte
D
as Angebot von Wüstenrot
richtet sich an Besitzer von
Einfamilienhäusern zur gezielten
Sanierung und Modernisierung
des privaten Wohn- und Lebensraums. Im Rahmen dieser Offensive stehen besonders günstige
Finanzierungsangebote, ein geförderter Energieausweis und
umfassendes Service zur Verfügung. Wüstenrot-Landesdirektor
Simon Kanz: „Investitionen in
thermische Sanierungen rechnen
sich: So kann man sich nach einer
ganzheitlichen Renovierung über
eine Energiekostenersparnis von
durchschnittlich 650 Euro pro
Jahr freuen.“
Alles aus einer Hand
G
eboten wird alles aus einer Hand: Vom Online Energie-Check, über den Vorschlag von
Sanierungsmaßnahmen bis hin zum optimalen Finanzierungs- und Förderungsmix und der Erbringung sämtlicher Bauleistungen in Kooperation mit
Generalsanierungsunternehmern, die derzeit mit
rund 1.000 regionalen Baufirmen und Handwerkern
kooperieren.
Einsparungspotenzial erheben
I
n einem ersten Schritt kann jeder mit nur wenigen
Mausklicks auf www.wuestenrot.at/saniermeinhaus das Energiespar-Potenzial seines Hauses erheben. Als Resultat erhält man einen Überblick über
Schwachstellen und erste konkrete Verbesserungsvorschläge einschließlich Amortisationsdauer-Rechner. Im zweiten Schritt geht’s um den Energieausweis,
das „Pickerl“ für Ihre Immobilie. Der Energieausweis
zeigt klar, welche Maßnahmen man treffen soll, um
Energie und bares Geld zu sparen. Und für all jene,
Mehr Informationen unter:
www.wuestenrot.at/
saniermeinhaus
oder in der WüstenrotLandesdirektion Kärnten,
Tel. 057070/260,
[email protected]
Wüstenrot-Landesdirektor
Simon Kanz
die sorgenfrei sanieren wollen, übernehmen die Sanierungsprofis von „Sanier mein Haus“ alle Maßnahmen, von der Erstellung des Energieausweises bis
zur schlüsselfertigen Sanierung inklusive Planung
und Koordination – alles aus einer Hand! Bei Fragen
oder für eine Terminanmeldung für einen Energieausweis: Sanierungshotline 070/90555.
e 450 Förderung für Energieausweis
D
er Energieausweis enthält die wichtigsten Energiekennzahlen, auf deren Basis die konkreten
Förderungen berechnet werden. Wenn ein Kunde
mit Wüstenrot finanziert, bekommt er die 450 Euro
refundiert. Wüstenrot hat eigens für diese Energiesparoffensive jetzt ein ganz besonders günstiges –
spezielles – Energiespardarlehen entwickelt. „Wüstenrot-Energiespardarlehen können bis zu 50.000
Euro pro Haushalt auch ohne grundbücherliche
Sicherstellung aufgenommen werden“, informiert
Simon Kanz.
Sanierung Allgemein
••• Seite 23
Wirksamer Sonnenschutz
für mehr Lebensqualität
Raffstoren und Rollläden von Drozd &
Köck bieten zahlreiche
Vorteile
Wirkungsvoller
Sonnenschutz ist ein Muss für Wohnen und Arbeit. Fehlt er,
können sich Räume trotz Belüftung – sogar bei kühlen Außentemperaturen – innerhalb
kürzester Zeit unangenehm
aufheizen. Moderner Sonnenschutz muss sich vielen Anforderungen stellen. Manchmal
ist Sonnenschutz gleichzeitig
auch Sichtschutz für Räume,
ohne dass der freie Blick nach
draußen behindert wird. Sonnenschutz muss alles können
– tagsüber Schatten spenden,
abends dem letzten Tageslicht
freien Eintritt gewähren, den
Raum im Sommer kühl halten
und im Winter Heizenergie
sparen helfen.
Und schließlich hat auch
die Ästhetik ein Wort mitzureden, ist doch die Gestaltung
der Fassade ein Bestandteil
der modernen Architektur.
Der außenliegende Sonnenschutz stoppt 80-90% der
Sonnenstrahlen schon vor
der Scheibe. Und weil es zwischen Fenster und Sonnenschutz einen Abstand gibt,
kann die Luft dazwischen
zirkulieren und vermeidet
Wärmestau. Material- und
Formvielfalt, viele Farben und
Designs lassen die Gestaltung
für jeden Geschmack zu.
Mehr als nur Sonnenschutz
Rollläden sind nicht nur
ein effektiver Sonnenschutz
- auch in puncto Sicherheit
sowie Wärme- und Schalldämmung haben sie einiges
zu bieten. Mit der Fülle an
unterschiedlichen
Größen,
Formen und Farben unterstreichen Vorbaurollläden die
Architektur Ihres Hauses wirkungsvoll und lassen sich mit
Vorbau-Raffstoren oder Markisen bestens kombinieren.
Geschlossene Rollläden verringern Wärmeverluste und
tragen zu einer Erhöhung der
Schalldämmung bei. Ideal für
Passivhäuser sind Vorbaurollläden mit Motorantrieb, da sie
nur einen geringen Einfluss
auf die Gebäudehülle haben.
Selbstverständlich
erfüllen
unsere Aufsetz-Rolläden die
hohen Anforderungen der
aktuellen Energiesparverordnung. Rollläden bieten auch
einen einfachen und effektiven Schutz gegen Einbrecher.
Die automatische Verriegelung mit Abdruckfedern
erschwert das Hochschieben
des Rollladens von außen. Für
besonders hohe Ansprüche
bieten wir Ihnen einen speziellen Sicherheits-Rollladen.
Dieser wurde von einem unabhängigen Prüfinstitut in
die Widerstandsklasse WK 2
eingestuft und zertifiziert.
Drozd & Köck
Sonnenschutztechnik
Martin-Hosp-Str. 66
9100 Völkermarkt
Tel.: 04232/9150
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.duk-sonnenschutz.at
Schutz vor Sonne, ungebetenen Blicken, Einbrechern und hohen Energiekosten: Multitalent Rollladen
Seite 24 •••
Holzbau-Landesinnungsmeister
DI Heimo Suntinger
Mit Holz kann jedes
Gebäude perfekt saniert werden
Sanieren mit Holz
Zimmermeister und
Holzbauunternehmen
mit zentraler Rolle
bei der Sanierung
H
olz eignet sich nicht
nur für den Neubau
von Gebäuden perfekt, sondern auch zu deren
Sanierung. Der nachwachsende Rohstoff ist nämlich
nicht nur nachweislich der
umweltfreundlichste Baustoff,
sondern auch vielseitig einsetzbar.
Darüber hinaus sorgt Holz
für ein Extra an Lebens- und
Wohnqualität. Holz eignet
sich übrigens zur Sanierung
aller Gebäude, egal aus welchem Baustoff sie ursprünglich
gefertigt wurden.
Sicherheit dank Profiarbeit
Im Zuge einer Sanierung spielt der Zimmermeister eine zentrale Rolle, da er ganzheitlich denkt. Es ist nämlich besonders
wichtig, die Schnittpunkte verschiedener Gewerke und daraus
folgend deren Auswirkungen zu kennen. Was nützt z. B. die beste Wärmedämmung, wenn sie dann von Kabeln, Rohren und
Leitungen durchbrochen wird? Zu oft werden in der Praxis auch
Kleinigkeiten übersehen, deren Auswirkungen große Schäden
verursachen können. Bei den Zimmermeister-Profis braucht
man sich darüber nicht den Kopf zu zerbrechen. Zudem kann
man sich bei ihnen auf die Qualität der Ausführung verlassen
und hat darüber hinaus noch Anspruch auf Gewährleistung.
Sanierung mit Holz - was wird gefördert?
Die offizielle Beauftragung eines Zimmermeisters bzw. Holzbauunternehmens ist Voraussetzung für die Ausbezahlung
der Sanierungsförderung in diesem Bereich. Gefördert werden praktisch alle Maßnahmen von der erstmaligen Errichtung eines Kaltdaches über die Verbesserung der thermischen
Qualität des Gebäudes bis hin zu den Umbaumaßnahmen für
Menschen mit Behinderung und für die Wohnbedürfnisse von
Großfamilien.
Ihr Zimmermeister steht Ihnen dazu und zu vielen anderen
Themen rund um die Sanierung mit Rat und Tat zur Seite!
••• Seite 25
Sanierung Allgemein
So sanieren Sie richtig!
Wie Sie an ein Sanierungsprojekt herangehen sollten
E
in
Sanierungsprojekt
will gut geplant sein,
denn es ist kosten- und
auch zeitintensiv. Unbedingt
zu Rate ziehen sollten Sie
einen Experten (Energieberater, Meisterbetriebe der
verschiedensten Professionen
etc.), der Ihnen Auskunft über
Mängel des Sanierungsobjektes, nötige und nicht nötige
Sanierungsschritte,
Vorgehensweise, technische Lösungen und das Verhältnis an eingesetztem Geld und erzielter
Effizienzsteigerung bzw. Energieeinsparung geben kann.
Wenn Sie folgende fünf
Schritte beherzigen, können
Sie bei Ihrer Sanierung viel
Zeit, Geld und Nerven sparen
und Ihr dann energieeffizientes Eigenheim genießen.
1. Bestandsaufnahme
Der erste Schritt sollte die
Erstellung eines Energieausweises sein (wer diesen erstellen darf, lesen Sie im Kapitel „Energieausweis“). Ein
Berater kommt dabei zu Ihnen
ins Haus, um sich vor Ort ein
Umfassende Planung unter Einbeziehung von Experten ist der halbe
Sanierungserfolg
Seite 26 •••
Bild vom zu sanierenden Objekt zu machen.
Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten,
verrät Ihnen die „Checkliste Energieausweis“
in dieser Broschüre. Aufgrund der Unterlagen
und des Vor-Ort-Augenscheins der wichtigsten Parameter (Bausubstanz, Dämmung, Dach,
Heizungsanlage, Warmwasserbereitung, Zustand der Rohre, Wärmebrücken, Energie- und
Wasserverbrauch, Ursachen für Baumängel
etc.) kann der Berater den (Bestands-) Energieausweis erstellen.
Der Energieausweis ist die Grundlage für alle
weiteren Schritte im Sanierungsprozess – und
auch die Basis für den Erhalt einer Förderung.
2. Planung und Erstellung des Sanierungskonzeptes
Auf Basis des Energieausweises unterbreitet Ihnen Ihr Berater Vorschläge für sinnvolle
und realisierbare Sanierungsvarianten. Er gibt
Ihnen Infos und Tipps, erklärt Ihnen die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen und die
optimale Reihenfolge dieser Maßnahmen für
Ihr Projekt. Zudem kann Ihnen Ihr Berater Infos über Fördermöglichkeiten zu den einzelnen
Sanierungsschritten geben. Gemeinsam mit
Ihnen – unter Einbeziehung der individuellen
baulichen, aber auch finanziellen Möglichkeiten und Ziele und unter dem Aspekt optimaler
Förderausnutzung – erarbeitet der Berater ein
Sanierungskonzept.
3. E
inholen von Angeboten
Der erste Schritt der eigentlichen Umsetzung
besteht im Einholen von Angeboten ausführender Unternehmen. Der Energieausweis liefert
alle dazu nötigen Informationen über Flächen
und Materialien. Aufgrund der standardisierten, objektiven Angaben im Energieausweis
lassen sich die Angebote sehr gut vergleichen.
Wenn Sie sich für ein oder mehrere Angebote
(zu Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen,
z.B. Dach, Fenster, Fassade, Heizung) entschieden haben, geht es an die Vertragsgestaltung.
••• Seite 27
Sanierung Allgemein
Idealerweise sollten Sie nicht nur den Gegenstand der Leistungen an sich in den Vertrag aufnehmen, sondern auch Maßnahmen, die die Qualität der erbrachten Leistung bestätigen bzw.
sichern (Thermografische Aufnahme vom Gebäude o.ä.)
4. Förderbeantragung & Durchführung der
Sanierungsarbeiten
Bevor mit der Durchführung der Arbeiten begonnen
wird, muss der Antrag auf Sanierungsförderung gestellt werden. Ein späteres Ansuchen um Förderung ist nicht möglich.
Mit dem Nachweis über die elektronische Übermittlung des
Energieausweises und des Energieberatungsprotokolls in die
dafür vorgesehene Datenbank für Energieausweise kann mit
den Sanierungsarbeiten begonnen werden.
5. Kontrolle
Während der Durchführung der Sanierung kann anhand
des Energieausweises kontrolliert werden, ob Ausführung und
Materialien auch wirklich der Planung entsprechen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten lassen sich mittels verschiedener Testmethoden die Auswirkungen/Erfolge der Sanierung
überprüfen.
Vorrang für Profis
Nicht nur wegen der Sanierungsförderung sollte man Fachleuten
den Vorzug geben
Seite 28 •••
Landesinnungsmeister
Erich Grentschacher
Keine gelungene Sanierung
ohne Bauhilfsgewerbe
V
oraussetzung für eine
zeitgemäße energetische Wärmedämmung der Gebäudehülle
sind entsprechende Dämmstoffdicken, geeignete Materialien und Dämmsysteme.
