Exportieren in die USA
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Exportieren in die USA
Titelthema Exportieren in die USA Wer die Regeln kennt, spart Geld und Zeit! Die USA sind für deutsche Exporte der zweitwichtigste Absatzmarkt. In 2013 wurden Waren aus Deutschland im Wert von über 88 Milliarden EUR in die USA exportiert. Beim Import von Waren in die Vereinigten Staaten ist ein komplexes Regelwerk US-amerikanischer Vorschriften verschiedener USBehörden zu beachten. Deutsche Exporteure können, bzw. müssen teilweise ihre US-Kunden als US-Importeure bei der Erfüllung dieser US-Vorschriften unterstützen und dazu bedarf es gewisser Kenntnisse. D er zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Export aus Deutschland in die USA entspricht grundsätzlich jedem anderen Export in das EU-Ausland. Diese Maßnahme der US-Amerikaner, wie auch die Container Security Initiative von 2002 und das Importer Security Filing (ISF oder 10+2 Rule) aus 2009, wonach Logistikdienstleister und Importeure verpflichtet sind, dem US-Zoll 24 Stunden vor dem Beladen eines Schiffes bestimmte Informationen zu übermitteln, gehen zurück auf die Anschläge vom 11.09.2001 und die fortwährende Sorge der Amerikaner vor weiteren Anschlägen. Rechtliche Grundlagen USamerikanischer Importe Das US-amerikanische Zollrecht beruht auf denselben völkerrechtlichen Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) und Weltzollorganisation (WCO) wie das europäische Zollrecht. Dies erhöht die 8 © Minerva Studio – Fotolia_58189156 Eine nennenswerte Besonderheit besteht aber bspw. im Seeverkehr mit den USA: Bei den Seehäfen Bremerhaven und Hamburg sind US-amerikanische Zollbeamte stationiert, die ohne über eigene hoheitliche Befugnisse in Deutschland zu verfügen, zusammen mit ihren deutschen Zollkollegen Sicherheitsüberprüfungen und Versiegelungen von Exportsendungen vor der Verschiffung durchführen und Exportsendungen ggf. an der Verschiffung hindern. Die USA sind wichtigster Handelspartner Deutschlands außerhalb der EU, Deutschland ist der wichtigste Handelspartner der USA in Europa. Transparenz und Vorhersehbarkeit im internationalen Handel mit den USA. Rechtsquellen des US-amerikanischen Zollrechts: Das US-amerikanische Zollrecht setzt sich zum einen zusammen aus dem Tariff Act (Zollgesetz aus dem Jahre 1930) dem Trade Act (Handelsgesetz von 1974), die beide seitdem zahlreichen Änderungen unterfielen. Die dazu ergangenen Durchführungsvorschriften sind im Band 19 der US-„Code of Federal Regulations“ (CFR) Abschnitt 0-199 nachzulesen (www.ecfr. gov). Verantwortliche Zollbehörde in den USA : Die Verantwortlichkeit für die Regelung und die Überwachung des internationalen Handels ist in den Vereinigten Staaten grundsätzlich auf mehrere Bundesbehörden verteilt. Für die Einhaltung und Überwachung der US-Zollvorschriften ist die US-amerikanische Zollverwaltung (Customs and Border Protection, „CBP“) zuständig. Als Folge der Anschläge im September 2001 wurde die US-Zollverwaltung (vormals „Customs Service“ und unter dem US-Finanzministerium) zusammen mit weiteren Grenzschutzbehörden in 2003 verschmolzen und in ein neu gegründetes riesiges Ministerium, dem US-Department of Homeland Security, transferiert. Zoll.Export 06/14 Titelthema Das CBP Hauptquartier hat seinen Sitz in Washington D.C. Darunter gibt es 20 Mittelbehörden (Field Operations) mit regionalen Aufgaben, denen über 300 örtliche Zollbehörden (Ports of Entry) zugeordnet sind, die täglich Waren