Stadt Pinneberg Beschlussvorlage - BIENEH

Transcrição

Stadt Pinneberg Beschlussvorlage - BIENEH
Stadt Pinneberg
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Beschlussvorla-
Fachbereich
Datum
IV für Schule, Kultur, Sport und Jugend
Fachdienst
01.10.2007
Beratungsfolge
Beratungsübersicht
Gremium
Datum
11.10.2007
Ratsversammlung
01.11.2007
Zugestimmt
Nicht
zugestimmt
Abweichender
Beschluss
(s. Anlage)
Zurückgestellt
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Schulausschuss
Betreff
Drucksache Nr.
07/080/3
Auswirkungen des neuen Schulgesetzes auf die Schulen der Stadt Pinneberg;
b)
Beschlussfassung über die Entwicklung der Carl-Eitz-Schule und der MatthiasClaudius-Schule zur Gemeinschaftsschule mit Grundschulzweig bzw. Regionalschule
mit Grundschulzweig
Beschlussvorschlag
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Der Schulausschuss empfiehlt der Ratsversammlung in Umsetzung des Beschlusses vom 05.
Juli 2007 folgende Beschlussfassung:
Die Ratsversammlung beschließt in Weiterentwicklung ihres Beschlusses vom 05. Juli 2007 und
in Auswertung des Ergebnisses der an den Grundschulen Pinnebergs durchgeführten Elternbefragung – DS-Nr. 07/080/2 - Folgendes:
1,
Die Carl-Eitz-Schule (Grund- und Hauptschule) und die Matthias-Claudius-Schule (Realschule) sollen sich zum Schuljahr 2008/2009 gemeinsam zur Gemeinschaftsschule mit
Grundschulzweig entwickeln. Die Entscheidung darüber, ob die künftige Gemeinschaftsschule eine gymnasiale Oberstufe erhalten soll, wird bis auf Weiteres zurückgestellt. Zunächst ist abzuwarten, ob sich unter Berücksichtigung der Kooperationsmöglichkeiten mit
bestehenden gymnasialen Oberstufen hierfür dauerhaft ein Bedarf ergibt.
Die Schulen werden gebeten, gemäß § 43 Abs. 2 Schulgesetz das für die Antragstellung
erforderliche pädagogische Konzept zu erarbeiten und dem Schulausschuss zu seiner für
den 08. November 2007 vorgesehenen Sitzung zur Kenntnis zu geben.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 58 Abs. 1 des Schulgesetzes bis zum 30. November 2007 die Umwandlung
2
•
•
•
der Georg-Kerschensteiner-Schule in eine Regionalschule mit Grundschulzweig gemäß Beschluss vom 05.07.2007
der Karl-Sörensen-Schule in eine Regionalschule gemäß Beschluss vom 05.07.2007
sowie
die gemeinsame Umwandlung der Carl-Eitz-Schule und der Matthias-ClaudiusSchule in eine Gemeinschaftsschule mit Grundschulzweig gemäß Ziffer 1 dieses Beschlusses
zu beantragen.
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Die Beschlüsse gemäß Ziffer 2 dieses Beschlusses sind in den Schulentwicklungsplan der
Stadt Pinneberg einzuarbeiten.
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3.
3
Entscheidungszuständigkeit
(Ausschuss/Bürgermeister)
gemäß Hauptsatzung
§9
§ 10
gemäß Zuständigkeitsordnung Abschnitt
x
Ratsversammlung,
x
Abs.
Ziff.
Buchst.
da keine Delegation vorliegt
da vorbehaltene Aufgabe gem. § 28 Nr.
GO
Beratungszuständigkeit
gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff.
Buchst.
(Ausschuss)
gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff.
Buchst.
(Ausschuss)
(Ausschuss)
Buchst.
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gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff.
Finanzielle Auswirkungen
x
ja, aber nicht unmittelbar
1) Einmalige / jährliche
lfd. Haushaltsbelastung
Zuweisungen Dritter (siehe Vorlage)
2) Gesamtkosten
3) Folgekosten / Jahr (siehe Ziffer 2)
sind im Zuge des weiteren
a) persönliche €
Umbaus der Schullandschaft
b) sächliche €
zu ermitteln
veranschlagt im Hh-Plan
Nachtrag 200
im Verm. Haushalt
zu veranschlagen
im Hh-Plan
HhSt.
ht
im Verw. Haushalt
x
Nichtöffentliche Beratung
Die Öffentlichkeit ist im Ausschuss gem. § 7 Abs. 2 Hauptsatzung ausgeschlossen.
Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte
Interessen einzelner es erfordern:
im Ausschuss stets in nichtöffentlicher Sitzung gem. § 46 Abs. 7 Gemeindeordnung mit 2/3Mehrheit
der anwesenden Ausschussmitglieder (§ 46 Abs. 11 i.V.m. § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung)
in der Ratsversammlung gem. § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung mit der Mehrheit von 2/3 der
anwesenden Mitglieder:
in nichtöffentlicher Sitzung, ohne Aussprache in öffentlicher Sitzung
4
Begründung
Zu Ziffer 1
des Beschlussvorschlages
Es wird auf das in der Mitteilung vom 28. September 2007 dargestellte Ergebnis – DS-Nr.
07/080/2 - der in den Grundschulen der Stadt Pinneberg und in einigen Nachbargemeinden
durchgeführten Elternbefragung Bezug genommen. Bei einer Rücklaufquote von 76,83 % votierten die Eltern aus Pinneberg zu 78,24 % für die Errichtung einer Gemeinschaftsschule mit
Grundschulzweig am Standort der Carl-Eitz- und der Matthias-Claudius-Schule. Dieses Ergebnis
entspricht den von den Leiterinnen der Carl-Eitz-Schule und der Matthias-Claudius-Schule im
Gespräch mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe vom 02.05.2007 zum Ausdruck gebrachten
Vorstellungen der Schulen über die künftige gemeinsame Entwicklung beider Schulen zu einer
Gemeinschaftsschule mit Grundschulzweig (s. auch Beschlussvorlage vom 11.06.2007 mit der
DS-Nr. 07/080/1, S. 3).
Beide Schulen haben in den bisher geführten Gesprächen stets den Wunsch auf Einrichtung
einer gymnasialen Oberstufe geäußert. Nach den der Verwaltung vorliegenden Erkenntnissen
und Informationen auch seitens des Ministeriums für Bildung und Frauen (vgl. u. a. Informationsveranstaltungen vom 12. und 13. September 2007) wird zum jetzigen Zeitpunkt die Errichtung
neuer gymnasialer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen noch nicht genehmigt. Insofern hat die
Verwaltung Satz 2 des ursprünglichen Beschlussvorschlages zu Ziffer 3 der Beschlussvorlage
vom 11.06.2007 – DS-Nr. 07/080/1 – wieder aufgenommen.
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Nach § 43 Abs. 2 des Schulgesetzes entstehen Gemeinschaftsschulen auf Antrag der Schulträger auf der Grundlage eines von den Schulen zu erarbeitenden pädagogischen Konzepts. § 43
Abs. 2 Satz 2 sieht zwar lediglich vor, dass der Schulträger die betroffenen Schulen vor Antragstellung anzuhören hat; es bedarf aber nicht der Zustimmung des Schulträgers zum pädagogischen Konzept. Im Zuge einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schulträger und
Schulen sowie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Antragstellung sollten die Schulen
gebeten werden, dem Schulausschuss dieses pädagogische Konzept zur Kenntnis zu geben, um
zusätzlich auch die Möglichkeit zu eröffnen, dem Schulausschuss Einzelheiten des Konzepts
noch näher zu erläutern oder zu begründen.
Wenn auch die Ratsversammlung am 05.07.2007 die Umwandlung der Georg-KerschensteinerSchule in eine Regionalschule mit Grundschulzweig und die Umwandlung der Karl-SörensenSchule in einer Regionalschule beschlossen und die Verwaltung beauftragt hat, die erforderlichen schulaufsichtlichen Genehmigungen einzuholen, so ist zwischenzeitlich aber bekannt geworden, dass Anträge nach § 58 Schulgesetz, die sich auf das Schuljahr 2008/2009 beziehen,
spätestens bis zum 30. November 2007 gestellt werden müssen. Nach den Vorstellungen des
Ministeriums soll über diese Anträge Anfang 2008 entschieden werden.
Zu Ziffer 3
des Beschlussvorschlages
Nach § 58 Abs. 2 Schulgesetz setzt die Genehmigung für die Errichtung einer Schule voraus,
„dass unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung des Schulträgers und des Kreises
für die Errichtung der Schule ein öffentliches Bedürfnis besteht ...“ Die Verwaltung sieht vor, zum
Nachweis des öffentlichen Bedürfnisses erste Daten eines neuen Schulentwicklungsplanes der
Antragstellung beizufügen. Für die Region Pinneberg soll ein gemeinsamer Schulentwicklungsplan erstellt werden, der in einen Kreisschulentwicklungsplan „einmündet“. Bis November 2007
sollen nach den Vorstellungen des Kreises die Daten der Schulträger dort eingegangen sein.
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Zu Ziffer 2
des Beschlussvorschlages
Verwaltungsseitig ist ferner vorgesehen, dem Antrag auf Genehmigung einer Gemeinschaftsschule mit Grundschulzweig am Standort der Carl-Eitz- und der Matthias-Claudius-Schule das
Ergebnis der durchgeführten Elternbefragung beizufügen.
Um Beratung und Entscheidung wird gebeten.
...........................................
(Bürgermeister)