GKS TECHNIK Zustandsdefinitionen für

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GKS TECHNIK Zustandsdefinitionen für
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Zustandsdefinitionen für
Warenqualitäten
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1A Ware (A-Ware)
Unter Produkten, die mit dem Kennzeichen 1A-Ware versehen sind, versteht man Handelswaren, die frei
von Makeln und Mängeln (sowohl am Produkt als auch an der Verpackung) sind und bei denen der Anbieter
keinerlei Kenntnis von Einschränkungen in der Gebrauchstauglichkeit, der Produktqualität, des Schnittes,
der Passform oder sonstigen Qualitätsmerkmalen hat. Solche Produkte werden im Großhandel in der Regel
mit Garantie bzw. Herstellergarantie gehandelt.
Diese Produktqualität kann ohne weitere Hinweise an Konsumenten vertrieben werden, da es sich hierbei
um die Produktqualität handelt, die der Kunde als "normal" voraussetzt.
1B-Ware (B-Sortierung, mit kleinen Schönheitsfehlern)
Bei Produkten, die mit dem Kennzeichen 1B-Ware versehen sind, handelt es sich um Produkte, die
aufgrund irgendeines kleinen Mangels nicht mehr als 1A Ware bezeichnet werden können. Im
branchenüblichen Verständnis handelt es sich bei 1B-Waren oder 1B-Sortierungen jedoch um solche
Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit, die Qualität oder den Geschmack des Produktes nicht
beeinträchtigen. Bei 1B-Waren spricht man auch oft von "kleinen Schönheitsfehlern". Entsprechend werden
unter 1B-Ware (1B-Sortierung) solche Produkte bezeichnet, deren Verpackung z. B. beschädigt oder
eingedrückt ist, die einen leichten Kratzer oder eine kleine Beule am Gehäuse haben, deren Farbe,
Grammatur oder Bräunungsgrad leicht abweicht oder wo ein Möbelstück an einer "unsichtbaren" Stelle
einen Fleck oder Kratzer aufweist. Diese Produkte sind qualitativ, geschmacklich und von der Nutzung her
aber vollkommen in Ordnung. Es bestehen keinerlei Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit für den
bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Aufgrund der kleinen Schönheitsfehler werden solche Produkte in der Regel zu günstigeren Preisen, aber
trotzdem mit voller Garantie oder Herstellergarantie angeboten. Beim Verkauf an den Konsumenten muss
ein solcher bekannter Mangel klar erkennbar und deutlich ausgelobt werden, weswegen die Konsumenten
in der Regel für solche Produktangebote auch einen Rabatt auf den Normalpreis verlangen.
Die Vorbehalte der Konsumenten beim Kauf von 1B-Ware oder Artikeln mit kleinen Schönheitsfehlern ist
erfahrungsgemäß sehr gering, oft werden sogar extra solche Produkte gesucht, da der Konsument sich
meistens an einem kleinen Mangel nicht stört, aber gerne einen Preisnachlass erhalten möchte.
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B-Ware (2. Wahl)
Bei B-Ware bzw. zweiter Wahl handelt es sich um Produkte, die solche Fehler aufweisen, dass diese
durchaus erkennbar bzw. sichtbar sind und es auch tatsächlich zu einer erkennbaren Einschränkung in der
Nutzung des angebotenen Produktes kommen kann. Eine B-Ware im Bereich Lebensmittel kann z.B. eine
andere geschmackliche Prägung als "normal" aufweisen, muss deswegen aber nicht schlecht schmecken.
Im Bereich Textilien können 2.Wahl oder B-Waren z.B. kleine Webfehler oder Löcher, oder vielleicht
deutlich erkennbare Flecken oder einen Färbungsfehler aufweisen.
2. Wahl oder B-Waren können aber trotzdem immer noch bestimmungsgemäß verwendet werden, selbst
wenn es dabei kleinere Einschränkungen geben kann. Ein Loch muss vielleicht geflickt werden, oder an
einen Receiver funktionieren die SCART-Anschlüsse nicht, jedoch die HDMI-Anschlüsse funktionieren
tadellos.
Im B2B-Handel werden solche 2. Wahl Artikel in der Regel mit verkürzten Gewährleistungen, einer reinen
Übernahme-Funktionsgarantie, oder sogar ohne Gewährleistung und zum Sonderpreis verkauft.
Konsumenten müssen beim Verkauf solcher Ware deutlich auf eventuelle Garantiebeschränkungen
gegenüber der üblichen Herstellergarantie und den Warenzustand hingewiesen werden. Händler solcher
Waren sollten ein erhöhtes Garantierisiko in ihrer Kalkulation berücksichtigen, damit der Gewinn nicht am
Ende durch Kundenretouren und Defekte wieder aufgefressen wird.