abfertigen. Das Zollgebiet der USA besteht aus den 50 Bundesstaaten plus Porto Rico und Washington D.C. Besonderheiten im Umgang mit US-Zollbehörden Primäre Aufgabe der CBP ist es, Terroristen und ihre Waffen aus den USA herauszuhalten. Erst danach geht es um die Sicherung der Grenzen, den Schutz und die Erleichterung des gesetzeskonformen internationalen Handels und der Überwachung und Einhaltung hunderter Gesetze und Vorschriften – u. a. auch Zölle, Steuern, Gebühren und dergleichen zu erheben. Seit dem North American Free Trade Agreement (NAFTA) vom 01.01.1994 gilt der sog. Modernization Act für die USZollverwaltung. Strategie ist es demnach, dass die US-Zollverwaltung erhöhte Anforderungen an Zollimporteure stellt und diesen gleichzeitig damit die Compliance Erfordernisse im internationalen Handel deutlicher mitteilen muss (Informed Compliance). Im Gegenzug verpflichten sich die Importeure entsprechend sorgfältig diese Anforderungen zu berücksichtigen (+ Reasonable Care). auf Dokumente, Rechnungen, Marking, besondere Produktanforderungen, Verpackung, Packlisten, Vorabanmeldungen im Seeverkehr, C-TPAT etc. vorgenommen werden. Beim Einfuhrverfahren in die USA, dem „Entry of Merchandise“, wird zwischen „Formal“ und „Informal Entries“ anhand einer Wertgrenze von 2.500 US-Dollar unterschieden. Für „Informal Entries“ gibt es grundsätzlich Erleichterungen im Zollabfertigungsverfahren, wobei die CBP im Einzelfall jederzeit einen Formal Entry verlangen kann. Das Einfuhrverfahren in den USA besteht für Formal Entries aus zwei Abschnitten: 1. Der Abgabe der notwendigen Dokumente für eine Gestellung und Freigabe (Release) der Einfuhrwaren aus der Zollüberwachung (CBP Custody). 2. Der Abgabe der erforderlichen Daten für die Zollabgabenfestsetzung (Duty Assesment) und für statistische Zwecke. Das Recht, eine Zollanmeldung in den USA vornehmen zu dürfen und als sog. „Importer of Record“ aufzutreten, haben: der Eigentümer, der Käufer, der Warenempfänger, Customs Broker mit schriftlicher Vollmacht (Power of Attorney) und Angestellte für ihren Arbeitgeber. Grundsätzlich kann somit auch ein nicht in den USA ansässiges Unternehmen als Zollanmelder auftreten (z. B. bei „DDP“ Lieferungen). Dafür sind aber zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen, indem ein US-ansässiger und bevollmächtigter Customs Broker für solche Fälle herangezogen, eine entsprechende Sicherheit eines US-Unternehmens vorgelegt wird und der ausländische Importer of Record zuvor bei der CBP entsprechend registriert wurde. Customs Broker Customs Broker sind in den USA lizensierte natürliche oder juristische Personen, die nach US-Recht als Dienstleister berechtigt sind, für andere Personen Zollförmlichkeiten wahrzunehmen. Es besteht aber keine Verpflichtung, Zollagenten bei der Einfuhr einzuschalten. Ein jeder Hieraus entsteht eine Art geteilte Verantwortung (= Shared Responsibilities). Was zunächst freundlich klingt, kann aber in der Praxis sehr erdrückend wirken, wenn z. B. sehr genau von CBP in Prozenten für bestimmte Themen und Branchen festgelegt wird, bis zu welchem Maße Fehler in Zollanmeldungen toleriert werden, ohne dass Konsequenzen drohen. Das Importverfahren der USA Die Importverfahren in die USA beginnen schon bei der Exportidee. Es sollten entsprechende Vorüberlegungen in Bezug www.zoll-export.de 9 Titelthema Customs Broker bedarf einer staatlichen Zulassung nach einer entsprechenden Prüfung und Sicherheitsüberprüfung. Ein Customs Broker