GKS TECHNIK Zustandsdefinitionen für
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GKS TECHNIK Zustandsdefinitionen für
GKS TECHNIK Zustandsdefinitionen für Warenqualitäten Version 1.0 1A Ware (A-Ware) Unter Produkten, die mit dem Kennzeichen 1A-Ware versehen sind, versteht man Handelswaren, die frei von Makeln und Mängeln (sowohl am Produkt als auch an der Verpackung) sind und bei denen der Anbieter keinerlei Kenntnis von Einschränkungen in der Gebrauchstauglichkeit, der Produktqualität, des Schnittes, der Passform oder sonstigen Qualitätsmerkmalen hat. Solche Produkte werden im Großhandel in der Regel mit Garantie bzw. Herstellergarantie gehandelt. Diese Produktqualität kann ohne weitere Hinweise an Konsumenten vertrieben werden, da es sich hierbei um die Produktqualität handelt, die der Kunde als "normal" voraussetzt. 1B-Ware (B-Sortierung, mit kleinen Schönheitsfehlern) Bei Produkten, die mit dem Kennzeichen 1B-Ware versehen sind, handelt es sich um Produkte, die aufgrund irgendeines kleinen Mangels nicht mehr als 1A Ware bezeichnet werden können. Im branchenüblichen Verständnis handelt es sich bei 1B-Waren oder 1B-Sortierungen jedoch um solche Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit, die Qualität oder den Geschmack des Produktes nicht beeinträchtigen. Bei 1B-Waren spricht man auch oft von "kleinen Schönheitsfehlern". Entsprechend werden unter 1B-Ware (1B-Sortierung) solche Produkte bezeichnet, deren Verpackung z. B. beschädigt oder eingedrückt ist, die einen leichten Kratzer oder eine kleine Beule am Gehäuse haben, deren Farbe, Grammatur oder Bräunungsgrad leicht abweicht oder wo ein Möbelstück an einer "unsichtbaren" Stelle einen Fleck oder Kratzer aufweist. Diese Produkte sind qualitativ, geschmacklich und von der Nutzung her aber vollkommen in Ordnung. Es bestehen keinerlei Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit für den bestimmungsgemäßen Gebrauch. Aufgrund der kleinen Schönheitsfehler werden solche Produkte in der Regel zu günstigeren Preisen, aber trotzdem mit voller Garantie oder Herstellergarantie angeboten. Beim Verkauf an den Konsumenten muss ein solcher bekannter Mangel klar erkennbar und deutlich ausgelobt werden, weswegen die Konsumenten in der Regel für solche Produktangebote auch einen Rabatt auf den Normalpreis verlangen. Die Vorbehalte der Konsumenten beim Kauf von 1B-Ware oder Artikeln mit kleinen Schönheitsfehlern ist erfahrungsgemäß sehr gering, oft werden sogar extra solche Produkte gesucht, da der Konsument sich meistens an einem kleinen Mangel nicht stört, aber gerne einen Preisnachlass erhalten möchte. GKS TECHNIK GKS TECHNIK - Zustandsdefinitionen für Warenqualität Version 1.0 Seite 2 von 8 B-Ware (2. Wahl) Bei B-Ware bzw. zweiter Wahl handelt es sich um Produkte, die solche Fehler aufweisen, dass diese durchaus erkennbar bzw. sichtbar sind und es auch tatsächlich zu einer erkennbaren Einschränkung in der Nutzung des angebotenen Produktes kommen kann. Eine B-Ware im Bereich Lebensmittel kann z.B. eine andere geschmackliche Prägung als "normal" aufweisen, muss deswegen aber nicht schlecht schmecken. Im Bereich Textilien können 2.Wahl oder B-Waren z.B. kleine Webfehler oder Löcher, oder vielleicht deutlich erkennbare Flecken oder einen Färbungsfehler aufweisen. 