Stuckateure und Trockenbauer sowie Wärme-, Kälte-,
Schall- und Branddämmer gewährleisten die Qualität der
Ausführung. Bei verputzten
Fassaden bietet sich ein Wärmedämmverbundsystem oder
eine vorgehängte Fassade zur
Ausführung an. Das Wärmedämmverbundsystem ist, wie
der Name es schon beschreibt,
ein System bestehend aus
Dämmstoffplatten, welche mit
einem speziellen Klebemörtel
direkt auf den bestehenden
Außenputz bzw. das Mauerwerk geklebt werden. In der
Regel müssen die Dämmstoffplatten noch zusätzlich
verdübelt werden, bevor eine
Schicht
Armierungsmörtel
und das Armierungsgewebe
aufgebracht werden. Darauf
wird schließlich der Außenputz (Endbeschichtung) aufgetragen. Die hinterlüftete
vorgehängte Fassade besteht
aus einer Unterkonstruktion,
einschließlich erforderlicher
Dämmstärke. Als witterungsbeständige
Verkleidungsmaterialien kommen Faserzementplatten,
Kunststein,
Holzschalungen oder Putze
auf geeigneten Trägerplatten
zum Einsatz.
Geschoßdecken
dämmen
Zu einer umfassenden energetischen Gebäudesanierung
gehören auch die Dämmung
der obersten Geschoßdecke
und der Kellerdecke aus geeigneten Dämmmaterialien,
wie zum Beispiel Mineralwolle, Kork, Hartschaumplatten.
Diese Aufbauten sind auch als
fertige Systeme erhältlich.
Wenn erhöhte Brandschutzanforderungen
gefordert
sind, sind auch spezielle
Brandschutzplatten
dafür
erhältlich.
Ihr kompetenter
Ansprechpartner:
Einen Stuckateur und
Trockenbauer oder Wärme-, Kälte-, Schall- und
Branddämmer finden Sie
auf http://wko.at/ktn/
bauhilfsgewerbe
Sanierung Allgemein
••• Seite 29
Checkliste
Bestandsaufnahme bei einer Sanierung
Bereich
nötige Erhebungen/Schritte
mögliche Ansprechpartner
Recht
Eigentumsverhältnisse
Nutzungsrechte und Dienstbarkeiten
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Baubewilligung
Grundbuch, Bezirksgericht, Notar
Grundbuch, Bezirksgericht, Notar
Bauamt der Gemeinde
Bauamt
Baugeschichte
Objektgeschichte, Baustufen, Umbauten
Fotos
Vorbesitzer, Nachbarn, eventuell Baumeister und Handwerker
Vorbesitzer, Nachbarn, Archive,
evtl. Gemeindechroniken
Bestandsaufnahme
BautechnikRecherche vorhandener Pläne
Sichtung der Pläne, Überprüfung
auf Richtigkeit
Bauaufnahme bei unzureichenden Plänen
Vorbesitzer, Bauamt,
Vermessungsamt, evtl. Archive
Architekt, Baumeister
Architekt, Baumeister
Bau- und Werkstoffe
(eventuelle Problemstoffe), Aufbau,
Konstruktion, verwendete Techniken
Bauschadens-, Mängel-, Ursachenbehebung
Überprüfung der Statik (Tragverhalten und
Tragfähigkeitsnachweis)
Architekt, Baumeister, Bauphysiker
Architekt, Baumeister, Bauphysiker,
Bauchemiker
Statiker
Brandschutz
Brandschutzvorschriften bereits im
Planungsstadium berücksichtigen
Architekt, Baumeister, Brandschutzsachverständiger, Gemeinde
Schallschutz
Anforderungen an den Schallschutz bereits
im Planungsstadium berücksichtigen
(z.B.: Trittschall bei Deckenkonstruktionen) Bauphysiker
Haustechnik
Heizung, Kamin, Sanitäranlagen, Wasser,
Haustechnikplaner, Heizungs
Kanal, Lüftung, Elektrik, Beleuchtung,
und Lüftungstechniker, Elektriker,
bestehende Leitungsführungen und SchächteSanitärfachmann, Installateur
Energieverbrauch
Ermittlung über Rechnungen, Berechnungen
der U-Werte, Berechnungen des derzeitigen
und gewünschten Heizwärmebedarfs
Energieberater
Quelle: energiebewusst kärnten · www.energiebewusst.at
Seite 30 •••
Schöner wohnen und
dabei Geld sparen
Die Malermeister bieten Wärmedämmung und Farbgestaltung aus einer Hand
Rudolf Bredschneider,
Landesinnungsmeister
„Malermeister decken
ein breites Spektrum
an Leistungen ab: von
der Wärmedämmung
über Dekorputz bis zur
Farbgestaltung“
E
iner der Eckpfeiler in einem Sanierungsprojekt ist die
Wärmedämmung. Die Sanierung der Außenhülle steht
dabei am Anfang jeder thermischen Sanierung. Allein
durch Dämmmaßnahmen – Fenstertausch und Keller- bzw.
Dachdeckenisolierung noch gar nicht berücksichtigt – können
bis zu 40% der Heizkosten eingespart werden. Erster Ansprechpartner zum Thema „Wärmeverbundsystem“ ist der Malermeister. Er bietet alles aus einer Hand: Von der Anbringung der
Wärmedämmung über die trendige Fassadengestaltung bis zu
einer ungeahnten Vielfalt an Variationen zur Innenraumgestaltung. Durch Bildanimation kann der Malermeister verschiedene
Möglichkeiten vorab am Computer präsentieren, was hilfreich
bei der Entscheidungsfindung ist. Wichtig auch sein Expertenwissen in Bezug auf die Materialien und deren Gesundheitsverträglichkeit bzw. Umweltfreundlichkeit.
Tipp: Achten Sie bei der Sanierung auf atmungsaktive Materialien, um Feuchtigkeits- und Schimmelschäden zu verhindern! Sollten sie aber
schon passiert sein, ist der Malermeister
bei ihrer Behebung behilflich.
Profis statt Ärger
Die richtige Farbharmonie ist ein wesentlicher
Faktor für die Wohn- und damit für die Lebensqualität. Auch wenn für so manchen der „Do-ityourself“-Gedanke verlockend scheinen mag: Es
bedarf umfassenden Know-hows, um auf Dauer
Freude mit der Innenraumgestaltung zu haben. Die
Kärntner Malermeister sind Experten für den richtigen
Einsatz der Farben und Materialien, für die jeweiligen Untergründe, für professionellen Anstrichaufbau sowie für den Einsatz geeigneter Werkzeuge und Hilfsmittel. So ist gewährleistet,
dass das Gesamtsystem aus Farbe und „Unterbau“ anhaltend zu
hoher Wohnqualität beiträgt.
Wenn man sich an einen Profi wendet, kann man auch von
der Kärntner Sanierungsförderung profitieren: Von den Tätigkeiten der Malermeister werden im Zuge eines Sanierungsvorhabens Wärmeverbundsysteme, Isolationsarbeiten und die Altbausanierung gefördert.
Nähere Informationen unter www.malermeister-kaernten.at
Energieberatung, Energieausweis,
Beratungsstellen, Energiespartipps
••• Seite 35
Energieberatung
Unverzichtbar: Der Energieausweis
Ohne den „Typenschein für Gebäude“
werden keine Baubewilligungen erteilt,
gibt es keine Förderungen und sind
Verkauf, Vermietung und Verpachtung
nicht möglich
D
er Energieausweis ist vergleichbar
mit einem Typenschein fürs Auto.
Der Energieausweis beschreibt den
Energiestandard eines Gebäudes in seiner Gesamtheit. Durch eine einheitliche Darstellung
über Kennzahlen wird der Energiebedarf unabhängig vom individuellen Benutzerverhalten berechnet. Dadurch werden eine objektive
Bewertung und ein Vergleich von Gebäuden
möglich.
Alle wesentlichen Kennzahlen in Bezug auf
den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser sind daraus ersichtlich. Weiters beschreibt
der Energieausweis den Aufbau des Gebäudes
(Außenwand, Decken, Fenster ...), die Heizungsanlage und die eingesetzten Energieträger sowie die Anlagen zur Warmwasserversorgung.
Ähnlich wie z.B. bei Kühlschränken, erfolgt eine einfache
Einteilung der Gebäude in grafischer Form anhand eines Energielabels über die Klassen A++ (beste Qualität) bis G (schlechteste Qualität).
Mit dem Energieausweis erhalten Bauherrn nicht nur Aufschluss über den Energiebedarf des Gebäudes, sondern auch
über Energieeinsparpotenziale.
Energieausweis
Ohne Energieausweis gibt es keine
Baubewilligung, keine Förderungen, sind Verkauf, Vermietung und
Verpachtung von Gebäuden nicht
möglich
Basis für Baubewilligung & Förderungen
In Kärnten ist ein Energieausweis für Neubauten, aber auch
für Verkauf, Verpachtung und Vermietung von Gebäuden und
Wohnungen verpflichtend vorgeschrieben. Ohne gültigen Energieausweis gibt es keine Baubewilligungen für Neubauten.
Ein Zu- oder Umbau hingegen stellt – nach derzeit geltender
Rechtsmeinung in Kärnten – die Änderung eines bestehenden
Gebäudes dar und ist damit kein Neubau. Das heißt, dass bis auf
weiteres auch künftig für Baugenehmigungen im Falle eines Zuoder Umbaus kein Energieausweis erforderlich sein wird.
Fortsetzung auf Seite 38
Seite 36 •••
••• Seite 37
Energieberatung, Energieausweis,
Beratungsstellen, Energiespartipps
Ein Energieausweis sollte für jedes Gebäude erstellt werden
Seite 38 •••
Das Vorhandensein eines
Energieausweises stellt auch
die Basis für fast alle Förderungen rund um Energie,
Wohnbau und Sanierung dar.
Von der Verpflichtung zur
Vorlage eines Energieausweises sind nur wenige Gebäude
ausgenommen. Dies sind zum
Beispiel Baudenkmäler, Kirchen und Gebäude, die nicht
beheizt oder gekühlt werden,
sowie freistehende Gebäude
mit einer Gesamtnutzfläche
von weniger als 50 m².
Gesetzlicher
Hintergrund
Grundlage für die Verpflichtung zur Vorlage von Energieausweisen ist die EU-Richtlinie
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem
Jahr 2002 und die nun erfolgte
Umsetzung in Österreich und
Kärnten. Durch das Umsetzen
Bei Vorlage dieses
Gutscheines
erhalten Sie
10%
Nachlass
der wirtschaftlichen Energiesparpotenziale wird nicht
nur das Haushaltsbudget entlastet, sondern es kann auch
ein wesentlicher Beitrag zur
Erreichung der Klimaschutzziele und zur Verminderung
des Treibhauseffektes erzielt
werden.
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Zur Ausstellung von Energieausweisen sind folgende
Gewerbe berechtigt: Uneingeschränkt befugt sind Baumeister, Unternehmen aus
den Bereichen Elektrotechnik,
Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Lüftungstechnik,
Ingenieurbüros einschlägiger
Fachrichtung, Zimmermeister und Ziviltechniker mit
einschlägiger Befugnis. Für
Rauchfangkehrer, Hafner und
Ingenieurbüros für Innen­
••• Seite 39
Energieberatung, Energieausweis,
Beratungsstellen, Energiespartipps
architekten gilt eine auf bestehende Wohngebäude bzw. Einund Zweifamilienhäuser beschränkte Befugnis.
energie:bewusst Kärnten und die Kelag sind ebenfalls befugt
Energieausweise auszustellen.
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich werden für den Energieausweis folgende
Unterlagen benötigt:
v Antrag auf Energieausweis (Formular online unter
http://www.energiebewusst.at zum Download)
v Bauteilbeschreibungen
v Aktueller Einreichplan inkl. aller Änderungen (Kopie im
Originalmaßstab)
v Detailpläne der Haustechnik (z.B. Heizungsplan)
v Prüfbericht der Fenster (Ausstellungsdatum nach dem
01.08.2003).
Wird kein Prüfbericht der Fenster beigelegt bzw. sind die
detaillierten Herstellerangeben nicht ersichtlich, werden
Standardwerte angenommen.
Im Falle von Sanierungen ist das Bestandsgebäude zusätzlich
durch aktuelle Fotos zu dokumentieren:
v Fassadenansichten
v Fotos der Zu- und Umbauten
v Fotos aus dem Heizraum
v Fotos der Haustechnik (z.B. Lüftung)
Bitte beachten: Alle Angaben müssen den
tatsächlichen Ist-Zustand des Gebäudes beschreiben.
Sollten die Unterlagen nicht vollständig sein,
kann kein Energieausweis erstellt werden.
Kosten des Energieausweises
Bei der Berechnung eines Energieausweises
wird das gesamte Gebäude wie es in der Natur
steht oder stehen soll im Computer „nachgebaut“. Dementsprechend können die Kosten
sehr unterschiedlich sein. Für einen Neubau
muss man derzeit als Richtpreis mit ca. € 420,inkl. MWSt rechnen. Bei älteren Gebäuden
hängen die Kosten im Wesentlichen von der
Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen ab. Wenn alle Pläne und Baubeschreibungen vorhanden sind, sind die Kosten mit jenen
von Neubauten vergleichbar. Mehraufwand
aufgrund fehlender Unterlagen verteuert den
Ausweis. In jedem Fall ist das Einholen mehrerer Angebote sinnvoll, da die Kosten erfahrungsgemäß stark differieren können.
