Sanierungsratgeber
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Sanierungsratgeber
••• Seite 1 Sanierungsförderung Vorteile und Gründe in derKärnten Sanierung Sanierungsratgeber Stand 05/2010 Seite 2 ••• ••• Seite 3 Vorwort Liebe Kärntnerinnen und Kärntner! E in warmes und gemütliches Zuhause hebt die Lebensqualität, verursacht aber auch oft hohe Energiekosten. Ein vor 1980 erbautes Wohnhaus verbraucht rund 4 x mehr Energie als nötig. Die energetische Sanierung eines Wohnhauses senkt den Energieverbrauch deutlich und verringert dadurch die Energiekosten. Baulicher Wärmeschutz, eine Optimierung der Heizungsanlage und energiesparendes Verhalten können den Energieverbrauch älterer Gebäude bis zu 80 Prozent senken. Das entlastet nicht nur den Geldbeutel, sondern leistet auch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Darüber hinaus ist die energetische Altbausanierung die Zukunftschance der heimischen Bauwirtschaft und eröffnet so ein langfristiges Beschäftigungspotenzial. Die Gründe für die Sanierung eines bestehenden Wohnhauses sind vielfältig: Anstehende Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, Umnutzung des Gebäudes, der Wunsch im Alter barrierefrei zu wohnen – das alles sind Aspekte, die in Einklang gebracht werden müssen. Es ist entscheidend, sich umfassend über die Möglichkeiten und Risiken einer Sanierung zu informieren, um gravierende Fehler zu vermeiden. Alles, was Sie dafür wissen müssen, finden Sie in diesem Sanierungsratgeber – übersichtlich geordnet nach Themengebieten und ergänzt durch Ansprechpartner und Informationen zu den Förderungen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Sanieren und hoffen, dass Ihnen die vorliegende Broschüre eine Vielzahl von Anregungen bietet und zudem eine Hilfestellung gibt, geeignete Fachberater zu finden. Gerhard Dörfler, Landeshauptmann Mag. Christian Ragger, Wohnbaulandesrat Seite 4 ••• INHALT Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Sanierungsförderung 7 Häufige Fragen zur Sanierungsförderung . . . . . . . . . . . . . . 16 Die Kärntner Sanierungsförderung im Detail . . . . . . . . . . Allgemeine Sanierung 18 Die richtige Reihenfolge beim Sanieren . . . . . . . . . . . . . . . 25 Checkliste Bestandsaufnahme bei einer Sanierung . . . . . 29 Begriffserklärungen zu Sanierung & Energieausweis . . . . Energieberatung 35 Energieberatungsstellen in Kärnten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Energiespartipps für den Haushalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Der Energieausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Impressum Herausgeber: Kooperation Abteilung 4 – Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen und mst_trading Für den Inhalt verantwortlich: mst_trading Idee & Konzept: mst_trading Text: Abt. 4 – Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen, wip.communication Layout: printMaster Werbeagentur GmbH Druck: Samson Druck Gesellschaft mbH Wärmedämmung Dämmung, Wärmebrücken & Dämmsysteme . . . . . . . . . ��� 47 Dachsanierung Grundlegendes, Kaltdach, Kaminsanierung & mehr . . . . ��� 55 Fenstersanierung Worauf es beim Fenstertausch ankommt . . . . . . . . . . . . . . ��� 61 Heizung Heizsysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ��� 65 Redaktionelle Fotos: Shutterstock, Junkers, www.huelsmann-bsb.de, baumit, Österr. Kachelofenverband, KK Stand Mai 2010 Warmwasserbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ��� 74 Lüftungstechnologien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ��� 75 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . �� 77 Seite 6 ••• ••• Seite 7 Kärntner Gesetzesvorgaben zur Wohnhaussanierungsförderung Holen Sie sich Ihr Fördergeld! Alles zur neuen Kärntner Sanierungsförderung D as Land Kärnten unterstützt alle jene, die ihre Wohnung oder ihr Eigenheim zukunftsfit machen wollen, mit der Kärntner Sanierungsförderung. Lesen Sie auf den folgenden Seiten, welche Kriterien für die Zuerkennung einer Förderung ausschlaggebend sind, was, wie und in welcher Höhe gefördert wird, wo die Förderung zu beantragen ist und vieles mehr! 1. Was wird gefördert? Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen, Wohnhäusern, Wohnheimen und Wohnungen. Im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes gilt: l Als WOHNHEIM: ein zur Befriedigung ständigen Wohnbedürfnisses seiner Bewohner bestimmtes Heim, das neben den Wohn- und Schlafräumen auch für die Unterbringung des Personals und der Verwaltung erforderlichen Räume, Verkehrsflächen und allenfalls auch gemeinsame Küchen-, Speise-, Aufenthalts- und zur vorübergehenden Unterbringung von Heimbewohnern bestimmte Krankenräume sowie allenfalls gemeinsame sanitäre Anlagen enthält. l Als WOHNHAUS: ein Gebäude, welches Wohnzwecken dient und die Wohnungen Seite 8 ••• den Bestimmungen des I. Abschnittes des K-WBFG 1997 entsprechen. Bei Mischobjekten (Wohnungen, Geschäfte, Büro etc.) erfolgt die Förderung nur anteilig und bezogen auf den als förderungsfähig anerkannten Wohnbereich. l Als EIGENHEIM: ein Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen l Als WOHNUNG: eine solche, welche zur ganzjährigen Bewohnung geeignet ist und eine nor- male Ausstattung aufweist, die Wohnung zumindest aus Zimmer, Küche (Kochnische), Vorraum, WC und Bade- oder Duschgelegenheit besteht und die Nutzfläche nicht unter 30 m² und nicht über 150 m² beträgt. Bei Wohnungen in Eigenheimen mit einer Nutzfläche über 150 m² verkürzen sich die anzuerkennenden Sanierungskosten entsprechend dem Prozentausmaß der Überschreitung. l Als NORMALE AUSSTATTUNG: eine solche, die bei größter Wirtschaftlichkeit des Baukosten- aufwandes und der Anschaffungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten und bei einwandfreier Ausführung nach dem jeweiligen Stand der Technik, insbesondere hinsichtlich des Schall-, Wärme-, Feuchtigkeits- und Abgasschutzes sowie der Anschlussmöglichkeit an Fernwärme in hiefür in Betracht kommenden Gebieten, den zeitgemäßen Wohnbedürfnissen entspricht, diese aber auch nicht sehr maßgeblich überschreitet; sie umfasst eine Wärmeversorgung, die über eine zentrale Wärmeverteilung für sämtliche Wohnräume erfolgt; weiters dürfen nur Dämm- und Schaumstoffe verwendet werden, die frei von H-FCKW (teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen) und H-FKW (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe) sind. l Als NUTZFLÄCHE gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung einschließlich Loggien und Wintergärten abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen); bei Wohnanlagen mit Wohnungen, die überwiegend für ältere oder behinderte Menschen bestimmt sind, abzüglich der Bodenfläche der Räumlichkeiten, die den Bewohnern der Wohnanlage als Gemeinschaftsräume oder der Verwaltung dienen. Beim Abzug der Wandstärken ist von der Netto-Grundrissfläche auszugehen und bei Bauten mit verputzten oder verkleideten Wänden ist die aus den Planmaßen (Rohbaumaße) errechnete Grundrissfläche um 2 % zu verringern. Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Lage, baulichen Ausgestaltung, Raumhöhe und Ausbaumöglichkeit nach für Wohnzwecke nicht geeignet sind, Treppen, Balkone, Terrassen sowie für landwirtschaftliche Zwecke spezifisch ausgestattete Räume in Verbindung mit einer Wohnung sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen. Folgende Sanierungsmaßnahmen werden gefördert: a)Allgemeine Verbesserungsmaßnahmen (Förderanteil bis 50 % der anerkannten Sanierungskosten) l die erstmalige Errichtung von Sanitäranlagen l die bedarfsbezogene Wohnungszusammenlegung bei gleichzeitiger energetischer Sanierung des Bestandes (anteilig, jedoch nur bis zu einer Gesamtwohnnutzfläche von 120 m²) l die Wohnungsteilung bei gleichzeitiger energetischer Sanierung des Bestandes (anteilig, jedoch nur bis zu einer Gesamtwohnnutzfläche von 120 m²) l die bedarfsbezogene Wohnungsvergrößerung bei gleichzeitiger energetischer Sanierung des Bestandes (anteilig, jedoch nur bis zu einer Gesamtwohnnutzfläche von 120 m²) l die Dacherneuerung, nur in Verbindung mit der Errichtung eines Kaltdaches lder erstmalige Einbau von Aufzügen iSd § 2 Abs. 1 lit. a Z 1 und Z 2 des Kärntner Aufzugsgesetzes, LGBl. Nr. 43/2000, mit zumindest vier Geschoßeinstiegsstationen in Wohnhäusern mit mindestens sechs Wohnungen ••• Seite 9 Kärntner Gesetzesvorgaben zur Wohnhaussanierungsförderung l Erdgas-Brennwertanlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen in ausgewiesenen Gebieten mit einer hohen Feinstaubbelastung im Bereich von bestehenden Erdgasversorgungen soweit z.B. keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist. Sollte lagebedingt die Errichtung von thermischen Solaranlagen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein, so kann von dieser Kombination Abstand genommen werden. b)Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile (Förderanteil bis 60 % der anerkannten Sanierungskosten): Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes, wobei die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der Art 15a - Vereinbarung erreicht werden müssen. Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas) 1,35 W/m²K Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) 1,10 W/m²K Außenwand 0,25 W/m²K Oberste Geschoßdecke, Dach 0,20 W/m²K Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 0,35 W/m²K Die oben angeführten Maßnahmen werden nur gefördert, wenn der jeweilige gesamte Bauteil saniert wird. Eine Förderung für noch nicht sanierte Teile von Bauteilen ist dann möglich, wenn sichergestellt ist, dass nach Durchführung der Sanierungsarbeiten der gesamte Bauteil den oben angeführten U-Werten entspricht. Bei historischen oder denkmalgeschützten Gebäuden können von den Anforderungen in Bezug auf die Sanierung des gesamten Bauteils Ausnahmen gemacht werden. Als „historische Gebäude“ gelten im Regelfall solche, die vor 1950 errichtet wurden und die geschichtlich, städtebaulich oder architektonisch bedeutend sind. Darunter fallen insbesondere jene Gebäude, die gemäß den einschlägigen, landesrechtlichen Bestimmungen als besonders schutzwürdig ausgewiesen sind. c) M aßnahmen für erhöhten Wärmeschutz einzelner Bauteile (Förderanteil bis 70 % der anerkannten Sanierungskosten): Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes, wobei die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) die in Pkt. b oben angeführten U-Werte um mindestens 20 % unterschreiten müssen. Seite 10 ••• Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas) 1,08 W/m²K Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) 0,88 W/m²K Außenwand 0,20 W/m²K Oberste Geschoßdecke, Dach 0,16 W/m²K Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 0,28 W/m²K Die oben angeführten Maßnahmen werden nur gefördert, wenn der jeweilige gesamte Bauteil saniert wird. Eine Förderung für noch nicht sanierte Teile von Bauteilen ist dann möglich, wenn sichergestellt ist, dass nach Durchführung der Sanierungsarbeiten der gesamte Bauteil den oben angeführten U-Werten entspricht. Bei historischen oder denkmalgeschützten Gebäuden können von den Anforderungen in Bezug auf die Sanierung des gesamten Bauteils Ausnahmen gemacht werden. Zur Definition von historischen Gebäuden siehe oben Punkt b. d)Sanierungsmaßnahmen bei thermischen Solaranlagen und Heizungsanlagen (Förderanteil bis 70 % der anerkannten Sanierungskosten): l Solaranlagen zur Warmwasserbereitung l Solaranlagen zur Heizungseinbindung l Photovoltaik-Anlagen l Herstellung des Anschlusses bestehender oder geplanter Zentralheizungsanlagen an Fernwärme l Austausch des Wärmeabgabesystems auf Niedertemperaturheizung l Zentrale Heizungsanlagen für Biogene Brennstoffe (auch Stückholzkessel und ortsfeste gesetzte Öfen mit Pufferspeicher, wenn sie der Beheizung des gesamten Förderungsobjektes dienen) l Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4. Bei einem Heizwärmebedarf HWBBGF,Ref von weniger als 20 kWh/(m².a) ist eine Mindest-Jahresarbeitszahl von zumindest 3 zulässig l Brauchwasserpumpen l Hypokaustensysteme l Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung Da dieser Punkt nur eine Aufzählung der Sanierungsmaßnahmen darstellen kann, wird zur Feststellung der detaillierten technischen Daten der Sanierungsmaßnahmen auf die Richtlinien zum K-WBFG 1997 verwiesen. e)Deltaförderung im Rahmen der energetischen Sanierung (Förderanteil bis 70 % der anerkannten Sanierungskosten): Können die Zielwerte wie unter Punkt f unten angeführt im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung nicht erreicht werden, kann eine Förderung (Deltaförderung) dann gewährt werden, wenn der Ausgangs – HWBBGF,Ref um mindestens 30% verbessert wird und die U-Werte der einzelnen Bauteile wie unter Punkt b oben eingehalten werden. f)Umfassende energetische Sanierung (Förderanteil bis 100 % der anerkannten Sanierungskosten): Unter umfassenden energetischen Sanierungsmaßnahmen versteht man zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten an der Gebäudehülle und/oder den haustechnischen Anlagen eines Gebäudes, soweit zumindest drei der folgenden Teile der Gebäudehülle und haustechnischen Gewerke gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden: Fensterflächen, Dach (Dachdämmung) oder oberste Geschoßdecke, Fassadenfläche, Kellerdecke, energetisch relevantes Haustechniksystem. Folgender maximal zulässiger jährlicher Heizwärmebedarf HWBBGF,Ref pro m² konditionierter Brutto-Grundfläche ist in Abhängigkeit vom Oberflächen-Volumsverhältnis (A/V – Verhältnis) und bezogen auf das Referenzklima gemäß OIB-Leitfaden einzuhalten: Kärntner Gesetzesvorgaben zur Wohnhaussanierungsförderung ••• Seite 11 zwischen den Werten ist linear zu interpolieren HWBBGF,Ref in kWh/(m².a) bei einem A/V-Verhältnis > 0,8 bei einem A/V-Verhältnis < 0,2 75 35 Sollten die Anforderungen an den Heizwärmebedarf nach Sanierung gemäß oben angeführter Tabelle nicht erreichbar sein (insbesondere aufgrund des Denkmalschutzes oder etwa aufgrund besonders ungünstiger Ausgangssitua tion), so sind jedenfalls hohe Bauteilanforderungen zu erfüllen, welche jenen der in Punkt b oben entsprechen. Als „historische Gebäude“ gelten im Regelfall solche, die vor 1950 errichtet wurden und die geschichtlich, städtebaulich oder architektonisch bedeutend sind. Darunter fallen insbesondere jene Gebäude, die gemäß den einschlägigen, landesrechtlichen Bestimmungen als besonders schutzwürdig ausgewiesen sind. g)Maßnahmen für Menschen mit Behinderung (Förderanteil bis 100 % der anerkannten Sanierungskosten): Abhängig von der Art und dem Ausmaß der jeweiligen Beeinträchtigung können entsprechende Maßnahmen gefördert werden. Das sind z.B.: l Auffahrtsrampe (ÖNORM B 1600) l Behindertenaufzüge (Treppen-Etagenlift) l Errichtung von behindertengerechten Sanitärräumen (Bad, WC) l Verbreiterung der Türöffnungen Ein entsprechender Nachweis über Art und Ausmaß der Beeinträchtigung ist vorzulegen. 