amtsblatt - Kreis Borken
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AMTSBLATT für den Kreis Borken Herausgeber: Der Landrat des Kreises Borken Jahrgang: Ausgabe: Datum: Datum 22.01.2016 26.01.2016 28.01.2016 02.02.2016 22.01.2016 26.01.2016 29.01.2016 01.02.2016 01.02.2016 42 3/2016 02.02.2016 Inhalt Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen Seite 1-3 Bekanntmachungen gemäß § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UPVG) vom 24. Februar 2010 (BGBI. I Seite 94) in der derzeit gültigen Fassung Einladung zur Mitgliederversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Schlinge“ am 17. Februar 2016 Kraftloserklärungen von Sparurkunden der Sparkasse Westmünsterland 3-4 Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen Herrn Murat Özdere, geboren am 05.12.1978 in Gronau, zuletzt wohnhaft in Veilchenstr. 1, 48599 Gronau, ist ein Bescheid vom 14.01.2016, Aktenzeichen 32 30 32/1081, zuzustellen. 4-5 5 Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. 46325 Borken, 22.01.2016 Kreis Borken Der Landrat Fachbereich 32 Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Im Auftrag Heinz Beckmann Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 1176, Etage 1C, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Herrn Murat Özdere geboren am 05.12.1972 in Gronau, zuletzt wohnhaft in 48599 Gronau, Veilchenstr. 1 Rechtsgrundlage: § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt. ist ein Bescheid vom 11.01.2016, Aktenzeichen 36.4 O-Ent-1, zuzustellen. Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2034, Etage 0A, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zuge- Das Amtsblatt für den Kreis Borken liegt bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur kostenlosen Mitnahme aus und ist über den Internetauftritt des Kreises Borken (www.kreis-borken.de) abrufbar. Einzellieferung erfolgt gegen Portoerstattung oder kostenlos per E-Mail. Das Amtsblatt kann auch laufend per E-Mail bezogen werden. Dieses Angebot ist kostenlos. Auf dem Postwege ist ein laufender Bezug im Jahresabonnement gegen ein Entgelt von 40,00 € möglich. Anforderungen richten Sie bitte an die Kreisverwaltung Borken - Stabsstelle -, Burloer Straße 93, 46325 Borken. 3 Amtsblatt für den Kreis Borken 02.02.2016 Herrn Walter Büning, geboren am 08.04.1964 in Ahaus, zuletzt wohnhaft in 46354 Südlohn, Nordring 4, stellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Rechtsgrundlage: § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. ist ein Bescheid vom 02.02.2016, Aktenzeichen 51.20.UV.26394, zuzustellen. Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2229, Etage 2A, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. 46325 Borken, 26.01.2016 Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Verkehr Rechtsgrundlage: § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Im Auftrag Stienen Herrn Edwin Hasslöver, geboren am 14.02.1970 in Enschede/NL, zuletzt wohnhaft in Veldhaarweg 6, 7546 RJ Enschede/NL, ist ein Dokument vom 22.04.2015, Aktenzeichen 32 31 41, zuzustellen. 46325 Borken, 02.02.2016 Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Jugend und Familie Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 1176, Etage 1 C, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Im Auftrag Steiner Herrn Danut Jivan, geboren am 30.06.1978 in Ors. Jimbolia Jud. Timis Rechtsgrundlage: § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. ist ein Bescheid vom 02.02.2016, Aktenzeichen 51.20.UV.24985/27588/31721, zuzustellen. Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2229, Etage 2A, eingesehen und von dem Betroffenen in Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. 46325 Borken, 28.01.2016 Kreis Borken Der Landrat Fachbereich 32 Rechtsgrundlage: § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung. Im Auftrag Heinz-Josef Beckmann Seite 2 3 Amtsblatt für den Kreis Borken 02.02.2016 Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechts-verluste drohen. Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Die Entscheidung wird hiermit gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bekannt gegeben. 46325 Borken, 02.02.2016 Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Natur und Umwelt 662212/55004 Borken, den 22. Januar 2016 Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Jugend und Familie Im Auftrag Steiner Im Auftrag gez. Cordula Thume Bekanntmachungen gemäß § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I Seite 94) in der derzeit gültigen Fassung Mit Schreiben aus Oktober 2015 beantragt Frau Maria Konert, Estern 3, 48712 Gescher die Erteilung einer Plangenehmigung für die Herstellung einer Niederwasserblänke auf dem Grundstück Gemarkung Estern, Flur 5, Flurstück 119. Anträge auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt im Sinne der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW), Vorhabentyp 3. Mit Schreiben vom 26.10.2015 beantragt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Wahrkamp 30, 48653 Coesfeld die Erteilung einer Plangenehmigung für die abschnittsweise Verrohrung des Gewässers Nr. 131 – Zufluss zur Berkel – sowie die Anpassung des Gewässerverlaufes im Zuge des Baues eines Rad-/Gehweges zwischen Gescher und Holtwick auf den Grundstücken Gemarkung Bueren , Flur 17, Flurstück 39 und Gemarkung Harwick, Flure 19,20, Flurstücke 112,42. Gemäß § 1 UVPG NRW i.V.m. § 3c UVPG ist anhand der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob für ein solches Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Unter Berücksichtigung der Kriterien des UVPG wurde das Vorhaben geprüft. Es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte daher verzichtet werden. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt im Sinne der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW), Vorhabentyp 3. Die Entscheidung wird hiermit gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bekannt gegeben. Gemäß § 1 UVPG NRW i.V.m. § 3c UVPG ist anhand der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob für ein solches Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Borken, den 26. Januar 2016 Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Natur und Umwelt 662212/54989 Unter Berücksichtigung der Kriterien des UVPG wurde das Vorhaben geprüft. Es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte daher verzichtet werden. Im Auftrag gez. Cordula Thume Mit Schreiben vom 04.10.2013 beantragt die Stadt Rhede, Rathausplatz 9, 46414 Rhede die Erteilung einer Plangenehmigung für die Errichtung des Regenrückhaltebecken „Heetkamp“ im Hauptschluss des Gewässers Nr. 4050 des Wasser- und Bodenverbandes „Rheder Bach“ auf dem Grundstück Gemarkung Rhede, Flur 3, Flurstück 405. Seite 3 3 Amtsblatt für den Kreis Borken 02.02.2016 Die Entscheidung wird hiermit gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bekannt gegeben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt im Sinne der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW), Vorhabentyp 3. Borken, den 29. Januar 2016 Gemäß § 1 UVPG NRW i.V.m. § 3c UVPG ist anhand der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob für ein solches Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Natur und Umwelt 662212/54964 Im Auftrag gez. Cordula Thume Unter Berücksichtigung der Kriterien des UVPG wurde das Vorhaben geprüft. Es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte daher verzichtet werden. Einladung zur Mitgliederversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Schlinge“ am 17. Februar 2016 Die Entscheidung wird hiermit gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bekannt gegeben. Am Mittwoch, den 17 . Februar 2016 um 19:30 Uhr findet im Gasthaus Nagel, Kirchplatz 8, 46354 Südlohn, eine Mitgliederversammlung statt. Borken, den 26. Januar 2016 Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Natur und Umwelt 662514/53418 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht durch den Verbandsvorsteher 2. Neuwahl des Verbandsausschusses a) Bekanntgabe der von der Gemeinde und den Städten gewählten Ausschussmitglieder und deren Vertreter (Stadt Gescher 1), (Stadt Velen 1), (Gemeinde Südlohn - in Abstimmung mit der Stadt Stadtlohn - 1) für die Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Städte/Gemeinde b) Wahl der Ausschussmitglieder der Gruppe Gewässeranlieger (5) und deren Vertreter Im Auftrag gez. Cordula Thum Mit Schreiben vom 16.11.2015 beantragt die Biologische Station Zwillbrock e. V., Zwillbrock 10, 48691 Vreden die Erteilung einer Plangenehmigung für die Anlage eines Kleingewässers auf dem Grundstück Gemarkung Wessum, Flur 1, Flurstück 66. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung findet an gleicher Stelle eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses und Vorstandes statt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt im Sinne der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW), Vorhabentyp 3. Tagesordnung: Gemäß § 1 UVPG NRW i.V.m. § 3c UVPG ist anhand der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob für ein solches Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. 1. Wahl des Vorstandes 2. Aufstellung der Jahresrechnung 2015 durch den Vorstand 3. Bericht über die Belegprüfung für das Jahr 2015 4. Entlastung des Vorstandes und des Rechners 5. Aufstellung Haushaltsplan 2016 a) Aufstellung durch den Vorstand b) Festsetzung durch den Ausschuss 6. Benennung der Schaubeauftragten für 2016 7. Verschiedenes Unter Berücksichtigung der Kriterien des UVPG wurde das Vorhaben geprüft. Es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte daher verzichtet werden. Ich weise darauf hin, dass die Mitgliederversammlung und die Ausschuss- und Vorstandssitzung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig sind. Seite 4 3 Amtsblatt für den Kreis Borken Zu den oben genannten Sitzungen darf ich Sie herzlich einladen. Wasser- und Bodenverband Obere Schlinge Der Verbandsvorsteher gez. Hermann Schulze Herking Kraftloserklärungen von Sparurkunden der Sparkasse Westmünsterland Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND erklärt die Sparurkunde mit der Nummer 337369532 hiermit für kraftlos. Ahaus / Dülmen, den 01.02.2016 SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND gez. Der Vorstand Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND erklärt die Sparurkunde mit der Nummer 337369540 hiermit für kraftlos. Ahaus / Dülmen, den 01.02.2016 SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND gez. Der Vorstand Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND erklärt die Sparurkunde mit der Nummer 337501662 hiermit für kraftlos. Ahaus / Dülmen, den 01.02.2016 SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND gez. Der Vorstand Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND erklärt die Sparurkunde mit der Nummer 337208839 hiermit für kraftlos. Ahaus / Dülmen, den 01.02.2016 SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND gez. Der Vorstand Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND erklärt die Sparurkunde mit der Nummer 337369557 hiermit für kraftlos. Ahaus / Dülmen, den 01.02.2016 SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND gez. Der Vorstand Seite 5 02.02.2016