Informationsbroschüre über die
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Informationsbroschüre über die
LANDRATSAMT AUGSBURG - Lebensmittelüberwachung - MUSTER Informationsbroschüre über die Dokumentationspflicht des Eigenkontrollsystems für Lebensmittelunternehmer die gemäß den Grundsätzen des HACCP nach Art. 5 VO (EG) 852/2004 einzurichten sind. Herausgeber im Sinne des Bayerischen Presserechts: Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg Folgende Dokumentationen des Eigenkontrollsystem sind zu führen Eigenkontrollsystem: HACCP Reinigungs- und Desinfektionsplan Schädlingsbekämpfung Betriebspläne Temperaturüberwachung Personalschulung Rückverfolgbarkeit / Havariekonzept Personalgesundheit / Infektionsschutzgesetz Zusatzstoff- / Allergenkennzeichnung Kennzeichnung auf der Speisekarte, Speiseplan, Aushang gem. § 9 Abs. 1 Satz 5 ZZulV Getränkeschankanlagen: Gefährdungsbeurteilung Sämtliche Dokumente sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren! Tägliche Reinigung: z.B.: Genutzte Arbeitsflächen, Maschinen, Gegenstände (Messer, Schneidebretter…) sind hier nicht aufgeführt! Reinigungsplan/Kontrollplan Reinigung wöchentlich 01 Abfallbehälter innen und außen 02 Fußböden, Bodenabläufe 03 Arbeitsgeräte, Maschinen (…) 04 LM-Behälter (Gewürzdosen, Kisten, Transportbehälter…) 05 Arbeitstische, Theken, Arbeitsgeräte 06 Sozialräume, Personal-WC 07 Häufige Kontaktflächen ( Griffe, Oberflächen…) Bemerkung / Vorgaben 08 09 Warenbestände (Mindesthaltbarkeit/Qualität/Verpackung) 10 Reinigung 14-tägig 30 Türen, Fußböden, Toiletten, Waschbecken 31 Lieferfahrzeuge 32 Außenbereich, Anlieferung, Abfall – und Wertstofflager 33 34 Reinigung monatlich Kühlräume und -einrichtungen (Regale, Türen, Oberflächen…) 50 Kühlschränke, -schubladen, Innenraum Taschenlampe 51 Abzugshauben, Filter, Lüftungsgitter 52 Trockenlager auch Gespinnste entfernen! 53 Schubladen, Fächer… aufräumen, auswischen 54 55 Reinigung vierteljährlich Oberseite Einrichtungsgegenstände (Hängeschränke, Regale, 70 71 Rohrleitungen…) Fensterbänke, Transportwägen, Lichtschächte… 72 73 Reinigung halbjährlich Lampenabdeckungen, Lichtschalter und Steckdosen, 90 91 Kabel und Stecker Spülmaschine Silikonfugen, Wenn möglich Einrichtung und Rand- und Eckbereiche, unter Einrichtungen, Schränken… Maschinen wegrücken 93 Tiefkühler / Tiefkühltruhen abtauen, Grundreinigung 94 Kühlaggregate (Lamellen, Schutzgitter...) Taschenlampe 92 Reinigungslappen täglich tauschen. Kochwäsche! Schwämme, Topfreiber, Bürsten täglich gründlich auswaschen und luftig (Gitter, Haken…) ablegen! Lappen / Tücher unter Schneidebretter täglich wechseln. Schneidebretter nach Reinigung aufstellen! Tägliche Reinigung: z.B.: Genutzte Arbeitsflächen, Maschinen, Gegenstände (Messer, Schneidebretter…) sind hier nicht aufgeführt! Reinigungsplan/Kontrollplan Reinigung wöchentlich 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 Reinigung 14-tägig 30 31 32 33 34 35 36 37 Bemerkung / Vorgaben Reinigung monatlich Bemerkung / Vorgaben 50 51 52 53 54 55 56 57 Reinigung vierteljährlich 70 71 72 73 74 75 76 Reinigung halbjährlich 90 91 92 93 94 95 96 97 Reinigungslappen täglich tauschen. Kochwäsche! Schwämme, Topfreiber, Bürsten täglich gründlich auswaschen und luftig (Gitter, Haken…) ablegen! Lappen / Tücher unter Schneidebretter