Exportieren in die USA

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Exportieren in die USA
Titelthema
Exportieren in die USA
Wer die Regeln kennt, spart Geld und Zeit!
Die USA sind für deutsche Exporte der zweitwichtigste Absatzmarkt. In 2013
wurden Waren aus Deutschland im Wert von über 88 Milliarden EUR in die
USA exportiert. Beim Import von Waren in die Vereinigten Staaten ist ein
komplexes Regelwerk US-amerikanischer Vorschriften verschiedener USBehörden zu beachten. Deutsche Exporteure können, bzw. müssen teilweise
ihre US-Kunden als US-Importeure bei der Erfüllung dieser US-Vorschriften
unterstützen und dazu bedarf es gewisser Kenntnisse.
D
er zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Export aus Deutschland in die
USA entspricht grundsätzlich jedem anderen Export in das EU-Ausland.
Diese Maßnahme der US-Amerikaner, wie
auch die Container Security Initiative von
2002 und das Importer Security Filing (ISF
oder 10+2 Rule) aus 2009, wonach Logistikdienstleister und Importeure verpflichtet
sind, dem US-Zoll 24 Stunden vor dem
Beladen eines Schiffes bestimmte Informationen zu übermitteln, gehen zurück
auf die Anschläge vom 11.09.2001 und
die fortwährende Sorge der Amerikaner
vor weiteren Anschlägen.
Rechtliche Grundlagen USamerikanischer Importe
Das US-amerikanische Zollrecht beruht
auf denselben völkerrechtlichen Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO)
und Weltzollorganisation (WCO) wie das
europäische Zollrecht. Dies erhöht die
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Eine nennenswerte Besonderheit besteht
aber bspw. im Seeverkehr mit den USA:
Bei den Seehäfen Bremerhaven und
Hamburg sind US-amerikanische Zollbeamte stationiert, die ohne über eigene
hoheitliche Befugnisse in Deutschland zu
verfügen, zusammen mit ihren deutschen
Zollkollegen Sicherheitsüberprüfungen
und Versiegelungen von Exportsendungen vor der Verschiffung durchführen
und Exportsendungen ggf. an der Verschiffung hindern.
Die USA sind wichtigster Handelspartner Deutschlands außerhalb der EU, Deutschland ist der wichtigste Handelspartner der USA in Europa.
Transparenz und Vorhersehbarkeit im internationalen Handel mit den USA.
Rechtsquellen des US-amerikanischen
Zollrechts:
Das US-amerikanische Zollrecht setzt sich
zum einen zusammen aus dem Tariff Act
(Zollgesetz aus dem Jahre 1930) dem
Trade Act (Handelsgesetz von 1974), die
beide seitdem zahlreichen Änderungen
unterfielen. Die dazu ergangenen Durchführungsvorschriften sind im Band 19 der
US-„Code of Federal Regulations“ (CFR)
Abschnitt 0-199 nachzulesen (www.ecfr.
gov).
Verantwortliche Zollbehörde in den
USA :
Die Verantwortlichkeit für die Regelung
und die Überwachung des internationalen Handels ist in den Vereinigten Staaten grundsätzlich auf mehrere Bundesbehörden verteilt. Für die Einhaltung und
Überwachung der US-Zollvorschriften
ist die US-amerikanische Zollverwaltung
(Customs and Border Protection, „CBP“)
zuständig.
Als Folge der Anschläge im September 2001 wurde die US-Zollverwaltung
(vormals „Customs Service“ und unter
dem US-Finanzministerium) zusammen
mit weiteren Grenzschutzbehörden in
2003 verschmolzen und in ein neu gegründetes riesiges Ministerium, dem
US-Department of Homeland Security,
transferiert.
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Titelthema
Das CBP Hauptquartier hat seinen Sitz in
Washington D.C. Darunter gibt es 20 Mittelbehörden (Field Operations) mit regionalen Aufgaben, denen über 300 örtliche
Zollbehörden (Ports of Entry) zugeordnet
sind, die täglich Waren abfertigen. Das
Zollgebiet der USA besteht aus den 50
Bundesstaaten plus Porto Rico und Washington D.C.