2. Wahl oder B-Waren können aber trotzdem immer noch bestimmungsgemäß verwendet werden, selbst wenn es dabei kleinere Einschränkungen geben kann. Ein Loch muss vielleicht geflickt werden, oder an einen Receiver funktionieren die SCART-Anschlüsse nicht, jedoch die HDMI-Anschlüsse funktionieren tadellos. Im B2B-Handel werden solche 2. Wahl Artikel in der Regel mit verkürzten Gewährleistungen, einer reinen Übernahme-Funktionsgarantie, oder sogar ohne Gewährleistung und zum Sonderpreis verkauft. Konsumenten müssen beim Verkauf solcher Ware deutlich auf eventuelle Garantiebeschränkungen gegenüber der üblichen Herstellergarantie und den Warenzustand hingewiesen werden. Händler solcher Waren sollten ein erhöhtes Garantierisiko in ihrer Kalkulation berücksichtigen, damit der Gewinn nicht am Ende durch Kundenretouren und Defekte wieder aufgefressen wird. Refurbished (generalüberholte Ware, aufbereitete Ware) Bei Refurbished bzw. generalüberholter Ware handelt es sich in der Regel um wieder aufbereitete Gebrauchtwaren, die schon einmal an einen Endkunden ausgeliefert wurden, jedoch aus irgendwelchen Gründen nach einer bestimmten Benutzungszeit als Retoure, Garantiefall oder sonstige Reklamation wieder zurückgenommen wurden. Das es sich bei Produkten dieser Produktqualität eigentlich im Gebrauchtware handelt, die wieder aufbereitet wurde, versuchen die Anbieter in der Regel nicht in dieser Deutlichkeit zu kommunizieren. Oft ist es jedoch auch so, dass Refurbished Produkte besser sind, als neu, da in einer Fachwerkstatt wichtige bzw. fehlerhafte Komponenten gegen neue ausgetauscht wurden. Wenn dies z.B. in der Fachwerkstatt des Herstellers passiert, dann werden alte Komponenten regelmäßig gegen solche neuster Bauart und neuster Technik ausgetauscht. In Teilen ist ein Gerät das Refurbished, also Generalüberholt wurde unter Umständen deutlich besser und modernen ausgestattet, also das ursprüngliche Neugerät. Der Warenzustand Refurbished begegnet dem Händler bzw. dem Konsumenten im Markt in der Regel im Bereich hochwertiger bzw. teurer elektrischer oder elektronischer Artikel, bei denen eine Reparatur bzw. Aufbereitung wirtschaftlich sinnvoll ist. Hier sind besonders Flachbildfernseher, Kühlschränke, Gefrierschränke, Bügelstationen, Waschmaschinen und Computer zu nennen. GKS TECHNIK GKS TECHNIK - Zustandsdefinitionen für Warenqualität Version 1.0 Seite 3 von 8 Um ein Produkt Refurbished nennen zu dürfen, gibt es zur Zeit jedoch noch keine gesetzlichen Vorgaben, die erfüllt sein müssen. Es kann sich also genauso um einen Kühlschrank handeln, der als defekt an den Händler zurückgekommen ist und von einer angelernten Kraft gereinigt und repariert wurde, wie um einen Flachbildfernseher, der in einer Fachwerkstatt des Markenherstellers mit Neuteilen neuster Bauart generalüberholt wurde und tatsächlich jetzt besser ist als bei seiner Erstauslieferung. Oft wird im B2B-Handel nur eine Übernahmegarantie auf die Refurbished Produkte gewährt, die also vom gewerblichen Einkäufer unverzüglich auf Funktionsfähigkeit hin überprüft werden müssen, da ansonsten keine Reklamationsrechte mehr an den Vorlieferanten bestehen. Der Händler sollte sich vor dem Kauf am besten schriftlich geben lassen, was Refurbished im konkreten Fall bedeutet und wer die Überholung der Geräte vorgenommen hat, damit zumindest eine gewisse Absicherung besteht. Konsumenten gegenüber muss ein Refurbished Gerät deutlich als "generalüberholte Ware" ausgezeichnet werden. Die gesetzliche Garantie und Gewährleistung kann dem Konsumenten gegenüber (zumindest in Deutschland) nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden. Der Händler