Refurbished (generalüberholte Ware, aufbereitete Ware)
Bei Refurbished bzw. generalüberholter Ware handelt es sich in der Regel um wieder aufbereitete
Gebrauchtwaren, die schon einmal an einen Endkunden ausgeliefert wurden, jedoch aus irgendwelchen
Gründen nach einer bestimmten Benutzungszeit als Retoure, Garantiefall oder sonstige Reklamation wieder
zurückgenommen wurden.
Das es sich bei Produkten dieser Produktqualität eigentlich im Gebrauchtware handelt, die wieder
aufbereitet wurde, versuchen die Anbieter in der Regel nicht in dieser Deutlichkeit zu kommunizieren. Oft ist
es jedoch auch so, dass Refurbished Produkte besser sind, als neu, da in einer Fachwerkstatt wichtige bzw.
fehlerhafte Komponenten gegen neue ausgetauscht wurden. Wenn dies z.B. in der Fachwerkstatt des
Herstellers passiert, dann werden alte Komponenten regelmäßig gegen solche neuster Bauart und neuster
Technik ausgetauscht. In Teilen ist ein Gerät das Refurbished, also Generalüberholt wurde unter
Umständen deutlich besser und modernen ausgestattet, also das ursprüngliche Neugerät.
Der Warenzustand Refurbished begegnet dem Händler bzw. dem Konsumenten im Markt in der Regel im
Bereich hochwertiger bzw. teurer elektrischer oder elektronischer Artikel, bei denen eine Reparatur bzw.
Aufbereitung wirtschaftlich sinnvoll ist. Hier sind besonders Flachbildfernseher, Kühlschränke,
Gefrierschränke, Bügelstationen, Waschmaschinen und Computer zu nennen.
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Um ein Produkt Refurbished nennen zu dürfen, gibt es zur Zeit jedoch noch keine gesetzlichen Vorgaben,
die erfüllt sein müssen. Es kann sich also genauso um einen Kühlschrank handeln, der als defekt an den
Händler zurückgekommen ist und von einer angelernten Kraft gereinigt und repariert wurde, wie um einen
Flachbildfernseher, der in einer Fachwerkstatt des Markenherstellers mit Neuteilen neuster Bauart
generalüberholt wurde und tatsächlich jetzt besser ist als bei seiner Erstauslieferung.
Oft wird im B2B-Handel nur eine Übernahmegarantie auf die Refurbished Produkte gewährt, die also vom
gewerblichen Einkäufer unverzüglich auf Funktionsfähigkeit hin überprüft werden müssen, da ansonsten
keine Reklamationsrechte mehr an den Vorlieferanten bestehen. Der Händler sollte sich vor dem Kauf am
besten schriftlich geben lassen, was Refurbished im konkreten Fall bedeutet und wer die Überholung der
Geräte vorgenommen hat, damit zumindest eine gewisse Absicherung besteht. Konsumenten gegenüber
muss ein Refurbished Gerät deutlich als "generalüberholte Ware" ausgezeichnet werden. Die gesetzliche
Garantie und Gewährleistung kann dem Konsumenten gegenüber (zumindest in Deutschland) nicht oder
nur unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden. Der Händler sollte also das Garantierisiko
unbedingt in seiner Kalkulation berücksichtigen.
C-Ware / unsortierte Mischposten / ungeprüfte Retouren
Als C-Ware werden solche Artikel bezeichnet, die defekt sein können, aber nicht defekt sein müssen. In der
Regel werden ungeprüfte Kundenretouren im Bulk oder als Palettenware im Großhandel angeboten. Hierbei
handelt es sich immer wieder um "Überraschungspakete" in denen jegliche Art von Warenzustand in
unterschiedlichen Anteilen vorhanden sein kann. Der gewerbliche Einkauf von C-Waren, ungeprüften
Retouren oder unsortierter Palettenware ist immer eine Art Glücksspiel für den Händler. Wenn der Händler
Glück hat, dann haben die meisten Kunden das Produkt retourniert, weil es ihnen nicht gefallen hat und
deswegen ist der Defektanteil sehr gering und der Ertrag für den Händler beim Weiterverkauf groß. Es kann
jedoch genauso passieren, dass der Anteil der Defekten bei 100% liegt und neben den Einkaufskosten für
die Retourware dann auch noch die Entsorgungskosten für den Händler anfallen.