Besonderheiten im Umgang
mit US-Zollbehörden
Primäre Aufgabe der CBP ist es, Terroristen und ihre Waffen aus den USA herauszuhalten. Erst danach geht es um
die Sicherung der Grenzen, den Schutz
und die Erleichterung des gesetzeskonformen internationalen Handels und der
Überwachung und Einhaltung hunderter
Gesetze und Vorschriften – u. a. auch Zölle, Steuern, Gebühren und dergleichen zu
erheben.
Seit dem North American Free Trade
Agreement (NAFTA) vom 01.01.1994 gilt
der sog. Modernization Act für die USZollverwaltung. Strategie ist es demnach,
dass die US-Zollverwaltung erhöhte Anforderungen an Zollimporteure stellt und
diesen gleichzeitig damit die Compliance
Erfordernisse im internationalen Handel
deutlicher mitteilen muss (Informed Compliance). Im Gegenzug verpflichten sich
die Importeure entsprechend sorgfältig
diese Anforderungen zu berücksichtigen
(+ Reasonable Care).
auf Dokumente, Rechnungen, Marking,
besondere Produktanforderungen, Verpackung, Packlisten, Vorabanmeldungen im
Seeverkehr, C-TPAT etc. vorgenommen
werden.
Beim Einfuhrverfahren in die USA, dem
„Entry of Merchandise“, wird zwischen
„Formal“ und „Informal Entries“ anhand
einer Wertgrenze von 2.500 US-Dollar
unterschieden. Für „Informal Entries“
gibt es grundsätzlich Erleichterungen im
Zollabfertigungsverfahren, wobei die CBP
im Einzelfall jederzeit einen Formal Entry
verlangen kann. Das Einfuhrverfahren in
den USA besteht für Formal Entries aus
zwei Abschnitten:
1. Der Abgabe der notwendigen Dokumente für eine Gestellung und Freigabe (Release) der Einfuhrwaren aus der
Zollüberwachung (CBP Custody).
2. Der Abgabe der erforderlichen Daten
für die Zollabgabenfestsetzung (Duty
Assesment) und für statistische Zwecke.
Das Recht, eine Zollanmeldung in den
USA vornehmen zu dürfen und als sog.
„Importer of Record“ aufzutreten, haben:
 der Eigentümer,
 der Käufer,
 der Warenempfänger,
 Customs Broker mit schriftlicher Vollmacht (Power of Attorney) und
 Angestellte für ihren Arbeitgeber.
Grundsätzlich kann somit auch ein nicht
in den USA ansässiges Unternehmen als
Zollanmelder auftreten (z. B. bei „DDP“
Lieferungen). Dafür sind aber zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen, indem
ein US-ansässiger und bevollmächtigter
Customs Broker für solche Fälle herangezogen, eine entsprechende Sicherheit
eines US-Unternehmens vorgelegt wird
und der ausländische Importer of Record
zuvor bei der CBP entsprechend registriert wurde.
Customs Broker
Customs Broker sind in den USA lizensierte natürliche oder juristische Personen, die nach US-Recht als Dienstleister
berechtigt sind, für andere Personen Zollförmlichkeiten wahrzunehmen. Es besteht
aber keine Verpflichtung, Zollagenten
bei der Einfuhr einzuschalten. Ein jeder
Hieraus entsteht eine Art geteilte Verantwortung (= Shared Responsibilities). Was
zunächst freundlich klingt, kann aber in
der Praxis sehr erdrückend wirken, wenn
z. B. sehr genau von CBP in Prozenten für
bestimmte Themen und Branchen festgelegt wird, bis zu welchem Maße Fehler in
Zollanmeldungen toleriert werden, ohne
dass Konsequenzen drohen.
Das Importverfahren der USA
Die Importverfahren in die USA beginnen
schon bei der Exportidee. Es sollten entsprechende Vorüberlegungen in Bezug
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Customs Broker bedarf einer staatlichen
Zulassung nach einer entsprechenden
Prüfung und Sicherheitsüberprüfung.
