AB-07-2013_Internet

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AB-07-2013_Internet
AMTS
Ausgabe
Nächste
013
21. 12. 2
19. Jahrgang
BLATT
KREIS
WEIMARER LAND
16. November 2013
Nummer 07/13
TraumRock startet am 23. November 2013
mit den besten Rocklegenden der 60er & 70er Jahre
Foto: City
Foto: Sweet
Am 23. November 2013 ist es wieder
soweit: Ab 19.00 Uhr gehen die Zuschauer
von TraumRock in der Messehalle Erfurt
wieder auf eine traumhafte musikalische
Zeitreise mit dem Sound der 60er und 70er
Jahre. Einlass ist ab 17.30 Uhr.
70er Jahren als Solokünstler in der Glamrock-Szene für Furore.
Alle Bands stehen fest. Musikalische Highlights in diesem Jahr sind das britische
Glamrock-Quartett von The Sweet (größte
Erfolge mit Hits wie „Poppa Joe“ oder
„Block Buster!“) und die Band Slade, die
Anfang der 70er Jahre ihren größten Erfolg
in Deutschland mit der Single „Mama Weer
All Crazee Now“ feierte.
Neben der Rockröhre von Petra Zieger &
Band, die dem Publikum u. a. mit ihrem
Wende-Hit „Das Eis taut“ zu ihrem 30-jährigen Bühnenjubiläum ordentlich einheizen
wird, steht auch City als Größe des OstRock mit auf der Bühne. Ihr Album „Am
Fenster“ wurde in ihrem 41-jährigen Bandbestehen inzwischen weltweit 10 Millionen
Mal verkauft.
Für exotische musikalische Abwechslung
sorgt Oliver Bendt und Co. von der Goombay Dance Band, deren Hit „Sun of Jamaica“ seit 1979 über die Ladentheke geht.
Freuen kann sich das Publikum auch auf
eine Rocklegende aus Großbritannien. Alvin
Stardust war als Sänger der Band „Shane
Fenton & The Fentones“ schon 1962 mit seiner Single „Cindy’s Birthday“ in der britischen Hitparade vertreten und sorgte ab den
Foto: Slade
Foto: Petra Zieger & Band
Sie wollen dabei sein?
Wir verlosen 3 x 2 Eintrittskarten für
TraumRock 2013.
Schreiben Sie uns am 18. November
2013 zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr
eine E-Mail mit Namen und Telefonnummer unter dem Stichwort „TraumRock-Gewinnspiel“.
Gewonnen haben die Absender der
dritten, siebten und elften E-Mail, die
im Postfach der Pressestelle eingegangen sind.
E-Mail:
[email protected]
Die Gewinner werden unverzüglich
informiert und können sich die Tickets
im Landratsamt Weimarer Land abholen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
In Halle 2 können die Besucher bei einer
großen Speisen- und Getränkeauswahl auf
ausreichend Sitzgelegenheiten die TraumRock Künstler in Halle 1 live auf der Leinwand mit verfolgen.
MDR THÜRINGEN Moderator Matthias
Karpe führt die Gäste durch einen traumhaften Abend und heizt auf der Bühne die Stimmung an. Präsentiert wird „TraumRock“ von
MDR THÜRINGEN.
Tickets sind für 49 Euro in allen Pressehäusern, den Service-Centern und bei den
Service-Partnern von TA, OTZ, TLZ erhältlich, aber auch bequem online buchbar.
Abonnenten der drei Thüringer Tageszeitungen TA, OTZ, TLZ erhalten einen Abovorteil
von 10 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.traum-rock.de oder unter www.facebook.com/traumrock.de.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Theresa Barthel
Eventmarketing
Telefon: +49 (0) 3 61 / 227 54 33
Fax: +49 (0) 3 61 / 227 54 37
E-Mail: [email protected]
Foto: Alvin Stardust
Foto: Goombay Dance Band
Seite 2
16. November 2013 – Nummer 07/13
Splitter
Termine
Einladung zur Verkehrsteilnehmerschulung
Zu Verkehrsteilnehmerschulungen sind Fahrzeugführer jeden Alters am 28.11.2013 und
am 19.12.2013 jeweils um 16.00 Uhr in das
Landratsamt Weimarer Land, Sitzungszimmer
1. Obergeschoss, Bahnhofstraße 28, 99510
Apolda, eingeladen.
Der Fahrlehrer Wolfgang Axnick aus Blankenhain informiert in den kostenlosen Veranstaltungen zu verschiedenen Themen.
18.11.2013
19.11.2013
19.11.2013
20.11.2013
25.11.2013
27.11.2013
05.12.2013
11.12.2013
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Kultur-, Bildungs- und Sportausschuss
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft
Finanzausschuss
Kreisausschuss
Bau- und Vergabeausschuss
Kreistag
Bau- und Vergabeausschuss
Änderungen vorbehalten
Kunsthaus Apolda Avantgarde präsentiert ab Januar 2014
Pablo Picasso – Bacchanal des Minotaurus.
Werke aus dem Kunstmuseum Pablo Picasso Münster
Die Kreiswerke Weimarer Land informieren:
WICHTIG!
Veränderte Papier/Pappe-Entsorgung im Dezember 2013
Folgende Entsorgungstouren werden zu anderen Terminen, als im Entsorgungskalender 2013
stehen, abgefahren:
Gemeinden:
Utenbach
Ködderitzsch
Nirmsdorf
Rannstedt
Willerstedt
30.12.2013 (alt: 24.12.)
30.12.2013 (alt: 28.12.)
30.12.2013 (alt: 28.12.)
30.12.2013 (alt: 28.12.)
30.12.2013 (alt: 28.12.)
Wir bitten Sie, die geänderten Abfuhrtermine
zu beachten.
Mit bestem Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Kreiswerke
Pablo Picasso, Téte de faune, Faunskopf, 1962, Farblinolschnitt, Kunstmuseum Pablo Picasso Münster ©
Succession Picasso/VG Bild-Kunst, Bonn 2013
Kunst und Leben Pablo Picassos (1881 – 1973)
wären ohne Stierkämpfe und Frauen undenk-
bar. Der Todeskampf des Stieres stellte für ihn
das Gleichnis des Lebens dar, und der Minotaurus, das mythische Mensch-Stier-Wesen,
sein Alter Ego. Erlösung von seinem Schicksal
erlangte der Minotaurus bei Picasso nur durch
die Liebe und den Eros. Wie ein roter Faden
ziehen sich Darstellungen von Stieren und
Stierkampfszenen, Frauenporträts und Akten
sowie mythologische Motive durch sein
gesamtes Oeuvre. Besonders in der Grafik finden sich die Themen häufig wieder.
Die Ausstellung „Pablo Picasso – Bacchanal
des Minotaurus. Werke aus dem Kunstmuseum
Pablo Picasso Münster“ präsentiert mit mehr
als 80 herausragenden graphischen Werken
aus den Jahren 1928 bis 1962 bedeutende
Radierungen, Lithographien und Linolschnitte
und zeigt eine reiche Anzahl von Blättern aus
berühmten Folgen, wie der Suite Vollard
(1937), Frau im Lehnstuhl (1948) oder Faun
und Ziege (1959). Zur Ausstellung erscheint
ein umfangreicher Katalog, der sich intensiv
mit dem Motiv des Stieres und den biografischen Zusammenhängen befasst.
Kostenfreie Beratung:
Diakoniewerk Apolda gGmbH, Ritterstraße 43, 99510 Apolda
Anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle
Aus gegebenem Anlass warnt die Schuldnerund Verbraucherinsolvenzberatung der Diakoniewerk Apolda gGmbH des Kreises Weimarer
Land vor unseriösen Schuldenregulierern.
So erkennen Sie unseriöse Angebote:
• Vorsicht vor Anbietern ohne Anerkennung
als geeignete Stelle/Person im Verbraucherinsolvenzverfahren
Hilfe und Unterstützung bei der Vorbereitung,
Einleitung und Durchführung des Privatinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung darf
nur leisten, wem das gesetzlich (in Thüringen:
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftprüfer)
oder durch einen Anerkennungsbescheid (in
Thüringen durch das Sozialministerium erteilt)
erlaubt ist.
• Vorsicht bei reißerischer Werbung
Angebote mit schneller Soforthilfe fordern zu
einer besonders kritischen Betrachtung auf,
eine Schuldenbereinigung nimmt einige Zeit in
Anspruch.
• Vorsicht bei Kontaktaufnahme mit Angebot
zur Schuldenregulierung
Schuldenregulierer beschaffen sich (jenseits
der Legalität) Adressen von Menschen mit
finanziellen Problemen und bieten ihnen ihre
(oftmals völlig überteuerten Leistungen) an.
• Vorsicht bei Kosten der Beratung
Grundsätzlich ist die Beratung von anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungen kostenfrei. Bei der Anbahnung des
Beratungsverhältnisses unbedingt nach den
Kosten erkundigen.
• Vorsicht bei Duo von Berater & Rechtsanwalt
Diese Konstellation treibt die Kosten für den
Hilfesuchenden aufgrund zweimaliger Vergütung unnötig in die Höhe.
• Vorsicht bei Ausschluss von Rechtsberatung/Rechtsdienstleistung
Schuldnerberatung ist ohne rechtsberatende
Tätigkeiten gar nicht denkbar: notwendig sind
insbesondere die Prüfung von Gläubigerforderungen, Beratung bei individuellem Pfändungsschutz und Verhandlungen mit Gläubigern.
• Vorsicht vor unpersönlicher Beratung
Sinnvolle Hilfsangebote mit dem Ziel einer
dauerhaften Entschuldung erfordern eine persönliche und einzelfallbezogene Beratung in
wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht vor
Ort und mit persönlichem Kontakt.
• Vorsicht vor unüberlegter Unterschrift
Soweit der Ratsuchende einen Vertrag über die
Beratung o. Ä. unterschreiben soll, ist ein sorgfältiges Studium sämtlicher Vertragsbedingungen notwendig; ein seriöser Anbieter drängt
nicht zur Unterschrift.
• Vorsicht mit der Unterschrift weiterer Verträge
Neben dem eigentlichen Vertrag zur Beratung
sollten keine weiteren Verträge, insbesondere
über Finanzprodukte unterschrieben werden;
sie helfen nicht bei der Schuldenbereinigung,
sondern bringen dem Anbieter durch Provisionen einen Vorteil – und dem Hilfesuchenden
den Nachteil einer weiteren Zahlungsverpflichtung.
Ein Verzeichnis aller anerkannten Schuldnerund Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der
Wohlfahrtsverbände, Kommunen und Verbraucherzentralen finden Sie im Internet unter
www.forum-schuldnerberatung.de.
Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Diakoniewerk Apolda gGmbH ist
eine anerkannte Beratungsstelle.
Unsere Beratung ist somit KOSTENFREI.
16. November 2013 – Nummer 07/13
Seite 3
AMTLICHER TEIL
Beschlüsse
Beschlüsse der XXX. Sitzung
des Kreistages vom 26. 09. 2013
Die Veröffentlichung der nachfolgenden
Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag.
Mit Beschluss Nr. 241-XXX/2013, 242XXX/2013 und 243-XXX/2013 genehmigte der
Kreistag die Niederschriften der öffentlichen
und nichtöffentlichen Sitzungen des Kreistages
vom 27. 06. und 02. 08. 2013.
Beschluss-Nummer: 244-XXX/2013
Der Kreistag beschließt:
Von dem in der Haushaltsstelle 03500 - 93200
(Erwerb von Grundstücken – Verm. HH) nicht
mehr benötigten Haushaltsausgaberest aus
2012 zum Kauf eines Objektes als Archiv in
Höhe von 300 T€ sind
1. 100 T€ für den Umbau eines ehemaligen
Internatsblockes zum Archiv (Haushaltsstelle
88000.94000 – Baumaßnahmen Wohn- und
Geschäftsgrundstücke – Verm. HH) und
2. 200 T€ für die Tilgung von Krediten (Haushaltsstelle 91000 - 97760 – Tilgung von Krediten)
zu verwenden.
Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 28. 08.,
12. 09., 25. 09. und 16.10.2013
Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Bau- und
Vergabeausschuss.
Beschluss-Nr. 182-45/2013
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Die Planungsleistung zur Umsetzung eines
historischen Handwerkerhauses aus Empfertshausen/Wartburgkreis nach Hohenfelden,
Museumsgelände „Am Eichenberg“ wird an das
Büro für Bauforschung
Scherf-Bolze-Ludwig
Straße der Einheit 14
07613 Silbitz
vergeben.
***
Beschluss-Nummer: 245-XXX/2013
Der Kreistag beschließt:
1. Der Kreis Weimarer Land wird Mitglied des
zu gründenden Vereins „Die Impulsregion
e. V.“, unter der aufschiebenden Bedingung,
dass der Name „Weimarer Land“ im ersten
Satz der Präambel und im Logo des Vereins
geführt wird. Dieser Beschluss wird gefasst,
sofern in den Stadträten von Erfurt, Weimar
und Jena der gleichlautende, hier vorliegende
Beschluss gefasst wird.
Absicherung der Geschäftsstellentätigkeit zu
stimmen.
2. Der Landrat wird beauftragt, für den Kreis
Weimarer Land die Gründung des Vereines zu
vollziehen.
***
3. Der Landrat wird beauftragt, in der Mitgliederversammlung des Vereins für den Verzicht
auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen im
Jahr 2013 sowie für eine Festlegung der Mitgliedsbeiträge ab 2014 entsprechend des im
Jahr 2013 geleisteten Zuschusses an die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Impulsregion,
Region Erfurt-Weimar-Jena“ zu stimmen. Künftige Änderungen des Beitragsschlüssels bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kreistages.
4. Der Landrat wird beauftragt, in der Mitgliederversammlung des Vereins für eine Beauftragung des Vereinsvorstandes mit der Erstellung
eines Finanzierungskonzeptes zur dauerhaften
Beschluss-Nr. 184-46/2013
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt,
einen Bücherbus als Basisfahrzeug Iveco Irisbus Crossway inklusive kundenspezifischer
Sonderausstattungen zur Vorbereitung einer
Bücherei im Bus zu einem Wert von
392.650,02 € zu kaufen.
***
Beschluss-Nr. 185-46/2013
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft
Asylbewerber, Auf dem Angespanne, 99510
Apolda, wird an die Firma
RWS Sicherheitsservice GmbH
Springerstraße 25
04105 Leipzig
zum geprüften monatlichen Pauschalpreis
inklusive Mehrwertsteuer in Höhe von
13.978,87 € vergeben.
***
Beschluss-Nummer: 246-XXX/2013
Der Kreistag beschließt
die Durchführung der Tarifmaßnahme im Verkehrsverbund Mittelthüringen zum 01. 01. 2014
wie in Tabelle 1 (Anlage) dargestellt.
Anlage:
Tariftabelle
Beschluss-Nummer: 247-XXX/2013
Der Kreistag beschließt:
1. Der Landrat wird gebeten, eine Umwandlung des Eigenbetriebes Kreiswerke
Weimarer Land in eine Anstalt des öffentlichen
Rechts zu prüfen.
2. Vor der Beschlussfassung sind die Prüfergebnisse dem Kreistag vorzulegen.
3. Bei einem positiven Votum soll die Umwandlung zum 01. 01. 2014 vollzogen werden.
Münchberg
Landrat
KS
Die Anlage kann während der üblichen Dienststunden im Landratsamt, Büro Kreistag, eingesehen werden.
Die Bewertung der Immobilie Kromsdorf, Bei
der Kirche 5, Flur 1, Flst. Nr. 2/1 wird an die
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Frau Uta Gerhardt
E.-Rosenthal-Str. 42
99423 Weimar
vergeben.
***
Beschluss-Nr. 188-47/2013
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Die Lieferung und Leistung „Kauf und Einrichtung der Telefonanlage für das Landratsamt
Weimarer Land“ wird an die Firma
Secutron GmbH
Straße des 17. Juni 29 a
01257 Dresden
zum geprüften Angebotspreis in Höhe von
105.999,55 € vergeben.
***
Beschluss-Nr. 186-46/2013
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom
02. 09. 2013 zur Veröffentlichung im Amtsblatt
Beschluss-Nr.: 11/2013
Der JHA beschließt
1. den Kindertagesbetreuungsbedarfsplan für zwei Jahre vom 24. 08. 2013
bis 21. 08. 2015 gemäß § 17 Abs. 2 ThürKitaG für den Kreis Weimarer
Land in der von der Verwaltung vorgelegten Form und
2. die Verwaltung des Jugendamtes zu ermächtigen, die sich im laufenden Jahr ergebenden Änderungen in den Bedarfsplan einzuarbeiten.
***
Beschluss-Nr.: 12/2013
Der JHA beschließt, dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu empfehlen, die freiwerdenden Mittel in Höhe von
230.000,00 € aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 wie folgt zu vergeben:
Dirk Schütze
Ausschussvorsitzender
– Projekt 2011/17/938
Kindertageseinrichtung Umpferstedt
– Projekt 2012/17/1106
Kindertageseinrichtung „Sankt Martin“ Keßlar
– Projekt 2011/17/1078
Kindertageseinrichtung „Storchennest“ Buttelstedt
37.595,00 €
32.543,00 €
159.862,00 €
***
Beschluss-Nr.: 13/2013
Der JHA beschließt, in Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung
von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit vom 27. Mai 2013“ für
den Zeitraum 03. 09. 2013 – 31. 12. 2014 6,9 VbE Schulsozialarbeiterstellen wie folgt auf die Schulen und freien Träger des Kreises Weimarer
Land zu verteilen:
Fortsetzung auf Seite 4
Seite 4
16. November 2013 – Nummer 07/13
Beschlüsse
Fortsetzung von Seite 3
Schulen
VbE
Träger
FÖZ Apolda
RS Pestalozzi Apolda
RS W. Seelenbinder Apolda
GS C. Zimmermann Apolda
GS Lessing Apolda
RS Bad Berka
Gymnasium Apolda
RS Pfiffelbach
RS Berlstedt
RS Buttelstedt
0,8
0,9
0,8
Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendhaus „Logo“ e. V.
Diakoniewerk Apolda gGmbH
Christliches Jugenddorfwerk Deutschland e. V.
1,0
0,8
0,8
0,8
Institut für angewandte Pädagogik e. V.
Diakoniewerk Apolda gGmbH
Trägerwerk Soziale Dienste GmbH
Institut für angewandte Pädagogik e. V.
1,0
6,9
Trägerwerk Soziale Dienste GmbH
Mike Mohring
Ausschussvorsitzender
Beschlüsse des Werksausschusses
der Kreiswerke Weimarer Land
Die Veröffentlichung der nachfolgenden
Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Werksausschuss.
Mit Beschluss Nr. 34-2013, 37-2013, 42-2013,
43-2013 genehmigte der Werksausschuss die
Niederschriften der öffentlichen und nicht
öffentlichen Sitzungen des Werksausschusses
vom 01. 01. 2013 bis 31. 05. 2013.
Beschluss-Nummer: 35-2013
Der Werksausschuss beauftragt die Werkleitung, gegenüber der Verhandlungsführerin der
Dualen Systeme für die Sammlung der Leichtverpackungen eine Systemumstellung auf
Behältersammlung mit zweiwöchentlicher
Abfuhr zuzustimmen, unter der Bedingung,
dass in Ausnahmefällen auch weiterhin eine
Nutzung Gelber Säcke möglich bleiben muss.
***
Beschluss-Nr.: 36-2013
Der Werksausschuss stimmt der Fristverlängerung zur Übergabe des Jahresabschlusses 2012
an den Abschlussprüfer bis zum Abschluss der
Entgeltabrechnung der EGW, spätestens zum
30. 06. 2013, zu.
***
Beschluss-Nr.: 38-2013
Der Werksausschuss stimmt gegen den Verkauf
eines Teilgrundstückes der Deponie Küchelgrube.
die Obergrenze einer Verhandlung für Herrn
Landrat Münchberg sein. Das Angebot von
Tönsmeier lautet: 1.650.000,00 €.
***
***
Beschluss-Nr.: 39-2013
Der Werksausschuss empfiehlt dem Kreistag,
gem. § 6 der Eigenbetriebsatzung die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Prüfer des
Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2012
zu bestellen.
***
Beschluss-Nr.: 40-2013
Der Werksausschuss erkennt die Jahresendabrechnung 2011 der EGW sowie die anteiligen
Planungsaufwendungen für 2011 (25,64 %) im
Zusammenhang mit dem Grundstück Flurstedter Marktweg an.
***
Beschluss-Nr. 41-2013
Der Werksausschuss empfiehlt dem Landrat,
einen Kaufvertrag mit der Tönsmeier Abfallwirtschaft Apolda GmbH & Co. KG zum
Erwerb des Betriebshofes in 99510 Apolda, Am
Kalkteich 8, auf Grundlage des Angebotes der
Eigentümerin vom 18. 01. 2013 zu verhandeln.
Über die Höhe wird nach Beratung eine gesonderte Empfehlung abgegeben. Diese Empfehlung lautet: Der Werksausschuss hält einen
Kaufpreis in Höhe von 25 % unter dem Angebot von Tönsmeier für angemessen. Dies möge
Beschluss-Nr.: 44-2013
Der Werksausschuss empfiehlt dem Kreistag
den geänderten Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2013 zur Feststellung.
***
Beschluss-Nr.: 45-2013
Der Werksausschuss nimmt die Gewinn- und
Verlustrechnung des I. Quartals 2013 zur
Kenntnis.
***
Beschluss-Nr.: 46-2013
Der Werksausschuss empfiehlt dem Kreistag,
die Neufassung der Betriebssatzung des Kreises
Weimarer Land für den Eigenbetrieb
„Kreiswerke Weimarer Land“ zu beschließen.
***
Beschluss-Nr.: 47-2013
Der Werksausschuss beschließt, dass die Kreiswerke Weimarer Land notwendige Kosten für
Arbeitsschutzmaßnahmen (Hepatitis B-Impfung)
der Mitarbeiter der EGW in Höhe von 6.000,00
€ bei der Endabrechnung anerkennen.
Möller
Ausschussvorsitzender
Amtliche Wahlbekanntmachungen
Bekanntmachung
des endgültigen Wahlergebnisses der Bundestagswahl am 22. 09. 2013 im Wahlkreis 191
Der Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis 191 (KyffhäuserkreisSömmerda-Weimarer Land I) gibt gemäß § 79 Abs. 1 der Bundeswahlordnung das endgültige Wahlergebnis der Bundestagswahl für die Wahl
zum 18. Deutschen Bundestag am 22.09.2013 bekannt:
Wahlberechtigte:
Wähler:
191.261
127.906
Ungültige Erststimmen:
Gültige Erststimmen:
2.487
125.419
Von den gültigen Erststimmen entfielen auf
1. Selle, Johannes
54.350
2. Steinke, Kersten
33.239
3. Lemme, Steffen
21.469
4. Kurth, Patrick
2.253
5. Pfefferlein, Nicol
3.948
6. Weber, Patrick
5.609
7. Sommerfeld, Klaus-Jürgen
4.551
Ungültige Zweitstimmen:
Gültige Zweitstimmen:
2.283
125.623
Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf
1. CDU
49.099
2. DIE LINKE
30.821
3. SPD
19.365
4. FDP
3.672
5. GRÜNE
4.734
6. NPD
4.645
7. PIRATEN
3.071
8. ÖDP/Familie.
655
9. REP
302
10. MLPD
146
11. AfD
7.199
12. FREIE WÄHLER
1.914
Der Kreiswahlausschuss stellte auf seiner Sitzung am 26.09.2013 fest,
dass der Bewerber Herr Johannes Selle (Kreiswahlvorschlag Nr. 1) die
meisten Stimmen auf sich vereinigt hat und damit im Wahlkreis 191
gewählt ist.