kann für einzelne Distrikte beschränkt sein oder aber auch eine nationale, US-weite Customs Broker Lizenz erteilt bekommen. Bei den Customs Brokern gibt es natürlich neben Preis- auch Qualitätsunterschiede und unterschiedliche Spezialisierungen. Für US-Ex- und Importeure, die sich eines Customs Brokers bedienen, ist es ratsam ein Risiko- und Qualitätsmanagement im Hinblick auf deren Dienstleistung vorzuhalten, da sie insbesondere als Auftraggeber und Vertretener für die Folgen der Handlungen der Customs Broker gegenüber CBP verantwortlich sind. Die US-Einfuhrabgaben Die Customs Duties oder Zölle ergeben sich aus dem US-amerikanischen Zolltarif, der sog. US-Harmonized Tariff Schedule (HTS US). Diese ist u. a. einsehbar über die Website www.usitc.gov. Neben den Zöllen werden beim Import in die USA weiterhin sog. User Fees oder Zollabfertigungsgebühren berechnet. So entsteht bei jeder Zollabfertigung eine sogenannte „Merchandise Processing Fee“ (MPF) in Höhe von 0,3464 % des Zollwerts, mindestens aber 25 US-Dollar und max. 485 US-Dollar. Bei Seefrachten entsteht zusätzlich eine sog. „Harbor Maintenance Fee“ (HMF) in Höhe von 0,125 % des Zollwerts. Die USA erheben keine Einfuhrumsatzsteuer beim Import von Waren in die USA. Bei bestimmten verbrauchsteuerpflichtigen Waren können aber besondere Verbrauchsteuern entstehen, z. B. für Alkohol, Tabak und Mineralöle. Certificate vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind: die Commercial oder Proforma Invoice, eine genaue Packing List, eine Sicherheit (Surety oder Bond) sowie Das Einfuhrverfahren Entry Process weitere für die Freigabe ggf. erforderliche Dokumente. Das Einfuhrverfahren in den USA kann papiermäßig oder elektronisch abgewickelt werden. Es beginnt mit der physischen Einfuhr von Waren in das amerikanische Zollgebiet. Die Waren stehen ab diesem Zeitpunkt unter zollamtlicher Überwachung. Mit dem sog. „Entry“ ist eine Gestellungsanzeige erforderlich. Der Inhalt der Handelsrechnung sollte mindestens den Anforderungen laut den Konsulats– und Mustervorschriften entsprechen und darüber hinaus im Einzelfall die Hinweise von der CBP, bzw. des US-Importeurs berücksichtigen. Nach der Gestellungsanzeige und gegebenenfalls erfolgter Beschau durch die CBP kann die Freigabe der Waren erfolgen (Release aus der zollamtlichen Überwachung). Der Entry muss innerhalb von 15 Tagen nach der Einfuhr erfolgen. Zusammen mit dem Entry sind die erforderlichen Einfuhrdokumente vorzulegen. Das zu verwendende Zollformular ist ein Entry Manifest CBP-Form 7533 oder 3461. CBP Form 3461 (für immediate delivery) und darf nur mit vorheriger Bewilligung in bestimmten Fällen verwendet werden, z. B. für verderbliche oder quotierte Waren. Innerhalb von 10 Tagen nach dieser Freigabe des Entry ist ein Entry Summary abzugeben, indem die Zollzahlung vom Zollanmelder selbst berechnet wird und innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Das Entry Summary ist das Dokument CBP-Form 7501. Dieses ist mit dem Freigabenachweis der Zollverwaltung und gegebenenfalls weiteren ergänzenden Unterlagen, z. B. zur Zollwertbestimmung, vorzulegen. Nach finaler Prüfung und Zahlung erfolgt die sogenannte Liquidation, daher die finale Zollabfertigung. Daneben ist ein Nachweis für das Recht auf Anmeldung (evidence of right to make entry), regelmäßig durch ein Carrier‘s Quelle: Graf von Westphalen; gvw.com Alle Zollimporte müssen „liquidated“ werden. Die Bekanntgabe der Liquidation kann einige Zeit in