Ein Customs Broker kann für einzelne
Distrikte beschränkt sein oder aber auch
eine nationale, US-weite Customs Broker
Lizenz erteilt bekommen. Bei den Customs Brokern gibt es natürlich neben
Preis- auch Qualitätsunterschiede und
unterschiedliche Spezialisierungen. Für
US-Ex- und Importeure, die sich eines
Customs Brokers bedienen, ist es ratsam
ein Risiko- und Qualitätsmanagement im
Hinblick auf deren Dienstleistung vorzuhalten, da sie insbesondere als Auftraggeber und Vertretener für die Folgen der
Handlungen der Customs Broker gegenüber CBP verantwortlich sind.
Die US-Einfuhrabgaben
Die Customs Duties oder Zölle ergeben
sich aus dem US-amerikanischen Zolltarif,
der sog. US-Harmonized Tariff Schedule
(HTS US).
Diese ist u. a. einsehbar über die Website
www.usitc.gov. Neben den Zöllen werden
beim Import in die USA weiterhin sog.
User Fees oder Zollabfertigungsgebühren
berechnet. So entsteht bei jeder Zollabfertigung eine sogenannte „Merchandise Processing Fee“ (MPF) in Höhe von
0,3464 % des Zollwerts, mindestens aber
25 US-Dollar und max. 485 US-Dollar.
Bei Seefrachten entsteht zusätzlich eine
sog. „Harbor Maintenance Fee“ (HMF)
in Höhe von 0,125 % des Zollwerts. Die
USA erheben keine Einfuhrumsatzsteuer
beim Import von Waren in die USA. Bei
bestimmten verbrauchsteuerpflichtigen
Waren können aber besondere Verbrauchsteuern entstehen, z. B. für Alkohol, Tabak und Mineralöle.
Certificate vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind:
 die Commercial oder Proforma Invoice,
 eine genaue Packing List,
 eine Sicherheit (Surety oder Bond)
sowie
Das Einfuhrverfahren
Entry Process
 weitere für die Freigabe ggf. erforderliche Dokumente.
Das Einfuhrverfahren in den USA kann papiermäßig oder elektronisch abgewickelt
werden. Es beginnt mit der physischen
Einfuhr von Waren in das amerikanische
Zollgebiet. Die Waren stehen ab diesem
Zeitpunkt unter zollamtlicher Überwachung. Mit dem sog. „Entry“ ist eine Gestellungsanzeige erforderlich.
Der Inhalt der Handelsrechnung sollte
mindestens den Anforderungen laut den
Konsulats– und Mustervorschriften entsprechen und darüber hinaus im Einzelfall die Hinweise von der CBP, bzw. des
US-Importeurs berücksichtigen. Nach der
Gestellungsanzeige und gegebenenfalls
erfolgter Beschau durch die CBP kann
die Freigabe der Waren erfolgen (Release
aus der zollamtlichen Überwachung).
Der Entry muss innerhalb von 15 Tagen
nach der Einfuhr erfolgen. Zusammen mit
dem Entry sind die erforderlichen Einfuhrdokumente vorzulegen. Das zu verwendende Zollformular ist ein Entry Manifest
CBP-Form 7533 oder 3461. CBP Form
3461 (für immediate delivery) und darf nur
mit vorheriger Bewilligung in bestimmten
Fällen verwendet werden, z. B. für verderbliche oder quotierte Waren.
Innerhalb von 10 Tagen nach dieser Freigabe des Entry ist ein Entry Summary
abzugeben, indem die Zollzahlung vom
Zollanmelder selbst berechnet wird und
innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Das Entry Summary ist das Dokument CBP-Form
7501. Dieses ist mit dem Freigabenachweis der Zollverwaltung und gegebenenfalls weiteren ergänzenden Unterlagen, z.
B. zur Zollwertbestimmung, vorzulegen.
Nach finaler Prüfung und Zahlung erfolgt
die sogenannte Liquidation, daher die finale Zollabfertigung.
Daneben ist ein Nachweis für das Recht
auf Anmeldung (evidence of right to make entry), regelmäßig durch ein Carrier‘s
Quelle: Graf von Westphalen; gvw.com
Alle Zollimporte müssen „liquidated“ werden. Die Bekanntgabe der Liquidation
kann einige Zeit in Anspruch nehmen und
erfolgt beim zuständigen Port of Entry. Mit
der Liquidation werden insbesondere die
Warentarifierung, der Zollsatz und der
Zollwert der Waren amtlich festgestellt.