täglich wechseln. Schneidebretter nach Reinigung aufstellen! Nachweis / Unterschrift über durchgeführte Reinigung Woche Kalenderjahr: __________________ 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 wöchentlich 14-tägig monatlich Woche wöchentlich 14-tägig monatlich Woche wöchentlich 14-tägig monatlich Monat 3-monatl. Halbjährl. BEMERKUNG: Januar Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. Nachweis / Unterschrift über durchgeführte Reinigung Woche Kalenderjahr: __________________ 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 wöchentlich 14-tägig monatlich Woche wöchentlich 14-tägig monatlich Woche wöchentlich 14-tägig monatlich Monat 3-monatl. Halbjährl. BEMERKUNG: Januar Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. Temperaturanforderungen und -empfehlungen für Lebensmittel I. Allgemeine Grundsätze *Beim Herstellen, Behandeln, dem Transport, der Lagerung sowie dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln spielt die Einhaltung der Temperatur eine entscheidende Rolle, um eine unerwünschte Vermehrung von Mikroorganismen zu vermeiden bzw. zu verlangsamen. *Leichtverderbliche Lebensmittel sind Lebensmittel, die in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderben und deren Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann. Es sind damit solche Lebensmittel gemeint, die ohne ausreichende Kühlung nach kurzer Zeit verderben und zu einer gesundheitlichen Gefahr für den Verbraucher werden können. Mangelhafte Kühlung ist der Hauptgrund für Lebensmittelinfektionen! Höchsttemperaturen für leichtverderbliche Lebensmittel, die in keinem Fall überschritten werden dürfen. Eine kühlere Lagerung gewährt in jedem Fall eine höhere Produktsicherheit. Temperatur max. °C Lebensmittel, frisch Fisch, frisch +2 Krebs- und Weichtiere, gekocht +2 Frische Innereien (Schlachtnebenprodukte) +3 Hackfleisch und Hackfleischzubereitung +4 Geflügel, Geflügelfleisch +4 Federwild +4 Hasen, Kleinwild +4 Eiprodukte, vorbehandelt oder nicht vorbehandelt +4 Fleisch, frisch und Fleischerzeugnisse +7 roheihaltige Lebensmittel, z.B. Mayonnaisen, Tiramisu +7 Feinkost, Obst- und Gemüsesalate +7 Konditorwaren mit nicht durch erhitzten Füllungen oder Auflagen +7 Räucherfisch, Marinaden, Fischerzeugnisse +7 Hühnereier ab dem 18. Tag nach dem Legen Eier immer in geschlossenen Behältnissen lagern. +8 Milch, frisch (Vorzugsmilch) +8 Käse, Butter, Milcherzeugnisse +10 Muscheln, lebend +10 Tiefgefrorene Lebensmittel -18 Speiseeis bei loser Abgabe -10 II. Temperaturkontrolle *Kühl- und Tiefkühleinrichtungen müssen mit Thermometern ausgestattet sein. *Die Temperaturen müssen regelmäßig kontrolliert werden. *Werden die Grenztemperaturen überschritten, sind die erforderlichen Maßnahmen (Temperatur nachregeln, Kundendienst anfordern o.a.) durchzuführen. *Die einzuhaltenden Temperaturen können den Verpackungen, Lieferscheinen oder Begleitpapieren entnommen werden. III. Was ist bei der Kühlung von Lebensmitteln zu beachten? *Die vom Hersteller eines Lebensmittels mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum vorgegebene Temperatur ist einzuhalten. *Die Kühlung allein kann die Vermehrung von Verderbniserregern, aber auch von einigen Krankheitserregern nur verlangsamen, nicht aber verhindern. *Die Vermehrung von Mikroorganismen ist ebenfalls abhängig