Unterlagen
Ohne vollständige Unterlagen
kann kein Energieausweis ausgestellt werden
Seite 40 •••
Kelag-Energieberatung:
Viele Kunden schätzen die Kompetenz der Kelag-Energieberater. Mit dem Ausbau
der Energieberatung trägt die Kelag den steigenden Kundenanfragen Rechnung.
Die ständig schwankenden Energiepreise veranlassen viele Hausbesitzer und Häuslbauer, sich über Heizkosten und Heizsysteme Gedanken zu machen. Allein im Jahr
2009 suchten mehr als 6000 Kunden Rat und Tat bei der Kelag-Energieberatung.
Individuell beraten
Eine kompetente Beratung ist der Grundstein für jahrzehntelanges zufriedenes Genießen des Eigenheimes. Bei Hausbau und
Sanierung ist ein Gesamtkonzept gefragt. Die
Kelag-Energieberater sind spezialisiert, auf
die individuellen Bedürfnisse der Bauherren
einzugehen.
„Dabei geht es nicht nur um das Thema
Kelag-Energieberater
– ganz in Ihrer Nähe:
Telefon (0463)525-1655
[email protected]
www.kelag.at
„Heizen“, sondern auch um andere Einflussfaktoren auf den Energieverbrauch, wie z. B.
Baumaterial, Türen, Fenster, Wärmedämmung von Außenwänden und Geschossdecken“, erklärt Willibald Kohlweg, Leiter der
Kelag-Energieberatung. „Beim Berechnen des
Energieausweises achten wir darauf, mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen die Energieeffizienz zu steigern und ein Maximum an
Förderung zu erreichen.“
••• Seite 41
Energieberatung, Energieausweis,
Beratungsstellen, Energiespartipps
jede Beratung ein Gewinn
Energiekreislauf
Ob beim Hausbauen, Sanieren oder täglichem Energienutzen – viele Einflussfaktoren
wirken auf den Energieverbrauch und beeinflussen sich
gegenseitig.
Egal, für welches Thema im
Energiekreislauf Beratungsbedarf besteht, die KelagEnergieberater helfen gerne
weiter.
Kelag-Energieberatung
– der Vorteil auf der Hand
l Sie erhalten umfassende
Information
l Sie erhalten Vergleiche von
Heizsystemen und Heizkosten
l Sie optimieren Ihre
Betriebskosten auf Jahrzehnte
l Sie maximieren Ihre
Förderungen
l Sie wissen über wirtschaftlich
vertretbare Investitionen
Bescheid
l Sie werden top informiert
– die Kelag-Energieberater
sind up-to-date
Seite 42 •••
Energieberatungsstellen in Kärnten
Arbeiterkammer
Kärnten
Fachberatung
Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt, Tel.: 050/ 477
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.akktn.at
„Haus & Bau“
Bürgerservice
Serviceeinrichtung des Landes Kärnten, Abteilung 7
Mießtaler Straße 1, 9020
Klagenfurt
Tel.: 050/536-30 788
Fax: 050/536-30 790
E-Mail:
[email protected]
energie:bewusst
Kärnten
Koschutastraße,
9020 Klagenfurt
Tel.: 050/536-30 882
Fax: 050/536-30 888
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.energiebewusst.at
KELAG
Arnulfplatz 2, 9010 Klagenfurt
Tel.: 0463/525-0
Fax: 0463/525-15 96
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kelag.at
IG Passivhaus Kärnten
Netzwerk für Information,
Qualität und Weiterbildung
Hauptstraße 25, 9620 Hermagor
Tel.: 0660/34 21 440
E-Mail: [email protected]
Internet: www.igpassivhaus.at
Ressourcen Management Agentur GmbH
Technologiepark Villach
Europastraße 8, 9524 Villach
Tel.: 04242/89 02 70
Fax: 04242/89 02 722
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rma.at
AAE-Arbeitsgemeinschaft
Erneuerbare Energie
Wirtschaftskammer
Kärnten
Unterer Heidenweg 7,
9500 Villach
Tel.: 04242/23 224
Fax: 04242/23 224-1
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aee.or.at
Servicezentrum
Europaplatz 1, 9021 Klagenfurt
Tel.: 05/90 90 4-741
Fax: 05/90 90 4-744
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wko.at/ktn
Magistrat Klagenfurt
Abteilung Umweltschutz
Bahnhofstraße 35,
9010 Klagenfurt
Tel.: 0463/537-48 86
Fax: 0463/51 16 94
E-Mail: umweltschutz@
klagenfurt.at
Internet: www.klagenfurt.at
Stadt Villach
Abenteuer Bau
Rathausplatz 1, 9500 Villach
Tel.: 04242/205-48 00
Fax: 04242/205-48 99
E-Mail:
[email protected]
www.villach.at/abenteuerbau
EKG-Energie
Klagenfurt GmbH
Kundenservice
St. Veiter Straße 31, 9020
Klagenfurt
Tel.: 0463/521-880
Fax: 0463/521-789
E-Mail: kundenservice@
energieklagenfurt.at
www.energieklagenfurt.at
••• Seite 43
Energieberatung, Energieausweis,
Beratungsstellen, Energiespartipps
Energie sparen leicht gemacht!
Wie Sie mit einfachen
Maßnahmen Heiz- und
Stromkosten sparen
können
D
ie Sanierung eines
Hauses oder einer
Wohnung ist der beste
Weg, auf Dauer viel an Energiekosten einzusparen. Da­
rüber hinaus bietet aber eine
Vielzahl kleiner Maßnahmen
enormes Sparpotenzial für jeden Haushalt.
a) Stromkosten sparen
In den Haushalten steigt
der Stromverbrauch aufgrund
der steigenden Technisierung.
Es bieten sich aber zahlreiche
Möglichkeiten zum Gegensteuern.
v Gerätekauf: Energie­
effizienz beachten
Achten Sie bei der Neuanschaffung von Elektrogeräten
auf deren Energieeffizienz.
Haushaltsgeräte (wie Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte u. dgl.) werden mit
dem einheitlichen EU-Energieetikett gekennzeichnet. „A“
bedeutet, dass das Gerät einen
niedrigen Energie- und Stromverbrauch hat; bei Klasse „G“
sind der Energieverbrauch
und die damit verbundenen
Energiekosten sehr hoch. Bei
Kühlgeräten gibt es zusätzlich
die Klassen A+ und A++. Ein
Kühlgerät mit der Effizienzklasse A+ verbraucht rund 25
%, ein A++ Gerät sogar rund
45 % weniger Strom, als ein
vergleichbares Gerät, das die
Anforderungen der Klasse A gerade noch erfüllt. Man kann sich
leicht ausmalen, um wie viel mehr ein älteres Gerät der Klassen
B oder C an Strom frisst.
v Sparen beim Kühlschrank
Ein Kühl- oder Gefriergerät sollte nicht direkt an einer Wand
stehen. Je größer der Abstand, desto besser ist die Belüftung
der Kühlaggregate auf der Rückseite. Ein Kühlschrank mit zu
geringer Belüftung benötigt mehr Energie. Schon gar nicht
sollte der Kühlschrank neben dem Herd, dem Geschirrspüler
oder der Heizung stehen. Im Kühlschrank sollten Sie auf die
richtige Temperatur achten. Am energiesparsamsten sind Temperaturen von +5 °C bis +6 °C bzw. bei empfindlichen Speisen
wie Fisch oder Faschiertem +4 °C. Außerdem sollte die Kühlschranktür nur kurz geöffnet werden, denn je mehr Kälte beim
Öffnen entweicht, desto mehr Energie wird anschließend zum
neuerlichen Abkühlen benötigt. Warme Speisen sollten erst
nach dem Abkühlen in den Kühlschrank gestellt werden.
v Sparen beim E-Herd
Passen Sie die Töpfe an die Herdplattengröße an. Ist der Topf
nur 1 cm kleiner als die Herdplatte, geht bereits ein Drittel der
Energie verloren. Kaufen Sie auch Töpfe und Pfannen, deren
Böden die Wärme besser leiten. Kochen Sie nie ohne Deckel
– so vervierfacht (!) sich der Energieverbrauch. Nutzen Sie zudem die Restwärme: Kochstellen halten die Temperatur noch 5
-10 Minuten nach dem Abschalten. Auch im Backrohr lässt sich
Seite 44 •••
v Sparen beim Geschirrspüler
Schalten Sie den Geschirrspüler nach Möglichkeit erst ein,
wenn er voll beladen ist. Für nur leicht verschmutztes Geschirr
Sparprogramme verwenden. Und: auch händisches Vorspülen
mit Warmwasser verbraucht viel Strom!
v Sparen bei Waschmaschine und Trockner
Bei normaler Schmutzwäsche reichen 40°C völlig aus, um
für Sauberkeit zu sorgen. Vorwäsche und Kochwaschgang sind
für gewöhnlich gar nicht nötig. Wenn Sie Kochwäsche nur bei
60°C waschen, senken Sie Ihren Stromverbrauch um bis zu 35%.
Trocknen Sie nur gut geschleuderte Wäsche (mind. 1000 Umdrehungen/Minute) im Wäschetrockner, der verbraucht so weniger Energie. Trocknen Sie Wäsche, die gebügelt werden soll,
nur „bügelfeucht“, nicht „schranktrocken“.
v Sparen bei „Stand-by“-Geräten
Die Stand-by-Funktionen diverser Geräte verursachen einen
sehr hohen Stromverbrauch. Alleine die elektronischen Uhren
von Elektrogeräten, wie E-Herd, Mikrowellenherd, Radiowecker
und dergleichen verbrauchen bis zu 100 kWh pro Jahr. Schalten
Sie Ihre Geräte entweder ganz ab oder verwenden Sie eine abschaltbare Steckdosenleiste.
v Sparen bei der Beleuchtung
Energiesparlampen verbrauchen bis zu 80 % weniger Strom
als vergleichbar helle Glühlampen. Zudem liegt die Leuchtdauer einer herkömmlichen Glühlampe bei rund 1.500 Stunden, die
von Energiesparlampen im Durchschnitt bei ca. 12.000 Stunden.
die Nachwärme bis zu 10 Minuten lang nutzen. Der Stromverbrauch kann dadurch um
etwa 20% reduziert werden.
Vermeiden Sie unnötiges Öffnen der Backrohrtüre. Dreimaliges Öffnen erhöht den
Stromverbrauch um 10%.
v Sparen mit dem
Mikrowellenherd
Portionsweises Aufwärmen
in der Mikrowelle (für bis zu 3
Personen) spart im Vergleich
zur Zubereitung am Herd bis
zu 70% Strom. Auch Flüssigkeiten bis zu 1/2 Liter können
in Mikrowellengeräten schneller und sparsamer erwärmt
werden als am Herd.
b) Heizkosten sparen
Der Bereich der Heizkosten ist zumeist der größte Energiekostenfaktor in einem Haushalt. Hier lassen sich durch folgende
Maßnahmen leicht Einsparungen erzielen:
v Raumtemperatur nicht zu hoch wählen
Eine Faustregel besagt, dass jedes Grad weniger an Raumtemperatur eine Kostenersparnis von rund 6% der gesamten
Heizkosten bringt. Vermeiden Sie daher, Räume, in denen man
sich kaum oder gar nicht aufhält, zu sehr zu beheizen.
v Thermostat richtig nutzen
Vielfach werden Thermostate zum Aufheizen eines Raumes zunächst einmal voll aufgedreht. Hierdurch erreicht man
jedoch keinesfalls, dass ein Raum schnell auf die gewünschte
Temperatur erwärmt wird, sondern nur ein “Überhitzen” des
Heizkörpers und verschwendet somit Energie.
Besser: Nur die Nullstellung, eine Einstellung für die “ideale” Raumtemperatur und eine Einstellung für eine abgesenkte
••• Seite 45
Raumtemperatur (z.B. für die
Nacht) verwenden.
v Stoßlüften statt Kippen
Mehrmaliges Stoßlüften pro
Tag – für fünf bis zehn Minuten, je nach Jahreszeit und Witterung – bei weit geöffneten
Fenstern bringt ausreichend
Frischluft in den Raum. Danach
alle Fenster wieder schließen.
Langes Kippen der Fenster
führt zu einem Auskühlen von
Wänden und Mobiliar und somit zu Energievergeudung, da
man den Raum wieder stärker
aufheizen muss.
v Heizkörper
nicht verdecken
Heizkörper, die von Möbeln
oder Vorhängen verdeckt sind,
treiben den Energieverbrauch
in die Höhe.
Regelmäßiges Entlüften der
Heizkörper und die Dämmung
der Rohre sorgen für effiziente
Wärmeabgabe und vermeiden
sinnlosen Energieverbrauch.
Energieberatung, Energieausweis,
Beratungsstellen, Energiespartipps
c) W
asserkosten sparen
Selbstverständlich können Sie ohne großen Aufwand auch
Ihren Wasserverbrauch senken
vD
uschen statt baden: ein Vollbad verbraucht zwischen 80
und 200% mehr Wasser als einmal Duschen
vB
eim Duschen und Zähneputzen zwischendurch den Wasserhahn zudrehen!
vW
aschmaschine und Geschirrspüler nie mit halber Ladung
laufen lassen und nach Möglichkeit Spargänge benutzen,
Vermeiden Sie händisches Vorwaschen unter fließendem
Wasser!
vT
ropfende Wasserhähne und undichte WC-Spülkästen reparieren oder austauschen! Bis zu 5.000 Liter pro Jahr können
sonst verloren gehen
vW
C-Spülkästen mit Stopptaste verwenden oder alte Kästen
mit WC-Wasserstopp nachrüsten.
vF
ür Gartenbesitzer: Pflanzen mit Regenwasser tränken. Dazu
Wasser von der Regenrinne in ein Wasserfass umleiten.
