etem 2.2014 Ausgabe Energie- und Wasserwirtschaft

Transcrição

etem 2.2014 Ausgabe Energie- und Wasserwirtschaft
2.2014
Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung
Energie und Wasserwirtschaft
Betriebsmanagement
Erfolgsfaktor
Gesundheit
12Kreative im Fokus
Welche gestalterischen Berufe
in der BG ETEM versichert sind
14Schutz gegen Absturz
Wie Auffangsysteme
zum Lebensretter werden
24Auf Tuchfühlung
Wie das Hautarztverfahren
Versicherten hilft
editorial
Blick hinter
die Kulissen
Olaf Petermann
Vorsitzender
der Geschäftsführung
Was hat die Arbeit hinter der Kamera mit der Herstellung
von Schuhen oder was hat Mediengestaltung mit der
Wartung von Windrädern zu tun? Die meisten Beschäftigten dieser Bereiche sind in der BG ETEM versichert.
Unter den 3,7 Millionen Versicherten unserer BG in
200.000 Betrieben sind auch Angehörige der kreativen
Berufe: Fotografen, Grafiker, Tontechniker oder Computerdesigner in Filmstudios. Sie bereichern das Spektrum
der zahlreichen Branchen in der BG ETEM.
Auch wenn wir täglich fernsehen, Zeitung lesen oder im
Internet surfen, wissen wir oft nur wenig darüber, wie
die Menschen hinter der glitzernden Medienwelt leben
und arbeiten. Daher starten wir in „etem“ eine Serie, in
der wir einige dieser Berufe vorstellen wollen.
Auch andere Branchen rücken in dieser Ausgabe in den
Fokus: Eine Reportage aus der Produktion eines der
wenigen in Deutschland verbliebenen Schuhhersteller
zeigt, wie gesundheitsfördernde Angebote für Beschäftigte zu einem wichtigen Erfolgsfaktor werden können.
Ein Schlüssel zum Erfolg dieses betrieblichen Gesundheitsmanagements liegt in der Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In Gesundheitszirkeln können
sie ihre Ideen einbringen und so die Gesundheitsvorsorge im Unternehmen aktiv mitgestalten.
inhalt
8
Titelthema
Die Gesundheitsförderung der Beschäftigten ist dem Schuhh ersteller Lloyd ein
besonderes Anliegen. Das rechnet sich.
24
Hautschutz
Beruflich bedingte Hauterkrankungen gehören zu den am häufigsten angezeigten
Berufskrankheiten. Mit dem Hautarzt­
verfahren hilft die BG ETEM Betroffenen.
18
Hubarbeitsbühnen
Trotz hohen Sicherheits­
niveaus besteht auf Hub­
arbeitsbühnen ein Absturz­
risiko. Mit einer geeigneten
Schutzausrüstung kann dies
deutlich reduziert werden.
kompakt
4 Zahlen, Fakten, Angebote
Fotos: wdv-Andreas Burmann; wdv-O. Hermann; BG ETEM
Meldungen und Meinungen
mensch & arbeit
8Betriebliches Gesundheits­
management
Der Gesundheits-Virus
12 Neue Serie, Teil 1
Kreative im Fokus
14 Klemmringmontage
Eine sichere Sache
betrieb & praxis
service
18 Schutzausrüstung gegen Absturz
26 Bildungsangebote der BG ETEM
für Hubarbeitsbühnen
Lebensretter Auffangsystem
21 Fachtagung Gasversorgung
Immer auf der sicheren Seite
22 Betriebsbesichtigungen in Klein­
unternehmen
Hilfe vor Ort
Brandschutz ist Übungssache
29 Beitragsbescheid 2013
Alles klar?!
30 Versicherung für Betriebsfremde
Gastfreundschaft ohne Risiko
31Hätten Sie es gewusst?/ Impressum
Schuhe und ihre Macher
gesundheit
24 Hautschutz
Auf Tuchfühlung
etem 02.2014
3
kompakt
Recht kompakt
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Verordnung
neu gefasst
standardisierte Bescheinigung für Arbeitgeber und Beschäftigte bei allen Vorsorgearten ohne Untersuchungsergebnis.