Die Begriffe C-Ware, ungeprüfte Kundenretouren bzw. unsortierte Mischposten werden in der Handelspraxis
synonym verwendet. Diese Warenqualität bzw ein solches Angebot finden wir in allen Produktbereichen, in
denen sich eine professionelle Aufbereitung zum Refurbished Produkt nicht lohnt. Die Spanne der Produkte
geht hier von günstigen Elektro-Werkzeugen über Küchengeräte, Staubsauger bis zu Textilien und Schuhen
aus dem Versandhandel und Produktionsfehlern in der Lebensmittelindustrie - hier insbesondere bei
Konserven.
Die Prüfung einer geöffneten T-Shirt Retoure ist für den Versandhändler in der Regel zu teuer, weswegen er
sein Retourenrisiko entweder auf den Hersteller abwälzen konnte, der dann die Retouren als Palettenware
wieder in den Großhandel bringt, oder der Versandhändler bietet seine gesammelten Kundenretouren
selber in Mischpaketen oder Mischpaletten mit hohen Preisabschlägen auf den Katalogpreis an.
Bei diesen Retourwaren führt der aufkaufende Händler in der Regel selber eine Qualitätsprüfung durch,
oder macht aus den Textilien oder Schuhen z.B. eine eigene Wühlkorbaktion und hofft auf eine hohe
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Abverkaufsquote an den Konsumenten, den er darüber informiert, dass in der Schütte auch defekte oder
Produkte mit Fehlern enthalten sein können.
D-Ware / Wertstoff / Recyclingmaterial (geprüfte defekte, Schrott)
Als D-Ware werden solche Artikel bezeichnet, die vom Hersteller, Anbieter oder Inverkehrbringer definitiv
als Schrott oder defekte geprüft wurden. Solche Waren werden häufig als Palettenware, Schüttware oder
z.B. als "unsortierte Sonderposten" gerne im Bausch und Bogen verkauft - also ohne Reklamationsrechte
für den gewerblichen Einkäufer. Bei diesen Produkten wird der Wert nicht durch das Produkt und dessen
Nutzen erbracht, sondern hier geht es in der Regel um die Wiederverwertbarkeit von enthaltenen
Rohstoffen oder Wertstoffen, die als Rohstoff-Recyclingmaterial wieder dem Markt zugeführt werden
können.
Vielfach ist es auch möglich, dass Händler und Aufkäufer die Waren gar nicht entsorgen oder als Rohstoff
verwerten müssen, sondern eine Reparatur/Instandsetzung des Gerätes möglich ist. Wenn die Reparatur
professionell ausgeführt wurde, dann kann aus defekten Waren wieder ein Gerät der Qualitätsstufe
"Refurbished" also eine generalüberholte bzw. überholte Ware gemacht werden.
Für den neuen Inverkehrbringer der Ware ist hier aber ein Stolperstein enthalten, den es unbedingt zu
beachten gilt - ist eine Ware einmal als Schrott oder Wertstoff deklariert und wird wieder nutzbar und in den
Verkehr zurück gebracht, dann sind vom Inverkehrbringer die Lizenzgebühren für Marken, Patente oder
Techniken neu zu entrichten. Falls also z.B. Gema Gebühren oder für Lizenzgebühren für patentierte
Techniken zu entrichten sind (z.B. MP3, Empfangsgeräte, Unterhaltungselektronik), dann muss dies von
dem betreffenden Inverkehrbringer erledigt werden.
Lassen Sie sich also jeweils bei reparierten Produkten schriftlich bestätigen, dass diese frei von Rechten
Dritter sind und alle für die jeweilige Ware anfallenden Lizenzgebühren ordentlich entrichtet und abgeführt
wurden. Sollten Sie selber D-Ware reparieren und wieder dem Markt zuführen, dann achten Sie dringend
auf die Abführung der Lizenzgebühren, damit Sie eventuelle Nachforderungen der betreffenden
Markeninhaber, Patentinhaber oder Behörden nicht überraschen.
In der Lebensmittelindustrie oder im Lebensmittelhandel werden als D-Ware bzw. als Wertstoff auch
abgelaufene Lebensmittel bezeichnet, die zwar für den Weiterverkauf an den Endverbraucher oder
Konsumenten nicht mehr geeignet sind, aber natürlich z.B. als Futtermittel für die Industrie weiter verwendet
werden können. Die Verkaufsverpackungen dieser Lebensmittel bestehen häufig aus Plastik und können
nach einer entsprechenden Aufarbeitung dann auch als Recyclingmaterial wieder als Grundstoff in die
Produktion von neuen Produkten eingehen. So wird aus alten PET Flaschen, LKW Planen und JoghurtBechern z.B. der Grundstoff für neue Textilien, Modeprodukte und Gewebe gewonnen, die dann wieder als
neue Produkte in den Handel kommen.