2. Wie lauten die Förderungsvoraussetzungen? Voraussetzung für eine Förderung ist, dass l die Baubewilligung für die Errichtung der überwiegenden Teile des Gebäudes mindestens 20 Jahre vor Einbringung des An suchens erteilt wurde, außer es handelt sich um o den Anschluss an Fernwärme oder um Maßnahmen zur Nutzung alternativer Energiequellen, wobei die Bauvollendung (§ 39 Kärntner Bauordnung 1996) vor mindestens 5 Jahren erfolgt sein muss, oder o um Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von kinderreichen Familien, von Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Menschen dienen; die Räumlichkeiten nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den Bestimmungen des I. Abschnittes entsprechen und als Hauptwohnsitz regelmäßig und ganzjährig bewohnt werden; l durch die Sanierungsmaßnahmen eine Er- haltung und Verbesserung der Bausubstanz auf einen zeitgemäßen Standard erfolgt; l die Durchführung der Sanierungsmaßnah- men durch befugte Unternehmer nachgewiesen wird und die Rechnungsbelege neben dem Kostenanteil für das Material einen angemessenen Kostenanteil für die Arbeitsleistungen enthalten; l die Kosten der Sanierungsmaßnahmen ins- gesamt nachweislich mindestens € 2.000,exklusive USt betragen, die Rechnungen in ihrem Leistungsumfang den jeweiligen Maßnahmen zugeordnet sind und die einzelnen Rechnungen mindestens einen Betrag von € 100,- exklusive USt aufweisen; l soweit es sich um thermische Sanierungs- maßnahmen oder den Austausch von Wärmeversorgungsanlagen handelt, o zum Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesen wird, dass eine Energieberatung vor Ort durchgeführt wurde, o zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Energieausweis über den Ist-Zustand sowie ein Energieausweis, der den Nachweis enthalten muss, welche energetische Verbesserungen mit den Sanierungsmaßnahmen erreicht werden, vorgelegt wird. Seite 12 ••• Die Durchführung einer Energieberatung vor Ort und die Vorlage eines Energieausweises ist nicht erforderlich, wenn die Sanierungsmaßnahmen l Solaranlagen für die Warmwasserberei- tung, l Solaranlagen für die Wärmeversorgung (Heizungseinbindung), l den Anschluss an bestehende Wärmever- sorgung (Pkt. a und d) l eine Wärmepumpe für Warmwasser, l die Ersterrichtung von Sanitäranlagen, l eine Dacherneuerung, l den Einbau von Aufzügen, l behindertengerechte Maßnahmen, oder l Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen einer Großfamilie entsprechen, betreffen. Werden bei ein und demselben Objekt mehrere Förderungsansuchen gestellt, so wird eine Förderung für die beantragten Sanierungsmaßnahmen nur insoweit gewährt, als die sich in einem Zeitraum von 5 Jahren ergebende Summe der anzuerkennenden Sanierungskosten das Gesamtausmaß der Förderung unter Punkt 5. nicht überschreitet. Bei Wohnungen und Eigenheimen mit einer Nutzfläche von über 150 m² verkürzen sich die anzuerkennenden Sanierungskosten entsprechend dem Prozentausmaß der Überschreitung. 3.Wer kann um eine Förderung ansuchen? Der Förderungswerber muss Eigentümer des Gebäudes, Bauberechtigter oder bestellter Verwalter des Gebäudes sein. Eine Förderung kann auch dem Wohnungsinhaber, Mieter, Wohnungseigentümer oder Eigentümer (Miteigentümer) gewährt werden. 4.In welcher Form wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form l eines jährlichen Zuschusses zum förderbaren Kostenanteil auf die Dauer von zehn Jahren, der halbjährlich ausgezahlt wird und leines einmaligen Zuschusses zu den Kos- ten des Energieausweises und der Energieberatung vor Ort bis zu max. € 350,-. Der jährliche Zuschuss beträgt 5 % des förderbaren Kostenanteiles. Dieser Zuschuss erhöht sich auf 6 %, wenn es sich um eine umfassende Sanierung handelt und das Wohnobjekt in einem historischen Siedlungszentrum gelegen ist. Als historisches Siedlungszentrum gilt das Gemeindegebiet, das den Ausgangspunkt der Siedlungsentwicklung in der Gemeinde bildete, und in dem sich die maßgeblichen öffentlichen und kulturellen Einrichtungen befinden oder befunden haben. Als Nachweis über das Vorliegen eines historischen Siedlungszentrums ist ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für Raumordnung und Raumplanung vorzulegen. 5.Wie hoch ist die Förderung bzw. der förderbare Kostenanteil? a.Der förderbare Kostenanteil beträgt höchstens: l 50% der anerkannten Sanierungskosten für allgemeine Verbesserungsmaßnahmen und Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen einer Großfamilie entsprechen (Pkt. a), l60 % der anerkannten Sanierungskosten für Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile (Pkt. b.), l70 % der anerkannten Sanierungskosten für erhöhten Wärmeschutz einzelner Bauteile (Pkt. c), l70 % der anerkannten Sanierungskosten für Sanierungsmaßnahmen bei thermischen Solaranlagen und Heizungsanlagen (Pkt. d), l70 % der anerkannten Sanierungskosten für eine Deltaförderung im Rahmen energetischer Sanierungen (Pkt. e), l100 % der anerkannten Sanierungskosten für eine umfassende energetische Sanierung (Pkt. f.), ••• Seite 13 l100 % der anerkannten Sanierungskosten für Maßnahmen für Menschen mit Behinderung (Pkt. g). b.Das Ausmaß der anzuerkennenden Sanierungskosten beträgt: lbei Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Punkte a – e und g höchstens € 300,– je m² Nutzfläche bis zum Gesamtausmaß von € 36.000,- je Wohnung. lbei Sanierungsmaßnahmen im Sinne des Punktes f höchstens € 400,– je m² Nutzfläche bis zum Gesamtausmaß von € 48.000,– je Wohnung lbei Sanierungsmaßnahmen im Sinne des Punktes f, wo nach Durchführung der Arbeiten ein „Niedrigstenergiehausstandard“ erreicht wird, höchstens € 500,– je m² Nutzfläche bis zum Gesamtausmaß von € 60.000,– je Wohnung. Für einen „Niedrigsthausstandard“ ist im Zuge einer umfassenden Sanierung ein Heizwärmebedarf am Standort (HWBBGF,Ref ) von höchstens 20 kWh/(m².a) nach Berechnungsmethode des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) zu erreichen. lÜber Empfehlung des Wohnbauförderungsbeirates können bei Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, bei denen behindertengerechte Maßnahmen durchgeführt werden oder Kärntner Gesetzesvorgaben zur Wohnhaussanierungsförderung bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen, in denen ein Aufzug mit zumindest vier Geschoßeinstiegsstationen eingebaut wird, die anzuerkennenden Sanierungskosten höchstens € 150,– je m² Nutzfläche bis zum Gesamtausmaß von € 18.000,– je Wohnung in einem höheren Ausmaß festgesetzt werden, sofern mehrere Sanierungsmaßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden. lBei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen, welche nicht mineralisch gebunden sind, werden die förderbaren Kosten des Dämmmaterials um 10% erhöht. Werden bei ein und demselben Objekt mehrere Förderungsansuchen gestellt, so ist eine Förderung hinsichtlich der beantragten Sanierungsmaßnahmen nur insoweit zu gewähren, als die sich innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren ergebende Summe der anzuerkennenden Sanierungskosten das oben angeführte Gesamtausmaß nicht überschreitet. Bei Wohnungen in Eigenheimen mit einer Nutzfläche über 150 m2 verkürzen sich die anzuerkennenden Sanierungskosten entsprechend dem Prozentausmaß der Überschreitung. Seite 14 ••• 6. Beispiele für die Berechnung der Förderung einer Wohnhaussanierung Beispiel 1: ➢ Eigenheim mit 130 m² ➢ Errichtung (Austausch) einer zentralen Heizungsanlage für biogene Brennstoffe ➢ Austausch der Fenster ➢ Dacherneuerung (Kaltdach ➢ Energieausweises und Energieberatung vor Ort € 20.000,– € 7.000,– € 12.000,€ 600,- = Gesamstbaukosten maximal förderbare Gesamtbaukosten 120 m² x € 300,00 = € 39.600,– € 36.000,- Maßnahme Kosten maximal förderbare Kosten Heizungsanlage 20.000,- 20.000,- förderbarer Kostenanteil % € 70 % 14.000,– Fenster 7.000,- 7.000,- 60 % 4.200,– Dacherneuerung 12.000,- 9.000,- 50 % 4.500,– 39.000,- 36.000,- förderbarer Kostenanteil = € 22.700,– Förderung: 5 % von € 22.700,– = € 1.135,– p.a. x 10 Jahre = 22.700- € 11.350,- Dazu kommt im Zuge der Erstanweisung des Zuschusses auch die Förderung des Energieausweises sowie der Energieberatung durch einen Einmalbetrag in Höhe von € 350,–. In Summe beträgt also die Gesamtförderung € 11.700,– Die Reihenfolge in der Berechnung des Förderungsausmaßes richtet sich nach den jeweiligen Sanierungsmaßnahmen mit dem höchsten Förderungsprozentsatz. Beispiel 2: ➢ Eigenheim 130 m² Nutzfläche ➢ umfassende Sanierung (Fenster und Außentüren, Wärmedämmung an den Außenmauern, Heizung) ➢ Gesamtbaukosten € 50.000,– ➢ Energieausweis und Energieberatung vor Ort € 650,• maximal förderbare Gesamtbaukosten 120 m² x € 400 € 48.000,- • Förderung 5% von € 48.000,- = € 2.400,-p.a. x 10 Jahre € 24.000,• Dazu kommt im Zuge der Erstanweisung des Zuschusses auch die Förderung des Energieausweises sowie der Energieberatung durch einen Einmalbetrag in Höhe von € 350,-. € 350,– Gesamtförderung € 24.350,– ••• Seite 15 7.Wann darf man mit den Baumaßnahmen beginnen? Mit den Sanierungsarbeiten darf bereits ab dem Zeitpunkt der Antragstellung begonnen werden (ohne Genehmigung für einen vorzeitigen Baubeginn). Zu beachten ist jedoch, dass soweit es sich um thermische Sanierungsmaßnahmen oder den Austausch von Wärmeversorgungsanlagen handelt, zum Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesen wird, dass eine Energieberatung vor Ort durchgeführt wurde, und zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Energieausweis über den Ist-Zustand sowie ein Energieausweis, der den Nachweis enthalten muss, welche energetische Verbesserungen mit den Sanierungsmaßnahmen erreicht werden, vorgelegt wird. Die Durchführung einer Energieberatung vor Ort und die Vorlage eines Energieausweises ist nicht erforderlich, wenn die Sanierungsmaßnahmen lSolaranlagen für die Warmwasserbereitung, lSolaranlagen für die Wärmeversorgung (Heizungseinbindung), lden Anschluss an bestehende Wärmeversorgung, leine Wärmepumpe für Warmwasser, ldie Ersterrichtung von Sanitäranlagen, leine Dacherneuerung, lden Einbau von Aufzügen, lbehindertengerechte Maßnahmen, oder lMaßnahmen, die den Wohnbedürfnissen einer Großfamilie entsprechen, betreffen. Soweit sich die Sanierung auf Gebäude mit mindestens 5 Wohnungen oder Wohnheime mit mindestens 10 Schlafstellen erstreckt, ist hinsichtlich der Vergabe von Bauleistungen die Vergaberichtlinie vom 9. April 2010 zum Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 zu beachten. (siehe Anhang) Nähere Informationen und Anträge: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 – Umwelt; Flatschacher Straße 70 9020 Klagenfurt am Wörthersee Tel.: 05 0536 – 31501 · Fax: 05 0536 – 31500 E-Mail: [email protected] Kärntner Gesetzesvorgaben zur Wohnhaussanierungsförderung 8. W o beantragt man die Kärntner Sanierungsförderung? Anträge und Auskünfte erhalten Sie beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 – Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen, Mießtalerstraße 6, 9021 Klagenfurt am Wörthersee Unterabteilungsleiter Mag. Willibald Wanderer: Tel.: 050/536-30441 Sekretariat: 050/536-30442 bzw. 050/536-30445 Fax: 050/536-30 440 E-Mail: [email protected] Internet: www.wohnbau.ktn.gv.at Von der Homepage www.wohnbau.ktn.gv.at können Sie Antragsformulare u.v.m. herunterladen, Sie finden aber auch Informationsblätter u.Ä. online. Einreichmappen für die Wohnhaussanierung sind bei der Unterabteilung 4 – Wohnungsund Siedlungswesen (gegen einen Druck kostenbeitrag) erhältlich. Wichtige Information: Die Anträge auf Sanierungsförderung sind unter Verwendung der vom Amt der Kärntner Landesregierung aufgelegten Vordrucke bei der Abteilung 4, Unterabteilung Wohnungsund Siedlungswesen, einzureichen. Den Anträgen sind sämtliche erforderliche Unterlagen anzuschließen, die auf den Antragsformularen angeführt sind. Alle Anträge und Beilagen im Zusammenhang mit der Kärntner Sanierungsförderung sind gebührenfrei. 9. Gibt es weitere Förderungen im Zuge einer Sanierung? In Kärnten werden alternative Wärmegewinnungsanlagen für Eigenheime gefördert. Die Abteilung 15-Umwelt des Amtes der Kärntner Landesregierung fördert Thermische Solaranlagen und Wärmepumpen zur Raumheizung. Eine Doppelförderung ist jedoch nicht möglich. Die Förderung in diesem Bereich erfolgt mittels Baukostenzuschüssen. Seite 16 ••• Häufig gestellte Fragen … … und die wichtigsten Antworten darauf! Die Kärntner Sanierungsförderung kompakt Frage: Ich beabsichtige mein Eigenheim zu sanieren und möchte wissen, wann ich mit den Arbeiten beginnen darf ? Frage: Muss bei allen Sanierungsmaßnahmen (z.B. Kaltdach) dem Antrag ein Plan beigelegt werden? Antwort: Mit der Durchführung der Arbeiten darf zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnen werden, wenn gleichzeitig der Nachweis über die elektronische Übermittlung des Energieausweises und des Energieberatungsprotokolls in die dafür vorgesehene Datenbank für Energieausweise vorgelegt wird. Antwort: Ja, da für die Berechnung des Ausmaßes der anzuerkennenden Sanierungskosten unter anderem die Ermittlung der Nutzfläche erforderlich ist. Um die Nutzfläche ermitteln zu können, ist es wichtig, dass die vorgelegten Pläne dem derzeitigen Bauzustand entsprechen. Es werden baubehördlich genehmigte Pläne oder selbst angefertigte Grundrissskizzen (Bestandspläne) von jedem Geschoß benötigt. In den Plänen sind die Bezeichnungen der Räume (wie z.B. Küche, Bad, WC etc.) und die Raummaße (innen) einzutragen. Sollte festgestellt werden, dass Pläne vorgelegt wurden, die mit dem Bestand nicht übereinstimmen, ist gemäß § 40 Abs. 11 des KWBFG 1997 das Förderansuchen abzulehnen. Frage: Ich besitze eine Wohnung in der Stadt und ein Wohnhaus in der näheren Umgebung. Muss das zu sanierende Wohnhaus als Hauptwohnsitz genutzt werden? Antwort: Die Sanierung von Eigenheimen, Wohnhäusern und Wohnungen darf nur gefördert werden, wenn nach Durchführung der Sanierungsarbeiten diese als Hauptwohnsitz regelmäßig und ganzjährig bewohnt werden. Frage: Werden auch Sanierungsarbeiten an gewerblich genutzten Gebäuden oder in gewerblich genutzten Räumlichkeiten gefördert? Antwort: Nein. Gemäß den Bestimmungen des K-WBFG 1997 betrifft die Förderung nur Sanierungsmaßnahmen an Eigenheimen, Wohnhäusern und Wohnungen. Frage: Werden auch Materialrechnungen anerkannt? Antwort: Ja, wenn darüber hinaus mittels Rechnung nachgewiesen wird, dass die Arbeiten durch befugte Unternehmer durchgeführt wurden. Frage: Ich beabsichtige das Warmwasser über eine Solaranlage zu erzeugen. Ist hiefür die Vorlage eines Energieausweises erforderlich? Antwort: Nein. Für die Förderung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung sind eine Energieberatung vor Ort und ein Energieausweis nicht erforderlich. Weiters ist die Vorlage nicht erforderlich für: l Solaranlagen für Heizungseinbindung l Anschluss an bestehende Wärmeversorgung l Wärmepumpe für Warmwasser l Ersterrichtung von Sanitäranlagen l Dacherneuerung l Einbau von Aufzügen l bauliche Maßnahmen für Menschen mit Behinderung oder ••• Seite 17 Kärntner Gesetzesvorgaben zur Wohnhaussanierungsförderung l Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen einer Großfamilie entsprechen, Frage: Welche Bauteile muss ich sanieren, um eine Förderung für die umfassende Sanierung zu bekommen? Antwort: Um in den Genuss einer Förderung nach den Bestimmungen der umfassenden energetischen Sanierung zu kommen, müssen – unter Einhaltung des maximal zulässigen jährlichen Heizwärmebedarfs – mindestens drei der nachstehend angeführten Bauteile erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden: l Fensterflächen l Dach (Dämmung) oder oberste Geschoßdecke l Fassadenfläche l Kellerdecke Weiters besteht auch die Möglichkeit der Förderung der umfassenden energetischen Sanierung, wenn – unter Einhaltung des maximal zulässigen Heizwärmebedarfes – mindestens zwei der eben angeführten Bauteile saniert werden und ein energetisch relevantes Haustechniksystem (Heizung, Warmwasserbereitung) erneuert wird. Sanierungsförderung Alle Informationen rund um die Kärntner Sanierungsförderung erhalten Sie bei der Abt. 4 – Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen beim Amt der Kärntner Landesregierung Seite 18 ••• Was bedeutet was? Erklärungen der wichtigsten Begriffe rund um Energieausweis und Sanierungsförderung A/V-Verhältnis: D as Oberflächen-/Volums-Verhältnis (oder technisch als A/V-Verhältnis bezeichnet) beschreibt einerseits die Fläche, über welche ein Gebäude (bei gleichem Raumvolumen oder bei gleicher Wohnfläche) Wärme an die Umgebung abgeben kann, andererseits aber auch die Angriffsfläche, die ein Gebäude Wind und Wetter bietet, um es auskühlen zu können. Je größer das A/V-Verhältnis, desto größer ist also die Wärmeabgabe- oder Angriffsfläche. Und das wirkt sich negativ auf den (Heiz-)Energieverbrauch aus. Ein Einbzw. Zweifamilienwohnhaus kann aber niemals so kompakt gebaut werden wie z.B. ein mehrgeschossiger Wohnbau, weshalb auch die Anforderungen an den Heizwärmebedarf für das Einfamilienhaus (A/VVerhältnis 0,7 bis 1,0) weit höher liegen als beim mehrgeschossigen Gebäude (A/VVerhältnis 0,2 bis 0,5). Rein von den physikalischen Gegebenheiten wäre diesbezüglich die Kugelform am kompaktesten und somit idealsten. Sie kommt aber in der Praxis als Bauform so gut wie nicht vor. Danach kommen schon die heute häufig verwendeten (energieoptimierten) Bauformen wie der Würfel oder der Quader. Erker bzw. Vor- und Rücksprünge wirken sich negativ auf das A/V-Verhältnis aus, da die Wärmeabgabe- und Angriffs- fläche stark vergrößert wird, die Wohnnutzfläche hingegen nur geringfügig. Beachten Sie, dass geometrische Körper bei gleichem Volumen verschiedene Oberflächen haben und dadurch ein unterschiedliches A/VVerhältnis aufweisen. Die Grafik auf dieser Seite soll veranschaulichen, wie sich die dazugehörige Oberfläche in verschiedenen Baukörpern darstellt und das A/V-Verhältnis beeinflusst. Das typische Einfamilienhaus mit 130 m2 hat ein Volumen von ca. 511 Kubikmetern. Bestandsenergieausweis Von einem Bestandsenergieausweis spricht man, wenn Sanierung Allgemein ••• Seite 19 ein Energieausweis für bereits bestehende Gebäude erstellt wird. Diesen benötigt man für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie, um über die Energieeffizienz des Gebäudes informiert zu sein bzw. Verbesserungs- und Einsparpotenziale zu erkennen. Brutto-Grundfläche: Wird auch als Bruttogeschoßfläche oder Bruttogrundrissfläche bezeichnet. Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Flächen inklusive der Wände (ohne Wände spricht man von „Nettogeschoßfläche“). Endenergiebedarf (EEB): Energiemenge, die dem Heizsystem und allen anderen energietechnischen Systemen zugeführt werden muss, um den Heizwärmebedarf, den Warmwasserwärmebedarf, den Kühlbedarf sowie die erforderlichen Komfortanforderungen an Belüftung und Beleuchtung decken zu können. Heizenergiebedarf (HEB): Jener Teil des Endenergiebedarfs, der für die Heizungs- und Warmwasserversorgung aufzubringen ist. Heiztechnikenergiebedarf (HTEB): ➢ Energiemenge, die bei der Wärmeerzeugung und -verteilung verloren geht. Siehe auch: ➢ HTEB RH: Heiztechnikenergiebedarf für Raumheizung: Verluste des Raumheizung Heiztechniksystems für ➢ HTEB WW: Heiztechnikenergiebedarf für Warmwasser: Verluste des Heiztechniksystems für Warmwassererzeugung Klimadaten: Die Klimadaten beschreiben die langjährigen Durchschnittswerte für Ihre Bauadresse. Die Heiztage beschreiben die Anzahl der Seite 20 ••• Tage, an denen in durchschnittlichen Häusern geheizt werden muss. Die Heizgradtage beschreiben dazu noch, wie viel Temperaturunterschied an den Heiztagen zwischen außen und innen besteht. Die Normaußentemperatur gibt die kälteste Durchschnittstemperatur im Jahr an (im langjährigen Durchschnitt). Die Globalstrahlung ist jene Energie, die von der Sonne auf 1 m² ebene Fläche während einer Heizperiode geliefert wird. Primärenergiebedarf (PEB): Jährlicher Primärenergiebedarf pro m² Brutto-Grundfläche (spezifisch) und je Zone (zonenbezogen) kWh/m²a bzw. kWh/a Sanierungsenergieausweis Der Sanierungsenergieausweis enthält die im Sanierungsprojekt geplanten Maßnahmen und deren Auswirkung auf den Energieverbrauch Klimaregion: In der Realität wird das Haus einen anderen Energiebedarf haben als am Referenzstandort. Aus diesem Grund wird das Standortklima mittels der Klimaregionen berücksichtigt. Kohlendioxid-Emissionen (CO2) Jährliche CO2-Emissionen pro m² BruttoGrundfläche (spezifisch) und je Zone (zonenbezogen) kgCO2/m²a bzw. kgCO2/a Spezifischer Heizwärmebedarf (HWB, Energiekennzahl): Um auf den Betrag der Grundförderung je m² förderbarer Nutzfläche zu kommen, muss man neben dem A/V-Verhältnis auch den Heizwärmebedarf (HWB) des Hauses kennen. Der Heizwärmebedarf gibt an, welche errechnete Energiemenge in einer Heizperiode (einem Jahr) dem Haus zugeführt werden muss, ••• Seite 21 um die gewünschte Innenraumtemperatur zu erreichen. Der HWB wird in Kilowattstunden je m² pro Jahr (kWh/m²a) angegeben. Diese beiden Werte sind dem Energieausweis zu entnehmen. Der spezifische Heizwärmebedarf (die eigentliche Energiekennzahl) ist der gebräuchlichste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben. Spezifischer Heizwärmebedarf HWB (standortbezogen): Dieser Heizwärmebedarf beschreibt den zu erwartenden Energieverbrauch bei Ihrem Haus. Je nach Ihrem Benutzerverhalten (energiesparendes Verhalten) kann Ihr tatsächlicher Verbrauch auch abweichen. U-Wert Der U-Wert (früher „k-Wert“) beschreibt Sanierung Allgemein bei einem Bauteil (z.B. Wand oder Fenster) den Wärmedurchgang je Quadratmeter und Grad Temperaturunterschied zwischen innen und außen. Der U-Wert sollte also bei jedem Bauteil der thermischen Hülle möglichst niedrig sein. Im Energieausweis ist deshalb auch der mittlere U-Wert der Gebäudehülle angegeben. Für Interessierte: Angegeben wird der UWert in W/(m²K). Mit dem U-Wert wird also ausgedrückt, welche Leistung pro m² des Bauteils auf einer Seite benötigt wird, um eine Temperaturdifferenz von 1 Kelvin aufrecht zu erhalten (Anm.: Leistung ist Energie pro Zeiteinheit. Deshalb auch: Welche Energiemenge pro Zeiteinheit durch den Bauteil fließt). Warmwasserwärmebedarf (WWWB): Energiebedarf für die Warmwasserbereitstellung Seite 22 ••• Unbeschwert sanieren Wüstenrot startet Sanierungsoffensive für Privathaushalte D as Angebot von Wüstenrot richtet sich an Besitzer von Einfamilienhäusern zur gezielten Sanierung und Modernisierung des privaten Wohn- und Lebensraums. Im Rahmen dieser Offensive stehen besonders günstige Finanzierungsangebote, ein geförderter Energieausweis und umfassendes Service zur Verfügung. Wüstenrot-Landesdirektor Simon Kanz: „Investitionen in thermische Sanierungen rechnen sich: So kann man sich nach einer ganzheitlichen Renovierung über eine Energiekostenersparnis von durchschnittlich 650 Euro pro Jahr freuen.“ Alles aus einer Hand G eboten wird alles aus einer Hand: Vom Online Energie-Check, über den Vorschlag von Sanierungsmaßnahmen bis hin zum optimalen Finanzierungs- und Förderungsmix und der Erbringung sämtlicher Bauleistungen in Kooperation mit Generalsanierungsunternehmern, die derzeit mit rund 1.000 regionalen Baufirmen und Handwerkern kooperieren. Einsparungspotenzial erheben I n einem ersten Schritt kann jeder mit nur wenigen Mausklicks auf www.wuestenrot.at/saniermeinhaus das Energiespar-Potenzial seines Hauses erheben. Als Resultat erhält man einen Überblick über Schwachstellen und erste konkrete Verbesserungsvorschläge einschließlich Amortisationsdauer-Rechner. Im zweiten Schritt geht’s um den Energieausweis, das „Pickerl“ für Ihre Immobilie. Der Energieausweis zeigt klar, welche Maßnahmen man treffen soll, um Energie und bares Geld zu sparen. Und für all jene, Mehr Informationen unter: www.wuestenrot.at/ saniermeinhaus oder in der WüstenrotLandesdirektion Kärnten, Tel. 057070/260, [email protected] Wüstenrot-Landesdirektor Simon Kanz die sorgenfrei sanieren wollen, übernehmen die Sanierungsprofis von „Sanier mein Haus“ alle Maßnahmen, von der Erstellung des Energieausweises bis zur schlüsselfertigen Sanierung inklusive Planung und Koordination – alles aus einer Hand! Bei Fragen oder für eine Terminanmeldung für einen Energieausweis: Sanierungshotline 070/90555. e 450 Förderung für Energieausweis D er Energieausweis enthält die wichtigsten Energiekennzahlen, auf deren Basis die konkreten Förderungen berechnet werden. Wenn ein Kunde mit Wüstenrot finanziert, bekommt er die 450 Euro refundiert. Wüstenrot hat eigens für diese Energiesparoffensive jetzt ein ganz besonders günstiges – spezielles – Energiespardarlehen entwickelt. „Wüstenrot-Energiespardarlehen können bis zu 50.000 Euro pro Haushalt auch ohne grundbücherliche Sicherstellung aufgenommen werden“, informiert Simon Kanz. Sanierung Allgemein ••• Seite 23 Wirksamer Sonnenschutz für mehr Lebensqualität Raffstoren und Rollläden von Drozd & Köck bieten zahlreiche Vorteile Wirkungsvoller Sonnenschutz ist ein Muss für Wohnen und Arbeit. Fehlt er, können sich Räume trotz Belüftung – sogar bei kühlen Außentemperaturen – innerhalb kürzester Zeit unangenehm aufheizen. Moderner Sonnenschutz muss sich vielen Anforderungen stellen. Manchmal ist Sonnenschutz gleichzeitig auch Sichtschutz für Räume, ohne dass der freie Blick nach draußen behindert wird. Sonnenschutz muss alles können – tagsüber Schatten spenden, abends dem letzten Tageslicht freien Eintritt gewähren, den Raum im Sommer kühl halten und im Winter Heizenergie sparen helfen. Und schließlich hat auch die Ästhetik ein Wort mitzureden, ist doch die Gestaltung der Fassade ein Bestandteil der modernen Architektur. Der außenliegende Sonnenschutz stoppt 80-90% der Sonnenstrahlen schon vor der Scheibe. Und weil es zwischen Fenster und Sonnenschutz einen Abstand gibt, kann die Luft dazwischen zirkulieren und vermeidet Wärmestau. Material- und Formvielfalt, viele Farben und Designs lassen die Gestaltung für jeden Geschmack zu. Mehr als nur Sonnenschutz Rollläden sind nicht nur ein effektiver Sonnenschutz - auch in puncto Sicherheit sowie Wärme- und Schalldämmung haben sie einiges zu bieten. Mit der Fülle an unterschiedlichen Größen, Formen und Farben unterstreichen Vorbaurollläden die Architektur Ihres Hauses wirkungsvoll und lassen sich mit Vorbau-Raffstoren oder Markisen bestens kombinieren. Geschlossene Rollläden verringern Wärmeverluste und tragen zu einer Erhöhung der Schalldämmung bei. Ideal für Passivhäuser sind Vorbaurollläden mit Motorantrieb, da sie nur einen geringen Einfluss auf die Gebäudehülle haben. Selbstverständlich erfüllen unsere Aufsetz-Rolläden die hohen Anforderungen der aktuellen Energiesparverordnung. Rollläden bieten auch einen einfachen und effektiven Schutz gegen Einbrecher. Die automatische Verriegelung mit Abdruckfedern erschwert das Hochschieben des Rollladens von außen. Für besonders hohe Ansprüche bieten wir Ihnen einen speziellen Sicherheits-Rollladen. Dieser wurde von einem unabhängigen Prüfinstitut in die Widerstandsklasse WK 2 eingestuft und zertifiziert. Drozd & Köck Sonnenschutztechnik Martin-Hosp-Str. 66 9100 Völkermarkt Tel.: 04232/9150 E-Mail: [email protected] Internet: www.duk-sonnenschutz.at Schutz vor Sonne, ungebetenen Blicken, Einbrechern und hohen Energiekosten: Multitalent Rollladen Seite 24 ••• Holzbau-Landesinnungsmeister DI Heimo Suntinger Mit Holz kann jedes Gebäude perfekt saniert werden Sanieren mit Holz Zimmermeister und Holzbauunternehmen mit zentraler Rolle bei der Sanierung H olz eignet sich nicht nur für den Neubau von Gebäuden perfekt, sondern auch zu deren Sanierung. Der nachwachsende Rohstoff ist nämlich nicht nur nachweislich der umweltfreundlichste Baustoff, sondern auch vielseitig einsetzbar. Darüber hinaus sorgt Holz für ein Extra an Lebens- und Wohnqualität. Holz eignet sich übrigens zur Sanierung aller Gebäude, egal aus welchem Baustoff sie ursprünglich gefertigt wurden. Sicherheit dank Profiarbeit Im Zuge einer Sanierung spielt der Zimmermeister eine zentrale Rolle, da er ganzheitlich denkt. Es ist nämlich besonders wichtig, die Schnittpunkte verschiedener Gewerke und daraus folgend deren Auswirkungen zu kennen. Was nützt z. B. die beste Wärmedämmung, wenn sie dann von Kabeln, Rohren und Leitungen durchbrochen wird? Zu oft werden in der Praxis auch Kleinigkeiten übersehen, deren Auswirkungen große Schäden verursachen können. Bei den Zimmermeister-Profis braucht man sich darüber nicht den Kopf zu zerbrechen. Zudem kann man sich bei ihnen auf die Qualität der Ausführung verlassen und hat darüber hinaus noch Anspruch auf Gewährleistung. Sanierung mit Holz - was wird gefördert? Die offizielle Beauftragung eines Zimmermeisters bzw. Holzbauunternehmens ist Voraussetzung für die Ausbezahlung der Sanierungsförderung in diesem Bereich. Gefördert werden praktisch alle Maßnahmen von der erstmaligen Errichtung eines Kaltdaches über die Verbesserung der thermischen Qualität des Gebäudes bis hin zu den Umbaumaßnahmen für Menschen mit Behinderung und für die Wohnbedürfnisse von Großfamilien. Ihr Zimmermeister steht Ihnen dazu und zu vielen anderen Themen rund um die Sanierung mit Rat und Tat zur Seite! ••• Seite 25 Sanierung Allgemein So sanieren Sie richtig! Wie Sie an ein Sanierungsprojekt herangehen sollten E in Sanierungsprojekt will gut geplant sein, denn es ist kosten- und auch zeitintensiv. Unbedingt zu Rate ziehen sollten Sie einen Experten (Energieberater, Meisterbetriebe der verschiedensten Professionen etc.), der Ihnen Auskunft über Mängel des Sanierungsobjektes, nötige und nicht nötige Sanierungsschritte, Vorgehensweise, technische Lösungen und das Verhältnis an eingesetztem Geld und erzielter Effizienzsteigerung bzw. Energieeinsparung geben kann. Wenn Sie folgende fünf Schritte beherzigen, können Sie bei Ihrer Sanierung viel Zeit, Geld und Nerven sparen und Ihr dann energieeffizientes Eigenheim genießen. 1. Bestandsaufnahme Der erste Schritt sollte die Erstellung eines Energieausweises sein (wer diesen erstellen darf, lesen Sie im Kapitel „Energieausweis“). Ein Berater kommt dabei zu Ihnen ins Haus, um sich vor Ort ein Umfassende Planung unter Einbeziehung von Experten ist der halbe Sanierungserfolg Seite 26 ••• Bild vom zu sanierenden Objekt zu machen. Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten, verrät Ihnen die „Checkliste Energieausweis“ in dieser Broschüre. Aufgrund der Unterlagen und des Vor-Ort-Augenscheins der wichtigsten Parameter (Bausubstanz, Dämmung, Dach, Heizungsanlage, Warmwasserbereitung, Zustand der Rohre, Wärmebrücken, Energie- und Wasserverbrauch, Ursachen für Baumängel etc.) kann der Berater den (Bestands-) Energieausweis erstellen. Der Energieausweis ist die Grundlage für alle weiteren Schritte im Sanierungsprozess – und auch die Basis für den Erhalt einer Förderung. 2. Planung und Erstellung des Sanierungskonzeptes Auf Basis des Energieausweises unterbreitet Ihnen Ihr Berater Vorschläge für sinnvolle und realisierbare Sanierungsvarianten. Er gibt Ihnen Infos und Tipps, erklärt Ihnen die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen und die optimale Reihenfolge dieser Maßnahmen für Ihr Projekt. Zudem kann Ihnen Ihr Berater Infos über Fördermöglichkeiten zu den einzelnen Sanierungsschritten geben. Gemeinsam mit Ihnen – unter Einbeziehung der individuellen baulichen, aber auch finanziellen Möglichkeiten und Ziele und unter dem Aspekt optimaler Förderausnutzung – erarbeitet der Berater ein Sanierungskonzept. 3. E inholen von Angeboten Der erste Schritt der eigentlichen Umsetzung besteht im Einholen von Angeboten ausführender Unternehmen. Der Energieausweis liefert alle dazu nötigen Informationen über Flächen und Materialien. Aufgrund der standardisierten, objektiven Angaben im Energieausweis lassen sich die Angebote sehr gut vergleichen. Wenn Sie sich für ein oder mehrere Angebote (zu Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen, z.B. Dach, Fenster, Fassade, Heizung) entschieden haben, geht es an die Vertragsgestaltung. ••• Seite 27 Sanierung Allgemein Idealerweise sollten Sie nicht nur den Gegenstand der Leistungen an sich in den Vertrag aufnehmen, sondern auch Maßnahmen, die die Qualität der erbrachten Leistung bestätigen bzw. sichern (Thermografische Aufnahme vom Gebäude o.