AB-07-2013_Internet
Transcrição
AB-07-2013_Internet
AMTS Ausgabe Nächste 013 21. 12. 2 19. Jahrgang BLATT KREIS WEIMARER LAND 16. November 2013 Nummer 07/13 TraumRock startet am 23. November 2013 mit den besten Rocklegenden der 60er & 70er Jahre Foto: City Foto: Sweet Am 23. November 2013 ist es wieder soweit: Ab 19.00 Uhr gehen die Zuschauer von TraumRock in der Messehalle Erfurt wieder auf eine traumhafte musikalische Zeitreise mit dem Sound der 60er und 70er Jahre. Einlass ist ab 17.30 Uhr. 70er Jahren als Solokünstler in der Glamrock-Szene für Furore. Alle Bands stehen fest. Musikalische Highlights in diesem Jahr sind das britische Glamrock-Quartett von The Sweet (größte Erfolge mit Hits wie „Poppa Joe“ oder „Block Buster!“) und die Band Slade, die Anfang der 70er Jahre ihren größten Erfolg in Deutschland mit der Single „Mama Weer All Crazee Now“ feierte. Neben der Rockröhre von Petra Zieger & Band, die dem Publikum u. a. mit ihrem Wende-Hit „Das Eis taut“ zu ihrem 30-jährigen Bühnenjubiläum ordentlich einheizen wird, steht auch City als Größe des OstRock mit auf der Bühne. Ihr Album „Am Fenster“ wurde in ihrem 41-jährigen Bandbestehen inzwischen weltweit 10 Millionen Mal verkauft. Für exotische musikalische Abwechslung sorgt Oliver Bendt und Co. von der Goombay Dance Band, deren Hit „Sun of Jamaica“ seit 1979 über die Ladentheke geht. Freuen kann sich das Publikum auch auf eine Rocklegende aus Großbritannien. Alvin Stardust war als Sänger der Band „Shane Fenton & The Fentones“ schon 1962 mit seiner Single „Cindy’s Birthday“ in der britischen Hitparade vertreten und sorgte ab den Foto: Slade Foto: Petra Zieger & Band Sie wollen dabei sein? Wir verlosen 3 x 2 Eintrittskarten für TraumRock 2013. Schreiben Sie uns am 18. November 2013 zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr eine E-Mail mit Namen und Telefonnummer unter dem Stichwort „TraumRock-Gewinnspiel“. Gewonnen haben die Absender der dritten, siebten und elften E-Mail, die im Postfach der Pressestelle eingegangen sind. E-Mail: [email protected] Die Gewinner werden unverzüglich informiert und können sich die Tickets im Landratsamt Weimarer Land abholen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. In Halle 2 können die Besucher bei einer großen Speisen- und Getränkeauswahl auf ausreichend Sitzgelegenheiten die TraumRock Künstler in Halle 1 live auf der Leinwand mit verfolgen. MDR THÜRINGEN Moderator Matthias Karpe führt die Gäste durch einen traumhaften Abend und heizt auf der Bühne die Stimmung an. Präsentiert wird „TraumRock“ von MDR THÜRINGEN. Tickets sind für 49 Euro in allen Pressehäusern, den Service-Centern und bei den Service-Partnern von TA, OTZ, TLZ erhältlich, aber auch bequem online buchbar. Abonnenten der drei Thüringer Tageszeitungen TA, OTZ, TLZ erhalten einen Abovorteil von 10 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter www.traum-rock.de oder unter www.facebook.com/traumrock.de. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Theresa Barthel Eventmarketing Telefon: +49 (0) 3 61 / 227 54 33 Fax: +49 (0) 3 61 / 227 54 37 E-Mail: [email protected] Foto: Alvin Stardust Foto: Goombay Dance Band Seite 2 16. November 2013 – Nummer 07/13 Splitter Termine Einladung zur Verkehrsteilnehmerschulung Zu Verkehrsteilnehmerschulungen sind Fahrzeugführer jeden Alters am 28.11.2013 und am 19.12.2013 jeweils um 16.00 Uhr in das Landratsamt Weimarer Land, Sitzungszimmer 1. Obergeschoss, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, eingeladen. Der Fahrlehrer Wolfgang Axnick aus Blankenhain informiert in den kostenlosen Veranstaltungen zu verschiedenen Themen. 18.11.2013 19.11.2013 19.11.2013 20.11.2013 25.11.2013 27.11.2013 05.12.2013 11.12.2013 Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Kultur-, Bildungs- und Sportausschuss Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft Finanzausschuss Kreisausschuss Bau- und Vergabeausschuss Kreistag Bau- und Vergabeausschuss Änderungen vorbehalten Kunsthaus Apolda Avantgarde präsentiert ab Januar 2014 Pablo Picasso – Bacchanal des Minotaurus. Werke aus dem Kunstmuseum Pablo Picasso Münster Die Kreiswerke Weimarer Land informieren: WICHTIG! Veränderte Papier/Pappe-Entsorgung im Dezember 2013 Folgende Entsorgungstouren werden zu anderen Terminen, als im Entsorgungskalender 2013 stehen, abgefahren: Gemeinden: Utenbach Ködderitzsch Nirmsdorf Rannstedt Willerstedt 30.12.2013 (alt: 24.12.) 30.12.2013 (alt: 28.12.) 30.12.2013 (alt: 28.12.) 30.12.2013 (alt: 28.12.) 30.12.2013 (alt: 28.12.) Wir bitten Sie, die geänderten Abfuhrtermine zu beachten. Mit bestem Dank für Ihr Verständnis. Ihre Kreiswerke Pablo Picasso, Téte de faune, Faunskopf, 1962, Farblinolschnitt, Kunstmuseum Pablo Picasso Münster © Succession Picasso/VG Bild-Kunst, Bonn 2013 Kunst und Leben Pablo Picassos (1881 – 1973) wären ohne Stierkämpfe und Frauen undenk- bar. Der Todeskampf des Stieres stellte für ihn das Gleichnis des Lebens dar, und der Minotaurus, das mythische Mensch-Stier-Wesen, sein Alter Ego. Erlösung von seinem Schicksal erlangte der Minotaurus bei Picasso nur durch die Liebe und den Eros. Wie ein roter Faden ziehen sich Darstellungen von Stieren und Stierkampfszenen, Frauenporträts und Akten sowie mythologische Motive durch sein gesamtes Oeuvre. Besonders in der Grafik finden sich die Themen häufig wieder. Die Ausstellung „Pablo Picasso – Bacchanal des Minotaurus. Werke aus dem Kunstmuseum Pablo Picasso Münster“ präsentiert mit mehr als 80 herausragenden graphischen Werken aus den Jahren 1928 bis 1962 bedeutende Radierungen, Lithographien und Linolschnitte und zeigt eine reiche Anzahl von Blättern aus berühmten Folgen, wie der Suite Vollard (1937), Frau im Lehnstuhl (1948) oder Faun und Ziege (1959). Zur Ausstellung erscheint ein umfangreicher Katalog, der sich intensiv mit dem Motiv des Stieres und den biografischen Zusammenhängen befasst. Kostenfreie Beratung: Diakoniewerk Apolda gGmbH, Ritterstraße 43, 99510 Apolda Anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle Aus gegebenem Anlass warnt die Schuldnerund Verbraucherinsolvenzberatung der Diakoniewerk Apolda gGmbH des Kreises Weimarer Land vor unseriösen Schuldenregulierern. So erkennen Sie unseriöse Angebote: • Vorsicht vor Anbietern ohne Anerkennung als geeignete Stelle/Person im Verbraucherinsolvenzverfahren Hilfe und Unterstützung bei der Vorbereitung, Einleitung und Durchführung des Privatinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung darf nur leisten, wem das gesetzlich (in Thüringen: Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftprüfer) oder durch einen Anerkennungsbescheid (in Thüringen durch das Sozialministerium erteilt) erlaubt ist. • Vorsicht bei reißerischer Werbung Angebote mit schneller Soforthilfe fordern zu einer besonders kritischen Betrachtung auf, eine Schuldenbereinigung nimmt einige Zeit in Anspruch. • Vorsicht bei Kontaktaufnahme mit Angebot zur Schuldenregulierung Schuldenregulierer beschaffen sich (jenseits der Legalität) Adressen von Menschen mit finanziellen Problemen und bieten ihnen ihre (oftmals völlig überteuerten Leistungen) an. • Vorsicht bei Kosten der Beratung Grundsätzlich ist die Beratung von anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungen kostenfrei. Bei der Anbahnung des Beratungsverhältnisses unbedingt nach den Kosten erkundigen. • Vorsicht bei Duo von Berater & Rechtsanwalt Diese Konstellation treibt die Kosten für den Hilfesuchenden aufgrund zweimaliger Vergütung unnötig in die Höhe. • Vorsicht bei Ausschluss von Rechtsberatung/Rechtsdienstleistung Schuldnerberatung ist ohne rechtsberatende Tätigkeiten gar nicht denkbar: notwendig sind insbesondere die Prüfung von Gläubigerforderungen, Beratung bei individuellem Pfändungsschutz und Verhandlungen mit Gläubigern. • Vorsicht vor unpersönlicher Beratung Sinnvolle Hilfsangebote mit dem Ziel einer dauerhaften Entschuldung erfordern eine persönliche und einzelfallbezogene Beratung in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht vor Ort und mit persönlichem Kontakt. • Vorsicht vor unüberlegter Unterschrift Soweit der Ratsuchende einen Vertrag über die Beratung o. Ä. unterschreiben soll, ist ein sorgfältiges Studium sämtlicher Vertragsbedingungen notwendig; ein seriöser Anbieter drängt nicht zur Unterschrift. • Vorsicht mit der Unterschrift weiterer Verträge Neben dem eigentlichen Vertrag zur Beratung sollten keine weiteren Verträge, insbesondere über Finanzprodukte unterschrieben werden; sie helfen nicht bei der Schuldenbereinigung, sondern bringen dem Anbieter durch Provisionen einen Vorteil – und dem Hilfesuchenden den Nachteil einer weiteren Zahlungsverpflichtung. Ein Verzeichnis aller anerkannten Schuldnerund Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, Kommunen und Verbraucherzentralen finden Sie im Internet unter www.forum-schuldnerberatung.de. Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Diakoniewerk Apolda gGmbH ist eine anerkannte Beratungsstelle. Unsere Beratung ist somit KOSTENFREI. 16. November 2013 – Nummer 07/13 Seite 3 AMTLICHER TEIL Beschlüsse Beschlüsse der XXX. Sitzung des Kreistages vom 26. 09. 2013 Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag. Mit Beschluss Nr. 241-XXX/2013, 242XXX/2013 und 243-XXX/2013 genehmigte der Kreistag die Niederschriften der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Kreistages vom 27. 06. und 02. 08. 2013. Beschluss-Nummer: 244-XXX/2013 Der Kreistag beschließt: Von dem in der Haushaltsstelle 03500 - 93200 (Erwerb von Grundstücken – Verm. HH) nicht mehr benötigten Haushaltsausgaberest aus 2012 zum Kauf eines Objektes als Archiv in Höhe von 300 T€ sind 1. 100 T€ für den Umbau eines ehemaligen Internatsblockes zum Archiv (Haushaltsstelle 88000.94000 – Baumaßnahmen Wohn- und Geschäftsgrundstücke – Verm. HH) und 2. 200 T€ für die Tilgung von Krediten (Haushaltsstelle 91000 - 97760 – Tilgung von Krediten) zu verwenden. Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 28. 08., 12. 09., 25. 