Darüber hinaus gibt es Regelungen zu Vorsorgekartei, Impfungen, nachgehender Vorsorge, psychischen Gefährdungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen, Druckluft-Verordnung, biologischen
Arbeitsstoffen sowie Auslösung einer Pflichtvorsorge bei Gefahrstoffen. Weitere Informationen in der nächsten Ausgabe von „etem“.
Seit 31. Oktober 2013 ist die neueste Fassung der Verordnung
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) in Kraft. Sie
enthält neben neuen Begriffen wie Angebots-, Pflicht- und
Wunschvorsorge sowie nachgehende Vorsorge auch folgende
wesentliche Änderungen:
▪▪ klare Trennung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung – Letztere ist nicht Teil der arbeitsmedi­
zinischen Vorsorge;
▪▪ Fokus auf Beratung und Aufklärung durch den Betriebsarzt;
▪▪ zielgerichtete Untersuchung bei Bedarf und nach Zustimmung;
▪▪ Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Beschäftigten
(bei Pflichtvorsorge bleibt die Pflicht zur Teilnahme; einer
Untersuchung muss der Mitarbeiter jedoch zustimmen);
www.bmas.de, Suchbegriff: ArbmedVV
Download der ArbmedVV sowie der wichtigsten Fragen (FAQ).
„Gesetze“ neu aufgelegt
Wenn die Augen brennen
Die neu aufgelegte CDROM „Gesetze und
Vorschriften“ enthält
Unfallverhütungsvorschriften und andere
Regeltexte zur Arbeitssicherheit. Sie helfen
Betrieben z. B. Arbeitsverfahren und Arbeitsorganisation sicher zu
gestalten. Zum Inhalt gehören Regeln für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) mit
konkreten Ausführungen zu Unfallverhütungs- und
anderen Arbeitsschutzvorschriften, erläuternde
BG-Informationen, Technische Regeln zur Arbeitssicherheit sowie Gesetze und Verordnungen.
Gelegentlich klagen Beschäftigte in Büros oder Ausstellungsräumen über
brennende Augen, Kratzen im Hals, eine verstopfte Nase oder Kopfschmerzen. Die Broschüre „Innenraumarbeitsplätze“ der DGUV bietet Hilfe bei der
Suche nach den Ursachen. Sie zeigt,
wie man solchen Beschwerden systematisch auf den Grund gehen und praxistaugliche Lösungen finden kann. Dabei sind unter anderem die Qualität der
Atemluft, das Raumklima, störende Geräusche, die
Beleuchtung, die Arbeitsplatzgestaltung und psychische Faktoren zu berücksichtigen. Informationen für
die Neugestaltung leistungsfördernder Arbeitsbedingungen in Innenräumen ergänzen das Informationsangebot.
4
→ info
→ info
www.dguv.de, Webcode: d650356
Download der Broschüre: „Innenraumarbeitsplätze Vorgehensempfehlung für die Ermittlungen zum Arbeitsumfeld“, hg. von der DGUV, 3. Auflage.
etem 02.2014
Fotos: BG ETEM; wdv-F. Blümler; wdv-J. Lauer
→ bestellen
www.bgetem.de, Webcode 12201321. Klicken Sie auf
„Multimedia [DVD-/CD- ROM]“
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0221 3778-1020, Telefax: 0221 3778-1021.
Bestellnummer: CD 020, Preis: 5 Euro für Mitgliedsbetriebe der BG ETEM (sonst 10 Euro zzgl. Versand).
▪▪
kompakt
500.000
Faktencheck
Gerüchte um Berufsgenossenschaften und was wirklich dahintersteckt
Patienten werden jährlich in den bundesweit 13 berufsgenossenschaft­
lichen Kliniken behandelt. Insgesamt 11.000 Mitarbeiterinnen und Mit­
arbeiter, darunter 1.500 Ärzte, kümmern sich um sie. Das medizinische
Spektrum der Kliniken reicht von der Akutmedizin bis zur Rehabilitation.