Und: Rasen nicht zu kurz schneiden, dann trocknet er nicht
so schnell aus.
Dämmung und Wärmeschutz
••• Seite 47
Wärmedämmung
Entscheidend:
gute Wärmedämmung
Was Sie über Dämmung
und Wärmebrücken wissen sollten
D
ie Wärmedämmung
ist ein entscheidender Faktor bei der
Sanierung eines Gebäudes.
Schließlich wird durch sie der
Rahmen-Energieverbrauch für
Jahrzehnte abgesteckt. Durch
entsprechende Dämmstärken
der Außenwände, des Dachs
und der Kellergeschoßdecke
können die größten Energieverluste beseitigt werden.
Welche Dämmstoff­
dicken sind nötig?
bei
Wärmedämmverbundsystemen (auch „Vollwärmeschutz“ genannt) Mate­
rialdicken von ca. 20 cm, bei
Konstruktionen mit Holzlatten (Leichtbauten) – wie z.B.
bei vorgehängten Fassaden –
ca. 24 cm erforderlich.
Die Außenwände eines
Hauses stellen in Summe die
größte Fläche dar, deswegen
ist es hier besonders wichtig, große Dämmstoffdicken
einzusetzen. Die von Experten empfohlene Dicke hängt
vom gewählten Dämmsystem
ab. Die Dämmstoffdicke bei
Außenwänden sollte aber in
jedem Fall mindestens 14 cm
betragen.
Um den Niedrighausstandard zu erreichen sind etwa
Im Dachbereich sollte man
für die oberste Geschoßdecke bei herkömmlichen
Dämmstoffen mindestens 22
cm, bei einer Zwischensparrendämmung mindestens 28
cm Dämmstärke vorsehen.
Der Unterschied ergibt sich
aus der schlechteren Dämmwirkung durch die Holzkonstruktion bei der Zwischensparrendämmung. Für den
Niedrigenergiehaus-Standard
Energiesparen
Die Dämmung von Bauteilen
bringt die größte Energieeinsparung mit sich
sind Dämmstoffdicken von 30
bis 40 cm erforderlich.
Bei der Kellerdecke sollte
die Dämmstoffdicke 10 cm
nicht unterschreiten, die tatsächliche Dicke richtet sich
aber nach der Raumhöhe der
Kellerräume und der Höhe
der Tür- und Fensterstürze.
Welche Dämmmaterialien wählen?
Für die Wahl der Dämmmaterialien sind verschiede-
Seite 48 •••
ne Faktoren entscheidend,
insbesondere jedoch die
Dämmwirkung, die Dampfdurchlässigkeit, die Umweltverträglichkeit und natürlich
die Kosten.
Für die Dämmwirkung
entscheidend ist die Wärmeleitfähigkeit eines Materials.
Diese wird durch den sogenannten „Lambda-Wert“ angegeben. Je niedriger dieser
Wert, desto besser die Dämmwirkung. Den Lambda-Wert
eines Dämmstoffes gibt die
Produktinformation an bzw.
ist dieser vom Hersteller zu
erfragen.
Ein ebenso wichtiges Kriterium wie die Dämmwirkung
ist die Dampfdurchlässigkeit.
Nicht jeder Dämmstoff kann
auf jede Wand aufgebracht
werden, ohne dass es zu Problemen mit dem Dampfdurchgang kommt.
Geschäumte Dämmstoffe
wie Polyurethan oder Polystyrol weisen einen höheren
Dampfdiffusionswiderstand
auf, sind also nicht so dampfdurchlässig.
Bei ihrer Verwendung in
Kombination mit einem Ziegelmauerwerk ist Vorsicht
geboten. Ökologische Dämmmaterialien wie Mineralwolle,
Hanf, Zellulose oder Mineralschaumplatten sind in diesem
Falle besser geeignet.
Die bisherigen baulichen
Gegebenheiten
bestimmen also den zu wählenden
Dämmstoff mit.
Wärmebrücken
vermeiden
Wärmebrücken sind begrenzte Flächen bei Außenbauteilen, durch die bei einer
guten Wärmeleitung große
Wärmemengen nach außen
transportiert werden und so
verloren gehen. Raumseitig
entstehen dann kalte Oberflächen, da diese durch die
Raumwärme nicht rasch genug aufgewärmt werden können.
An den kalten Raumflächen
kondensiert permanent die
Feuchtigkeit aus der Raumluft, früher oder später entsteht Schimmel.
Zudem verursachen Wär-
••• Seite 49
Dämmung und Wärmeschutz
mebrücken einen
höheren Energieverbrauch.
Gegen Wärmebrücken geht man
am besten vor, indem man die betreffenden Bauteile
außen gut dämmt.
Dabei kommt es
auf das Dämmmaterial und dessen
Dicke ebenso an,
wie auf die Qualität der Arbeitsausführung.
Wärmebrücken
können mit einer
Wärmebildkamera
sichtbar gemacht werden. Bau­
thermografische Aufnahmen
führt u.a. energie:bewusst
Kärnten durch (nähere Infor-
mationen unter www.energiebewusst.at )
In der Praxis kommen folgende Wärmebrücken besonders häufig vor:
Thermografie
Ein Wärmebild gibt Aufschluss
darüber, wo Wärmeenergie verloren geht
Seite 50 •••
v an Außenwandecken, da
durch die größere äußere
Oberfläche der Wand im
Eckbereich mehr Wärme
nach außen dringt
Lösung: Durch eine lückenlose Wärmedämmung steigen
die Oberflächentemperaturen
und Wärmebrücken werden
entschärft oder beseitigt.
v bei nicht unterkellerten Gebäuden
Lösung: unter die Fundamentplatte einen stark belastbaren
Dämmstoff verlegen
v bei Balkonplatten
Lösung: Balkonplatte entkoppelt vor die Fassadendämmung stellen oder „ein­
packen“ der Balkonplatte mit
6-8 cm Dämmstoff
v bei Fenstern
Lösung: Fenster nur mehr an
der Außenkante vom Mauerwerk einbauen und den Rahmen überdämmen
Alles dicht?
Für den Energieverbrauch
ist nicht nur eine gute Wärmedämmung relevant, sondern auch die Luft und Winddichtheit der Gebäudehülle.
Dabei wird die Wirkung von
kleinen Fugen und Ritzen
meist unterschätzt. Diese führen dazu, dass die Luftschichten im Dämmstoff nicht mehr
stehen, sondern sich bewegen
und die Dämmwirkung verloren geht. Die warme und
feuchte Raumluft kann so von
innen in die Fugen eindringen
und die Bausubstanz durchfeuchten. Dies kann zu verschlechtertem Schallschutz,
zu Schimmelbildung und sogar zu massiven Bauschäden
führen. Vom erhöhten Wärmeenergieaufwand ganz zu
schweigen.
Häufigste Schwachstellen:
Jede Durchdringung der luftdichten Ebene, beispielsweise
durch Abluftrohre und Kamin.
Dazu Schwellen, Dachflächenfenster, Anschlussstellen
Dachschräge-Wand, Holzriegelwände oder Fenster- und
Türenanschlüsse.
In der Praxis kann sich bei
der Sanierung die Herstellung
der Luft- und Winddichte
als sehr schwierig erweisen:
Unzugängliche Bereiche, verschiedenste Materialien aus
dem Bestand und komplizierte Dachstuhlkonstruktionen
stellen erhöhte Anforderungen. Sorgfältige Planung unter
Einbeziehung von Experten
ist deshalb dringend angeraten.
••• Seite 51
Dämmung und Wärmeschutz
Seite 52 •••
Dämmung: außen vor innen
Die wichtigsten Dämmsysteme im Detail
H
eutzutage ist die Auswahl der Dämmstoffe
bzw. Dämmsysteme
ebenso groß wie die Anzahl
der Anwendungsmöglichkeiten.
Was allgemein gültig ist,
sind die Anforderungen an
das Dämmmaterial: In erster
Linie sind das ein möglichst
guter Dämmwert des Gesamtaufbaus, dazu Feuchtigkeits- und Schallschutz. Nicht
zu vernachlässigen sind auch
Eigenschaften wie Belastbarkeit (Böden, Dachausbauten)
und Brennbarkeit.
Dämmung von
Außenwänden
Grundsätzlich gilt: Aus bauphysikalischen Gründen ist
eine Außendämmung einer
Innendämmung vorzuziehen.
Bei in Massivbauweise errichteten Gebäuden kann der
Dämmstoff dampfdicht sein,
bei Häusern in Holzbauweise
sollte er die Feuchtigkeit nach
außen transportieren (diffusionsoffen).
Bei der Dämmung der Außenwände sind das Wärmedämmverbundsystem
(bei
verputzen Fassaden) und die
Vorhangfassade (bei verkleideten Fassaden) die gängig­
sten Varianten.
Im Falle denkmalgeschützter oder aus anderen Gründen
schützenswerter
Fassaden
sollte man eine Innendämmung durchführen.
Wärmedämmverbundsystem
(Vollwärmeschutz)
Das Wärmedämmverbundsystem – auch „Vollwärmeschutz“ genannt – setzt sich
aus Dämmstoffplatten zusammen, die mittels eines speziellen (Klebe-)Mörtels direkt auf
den vorhandenen Untergrund
bzw. Außenputz aufgebracht
werden (siehe Foto). Darüber
kommt eine Schicht mit Armierungsmörtel und Armierungsgewebe (Unterputz).
Beim
Wärmedämmverbundsystem ist – wie der
Name schon sagt – darauf zu
achten, ein abgestimmtes System aus Platte, Kleber, Gewebe etc. einzusetzen und nicht
einzelne Komponenten zu
kaufen und zu kombinieren.
Die Dämmwirkung und
Beständigkeit solcher Kombi­
nationen reicht an die von
integrierten Systemen nicht
heran.
Wichtig: Vor dem Aufbringen der Dämmung müssen
die Wände auf Feuchtigkeit
überprüft und gegebenenfalls
trockengelegt werden.
••• Seite 53
Hinterlüftete Vorhangfassade
Hinterlüftete Vorhangfassaden kommen bei verkleideten Fassaden zum Einsatz. Bei
einer Vorhangfassade wird
in einem ersten Schritt eine
Unterkonstruktion an der Außenwand errichtet.
Der Dämmstoff wird zwischen Holzlatten an der Wand
befestigt, darüber kommt eine
Winddichtung (Folie oä). Für
die Verkleidung werden zuerst Holzlatten auf der Dämmung angebracht.
Über die dadurch geschaffene hinterlüftete Ebene (wie
beim Kaltdach) kann die
entstehende Feuchtigkeit abtransportiert werden.
ber die Holzlatten wird die
Dämmung und Wärmeschutz
Seite 54 •••
Dicke entscheidet
Egal, welches Dämmmaterial
man wählt, an der Dicke darf
man nicht sparen!
endgültige Verkleidung angebracht. Hinterlüftete Fassaden sind gefällig, brauchen
aber mehr Platz als Wärmedämmverbundsysteme. Und
sie sind im Normalfall kostenintensiver.
Innendämmung
Im Falle erhaltenswerter
Fassaden ist eine Innendämmung zu wählen. Welches
Dämmsystem
eingesetzt
wird, hängt von Parametern
wie Dämmwirkung, Wandbeschaffenheit, Raumfläche
etc. ab.
Bei der Innendämmung ist
besonders bei Wandübergängen auf Wärmebrücken zu
achten. Diese kritischen Stellen sollte man am besten mit
Dämmstreifen oder -keilen
versehen.
Die Innendämmung bietet ebenfalls die Möglichkeit,
verschiedene
Oberflächen
wie Putz, Holzschalungen,
Gipskartonplatten o.ä. umzusetzen.
Die Nachteile der Innendämmung liegen neben der
Gefahr der Entstehung von
Wärmebrücken in der Verkleinerung der Wohnfläche
und der etwas reduzierten
Wärmespeicherfähigkeit.
Deshalb:
Nach Möglichkeit eine Außendämmung vornehmen!
Dachsanierung
••• Seite 55
Dachsanierung
Energiesparen auf höchster Ebene
Was Sie bei der Dachsanierung berücksichtigen sollten
A
uf das Konto des Daches geht bei einem
durchschnittlichen,
nicht sanierten Gebäude ein
Viertel des gesamten Wär-
meverlustes. Die in der Praxis
vorzufindenden Dächer gleichen einander kaum – zu vielfältig sind die Kombinationen
aus Dachneigung, -formen
und Eindeckmaterial. Wichtig: Das Energieniveau eines
Niedrig- oder Passivhauses
kann mit jeder Dachform erreicht werden. Unabhängig
Seite 56 •••
von einer geplanten Sanierung sollte man das
Dach in regelmäßigen Abständen von einem
Fachmann kontrollieren lassen, auch wenn die
Garantiezeit vielleicht noch viele Jahre läuft.