09. und 16.10.2013 Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Bau- und Vergabeausschuss. Beschluss-Nr. 182-45/2013 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Die Planungsleistung zur Umsetzung eines historischen Handwerkerhauses aus Empfertshausen/Wartburgkreis nach Hohenfelden, Museumsgelände „Am Eichenberg“ wird an das Büro für Bauforschung Scherf-Bolze-Ludwig Straße der Einheit 14 07613 Silbitz vergeben. *** Beschluss-Nummer: 245-XXX/2013 Der Kreistag beschließt: 1. Der Kreis Weimarer Land wird Mitglied des zu gründenden Vereins „Die Impulsregion e. V.“, unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Name „Weimarer Land“ im ersten Satz der Präambel und im Logo des Vereins geführt wird. Dieser Beschluss wird gefasst, sofern in den Stadträten von Erfurt, Weimar und Jena der gleichlautende, hier vorliegende Beschluss gefasst wird. Absicherung der Geschäftsstellentätigkeit zu stimmen. 2. Der Landrat wird beauftragt, für den Kreis Weimarer Land die Gründung des Vereines zu vollziehen. *** 3. Der Landrat wird beauftragt, in der Mitgliederversammlung des Vereins für den Verzicht auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen im Jahr 2013 sowie für eine Festlegung der Mitgliedsbeiträge ab 2014 entsprechend des im Jahr 2013 geleisteten Zuschusses an die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Impulsregion, Region Erfurt-Weimar-Jena“ zu stimmen. Künftige Änderungen des Beitragsschlüssels bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kreistages. 4. Der Landrat wird beauftragt, in der Mitgliederversammlung des Vereins für eine Beauftragung des Vereinsvorstandes mit der Erstellung eines Finanzierungskonzeptes zur dauerhaften Beschluss-Nr. 184-46/2013 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, einen Bücherbus als Basisfahrzeug Iveco Irisbus Crossway inklusive kundenspezifischer Sonderausstattungen zur Vorbereitung einer Bücherei im Bus zu einem Wert von 392.650,02 € zu kaufen. *** Beschluss-Nr. 185-46/2013 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Asylbewerber, Auf dem Angespanne, 99510 Apolda, wird an die Firma RWS Sicherheitsservice GmbH Springerstraße 25 04105 Leipzig zum geprüften monatlichen Pauschalpreis inklusive Mehrwertsteuer in Höhe von 13.978,87 € vergeben. *** Beschluss-Nummer: 246-XXX/2013 Der Kreistag beschließt die Durchführung der Tarifmaßnahme im Verkehrsverbund Mittelthüringen zum 01. 01. 2014 wie in Tabelle 1 (Anlage) dargestellt. Anlage: Tariftabelle Beschluss-Nummer: 247-XXX/2013 Der Kreistag beschließt: 1. Der Landrat wird gebeten, eine Umwandlung des Eigenbetriebes Kreiswerke Weimarer Land in eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu prüfen. 2. Vor der Beschlussfassung sind die Prüfergebnisse dem Kreistag vorzulegen. 3. Bei einem positiven Votum soll die Umwandlung zum 01. 01. 2014 vollzogen werden. Münchberg Landrat KS Die Anlage kann während der üblichen Dienststunden im Landratsamt, Büro Kreistag, eingesehen werden. Die Bewertung der Immobilie Kromsdorf, Bei der Kirche 5, Flur 1, Flst. Nr. 2/1 wird an die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Frau Uta Gerhardt E.-Rosenthal-Str. 42 99423 Weimar vergeben. *** Beschluss-Nr. 188-47/2013 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Die Lieferung und Leistung „Kauf und Einrichtung der Telefonanlage für das Landratsamt Weimarer Land“ wird an die Firma Secutron GmbH Straße des 17. Juni 29 a 01257 Dresden zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 105.999,55 € vergeben. *** Beschluss-Nr. 186-46/2013 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 02. 09. 2013 zur Veröffentlichung im Amtsblatt Beschluss-Nr.: 11/2013 Der JHA beschließt 1. den Kindertagesbetreuungsbedarfsplan für zwei Jahre vom 24. 08. 2013 bis 21. 08. 2015 gemäß § 17 Abs. 2 ThürKitaG für den Kreis Weimarer Land in der von der Verwaltung vorgelegten Form und 2. die Verwaltung des Jugendamtes zu ermächtigen, die sich im laufenden Jahr ergebenden Änderungen in den Bedarfsplan einzuarbeiten. *** Beschluss-Nr.: 12/2013 Der JHA beschließt, dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu empfehlen, die freiwerdenden Mittel in Höhe von 230.000,00 € aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 wie folgt zu vergeben: Dirk Schütze Ausschussvorsitzender – Projekt 2011/17/938 Kindertageseinrichtung Umpferstedt – Projekt 2012/17/1106 Kindertageseinrichtung „Sankt Martin“ Keßlar – Projekt 2011/17/1078 Kindertageseinrichtung „Storchennest“ Buttelstedt 37.595,00 € 32.543,00 € 159.862,00 € *** Beschluss-Nr.: 13/2013 Der JHA beschließt, in Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit vom 27. Mai 2013“ für den Zeitraum 03. 09. 2013 – 31. 12. 2014 6,9 VbE Schulsozialarbeiterstellen wie folgt auf die Schulen und freien Träger des Kreises Weimarer Land zu verteilen: Fortsetzung auf Seite 4 Seite 4 16. November 2013 – Nummer 07/13 Beschlüsse Fortsetzung von Seite 3 Schulen VbE Träger FÖZ Apolda RS Pestalozzi Apolda RS W. Seelenbinder Apolda GS C. Zimmermann Apolda GS Lessing Apolda RS Bad Berka Gymnasium Apolda RS Pfiffelbach RS Berlstedt RS Buttelstedt 0,8 0,9 0,8 Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendhaus „Logo“ e. V. Diakoniewerk Apolda gGmbH Christliches Jugenddorfwerk Deutschland e. V. 1,0 0,8 0,8 0,8 Institut für angewandte Pädagogik e. V. Diakoniewerk Apolda gGmbH Trägerwerk Soziale Dienste GmbH Institut für angewandte Pädagogik e. V. 1,0 6,9 Trägerwerk Soziale Dienste GmbH Mike Mohring Ausschussvorsitzender Beschlüsse des Werksausschusses der Kreiswerke Weimarer Land Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Werksausschuss. Mit Beschluss Nr. 34-2013, 37-2013, 42-2013, 43-2013 genehmigte der Werksausschuss die Niederschriften der öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen des Werksausschusses vom 01. 01. 2013 bis 31. 05. 2013. Beschluss-Nummer: 35-2013 Der Werksausschuss beauftragt die Werkleitung, gegenüber der Verhandlungsführerin der Dualen Systeme für die Sammlung der Leichtverpackungen eine Systemumstellung auf Behältersammlung mit zweiwöchentlicher Abfuhr zuzustimmen, unter der Bedingung, dass in Ausnahmefällen auch weiterhin eine Nutzung Gelber Säcke möglich bleiben muss. *** Beschluss-Nr.: 36-2013 Der Werksausschuss stimmt der Fristverlängerung zur Übergabe des Jahresabschlusses 2012 an den Abschlussprüfer bis zum Abschluss der Entgeltabrechnung der EGW, spätestens zum 30. 06. 2013, zu. *** Beschluss-Nr.: 38-2013 Der Werksausschuss stimmt gegen den Verkauf eines Teilgrundstückes der Deponie Küchelgrube. die Obergrenze einer Verhandlung für Herrn Landrat Münchberg sein. Das Angebot von Tönsmeier lautet: 1.650.000,00 €. *** *** Beschluss-Nr.: 39-2013 Der Werksausschuss empfiehlt dem Kreistag, gem. § 6 der Eigenbetriebsatzung die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Prüfer des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2012 zu bestellen. *** Beschluss-Nr.: 40-2013 Der Werksausschuss erkennt die Jahresendabrechnung 2011 der EGW sowie die anteiligen Planungsaufwendungen für 2011 (25,64 %) im Zusammenhang mit dem Grundstück Flurstedter Marktweg an. *** Beschluss-Nr. 41-2013 Der Werksausschuss empfiehlt dem Landrat, einen Kaufvertrag mit der Tönsmeier Abfallwirtschaft Apolda GmbH & Co. KG zum Erwerb des Betriebshofes in 99510 Apolda, Am Kalkteich 8, auf Grundlage des Angebotes der Eigentümerin vom 18. 01. 2013 zu verhandeln. Über die Höhe wird nach Beratung eine gesonderte Empfehlung abgegeben. Diese Empfehlung lautet: Der Werksausschuss hält einen Kaufpreis in Höhe von 25 % unter dem Angebot von Tönsmeier für angemessen. Dies möge Beschluss-Nr.: 44-2013 Der Werksausschuss empfiehlt dem Kreistag den geänderten Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2013 zur Feststellung. *** Beschluss-Nr.: 45-2013 Der Werksausschuss nimmt die Gewinn- und Verlustrechnung des I. Quartals 2013 zur Kenntnis. *** Beschluss-Nr.: 46-2013 Der Werksausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Neufassung der Betriebssatzung des Kreises Weimarer Land für den Eigenbetrieb „Kreiswerke Weimarer Land“ zu beschließen. *** Beschluss-Nr.: 47-2013 Der Werksausschuss beschließt, dass die Kreiswerke Weimarer Land notwendige Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen (Hepatitis B-Impfung) der Mitarbeiter der EGW in Höhe von 6.000,00 € bei der Endabrechnung anerkennen. Möller Ausschussvorsitzender Amtliche Wahlbekanntmachungen Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bundestagswahl am 22. 09. 2013 im Wahlkreis 191 Der Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis 191 (KyffhäuserkreisSömmerda-Weimarer Land I) gibt gemäß § 79 Abs. 1 der Bundeswahlordnung das endgültige Wahlergebnis der Bundestagswahl für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22.09.2013 bekannt: Wahlberechtigte: Wähler: 191.261 127.906 Ungültige Erststimmen: Gültige Erststimmen: 2.487 125.419 Von den gültigen Erststimmen entfielen auf 1. Selle, Johannes 54.350 2. Steinke, Kersten 33.239 3. Lemme, Steffen 21.469 4. Kurth, Patrick 2.253 5. Pfefferlein, Nicol 3.948 6. Weber, Patrick 5.609 7. Sommerfeld, Klaus-Jürgen 4.551 Ungültige Zweitstimmen: Gültige Zweitstimmen: 2.283 125.623 Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf 1. CDU 49.099 2. DIE LINKE 30.821 3. SPD 19.365 4. FDP 3.672 5. GRÜNE 4.734 6. NPD 4.645 7. PIRATEN 3.071 8. ÖDP/Familie. 655 9. REP 302 10. MLPD 146 11. AfD 7.199 12. FREIE WÄHLER 1.914 Der Kreiswahlausschuss stellte auf seiner Sitzung am 26.09.2013 fest, dass der Bewerber Herr Johannes Selle (Kreiswahlvorschlag Nr. 1) die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat und damit im Wahlkreis 191 gewählt ist. Dr. Thiele, Kreiswahlleiter Sondershausen, den 02. 10. 2013 16. November 2013 – Nummer 07/13 Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Der Kreiswahlleiter macht öffentlich bekannt: Bekanntmachung der Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 im Wahlkreis 193 „Erfurt - Weimar - Weimarer Land II“ Der Kreiswahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. September 2013 das nachfolgende endgültige Ergebnis ermittelt und festgestellt: Bezeichnung – Zahl der Wahlberechtigten – Zahl der Wähler – Wahlbeteiligung Anzahl 224 121 156 367 Prozent 69,8 1. Erststimmenergebnis Bezeichnung – Zahl der gültigen Erststimmen – Zahl der ungültigen Erststimmen Anzahl 153 678 2 689 – von den gültigen Erststimmen entfallen auf die Bewerber Tillmann, Antje CDU 56 992 Stange, Karola DIE LINKE 35 917 Schneider, Carsten SPD 36 694 Hartjen, Florian Andreas FDP 1 781 Lauinger, Dieter GRÜNE 9 151 Morgenroth, Jan NPD 4 774 Schubert, Manfred PIRATEN 5 670 Besser, Helmut FREIE WÄHLER 2 699 Prozent 98,3 1,7 37,1 23,4 23,9 1,2 6,0 3,1 3,7 1,8 Die Bewerberin Frau Antje Tillmann, CDU, erhielt die meisten Stimmen und ist damit im Wahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II gewählt. 