von der Lagerdauer. *Beim Abkühlen heißer Lebensmittel sollte der Bereich zwischen +65°C und +10°C innerhalb von drei Stunden durchschritten werden, um eine Keimvermehrung so gering wie möglich zu halten. Dabei spielen Kühlbedingungen wie Lufttemperatur und -geschwindigkeit, Produktgewicht, Produktvolumen sowie die Art der Verpackung eine entscheidende Rolle. IV. Temperaturempfehlungen für heiß zu haltende Lebensmittel *Bei verzehrfertigen, heiß zu haltenden Speisen sollte eine Produkttemperatur von mindestens +65°C eingehalten werden. Um einerseits z. B. das Auskeimen von Sporenbildnern oder die Vermehrung thermophiler Keime zu verhindern und andererseits Nachgareffekte (weiteres Erweichen der Zellstrukturen, Geschmacks-, Vitamin- und Farbverluste vor allem bei Gemüse) sowie Austrocknungserscheinungen zu vermeiden, sollte die Dauer der Heißhaltung auf etwa 3 Stunden begrenzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in der DIN (1) 10508 über Temperaturen für Lebensmittel und in den deutschsprachigen Suchmaschinen. (1) DIN Deutsches Institut für Normen e.V. Dokumentation der Temperaturkontrollen Raum/Gerät Solltemperatur ___________ _____________ _____________ _____________ _______°C ________°C ________°C ________°C ======================================================================== Datum ___________ __________ Datum und Maßnahmen bei abweichender Temperatur: ____________ __________ Unterschrift Wareneingang/Rückverfolgbarkeit Die Wareneingangkontrolle auf - Vollständigkeit Frische Beschädigung Lieferung der bestellten Menge Verbrauchs- bzw. Mindesthaltbarkeitsdatum Einhaltung der spezifischen Produkttemperaturen Erfolgt üblicherweise auf dem Lieferschein. Zusätzlich hierzu ist noch die Liefertemperatur der kühlpflichtigen Lebensmittel zu erfassen. Dies ist auf dem Lieferschein neben der Unterschrift durchzuführen. Der Lieferschein ist mindestens 2 Jahre in der Betriebsstätte aufzubewahren und dient auch der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln. Stichprobenartig ist auch die Sauberkeit des Lieferfahrzeuges zu überprüfen. Beispiel Lieferschein der Firma XY __________________ Ware/Verpackung Temperatur bei Anlieferung in °C __________ Zustand der Ware ______________________ Wenn das MHD/Verbrauchsdatum, die Verpackung oder Temperatur nicht in Ordnung sind, sollte die Annahme verweigert und dies vermerkt werden. Eingeleitete Maßnahmen _____________________________________________ __________________________________________________________________ Datum und Unterschrift Personalschulung/Personalunterweisung Datum: _______________________________ Dauer: _______________________________ Die Unterweisung erfolgte durch: _______________________________ Inhalte: ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ An der Unterweisung nahmen teil: Name 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Datum: ______________ Unterschrift des Durchführenden: ____________________ Unterschrift (Teilnehmer) Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz Datum: ________________________________ Dauer: ________________________________ Die Belehrung erfolgte durch: ________________________________ An der Belehrung nahmen teil: Name Unterschrift (Teilnehmer) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Datum: _______________ Unterschrift des Durchführenden: _____________________ Schädlingsbekämpfung / Schädlingskontrolle Abhängig von Betriebsgröße, den baulichen Strukturen und den vorhandenen Lebensmitteln, ist in regelmäßigen Abständen, durch eine verantwortliche Person eine Durchsicht sämtlicher Betriebsräume auf möglichen Schädlingsbefall (Motten, Nager, Schaben usw.) durchzuführen. Bei Schädlingsbefall sind Gegenmaßnahmen einzuleiten, z. B. Beauftragung einer Schädlingsbekämpfungsfirma. Ausbringen von Giftködern und eine Schädlingsbekämpfung mit Giften darf nur durch eine Fachfirma erfolgen. Schädlingskontrolle und Bekämpfung Verantwortliche Personen: Kontrolle auf Schädlingsbefall Datum Betriebsbereich Wenn ja, was? Kot, Insekten Fraßstellen … Schädlingsbekämpfung Datum Wer? Firma Maßnahme: Köder, Fallen, … Unterschrift Bemerkung:__________________________________________________________ _________________________________________________________________ Kenntlichmachung einzelner Zusatzstoffe (nach § 9 Abs. 1 bis 5 ZZulV) auf Speisekarten und Speiseplänen. Das müssen Sie angeben: Diese Zusatzstoffgruppen müssen in den Speisekarten wie folgt angegeben werden: Art der Zusatzstoffe E-Nummer Kenntlichmachung bei loser Ware Farbstoffe E 100 – E 180 „mit Farbstoff“ Konservierungsstoffe E 200 – E 219, E 230 – E 235, E 239, E 249 – E 252 E 280 – E 285, E 1105 Bei ausschließlicher Verwendung von E 249 – E 250 E 251 – E 252 oder einem Gemisch „mit Konservierungsstoff“ oder „konserviert“ auch zulässig: „mit Nitritpökelsalz“ “mit Nitrat“ Beispiele für Lebensmittel, die diese Zusatzstoffe enthalten können Alkoholfreie Getränke, Speiseeis, Desserts, Lachsersatz, Obstsalat, Backwaren mit Füllungen/Verzierungen Lachsersatz, Feinkostsalate (Fleischsalat, Kartoffelsalat), Mayonnaisen, Sauerkonserven (Essiggurken, Oliven) Kartoffelklöße, Käse, Anchosen, Fleischerzeugnisse “Mit Nitritpökelsalz und Nitrat“ Antioxidationsmittel E 310 – E 321 „mit Antioxidationsmittel“ Trockensuppen, Brühen, Würzmittel, Schinken, div. Getränke Geschmacksverstärker E 620 – E 635 „mit Geschmacksverstärker“ Gewürzmischungen, Aromazubereitungen, Trockensuppen, Fleischerzeugnisse, Soßen Schwefeldioxid / Sulfite E 220 – E 228 ab 10 mg /kg !!! „geschwefelt“ Essig, Trockenobst (z.B. Rosinen), Kartoffelerzeugnisse (Klöße), Meerrettich Eisensalze E 579, E 585 “geschwärzt” Schwarze Oliven Stoffe zur Oberflächenbehandlung E 901, E 904, E 912, E 914 „gewachst“ Citrusfrüchte, Melonen, Äpfel, Birnen “mit Süßungsmittel(n)”, Süßstoffe E 950 – E 952, E 954, E 955, E 957, E 959, E 960 bei Aspartam (E 951) und Aspartam- (wieso Bindestrich?) Acesulfamsalz (E 962) zusätzlich: Süß-saure Konserven, Soßen, Senf, Feinkostsalate, brennwertverminderte Lebensmittel (z.B. Joghurt, Cola-Getränke), Diabetiker Back- und Süßwaren (z.B. in Cafés) “enthält eine Phenylalaninquelle“ Andere Süßungsmittel (Zuckeralkohole) E 420, E 421, E 953, E 965 – E 967 Phosphate E 338 – E 341, E 450 – E 452 Bei Zuckeralkoholen mit mehr als 10 % Gehalt zusätzlich: „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ Anmerkung: Wenn Sorbit (E 420) als Stabilisator verwendet wird, ist eine Kenntlichmachung nicht erforderlich! “mit Phosphat” Brühwürste, Kochschinken, Anmerkung: Eine Kenntlichmachung ist nur bei Verwendung in Fleischerzeugnissen vorgeschrieben. Weitere