sollte also das Garantierisiko unbedingt in seiner Kalkulation berücksichtigen. C-Ware / unsortierte Mischposten / ungeprüfte Retouren Als C-Ware werden solche Artikel bezeichnet, die defekt sein können, aber nicht defekt sein müssen. In der Regel werden ungeprüfte Kundenretouren im Bulk oder als Palettenware im Großhandel angeboten. Hierbei handelt es sich immer wieder um "Überraschungspakete" in denen jegliche Art von Warenzustand in unterschiedlichen Anteilen vorhanden sein kann. Der gewerbliche Einkauf von C-Waren, ungeprüften Retouren oder unsortierter Palettenware ist immer eine Art Glücksspiel für den Händler. Wenn der Händler Glück hat, dann haben die meisten Kunden das Produkt retourniert, weil es ihnen nicht gefallen hat und deswegen ist der Defektanteil sehr gering und der Ertrag für den Händler beim Weiterverkauf groß. Es kann jedoch genauso passieren, dass der Anteil der Defekten bei 100% liegt und neben den Einkaufskosten für die Retourware dann auch noch die Entsorgungskosten für den Händler anfallen. Die Begriffe C-Ware, ungeprüfte Kundenretouren bzw. unsortierte Mischposten werden in der Handelspraxis synonym verwendet. Diese Warenqualität bzw ein solches Angebot finden wir in allen Produktbereichen, in denen sich eine professionelle Aufbereitung zum Refurbished Produkt nicht lohnt. Die Spanne der Produkte geht hier von günstigen Elektro-Werkzeugen über Küchengeräte, Staubsauger bis zu Textilien und Schuhen aus dem Versandhandel und Produktionsfehlern in der Lebensmittelindustrie - hier insbesondere bei Konserven. Die Prüfung einer geöffneten T-Shirt Retoure ist für den Versandhändler in der Regel zu teuer, weswegen er sein Retourenrisiko entweder auf den Hersteller abwälzen konnte, der dann die Retouren als Palettenware wieder in den Großhandel bringt, oder der Versandhändler bietet seine gesammelten Kundenretouren selber in Mischpaketen oder Mischpaletten mit hohen Preisabschlägen auf den Katalogpreis an. Bei diesen Retourwaren führt der aufkaufende Händler in der Regel selber eine Qualitätsprüfung durch, oder macht aus den Textilien oder Schuhen z.B. eine eigene Wühlkorbaktion und hofft auf eine hohe GKS TECHNIK GKS TECHNIK - Zustandsdefinitionen für Warenqualität Version 1.0 Seite 4 von 8 Abverkaufsquote an den Konsumenten, den er darüber informiert, dass in der Schütte auch defekte oder Produkte mit Fehlern enthalten sein können. D-Ware / Wertstoff / Recyclingmaterial (geprüfte defekte, Schrott) Als D-Ware werden solche Artikel bezeichnet, die vom Hersteller, Anbieter oder Inverkehrbringer definitiv als Schrott oder defekte geprüft wurden. Solche Waren werden häufig als Palettenware, Schüttware oder z.B. als "unsortierte Sonderposten" gerne im Bausch und Bogen verkauft - also ohne Reklamationsrechte für den gewerblichen Einkäufer. Bei diesen Produkten wird der Wert nicht durch das Produkt und dessen Nutzen erbracht, sondern hier geht es in der Regel um die Wiederverwertbarkeit von enthaltenen Rohstoffen oder Wertstoffen, die als Rohstoff-Recyclingmaterial wieder dem Markt zugeführt werden können. Vielfach ist es auch möglich, dass Händler und Aufkäufer die Waren gar nicht entsorgen oder als Rohstoff verwerten müssen, sondern eine Reparatur/Instandsetzung des Gerätes möglich ist. Wenn die Reparatur professionell ausgeführt wurde, dann kann aus defekten Waren wieder ein Gerät der Qualitätsstufe "Refurbished" also eine generalüberholte bzw. überholte Ware gemacht werden. Für den