Landtag Mecklenburg-Vorpommern Protokoll Nr. 31 6. Wahlperiode
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern Protokoll Nr. 31 6. Wahlperiode
Landtag Mecklenburg-Vorpommern 6. Wahlperiode Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ KURZPROTOKOLL der 31. Sitzung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ am Freitag, dem 23. Januar 2015, 10:00 Uhr, in Schwerin, Schloss, Plenarsaal Vorsitz: Abg. Jörg Heydorn TAGESORDNUNG 1. Anhörung zum Themenfeld „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ hierzu: Anlagen 1 bis 9 2. Allgemeine Kommissionsangelegenheiten Protokoll Nr. 31 - 31/6 PUNKT 1 DER TAGESORDNUNG Anhörung zum Themenfeld „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ hierzu: Anlagen 1 bis 9 Stellv. Vors. Karen Stramm führt aus, dass Grundlage der Anhörung die Handlungsansätze und -empfehlungen der Grundlagenexpertise des Deutschen Institutes für Urbanistik gGmbH (Difu), Berlin, Bereich Mobilität und Infrastruktur und von plan:mobil, Planungsbüro, Verkehrskonzepte & Mobilitätsplanung, Kassel, zur Mobilitätssicherung Älterer in Mecklenburg-Vorpommern seien [KDrs. 6/36 f]. Christoph Gipp (Bereichsleiter Mobilität, IGES Institut GmbH, Berlin) stellt fest, dass mehr als die Hälfte aller Wege im Pkw als Fahrer oder Mitfahrer zurückgelegt werde. Das gelte für alle Altersgruppen, wobei das Mitfahren mit zunehmendem Alter an Bedeutung gewinne. Hingegen nehme die Erledigung von Besorgungen zu Fuß oder mit dem Rad bei Älteren ab. Bus und Bahn spielten eher eine untergeordnete Rolle. Hierfür gebe es mehrere Gründe, so die beschränkten Mitnahmemöglichkeiten von Gepäck, die mangelnde Flexibilität dieser Verkehrsmittel sowie die lange Reisezeit. Das Taxi habe eine unerwartet hohe Bedeutung, auch aus Mangel an Alternativen. Die Mitfahr- oder Gemeinschaftsverkehre als eine wichtige Säule der Mobilität seien bereits gegenwärtig sehr ausgeprägt und weiter auszubauen, wobei die Frage der Finanzierung dringend einer Antwort bedürfe. Umfragen hätten ergeben, dass viele Ältere gerne auf ihr Auto verzichteten, dieses jedoch aus Mangel an Alternativen nicht könnten. Das zeuge von Verantwortungsbewusstsein und erhöhe den Handlungsdruck auf die politisch Verantwortlichen, auf diesem wichtigen Gebiet in weitaus stärkerem Maße tätig zu werden [vgl. Anlage 1, S. 4ff]. Das Sicherheitsgefühl älterer Verkehrsteilnehmer verbinde sich vor allem mit dem Pkw. Das Fahrradfahren und Zufußgehen werde mit zunehmendem Alter eher als unsicher empfunden. Umfrageergebnisse belegten, dass 60 Prozent der Älteren im ländlichen Raum der Überzeugung seien, dass sich ihr Mobilitätsverhalten zukünftig nicht wesentlich verändern werde. Der Bekanntheits- und Nutzungsgrad von alternativen Mobilitätsoptionen sei gering. Lediglich 6 Prozent nutzten einen Rufbus, 10 Prozent Carsharing, 15 Prozent das Elektrofahrrad sowie 16 Prozent den Mitnahmeverkehr [vgl. Anlage 1, S. 12ff.]. Gleichwohl hätten Mitnahme- und Gemeinschaftsverkehre perspektivisch eine Chance. Im ländlichen Raum spiele bereits gegenwärtig bei _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/7 älteren Internet- und Smartphone-Nutzern die Information über und Buchung von Mobilitätsangeboten eine große Rolle. Es bestünden viele Pkw-Mitfahrmöglichkeiten für alle Wegezwecke, jedoch überwiegend im unmittelbaren Familien- und Bekanntenkreis. Eine Analyse vorhandener Mobilitätsprojekte eröffne Potenziale für die stärkere Etablierung von gewerblich organisierten Mitnahmeverkehren. Ansätze hierfür gebe es mit dem Carsharing in Greifswald oder von unterschiedlichen Radverleihsystemen in Vorpommern. Für die Etablierung alternativer Bedienformen bedürfe es aber eines langen Atems. Weder der Öffentliche Personennahverkehr [ÖPNV], noch bestehende Mobilitätsoptionen seien gegenwärtig eine wirkliche Alternative zur eigenen Pkw-Nutzung. Das gelte auch für die bestehenden Förderanreize in diesem Segment [vgl. Anlage 1, S. 15ff]. Der ÖPNV und der Schienenpersonennahverkehr [SPNV] müssten stärker auf die Nutzerwünsche zugeschnitten werden, speziell auf jene der Älteren. Besonders beim SPNV gebe es Tendenzen, zukünftig nur noch die Hauptstrecken zu bedienen. Das sei angesichts der Beförderungszahlen im ländlich geprägten Mecklenburg-Vorpommern teilweise nachzuvollziehen. Gleichwohl sollte das Land sich auch dem Anspruch stellen, den Nahverkehr, insbesondere den SPNV, im Sinne der Daseinsvorsorge zu gestalten. Die Problemlagen seien vielschichtig. Neben einer realistischen Einschätzung der Gegebenheiten gelte es, effiziente Strukturen zu schaffen. Kurzfristige Forschungsprojekte sollten langfristigen Lösungen weichen. Die Stärkung der Achsen im Takt führe zu tatsächlichen Nachfrageerhöhungen. Die Flächenerschließung mit alternativen Bedienformen brauche Zeit. Die Frage der Wirtschaftlichkeit sei in diesem Zusammenhang noch nicht abschließend beantwortet. Er sehe das Land in der Pflicht, die Aufgabenträger in dieser Frage stärker zu unterstützen und finanziell mehr Verantwortung zu übernehmen. Eingehend auf den Schülerverkehr merkt er an, dass sich Schulen selbst verwalteten. Das betreffe auch die Festlegung der Schulanfangszeiten. Die Einflussmöglichkeiten der Aufgabenträger bei der Gestaltung und Koordinierung der Fahrpläne seien dadurch stark eingeschränkt [vgl. Anlage 1, S. 18]. Für ein attraktives Bus- und Bahnangebot seien neue Finanzierungsmöglichkeiten und Strukturen des öffentlichen Nahverkehrs notwendig. Das betreffe die Schaffung von Anreizsystemen für die Aufgabenträger, aber auch die Bündelung der Finanzströme. Die Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg seien hier neue Wege gegangen, die auch für Mecklenburg-Vorpommern durchaus interessant sein könnten. Den _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/8 Landkreisen werde mehr Gestaltungsspielraum gegeben. Die Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern habe zu den in Deutschland größten Flächenkreisen geführt, setze dann aber auch das entsprechende Know-how in den Kreisverwaltungen voraus. Eine Personalstelle entspreche mit Sicherheit nicht den aktuellen Anforderungen. Er mahnt an, die Verbundstrukturen weiter zu stärken. Wichtig sei, sich noch stärker der Problematik von Verbundtickets und der Tarifgestaltung zuzuwenden. Gerade für ältere Leute sei dies ein wesentlicher Anreiz, vom Auto auf den ÖPNV oder SPNV umzusteigen. Die Gesundheitswirtschaft sei ein boomender Wirtschaftszweig, speziell in Mecklenburg-Vorpommern. Das stelle ständig wachsende Anforderungen an die Gesundheitsmobilität. Versorgungslücken könnten durch eine wachsende Mobilität gelindert werden. Das sei auch im Interesse der Kassenärztlichen Vereinigungen, die einen Sicherstellungsauftrag hätten, den jedoch nicht mehr umfassend wahrnehmen könnten. Der ÖPNV erbringe in diesem Sektor Dienstleistungen, die er jedoch nicht vergütet bekomme. Ein Teiltransfer von Mitteln aus dem Gesundheitssystem (SGB V) für die Bestellung des ÖPNV oder ähnlichen Systemen sei ein Thema, das auf der Tagesordnung stünde [vgl. Anlage 1, S. 19f]. Dr. Hubertus Baumeister (BBG und Partner, Partnergesellschaft mbH, Bremen) widmet sich in seinem Statement schwerpunktmäßig der Notwendigkeit einer ÖPNVFinanzreform für eine nachhaltige Mobilitätsgewährleistung in MecklenburgVorpommern. Diese Problematik sei gesamtgesellschaftlich zu betrachten und lasse sich nicht allein aus Sicht der älter werdenden Bevölkerung erklären. Bei der Betrachtung der Finanzierung des ÖPNV handele es sich nicht um ein Erkenntnis-, sondern um ein Umsetzungsproblem. Im Jahr 2013 stellte das Land MecklenburgVorpommern etwa 70 Millionen Euro Landeszuschüsse zur Verfügung, verteilt auf 12 Finanzierungsregelungen in vier Fachressorts. Die gesetzliche Verantwortung für die Organisation des straßengebundenen ÖPNV liege bei den sechs Landkreisen und zwei kreisfreien Städten als Aufgabenträger. Die Finanzierungsbeihilfen des Landes ergänzten kommunale Mittel. Dieses Finanzierungsvolumen, ohne Infrastruktur- und SPNV-Mittel, werde für circa 1,6 Millionen Einwohner zur Verfügung gestellt. Damit sei das ÖPNV-System finanziell relativ gut ausgestattet [vgl. Anlage 2, S. 2f]. Diese von ihm als „Spaghetti-Finanzierung“ bezeichneten Finanzströme des Landes hätten zur Folge, dass die Aufgabenträger aufgrund der Fülle der Vorgaben der _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/9 Finanzierungsregelungen des Landes ihre Aufgaben der Organisation des straßengebundenen ÖPNV nicht im erforderlichen Umfang erfüllen könnten. Der Verwaltungsaufwand für die Kommunen, aber auch für das Land, sei erheblich. Hinzu käme, dass das Finanzgebaren des Landes teilweise im Widerspruch zum Europäischen Beihilferecht stehe. Kritisch merkt er das Fehlen eines Landeskonzeptes zur integrierten Bestellung von SPNV- und ÖPNV-Leistungen in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern an. Im SPNV-System stünden derzeit jährlich 230 Millionen Euro zur Verfügung. Hier sei mit weiteren Kürzungen zu rechnen. Als Beispiel führt er das Problem der Abbestellung der Südbahn an und plädiert trotz aller Probleme für den Erhalt dieser Bahnverbindung als ein wichtiges Rückgrat des SPNV im Land. Darüber hinaus mahnt er die Erstellung eines integrierten Landeskonzeptes im Bereich Gesundheitsversorgung und ÖPNV in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern an. Er kenne viele Initiativen der Landkreise, die auf eine noch engere Vernetzung beider Bereiche abzielten. Ohne Unterstützung des Landes sei dies jedoch wenig nachhaltig. Bei zielgerichtetem Einsatz der EU-Fördertöpfe könne hier eine ganz andere Kraft entwickelt werden. Als Fazit stellt er fest, dass die derzeitigen Finanzierungs- und Organisationsstrukturen auf Landesebene eine nachhaltige Mobilität verhinderten [vgl. Anlage 2, S. 3f]. Vorbildhaft hätten die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt diese Prozesse in die Hand genommen und neu geregelt. Eine Reform der ÖPNV-Finanzierung in Mecklenburg-Vorpommern solle folgende Empfehlungen aufgreifen. Um Planungssicherheit zu schaffen, seien die Landesfinanzmittel in einem Pool zusammenzufassen bei gleichzeitiger gesetzlicher Fixierung aller ÖPNV-Mittel im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern [ÖPNVG M-V]. Darüber hinaus bedürfe es eines gesetzlich verankerten Verteilungsschlüssels für die Aufgabenträger nach Fläche, Bevölkerung und Leistung. Dieser ermögliche die Umstellung der Landesfinanzierung auf einen Zuwendungsbescheid für jeden Aufgabenträger. Die kommunale Ebene sei fachlich gut aufgestellt und durchaus in der Lage, mehr Verantwortung zu übernehmen. Wünschenswert sei eine umfassende gesetzlich verankerte Förderung der flexiblen und alternativen Bedienformen oder von Marketingprogrammen. Er spricht sich für die Schaffung einer landesweiten Dispositionszentrale für flexible Bedienformen aus. Nicht jeder Landkreis müsse eine solche vorhalten. Die Schaffung der vollständigen Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 gemäß § 8 Absatz 3 Satz 3 PBefG _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/10 [Personenbeförderungsgesetz] sei ebenfalls ein Thema, das durch die Landesregierung stärker ins Auge zu fassen sei. Für unerlässlich halte er die Schaffung einer politischen Plattform „Gesundheit und ÖPNV“. So stünden Kooperationsmodelle unter anderem mit den gesetzlichen Krankenkassen zur Budgetzusammenlegung auf der Tagesordnung. Die gemeinsame Erarbeitung eines Konzeptes zur integrierten Bestellung von SPNV und ÖPNV durch das Land und die Aufgabenträger sei aus seiner Sicht ebenfalls unerlässlich [vgl. Anlage 2, S. 5ff]. Wieland Brohm (ETC Transport Consultants GmbH, Berlin) stellt in den Mittelpunkt seiner Ausführungen die regionale Nahverkehrsplanung als Steuerungsinstrument und führt aus, dass ETC unter anderem an der Erstellung des Nahverkehrsplanes Nordwestmecklenburg mitgewirkt habe. Die rechtliche Auslegung und Bewertung dieser Planung werde gegenwärtig vorgenommen. Das Instrument des Nahverkehrsplanes gebe es seit Mitte der 90er-Jahre. Damit erhielten die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit, den Willen zur Ausgestaltung des ÖPNV politisch zu manifestieren. Bei der Gestaltung der regionalen Nahverkehrspläne habe Mecklenburg-Vorpommern durchaus eine Vorreiterrolle gespielt. Mit Ausnahme der Region Vorpommern verfügten gegenwärtig alle Aufgabenträger über dieses Instrument. Nicht zu übersehen sei das große Spannungsfeld zwischen den zentralen Orten und den Landkreisen hinsichtlich des Schülerverkehrsanteils. Dieses in Übereinstimmung zu bringen, sei keine leicht zu lösende Aufgabe. Unstrittig sei, dass die Schullandschaft in Mecklenburg-Vorpommern unheimliche Ressourcen im ÖPNV binde. Er erinnert an ein durch das Land in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Kosten des Erhalts von Schulstandorten mit den Kosten des Schülerfahrverkehrs verglich. Im Ergebnis seien kaum Unterschiede erkennbar. Angesichts dessen sei politisch die Frage zu beantworten, ob es tatsächlich Sinn habe, sich auf Schulstandorte zu konzentrieren. Er persönlich finde es befremdlich, wenn Grundschüler täglich eine Stunde und mehr durch das Land transportiert würden. Vernetzte Planungen zwischen Schiene und Bus seien in MecklenburgVorpommern mit Ausnahme der Region Mittleres Mecklenburg-Rostock mit dem Verkehrsverbund Warnow nur bedingt möglich. Allein dieser Verkehrsverbund verfüge über einen einheitlichen Tarif. Die Hemmschwelle, den ÖPNV zu nutzen, sinke dadurch erheblich. Festzustellen sei, dass die Landkreise innerhalb der Erstellung der Nahverkehrspläne ihre Spielräume sehr unterschiedlich interpretiert _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/11 und wahrgenommen hätten. Der Landkreis Nordwestmecklenburg habe für die Umgestaltung seines Liniennetzes ohne Kenntnis der Grundlagenexpertise „Mobilität im Alter“ zahlreiche der dort unterbreiteten Vorschläge bereits aufgegriffen [vgl. Anlage 3, S. 2]. Ausgangslage für die Neugestaltung des Liniennetzes sei ein unübersichtliches, vorrangig auf die Erfordernisse des Schülerverkehrs ausgelegtes Angebot mit für den Fahrgast unattraktiven Tarifen gewesen. Im Planungsansatz des Nahverkehrsplanes sei das Netz in sieben klar strukturierte Taktlinien und ein nachfrageorientiertes Ergänzungsnetz aufgegliedert worden. Die Taktzeiten betrügen zwei Stunden in der Fläche bei einer Verdichtung in den Hauptverkehrszeiten auf eine Stunde. Das Ergänzungsnetz bestünde aus dem konventionellen Linienverkehr und alternativen Bedienformen. Dieser Planungsansatz sollte mit einer Verbesserung der Verknüpfungssituation und der Intermodalität einhergehen. Das bisher nur für den Busverkehr angedachte neue Tarifkonzept orientiere auf niedrigere Tarife, um die Hemmschwelle zur Nutzung des ÖPNV bei den Bürgerinnen und Bürgern zu senken. Im Landkreis Vorpommern-Rügen sei ein neues Tarifkonzept in der Erarbeitung, das diesen Gedanken aufgreife, um die Akzeptanz des ÖPNV in der Fläche zu erhöhen. Es sei auch nicht weiter zumutbar, dass ein Fahrgast von Zingst nach Sassnitz zweimal umsteigen und drei Fahrkarten lösen müsse. Das schrecke ganz einfach ab und habe die verstärkte Nutzung des