Regelungen für Zutaten, die den Zusatzstoffen in der Kenntlichmachung gleichgestellt sind (ohne E-Nummer): Coffein /Koffein „coffeinhaltig“/“koffeinhaltig“ Alkoholfreie coffeinhaltige Erfrischungsgetränke Chinin, Chininsalze „chininhaltig“ Bitter-Lemon, Tonic Water Kennzeichnungsregelungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel oder Zutaten aus gentechnisch veränderten Lebensmitteln: Nach der Verordnung (EG) 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel sind alle Lebensmittel zu kennzeichnen, die: - gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten - aus GVO bestehen - aus GVO hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden. Zutaten mit gentechnisch veränderten Organismen „gentechnisch verändert“, (?) „aus gentechnisch verändertem......... hergestellt“ Soja, Mais Gentechnisch veränderte Organismen „enthält Sojaöl, aus gentechnisch veränderten Sojabohnen hergestellt“ Salat- oder Fritieröl aus gentechnisch veränderten Sojabohnen Kenntlichmachung der allergenen Zutaten: Eine Kennzeichnung der aufgelisteten Allergene ist seit 2015 bei allen Lebensmitteln vorgeschrieben. Neu ist, dass auch bei unverpackter Ware (z.B. an der Bedienungstheke oder im Restaurant) eine Information über Allergene verpflichtend ist. Die Information kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. Im Falle der mündlichen Information muss eine schriftliche Dokumentation auf Nachfrage leicht erhältlich sein. Diese kann auf Grundlage der von den Verbänden entwickelten Anregungen z.B. als Kladde, Informationsblatt, Rezeptangaben oder Ähnlichem erfolgen - wie schon jetzt bei angabepflichtigen Zutaten. In der Verkaufsstätte muss es darauf einen deutlichen Hinweis geben Quelle(BMEL Startseite gesunde Ernährung, sichere Lebensmittel Lebensmittel-Kennzeichnung So sieht eine Musterspeisekarte aus! (Diese ist jedoch weder vollständig noch rechtsverbindlich) Bezeichnung Menge Preis Die in dieser Musterspeisekarte genannten Zusatzstoffe müssen nicht in den von Ihnen verarbeiteten Produkten enthalten sein. Fragen Sie deshalb bei Ihrem Metzger, Bäcker, Konditor, Lieferant nach! ist bei Getränken anzugeben Bemerkungen Suppen Nudelsuppe (4) 2,28 € Kartoffelsuppe mit 1 Paar Wiener Würstel 4,35 € (4; 7;15) Gulaschsuppe mit Brot (2) 3,58 € im Brot könnte ein Konservierungsstoff sein Weinbergschnecken mit Kräuterbutter und Toast (2) 2,56 € Achatschnecken sind keine Weinbergschnecken, Etikett beachten! Gefüllte Tomaten und Fleischsalat (2 ;4; 7) 2,56 € Wurstplatte mit Schinken, Gewürzgurke (Sü- 4,35 € Kalte Gerichte und Vorspeisen ßungsmittel) Schweizer Wurstsalat (aus Regensburgern) mit Gewürzgurke (Süßungsmittel) und Allgäuer Emmentaler (2; 4;7, 15) (Absatz weg) 4,10 € Lachsbrot mit Zwiebel und Ei garniert 2,05 € Wenn kein Hinterschinken, dann angeben: Vorderschinken, Formfleischvorderschinken usw. Lachsersatz angeben Würste Bockwurst mit Kartoffelsalat (1; 2; 4; 5; 7; 15) 2,05 € 2 Paar Wiener mit Brot (2; 4; 7; 15) 2,82 € Pizza Pizza Salami (1; 2; 3; 4; 15) 4,56 € Keine Plockwurst Pizza Schinken (2; 4; 15) 4,71 € Wenn kein Hinterschinken, dann in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung angeben: Vorderschinken, Formfleischvorderschinken, Formvorderschinken usw. 11,52 € Kalbfleisch, sonst Tierart angeben 12,29 € Kalbfleisch, sonst