Anspruch nehmen und erfolgt beim zuständigen Port of Entry. Mit der Liquidation werden insbesondere die Warentarifierung, der Zollsatz und der Zollwert der Waren amtlich festgestellt. Das Einfuhrverfahren der USA. 10 Der amerikanische Zolltarif Der amerikanische Zolltarif (Harmonized Tariff Schedule of the US, HTS US) basiert auf dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation, daher sollten Zoll.Export 06/14 Titelthema die ersten sechs Stellen der in den USA verwendeten Zolltarifnummer, mit denen der deutschen Ausfuhranmeldung übereinstimmen. Es gelten insbesondere die gleichen Regeln zur Einreihung von Waren (General Rules of Interpretation). Der US-Zolltarif unterteilt sich in 22 Abschnitte (Sections), 99 Kapitel (Chapters), über 1300 Positionen (Headings) und über 5000 Unterpositionen (Subheadings). Für den US-Import ist eine zehnstellige Zolltarifnummer nach dem amerikanischen Zolltarif anzumelden. Als Besonderheit weist der amerikanische Zolltarif in Kapitel 98 auf, dass dort ganz spezielle Ausnahmen von der Zollpflicht und deren Voraussetzungen festgehalten sind. Zollanmelder, die ihre Warenimporte unter Kapitel 98 anmelden, zeigen damit gegenüber dem Zoll an, dass ihre Importe die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und daher zollbegünstigt bzw. zollfrei importiert werden dürfen, z. B. für den USA die „Transaction Value Method“ auf Basis des gezahlten oder zu zahlenden Preises zur Ausfuhr (in die USA), ggf. berichtigt um bestimmte Hinzurechnungen (Additions) und Abzüge (Exclusions). dieser Länder zollbegünstigt importiert werden können, z. B. aufgrund des North American Free Trade Agreement seit 01.01.1994 zwischen den USA, Kanada und Mexiko. Eine Besonderheit im amerikanischen Zollwertrecht ist, dass Transport- und Versicherungskosten nicht in den USCustoms Value gehören, daher der USZollwert auf Basis eines FOB Preises ermittelt wird. Auch deutsche Unternehmen nutzen u. a. Mexiko als verlängerte Werkbank und exportieren von dort zollbegünstigt in die USA. Diskutiert wurde in der Vergangenheit die Schaffung einer Free Trade Area of the Americas (FTAA) von Nord- über Mittel- und Südamerika, die jedoch nicht zustande kam. Für multinationale Unternehmen ist oft die Anwendung der sogenannten „FirstSale-Rule“ (sog. „Vorerwerberpreise“) interessant, wonach unter bestimmten Voraussetzungen der Zollwert auf einem früheren Verkaufsgeschäft mit einem niedrigeren Verkaufspreis in einer Kette von Verkäufen (üblicherweise nur zwischen verbundenen Unternehmen) zur Zollwertermittlung herangezogen werden kann. Präferenzregelung Trade Programs Die USA haben zahlreiche Zollpräferenzabkommen abgeschlossen, wodurch nachweisliche Ursprungswaren mit einem entsprechenden Certificate of Origin Aktuell steht die Schaffung einer TransPacific Partnership (TPP) zwischen den USA und einer Reihe von asiatischen Ländern (u. a mit Japan, aber ohne China) und daneben die Schaffung einer Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) zwischen der EU und den USA an. Verbindliche Zollauskunft Customs Ruling letter Auf schriftlichen Antrag und bei Bestehen eines legitimen Bedürfnisses können verbindliche Auskünfte bei der amerikanischen Zollverwaltung eingeholt werden. Typischerweise ergehen solche zum Zwecke der Zolltarifierung, Zollwertbe- bestimmte pharmazeutische Produkte zu Forschungszwecken, unveränderte re-importierte US-Rückwaren oder im Ausland passiv veredelte USWaren. Zollwertermittlung Customs Valuation Die am häufigsten angewendete Methode zur Zollwertermittlung ist daher auch in www.zoll-export.de © brat82 – fotolia_55594546 Die Zollwertermittlung in den US basiert auf dem GATT Zollwertkodex. Die USA erhebt damit auf Basis der GATT-Zollwertmethoden einen Zoll in Form eines Prozentsatzes („Ad Valorem“) auf den Zollwert („Customs Value“). Das US-amerikanische Zollrecht beruht wie das europäische Zollrecht auf denselben völkerrechtlichen Abkommen der Welthandels- und Weltzollorganisation. 