eigenen Pkw zur Folge. Leider halte das Land einen einheitlichen Landestarif nicht für wirtschaftlich. Die Lösungen im Landkreis Nordwestmecklenburg seien nicht 1:1 auf andere Regionen übertragbar. Spezifische Lösungen seien immer territorial bestimmt [vgl. Anlage 3, S. 3]. Eingehend auf die Grenzen der Regionalen Nahverkehrsplanung merkt er an, dass die geringe Bevölkerungszahl verbunden mit der großen Flächenausdehnung die Planung, Durchführung und Wirtschaftlichkeit von ÖPNV-Leistungen erschwere. Als Aufgabenträger für den ÖPNV trügen die Landkreise in hohem Maße Verantwortung für die Daseinsvorsorge in den dünn besiedelten ländlichen Räumen. Darüber hinaus müsse jedem klar sein, dass die vorhandenen Finanzmittel der öffentlichen Hand für den SPNV und den ÖPNV in den nächsten Jahren mit Sicherheit nicht steigen werden. Die Splittung der Verantwortlichkeiten für den SPNV und dem übrigen – straßengebundenen – öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern verhindere den effizienten Mitteleinsatz für den gesamten ÖPNV unter den derzeitigen Rahmenbedingungen. Die Größe der Landkreise führe zwangsläufig zur Suche nach regionalen beziehungsweise überregionalen sowie _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/12 verkehrsmittelübergreifenden Lösungen für kreisinterne Mobilitätsprobleme. Bei einer Entfernung zwischen Löcknitz im Süden des Landkreises Vorpommern-Greifswald und der Kreisstadt von 100 Kilometern könne man nicht mehr von Nahverkehr sprechen. Die derzeitigen uneinheitlichen Tarifsysteme von Bahn und Bus innerhalb eines Landkreises seien unattraktiv für den Kunden. Die Bündelung der Finanzströme gestalte sich in Brandenburg und Sachsen-Anhalt sehr erfolgreich. In dieser Frage stimme er Dr. Hubertus Baumeister ausdrücklich zu. Es sei auch die Frage zu stellen, inwieweit die heutigen Organisationstrukturen noch zeitgemäß seien. Diese vor mehr als 20 Jahren unter ganz anderen Rahmenbedingungen entstandenen Formen könnten weder die heutigen Prozesse effizient und zielführend steuern noch den zukünftigen Anforderungen Rechnung tragen. Die Einrichtung eines Kompetenzzentrums ÖPNV auf Landesebene sehe er skeptisch, da das Land nicht über die notwendigen detaillierten Erfahrungen auf diesem Gebiet verfüge. Das Land sei Gesetzgeber organisatorische und und Fondsverwalter. durchführende Konzeptionelle, Kompetenzen sehe er planerische, auf dieser Entscheidungsebene nicht. Diese lägen eindeutig in den Landkreisen. In der Bündelung der bestehenden Erfahrungen in den Regionen sei ein Ansatz für eine neue Herangehensweise an die bestehenden Probleme gegeben [vgl. Anlage 3, S. 4f]. Eine zukünftige Entwicklungsoption der Regionalen Nahverkehrsplanung bestünde in der Bildung von drei Nahverkehrsregionen, Vorpommern/Mecklenburg Süd-Ost, Westmecklenburg und Rostock. Diese Nahverkehrsregionen sollten Aufgabenträger für den gesamten ÖPNV inklusive des SPNV sein. Damit sei ein integriertes ÖPNV-Angebot mit einheitlichen Tarifen gegeben. Formal seien diese Regionen die Anforderungen Bestellorganisationen an SPNV-Leistungen für den SPNV, formulierten. Die die die inhaltlichen Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern GmbH (VMV) werde dann das SPNV-Bestellmanagement sowie die Verantwortung für landesbedeutsame SPNV- und Buslinien übernehmen und als Dienstleister für die Nahverkehrsregionen fungieren. Der Vorschlag sei vielleicht für einige zu weitgehend, aber die Enquete-Kommission habe die Aufgabe, auch einmal über den Tellerrand hinwegzusehen. Verbunden mit der Bündelung der Finanzströme sehe er in diesem Organisationsmodell einen guten Ansatz für die Erfüllung der zukünftigen Aufgaben und eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips [vgl. Anlage 3, S. 6]. Abschließend geht er auf einige Aspekte der technischen Entwicklung ein. „Selbstfahrende Autos“ würden innerhalb der nächsten 10 Jahre die _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/13 Marktreife erlangt haben. Nachdem die deutschen Automobilkonzerne die Hybridentwicklung verschlafen hätten, sehe man auf diesem Gebiet eine große Marktchance. Das eröffne neue Möglichkeiten, Mobilität im ländlichen Raum neu zu organisieren und könne ein neues Betätigungsfeld für kommunale Verkehrsunternehmen darstellen. Daraus ergebe sich die Anforderung an die Landespolitik, auf Bundesebene frühzeitig für die Lösung der rechtlichen Fragestellungen zu werben. Dr. Bernd Schuster (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden) führt eingangs aus, dass er sich sehr intensiv mit dem Gutachten „Mobilität im Alter“ befasst habe und in diesem Papier eine umfassende und detaillierte Analyse mit wichtigen und verwertbaren Erkenntnissen sehe. Die aufgezeigten Handlungsfelder seien sehr vielschichtig und den regionalen Anforderungen angepasst. An der Umsetzungsreife der Vorschläge sei jedoch aus seiner Sicht noch zu arbeiten. Die Mobilität im ländlichen Raum habe bereits vor 25 Jahren in der Forschung eine wichtige Rolle eingenommen, so unter anderem an der Technischen Universität München unter Prof. Dr. Peter Kirchhoff. Es sei nicht zu verstehen, dass die zu jener Zeit gewonnenen Erkenntnisse nicht den Erfolg gebracht hätten, den man sich erhofft habe [vgl. Anlage 4, S. 3]. Hessen stehe vor ähnlichen Herausforderungen wie Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Bundesland sei ebenfalls stark ländlich geprägt und habe mit Bevölkerungsrückgängen zu kämpfen [vgl. Anlage 4, S. 4]. Die Mobilität im ländlichen Raum unterliege zahlreichen Einflussfaktoren Überalterung, wie Abwanderung Konzentration von insbesondere Arbeit und der jüngeren Versorgung in Generation, den Zentren, Flexibilisierung der Arbeitszeiten oder der Virtualisierung der Mobilität [vgl. Anlage 4, S. 5]. Der klassische Linienverkehr werde zukünftig nur noch auf Verkehrsachsen zwischen zentralen Orten und im Schülerverkehr erfolgen. Das erfordere die stärkere Einbindung flexibler Bedienformen. Das Verkehrsverhalten der Menschen werde sich, bedingt durch die verstärkte Nutzung der neuen Medien, in den kommenden Jahren erheblich verändern. Innovative und flexible Angebotsformen würden in der Zukunft somit an Bedeutung gewinnen [vgl. Anlage 4, S. 6]. In diesem Prozess müsse Politik eine koordinierende Rolle übernehmen. Durch die Mobilitätsanbieter, Landkreise, Gemeinden, Land und Wirtschaft seien hierzu gemeinsame fachliche, organisatorische und finanzielle Anstrengungen zu unternehmen. Das sei angesichts _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/14 der unterschiedlichen regional gewachsenen Strukturen nicht einfach. Hinzu käme, dass auch die Abstimmung zwischen den einzelnen Fachressorts auf Landesebene nicht in jedem Fall problemlos verlaufe. Da gebe es gewisse Egoismen, die nur schwer aufzubrechen seien. Im Land Hessen sei man diesen Weg trotz aller Probleme gegangen und habe die dafür notwendigen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, aber auch viel Geld eingesetzt. Zur Förderung von neuen, innovativen Projekten im ländlichen Raum sei eine Task Force „Mobilität im ländlichen Raum“ gegründet und der ÖPNV vollständig regionalisiert worden [vgl. Anlage 4, S. 7]. Das Land sei also weder für den ÖPNV noch für den SPNV direkt zuständig, mit Ausnahme bestimmter Finanzierungsfragen und des Einsatzes der Regionalisierungsmittel. Der SPNV und der regionale Busverkehr sei an zwei Verkehrsverbünde als Besteller übertragen worden, den Rhein-Main- Verkehrsverbund und den Nordhessischen Verkehrsverbund. Darüber hinaus gebe es noch den Verkehrsverbund Rhein-Neckar in Kooperation mit Baden-Württemberg. In diese Strukturen seien insgesamt 28 lokale Nahverkehrsorganisationen auf Kreisund Stadtebene, in der Regel in der Organisationsform öffentlicher GmbH, integriert. Auch die Organisation und Finanzierung neuer Bedienformen, wie Bürgerbusse, Anrufsammeltaxis, Rufbusse oder klassischer Verkehrsmittel, wie U-Bahnen oder Straßenbahnen, lägen in deren Verantwortung. Die durch das Land an die Verkehrsverbünde ausgereichten Mittel beliefen sich auf jährlich etwa 600 Millionen Euro. Die Delegation des ÖPNV und SPNV durch das Land auf regionale Ebenen habe sich bewährt. Auch die Bürgerinnen und Bürger profitierten von dieser Verfahrensweise, da sie den sogenannten „Kümmerer“, sei es der Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landrat, direkt vor Ort als Ansprechpartner und im besten Fall als Vertrauensperson hätten. Dieses „Kümmererprinzip“ sei wichtig, da es erkennbar Verantwortlichkeiten in der Region offenlege [vgl. Anlage 4, S. 8]. Er habe sich diesen Exkurs erlaubt, weil die Organisationsformen, aber auch die Philosophie der politischen Umsetzung zwischen den Ländern Hessen und MecklenburgVorpommern stark voneinander abwichen. In Hessen habe man sich schwerpunktmäßig auf vier Handlungsfelder der Mobilität im ländlichen Raum konzentriert. In Nordhessen und im südöstlichen Teil des Landes seien es die Projekte „Mobilfalt“ und „Garantiert Mobil“, in Mittelhessen die E-Mobilität und im Spessart das Mobilitätsnetzwerk. Die Implementierung der E-Mobilität im ländlichen Raum sehe er eher skeptisch. Sie solle erst einmal dort weiter vorangebracht _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/15 werden, wo es bereits heute die Potenziale gebe, nämlich im städtischen Raum [vgl. Anlage 4, S. 9]. Auslöser für die „Mobilfalt“ in Nordhessen sei eine Demografiestudie aus dem Jahr 2011 gewesen. Das Projekt basiere auf der Idee der Verknüpfung des Individualverkehrs mit allen ÖPNV-Angebotsformen. Es biete mehrere Vorteile. So böten Taxiunternehmen und private Autofahrer ihre Fahrten im NVV-Tarifsystem gegen feste Kostenerstattung an. Mit „Mobilfalt“ seien gemäß dem Motto „Gemeinsam mehr bewegen“ die volle Fahrplan- und Tarifintegration sowie die Nutzung aller Informationsmedien gewährleistet. Vor allem die Schaffung eines einheitlichen Tarifs für alle Bedienformen habe im Fokus gestanden. Wichtig sei die Zugangshemmnisse für den Nutzer zu beseitigen und Angebote aus einer Hand zu schaffen [vgl. Anlage 4, S. 10f]. Trotz vieler neuer Bausteine, das habe eine Evaluation im Jahr 2014 ergeben, funktioniere das Projekt. Man habe eine völlig neue Software für die Disposition, Buchung und Abrechnung entwickelt. Diese Software sei im Wesentlichen durch das Land finanziert worden. Eine schrittweise Einführung im gesamten Land sei in Vorbereitung. Gleichwohl benötigten neue Systeme Zeit, insbesondere, wenn die Nutzung mit Verhaltens- und Bewusstseinsänderungen einhergingen. Ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Projekt liege im privaten Engagement. Viel Geld sei in die Gewinnung der ehrenamtlichen „Kümmerer“ vor Ort investiert worden. Mit der Ebene lokaler Nahverkehrsorganisationen sei eine „Kümmererzentrale“ geschaffen worden. Eine solche Anlaufstelle allein sei aber absolut nicht ausreichend. Vielmehr bedürfe es zahlreicher Multiplikatoren. Das könnten niedergelassene Ärzte, der Bäcker, Fleischer, der Dorfkonsum oder Altersheime sein. Mobilitätsprojekte müssten immer von unten her wachsen und in den Kommunen verankert sein. Man müsse alle Kommunikationswege, Vertriebsarten und -wege nutzen, um breiteste Bevölkerungskreise zu erreichen. Er verweist auf die USA, die sich dieser Problematik der Mobilität in entlegenen ländlichen Räumen bereits Anfang der 90erJahre angenommen und als einen besonderen Aspekt die Bedürftigkeit von Menschen herausgestellt hätten. So würden im Staat Pennsylvania zum Beispiel notwendige Taxifahrten dieser Personengruppen durch den Bundesstaat finanziert. Das sei bei den Kreisgrößen und dem deutschen System nicht unbedingt kopierbar, jedoch zumindest ein Denkanstoß [vgl. Anlage 4, S. 12]. Im Weiteren geht er auf die bereits erwähnte Task Force „Mobilität im ländlichen Raum“ ein. Sie habe die Aufgabe, Projekte fachlich, juristisch und finanziell zu begleiten und zu koordinieren. _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/16 Prämissen hierfür seien, Doppelförderungen zu vermeiden, die Übertragbarkeit von Projekten und deren Zugang für alle sowie die Gleichbehandlung von Ballungsräumen und ländlich geprägten Regionen zu gewährleisten. Die Task Force sei als freiwillige Aufgabe konzipiert. Sie setzt sich aus dem ehrenamtlich tätigen Mobilitätsbeauftragten des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung sowie Vertretern des Landes Hessen, der Nahverkehrsverbünde und der lokalen Nahverkehrsorganisationen zusammen. Begleitet werde die Tätigkeit durch die Universität Kassel [vgl. Anlage 4, S. 13]. Für diese Mobilitätsoffensive habe das Land Hessen erhebliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt, allein für die Projekte „Mobilfalt“ und „Garantiert Mobil“ zusätzliche Mittel von 1,2 Millionen Euro, insbesondere für die Entwicklung der Software bei „Mobilfalt“ und die „Kümmerer“ vor Ort. Nicht zu unterschätzen seien die zu klärenden juristischen Fragen. Allein die steuerrechtliche Problematik der Gewerbeanmeldung bei Mitfahrgelegenheiten habe das Finanzministerium und die Finanzämter Monate beschäftigt. Es gehe jetzt um das „Ausrollen“ der Projekte im gesamten Land durch gezielte Informationsveranstaltungen zu den einzelnen Konzepten, der Finanzierung und der rechtlichen Bewertung. Ende 2015 sei eine diesbezügliche Beratung mit dem Hessischen Landkreistag geplant. Darüber hinaus bringe Hessen die Projektergebnisse in das Vorhaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Planung und Bewertung von ÖPNV- Angebotsstrategien im ländlichen Raum“ ein. Vors. Jörg Heydorn merkt an, dass die Übertragung von Projekten immer auf regionale Besonderheiten stoße und fragt nach, wie dieser Aspekt in Form von Modifikationen Berücksichtigung finde. Abg. Maika Friemann-Jennert geht auf die Frage der Mitfahrmöglichkeiten und „Kümmerer“ vor Ort ein. Eine flexible Bedienform im ländlichen Raum sei zumindest in Mecklenburg-Vorpommern noch Zukunftsmusik. Bei der bisherigen Befassung mit dem Thema in der Enquete-Kommission sei auch deutlich geworden, dass eine geringe Bevölkerungsdichte eine hohe Selbstorganisation erfordere. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und in Thüringen seien Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung erlassen worden. Dabei gehe es um die Absenkung des Mindestalters für die Erlangung des Mopedführerscheins von 16 auf 15 Jahre sowie _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/17 für das begleitete Fahren ab 16 Jahre. Eine solche Reform sei auch in MecklenburgVorpommern angesichts der „Spaghetti-Finanzierung“ und der nach wie vor breiten Nutzung des privaten Autos anzustreben. Sie verspreche sich davon eine Erweiterung der Mitnahmemöglichkeiten im ländlichen Raum und einen Abbau bestehender Zugangshemmnisse für den straßengebundenen Kraftverkehr. Sie hinterfragt Beispiele für die Finanzierung von Gesundheitsmobilität und bittet um Aussagen zum Nutzungsverhalten bei Rufbussen. Abg. Martina Tegtmeier bittet Dr. Bernd Schuster um die Auflistung der vielfältigen zu klärenden rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Pilotprojekten „Mobilfalt“ und „Garantiert Mobil“. Das würde die Implementierung bestimmter alternativer Bedienformen im Land erleichtern und Doppelarbeit vermeiden. Dr. Bernd Schuster erklärt eingehend auf die Frage von Jörg Heydorn, dass hierzu einerseits der Top-Down-Ansatz bei der Verbreitung bewährter Projekte zu wählen und andererseits viel Geld seitens des Landes bereitzustellen sei. Angesichts der Finanzlage der Länder und Kommunen sehe er dafür nur wenig Spielraum. Auch in Hessen werde sehr großer Wert auf die kommunale Selbstverwaltung und Planungshoheit gelegt. Eine mögliche restriktive Handlungsweise des Landes habe das stets im Fokus zu haben. Vor diesem Hintergrund sei der Initiierung von Pilotprojekten eine große Bedeutung beizumessen. Nach erfolgreicher Erprobungsphase seien die Landkreise und Kommunen davon zu überzeugen, sich selbst einzubringen und diese in Gänze oder Teilen zu übernehmen. Dieser Prozess sei auch in Hessen sehr langwierig gewesen und nicht frei von unterschiedlichen Auffassungen. Andere Projekte, so das Mobilnetzwerk Spessart, würden über MORO-Projekte und die Raumplanung kommuniziert. Er verweist nochmals auf die Notwendigkeit eines unmittelbaren Ansprechpartners vor Ort. Hier müssten, so die Erfahrungen in Hessen, in weitaus stärkerem Maße die politisch Verantwortlichen in Erscheinung treten – Landräte und Bürgermeister. Das Land Hessen sei bereit, diesen Prozess auch Gesundheitsmobilität weiter gewinne finanziell ohne Frage zu an begleiten. Das Bedeutung. Themenfeld Aussagekräftige Erfahrungswerte könne er an dieser Stelle nicht vorweisen, da gebe es in Hessen noch Nachholbedarf. Er sagt die Zusendung einer Checkliste zu den rechtlichen Fragen zu. _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/18 Christoph Gipp geht auf Erfahrungen des Landes Brandenburg zum begleiteten Fahren ab 17 ein. Es sei ein signifikanter Rückgang der Unfallzahlen in dieser Altersgruppe zu verzeichnen. Mit einer weiteren Herabsetzung des Alters werde natürlich auch dem ÖPNV ein nicht unbeträchtlicher Kundenstamm entzogen. Gleichwohl sei die Frage der Mobilitätssicherung ein Punkt, warum man sich dieser Frage zugewendet habe. Bei der Gesundheitsmobilität handele es sich um ein steuer- und nutzerdefiniertes System in der Gesundheitswirtschaft. Beträchtliche Steuermittel würden in das Gesundheitssystem transferiert. Tatsache sei, dass die Versorgungsstrukturen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich weiter zentralisiert würden. Damit sei die Zunahme von Verkehrs- und Mobilitätsengpässen gerade in so einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern verbunden. Betrachte man allein die Kosten für Krankenfahrten, stelle man jährliche Steigerungsraten von nahezu 10 Prozent fest. Von Effizienz könne angesichts dieser Entwicklung nicht gesprochen werden. Eine sinnvolle Verknüpfung im Kontext mit der Mobilität insgesamt sei wünschenswert. In dieser Frage stehe man jedoch erst ganz am Anfang. Das Interesse der Gesundheitsbranche halte sich jedoch in dieser Frage sehr in Grenzen. Wieland Brohm gibt zu, dass das Nutzerverhalten bei Rufbussen oder anderen alternativen Bedienformen bei Weitem nicht mit dem traditionellen ÖPNV vergleichbar sei. Rufbusse und andere Formen seien als ein ergänzendes Instrument zum ÖPNV konzipiert und angedacht. Die Verbreitung dieser Angebote verlange verstärkte Anstrengungen im Marketingbereich. Die Nahverkehrsbetriebe im Land verfügten hierfür aber nicht über die notwendigen finanziellen Mittel. Dr. Hubertus Baumeister stellt fest, dass ein Landeskonzept zur Gesundheitsversorgung nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern fehle. Auch andere Länder täten sich hiermit schwer. Ihm seien zwei Pilot- und ein Umsetzungsprojekt in Niedersachsen in Ansätzen bekannt. Viele Krankenfahrten seien gegenwärtig über das Sozialgesetzbuch V geregelt. Das Volumen der Krankenfahrten im Nahverkehr sei noch nicht überaus hoch. Gleichwohl sei es aber gerade für ehrenamtlich tätige Bürgermeister in den Dörfern von politischem Interesse im Rahmen der Gewährleistung der Daseinsvorsorge. Die gesetzlichen Krankenkassen würden bei geschätzten Ausgaben von jährlich 20 Millionen Euro für Krankenfahrten per Taxi in _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/19 Mecklenburg-Vorpommern erst dann diese Problematik ernsthaft diskutieren, wenn es ernsthafte und finanzierbare Alternativen gebe. Vor diesem Hintergrund könne er das durch Wieland Brohm vorgestellte Modell als Plattform für eine Umgestaltung des ÖPNV nur begrüßen. Damit ginge die Neustrukturierung der Finanzströme einher, wobei er die Auffassung vertrete, dass das Land seine Steuerungsfunktion auch in finanzieller Hinsicht noch stärker wahrnehmen müsse. Abg. Silke Gajek merkt an, dass es offensichtlich unterschiedliche Positionen zur Ausgestaltung von Straße und Schiene im Land gebe. Diese Frage sei Ländersache. Vielfach seien die Verzahnung der Akteure in den Ländern angesprochen worden und eine Task Force, eine Landesmobilitätszentrale oder andere Formen der Vernetzung zur Diskussion gestellt worden. Hierzu sei unter den spezifischen Bedingungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Positionierung vorzunehmen. Eine zentrale Frage sei die Ausrichtung regionaler Verkehre auf die Anforderungen der Zukunft. Sie fragt nach, ob Formate wie Mobilitätskonferenzen oder Runde Tische ein gangbarer Weg wären, um Gemeinschaftsverkehre stärker zu entwickeln. Zu den Finanzströmen führt sie aus, dass ihre Fraktion eindeutig das Brandenburger Modell favorisiere. Die Schaffung von Anreizsystemen und intermodalen Anknüpfungspunkten erachte sie auch für Mecklenburg-Vorpommern als gangbaren Weg. Abschließend geht sie auf die Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern im ÖPNV ein und fragt nach, ob es hierfür Best Practice Beispiele gebe. Dr. Hubertus Baumeister merkt an, dass in Mecklenburg-Vorpommern Erkenntnisprobleme nicht vorlägen. Es ginge viel mehr darum, die strategische Architektur neu zu durchdenken. Wichtig sei, den politischen Willen eindeutig zu formulieren. Die Entflechtung der Finanzströme sehe er als absolut notwendig an. Die stärkere Zusammenführung der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern GmbH und der Aufgabenträger des ÖPNV sei ein weiteres Erfordernis. Vors. Jörg Heydorn geht auf den Kieler Kompromiss ein und fragt nach, ob dieser noch Grundlage der Beratungen oder bereits vom Tisch sei. Eine weitere Absenkung der Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel sei zu befürchten. _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/20 Dr. Hubertus Baumeister führt aus, dass der Kieler Schlüssel nach wie vor gelte. Eine weitere Kürzung der Regionalisierungsmittel sei mit Sicherheit zu erwarten. Wieland Brohm ergänzt, dass der Bundesfinanzminister die Regionalisierungsmittel nur noch für dieses Jahr mit einer Dynamisierung von 1,5 Prozent fortgeschrieben habe. Das Gutachten der Länder gehe jedoch von deutlich höheren Bedarfen aus. Die verbleibende Zeit bis zur Kürzung sei aber zwingend dafür zu nutzen, die erforderlichen Strukturen zu schaffen. Die von Silke Gajek vorgeschlagenen Mobilitätskonferenzen gebe es bereits. Hauptaugenmerk solle auf das Kümmern vor Ort gelegt werden. Die enge Verknüpfung von Schiene und Bus sei ganz wesentlich. Er geht in diesem Zusammenhang nochmals auf die Südbahn-Problematik im Land ein. Die Neugestaltung der Verteilung des Geldes könne nach dem Beispiel des Landes Brandenburg mit der Schaffung von Anreizsystemen für die Aufgabenträger auf Grundlage von Qualitätskriterien gestaltet werden, sei aber auch in Form einer Finanzierungsverordnung wie in Sachsen möglich. Die für den ÖPNV im Freistaat Sachsen zuständigen fünf Zweckverbände erhielten ihre Finanzierungsmittel auf Grundlage einer datengestützten Erfolgskontrolle. Bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden ÖPNV-Mittel sei Transparenz zu schaffen. Ein bloßes Durchreichen der Mittel, ohne Schaffung von Rahmenbedingungen durch die Länder, halte er nicht für zielführend. Die Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder seien regional zu klären. Für Christoph Gipp ist das durch Wieland Brohm vorgestellte Modell ebenfalls zukunftsweisend. Es gehe um die Professionalisierung der Tätigkeit der Aufgabenträger. Er sehe bei der adaptierten Umsetzung dieses Handlungskonzeptes ganz dringenden Handlungsbedarf. Zeit habe man nicht mehr, da die Finanzthematik die Akteure sehr schnell ereilen werde. Wolle man der Verkehrsentwicklung umfassend Rechnung tragen, sei eine deutliche Steigerung bei der Dynamisierung der Finanzen anzustreben. Die Entscheidung liege beim Bundesministerium der Finanzen. Die gegenwärtige Entwicklung bei den Regionalisierungsmitteln sei besorgniserregend und werde insbesondere die fünf neuen Bundesländer vor erhebliche Probleme stellen. Die Nahverkehrspläne müssten perspektivisch weiter gefasst werden. Die alleinige Befassung mit dem regionalen ÖPNV ist zu kurz _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/21 gedacht. Er plädiert für die Erstellung von Mobilitätsplänen, die alle Elemente des Nahverkehrs enthielten. Dr. Bernd Schuster führt aus, dass jedes Land gefordert sei, eigene und möglicherweise auch ganz spezifische Mobilitätsstrukturen zu schaffen, die alternative Bedienformen in hohem Maße implementiere. Das Land Hessen habe mit der Regio- und Kommunalisierung des ÖPNV und SPNV sehr gute Erfahrungen gemacht. Auch planerisch gebe es eine enge Abstimmung zwischen den verschiedenen Handlungsebenen. So gebe es in Hessen neben den lokalen auch regionale Nahverkehrspläne. Neben der Intermodalität spreche man neuerdings, insbesondere in den Städten, auch verstärkt von der Multioptionalität, einer großen Vielfalt von Bedienformen als Angebote für den Kunden. Christoph von Kaufmann (Amtsleiter, Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte und Leiter der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte) führt aus, dass Wieland Brohm maßgeblich an der Erarbeitung des Nahverkehrsplanes für die Mecklenburgische Seenplatte mitgewirkt habe und seine Strukturvorschläge sinnvoll und durchdacht seien. Warnen möchte er davor, den Schwerpunkt überproportional auf die Kompetenzen vor Ort zu setzen. Die Gemeinden mit ihren ehrenamtlich tätigen Bürgermeistern dürften nicht überfordert werden. Mit der Kreisgebietsreform sei die Regionalisierung der Mobilität bereits vorweg genommen worden. Mit einer nicht EUkonformen „Spaghetti-Finanzierung“ könne man die Landkreise als Besteller des ÖPNV nicht allein lassen. Die Kreisgebietsreform habe in den Landkreisen nicht zwingend zu einer Stärkung der personellen Kompetenz in den zuständigen Fachbereichen geführt. Hier sehe er politischen Handlungsbedarf. Die Kompetenz beim Besteller sei die entscheidende Komponente im Gesamtgefüge des ÖPNV. Der Aufbau von Parallelstrukturen sei damit ausdrücklich nicht gemeint. Unterbrechung der Sitzung von 12:39 Uhr bis 13:30 Uhr Christoph von Kaufmann stellt seinem Statement grundsätzlich voran, dass bei der Behandlung dieses Themenfeldes der Personennahverkehr nur einen Ausschnitt darstelle. Es gehe um die zukünftige Gewährleistung der Mobilität im ländlichen _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/22 Raum als öffentlichen Personenverkehr. Soziale Infrastrukturen in der Fläche seien nur tragfähig zu gestalten, wenn die Erreichbarkeit gewährleistet werde. Mobilität sei das Schlüsselthema. Der Regionale Nahverkehrsplan Mecklenburgische Seenplatte empfehle die Erarbeitung eines zentralen Konzeptes für alternative Bedienformen und die Überführung dieses Konzeptes in die Praxis unter Berücksichtigung der Integration beziehungsweise Anpassung bereits vorhandener Lösungen. Ein Regionaler Nahverkehrsplan müsse die Kategorisierung der Bedienungsrelationen und Verknüpfungspunkte vornehmen. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte habe man sich zur Aufrechterhaltung der Mobilität für ein funktionierendes Hauptund ein Ergänzungsnetz entschieden, definiert als Erschließungs-, Zubringer- und Schülerverkehrsnetz. Diese Verkehrsachsen würden durch eine Flächenerschließung begleitet, die vor allem durch den Einsatz alternativer Bedienformen gekennzeichnet sei [vgl. Anlage 5, S. 3ff]. Formen der differenzierten Bedienung nähmen zukünftig an Bedeutung stark zu. Dabei seien alternative und flexible Bedienformen nicht als Konkurrenz zu verstehen. Sie seien in den Markt effizient einzubinden. Ohne den Ergänzungs- und Zubringerverkehr zu den Hauptstrecken könnten diese nicht wirtschaftlich arbeiten [vgl. Anlage 5, S. 6ff]. Die Komplexität der Aufgaben setze eine Dispositionszentrale voraus. Er spreche in diesem Zusammenhang von einer Mobilitätszentrale. Gerade die ältere Bevölkerung im ländlichen Raum, die über kein Smartphone verfügten, benötige eine Dienst- und Beratungsleistung aus einer Hand, möglichst realisiert mit einem Verbundticket. Der Aufbau eines Dienstleistungsportals sei kostenintensiv, insbesondere die Entwicklung und Implementierung entsprechender Software. Vergleichbar mit einem Callcenter sei ein 24-StundenService anzustreben. Zumindest müsse jedoch eine Erreichbarkeit zwischen 6:00 und 22:00 Uhr gewährleistet sein. Dabei könne man auf Erfahrungen anderer Regionen in Deutschland zurückgreifen. Auch die Einbindung der unterschiedlichen Bedienformen sei technisch heutzutage kein Problem mehr. Juristische Fragen seien im Detail zu klären, dürften jedoch keine unüberwindlichen Hürden darstellen. Das alles sei an einheitliche Qualitätsstandards auszurichten. Verkehrspartner seien per Software automatisch über Fahrtenanmeldungen zu informieren. Alle Fahrzeuge verfügten über eine entsprechende Druckertechnik zum Empfang der Fahrtenanmeldungen sowie zur Auswertung und Meldung der Fahrgastzahlen, Lastund Leerkilometer. Über eine einheitliche Software seien auch einfache und schnelle Auswertungen und Abrechnungen gegenüber Landesbehörden oder _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ den - 31/23 Verkehrspartnern gegeben [vgl. Anlage 5, S.9]. Das Projekt „Mobilfalt“ in Nordhessen erachte er als beispielgebend. Es handele sich hierbei um ein flexibles, verlässliches und bezahlbares Angebot, das alle Verkehrsträger sinnvoll miteinander vernetze. Ganz entscheidend für den Erfolg von „Mobilfalt“ sei die Einbeziehung der Menschen im ländlichen Raum. Nur unter dieser Voraussetzung könnten sich dieses und andere Projekte als nachhaltige Lösung für die mobilen Herausforderungen in dünn besiedelten Regionen auf Dauer durchsetzen [vgl. Anlage 5, S. 10]. Die Schaffung zusätzlicher Koordinierungs- oder Zwischenebenen sei grundsätzlich zu vermeiden. Die vorhandenen Strukturen in Form der großen Landkreise als Besteller des ÖPNV eröffneten genügend Spielraum, Mobilität zu gestalten. Diese Kompetenz gelte es noch stärker zu nutzen. Stephan Lösel (Geschäftsführer NAHBUS Grevesmühlener Busbetriebe GmbH, Grevesmühlen) stellt den neuen Nahverkehrsplan für den Landkreis Nordwestmecklenburg vor, der beginnend ab 2016 umgesetzt werden soll. An Schultagen, in Ferienzeiten und an Wochenenden sei die Fahrtenhäufigkeit sehr unterschiedlich. Zwischen Schwerin und Lübeck existiere schon von Montag bis Freitag keine durchgehende Verkehrsverbindung. Auch der geforderte