Die häufiger werdenden Wetterunbilden können der Eindeckung zusetzen, zudem sind die
Dachsparren (Träger, die die Dachhaut tragen)
oft mit Fugen und Rissen durchzogen, weshalb
sich der Raum schwerer luftdicht abschließen
lässt.
Mehr als Dachmaterial tauschen
Eine Sanierung bedeutet mehr als nur die
Eindeckung zu tauschen. Gerade ältere Dächer
sind oft schlecht gedämmt bzw. nicht oder nur
unzureichend abgedichtet. Die Folge: Wärmebrücken, ein zugiges Raumklima und enorme
Heizkosten.
Um auf Dauer ein behagliches Raumklima,
lange Lebensdauer und Schutz vor allfälligen
Schimmelpilzen zu erreichen, sollten alle Dachschichten aufeinander optimal abgestimmt
sein. Der Aufwand lohnt sich allemal, denn die
Kosten einer Dachsanierung sind in der Regel
in einigen Jahren durch die Einsparungen bei
den Heizkosten wieder ausgeglichen.
Experten empfehlen Kaltdächer
Obwohl aufwändiger zu verbauen, hat sich
bei der Dachsanierung das Kaltdach zum Standard entwickelt. Von einem Kaltdach spricht
man, wenn es sich um eine zweischalige, hinterlüftete Dachkonstruktion handelt. Über der
Deckenkonstruktion mit Dampfsperre und
Wärmedämmung befindet sich ein Zwischenraum, durch den die Luft zirkulieren kann.
Das Kaltdach bietet gegenüber einem einschaligen, herkömmlichen Dach folgende Vorteile:
vK
ein Hitzestau im Sommer, da die Wärme
durch die Zwischenschicht entweichen
kann
vD
ie Oberflächentemperatur der Dachhaut
sinkt im Sommer. Dadurch verringert sich
die Gefahr von Spannungsschäden in der
Dachkonstruktion und den tragenden Bauteilen unter dem Dach
vD
ie durch die Decke nach außen dringende
Dachsanierung
••• Seite 57
Luftfeuchtigkeit der Wohnräume kann dank der unter
der Dachhaut liegenden Beund Entlüftungsschicht abtransportiert werden.
v Im Winter sorgt die gleichmäßige Oberflächentemperatur für ein gleichmäßigeres Abtauen von
Schneeschichten
Dämmung beim
Kaltdach
Auf die Sparren des Dachstuhls wird eine Schalung
aus Holzbrettern aufgebracht
und mit einer Folie überzogen. Anschließend wird eine
Konterlattung angebracht, an
der die Dachdecker die Lagerlattung befestigen können.
Zwischen die Sparren wird
Isolationsmaterial (Klemmfilz, Steinwolle) für die Däm-
mung geklemmt. Raumseitig
muss die Wärmedämmung
beim Kaltdach nicht unbedingt durch eine Dampfsperre
geschützt werden, oft reicht
eine Dampfbremse.
Welches Dachmaterial
wählen?
Die Dachneigung und die
Dachform bestimmen die
Wahl des Dachmaterials und
die Art der Eindeckung (Platten, Steine, Ziegel, mit oder
ohne Profil, welche Größe
etc.).
Die gängigsten Materia­lien
sind Dachsteine, Faserzementplatten bzw.- schindeln, Tondachziegel und Alumi­nium.
Aber auch Kunststoff und
Kupfer finden Verwendung.
Alle Materialien haben ihre
Vorzüge. Welches Material
für Ihr Sanierungsobjekt das
Richtige ist, sollte aufgrund
der Gegebenheiten (Dachneigung, Dachform, verfügbares
Budget) mit einem Fachmann
abgestimmt werden.
3 Schwarzdecker3 Dachdecker
3 Bauspengler3 Leichtdächer
3 Fassaden
A-9545 Radenthein · Villacher Straße 3 · Kärnten, Austria
Telefon 0043 (0)4246 2187 ·
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Seite 58 •••
Experten empfehlen, im Zuge einer
Sanierung ein Kaltdach herstellen
zu lassen
Sanierung gut über-dacht
Das Dach sollte fixer
Bestandteil jeder Sanierung sein. Der Dachdecker
weiß, was zu tun ist und
was gefördert wird
W
er über eine Sanierung
seines
Eigenheims
nachdenkt, der sollte sich unbedingt auch über das Dach
Gedanken machen. Und sich
vorab mit einem Experten beraten. Denn selbst wenn das
Dach augenscheinlich noch
in Ordnung ist, sollte es innerhalb der Garantiezeit von
einem Dachdecker-Meisterbetrieb begutachtet werden.
Tipp
Die
Dacherneuerung
wird in Kärnten – nur in
Verbindung mit der Errichtung eines Kaltdaches – mit
einem Anteil von bis zu
30 % der anerkannten Kosten gefördert. Voraussetzung
dafür, dass Rechnungen von
einem Dachdeckerbetrieb
vorgelegt werden.
Unwetter, Hagel und Stürme
können dem Dach massiv zusetzen, der Fachmann kann
auch vermeintlich geringe
Schadensquellen
identifizieren und die notwendigen
Schritte einleiten.
Sicherheit dank Profiarbeit
Wer sich bei der Sanierung
von Anfang an einem Profi
von einem Dachdecker-Meisterbetrieb anvertraut, kann
sich sicher sein, die richtigen
Entscheidungsgrundlagen für
die notwendigen Maßnahmen
zu bekommen. Zudem steht
ein Meisterbetrieb für kompetente Ausbildung, für Qualität
in der Ausführung und dafür,
die Sanierung nachhaltig und
zukunftsweisend durchzuführen
.
Was sollte man bei
einer Dachsanierung
berücksichtigen?
Die
Dachdecker-Meisterbetriebe empfehlen, im Zuge
einer Sanierung ein Kaltdach
(zweischaliges, hinterlüftetes
Dach) herzustellen. Dieses gibt
einem die Sicherheit, dass bei
einem Schaden durch Hagel-
Gottfried Gautsch, Landesinnungsmeister der
Dachdecker, Glaser und
Spengler
schlag oder einen Eisrückstau
im Winter das Niederschlagswasser nach außen über das
Unterdach (Kaltdach) abgeleitet wird, um Schäden in den darunterliegenden Wohnräumen
zu vermeiden. Zudem können
überflüssige Wärme und Wasserdampf durch die Belüftung
besser abgeleitet werden. Der
Dachdecker-Meisterbetrieb
hat dazu mehr Informationen
für Sie parat. Darüber hinaus
gibt es eine ausführliche Produktberatung über das passende Dachmaterial für Ihr Haus.
Übrigens: Eine komplette
Sanierung eines Daches bei einem Einfamilienhaus, inklusive Abtragen der bestehenden
Eindeckung, Errichtung eines
Kaltdaches, Spengler- und
Dachdeckerarbeiten dauert im
Durchschnitt 5 Arbeitstage.
Dachsanierung
••• Seite 59
Sanierung: Kamin nicht vergessen!
Kamin und Heizsystem
müssen unbedingt zusammenpassen
W
er über eine Sanierung
nachdenkt, sollte den
Kamin keinesfalls vergessen.
Der Kamin ist ein wichtiger
Bestandteil des Heizsystems
und muss deshalb auf dieses
abgestimmt sein.
Neuer Kamin bei neuem
Heizkessel
Ein veralteter Kamin reduziert nicht nur den Spareffekt
einer neuen Heizung enorm.
In den schlimmsten Fällen
kann es sogar zu erheblichen
Schäden kommen. Welcher
Kamin nach der Sanierung der
Richtige ist, bestimmen primär
Brennstoff (Holz, Öl, Gas, Pellets etc.) und Größe des Heizkessels. Zu berücksichtigen ist,
dass neue Heizkessel einen höheren Wirkungsgrad haben. Sie
nutzen die Energie optimal aus,
was zu niedrigen Abgastemperaturen führt. Niedrige Abgastemperaturen führen zum Entstehen von Kondenswasser und
aggressiven Säuren im Kamin.
Ein alter Kamin ist dem nicht
gewachsen, die Feuchtigkeit
kann oft bis in die Wohnräume
vordringen (im Fachausdruck
„Versottung“ genannt). Die Gefahr der Versottung ist besonders groß, wenn die Kamine in
Außenmauern verlaufen oder
an Gangmauern angrenzen
bzw. wenn die Abgasleitungen
besonders lang sind.
Ein defekter Kamin kann
zudem eine große Gefahr darstellen, wenn die Abgase nicht
mehr richtig abgeleitet werden
bzw. der Kamin brandschutztechnischen Anforderungen
nicht mehr gerecht wird.
KAMINPROFI hilft Heizkosten sparen
I
st die Heizung auf dem
letzten Stand der Technik?
Wollen Sie umweltfreundlicher heizen und Heizkosten
sparen? Wenn ja, dann sollten Sie an die Wartung bzw.
Sanierung von Heizanlage
und Rauchfang zu denken.
Der Kamin soll ja die giftigen
Rauchgase gefahrlos abtransportieren.
Früher waren Rauchfänge
in der Regel gemauert (es gab
sogar solche aus Holz!) und
die werden mit der Zeit natürlich undicht. Beim Verbrennen
von Öl oder Holz bilden sich
Wasser und aggressive Säuren,
die das Mauerwerk angreifen.
Sieht man entlang des Kamins
an der Mauer Flecken, ist es
höchste Eisenbahn.
Tipp: Warten Sie nicht so
lange, fragen Sie den Rauchfangkehrer, er prüft den Zustand des Kamins. Man kann
gemauerte Kamine ausschleifen und säurebeständigen
Mörtel einpressen. Diese „alte
Methode“ bringt aber keine
Verbesserung des Systems.
Viel effektiver ist es, ein Edelstahlrohr (oder Kunststoff- bzw.
Keramikrohr) einzuziehen. Das
dauert meist nur einen Tag!
Wer eine neue Heizung in­
stalliert, sollte vorher abklären
lassen, ob der alte Rauchfang
technisch zur neuen Heizstätte passt: Das erfahren Sie von
Kaminprofi Schlagbauer – dem
Spezialisten für neue Kamine
und für Kaminköpfe, die ebenfalls von Zeit zu Zeit erneuert
werden müssen.
Sie haben keinen Kamin,
wollen aber einen behaglichen
Ofen aufstellen? Edelstahlkamine können fast in jedem Haus
eingezogen bzw. außen montiert
werden. Wichtig: Lassen Sie den
Rauchfang nur vom Fachmann
aufstellen, dieser arbeitet nach
den neuesten Brandschutzbestimmungen. Mit Feuer ist nicht
zu spaßen.
Kärntner Kaminprofi: Walter
Schlagbauer
Im Frühjahr bietet die Firma Schlagbauer übrigens
spezielle Aktionen für Sanierungen. Und präsentiert stets
die neuesten Modelle der ISH
Frankfurt, der wichtigsten
Messe für Öfen.
Information:
kaminSOS Walter Schlagbauer,
Feldkirchen, St. Veiter Straße 1,
Telefon 04276/2569
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Seite 60 •••
Vorteile und Gründe der
Fenster-Sanierung
••• Seite 61
Fenstersanierung
Sanieren mit Durchblick
Worauf es beim
Fenstertausch ankommt
A
n keinen Bereich der
Bautechnik
werden
so vielfältige Anforderungen gestellt wie an die
Fenster. Sie sollen nicht nur
die Räumlichkeiten mit – natürlichem – Licht erfüllen
sondern auch Schallschutz
bieten, Sonnenwärme nach
innen lassen, im Gegenzug
aber die Wärmeverluste von
innen nach außen möglichst
gering halten.
Dazu sollten sie Wind und
Wetter trotzen, optisch gefällig sein und wenn möglich
auch noch potenziellen Einbrechern das Leben schwer
machen. Bei dieser Vielfalt an
Aufgaben kommt der Auswahl
der Fenster besondere Bedeutung zu.
Drei Tipps vorab: Tauschen
Sie die Fenster nie alleine,
sondern verbinden Sie dies
mit der Sanierung (Wärmedämmung) der Fassade. Sie
können so die Position der
Fenster an die Außenkante
des Putzes verlegen, die volle
Dämmstärke über den Rahmen ziehen und so Wärmebrücken vermeiden.
Zweitens: Wenden Sie sich
unbedingt an einen Fachbetrieb – und zwar bereits beim
Vermessen der Fenster. Holen
Sie von diesem einen verbindlichen Kostenvoranschlag ein.
Dieser sollte u.a. Produktbezeichnung, technische Daten
der Verglasung, Prüfberichte,
Liefer- und Montagetermine,
Ablauf etc. beinhalten. Ähn­
liches gilt analog für Türen.
Drittens sollten die Rollläden gleich mit saniert werden,
da diese vielfach Schwachstellen im Dämmsystem darstellen und die Rolllädenkästen
Wärmebrücken schaffen.
Isolationswirkung unterschiedlicher Verglasungsarten
Verglasung
Temperatur an Scheibeninnenseite
3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung
2-Scheiben-Wärmeschutzverglasung
2-Scheiben-Isolierverglasung
Einfachglas
+18° C
+15° C
+6° C
-1,5° C
Ausgehend von minus 10 Grad Celsius Außentemperatur
und 20 Grad Raumtemperatur
Seite 62 •••
Was macht ein gutes Fenster aus?