Dr. Thiele, Kreiswahlleiter
Sondershausen, den 02. 10. 2013
16. November 2013 – Nummer 07/13
Seite 5
Amtliche Bekanntmachungen
Der Kreiswahlleiter macht öffentlich bekannt:
Bekanntmachung der Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am
22. September 2013 im Wahlkreis 193 „Erfurt - Weimar - Weimarer Land II“
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. September 2013 das nachfolgende endgültige Ergebnis ermittelt und festgestellt:
Bezeichnung
– Zahl der Wahlberechtigten
– Zahl der Wähler
– Wahlbeteiligung
Anzahl
224 121
156 367
Prozent
69,8
1. Erststimmenergebnis
Bezeichnung
– Zahl der gültigen Erststimmen
– Zahl der ungültigen Erststimmen
Anzahl
153 678
2 689
– von den gültigen Erststimmen entfallen auf die Bewerber
Tillmann, Antje
CDU
56 992
Stange, Karola
DIE LINKE
35 917
Schneider, Carsten
SPD
36 694
Hartjen, Florian Andreas FDP
1 781
Lauinger, Dieter
GRÜNE
9 151
Morgenroth, Jan
NPD
4 774
Schubert, Manfred
PIRATEN
5 670
Besser, Helmut
FREIE WÄHLER
2 699
Prozent
98,3
1,7
37,1
23,4
23,9
1,2
6,0
3,1
3,7
1,8
Die Bewerberin Frau Antje Tillmann, CDU, erhielt die meisten Stimmen
und ist damit im Wahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
gewählt.
2. Zweitstimmenergebnis
Bezeichnung
– Zahl der gültigen Zweitstimmen
– Zahl der ungültigen Zweitstimmen
Anzahl
154 106
2 261
Prozent
98,6
1,4
– von den gültigen Zweitstimmen entfallen auf die Landesliste
Christlich Demokratische Union
Deutschlands
53 123
34,5
DIE LINKE
35 421
23,0
Sozialdemokratische Partei
Deutschlands
27 159
17,6
Freie Demokratische Partei
4 015
2,6
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
13 125
8,5
Nationaldemokratische Partei
Deutschlands
3 554
2,3
Piratenpartei Deutschland
4 849
3,1
Ökologisch-Demokratische Partei/
Familie, Gerechtigkeit, Umwelt
1 005
0,7
DIE REPUBLIKANER
267
0,2
Marxistisch-Leninistische Partei
Deutschlands
248
0,2
Alternative für Deutschland
9 328
6,1
FREIE WÄHLER in Thüringen
2 012
1,3
Erfurt, 03. 10. 2013
R. Schönheit
Kreiswahlleiter
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt Weimarer Land
Umweltamt
Untere Immissionsschutzbehörde
Bekanntmachung
Die Firma jhu energy systems GmbH & Co.
KG, Im Unteren Dorfe 65 in 99510 Saaleplatte,
OT Eckolstädt, hat aufgrund der §§ 4, 6 und 10
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 17.
Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S.
1943), einen Antrag auf Genehmigung zur
Errichtung und zum Betrieb von
drei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe
von mehr als 50 m
auf Grundstücken in der Gemarkung Eckolstädt; Flur 0; Flurstücke 517/6 und in der
Gemarkung Wormstedt; Flur 3, Flurstücke 363
und Flur 2, Flurstücke 353 gestellt.
Es ist die Errichtung von drei Windkraftanlagen
des Typs Enercon E82 E2, 2,3 MW Leistung,
Nabenhöhe 98 m, Rotordurchmesser 41,0 m,
Gesamthöhe 139,0 m geplant.
Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG
i. V. m. Nr. 1.6.1/G des Anhangs zur 4.
BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I
S. 973).
Bei den beantragten Anlagen handelt es sich
um ein Vorhaben nach § 3 b Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) i. V. m Ziffer 1.6.1 Spalte 1 der Anlage
1 des Anhanges zum UVPG, für das eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen
ist. Für dieses Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt (Teil der Antragsunterlagen).
Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG wird darauf hingewiesen, dass
1. der Antrag auf Erteilung der Genehmigung
sowie die zugehörigen Planunterlagen, aus
denen sich Art und Umfang des Vorhabens
ergeben, während der Dienstzeit in der Zeit
vom 25. 11. 2013 bis
einschließlich 27. 12. 2013
in der Gemeindeverwaltung Saaleplatte, Im
Unterdorf 110, 99510 Saaleplatte, OT Wormstedt sowie
im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt –
Untere Immissionsschutzbehörde – Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Block E, Raum 19
zur Einsicht ausliegen;
2. Einwendungen gegen das Vorhaben zur Vermeidung des Ausschlusses bei den genannten
Stellen vom 25.11.2013 bis einschließlich
10.01.2014 schriftlich zu erheben sind und mit
Ablauf dieser Frist alle Einwendungen ausgeschlossen werden, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen;
3. gemäß § 17 (1) Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz bei gleichförmigen Eingaben von
mehr als 50 Personen derjenige Unterzeichner
als Vertreter der übrigen Unterzeichner gilt, der
darin seinem Namen, seinem Beruf und seiner
Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er
nicht von ihnen bestellt wurde, wobei der Vertreter nur eine natürliche Person sein kann;
4. gleichförmige Eingaben, die diese unter
Punkt 3. genannten Angaben nicht deutlich
sichtbar auf jeder mit seiner Unterschrift versehenen Seite enthalten oder als Vertreter nicht
eine natürliche Person benennen, unberücksichtigt bleiben können; sowie gleichförmige
Eingaben ebenfalls unberücksichtigt bleiben
können, wenn Unterzeichner ihre Namen oder
ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben
haben;
5. zur Erörterung rechtzeitig und formgerecht
erhobener Einwendungen am 26. Februar
2014, ab 10:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Saaleplatte, Im Unterdorf 110 in 99510
Saaleplatte, OT Wormstedt ein Erörterungstermin vorgesehen ist, hierzu wird daraufhingewiesen, dass
a) dieser Erörterungstermin durchgeführt wird,
soweit er auf Grundlage der rechtzeitig und
formgerecht erhobenen Einwendungen sachgerecht und erforderlich erscheint;
b) die Entscheidung über die Durchführung
eines Erörterungstermins oder der Verzicht auf
einen Erörterungstermin gesondert bekannt
gegeben wird;
c) im Falle der Durchführung eines Erörterungstermins die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers
oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden;
6. für den Fall, dass nicht alle Einwendungen
innerhalb des unter Punkt 5. genannten Termins erörtert werden können, der Erörterungstermin an den darauf folgenden Werktagen
fortgesetzt wird, bis alle Einwendungen erörtert
worden sind;
7. auf Verlangen der Einwender deren Namen
und Anschrift vor der Bekanntgabe der EinwenFortsetzung auf Seite 6
Seite 6
16. November 2013 – Nummer 07/13
Amtliche Bekanntmachungen
Fortsetzung von Seite 5
dungen gegenüber dem Antragsteller und den
beteiligten Behörden unkenntlich gemacht
werden können, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind;
8. weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von
Bedeutung sein können und die der Genehmi-
gungsbehörde erst nach Beginn der Auslegung
vorliegen, der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich sind;
9. die Zustellung des Genehmigungsbescheides und der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung
erfolgen kann.
Die Inbetriebnahme der Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2014 erfolgen.
Apolda, den 24. 10. 2013
Exner
Amtsleiter Umweltamt
Landratsamt Weimarer Land
– Kommunalaufsicht –
Die Zweckvereinbarung „Vertrag zwischen der Gemeinde Mönchenholzhausen und der Verwaltungsgemeinschaft Grammetal zur Erstattung der
Betriebskosten der Kindertagesstätte ‚Mönchszwerge’“ wurde mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land vom 15. 10. 2013 rechtsaufsichtlich
nach § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt. Nachfolgend wird diese Zweckvereinbarung gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht.
Apolda, d. 15.10. 2013
Totzauer
Amtsleiterin
Vertrag zwischen der Gemeinde Mönchenholzhausen und der Verwaltungsgemeinschaft Grammetal
zur Erstattung der Betriebskosten der Kindertagesstätte „Mönchszwerge“
Zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Grammetal, Schloßgasse 19,
99428 Isseroda
vertreten durch die Vorsitzende
und
der Gemeinde Mönchenholzhausen, Erfurter Str. 18, 99198 Mönchenholzhausen
vertreten durch den Bürgermeister
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Die Verwaltungsgemeinschaft Grammetal hat aufgrund der Zweckvereinbarung zur „Übertragung der Aufgabe Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen auf die Verwaltungsgemeinschaft Grammetal“ für die Betreuung von Kindern im Alter vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die ihren Hauptwohnsitz in
den abgebenden Gemeinden (Bechstedtstraß, Daasdorf a. B., Isseroda,
Hopfgarten, Niederzimmern, Ottstedt a. B. und Troistedt) haben, die
erforderlichen Plätze gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 ThürKitaG in den Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere kann die Verwaltungsgemeinschaft Grammetal den ab
01. 08. 2013 geltenden Rechtsanspruch der Bereitstellung von KITA-Plätzen für Kinder ab einem Jahr nicht erfüllen.
(2) Die Gemeinde betreibt die Kindertageseinrichtung „Mönchszwerge“
im Rahmen ihrer Konzeption. Die Kindertageseinrichtung ist im Bedarfsplan nach § 17 Abs. 2 ThürKitaG aufgenommen; für sie liegt eine
Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII vor.
(3) Die Aufnahme von Kindern aus der Verwaltungsgemeinschaft Grammetal und das Verfahren der Erstattung der Betriebskosten wird in diesem
Vertrag geregelt.
§ 2 Vorzuhaltende Plätze
(1) Nach der vorgegebenen Kapazität in der Betriebserlaubnis können in
der Kindertageseinrichtung „Mönchszwerge“ Kinder im Alter von einem
Jahr bis zum Schuleintritt betreut werden.
(2) In der Einrichtung werden vorrangig Kinder aus der Gemeinde Mönchenholzhausen aufgenommen.
(3) Die Kindertagesstätte steht auch Kindern, die in den Gemeinden
Bechstedtstraß, Daasdorf a. B., Hopfgarten, Isseroda, Niederzimmern,
Ottstedt a. B. und Troistedt ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz im Sinne des
Melderechts) haben, nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und nach folgenden Regelungen offen:
• in den Kindertageseinrichtungen Hopfgarten, Isseroda und Niederzimmern steht kein Platz zur Verfügung;
• Anmeldung eines Geschwisterkindes (mindestens ein Kind besucht
bereits die Einrichtung);
• Berücksichtigung der Altersstruktur der aufnehmenden Gruppe;
• jede Aufnahme erfolgt durch eine Einzelfallentscheidung der Gemeinde.
(4) Das Weitere zur Aufnahme Kinder regelt die Satzung der Gemeinde
Mönchenholzhausen über die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtung (Kita-Benutzungssatzung) sowie die Satzung der Gemeinde Mönchenholzhausen über die Erhebung von Benutzungs- und Verpflegungsgebühren in der kommunalen Kindertageseinrichtung (KitaGebührensatzung) der Gemeinde.
§ 3 Betriebskosten
(1) Die Verwaltungsgemeinschaft erstattet der Gemeinde anteilig nach
der Zahl der betreuten Kinder die nicht durch Spenden und Elternbeiträge gedeckten Betriebskosten. Die Erstattung erfolgt jeweils nach
Abschluss der Jahresrechnung.
(2) Bis zur Abschlussrechnung werden monatlich Abschlagszahlungen in
Höhe der aktuellen Betriebskostenpauschale bei Wahrnehmung des
Wunsch- und Wahlrechts nach § 18 Abs. 6 ThürKitaG durch die Verwaltungsgemeinschaft entrichtet. Die Abschlagszahlungen sind jeweils zum
15. eines Monats fällig.
(3) Ergibt sich nach Vorliegen der Jahresrechnung, dass die gezahlten
Abschlagszahlungen den insgesamt durch Verwaltungsgemeinschaft zu
zahlenden Betriebskostenanteil über- oder unterschreiten, erfolgt der
Ausgleich bis zum 31. 08. des lfd. Jahres.