Lückenschluss durch die Bahn erfolge nicht. Zu Ferienzeiten werde die Fläche noch weniger bedient. Viele Orte und Ortsteile fahre der Öffentliche Verkehr nicht mehr an. Ganz prekär sehe es am Wochenende aus. Zwischen Freitag 17:00 und Montag 05:00 Uhr finde der Nahverkehr de facto nicht mehr statt [vgl. Anlage 6, S. 3ff]. Nur 55 Prozent der Tage eines Jahres seien Schultage. Im Umkehrschluss bedeute dies, dass nahezu in der Hälfte eines Jahres das schon ohnehin eingeschränkte Fahrplanangebot zusätzlich stark ausgedünnt werde. Da der Landkreis die Schülerbeförderung sicher zu stellen habe, konzentrierten sich zwangsläufig die Anstrengungen auf diese Aufgabe. Eine Änderung sei nur im Zusammenspiel zwischen dem Landkreis als Aufgabenträger, dem Land als Gesetzgeber und den Unternehmensstrukturen vor Ort zu erreichen. Noch im Jahr 2009 verfügte der Landkreis Nordwestmecklenburg allein über 8 Busunternehmen. Die Abstimmung zwischen kreislichen und städtischen Verkehren sei fast ein Ding der Unmöglichkeit. Andere Bedienformen, wie Bahn oder Taxi, seien in diesem Kontext noch gar nicht berücksichtigt [vgl. Anlage 6, S. 6f]. Ein weiteres Hindernis sei die Unübersichtlichkeit der einzelnen Finanzierungstöpfe [vgl. Anlage 6, S. 8]. Der Verkauf von _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/24 Fahrscheinen bestimmte lediglich 20 Prozent der Gesamteinnahmen. Die Optimierungsanreize für die Verkehrsunternehmen seien, zumindest für den Landkreis Nordwestmecklenburg, völlig falsch gesetzt. Es gelte das Prinzip „Möglichst wenig Fahrten bei minimalem Kostenaufwand und maximalen Preisen“. Die Schülerfahrkarte werde durch den Landkreis finanziert. Die steigenden Erhöhungen im Kreishaushalt seien bei diesem Ansatz vorprogrammiert. Dem Busunternehmen sei daraus gar kein Vorwurf zu machen. Er habe unter Berücksichtigung der stetigen Kostensteigerungen zu planen. Gelinge das nicht, stehe der Geschäftsführer eines in der Regel kommunalen Unternehmens in der Kritik und werde gegebenenfalls zur Verantwortung gezogen. Nach § 2 ÖPNVG M-V sei eine bedarfsgerechte Versorgung in allen Teilen des Landes zu gewährleisten, auch in dünn besiedelten Räumen. Für den Schülerverkehr werde dies eingehalten. Die bedarfsgerechte Anbindung der Wohngebiete, von Arbeitsstätten, öffentlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen oder Erholungsgebieten sei jedoch oft mehr Wunschdenken als Realität [vgl. Anlage 6, S. 10]. Im Dezember 2009 sei in Grevesmühlen der Anrufbus eingeführt worden. Dieser werde überwiegend von der älteren Bevölkerung in Anspruch genommen, stehe aber bei Verfügbarkeit auch kleineren Gruppen aus Vereinen zur Verfügung. Die Anmeldung der Fahrtwünsche erfolge deutschlandweit kostenfrei über eine Hotline. Abfahrtsort, -zeit und Zielort könnten sofort mit der Einsatzleitung telefonisch vereinbart werden. Statistisch gesehen erziele der Anrufbus ein Aufkommen von durchschnittlich 42 Fahrgästen am Tag, wobei dieses witterungsbedingt deutlich schwanke. Die Stadt Grevesmühlen trage die jährlichen Kosten des Busses von 56.000 Euro. Ziel sei es, diese Bedienform flächendeckend im Landkreis einzusetzen. Spätestens an dieser Stelle sei das Land gefordert, über zusätzliche finanzielle Beihilfen ernsthaft nachzudenken [vgl. Anlage 6, S. 11f]. Neue Ansätze seien oft lokal determiniert. Als Beispiel führt er das Touristische Mobilitätsangebot Boltenhagen an. Seit dem 21. Mai 2009 würden Gäste der in der Weißen Wiek zusammengefassten Hotels und Marina in allen Bussen des ÖPNV innerhalb der Gemeinde kostenlos befördert. Auch die anderen Gäste des Ostseebades erhielten gegen Vorlage der Kurkarte innerhalb Boltenhagens vergünstigte Konditionen [vgl. Anlage 6, S. 13]. Das INMOD-Projekt setze er als bekannt voraus. Die Umsetzung gestaltete sich jedoch teilweise schwierig, insbesondere der Verleih von Elektrofahrrädern. Mit der Vorlage einer Geburtsurkunde für Kinder, die noch keinen Personalausweis besäßen, seien _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/25 Touristen meist überfordert. Alle aufgeführten Beispiele seien bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein [vgl. Anlage 6, S. 13f]. Insgesamt sei MecklenburgVorpommern schlecht aufgestellt. Die Studie Mobilität in Deutschland ermittle durchschnittliche Werte von 5 Prozent Anteil des öffentlichen Verkehrs für ländliche Kreise. Damit liege man 50 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Der Regionalbusverkehr in Nordwestmecklenburg erreiche nur einen Anteil von 2,8 Prozent am Modal Split [vgl. Personenbeförderungsgesetzes Anlage [PBefG] 6, zur S. 15]. Umsetzung Die der Novelle des EU-Verordnung 1370/2007 ermögliche den Landkreisen als Aufgabenträger nunmehr ausschließliche Rechte im öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu gewähren, was bisher im Verantwortungsbereich des Landesamtes als Genehmigungsbehörde angesiedelt gewesen sei. Damit seien die Rechte der Aufgabenträger gestärkt worden. Die Erstellung der Nahverkehrspläne als das wesentliche politische Instrument, mit dem die Vorgaben des öffentlichen Dienstleistungsauftrags bestimmt und die Finanzierung des ÖPNV geregelt und gesichert würden, liege in der Verantwortung der Kreistage. Gleichwohl verbleibe damit auch das finanzielle Risiko beim Aufgabenträger [vgl. Anlage 6, S. 17]. Der Nahverkehrsplan des Landkreises Nordwestmecklenburg habe in starkem Umfang die Pendlerströme zu beachten. Das sei mit umfangreichen Erhebungen von Strukturdaten verbunden. Mit finanzieller Unterstützung des Landes habe man ein digitales Verkehrsmodell entwickelt, das er für alle Landesteile als dringend erforderlich ansehe [vgl. Anlage 6, S. 18]. Nahverkehrspläne seien in besonderer Form geeignet, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Zwar verfüge der Landkreis Nordwestmecklenburg über circa 680 Orte und Ortsteile, doch auf nur 20 Kommunen konzentrierten sich 80 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Diese könnten mit sieben Hauptlinien wirtschaftlich effizient verkehrstechnisch an die angebunden Zentren werden. Schwerin, Die Wismar Konzentration auf und Lübeck vorhandene Potenziale sei also ein ganz wichtiges Element zukünftiger Verkehrsplanung [vgl. Anlage 6, S. 19]. Das neue Verkehrskonzept für den Landkreis basiere auf einer konsequenten Netzhierarchisierung, bestehend aus einem angebotsorientierten Taktnetz einschließlich Stadtverkehr Wismar, und einem nachfrageorientierten Ergänzungsnetz sowie alternativer Bedienformen. An den Wochentagen sei ein 2-hTakt vorgesehen, der in den Hauptverkehrszeiten auf einen 1-h-Takt verdichtet werden könne. Bei den Ankunfts- und Abfahrtzeiten in den Zentren Schwerin, _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/26 Wismar und Lübeck fänden die Arbeitszeiten, insbesondere im Einzelhandel, Berücksichtigung. Mit den geplanten sieben Hauptlinien könnten fußläufig in einem Umkreis von 1.000 Metern 60 Prozent der Fahrgäste an 90 Prozent der Arbeitsplätze angebunden werden [vgl. Anlage 6, S. 20ff]. Das Ergänzungsnetz beinhalte sowohl den konventionellen Linienverkehr als auch alternative Bedienformen. Es werde ein Grundangebot an Werktagen von 6:00 bis 10:00 Uhr und zwischen 14:00 und 18:00 Uhr mit dem Zweck der Anbindung an das Taktnetz vorgehalten [vgl. Anlage 6, S. 23ff]. Nach wie vor sei die Rechtssicherheit alternativer Bedienformen für die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen nicht gegeben. Ziel sollte sein, diese in den Paragrafen 42 PBefG einzubinden, um deren Genehmigung zu erleichtern. Hierzu bedürfe es klarer Vorgaben durch die Landesregierung in Form einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift. Anzustreben sei ebenfalls eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für alternative Bedienformen [vgl. Anlage 6, S. 27f]. Das Beschreiten neuer Wege sei in der Anlaufphase in der Regel mit einem Mehraufwand verbunden. Landkreise, die die Neuausrichtung des ÖPNV verfolgten, bedürften einer finanziellen Unterstützung durch das Land. Eine Novellierung des ÖPNVG M-V sei dringend erforderlich. Es gehe, dem Beispiel des Landes Brandenburg folgend, um die Budgetierung der zur Verfügung stehenden Landesmittel nach transparenten Kriterien. Von weiteren Mittelkürzungen für den straßengebundenen ÖPNV sei abzusehen. Neben rein strukturbedingten Finanzierungsgrundlagen seien Erfolge bei der Umsetzung neuer Konzepte zu honorieren und Änderungsprozesse aktiv finanziell zu unterstützen. Marco Thiele (Leiter Angebotsplanung, rebus Regionalbus Rostock GmbH, Güstrow) merkt an, dass mit der Kreisgebietsreform eine Umstrukturierung des ÖPNV zwingend verbunden gewesen sei. Die rebus Regionalbus Rostock GmbH, gegründet am 25. Juli 2013, sei aus der Verschmelzung der Küstenbus GmbH, der Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbH, der Regionalverkehr Küste GmbH und der Hameister Personenverkehr GmbH hervorgegangen. Das Unternehmen bediene mit seinen 190 Fahrerinnen und Fahrern täglich 86 Linien. Zu den Schulzeiten seien täglich allein 11.000 Schüler zu befördern [vgl. Anlage 7, S. 2f]. Datenerhebungen belegten, dass sich die Fahrtzwecke wie folgt aufteilten: Arbeit/Beruf – 16 Prozent, Einkauf, Arzt, Erledigungen – 18 Prozent, Freizeit und Urlaub – 14 Prozent und Schule/Ausbildung – 53 Prozent [vgl. Anlage 7, S. 5]. Der teilweise drastische _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/27 Bevölkerungsrückgang in den ländlich geprägten Regionen wirke sich erheblich auf die Verkehrsplanung aus. Das spiegele sich natürlich auch im Schülerverkehr wider. In den vergangenen zehn Jahren sei ein Rückgang von bis zu 30 Prozent zu verzeichnen, hingegen nehme die Altersgruppe der Senioren erheblich zu [vgl. Anlage 7, S. 6ff]. Die rebus Regionalbus Rostock GmbH habe auf diese Entwicklung reagiert und ein speziell auf die Zielgruppe der Älteren ausgerichtetes Tarifsegment eingeführt. Der Zugang zum ÖPNV müsse für die älter werdende Bevölkerung erleichtert werden, um bestehende Ängste abzubauen. Das sogenannte „Mobil 60 Ticket“ gelte im Verkehrsverbund Warnow für alle öffentlichen Verkehrsmittel. Dieses Verbundticket finde große Resonanz. Festzustellen sei, dass der gezielte Abbau von Hemmschwellen bei der Nutzung der Fahrzeuge gerade bei Älteren notwendig sei. Dazu werde durch die Gesellschaft sehr erfolgreich ein Mobilitätstraining mit Schwerpunkt Rollator- und Rollstuhlfahrer angeboten. Hierfür stünden eigene Übungsparcours zur Verfügung [vgl. Anlage 7, S. 10]. Das Rufbus-System beinhalte als Komponenten sowohl die Stichstreckenbedienung als auch Linienfahrten. Die Information der Kunden erfolge über die Abbildung im Fahrplan, im Internet, über Aushänge und Veröffentlichung in der regionalen Presse. Für die Linienverkehre gebe es eine Anmeldefrist bis 16.00 Uhr des Vortages, für zusätzliche Haltestellen bis 2 Stunden vor Abfahrt. Die Information des Fahrpersonals werde über das rechnergestützte Betriebsleitsystem sichergestellt. In der Praxis werde dieses Verfahren durch Kunden jedoch oft durchbrochen. Dem versuche man natürlich Rechnung zu tragen. Gleichwohl bestehe die Gefahr, dass die notwendige Informationskette dann nicht mehr greife [vgl. Anlage 7, S. 12]. Für die Bedienform des Bürgerbusses gebe es Potenziale und damit Ersparnisse im Bereich Infrastruktur- und Betriebskosten. Realisierungsbarrieren. Zum Beispiel fehlende Anfahrtsstrukturen und Ansprechpartner in den Gemeinden verhinderten jedoch oft den effizienten Einsatz. In den Orten fehle oft auch das Wissen um die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus gestalte sich die Einordnung in den bestehenden ÖPNV, speziell in die Angebotsplanung zur Vermeidung von Parallelstrukturen, als schwierig. Prof. Dr. Dr. Helmut G. Pratzel (Kreisseniorenbeirat Mecklenburgische Seenplatte) stellt fest, dass der Ausgangspunkt für sein Engagement in seinem Amtsbereich die Stärkung des sozialen Zusammenhalts Älterer sei. Dazu sei der Verein „Törpiner _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/28 Forum“ mit dem Ziel gegründet worden, innovative Strategien für die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum gemeinsam mit den Betroffenen zu entwickeln. Zwangsläufig sei man in diesem Zusammenhang auf das Thema Mobilität gestoßen. Mit dem Bürgerbus des Vereins sei ein bedarfsgerechtes Transportmittel der Zukunft in ländlich geprägten Regionen als eine private nicht öffentliche Fahrgemeinschaft geschaffen worden. Der Bürgerbus diene als Bindeglied im Netz durch Anbindung an den ÖPNV, an die Bahn und an den Schulbus. Darüber hinaus werde er für regelmäßige Fahrten oder auf Bestellung eingesetzt [vgl. Anlage 8, S. 2]. Zahlreiche Auslandsaufenthalte, besonders in Südeuropa, hätten ihm aufgezeigt, dass das Problem der Mobilität in dünn besiedelten Regionen anderswo längst unbürokratisch gelöst worden sei. Deutschland mit seinem Drang zu einer ausgeprägten Gesetzgebung tue sich damit sehr schwer. Eine Konkurrenz zu den Taxiunternehmen gebe es nicht. Dies sei vorher miteinander besprochen und abgestimmt worden. Natürlich sei der Bürgerbus in seiner Einführungsphase ein Zuschussgeschäft. Aber mit der zunehmenden Akzeptanz sei die Kostenentwicklung in kürzester Zeit konsolidiert und ins Gegenteil verkehrt worden. Im Jahr 2014 habe man einen Überschuss von etwa 4.000 Euro erwirtschaftet [vgl. Anlage 8, S. 3]. In diese Berechnungen seien die Personalkosten nicht einbezogen worden. Der Verein habe drei Fahrer für den Bürgerbus eingestellt, anfangs mit Unterstützung der Arbeitsagenturen und Jobcenter durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente wie „Kommunalkombi“ oder „Bürgerarbeit“. Neuerdings könne auch das Instrument des Bundesfreiwilligendienstes in Anspruch genommen werden. Die Förderung ermögliche es dem Verein, die Personalkosten bei gleichzeitiger hoher Verfügbarkeit der Kraftfahrer sehr niedrig zu halten [vgl. Anlage 8, S. 4]. Ziel sei es, in dieses Projekt weitere Orte des Amtes Demminer Land mit einzubeziehen. Mittels einer Befragung der rund 3.800 Haushalte im Amtsbereich seien die Bedarfe ermittelt worden. Gleichzeitig habe man eine Einschätzung der gegenwärtigen Situation in der Region vorgenommen [vgl. Anlage 8, S. 5]. Das vorhandene Mobilitätsdefizit habe Auswirkungen auf die Basisversorgung und gesellschaftliche Teilhabe, die erheblichen Beeinträchtigungen ausgesetzt seien und alle Alters- und Interessengruppen beträfen. Unzureichende Verkehrsanbindungen würden als Minderung der Attraktivitätsverlust Lebensqualität des wahrgenommen ländlichen und Lebensraumes führten sowie zu zu einem einem Besiedlungsrückgang, verbunden mit der Gefahr einer zivilisatorischen Verödung des _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/29 ländlichen Raumes [vgl. Anlage 8, S. 6]. In Auswertung der erfassten Daten seien Lösungsansätze für die Modellregion Demminer Land entwickelt worden. Die Mobilität der Bevölkerung sollte im Sinne eines erweiterten Personennahverkehrs neben den kommunalen und gewerblichen Trägern um die Säule des bürgerschaftlichen Engagements ergänzt werden, ohne in Konkurrenz zu etablierten Dienstleistern zu treten. Das Projekt müsse sich nach einer zeitlich begrenzten Anlaufphase