amtsblatt - Kreis Borken

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amtsblatt - Kreis Borken
AMTSBLATT
für den Kreis Borken
Herausgeber: Der Landrat des Kreises Borken
Jahrgang:
Ausgabe:
Datum:
Datum
22.01.2016
26.01.2016
28.01.2016
02.02.2016
22.01.2016
26.01.2016
29.01.2016
01.02.2016
01.02.2016
42
3/2016
02.02.2016
Inhalt
Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen
Seite
1-3
Bekanntmachungen gemäß § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UPVG) vom 24. Februar 2010 (BGBI. I Seite
94) in der derzeit gültigen Fassung
Einladung zur Mitgliederversammlung des Wasser- und Bodenverbandes
„Obere Schlinge“ am 17. Februar 2016
Kraftloserklärungen von Sparurkunden der Sparkasse Westmünsterland
3-4
Benachrichtigungen über
öffentliche Zustellungen
Herrn Murat Özdere, geboren am 05.12.1978 in
Gronau, zuletzt wohnhaft in Veilchenstr. 1, 48599
Gronau,
ist ein Bescheid vom 14.01.2016, Aktenzeichen
32 30 32/1081, zuzustellen.
4-5
5
Sofern der Bescheid eine Ladung zu dem Termin
enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
46325 Borken, 22.01.2016
Kreis Borken
Der Landrat
Fachbereich 32
Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein
unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich
zugestellt.
Im Auftrag
Heinz Beckmann
Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in
Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 1176, Etage 1C,
eingesehen und von dem Betroffenen in
Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung
zwei Wochen vergangen sind.
Herrn Murat Özdere geboren am 05.12.1972 in
Gronau, zuletzt wohnhaft in 48599 Gronau,
Veilchenstr. 1
Rechtsgrundlage:
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz –
LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese
öffentliche Zustellung können Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein
unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich
zugestellt.
ist ein Bescheid vom 11.01.2016, Aktenzeichen
36.4 O-Ent-1, zuzustellen.
Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in
Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2034, Etage 0A,
eingesehen und von dem Betroffenen in
Empfang genommen werden. Er gilt als zuge-
Das Amtsblatt für den Kreis Borken liegt bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur kostenlosen Mitnahme aus und ist über
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Amtsblatt für den Kreis Borken
02.02.2016
Herrn Walter Büning, geboren am 08.04.1964 in
Ahaus, zuletzt wohnhaft in 46354 Südlohn,
Nordring 4,
stellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung
zwei Wochen vergangen sind.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz –
LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese
öffentliche Zustellung können Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine
Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
ist ein Bescheid vom 02.02.2016, Aktenzeichen
51.20.UV.26394, zuzustellen.
Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein
unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich
zugestellt.
Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in
Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2229, Etage 2A,
eingesehen und von dem Betroffenen in
Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung
zwei Wochen vergangen sind.
46325 Borken, 26.01.2016
Kreis Borken
Der Landrat
Fachbereich Verkehr
Rechtsgrundlage:
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz –
LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese
öffentliche Zustellung können Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine
Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Im Auftrag
Stienen
Herrn Edwin Hasslöver, geboren am 14.02.1970
in
Enschede/NL,
zuletzt
wohnhaft
in
Veldhaarweg 6, 7546 RJ Enschede/NL,
ist ein Dokument vom 22.04.2015, Aktenzeichen
32 31 41, zuzustellen.
46325 Borken, 02.02.2016
Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein
unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich
zugestellt.
Kreis Borken
Der Landrat
Fachbereich Jugend und Familie
Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in
Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 1176, Etage 1 C,
eingesehen und von dem Betroffenen in
Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung
zwei Wochen vergangen sind.
Im Auftrag
Steiner
Herrn Danut Jivan, geboren am 30.06.1978 in
Ors. Jimbolia Jud. Timis
Rechtsgrundlage:
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz –
LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung. Durch diese
öffentliche Zustellung können Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern der Bescheid eine
Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
ist ein Bescheid vom 02.02.2016, Aktenzeichen
51.20.UV.24985/27588/31721, zuzustellen.
Der Aufenthalt des Betroffenen ist allgemein
unbekannt. Deshalb wird der Bescheid öffentlich
zugestellt.