ä.) 4. Förderbeantragung & Durchführung der Sanierungsarbeiten Bevor mit der Durchführung der Arbeiten begonnen wird, muss der Antrag auf Sanierungsförderung gestellt werden. Ein späteres Ansuchen um Förderung ist nicht möglich. Mit dem Nachweis über die elektronische Übermittlung des Energieausweises und des Energieberatungsprotokolls in die dafür vorgesehene Datenbank für Energieausweise kann mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden. 5. Kontrolle Während der Durchführung der Sanierung kann anhand des Energieausweises kontrolliert werden, ob Ausführung und Materialien auch wirklich der Planung entsprechen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten lassen sich mittels verschiedener Testmethoden die Auswirkungen/Erfolge der Sanierung überprüfen. Vorrang für Profis Nicht nur wegen der Sanierungsförderung sollte man Fachleuten den Vorzug geben Seite 28 ••• Landesinnungsmeister Erich Grentschacher Keine gelungene Sanierung ohne Bauhilfsgewerbe V oraussetzung für eine zeitgemäße energetische Wärmedämmung der Gebäudehülle sind entsprechende Dämmstoffdicken, geeignete Materialien und Dämmsysteme. Stuckateure und Trockenbauer sowie Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer gewährleisten die Qualität der Ausführung. Bei verputzten Fassaden bietet sich ein Wärmedämmverbundsystem oder eine vorgehängte Fassade zur Ausführung an. Das Wärmedämmverbundsystem ist, wie der Name es schon beschreibt, ein System bestehend aus Dämmstoffplatten, welche mit einem speziellen Klebemörtel direkt auf den bestehenden Außenputz bzw. das Mauerwerk geklebt werden. In der Regel müssen die Dämmstoffplatten noch zusätzlich verdübelt werden, bevor eine Schicht Armierungsmörtel und das Armierungsgewebe aufgebracht werden. Darauf wird schließlich der Außenputz (Endbeschichtung) aufgetragen. Die hinterlüftete vorgehängte Fassade besteht aus einer Unterkonstruktion, einschließlich erforderlicher Dämmstärke. Als witterungsbeständige Verkleidungsmaterialien kommen Faserzementplatten, Kunststein, Holzschalungen oder Putze auf geeigneten Trägerplatten zum Einsatz. Geschoßdecken dämmen Zu einer umfassenden energetischen Gebäudesanierung gehören auch die Dämmung der obersten Geschoßdecke und der Kellerdecke aus geeigneten Dämmmaterialien, wie zum Beispiel Mineralwolle, Kork, Hartschaumplatten. Diese Aufbauten sind auch als fertige Systeme erhältlich. Wenn erhöhte Brandschutzanforderungen gefordert sind, sind auch spezielle Brandschutzplatten dafür erhältlich. Ihr kompetenter Ansprechpartner: Einen Stuckateur und Trockenbauer oder Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer finden Sie auf http://wko.at/ktn/ bauhilfsgewerbe Sanierung Allgemein ••• Seite 29 Checkliste Bestandsaufnahme bei einer Sanierung Bereich nötige Erhebungen/Schritte mögliche Ansprechpartner Recht Eigentumsverhältnisse Nutzungsrechte und Dienstbarkeiten Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Baubewilligung Grundbuch, Bezirksgericht, Notar Grundbuch, Bezirksgericht, Notar Bauamt der Gemeinde Bauamt Baugeschichte Objektgeschichte, Baustufen, Umbauten Fotos Vorbesitzer, Nachbarn, eventuell Baumeister und Handwerker Vorbesitzer, Nachbarn, Archive, evtl. Gemeindechroniken Bestandsaufnahme BautechnikRecherche vorhandener Pläne Sichtung der Pläne, Überprüfung auf Richtigkeit Bauaufnahme bei unzureichenden Plänen Vorbesitzer, Bauamt, Vermessungsamt, evtl. Archive Architekt, Baumeister Architekt, Baumeister Bau- und Werkstoffe (eventuelle Problemstoffe), Aufbau, Konstruktion, verwendete Techniken Bauschadens-, Mängel-, Ursachenbehebung Überprüfung der Statik (Tragverhalten und Tragfähigkeitsnachweis) Architekt, Baumeister, Bauphysiker Architekt, Baumeister, Bauphysiker, Bauchemiker Statiker Brandschutz Brandschutzvorschriften bereits im Planungsstadium berücksichtigen Architekt, Baumeister, Brandschutzsachverständiger, Gemeinde Schallschutz Anforderungen an den Schallschutz bereits im Planungsstadium berücksichtigen (z.B.: Trittschall bei Deckenkonstruktionen) Bauphysiker Haustechnik Heizung, Kamin, Sanitäranlagen, Wasser, Haustechnikplaner, Heizungs Kanal, Lüftung, Elektrik, Beleuchtung, und Lüftungstechniker, Elektriker, bestehende Leitungsführungen und SchächteSanitärfachmann, Installateur Energieverbrauch Ermittlung über Rechnungen, Berechnungen der U-Werte, Berechnungen des derzeitigen und gewünschten Heizwärmebedarfs Energieberater Quelle: energiebewusst kärnten · www.energiebewusst.at Seite 30 ••• Schöner wohnen und dabei Geld sparen Die Malermeister bieten Wärmedämmung und Farbgestaltung aus einer Hand Rudolf Bredschneider, Landesinnungsmeister „Malermeister decken ein breites Spektrum an Leistungen ab: von der Wärmedämmung über Dekorputz bis zur Farbgestaltung“ E iner der Eckpfeiler in einem Sanierungsprojekt ist die Wärmedämmung. Die Sanierung der Außenhülle steht dabei am Anfang jeder thermischen Sanierung. Allein durch Dämmmaßnahmen – Fenstertausch und Keller- bzw. Dachdeckenisolierung noch gar nicht berücksichtigt – können bis zu 40% der Heizkosten eingespart werden. Erster Ansprechpartner zum Thema „Wärmeverbundsystem“ ist der Malermeister. Er bietet alles aus einer Hand: Von der Anbringung der Wärmedämmung über die trendige Fassadengestaltung bis zu einer ungeahnten Vielfalt an Variationen zur Innenraumgestaltung. Durch Bildanimation kann der Malermeister verschiedene Möglichkeiten vorab am Computer präsentieren, was hilfreich bei der Entscheidungsfindung ist. Wichtig auch sein Expertenwissen in Bezug auf die Materialien und deren Gesundheitsverträglichkeit bzw. Umweltfreundlichkeit. Tipp: Achten Sie bei der Sanierung auf atmungsaktive Materialien, um Feuchtigkeits- und Schimmelschäden zu verhindern! Sollten sie aber schon passiert sein, ist der Malermeister bei ihrer Behebung behilflich. Profis statt Ärger Die richtige Farbharmonie ist ein wesentlicher Faktor für die Wohn- und damit für die Lebensqualität. Auch wenn für so manchen der „Do-ityourself“-Gedanke verlockend scheinen mag: Es bedarf umfassenden Know-hows, um auf Dauer Freude mit der Innenraumgestaltung zu haben. Die Kärntner Malermeister sind Experten für den richtigen Einsatz der Farben und Materialien, für die jeweiligen Untergründe, für professionellen Anstrichaufbau sowie für den Einsatz geeigneter Werkzeuge und Hilfsmittel. So ist gewährleistet, dass das Gesamtsystem aus Farbe und „Unterbau“ anhaltend zu hoher Wohnqualität beiträgt. Wenn man sich an einen Profi wendet, kann man auch von der Kärntner Sanierungsförderung profitieren: Von den Tätigkeiten der Malermeister werden im Zuge eines Sanierungsvorhabens Wärmeverbundsysteme, Isolationsarbeiten und die Altbausanierung gefördert. Nähere Informationen unter www.malermeister-kaernten.at Energieberatung, Energieausweis, Beratungsstellen, Energiespartipps ••• Seite 35 Energieberatung Unverzichtbar: Der Energieausweis Ohne den „Typenschein für Gebäude“ werden keine Baubewilligungen erteilt, gibt es keine Förderungen und sind Verkauf, Vermietung und Verpachtung nicht möglich D er Energieausweis ist vergleichbar mit einem Typenschein fürs Auto. Der Energieausweis beschreibt den Energiestandard eines Gebäudes in seiner Gesamtheit. Durch eine einheitliche Darstellung über Kennzahlen wird der Energiebedarf unabhängig vom individuellen Benutzerverhalten berechnet. Dadurch werden eine objektive Bewertung und ein Vergleich von Gebäuden möglich. Alle wesentlichen Kennzahlen in Bezug auf den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser sind daraus ersichtlich. Weiters beschreibt der Energieausweis den Aufbau des Gebäudes (Außenwand, Decken, Fenster ...), die Heizungsanlage und die eingesetzten Energieträger sowie die Anlagen zur Warmwasserversorgung. Ähnlich wie z.B. bei Kühlschränken, erfolgt eine einfache Einteilung der Gebäude in grafischer Form anhand eines Energielabels über die Klassen A++ (beste Qualität) bis G (schlechteste Qualität). Mit dem Energieausweis erhalten Bauherrn nicht nur Aufschluss über den Energiebedarf des Gebäudes, sondern auch über Energieeinsparpotenziale. Energieausweis Ohne Energieausweis gibt es keine Baubewilligung, keine Förderungen, sind Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden nicht möglich Basis für Baubewilligung & Förderungen In Kärnten ist ein Energieausweis für Neubauten, aber auch für Verkauf, Verpachtung und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen verpflichtend vorgeschrieben. Ohne gültigen Energieausweis gibt es keine Baubewilligungen für Neubauten. Ein Zu- oder Umbau hingegen stellt – nach derzeit geltender Rechtsmeinung in Kärnten – die Änderung eines bestehenden Gebäudes dar und ist damit kein Neubau. Das heißt, dass bis auf weiteres auch künftig für Baugenehmigungen im Falle eines Zuoder Umbaus kein Energieausweis erforderlich sein wird. Fortsetzung auf Seite 38 Seite 36 ••• ••• Seite 37 Energieberatung, Energieausweis, Beratungsstellen, Energiespartipps Ein Energieausweis sollte für jedes Gebäude erstellt werden Seite 38 ••• Das Vorhandensein eines Energieausweises stellt auch die Basis für fast alle Förderungen rund um Energie, Wohnbau und Sanierung dar. Von der Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises sind nur wenige Gebäude ausgenommen. Dies sind zum Beispiel Baudenkmäler, Kirchen und Gebäude, die nicht beheizt oder gekühlt werden, sowie freistehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m². Gesetzlicher Hintergrund Grundlage für die Verpflichtung zur Vorlage von Energieausweisen ist die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2002 und die nun erfolgte Umsetzung in Österreich und Kärnten. Durch das Umsetzen Bei Vorlage dieses Gutscheines erhalten Sie 10% Nachlass der wirtschaftlichen Energiesparpotenziale wird nicht nur das Haushaltsbudget entlastet, sondern es kann auch ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Verminderung des Treibhauseffektes erzielt werden. Wer darf Energieausweise ausstellen? Zur Ausstellung von Energieausweisen sind folgende Gewerbe berechtigt: Uneingeschränkt befugt sind Baumeister, Unternehmen aus den Bereichen Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Lüftungstechnik, Ingenieurbüros einschlägiger Fachrichtung, Zimmermeister und Ziviltechniker mit einschlägiger Befugnis. Für Rauchfangkehrer, Hafner und Ingenieurbüros für Innen ••• Seite 39 Energieberatung, Energieausweis, Beratungsstellen, Energiespartipps architekten gilt eine auf bestehende Wohngebäude bzw. Einund Zweifamilienhäuser beschränkte Befugnis. energie:bewusst Kärnten und die Kelag sind ebenfalls befugt Energieausweise auszustellen. Erforderliche Unterlagen Grundsätzlich werden für den Energieausweis folgende Unterlagen benötigt: v Antrag auf Energieausweis (Formular online unter http://www.energiebewusst.at zum Download) v Bauteilbeschreibungen v Aktueller Einreichplan inkl. aller Änderungen (Kopie im Originalmaßstab) v Detailpläne der Haustechnik (z.B. Heizungsplan) v Prüfbericht der Fenster (Ausstellungsdatum nach dem 01.08.2003). Wird kein Prüfbericht der Fenster beigelegt bzw. sind die detaillierten Herstellerangeben nicht ersichtlich, werden Standardwerte angenommen. Im Falle von Sanierungen ist das Bestandsgebäude zusätzlich durch aktuelle Fotos zu dokumentieren: v Fassadenansichten v Fotos der Zu- und Umbauten v Fotos aus dem Heizraum v Fotos der Haustechnik (z.B. Lüftung) Bitte beachten: Alle Angaben müssen den tatsächlichen Ist-Zustand des Gebäudes beschreiben. Sollten die Unterlagen nicht vollständig sein, kann kein Energieausweis erstellt werden. Kosten des Energieausweises Bei der Berechnung eines Energieausweises wird das gesamte Gebäude wie es in der Natur steht oder stehen soll im Computer „nachgebaut“. Dementsprechend können die Kosten sehr unterschiedlich sein. Für einen Neubau muss man derzeit als Richtpreis mit ca. € 420,inkl. MWSt rechnen. Bei älteren Gebäuden hängen die Kosten im Wesentlichen von der Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen ab. Wenn alle Pläne und Baubeschreibungen vorhanden sind, sind die Kosten mit jenen von Neubauten vergleichbar. Mehraufwand aufgrund fehlender Unterlagen verteuert den Ausweis. In jedem Fall ist das Einholen mehrerer Angebote sinnvoll, da die Kosten erfahrungsgemäß stark differieren können. Unterlagen Ohne vollständige Unterlagen kann kein Energieausweis ausgestellt werden Seite 40 ••• Kelag-Energieberatung: Viele Kunden schätzen die Kompetenz der Kelag-Energieberater. Mit dem Ausbau der Energieberatung trägt die Kelag den steigenden Kundenanfragen Rechnung. Die ständig schwankenden Energiepreise veranlassen viele Hausbesitzer und Häuslbauer, sich über Heizkosten und Heizsysteme Gedanken zu machen. Allein im Jahr 2009 suchten mehr als 6000 Kunden Rat und Tat bei der Kelag-Energieberatung. Individuell beraten Eine kompetente Beratung ist der Grundstein für jahrzehntelanges zufriedenes Genießen des Eigenheimes. Bei Hausbau und Sanierung ist ein Gesamtkonzept gefragt. Die Kelag-Energieberater sind spezialisiert, auf die individuellen Bedürfnisse der Bauherren einzugehen. „Dabei geht es nicht nur um das Thema Kelag-Energieberater – ganz in Ihrer Nähe: Telefon (0463)525-1655 [email protected] www.kelag.at „Heizen“, sondern auch um andere Einflussfaktoren auf den Energieverbrauch, wie z. B. Baumaterial, Türen, Fenster, Wärmedämmung von Außenwänden und Geschossdecken“, erklärt Willibald Kohlweg, Leiter der Kelag-Energieberatung. „Beim Berechnen des Energieausweises achten wir darauf, mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen die Energieeffizienz zu steigern und ein Maximum an Förderung zu erreichen.