finanziell flächendeckende, selbst alle tragen Haushalte [vgl. Anlage 8, erfassende S. 7]. Erhebung Durch eine sei der Personentransportbedarf von den Dörfern der Region in die Städte und umgekehrt ermittelt worden. Von den zugestellten 3.850 Erhebungsbögen seien allerdings lediglich 353 zurückgesandt worden [vgl. Anlage 8, S. 8ff]. Betrachte man die geringe Rückläuferquote in Verbindung mit der Bedarfsanzeige von gerade einmal 164 Haushalten, so spiegelt dies nicht die durch die Einwohner gegenüber ihren Mandatsträgern und den Medien geäußerte Unzufriedenheit mit den derzeitigen Beförderungsangeboten wieder. Es bestehe ein Optimierungsbedarf, der sich über die gesamte Fläche des Amtsbereiches erstrecke. Vor dem Hintergrund der zurzeit erwarteten demografischen Entwicklung dürfe angenommen werden, dass sich der Bedarf stetig erhöhen werde. Eine detaillierte Auswertung erfolge in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Henning Bombeck von der Universität Rostock [vgl. Anlage 8, S. 14ff]. Bei unterschiedlich starken Bedarfszonen im Amtsbereich, so eine Schlussfolgerung, könnten zusätzliche Fahrten des ÖPNV an bestimmten Wochentagen nach Demmin und zurück einen Teil des Bedarfs wirtschaftlich tragfähig abdecken. Spontane Mobilitätsbedarfe seien nur durch die Bürgergesellschaft in eigener Regie abzudecken [vgl. Anlage 8, S. 17]. Zusammenfassend lasse sich feststellen, dass die besonderen Bedingungen und Anforderungen an die Mobilität im ländlichen Flächenland eine Flexibilisierung vorhandener Standards und Normen im ÖPNV erforderten. Er vertritt die Auffassung, dass die vielfältigen Probleme auf dem Lande oft durch Eigeninitiative zu lösen seien, wenn bestehende gesetzliche Rahmenbedingungen dies nicht behinderten. Vors. Jörg Heydorn merkt an, dass die Ausgestaltung der ländlichen Räume die Enquete-Kommission noch intensiv beschäftigen werde. Die Räume mit besonderen demografischen Herausforderungen habe man zwar definiert, die viel spannendere Frage sei jedoch deren Ausgestaltung. In diesem Zusammenhang seien _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/30 Regulierungsfragen und das Feld der Standardöffnung weiter zu erörtern. Kontrovers werde immer wieder die Frage der Aufwandsentschädigung beim bürgerschaftlichen Engagement beleuchtet. Hierzu bittet er um eine differenziertere Aussage. Prof. Dr. Dr. Helmut G. Pratzel verweist auf den Umstand, dass viele, die sich engagierten, durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finanzielle Unterstützung erhielten. Daneben gebe es die rein ehrenamtlich Tätigen. Neben dem Land sehe er auch die Bürgermeister und die Ämterebene in der Verantwortung. Wie die Förderung konkret zu gestalten sei, vermöge er zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht zu sagen. Abg. Maika Friemann-Jennert sieht in der Akquise der Fahrer die entscheidende Herausforderung. Davon hänge der Einsatz eines Bürgerbusses ganz wesentlich ab. Sie fragt nach, wie die ständige Fahrbereitschaft auf Dauer aufrecht zu erhalten sei. Abg. Karen Stramm geht nochmals auf die Frage zur Aufwandsentschädigung von Jörg Heydorn ein und fragt nach, wie es dem Törpiner Forum gelinge, Bürger für das Ehrenamt zu motivieren. Hans Schommer (Bürgermeister, Gemeinde Hohenbollentin) führt aus, dass er als Mitglied des Törpiner Forums für den Bürgerbus mit verantwortlich zeichne. Die Fahrer seien tatsächlich ehrenamtlich im Sinne des Begriffes tätig. Entgelte würden nicht gezahlt. Die Anerkennung erfolge auf anderem Wege. So könnten sie den Bürgerbus für sich und ihre Familien kostenlos nutzen. Sollte es zu einer Kooperationsvereinbarung mit dem örtlichen ÖPNV kommen, was angestrebt und auch notwendig sei, so solle diese Form auf die Nutzung der Fahrzeuge des ÖPNV ausgedehnt werden. Darüber werde einmal im Jahr eine gesellige Veranstaltung für alle Kraftfahrer samt Angehörige durchgeführt. Für die Betreibung eines Bürgerbusses benötige man, so die Erfahrungswerte, mindestens 20 ehrenamtlich tätige Bürger. Die Bürgerbusse Ladelund und Fehmarn hätten auf diesem Gebiet gute Erfahrungen gesammelt. Der plötzliche Ausfall eines eingesetzten Fahrers könne durch eine organisierte Rufbereitschaft sofort kompensiert werden. Darüber hinaus sei der ÖPNV bereit, im Notfall einen seiner Einsatzfahrer abzustellen. _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ - 31/31 Bernd Rosenheinrich (Vorsitzender des Landesseniorenbeirates MecklenburgVorpommern e. V.) erkundigt sich nach der Wartungspflicht beim Bürgerbus. Abg. Silke Gajek hinterfragt die Voraussetzungen für die zu bedienenden Hauptachsen. Stefan Lösel stellt fest, dass die Bestellung der Hauptachsen in der Hand des Aufgabenträgers läge. Die Synchronisation dieser gewährleiste die abgestimmte Bedienung von Schnittstellen, wie zum Beispiel der Mittelzentren. Das heißt, die notwendigen Umstiegs- und Weiterfahrgelegenheiten seien selbstverständlich gegeben. Die Anpassung an den SPNV erfolge ebenfalls nach diesem Prinzip. Dies erfolge über die regelmäßig durchgeführten Fahrplankonferenzen. In Sachsen-Anhalt sei zum Beispiel die Förderung von Buslinien mit landesweiter Bedeutung an die Einhaltung solcher Standards gekoppelt. Die kreisbezogenen Hauptlinien in Mecklenburg-Vorpommern solle man gar nicht landesweit denken. Es gebe keine durchgehenden Busverbindungen im Land. Die Hauptachsen hätten daher die vorrangige Aufgabe, die Umsteigemöglichkeiten zu koordinieren. Eine konkrete Abstimmung der kreislichen Aufgabenträger des ÖPNV sehe er nicht. Andreas Helms verweist auf den überregionalen Nahverkehrsplan für die Region Westmecklenburg. Dieser berücksichtige notwendige Vernetzungen. Hans Schommer merkt an, dass zur Frage der Kostenübernahme der Buswartungen eine Vereinbarung mit dem ÖPNV hilfreich sei. Der Aufgabenträger müsse durch den Einsatz des Bürgerbusses einige Strecken nicht bedienen. Die Einnahmen aus den Fahrten dieses Fahrzeuges würden jedoch dem ÖPNV zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug engagiere sich das Verkehrsunternehmen bei der Wartung und Instandsetzung des Bürgerbusses. In den Trägervereinen von Bürgerbussen sollten die Kommunen in angemessener Form vertreten sein. Stefan Lösel hält es für möglich, dass auch die Verkehrsunternehmen Bürgerbusse zur Verfügung stellten, da das immer noch die kostengünstigere Variante sei, als selbst die Strecken zu bedienen. Das setze ein gutes Grundkonzept und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung voraus. _______________________________ 23. Januar 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ Enquete-Kommission "Älter werden in MV" Schloss Schwerin, 23.01.2015 Mobilität – Der Schlüssel zur Sicherung der Daseinsvorsorge im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern am Beispiel der Region Mecklenburgische Seenplatte Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern Christoph von Kaufmann, Amtsleiter mailto: [email protected] Situation Fahrgastinformation 2015 Regionaler Nahverkehrsplan Mecklenburgische Seenplatte dieser beinhaltet folgende Empfehlung: Erarbeitung eines zentralen Bedienungsund Umsetzungskonzeptes für alternative Bedienungsformen und Überführung dieses Konzeptes in die Praxis - dabei Integration bzw. Anpassung bereits vorhandener Lösungen Regionaler Nahverkehrsplan Mecklenburgische Seenplatte Formen der differenzierten Bedienung Alternative Bedienform in der Schweiz Fahrgastinformation für morgen – 1 zentrale Anlaufstelle Machbare Vision: Mobilitätszentrale Mecklenburgische Seenplatte / Vorpommern Mo.-So. 24 h besetzt (zumindest von 06:00 bis 22:00 h) funktioniert wie ein „Call Center“ Verkehrspartner werden per Software automatisiert über Fahrtenanmeldungen informiert Alle Fahrzeuge sind mit Druckertechnik zum Empfang der Fahrtenanmeldungen sowie zur Auswertung und Meldung der Fahrgastzahlen, Last- und Leerkilometer etc. an die zentrale Software ausgestattet Einfache und schnelle Auswertungen und Abrechnungen gegenüber Landesbehörden oder gegenüber den Verkehrspartnern durch die zentrale Software Mögliches Vorbild: NVV-Mobilfalt – Ein Projekt aus Nordhessen Die NVV-Mobilfalt. Mobilität für alle – heute und morgen • Mit einem vollkommen neuen Angebot, der NVVMobilfalt, wollen wir gemeinsam mit unseren Partnern die Versorgung durch den öffentlichen Personennahverkehr in den ländlichen Regionen Nordhessens auch in Zukunft sicherstellen. Die NVVMobilfalt ist ein flexibles, verlässliches und bezahlbares Angebot, das alle Verkehrsträger sinnvoll miteinander vernetzt. Entscheidend für den Erfolg von Mobilfalt ist aber die Beteiligung der Menschen. Nur wenn viele mitmachen, kann sich Mobilfalt als nachhaltige Lösung für die mobilen Herausforderungen im ländlichen Raum durchsetzen. Wer hat keine Fragen? Kontakt Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte Christoph von Kaufmann, Amtsleiter Helmut-Just-Straße 2 - 4 17036 Neubrandenburg Tel.: 0395 / 777 551-100 Fax: 0395 / 777 551-101 Internet: www.afrl.mv-regierung.de und www.region-seenplatte.de E-Mail: [email protected] Mobilitätsaspekte in MV rebus Regionalbus Rostock GmbH Neuordnung ÖPNV im LK Rostock 2 - rebus Regionalbus Rostock GmbH am 25.07.2013 durch Verschmelzung der VU Küstenbus GmbH Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbH Regionalverkehr Küste GmbH Hameister Personenverkehr GmbH neu gegründet Gemeinsam mobil. 23.01.2015 rebus heute 3 255 Beschäftigte 190 Fahrerinnen und Fahrer 140 Omnibusse davon ca. 40 % Niederflur täglich 11.000 Fahrschüler im Auftrag des LK 60 Schulen 86 Linien 7,5 Mio Fahrplankilometer 7,9 Mio Fahrgäste jährlich Gemeinsam mobil. 23.01.2015 Quelle-Ziel-Beziehungen 4 Graal Müritz Kühlungsborn Bad Doberan Rostock Gnoien Laage Bützow Güstrow Teterow Krakow am See Gemeinsam mobil. 23.01.2015 Fahrtzwecke 5 Arbeit, Beruf Einkauf, Arzt, Erledigung Freizeit, Urlaub Schule, Ausbildung Gemeinsam mobil. 16 % 18 % 14 % 53 % 23.01.2015 Einwohnerentwicklung 6 Einwohner tM St ad tT -6,5% Am -8,0% -1,1% et er ow ro w ec kl St ad tG üs t ch e Sc hw ei z tL aa ge en bu rg is tK ra ko w Am am Se e La nd -6,0% Am tG üs tr o w en tG no i Am -4,0% Am Am -2,0% tB üt zo w 0,0% -8,0% -10,0% -10,1% -12,0% -12,6% -14,0% -16,0% -15,6% -12,8% -15,9% -18,0% Einwohnerentwicklung je Amt und amtsfreie Gemeinden (2006-2015) Quelle: Bevölkerungsentwicklung bis 2020 StaLA M-V Gemeinsam mobil. 23.01.2015 Entwicklung Altersgruppe Schüler 7 Schüler St ad tT et er ow ro w -3,0% tM ec kl St ad tG üs t en bu rg is ch e Sc hw ei z tL aa ge Am am Se e La nd tK ra ko w -10,0% Am Am tG üs tr o w en tG no i Am Am -5,0% tB üt zo w 0,0% -20,0% -14,0% Am -15,0% -18,0% -25,0% -25,0% -28,0% -30,0% -27,0% -30,0% -32,0% -35,0% Entwicklung Altersgruppe Schüler (2006-2015) Quelle: Bevölkerungsentwicklung bis 2020 StaLA M-V Gemeinsam mobil. 23.01.2015 Entwicklung Altersgruppe Senioren 8 Senioren 35,0% 32,0% 30,0% 25,0% 20,0% 20,0% 19,0% 17,0% 16,0% 13,0% 15,0% 10,0% 13,0% 6,0% 5,0% et er ow St ad tT ro w Am tM ec kl St ad tG üs t en bu rg is ch e Sc hw ei z tL aa ge Am Am tK ra ko w am Se e La nd Am tG üs tr o w en tG no i Am Am tB üt zo w 0,0% Entwicklung Altersgruppe Senioren (2006-2015) Quelle: Bevölkerungsentwicklung bis 2020 StaLA M-V Gemeinsam mobil. 23.01.2015 9 ABO – Monatskarte, gültig für Bahn, Bus , Fähre und Straßenbahn im Gesamtnetz des VVW Mobil60-Tiket mtl. 40,90 € (42,50 € ab 01.02.15) Mobil60-Tiket + Bike mtl. 45,90 € (47,50 € ab 01.02.15) (Mitnahme wahlweise Fahrrad oder Hund ganztägig) Gemeinsam mobil. 23.01.2015 10 Mobilitätstraining für Rollator- und Rollstuhlfahrer Gezielter Abbau von Hemmschwellen bei der Nutzung unserer Fahrzeuge - Sicheres Ein- und Aussteigen Tipps und Tricks für eine sichere Fahrt mit dem Bus und an der Haltestelle Übungsparcour mit Situationen aus dem Alltag Hinweise zur Verkehrssicherheit Sicherheitscheck des Rollators „Probefahrt“ mit einem Rollator Gemeinsam mobil. 23.01.2015 Rufbus-System (ALF) - Theorie 11 vordergründig Stichstreckenbedienung, aber auch komplette Linienfahrten Information der Kunden über Abbildung im Fahrplan, Aushänge und regionale Presse (z. B. „Landkurier“) Anmeldung bis 16.00 Uhr des Vortages für Linien und bis 2 Std. vor Abfahrt für zusätzliche Haltestellen (Stiche) Information des Fahrpersonals über RBL Gemeinsam mobil. 23.01.2015 Rufbus-System (ALF) - Praxis 12 Kunden bestellen z. T. bis 60 Minuten vor Abfahrt Zeiträume für Fahrerinformation inkl. Rückbestätigung über Betriebsleitsysteme oftmals zu klein Fahrpersonal ist als Konsequenz verpflichtet, sich ca. 30 Minuten vor Abfahrt in der Einsatzleitung zu melden inzwischen regelmäßiger Abruf der Leistungen, z. T. aber nur ein bis zwei Fahrgäste Gemeinsam mobil. 23.01.2015 Bürgerbus 13 Potenziale im Bediengebiet rebus vorhanden Ersparnisse im Bereich Infrastruktur- und Betriebskosten möglich Realisierungsbarrieren: - bisher fehlende Anfangsstrukturen in den Gemeinden - Transparenz der rechtlichen Rahmenbedingungen (z.Bsp. Genehmigungen, Betriebspflichten) - Einordnung in den bestehenden ÖPNV (Angebotsplanung, Kommunikation, Kontrolle) Gemeinsam mobil. 23.01.2015 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit 14 Gemeinsam mobil. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Enquete-Kommission Demographischer Wandel, Schwerin Handlungsoptionen zur Mobilitätssicherung im ländlichen Raum – Beispiele aus Hessen Dr. Bernd Schuster 23.01.2015 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Gliederung Grundlagenexpertise: Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern Ausgangslage in Hessen ÖPNV-Projekte im ländlichen Raum Mobilfalt Task Force Mobilität im ländlichen Raum Blick in die Zukunft 23.01.2015 2 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Grundlagenexpertise: Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern Sehr umfassende, detaillierte Analyse mit wichtigen und verwertbaren Erkenntnissen Handlungsfelder Vielschichtig und den regionalen Anforderungen angepasst Nicht detailliert und umsetzungsreif Umsetzungsstrategien und Organisationsstrukturen müssen noch geschaffen werden 23.01.2015 3 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 23.01.2015 Strukturräume Bevölkerungsentwicklung 4 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Mobilität im ländlichen Raum - Einflussfaktoren Abwanderung, insbesondere der jüngeren Generation Bevölkerungsrückgang Überalterung Konzentration von Arbeit und Versorgung in den Zentren Flexibilisierung der Arbeitszeiten Zunehmende Individualisierung und Flexibilisierung Virtualisierung der Mobilität (z.B. durch neue Dienste) 23.01.2015 5 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Mobilität im ländlichen Raum - Folgen Allgemein: Steigende Pendlerdistanzen Zunehmende Abhängigkeit vom motorisierten Verkehr Abbau der kleinräumigen Versorgungsstrukturen Für den ÖPNV: Ausdünnung des öffentlichen Verkehrs Klassischer Linienverkehr ist nur noch auf Verkehrsachsen zwischen zentralen Orten und im Schülerverkehr möglich Innovative und flexible Angebotsformen gewinnen in Zukunft an Bedeutung 23.01.2015 6 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Mobilität im ländlichen Raum – Reaktionen der Politik Förderung einer nachhaltigen Mobilität im ländlichen Raum. Beachtung sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte Land als Koordinator: gemeinsame fachliche (innovativ, integriert, intermodal), organisatorische und finanzielle Anstrengungen von Mobilitätsanbietern, Landkreisen, Gemeinden, Land und Wirtschaft. Umsetzung am Beispiel des Landes Hessen: Förderung von neuen, innovativen Projekten im ländlichen Raum Gründung der Task Force „Mobilität im ländlichen Raum“ zur Koordination der Einzelprojekte und Ausrollen auf ganz Hessen 23.01.2015 7 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Organisation des ÖPNV in Hessen Drei Verkehrsverbünde (NVV, RMV, VRN) und Lokale Nahverkehrsorganisationen (LNO) auf Kreis- und Stadtebene 23.01.2015 8 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Beispiele für neue Projekte des ÖPNV im ländlichen Raum 23.01.2015 9 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Beispiel „Mobilfalt“: Auslöser Demographiestudie 2011 23.01.2015 10 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Beispiel „Mobilfalt“: Neues Konzept „Verschmelzung ÖV – IV“ Verknüpfung des Individualverkehrs im Rahmen des Fahrplans mit allen ÖPNVAngebotsformen (AST, Bürgerbus, Bus, Tram, Zug) Taxiunternehmen oder private Autofahrer bieten ihre Fahrten im NVV-Tarifsystem gegen feste Kostenerstattung an Volle Fahrplanintegration Volle Tarifintegration Volle Nutzung aller Informationsmedien (Homepage, Hotline, Print….) 