(4) Die Höhe der ungedeckten Betriebskosten berechnet sich folgendermaßen:
laufende
Nummer
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Ausgabearten/Einnahmearten
Gruppe im
Gruppierungsplan
Personalausgaben pädagogisches Fachpersonal
40-47
Personalausgaben übriges Personal
40-47
Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen
usw.
50
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
sonstige Gebrauchsgegenstände
52
Mieten und Pachten
53
Bewirtschaftung der Grundstücke,
baulichen Anlagen usw.
54
Besondere Aufwendungen für Bedienstete
56
Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
57-63
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
64
Geschäftsausgaben
65
Weitere allgemeine sächliche Ausgaben
66
Erstattungen von Ausgaben des
Verwaltungshaushalts
67a)
Kalkulatorische Kosten
68
Verpflegungskosten
57-63
Fortsetzung auf Seite 7
16. November 2013 – Nummer 07/13
Seite 7
Amtliche Bekanntmachungen
Fortsetzung von Seite 6
Abzuziehen sind die Einnahmen für die Kindertageseinrichtungen:
laufende Ausgabearten/Einnahmearten
Gruppe im
Nummer
Gruppierungsplan
15
Elternbeiträge
11
16
Übernahmen der Elternbeiträge durch das
Jugendamt, die direkt an den/die Träger
der Kindertageseinrichtung(en) gezahlt werden
17
Verpflegungsgebühren/Entgelte für Verpflegung
11
18
Spenden (sofern diese nicht für Investitionen
zu verwenden sind)
17
(5) Um die von der Verwaltungsgemeinschaft nach Vorlage der Jahresabschlussrechnung zu tragenden Kosten zu ermitteln, ist die Zahl der Kinder, die im abgelaufenen Kindergartenjahr betreut wurden, mit den
durchschnittlichen nicht gedeckten Betriebskosten pro Platz zu multiplizieren.
(6) Wurde ein Kind nicht während des gesamten Jahres betreut (maßgebend ist die Anmeldung), wird es nur anteilig mitgerechnet, z. B. bei
einer Betreuungszeit von sechs Monaten mit 6/12 = 0,5.
§ 4 Inkrafttreten, Kündigung, Schriftform
(1) Der Vertrag tritt zum 01. 09. 2013 in Kraft. Er ist von jedem Vertrags-
partner spätestens zum 28./29. Februar mit Wirkung zum Ablauf des Kindergartenjahres (31. Juli) ordentlich kündbar.
(2) Kommt ein Vertragspartner den ihm obliegenden Verpflichtungen aus
diesem Vertrag trotz Mahnung nicht nach, hat der andere Vertragspartner
das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(3) Dieser Vertrag, alle Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden
bedürfen der Schriftform.
§ 5 Wirksamkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmungen
durch solche zu ersetzen, die dem Gewollten nahekommen.
Isseroda, 14. 10. 2013
Ort, Datum
Mönchenholzhausen, 27. 08. 2013
Ort, Datum
gez. Seelig
Seelig
Vorsitzende
VGem Grammetal
gez. Nolte
Nolte
Bürgermeister
Gemeinde Mönchenholzhausen
Öffentlicher Teil
Informationen
Auslegung des Jahresabschlusses der
Personenverkehrsgesellschaft mbH
Apolda
Auslegung des Jahresabschlusses der
Personenverkehrsgesellschaft mbH
Weimarer Land
Auslegung des Jahresabschlusses der
Omnibusverkehrsgesellschaft Weimar mbH
Die PVG mbH Apolda hat mit Datum vom
14. 11. 2012 den Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Jahresabschluss, das Ergebnis der Prüfung
des Jahresabschlusses, der Lagebericht sowie
die Verwendung des Jahresergebnisses bzw. die
Behandlung des Jahresfehlbetrages können im
Zeitraum vom 25.11.2013 bis 02.12.2013 in
den Geschäftsräumen der PVG mbH Weimarer
Land, Flurstedter Marktweg 10 in 99510 Apolda
eingesehen werden.
Die PVG mbH Weimarer Land hat mit Datum
vom 15. 10. 2013 den Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2012 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Jahresabschluss, das Ergebnis der Prüfung
des Jahresabschlusses, der Lagebericht sowie
die Verwendung des Jahresergebnisses bzw. die
Behandlung des Jahresfehlbetrages können im
Zeitraum vom 25. 11. 2013 bis 02. 12. 2013 in
den Geschäftsräumen der PVG mbH Weimarer
Land, Flurstedter Marktweg 10, 99510 Apolda,
eingesehen werden.
Die OVG Weimar mbH hat mit Datum vom
06. 09. 2013 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Jahresabschluss, das Ergebnis der Prüfung
des Jahresabschlusses, der Lagebericht sowie
die Verwendung des Jahresergebnisses bzw. die
Behandlung des Jahresfehlbetrages können im
Zeitraum vom 25. 11. 2013 bis 02. 12. 2013 in
den Geschäftsräumen der PVG mbH Weimarer
Land, Flurstedter Marktweg 10, 99510 Apolda,
eingesehen werden.
Das Gesundheitsamt informiert …
Informationen zur Untersuchungspflicht auf „Legionellen“ in der Hausinstallation
Für den Unternehmer oder sonstigen Inhaber
einer „Großanlage zur Wassererwärmung“, aus
der Trinkwasser für öffentliche oder gewerbliche Zwecke zur Verfügung gestellt wird,
besteht eine Untersuchungspflicht gem. § 14 (3)
der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zur Prüfung auf das Vorhandensein von Legionellen.
„Großanlagen“ können zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern, Kindertagesstätten, Schulen,
Sportanlagen, Hotels, Pensionen, Jugendherbergen usw. installiert sein.
Das Gesundheitsamt möchte hiermit nochmals
auf die genannte Untersuchungspflicht gem.
§ 14 (3) Trinkwasserverordnung hinweisen. Zu
diesem Thema wurde bereits im Amtsblatt Nr.
01/13 vom 09. 02. 2013 eine ausführliche
Information veröffentlicht.
Die Erstuntersuchung auf „Legionellen“ im
Warmwassernetz der betroffenen Hausinstallation muss bis zum 31.12.2013 abgeschlossen
sein. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen
Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit gem.
§ 25 Nummer 4. TrinkwV dar.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Gesundheitsamt Weimarer Land unter der Telefonnummer 03644/540-580 oder auf der Internetseite vom Kreis Weimarer Land (http://www.weimarer.land.de/soziales/index.html).
gez.
Dr. med. N. Tschetwertak
Amtsärztin
Engagierte Wanderfreunde gesucht!!!
Wir suchen für die Goethewanderung im Mai
2014 noch interessierte Wanderfreunde, die
bereit wären, als Wanderleiter für die Teilnehmer unserer Traditionsveranstaltung zu wirken.
Die Wanderung führt uns von Weimar über
Buchfart, Saalborn, Hochdorf, Neckeroda bis
nach Großkochberg. Der gut ausgebaute Wanderweg ist ca. 28 km lang und sehr reizvoll.
Neben Weimar gibt es noch weitere Startpunkte in Blankenhain und Bad Berka. Wir suchen
Wanderleiter, die die Strecke von Weimar bis
nach Großkochberg betreuen. Sie können sich
natürlich auch gerne melden, wenn Sie ab Bad
Berka oder Blankenhain die Führung überneh-
men möchten. Dabei ist es besonders wichtig,
dass Sie die Strecke kennen oder bereit sind,
an einer Wanderwegbegehung im Vorfeld teilzunehmen. Wenn Sie gerne in der Natur wandern, mit Menschen arbeiten und kommunikativ sind, dann melden Sie sich doch einfach bei
uns unter folgenden Kontaktdaten:
Mail:
[email protected]
Tel.: 03644/540 702
[email protected]
Tel.: 03644/540 687
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Seite 8
16. November 2013 – Nummer 07/13
Informationen
Die Apoldaer Wasser GmbH
informiert:
Ablesung der Wasserzähler
In Vorbereitung auf die Jahresverbrauchsabrechnung 2013 möchten wir Sie über den
Ablesemodus informieren.
Wie bereits im Jahr 2012 bekannt gegeben,
werden wir die Messeinrichtungen in einem 2Jahres-Rhythmus ablesen. Das bedeutet, dass
die Kunden in nachfolgenden Städten und
Gemeinden gebeten werden, im Kalenderjahr
2013 mittels Selbstablesekarte die Zählerstände selbsttätig abzulesen und uns entsprechend
mitzuteilen.
In den nachfolgend aufgeführten Gemeinden
und Ortsteilen erfolgt die Ablesung 2013 durch
unsere Mitarbeiter:
Herressen-Sulzbach
Oberndorf
Oberroßla/Rödigsdorf
Nauendorf
Schöten
Utenbach
Zottelstedt
Auerstedt
Eberstedt
Flurstedt
Gebstedt
Großheringen
Kapellendorf
Kaatschen-Weichau
Ködderitzsch
Lachstedt
Neustedt
Niedertrebra
Obertrebra
Rannstedt
Reisdorf
Schmiedehausen
Wickerstedt
Eßleben-Teutleben
Mattstedt
Niederroßla
Niederreißen
Nirmsdorf
Oberreißen
Oßmannstedt/OT Ulrichshalben
Pfiffelbach/OT Goldbach/OT Wersdorf
Willerstedt
Planmäßig erfolgt 2014 durch die Mitarbeiter
der Apoldaer Wasser GmbH die Ablesung in
Apolda,
Bad Sulza.
Bei eventuellen Rückfragen bzw. Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter unseres Kundenservice – Telefonnummer:
03644/539-199, Fax: 03644/539-140 oder per
E-Mail [email protected].
Freundliche Grüße
Apoldaer Wasser GmbH
Jobcenter prüft vorzeitige Inanspruchnahme
der Altersrente
Ab dem 63. Lebensjahr kann grundsätzlich ein
Anspruch auf Altersrente bestehen.
Ob die entsprechenden Voraussetzungen
erfüllt sind, wird durch die Rentenversicherung
geprüft und dem Versicherten in der jährlichen
Rentenauskunft mitgeteilt.
Altersrente ist eine Sozialleistung, die gegenüber dem Arbeitslosengeld II vorrangig ist und
deshalb auch von den entsprechenden Kunden
des Jobcenters Weimarer Land beantragt werden muss. Diese Regelung ist im Sozialgesetzbuch II verbindlich gesetzlich festgeschrieben.
Das Jobcenter Weimarer Land lädt aus diesem
Grund seine Kunden ab dem 60. Lebensjahr
ein, um sie über die Beantragung der Altersrente ab dem 63. Lebensjahr zu informieren.
Liegen die Voraussetzungen zur Beantragung
vorzeitiger Altersrente vor, ist der Leistungsbezieher gesetzlich verpflichtet, diese ab 63 zu
beantragen. Wenn der Leistungsberechtigte den
erforderlichen Antrag auf die vorrangige Leistung noch nicht gestellt hat, wird er durch das
Jobcenter aufgefordert, den Renten-Antrag zu
stellen. Sofern der Leistungsbezieher den Antrag
nicht stellt, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist, muss die Beantragung der Altersrente
stellvertretend durch das Jobcenter erfolgen.
In folgenden Härtefällen muss keine Rente ab
63 beantragt werden:
• wenn durch die Beantragung ein Anspruch
auf Arbeitslosengeld I verlorengeht;
• wenn der ungeminderte Rentenanspruch
innerhalb der nächsten drei Monate ohnehin
eintritt;
• wenn eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung für mindestens sechs Monate
ausgeübt wird.
Bei Fragen und Unklarheiten können Sie gerne
einen Termin im Jobcenter vereinbaren.
Jobcenter Weimarer Land in Apolda
Telefon: 03644/531-42
Jobcenter Weimarer Land in Weimar
Telefon: 03643/451-2940
Sparkasse Mittelthüringen informiert …
Dritte Halbzeit. Eine Bilanz.