Das Einfuhrverfahren der USA.
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Der amerikanische Zolltarif
Der amerikanische Zolltarif (Harmonized
Tariff Schedule of the US, HTS US) basiert auf dem Harmonisierten System
der Weltzollorganisation, daher sollten
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Titelthema
die ersten sechs Stellen der in den USA
verwendeten Zolltarifnummer, mit denen
der deutschen Ausfuhranmeldung übereinstimmen. Es gelten insbesondere die
gleichen Regeln zur Einreihung von Waren (General Rules of Interpretation).
Der US-Zolltarif unterteilt sich in
 22 Abschnitte (Sections),
 99 Kapitel (Chapters),
 über 1300 Positionen (Headings) und
 über 5000 Unterpositionen (Subheadings).
Für den US-Import ist eine zehnstellige
Zolltarifnummer nach dem amerikanischen Zolltarif anzumelden.
Als Besonderheit weist der amerikanische
Zolltarif in Kapitel 98 auf, dass dort ganz
spezielle Ausnahmen von der Zollpflicht
und deren Voraussetzungen festgehalten
sind. Zollanmelder, die ihre Warenimporte
unter Kapitel 98 anmelden, zeigen damit
gegenüber dem Zoll an, dass ihre Importe die entsprechenden Voraussetzungen
erfüllen und daher zollbegünstigt bzw.
zollfrei importiert werden dürfen, z. B. für
den USA die „Transaction Value Method“
auf Basis des gezahlten oder zu zahlenden Preises zur Ausfuhr (in die USA), ggf.
berichtigt um bestimmte Hinzurechnungen (Additions) und Abzüge (Exclusions).
dieser Länder zollbegünstigt importiert
werden können, z. B. aufgrund des North
American Free Trade Agreement seit
01.01.1994 zwischen den USA, Kanada
und Mexiko.
Eine Besonderheit im amerikanischen
Zollwertrecht ist, dass Transport- und
Versicherungskosten nicht in den USCustoms Value gehören, daher der USZollwert auf Basis eines FOB Preises ermittelt wird.
Auch deutsche Unternehmen nutzen u.
a. Mexiko als verlängerte Werkbank und
exportieren von dort zollbegünstigt in die
USA. Diskutiert wurde in der Vergangenheit die Schaffung einer Free Trade Area
of the Americas (FTAA) von Nord- über
Mittel- und Südamerika, die jedoch nicht
zustande kam.
Für multinationale Unternehmen ist oft
die Anwendung der sogenannten „FirstSale-Rule“ (sog. „Vorerwerberpreise“)
interessant, wonach unter bestimmten
Voraussetzungen der Zollwert auf einem
früheren Verkaufsgeschäft mit einem
niedrigeren Verkaufspreis in einer Kette
von Verkäufen (üblicherweise nur zwischen verbundenen Unternehmen) zur
Zollwertermittlung herangezogen werden
kann.
Präferenzregelung
Trade Programs
Die USA haben zahlreiche Zollpräferenzabkommen abgeschlossen, wodurch
nachweisliche Ursprungswaren mit einem entsprechenden Certificate of Origin
Aktuell steht die Schaffung einer TransPacific Partnership (TPP) zwischen den
USA und einer Reihe von asiatischen Ländern (u. a mit Japan, aber ohne China)
und daneben die Schaffung einer Transatlantic Trade and Investment Partnership
(TTIP) zwischen der EU und den USA an.
Verbindliche Zollauskunft
Customs Ruling letter
Auf schriftlichen Antrag und bei Bestehen eines legitimen Bedürfnisses können
verbindliche Auskünfte bei der amerikanischen Zollverwaltung eingeholt werden.
Typischerweise ergehen solche zum
Zwecke der Zolltarifierung, Zollwertbe-
 bestimmte pharmazeutische Produkte
zu Forschungszwecken,
 unveränderte re-importierte US-Rückwaren oder
 im Ausland passiv veredelte USWaren.
