BA HPR NEWS April 2016 - Sozialversicherung

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BA HPR NEWS April 2016 - Sozialversicherung
HPR-Aktuell
Veröffentlichung der ver.di-Gruppe im Hauptpersonalrat der Bundesagentur für Arbeit
Ausgabe 04/2016
11. April 2016
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ihr erhaltet heute die neueste Ausgabe von „ver.di-HPR-Aktuell“ mit den Informationen aus der letzten Sitzung des Hauptpersonalrats.
Fachkonzept zur Weiterentwicklung des dezentralen Personalwesens
Das Fachkonzept enthält die folgenden wesentlichen fachlich-organisatorischen Neuerungen:
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Neuausrichtung und Bündelung der Ausbildung und Qualifizierung (AQua) mit Anbindung des Organisationsbereichs „AQua“ an die Leiterin Personal bzw. den Leiter Personal,
Weiterentwicklung der Organisation und Personalstruktur der Bildungs- und Tagungsstätten im Rahmen des Internen Service (u.a. Neuregelung der Dienst- und Fachaufsicht, Aufbau von Kompetenzzentren für den Rechtskreis SGB II),
Unterstützung der Aufgabenerledigung der Gleichstellungsbeauftragten durch personelle Ausstattung,
Anpassung und Weiterentwicklung der Dienstpostenstruktur im Internen Service Personal.
Das Fachkonzept tritt am 01. Mai 2016 in Kraft. Zugleich werden die bisherigen Fachkonzepte des Internen Service Personal und der Internen Bildungsorganisation (soweit noch
gültig) aufgehoben.
Die wesentlichste Veränderung ist die Bündelung der Aufgaben und Prozesse der Ausbildung und Qualifizierung. Diese wird in jedem Internen Service gebündelt und unmittelbar
bei der Leiterin Personal bzw. dem Leiter Personal angebunden.
Zudem wird in jedem Internen Service der neue Dienstposten einer „Ersten Fachkraft
Ausbildung und Qualifizierung“ eingerichtet. Des Weiteren steht mindestens eine „Fachkraft Ausbildung und Qualifizierung“ sowie eine „Fachassistenz für die Bearbeitung im Organisationsbereich Ausbildung und Qualifizierung“ zur Verfügung. Bedarfsorientiert können im Rahmen dezentraler Entscheidungsverantwortung auch weitere „Fachkräfte Ausbildung und Qualifizierung“ angesetzt werden.
Mit der Neubildung des Organisationsbereichs Ausbildung und Qualifizierung wurde der
Forderung des Hauptpersonalrats, nach einer der Bedeutung der Aufgabe angemessenen
Organisation Rechnung getragen.
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Dem Hauptpersonalrat wird bei Fragen der Arbeitsorganisation gesetzlich kein starkes
Beteiligungsrecht eingeräumt. Daher war es in den Verhandlungen mit der Zentrale nicht
möglich, weitergehende Lösungen durchzusetzen.
Personelle Unterstützung des Bundeamtes für Flüchtlinge und Migration (BAMF) –
Ergänzung zur Gewährung einer außertariflichen Zulage
In der Januar-Sitzung hatte der Hauptpersonalrat der Gewährung einer außerordentlichen
Zulage für Tarifbeschäftigte, die das BAMF unterstützen, zugestimmt. Zu der Höhe der
Zulage wurde ausgeführt, dass sich diese nach der Tätigkeitsebene bestimmt, in der die /
der Tarifbeschäftigte eingruppiert ist.
Der Hauptpersonalrat hatte nach der Zustimmung anhand von Einzelfällen reklamiert,
dass in den Fällen, in denen Tarifbeschäftigte im Rahmen der personellen Unterstützung
des BAMF höherwertig beauftragt sind, diese keine entsprechende außerordentliche Zulage für die höherwertige Tätigkeit erhalten.
Auf diese Intervention des HPR hin hat der Arbeitgeber BA nun eine entsprechende Vorlage für die April-Sitzung vorgelegt, welcher der Hauptpersonalrat zugestimmt hat.