“ ••• Seite 41 Energieberatung, Energieausweis, Beratungsstellen, Energiespartipps jede Beratung ein Gewinn Energiekreislauf Ob beim Hausbauen, Sanieren oder täglichem Energienutzen – viele Einflussfaktoren wirken auf den Energieverbrauch und beeinflussen sich gegenseitig. Egal, für welches Thema im Energiekreislauf Beratungsbedarf besteht, die KelagEnergieberater helfen gerne weiter. Kelag-Energieberatung – der Vorteil auf der Hand l Sie erhalten umfassende Information l Sie erhalten Vergleiche von Heizsystemen und Heizkosten l Sie optimieren Ihre Betriebskosten auf Jahrzehnte l Sie maximieren Ihre Förderungen l Sie wissen über wirtschaftlich vertretbare Investitionen Bescheid l Sie werden top informiert – die Kelag-Energieberater sind up-to-date Seite 42 ••• Energieberatungsstellen in Kärnten Arbeiterkammer Kärnten Fachberatung Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt, Tel.: 050/ 477 E-Mail: [email protected] Internet: www.akktn.at „Haus & Bau“ Bürgerservice Serviceeinrichtung des Landes Kärnten, Abteilung 7 Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt Tel.: 050/536-30 788 Fax: 050/536-30 790 E-Mail: [email protected] energie:bewusst Kärnten Koschutastraße, 9020 Klagenfurt Tel.: 050/536-30 882 Fax: 050/536-30 888 E-Mail: [email protected] Internet: www.energiebewusst.at KELAG Arnulfplatz 2, 9010 Klagenfurt Tel.: 0463/525-0 Fax: 0463/525-15 96 E-Mail: [email protected] Internet: www.kelag.at IG Passivhaus Kärnten Netzwerk für Information, Qualität und Weiterbildung Hauptstraße 25, 9620 Hermagor Tel.: 0660/34 21 440 E-Mail: [email protected] Internet: www.igpassivhaus.at Ressourcen Management Agentur GmbH Technologiepark Villach Europastraße 8, 9524 Villach Tel.: 04242/89 02 70 Fax: 04242/89 02 722 E-Mail: [email protected] Internet: www.rma.at AAE-Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie Wirtschaftskammer Kärnten Unterer Heidenweg 7, 9500 Villach Tel.: 04242/23 224 Fax: 04242/23 224-1 E-Mail: [email protected] Internet: www.aee.or.at Servicezentrum Europaplatz 1, 9021 Klagenfurt Tel.: 05/90 90 4-741 Fax: 05/90 90 4-744 E-Mail: [email protected] Internet: www.wko.at/ktn Magistrat Klagenfurt Abteilung Umweltschutz Bahnhofstraße 35, 9010 Klagenfurt Tel.: 0463/537-48 86 Fax: 0463/51 16 94 E-Mail: umweltschutz@ klagenfurt.at Internet: www.klagenfurt.at Stadt Villach Abenteuer Bau Rathausplatz 1, 9500 Villach Tel.: 04242/205-48 00 Fax: 04242/205-48 99 E-Mail: [email protected] www.villach.at/abenteuerbau EKG-Energie Klagenfurt GmbH Kundenservice St. Veiter Straße 31, 9020 Klagenfurt Tel.: 0463/521-880 Fax: 0463/521-789 E-Mail: kundenservice@ energieklagenfurt.at www.energieklagenfurt.at ••• Seite 43 Energieberatung, Energieausweis, Beratungsstellen, Energiespartipps Energie sparen leicht gemacht! Wie Sie mit einfachen Maßnahmen Heiz- und Stromkosten sparen können D ie Sanierung eines Hauses oder einer Wohnung ist der beste Weg, auf Dauer viel an Energiekosten einzusparen. Da rüber hinaus bietet aber eine Vielzahl kleiner Maßnahmen enormes Sparpotenzial für jeden Haushalt. a) Stromkosten sparen In den Haushalten steigt der Stromverbrauch aufgrund der steigenden Technisierung. Es bieten sich aber zahlreiche Möglichkeiten zum Gegensteuern. v Gerätekauf: Energie effizienz beachten Achten Sie bei der Neuanschaffung von Elektrogeräten auf deren Energieeffizienz. Haushaltsgeräte (wie Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte u. dgl.) werden mit dem einheitlichen EU-Energieetikett gekennzeichnet. „A“ bedeutet, dass das Gerät einen niedrigen Energie- und Stromverbrauch hat; bei Klasse „G“ sind der Energieverbrauch und die damit verbundenen Energiekosten sehr hoch. Bei Kühlgeräten gibt es zusätzlich die Klassen A+ und A++. Ein Kühlgerät mit der Effizienzklasse A+ verbraucht rund 25 %, ein A++ Gerät sogar rund 45 % weniger Strom, als ein vergleichbares Gerät, das die Anforderungen der Klasse A gerade noch erfüllt. Man kann sich leicht ausmalen, um wie viel mehr ein älteres Gerät der Klassen B oder C an Strom frisst. v Sparen beim Kühlschrank Ein Kühl- oder Gefriergerät sollte nicht direkt an einer Wand stehen. Je größer der Abstand, desto besser ist die Belüftung der Kühlaggregate auf der Rückseite. Ein Kühlschrank mit zu geringer Belüftung benötigt mehr Energie. Schon gar nicht sollte der Kühlschrank neben dem Herd, dem Geschirrspüler oder der Heizung stehen. Im Kühlschrank sollten Sie auf die richtige Temperatur achten. Am energiesparsamsten sind Temperaturen von +5 °C bis +6 °C bzw. bei empfindlichen Speisen wie Fisch oder Faschiertem +4 °C. Außerdem sollte die Kühlschranktür nur kurz geöffnet werden, denn je mehr Kälte beim Öffnen entweicht, desto mehr Energie wird anschließend zum neuerlichen Abkühlen benötigt. Warme Speisen sollten erst nach dem Abkühlen in den Kühlschrank gestellt werden. v Sparen beim E-Herd Passen Sie die Töpfe an die Herdplattengröße an. Ist der Topf nur 1 cm kleiner als die Herdplatte, geht bereits ein Drittel der Energie verloren. Kaufen Sie auch Töpfe und Pfannen, deren Böden die Wärme besser leiten. Kochen Sie nie ohne Deckel – so vervierfacht (!) sich der Energieverbrauch. Nutzen Sie zudem die Restwärme: Kochstellen halten die Temperatur noch 5 -10 Minuten nach dem Abschalten. Auch im Backrohr lässt sich Seite 44 ••• v Sparen beim Geschirrspüler Schalten Sie den Geschirrspüler nach Möglichkeit erst ein, wenn er voll beladen ist. Für nur leicht verschmutztes Geschirr Sparprogramme verwenden. Und: auch händisches Vorspülen mit Warmwasser verbraucht viel Strom! v Sparen bei Waschmaschine und Trockner Bei normaler Schmutzwäsche reichen 40°C völlig aus, um für Sauberkeit zu sorgen. Vorwäsche und Kochwaschgang sind für gewöhnlich gar nicht nötig. Wenn Sie Kochwäsche nur bei 60°C waschen, senken Sie Ihren Stromverbrauch um bis zu 35%. Trocknen Sie nur gut geschleuderte Wäsche (mind. 1000 Umdrehungen/Minute) im Wäschetrockner, der verbraucht so weniger Energie. Trocknen Sie Wäsche, die gebügelt werden soll, nur „bügelfeucht“, nicht „schranktrocken“. v Sparen bei „Stand-by“-Geräten Die Stand-by-Funktionen diverser Geräte verursachen einen sehr hohen Stromverbrauch. Alleine die elektronischen Uhren von Elektrogeräten, wie E-Herd, Mikrowellenherd, Radiowecker und dergleichen verbrauchen bis zu 100 kWh pro Jahr. Schalten Sie Ihre Geräte entweder ganz ab oder verwenden Sie eine abschaltbare Steckdosenleiste. v Sparen bei der Beleuchtung Energiesparlampen verbrauchen bis zu 80 % weniger Strom als vergleichbar helle Glühlampen. Zudem liegt die Leuchtdauer einer herkömmlichen Glühlampe bei rund 1.500 Stunden, die von Energiesparlampen im Durchschnitt bei ca. 12.000 Stunden. die Nachwärme bis zu 10 Minuten lang nutzen. Der Stromverbrauch kann dadurch um etwa 20% reduziert werden. Vermeiden Sie unnötiges Öffnen der Backrohrtüre. Dreimaliges Öffnen erhöht den Stromverbrauch um 10%. v Sparen mit dem Mikrowellenherd Portionsweises Aufwärmen in der Mikrowelle (für bis zu 3 Personen) spart im Vergleich zur Zubereitung am Herd bis zu 70% Strom. Auch Flüssigkeiten bis zu 1/2 Liter können in Mikrowellengeräten schneller und sparsamer erwärmt werden als am Herd. b) Heizkosten sparen Der Bereich der Heizkosten ist zumeist der größte Energiekostenfaktor in einem Haushalt. Hier lassen sich durch folgende Maßnahmen leicht Einsparungen erzielen: v Raumtemperatur nicht zu hoch wählen Eine Faustregel besagt, dass jedes Grad weniger an Raumtemperatur eine Kostenersparnis von rund 6% der gesamten Heizkosten bringt. Vermeiden Sie daher, Räume, in denen man sich kaum oder gar nicht aufhält, zu sehr zu beheizen. v Thermostat richtig nutzen Vielfach werden Thermostate zum Aufheizen eines Raumes zunächst einmal voll aufgedreht. Hierdurch erreicht man jedoch keinesfalls, dass ein Raum schnell auf die gewünschte Temperatur erwärmt wird, sondern nur ein “Überhitzen” des Heizkörpers und verschwendet somit Energie. Besser: Nur die Nullstellung, eine Einstellung für die “ideale” Raumtemperatur und eine Einstellung für eine abgesenkte ••• Seite 45 Raumtemperatur (z.B. für die Nacht) verwenden. v Stoßlüften statt Kippen Mehrmaliges Stoßlüften pro Tag – für fünf bis zehn Minuten, je nach Jahreszeit und Witterung – bei weit geöffneten Fenstern bringt ausreichend Frischluft in den Raum. Danach alle Fenster wieder schließen. Langes Kippen der Fenster führt zu einem Auskühlen von Wänden und Mobiliar und somit zu Energievergeudung, da man den Raum wieder stärker aufheizen muss. v Heizkörper nicht verdecken Heizkörper, die von Möbeln oder Vorhängen verdeckt sind, treiben den Energieverbrauch in die Höhe. Regelmäßiges Entlüften der Heizkörper und die Dämmung der Rohre sorgen für effiziente Wärmeabgabe und vermeiden sinnlosen Energieverbrauch. Energieberatung, Energieausweis, Beratungsstellen, Energiespartipps c) W asserkosten sparen Selbstverständlich können Sie ohne großen Aufwand auch Ihren Wasserverbrauch senken vD uschen statt baden: ein Vollbad verbraucht zwischen 80 und 200% mehr Wasser als einmal Duschen vB eim Duschen und Zähneputzen zwischendurch den Wasserhahn zudrehen! vW aschmaschine und Geschirrspüler nie mit halber Ladung laufen lassen und nach Möglichkeit Spargänge benutzen, Vermeiden Sie händisches Vorwaschen unter fließendem Wasser! vT ropfende Wasserhähne und undichte WC-Spülkästen reparieren oder austauschen! Bis zu 5.000 Liter pro Jahr können sonst verloren gehen vW C-Spülkästen mit Stopptaste verwenden oder alte Kästen mit WC-Wasserstopp nachrüsten. vF ür Gartenbesitzer: Pflanzen mit Regenwasser tränken. Dazu Wasser von der Regenrinne in ein Wasserfass umleiten. Und: Rasen nicht zu kurz schneiden, dann trocknet er nicht so schnell aus. Dämmung und Wärmeschutz ••• Seite 47 Wärmedämmung Entscheidend: gute Wärmedämmung Was Sie über Dämmung und Wärmebrücken wissen sollten D ie Wärmedämmung ist ein entscheidender Faktor bei der Sanierung eines Gebäudes. Schließlich wird durch sie der Rahmen-Energieverbrauch für Jahrzehnte abgesteckt. Durch entsprechende Dämmstärken der Außenwände, des Dachs und der Kellergeschoßdecke können die größten Energieverluste beseitigt werden. Welche Dämmstoff dicken sind nötig? bei Wärmedämmverbundsystemen (auch „Vollwärmeschutz“ genannt) Mate rialdicken von ca. 20 cm, bei Konstruktionen mit Holzlatten (Leichtbauten) – wie z.B. bei vorgehängten Fassaden – ca. 24 cm erforderlich. Die Außenwände eines Hauses stellen in Summe die größte Fläche dar, deswegen ist es hier besonders wichtig, große Dämmstoffdicken einzusetzen. Die von Experten empfohlene Dicke hängt vom gewählten Dämmsystem ab. Die Dämmstoffdicke bei Außenwänden sollte aber in jedem Fall mindestens 14 cm betragen. Um den Niedrighausstandard zu erreichen sind etwa Im Dachbereich sollte man für die oberste Geschoßdecke bei herkömmlichen Dämmstoffen mindestens 22 cm, bei einer Zwischensparrendämmung mindestens 28 cm Dämmstärke vorsehen. Der Unterschied ergibt sich aus der schlechteren Dämmwirkung durch die Holzkonstruktion bei der Zwischensparrendämmung. Für den Niedrigenergiehaus-Standard Energiesparen Die Dämmung von Bauteilen bringt die größte Energieeinsparung mit sich sind Dämmstoffdicken von 30 bis 40 cm erforderlich. Bei der Kellerdecke sollte die Dämmstoffdicke 10 cm nicht unterschreiten, die tatsächliche Dicke richtet sich aber nach der Raumhöhe der Kellerräume und der Höhe der Tür- und Fensterstürze. Welche Dämmmaterialien wählen? Für die Wahl der Dämmmaterialien sind verschiede- Seite 48 ••• ne Faktoren entscheidend, insbesondere jedoch die Dämmwirkung, die Dampfdurchlässigkeit, die Umweltverträglichkeit und natürlich die Kosten. Für die Dämmwirkung entscheidend ist die Wärmeleitfähigkeit eines Materials. Diese wird durch den sogenannten „Lambda-Wert“ angegeben. Je niedriger dieser Wert, desto besser die Dämmwirkung. Den Lambda-Wert eines Dämmstoffes gibt die Produktinformation an bzw. ist dieser vom Hersteller zu erfragen. Ein ebenso wichtiges Kriterium wie die Dämmwirkung ist die Dampfdurchlässigkeit. Nicht jeder Dämmstoff kann auf jede Wand aufgebracht werden, ohne dass es zu Problemen mit dem Dampfdurchgang kommt. Geschäumte Dämmstoffe wie Polyurethan oder Polystyrol weisen einen höheren Dampfdiffusionswiderstand auf, sind also nicht so dampfdurchlässig. Bei ihrer Verwendung in Kombination mit einem Ziegelmauerwerk ist Vorsicht geboten. Ökologische Dämmmaterialien wie Mineralwolle, Hanf, Zellulose oder Mineralschaumplatten sind in diesem Falle besser geeignet. Die bisherigen baulichen Gegebenheiten bestimmen also den zu wählenden Dämmstoff mit. Wärmebrücken vermeiden Wärmebrücken sind begrenzte Flächen bei Außenbauteilen, durch die bei einer guten Wärmeleitung große Wärmemengen nach außen transportiert werden und so verloren gehen. Raumseitig entstehen dann kalte Oberflächen, da diese durch die Raumwärme nicht rasch genug aufgewärmt werden können. An den kalten Raumflächen kondensiert permanent die Feuchtigkeit aus der Raumluft, früher oder später entsteht Schimmel. Zudem verursachen Wär- ••• Seite 49 Dämmung und Wärmeschutz mebrücken einen höheren Energieverbrauch. Gegen Wärmebrücken geht man am besten vor, indem man die betreffenden Bauteile außen gut dämmt. Dabei kommt es auf das Dämmmaterial und dessen Dicke ebenso an, wie auf die Qualität der Arbeitsausführung. Wärmebrücken können mit einer Wärmebildkamera sichtbar gemacht werden. Bau thermografische Aufnahmen führt u.a. energie:bewusst Kärnten durch (nähere Infor- mationen unter www.energiebewusst.at ) In der Praxis kommen folgende Wärmebrücken besonders häufig vor: Thermografie Ein Wärmebild gibt Aufschluss darüber, wo Wärmeenergie verloren geht Seite 50 ••• v an Außenwandecken, da durch die größere äußere Oberfläche der Wand im Eckbereich mehr Wärme nach außen dringt Lösung: Durch eine lückenlose Wärmedämmung steigen die Oberflächentemperaturen und Wärmebrücken werden entschärft oder beseitigt. v bei nicht unterkellerten Gebäuden Lösung: unter die Fundamentplatte einen stark belastbaren Dämmstoff verlegen v bei Balkonplatten Lösung: Balkonplatte entkoppelt vor die Fassadendämmung stellen oder „ein packen“ der Balkonplatte mit 6-8 cm Dämmstoff v bei Fenstern Lösung: Fenster nur mehr an der Außenkante vom Mauerwerk einbauen und den Rahmen überdämmen Alles dicht? Für den Energieverbrauch ist nicht nur eine gute Wärmedämmung relevant, sondern auch die Luft und Winddichtheit der Gebäudehülle. Dabei wird die Wirkung von kleinen Fugen und Ritzen meist unterschätzt. Diese führen dazu, dass die Luftschichten im Dämmstoff nicht mehr stehen, sondern sich bewegen und die Dämmwirkung verloren geht. Die warme und feuchte Raumluft kann so von innen in die Fugen eindringen und die Bausubstanz durchfeuchten. Dies kann zu verschlechtertem Schallschutz, zu Schimmelbildung und sogar zu massiven Bauschäden führen. Vom erhöhten Wärmeenergieaufwand ganz zu schweigen. Häufigste Schwachstellen: Jede Durchdringung der luftdichten Ebene, beispielsweise durch Abluftrohre und Kamin. Dazu Schwellen, Dachflächenfenster, Anschlussstellen Dachschräge-Wand, Holzriegelwände oder Fenster- und Türenanschlüsse. In der Praxis kann sich bei der Sanierung die Herstellung der Luft- und Winddichte als sehr schwierig erweisen: Unzugängliche Bereiche, verschiedenste Materialien aus dem Bestand und komplizierte Dachstuhlkonstruktionen stellen erhöhte Anforderungen. Sorgfältige Planung unter Einbeziehung von Experten ist deshalb dringend angeraten. ••• Seite 51 Dämmung und Wärmeschutz Seite 52 ••• Dämmung: außen vor innen Die wichtigsten Dämmsysteme im Detail H eutzutage ist die Auswahl der Dämmstoffe bzw. Dämmsysteme ebenso groß wie die Anzahl der Anwendungsmöglichkeiten. Was allgemein gültig ist, sind die Anforderungen an das Dämmmaterial: In erster Linie sind das ein möglichst guter Dämmwert des Gesamtaufbaus, dazu Feuchtigkeits- und Schallschutz. Nicht zu vernachlässigen sind auch Eigenschaften wie Belastbarkeit (Böden, Dachausbauten) und Brennbarkeit. Dämmung von Außenwänden Grundsätzlich gilt: Aus bauphysikalischen Gründen ist eine Außendämmung einer Innendämmung vorzuziehen. Bei in Massivbauweise errichteten Gebäuden kann der Dämmstoff dampfdicht sein, bei Häusern in Holzbauweise sollte er die Feuchtigkeit nach außen transportieren (diffusionsoffen). Bei der Dämmung der Außenwände sind das Wärmedämmverbundsystem (bei verputzen Fassaden) und die Vorhangfassade (bei verkleideten Fassaden) die gängig sten Varianten. Im Falle denkmalgeschützter oder aus anderen Gründen schützenswerter Fassaden sollte man eine Innendämmung durchführen. Wärmedämmverbundsystem (Vollwärmeschutz) Das Wärmedämmverbundsystem – auch „Vollwärmeschutz“ genannt – setzt sich aus Dämmstoffplatten zusammen, die mittels eines speziellen (Klebe-)Mörtels direkt auf den vorhandenen Untergrund bzw. Außenputz aufgebracht werden (siehe Foto). Darüber kommt eine Schicht mit Armierungsmörtel und Armierungsgewebe (Unterputz). Beim Wärmedämmverbundsystem ist – wie der Name schon sagt – darauf zu achten, ein abgestimmtes System aus Platte, Kleber, Gewebe etc. einzusetzen und nicht einzelne Komponenten zu kaufen und zu kombinieren. Die Dämmwirkung und Beständigkeit solcher Kombi nationen reicht an die von integrierten Systemen nicht heran. Wichtig: Vor dem Aufbringen der Dämmung müssen die Wände auf Feuchtigkeit überprüft und gegebenenfalls trockengelegt werden. ••• Seite 53 Hinterlüftete Vorhangfassade Hinterlüftete Vorhangfassaden kommen bei verkleideten Fassaden zum Einsatz. Bei einer Vorhangfassade wird in einem ersten Schritt eine Unterkonstruktion an der Außenwand errichtet. Der Dämmstoff wird zwischen Holzlatten an der Wand befestigt, darüber kommt eine Winddichtung (Folie oä). Für die Verkleidung werden zuerst Holzlatten auf der Dämmung angebracht. Über die dadurch geschaffene hinterlüftete Ebene (wie beim Kaltdach) kann die entstehende Feuchtigkeit abtransportiert werden. ber die Holzlatten wird die Dämmung und Wärmeschutz Seite 54 ••• Dicke entscheidet Egal, welches Dämmmaterial man wählt, an der Dicke darf man nicht sparen! endgültige Verkleidung angebracht. Hinterlüftete Fassaden sind gefällig, brauchen aber mehr Platz als Wärmedämmverbundsysteme. Und sie sind im Normalfall kostenintensiver. Innendämmung Im Falle erhaltenswerter Fassaden ist eine Innendämmung zu wählen. Welches Dämmsystem eingesetzt wird, hängt von Parametern wie Dämmwirkung, Wandbeschaffenheit, Raumfläche etc. ab. Bei der Innendämmung ist besonders bei Wandübergängen auf Wärmebrücken zu achten. Diese kritischen Stellen sollte man am besten mit Dämmstreifen oder -keilen versehen. Die Innendämmung bietet ebenfalls die Möglichkeit, verschiedene Oberflächen wie Putz, Holzschalungen, Gipskartonplatten o.