Zollwertermittlung
Customs Valuation
Die am häufigsten angewendete Methode zur Zollwertermittlung ist daher auch in
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Die Zollwertermittlung in den US basiert
auf dem GATT Zollwertkodex. Die USA
erhebt damit auf Basis der GATT-Zollwertmethoden einen Zoll in Form eines
Prozentsatzes („Ad Valorem“) auf den
Zollwert („Customs Value“).
Das US-amerikanische Zollrecht beruht wie das europäische Zollrecht auf denselben völkerrechtlichen Abkommen der Welthandels- und Weltzollorganisation.
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Titelthema
stimmung für Präferenzen, Marking, etc.
Diese Entscheidung ist bindend für alle
US-Zollbehörden beim Import der betreffenden Waren.
Rechtsschutzmöglichkeiten
Der US-Zollanmelder („Importer of Record“) hat die Möglichkeit Einspruch gegen den Zollbescheid, die „Liquidation“
innerhalb von 180 Tagen nach der Liquidation beim US-Zoll einzulegen. Wird in
diesem Einspruch von der US-Zollverwaltung nicht abgeholfen, kann wiederum innerhalb von 180 Tagen Klage beim
US-Gericht für internationalen Handel
(US-Court of International Trade) in New
York erhoben werden.
Zollverfahren der USA
Grundsätzlich lassen sich in der USA
auch Zollverfahren danach unterscheiden, ob die Zollabfertigung zum freien
Verkehr erfolgt (customs clearance for
free circulation/for consumption) oder
für ein besonderes Zollverfahren. Zu den
besonderen Zollverfahren in den USA gehören:
 Bonded Warehouse (Zolllagerverfahren)
 Foreign Trade Zone (FTZ, Freizone)
 Carriers under Bond (Versandverfahren)
 Foreign Assembly of US-Components
(Veredelungsverfahren)
Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Importabwicklung können zu folgenden Maßnahmen führen:
 Reimported US-goods (Rückwaren)
 Freiheitstrafen bis zu 2 Jahren,
Alle diese Verfahren führen zu einem temporären oder sogar dauerhaften Einsparen von Einfuhrabgaben in den USA.
 Geldstrafen,
 zusätzlichen Bußgeldern für jede Zuwiderhandlung,
Zollbetriebsprüfungen Customs Audits
 zusätzlichen Zollzahlungen als Sanktionen,
Regelmäßige Customs Audits beim Importer of Record werden durch Spezialisten der Customs and Border Protection
durchgeführt. Ergebnis eines solchen
Compliance Assessments kann ein positiver oder negativer Bericht sein. Im
Falle eines negativen Berichts kann es
zur Vereinbarung eines Compliance Improvement Plans mit dem Zollbeteiligten
darüber kommen, die festgestellten Verfehlungen in der Zukunft abzustellen und
wie dies zu erfolgen hat. Es kann aber
auch zu einer detaillierten Zollprüfung
kommen, die dann noch wesentlich tiefer
in die Prüfung einsteigt. Darüber hinaus
können zur Durchsetzung der Beseitigung festgestellter Zuwiderhandlungen
auch Zwangsmaßnahmen, Bußgelder
und Strafen verhängt werden.
 Beschlagnahmen,
 Entziehungen und Verwertungen der
Importwaren.
Praktische Besonderheiten
US-Warenkennzeichnung
Country of Origin Marking Rules
Grundsätzlich darf keine Ware in die
Vereinigten Staaten eingeführt werden,
ohne zuvor gemäß den Vorschriften der
US-Gesetze gekennzeichnet worden zu
sein (Country of Orgin Marking Rules).
So ist es erforderlich, dass jedes einzelne Produkt klar und deutlich sein jeweiliges Ursprungsland erkennen lässt. Die
Kennzeichnung muss derart dauerhaft
sein, dass noch der letzte Erwerber (Ultimate Purchaser) das Ursprungsland
des Produkts vom Produkt selbst ablesen kann.