Waldemar Hartmann liest am 20. November 2013 in der Stadthalle Apolda
Keiner pflegt mit so vielen Sport-Stars so vertrauten Umgang. Keiner hat so genaue Einblicke in das Geflecht von Medien und Politik.
Keiner weiß so vertrauliche Geschichten zu
erzählen. Ob Fußball, Boxen, Olympia oder
Society: Über 30 Jahre war Waldemar Hartmann auf Sendung und hat mit Prominenten
jedes Formats im Studio und danach geredet.
Waldis Club ist genauso Kult geworden wie
Waldi & Harry, die Late-Night-Show mit Harald Schmidt.
Menschen, die Bedeutung haben für sein
Leben: von Beckenbauer bis Rummenigge, von
Muhammad Ali bis zu den Bee Gees, von Peer
Steinbrück bis Franz Josef Strauß, von Harald
Schmidt bis Ottfried Fischer. Teils heiter, teils
wolkig, verblüffend offenherzig, manchmal
vernichtend – und immer grundehrlich.
„Du sitzt hier bequem auf deinem Stuhl, hast
drei Weizenbier getrunken und bist schön
locker!“ – Nach der Pleite gegen Island in der
EM-Qualifikation 2003 hagelt es für Teamchef
Rudi Völler Kritik, bis ihm im legendären Interview mit Waldemar Hartmann der Kragen
platzt. Seitdem hat Hartmann sein Image vom
„Weißbier-Waldi“ weg. 2012 kommt das überraschende Aus bei der ARD – Zeit für eine
Bilanz.
Dass er viel zu erzählen hat, zeigen schon die
Foto: www.waldemarhartmann.com
Waldemar Hartmann hat nicht nur hinreichende Moderatorenerfahrung, sondern auch Entertainerqualitäten. Das wird er bei seinem Auftritt im Rahmen der diesjährigen Herbstlese am
20. November um 19.30 Uhr in der Stadthalle
Apolda unter Beweis stellen. Dann liest er aus
seinem Buch: „Dritte Halbzeit. Eine Bilanz.“.
Im Anschluss an die Lesung steht Hartmann für
Fragen und für Buchsignierungen zur Verfügung.
Karten für die Veranstaltung zum Preis von
11,90 Euro (ermäßigt 9,90 Euro) gibt es in der
Tourist-Information Apolda, Holiday Land
Meißner Apolda, im „Der Buchladen Apolda“
sowie www.ticketshop-thueringen.de und
unter www.herbstlese.de.
16. November 2013 – Nummer 07/13
Seite 9
Informationen
Abend der Berufe am 17. 10. 2013 in der Weimarhalle
Erste Gemeinschaftspräsentation des Branchenverbundes Metall/Maschinenbau
Der 8. Abend der Berufe war ein voller Erfolg,
nicht nur für die über 600 Schüler mit ihren
Eltern, sondern auch für die Unternehmen und
insbesondere für den Branchenverbund Metall/Maschinenbau.
Der im Jahre 2012 neu gegründete Branchenverbund präsentierte sich erstmals mit 10
Unternehmen aus Weimar und dem Weimarer
Land an einem Gemeinschaftsstand zum
Abend der Berufe. Die Mitglieder stellten sich
den umfassenden Fragen der interessierten
Schüler und ihren Eltern. Die Geschäftsführer
verdeutlichten aber auch die gestiegenen Anforderungen an Auszubildende und Praktikanten aus Sicht der Unternehmen.
Insgesamt nutzten mehr als 60 Ausbildungsunternehmen die Möglichkeit, ihre Ausbildungs-
Im Gespräch: der Ausbildungsbeauftragte der Härterei Reese, Andreas Bender (links), sein Auszubildender Denis Fehn (2. v.l.) und ein interessierter Bürger
berufe vorzustellen, und 17 Regelschulen nahmen in diesem Rahmen direkten Kontakt mit
Geschäftsführern und Ausbildungsbeauftragten
auf. Dieses Gemeinschaftsprojekt der Regelschulen der Stadt Weimar, des Kreises Weimarer Land und erstmals des Landkreises Sömmerda ist einzigartig in Thüringen.
Unterstützt wurden die Initiatoren vom Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft, der Agentur für Arbeit und der Weimar GmbH. Neben
der Zahl der Aussteller und Besucher stieg
auch die Vielfalt der präsentierten Ausbildungsmöglichkeiten in den letzten Jahren stark an.
Eine weitere Präsentationsmöglichkeit der umfangreichen Ausbildungsmöglichkeiten im Branchenverbund wird der Berufsinformationstag am
16. Mai 2014 zur 13. Kreismesse in Apolda sein.
„Indian Summer“ in der Jugendherberge Bad Sulza
Das Lokale Bündnis für Familien im Weimarer
Land hat auch in diesem Jahr für Kinder aus
dem Kreis Weimarer Land vom 28.10.2013 bis
02.11.2013 eine Ferienfreizeit organisiert.
Mit Hilfe zahlreicher Sponsoren haben 40 Kin-
der erlebnisreiche Tage
bei Sport, Spiel und
Wandern in Bad Sulza
und Umgebung verbracht.
Höhenpunkte waren u. a. der Besuch der Maskenmanufaktur Rudel und der Freiwilligen Feuerwehr Bad Sulza, die Besichtigung des Gradierwerkes, ein Erlebnistag im Freizeitpark
Eckartsberga und Schwimmen in der Kureinrichtung „Sophie“.
Im Namen der Kinder einen herzlichen Dank
an unsere Sponsoren und Helfer:
• Sparkassenstiftung Weimar-Weimarer Land
• Thüringer Ehrenamtsstiftung
• Verein der Bundestagsfraktion DIE LINKE e.V.
• Herrn Johannes Selle, MdB CDU
• Sophienklinik Bad Sulza
Foto: Mähler
• Ramona Wagner von den Euro-Schulen Jena
• Freiwillige Feuerwehr Bad Sulza
• „ReSales“ Apolda
• Stadt- und Kreisbibliothek Apolda
• sowie Frank Müller, Simon Ehrenreich, Sabine Reinke, Toni Kutzner, Hans Scholz, Roland
Thamm (Koordinator des Bündnisses), Frau
Christine Blumstengel und ihr Team vom Landratsamt Weimarer Land und Herr Detlef Rost und
seine Mitarbeiter der Jugendherberge Bad Sulza.
Beate Wiedemann
Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des
Kreises Weimarer Land
Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdgenossenschaften
Einladung zur Information und Fortbildung der Jagdgnossenschaften
Der Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber e. V. (TVJE e. V.)
lädt im Rahmen seiner Winterschulung zu einer
Fortbildungsveranstaltung für die Jagdgenossenschaften und ihrer Jagdvorsteher ein.
Die Teilnahme mindestens eines Vertreters je
Jagdgenossenschaft ist wünschenswert.
Thema:
– Führung des Jagdkatasters
– Formalien und Geschäftsführung einer Jagdgenossenschaft
Referent:
Herr Dipl.-agr. Ing. Detlef Sommer, Geschäftsführer TVJE e.V.
e.V., bei Mitgliedschaft im TVJE e.V. 10,00 € je
Jagdgenossenschaft, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer.
Für Jäger, deren Jagdgenossenschaft nicht Mitglied im TVJE e.V. ist, beträgt der Unkostenbeitrag 10,00 €.
Bei Änderung der Adresse oder des Jagdvorstehers bitten wir um Weiterleitung.
Die Bezahlung erfolgt am Tagungsort.
Der Unkostenbeitrag beträgt 50,00 € je Jagdgenossenschaft bei Nichtmitgliedschaft im TVJE
Detlef Sommer
Geschäftsführer
– Rechte und Pflichten bei Wildschäden
Ort:
4. Dezember 2013, 17:00 Uhr
Kultur- und Kongresshotel, Kleiner Saal
Apoldaer Straße 4, 99510 Pfiffelbach
Seite 10
16. November 2013 – Nummer 07/13
Gläsernes Landratsamt
Landrat Münchberg erhielt „Gemeinheitspreis“
Unterbringung von Asylbewerbern im Weimarer Land
Im Kreis Weimarer Land sind derzeit
188 Asylbewerber aus 21 Ländern
untergebracht.
Die Unterbringung erfolgt in 14 Wohnungen im Stadtgebiet Apolda, einer
Gemeinschaftsunterkunft mit sechs
Wohnungen und einer Gemeinschaftsunterkunft mit sieben Wohnungen, 50
Einzelzimmern, 41 Doppelzimmern
sowie vier Mehrbettzimmern.
Des Weiteren ist diese große Gemeinschaftsunterkunft ausgestattet mit:
– Kinderspielzimmer mit kindgerechter Ausstattung (u. a. große Autorennbahn);
– Schul- und Hausaufgabenraum;
– Sportraum (Fitnessgeräte, Tischtennis, Boxsack usw.);
– Clubraum mit Tischkicker;
– Saal mit Bestuhlung für größere
Feierlichkeiten;
– Frauenfreizeit- und Versammlungsraum;
– Arztzimmer;
– Sozialbüro – Sozialbetreuung durch
Sozialarbeiter des DRK Apolda
(unabhängige Sozialbetreuung);
– Spielplatz;
– Grillplatz mit Holzhütten;
– Obstgarten;
– Objekt ist voll verkabelt
(je Zimmer können 999 Fernsehprogramme empfangen werden);
– Internetzugang in jedem Zimmer
vorhanden;
– Die Gemeinschaftsunterkunft liegt
15 Min. vom Stadtzentrum entfernt
(Markt, Rathaus, Ärzte, Landratsamt
Weimarer Land usw.).
Die Behauptung des Flüchtlingsrates,
dass Asylbewerber im Weimarer Land
„menschenunwürdig“ untergebracht
seien, ist falsch.
Durch besonders günstige Umstände
war der Kreis Weimarer Land in der
Lage, die Asylbewerber in einem ehemaligen Kinderheim und Internat
unterzubringen.
Auch ein niedrigerer Standard der
Unterbringung hätte allerdings deren
Menschenwürde nicht verletzt.
Erwiderung des Landrates zur Entgegennahme des „Preises für die
größtmögliche Gemeinheit“
des Flüchtlingsrates am 08. 10. 2013
Sehr geehrte Frau Henfling,
sehr geehrte Frau Berninger,
meine Damen und Herren,
Sie haben mir am 26. September die Nachricht
zukommen lassen, dass der Flüchtlingsrat aus
mehreren Vorschlägen mich ausgewählt habe
für den „Preis für die größtmögliche Gemeinheit“.
Dieser „Preis“ wurde mir durch den Flüchtlingsrat, den Sie hier vertreten, zuerkannt, weil
ich nach Ihrer Auffassung „in besonderer Weise
schützenswerte Rechte von Flüchtlingen missachtet bzw. unbeachtet gelassen“ hätte.
Sie wollen mit dieser „Preisverleihung“ auf
meine nach Ihrer Sicht für Flüchtlinge diskriminierenden Entscheidungen öffentlich aufmerksam machen.
Und, wenn ich Sie richtig verstanden habe,
haben Sie mir einen Dialog in dieser Angelegenheit, eine „Diskussion über Hintergründe“, angeboten.
Dieses Angebot greife ich sehr gern auf.
Sie setzen sich – wie Sie selbst darstellen – für
die Rechte und Interessen von Flüchtlingen in
Deutschland ehrenamtlich ein.
Dafür meinen Respekt.
Aber Ihre Sprachregelung ist nicht präzise.
Unpräzise Sprache kann zu Fehlern im Denken
führen.
Klares Denken gebietet eine klare Sprache.
Das Wort „Flüchtlinge“, wie Sie es verwenden,
ist – bewusst? – nicht sehr genau.
Es ist ein guter Zeitpunkt, heute unsere Sprache
auf den Punkt zu bringen und unser Denken zu
schärfen.
Sie reden unterschiedslos von „Flüchtlingen“.
Ich will, dass unterschieden wird:
Unser Land gewährt allen Menschen, die in
ihren Heimatländern aus
– religiösen oder rassistischen Gründen oder
– wegen ihres Geschlechts oder
– wegen ihrer politischen Überzeugung
verfolgt werden, Asyl.
