Antrag Fischereischein - Amt Oldenburg-Land

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Antrag Fischereischein - Amt Oldenburg-Land
Laufende Nr. des Fischereischeines
Antragsbehörde
Amt Oldenburg-Land
Einwohnermeldeamt
Hinter den Höfen 2
23758 Oldenburg in Holstein
Antrag auf Ausstellung eines
Fischereischeines auf Lebenszeit
1. Angaben über die Antragstellerin bzw. des Antragstellers
Familienname
Geburtsname
Vorname(n)
Geburtstag und Ort
Meldeadresse
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
2. Fischereirechtliche Nachweise der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
Ich habe eine Fischereiprüfung bestanden
Ich habe eine Prüfung als Fischwirt/in oder eine gleichgestellte Prüfung
Abgelegt bzw. besitze ein Fischereipatent nach der Schiffsoffizier-AusbildungsVO
Ich habe in einem anderen Bundesland eine Fischereiprüfung abgelegt,
bzw. einen gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes besessen
Ich habe die prüfung zum höheren oder mittleren Fischereiverwaltungsdienst abgelegt,
bzw. nehme ich Aufgaben der Fischereiaufsicht bei einer Fischereibehörde wahr
Ich habe in einem EU-Mitgliedsstaat eine mit den Anforderungen in § 27 Abs. 1
LFischG vergleichbare Prüfung abgelegt
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
3. Erklärung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
In den letzten 5 Jahren vor Antragstellung bin ich wegen Fischwilderei oder
wegen vorsätzlicher Beschädigung von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten oder
Vorrichtungen, die der Fischerei oder der Fischzucht dienen, oder von
Wasserbauten rechtskräftig verurteilt worden.
In den letzten 5 Jahren bin ich wegen Fälschung eines Fischereischeines oder
einer sonstigen zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Bescheinigung
rechtskräftig verurteilt worden.
In den letzten 5 Jahren bin ich wegen Verstöße gegen fischereirechtliche oder
naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei rechtskräftig oder
mit einem Bußgeld belegt worden.
Gegen mich ist ein Straf- oder Bußgeldverfahren für eines der o. g. Verstößen
eingeleitet.
Mir ist bekannt, dass das Amt Oldenburg-Land, den mir ausgestellten Fischereischein wieder für ungültig erklären, bzw. einziehen
kann, wenn nach der Erteilung Gründe bekannt werden, die bereits vorher vorhanden waren oder später entstanden sind und die eine
Versagung gerechtfertigt hätte.
Ort, Datum
Unterschrift Antragsteller
Behördenteil
1. Bestätigung der Erteilungsbehörde
Die Angaben zur Person der Antragstellerin bzw. des Antragsteller treffen zu
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Bemerkungen:
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erfüllen aufgrund ihrer bzw. seiner
Nachweise und Erklärungen (Seite 1 Nummer 3) die Voraussetzungen zur
Erteilung des Fischereischeines
2. Entscheidung
Dem Antrag wird entsprochen
Dem Antrag wird aus folgenden Gründen nicht entsprochen:
Die Versagung des Fischereischeines ist der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller mitzuteilen.
Auf Verlangen ist die Versagung durch einen rechtsmittelfähigen Bescheid auszusprechen und zu begründen.
3. Aushändigung
Hiermit bestätige ich den erhalt des Fischereischeines
Ort, Datum
Ort, Datum
Oldenburg in Holstein, den
Oldenburg in Holstein, den
Unterschrift
Im Auftrage