Die Versorgung von Patienten mit schweren Brand-, Hand- oder Rückenmarksverletzungen gehört ebenso dazu wie die Wiedereingliederung ins
Berufs- und Privatleben. Mehr Informationen über das Leistungsangebot
der BG-Kliniken bietet die neu gestaltete Website des Klinikverbunds der
gesetzlichen Unfallversicherung.
→ info
www.k-uv.de
Durchwahl für Leser
Sie haben eine neue Adresse oder brauchen mehr
Exemplare von „etem“? Ab sofort können Sie Ihre
Wünsche direkt durchgeben. Der Leserservice der
BG ETEM hat dazu eine neue Rufnummer und eine
E-Mail-Adresse:
Servicenummer: 0221 3778-1070
E-Mail: [email protected]
→ weitere termine
www.bgetem.de, Webcode 12568821
Behauptung: Die Berufsgenossenschaften verzögern die Bearbeitung
von (Asbest-)Renten, bis die Be­
troffenen tot sind, um Kosten zu
sparen.
Fakten: „Diese Behauptung ist absurd, angesichts der Tatsache, dass
die Berufsgenossenschaften eine
eigene Einrichtung zur Früherkennung unterhalten – die gvs-Gesundheitsvorsorge. Hier werden gut
eine halbe Million Menschen betreut, die in ihrem Berufsleben Kontakt mit Asbest hatten.
26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich aktiv darum, dass
diese Menschen regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.
Das kostet insgesamt 7,5 Millionen
Euro im Jahr.
Außerdem geben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr für
die medizinische Behandlung und
die finanzielle Entschädigung von
Asbesterkrankungen aus.“
Christian Sprotte, Pressesprecher der BG ETEM
↓ Termine
▪06.05.-08.05.2014, Köln
21. Fachmesse „Energieeffizienz 2014“
▪13.05.-16.05.2014, Leipzig
OTWorld 2014, Internationale Fachmesse
und Weltkongress
▪20.05.-21.05.2014, Kassel
Vortragsveranstaltung ELEKTROTECHNIK
▪11.06.-12.06.2014, Düsseldorf
3. Fachtagung „Arbeitssicherheit in der
Gasversorgung“
Hilfe für
Asbestopfer
Neue Rechengrundlage
Sowohl die Mindestversicherungssumme der freiwilligen Versicherung als
auch die Pflichtversicherungssumme der Unternehmerpflichtversicherung
sind am 1. Januar 2014 auf 24.000 Euro gestiegen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 70 Prozent der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Bezugsgröße, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 1.200 teilbaren Betrag (§ 53 Abs. 4 unserer Satzung). Die Bezugsgröße wird jährlich
vom Bundeskabinett in einer Verordnung festgelegt. Sie beträgt in diesem
Jahr 33.180 Euro. Damit ist eine automatische Anpassung der Versicherungssumme an die allgemeine Lohnentwicklung gewährleistet.
→ info
www.bgetem.de, Webcode: 11712279 und 11827788
kompakt
DGUV ordnet Publikationen neu
„Gold“ auf DVD – jetzt bestellen
2013 lief der Film über drei Paralympics-Athleten im Kino. Jetzt ist er auf
DVD, Blue-ray oder als Video on Demand
zu haben. „Gold – du kannst mehr als
du denkst“ erzählt die bewegende Geschichte der Schwimmerin Kirsten
Bruhn, des Marathon-Läufers Henry
Wanyoike und des Rennrollstuhl-Fahrers
Kurt Fearnley. Die Kamera begleitet sie
im Alltag, beim Training und bei den Paralympics-Wettkämpfen 2012 in London.
Mitgliedsbetriebe der BG ETEM können die DVD im Internet
kostenlos bestellen (so lange der Vorrat reicht).
→ info
www.bgetem.de, Webcode 14678934
6
Publikation erhält eine eigene mehrstellige Kennzahl. Sie zeigt,
um welche Art von Schrift es sich handelt und welcher Fachbereich der DGUV sich um den Inhalt kümmert. Die Fachbereiche
halten das Vorschriften- und Regelwerk auf dem aktuellen Stand
der Technik, der Arbeitsmedizin und der Rechtsprechung. Dabei
arbeiten Experten aus Berufsgenossenschaften mit Vertretern
der Wirtschaft und der Sozialpartner zusammen.