Dies ist eine Erfahrung und Verpflichtung und
die Konsequenz aus einem Kapitel unseliger
Vergangenheit Deutschlands.
Deutschland ist bei der Asylgewährung in der
Welt vorbildlich und ich bin deswegen stolz
auf unser Land.
Menschen, die in Deutschland Asyl gefunden
haben, müssen unterstützt werden, ihre Integrationsbemühungen müssen wir fördern.
Sie bringen ein Stück ihrer Kultur mit, sie sind
Mitbürger mit allen Rechten.
Sie sind uns willkommen.
Jeder, der an einer entsprechenden Willkommenskultur für diese Asylanten mitwirkt, verdient unseren Respekt.
Nicht jeder ist Flüchtling in diesem Sinne.
Wer nach Deutschland kommt und um Asyl
bittet, erhält eine Unterkunft und für seinen
Lebensunterhalt wird gesorgt, und zwar genau
so, wie für die hier Lebenden, die zeitweise
nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen
können.
Dies ist eine große und respektable Leistung
unseres Landes.
Auch deswegen bin ich stolz auf unser Land.
Und jeder, der hier herkommt und Asyl
begehrt, erhält ein faires Verfahren, in dem sein
Anliegen geprüft wird.
Aber nicht jeder, der hier herkommt, hat ein
Recht auf Asyl.
Es hieße, die Augen zu verschließen, wenn wir
verkennen würden, dass die großzügigen und
humanen Asylgesetze Deutschlands nicht auch
missbraucht werden können und – das zeigt
die Erfahrung – missbraucht werden.
Mancher, der hier herkommt, will einfach ein
besseres Leben als es ihm sein Heimatland
ermöglicht und das auf unsere Kosten.
Wir müssen ernsthaft prüfen, ob wir das wollen
und ob wir das können.
Ich will nicht, dass jeder, der nur aus wirtschaftlichen Gründen hier herkommt und hier
ein besseres Leben als in seiner Heimat sucht,
hier bleiben kann.
Deutschland ist kein Einwanderungsland.
Ich will das nicht, weil ich weiß, dass wir es
auf Dauer nicht leisten können.
Ich bin in Verantwortung.
Ich bin von fast 80 % der Menschen im Weimarer Land gewählt.
Und wer in Verantwortung ist, muss Sachverhalte benennen, auch, wenn sie nicht bei
jedem willkommen sind.
Armut ist kein Asylgrund und eine offene Grenze für Wirtschaftsflüchtlinge ist keine Lösung.
Diese Scheinlösung, für die Sie sich einsetzen,
wäre begrenzt, weil unsere Möglichkeiten
begrenzt sind.
Das Problem dagegen ist unbegrenzt.
Deutschland kann nicht die Armutsprobleme
dieser Welt lösen, indem es alle in ihrer Heimat wirtschaftlich bedrängten, von Schlepperbanden ausgenutzten Menschen hier in unsere
Asylbewerberheime und in unsere sozialen
Sicherungssysteme einwandern lässt.
Wenn in ihrem Heimatland tatsächlich Verfolgte die EU-Grenze überschritten haben, sind sie
in Sicherheit.
Aber viele dieser Migranten wollen weiter:
Nach Deutschland.
16. November 2013 – Nummer 07/13
Seite 11
Gläsernes Landratsamt
Warum?
Einer der wesentlichen Gründe:
Weil es hier Bares gibt.
Weil es über die Sicherheit hinaus, die es
jedem Verfolgten bietet und ein faires Verfahren, großzügige finanzielle Versorgung gibt:
Oft in Geld.
Der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau,
der doch wohl unverdächtig ist, fremdenfeindlich zu sein, hat dazu einmal gesagt:
„Sie kommen zu uns, weil sie Bares bekommen, weil sie gut untergebracht werden und
weil sie ein faires und langandauerndes Verfahren kriegen.”
Es sind Fälle bekannt, da wurden gutgläubig
und leichtgläubig Konten für angeblich Verfolgte eingerichtet.
Diese leiteten das Geld auf Konten in ihrem
Heimatland weiter und verschwanden wieder.
Und die gutmütige, gutmeinende Bürokratie
merkte lange Zeit nichts.
Wer solches ignoriert, verschließt die Augen
vor den Problemen möglichen Asylmissbrauchs.
Diesen Status will ich ganz klar unterschieden
wissen:
Menschen, die ein Recht auf Asyl oder aus
humanitären Gründen Recht auf Aufenthalt
haben, die unsere Mitbürger sind, die unsere
ganze uneingeschränkte Solidarität verdienen
und von uns dauerhaft aufgenommen werden,
Menschen, deren Anliegen noch geprüft wird,
die untergebracht und für deren Lebensunterhalt gesorgt wird und Menschen, die – sicherlich aus verständlichen Gründen – unser Asylrecht benutzen wollen in der Hoffnung, dass es
ihnen in Deutschland besser geht als in ihrer
Heimat.
Ich erkenne einen Unterschied, der vermutlich
auch zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Ihnen und mir führt.
Sie müssen sich nicht mit solchen scheinbar
banalen Wahrheiten plagen, dass Leistungsfähigkeit des Gemeinwesens nur einmal vorhanden ist.
Sie dürfen wünschen, fordern, verlangen.
Der Unterschied zu meiner Position und Verantwortung ist gewaltig.
Ich habe Mitverantwortung, mit dem wenigen
zur Verfügung stehenden Geld
für gute Schulen, für Straßenbau und
für funktionierende Behörden zu sorgen,
die unseren Rechtsstaat gewährleisten,
für ein funktionierendes Sozialsystem, für
Jugendpflege
und für vieles mehr.
Heute schon ist nicht mehr für alles,
was eigentlich nötig wäre, genug Geld da.
Sie haben vor Jahresfrist unser Asylbewerberheim besucht, besichtigt oder sollte ich „kontrolliert“ sagen?
Danach haben wir nichts mehr von Ihnen
gehört.
Sie haben offensichtlich nichts Kritikwürdiges
gefunden, was die Unterbringung von Asylbe-
werbern im Weimarer Land betrifft. Mit Sicherheit hätten Sie es sonst gesagt.
Das Weimarer Land bringt die ihm zugewiesenen Asylbewerber human und menschenwürdig unter.
Eine Mitarbeiterin bat aus Interesse, diese
Besichtigung begleiten zu dürfen.
Sie kam positiv überrascht zurück und
berichtete in ihrer Überraschung:
„Eingerichtet vom Feinsten. Nicht alle haben
ihre Wohnung so einrichten können.“
Vielleicht organisiert der Flüchtlingsrat mal
einen „Tag der offenen Tür“ und motiviert die
Asylbewerber, ihre Lebensumstände der
Öffentlichkeit zu präsentieren, vielleicht mit
einem kleinen interkulturellen Sommerfest.
Unser Flüchtlingswohnheim hat eine sehr
schöne Außenanlage, die zu einem Gartenfest
geradezu verleitet.
Wenn Sie das täten, erkläre ich hier schon
meine Zustimmung.
Ich bin bereit, bis zu einer zu verabredenden
Höhe Geld für Speisen und Getränke für ein
solches Fest der Begegnung und des Kennenlernens zur Verfügung zu stellen.
Ich fände es gut, wenn die Öffentlichkeit eine
unverstellte Sicht auf die tatsächlichen Verhältnisse erhielte.
Der Flüchtlingsrat könnte dafür werben.
Ich bin gespannt.
Das Problem hat allerdings einen noch schärferen Aspekt.
Ich habe in einer Flüchtlingszeitung, die vorgeblich von Flüchtlingen herausgegeben wird,
jedoch mehr die Handschrift von kommunistischen K-Gruppen und Autonomen trägt, gelesen:
„Ihr seid an unserer Armut schuld.
Jetzt sind wir da und hier bleiben wir.“
Solche Denke hat keinen Bezug mehr
auf unser humanes deutsches Asylrecht, auf
unsere Bereitschaft zur Solidarität.
„Jetzt sind wir da und hier bleiben wir.“
Auf solche Dreistigkeit sollte Deutschland reagieren – schnell und präzise,
mit Ausweisung.
Ich meinte, mit klaren Worten immer deutlich
gemacht zu haben, wo ich stehe.
Ich stehe für unser humanes deutsches Asylrecht.
Ich stehe nicht dafür, wenn Asylrecht
missbraucht wird.
Es gibt im Deutschen ein Sprichwort,
als eine tiefe Lebenserfahrung:
„Das Gegenteil von Gut ist nicht Böse,
sondern gut gemeint.“
Mit jedem Gesetz verfolgt der Gesetzgeber
einen Regelungswillen und eine bestimmte
Zielsetzung.
Bis 1993 gab es nur Bares und der Gesetzgeber
musste feststellen, dass dies in vielerlei Weise
missbraucht wurde.
Mit dem Erlass der Asylgesetze 1993 hat der
Gesetzgeber bewusst Sachleistungen den Vorrang vor Barleistungen gegeben, also: Lebensmittel oder Gutscheine vor Geldleistung.
Es war der Wille des Gesetzgebers, nicht
falsche Anreize zu setzen.
Ein falscher Anreiz ist, ausschließlich aus
Armutsgründen, das heißt, unter Missbrauch
des Asylrechts, wegen Geldes nach Deutschland zu kommen und hier bleiben zu wollen.
Asylbewerber und geduldete Migranten sind
Gast in unserem Land. Ein Gast hat sich nach
den Regeln der Gastgeber zu richten.
Parallelgesellschaften, Verachtung unserer Kultur, Unterdrückung von Frauen, Verheiratung
minderjähriger Mädchen, Scharia statt Rechtsstaat, müssen wir nicht tolerieren.
Und wer Gastrecht beansprucht und kriminell
wird: Raus!
Es wird Sie sicherlich interessieren, dass mich
in der Diskussion über die Ausweisung von kriminellen Ausländern 427 Zustimmungen von
insgesamt 466 Meinungsäußerungen erreichten. Das sind 91,6 %. Menschen sind nicht
dusselig.
Sie haben richtig verstanden, dass ich in der
Sache festbleibe.
Festigkeit gehört zu meiner Grundausstattung
im Amt.
Man darf nicht immer gleich umfallen oder
sich wenden, selbst wenn einem ein kalter
Wind oder ein Shitstorm (tolle Übersetzung!)
ins Gesicht bläst:
Ein ganz Eifriger hatte sogar für mich eine
Facebook-Seite eingerichtet, um eine Plattform
zu finden, wo er seinen Zorn, natürlich anonym, loswerden wollte.
Es gibt Erfahrungen des Missbrauchs von Geldleistungen und eingerichteten Konten, die ich
heute hier nicht ausbreiten will.
Übrigens zu Lasten der Schwächsten der Asylbewerber – der Frauen und Kinder, besonders
von Mädchen.
Ausweisung krimineller Ausländer nach
Urteilsverkündung und Strafvollzug in deren
Heimat! Weil unser Land ein Rechtsstaat ist.
Weil auch wir, die wir hier leben, eine Würde
haben und ein Interesse an einem friedlichen
Zusammenleben.
Sie sehen mich immer noch fest in der Sache.
Ich habe meine Argumente vorgetragen.
Sie haben mir angeboten, mit mir zu reden,
den Dialog zu führen.
Also lassen Sie uns reden – öffentlich.
Auch darin bleibe ich fest.
Das Landratsamt Weimarer Land wird weiterhin entsprechend meiner Weisung einen Teil
des Lebensunterhaltes von Asylbewerbern
durch Gutscheine gewährleisten.
Dass zusätzlich auch Bargeldzahlungen von
153 €/Monat und Person erfolgen, wissen Sie
ja sicherlich.
Schade, dass Sie es nicht – der vollen Wahrheit
wegen auch öffentlich sagen.