ä. umzusetzen. Die Nachteile der Innendämmung liegen neben der Gefahr der Entstehung von Wärmebrücken in der Verkleinerung der Wohnfläche und der etwas reduzierten Wärmespeicherfähigkeit. Deshalb: Nach Möglichkeit eine Außendämmung vornehmen! Dachsanierung ••• Seite 55 Dachsanierung Energiesparen auf höchster Ebene Was Sie bei der Dachsanierung berücksichtigen sollten A uf das Konto des Daches geht bei einem durchschnittlichen, nicht sanierten Gebäude ein Viertel des gesamten Wär- meverlustes. Die in der Praxis vorzufindenden Dächer gleichen einander kaum – zu vielfältig sind die Kombinationen aus Dachneigung, -formen und Eindeckmaterial. Wichtig: Das Energieniveau eines Niedrig- oder Passivhauses kann mit jeder Dachform erreicht werden. Unabhängig Seite 56 ••• von einer geplanten Sanierung sollte man das Dach in regelmäßigen Abständen von einem Fachmann kontrollieren lassen, auch wenn die Garantiezeit vielleicht noch viele Jahre läuft. Die häufiger werdenden Wetterunbilden können der Eindeckung zusetzen, zudem sind die Dachsparren (Träger, die die Dachhaut tragen) oft mit Fugen und Rissen durchzogen, weshalb sich der Raum schwerer luftdicht abschließen lässt. Mehr als Dachmaterial tauschen Eine Sanierung bedeutet mehr als nur die Eindeckung zu tauschen. Gerade ältere Dächer sind oft schlecht gedämmt bzw. nicht oder nur unzureichend abgedichtet. Die Folge: Wärmebrücken, ein zugiges Raumklima und enorme Heizkosten. Um auf Dauer ein behagliches Raumklima, lange Lebensdauer und Schutz vor allfälligen Schimmelpilzen zu erreichen, sollten alle Dachschichten aufeinander optimal abgestimmt sein. Der Aufwand lohnt sich allemal, denn die Kosten einer Dachsanierung sind in der Regel in einigen Jahren durch die Einsparungen bei den Heizkosten wieder ausgeglichen. Experten empfehlen Kaltdächer Obwohl aufwändiger zu verbauen, hat sich bei der Dachsanierung das Kaltdach zum Standard entwickelt. Von einem Kaltdach spricht man, wenn es sich um eine zweischalige, hinterlüftete Dachkonstruktion handelt. Über der Deckenkonstruktion mit Dampfsperre und Wärmedämmung befindet sich ein Zwischenraum, durch den die Luft zirkulieren kann. Das Kaltdach bietet gegenüber einem einschaligen, herkömmlichen Dach folgende Vorteile: vK ein Hitzestau im Sommer, da die Wärme durch die Zwischenschicht entweichen kann vD ie Oberflächentemperatur der Dachhaut sinkt im Sommer. Dadurch verringert sich die Gefahr von Spannungsschäden in der Dachkonstruktion und den tragenden Bauteilen unter dem Dach vD ie durch die Decke nach außen dringende Dachsanierung ••• Seite 57 Luftfeuchtigkeit der Wohnräume kann dank der unter der Dachhaut liegenden Beund Entlüftungsschicht abtransportiert werden. v Im Winter sorgt die gleichmäßige Oberflächentemperatur für ein gleichmäßigeres Abtauen von Schneeschichten Dämmung beim Kaltdach Auf die Sparren des Dachstuhls wird eine Schalung aus Holzbrettern aufgebracht und mit einer Folie überzogen. Anschließend wird eine Konterlattung angebracht, an der die Dachdecker die Lagerlattung befestigen können. Zwischen die Sparren wird Isolationsmaterial (Klemmfilz, Steinwolle) für die Däm- mung geklemmt. Raumseitig muss die Wärmedämmung beim Kaltdach nicht unbedingt durch eine Dampfsperre geschützt werden, oft reicht eine Dampfbremse. Welches Dachmaterial wählen? Die Dachneigung und die Dachform bestimmen die Wahl des Dachmaterials und die Art der Eindeckung (Platten, Steine, Ziegel, mit oder ohne Profil, welche Größe etc.). Die gängigsten Materialien sind Dachsteine, Faserzementplatten bzw.- schindeln, Tondachziegel und Aluminium. Aber auch Kunststoff und Kupfer finden Verwendung. Alle Materialien haben ihre Vorzüge. Welches Material für Ihr Sanierungsobjekt das Richtige ist, sollte aufgrund der Gegebenheiten (Dachneigung, Dachform, verfügbares Budget) mit einem Fachmann abgestimmt werden. 3 Schwarzdecker3 Dachdecker 3 Bauspengler3 Leichtdächer 3 Fassaden A-9545 Radenthein · Villacher Straße 3 · Kärnten, Austria Telefon 0043 (0)4246 2187 · Fax: 0043 (0)4246 2187-74 http://www.dach.co.at · E-Mail:[email protected] Seite 58 ••• Experten empfehlen, im Zuge einer Sanierung ein Kaltdach herstellen zu lassen Sanierung gut über-dacht Das Dach sollte fixer Bestandteil jeder Sanierung sein. Der Dachdecker weiß, was zu tun ist und was gefördert wird W er über eine Sanierung seines Eigenheims nachdenkt, der sollte sich unbedingt auch über das Dach Gedanken machen. Und sich vorab mit einem Experten beraten. Denn selbst wenn das Dach augenscheinlich noch in Ordnung ist, sollte es innerhalb der Garantiezeit von einem Dachdecker-Meisterbetrieb begutachtet werden. Tipp Die Dacherneuerung wird in Kärnten – nur in Verbindung mit der Errichtung eines Kaltdaches – mit einem Anteil von bis zu 30 % der anerkannten Kosten gefördert. Voraussetzung dafür, dass Rechnungen von einem Dachdeckerbetrieb vorgelegt werden. Unwetter, Hagel und Stürme können dem Dach massiv zusetzen, der Fachmann kann auch vermeintlich geringe Schadensquellen identifizieren und die notwendigen Schritte einleiten. Sicherheit dank Profiarbeit Wer sich bei der Sanierung von Anfang an einem Profi von einem Dachdecker-Meisterbetrieb anvertraut, kann sich sicher sein, die richtigen Entscheidungsgrundlagen für die notwendigen Maßnahmen zu bekommen. Zudem steht ein Meisterbetrieb für kompetente Ausbildung, für Qualität in der Ausführung und dafür, die Sanierung nachhaltig und zukunftsweisend durchzuführen . Was sollte man bei einer Dachsanierung berücksichtigen? Die Dachdecker-Meisterbetriebe empfehlen, im Zuge einer Sanierung ein Kaltdach (zweischaliges, hinterlüftetes Dach) herzustellen. Dieses gibt einem die Sicherheit, dass bei einem Schaden durch Hagel- Gottfried Gautsch, Landesinnungsmeister der Dachdecker, Glaser und Spengler schlag oder einen Eisrückstau im Winter das Niederschlagswasser nach außen über das Unterdach (Kaltdach) abgeleitet wird, um Schäden in den darunterliegenden Wohnräumen zu vermeiden. Zudem können überflüssige Wärme und Wasserdampf durch die Belüftung besser abgeleitet werden. Der Dachdecker-Meisterbetrieb hat dazu mehr Informationen für Sie parat. Darüber hinaus gibt es eine ausführliche Produktberatung über das passende Dachmaterial für Ihr Haus. Übrigens: Eine komplette Sanierung eines Daches bei einem Einfamilienhaus, inklusive Abtragen der bestehenden Eindeckung, Errichtung eines Kaltdaches, Spengler- und Dachdeckerarbeiten dauert im Durchschnitt 5 Arbeitstage. Dachsanierung ••• Seite 59 Sanierung: Kamin nicht vergessen! Kamin und Heizsystem müssen unbedingt zusammenpassen W er über eine Sanierung nachdenkt, sollte den Kamin keinesfalls vergessen. Der Kamin ist ein wichtiger Bestandteil des Heizsystems und muss deshalb auf dieses abgestimmt sein. Neuer Kamin bei neuem Heizkessel Ein veralteter Kamin reduziert nicht nur den Spareffekt einer neuen Heizung enorm. In den schlimmsten Fällen kann es sogar zu erheblichen Schäden kommen. Welcher Kamin nach der Sanierung der Richtige ist, bestimmen primär Brennstoff (Holz, Öl, Gas, Pellets etc.) und Größe des Heizkessels. Zu berücksichtigen ist, dass neue Heizkessel einen höheren Wirkungsgrad haben. Sie nutzen die Energie optimal aus, was zu niedrigen Abgastemperaturen führt. Niedrige Abgastemperaturen führen zum Entstehen von Kondenswasser und aggressiven Säuren im Kamin. Ein alter Kamin ist dem nicht gewachsen, die Feuchtigkeit kann oft bis in die Wohnräume vordringen (im Fachausdruck „Versottung“ genannt). Die Gefahr der Versottung ist besonders groß, wenn die Kamine in Außenmauern verlaufen oder an Gangmauern angrenzen bzw. wenn die Abgasleitungen besonders lang sind. Ein defekter Kamin kann zudem eine große Gefahr darstellen, wenn die Abgase nicht mehr richtig abgeleitet werden bzw. der Kamin brandschutztechnischen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. KAMINPROFI hilft Heizkosten sparen I st die Heizung auf dem letzten Stand der Technik? Wollen Sie umweltfreundlicher heizen und Heizkosten sparen? Wenn ja, dann sollten Sie an die Wartung bzw. Sanierung von Heizanlage und Rauchfang zu denken. Der Kamin soll ja die giftigen Rauchgase gefahrlos abtransportieren. Früher waren Rauchfänge in der Regel gemauert (es gab sogar solche aus Holz!) und die werden mit der Zeit natürlich undicht. Beim Verbrennen von Öl oder Holz bilden sich Wasser und aggressive Säuren, die das Mauerwerk angreifen. Sieht man entlang des Kamins an der Mauer Flecken, ist es höchste Eisenbahn. Tipp: Warten Sie nicht so lange, fragen Sie den Rauchfangkehrer, er prüft den Zustand des Kamins. Man kann gemauerte Kamine ausschleifen und säurebeständigen Mörtel einpressen. Diese „alte Methode“ bringt aber keine Verbesserung des Systems. Viel effektiver ist es, ein Edelstahlrohr (oder Kunststoff- bzw. Keramikrohr) einzuziehen. Das dauert meist nur einen Tag! Wer eine neue Heizung in stalliert, sollte vorher abklären lassen, ob der alte Rauchfang technisch zur neuen Heizstätte passt: Das erfahren Sie von Kaminprofi Schlagbauer – dem Spezialisten für neue Kamine und für Kaminköpfe, die ebenfalls von Zeit zu Zeit erneuert werden müssen. Sie haben keinen Kamin, wollen aber einen behaglichen Ofen aufstellen? Edelstahlkamine können fast in jedem Haus eingezogen bzw. außen montiert werden. Wichtig: Lassen Sie den Rauchfang nur vom Fachmann aufstellen, dieser arbeitet nach den neuesten Brandschutzbestimmungen. Mit Feuer ist nicht zu spaßen. Kärntner Kaminprofi: Walter Schlagbauer Im Frühjahr bietet die Firma Schlagbauer übrigens spezielle Aktionen für Sanierungen. Und präsentiert stets die neuesten Modelle der ISH Frankfurt, der wichtigsten Messe für Öfen. Information: kaminSOS Walter Schlagbauer, Feldkirchen, St. Veiter Straße 1, Telefon 04276/2569 www.schlagbauer.at Seite 60 ••• Vorteile und Gründe der Fenster-Sanierung ••• Seite 61 Fenstersanierung Sanieren mit Durchblick Worauf es beim Fenstertausch ankommt A n keinen Bereich der Bautechnik werden so vielfältige Anforderungen gestellt wie an die Fenster. Sie sollen nicht nur die Räumlichkeiten mit – natürlichem – Licht erfüllen sondern auch Schallschutz bieten, Sonnenwärme nach innen lassen, im Gegenzug aber die Wärmeverluste von innen nach außen möglichst gering halten. Dazu sollten sie Wind und Wetter trotzen, optisch gefällig sein und wenn möglich auch noch potenziellen Einbrechern das Leben schwer machen. Bei dieser Vielfalt an Aufgaben kommt der Auswahl der Fenster besondere Bedeutung zu. Drei Tipps vorab: Tauschen Sie die Fenster nie alleine, sondern verbinden Sie dies mit der Sanierung (Wärmedämmung) der Fassade. Sie können so die Position der Fenster an die Außenkante des Putzes verlegen, die volle Dämmstärke über den Rahmen ziehen und so Wärmebrücken vermeiden. Zweitens: Wenden Sie sich unbedingt an einen Fachbetrieb – und zwar bereits beim Vermessen der Fenster. Holen Sie von diesem einen verbindlichen Kostenvoranschlag ein. Dieser sollte u.a. Produktbezeichnung, technische Daten der Verglasung, Prüfberichte, Liefer- und Montagetermine, Ablauf etc. beinhalten. Ähn liches gilt analog für Türen. Drittens sollten die Rollläden gleich mit saniert werden, da diese vielfach Schwachstellen im Dämmsystem darstellen und die Rolllädenkästen Wärmebrücken schaffen. Isolationswirkung unterschiedlicher Verglasungsarten Verglasung Temperatur an Scheibeninnenseite 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung 2-Scheiben-Wärmeschutzverglasung 2-Scheiben-Isolierverglasung Einfachglas +18° C +15° C +6° C -1,5° C Ausgehend von minus 10 Grad Celsius Außentemperatur und 20 Grad Raumtemperatur Seite 62 ••• Was macht ein gutes Fenster aus? Die Qualität eines Fensters wird durch vier Faktoren bestimmt: durch die Verglasung, den Fensterrahmen, den Randverbund und die Art und Qualität des Einbaus. v Verglasung Wenn man die Auswirkungen der Verglasungsarten auf die Temperaturen an der Innenseite der Scheibe betrachtet, weiß man, welche Rolle die Verglasung spielt. Bei einer Außentemperatur von minus 10 Grad (siehe Tabelle S. 57) tun sich an der Scheibeninnenseite zwischen Einfachverglasung und 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung Temperaturunterschiede von 19,5 Grad auf! Was das für den Wohnkomfort und den Wärmeenergieaufwand bedeutet, kann man sich leicht ausmalen. Bei den für die Sanierung zur Auswahl stehenden neuen Fenstern kommen fast nur mehr Wärmeschutzverglasungen zur Anwendung. Im Unterschied zu herkömmlichem Isolierglas bestehen sie aus zwei oder drei Scheiben, die mit einer hauchdünnen Metallbedampfung beschichtet und mit Edelgas (primär Argon) gefüllt sind. Dank der guten Dämmwerte sind bei dieser Verglasungsart nicht nur die Temperaturen an der Scheibeninnenseite höher, sondern die Wärmeverluste minimal. Je größer nun die Fensterfläche, desto stärker die Auswirkung und desto wichtiger die Qualität der Verglasung. v Fensterrahmen Bei der thermischen Sanierung sollte man zu Fensterrahmen aus Holz, Holz-Aluminium, Kunststoff (PVC) oder Aluminium greifen. Um Passivhausstandard zu erreichen, muss man gedämmte Rahmen („Warmrahmen“) verwenden. Diese trennen mittels Einlagen (druckfeste Dämmstoffe, PU-Schaum, weiche Holzarten etc.) mit sehr geringer Wärmeleitfähigkeit oder zusätzlichen Luftkammern den äußeren kalten Rahmenteil vom inneren, warmen Teil und sorgen so für zusätzliche Isolationswirkung. v Randverbund Wärmeschutzverglasungen bestehen immer aus zwei oder drei Glasscheiben, die durch einen Abstandhalter („Randverbund“ genannt) auseinander gehalten werden. Herkömmliche Abstand- Vorteile und Gründe der Fenster-Sanierung ••• Seite 63 halter sind aus Aluminium gefertigt. Aluminium hat den Nachteil, dass es Wärme sehr gut leitet und sich im Randbereich der Fenster eine „kalte Schwachstelle“ bildet, auf der sich Feuchtigkeit absetzt. Die bessere Wahl sind Fenster mit einem thermisch entkoppelten Randverbund (aus Kunststoff oder Edelstahl), die nur unwesentlich mehr kosten. Die geringe Wärmeleitfähigkeit dieser Materialien verringert die Energieverluste und verhindert die von älteren Fenstern bekannten, im Randbereich angelaufenen Fenster. v Art und Qualität des Einbaus Die beste Verglasung, der am besten gedämmte Rahmen und der aufwändigste Rand- verbund nützen wenig, wenn die Qualität des Einbaus zu wünschen übrig lässt. Profis wissen, dass gerade hier (siehe Kapitel Wärmedämmung) Wärmeverluste durch Wärmebrücken entstehen können. Bei der Montage ist deshalb besonders auf den Übergangsbereich von Fensterstock und Mauerwerk