Schriftliche Anfrage Antwort

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Schriftliche Anfrage Antwort
Bayerischer Landtag
16. Wahlperiode
Drucksache
16/1055
28.04.2009
Schriftliche Anfrage
Antwort
des Abgeordneten Sepp Daxenberger BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
vom 17.02.2009
des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 19.03.2009
Gebiet Westerbuchberg/Schweinemastanlage der JVA
Bernau
Zu 1.:
Die Eingliederung des derzeit in Gut Wessen untergebrachten Schweinemastbetriebs der Justizvollzugsanstalt Bernau
in das neue Betriebsgelände in der Nähe von Haus 9 – in der
Anfrage als „nördlich der Bahnstrecke Rosenheim – Salzburg“ bezeichnet – ist bereits seit Längerem beabsichtigt.
Der Neubau des Landwirtschaftsbetriebs wird sukzessive
ausgeführt und wurde mit der Errichtung eines Mutterkuhstalls und eines Jungviehstalls bereits begonnen. Nach dem
vom Staatlichen Bauamt Rosenheim erstellten Gesamtausbaukonzept und der Finanzplanung wird sich der Neubau der
Schweineställe und damit die Verlegung des Schweinemastbetriebs voraussichtlich mittelfristig realisieren lassen.
Ich frage die Staatsregierung:
1. Weshalb wird die ausgelagerte Schweinemastanlage der
JVA Bernau nicht in den landwirtschaftlichen Betrieb,
der nördlich der Bahnstrecke Rosenheim – Salzburg auf
das Anstaltsgelände festgelegt wurde, eingegliedert?
2. Welche konkreten Kosten würde ein solcher Umbau nach
sich ziehen?
3. Würden diese Kosten nicht angesichts des hohen touristischen Potenzials der Strecke am Westerbuchberg kompensiert werden?
Zu 2.:
Die vom Staatlichen Bauamt Rosenheim geschätzten Kosten
für den Neubau der Schweineställe belaufen sich auf 750.000
EUR.
Zu 3.:
Auch nach einer Verlagerung des dortigen Schweinemastbetriebs ist weiterhin eine vollzugliche Nutzung von Gut Wessen beabsichtigt; so sind insbesondere auch für die Rinderhaltung der Anstalt die im Gutsbereich gelegenen Weideflächen unverzichtbar. Touristische Aktivitäten auf dem
Grundstück sind mit der vollzuglichen Nutzung, die zwangsläufig die Anwesenheit von Gefangenen erfordert, nicht zu
vereinbaren. Die Verlagerung wird daher nicht zu einer Erhöhung des „touristischen Potenzials“ führen. Davon unabhängig kann das Gelände rund um Gut Wessen bereits jetzt
auf verschiedenen, ebenfalls ansprechenden touristischen
Routen genutzt werden.
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