Nach der Umstellung auf das neue System stellt die DGUV eine
Transferliste mit den alten und den neu vergebenen Nummern
bereit. In der DGUV-Publikationsdatenbank wird es möglich
sein, sowohl nach den alten als auch nach den neuen Nummern
zu suchen
→ bestellen
http://publikationen.dguv.de
Gewonnen
In Sömmerda probierte Yvonne
Tetzel von der Nicolai & Weichold
Sanitätshäuser GmbH ihr neues
Netbook mit den mitgelieferten
Filmen zur Arbeitssicherheit sofort
aus. Da schaute auch ihr Chef
Bernd Weichold interessiert zu.
Fotos: BG ETEM; DGUV; Fotolia, Visions-AD
Das umfangreiche Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen
Unfallversicherung unterstützt Betriebe und Beschäftigte aller
Branchen darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten.
Ab Mai 2014 wird sich seine Systematik verändern. Überschneidungen, die sich aus der Fusion der beiden Spitzenverbände
von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergeben hatten, werden so bereinigt.
Kürzel wie BGV/GUV-V, BGI/GUV-I oder GUV-SI wird es in Zukunft
nicht mehr geben. Die Schriften sind dann durchgängig in vier
Kategorien eingeteilt:
▪▪ DGUV Vorschriften,
▪▪ DGUV Regeln,
▪▪ DGUV Informationen und
▪▪ DGUV Grundsätze.
Auch die Nummerierung der Schriften wird neu geordnet. Jede
etem 02.2014
kompakt
Rücken und
Gelenke entlasten
Rückentest per Video
Nur fünf Minuten dauert es, die vier Übungen mitzumachen. Prof. Dr. Ingo Froböse von der Deutschen
Sporthochschule in Köln macht sie vor. Danach weiß
man, wie es um den eigenen Rücken steht und ob
man etwas für ihn tun muss. Sportkleidung ist nicht
nötig. Die Übungen lassen sich auch in Jeans und
T-Shirt und an jedem belieben Ort nachmachen. Sie
sind auch etwas für das Klassenzimmer oder den
Aufenthaltsraum im Betrieb. Der Test ist eines der
Angebote der DGUV für junge Leute auf der Seite
„Jugend will sich-er-leben“.
→ info
www.jwsl.de/aktion2013/videos/rueckentest.php
Erste Hilfe in Offshore Windparks
Die Projektgruppe „Rettung
und Erste Hilfe Offshore“ im
Fachbereich „Erste Hilfe“ der
DGUV hat Aussagen zur
Organisation der Ersten Hilfe
in Offshore Windparks und
ein neues Weiterbildungskonzept zum „Ersthelfer
Offshore“ erarbeitet. In der
Wartezeit bis zum Eintreffen
externer Rettungskräfte soll der „Ersthelfer Offshore“ mit verbesserter Ausbildung und Ausrüstung auch in schweren Notfällen Hilfe leisten können.
Dabei geht es um qualifizierte Maßnahmen wie Blutstillung, Freihalten der
Atemwege, Immobilisation und Schmerzbehandlung. Leitsätze hierfür sind:
angemessen – leistbar – zumutbar – sicher. Mittels Telekonsultation berät
die Notfallleitstelle den Ersthelfer und lässt ihn „draußen nicht allein“.
→ info
www.dguv.de, Webcode: d96268
Rückenbeschwerden verursachen
Schmerzen – und
Kosten: Muskel-​
Skelett-Erkrankungen sind der
Grund für fast ein
Viertel aller Arbeitsunfähigkeitstage in
Deutschland. Sie
sind auch die zweithäufigste Ursache für
Frühverrentungen. Was können Betriebe
tun, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu erhalten? Wie erkenne ich Belastungen für Rücken und Gelenke?