Der Bescheid kann auf meiner Dienststelle in
Borken, Burloer Str. 93, Zimmer 2229, Etage 2A,
eingesehen und von dem Betroffenen in
Empfang genommen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung
zwei Wochen vergangen sind.
46325 Borken, 28.01.2016
Kreis Borken
Der Landrat
Fachbereich 32
Rechtsgrundlage:
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz –
LZG NRW) vom 7. März 2006 (GV NRW S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung.
Im Auftrag
Heinz-Josef Beckmann
Seite 2
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Amtsblatt für den Kreis Borken
02.02.2016
Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen
in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechts-verluste drohen. Sofern der Bescheid
eine Ladung zu dem Termin enthält, kann dessen
Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Die Entscheidung wird hiermit gemäß § 3 a des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) bekannt gegeben.
46325 Borken, 02.02.2016
Kreis Borken
Der Landrat
Fachbereich Natur und Umwelt
662212/55004
Borken, den 22. Januar 2016
Kreis Borken
Der Landrat
Fachbereich Jugend und Familie
Im Auftrag
Steiner
Im Auftrag
gez.
Cordula Thume
Bekanntmachungen gemäß § 3 a Satz 2
des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
vom 24. Februar 2010 (BGBl. I Seite 94)
in der derzeit gültigen Fassung
Mit Schreiben aus Oktober 2015 beantragt Frau
Maria Konert, Estern 3, 48712 Gescher die
Erteilung einer Plangenehmigung für die
Herstellung einer Niederwasserblänke auf dem
Grundstück Gemarkung Estern, Flur 5, Flurstück
119.
Anträge auf Erteilung einer Plangenehmigung
nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG)
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt
im Sinne der Anlage 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW), Vorhabentyp 3.
Mit Schreiben vom 26.10.2015 beantragt der
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Wahrkamp 30,
48653 Coesfeld die Erteilung einer Plangenehmigung für die abschnittsweise Verrohrung
des Gewässers Nr. 131 – Zufluss zur Berkel –
sowie die Anpassung des Gewässerverlaufes im
Zuge des Baues eines Rad-/Gehweges zwischen
Gescher und Holtwick auf den Grundstücken
Gemarkung Bueren , Flur 17, Flurstück 39 und
Gemarkung Harwick, Flure 19,20, Flurstücke
112,42.
Gemäß § 1 UVPG NRW i.V.m. § 3c UVPG ist
anhand der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob für ein solches Vorhaben eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Unter Berücksichtigung der Kriterien des UVPG
wurde das Vorhaben geprüft. Es sind keine
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
durch das Vorhaben zu erwarten. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
konnte daher verzichtet werden.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt
im Sinne der Anlage 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW), Vorhabentyp 3.
Die Entscheidung wird hiermit gemäß § 3 a des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) bekannt gegeben.
Gemäß § 1 UVPG NRW i.V.m. § 3c UVPG ist
anhand der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob für ein solches Vorhaben eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Borken, den 26. Januar 2016
Kreis Borken
Der Landrat
Fachbereich Natur und Umwelt
662212/54989
Unter Berücksichtigung der Kriterien des UVPG
wurde das Vorhaben geprüft. Es sind keine
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
durch das Vorhaben zu erwarten. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
konnte daher verzichtet werden.
Im Auftrag
gez.
Cordula Thume
Mit Schreiben vom 04.10.2013 beantragt die
Stadt Rhede, Rathausplatz 9, 46414 Rhede die
Erteilung einer Plangenehmigung für die
Errichtung des Regenrückhaltebecken „Heetkamp“ im Hauptschluss des Gewässers Nr. 4050
des Wasser- und Bodenverbandes „Rheder
Bach“ auf dem Grundstück Gemarkung Rhede,
Flur 3, Flurstück 405.
Seite 3
3
Amtsblatt für den Kreis Borken
02.02.2016
Die Entscheidung wird hiermit gemäß § 3 a des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) bekannt gegeben.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt
im Sinne der Anlage 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW), Vorhabentyp 3.
Borken, den 29. Januar 2016
Gemäß § 1 UVPG NRW i.V.m. § 3c UVPG ist
anhand der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob für ein solches Vorhaben eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Kreis Borken
Der Landrat
Fachbereich Natur und Umwelt
662212/54964
Im Auftrag
gez.