Die Qualität eines Fensters wird durch vier
Faktoren bestimmt: durch die Verglasung, den
Fensterrahmen, den Randverbund und die Art
und Qualität des Einbaus.
v Verglasung
Wenn man die Auswirkungen der Verglasungsarten auf die Temperaturen an der Innenseite der
Scheibe betrachtet, weiß man, welche Rolle die
Verglasung spielt. Bei einer Außentemperatur
von minus 10 Grad (siehe Tabelle S. 57) tun sich
an der Scheibeninnenseite zwischen Einfachverglasung und 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung
Temperaturunterschiede von 19,5 Grad auf! Was
das für den Wohnkomfort und den Wärmeenergieaufwand bedeutet, kann man sich leicht ausmalen.
Bei den für die Sanierung zur Auswahl stehenden neuen Fenstern kommen fast nur mehr
Wärmeschutzverglasungen zur Anwendung. Im
Unterschied zu herkömmlichem Isolierglas bestehen sie aus zwei oder drei Scheiben, die mit
einer hauchdünnen Metallbedampfung beschichtet und mit Edelgas (primär Argon) gefüllt sind.
Dank der guten Dämmwerte sind bei dieser Verglasungsart nicht nur die Temperaturen an der
Scheibeninnenseite höher, sondern die Wärmeverluste minimal. Je größer nun die Fensterfläche,
desto stärker die Auswirkung und desto wichtiger die Qualität der Verglasung.
v Fensterrahmen
Bei der thermischen Sanierung sollte man
zu Fensterrahmen aus Holz, Holz-Aluminium,
Kunststoff (PVC) oder Aluminium greifen. Um
Passivhausstandard zu erreichen, muss man
gedämmte Rahmen („Warmrahmen“) verwenden. Diese trennen mittels Einlagen (druckfeste
Dämmstoffe, PU-Schaum, weiche Holzarten etc.)
mit sehr geringer Wärmeleitfähigkeit oder zusätzlichen Luftkammern den äußeren kalten Rahmenteil vom inneren, warmen Teil und sorgen so
für zusätzliche Isolationswirkung.
v Randverbund
Wärmeschutzverglasungen bestehen immer
aus zwei oder drei Glasscheiben, die durch einen
Abstandhalter („Randverbund“ genannt) auseinander gehalten werden. Herkömmliche Abstand-
Vorteile und Gründe der
Fenster-Sanierung
••• Seite 63
halter sind aus Aluminium
gefertigt. Aluminium hat den
Nachteil, dass es Wärme sehr
gut leitet und sich im Randbereich der Fenster eine „kalte
Schwachstelle“ bildet, auf der
sich Feuchtigkeit absetzt. Die
bessere Wahl sind Fenster mit
einem thermisch entkoppelten Randverbund (aus Kunststoff oder Edelstahl), die nur
unwesentlich mehr kosten.
Die geringe Wärmeleitfähigkeit dieser Materialien verringert die Energieverluste und
verhindert die von älteren
Fenstern bekannten, im Randbereich angelaufenen Fenster.
v Art und Qualität des
Einbaus
Die beste Verglasung, der
am besten gedämmte Rahmen
und der aufwändigste Rand-
verbund nützen wenig, wenn
die Qualität des Einbaus zu
wünschen übrig lässt. Profis wissen, dass gerade hier
(siehe Kapitel Wärmedämmung) Wärmeverluste durch
Wärmebrücken
entstehen
können. Bei der Montage ist
deshalb besonders auf den
Übergangsbereich von Fensterstock und Mauerwerk zu
achten. Der neue Fensterstock
sollte direkt hinter der Dämmung oder (noch besser) in
der Dämmebene platziert
sein, um ein einfaches „Überdämmen“ zu ermöglichen.
Ideal deshalb Dämmung und
Fenstertausch in einem Sanierungsakt vorzunehmen.
Unbedingt achten sollte
man beim Einbau der Fenster auch auf Luft- und Winddichtheit. Das Abkleben mit
speziellen
Klebebändern
schützt vor Zugluft und bietet
entsprechenden Schallschutz.
Das Ausschäumen der Zwischenräume allein reicht hingegen nicht! Fragen Sie dazu
Ihren Fachbetrieb!
Hasslacher Holzwerke GmbH
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Hasslacher hilft Energie sparen
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Wärmedämmung verloren.
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Hauseingangstüren in Holz und Holz/Alu an.
Heizen
••• Seite 65
Heizung
Welches Heizsystem wählen?
Beim Heizen lassen sich
heute Spar- und Umweltgedanke wunderbar
verbinden
D
urch die in den letzten
Jahren explodierenden Rohölpreise und
das gestiegene Umweltbewusstsein (Stichworte: Treibhauseffekt und Klimawandel)
sind in den letzten Jahren die
Heizsysteme verstärkt ins Bewusstsein gerückt.
Unabhängig davon, für welches Heizsystem man sich
entscheidet, sollte man mit
der Anschaffung warten, bis
man den Energieausweis mit
den entsprechenden Vorschlägen zur energetischen Opti-
mierung des zu sanierenden
Objektes (Haus, Wohnung)
in Händen hält. Nach Durchführung dieser Maßnahmen
(Wärmedämmung bei Wänden und Dach, Fenstertausch
etc.) verringert sich nämlich
die Heizlast (die Leistung,
die am – genormten – kältesten Tag des Jahres nötig ist,
um im Inneren des Gebäudes
eine Temperatur von 20° C
zu schaffen) beträchtlich. Die
neue Anlage kann und sollte
also geringer dimensioniert
sein als die bisherige. Wer
die Anlage nicht tauschen
will, kann durch einen Kesseltausch schon bis zu 30%
mehr Wirkungsrad erzielen
und somit Energie und Kosten
sparen. Mit Brennwertgeräten
lassen sich Optimierungen
auch bei bestehenden Gasund Ölanlagen erzielen.
Heizsysteme im Fokus
Nun folgend sollen die für
eine Sanierung relevantesten
Heizsysteme für Wohnhäuser,
Wohnungen und Eigenheime
überblicksmäßig vorgestellt
werden.
a) Fernwärme
Fernwärme braucht wenig
Platz, keine großen Investitionen und ist dennoch komfortabel und umweltfreundlich.
Vor Ort ist lediglich eine kleine Übergabestation (Wärme
Fortsetzung auf Seite 67
Seite 66 •••
Sanierung mit neuester Haustechnik
D
er Wohnkomfort in
älteren Häusern ist in
vielen Fällen gering.
Nicht mehr dicht schließende Fenster, kalte Böden und
Wände – je kälter sie sich anfühlen, umso unangenehmer
empfinden wir das Raumklima. Hohe Raumtemperaturen
kompensieren dieses Defizit
nur teilweise. Konsequenz ist,
dass die Heizung auf Hochtouren läuft und dabei hohe
Kosten verursacht. Abhilfe
schafft eine energietechnisch
hochwertige Sanierung, in
deren Zentrum ein modernes
Heizsystem steht. Fuß- oder
Wandheizungssysteme weisen einen hohen Strahlungsanteil auf und entwickeln
ein angenehmes Raumklima.
Niedertemperatur-Verteilsysteme mit Vorlauftemperaturen unter 45 Grad Celsius
sind für sanierte Gebäude mit
geringem Heizwärmebedarf
besonders geeignet.
In Verbindung mit Heizungssystemen die mit erneuerbaren Energieträgern
betrieben werden (z.B. Solaranlagen, Pelletsheizungen,
Wärmepumpen) lassen sich
die Energiekosten minimieren.
Landesinnungsmeister
Robert Pintar
Heizen
••• Seite 67
tauscher plus Regelungs- und
Messtechnik) nötig. Fernwärme wird im Idealfall aus erneuerbaren Energieträgern wie
Biomasse erzeugt und durch
Rohrleitungen zu den Kunden
transportiert. Dadurch entstehen bei den Abnehmern keine
Schadstoffemissionen.
b) Wärmepumpe
Die Wärmepumpe ist ein
seit Jahrzehnten bewährtes
Heizsystem, auch wenn dieses
erst in den letzten Jahren starker ins öffentliche Bewusstsein gerückt ist. Durch abwechselndes Verdampfen und
Verflüssigen eines Kältemittels
wird Wärme aus der Erde, der
Luft oder dem Wasser entzogen und mit dem Kompressor
auf ein höheres Energieniveau
„gepumpt“. Hierzulande werden hauptsächlich so genannte „Sole/ Wasser-Wärmepum­
pen“ verwendet. Dabei wird
die im Erdreich gespeicherte Sonnenenergie mittels
„Tiefensonden“, Flach- oder
Grabenkollektoren genutzt.
Der Erdkollektor besteht aus
Kunststoffrohren oder kunststoffbeschichteten
Kupfer-
Wärmepumpe
Wärmepumpen erfreuen sich
steigender Beliebtheit
Seite 68 •••
Heizen
••• Seite 69
rohren, die in einer Tiefe von
1,2 bis 1,5 m und in einem Abstand von ca. 80 cm im Erdreich verlegt werden. Die benötigte Fläche hängt von der
Heizlast des Gebäudes, aber
auch von der Zusammensetzung und dem Feuchtigkeitsgrad des Erdreichs ab. Um
einen optimalen Wärmenutzungsgrad zu erreichen, muss
die Wärmepumpe mit einem
Niedertemperatur-Heizsystem kombiniert werden.
c) Pellets-Zentralheizungen
Pellets sind gepresste Sägeund Hobelspäne, die sich
durch einen hohen Heizwert
auszeichnen. Wer mit Pellets
heizt, erspart sich rund ein
Drittel der Heizkosten gegenüber Erdöl oder Gas. Eine Pellets-Zentralheizung lässt sich
komfortabel bedienen. Zudem
ist der Wartungsaufwand
gering. Dem Kessel werden
die Pellets mittels Transportschnecke oder Saugleitung
aus dem Lagerraum zugeführt. Der Lagerraum muss
absolut trocken sein und etwa
so viel Platz bieten, wie man
für einen entsprechenden
Heizöltank brauchen würde.
Auch die Anlieferung erfolgt
ähnlich dem Heizöl, nämlich
via Tankwagen.
d) Stückholzheizung mit
Pufferspeicher
Moderne Stückholzkessel
mit Pufferspeicher zeichnen
sich durch einen hohen Wirkungsgrad von bis zu 90 %
aus. Der Vorteil dabei ist, dass
wenn der Wärmebedarf sinkt,
die nicht benötigte Wärmeenergie im Speicher gepuffert
wird und für späteren Bedarf
zur Verfügung steht. Bei ei-
Pellets
Pellets zeichnen sich durch einen
hohen Heizwert aus
nem Stückholzkessel sollte der
Puffer so groß gewählt werden, dass die gesamte Energie
der Kesselfüllung darin Platz
findet. So kann das gesamte
Holz in einem Vorgang bei
optimalen Wirkungsgraden
und geringsten Emissionen
verbrennen.
e) Pellets-Einzelofen
Ein Pellets-Einzelofen (erhältlich u.a. in Baumärkten)
eignet sich für einen kleinen
Leistungsbereich (2 bis 10
kW), etwa als Zusatzheizung,
Aber auch als Hauptheizung
in einem sehr gut gedämmten
Gebäude kann er zum Einsatz
kommen.
Seite 70 •••
Wichtig ist, auf die Qualität des Brennstoffs zu achten,
denn minderwertige Pellets
verursachen eine hohe Staubbelastung beim Befüllen des
Ofens. Ein weiterer Nachteil
der Pellets-Einzelöfen ist deren Geräuschkulisse.
f) Hackschnitzelheizungen
Hackschnitzelheizungen
eignen sich besonders für die
Beheizung größerer Gebäude
wie Bauernhöfe oder Wohnanlagen.
Für Einfamilienhäuser sind
Hackschnitzelheizungen im
Normalfall überdimensioniert.
Ein sinnvoller Einsatz eines
Hackgutkessels beginnt ab einer Leistung von etwa 30 kW.
g) Teilsolare Heizung
Solaranlagen werden im-
mer häufiger auch für die
Raumheizung eingesetzt. Das
macht aber nur dann Sinn,
wenn der Dämmstandard des
Gebäudes sehr gut ist.
Um Deckungsgrade bis
zu 50 % zu erreichen, benötigt man ca. 0,2 m² bis 0,5 m²
Kollektorfläche pro Quadrat­
meter Wohnfläche und ein
Wärmeverteilsystem
mit
extrem niedrigen Tempera-
Gesund Heizen mit Infrarotstrahlen
Wohlfühlwärme zu niedrigen Kosten von my-infrarotheizung.at
D
ie Sonne oder das Feuer sind natürliche Quellen der Infrarotstrahlung. Die Sonne sendet
unter anderem die gleichen langwelligen Infrarotstrahlen aus wie unsere Produkte und
sorgt gleichermaßen für ein gesundes, behagliches und wohltuendes Wärmegefühl. Diese Infrarotstrahlen sind völlig unschädlich für Mensch und Tier. Infrarotstrahlung wird direkt vom
Körper aufgenommen. Die meisten werden den Effekt aus dem Winterurlaub kennen. Es ist
die gleiche Wirkung wie im winterlichen Hochgebirge, man kann trotz kalter Umgebungsluft
die wohltuenden Sonnenstrahlen selbst ohne Bekleidung genießen.