23.01.2015 11 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Beispiel „Mobilfalt“: Evaluation 2014 Mobilfalt funktioniert grundsätzlich – trotz vieler neuer Bausteine Neue Systeme – insbesondere, wenn die Nutzung mit Verhaltens/ Bewusstseinsänderungen einhergeht – benötigen Zeit Erfolgsfaktoren: privates Engagement (Fahrer, Starthelfer, Anlaufstellen, …) Unterschiedlichste Vertriebsarten (Print, Telefon, stationäres und mobiles Internet, Mund-zu-Mund) und Vertriebswege (Schulen, Altersheime, Geschäfte, Behörden, Ärzte, ….), wenn alle Bevölkerungsgruppen angesprochen werden sollen einen einfachen Zugang, selbsterklärend 23.01.2015 12 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Task Force: Mobilität im ländlichen Raum Aufgabe der Task Force: Projektsteuerung durch fachliche, juristische, finanzielle Unterstützung und Marketing sowie Koordinierung mit den Zielen: Alles nur einmal zu fördern Alles muss übertragbar sein Alles steht allen zu Alles muss gerecht sein; Gleichbehandlung Ballungsraum - Region Zusammensetzung der Task Force: Mobilitätsbeauftragter des HMWEVL (Leitung) Land Hessen, Verbund, LNO.. Universität (Evaluation) 23.01.2015 13 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Task Force: Mobilität im ländlichen Raum Finanzielle Unterstützung durch das Land Hessen seit 2011 mit ca. 1,2 Mio. € (Nachhaltigkeitsstrategie, Regionalisierungsmittel) Weiteres Vorgehen – Blick in die Zukunft: Ausrollen der Projekte im Land Hessen durch gezielte Informationsveranstaltungen zu den Konzepten (Betrieb und Software), der Finanzierung, der rechtlichen Situation, u.s.w. z.B. Task Force stellt die Projekte dem Landkreistag vor (Winter 2015) z.B. Einbringen der Projektergebnisse in das BMVI-Vorhaben: „Planung und Bewertung von ÖPNV-Angebotsstrategien im ländlichen Raum“ 23.01.2015 14 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! Dr. Bernd Schuster Referat Mobilität, Logistik, Binnenschifffahrt Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie Verkehr und Landesentwicklung Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden Tel.: +49 (611) 815 2374 E-Mail: [email protected] www.wirtschaft.hessen.de 23.01.2015 15 Die Notwendigkeit einer Finanz- und Organisationsreform des ÖPNV in MecklenburgVorpommern im Lichte der demografischen Entwicklung Vorschläge zur Novellierung des ÖPNV-Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) Rechtsanwalt Dr. Hubertus Baumeister 31. Sitzung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ – Anhörung zum Themenfeld „Mobilität im Alter“ Schwerin, den 23. Januar 2015 1 Rechtsanwälte Die Finanzierung des ÖPNV in MecklenburgVorpommern 1 von 4 Die Schlaglichter: > Etwa 70 Mio. € Landeszuschüsse pro Jahr für den straßengebundenen ÖPNV (Stand 2013), verteilt auf 12 Finanzierungsregelungen in 4 Ressorts > Gesetzliche Verantwortung für die Organisation des straßengebundenen ÖPNV bei den 6 Landkreisen und 2 kreisfreien Städten (Aufgabenträger) > Zusätzliche Mittel durch die Kommunen > ÖPNV-Finanzierungsvolumen für etwa 1,6 Mio. Einwohner (ohne Infrastruktur- und SPNV-Mittel) 2 Rechtsanwälte Die Finanzierung des ÖPNV in MecklenburgVorpommern 2 von 4 „Spaghetti-Finanzierung“ im Bus-ÖPNV, u.a. > § 17 FAG (Schülerbeförderung) 18,0 Mio. € > § 18 FAG (ÖPNV-Ausgleich) 11,0 Mio. € > AusgleichVO für Ausbildungsverkehre 23,8 Mio. € > Investitionsrichtlinie ÖPNV 3,5 Mio. € > Richtlinie zur Anschaffung von Bussen 4,5 Mio. € > Richtlinie Zuschuss Straßenbahnen 8,5 Mio. € > Richtlinie Förderung Verkehrskooperationen 2,1 Mio. € > Förderung IC-Kooperation 1,2 Mio. € > Schienenersatzmittel nach ÖPNVG M-V 3,4 Mio. € > FörderRL Europ. Fond Regionalentwicklung Zuständigkeit verteilt auf 4 Ressorts! 3 Unbekannt Rechtsanwälte Die Finanzierung des ÖPNV in MecklenburgVorpommern 3 von 4 Effekte der „Spaghetti-Finanzierung“ im Bus/StraB-ÖPNV > Die Aufgabenträger (zugleich zuständigen Behörden gem. VO 1370/2007) können aufgrund der Fülle von Vorgaben der Finanzierungsregelungen des Landes ihre Aufgaben der Organisation des straßengebunden ÖPNV nicht optimal für die Menschen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfüllen > Die Fülle der Finanzierungsregelungen führen zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand auf Landes- und Kommunalebene > Die Finanzierungsregelungen des Landes führen teilweise zu einer Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Beihilfenrecht (insbesondere der VO 1370/2007) 4 Rechtsanwälte Die Finanzierung des ÖPNV in MecklenburgVorpommern 4 von 4 Effekte der „Spaghetti-Finanzierung“ im Bus-ÖPNV, u.a. > Es fehlt an einem Landeskonzept zur integrierten Bestellung von SPNV- und ÖPNV-Leistungen in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern (SPNV-Finanzierungsvolumen derzeit 230 Mio. €), Beispiel „Südbahn“ > Es fehlt an einem integrierten Landeskonzept im Bereich Gesundheitsversorgung und ÖPNV in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern Fazit: Die derzeitigen Finanzierungs- und Organisationsstrukturen auf Landesebene verhindern eine nachhaltige ÖPNV-Mobilität in Mecklenburg-Vorpommern. Angesichts der dramatischen demografischen Entwicklung in diesem Land besteht dringender Reformbedarf. 5 Rechtsanwälte Vorschläge für eine Reform des ÖPNVG M-V 1 von 4 1 Pooling und Fixierung aller ÖPNV-Mittel im ÖPNVG M-V (u.a. größere Planungssicherheit und Mitteleffizienz) 2 Normierung eines Verteilungsschlüssels für die Aufgabenträger (Fläche, Bevölkerung, Leistung etc.) 3 Umstellung der Landesfinanzierung auf anteilige gesetzliche Zuweisung an die Aufgabenträger (vereinfachter Verwendungsnachweis gegenüber dem Zuwendungsrecht und effektive Selbstverwaltung) Erfolgreiche Beispiele in Brandenburg und Sachsen-Anhalt 6 Rechtsanwälte Vorschläge für eine Reform des ÖPNVG M-V 2 von 4 7 4 Umfassende Förderung der flexiblen Bedienformen (Umbau der Busflotte, Dispositionszentrale, Marketingprogramme etc.) 5 Im Verteilungsschlüssel z.B. Bewertung der Angebots-km der Bedarfsverkehre im Verteilungsschlüssel als 100 % (obwohl i.d.R. nur 20 % abgefordert werden) als hoch effektiven Anreiz 6 Bindung des Verteilungsschlüssel an erfolgreicher finanzieller Erschließung von Sonderschulfahrten, Sozialdiensten, SGB-VFahrten etc. durch %-Eigenanteil der Aufgabenträger) 7 Landeskonzept zur Barrierefreiheit i.V.m. den flexiblen Bedienformen zur Herstellung der „vollständigen Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022“ gem. § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG (u.a. Förderung von behindertengerechten Kleinbussen) Rechtsanwälte Vorschläge für eine Reform des ÖPNVG M-V 3 von 4 8 8 Schaffung einer verankerten Plattform zur Kooperation der ÖPNV/SPNV-Aufgabenträger (z.B. im Modell dreier Nahverkehrsräume in Zusammenarbeit mit der VMV GmbH im Gegenstromprinzip), mit u.a. folgenden Aufgaben: 1 Abstimmung zur Integration der ÖPNV/SPNVLinienverkehre 2 Ggf. Schaffung eines Busnetzes mit landesweiter Bedeutung (als bezahlbare Alternative zum SPNV) 3 Förderung von flexiblen Bedienformen (Abstimmung von Linien- und Bedarfsverkehren) 4 Errichtung einer Dispositionszentrale (ggf. kostengünstigen Anschluss an insa [NASA] prüfen) Rechtsanwälte Vorschläge für eine Reform des ÖPNVG M-V 4 von 4 8 9 Schaffung einer gesetzlich verankerten Plattform zur Kooperation der ÖPNV/SPNV-Aufgabenträger (z.B. im Modell dreier Nahverkehrsräume in Zusammenarbeit mit der VMV GmbH im Gegenstromprinzip), mit u.a. folgenden Aufgaben: 5 Förderung der Tarifvereinheitlichung 6 Förderung der medizinische Versorgung durch den ÖPNV in Zusammenarbeit mit den Akteuren aus der Gesundheitsversorgung (Budgetzusammenlegung!) 7 Förderung eines Bürgerbus-Systems mit einer einheitlichen Benutzeroberfläche für die Fahrgäste (mit Fahrzeugförderung des Landes) Rechtsanwälte Unterstützt durch die Universität Rostock Initiiert durch das Törpiner Forum e.V. Gefördert durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung MV 1 Der Bürgerbus des Törpiner Forums das bedarfsgerechte Transportmittel der Zukunft im ländlichen Raum als eine private nicht öffentliche Fahrgemeinschaft Bindeglied im Netz durch Anbindung an den ÖPNV an die Bahn an den Schulbus Regelmäßige Fahrten Zum Vereinstreffen Zu Kulturveranstaltungen Zu Einkaufsfahrten zum Arbeitsplatz Ein 4-jähriges Erfolgsprojekt Besondere Vorteile Fährt möglichst voll besetzt Hält nach Wunsch Fährt nach Hause Auf Bestellung zum Arzt (ausgen. KrKassen-vergütete Fahrten) zur Nachbarschaftshilfe zu Abendveranstaltungen Fahrer hilft beim Tragen Bietet Sicherheit für Senioren € 13.400 km/a 19.400 km/a Etwa 200 h/a zu 8,50€ = 1.700€/a Unterstützt durch die Universität Rostock Initiiert durch das Törpiner Forum e.V. Situation im Demminer Land - Die Mehrzahl der Dörfer und Splittersiedlungen im Demminer Umland werden außerhalb des Schülertransfers vom ÖPNV nicht angefahren. - Einkaufsmöglichkeiten gibt es in einzelnen Dörfern, aber zu diesen führt der ÖPNV nicht oder nur zu ungünstigen Zeiten. - Obgleich etwa 50% der Haushalte über einen Pkw verfügen, steht dieser für immobile Familienmitglieder zumeist nicht zur Verfügung, weil er für die Fahrt zum Arbeitsplatz genutzt wird. - Die Grundversorgung lebensälterer Einwohner - insbesondere mit Lebensmitteln - kann derzeit nur durch das Angebot fahrender Händler abgedeckt werden. Für immobile Einwohner von Splittersiedlungen ist deren Angebot jedoch meist nicht erreichbar. - Die zuvor geschilderten Unzulänglichkeiten verschärfen sich während der Schulferien, da der ÖPNV dann nur noch eingeschränkt befördert. Dies trifft dann auch Auszubildende und Berufstätige. Unterstützt durch die Universität Rostock Initiiert durch das Törpiner Forum e.V. Auswirkungen des Mobilitätsdefizites - Basisversorgung und gesellschaftliche Teilhabe vieler der etwa 7.800 Einwohner des Umlandes von Demmin sind erheblich beeinträchtigt. - Die unzureichenden Verkehrsanbindungen treffen alle Alters- und Interessengruppen; die Stadt-Umland-Verbindungen sind gestört. - Mobilitätsangebote des schienengebundenen Nah- und Fernverkehrs sind in Folge unzureichender Anbindung nicht zu nutzen. - Die als Minderung der Lebensqualität wahrgenommenen Mobilitätsdefizite führen zu einem Attraktivitätsverlust des ländlichen Lebensraumes sowie zu einem Besiedlungsrückgang - verbunden mit der Gefahr einer zivilisatorischen Verödung des ländlichen Raumes. - Die Chance, den „großstadtmüden“ Menschen der bundesdeutschen Ballungsgebiete in unserem Land eine Heimstatt zum geruhsamen Altwerden zu geben, wird vertan. Einschließlich aller damit verbundener Synergieeffekte für Institutionen und Dienstleister. Unterstützt durch die Universität Rostock Initiiert durch das Törpiner Forum e.V. Lösungsansatz für die Modellregion Demminer Land - Die Mobilität der Bevölkerung soll im Sinne eines „erweiterten“ Personennahverkehrs neben den kommunalen und gewerblichen Trägern auf eine weitere Säule, nämlich das „bürgerschaftliche Engagement“, gestellt werden. - Das Projekt darf dabei weder zu einer Konkurrenz etablierter Dienstleister werden, noch soll es im laufenden Betrieb auf Zuschüsse angewiesen sein – es muss sich durch eingenommene Leistungsentgelte und ehrenamtliches, bürgerschaftliches Engagement selbst tragen. - Der Trägerverein soll durch satzungsgemäße Verpflichtung kontinuierlich zu prüfen haben, in wie weit die eigenen Aktivitäten mit Wohlfahrtsverbänden und regionalen gewerblichen Anbietern im Sinne eines gegenseitigen Zugewinnes an Leistung, Effizienz und Ökonomie miteinander verwoben bzw. koordiniert werden können. Unterstützt durch die Universität Rostock Initiiert durch das Törpiner Forum e.V. Evaluierungsphase des Projekts Durch eine flächendeckende, alle Haushalte erfassende Erhebung wurde der Personentransportbedarf von den Dörfern der Modellregion „Demminer Land“ in die Städte und umgekehrt ermittelt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind geeignet, Möglichkeiten zur Vernetzung mit dem ÖPNV sowie zum koordinierten Anbieten von Mitfahrgelegenheiten zu bewerten. Die grundsätzliche Bereitschaft der Bürger zur aktiven Beteiligung am Projekt konnte erfragt werden. 11 Unterstützt durch die Universität Rostock Initiiert durch das Törpiner Forum e.V. Die Bedarfserhebung über einen Fragebogen an 3800 Haushalte im Amtsbereich Demmin Land 15 Initiiert durch das Törpiner Forum e.V. Unterstützt durch die Universität Rostock Nun müssen wir noch erfahren, welches Fahrtziel von wie vielen Personen wann, wie oft und für wie lange aufgesucht werden soll. Hier die Angaben zum Beispiel: Zum Ziel mit der Nummer möchten so viele Personen 1... ...2... ... 2... ...2... ... 3... ...1... ... .......... .......... .......... .......... .......... werktags am Wochenende X X .......... X vormittags X nachmittags X terminabhängig X mehrmals die Woche einmal die Woche X gelegentlich und nach Hause fahren nach etwa so vielen Stunden X X .......... .......... .......... ... 2... ... 4... ... 3... 20 Unterstützt durch die Universität Rostock Initiiert durch das Törpiner Forum e.V. Erhebungsgebiet: Alle Haushalte der 16 Gemeinden des Amtes Demmin-Land und der ST der Hansestadt Demmin: Lindenfelde, Drönnewitz, Wotenick, Seedorf, Woldeforst, Randow, Waldberg, Karlshof. Zugestellte Erhebungsbögen 3850 (100%) Rückläufer 353 (9%) davon auswertbar 321 (8%) 21 Unterstützt durch die Universität Rostock Initiiert durch das Törpiner Forum e.V. Alle Haushalte 3850 (100%) Rückläufer mit Fehlanzeige 157 (4%) mit Bedarfsanzeige 164 (4%) 22 Unterstützt durch die Universität Rostock Initiiert durch das Törpiner Forum e.V. Ergebnis Bei durchschnittlich 2 Personen pro Haushalt bekunden somit etwa 328 Personen bei 7700 Personen im Einzugsgebiet (also 4%) ein Interesse am ÖPNV respektive am Bürgerbus 23 Initiiert durch das Törpiner Forum e.V. Unterstützt durch die Universität Rostock Folgerung Betrachtet man die geringe Rückläuferquote in Verbindung mit der Bedarfsanzeige von gerade einmal 164 Haushalten, so spiegelt dies nicht die durch die Einwohner gegenüber ihren Mandatsträger und den Medien geäußerte Unzufriedenheit mit den derzeitigen Beförderungsangeboten wider. 