Cordula Thume
Unter Berücksichtigung der Kriterien des UVPG
wurde das Vorhaben geprüft. Es sind keine
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
durch das Vorhaben zu erwarten. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
konnte daher verzichtet werden.
Einladung zur Mitgliederversammlung
des Wasser- und Bodenverbandes
„Obere Schlinge“ am 17. Februar 2016
Die Entscheidung wird hiermit gemäß § 3 a des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) bekannt gegeben.
Am Mittwoch, den 17 . Februar 2016 um 19:30
Uhr findet im Gasthaus Nagel, Kirchplatz 8,
46354 Südlohn, eine Mitgliederversammlung
statt.
Borken, den 26. Januar 2016
Kreis Borken
Der Landrat
Fachbereich Natur und Umwelt
662514/53418
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht durch den Verbandsvorsteher
2. Neuwahl des Verbandsausschusses
a) Bekanntgabe der von der Gemeinde und
den Städten gewählten Ausschussmitglieder
und deren Vertreter (Stadt Gescher 1), (Stadt
Velen 1), (Gemeinde Südlohn - in
Abstimmung mit der Stadt Stadtlohn - 1) für
die Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Städte/Gemeinde
b) Wahl der Ausschussmitglieder der Gruppe
Gewässeranlieger (5) und deren Vertreter
Im Auftrag
gez.
Cordula Thum
Mit Schreiben vom 16.11.2015 beantragt die
Biologische Station Zwillbrock e. V., Zwillbrock
10, 48691 Vreden die Erteilung einer
Plangenehmigung für die Anlage eines Kleingewässers auf dem Grundstück Gemarkung
Wessum, Flur 1, Flurstück 66.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung
findet an gleicher Stelle eine gemeinsame
Sitzung des Ausschusses und Vorstandes statt.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt
im Sinne der Anlage 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW), Vorhabentyp 3.
Tagesordnung:
Gemäß § 1 UVPG NRW i.V.m. § 3c UVPG ist
anhand der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob für ein solches Vorhaben eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
1. Wahl des Vorstandes
2. Aufstellung der Jahresrechnung 2015 durch
den Vorstand
3. Bericht über die Belegprüfung für das Jahr
2015
4. Entlastung des Vorstandes und des Rechners
5. Aufstellung Haushaltsplan 2016
a) Aufstellung durch den Vorstand
b) Festsetzung durch den Ausschuss
6. Benennung der Schaubeauftragten für 2016
7. Verschiedenes
Unter Berücksichtigung der Kriterien des UVPG
wurde das Vorhaben geprüft. Es sind keine
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
durch das Vorhaben zu erwarten. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
konnte daher verzichtet werden.
Ich weise darauf hin, dass die Mitgliederversammlung und die Ausschuss- und Vorstandssitzung ohne Rücksicht auf die Zahl der
Erschienenen beschlussfähig sind.
Seite 4
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Amtsblatt für den Kreis Borken
Zu den oben genannten Sitzungen darf ich Sie
herzlich einladen.
Wasser- und Bodenverband
Obere Schlinge
Der Verbandsvorsteher
gez. Hermann Schulze Herking
Kraftloserklärungen von Sparurkunden
der Sparkasse Westmünsterland
Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
erklärt die Sparurkunde mit der Nummer
337369532 hiermit für kraftlos.
Ahaus / Dülmen, den 01.02.2016
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
gez. Der Vorstand
Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
erklärt die Sparurkunde mit der Nummer
337369540 hiermit für kraftlos.
Ahaus / Dülmen, den 01.02.2016
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
gez. Der Vorstand
Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
erklärt die Sparurkunde mit der Nummer
337501662 hiermit für kraftlos.
Ahaus / Dülmen, den 01.02.2016
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
gez. Der Vorstand
Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
erklärt die Sparurkunde mit der Nummer
337208839 hiermit für kraftlos.
Ahaus / Dülmen, den 01.02.2016
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
gez. Der Vorstand
Die SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
erklärt die Sparurkunde mit der Nummer
337369557 hiermit für kraftlos.
Ahaus / Dülmen, den 01.02.2016
SPARKASSE WESTMÜNSTERLAND
gez. Der Vorstand
Seite 5
02.02.2016