zu achten. Der neue Fensterstock sollte direkt hinter der Dämmung oder (noch besser) in der Dämmebene platziert sein, um ein einfaches „Überdämmen“ zu ermöglichen. Ideal deshalb Dämmung und Fenstertausch in einem Sanierungsakt vorzunehmen. Unbedingt achten sollte man beim Einbau der Fenster auch auf Luft- und Winddichtheit. Das Abkleben mit speziellen Klebebändern schützt vor Zugluft und bietet entsprechenden Schallschutz. Das Ausschäumen der Zwischenräume allein reicht hingegen nicht! Fragen Sie dazu Ihren Fachbetrieb! Hasslacher Holzwerke GmbH 9640 Kötschach 132 Tel. 04715 395-0, Fax. DW 27 [email protected] Hasslacher Meisterfenster – für Sie individuell gestaltet! Ob stilgerechte Fenster für die Renovierung oder innovative Fenstergestaltung - Hasslacher bietet eine breite Auswahl in Hinblick auf Farbe, Form und Ausführung der Fenster. Hasslacher hilft Energie sparen n Etwa 25% bis 30% der Energie eines Hauses geht durch Fenster mit nicht effizienter Wärmedämmung verloren. n Mit Hasslacher Meisterfenster investieren Sie nachhaltig und reduzieren Heizkosten. n Hasslacher Meisterfenster für den Altbau, Neubau und für Passivhäuser sind erhältlich in Holz und Holz/Alu; innen behagliches Holz, außen witterungsbeständiges Aluminium. Die Aluminium-Außenschale schützt Ihr Fenster ein Leben lang! n Neben dem passenden Sonnen- und Insektenschutz bietet Hasslacher auch individuelle Hauseingangstüren in Holz und Holz/Alu an. Heizen ••• Seite 65 Heizung Welches Heizsystem wählen? Beim Heizen lassen sich heute Spar- und Umweltgedanke wunderbar verbinden D urch die in den letzten Jahren explodierenden Rohölpreise und das gestiegene Umweltbewusstsein (Stichworte: Treibhauseffekt und Klimawandel) sind in den letzten Jahren die Heizsysteme verstärkt ins Bewusstsein gerückt. Unabhängig davon, für welches Heizsystem man sich entscheidet, sollte man mit der Anschaffung warten, bis man den Energieausweis mit den entsprechenden Vorschlägen zur energetischen Opti- mierung des zu sanierenden Objektes (Haus, Wohnung) in Händen hält. Nach Durchführung dieser Maßnahmen (Wärmedämmung bei Wänden und Dach, Fenstertausch etc.) verringert sich nämlich die Heizlast (die Leistung, die am – genormten – kältesten Tag des Jahres nötig ist, um im Inneren des Gebäudes eine Temperatur von 20° C zu schaffen) beträchtlich. Die neue Anlage kann und sollte also geringer dimensioniert sein als die bisherige. Wer die Anlage nicht tauschen will, kann durch einen Kesseltausch schon bis zu 30% mehr Wirkungsrad erzielen und somit Energie und Kosten sparen. Mit Brennwertgeräten lassen sich Optimierungen auch bei bestehenden Gasund Ölanlagen erzielen. Heizsysteme im Fokus Nun folgend sollen die für eine Sanierung relevantesten Heizsysteme für Wohnhäuser, Wohnungen und Eigenheime überblicksmäßig vorgestellt werden. a) Fernwärme Fernwärme braucht wenig Platz, keine großen Investitionen und ist dennoch komfortabel und umweltfreundlich. Vor Ort ist lediglich eine kleine Übergabestation (Wärme Fortsetzung auf Seite 67 Seite 66 ••• Sanierung mit neuester Haustechnik D er Wohnkomfort in älteren Häusern ist in vielen Fällen gering. Nicht mehr dicht schließende Fenster, kalte Böden und Wände – je kälter sie sich anfühlen, umso unangenehmer empfinden wir das Raumklima. Hohe Raumtemperaturen kompensieren dieses Defizit nur teilweise. Konsequenz ist, dass die Heizung auf Hochtouren läuft und dabei hohe Kosten verursacht. Abhilfe schafft eine energietechnisch hochwertige Sanierung, in deren Zentrum ein modernes Heizsystem steht. Fuß- oder Wandheizungssysteme weisen einen hohen Strahlungsanteil auf und entwickeln ein angenehmes Raumklima. Niedertemperatur-Verteilsysteme mit Vorlauftemperaturen unter 45 Grad Celsius sind für sanierte Gebäude mit geringem Heizwärmebedarf besonders geeignet. In Verbindung mit Heizungssystemen die mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden (z.B. Solaranlagen, Pelletsheizungen, Wärmepumpen) lassen sich die Energiekosten minimieren. Landesinnungsmeister Robert Pintar Heizen ••• Seite 67 tauscher plus Regelungs- und Messtechnik) nötig. Fernwärme wird im Idealfall aus erneuerbaren Energieträgern wie Biomasse erzeugt und durch Rohrleitungen zu den Kunden transportiert. Dadurch entstehen bei den Abnehmern keine Schadstoffemissionen. b) Wärmepumpe Die Wärmepumpe ist ein seit Jahrzehnten bewährtes Heizsystem, auch wenn dieses erst in den letzten Jahren starker ins öffentliche Bewusstsein gerückt ist. Durch abwechselndes Verdampfen und Verflüssigen eines Kältemittels wird Wärme aus der Erde, der Luft oder dem Wasser entzogen und mit dem Kompressor auf ein höheres Energieniveau „gepumpt“. Hierzulande werden hauptsächlich so genannte „Sole/ Wasser-Wärmepum pen“ verwendet. Dabei wird die im Erdreich gespeicherte Sonnenenergie mittels „Tiefensonden“, Flach- oder Grabenkollektoren genutzt. Der Erdkollektor besteht aus Kunststoffrohren oder kunststoffbeschichteten Kupfer- Wärmepumpe Wärmepumpen erfreuen sich steigender Beliebtheit Seite 68 ••• Heizen ••• Seite 69 rohren, die in einer Tiefe von 1,2 bis 1,5 m und in einem Abstand von ca. 80 cm im Erdreich verlegt werden. Die benötigte Fläche hängt von der Heizlast des Gebäudes, aber auch von der Zusammensetzung und dem Feuchtigkeitsgrad des Erdreichs ab. Um einen optimalen Wärmenutzungsgrad zu erreichen, muss die Wärmepumpe mit einem Niedertemperatur-Heizsystem kombiniert werden. c) Pellets-Zentralheizungen Pellets sind gepresste Sägeund Hobelspäne, die sich durch einen hohen Heizwert auszeichnen. Wer mit Pellets heizt, erspart sich rund ein Drittel der Heizkosten gegenüber Erdöl oder Gas. Eine Pellets-Zentralheizung lässt sich komfortabel bedienen. Zudem ist der Wartungsaufwand gering. Dem Kessel werden die Pellets mittels Transportschnecke oder Saugleitung aus dem Lagerraum zugeführt. Der Lagerraum muss absolut trocken sein und etwa so viel Platz bieten, wie man für einen entsprechenden Heizöltank brauchen würde. Auch die Anlieferung erfolgt ähnlich dem Heizöl, nämlich via Tankwagen. d) Stückholzheizung mit Pufferspeicher Moderne Stückholzkessel mit Pufferspeicher zeichnen sich durch einen hohen Wirkungsgrad von bis zu 90 % aus. Der Vorteil dabei ist, dass wenn der Wärmebedarf sinkt, die nicht benötigte Wärmeenergie im Speicher gepuffert wird und für späteren Bedarf zur Verfügung steht. Bei ei- Pellets Pellets zeichnen sich durch einen hohen Heizwert aus nem Stückholzkessel sollte der Puffer so groß gewählt werden, dass die gesamte Energie der Kesselfüllung darin Platz findet. So kann das gesamte Holz in einem Vorgang bei optimalen Wirkungsgraden und geringsten Emissionen verbrennen. e) Pellets-Einzelofen Ein Pellets-Einzelofen (erhältlich u.a. in Baumärkten) eignet sich für einen kleinen Leistungsbereich (2 bis 10 kW), etwa als Zusatzheizung, Aber auch als Hauptheizung in einem sehr gut gedämmten Gebäude kann er zum Einsatz kommen. Seite 70 ••• Wichtig ist, auf die Qualität des Brennstoffs zu achten, denn minderwertige Pellets verursachen eine hohe Staubbelastung beim Befüllen des Ofens. Ein weiterer Nachteil der Pellets-Einzelöfen ist deren Geräuschkulisse. f) Hackschnitzelheizungen Hackschnitzelheizungen eignen sich besonders für die Beheizung größerer Gebäude wie Bauernhöfe oder Wohnanlagen. Für Einfamilienhäuser sind Hackschnitzelheizungen im Normalfall überdimensioniert. Ein sinnvoller Einsatz eines Hackgutkessels beginnt ab einer Leistung von etwa 30 kW. g) Teilsolare Heizung Solaranlagen werden im- mer häufiger auch für die Raumheizung eingesetzt. Das macht aber nur dann Sinn, wenn der Dämmstandard des Gebäudes sehr gut ist. Um Deckungsgrade bis zu 50 % zu erreichen, benötigt man ca. 0,2 m² bis 0,5 m² Kollektorfläche pro Quadrat meter Wohnfläche und ein Wärmeverteilsystem mit extrem niedrigen Tempera- Gesund Heizen mit Infrarotstrahlen Wohlfühlwärme zu niedrigen Kosten von my-infrarotheizung.at D ie Sonne oder das Feuer sind natürliche Quellen der Infrarotstrahlung. Die Sonne sendet unter anderem die gleichen langwelligen Infrarotstrahlen aus wie unsere Produkte und sorgt gleichermaßen für ein gesundes, behagliches und wohltuendes Wärmegefühl. Diese Infrarotstrahlen sind völlig unschädlich für Mensch und Tier. Infrarotstrahlung wird direkt vom Körper aufgenommen. Die meisten werden den Effekt aus dem Winterurlaub kennen. Es ist die gleiche Wirkung wie im winterlichen Hochgebirge, man kann trotz kalter Umgebungsluft die wohltuenden Sonnenstrahlen selbst ohne Bekleidung genießen. Vorteile Effizienz • Leistungsfähiger Speicherkern - schnelles Aufheizen und langhaltige Strahlungswärme • Steuerung regelt die Ein- und Ausschaltzeiten sowie die Absenkzeit • Wärmeübertragung ohne Energieverlust (98 %) • 2° C bis 3° C weniger Raumtemperatur durch Strahlungswärme möglich • Erwärmung fester Körper • Raumtemperatur über Raumthermostat regulierbar Vorteile Bauarbeiten • Keine aufwendigen Rohrleitungen notwendig • Kein Brennstofflager, kein Brennmaterialnachschub notwendig • Keine „kalten Ecken“ durch Strahlungswärme • Durch Strahlungswärme wenig Verlust bei veralteten Bauelementen Vorteile Gesundheit • Keine Schimmelbildung durch feuchte Wände • Gleichbleibende Luftfeuchtigkeit - natürliche Ionisierung bleibt erhalten • Ausgeglichener Wärmehaushalt • Gesunde Strahlungswärme • Erwärmung fester Körper • Raumtemperatur über Raumthermostat regulierbar Vorteile Wartung • Wartungsfreie Heizkörper mit luftdicht eingepressten Heizleitern • Genaue Raumtemperatur durch dezentrale Thermostate Vorteile Kosten • Geringe Investitionskosten • Geringe Betriebskosten • Keine Wartungskosten In weiterer Folge wäre sogar die Kombination mit einer Photovoltaikanlage mit einer Energieersparnis von bis zu 80 % möglich. Heizen ••• Seite 71 turen (am besten nicht über 30° C). Bei entsprechenden Kollektorflächen ist in der geografisch-klimatischen Lage Kärntens bei einem sanierten Gebäude ein Deckungsgrad von bis zu 50 % des Heizwärmebedarfs erzielbar. Der restliche Wärmebedarf kann mit einer Holzheizung o.ä. gedeckt werden. h) K achelofenGanzhausheizung In der Vergangenheit waren Kachelöfen primär Synonym für eine besonders behagliche Form der Zusatzheizung für einzelne Räume. Aufgrund des geringen Energiebedarfs in Niedrigenergiehäusern bietet sich dort die Möglichkeit, Kachelöfen zur Beheizung des ganzen Hauses einzusetzen. Der Kachelofen wird dabei mit einem Warmwasserein- satz und einem Pufferspeicher versehen und als Zentralheizsystem verwendet (siehe Foto oben) . Dadurch werden sämtliche Heizkörper bzw.- flächen (Wand, Fußboden) mit Warmwasser versorgt, auch Warmwasser für Bad und Küche kann so zur Verfügung gestellt werden. Wärmeverteilsysteme beachten! Besonderes Augenmerk ist generell darauf zu legen, dass Heizanlagen und Wärmeverteilsystem kompatibel sind. Denn bestimmte Heizsysteme, wie z. B. Wärmepumpen, teilsolare Raumheizungen, aber auch Brennwertgeräte funktionieren nur mit Niedertemperatur-Verteilsystemen. Bei einer Kombination von Heizsystemen ist besonders darauf zu achten, dass alle Heizungssysteme zum Wärmeverteilsystem passen und umgekehrt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Hochtemperatursystemen (Vorlauftemperaturen im Heizkreislauf meist 50° bis 70° C) arbeitet das Niedertemperatur-Verteilsystem mit Temperaturen unter 45° C. Über großflächige Heizbereiche im Fußboden, in der Wand oder durch Plattenheizkörper wird auch bei geringen Vorlauftemperaturen angenehme Strahlungswärme abgegeben. Dadurch gibt es geringere Luftbewegungen, weniger Staubbildung und eine gleichmäßigere Temperaturverteilung im Raum als bei Hochtemperaturheizsystemen. Niedertemperatursysteme sollten aber nur bei sehr gut wärmegedämmten Gebäuden zum Einsatz kommen. Seite 72 ••• Gut geplant ist halb saniert Mehr als 50 % der Heizkosten können durch eine umfassende Sanierung eingespart werden. Gerade in der kalten Jahreszeit wird bewusst, wie viel Energie bei einem ungedämmten Haus durch Fenster, Wände und Decken verloren gehen. Wer im nächsten Winter mit geringeren Heizkosten ein wohlig warmes Haus genießen möchte, sollte rechtzeitig anfangen zu planen. Wo anfangen? E ine Haussanierung ist ein sehr komplexes Unterfangen. Aber nicht jede(r) ist Bauexperte. Der Weg zur Energieberatung zahlt sich also aus. Gute Beratung weiß auch Dieter Antoni aus Mühlbach, Gemeinde St. Jakob, zu schätzen, der sein 1977 erbautes Haus generalsaniert hat. Beratung holte er sich von Fachleuten und spricht heute zufrieden darüber: „Ob unser Installateur Pecnik vor Ort, oder die Kelag-Energieberatung, mir wurde alles sehr gut und intensiv erklärt.“ Energieausweis verpflichtend „Ein Bekannter gab uns den Tipp, die Kelag-Energieberatung zu kontaktieren und schwärmte uns von der Wärmepumpe vor“, erzählt Marica Antoni. Wer um Fördermaßnahmen ansucht, ein Haus saniert oder vermietet, benötigt einen Energieausweis. „Wir achten bei Beratungen und beim Erstellen des Energieausweises stets darauf, dass das Gesamtkonzept auf die jeweiligen Bauten abgestimmt ist“, so Lorenz Mischitz, Kelag-Energieberater, der für Familie Antoni den Energieausweis rechnete. „Es geht darum, dass mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen die Betriebskosten gesenkt werden und ein Maximum an Förderungen erreicht wird.“ Überlegt geplant Zuerst tauschte Familie Antoni Fenster und Türen. Bevor Außenwände und oberste Geschossdecke gedämmt wurden, nutzte das Ehepaar zusätzlich das Angebot der Gemeinde St. Jakob, eine Thermografie-Aufnahme des Hauses zu machen. „Ich glaubte, schon mit den neuen Fenstern einiges erreicht zu haben. War dann aber fast geschockt, als ich am Bild der Wärmekamera die großen Wärmeverluste über den ungedämmten Betonsockel sah“, erinnert sich Dieter Antoni. „Für mich ist die Wärmedämmung eine nachhaltige Investition. Nicht nur für die Betriebskosten, sondern auch für die Umwelt und die nächste Generation.