2. Zweitstimmenergebnis Bezeichnung – Zahl der gültigen Zweitstimmen – Zahl der ungültigen Zweitstimmen Anzahl 154 106 2 261 Prozent 98,6 1,4 – von den gültigen Zweitstimmen entfallen auf die Landesliste Christlich Demokratische Union Deutschlands 53 123 34,5 DIE LINKE 35 421 23,0 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 27 159 17,6 Freie Demokratische Partei 4 015 2,6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13 125 8,5 Nationaldemokratische Partei Deutschlands 3 554 2,3 Piratenpartei Deutschland 4 849 3,1 Ökologisch-Demokratische Partei/ Familie, Gerechtigkeit, Umwelt 1 005 0,7 DIE REPUBLIKANER 267 0,2 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands 248 0,2 Alternative für Deutschland 9 328 6,1 FREIE WÄHLER in Thüringen 2 012 1,3 Erfurt, 03. 10. 2013 R. Schönheit Kreiswahlleiter Amtliche Bekanntmachungen Landratsamt Weimarer Land Umweltamt Untere Immissionsschutzbehörde Bekanntmachung Die Firma jhu energy systems GmbH & Co. KG, Im Unteren Dorfe 65 in 99510 Saaleplatte, OT Eckolstädt, hat aufgrund der §§ 4, 6 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943), einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m auf Grundstücken in der Gemarkung Eckolstädt; Flur 0; Flurstücke 517/6 und in der Gemarkung Wormstedt; Flur 3, Flurstücke 363 und Flur 2, Flurstücke 353 gestellt. Es ist die Errichtung von drei Windkraftanlagen des Typs Enercon E82 E2, 2,3 MW Leistung, Nabenhöhe 98 m, Rotordurchmesser 41,0 m, Gesamthöhe 139,0 m geplant. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.1/G des Anhangs zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973). Bei den beantragten Anlagen handelt es sich um ein Vorhaben nach § 3 b Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m Ziffer 1.6.1 Spalte 1 der Anlage 1 des Anhanges zum UVPG, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Für dieses Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt (Teil der Antragsunterlagen). Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG wird darauf hingewiesen, dass 1. der Antrag auf Erteilung der Genehmigung sowie die zugehörigen Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, während der Dienstzeit in der Zeit vom 25. 11. 2013 bis einschließlich 27. 12. 2013 in der Gemeindeverwaltung Saaleplatte, Im Unterdorf 110, 99510 Saaleplatte, OT Wormstedt sowie im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde – Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Block E, Raum 19 zur Einsicht ausliegen; 2. Einwendungen gegen das Vorhaben zur Vermeidung des Ausschlusses bei den genannten Stellen vom 25.11.2013 bis einschließlich 10.01.2014 schriftlich zu erheben sind und mit Ablauf dieser Frist alle Einwendungen ausgeschlossen werden, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen; 3. gemäß § 17 (1) Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz bei gleichförmigen Eingaben von mehr als 50 Personen derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner gilt, der darin seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen bestellt wurde, wobei der Vertreter nur eine natürliche Person sein kann; 4. gleichförmige Eingaben, die diese unter Punkt 3. genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit seiner Unterschrift versehenen Seite enthalten oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen, unberücksichtigt bleiben können; sowie gleichförmige Eingaben ebenfalls unberücksichtigt bleiben können, wenn Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben; 5. zur Erörterung rechtzeitig und formgerecht erhobener Einwendungen am 26. Februar 2014, ab 10:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Saaleplatte, Im Unterdorf 110 in 99510 Saaleplatte, OT Wormstedt ein Erörterungstermin vorgesehen ist, hierzu wird daraufhingewiesen, dass a) dieser Erörterungstermin durchgeführt wird, soweit er auf Grundlage der rechtzeitig und formgerecht erhobenen Einwendungen sachgerecht und erforderlich erscheint; b) die Entscheidung über die Durchführung eines Erörterungstermins oder der Verzicht auf einen Erörterungstermin gesondert bekannt gegeben wird; c) im Falle der Durchführung eines Erörterungstermins die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden; 6. für den Fall, dass nicht alle Einwendungen innerhalb des unter Punkt 5. genannten Termins erörtert werden können, der Erörterungstermin an den darauf folgenden Werktagen fortgesetzt wird, bis alle Einwendungen erörtert worden sind; 7. auf Verlangen der Einwender deren Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe der EinwenFortsetzung auf Seite 6 Seite 6 16. November 2013 – Nummer 07/13 Amtliche Bekanntmachungen Fortsetzung von Seite 5 dungen gegenüber dem Antragsteller und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden können, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind; 8. weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der Genehmi- gungsbehörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich sind; 9. die Zustellung des Genehmigungsbescheides und der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann. Die Inbetriebnahme der Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2014 erfolgen. Apolda, den 24. 10. 2013 Exner Amtsleiter Umweltamt Landratsamt Weimarer Land – Kommunalaufsicht – Die Zweckvereinbarung „Vertrag zwischen der Gemeinde Mönchenholzhausen und der Verwaltungsgemeinschaft Grammetal zur Erstattung der Betriebskosten der Kindertagesstätte ‚Mönchszwerge’“ wurde mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land vom 15. 10. 2013 rechtsaufsichtlich nach § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt. Nachfolgend wird diese Zweckvereinbarung gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht. Apolda, d. 15.10. 2013 Totzauer Amtsleiterin Vertrag zwischen der Gemeinde Mönchenholzhausen und der Verwaltungsgemeinschaft Grammetal zur Erstattung der Betriebskosten der Kindertagesstätte „Mönchszwerge“ Zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Grammetal, Schloßgasse 19, 99428 Isseroda vertreten durch die Vorsitzende und der Gemeinde Mönchenholzhausen, Erfurter Str. 18, 99198 Mönchenholzhausen vertreten durch den Bürgermeister § 1 Gegenstand des Vertrages (1) Die Verwaltungsgemeinschaft Grammetal hat aufgrund der Zweckvereinbarung zur „Übertragung der Aufgabe Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen auf die Verwaltungsgemeinschaft Grammetal“ für die Betreuung von Kindern im Alter vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die ihren Hauptwohnsitz in den abgebenden Gemeinden (Bechstedtstraß, Daasdorf a. B., Isseroda, Hopfgarten, Niederzimmern, Ottstedt a. B. und Troistedt) haben, die erforderlichen Plätze gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 ThürKitaG in den Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet zur Verfügung zu stellen. Insbesondere kann die Verwaltungsgemeinschaft Grammetal den ab 01. 08. 2013 geltenden Rechtsanspruch der Bereitstellung von KITA-Plätzen für Kinder ab einem Jahr nicht erfüllen. (2) Die Gemeinde betreibt die Kindertageseinrichtung „Mönchszwerge“ im Rahmen ihrer Konzeption. Die Kindertageseinrichtung ist im Bedarfsplan nach § 17 Abs. 2 ThürKitaG aufgenommen; für sie liegt eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII vor. (3) Die Aufnahme von Kindern aus der Verwaltungsgemeinschaft Grammetal und das Verfahren der Erstattung der Betriebskosten wird in diesem Vertrag geregelt. § 2 Vorzuhaltende Plätze (1) Nach der vorgegebenen Kapazität in der Betriebserlaubnis können in der Kindertageseinrichtung „Mönchszwerge“ Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt betreut werden. (2) In der Einrichtung werden vorrangig Kinder aus der Gemeinde Mönchenholzhausen aufgenommen. (3) Die Kindertagesstätte steht auch Kindern, die in den Gemeinden Bechstedtstraß, Daasdorf a. B., Hopfgarten, Isseroda, Niederzimmern, Ottstedt a. B. und Troistedt ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechts) haben, nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und nach folgenden Regelungen offen: • in den Kindertageseinrichtungen Hopfgarten, Isseroda und Niederzimmern steht kein Platz zur Verfügung; • Anmeldung eines Geschwisterkindes (mindestens ein Kind besucht bereits die Einrichtung); • Berücksichtigung der Altersstruktur der aufnehmenden Gruppe; • jede Aufnahme erfolgt durch eine Einzelfallentscheidung der Gemeinde. (4) Das Weitere zur Aufnahme Kinder regelt die Satzung der Gemeinde Mönchenholzhausen über die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtung (Kita-Benutzungssatzung) sowie die Satzung der Gemeinde Mönchenholzhausen über die Erhebung von Benutzungs- und Verpflegungsgebühren in der kommunalen Kindertageseinrichtung (KitaGebührensatzung) der Gemeinde. § 3 Betriebskosten (1) Die Verwaltungsgemeinschaft erstattet der Gemeinde anteilig nach der Zahl der betreuten Kinder die nicht durch Spenden und Elternbeiträge gedeckten Betriebskosten. Die Erstattung erfolgt jeweils nach Abschluss der Jahresrechnung. (2) Bis zur Abschlussrechnung werden monatlich Abschlagszahlungen in Höhe der aktuellen Betriebskostenpauschale bei Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 18 Abs. 6 ThürKitaG durch die Verwaltungsgemeinschaft entrichtet. Die Abschlagszahlungen sind jeweils zum 15. eines Monats fällig. (3) Ergibt sich nach Vorliegen der Jahresrechnung, dass die gezahlten Abschlagszahlungen den insgesamt durch Verwaltungsgemeinschaft zu zahlenden Betriebskostenanteil über- oder unterschreiten, erfolgt der Ausgleich bis zum 31. 