Quelle: Graf von Westphalen; gvw.com
 Duty Drawback (Zollrückvergütung)
Strafen, Bußgelder
und Sanktionen
Penalties, Fines
and Sanctions
 Temporary Importation under Bond
(TIB, vorübergehender Import)
Ablauf Zollbetriebsprüfungen beim Importer of Record
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Die Angabe muss in englischer Sprache
erfolgen. Ausnahmen von diesem strengen Kennzeichnungserfordernis bestehen
z. B. bei
 besonders kostbaren und künstlerischen Gegenständen oder
 Waren, die gar nicht in den Vereinigten Staaten verkauft werden sollen,
sowie
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Titelthema
»Grundsätzlich darf keine Ware in die Vereinigten Staaten eingeführt werden, ohne
zuvor gemäß den Vorschriften der USGesetze gekennzeichnet worden zu sein.«
 Waren die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht markiert werden können
ohne sie zu beschädigen, etc.
Verstöße gegen diese Marking Requirements können hart geahndet werden, z.
B. mit einem zusätzlichen Zoll in Höhe von
10 % des Zollwerts bis hin zum Nachholen des erforderlichen Markings oder der
Wiederausfuhr/Vernichtung der Waren.
Auch wenn Waren nicht für Endverwender
importiert werden, sondern für einen Zwischenproduzenten, so ist dieser grundsätzlich der sog. Ultimate Purchaser, der
entsprechend durch Markierung auf den
Produkten über das Ursprungsland informiert werden soll.
Besondere Einfuhrbestimmungen für bestimmte
Warengruppen
Neben den vorgenannten Zollbestimmungen muss der Importeur in bestimmten
Fällen noch weiteren Anforderungen genügen, die von anderen US-Behörden an die
Einfuhr von Waren gestellt werden können.
Verschiedene Stellen haben das Recht
 die Einfuhr bestimmter Waren gänzlich zu verbieten,
 deren Einfuhr nur über bestimmte
Zollabfertigungsstellen zu erlauben,
 die Benutzung importierter Waren zu
beschränken oder aber
 zusätzliche Kennzeichnungs- (= Marking), Bearbeitungs- oder sonstige
Behandlungspflichten im Vorfeld der
Liquidation vorzuschreiben.
Fälle dazu gibt es häufig im Bereich
der Einfuhr von Lebens- und Arzneimit-
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teln, Getränken, medizinischen Geräten und Kosmetika zu finden. Sind sie
fehlerhaft, sicherheitsgefährdend oder
unhygienisch, wird die Einfuhr in die Vereinigten Staaten verweigert. Besondere
Produkteinfuhrbestimmungen bestehen
z. B. auch für:
 Textilien,
 Produkte aus Holz,
 Konsumgüterprodukte,
Problem auftauchen sollte oder man sich
unsicher ist.
Um im Zollverkehr mit den USA nachhaltig erfolgreich zu sein und Überraschungen mit dem US-amerikanischen Zoll zu
vermeiden, sind gewisse Kenntnisse zu
 den Zoll- und sonstigen Einfuhrvorschriften und deren Änderungen
sowie
 zum richtigen Umgang mit USBehörden, Customs Brokern und USImporteuren
erforderlich. Daran hat sich auch nichts
geändert durch die gegenseitige Anerkennung von EU/AEO- und US/C-TPATZertifizierungen im Juli 2012 und wird sich
auch nichts daran ändern durch das geplante zukünftige Freihandelsabkommen
mit den USA.
 Produkte für Kinder,
 elektronische Geräte,
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 Holzverpackungen,
 Chemikalien, usw.
Daneben kann es sein, dass die importierten Produkte in die USA besonderen
Normen und Standards entsprechen
müssen.
Tipps für eine schnellere
US-Zollabfertigung und Fazit
Die amerikanische Zollverwaltung (CBP)
gibt - teilweise sehr detailliert - zahlreiche
praktische Hinweise auf Möglichkeiten zu
einer verbesserten und schnelleren Zollabfertigung für Importeure.
Kernaussage all dieser von der CBP
abgegebenen Vorschläge ist, dass USExporteure möglichst im Vorfeld eine
Einfuhr mit ihrem Kunden, dem Customs
Broker, Rechtsanwälten, Beratern oder
dem jeweils zuständigem US-Zollamt
die Details über die richtige Einreihung,
Zollwertbestimmung, Kennzeichnung
etc. abklären, insbesondere wenn ein
Axel Krause
ist Diplom-Finanzwirt
(Zoll) und Rechtsanwalt am Düsseldorfer
Standort der Sozietät
Graf von Westphalen.