Anmerkung der Redaktion:
Während der Rede gab es einen Zwischenruf von
Frau Berninger, Flüchtlingsrat:
„Das ist Missbrauch der Sprache der NPD!“
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Informationen
40 Jahre und mehr im Dienste der Feuerwehr
Landrat Hans-Helmut Münchberg ehrte am 11. Oktober 2013 im Feuerwehrgerätehaus Apolda 36 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren des Kreises Weimarer Land für ihre langjährige aktive Mitgliedschaft
Verdienstmedaille in Gold für 40 Dienstjahre
Gerd Pause (Bad Berka), Heidrun Czerney (Barchfeld), Wolfram Kettwig (Blankenhain/Großlohma), Karl-Heinz Werlich (Blankenhain/Lengefeld), Erhard Schmidt (Blankenhain/Neckeroda), Wolfgang Kämpfer (Blankenhain/Saalborn), Matthias Anding (Blankenhain/
Thangelstedt), Rudi Buchholz, Axel Seibeck
(beide Eberstedt), Jürgen Große, Frank Meysel
(beide Großschwabhausen), Michael Claus
(Isseroda), Wieland Kober (Kleinromstedt),
Frank Wohlgezogen (Kösnitz), Martin Hertig
(Magdala, OT Göttern), Frank Schachtschabe
(Magdala, OT Maina), Helmer Berl, Sigrun
Berl, Annemarie Höncher, Siegfried Lunkenbein, Ullrich Müller, Werner Müller, Olaf
Schlömilch (alle Niederroßla), Dieter Schönfeld (Pfuhlsborn), Martin Stelzig (Stobra), Karsten Jautzer (Tonndorf), Wolfgang Schönau
(Wickerstedt), Ingeborg Zolke (Bad Sulza), Harald Topf (Bechstedtstrass)
Großes Brandschutzehrenzeichen am Bande
für 50 Jahre
Jürgen Arlt (Auerstedt), Karl-Heinz Stampf
(Tannroda)
Kreisfeuerwehrverband Weimarer Land
lud zum 2. gemeinsamen Wandertag
Foto: Kreisfeuerwehrverband Weimarer Land e. V.
Zum 2. Mal trafen sich die Kameradinnen und
Kameraden des Kreisfeuerwehrverbandes Weimarer Land zum gemeinsamen Wandern.
Diesmal ging es durch die Weinberge Bad
Sulzas zum Thüringer Weingut Sonnendorf.
Start war an der Stützpunktfeuerwehr Bad
Sulza.
Nach Aufnahme der Marschverpflegung ging
es in Richtung Sonnenburg den Berg hinauf.
An der Aussichtsplattform über den Weinbergen gab es eine Rast mit heißem Kaffee, organisiert von den Kameraden der FF Bad Sulza.
Selbstverständlich wurde das Thüringer Weingut besichtigt und einiges zum hiesigen Weinanbau erklärt, z. B. das Rotwein theoretisch
keine Flecken macht, da der Farbstoff der Traube nicht lichtecht ist.
Natürlich gab es auch eine Verkostung einiger
Sorten des dort angebauten Weines.
Der Rückmarsch erfolgte über die Sonnenburg
am Gradierwerk vorbei, zurück zur Stützpunktfeuerwehr, wo dort schon bestens für ein kräftiges Mittagessen gesorgt wurde.
Bei Bratwurst, Brätel und einem weiteren
Schluck Wein, klang der Wandertag gemütlich
aus.
Es hat allen Wanderfreunden Spaß gemacht, so
dass beschlossen wurde, nächstes Jahr die 3.
Auflage des Kreisfeuerwehrverbands-Wandertages in Angriff zu nehmen.
Vielleicht schon im Frühjahr, denn am
20. 04. 2014 findet der MDR Osterspaziergang
statt, bei dem der Kreisfeuerwehrverband Weimarer Land e. V. mitwandern will.
Ein herzliches Dankeschön den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Bad Sulza
für die Unterstützung.
Großes Brandschutzehrenzeichen am Bande
für 60 Jahre
Werner Möbius (Apolda), Werner Bauerfeld,
Reinhard Tänzer (beide Auerstedt), Helmut
Jäger, Helmut Kantner (beide Kranichfeld)
Foto-Impressionen vom Erntefest in
Hohenfelden am 29. September 2013
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Seite 13
Veranstaltungen
Single-Reisen können gefährlich werden
Das Theater-Dinner „Liebe ist mehr als ein Mord“ zeigt, wie turbulent eine Fahrt
auf der Suche nach dem großen Glück sein kann.
Das Geschäft mit den einsamen Single-Herzen
boomt und so verwundert es nicht, dass Erfolgsproduzent Jörg Meißner ein Theaterstück
zu diesem Thema für KRIMI total DINNER in
den aktuellen Spielplan aufnimmt. Am 29.
November 2013 erlebt das Stück im „Hotel am
Schloß“ Premiere – und das Publikum eine
spannende Reise nach Marrakesch, in der
romantische Verwicklungen und ein Mord für
Verwirrung sorgen.
Schmetterlinge im Bauch, Herzklopfen und
vielleicht eine neue Liebe: Darauf freuen sich
die attraktiven Singles um Reiseleiter Kevin
Schmadtke, die gemeinsam zu einem Ferientrip aufbrechen. Heiße Flirts und gescheiterte
Beziehungen bestimmen den Alltag der liebeshungrigen Gesellschaft, bis ein Mord den Träumereien ein Ende setzt. Kommissar Fischer hat
wieder einmal alle Hände voll zu tun, um erst
das Motiv und dann den Mörder zu finden.
Die Gäste sind aufgefordert, sich an der Suche
nach dem Verbrecher zu beteiligen. Jörg Meißner: „Wer einmal an einem KRIMI total DINNER teilnimmt und beobachtet, wie schnell die
Menschen untereinander Kontakt finden, um
sich über mögliche Motive einzelner Figuren
auszutauschen, ist begeistert.“
Foto: KRIMI total Veranstaltungs GmbH
Umrahmt wird die Kriminalkomödie von mehreren kulinarischen Highlights. In den Pausen
zwischen den vier Akten wird den Gästen ein
Menü serviert, das mit fantasievollen Namen
auch manches Genießerherz höher schlagen
lässt. Wie der Chefkoch des Hauses mitteilt,
hat er für die KRIMI total DINNER Gerichte
gewählt, die einen bleibenden Eindruck hinterlassen und deren kulinarische Beschreibung zu
manchem Schmunzeln anregt. Alle Termine
und Karten gibt es im Netz unter www.krimitotal.de/dinner, im „Hotel am Schloß“ in Apolda
und an allen bekannten Vorverkaufsstellen.
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Veranstaltungshinweise
Ausschreibung
LANDRATSAMT
WEIMARER LAND
Wir basteln
in die Weihnachtszeit
Das Freizeitzentrum „Lindwurm“ Apolda lädt am Samstag, dem
23. 11. 2013, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr alle bastelbegeisterten Kinder und Eltern wieder zum traditionellen vorweihnachtlichen Familien-, Spiel- und Basteltag in sein Haus,
Reuschelstraße 3, ein.
In der Kreativ-, Keramik- und Holzwerkstatt können Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsdekorationen gebastelt werden. So
sind Adventsgestecke und weihnachtlicher Tischschmuck im
Angebot, die unter professioneller Anleitung einer Mitarbeiterin
des toom-Baumarktes hergestellt werden.
Eine Tombola, deren Erlös sozial benachteiligten Kindern zugutekommen soll, ist ebenfalls in Vorbereitung.
Jedes Los gewinnt!
Natürlich können unsere Gäste auch alle Spielmöglichkeiten des
Hauses kostenlos nutzen.
Unsere hauseigene Küche sichert nach getaner Arbeit wie immer
die Versorgung mit verschiedenen warmen und kalten Getränken,
Crépes und frischen Waffeln.
Auf einen erlebnisreichen Bastelnachmittag mit vielen großen
und kleinen Gästen freut sich das Team des FZZ „Lindwurm“.
Kontakt: Freizeitzentrum „Lindwurm“ e.V.
Reuschelstraße 3, 99510 Apolda,
Tel.: 03644/56 30 12
E-Mail: [email protected]
Ordensburg-Gilde e. V. Liebstedt sucht …
für den
„12. Nostalgischen Adventsmarkt“
vom 30. 11. 2013 bis 01. 12. 2013
auf der Ordensburg Liebstedt noch Händler, Handwerker und
Schausteller.
Wir erwarten Ihre Anmeldungen unter:
Telefon: 03 64 62/3 09 00 oder
E-Mail: [email protected].
Der Kleintierzuchtverein T 135 Niederroßla lädt ein ...
zur Kaninchenkreisschau mit angeschlossener Vereinsschau
Geflügel
am Samstag, dem 30. November 2013 und
Sonntag, dem 1. Dezember 2013
nach Wersdorf.
Zu sehen sind etwa 400 Kaninchen und 150 Enten, Hühner
und Tauben, welche von Zuchtrichtern bewertet werden.
Viele Zuchttiere sind auch verkäuflich gemeldet.
Ausschreibung von
Ausbildungsplätzen
Das Landratsamt Weimarer Land sucht zum Ausbildungsbeginn am 01.09.2014 für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten motivierte und engagierte Auszubildende, die ihre berufliche Zukunft im öffentlichen Dienst
sehen. Favorisiert wird im Landratsamt die Erstausbildung.
Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
• erfolgreicher Realschulabschluss, allgemeine Hochschulreife oder Abschluss einer Fachoberschule;
• gute schulische Leistungen, insbesondere in den
Fächern Deutsch, Mathematik, Wirtschaft und Recht;
• Interesse am Umgang mit komplexen Rechtsvorschriften;
• gute Auffassungsgabe und Umgangsformen;
• Aufgeschlossenheit, soziale Kompetenz, Organisationstalent sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit;
• Interesse am kommunalen Geschehen und Eignung im
Umgang mit Bürgern;
• erweiterte PC-Kenntnisse.
Wir bieten eine abwechslungsreiche und interessante
Berufsausbildung und eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopie des letzten Schulzeugnisses,
Nachweise über Praktika) sind bis zum 03.01.2014 an das
Haupt- und Personalamt des Landratsamtes Weimarer
Land, Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda, zu richten. Von
Bewerbungen per E-Mail bitten wir Abstand zu nehmen.
Schwerbehinderte (bitte Nachweis beifügen) werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Wir bitten darum, die Bewerbungsunterlagen in Kopie
einzureichen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die
Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen bzw.
Schnellhefter.
Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht
erstattet.
gez. Schneider
Amtsleiter Haupt- und Personalamt
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Seite 15
Immobilien
Markterkundungsverfahren
Verpachtung
Der Kreis Weimarer Land beabsichtigt,
höchstbietend zu verkaufen:
Gastronomischer Betrieb im
Limonadenpavillon des Thüringer
Freilichtmuseums Hohenfelden
Villa – Lessingstr. 50, 99510 Apolda
Gemarkung Apolda,
Flur 10, Flurstück Nr. 1780
(Teilfläche von ca. 1.500 m2)
Am Hauptstandort des Thüringer Freilichtmuseums Hohenfelden „Am Eichenberg“, einige
hundert Meter außerhalb des Dorfes Hohenfelden gelegen, befindet sich auch ein 1890
erbauter Sommerausschank einer Ausflugsgaststätte, ein sogenannter „Limonadenpavillon“.
Dieses Gebäude ist während der Öffnungszeiten des Freilichtmuseums für eine gastronomische Nutzung vorgesehen. Im Pavillon selbst
und auf der davor befindlichen Freifläche sollen
den Museumsbesuchern Getränke, Kaffee,
Kuchen und kleine Speisen angeboten werden.
Mobiliar ist vorhanden und gehört zur Ausstattung des Gebäudes.
Es handelt sich hierbei ausdrücklich um ein
Markterkundungsverfahren für eine spätere
Ausschreibung. Der Kreis Weimarer Land verpflichtet sich nach diesem Verfahren nicht, an
einen bestimmten Bieter zu verkaufen.
Ihre Interessenbekundungen/Kaufpreisangebote richten Sie bitte bis zum 04.12.2013 an
das
Landratsamt Weimarer Land,
Finanzverwaltung,
Kämmerei/Liegenschaftsverwaltung,
Frau Reinke,
Bahnhofstraße 28 in 99510 Apolda.