Vorteile Effizienz • Leistungsfähiger Speicherkern - schnelles
Aufheizen und langhaltige Strahlungswärme
• Steuerung regelt die Ein- und Ausschaltzeiten
sowie die Absenkzeit
• Wärmeübertragung ohne Energieverlust (98 %)
• 2° C bis 3° C weniger Raumtemperatur durch
Strahlungswärme möglich
• Erwärmung fester Körper
• Raumtemperatur über Raumthermostat regulierbar
Vorteile Bauarbeiten • Keine aufwendigen Rohrleitungen notwendig
• Kein Brennstofflager, kein Brennmaterialnachschub
notwendig
• Keine „kalten Ecken“ durch Strahlungswärme
• Durch Strahlungswärme wenig Verlust bei
veralteten Bauelementen
Vorteile Gesundheit
• Keine Schimmelbildung durch feuchte Wände
• Gleichbleibende Luftfeuchtigkeit - natürliche
Ionisierung bleibt erhalten
• Ausgeglichener Wärmehaushalt
• Gesunde Strahlungswärme
• Erwärmung fester Körper
• Raumtemperatur über Raumthermostat regulierbar
Vorteile Wartung
• Wartungsfreie Heizkörper mit luftdicht
eingepressten Heizleitern
• Genaue Raumtemperatur durch dezentrale
Thermostate
Vorteile Kosten
• Geringe Investitionskosten
• Geringe Betriebskosten
• Keine Wartungskosten
In weiterer Folge wäre sogar die Kombination mit einer Photovoltaikanlage mit einer Energieersparnis von bis zu 80 % möglich.
Heizen
••• Seite 71
turen (am besten nicht über
30° C). Bei entsprechenden
Kollektorflächen ist in der
geografisch-klimatischen Lage
Kärntens bei einem sanierten
Gebäude ein Deckungsgrad
von bis zu 50 % des Heizwärmebedarfs erzielbar. Der
restliche Wärmebedarf kann
mit einer Holzheizung o.ä. gedeckt werden.
h) K
achelofenGanzhausheizung
In der Vergangenheit waren
Kachelöfen primär Synonym
für eine besonders behagliche
Form der Zusatzheizung für
einzelne Räume. Aufgrund
des geringen Energiebedarfs
in Niedrigenergiehäusern bietet sich dort die Möglichkeit,
Kachelöfen zur Beheizung des
ganzen Hauses einzusetzen.
Der Kachelofen wird dabei
mit einem Warmwasserein-
satz und einem Pufferspeicher
versehen und als Zentralheizsystem verwendet (siehe Foto
oben) . Dadurch werden sämtliche Heizkörper bzw.- flächen
(Wand, Fußboden) mit Warmwasser versorgt, auch Warmwasser für Bad und Küche
kann so zur Verfügung gestellt
werden.
Wärmeverteilsysteme
beachten!
Besonderes Augenmerk ist
generell darauf zu legen, dass
Heizanlagen und Wärmeverteilsystem kompatibel sind.
Denn bestimmte Heizsysteme, wie z. B. Wärmepumpen,
teilsolare
Raumheizungen,
aber auch Brennwertgeräte
funktionieren nur mit Niedertemperatur-Verteilsystemen.
Bei einer Kombination von
Heizsystemen ist besonders
darauf zu achten, dass alle
Heizungssysteme zum Wärmeverteilsystem passen und
umgekehrt.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Hochtemperatursystemen (Vorlauftemperaturen im
Heizkreislauf meist 50° bis 70°
C) arbeitet das Niedertemperatur-Verteilsystem mit Temperaturen unter 45° C. Über
großflächige
Heizbereiche
im Fußboden, in der Wand
oder durch Plattenheizkörper
wird auch bei geringen Vorlauftemperaturen angenehme
Strahlungswärme abgegeben.
Dadurch gibt es geringere
Luftbewegungen,
weniger
Staubbildung und eine gleichmäßigere Temperaturverteilung im Raum als bei Hochtemperaturheizsystemen.
Niedertemperatursysteme
sollten aber nur bei sehr gut
wärmegedämmten Gebäuden
zum Einsatz kommen.
Seite 72 •••
Gut geplant ist halb saniert
Mehr als 50 % der Heizkosten können durch eine umfassende Sanierung eingespart
werden. Gerade in der kalten Jahreszeit wird bewusst, wie viel Energie bei einem ungedämmten Haus durch Fenster, Wände und Decken verloren gehen. Wer im nächsten Winter mit geringeren Heizkosten ein wohlig warmes Haus genießen möchte,
sollte rechtzeitig anfangen zu planen.
Wo anfangen?
E
ine Haussanierung ist ein sehr komplexes
Unterfangen. Aber nicht jede(r) ist Bauexperte. Der Weg zur Energieberatung zahlt
sich also aus. Gute Beratung weiß auch Dieter
Antoni aus Mühlbach, Gemeinde St. Jakob, zu
schätzen, der sein 1977 erbautes Haus generalsaniert hat. Beratung holte er sich von Fachleuten und spricht heute zufrieden darüber:
„Ob unser Installateur Pecnik vor Ort, oder
die Kelag-Energieberatung, mir wurde alles
sehr gut und intensiv erklärt.“
Energieausweis verpflichtend
„Ein Bekannter gab uns den Tipp, die Kelag-Energieberatung zu kontaktieren und
schwärmte uns von der Wärmepumpe vor“,
erzählt Marica Antoni. Wer um Fördermaßnahmen ansucht, ein Haus saniert oder vermietet, benötigt einen Energieausweis. „Wir
achten bei Beratungen und beim Erstellen
des Energieausweises stets darauf, dass das
Gesamtkonzept auf die jeweiligen Bauten abgestimmt ist“, so Lorenz Mischitz, Kelag-Energieberater, der für Familie Antoni den Energieausweis rechnete. „Es geht darum, dass mit
wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen die
Betriebskosten gesenkt werden und ein Maximum an Förderungen erreicht wird.“
Überlegt geplant
Zuerst tauschte Familie Antoni Fenster und
Türen. Bevor Außenwände und oberste Geschossdecke gedämmt wurden, nutzte das
Ehepaar zusätzlich das Angebot der Gemeinde St. Jakob, eine Thermografie-Aufnahme des
Hauses zu machen. „Ich glaubte, schon mit
den neuen Fenstern einiges erreicht zu haben.
War dann aber fast geschockt, als ich am Bild
der Wärmekamera die großen Wärmeverluste über den ungedämmten Betonsockel sah“,
erinnert sich Dieter Antoni. „Für mich ist die
Wärmedämmung eine nachhaltige Investition.
Nicht nur für die Betriebskosten, sondern auch
für die Umwelt und die nächste Generation.“
Wärmepumpe statt Ölheizung
Für Warmwasser und Heizung benötigte Familie Antoni jährlich rund 4.000 Liter
Heizöl. „Wir suchten nach Alternativen für
die Ölheizung. Einerseits aufgrund der hohen Heizkosten, andererseits auch wegen
der Umweltbelastung“, so der Hausherr. „Mit
dem Fenstertausch und der Wärmedämmung
hat Familie Antoni optimale Bedingungen geschaffen, ihr Haus mit einer Wärmepumpe
zu beheizen. Der Wärmebedarf hat sich nach
den Sanierungsmaßnahmen um rund 40%
reduziert“, so Kelag-Energieberater Mischitz.
„Überall, wo es möglich ist, empfehle ich die
Wärmepumpe. Sie ist sicherlich die Heizung
der Zukunft“, ist Installateurmeister Johannes
Pecnik von der Umweltheizung überzeugt. Die
Wärmepumpe erzeugt aus einer Kilowattstunde Strom 4 kWh Heizwärme. Den Rest holt sie
sich gratis aus der Umwelt.
Kelag-Energieberatung
Gut beraten – Kosten sparen
Tel. (0463)525-1655
Internet: www.kelag.at
E-Mail: [email protected]
Heizen
••• Seite 73
Rascher Umbau
Familie Antoni hat sich für
eine Erdreich-Wärmepumpe
entschieden. Dafür war es
notwendig, im Garten rund
450 m² Kollektorfläche zu
verlegen. Innerhalb von einer
Woche waren die Kollektoren
verlegt.
Der Heizungsumbau hat
nach dem Entfernen des Öltanks und Heizkessels gerade mal drei Tage gedauert.
Die Wärmepumpe und der
Warmwasserspeicher wurden
ins bestehende Heizsystem
integriert.
Die Wärmepumpe von Dieter und Marica Antoni (v. li.) hat eine elektrische Leistung von 2,9 kW und beheizt 170 m² Wohnfläche. Beratung
holte sich das Ehepaar von Installateurmeister Johannes Pecnik und
Kelag-Energieberater Lorenz Mischitz.
Jährlich e 2.300,- sparen
Nach der thermischen Sanierung und den Einbau einer Wärmepumpe
sparen sich Marica und Dieter Antoni (re) jährlich rund 2.300,– Euro
Betriebskosten.
Wie schon bei der Ölheizung heizt Familie Antoni im
Winter zusätzlich den Kachelofen ein und braucht knapp
zwei Raummeter Brennholz.
Für Heizung und Warmwasser
benötigte die Wärmepumpe
zuletzt 4.640 kWh Strom im
Jahr, das sind 743,- Euro. Drei
Viertel der Heizwärme kommen als gespeicherte Sonnenenergie gratis aus dem Garten. Nach der Sanierung spart
sich Familie Antoni jährlich
für Heizung und Warmwasser
rund 2.300,– Euro.
0% Zinsen
Familie Antoni hat die PowerPartner-Finanzierung der
Kelag genutzt.
Über die Kelag-PowerPartner gibt es einen zinsenfreien Kredit in der Höhe bis zu
12.000,- Euro.
Mehr dazu unter
www.kelag.at/powerpartner.
Installateurmeister Johannes Pecnik und Kelag-Energieberater Lorenz Mischitz standen mit Rat und Tat zur Seite.
Seite 74 •••
Intelligente Warmwasserbereitung
Mit Solarkollektoren und Wärmepumpen kostengünstig zu warmem Wasser
W
er wirtschaftlich
denkt, sollte die
Warmwasserbereitung nicht über die Heizungsanlage bereitstellen lassen.
Denn wird das Warmwasser
im Sommer über die Heizungsanlage
bereitgestellt,
kann deren Wirkungsgrad unter 30 % sinken.
Besser ist es, sich für eine
Solaranlage oder eine Warmwasser-Wärmepumpe
zu
entscheiden. Ist beides nicht
möglich, sollte man auf Elektro-Boiler zurückgreifen.
Die Kraft der Sonne
Solaranlagen nutzen das
Prinzip der Photovoltaik, bei
der Lichtenergie in elektrische
Energie umgewandelt wird.
Die über Sonnenkollektoren
gewonnene Wärme wird über
Rohrleitungen in den Solarspeicher eingebracht. Wird
bei Schlechtwetter die erfor-
derliche Temperatur im Speicher nicht erreicht, kann über
die bestehende Heizung oder
einen Elektroheizstab die
gewünschte Temperatur im
oberen Speicherteil „nachgeheizt“ werden. Bei Eigenheimen kann so der Warmwasserbedarf im Sommer meist
vollständig gedeckt werden,
im Winter und in den Übergangszeiten ist eine Nachheizung notwendig.
Entscheidend für den Ertrag einer Solaranlage ist deren Ausrichtung (idealerweise
nach Süden) und die Neigung
der Kollektoren (idealerweise 45° Grad). Zur Warmwasserbereitung (und Heizung)
sollten Flach- oder Vakuumkollektoren zum Einsatz kommen. Richtwert: Für einen
4-Personen-Haushalt genügen
6m² Flachkollektoren.
Tipp: Am kostengünstigsten ist es, im Zuge einer Dach-
oder Fassadenrenovierung die
Solaranlage gleich mit einzubauen.
Warmes Wasser dank
der Luft/WasserWärmepumpe
Sollte aufgrund mangelnder
Sonneneinstrahlung eine Solaranlage nicht möglich oder
wirtschaftlich sein, ist eine
Warmwasser-Wärmepumpe
eine Alternative – vor allem
für den Sommer. Prinzipiell
funktionieren Luft/WasserWärmepumpen wie Wärmepumpen für die Raumheizung, als Energieträger wird
die warme Außenluft genutzt.
Im Winter sinkt der Wirkungsgrad stark ab, da auch
die Lufttemperaturen gering
sind und die Wärme mehr
„gepumpt“ werden muss. Die
Warmwasserbereitung erfolgt
dann besser über das Heizsystem.
Heizen
••• Seite 75
Immer frische Luft
Moderne Lüftungstechnologien sorgen
für mehr Lebensqualität und helfen beim
Energiesparen
G
ute Luft spielt für die
Lebensqualität in einer Wohnung bzw.
einem Haus eine wesentliche
Rolle. Je nach Gegebenheiten
und Budget kann es durchaus
Sinn machen, sich im Zuge eines Sanierungsprojektes über
den Einbau einer Lüftungsanlage Gedanken zu machen.
Eine Lüftungsanlage
sorgt für gleichbleibend
gute Raumluft
Vorteile einer
Lüftungsanlage
Eine Lüftungsanlage bietet
zahlreiche Vorteile: Im Haus
herrschen immer hygienische
Luftverhältnisse und gute
Luftqualität.