Er ist auf das Zoll-, Außenwirtschafts-,
Umsatzsteuer-, Verbrauchsteuer- und
Marktordnungsrecht spezialisiert und
berät deutsche und ausländische Unternehmen auf diesen Gebieten, sowie
beim Aufbau und der Optimierung von
entsprechenden Compliance Organisationen.
Herr Krause verfügt neben einer langjährigen internationalen Beratererfahrung auch über Erfahrung aus der
deutschen Zollverwaltung und war
über zehn Jahre Head of Global Trade
eines Dax-Unternehmens.
E-Mail [email protected]
Telefon: 0211-56615-0
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Arbeitshilfen
Checkliste
zur Abwicklung von Exportgeschäften in die USA
Die amerikanische Zollverwaltung, CBP, empfiehlt US-Exporteuren möglichst
im Vorfeld alle Details bei der Einfuhr mit dem Kunden, Customs Broker, den
Rechtsanwälten und Beratern oder dem jeweils zuständigem US-Zollamt über
die richtige Einreihung, Zollwertbestimmung, Kennzeichnung etc. abzuklären
Tipps für eine schnellere Zollabfertigung
F Fügen Sie alle von der CBP verlangten Informationen in Ihre Rechnungen ein.
F Erstellen Sie Ihre Rechnungen sorgfältig. Schreiben Sie sie sauber und mit ausreichend Raum zwischen den
Zeilen. Füllen Sie die Daten in die vorgesehenen Felder.
F Versichern Sie sich, dass Ihre Rechnungen die Informationen beinhalten, die auf einer gut vorbereiteten
Packliste ausgewiesen werden.
F Kennzeichnen und nummerieren Sie jedes Packstück, so dass es anhand der korrespondierenden Markierungen und Nummern auf der Rechnung identifiziert werden kann.
F Geben Sie auf Ihrer Rechnung eine detaillierte Beschreibung jeder einzelnen Ware, die sich in einem Packstück befindet.
F Kennzeichnen Sie Ihre Einfuhrwaren dauerhaft und an hervorgehobener Stelle mit dem Namen des Herkunftslandes entsprechend der Kennzeichnungsregel aufgrund der US-Gesetze, außer, diese Waren sind von der
Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
F Halten Sie sich an die Regelungen eines jeden speziellen Gesetzes der Vereinigten Staaten, die auf Ihre
Einfuhrwaren anwendbar sind, wie z. B. Gesetze über Lebensmittel, Medikamente, Kosmetika, alkoholische
Getränke, radioaktive Materialien und andere.
F Überwachen Sie sorgfältig die Anweisungen im Hinblick auf die Rechnungserstellung, Abpackung, Kennzeichnung, Etikettierung, etc., die Ihnen von Ihren Kunden aus den Vereinigten Staaten übersandt wurden.
Ihr US-amerikanischer Kunde hat wahrscheinlich schon eine sorgfältige Prüfung der Anforderungen, die erfüllt
sein müssen, wenn Ihre Waren eintreffen, gemacht.
F Arbeiten Sie mit CBP in der Erarbeitung von Abpack-Standards für Ihre Einfuhrwaren zusammen.
F Implementieren Sie interne Sicherheitsmechanismen in Ihrem Unternehmen und auf dem Transport. Geben
Sie Drogenschmugglern keine Möglichkeit, Drogen in Ihre Warensendung einzuschleusen.
F Ziehen Sie in Erwägung, einen Spediteur zu beauftragen, der am Automated Manifest System (AMS) teilnimmt.
F Wenn Sie einen lizensierten Customs Broker für Ihre Einfuhrabfertigungen benutzen, denken Sie darüber
nach, ein Unternehmen zu beauftragen, das am Automated Broker Interface (ABI) teilnimmt.
Klären Sie bitte möglichst im Vorfeld einer Einfuhr mit Ihrem Kunden, Customs Broker, der CBP oder
dem jeweils zuständigen US-Zollamt die Details über die richtige Einreihung, Zollwertbestimmung,
Kennzeichnung, etc. ab, wann immer ein Problem auftauchen sollte oder Sie sich unsicher sind.
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Quelle: CBP
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