Wettbewerbsordnung Renmans – Euro 2016 1. Definitionen 2
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Wettbewerbsordnung Renmans – Euro 2016 1. Definitionen 2
Wettbewerbsordnung Renmans – Euro 2016 1. Definitionen 2. 3. 4. 5. Renmans : Organisatorin des Wettbewerbs, Aktiengesellschaft Quality Meat Renmans, eingetragen in der Unternehmens-Datenbank unter der Nummer 0427.275.991, mit Gesellschaftssitz in 2 Place de Saint Symphorien, B7030 Saint-Symphorien (Tel. : 0800/90002 , www.renmans.be). Teilnehmer : die am Wettbewerb teilnehmende Privatperson, die die Teilnahmebedingungen des vorliegenden Wettbewerbs erfüllt; Mitarbeiter von Renmans : jede Hilfsperson, insbesondere aber nicht beschränkt auf Beschäftigte und freischaffende Berater, die für Renmans arbeiten oder Aufgaben oder einen Auftrag ausführen; Wettbewerbsordnung: die vorliegende Vereinbarung zwischen Renmans und dem Teilnehmer, die die Bedingungen für die Wettbewerbsteilnahme festlegt. 2. Zugang zum Wettbewerb 1. 2. Die Wettbewerbsordnung legt die für den Wettbewerb geltenden Bedingungen fest. Mit seiner Teilnahme am Wettbewerb bringt der Teilnehmer seine ausdrückliche Zustimmung zur Wettbewerbsordnung zum Ausdruck. Der Wettbewerb ist offen für Privatpersonen; im Alter von über 18 Jahren (die Teilnehmer müssen in der Lage sein, einen Nachweis ihrer Identität und ihres Alters zu erbringen, so dass der Organisator die Teilnahmebedingungen kontrollieren kann). Wer diese kumulativen Bedingungen nicht erfüllt, darf nicht am Wettbewerb teilnehmen. 3. 4. Zum Wettbewerb sind zugelassen: a. die Mitarbeiter von Renmans, ihre Familie, bis ins dritte Glied, und die an der Adresse des Renmans-Mitarbeiters mit Wohnsitz angemeldeten Personen oder die dort faktisch wohnenden; b. all jene, die an der Entwicklung und der Organisation des Wettbewerbs mitgearbeitet haben. Ist der Teilnehmer minderjährig, muss er von seinen Eltern die Genehmigung für die Wettbewerbsteilnahme erhalten haben. Auf jeden Fall erfolgt die Wettbewerbsteilnahme unter der Kontrolle und Verantwortung der Eltern des minderjährigen Teilnehmers. 3. Dauer des Wettbewerbs Der Wettbewerb findet vom Freitag, den 10. Juni 2016 bis zum 9. Juni 2016 (19.00 Uhr) oder so lange es Teilnahmescheine gibt. 4. Teilnahme- und Beurteilungskriterien 1. Für eine gültige Teilnahme: Je Einkaufsbetrag von 20 EUR in einer Renmans-Verkaufsstelle, erhält der Kunde ein Rubbellos. Dieses Rubbellos präsentiert 3 Felder. Falls der Teilnehmer durch Rubbeln der 3 Felder in jedem von ihnen ein identisches Piktogramm entdeckt, das das zu gewinnende Los darstellt, hat der Teilnehmer das Los gewonnen. Gewinnt der Teilnehmer ein Los, muss er den Gewinnschein einem der Verkäufer zeigen, der ihm das gewonnene Los aushändigt. Der Preis muss spätestens am 31 August 2016 abgeholt werden, anderenfalls verliert der Gewinnberechtigte alle Rechte auf den Preis. 2. Die Nieten (die nicht 3 Mal dasselbe Piktogramm zeigen) können vom Teilnehmer aufbewahrt werden, dessen Familie bis zum 31.8.2016, auf Vorlage der Niete an der Kasse von Walibi Belgium oder Bellewaerde, einen Rabatt von 6 € auf den an den Kassen von Walibi Belgium und Bellewaerde auf den angezeigten Eintrittspreis für Erwachsene erhält. Dieses Angebot ist gültig bis zum 31.08.2016 für maximal 5 Personen. 5. Preise 1. 2. 3. 4. 5. 