24 Initiiert durch das Törpiner Forum e.V. Unterstützt durch die Universität Rostock Folgerung Dennoch wird deutlich, dass ein Optimierungsbedarf besteht, welcher sich über die gesamte Fläche des Amtsbereiches erstreckt. Vor dem Hintergrund der zur Zeit erwarteten demografischen Entwicklung darf angenommen werden, dass sich der Bedarf auf der Zeitachse stetig erhöhen wird. . 25 Initiiert durch das Törpiner Forum e.V. Unterstützt durch die Universität Rostock Folgerung Unabhängig von der zukünftigen Entwicklung bedürfen natürlich auch die geschätzten etwa 328 Personen einer zeitnahen Verbesserung ihrer Mobilität. Ansonsten droht mittelfristig eine zivilisatorische Verödung des ländlichen Raumes. 26 Unterstützt durch die Universität Rostock Initiiert durch das Törpiner Forum e.V. Handlungsempfehlungen 1. Bei unterschiedlich starke Bedarfszonen im Demminer Land könnten zusätzliche Fahrten des ÖPNV an bestimmten Wochentagen nach Demmin und zurück einen Teil des Bedarfs wirtschaftlich tragfähig abdecken. 2. Spontane Mobilitätsbedarfe sind nur durch die Bürgergesellschaft in eigener Regie selbst zu lösen. 27 Initiiert durch das Törpiner Forum e.V. Unterstützt durch die Universität Rostock Schlussfolgerung Die besonderen Bedingungen und Anforderungen an die Mobilität im ländlichen Flächenland erfordern 1. Eine Flexibilisierung vorhandener Standards und Normen im ÖPNV. 2. Die Förderung der Mobilitätsgestaltung durch eine aktive Bürgergesellschaft nach eigenen Bedürfnissen. 28 Probleme die uns auf dem Lande belasten Können wir selbst lösen, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen uns nicht behindern würden. 1 Nahverkehr 2016 Grevesmühlener Busbetriebe GmbH Wismarsche Straße 155 23936 Grevesmühlen 2 Inhalt 1. Ausgangssituation 2. Wo klemmt es? 3. Erste Lösungsansätze 4. Nahverkehrsplan 2016 5. Erwartungen 6. Unterstützung durch Landespolitik 3 1. Ausgangssituation 1.1. Eingeschränktes Fahrplanangebot Fahrtenhäufigkeit Montag bis Freitag Schulzeit: 4 1. Ausgangssituation 1.2. Eingeschränktes Fahrplanangebot Fahrtenhäufigkeit Montag bis Freitag Ferienzeit: 5 1. Ausgangssituation 1.3. Eingeschränktes Fahrplanangebot Fahrtenhäufigkeit Sonnabend, Sonntag, Feiertag: 6 2. Wo klemmt es? 2.1. Konzentration auf die Schülerbeförderung Landkreis stellt Schülerbeförderung sicher, darüber hinaus bislang kaum Vorgaben als Aufgabenträger ÖPNV Nur 55 % der Tage eines Jahres sind Schultage. An den schulfreien Tagen, also an fast der Hälfte der Tage eines Jahres, ist das ohnehin eingeschränkte Fahrplanangebot zusätzlich stark ausgedünnt. 7 2. Wo klemmt es? 2.2. Unternehmensstruktur Unternehmensstrukturen, die teilweise noch aus den Altkreisen von vor 1994 stammen, erschweren ein abgestimmtes Verkehrsangebot (im Bild Stand 2009). 8 2. Wo klemmt es? 2.3. Unübersichtliche Finanzierung § 18 FAG ÖPNV § 17 FAG Schülerbeförderung SonstÖPNVVLRL i.V.m § 8 III ÖPNVG § 113 V SchulG Konnexität Schulgesetznovelle BusRL i.V.m § 8 VI ÖPNVG InvRL i.V.m § 8 VI ÖPNVG AltBedFRL i.V.m § 8 VI ÖPNVG AusglVO i.V.m § 45a PBefG § 148 SGB IX 9 2. Wo klemmt es? 2.4. Falsche Optimierungsanreize für die Verkehrsunternehmen Nachfrage Fahrgastpotential n/a €/n Angebot km/a Umsatz €/a Kosten 10 3. Anspruch an ÖPNV § 2 ÖPNVG M-V Der ÖPNV soll eine bedarfsgerechte Versorgung in allen Teilen des Landes, auch in den dünn besiedelten Räumen, gewährleisten und … als vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr ausgebaut werden. Eine bedarfsgerechte Anbindung der Wohngebiete ist anzustreben: an Arbeitsstätten an Schulen an öffentliche, soziale und kulturelle Einrichtungen an Erholungsgebiete 11 4. Erste bereits realisierte Lösungsansätze 4.1. Anrufbus Grevesmühlen (seit 14. Dezember 2009) 12 4. Erste bereits realisierte Lösungsansätze 4.1. Anrufbus Grevesmühlen Zurzeit erzielt der Anrufbus ein Aufkommen von durchschnittlich ca. 42 Fahrgästen am Tag, wobei das Aufkommen witterungsbedingt deutlich schwankt. 13 4. Erste bereits realisierte Lösungsansätze 4.2. Touristisches Mobilitätsangebot Boltenhagen Seit 21. Mai 2009 fahren Hotelgäste der Weißen Wiek kostenlos in allen Bussen des ÖPNV innerhalb der Gemeinde Boltenhagen. Seit dem 1. Juli 2009 werden auch die sonstigen Kurgäste gegen Vorlage der Kurkarte innerhalb Boltenhagens zu vergünstigten Konditionen befördert. 14 4. Erste bereits realisierte Lösungsansätze 4.3. INMOD-Projekt 15 4. Erste bereits realisierte Lösungsansätze 4.4. Hand aufs Herz Studie Mobilität in Deutschland ermittelt durchschnittliche Werte von 5 % Anteil ÖV für ländliche Kreise. Der Regionalbusverkehr in Nordwestmecklenburg erreicht heute einen Anteil von nur 2,8 % am Modal Split. 16 5. Nahverkehrsplan 2016 5.1. Novelle des PBefG zur Umsetzung der EU VO 1370/2007 Landkreis als Aufgabenträger kann nunmehr ausschließliche Rechte gewähren, bisher nur die Genehmigungsbehörde (Landesamt) Hierzu kann ein öDA erteilt werden. Der Nahverkehrsplan ist das wesentliche politische Instrument, mit dem die Vorgaben des öDA bestimmt werden und die Finanzierung des ÖPNV geregelt und gesichert wird. 17 5. Nahverkehrsplan 2016 5.2. Beachtung wichtiger Nutzergruppen (Pendler, Freizeit, Eigenversorgung, Touristen) Pendler: Lübeck Schwerin LuP Hamburg Bad Doberan Rostock Lauenburg 10.800 10.600 3.400 2.500 2.500 2.000 2.000 18 5. Nahverkehrsplan 2016 5.3. Digitales Verkehrsmodell umfangreiche Datenerhebungen von Strukturdaten: Einwohnerverteilung Wohnorte Schüler und Schulstandorte Pendlerströme Arbeitsplätze Versorgungseinrichtungen Gastgewerbestandorte Straßennetz, Fahrzeugaufkommen Haltestellen ÖPNV- und SPNV-Linien und Fahrpläne 19 5. Nahverkehrsplan 2016 5.4. Stärken stärken Neue Fahrpläne – Konzentration auf Potentiale 20 5. Nahverkehrsplan 2016 5.5. Neues Verkehrskonzept Konsequente Netzhierarchisierung mit folgenden Bestandteilen: angebotsorientiertes Taktnetz einschließlich Stadtverkehr Wismar nachfrageorientiertes Ergänzungsnetz einschließlich Alternativer Bedienformen 21 5. Nahverkehrsplan 2016 5.6. Neues Verkehrskonzept Bedienungsstandard Taktnetz Takt: Montag bis Freitag: 2-h-Takt, wobei nachfrageorientiert eine Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit zu einem 1-h-Takt erfolgen soll Samstag, Sonn- und Feiertag: 2-h-Takt, wobei nachfrageorientiert ein bedienungsfreies Zeitfenster von bis zu 4 Stunden zur Tagesmitte eingerichtet werden kann Zeiten: erste Ankunft in Schwerin, Wismar, Lübeck spätestens 7:00 Uhr letzte Abfahrt in Schwerin, Wismar, Lübeck frühestens 20:30 Uhr 22 5. Nahverkehrsplan 2016 5.7. Erreichbarkeit Summenfunktion Anschlussgrad Taktnetz 23 5. Nahverkehrsplan 2016 5.8. Neues Verkehrskonzept Bedienungsstandard Ergänzungsnetz Konventioneller Linienverkehr im Ergänzungsnetz Konventioneller Linienverkehr – wenn zeitlich und räumlich ausreichende Nachfragebündelung Alternative Bedienformen im Ergänzungsnetz Grundangebotes montags bis freitags von 6:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit dem Zweck einer Anbindung an das Taktnetz flexible Bedienung im Bedarfslinien-, Richtungsband- und/oder Flächenbetrieb mit Umstiegssicherung in das Taktnetz zeitliche und räumliche Ausdehnung des Grundangebotes möglich (z.B. TaxiTarif, fifty-fifty-Taxi-Ticket usw.) 24 5. Nahverkehrsplan 2016 5.9. Neues Verkehrskonzept Mobilität neu denken 25 6. Erwartungen 6.1. Fahrgastströme Fahrgastströme heute / 2016 Je nach Fahrplanangebot und Tarifgestaltung Steigerung Fahrgastzahl (ohne Fahrschüler zwischen 140 bis 290 % 26 6. Erwartungen 6.3. Aufwand Fahrleistungen in km 8000000 6000000 Alternative Bedienform Taktnetz 4000000 2000000 Ergänzungsnetz 0 2015 2016 Mehraufwand soll durch Mehreinnahmen an Fahrscheinentgelten gedeckt werden, ABER: besonderer Mehraufwand im Einführungsjahr bis zu 1 Mio. € Kreistagsbeschluss zu Nahverkehrsplan und Finanzierung am 29.01.2015 27 7. Unterstützung durch Landespolitik 7.1. Genehmigungsfähigkeit alternativer Bedienformen Genehmigungsfähigkeit alternativer Bedienformen nicht rechtssicher geregelt, inwieweit handelt es sich um Linienverkehr nach § 42 PBefG. PBefG Novelle hat Genehmigungsfähigkeit zwar erweitert, da die „besonders gelagerten Einzelfälle“ entfallen sind. Genehmigung als Linienverkehr aber nur, wenn die alternative Bedienform dem Linienverkehr „am meisten entspricht“ (§ 2 Abs. 6 PBefG) Welche Arten alternativer Bedienformen sind danach als Linienverkehr genehmigungsfähig? Keine eindeutige Klärung durch die Rechtsprechung Rechtsunsicherheit für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen Ziel: Genehmigung von alternativen Bedienformen erleichtern 28 7. Unterstützung durch Landespolitik 7.2. Genehmigungsfähigkeit alternativer Bedienformen Rechtssicherheit für Verkehrsunternehmen und Genehmigungsbehörden schaffen Unterstützung alternativer Bedienformen Anrufbus im Richtungsbandbetrieb = Linienverkehr Klare Vorgaben der Landesregierung (EM) Genehmigungsbehörde (Verwaltungsvorschrift) für die Landesregierung: Bundesratsinitiative zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für alternative Bedienformen: Bundesgesetzgeber muss rechtssichere Regelung für alternative Bedienformen im PBefG schaffen 29 7. Unterstützung durch Landespolitik 7.3. Finanzielle Unterstützung in der Anlaufphase Jede Veränderung braucht ihre Zeit! Beispiel Altmarkkreis Salzwedel 40.000 Fahrgäste nutzten Anrufbus im ersten Jahr Innerhalb von drei Jahren Verdopplung Finanzielle Unterstützung der Landkreise bei der Neuausrichtung des ÖPNV dringend erforderlich 30 7. Unterstützung durch Landespolitik 7.4. Neuregelung der ÖPNV-Finanzierung Verantwortung und Budget vereinheitlichen: Budgetierung aller Landesmittel auf die Landkreise nach transparenten Kriterien (siehe Brandenburg) keine weiteren Mittelkürzungen für den straßengebundenen ÖPNV, zügig Planungssicherheit schaffen, Mittel an Aufgabenträger zahlen als gesetzliche Zuweisung und nicht an Verkehrsunternehmen neben rein strukturbedingten Finanzierungsgrundlagen: Erfolge honorieren, Änderungsprozesse aktiv finanziell unterstützen Novelle des ÖPNVG M-V erforderlich 31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich beantworte gern Ihre Fragen. Stefan Lösel Geschäftsführer NAHBUS - Grevesmühlener Busbetriebe GmbH | Gesundheit | Mobilität | Bildung | Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern Christoph Gipp, IGES Mobilitätsberatung Anhörung. 31. Sitzung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ Schwerin, 12. Januar 2015 Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ IGES Institut. Ein Unternehmen 23.01.2015 der IGES Gruppe. Seite 1 | Gesundheit | Mobilität | Bildung | Inhalt 1. Mobilitätsrealität statt ÖV-Wunschdenken! 2. Sicher unterwegs? 3. Alternativlos automobil? 4. Wie kann das Land helfen, Mobilität zu sichern? Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 2 | Gesundheit | Mobilität | Bildung | 1. Mobilitätsrealität statt ÖV-Wunschdenken! Wie bewegen sich Ältere im ländlichen Raum (auch in Mecklenburg-Vorpommern)... Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 3 1 | Mobilitätsrealität statt ÖV-Wunschdenken Wie stellt sich die Verkehrsmittelwahl Älterer im ländlichen Raum dar? • Mehr als die Hälfte aller Wege wird im Pkw als Fahrer oder Mitfahrer zurückgelegt. • Je jünger die Befragten, um so deutlicher steht das Fahren des Pkw als Fahrer im Vordergrund, während mit zunehmendem Alter das Mitfahren im Pkw steigt. • Der Anteil der Fußwege und Radfahren nimmt mit zunehmendem Alter ab, die Abhängigkeit von anderen Mobilitätszwecken steigt. • Bus und Bahn spielen eine eher untergeordnete Rolle für die befragten Älteren im ländlichen Raum. • Insbesondere bei den Wegezwecken Arztbesuch und Ausflüge hat das Taxi eine unerwartet hohe Bedeutung. Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 4 1 | Mobilitätsrealität statt ÖV-Wunschdenken Modal Split nach Wegezwecken Arbeiten Ausflüge Besuch von Freunden und Verwandten IGES 2013. Oben: n=324 (55-64) n=54 (65-74) Altersgruppe über 75 Jahre nicht berücksichtigt (n=1). Gruppe „keine Angabe“ nicht berücksichtigt. Mitte: n=365 (55-64) n=289 (65-74) n=245 (>75). Gruppe „keine Angabe“ nicht berücksichtigt. Unten: n=376 (55-64) n=319 (65-74) n=272 (>75). Gruppe „keine Angabe“ nicht berücksichtigt. . Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 5 1 | Mobilitätsrealität statt ÖV-Wunschdenken Beim Wegezweck Einkaufen zeigen sich regionale Unterschiede im Modal Split Dichtestufe < 100 Ew/km² Dichtestufe < 150 Ew/km² IGES 2013. n=178 (55-64<100) n=142 (65-74<100) n=125 (>75<100). n=199 (55-64<100) n=163 (65-74<100) n=136 (>75<100). Gruppe „keine Angabe“ nicht berücksichtigt. Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 6 1 | Mobilitätsrealität statt ÖV-Wunschdenken Auch beim Wegezweck Arztbesuch ist ein hoher Anteil des Individualverkehrs zu verzeichnen Modal Split Häufigkeiten Oben: IGES 2013. n=378 (55-64) n=321 (65-74) n=286 (>75). Gruppe „keine Angabe“ nicht berücksichtigt. Unten: IGES 2013. n=378 (55-64 Jahre). n=321 (65-74 Jahre). n=286 (>75 Jahre). Gruppe „keine Angabe“ nicht berücksichtigt Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 7 1 | Mobilitätsrealität statt ÖV-Wunschdenken Welchen Stellenwert hat der öffentliche Verkehr für die Mobilität im ländlichen Raum? • Bus und Bahn spielen nicht die wichtigste Rolle bei den Generelle Einschätzung der Anbindung an Bus und Bahn: < 100 Ew/km² Wegezwecken Älterer im ländlichen Raum. • Insgesamt die Befragten die Erreichbarkeit von Bus und Bahn zwar als positiv ein. Das tatsächliche Angebot wurde jedoch nicht bewertet. < 150 Ew/km² • Häufigste Nutzungshemmnisse sind für Ältere im ländlichen Raum die schwierige Mitnahme von Gepäck (auch Einkäufe), Unflexibilität sowie lange Reisezeiten. IGES 2013. n=443 (<100 Ew/km2) n=505 (<150 Ew/km2). Gruppe „keine Angabe“ nicht berücksichtigt. Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 8 1 | Mobilitätsrealität statt ÖV-Wunschdenken Welchen Stellenwert hat der Pkw für die Mobilität Älterer im ländlichen Raum? • Pkw- / Führerscheinbesitz und Pkw-Verfügbarkeit nehmen mit zunehmendem Alter im ländlichen Raum ab. • Die Befragten im ländlichen Raum sind daher mit zunehmendem Alter auf Alternativen zum eigenen Pkw angewiesen. • Es existiert bereits ein hoher Anteil an Pkw-Mitfahrten bei allen Wegezwecken. • Die drei häufigsten Umstände, unter denen die Befragten das Autofahren aufgeben würden, sind: „Wenn ich mich selbst nicht mehr sicher fühle“ (37%) „Wenn ich Medikamente nehmen muss, die meine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen“ (23%) „Wenn mir der Arzt davon abrät“ (17%) • Ein Großteil der Älteren ist sich ggf. vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen bewusst. Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 9 | Gesundheit | Mobilität | Bildung | 2. Sicher unterwegs? Limits für Wege zu Fuß und auf dem Rad? Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 10 2 | Sicher unterwegs? Wie wirkt sich der Gesundheitszustand Älterer auf ihre Mobilität aus? • Mit zunehmendem Alter bewerten Ältere im ländlichen Raum ihre Mobilität subjektiv schlechter im Vergleich zu den letzten Jahren. • Als Handlungsschwerpunkt zeigt sich die Altersgruppe der über 75Jährigen, da hier die Einschätzung der eigenen Mobilität besonders rückläufig ist. Hat sich Ihre Mobilität in den letzten Jahren verändert? IGES 2013. n = 966. Gruppe „keine Angabe“ nicht dargestellt. Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 11 2 | Sicher unterwegs? Sicherheitsgefühl Wie sicher fühlen sich Ältere im Straßenverkehr? • Das Gefühl von Sicherheit im Straßenverkehr nimmt bei Älteren im ländlichen Raum mit zunehmendem Alter ab. • Der Pkw wird von Älteren im ländlichen Raum dabei als sicherster Verkehrsmittel bewertet. • Mit zunehmendem Alter wird von Älteren im ländlichen Raum das Fahrradfahren und Zufußgehen als eher unsicher empfunden. Wie sicher fühlen Sie sich im Straßenverkehr? Altersgruppe Sicher bis eher sicher Eher unsicher bis unsicher 55 bis 64-Jährige 88% 12% 65 bis 74-Jährige 63% 37% über 75-Jährige 48% 52% IGES 2013. n = 369 (55-64 Jahre) n=324 (65-74 Jahre) n=284 (>75 Jahre). Gruppe „keine Angabe“ nicht berücksichtigt. Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 12 | Gesundheit | Mobilität | Bildung | 3. Alternativlos automobil? Es gibt (schon jetzt) gemeinsame Alternativen! Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 13 3 | Alternativlos automobil? Wie ist die Einstellung Älterer im ländlichen Raum zu neuen Mobilitätsoptionen? • Bei Älteren im ländlichen Raum ist sowohl der Bekanntheits- als auch Nutzungsgrad von den alternativen Mobilitätsoptionen gering. • Wenn das jeweilige Angebot in ihrem Wohnort verfügbar wäre, würden von den befragten Älteren im ländlichen Raum ◦ ◦ ◦ ◦ 6% einen Rufbus, 10% Carsharing, 15% das Elektrofahrrad sowie 16% Mitnahmeverkehr nutzen. • 60% aller befragten Älteren im ländlichen Raum nehmen an, dass sich ihre Mobilität in Zukunft nicht ändern wird! Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 14 3 | Alternativlos automobil? Warum haben Mitnahme-/Gemeinschaftsverkehre dennoch eine Chance? Information und Buchung von Mobilitätsangeboten spielt bei älteren Internet- und Smartphone-Nutzern im ländlichen Raum bereits eine große Rolle. Es existiert bereits heute ein hoher Anteil an PkwMitfahrten für alle Wegezwecke, derzeit überwiegend durch Mitnahme im Familien- und Bekanntenkreis. Die Analyse vorhandener Mobilitätsprojekte lässt jedoch auch Potentiale für die stärkere Etablierung von gewerblich organisierten Mitnahmeverkehren Ansätze für Gemeinschaftsnutzungen in MV bereits im Echtbetrieb etabliert – Erweiterung schafft Alternative zum Pkw-Selbstfahren - Carsharing in Mittelstädten wie Greifswald - Radverleihsysteme in Vorpommern etc. - Mitnahmesysteme haben sich vielfach (technisch) bewährt Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ Tatsächliche Nutzung ausgewählter moderner Kommunikationsmittel: Altersgruppe Anteil der InternetNutzer Anteil der SmartphoneNutzer 55 bis 64Jährige 76% 27% 65 bis 74Jährige 28% 12% über 75Jährige 13% 6% Große Zielgruppe für Gemeinschaftsverkehr § Allein lebende Ältere § > 50% haben keinen Pkw 23.01.2015 Seite 15 | Gesundheit | Mobilität | Bildung | 4. Wie kann das Land helfen, Mobilität zu sichern? Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 16 4 | Handlungsfelder Land Mecklenburg-Vorpommern Alternativen zum eigenen Autofahren sind erforderlich Der Pkw hat eine große Bedeutung für die Mobilität Älterer im ländlichen Raum. Weder ÖV noch alternative Mobilitätsoptionen sind bisher eine ernste Alternative. Das Rad kann (außer bei Schnee und Eis) Aktionsradius erhöhen (wenn es nahe Versorgungsstrukturen gibt). Besonderer Fokus sollte daher auf Angeboten des Mitnahmeverkehrs liegen. Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 17 4 | Handlungsfelder Land Mecklenburg-Vorpommern Nahverkehr kann und muss gestaltet werden Angebote des öffentlichen (Nah-)Verkehrs müssen stärker Nutzerwünschen entsprechen und (auch) speziell auf Ältere zugeschnitten sein. • Effizienzen ausschöpfen geht nur noch teilweise – nämlich beim Bus • Achsen im Takt stärken - führt zu tatsächlich Nachfrageerhöhung (vgl. LK Elbe-Elster) • Realistische Einschätzung zu flexiblem Betrieb erforderlich • Langfristige Lösungen statt nur kurze Forschungsprojekte • Realität selbstbestimmter Schulen setzt Innovationsgrenzen im Schülerverkehr Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ Allheilmittel Flächenbedienung? § Akzeptanz braucht Zeit. § Spart nur bedingt! § Landesweit nutzbare Buchungs- / Dispositionsinfrastruktur hilft wirksam 23.01.2015 Seite 18 4 | Handlungsfelder Land Mecklenburg-Vorpommern Wer bezahlt die Mobilitätssicherung? Reichen RegG & Co. aus? Für ein attraktives Bus- und Bahnangebot sind neue Finanzierungsmöglichkeiten und Strukturen des öffentlichen Nahverkehrs nötig. • Bündelung der Finanzströme (Weiterentwicklung SachsenAnhalt/Brandenburg – aber angepasst an MV) • Landkreise erhalten dadurch mehr Spielraum (ggf. auch entgegen Interessen der VU) • Professionalisierung aber dringend erforderlich (Großkreise versus Machbarkeit der „Gestaltung und Verwaltung“ als Aufgabenträger) • Ein Tarif fürs ganze Land? – Verbundstrukturen stärken (bzw. in Teilen etablieren) Das Handlungsfeld Gesundheitsmobilität im ländlichen Raum sollte stärker in den Fokus gerückt werden. Auch bei der Finanzierung! • Versorgungslücken können durch Mobilität gelindert werden • Mobilität im Dienste der KV – Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 19 4 | Handlungsfelder Land Mecklenburg-Vorpommern Umsatzpotenziale im Markt der Gesundheitsmobilität übersteigen derzeit bereits die 2 Mrd. Euro-Marke § Konservative Schätzung § § beruhend u.a. auf GKV Krankenkassendaten und eigenen Analysen Jährliche Kostensteigerung allein bei GKV-Krankenfahrten ca. +10% Euro Teilweise sind Parallelstrukturen vermeidbar! Patientenfahrdienst Qualifizierte Krankenfahrten Exkl. Notarztwagen, Rettungswagen & Flugrettung 518 Mio. € € 504 Mio. € € € € 994 Mio. € Nicht-qualifizierte Krankenfahrten (inkl. Taxi und „Dialysefahrt“) Gesamtes Umsatzvolumen (exkl. Rettungsdienst und Patientenfahrservice): ca. 2,06 Mrd. € p.a. Kann Geld aus dem Gesundheitssystem (SGB V) für die Bestellung/Zahlung von ÖPNV oder ähnlichen Systemen verfügbar gemacht werden? Quelle: Analyse von Ausgaben der GKV durch IGES, Stand 2012. Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 20 4 | Handlungsfelder Land Mecklenburg-Vorpommern ÖPNV-Branche sichert Erreichbarkeit medizinscher Versorgung Gesundheitswirtschaft sollte für diese Leistung (mit-)bezahlen Es besteht ein hoher Bedarf an Mobilität zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der medizinischen Versorgung in schrumpfenden Regionen. Der Bedarf wird dramatisch steigen! Mobilitätsangebote wie Patientenfahrservices sind in der Lage, hierzu Antworten anzubieten, die bezahlbar sind und die Abhängigkeit vom privaten Pkw reduzieren. Mobilitätsangebote wie Patientenfahrservices sind in der Lage, hierzu Antworten anzubieten, die bezahlbar sind und die Abhängigkeit vom privaten Pkw reduzieren. Nutznießer Gesundheitswirtschaft (z.B. KV) an Finanzierung der von beanspruchten Leistung beteiligen Ein Weg: SGB V Mitteleinsatz für Erreichbarkeitssicherung ambulanter Versorgung? Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 21 4 | Handlungsfelder Land Mecklenburg-Vorpommern Handlungsfeld Verkehrssicherheit hilft Mobilität sichern Speziell für die Klientel „Ältere im ländlichen Raum“ muss Aufklärungsarbeit zu Fahrerassistenzsystemen und Elektrofahrrädern geleistet werden. Die gefühlte Verkehrssicherheit Älterer im ländlichen Raum muss erhöht werden. Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 22 4 | Handlungsfelder Land Mecklenburg-Vorpommern Da Alternativen zum Autofahren oft fehlen: Fahrtauglichkeit sichern / Verkehrssicherheitsgefühl stärken 1. Gesellschaftlicher Diskurs im Land zum Fahren im Alter erforderlich 2. Freiwillige Fahrtauglichkeitsprüfung intensiver anbieten 3. Anlehnung an Lkw-Fahrer (ab 50 alle 5 Jahre Sehtest) – Prüfung Ausdehnung auf alle Führerscheinbesitzer 4. Verfügbarkeit von Fahrerassistenzsystemen bei Älteren Fahrern schwierig (alte Autos, kein Neuwagenkauf etc.) 5. Fahrsicherheitstrainings helfen Was kann das Land tun? Etablierung freiwilliger Beratungen, die es bereits bei den Begutachtungsstellen gibt Gesundheitsuntersuchungen zur Fahreignung Stärkung der Rolle der Ärzte als erste Ansprechpartner Gezielte Unterstützung der Beratungskompetenz von Haus- und Fachärzten Prüfung einer rechtlichen Möglichkeit für Ärzte, Fahrunfähigkeit von Patienten behördlich zu melden • Öffentlichkeitsarbeit in Arztpraxen und Magazinen, z. B. die Apotheken-Umschau, • ... • • • • • • Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 23 | Gesundheit | Mobilität | Bildung | Fragen und Diskussion Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ 23.01.2015 Seite 24 | Gesundheit | Mobilität | Bildung | Christoph Gipp IGES Institut GmbH Friedrichstraße 180 10117 Berlin [email protected] Fon +49 30 230 809 589 Fax +49 30 230 809 11 www.iges.de Anhörung „Mobilität im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ IGES Institut. Ein Unternehmen 23.01.2015 der IGES Seite Gruppe. 25 31. Sitzung EnqueteKommission „Älter werden in M-V“ Schwerin, 23. Januar 2015 ETC Transport Consultants GmbH Martin‐Hoffmann‐Str. 18 12435 Berlin Fon/Fax: 030/25465 311/103 wieland.brohm@etc‐consult.de www.etc‐consult.de Steuerungsinstrument Regionale Nahverkehrsplanung Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Land MecklenburgVorpommern. Für den übrigen –straßengebundenen- öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV) sind die Landkreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger. Seit Beginn der 2000er-Jahre wurden mit Ausnahme der Region Vorpommern regionale Nahverkehrspläne erstellt. Es waren die Interessen der jeweiligen zentralen Orte mit geringem Schülerverkehrsanteil mit denen der Landkreise mit hohem Schülerverkehrsanteil in Übereinstimmung zu bringen. Schullandschaft in M-V bindet unheimliche Ressourcen im ÖPNV. Vernetzte Planungen zwischen Schiene und Bus waren nur bedingt möglich. LK haben innerhalb der Erstellung der Nahverkehrspläne ihre Spielräume unterschiedlich interpretiert. 23. Januar 2015 2 Steuerungsinstrument Regionale Nahverkehrsplanung LK Nordwestmecklenburg als Beispiel für Umgestaltung des Liniennetzes wie in Handlungsempfehlungen der Grundlagenexpertise „Mobilität im Alter in M-V“ vorgeschlagen: Ausgangslage: unübersichtliches, vorrangig auf die Erfordernisse des Schülerverkehrs ausgelegtes Angebot mit für den Fahrgast unattraktiven Tarifen Umgestaltung des Netzes in sieben klar strukturierte Taktlinien und ein nachfrageorientiertes Ergänzungsnetz Ergänzungsnetz wird in konventionellen Linienverkehr und alternative Bedienformen unterteilt Verbesserung Verknüpfungssituation und Intermodalität Neues Tarifkonzept (allerdings nur für den Busverkehr) geht über Handlungsempfehlungen hinaus Insgesamt erfolgt eine Angebotsverbesserung für alle Kundengruppen Lösungen im LK Nordwestmecklenburg sind nicht 1:1 übertragbar auf alle LK in M-V (Größe, Ausdehnung, unmittelbare Nachbarschaft zu Schleswig-Holstein …). 23. Januar 2015 3 Grenzen der Regionalen Nahverkehrsplanung Die geringe Bevölkerungszahl verbunden mit der großen Flächenausdehnung erschwert Planung, Durchführung und Wirtschaftlichkeit von ÖPNV-Leistungen. LK als Aufgabenträger des üÖPNV tragen auch für die Daseinsvorsorge des dünn besiedelten, ländlichen Raums Verantwortung. Vorhandene Finanzmittel der öffentlichen Hand für den SPNV als auch den üÖPNV werden in den nächsten Jahren voraussichtlich nicht wesentlich steigen. Aufsplittung der Verantwortlichkeiten für SPNV und üÖPNV verhindert effizienten Mitteleinsatz für den gesamten ÖPNV unter den derzeitigen Rahmenbedingungen. Größe der Landkreise (z.B. Entfernung zwischen Löcknitz im Süden des LK Vorpommern-Greifswald und der Kreisstadt Hansestadt Greifswald 100 km) bedeutet auch die Suche nach regionalen bzw. überregionalen sowie verkehrsmittelübergreifenden Lösung für kreisinterne Mobilitätsprobleme. Die derzeitigen uneinheitlichen Tarifsysteme von Bahn und Bus innerhalb eines Landkreises sind unattraktiv für den Kunden. 23. Januar 2015 4 Grenzen der Regionalen Nahverkehrsplanung Die heutigen Organisationsstrukturen im ÖPNV von M-V entstanden vor mehr als 20 Jahren unter anderen Randbedingungen. Sind die Prozesse heute noch effizient und zielführend? Können die derzeitigen Organisationsstrukturen den zukünftigen Anforderungen an Organisation, Planung, Durchführung und Finanzierung des gesamten ÖPNV in M-V noch ausreichend Rechnung tragen? Angesichts der noch offenen Fragen der zukünftigen SPNV-Finanzierung (Revision der Regionalisierungsmittel) sollte jetzt eine Diskussion über die zukünftige (Aus-) Gestaltungsform des ÖPNV in M-V geführt werden. Vorschlag in den Handlungsempfehlungen: Einrichtung eines Kompetenzzentrums ÖPNV auf Landesebene: Landesebene verfügt über geringe Erfahrungen im Bereich des üÖPNV Ausnahme: Landesamt als Genehmigungsbehörde Neuer Ansatz: Bündelung der bestehenden Erfahrungen in den Regionen 23. Januar 2015 5 Zukünftige Entwicklungsoption der Regionalen Nahverkehrsplanung Bildung von NahverkehrsRegionen (NR): Vorpommern/Mecklenburg Süd-Ost: LK Vorpommern-Rügen, LK VorpommernGreifswald, LK Mecklenburgische Seenplatte Westmecklenburg: LK Ludwigslust-Parchim, LK Nordwestmecklenburg, Landeshauptstadt Schwerin Rostock: LK Rostock, Hansestadt Rostock NR sind als Aufgabenträger für den gesamten ÖPNV (SPNV und üÖPNV) verantwortlich: Integriertes ÖPNV-Angebot (Bahn, Bus und weitere, ggf. neue Verkehrsmittel) Tarifhoheit für das gesamte Angebot Bestellorganisation SPNV (formal) mit Definition der Anforderungen an die Bestellung von SPNV-Leistungen (inhaltlich) Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern GmbH (VMV) „neu“: übernimmt SPNV-Bestellmanagement ist verantwortlich für landesbedeutsame SPNV- und Buslinien Dienstleister für NR 23. Januar 2015 6 Zukünftige Entwicklungsoption der Regionalen Nahverkehrsplanung Diskussionsvorschlag: Land Mecklenburg-Vorpommern 25 % VMV „neu“ 25 % 25 % Nahverkehrsregion Vorpommern/ Mecklenburg SüdOst LK V-R LK V-G LK MSE Nahverkehrsregion Westmecklenburg LK LWLPCH LK NW M SN Stärkung des Subsidaritätsprinzips 23. Januar 2015 25 % 7 Nahverkehrsregion Rostock LK ROS HR O Persönlicher Ausblick In den nächsten 10 Jahren werden „selbstfahrende Autos“ mehr als nur Marktreife erlangt haben (s. Daimler-Chef Zetsche auf der Elektronikmesse CES, Januar 2015). Deutsche Automobilfirmen sehen hier nach dem Verschlafen der Hybridentwicklung eine große Marktchance. Damit bietet sich die Möglichkeit, Mobilität im ländlichen Raum neu zu organisieren. Neues Betätigungsfeld für kommunale Verkehrsunternehmen ist denkbar. Wenn die jetzigen Akteure es nicht machen, machen es andere (Bsp. Uber vs. Taxi). Anforderungen an Landespolitik: Auf Bundesratsebene frühzeitig für die Lösung der rechtlichen Fragestellungen werben. 23. Januar 2015 8