08. des lfd. Jahres. (4) Die Höhe der ungedeckten Betriebskosten berechnet sich folgendermaßen: laufende Nummer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Ausgabearten/Einnahmearten Gruppe im Gruppierungsplan Personalausgaben pädagogisches Fachpersonal 40-47 Personalausgaben übriges Personal 40-47 Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen usw. 50 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 52 Mieten und Pachten 53 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. 54 Besondere Aufwendungen für Bedienstete 56 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 57-63 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 64 Geschäftsausgaben 65 Weitere allgemeine sächliche Ausgaben 66 Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts 67a) Kalkulatorische Kosten 68 Verpflegungskosten 57-63 Fortsetzung auf Seite 7 16. November 2013 – Nummer 07/13 Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Fortsetzung von Seite 6 Abzuziehen sind die Einnahmen für die Kindertageseinrichtungen: laufende Ausgabearten/Einnahmearten Gruppe im Nummer Gruppierungsplan 15 Elternbeiträge 11 16 Übernahmen der Elternbeiträge durch das Jugendamt, die direkt an den/die Träger der Kindertageseinrichtung(en) gezahlt werden 17 Verpflegungsgebühren/Entgelte für Verpflegung 11 18 Spenden (sofern diese nicht für Investitionen zu verwenden sind) 17 (5) Um die von der Verwaltungsgemeinschaft nach Vorlage der Jahresabschlussrechnung zu tragenden Kosten zu ermitteln, ist die Zahl der Kinder, die im abgelaufenen Kindergartenjahr betreut wurden, mit den durchschnittlichen nicht gedeckten Betriebskosten pro Platz zu multiplizieren. (6) Wurde ein Kind nicht während des gesamten Jahres betreut (maßgebend ist die Anmeldung), wird es nur anteilig mitgerechnet, z. B. bei einer Betreuungszeit von sechs Monaten mit 6/12 = 0,5. § 4 Inkrafttreten, Kündigung, Schriftform (1) Der Vertrag tritt zum 01. 09. 2013 in Kraft. Er ist von jedem Vertrags- partner spätestens zum 28./29. Februar mit Wirkung zum Ablauf des Kindergartenjahres (31. Juli) ordentlich kündbar. (2) Kommt ein Vertragspartner den ihm obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag trotz Mahnung nicht nach, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. (3) Dieser Vertrag, alle Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. § 5 Wirksamkeitsklausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Gewollten nahekommen. Isseroda, 14. 10. 2013 Ort, Datum Mönchenholzhausen, 27. 08. 2013 Ort, Datum gez. Seelig Seelig Vorsitzende VGem Grammetal gez. Nolte Nolte Bürgermeister Gemeinde Mönchenholzhausen Öffentlicher Teil Informationen Auslegung des Jahresabschlusses der Personenverkehrsgesellschaft mbH Apolda Auslegung des Jahresabschlusses der Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land Auslegung des Jahresabschlusses der Omnibusverkehrsgesellschaft Weimar mbH Die PVG mbH Apolda hat mit Datum vom 14. 11. 2012 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss, das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, der Lagebericht sowie die Verwendung des Jahresergebnisses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages können im Zeitraum vom 25.11.2013 bis 02.12.2013 in den Geschäftsräumen der PVG mbH Weimarer Land, Flurstedter Marktweg 10 in 99510 Apolda eingesehen werden. Die PVG mbH Weimarer Land hat mit Datum vom 15. 10. 2013 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss, das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, der Lagebericht sowie die Verwendung des Jahresergebnisses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages können im Zeitraum vom 25. 11. 2013 bis 02. 12. 2013 in den Geschäftsräumen der PVG mbH Weimarer Land, Flurstedter Marktweg 10, 99510 Apolda, eingesehen werden. Die OVG Weimar mbH hat mit Datum vom 06. 09. 2013 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss, das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, der Lagebericht sowie die Verwendung des Jahresergebnisses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages können im Zeitraum vom 25. 11. 2013 bis 02. 12. 2013 in den Geschäftsräumen der PVG mbH Weimarer Land, Flurstedter Marktweg 10, 99510 Apolda, eingesehen werden. Das Gesundheitsamt informiert … Informationen zur Untersuchungspflicht auf „Legionellen“ in der Hausinstallation Für den Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer „Großanlage zur Wassererwärmung“, aus der Trinkwasser für öffentliche oder gewerbliche Zwecke zur Verfügung gestellt wird, besteht eine Untersuchungspflicht gem. § 14 (3) der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zur Prüfung auf das Vorhandensein von Legionellen. „Großanlagen“ können zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern, Kindertagesstätten, Schulen, Sportanlagen, Hotels, Pensionen, Jugendherbergen usw. installiert sein. Das Gesundheitsamt möchte hiermit nochmals auf die genannte Untersuchungspflicht gem. § 14 (3) Trinkwasserverordnung hinweisen. Zu diesem Thema wurde bereits im Amtsblatt Nr. 01/13 vom 09. 02. 2013 eine ausführliche Information veröffentlicht. Die Erstuntersuchung auf „Legionellen“ im Warmwassernetz der betroffenen Hausinstallation muss bis zum 31.12.2013 abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 25 Nummer 4. TrinkwV dar. Weitere Informationen erhalten Sie beim Gesundheitsamt Weimarer Land unter der Telefonnummer 03644/540-580 oder auf der Internetseite vom Kreis Weimarer Land (http://www.weimarer.land.de/soziales/index.html). gez. Dr. med. N. Tschetwertak Amtsärztin Engagierte Wanderfreunde gesucht!!! Wir suchen für die Goethewanderung im Mai 2014 noch interessierte Wanderfreunde, die bereit wären, als Wanderleiter für die Teilnehmer unserer Traditionsveranstaltung zu wirken. Die Wanderung führt uns von Weimar über Buchfart, Saalborn, Hochdorf, Neckeroda bis nach Großkochberg. Der gut ausgebaute Wanderweg ist ca. 28 km lang und sehr reizvoll. Neben Weimar gibt es noch weitere Startpunkte in Blankenhain und Bad Berka. Wir suchen Wanderleiter, die die Strecke von Weimar bis nach Großkochberg betreuen. Sie können sich natürlich auch gerne melden, wenn Sie ab Bad Berka oder Blankenhain die Führung überneh- men möchten. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie die Strecke kennen oder bereit sind, an einer Wanderwegbegehung im Vorfeld teilzunehmen. Wenn Sie gerne in der Natur wandern, mit Menschen arbeiten und kommunikativ sind, dann melden Sie sich doch einfach bei uns unter folgenden Kontaktdaten: Mail: [email protected] Tel.: 03644/540 702 [email protected] Tel.: 03644/540 687 Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! Seite 8 16. November 2013 – Nummer 07/13 Informationen Die Apoldaer Wasser GmbH informiert: Ablesung der Wasserzähler In Vorbereitung auf die Jahresverbrauchsabrechnung 2013 möchten wir Sie über den Ablesemodus informieren. Wie bereits im Jahr 2012 bekannt gegeben, werden wir die Messeinrichtungen in einem 2Jahres-Rhythmus ablesen. Das bedeutet, dass die Kunden in nachfolgenden Städten und Gemeinden gebeten werden, im Kalenderjahr 2013 mittels Selbstablesekarte die Zählerstände selbsttätig abzulesen und uns entsprechend mitzuteilen. In den nachfolgend aufgeführten Gemeinden und Ortsteilen erfolgt die Ablesung 2013 durch unsere Mitarbeiter: Herressen-Sulzbach Oberndorf Oberroßla/Rödigsdorf Nauendorf Schöten Utenbach Zottelstedt Auerstedt Eberstedt Flurstedt Gebstedt Großheringen Kapellendorf Kaatschen-Weichau Ködderitzsch Lachstedt Neustedt Niedertrebra Obertrebra Rannstedt Reisdorf Schmiedehausen Wickerstedt Eßleben-Teutleben Mattstedt Niederroßla Niederreißen Nirmsdorf Oberreißen Oßmannstedt/OT Ulrichshalben Pfiffelbach/OT Goldbach/OT Wersdorf Willerstedt Planmäßig erfolgt 2014 durch die Mitarbeiter der Apoldaer Wasser GmbH die Ablesung in Apolda, Bad Sulza. Bei eventuellen Rückfragen bzw. Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter unseres Kundenservice – Telefonnummer: 03644/539-199, Fax: 03644/539-140 oder per E-Mail [email protected]. Freundliche Grüße Apoldaer Wasser GmbH Jobcenter prüft vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente Ab dem 63. Lebensjahr kann grundsätzlich ein Anspruch auf Altersrente bestehen. Ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, wird durch die Rentenversicherung geprüft und dem Versicherten in der jährlichen Rentenauskunft mitgeteilt. Altersrente ist eine Sozialleistung, die gegenüber dem Arbeitslosengeld II vorrangig ist und deshalb auch von den entsprechenden Kunden des Jobcenters Weimarer Land beantragt werden muss. Diese Regelung ist im Sozialgesetzbuch II verbindlich gesetzlich festgeschrieben. Das Jobcenter Weimarer Land lädt aus diesem Grund seine Kunden ab dem 60. Lebensjahr ein, um sie über die Beantragung der Altersrente ab dem 63. Lebensjahr zu informieren. Liegen die Voraussetzungen zur Beantragung vorzeitiger Altersrente vor, ist der Leistungsbezieher gesetzlich verpflichtet, diese ab 63 zu beantragen. Wenn der Leistungsberechtigte den erforderlichen Antrag auf die vorrangige Leistung noch nicht gestellt hat, wird er durch das Jobcenter aufgefordert, den Renten-Antrag zu stellen. Sofern der Leistungsbezieher den Antrag nicht stellt, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist, muss die Beantragung der Altersrente stellvertretend durch das Jobcenter erfolgen. In folgenden Härtefällen muss keine Rente ab 63 beantragt werden: • wenn durch die Beantragung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I verlorengeht; • wenn der ungeminderte Rentenanspruch innerhalb der nächsten drei Monate ohnehin eintritt; • wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für mindestens sechs Monate ausgeübt wird. Bei Fragen und Unklarheiten können Sie gerne einen Termin im Jobcenter vereinbaren. Jobcenter Weimarer Land in Apolda Telefon: 03644/531-42 Jobcenter Weimarer Land in Weimar Telefon: 03643/451-2940 Sparkasse Mittelthüringen informiert … Dritte Halbzeit. Eine Bilanz. Waldemar Hartmann liest am 20. November 2013 in der Stadthalle Apolda Keiner pflegt mit so vielen Sport-Stars so vertrauten Umgang. Keiner hat so genaue Einblicke in das Geflecht von Medien und Politik. Keiner weiß so vertrauliche Geschichten zu erzählen. Ob Fußball, Boxen, Olympia oder Society: Über 30 Jahre war Waldemar Hartmann auf Sendung und hat mit Prominenten jedes Formats im Studio und danach geredet. Waldis Club ist genauso Kult geworden wie Waldi & Harry, die Late-Night-Show mit Harald Schmidt. Menschen, die Bedeutung haben für sein Leben: von Beckenbauer bis Rummenigge, von Muhammad Ali bis zu den Bee Gees, von Peer Steinbrück bis Franz Josef Strauß, von Harald Schmidt bis Ottfried Fischer. Teils heiter, teils wolkig, verblüffend offenherzig, manchmal vernichtend – und immer grundehrlich. „Du sitzt hier bequem auf deinem Stuhl, hast drei Weizenbier getrunken und bist schön locker!