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Wie besichtigt, selbst geprüft und Probe gefahren (keine
Zustandsbeschreibung durch den Anbieter)
Diese Warenqualität kann alles und auch nichts sein. In jedem Fall ist der Verkäufer entweder nicht gewillt,
oder vielleicht auch nicht in der Lage eine verbindliche Warenzustandsbeschreibung für sein Angebot
abzugeben. Aufgrund der fehlenden Definition eines Warenzustandes im Angebot, werden die
Möglichkeiten des Käufers nachträgliche Rechte aus einer mangelhaften Lieferung gegen den Anbieter
geltend zu machen, extrem eingeschränkt bzw. je nach vertraglicher Konstellation sogar komplett
ausgeschlossen. Diese fehlende Zustandsbeschreibung für die angebotene Warenqualität wird in der
Handelspraxis in der Regel beim Verkauf von Restposten oder Sonderposten durch Berechtigte, Verwerter,
Banken oder Versicherungen, sowie natürlich durch Insolvenzverwalter angewendet. Solche Verwertungen
bzw. Verkäufe im "Bausch und Bogen", als 1 Gesamtposten wie besichtigt, werden unter dem
ausdrücklichen Ausschluss jeglicher Haftung des Verkäufers für die Qualität und Menge und
Verkehrsfähigkeit der angebotenen Ware getätigt.
Angebote ohne definierten Warenzustand sollten in der Regel besonders günstig sein, denn das Risiko für
den Erwerber ist entsprechend hoch.
Gebraucht, guter Zustand (leichte Gebrauchsspuren)
Die Zustandsbeschreibung gebraucht sagt alles aus, was zu sagen ist. Es handelt sich nicht um Neuware,
sondern um gebrachte Artikel, deren Zustand jedoch noch gut sein soll. Die Beschreibung des Zustandes
mit "gut" ist jedoch natürlich subjektiv und brigt nur eine schwache Rechtsgrundlage für eventuell
nachträgliche Rechte des Käufers gegenüber dem Anbieter. Besonders im Bereich Ladenbau, Lager &
Logistik, Büroausstattung sowie auch Büroelektronik, Drucker, Kopierer, Werkzeug udn andere gewerbliche
Ausstattungen und Küchen sowie Restaurant- und Hoteleinrichtungen oder Krankenhausausstattungen wird
diese Warenzustandsbeschreibung häufig verwendet.
In der Regel sollte ein Käufer davon ausgehen können, dass ein gebrauchter Artikel mit leichten
Gebrauchsspuren keine Reparaturnotwendigkeit aufweist. Die Gebrauchstauglichkeit sollte nicht
beeinträchtigt sein, lediglich der Warenzustand ist nicht neu.
Gebraucht (keine weitere Zustandsbeschreibung)
Gebrauchte Produkte können jeglichen Zustand haben und eine vollständige Gebrauchstauglichkeit muss
nicht als gegeben vorausgesetzt sein. Gebrauchte Investitionsgüter oder Konsumgüter können durchaus
auch reparaturbedürftig sein, regelmäßig weisen gebrauchte Produkte ohne weitere positive
Zustandsbeschreibung einen Pflegerückstand auf und müssen vor einer Benutzung unter Umständen erst
einmal in Stand gesetzt werden.
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Die Zustandsbeschreibung gebraucht brigt für den Käufer ein hohes wirtschaftliches Risiko, da fast keine
Möglichkeit besteht aufgrund der gelieferten Qualität nachträgliche Rechte wegen mangelhafter Lieferung
dem Verkäufer über geltend zu machen.
Produkte oder Güter, die mit dem Warenzustand gebraucht bezeichnet bzw. angeboten werden, sollten vor
einer verbindlichen Auftragserteilung durch den Käufer oder einen vom Käufer Beauftragten in Augenschein
genommen und begutachtet werden.
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RESTPOSTEN.de für Aktionsware und Sonderposten im Internet erfolgreich. Wir haben mit grosshandel.eu
nun unseren zweiten Profi-B2B-Marktplatz für reguläre Konsumgüter und Markenware gegründet – weitere,
internationale Plattform-Erweiterungen sollen in den nächsten Jahren folgen. Wir sind also auf
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der Technologie- und Medienregion rund um die Großstädte Köln und Düsseldorf. Seit der Gründung leitet
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Unternehmens: Marc Steinküller, Stefan Grimm und Christoph Krebs.
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