Fiskalvertretung in Norwegen - AHK

Transcrição

Fiskalvertretung in Norwegen - AHK
Christian Kluge
Kundenbetreuer
Deutsch-Norwegische Handelskammer
T +47 22 12 82 34
F +47 22 12 82 49
E [email protected]
Drammensveien 111 B, N-0273 Oslo
www.handelskammer.no
Fiskalvertretung in Norwegen
Ausländische Unternehmen sind verpflichtet, in Norwegen einen Fiskalvertreter mit allgemeiner Erlaubnis zu
bestellen, wenn sie:
⊲ steuerbare Umsätze ausführen, die nicht der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen und
⊲ keine Niederlassung in Norwegen haben
Unsere Leistungen
⊲ Beantragung der Organisationsnummer beim Handelsregister Norwegen
⊲ Umsatzsteuerliche Registrierung des Unternehmens beim zuständigen Finanzamt
⊲ Buchführung hinsichtlich der Umsätze in Norwegen
⊲ Dokumentation der Umsatzsteuer bezüglich der Tätigkeit in Norwegen
⊲ Bearbeitung der Originalausgangsrechnungen und Weiterleitung an Empfänger
⊲ Ausfüllen und Einreichen der Umsatzsteuererklärungen
⊲ Korrespondenz mit den norwegischen Behörden
⊲ Haftung für den Auftraggeber gegenüber den norwegischen Steuerbehörden für die Umsatzsteuerschuld
⊲ Errichtung eines Umsatzsteuerkontos / Kontoführung
⊲ Bearbeiten von Steuerprüfungen des Finanzamtes
⊲ Einspruchsverfahren
Notwendige Unterlagen
Für die Übernahme der Fiskalvertretung benötigen wir von Ihrem Unternehmen folgende Unterlagen:
⊲ Vollmacht für die DEinternational AS
⊲ Kopie des Handelsregisterauszuges auf Deutsch samt unbeglaubigter englischer Übersetzung, nicht älter als
1 Jahr
⊲ Unternehmerbescheinigung des zuständigen Finanzamtes auf Deutsch samt unbeglaubigter englischer Übersetzung
⊲ Fragebogen zu Zwecken der Umsatzsteuerregistrierung
⊲ Kopie des Vertrages mit dem Auftraggeber
⊲ Ausgangsrechnungen im Original, sobald Umsatzgrenze von 50.000,- NOK erreicht ist
Sicherheitsleistung des Auftraggebers
DEinternational AS haftet als Fiskalvertreter für die Umsatzsteuerschuld Ihres Unternehmens. Aus diesem Grund
ist eine auf DEinternational AS ausgestellte Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung i.H. der voraussichtlich
in Rechnung zu stellenden norwegischen Umsatzsteuer erforderlich. Dabei soll ein Zeitraum von mindestens
6 Monaten, d.h. von 3 Umsatzsteuererklärungen abgesichert sein.
Fiskalvertretung in Norwegen 1/1