“ – Nach der Pleite gegen Island in der EM-Qualifikation 2003 hagelt es für Teamchef Rudi Völler Kritik, bis ihm im legendären Interview mit Waldemar Hartmann der Kragen platzt. Seitdem hat Hartmann sein Image vom „Weißbier-Waldi“ weg. 2012 kommt das überraschende Aus bei der ARD – Zeit für eine Bilanz. Dass er viel zu erzählen hat, zeigen schon die Foto: www.waldemarhartmann.com Waldemar Hartmann hat nicht nur hinreichende Moderatorenerfahrung, sondern auch Entertainerqualitäten. Das wird er bei seinem Auftritt im Rahmen der diesjährigen Herbstlese am 20. November um 19.30 Uhr in der Stadthalle Apolda unter Beweis stellen. Dann liest er aus seinem Buch: „Dritte Halbzeit. Eine Bilanz.“. Im Anschluss an die Lesung steht Hartmann für Fragen und für Buchsignierungen zur Verfügung. Karten für die Veranstaltung zum Preis von 11,90 Euro (ermäßigt 9,90 Euro) gibt es in der Tourist-Information Apolda, Holiday Land Meißner Apolda, im „Der Buchladen Apolda“ sowie www.ticketshop-thueringen.de und unter www.herbstlese.de. 16. November 2013 – Nummer 07/13 Seite 9 Informationen Abend der Berufe am 17. 10. 2013 in der Weimarhalle Erste Gemeinschaftspräsentation des Branchenverbundes Metall/Maschinenbau Der 8. Abend der Berufe war ein voller Erfolg, nicht nur für die über 600 Schüler mit ihren Eltern, sondern auch für die Unternehmen und insbesondere für den Branchenverbund Metall/Maschinenbau. Der im Jahre 2012 neu gegründete Branchenverbund präsentierte sich erstmals mit 10 Unternehmen aus Weimar und dem Weimarer Land an einem Gemeinschaftsstand zum Abend der Berufe. Die Mitglieder stellten sich den umfassenden Fragen der interessierten Schüler und ihren Eltern. Die Geschäftsführer verdeutlichten aber auch die gestiegenen Anforderungen an Auszubildende und Praktikanten aus Sicht der Unternehmen. Insgesamt nutzten mehr als 60 Ausbildungsunternehmen die Möglichkeit, ihre Ausbildungs- Im Gespräch: der Ausbildungsbeauftragte der Härterei Reese, Andreas Bender (links), sein Auszubildender Denis Fehn (2. v.l.) und ein interessierter Bürger berufe vorzustellen, und 17 Regelschulen nahmen in diesem Rahmen direkten Kontakt mit Geschäftsführern und Ausbildungsbeauftragten auf. Dieses Gemeinschaftsprojekt der Regelschulen der Stadt Weimar, des Kreises Weimarer Land und erstmals des Landkreises Sömmerda ist einzigartig in Thüringen. Unterstützt wurden die Initiatoren vom Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft, der Agentur für Arbeit und der Weimar GmbH. Neben der Zahl der Aussteller und Besucher stieg auch die Vielfalt der präsentierten Ausbildungsmöglichkeiten in den letzten Jahren stark an. Eine weitere Präsentationsmöglichkeit der umfangreichen Ausbildungsmöglichkeiten im Branchenverbund wird der Berufsinformationstag am 16. Mai 2014 zur 13. Kreismesse in Apolda sein. „Indian Summer“ in der Jugendherberge Bad Sulza Das Lokale Bündnis für Familien im Weimarer Land hat auch in diesem Jahr für Kinder aus dem Kreis Weimarer Land vom 28.10.2013 bis 02.11.2013 eine Ferienfreizeit organisiert. Mit Hilfe zahlreicher Sponsoren haben 40 Kin- der erlebnisreiche Tage bei Sport, Spiel und Wandern in Bad Sulza und Umgebung verbracht. Höhenpunkte waren u. a. der Besuch der Maskenmanufaktur Rudel und der Freiwilligen Feuerwehr Bad Sulza, die Besichtigung des Gradierwerkes, ein Erlebnistag im Freizeitpark Eckartsberga und Schwimmen in der Kureinrichtung „Sophie“. Im Namen der Kinder einen herzlichen Dank an unsere Sponsoren und Helfer: • Sparkassenstiftung Weimar-Weimarer Land • Thüringer Ehrenamtsstiftung • Verein der Bundestagsfraktion DIE LINKE e.V. • Herrn Johannes Selle, MdB CDU • Sophienklinik Bad Sulza Foto: Mähler • Ramona Wagner von den Euro-Schulen Jena • Freiwillige Feuerwehr Bad Sulza • „ReSales“ Apolda • Stadt- und Kreisbibliothek Apolda • sowie Frank Müller, Simon Ehrenreich, Sabine Reinke, Toni Kutzner, Hans Scholz, Roland Thamm (Koordinator des Bündnisses), Frau Christine Blumstengel und ihr Team vom Landratsamt Weimarer Land und Herr Detlef Rost und seine Mitarbeiter der Jugendherberge Bad Sulza. Beate Wiedemann Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des Kreises Weimarer Land Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdgenossenschaften Einladung zur Information und Fortbildung der Jagdgnossenschaften Der Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber e. V. (TVJE e. V.) lädt im Rahmen seiner Winterschulung zu einer Fortbildungsveranstaltung für die Jagdgenossenschaften und ihrer Jagdvorsteher ein. Die Teilnahme mindestens eines Vertreters je Jagdgenossenschaft ist wünschenswert. Thema: – Führung des Jagdkatasters – Formalien und Geschäftsführung einer Jagdgenossenschaft Referent: Herr Dipl.-agr. Ing. Detlef Sommer, Geschäftsführer TVJE e.V. e.V., bei Mitgliedschaft im TVJE e.V. 10,00 € je Jagdgenossenschaft, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer. Für Jäger, deren Jagdgenossenschaft nicht Mitglied im TVJE e.V. ist, beträgt der Unkostenbeitrag 10,00 €. Bei Änderung der Adresse oder des Jagdvorstehers bitten wir um Weiterleitung. Die Bezahlung erfolgt am Tagungsort. Der Unkostenbeitrag beträgt 50,00 € je Jagdgenossenschaft bei Nichtmitgliedschaft im TVJE Detlef Sommer Geschäftsführer – Rechte und Pflichten bei Wildschäden Ort: 4. Dezember 2013, 17:00 Uhr Kultur- und Kongresshotel, Kleiner Saal Apoldaer Straße 4, 99510 Pfiffelbach Seite 10 16. November 2013 – Nummer 07/13 Gläsernes Landratsamt Landrat Münchberg erhielt „Gemeinheitspreis“ Unterbringung von Asylbewerbern im Weimarer Land Im Kreis Weimarer Land sind derzeit 188 Asylbewerber aus 21 Ländern untergebracht. Die Unterbringung erfolgt in 14 Wohnungen im Stadtgebiet Apolda, einer Gemeinschaftsunterkunft mit sechs Wohnungen und einer Gemeinschaftsunterkunft mit sieben Wohnungen, 50 Einzelzimmern, 41 Doppelzimmern sowie vier Mehrbettzimmern. Des Weiteren ist diese große Gemeinschaftsunterkunft ausgestattet mit: – Kinderspielzimmer mit kindgerechter Ausstattung (u. a. große Autorennbahn); – Schul- und Hausaufgabenraum; – Sportraum (Fitnessgeräte, Tischtennis, Boxsack usw.); – Clubraum mit Tischkicker; – Saal mit Bestuhlung für größere Feierlichkeiten; – Frauenfreizeit- und Versammlungsraum; – Arztzimmer; – Sozialbüro – Sozialbetreuung durch Sozialarbeiter des DRK Apolda (unabhängige Sozialbetreuung); – Spielplatz; – Grillplatz mit Holzhütten; – Obstgarten; – Objekt ist voll verkabelt (je Zimmer können 999 Fernsehprogramme empfangen werden); – Internetzugang in jedem Zimmer vorhanden; – Die Gemeinschaftsunterkunft liegt 15 Min. vom Stadtzentrum entfernt (Markt, Rathaus, Ärzte, Landratsamt Weimarer Land usw.). Die Behauptung des Flüchtlingsrates, dass Asylbewerber im Weimarer Land „menschenunwürdig“ untergebracht seien, ist falsch. Durch besonders günstige Umstände war der Kreis Weimarer Land in der Lage, die Asylbewerber in einem ehemaligen Kinderheim und Internat unterzubringen. Auch ein niedrigerer Standard der Unterbringung hätte allerdings deren Menschenwürde nicht verletzt. Erwiderung des Landrates zur Entgegennahme des „Preises für die größtmögliche Gemeinheit“ des Flüchtlingsrates am 08. 10. 2013 Sehr geehrte Frau Henfling, sehr geehrte Frau Berninger, meine Damen und Herren, Sie haben mir am 26. September die Nachricht zukommen lassen, dass der Flüchtlingsrat aus mehreren Vorschlägen mich ausgewählt habe für den „Preis für die größtmögliche Gemeinheit“. Dieser „Preis“ wurde mir durch den Flüchtlingsrat, den Sie hier vertreten, zuerkannt, weil ich nach Ihrer Auffassung „in besonderer Weise schützenswerte Rechte von Flüchtlingen missachtet bzw. unbeachtet gelassen“ hätte. Sie wollen mit dieser „Preisverleihung“ auf meine nach Ihrer Sicht für Flüchtlinge diskriminierenden Entscheidungen öffentlich aufmerksam machen. Und, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie mir einen Dialog in dieser Angelegenheit, eine „Diskussion über Hintergründe“, angeboten. Dieses Angebot greife ich sehr gern auf. Sie setzen sich – wie Sie selbst darstellen – für die Rechte und Interessen von Flüchtlingen in Deutschland ehrenamtlich ein. Dafür meinen Respekt. Aber Ihre Sprachregelung ist nicht präzise. Unpräzise Sprache kann zu Fehlern im Denken führen. Klares Denken gebietet eine klare Sprache. Das Wort „Flüchtlinge“, wie Sie es verwenden, ist – bewusst? – nicht sehr genau. Es ist ein guter Zeitpunkt, heute unsere Sprache auf den Punkt zu bringen und unser Denken zu schärfen. Sie reden unterschiedslos von „Flüchtlingen“. Ich will, dass unterschieden wird: Unser Land gewährt allen Menschen, die in ihren Heimatländern aus – religiösen oder rassistischen Gründen oder – wegen ihres Geschlechts oder – wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden, Asyl. Dies ist eine Erfahrung und Verpflichtung und die Konsequenz aus einem Kapitel unseliger Vergangenheit Deutschlands. Deutschland ist bei der Asylgewährung in der Welt vorbildlich und ich bin deswegen stolz auf unser Land. Menschen, die in Deutschland Asyl gefunden haben, müssen unterstützt werden, ihre Integrationsbemühungen müssen wir fördern. Sie bringen ein Stück ihrer Kultur mit, sie sind Mitbürger mit allen Rechten. Sie sind uns willkommen. Jeder, der an einer entsprechenden Willkommenskultur für diese Asylanten mitwirkt, verdient unseren Respekt. Nicht jeder ist Flüchtling in diesem Sinne. Wer nach Deutschland kommt und um Asyl bittet, erhält eine Unterkunft und für seinen Lebensunterhalt wird gesorgt, und zwar genau so, wie für die hier Lebenden, die zeitweise nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Dies ist eine große und respektable Leistung unseres Landes. Auch deswegen bin ich stolz auf unser