Jetzt gilt: Ist die / der Tarifbeschäftigte im Rahmen der personellen Unterstützung höherwertig beauftragt, bestimmt sich die Höhe der Zulage nach der Tätigkeitsebene, nach der
sich die Höhe der persönlichen Zulage berechnet.
Individuelle Lernbegleitung – ein Instrument der Qualifizierung
Auf Grund der positiven Resonanz der Praxis wird die individuelle Lernbegleitung als innovatives und arbeitsintegratives Instrument der Qualifizierung dauerhaft in der BA verankert. Beschäftigte, die eine spezielle Qualifizierung für die Aufgabe durchlaufen haben und
für die Wahrnehmung der Aufgabe freigestellt sind, unterstützen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Lernen im Arbeitsalltag.
Im Rahmen des klassischen Qualifizierungsangebots unterstützt die individuelle Lernbegleitung den Transfer von Qualifizierungsinhalten in den beruflichen Alltag. Sie leistet damit einen entscheidenden Beitrag zu einer nachhaltigen und wirksamen Qualifizierung.
Während das Ausbildungs- und Qualifizierungspersonal festgeschriebene Lerninhalte
nach vorgegebenen Zielen vermittelt, setzt die Lernbegleitung am individuellen Lernbedarf
des Einzelnen in der Praxis an. Beim sogenannten arbeitsintegrierten Lernen werden
Themen und Fragestellungen der Beschäftigten unmittelbar im Arbeitsalltag aufgegriffen
und bearbeitet.
Dem Hauptpersonalrat war es dabei wichtig, dass dieses Angebot allen Kolleginnen und
Kollegen zur Verfügung steht und die Einrichtung von Lernbegleitern nicht ins Ermessen
jeder einzelnen Geschäftsführung gestellt wird.
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Rekrutierungs- und Auswahlverfahren für Auszubildende zum/zur Fachangestellten
für Arbeitsmarktdienstleistungen und zum/zur Fachinformatiker/in
aktualisierte Leitfäden
Die Anpassung der Azubi-Leitfäden an aktuelle Erkenntnisse und Standards erfolgt in regelmäßigen Abständen. Mit der aktuellen Überarbeitung werden veränderte Anforderungen u.a. bedingt durch Entwicklungen – wie die Arbeitswelt – 4.0 in den Leitfäden verankert.
Dabei wird der steigenden Bedeutung insbesondere von emotionalen und interkulturellen
Kompetenzen Rechnung getragen. Endlich wird auch einer jahrelangen Forderung des
Hauptpersonalrats Rechnung getragen und die Dominanz von Schulnoten als Auswahlkriterium verringert.
Auch der Erfassungsbogen für die Vorauswahl (die sogenannte ABC-Analyse) wurde
überarbeitet und wird über PersonalOnlineZentral (POZ) zur Verfügung gestellt. Der Bogen enthält Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen und an die Schulnoten sowie
weitere kritische und förderliche Aspekte der Bewerbung. Um regionale Besonderheiten
berücksichtigen zu können, werden bezüglich der Schulnoten keine zentralen Vorgaben
gemacht. Über die Festlegung der Anforderungen entscheiden die Agenturen.
Förderung der Teilhabe an einem Masterstudiengang – Auswahlentscheidung
Mit der Einführung der Möglichkeit ein berufsbegleitendes Masterstudium zu fördern wurde
das Instrumentarium der Personalentwicklungsmaßnahmen in der BA erweitert. Für den
Beginntermin 01.10.2016 lagen aus den Regionaldirektionen 18 Bewerbermeldungen für
den internen Masterstudiengang an der Hochschule der BA (HdBA) und 2 Bewerbermeldungen für externe Masterstudiengänge vor.
Die Bewerber/-innen kommen gleichmäßig verteilt sowohl aus dem SGB II- als auch dem
SGB III-Bereich. Da alle die Voraussetzungen der HE/GA 08/2014 erfüllten und von der
Hochschule zugelassen werden konnten, beabsichtigt die BA für alle Bewerberinnen und
Bewerber die Teilnahme an einem Masterstudiengang zu fördern.