11 Titelthema stimmung für Präferenzen, Marking, etc. Diese Entscheidung ist bindend für alle US-Zollbehörden beim Import der betreffenden Waren. Rechtsschutzmöglichkeiten Der US-Zollanmelder („Importer of Record“) hat die Möglichkeit Einspruch gegen den Zollbescheid, die „Liquidation“ innerhalb von 180 Tagen nach der Liquidation beim US-Zoll einzulegen. Wird in diesem Einspruch von der US-Zollverwaltung nicht abgeholfen, kann wiederum innerhalb von 180 Tagen Klage beim US-Gericht für internationalen Handel (US-Court of International Trade) in New York erhoben werden. Zollverfahren der USA Grundsätzlich lassen sich in der USA auch Zollverfahren danach unterscheiden, ob die Zollabfertigung zum freien Verkehr erfolgt (customs clearance for free circulation/for consumption) oder für ein besonderes Zollverfahren. Zu den besonderen Zollverfahren in den USA gehören: Bonded Warehouse (Zolllagerverfahren) Foreign Trade Zone (FTZ, Freizone) Carriers under Bond (Versandverfahren) Foreign Assembly of US-Components (Veredelungsverfahren) Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Importabwicklung können zu folgenden Maßnahmen führen: Reimported US-goods (Rückwaren) Freiheitstrafen bis zu 2 Jahren, Alle diese Verfahren führen zu einem temporären oder sogar dauerhaften Einsparen von Einfuhrabgaben in den USA. Geldstrafen, zusätzlichen Bußgeldern für jede Zuwiderhandlung, Zollbetriebsprüfungen Customs Audits zusätzlichen Zollzahlungen als Sanktionen, Regelmäßige Customs Audits beim Importer of Record werden durch Spezialisten der Customs and Border Protection durchgeführt. Ergebnis eines solchen Compliance Assessments kann ein positiver oder negativer Bericht sein. Im Falle eines negativen Berichts kann es zur Vereinbarung eines Compliance Improvement Plans mit dem Zollbeteiligten darüber kommen, die festgestellten Verfehlungen in der Zukunft abzustellen und wie dies zu erfolgen hat. Es kann aber auch zu einer detaillierten Zollprüfung kommen, die dann noch wesentlich tiefer in die Prüfung einsteigt. Darüber hinaus können zur Durchsetzung der Beseitigung festgestellter Zuwiderhandlungen auch Zwangsmaßnahmen, Bußgelder und Strafen verhängt werden. Beschlagnahmen, Entziehungen und Verwertungen der Importwaren. Praktische Besonderheiten US-Warenkennzeichnung Country of Origin Marking Rules Grundsätzlich darf keine Ware in die Vereinigten Staaten eingeführt werden, ohne zuvor gemäß den Vorschriften der US-Gesetze gekennzeichnet worden zu sein (Country of Orgin Marking Rules). So ist es erforderlich, dass jedes einzelne Produkt klar und deutlich sein jeweiliges Ursprungsland erkennen lässt. Die Kennzeichnung muss derart dauerhaft sein, dass noch der letzte Erwerber (Ultimate Purchaser) das Ursprungsland des Produkts vom Produkt selbst ablesen kann. Quelle: Graf von Westphalen; gvw.com Duty Drawback (Zollrückvergütung) Strafen, Bußgelder und Sanktionen Penalties, Fines and Sanctions Temporary Importation under Bond (TIB, vorübergehender Import) Ablauf Zollbetriebsprüfungen beim Importer of Record 12 Die Angabe muss in englischer Sprache erfolgen. Ausnahmen von diesem strengen Kennzeichnungserfordernis bestehen z. B. bei besonders kostbaren und künstlerischen Gegenständen oder Waren, die gar nicht in den Vereinigten Staaten verkauft werden sollen, sowie Zoll.Export 06/14 Titelthema »Grundsätzlich darf keine Ware in die Vereinigten Staaten eingeführt werden, ohne zuvor gemäß den Vorschriften der USGesetze gekennzeichnet worden zu sein.