Land. Und jeder, der hier herkommt und Asyl begehrt, erhält ein faires Verfahren, in dem sein Anliegen geprüft wird. Aber nicht jeder, der hier herkommt, hat ein Recht auf Asyl. Es hieße, die Augen zu verschließen, wenn wir verkennen würden, dass die großzügigen und humanen Asylgesetze Deutschlands nicht auch missbraucht werden können und – das zeigt die Erfahrung – missbraucht werden. Mancher, der hier herkommt, will einfach ein besseres Leben als es ihm sein Heimatland ermöglicht und das auf unsere Kosten. Wir müssen ernsthaft prüfen, ob wir das wollen und ob wir das können. Ich will nicht, dass jeder, der nur aus wirtschaftlichen Gründen hier herkommt und hier ein besseres Leben als in seiner Heimat sucht, hier bleiben kann. Deutschland ist kein Einwanderungsland. Ich will das nicht, weil ich weiß, dass wir es auf Dauer nicht leisten können. Ich bin in Verantwortung. Ich bin von fast 80 % der Menschen im Weimarer Land gewählt. Und wer in Verantwortung ist, muss Sachverhalte benennen, auch, wenn sie nicht bei jedem willkommen sind. Armut ist kein Asylgrund und eine offene Grenze für Wirtschaftsflüchtlinge ist keine Lösung. Diese Scheinlösung, für die Sie sich einsetzen, wäre begrenzt, weil unsere Möglichkeiten begrenzt sind. Das Problem dagegen ist unbegrenzt. Deutschland kann nicht die Armutsprobleme dieser Welt lösen, indem es alle in ihrer Heimat wirtschaftlich bedrängten, von Schlepperbanden ausgenutzten Menschen hier in unsere Asylbewerberheime und in unsere sozialen Sicherungssysteme einwandern lässt. Wenn in ihrem Heimatland tatsächlich Verfolgte die EU-Grenze überschritten haben, sind sie in Sicherheit. Aber viele dieser Migranten wollen weiter: Nach Deutschland. 16. November 2013 – Nummer 07/13 Seite 11 Gläsernes Landratsamt Warum? Einer der wesentlichen Gründe: Weil es hier Bares gibt. Weil es über die Sicherheit hinaus, die es jedem Verfolgten bietet und ein faires Verfahren, großzügige finanzielle Versorgung gibt: Oft in Geld. Der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau, der doch wohl unverdächtig ist, fremdenfeindlich zu sein, hat dazu einmal gesagt: „Sie kommen zu uns, weil sie Bares bekommen, weil sie gut untergebracht werden und weil sie ein faires und langandauerndes Verfahren kriegen.” Es sind Fälle bekannt, da wurden gutgläubig und leichtgläubig Konten für angeblich Verfolgte eingerichtet. Diese leiteten das Geld auf Konten in ihrem Heimatland weiter und verschwanden wieder. Und die gutmütige, gutmeinende Bürokratie merkte lange Zeit nichts. Wer solches ignoriert, verschließt die Augen vor den Problemen möglichen Asylmissbrauchs. Diesen Status will ich ganz klar unterschieden wissen: Menschen, die ein Recht auf Asyl oder aus humanitären Gründen Recht auf Aufenthalt haben, die unsere Mitbürger sind, die unsere ganze uneingeschränkte Solidarität verdienen und von uns dauerhaft aufgenommen werden, Menschen, deren Anliegen noch geprüft wird, die untergebracht und für deren Lebensunterhalt gesorgt wird und Menschen, die – sicherlich aus verständlichen Gründen – unser Asylrecht benutzen wollen in der Hoffnung, dass es ihnen in Deutschland besser geht als in ihrer Heimat. Ich erkenne einen Unterschied, der vermutlich auch zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Ihnen und mir führt. Sie müssen sich nicht mit solchen scheinbar banalen Wahrheiten plagen, dass Leistungsfähigkeit des Gemeinwesens nur einmal vorhanden ist. Sie dürfen wünschen, fordern, verlangen. Der Unterschied zu meiner Position und Verantwortung ist gewaltig. Ich habe Mitverantwortung, mit dem wenigen zur Verfügung stehenden Geld für gute Schulen, für Straßenbau und für funktionierende Behörden zu sorgen, die unseren Rechtsstaat gewährleisten, für ein funktionierendes Sozialsystem, für Jugendpflege und für vieles mehr. Heute schon ist nicht mehr für alles, was eigentlich nötig wäre, genug Geld da. Sie haben vor Jahresfrist unser Asylbewerberheim besucht, besichtigt oder sollte ich „kontrolliert“ sagen? Danach haben wir nichts mehr von Ihnen gehört. Sie haben offensichtlich nichts Kritikwürdiges gefunden, was die Unterbringung von Asylbe- werbern im Weimarer Land betrifft. Mit Sicherheit hätten Sie es sonst gesagt. Das Weimarer Land bringt die ihm zugewiesenen Asylbewerber human und menschenwürdig unter. Eine Mitarbeiterin bat aus Interesse, diese Besichtigung begleiten zu dürfen. Sie kam positiv überrascht zurück und berichtete in ihrer Überraschung: „Eingerichtet vom Feinsten. Nicht alle haben ihre Wohnung so einrichten können.“ Vielleicht organisiert der Flüchtlingsrat mal einen „Tag der offenen Tür“ und motiviert die Asylbewerber, ihre Lebensumstände der Öffentlichkeit zu präsentieren, vielleicht mit einem kleinen interkulturellen Sommerfest. Unser Flüchtlingswohnheim hat eine sehr schöne Außenanlage, die zu einem Gartenfest geradezu verleitet. Wenn Sie das täten, erkläre ich hier schon meine Zustimmung. Ich bin bereit, bis zu einer zu verabredenden Höhe Geld für Speisen und Getränke für ein solches Fest der Begegnung und des Kennenlernens zur Verfügung zu stellen. Ich fände es gut, wenn die Öffentlichkeit eine unverstellte Sicht auf die tatsächlichen Verhältnisse erhielte. Der Flüchtlingsrat könnte dafür werben. Ich bin gespannt. Das Problem hat allerdings einen noch schärferen Aspekt. Ich habe in einer Flüchtlingszeitung, die vorgeblich von Flüchtlingen herausgegeben wird, jedoch mehr die Handschrift von kommunistischen K-Gruppen und Autonomen trägt, gelesen: „Ihr seid an unserer Armut schuld. Jetzt sind wir da und hier bleiben wir.“ Solche Denke hat keinen Bezug mehr auf unser humanes deutsches Asylrecht, auf unsere Bereitschaft zur Solidarität. „Jetzt sind wir da und hier bleiben wir.“ Auf solche Dreistigkeit sollte Deutschland reagieren – schnell und präzise, mit Ausweisung. Ich meinte, mit klaren Worten immer deutlich gemacht zu haben, wo ich stehe. Ich stehe für unser humanes deutsches Asylrecht. Ich stehe nicht dafür, wenn Asylrecht missbraucht wird. Es gibt im Deutschen ein Sprichwort, als eine tiefe Lebenserfahrung: „Das Gegenteil von Gut ist nicht Böse, sondern gut gemeint.“ Mit jedem Gesetz verfolgt der Gesetzgeber einen Regelungswillen und eine bestimmte Zielsetzung. Bis 1993 gab es nur Bares und der Gesetzgeber musste feststellen, dass dies in vielerlei Weise missbraucht wurde. Mit dem Erlass der Asylgesetze 1993 hat der Gesetzgeber bewusst Sachleistungen den Vorrang vor Barleistungen gegeben, also: Lebensmittel oder Gutscheine vor Geldleistung. Es war der Wille des Gesetzgebers, nicht falsche Anreize zu setzen. Ein falscher Anreiz ist, ausschließlich aus Armutsgründen, das heißt, unter Missbrauch des Asylrechts, wegen Geldes nach Deutschland zu kommen und hier bleiben zu wollen. Asylbewerber und geduldete Migranten sind Gast in unserem Land. Ein Gast hat sich nach den Regeln der Gastgeber zu richten. Parallelgesellschaften, Verachtung unserer Kultur, Unterdrückung von Frauen, Verheiratung minderjähriger Mädchen, Scharia statt Rechtsstaat, müssen wir nicht tolerieren. Und wer Gastrecht beansprucht und kriminell wird: Raus! Es wird Sie sicherlich interessieren, dass mich in der Diskussion über die Ausweisung von kriminellen Ausländern 427 Zustimmungen von insgesamt 466 Meinungsäußerungen erreichten. Das sind 91,6 %. Menschen sind nicht dusselig. Sie haben richtig verstanden, dass ich in der Sache festbleibe. Festigkeit gehört zu meiner Grundausstattung im Amt. Man darf nicht immer gleich umfallen oder sich wenden, selbst wenn einem ein kalter Wind oder ein Shitstorm (tolle Übersetzung!) ins Gesicht bläst: Ein ganz Eifriger hatte sogar für mich eine Facebook-Seite eingerichtet, um eine Plattform zu finden, wo er seinen Zorn, natürlich anonym, loswerden wollte. Es gibt Erfahrungen des Missbrauchs von Geldleistungen und eingerichteten Konten, die ich heute hier nicht ausbreiten will. Übrigens zu Lasten der Schwächsten der Asylbewerber – der Frauen und Kinder, besonders von Mädchen. Ausweisung krimineller Ausländer nach Urteilsverkündung und Strafvollzug in deren Heimat! Weil unser Land ein Rechtsstaat ist. Weil auch wir, die wir hier leben, eine Würde haben und ein Interesse an einem friedlichen Zusammenleben. Sie sehen mich immer noch fest in der Sache. Ich habe meine Argumente vorgetragen. Sie haben mir angeboten, mit mir zu reden, den Dialog zu führen. Also lassen Sie uns reden – öffentlich. Auch darin bleibe ich fest. Das Landratsamt Weimarer Land wird weiterhin entsprechend meiner Weisung einen Teil des Lebensunterhaltes von Asylbewerbern durch Gutscheine gewährleisten. Dass zusätzlich auch Bargeldzahlungen von 153 €/Monat und Person erfolgen, wissen Sie ja sicherlich. Schade, dass Sie es nicht – der vollen Wahrheit wegen auch öffentlich sagen. Anmerkung der Redaktion: Während der Rede gab es einen Zwischenruf von Frau Berninger, Flüchtlingsrat: „Das ist Missbrauch der Sprache der NPD!