Die Berufsgenossenschaften bieten Hilfe
mit der im Rahmen der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ neu
aufgelegten Information „Belastungen für
Rücken und Gelenke – was geht mich das
an“. Die Broschüre stellt ein Verfahren
zur Gefährdungsbeurteilung einzelner Tätigkeiten vor, bietet eine Checkliste für
Belastungen des Muskel-Skelett-Systems,
informiert über gesundheitliche Auswirkungen von Fehlbelastungen und zeigt
mit dem TOP-System Möglichkeiten der
Prävention auf. TOP steht für technische,
organisatorische und personenbezogene
Maßnahmen.
→ info
www.bgetem.de, Webcode 14614774
Für Mitgliedsbetriebe der BG ETEM kostenloser Download oder Bestellung.
Hingucker
Arbeitsschutz ist oft ganz
einfach. Die neuen Plakate der BG ETEM zeigen,
wie es geht. Für Mitgliedsbetriebe sind sie
kostenlos.
→ info
www.bgetem.de, Webcode 14822765
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0221 3778-1020
mensch & arbeit
Die höhenverstellbare Ausputzmaschine ermöglicht ergonomisch sinnvolles Arbeiten. Verena Leichnitz und ihre Kollegen profitieren davon.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Das Gesundheits-Virus
Für den Schuhhersteller Lloyd ist die Gesundheit
der Beschäftigten ein Erfolgsfaktor. Dafür setzt sich
das Unternehmen ein.
Z
wischen Hannover und Bremen, abseits der schnellen Pisten, weitet sich
der Blick in eine flache Landschaft mit
kleineren Orten und verstreuten Gehöften. Hier in der Kleinstadt Sulingen hat
einer der letzten in Deutschland verbliebenen namhaften Schuhbetriebe seinen
Firmensitz: die Lloyd Shoes GmbH. Das
vermuten sicher die wenigsten, wenn sie
Schuhe mit dem prägnanten roten Streifen
auf dem Absatz kaufen. Das mittelständische Unternehmen hat die Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum strategischen Ziel erklärt: „Das
betriebliche Gesundheitswesen betrachtet die Gesundheit der Beschäftigten als
einen der wichtigsten Faktoren, der Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, die Unternehmenskultur und das
Image der Firma hat.“
Betriebliches Gesundheitsmanagement bei Lloyd
→ 1/2000
Start Gesundheitszirkel
Produktion
8
→ 11/2004
Kooperation mit
Fitness-Studio – 60
Mitarbeiter sind dabei
→ 3/2006
Anschaffung von
Defibrillatoren
→ 10/2006
Ausbildung von
49 Ersthelfern
→ 9/2007
Aktionstag Gesundheit
etem 02.2014
mensch & arbeit
Heike Rath leitet den Bereich betriebliche
Gesundheitsförderung. Sie hat bereits auf
mehreren Kongressen und Symposien
über die erfolgreiche Gesundheitspolitik
in ihrem Unternehmen referiert. Selbstbewusst und stolz berichtet sie über das bisher Erreichte. Seit dem Jahr 2000 seien
zahlreiche Projekte und Maßnahmen auf
eine aktive Gesunderhaltung der Beschäftigten ausgerichtet.
Wenn Heike Rath über die dynamische
Entwicklung der Gesundheitspolitik in
den letzten Jahren berichtet, sieht man
ein Funkeln in ihren Augen und spürt das
große Engagement für ihre Kolleginnen
und Kollegen. Wer so lange mit dem Betrieb verbunden ist, wäre – wie sie – vom
„Lloyd-Virus“ infiziert.
„Gesundheitserfolg“: Dank automatischer
Aufroller gibt es keine Stolperfallen durch
Druckluftschläuche mehr.
„Gesundheitsbaustelle“: Beim Ausleisten können statische Entladungen zu einem „Schlag“
führen. Nach einer Lösung wird gesucht.