Für Allergiker bedeutet die
durch den Filter reduzierte
Pollenbelastung eine enorme
Erleichterung. Dadurch, dass
man zum Lüften nicht mehr
die Fenster öffnen muss, sinkt
die Lärmbelästigung, dazu
gibt es im Sommer keinen Ärger mehr durch Insekten, die
beim Lüften in die Wohnung
gelangen (Gelsen & Co.!). Im
Winter wiederum geht keine
wertvolle Heizenergie verloren.
So können mit einer Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung bis zu 70% der
durch Lüften verursachten
Energieverluste (im Wert ei-
nes dreistelligen Eurobetrages
pro Jahr!) vermieden werden.
Und etwaigen Bauschäden
durch falsches Lüften (Auskühlen der Mauern, Feuchtigkeits- und Schimmelbefall
etc.) wird von vornherein ein
Riegel vorgeschoben.
Was ist zu beachten?
Eine gute Komfortlüftungsanlage zeichnet sich u.a. durch
geringen Stromverbrauch, ein
sehr gutes elektrisches Wirkverhältnis (größer als 15) und
interne Dichtheit (Luftverluste bis max. 3%) aus. Auf gute
Schallisolierung (wenn möglich integriert) ist zu achten.
Die Zuluft sollte nach Möglichkeit über einen Erd(reich)
wärmetauscher
angesaugt
werden. Bei tiefen Wintertemperaturen wird so die
Gefahr einer Vereisung des
Lüftungsgeräts gebannt. Die
Frischluftansaugung
sollte
leicht zugänglich sein, um
den Grobfiltertausch möglichst einfach zu halten. Ebenso sollte man beim Einbau
an Reinigungsöffnungen im
Rohrleitungssystem der Anlage denken.
Energie sparen
Die in der Abluft enthaltene
Wärme kann man mittels eines Wärmetauschers nutzen,
um die zuströmende Luft zu
erwärmen. So wird der Energieaufwand, der nötig ist, um
die Zuluft aufzuheizen, deutlich reduziert.
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Kärntner Gesetzesvorgaben zur
Wohnhaussanierungsförderung
Richtlinie, mit der nähere Bestimmungen über die Vergabe
von Bauleistungen im Zusammenhang mit der Schaffung
und Sanierung von Wohnraum festgelegt werden.
VI. Abschnitt
1. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt, soweit nicht bundesrechtliche Vorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zur Anwendung gelangen, für die Vergabe von Bauleistungen
a)im Zusammenhang mit der Förderung der Errichtung von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und von Wohnheimen nach § 12 Abs. 3 lit. b und § 14 Abs.1 des K WBFG 1997 oder
b) im Zusammenhang mit der Förderung der Sanierung von Gebäuden nach dem VI Abschnitt
des K-WBFG 1997, soweit sich die Sanierung auf Gebäude mit mindestens fünf Wohnungen
oder Wohnheime mit mindestens zehn Schlafstellen erstreckt.
2. ÖNORM A 2050
2.1Die Vergabe von Bauaufträgen hat auf Grundlage der ÖNORM A 2050 „Vergabe von Aufträgen über Leistungen – Ausschreibung, Angebot und Zuschlag – Verfahrensnorm“ vom
01.11.2006 (Verkauf durch Österreichisches Normungsinstitut, Heinestraße 38, Postfach 130,
A -1021 Wien) an den Bestbieter / Billigstbieter zu erfolgen.
2.2Aufträge über Bauleistungen sind unter Beachtung der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten sowie des Diskriminierungsverbotes entsprechend den Grundsätzen des freien und
lauteren Wettbewerbes und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter, an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen zu vergeben.
2.3 Für die Ausschreibung sind die zur Verfügung stehenden standardisierten Leistungsbeschreibungen (LB-H) - herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
- und die Standardvorbemerkungen - Wohnbau / Bauauftrag zu verwenden. Leistungen verschiedener Handwerks- und Gewerbezweige sind, sofern nicht schwerwiegende technische
oder wirtschaftliche Gesichtspunkte entgegenstehen, getrennt zu vergeben.
2.4 Die für die Ausschreibungen erforderlichen Massenermittlungen sind ausschließlich auf Basis von Ausführungs- und Detailplänen zu erstellen. Massenreserven sind unzulässig.
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2.5 Die angeführte ÖNORM und die Standardvorbemerkungen – Wohnbau / Bauauftrag liegen
bei der für die Angelegenheiten der Wohnbauförderung zuständigen Abteilung des Amtes
der Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Standardvorbemerkungen – Wohnbau / Bauauftrag werden
auch im Internet zur Verfügung gestellt (Homepage des Landes Kärnten: www.ktn.gv.at).
3. Wahl des Vergabeverfahrens
3.1 Aufträge sind soweit nicht nachstehend anderes bestimmt ist, im offenen Verfahren zu vergeben.
3.2 Innerhalb der nach unten gestaffelt angeführten Wertgrenzen (= geschätzter Auftragswert
gemäß ÖNORM A 2050) hat die Vergabe von Bauleistungen jeweils im Wege der folgenden
Vergabeverfahren zu erfolgen:
Im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung:
• für Baumeisterarbeiten bis € 700.000,-–
• für alle anderen Gewerke bis € 350.000,–
In diesem Vergabeverfahren sind grundsätzlich mindestens fünf befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zur Angebotsabgabe einzuladen.
Bei Bauvorhaben welche nach den Bestimmungen des III. Abschnittes des K-WBFG 1997 gefördert werden hat dies unter besonderer Berücksichtigung der mit ihren Standorten (Hauptbetriebsstätten) dem Leistungsort nächst gelegenen, eigenständigen kleinen und mittleren (nicht
verbundenen) Unternehmen (KMU bzw. SMEs gemäß Kommissionsempfehlung vom 6. Mai
2003, 2003/361/EG) zu erfolgen.
(Anmerkung: laut am 01.01.2005 in Kraft getretener Kommissionsempfehlung sind KMU Unternehmen mit < 250 Beschäftigten und < 50 Mio Euro Umsatzerlös oder 43 Mio Euro Bilanzsumme)
Bauaufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Ein Verhandlungsverfahren ist dann zulässig, wenn eine vertragliche Spezifikation nicht hinreichend genau genommen werden kann, d.h. eine konstruktive Ausschreibung unter Vorgabe eines
auszupreisenden Leistungsverzeichnisses unmöglich ist. Dies trifft dann zu, wenn trotz sorgfältiger Vorbereitung der Ausschreibung die Ausschreibungsunterlagen nicht in einer Form erstellt
werden können, dass die abgegebenen Angebote miteinander vergleichbar sind. Weiters ist ein
Verhandlungsverfahren zulässig, wenn dringliche, zwingende Gründe, die nicht dem Verhalten
des Auftraggebers zuzuschreiben sind, ein solches Verfahren erfordern. In diesem Verfahren sind
grundsätzlich mindestens drei befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zur Angebotsabgabe einzuladen.
Formfreie Direktvergabe:
• Baumeisterarbeiten bis € 30.000,-• alle anderen Gewerke bis € 15.000,–
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Kärntner Gesetzesvorgaben zur
Wohnhaussanierungsförderung
Bei der Direktvergabe wird eine Leistung formfrei und unmittelbar von einem ausgewählten Unternehmer gegen Entgelt bezogen. Die für die Durchführung einer Direktvergabe maßgeblichen
Gründe sind schriftlich festzuhalten. Die bei der Durchführung einer Direktvergabe gegebenenfalls eingeholten unverbindlichen Preisauskünfte sind entsprechend zu dokumentieren. Unabhängig von der Wertgrenze ist eine Direktvergabe nur zulässig, wenn auf Grund der Eigenart der
Leistung oder des Bieterkreises ein Wettbewerb unzweckmäßig erscheint. Solche besonderen
Umstände, die einen Wettbewerb als nicht zweckmäßig erscheinen lassen, liegen z.B. dann vor,
wenn die gewünschte Leistung aus Gründen die mit diesem speziellen Leistungsgegenstand zusammenhängen, von nur einem Unternehmer erbracht werden kann.
3.3 Die Auswahl der Unternehmungen hat in nicht diskriminierender Weise und so häufig wie
möglich wechselnd zu erfolgen. Über die Auswahl der eingeladenen Unternehmen sind detaillierte Aufzeichnungen zu führen und über Aufforderung dem Amt der Kärntner Landesregierung vorzulegen.
3.4 Grundsätzlich sind Bauleistungen entsprechend den Grundsätzen des freien und lauteren
Wettbewerbes und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter, an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen, getrennt nach verschiedenen
Handwerks- und Gewerbezweigen, unter Verwendung der zur Verfügung stehenden standardisierten Leistungsbeschreibungen, zu vergeben. Von diesen Vergabevorschriften kann
in Ausnahmefällen und über einstimmigen Beschluss des Wohnbauförderungsbeirates abgegangen werden, wenn es sich um ein Projekt für Forschungszwecke oder zur Umsetzung
neuer Technologien im sozialen Wohnbau handelt. Sollten technische Gründe nicht dagegen
sprechen sind die Leistungen zumindest auf Basis Generalunternehmer im nicht offenen Verfahren auszuschreiben.
3.5 Die Bekanntmachungen müssen zumindest in der „Kärntner Landeszeitung – Amtsblatt für
das Land Kärnten“ oder im Internet veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung im Internet
ist nur zulässig, wenn in der „Kärntner Landeszeitung – Amtsblatt für das Land Kärnten“
ein Hinweis auf die Veröffentlichung im Internet erfolgt. Dieser Hinweis hat mindestens zu
enthalten:
• Name des Auftraggebers und Stelle, bei der nähere Auskünfte erhältlich sind;
• Auftragsgegenstand und geschätzter Auftragswert;
• Internetadresse, unter der die Vergabebekanntmachung abgerufen werden kann.
4. Prüfung von Angeboten
Zur Wahrung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit ist
bei der Prüfung und Beurteilung der Angebote besonderes Gewicht auf die Angemessenheit
der Preise zu legen. Es sind alle Angebotspositionen, unabhängig von deren Höhe oder ob wesentlich oder nicht, vertieft zu prüfen. Der Unternehmer hat die genauen Detailkalkulationen
(K-Blätter), je nach Festlegung in der Ausschreibung, beizulegen oder über Aufforderung nachzureichen.
Angebote, deren Prüfung spekulative, zu hohe oder zu niedrige und damit nicht angemessene Preise ergibt, sind auszuscheiden.
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Dies ist insbesondere der Fall, wenn
➢Lohnanteile kalkuliert wurden, die dem KV nicht entsprechen respektive gesetzliche, rein auf
Lohn beschränkte Zuschläge nicht enthalten oder
➢Positionspreise zwischen Preisen sicher zur Ausführung gelangender Positionen und solchen Positionen, deren Ausführung fraglich ist, kalkulationsmäßige Verschiebungen enthalten oder
➢Mischkalkulationen enthalten sind, also die einzelnen Positionspreise nicht getrennt kalkuliert sondern bei deren Kalkulation miteinander verknüpft werden oder
➢im Angebot höhere Nachlässe als der, der Detailkalkulation entnehmbare, kalkulierte Gesamtzuschlag vorgesehen sind, wobei der Verzicht auf Wagnis und Gewinn keine Rolle spielt
oder
➢die Baustelleneinrichtungskosten nicht mehr mit den reinen Einrichtungskosten begründbar
sind.
Die Prüfung der Angemessenheit der Preise hat sich ausschließlich auf diejenige des vorgelegten
Angebotes anhand von vergleichbaren Erfahrungswerten und der jeweils relevanten Marktverhältnisse sowie weiters deren betriebswirtschaftliche Begründ- sowie Nachvollziehbarkeit und
auf Vergleichszahlen in den anderen Angeboten zu beziehen. Ausschließliche Vergleiche der Positionspreise zwischen den Angeboten zum selben Vorhaben („Preisspiegel“) entsprechen nicht
den Erfordernissen einer gehörigen und nachvollziehbaren Angemessenheitsprüfung.
Bei nicht erklärbaren zu niedrigen Preisen ist die Ausscheidung auch zum Nachteil des Auftraggebers vorzunehmen.
Sollten bei der Kalkulation einzelner Positionen Abzüge aus Erträgen oder sonstigen preisbildenden Umständen auf Seiten des Bieters veranschlagt werden (Minuspositionen), sind diese nach
ordnungsgemäßer Kalkulation der Einzelpositionen im Leistungsverzeichnis erst im Summenblatt mit der Bezeichnung „Gutschrift“ gesondert auszuweisen. Derartige Minuspositionen sind
bei sonstiger Angebotsausscheidung nur zulässig, wenn in Bezug auf die konkret angebotsgegenständliche Gesamtleistung im Sinne einer kaufmännischen Kalkulation begründ- und nachvollziehbar sowie angemessen und bescheinigbar sind.
Die technischen und rechtlichen Vorschriften und Bedingungen sind möglichst einheitlich und,
soweit zweckmäßig, den jeweils geeigneten Leitlinien, wie ÖNORMEN oder standardisierte Vertragsbestimmungen und Leistungsbeschreibungen, entsprechend festzulegen.
Für Förderungsanträge, denen Angebote zu Grunde liegen, die nicht den vor angeführten Bedingungen entsprechen, werden keine Förderungsmittel gemäß den Bestimmungen des K-WBFG
1997 gewährt.
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Notizen
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