neuen Inverkehrbringer der Ware ist hier aber ein Stolperstein enthalten, den es unbedingt zu beachten gilt - ist eine Ware einmal als Schrott oder Wertstoff deklariert und wird wieder nutzbar und in den Verkehr zurück gebracht, dann sind vom Inverkehrbringer die Lizenzgebühren für Marken, Patente oder Techniken neu zu entrichten. Falls also z.B. Gema Gebühren oder für Lizenzgebühren für patentierte Techniken zu entrichten sind (z.B. MP3, Empfangsgeräte, Unterhaltungselektronik), dann muss dies von dem betreffenden Inverkehrbringer erledigt werden. Lassen Sie sich also jeweils bei reparierten Produkten schriftlich bestätigen, dass diese frei von Rechten Dritter sind und alle für die jeweilige Ware anfallenden Lizenzgebühren ordentlich entrichtet und abgeführt wurden. Sollten Sie selber D-Ware reparieren und wieder dem Markt zuführen, dann achten Sie dringend auf die Abführung der Lizenzgebühren, damit Sie eventuelle Nachforderungen der betreffenden Markeninhaber, Patentinhaber oder Behörden nicht überraschen. In der Lebensmittelindustrie oder im Lebensmittelhandel werden als D-Ware bzw. als Wertstoff auch abgelaufene Lebensmittel bezeichnet, die zwar für den Weiterverkauf an den Endverbraucher oder Konsumenten nicht mehr geeignet sind, aber natürlich z.B. als Futtermittel für die Industrie weiter verwendet werden können. Die Verkaufsverpackungen dieser Lebensmittel bestehen häufig aus Plastik und können nach einer entsprechenden Aufarbeitung dann auch als Recyclingmaterial wieder als Grundstoff in die Produktion von neuen Produkten eingehen. So wird aus alten PET Flaschen, LKW Planen und JoghurtBechern z.B. der Grundstoff für neue Textilien, Modeprodukte und Gewebe gewonnen, die dann wieder als neue Produkte in den Handel kommen. GKS TECHNIK GKS TECHNIK - Zustandsdefinitionen für Warenqualität Version 1.0 Seite 5 von 8 Wie besichtigt, selbst geprüft und Probe gefahren (keine Zustandsbeschreibung durch den Anbieter) Diese Warenqualität kann alles und auch nichts sein. In jedem Fall ist der Verkäufer entweder nicht gewillt, oder vielleicht auch nicht in der Lage eine verbindliche Warenzustandsbeschreibung für sein Angebot abzugeben. Aufgrund der fehlenden Definition eines Warenzustandes im Angebot, werden die Möglichkeiten des Käufers nachträgliche Rechte aus einer mangelhaften Lieferung gegen den Anbieter geltend zu machen, extrem eingeschränkt bzw. je nach vertraglicher Konstellation sogar komplett ausgeschlossen. Diese fehlende Zustandsbeschreibung für die angebotene Warenqualität wird in der Handelspraxis in der Regel beim Verkauf von Restposten oder Sonderposten durch Berechtigte, Verwerter, Banken oder Versicherungen, sowie natürlich durch Insolvenzverwalter angewendet. Solche Verwertungen bzw. Verkäufe im "Bausch und Bogen", als 1 Gesamtposten wie besichtigt, werden unter dem ausdrücklichen Ausschluss jeglicher Haftung des Verkäufers für die Qualität und Menge und Verkehrsfähigkeit der angebotenen Ware getätigt. Angebote ohne definierten Warenzustand sollten in der Regel besonders günstig sein, denn das Risiko für den Erwerber ist entsprechend hoch. Gebraucht, guter Zustand (leichte Gebrauchsspuren) Die Zustandsbeschreibung gebraucht sagt alles aus, was zu sagen ist. Es handelt sich nicht um Neuware, sondern um gebrachte Artikel, deren Zustand jedoch noch gut sein soll. Die Beschreibung des Zustandes mit "gut" ist jedoch natürlich subjektiv und brigt nur eine schwache Rechtsgrundlage für eventuell