« Waren die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht markiert werden können ohne sie zu beschädigen, etc. Verstöße gegen diese Marking Requirements können hart geahndet werden, z. B. mit einem zusätzlichen Zoll in Höhe von 10 % des Zollwerts bis hin zum Nachholen des erforderlichen Markings oder der Wiederausfuhr/Vernichtung der Waren. Auch wenn Waren nicht für Endverwender importiert werden, sondern für einen Zwischenproduzenten, so ist dieser grundsätzlich der sog. Ultimate Purchaser, der entsprechend durch Markierung auf den Produkten über das Ursprungsland informiert werden soll. Besondere Einfuhrbestimmungen für bestimmte Warengruppen Neben den vorgenannten Zollbestimmungen muss der Importeur in bestimmten Fällen noch weiteren Anforderungen genügen, die von anderen US-Behörden an die Einfuhr von Waren gestellt werden können. Verschiedene Stellen haben das Recht die Einfuhr bestimmter Waren gänzlich zu verbieten, deren Einfuhr nur über bestimmte Zollabfertigungsstellen zu erlauben, die Benutzung importierter Waren zu beschränken oder aber zusätzliche Kennzeichnungs- (= Marking), Bearbeitungs- oder sonstige Behandlungspflichten im Vorfeld der Liquidation vorzuschreiben. Fälle dazu gibt es häufig im Bereich der Einfuhr von Lebens- und Arzneimit- www.zoll-export.de teln, Getränken, medizinischen Geräten und Kosmetika zu finden. Sind sie fehlerhaft, sicherheitsgefährdend oder unhygienisch, wird die Einfuhr in die Vereinigten Staaten verweigert. Besondere Produkteinfuhrbestimmungen bestehen z. B. auch für: Textilien, Produkte aus Holz, Konsumgüterprodukte, Problem auftauchen sollte oder man sich unsicher ist. Um im Zollverkehr mit den USA nachhaltig erfolgreich zu sein und Überraschungen mit dem US-amerikanischen Zoll zu vermeiden, sind gewisse Kenntnisse zu den Zoll- und sonstigen Einfuhrvorschriften und deren Änderungen sowie zum richtigen Umgang mit USBehörden, Customs Brokern und USImporteuren erforderlich. Daran hat sich auch nichts geändert durch die gegenseitige Anerkennung von EU/AEO- und US/C-TPATZertifizierungen im Juli 2012 und wird sich auch nichts daran ändern durch das geplante zukünftige Freihandelsabkommen mit den USA. Produkte für Kinder, elektronische Geräte, ite Se 6 3 Holzverpackungen, Chemikalien, usw. Daneben kann es sein, dass die importierten Produkte in die USA besonderen Normen und Standards entsprechen müssen. Tipps für eine schnellere US-Zollabfertigung und Fazit Die amerikanische Zollverwaltung (CBP) gibt - teilweise sehr detailliert - zahlreiche praktische Hinweise auf Möglichkeiten zu einer verbesserten und schnelleren Zollabfertigung für Importeure. Kernaussage all dieser von der CBP abgegebenen Vorschläge ist, dass USExporteure möglichst im Vorfeld eine Einfuhr mit ihrem Kunden, dem Customs Broker, Rechtsanwälten, Beratern oder dem jeweils zuständigem US-Zollamt die Details über die richtige Einreihung, Zollwertbestimmung, Kennzeichnung etc. abklären, insbesondere wenn ein Axel