Weiterentwicklung VerBIS – Versionsbeschreibung VerBIS PRV 16.01 / P61
(geplanter Einsatz: 18. April 2016)
In der letzten Sitzung hatte der Hauptpersonalrat bereits die Weiterentwicklung VerBIS für
die P61 (Produktivsetzung am 18.04.2016) vorliegen. Die Version sollte zulassen, dass
Kundennummern aus Excel-Listen in VerBIS importiert werden können. Dadurch war zu
klären, ob der Kunden- und Personaldatenschutz sichergestellt ist. Dies wurde dem HPR
nun vom Bereich des Datenschutzes der Zentrale bestätigt und damit konnte der Vorlage
zugestimmt werden.
In der Versionsbeschreibung werden Anforderungen aus den Agenturen und Jobcentern
sowie von den Fachbereichen der Zentrale umgesetzt. Wie zu jeder Programmversion ist
deren Inhalt im Intranet nachzulesen.
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Regelung der Flächeneinführung der eAkte im Rechtskreis SGB II
Dem Hauptpersonalrat wurde im Rahmen der Beteiligung erneut die Flächeneinführung
der elektronischen Akte (eAkte) im SGB II-Bereich vorgelegt (vgl. auch HPR-Aktuell vom
03. März 2016). Der Vorlage waren die Gefährdungsbeurteilung für den Basisdienst eAkte
sowie die Stellungnahmen des Ärztlichen Dienstes und des Technischen Beratungsdienstes beigefügt.
Als arbeitsmedizinisch problematisch wird der Einsatz von zwei Bildschirmen durch die
Fachdienste eingeschätzt, welchen das BMAS ohne entsprechende Prüfung als Option
ermöglicht hat.
Der Hauptpersonalrat hat in der Erörterung mit den Vertretern der Zentrale gefordert, ein
unabhängiges Gutachten zur gesundheitlichen Situation beim Einsatz von zwei Bildschirmen (Ergonomie der Arbeitsplätze) einzuholen. Dieser Forderung ist die Zentrale nicht
gefolgt.
Der Hauptpersonalrat hat daher der Flächeneinführung der eAkte im SGB II-Bereich erneut nicht zugestimmt, weil er darüber hinaus der Auffassung ist, dass er nicht zur Einführung eines solch wesentlichen Arbeitsmittels für die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern mitbestimmen sollte, sondern die einzelnen Personalräte der Jobcenter. Diese
wurden – im Unterschied zum Hauptpersonalrat – von der großen Mehrzahl der Anwender/-innen in den Jobcentern gewählt.
Das im Bundespersonalvertretungsrecht verankerte Grundprinzip Beteiligung der zuständigen Personalvertretung („Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrats
unterliegt, kann sie nur mit seiner Zustimmung getroffen werden“.) hat der Gesetzgeber
bei Verabschiedung des § 50 Abs. 3 SGB II verletzt. Der Hauptpersonalrat der BA ist unzweifelhaft nicht der zuständige Personalrat für die gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) nach dem SGB II.
Der § 50 Abs. 3 SGB II ist das politisch falsche Signal und gehört vom Gesetzgeber umgehend geändert.
Einführung der Prüfung im Vier-Augen-Prinzip im Stammdatenerfassungs- und
pflegesystem (STEP) zur Herstellung der Kassensicherheit
Um die Einhaltung der Grundsätze der Kassensicherheit in STEP vollumfänglich zu gewährleisten, ist die Bearbeitung zahlungsrelevanter Stammdaten einer Prüfung im VierAugen-Prinzip auf Basis einer begründenden Unterlage zu unterziehen. Die Weisung regelt die Prüfung im Vier-Augen-Prinzip und beschreibt die technische Unterstützung in
STEP.
Die bisherige Handhabung zur Kassensicherheit durch die Bearbeitung der DORAAbfrage 210 wird mit dieser Weisung aufgehoben.
Die Anwenderinnen und Anwender werden fallbezogen mit einer Hinweismeldung in STEP
vor einer Datenerfassung informiert, wenn eine Prüfung im Vier-Augen-Prinzip erforderlich
wird.
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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfassen die Stammdaten und führen auf Grundlage
der Prozessbeschreibung die Prüfungen durch.