Baustellen und Erfolge
Das Herzstück der Gesundheitspolitik bei
Lloyd bilden die vor 13 Jahren gegründeten
Gesundheitszirkel. Heike Rath koordiniert
deren Arbeit, getragen von den Verbesserungsvorschlägen der Beschäftigten in
Büro und Produktion. Die Zirkelmitglieder
treffen sich viermal pro Jahr und tauschen
Erfahrungen und Ideen aus, die sie vorher
mit dem jeweiligen Meister besprochen
haben. Ein besonderes Augenmerk wird
auf die Einbeziehung der Auszubildenden
gelegt. Die Zirkelmitglieder verstehen sich
auch als Multiplikatoren bei der Einbeziehung aller Kolleginnen und Kollegen in
die Gesundheitsvorsorge.
Arbeitsplätze, an denen Sicherheitsdefizite erkannt oder bereits beseitigt wurden, sollen auch optisch sofort ins Auge
fallen. Dafür haben die Gesundheitszirkel
zwei Schilder entwickelt, die sonst (noch)
in keiner offiziellen Kennzeichendatei zu
finden sind:
▪▪ Rotes Dreieck – Gesundheitsbaustelle;
▪▪ Grünes Dreieck – Baustelle beseitigt:
Gesundheitserfolg.
Aufbruch
Poul Haugaard Petersen ist einer der drei
Geschäftsführer. Für ihn sind engagierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die
wichtigste Quelle des Erfolgs. Deshalb sei
→ 11/2007
Start mobile Massage
am Arbeitsplatz
etem 02.2014
Mit einer Hebehilfe können Aloys Wilkens und seine Kollegen im Lager auch schwere
Kartons mühelos aus dem Regal nehmen.
der Firmenleitung die Gesundheitsförderung ein besonderes Anliegen und Auftrag
zugleich. Petersen ist stolz auf das Erreichte. Er kenne viele Schuhbetriebe,
Lloyd sei etwas Besonderes. Mehr als 90
Prozent der Arbeiter und Angestellten beteiligten sich an der jüngsten Mitarbeiterbefragung – für ihn ein Indiz für die hohe
Identifikation mit dem Unternehmen.
Auch Petersen bezeichnet das Jahr
2000 als Aufbruch in eine neue Firmenkultur. Damals wurde die neue Produktionshalle fertiggestellt. Erstmals sei ein
→ 1/2008
Arbeitsplatzanalyse in
der Produktion
→ 3/2008
Rauchentwöhnung mit
20 Teilnehmern
besonderes Augenmerk auf ergonomische Belange gelegt worden: Lärmschutzmaßnahmen, hohe Luftwechselrate und
spezielle Beleuchtungen wurden bereits
bei der Planung berücksichtigt.
Alle Arbeitsplätze, an denen mit Lösemitteln gearbeitet wird, sind geprüft und
gelten als dauerhaft sicher – eine besondere Herausforderung, denn bei der Herstellung von Schuhen werden erhebliche
Mengen Klebstoffe verwendet.
Bis auch die Beschäftigten ihre Gesundheit als persönlichen Erfolgsgaranten
→ 3-7/2008
Mehrere Sportgruppen,
darunter Nordic Walking, Entspannungsübungen, Triathlon
→ 3/2011
Start Gesundheitszirkel
Büro
9
mensch & arbeit
verstanden, war es ein langer Weg. Einen
Wendepunkt sieht Petersen in dem 2007
erstmals organisierten Gesundheitstag.
Alle Mitglieder der Gesundheitszirkel waren daran beteiligt.
Gesundheitstag
Um alle Beschäftigten zu erreichen, stand
dafür sogar einen halben Tag die Produktion still. Selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, betont der Geschäftsführer,
werde bei Lloyd das Thema Gesundheitsförderung finanziellen Zwängen nicht geopfert. Auch dann gelte das Motto: Gesunde Mitarbeiter brauchen einen gesunden Betrieb und ein gesunder Betrieb
braucht gesunde Mitarbeiter.
Zu den Angeboten gehört die Möglichkeit, sich an einem Tag in der Woche am
Arbeitsplatz massieren zu lassen. Die Beschäftigten tragen nur die Hälfte der Kosten. Wer sich fit halten will, profitiert von
einer Vereinbarung mit einem Studio vor
Ort und zahlt einen vergünstigten Beitrag.
„Wer regelmäßig trainiert, bekommt von
uns sogar bis zu 10 Euro im Monat zurück“, sagt Petersen.
