Schulterschluss bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit
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Schulterschluss bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit
Presse-Information Nr. 30/05 Pressestelle Pressesprecher Stefan Diebl Vereinbarung zwischen Landratsamt und Hauptzollamt Rosenheim: Schulterschluss bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit Zimmer-Nr. 203 Durchwahl 08151 148-260 Telefax 08151 148-490 [email protected] Starnberg 21.04.2005 Maren Wetzstein-Demmler als zuständige Geschäftsbereichsleiterin des Landratsamtes Starnberg und Reinhard Mayr vom Hauptzollamt Rosenheim, vereinbarten anlässlich eines Arbeitsgesprächs eine enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung. Ansatzpunkt ist dabei der intensive Austausch von Informationen zwischen den für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Stellen im Landkreis und dem Sachgebiet Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Rosenheim. Basis für die enge Zusammenarbeit ist das am 1.8.2004 in Kraft getretene Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, mit dem verbesserte rechtliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit geschaffen wurden. Die Umsetzung dieser Möglichkeiten wurde nunmehr konkret vereinbart. Demnach wird der Zoll künftig den öffentlichen Vergabestellen alle Informationen liefern, die sie benötigen, um Firmen, die mit Schwarzarbeitern einen unfairen Wettbewerb betreiben, besser zu erkennen und so von Aufträgen auszuschließen. Ebenso wird das Hauptzollamt alle Erkenntnisse aus seiner Prüf- und Ermittlungstätigkeit, die zu Gewerbeuntersagungen führen können, an die Entscheidungsträger im Landkreis weiterleiten. Letztlich soll diese Intensivierung der Zusammenarbeit insbesondere auch den seriösen heimischen Unternehmen dienen. Hausadresse: Strandbadstraße 2 . D-82319 Starnberg Telefon 08151 148-0 Telefax 08151 148-292 [email protected] www.landkreis-starnberg.de