Gesucht wird ein/e Pächter/in, der/die bereit ist,
den Betrieb der kleinen Gaststätte jährlich in
der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober nach den
besonderen Bedingungen eines Museums auszurichten und das gastronomische Angebot
auch als einen Teil des Profils des Museums zu
verstehen.
Interessenten werden gebeten, ihre schriftliche
Bewerbung unter Beifügung eines aussagefähigen Konzeptes, insbesondere des vorgesehenen
Angebotsspektrums, bis zum 16.12.2013 an das
Landratsamt Weimarer Land,
Finanzverwaltung,
Kämmerei/Liegenschaftsverwaltung,
Frau Bock,
Bahnhofstraße 28 in 99510 Apolda
zu senden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter
Tel.: 03644/540-260/-261 oder E-Mail:
[email protected]
gern zur Verfügung.
Ein Termin zur Besichtigung des Objektes ist mit
der Museumsleitung unter Tel.: 036450/43918
oder per E-Mail unter: [email protected] zu vereinbaren.
Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen erhalten Sie ebenfalls dort.
Ein Exposé finden Sie auf unserer Internetseite
www.weimarerland.de unter Service - Ausschreibungen - Immobilien.
Der Kreis Weimarer Land ist nicht verpflichtet,
die Nutzung an einen bestimmten Bewerber zu
vergeben.
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Informationen der Kreisvolkshochschule Weimarer Land
Kreisvolkshochschule Weimarer Land
99510 Apolda · Ackerwand 13 · Tel. (03644) 55 48 41/Fax 51 56 62
Internet: www.kvhs-weimarerland.de · E-Mail: [email protected]
Bleiben S ie g esund !
Kreativität u nd P hantasie
Qigong
Qigong ist die sanfte Heilgymnastik, die den Körper belebt, den
Rücken aufrichtet, von Stress befreit und wohltuende Ruhe vermittelt. All dies können die Teilnehmer in diesem Kurs erlernen und
als Entspannung genießen. Da diese Technik keine großen Kraftanstrengungen erfordert, eignet sie sich besonders gut für jede
Altersgruppe.
dienstags, 16:45 Uhr – 18:00 Uhr,
72,50 €
Sterne zur Weihnachtszeit
Donnerstag, 21. 11. 2013, 18:30 Uhr – 20:00 Uhr
5,00 € zzgl. Materialkosten
Gesundheitslehre von Hildegard von Bingen:
Wildfrüchte für unsere Küche – Herbstnachlese
Ein Abend, 17:00 Uhr – 20:00 Uhr,
12,00 € zzgl. 4,00 € für Lebensmittel
Gesunde Ernährung im Herbst:
informative Veranstaltung mit kleiner Verkostung
Ein Abend, 17:00 Uhr – 20:00 Uhr,
12,00 € zzgl. 4,00 € für Lebensmittel
Schmuck klöppeln mit Edelstahl
Wochenendseminar, 23. – 24. 11. 2013, 9:00 Uhr – 16:00 Uhr,
45,60 € zzgl. Materialkosten
Nähkurs für Einsteiger
10 Veranstaltungen, 40 Unterrichtsstunden,
100,00 €
Malen und Zeichnen für Einsteiger
Dieser Kurs wendet sich an Teilnehmer, die Spaß am eigenen
schöpferischen Umsetzen, am Finden der eigenen Möglichkeiten
haben. Eine individuelle Betreuung und Förderung gewährleisten
die kompetenten Kursleiter beim Malen mit Kohle, Graphit, Pastellkreide sowie Aquarell. Sie arbeiten vorwiegend praktisch, erhalten
aber auch theoretisches Wissen.
10 Veranstaltungen, 50,00 €
Vortragsreihe REGULIEREN statt REPARIEREN
Thema: Bausteine des Lebens (Vitamine, Mineralstoffe)
Donnerstag, 05. 12. 2013, 18:30 Uhr,
1 Veranstaltung, 5,00 €
Holzschnitzen – Einführungsseminar
2 Veranstaltungen je 8 Unterrichtsstunden
20,00 €, zzgl. ca. 15,00 € für das Holz und Schleifpapier
Yoga für Teilnehmer mit geringen Vorkenntnissen
Montag, 02. 12. 2013, 20:00 Uhr – 21:30 Uhr
Mehrgenerationenhaus, Seminarraum 1, 67,00 €
Afro-kubanisches Trommeln auf der Conga
1 Samstag, 15,00 €,
zzgl. 5,00 € Leihgebühr für die Trommelnutzung
Gesunder Rücken (Wassergymnastik)
Mittwoch, ab 27. 11. 2013, 11:00 Uhr – 12:00 Uhr,
78,00 €
Für alle Kurse Termin und Uhrzeit auf Anfrage.
Englisch i st f ür a lle e in M uss!
Sprachkurse f ür d en U rlaub
(das Kleingruppen-Angebot für Anfänger)
Konversationskurse:
Spanisch
Gruppe 1: dienstags, 18:30 Uhr – 20:00 Uhr
Gruppe 2: donnerstags, 18:30 Uhr – 20:00 Uhr
Italienisch
Einstieg nach Fachberatung jederzeit möglich, Kosten auf Anfrage.
Französisch
Russisch
Englisch f ür n icht m ehr B erufstätige
30 Unterrichtsstunden, 15 Wochen, 95,00 €
Stufe A (ohne oder mit geringen Vorkenntnissen)
Termin und Uhrzeit auf Anfrage
Termin auf Anfrage!
Alle Kurse beinhalten 15 Veranstaltungen und kosten 70,00 €.
Kompetenter Umgang mit neuen Medien
Erste Schritte mit dem Notebook oder PC unter Windows 7 oder 8
15 Veranstaltungen, 75,00 €
Joomla! 2.5 – Webseiten schnell und einfach anlegen und gestalten
10 Veranstaltungen, 65,00 €
Facebook, Twitter, Skype und Co –
Soziale Netzwerke optimal nutzen
10 Veranstaltungen, 65,00 €
Grundlagen PC-Vernetzung
10 Veranstaltungen, 97,50 €
Für alle Kurse Termin und Uhrzeit auf Anfrage.
16. November 2013 – Nummer 07/13
Seite 17
Wir gratulieren nachträglich …
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Erika und Karl Ungelenk
Helga und Günther Keil
Gisela und Wilhelm Simla
aus Apolda, OT Oberroßla/Rödigsdorf zur
aus Kranichfeld, OT Stedten zur
aus Blankenhain zur
Diamantenen Hochzeit,
Eisernen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 12. September 2013 gefeiert haben.
die sie am 9. Oktober 2013 gefeiert haben.
die sie am 17. Oktober 2013 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Christa und Horst Ulbricht
Erika und Werner Baumbach
Anneliese und Siegfried Henne
aus Tonndorf zur
aus Apolda zur
aus Blankenhain zur
Eisernen Hochzeit,
Eisernen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 18. September 2013 gefeiert haben.
die sie am 9. Oktober 2013 gefeiert haben.
die sie am 20. Oktober 2013 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Ursula und Harry Pethe
Irmgard und Helmut Ungelenk
Ruth und Kurt Giebel
aus Frankendorf zur
aus Blankenhain, OT Hochdorf zur
aus Apolda zur
Eisernen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 18. September 2013 gefeiert haben.
die sie am 10. Oktober 2013 gefeiert haben.
die sie am 24. Oktober 2013 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Gerhild und Günther Rost
Edith und Karl-Heinz Raab
Alma und Erich Eifart
aus Apolda, OT Zottelstedt zur
aus Bad Sulza zur
aus Auerstedt zur
Eisernen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 18. September 2013 gefeiert haben.
die sie am 10. Oktober 2013 gefeiert haben.
die sie am 24. Oktober 2013 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Ursula und Horst Steuerwald
Hella und Konrad Hofmann
aus Blankenhain, OT Thangelstedt zur
aus Neumark zur
Diamantenen Hochzeit,
Eisernen Hochzeit,
die sie am 19. September 2013 gefeiert haben.
die sie am 16. Oktober 2013 gefeiert haben.
Anzeigen
Johann Sebastian Bach
Weihnachtsoratorium
Ticket-Hotline: 0361/227 5 227 Karten: Buchladen Apolda, Tourist-Info Apolda
. 12. 2013,
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1
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g
a
t
n
n
So
17.00 Uhr,
he Apolda
Lutherkirc
Seite 18
16. November 2013 – Nummer 07/13
MOWITZ-BAU GMBH APOLDA
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Herzlichen Glückwunsch
Helene Bär
Apolda,
OT Oberroßla/Rödigsdorf
zum 96. Geburtstag
Gerhard Koch
Apolda
Gertrud Bergner
Bad Berka
Käthe Killat
Bad Berka, OT Tannroda
Heinz Simon
Niederroßla
zum 95. Geburtstag
Alfred Brauner
Apolda
Ilse Walther
Apolda
Elsa Kohlmann
Apolda
Ruth Lenkert
Apolda
Else Schnorrbusch
Apolda
Käthe Tränkner
Apolda
Hildegard Ohlhoff
Saaleplatte,
OT Hermstedt
Helene Litzrodt
Bad Berka,
OT Tannroda
Annaliese Morgeneier
Oßmannstedt
Erika Faludi
Oßmannstedt
Martin Handwerk
Liebstedt
Elsa Stiebritz
Willerstedt
Rosa Heyde
Leutenthal
Erna Windrich
Magdala
Dora Wölfel
Niedertrebra
zum 94. Geburtstag
Edith Pfeiffer
Apolda
Martha Heinsch
Apolda
Charlotte Uhlemann
Blankenhain
Gundula Ludwig Blankenhain, OT Lengefeld
zum 93. Geburtstag
Liesbeth Fröhlich
Apolda
Elsbeth Hofmann
Apolda
Käte Schob
Apolda
Edith Schiffmann
Ettersburg
Erna Lehmann
Bad Berka
Herbert Mäder
Liebstedt
Rolf Vetter
Liebstedt, OT Goldbach
Ilse Filter
Blankenhain
zum 92. Geburtstag
Dr. Hans Beyersdorfer
Niederzimmern
Ursula Babin
Bad Berka
Ursula Hartmann
Blankenhain
Walter Ditter
Blankenhain
zum 91. Geburtstag
Leonore Pitzler
Apolda
Dr. Rudi Frenzel
Apolda
Oskar Rösler
Apolda
Ruth Roschinski
Apolda
Gerda Lindner
Ettersburg
Hedwig Kühl
Bad Berka
Hertha Siemann
Bad Berka
Gerhard Türkis
Kranichfeld
Karl Anding
Kranichfeld
Marianne Hünniger
Blankenhain,
OT Saalborn
Marianne Holle
Bad Sulza
Anneliese Müller
Auerstedt
Siegrun Meyer
Bad Sulza
zum 90. Geburtstag
im Oktober 2013
Wir gratulieren nachträglich
Ruth und Bernd Meißner
aus Bad Sulza zur
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 24. Oktober 2013 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Margarete und Karl Felkl
aus Berlstedt zur
Eisernen Hochzeit,
die sie am 29. Oktober 2013 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Leane und Erich Hufnagel
aus Klettbach zur
Eisernen Hochzeit,
die sie am 30. Oktober 2013 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Brigitta und Heinz Michelchen
aus Apolda zur
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 31. Oktober 2013 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Ilse und Rolf Just
aus Rittersdorf zur
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 31. Oktober 2013 gefeiert haben.
Impressum:
Herausgeber:
Kreis Weimarer Land
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Landrat des Kreises Weimarer Land
Redaktion:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Silke Schmidt
Anschrift:
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10
Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Erscheinungsweise:
In der Regel sieben mal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Kreises Weimarer Land.
Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim
LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,
bestellt werden.
Redaktionsschluss:
In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.
Druck:
Druckerei Friedr. Kühn,
Bernhardstraße 43, 99510 Apolda,
Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99,
e-mail: [email protected]
Vertrieb:
Walter-Werbung,
Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt
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