In der Produktionshalle herrscht rege
Betriebsamkeit, aber keine Hektik. Im
Jahr 2000 wurde von Akkordarbeit an ei-
Heike Rath
Heike Rath ist
gelernte Indus­
triekauffrau. Seit
über 25 Jahren
ist sie bei Lloyd
beschäftigt – zuerst als Akkord­
arbeiterin, später im Versandlager.
Über ihre Betriebsratstätigkeit kam
sie zu ihrer heutigen Aufgabe. Seit
Kurzem hat sie eine junge Mitstreiterin, die sich um die Gesundheitspolitik bei der internationalen Ausrichtung des Unternehmens kümmert. Bis 2018 soll das Betriebliche
Gesundheitsmanagment an allen
Standorten – auch in Indien und
Rumänien – eine Rolle spielen.
→ 4/2011
Schulung Ergonomie in
der Stepperei
10
nem Arbeitsplatz zum Rotationssystem an
zwei bis drei Stationen umgestellt. Das
hat auch im Umgang zwischen den Kolleginnen und Kollegen ein Umdenken vom
„Ich“ zum „Wir“ nach sich gezogen. Der
Vorteil liegt in wechselnden physischen
und psychischen Belastungen, z. B. der
Möglichkeit zwischen sitzender und stehender Beschäftigung. Außerdem ist
mehr Kommunikation zwischen den
Teampartnern notwendig. Das zwingt
auch dazu, Probleme im Fertigungsablauf
gemeinsam zu lösen.
Nicht weit vom Eingang entfernt hängt
das erste Schild einer Gesundheitsbaustelle. An der Ausleistmaschine bereitet
die statische Aufladung Probleme. Der
„elektrische Schlag“ durch die Funkenentladung wird als unangenehm empfunden und kann beim schnellen Ausweichen zu schmerzhaften Prellungen am
Arm führen. Das „Baustellenschild“ zeigt
an: Hier wird an einer Lösung getüftelt.
„Gesundheitsbaustellen“
Nicht weit entfernt künden grüne Schilder
von der erfolgreichen Beseitigung einer
„Baustelle“. Dies müssen nicht immer
spektakuläre Neuerungen sein, oft haben
einfache Ideen und kleine Verbesserungen einen großen Nutzen. Hier wurden
gefährliche Stolperstellen von auf dem
Boden liegenden Druckluftschläuchen
mit Schlauchaufrollern beseitigt, die
→ 1-3/2012
Schulung Ergonomie
an Büroarbeitsplätzen
→ 6/2012
Vortrag psychische
Belastungen am
Arbeitsplatz
den Luftschlauch automatisch einziehen.
Zischende „Stolperschlangen“ gehören
somit der Vergangenheit an.
Bessere Arbeitsbedingungen
Höhenverstellbare Arbeitsplätze sind
bereits so selbstverständlich, dass sie gar
nicht mehr als besondere Verbesserungen empfunden werden. Ein gutes Beispiel dafür findet sich an Reinigungs­
tischen. Ein Mann und eine Frau mit
unterschiedlicher Körpergröße beseitigen
überschüssige Klebereste mittels rotierender Kunststoffbürsten. Ihre Arbeitsplätze sind höhenverstellbar und können
damit aufrecht bedient werden.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Vermeidung von Rückenbeschwerden. Die
Beachtung ergonomischer Gestaltungsprinzipien für das belastungsarme Sitzen
und Stehen sowie die Bereitstellung von
Transporteinrichtungen für manuelle Hebe- und Tragevorgänge ist für den Betrieb
der Schlüssel zur Prävention von Muskelund Skeletterkrankungen. Im Lager gibt
es ein Transportsystem, mit dem ohne
Kraftanstrengung und in ergonomisch
günstiger Haltung Kisten und Kartons aus
dem Regal entnommen werden können.
Palettenwender
Auf ein Highlight in Sachen Gesundheitsschutz ist Heike Rath besonders stolz.