Tierart angeben 13,82 € Großgarnelen? Etikett beachten! Hauptgerichte Wiener Schnitzel mit Kartoffelsalat (2; 5) Rahmgeschnetzeltes mit Spätzle (1; 5) (Zahl hinters Komma – Absatz weg) Scampi Bezeichnung Menge Preis Bemerkungen Dessert Speiseeissorten angeben !!! z.B. Fruchteis, Milcheis, Einfacheiscreme Eisbecher (1; 11) 3,43 € Fruchtsalat (1; 2; 11) 2,56 € Kuchen 2,30 € Zusatzstoffe erfragen und angeben Getränke Bier vom Fass hell, XY-Brauerei 0,5 l 2,30 € Angaben: Art, Brauerei, Menge, Preis Pils vom Fass, XY-Brauerei 0,3 l 1,64 € Bier mit der Angabe "nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut" darf keinen Farbstoff und keine Süßungsmittel enthalten. Puma Bier, XY-Brauerei, Mexiko (1 ; 11) 0,33 l 2,05 € Ausländische Biere können Zusatzstoffe enthalten, Angabe erforderlich Radler (11) 0,5 l Biermischgetränk Wein Farbe, Herkunft, Sorte, Qualitätsstufe angeben Spirituosen Bols blau (1) 2 cl 2,30 € Bei Spirituosen den Alkoholgehalt mit angeben Campari (1) 2 cl 2,30 € z.B. alc. ....% vol Cognac 2 cl 4,10 € "Cognac" geschützte Herkunftsmarke sonst Weinbrand Heißgetränke Kaffee / Tee Mengenangabe Glas, Tasse, Kännchen ist ausreichend Glas Tee mit Rum 1,79 € Rumverschnitt angeben Glas Glühwein 1,54 € Weinhaltiges Getränk, nicht Wein Die mit * gekennzeichneten Getränke sind nicht teurer, als das billigste alkoholische Getränk in gleicher Menge (Bier hell). Diese Angabe ist nicht vorgeschrieben, wäre aber Service am Gast. Nicht alkoholische Getränke Fanta (1; 3) 0,3 l 1,28 € Cola (1; 3; 9) 0,2 l 1,02 € Cola light (1; 3; 9; 12) * 0,2 l 1,02 € Bitter Lemon (10) 0,2 l 1,54 € Apfelsaft * 0,2 l 2,05 € Qualität angeben! Saft Apfelfruchtsaftgetränk * 0,4 l 1,79 € Qualität angeben! Fruchtsaftgetränk Orangennektar * 0,2 l 1,54 € Qualität angeben! Nektar Red Bull (10; 14) 0,2 l 2,30 € 1) mit Farbstoff, 2) mit Konservierungsstoff, 3) mit Antioxidationsmittel, 4) mit Geschmacksverstärker, 5) geschwefelt, 6) geschwärzt, 7) mit Phosphat, 8) mit Milcheiweiß (Absatz weg) (9) koffeinhaltig, 10) chininhaltig, 11) mit Süßungsmittel, 12) enthält eine Phenylalininquelle, 13) gewachst, 14) mit Taurin, 15) mit Nitritpökelsalz Hinweise zum Betrieb einer Getränkeschankanlage 2005 wurden die rechtlichen Vorgaben für Schankanlagen grundlegend geändert. Um Ihnen einen Überblick über die seither geltenden Bestimmungen zu geben, wurde dieses Faltblatt erstellt. DOKUMENTATION Das bis 2005 notwendige „Betriebsbuch“ ist in der Form zwar nicht mehr vorgeschrieben, es ist aber weiterhin eine entsprechende Dokumentation notwendig. Diese soll enthalten: - Anlagenbeschreibung - Sicherheitsüberprüfung vor Erstinbetriebnahme - Gefährdungsanalyse - Wiederkehrende Prüfung - Änderungen - Mitarbeitereinweisung - Reinigung WER MACHT WAS ? Errichter der Anlage - Anlagenbeschreibung - Sicherheitsüberprüfung vor Erstinbetriebnahme - Änderungen Betreiber - Gefährdungsanalyse (evtl. zusammen mit befähigter Person) - Dokumentation der Reinigung - Mitarbeitereinweisung Befähigte Person - Wiederkehrende Prüfung Eine befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderliche Fachkenntnis zur Prüfung der (jeweiligen) Arbeitsmittel verfügt. Beispiel: Ein Sachkundiger, der sich aufgrund von Weiterbildungen auf dem Laufenden gehalten hat. WAS SIND DIE JEWEILIGEN AUFGABEN? Anlagenbeschreibung Enthält