“ Seite 12 16. November 2013 – Nummer 07/13 Informationen 40 Jahre und mehr im Dienste der Feuerwehr Landrat Hans-Helmut Münchberg ehrte am 11. Oktober 2013 im Feuerwehrgerätehaus Apolda 36 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren des Kreises Weimarer Land für ihre langjährige aktive Mitgliedschaft Verdienstmedaille in Gold für 40 Dienstjahre Gerd Pause (Bad Berka), Heidrun Czerney (Barchfeld), Wolfram Kettwig (Blankenhain/Großlohma), Karl-Heinz Werlich (Blankenhain/Lengefeld), Erhard Schmidt (Blankenhain/Neckeroda), Wolfgang Kämpfer (Blankenhain/Saalborn), Matthias Anding (Blankenhain/ Thangelstedt), Rudi Buchholz, Axel Seibeck (beide Eberstedt), Jürgen Große, Frank Meysel (beide Großschwabhausen), Michael Claus (Isseroda), Wieland Kober (Kleinromstedt), Frank Wohlgezogen (Kösnitz), Martin Hertig (Magdala, OT Göttern), Frank Schachtschabe (Magdala, OT Maina), Helmer Berl, Sigrun Berl, Annemarie Höncher, Siegfried Lunkenbein, Ullrich Müller, Werner Müller, Olaf Schlömilch (alle Niederroßla), Dieter Schönfeld (Pfuhlsborn), Martin Stelzig (Stobra), Karsten Jautzer (Tonndorf), Wolfgang Schönau (Wickerstedt), Ingeborg Zolke (Bad Sulza), Harald Topf (Bechstedtstrass) Großes Brandschutzehrenzeichen am Bande für 50 Jahre Jürgen Arlt (Auerstedt), Karl-Heinz Stampf (Tannroda) Kreisfeuerwehrverband Weimarer Land lud zum 2. gemeinsamen Wandertag Foto: Kreisfeuerwehrverband Weimarer Land e. V. Zum 2. Mal trafen sich die Kameradinnen und Kameraden des Kreisfeuerwehrverbandes Weimarer Land zum gemeinsamen Wandern. Diesmal ging es durch die Weinberge Bad Sulzas zum Thüringer Weingut Sonnendorf. Start war an der Stützpunktfeuerwehr Bad Sulza. Nach Aufnahme der Marschverpflegung ging es in Richtung Sonnenburg den Berg hinauf. An der Aussichtsplattform über den Weinbergen gab es eine Rast mit heißem Kaffee, organisiert von den Kameraden der FF Bad Sulza. Selbstverständlich wurde das Thüringer Weingut besichtigt und einiges zum hiesigen Weinanbau erklärt, z. B. das Rotwein theoretisch keine Flecken macht, da der Farbstoff der Traube nicht lichtecht ist. Natürlich gab es auch eine Verkostung einiger Sorten des dort angebauten Weines. Der Rückmarsch erfolgte über die Sonnenburg am Gradierwerk vorbei, zurück zur Stützpunktfeuerwehr, wo dort schon bestens für ein kräftiges Mittagessen gesorgt wurde. Bei Bratwurst, Brätel und einem weiteren Schluck Wein, klang der Wandertag gemütlich aus. Es hat allen Wanderfreunden Spaß gemacht, so dass beschlossen wurde, nächstes Jahr die 3. Auflage des Kreisfeuerwehrverbands-Wandertages in Angriff zu nehmen. Vielleicht schon im Frühjahr, denn am 20. 04. 2014 findet der MDR Osterspaziergang statt, bei dem der Kreisfeuerwehrverband Weimarer Land e. V. mitwandern will. Ein herzliches Dankeschön den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Bad Sulza für die Unterstützung. Großes Brandschutzehrenzeichen am Bande für 60 Jahre Werner Möbius (Apolda), Werner Bauerfeld, Reinhard Tänzer (beide Auerstedt), Helmut Jäger, Helmut Kantner (beide Kranichfeld) Foto-Impressionen vom Erntefest in Hohenfelden am 29. September 2013 16. November 2013 – Nummer 07/13 Seite 13 Veranstaltungen Single-Reisen können gefährlich werden Das Theater-Dinner „Liebe ist mehr als ein Mord“ zeigt, wie turbulent eine Fahrt auf der Suche nach dem großen Glück sein kann. Das Geschäft mit den einsamen Single-Herzen boomt und so verwundert es nicht, dass Erfolgsproduzent Jörg Meißner ein Theaterstück zu diesem Thema für KRIMI total DINNER in den aktuellen Spielplan aufnimmt. Am 29. November 2013 erlebt das Stück im „Hotel am Schloß“ Premiere – und das Publikum eine spannende Reise nach Marrakesch, in der romantische Verwicklungen und ein Mord für Verwirrung sorgen. Schmetterlinge im Bauch, Herzklopfen und vielleicht eine neue Liebe: Darauf freuen sich die attraktiven Singles um Reiseleiter Kevin Schmadtke, die gemeinsam zu einem Ferientrip aufbrechen. Heiße Flirts und gescheiterte Beziehungen bestimmen den Alltag der liebeshungrigen Gesellschaft, bis ein Mord den Träumereien ein Ende setzt. Kommissar Fischer hat wieder einmal alle Hände voll zu tun, um erst das Motiv und dann den Mörder zu finden. Die Gäste sind aufgefordert, sich an der Suche nach dem Verbrecher zu beteiligen. Jörg Meißner: „Wer einmal an einem KRIMI total DINNER teilnimmt und beobachtet, wie schnell die Menschen untereinander Kontakt finden, um sich über mögliche Motive einzelner Figuren auszutauschen, ist begeistert.“ Foto: KRIMI total Veranstaltungs GmbH Umrahmt wird die Kriminalkomödie von mehreren kulinarischen Highlights. In den Pausen zwischen den vier Akten wird den Gästen ein Menü serviert, das mit fantasievollen Namen auch manches Genießerherz höher schlagen lässt. Wie der Chefkoch des Hauses mitteilt, hat er für die KRIMI total DINNER Gerichte gewählt, die einen bleibenden Eindruck hinterlassen und deren kulinarische Beschreibung zu manchem Schmunzeln anregt. Alle Termine und Karten gibt es im Netz unter www.krimitotal.de/dinner, im „Hotel am Schloß“ in Apolda und an allen bekannten Vorverkaufsstellen. Anzeige Bernhardstraße 43/45 99510 Apolda Offsetdruck Digitaldruck Schreibwaren · Bastelbedarf · Handarbeiten Tel. 0 36 44 / 50 33 - 0 Fax 0 36 44 / 50 33 - 99 Montag – Freitag 8 – 18 Uhr · Samstag 8 – 13 Uhr Tel. 03644 / 5033-24 Flyer · Plakate · Prospekte Geschäftsdrucksachen aller Art Kalender · Broschüren · Kataloge [email protected] Seite 14 16. November 2013 – Nummer 07/13 Veranstaltungshinweise Ausschreibung LANDRATSAMT WEIMARER LAND Wir basteln in die Weihnachtszeit Das Freizeitzentrum „Lindwurm“ Apolda lädt am Samstag, dem 23. 11. 2013, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr alle bastelbegeisterten Kinder und Eltern wieder zum traditionellen vorweihnachtlichen Familien-, Spiel- und Basteltag in sein Haus, Reuschelstraße 3, ein. In der Kreativ-, Keramik- und Holzwerkstatt können Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsdekorationen gebastelt werden. So sind Adventsgestecke und weihnachtlicher Tischschmuck im Angebot, die unter professioneller Anleitung einer Mitarbeiterin des toom-Baumarktes hergestellt werden. Eine Tombola, deren Erlös sozial benachteiligten Kindern zugutekommen soll, ist ebenfalls in Vorbereitung. Jedes Los gewinnt! Natürlich können unsere Gäste auch alle Spielmöglichkeiten des Hauses kostenlos nutzen. Unsere hauseigene Küche sichert nach getaner Arbeit wie immer die Versorgung mit verschiedenen warmen und kalten Getränken, Crépes und frischen Waffeln. Auf einen erlebnisreichen Bastelnachmittag mit vielen großen und kleinen Gästen freut sich das Team des FZZ „Lindwurm“. Kontakt: Freizeitzentrum „Lindwurm“ e.V. Reuschelstraße 3, 99510 Apolda, Tel.: 03644/56 30 12 E-Mail: [email protected] Ordensburg-Gilde e. V. Liebstedt sucht … für den „12. Nostalgischen Adventsmarkt“ vom 30. 11. 2013 bis 01. 12. 2013 auf der Ordensburg Liebstedt noch Händler, Handwerker und Schausteller. Wir erwarten Ihre Anmeldungen unter: Telefon: 03 64 62/3 09 00 oder E-Mail: [email protected]. Der Kleintierzuchtverein T 135 Niederroßla lädt ein ... zur Kaninchenkreisschau mit angeschlossener Vereinsschau Geflügel am Samstag, dem 30. November 2013 und Sonntag, dem 1. Dezember 2013 nach Wersdorf. Zu sehen sind etwa 400 Kaninchen und 150 Enten, Hühner und Tauben, welche von Zuchtrichtern bewertet werden. Viele Zuchttiere sind auch verkäuflich gemeldet. Ausschreibung von Ausbildungsplätzen Das Landratsamt Weimarer Land sucht zum Ausbildungsbeginn am 01.09.2014 für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten motivierte und engagierte Auszubildende, die ihre berufliche Zukunft im öffentlichen Dienst sehen. Favorisiert wird im Landratsamt die Erstausbildung. Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen: • erfolgreicher Realschulabschluss, allgemeine Hochschulreife oder Abschluss einer Fachoberschule; • gute schulische Leistungen, insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik, Wirtschaft und Recht; • Interesse am Umgang mit komplexen Rechtsvorschriften; • gute Auffassungsgabe und Umgangsformen; • Aufgeschlossenheit, soziale Kompetenz, Organisationstalent sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit; • Interesse am kommunalen Geschehen und Eignung im Umgang mit Bürgern; • erweiterte PC-Kenntnisse. Wir bieten eine abwechslungsreiche und interessante Berufsausbildung und eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopie des letzten Schulzeugnisses, Nachweise über Praktika) sind bis zum 03.01.2014 an das Haupt- und Personalamt des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda, zu richten. Von Bewerbungen per E-Mail bitten wir Abstand zu nehmen. Schwerbehinderte (bitte Nachweis beifügen) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Wir bitten darum, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen bzw. Schnellhefter. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. gez. Schneider Amtsleiter Haupt- und Personalamt 16. November 2013 – Nummer 07/13 Seite 15 Immobilien Markterkundungsverfahren Verpachtung Der Kreis Weimarer Land beabsichtigt, höchstbietend zu verkaufen: Gastronomischer Betrieb im Limonadenpavillon des Thüringer Freilichtmuseums Hohenfelden Villa – Lessingstr. 50, 99510 Apolda Gemarkung Apolda, Flur 10, Flurstück Nr. 1780 (Teilfläche von ca. 1.500 m2) Am Hauptstandort des Thüringer Freilichtmuseums Hohenfelden „Am Eichenberg“, einige hundert Meter außerhalb des Dorfes Hohenfelden gelegen, befindet sich auch ein 1890 erbauter Sommerausschank einer Ausflugsgaststätte, ein sogenannter „Limonadenpavillon“. Dieses Gebäude ist während der Öffnungszeiten des Freilichtmuseums für eine gastronomische Nutzung vorgesehen. Im Pavillon selbst und auf der davor befindlichen Freifläche sollen den Museumsbesuchern Getränke, Kaffee, Kuchen und kleine Speisen angeboten werden. Mobiliar ist vorhanden und gehört zur Ausstattung des Gebäudes. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um ein Markterkundungsverfahren für eine spätere Ausschreibung. Der Kreis Weimarer Land verpflichtet sich nach diesem Verfahren nicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Ihre Interessenbekundungen/Kaufpreisangebote richten Sie bitte bis zum 04.12.2013 an das Landratsamt Weimarer Land, Finanzverwaltung, Kämmerei/Liegenschaftsverwaltung, Frau Reinke, Bahnhofstraße 28 in 99510 Apolda. Gesucht wird ein/e Pächter/in, der/die bereit ist, den Betrieb der kleinen Gaststätte jährlich in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober nach den besonderen Bedingungen eines Museums auszurichten und das gastronomische Angebot auch als einen Teil des Profils des Museums zu verstehen. Interessenten werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung unter Beifügung eines aussagefähigen Konzeptes, insbesondere des vorgesehenen Angebotsspektrums, bis zum 16.12.2013 an das Landratsamt Weimarer Land, Finanzverwaltung, Kämmerei/Liegenschaftsverwaltung, Frau Bock, Bahnhofstraße 28 in 99510 Apolda zu senden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter Tel.: 03644/540-260/-261 oder E-Mail: [email protected] gern zur Verfügung. Ein Termin zur Besichtigung des Objektes ist mit der Museumsleitung unter Tel.: 036450/43918 oder per E-Mail unter: [email protected] zu vereinbaren. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen erhalten Sie ebenfalls dort. Ein Exposé finden Sie auf unserer Internetseite www.weimarerland.de unter Service - Ausschreibungen - Immobilien. Der Kreis Weimarer Land ist nicht verpflichtet, die Nutzung an einen bestimmten Bewerber zu vergeben. Seite 16 16. November 2013 – Nummer 07/13 Informationen der Kreisvolkshochschule Weimarer Land Kreisvolkshochschule Weimarer Land 99510 Apolda · Ackerwand 13 · Tel. (03644) 55 48 41/Fax 51 56 62 Internet: www.kvhs-weimarerland.de · E-Mail: [email protected] Bleiben S ie g esund ! Kreativität u nd P hantasie Qigong Qigong ist die sanfte Heilgymnastik, die den Körper belebt, den Rücken aufrichtet, von Stress befreit und wohltuende Ruhe vermittelt. All dies können die Teilnehmer in diesem Kurs erlernen und als Entspannung genießen. Da diese Technik keine großen Kraftanstrengungen erfordert, eignet sie sich besonders gut für jede Altersgruppe. dienstags, 16:45 Uhr – 18:00 Uhr, 72,50 € Sterne zur Weihnachtszeit Donnerstag, 21. 11. 2013, 18:30 Uhr – 20:00 Uhr 5,00 € zzgl. Materialkosten Gesundheitslehre von Hildegard von Bingen: Wildfrüchte für unsere Küche – Herbstnachlese Ein Abend, 17:00 Uhr – 20:00 Uhr, 12,00 € zzgl. 4,00 € für Lebensmittel Gesunde Ernährung im Herbst: informative Veranstaltung mit kleiner Verkostung Ein Abend, 17:00 Uhr – 20:00 Uhr, 12,00 € zzgl. 4,00 € für Lebensmittel Schmuck klöppeln mit Edelstahl Wochenendseminar, 23. – 24. 11. 2013, 9:00 Uhr – 16:00 Uhr, 45,60 € zzgl. Materialkosten Nähkurs für Einsteiger 10 Veranstaltungen, 40 Unterrichtsstunden, 100,00 € Malen und Zeichnen für Einsteiger Dieser Kurs wendet sich an Teilnehmer, die Spaß am eigenen schöpferischen Umsetzen, am Finden der eigenen Möglichkeiten haben. Eine individuelle Betreuung und Förderung gewährleisten die kompetenten Kursleiter beim Malen mit Kohle, Graphit, Pastellkreide sowie Aquarell. Sie arbeiten vorwiegend praktisch, erhalten aber auch theoretisches Wissen. 10 Veranstaltungen, 50,00 € Vortragsreihe REGULIEREN statt REPARIEREN Thema: Bausteine des Lebens (Vitamine, Mineralstoffe) Donnerstag, 05. 12. 2013, 18:30 Uhr, 1 Veranstaltung, 5,00 € Holzschnitzen – Einführungsseminar 2 Veranstaltungen je 8 Unterrichtsstunden 20,00 €, zzgl. ca. 15,00 € für das Holz und Schleifpapier Yoga für Teilnehmer mit geringen Vorkenntnissen Montag, 02. 12. 2013, 20:00 Uhr – 21:30 Uhr Mehrgenerationenhaus, Seminarraum 1, 67,00 € Afro-kubanisches Trommeln auf der Conga 1 Samstag, 15,00 €, zzgl. 5,00 € Leihgebühr für die Trommelnutzung Gesunder Rücken (Wassergymnastik) Mittwoch, ab 27. 11. 2013, 11:00 Uhr – 12:00 Uhr, 78,00 € Für alle Kurse Termin und Uhrzeit auf Anfrage. Englisch i st f ür a lle e in M uss! Sprachkurse f ür d en U rlaub (das Kleingruppen-Angebot für Anfänger) Konversationskurse: Spanisch Gruppe 1: dienstags, 18:30 Uhr – 20:00 Uhr Gruppe 2: donnerstags, 18:30 Uhr – 20:00 Uhr Italienisch Einstieg nach Fachberatung jederzeit möglich, Kosten auf Anfrage. Französisch Russisch Englisch f ür n icht m ehr B erufstätige 30 Unterrichtsstunden, 15 Wochen, 95,00 € Stufe A (ohne oder mit geringen Vorkenntnissen) Termin und Uhrzeit auf Anfrage Termin auf Anfrage! Alle Kurse beinhalten 15 Veranstaltungen und kosten 70,00 €. Kompetenter Umgang mit neuen Medien Erste Schritte mit dem Notebook oder PC unter Windows 7 oder 8 15 Veranstaltungen, 75,00 € Joomla! 2.5 – Webseiten schnell und einfach anlegen und gestalten 10 Veranstaltungen, 65,00 € Facebook, Twitter, Skype und Co – Soziale Netzwerke optimal nutzen 10 Veranstaltungen, 65,00 € Grundlagen PC-Vernetzung 10 Veranstaltungen, 97,50 € Für alle Kurse Termin und Uhrzeit auf Anfrage. 16. November 2013 – Nummer 07/13 Seite 17 Wir gratulieren nachträglich … Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Erika und Karl Ungelenk Helga und Günther Keil Gisela und Wilhelm Simla aus Apolda, OT Oberroßla/Rödigsdorf zur aus Kranichfeld, OT Stedten zur aus Blankenhain zur Diamantenen Hochzeit, Eisernen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, die sie am 12. September 2013 gefeiert haben. die sie am 9. Oktober 2013 gefeiert haben. die sie am 17. Oktober 2013 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Christa und Horst Ulbricht Erika und Werner Baumbach Anneliese und Siegfried Henne aus Tonndorf zur aus Apolda zur aus Blankenhain zur Eisernen Hochzeit, Eisernen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, die sie am 18. September 2013 gefeiert haben. die sie am 9. Oktober 2013 gefeiert haben. die sie am 20. Oktober 2013 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Ursula und Harry Pethe Irmgard und Helmut Ungelenk Ruth und Kurt Giebel aus Frankendorf zur aus Blankenhain, OT Hochdorf zur aus Apolda zur Eisernen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, die sie am 18. September 2013 gefeiert haben. die sie am 10. Oktober 2013 gefeiert haben. die sie am 24. Oktober 2013 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Gerhild und Günther Rost Edith und Karl-Heinz Raab Alma und Erich Eifart aus Apolda, OT Zottelstedt zur aus Bad Sulza zur aus Auerstedt zur Eisernen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, die sie am 18. September 2013 gefeiert haben. die sie am 10. Oktober 2013 gefeiert haben. die sie am 24. Oktober 2013 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Ursula und Horst Steuerwald Hella und Konrad Hofmann aus Blankenhain, OT Thangelstedt zur aus Neumark zur Diamantenen Hochzeit, Eisernen Hochzeit, die sie am 19. September 2013 gefeiert haben. die sie am 16. Oktober 2013 gefeiert haben. Anzeigen Johann Sebastian Bach Weihnachtsoratorium Ticket-Hotline: 0361/227 5 227 Karten: Buchladen Apolda, Tourist-Info Apolda . 12. 2013, 5 1 , g a t n n So 17.00 Uhr, he Apolda Lutherkirc Seite 18 16. November 2013 – Nummer 07/13 MOWITZ-BAU GMBH APOLDA Ihr Partner für Neubau und Altbausanierung • Maurer- und Putzarbeiten • Beton- und Estricharbeiten • Bauwerkstrockenlegung • Gerüstbau und -verleih • Wärmedämmung • Fassadenarbeiten • Trockenbau • Pflasterarbeiten Qualität aus Liebe zum Handwerk Am Kalkteich 3, 99510 Apolda, ☎ (0 36 44) 61 94 62 Auch Sie können im Amtsblatt werben. Rufen Sie an unter 0 36 44/540 110 KASSEN-VERTRIEB GROSAM GmbH Partner der Gastronomie und des Handels Fachbetrieb seit 1990 Kassen • Waagen • Zubehör Verkauf und Kundendienst 99425 Weimar Engelbert-Schoner-Weg 3 Tel.: 03643/815 990 E-Mail: [email protected] Internet: www.kassen-grosam.de Fahrrad-Meisezahl Reparaturwerkstatt Am Steingraben 20 99510 Apolda/Oberndorf www.fahrrad-meisezahl.de Tel./Fax: (03 64 65) 4 03 26 Montag–Freitag 16:00 Uhr–19:00 Uhr und nach Vereinbarung 16. November 2013 – Nummer 07/13 Seite 19 Herzlichen Glückwunsch Helene Bär Apolda, OT Oberroßla/Rödigsdorf zum 96. Geburtstag Gerhard Koch Apolda Gertrud Bergner Bad Berka Käthe Killat Bad Berka, OT Tannroda Heinz Simon Niederroßla zum 95. Geburtstag Alfred Brauner Apolda Ilse Walther Apolda Elsa Kohlmann Apolda Ruth Lenkert Apolda Else Schnorrbusch Apolda Käthe Tränkner Apolda Hildegard Ohlhoff Saaleplatte, OT Hermstedt Helene Litzrodt Bad Berka, OT Tannroda Annaliese Morgeneier Oßmannstedt Erika Faludi Oßmannstedt Martin Handwerk Liebstedt Elsa Stiebritz Willerstedt Rosa Heyde Leutenthal Erna Windrich Magdala Dora Wölfel Niedertrebra zum 94. Geburtstag Edith Pfeiffer Apolda Martha Heinsch Apolda Charlotte Uhlemann Blankenhain Gundula Ludwig Blankenhain, OT Lengefeld zum 93. Geburtstag Liesbeth Fröhlich Apolda Elsbeth Hofmann Apolda Käte Schob Apolda Edith Schiffmann Ettersburg Erna Lehmann Bad Berka Herbert Mäder Liebstedt Rolf Vetter Liebstedt, OT Goldbach Ilse Filter Blankenhain zum 92. Geburtstag Dr. Hans Beyersdorfer Niederzimmern Ursula Babin Bad Berka Ursula Hartmann Blankenhain Walter Ditter Blankenhain zum 91. Geburtstag Leonore Pitzler Apolda Dr. Rudi Frenzel Apolda Oskar Rösler Apolda Ruth Roschinski Apolda Gerda Lindner Ettersburg Hedwig Kühl Bad Berka Hertha Siemann Bad Berka Gerhard Türkis Kranichfeld Karl Anding Kranichfeld Marianne Hünniger Blankenhain, OT Saalborn Marianne Holle Bad Sulza Anneliese Müller Auerstedt Siegrun Meyer Bad Sulza zum 90. Geburtstag im Oktober 2013 Wir gratulieren nachträglich Ruth und Bernd Meißner aus Bad Sulza zur Diamantenen Hochzeit, die sie am 24. Oktober 2013 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Margarete und Karl Felkl aus Berlstedt zur Eisernen Hochzeit, die sie am 29. Oktober 2013 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Leane und Erich Hufnagel aus Klettbach zur Eisernen Hochzeit, die sie am 30. Oktober 2013 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Brigitta und Heinz Michelchen aus Apolda zur Diamantenen Hochzeit, die sie am 31. Oktober 2013 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Ilse und Rolf Just aus Rittersdorf zur Diamantenen Hochzeit, die sie am 31. Oktober 2013 gefeiert haben. Impressum: Herausgeber: Kreis Weimarer Land Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat des Kreises Weimarer Land Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Silke Schmidt Anschrift: Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10 Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected] Verantwortlich für den Anzeigenteil: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Erscheinungsweise: In der Regel sieben mal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Kreises Weimarer Land. Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, bestellt werden. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Druck: Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, 99510 Apolda, Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99, e-mail: [email protected] Vertrieb: Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt Seite 20 16. November 2013 – Nummer 07/13 Wir zäunen Ihr Grundstück ein! IHR BUCHHALTER Ulrike Basche selbstständige Buchhalterin 99423 Weimar Friedrich-Ebert-Straße 26 Tel. 0 36 43-77 24 30 Fax 0 36 43-77 25 18 Mobil 01 75-5 40 80 74 Mail: [email protected] Mo– Fr 8 – 16 Uhr TV, HiFi, Sat, Elektrohausgeräte Beratung – Verkauf – Installation Kundendienst in eigener Meisterwerkstatt • fachgerecht und preiswert! mit Schmiedeeisen, Stabgitterzaun, Maschendraht oder Holz • Tore, Türen, Torantriebstechnik, Geländer, Gitter Metallbau Haas Thomas-Müntzer-Straße 4 99518 Reisdorf Telefon und Fax (03 64 63) 4 77 77 oder Telefon (03 64 63) 4 00 40