“ Wärmepumpe statt Ölheizung Für Warmwasser und Heizung benötigte Familie Antoni jährlich rund 4.000 Liter Heizöl. „Wir suchten nach Alternativen für die Ölheizung. Einerseits aufgrund der hohen Heizkosten, andererseits auch wegen der Umweltbelastung“, so der Hausherr. „Mit dem Fenstertausch und der Wärmedämmung hat Familie Antoni optimale Bedingungen geschaffen, ihr Haus mit einer Wärmepumpe zu beheizen. Der Wärmebedarf hat sich nach den Sanierungsmaßnahmen um rund 40% reduziert“, so Kelag-Energieberater Mischitz. „Überall, wo es möglich ist, empfehle ich die Wärmepumpe. Sie ist sicherlich die Heizung der Zukunft“, ist Installateurmeister Johannes Pecnik von der Umweltheizung überzeugt. Die Wärmepumpe erzeugt aus einer Kilowattstunde Strom 4 kWh Heizwärme. Den Rest holt sie sich gratis aus der Umwelt. Kelag-Energieberatung Gut beraten – Kosten sparen Tel. (0463)525-1655 Internet: www.kelag.at E-Mail: [email protected] Heizen ••• Seite 73 Rascher Umbau Familie Antoni hat sich für eine Erdreich-Wärmepumpe entschieden. Dafür war es notwendig, im Garten rund 450 m² Kollektorfläche zu verlegen. Innerhalb von einer Woche waren die Kollektoren verlegt. Der Heizungsumbau hat nach dem Entfernen des Öltanks und Heizkessels gerade mal drei Tage gedauert. Die Wärmepumpe und der Warmwasserspeicher wurden ins bestehende Heizsystem integriert. Die Wärmepumpe von Dieter und Marica Antoni (v. li.) hat eine elektrische Leistung von 2,9 kW und beheizt 170 m² Wohnfläche. Beratung holte sich das Ehepaar von Installateurmeister Johannes Pecnik und Kelag-Energieberater Lorenz Mischitz. Jährlich e 2.300,- sparen Nach der thermischen Sanierung und den Einbau einer Wärmepumpe sparen sich Marica und Dieter Antoni (re) jährlich rund 2.300,– Euro Betriebskosten. Wie schon bei der Ölheizung heizt Familie Antoni im Winter zusätzlich den Kachelofen ein und braucht knapp zwei Raummeter Brennholz. Für Heizung und Warmwasser benötigte die Wärmepumpe zuletzt 4.640 kWh Strom im Jahr, das sind 743,- Euro. Drei Viertel der Heizwärme kommen als gespeicherte Sonnenenergie gratis aus dem Garten. Nach der Sanierung spart sich Familie Antoni jährlich für Heizung und Warmwasser rund 2.300,– Euro. 0% Zinsen Familie Antoni hat die PowerPartner-Finanzierung der Kelag genutzt. Über die Kelag-PowerPartner gibt es einen zinsenfreien Kredit in der Höhe bis zu 12.000,- Euro. Mehr dazu unter www.kelag.at/powerpartner. Installateurmeister Johannes Pecnik und Kelag-Energieberater Lorenz Mischitz standen mit Rat und Tat zur Seite. Seite 74 ••• Intelligente Warmwasserbereitung Mit Solarkollektoren und Wärmepumpen kostengünstig zu warmem Wasser W er wirtschaftlich denkt, sollte die Warmwasserbereitung nicht über die Heizungsanlage bereitstellen lassen. Denn wird das Warmwasser im Sommer über die Heizungsanlage bereitgestellt, kann deren Wirkungsgrad unter 30 % sinken. Besser ist es, sich für eine Solaranlage oder eine Warmwasser-Wärmepumpe zu entscheiden. Ist beides nicht möglich, sollte man auf Elektro-Boiler zurückgreifen. Die Kraft der Sonne Solaranlagen nutzen das Prinzip der Photovoltaik, bei der Lichtenergie in elektrische Energie umgewandelt wird. Die über Sonnenkollektoren gewonnene Wärme wird über Rohrleitungen in den Solarspeicher eingebracht. Wird bei Schlechtwetter die erfor- derliche Temperatur im Speicher nicht erreicht, kann über die bestehende Heizung oder einen Elektroheizstab die gewünschte Temperatur im oberen Speicherteil „nachgeheizt“ werden. Bei Eigenheimen kann so der Warmwasserbedarf im Sommer meist vollständig gedeckt werden, im Winter und in den Übergangszeiten ist eine Nachheizung notwendig. Entscheidend für den Ertrag einer Solaranlage ist deren Ausrichtung (idealerweise nach Süden) und die Neigung der Kollektoren (idealerweise 45° Grad). Zur Warmwasserbereitung (und Heizung) sollten Flach- oder Vakuumkollektoren zum Einsatz kommen. Richtwert: Für einen 4-Personen-Haushalt genügen 6m² Flachkollektoren. Tipp: Am kostengünstigsten ist es, im Zuge einer Dach- oder Fassadenrenovierung die Solaranlage gleich mit einzubauen. Warmes Wasser dank der Luft/WasserWärmepumpe Sollte aufgrund mangelnder Sonneneinstrahlung eine Solaranlage nicht möglich oder wirtschaftlich sein, ist eine Warmwasser-Wärmepumpe eine Alternative – vor allem für den Sommer. Prinzipiell funktionieren Luft/WasserWärmepumpen wie Wärmepumpen für die Raumheizung, als Energieträger wird die warme Außenluft genutzt. Im Winter sinkt der Wirkungsgrad stark ab, da auch die Lufttemperaturen gering sind und die Wärme mehr „gepumpt“ werden muss. Die Warmwasserbereitung erfolgt dann besser über das Heizsystem. Heizen ••• Seite 75 Immer frische Luft Moderne Lüftungstechnologien sorgen für mehr Lebensqualität und helfen beim Energiesparen G ute Luft spielt für die Lebensqualität in einer Wohnung bzw. einem Haus eine wesentliche Rolle. Je nach Gegebenheiten und Budget kann es durchaus Sinn machen, sich im Zuge eines Sanierungsprojektes über den Einbau einer Lüftungsanlage Gedanken zu machen. Eine Lüftungsanlage sorgt für gleichbleibend gute Raumluft Vorteile einer Lüftungsanlage Eine Lüftungsanlage bietet zahlreiche Vorteile: Im Haus herrschen immer hygienische Luftverhältnisse und gute Luftqualität. Für Allergiker bedeutet die durch den Filter reduzierte Pollenbelastung eine enorme Erleichterung. Dadurch, dass man zum Lüften nicht mehr die Fenster öffnen muss, sinkt die Lärmbelästigung, dazu gibt es im Sommer keinen Ärger mehr durch Insekten, die beim Lüften in die Wohnung gelangen (Gelsen & Co.!). Im Winter wiederum geht keine wertvolle Heizenergie verloren. So können mit einer Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung bis zu 70% der durch Lüften verursachten Energieverluste (im Wert ei- nes dreistelligen Eurobetrages pro Jahr!) vermieden werden. Und etwaigen Bauschäden durch falsches Lüften (Auskühlen der Mauern, Feuchtigkeits- und Schimmelbefall etc.) wird von vornherein ein Riegel vorgeschoben. Was ist zu beachten? Eine gute Komfortlüftungsanlage zeichnet sich u.a. durch geringen Stromverbrauch, ein sehr gutes elektrisches Wirkverhältnis (größer als 15) und interne Dichtheit (Luftverluste bis max. 3%) aus. Auf gute Schallisolierung (wenn möglich integriert) ist zu achten. Die Zuluft sollte nach Möglichkeit über einen Erd(reich) wärmetauscher angesaugt werden. Bei tiefen Wintertemperaturen wird so die Gefahr einer Vereisung des Lüftungsgeräts gebannt. Die Frischluftansaugung sollte leicht zugänglich sein, um den Grobfiltertausch möglichst einfach zu halten. Ebenso sollte man beim Einbau an Reinigungsöffnungen im Rohrleitungssystem der Anlage denken. Energie sparen Die in der Abluft enthaltene Wärme kann man mittels eines Wärmetauschers nutzen, um die zuströmende Luft zu erwärmen. So wird der Energieaufwand, der nötig ist, um die Zuluft aufzuheizen, deutlich reduziert. Seite 76 ••• ••• Seite 77 Kärntner Gesetzesvorgaben zur Wohnhaussanierungsförderung Richtlinie, mit der nähere Bestimmungen über die Vergabe von Bauleistungen im Zusammenhang mit der Schaffung und Sanierung von Wohnraum festgelegt werden. VI. Abschnitt 1. Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt, soweit nicht bundesrechtliche Vorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zur Anwendung gelangen, für die Vergabe von Bauleistungen a)im Zusammenhang mit der Förderung der Errichtung von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und von Wohnheimen nach § 12 Abs. 3 lit. b und § 14 Abs.1 des K WBFG 1997 oder b) im Zusammenhang mit der Förderung der Sanierung von Gebäuden nach dem VI Abschnitt des K-WBFG 1997, soweit sich die Sanierung auf Gebäude mit mindestens fünf Wohnungen oder Wohnheime mit mindestens zehn Schlafstellen erstreckt. 2. ÖNORM A 2050 2.1Die Vergabe von Bauaufträgen hat auf Grundlage der ÖNORM A 2050 „Vergabe von Aufträgen über Leistungen – Ausschreibung, Angebot und Zuschlag – Verfahrensnorm“ vom 01.11.2006 (Verkauf durch Österreichisches Normungsinstitut, Heinestraße 38, Postfach 130, A -1021 Wien) an den Bestbieter / Billigstbieter zu erfolgen. 2.2Aufträge über Bauleistungen sind unter Beachtung der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten sowie des Diskriminierungsverbotes entsprechend den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbes und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter, an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen zu vergeben. 2.3 Für die Ausschreibung sind die zur Verfügung stehenden standardisierten Leistungsbeschreibungen (LB-H) - herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) - und die Standardvorbemerkungen - Wohnbau / Bauauftrag zu verwenden. Leistungen verschiedener Handwerks- und Gewerbezweige sind, sofern nicht schwerwiegende technische oder wirtschaftliche Gesichtspunkte entgegenstehen, getrennt zu vergeben. 2.4 Die für die Ausschreibungen erforderlichen Massenermittlungen sind ausschließlich auf Basis von Ausführungs- und Detailplänen zu erstellen. Massenreserven sind unzulässig. Seite 78 ••• 2.5 Die angeführte ÖNORM und die Standardvorbemerkungen – Wohnbau / Bauauftrag liegen bei der für die Angelegenheiten der Wohnbauförderung zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Standardvorbemerkungen – Wohnbau / Bauauftrag werden auch im Internet zur Verfügung gestellt (Homepage des Landes Kärnten: www.ktn.gv.at). 3. Wahl des Vergabeverfahrens 3.1 Aufträge sind soweit nicht nachstehend anderes bestimmt ist, im offenen Verfahren zu vergeben. 3.2 Innerhalb der nach unten gestaffelt angeführten Wertgrenzen (= geschätzter Auftragswert gemäß ÖNORM A 2050) hat die Vergabe von Bauleistungen jeweils im Wege der folgenden Vergabeverfahren zu erfolgen: Im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung: • für Baumeisterarbeiten bis € 700.000,-– • für alle anderen Gewerke bis € 350.000,– In diesem Vergabeverfahren sind grundsätzlich mindestens fünf befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zur Angebotsabgabe einzuladen. Bei Bauvorhaben welche nach den Bestimmungen des III. Abschnittes des K-WBFG 1997 gefördert werden hat dies unter besonderer Berücksichtigung der mit ihren Standorten (Hauptbetriebsstätten) dem Leistungsort nächst gelegenen, eigenständigen kleinen und mittleren (nicht verbundenen) Unternehmen (KMU bzw. SMEs gemäß Kommissionsempfehlung vom 6. Mai 2003, 2003/361/EG) zu erfolgen. (Anmerkung: laut am 01.01.2005 in Kraft getretener Kommissionsempfehlung sind KMU Unternehmen mit < 250 Beschäftigten und < 50 Mio Euro Umsatzerlös oder 43 Mio Euro Bilanzsumme) Bauaufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung Ein Verhandlungsverfahren ist dann zulässig, wenn eine vertragliche Spezifikation nicht hinreichend genau genommen werden kann, d.h. eine konstruktive Ausschreibung unter Vorgabe eines auszupreisenden Leistungsverzeichnisses unmöglich ist. Dies trifft dann zu, wenn trotz sorgfältiger Vorbereitung der Ausschreibung die Ausschreibungsunterlagen nicht in einer Form erstellt werden können, dass die abgegebenen Angebote miteinander vergleichbar sind. Weiters ist ein Verhandlungsverfahren zulässig, wenn dringliche, zwingende Gründe, die nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzuschreiben sind, ein solches Verfahren erfordern. In diesem Verfahren sind grundsätzlich mindestens drei befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zur Angebotsabgabe einzuladen. Formfreie Direktvergabe: • Baumeisterarbeiten bis € 30.000,-• alle anderen Gewerke bis € 15.000,– ••• Seite 79 Kärntner Gesetzesvorgaben zur Wohnhaussanierungsförderung Bei der Direktvergabe wird eine Leistung formfrei und unmittelbar von einem ausgewählten Unternehmer gegen Entgelt bezogen. Die für die Durchführung einer Direktvergabe maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten. Die bei der Durchführung einer Direktvergabe gegebenenfalls eingeholten unverbindlichen Preisauskünfte sind entsprechend zu dokumentieren. Unabhängig von der Wertgrenze ist eine Direktvergabe nur zulässig, wenn auf Grund der Eigenart der Leistung oder des Bieterkreises ein Wettbewerb unzweckmäßig erscheint. Solche besonderen Umstände, die einen Wettbewerb als nicht zweckmäßig erscheinen lassen, liegen z.B. dann vor, wenn die gewünschte Leistung aus Gründen die mit diesem speziellen Leistungsgegenstand zusammenhängen, von nur einem Unternehmer erbracht werden kann. 3.3 Die Auswahl der Unternehmungen hat in nicht diskriminierender Weise und so häufig wie möglich wechselnd zu erfolgen. Über die Auswahl der eingeladenen Unternehmen sind detaillierte Aufzeichnungen zu führen und über Aufforderung dem Amt der Kärntner Landesregierung vorzulegen. 3.4 Grundsätzlich sind Bauleistungen entsprechend den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbes und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter, an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen, getrennt nach verschiedenen Handwerks- und Gewerbezweigen, unter Verwendung der zur Verfügung stehenden standardisierten Leistungsbeschreibungen, zu vergeben. Von diesen Vergabevorschriften kann in Ausnahmefällen und über einstimmigen Beschluss des Wohnbauförderungsbeirates abgegangen werden, wenn es sich um ein Projekt für Forschungszwecke oder zur Umsetzung neuer Technologien im sozialen Wohnbau handelt. Sollten technische Gründe nicht dagegen sprechen sind die Leistungen zumindest auf Basis Generalunternehmer im nicht offenen Verfahren auszuschreiben. 3.5 Die Bekanntmachungen müssen zumindest in der „Kärntner Landeszeitung – Amtsblatt für das Land Kärnten“ oder im Internet veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung im Internet ist nur zulässig, wenn in der „Kärntner Landeszeitung – Amtsblatt für das Land Kärnten“ ein Hinweis auf die Veröffentlichung im Internet erfolgt. Dieser Hinweis hat mindestens zu enthalten: • Name des Auftraggebers und Stelle, bei der nähere Auskünfte erhältlich sind; • Auftragsgegenstand und geschätzter Auftragswert; • Internetadresse, unter der die Vergabebekanntmachung abgerufen werden kann. 4. Prüfung von Angeboten Zur Wahrung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit ist bei der Prüfung und Beurteilung der Angebote besonderes Gewicht auf die Angemessenheit der Preise zu legen. Es sind alle Angebotspositionen, unabhängig von deren Höhe oder ob wesentlich oder nicht, vertieft zu prüfen. Der Unternehmer hat die genauen Detailkalkulationen (K-Blätter), je nach Festlegung in der Ausschreibung, beizulegen oder über Aufforderung nachzureichen. Angebote, deren Prüfung spekulative, zu hohe oder zu niedrige und damit nicht angemessene Preise ergibt, sind auszuscheiden. Seite 80 ••• Dies ist insbesondere der Fall, wenn ➢Lohnanteile kalkuliert wurden, die dem KV nicht entsprechen respektive gesetzliche, rein auf Lohn beschränkte Zuschläge nicht enthalten oder ➢Positionspreise zwischen Preisen sicher zur Ausführung gelangender Positionen und solchen Positionen, deren Ausführung fraglich ist, kalkulationsmäßige Verschiebungen enthalten oder ➢Mischkalkulationen enthalten sind, also die einzelnen Positionspreise nicht getrennt kalkuliert sondern bei deren Kalkulation miteinander verknüpft werden oder ➢im Angebot höhere Nachlässe als der, der Detailkalkulation entnehmbare, kalkulierte Gesamtzuschlag vorgesehen sind, wobei der Verzicht auf Wagnis und Gewinn keine Rolle spielt oder ➢die Baustelleneinrichtungskosten nicht mehr mit den reinen Einrichtungskosten begründbar sind. Die Prüfung der Angemessenheit der Preise hat sich ausschließlich auf diejenige des vorgelegten Angebotes anhand von vergleichbaren Erfahrungswerten und der jeweils relevanten Marktverhältnisse sowie weiters deren betriebswirtschaftliche Begründ- sowie Nachvollziehbarkeit und auf Vergleichszahlen in den anderen Angeboten zu beziehen. Ausschließliche Vergleiche der Positionspreise zwischen den Angeboten zum selben Vorhaben („Preisspiegel“) entsprechen nicht den Erfordernissen einer gehörigen und nachvollziehbaren Angemessenheitsprüfung. Bei nicht erklärbaren zu niedrigen Preisen ist die Ausscheidung auch zum Nachteil des Auftraggebers vorzunehmen. Sollten bei der Kalkulation einzelner Positionen Abzüge aus Erträgen oder sonstigen preisbildenden Umständen auf Seiten des Bieters veranschlagt werden (Minuspositionen), sind diese nach ordnungsgemäßer Kalkulation der Einzelpositionen im Leistungsverzeichnis erst im Summenblatt mit der Bezeichnung „Gutschrift“ gesondert auszuweisen. Derartige Minuspositionen sind bei sonstiger Angebotsausscheidung nur zulässig, wenn in Bezug auf die konkret angebotsgegenständliche Gesamtleistung im Sinne einer kaufmännischen Kalkulation begründ- und nachvollziehbar sowie angemessen und bescheinigbar sind. Die technischen und rechtlichen Vorschriften und Bedingungen sind möglichst einheitlich und, soweit zweckmäßig, den jeweils geeigneten Leitlinien, wie ÖNORMEN oder standardisierte Vertragsbestimmungen und Leistungsbeschreibungen, entsprechend festzulegen. Für Förderungsanträge, denen Angebote zu Grunde liegen, die nicht den vor angeführten Bedingungen entsprechen, werden keine Förderungsmittel gemäß den Bestimmungen des K-WBFG 1997 gewährt. ••• Seite 81 Notizen Seite 82 ••• finanz real Partner für die Zukunft Der Weg zur Verwirklichung Ihres Wohn(t)raumes unabhängig – seriös – kompetent Abwicklung aus einer Hand Klagenfurt Tel 0664 2428677 Tel 0664 1314848 Villach Tel 0664 2223344 Tel 0664 5253770 w w w. f i n a n z re a l . a t