eine Beschreibung der installierten Anlage. Sicherheitsüberprüfung Hier wird überprüft, ob die Anlage betriebssicher ist und keine technischen Mängel aufweist. Gefährdungsanalyse Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die notwendigen sicherheitstechnischen Maßnahmen für das Betreiben einer Schankanlage zu ermitteln und festzulegen. Hier kann sich der Betreiber auch der Hilfe einer befähigten Person bedienen. Eine Getränkeschankanlage birgt mehrere Risiken und Gefahren hinsichtlich chemischer, mikrobiologischer und physikalischer Art, z.B.: 1) Erstickungs- und Vergiftungsgefahren durch Kohlendioxidanreicherung oder Sauerstoffmangel in Druckgas- und/oder Getränkelagerräumen 2) Explosionsgefahren durch die Überschreitung des zulässigen Betriebsdruckes infolge des Einbaues fehlerhafter, beschädigter oder falscher Bauteile für Getränkeschankanlagen 3) Unsachgemäß installierte Elektrik 4) Fehlende Handläufe 5) Verunreinigte schimmelige Räume Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefahren ist durch geeignete Maßnahmen/Abhilfen nach dem TOP-Prinzip (Arbeitsschutzprinzip) entgegen zu wirken. T = 1. Technische Gefahrenvermeidung z.B. Gaswarnanlage, technische Lüftung O =2. Organisatorische Gefahrenvermeidung z.B. Warnschild P = 3. Personelle Gefahrenvermeidung z.B. unabhängige Sauerstoffversorgung, jährliche Schulung der Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Fragen. Der Betreiber / Unternehmer oder die befähigte Person haben die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der Prüfungen aufzuzeichnen und jederzeit aktuell zur Verfügung zu halten. Mitarbeitereinweisung Der Betreiber einer Schankanlage ist verpflichtet, alle Mitarbeiter, die mit der Schankanlage arbeiten, entsprechend zu unterweisen. Wiederkehrende Prüfung Schankanlagen sind in einem regelmäßigen Turnus auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Bis 2005 war ein 2-jähriger Zyklus vorgeschrieben, jetzt wird der zeitliche Abstand der Überprüfung durch die Gefährdungsanalyse festgelegt. Die Beibehaltung eines 2-jährigen Turnus wird empfohlen. Änderungen: Alle Änderungen an der Schankanlage (auch Austausch von Teilen) darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden und ist zu dokumentieren. Reinigung Die bisherige 14-tägige Reinigung wird nicht mehr als ausreichend angesehen. Auch wenn der Betreiber die Reinigung der Schankanlage vergibt, ist er für das Ergebnis der Reinigung verantwortlich. Besondere Intervalle: vor Inbetriebnahme vor und nach Unterbrechungen von mehr als einer Woche Wechsel der Getränkeart: z.B. Bier auf Spezi täglich mit Luft in Berührung kommende Teile (wie bisher) Leitungsanschlussteile und Zapfkopf bei Fasswechsel Allgemeine Intervalle: Bier: 7 Tage Fruchtsäfte und -nektare: täglich Stilles Wasser, AfB (alkoholfreies Bier): 1-7 Tage Wein, AfG (alkoholfreie Getränke) mit CO2: 7-14 Tage Grundstoff (Postmix), Spirituosen: 30-90 Tage Wie erfolgt die Reinigung? Die reine Schwammkugelreinigung ist nach DIN-Norm 6650-6 nicht ausreichend! Eine chemische, besser eine chemisch-mechanische Reinigung und ggf. Desinfektion ist erforderlich. Der BETREIBER einer Getränkeschankanlage ist verantwortlich für die Hygiene, die Sicherheit der Anlage, die durchgeführten Prüfungen und die ordnungsgemäße Führung der Dokumentation.