Krause ist Diplom-Finanzwirt (Zoll) und Rechtsanwalt am Düsseldorfer Standort der Sozietät Graf von Westphalen. Er ist auf das Zoll-, Außenwirtschafts-, Umsatzsteuer-, Verbrauchsteuer- und Marktordnungsrecht spezialisiert und berät deutsche und ausländische Unternehmen auf diesen Gebieten, sowie beim Aufbau und der Optimierung von entsprechenden Compliance Organisationen. Herr Krause verfügt neben einer langjährigen internationalen Beratererfahrung auch über Erfahrung aus der deutschen Zollverwaltung und war über zehn Jahre Head of Global Trade eines Dax-Unternehmens. E-Mail [email protected] Telefon: 0211-56615-0 13 Arbeitshilfen Checkliste zur Abwicklung von Exportgeschäften in die USA Die amerikanische Zollverwaltung, CBP, empfiehlt US-Exporteuren möglichst im Vorfeld alle Details bei der Einfuhr mit dem Kunden, Customs Broker, den Rechtsanwälten und Beratern oder dem jeweils zuständigem US-Zollamt über die richtige Einreihung, Zollwertbestimmung, Kennzeichnung etc. abzuklären Tipps für eine schnellere Zollabfertigung F Fügen Sie alle von der CBP verlangten Informationen in Ihre Rechnungen ein. F Erstellen Sie Ihre Rechnungen sorgfältig. Schreiben Sie sie sauber und mit ausreichend Raum zwischen den Zeilen. Füllen Sie die Daten in die vorgesehenen Felder. F Versichern Sie sich, dass Ihre Rechnungen die Informationen beinhalten, die auf einer gut vorbereiteten Packliste ausgewiesen werden. F Kennzeichnen und nummerieren Sie jedes Packstück, so dass es anhand der korrespondierenden Markierungen und Nummern auf der Rechnung identifiziert werden kann. F Geben Sie auf Ihrer Rechnung eine detaillierte Beschreibung jeder einzelnen Ware, die sich in einem Packstück befindet. F Kennzeichnen Sie Ihre Einfuhrwaren dauerhaft und an hervorgehobener Stelle mit dem Namen des Herkunftslandes entsprechend der Kennzeichnungsregel aufgrund der US-Gesetze, außer, diese Waren sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. F Halten Sie sich an die Regelungen eines jeden speziellen Gesetzes der Vereinigten Staaten, die auf Ihre Einfuhrwaren anwendbar sind, wie z. B. Gesetze über Lebensmittel, Medikamente, Kosmetika, alkoholische Getränke, radioaktive Materialien und andere. F Überwachen Sie sorgfältig die Anweisungen im Hinblick auf die Rechnungserstellung, Abpackung, Kennzeichnung, Etikettierung, etc., die Ihnen von Ihren Kunden aus den Vereinigten Staaten übersandt wurden. Ihr US-amerikanischer Kunde hat wahrscheinlich schon eine sorgfältige Prüfung der Anforderungen, die erfüllt sein müssen, wenn Ihre Waren eintreffen, gemacht. F Arbeiten Sie mit CBP in der Erarbeitung von Abpack-Standards für Ihre Einfuhrwaren zusammen. F Implementieren Sie interne Sicherheitsmechanismen in Ihrem Unternehmen und auf dem Transport. Geben Sie Drogenschmugglern keine Möglichkeit, Drogen in Ihre Warensendung einzuschleusen. F Ziehen Sie in Erwägung, einen Spediteur zu beauftragen, der am Automated Manifest System (AMS) teilnimmt. F Wenn Sie einen lizensierten Customs Broker für Ihre Einfuhrabfertigungen benutzen, denken Sie darüber nach, ein Unternehmen zu beauftragen, das am Automated Broker Interface (ABI) teilnimmt. Klären Sie bitte möglichst im Vorfeld einer Einfuhr mit Ihrem Kunden, Customs Broker, der CBP oder dem jeweils zuständigen US-Zollamt die Details über die richtige Einreihung, Zollwertbestimmung, Kennzeichnung, etc. ab, wann immer ein Problem auftauchen sollte oder Sie sich unsicher sind. C0 61 Quelle: CBP 36 Zoll.Export 06/14