nachträgliche Rechte des Käufers gegenüber dem Anbieter. Besonders im Bereich Ladenbau, Lager & Logistik, Büroausstattung sowie auch Büroelektronik, Drucker, Kopierer, Werkzeug udn andere gewerbliche Ausstattungen und Küchen sowie Restaurant- und Hoteleinrichtungen oder Krankenhausausstattungen wird diese Warenzustandsbeschreibung häufig verwendet. In der Regel sollte ein Käufer davon ausgehen können, dass ein gebrauchter Artikel mit leichten Gebrauchsspuren keine Reparaturnotwendigkeit aufweist. Die Gebrauchstauglichkeit sollte nicht beeinträchtigt sein, lediglich der Warenzustand ist nicht neu. Gebraucht (keine weitere Zustandsbeschreibung) Gebrauchte Produkte können jeglichen Zustand haben und eine vollständige Gebrauchstauglichkeit muss nicht als gegeben vorausgesetzt sein. Gebrauchte Investitionsgüter oder Konsumgüter können durchaus auch reparaturbedürftig sein, regelmäßig weisen gebrauchte Produkte ohne weitere positive Zustandsbeschreibung einen Pflegerückstand auf und müssen vor einer Benutzung unter Umständen erst einmal in Stand gesetzt werden. GKS TECHNIK GKS TECHNIK - Zustandsdefinitionen für Warenqualität Version 1.0 Seite 6 von 8 Die Zustandsbeschreibung gebraucht brigt für den Käufer ein hohes wirtschaftliches Risiko, da fast keine Möglichkeit besteht aufgrund der gelieferten Qualität nachträgliche Rechte wegen mangelhafter Lieferung dem Verkäufer über geltend zu machen. Produkte oder Güter, die mit dem Warenzustand gebraucht bezeichnet bzw. angeboten werden, sollten vor einer verbindlichen Auftragserteilung durch den Käufer oder einen vom Käufer Beauftragten in Augenschein genommen und begutachtet werden. GKS TECHNIK GKS TECHNIK - Zustandsdefinitionen für Warenqualität Version 1.0 Seite 7 von 8 Support: Sollten Sie technische Probleme haben, stehen wir Ihnen gerne für weitere Hilfestellungen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner: Jens Möhring ([email protected]) Christoph Krebs ([email protected]) Hotline: 0800 / 380 89 00 (aus dem deutschen Festnetz kostenfrei) Tel.: +49 (0) 212 / 38089-0 aus dem Ausland oder Mobilfunknetz Fax: +49 (0) 212 / 38089-29 Support in Deutsch und Englisch Montag bis Freitag von 09.00 – 17.00 Uhr In der Regel empfiehlt sich die Kontaktaufnahme per Mail inklusive der Übersendung eventueller Screenshots oder Fehlerprotokolle bzw. einer genauen Problembeschreibung. Impressum: GKS Handelssysteme GmbH ist seit über 15 Jahren als Betreiber der professionellen Handelsplattform RESTPOSTEN.de für Aktionsware und Sonderposten im Internet erfolgreich. Wir haben mit grosshandel.eu nun unseren zweiten Profi-B2B-Marktplatz für reguläre Konsumgüter und Markenware gegründet – weitere, internationale Plattform-Erweiterungen sollen in den nächsten Jahren folgen. Wir sind also auf Expansionskurs für den Handel im Internet! Der Firmensitz ist seit Firmengründung die nordrhein-westfälische Stadt Solingen, perfekt gelegen mitten in der Technologie- und Medienregion rund um die Großstädte Köln und Düsseldorf. Seit der Gründung leitet ein erfahrenes Team aus Handels-, Informatik- und Finanzexperten die Geschicke des inhabergeführten Unternehmens: Marc Steinküller, Stefan Grimm und Christoph Krebs. Der Kundenstamm von GKS ist weltweit verteilt: Aktuell zählen über 30.000 Kunden aus über 93 Ländern zu den Nutzern der Internet-Marktplätze, die von GKS entwickelt und betrieben werden. Und täglich werden es mehr. 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