6. Die den Gewinnern zuerkannten Preise im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs sind: 600 x 1 Teppanyaki-Gerät von Fritel 300 x 1 Eintritt für Walibi 300 x 1 Eintritt für Bellewaerde 9000 x 1 Los Win for Life (im Wert von 1 €) 9000 x 1 Sauce Devos Lemmens 30 000 x 3 Würste nach Wahl 27 000 x 100 Extra-Punkte Die Preise dürfen unter keinen Umständen gegen ihren Gegenwert in Geld oder andere Preise eingetauscht werden. Die Preise sind persönlich und nicht übertragbar. Der Organisator behält sich allerdings das Recht vor, die Preise zu ersetzen durch andere Preise mit vergleichbarem oder höherem Wert, sowie Produkte durch Produkte in einer anderen Farbe, falls es aus beliebigen Gründen unmöglich sein sollte, die oben angegebenen Preise bereit zu stellen. Der Organisator lehnt jede Verantwortung für diese Substituierung ab. Jeder Teilnehmer kann feststellen lassen, daß sein Schein ein Gewinnschein ist, und seinen Preis in der Metzgerei Renmans abholen, in der ihm der Schein ausgehändigt worden ist. Die Feststellung der Art des Gewinns eines Scheins unterliegt den folgenden Kontrollmaßnahmen: A. Der Teilnehmer muss den Gewinnschein vorzeigen und abgeben, der von Renmans aufbewahrt wird; B. Renmans wird feststellen, ob für den Gewinnschein nicht bereits ein Preis ausgehändigt worden ist. Ist der Preis nicht direkt disponibel, wird Renmans dem Gewinner ein Datum mitteilen, zu dem der Preis zur Verfügung stehen wird. Die Preise, die nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Zurverfügungstellung oder vor dem 31.08.2016 eingefordert werden, bleiben im Besitz von Renmans. 6. Betrug 1. 2. Renmans ist berechtigt, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen, die die vorliegende Wettbewerbsordnung nicht respektieren. Dieser Ausschluss kann jederzeit und ohne vorhergehende Mitteilung erfolgen. Jede nicht korrekte oder fälschliche Information oder jeder Verstoß gegen die Wettbewerbsordnung führt zur sofortigen Disqualifizierung des Teilnehmers, und im gegebenen Fall zur sofortigen Rückgabe der gewonnenen Preise an Renmans. 7. Verschiedenes 1. Renmans behält sich vor, die Preise zu ändern, die Dauer des Wettbewerbs zu verlängern oder zu kürzen bzw. den Wettbewerb aus außergewöhnlichen Umständen zu annullieren. Ebenso lehnt Renmans jede Verantwortung für die Preise und ihre Verwendung ab. 2. Die Organisatoren des Wettbewerbs behalten sich vor, die Maßnahme oder ihren Ablauf zu ändern, falls unvorhersehbare Umstände oder solche, die sich ihrer Kontrolle entziehen, dies rechtfertigen. Weder Renmans noch ein anderer Beteiligter kann verantwortlich gemacht werden, wenn, im Fall höherer Gewalt, der Wettbewerb unterbrochen, verschoben, annulliert werden muss oder bestimmte Bedingungen abgeändert werden müssen. 3. Es wird keinen Briefwechsel oder Telefonverkehr über den vorliegenden Wettbewerb geben, weder während noch nach dem Wettbewerb. 8. Streitsachen 1. 2. 3. Wird eine Regelung oder werden mehrere Regelungen der vorliegenden Wettbewerbsordnung für nichtig oder unausführbar erklärt, bleiben die anderen Klauseln mit ihrer Tragweite in Kraft. Die Wettbewerbsordnung unterliegt einzig der belgischen Rechtsprechung. Allein die belgischen Gerichte sind zuständig. Eventuelle Streitsachen unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Hennegau, Abteilung Mons.