Neue Ausnahmebestimmungen für Bootsmotoren auf dem Bodensee

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Neue Ausnahmebestimmungen für Bootsmotoren auf dem Bodensee
Neue Ausnahmebestimmungen für Bootsmotoren auf dem Bodensee
Gemäß einer Information der Obersten Schifffahrtsbehörde im Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie gelten seit Februar 2006 auf dem Bodensee
geänderte Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Bootsmotoren:
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Viertakt-Benzinmotoren bis einschließlich 74,0 kW müssen für die
Neuzulassung oder den Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß BSO
Stufe 1 oder BSO Stufe 2 oder der EU-Sportboot-Richtlinie erfüllen.
Bestehende Viertakt-Benzin-Innenbordmotoren über 74,0 kW können
durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte der
Stufe 1 der BSO erfüllen, wenn die Motorleistung um nicht mehr als 10 %
erhöht wird.
Die Zulassungsstellen am Bodensee können diese Regelung bereits seit Ende Februar
2006 anwenden.
Grundlage zu diesen geänderten Ausnahmebestimmungen für die Zulassung von
Bootsmotoren auf dem Bodensee bildet eine Expertise von Fachleuten der
Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) aus der sich ergibt,
dass es bei einer Leistung von bis zu 74 kW für den Emissionseintrag keine
signifikanten Unterschiede macht, ob die Zulassung nach der neuen EU-SportbootRichtlinie 2006, nach BSO Stufe 1 oder BSO Stufe 2 erfolgt ist. Über einer Leistung von
74 kW bestehen jedoch deutliche Unterschiede und es bleibt daher in dieser höheren
Leistungskategorie über 74 kW bei der bisherigen Regelung.
2006 03 30
NE