Die Prüfung muss möglichst taggleich anhand der begründenden Unterlage durch eine
Anwenderin bzw. einen Anwender, die / der nicht an der Erfassung beteiligt war, durchgeführt werden. Sofern eine Prüfung nicht taggleich möglich ist, ist dies am nächsten Arbeitstag nachzuholen.
Es gibt zur Weisung auch eine STEP-Arbeitshilfe.
Einführung des zentralen IT-Verfahrens ZERBERUS
Modul Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
Mit dem neuen IT-Verfahren „ZERBERUS Modul nach dem Altersteilzeitgesetz“ soll den
Kolleginnen und Kollegen in den Teams Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld und Leistungen
nach dem Altersteilzeitgesetz (KIA-Teams) ein weiteres ZERBERUS-Modul zur Verfügung
gestellt werden.
Mit diesem Modul wird eine weitere Patenschaftslösung in coLeiPC AtG abgelöst. Mit dem
neuen Modul ist nach Auffassung der BA die Fachlogik zur optimalen Unterstützung der
Prozesse und der Fall Bearbeitung abgebildet.
Der Zugriff auf ZERBERUS-AtG wird über die ZERBERUS-Kug Berechtigungen gesteuert.
Die Kernaufgaben Leistungen nah dem Altersteilzeitgesetz bleiben durch das neue Modul
unverändert.
Personenbezogene Leistungs- und Verhaltenskontrollen sind technisch nicht möglich.
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Übersicht der in der HPR-Sitzung behandelten Tagesordnungspunkte
(beteiligungspflichtige Maßnahmen)
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Fachkonzept zur Weiterentwicklung des dezentralen Personalwesens
Weisung „Handbuch Compliance“
Personelle Unterstützung des Bundeamtes für Flüchtlinge und Migration (BAMF) – Ergänzung zur Gewährung einer außertariflichen Zulage
Weisung / Information „Individuelle Lernbegleitung – ein Instrument der Qualifizierung“
Rekrutierungs- und Auswahlverfahren für Auszubildende zum/zur Fachangestellten für
Arbeitsmarktdienstleistungen und zum/zur Fachinformatiker/in – aktualisierte Leitfäden
Förderung der Teilhabe an einem Masterstudiengang – Auswahlentscheidung
Weiterentwicklung VerBIS – Versionsbeschreibung VerBIS PRV 16.01 / P61 – (geplanter Einsatz: 18. April 2016)
Durchführung des ROBASO Modellversuchs im SC Heilbronn, Standort Rastatt in einem virtuellen Team
Arbeitgeber-Service zur Vermittlung besonders betroffener schwerbehinderter Akademiker/-innen (AG-S SB-Akademiker) bei der ZAV – erweiterter Aufgabenzuschnitt
Weisung „Einführung von Regelungen zur Durchführung der Fachaufsicht und der weiteren Qualitätssicherung im Inkasso“
Wichtige Hinweise für die Familienkassen März 2016 – Teil B
 Weiterentwicklung Fachverfahren KIWI
 Anweisungsverfahren
 Übergabe Kassenanordnungen im 4-Augen-Prinzip an eAkte
 Anbindung FALKE an KIWI-Drittkundenkartei
Regelung der Flächeneinführung der eAkte im Rechtskreis SGB II
Erprobung der Videoberatung – Einbindung der SC FamKa zur Vereinbarung von Terminen
Information SGB II und SGB III des Bereichs IR vom April 2016 zu den Änderungen in
den IT-Verfahren computerunterstützte Agenturrevision (coAR) SGB II und coAR SGB
III mit der Programmversion P 61
Weisung „Einführung der Prüfung im Vier-Augen-Prinzip im Stammdatenerfassungsund -pflegesystem STEP zur Herstellung der Kassensicherheit“
Weisung „Einführung des zentralen IT-Verfahrens ZERBERUS – Modul Leistungen
nach dem Altersteilzeitgesetz“
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Übersicht der in der HPR-Sitzung behandelten „Kenntnisnahmen“
(Informationen der Zentrale zu nicht beteiligungspflichtigen Maßnahmen)
 Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben: - Strategiepapier zum Organisationsservice Kinder und Pflege (OkiP) für den Rahmenvertrag 2017 bis 2019
 Vorausschauendes Personalmanagement – Vielfalt wertschätzen und Diversity-/Gender
Check
 Weisung SGB II zu dem IT-Verfahren ALLEGRO
 Service Center SGB III – Befristete Änderung des Routings der Telefonie in der Region
Südost
 Weisung dezentrale / zentrale Messeplanung in den Jahren 2017 bis 2020
 Management-Information – Gesundheitsquote 2015
 Konzept zum „Mitarbeiter-Video Chat der Familienkasse“
 Wissenstransfer der BA
 Neufassung des Fachkonzepts – Aufgabengebiet „Arbeitnehmerüberlassung“
 Wichtige Hinweise für die Familienkassen März 2016 – Teil A
 Befragung von Vermittlungsfachkräften zur Initiierung von FbW-Maßnahmen
 Aktualisierung des Rollen- und Berechtigungskonzeptes des IT-Verfahrens BA-ELAN
 Anpassung der Gesprächsleitfäden, E-Mail-Bearbeitungs (EBM)-Arbeitshilfen und Aufgabensteckbriefe für die Eingangszone und Servicecenter aufgrund der Einführung der
Prüfung im Vier-Augen-Prinzip im Stammdatenerfassungs- und pflegesystem (STEP)
zur Herstellung der Kassensicherheit
 Revision der Curricula der Bachelorstudiengänge an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA)
 Weisung „Zuwendungen von privaten Dritten an die BA – Sponsoring, Spenden und
sonstige Schenkungen“
 Handbuch Personalrecht/Gremien (HPG)
 Abschnitt 8.0 Schwerbehindertenrecht
 Abschnitt 1.2 Dienstpostenausschreibung und Bewerberauswahl
 Einführung von Office 2013 in der BA – Modellerprobung
 Durchführung einer regelmäßigen Mitarbeiterbefragung unter den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern des ROBASO Modellversuchs
 Information zur Erbringung von Personaldienstleistungen für die gemeinsamen Einrichtungen – Übermittlung von personenbezogenen Daten kommunaler Beschäftigter
 Befragung „Wirkung von Personalentwicklung und Qualität der Personalberatung“
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Die Mitglieder der ver.di-Gruppe im Hauptpersonalrat
Vorsitzender
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Eberhard Einsiedler
Iris Hundertmark
Michael Nitsch
Gertrud Eckert
Gerd Wolf
Sprecher/-innen der Ausschüsse:
Ausschuss 1: Arbeitnehmer- und Beamtenangelegenheiten, Personalhaushalt, Personalwirtschaft, Koordination ERP-Personal
Ausschuss 2: Personalentwicklung- und -qualifizierung
(Aus- und Fortbildung)
Ausschuss 3: Markt und Integration
Ausschuss 4: Operativer Service und Kundenportal
Ausschuss 5: Controlling und Steuerung, Koordination ERP-Finanzen
Ausschuss 6: Infrastruktur, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten,
allgemeine IT-Angelegenheiten
HPR-Mitglied
HPR-Mitglied
HPR-Mitglied
HPR-Mitglied
HPR-Mitglied
HPR-Mitglied
HPR-Mitglied
HPR-Mitglied
Anton Jopp
Lisette Hörig
Rolf-Peter Bruch
Henrik Möckel
Gertrud Eckert
Franz Mevenkamp
Thomas Berle
Gerhard Wiener
Griseldis Lamping
Martina Wilmink
Petra Wagner
Brigitte Weyers
Robert Buhse
Petra Jungton
Herausgegeben von:
ver.di-Gruppe im Hauptpersonalrat der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg, Telefon (0911) 179-2735, Fax (0911) 179-3762
Presserechtlich verantwortlich: Eberhard Einsiedler (Vorsitzender)
Redaktion: Michael Nitsch
E-Mails zu „ver.di-HPR-Aktuell“ bitte an:
[email protected]
ver.di-Gruppe im Hauptpersonalrat der BA im Internet erreichbar unter:
www.verdi-hpr-wir-in-der-ba.de/
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