Wo früher Kartons mühsam vom Stapel
→ 1-3/2013
Workshops zu
Gesundheitsthemen
→ 4-5/2013
Lauftreff unter
Anleitung
etem 02.2014
mensch & arbeit
Links: Heike Rath
demonstriert, wie
Kartons früher von
hohen Stapeln
„gezerrt“ werden
mussten ...
Fotos: wdv-Andreas Burmann
Rechts: ... heute legt
sie der Palettenwender flach ab, so dass
Olaf Rentz und seine
Kollegen die Kartons
ohne Kraftanstrengung auf einen Rollenförderer schieben
können.
gehoben werden mussten, erledigt jetzt
ein Palettenwender diese Arbeit. Auf
Knopfdruck neigt sich der Stapel in die
Waagerechte, wo die Kisten ohne große
Kraftanstrengung abgenommen und zum
Weitertransport auf einen Rollenförderer
abgelegt werden können. Rath demons­
triert, wie sie früher selbst die oberen Kartons „herunterzerren“ musste und dabei
ein heftiges „Ziehen“ spürte. Sch(m)erzhaft merkt sie an, dass jetzt auch Männer
diese Arbeit machen können.
Am Ende des Rundgangs fällt noch ein
rotes „Baustellenschild“ auf. Schuhteile
werden in Plastikstiegen auf Transportwagen von einem Arbeitsplatz zum nächsten
gefahren. Die ansonsten ergonomisch gestalteten Transportwagen mit schräg nach
vorn geneigten Fachböden haben einen
entscheidenden Nachteil: Damit in der
Schräglage die Stiegen nicht aus dem Wagen fallen, haben die Ablageflächen an
der Vorderseite eine Kante. Bei Entnahme
der bis zu 20 kg schweren Behälter muss
dieser über die Kante gehievt werden.
Eine etwas kleinere Mitarbeiterin zeigt,
wie schwer das ist. Hoffentlich kann an
dieser „Baustelle“ auch bald ein grünes
Schild von einer Lösung künden.
Heike Rath ist überzeugt von der
Gesundheitspolitik des mittelständischen
Unternehmens: „Das ist das Lloyd-Virus –
das hält fit“, sagt sie und lacht.
Dr. Ronald Unger
→ 6/2013
Kurs progressive
Muskelentspannung
etem 02.2014
→ 8/2013
Bildung von Multiplikatorengruppen
Interview
„Es gibt noch viel zu tun.“
Lloyd-Geschäftsführer Poul Haugaard Petersen über
betriebliche Gesundheitsvorsorge und zufriedene
Mitarbeiter als Garanten für hochwertige Produkte.
Für Geschäftsführer
Poul Haugaard Petersen sind die Beschäftigten die wichtigste
Ressource des Unternehmens.
? Welche Bedeutung hat das betrieb­
liche Gesundheitsmanagement für das
Unternehmen?
Das ist sehr, sehr wichtig. Denn wir wollen ein sehr hochwertiges Qualitätsprodukt anbieten. Und ein hochwertiges Produkt entsteht durch qualifizierte und zufriedene Mitarbeiter. Unsere Mitarbeiter
sind unsere wichtigste Ressource, um die
wir uns intensiv kümmern. Wir sprechen
nicht nur darüber, sondern wir tun es
auch.
? Wie reagieren die Beschäftigten auf
die Angebote?
Sehr gut. Die meisten nehmen das gut
an. Das zeigen auch die Ergebnisse unserer Mitarbeiterbefragung. Vor allem die
Kommentare dokumentieren, dass die
Beschäftigten mit unserem Angebot sehr
zufrieden sind. Die Ergebnisse zeigen
aber auch, dass die Erwartungen der Kolleginnen und Kollegen steigen.
? Was ist das wichtigste Ergebnis der
Mitarbeiterbefragung und welche
Schlüsse ziehen Sie daraus?
Das ist eine ganz wichtige Frage. Es gibt
noch einen großen Bedarf bezüglich
möglicher Verbesserungen, die wir mit
den Beschäftigten gemeinsam angehen
müssen. Unsere Grundlage ist sicher sehr
gut, aber wir haben noch viel zu tun.
? Können Sie ein konkretes Beispiel
nennen?
In der Diskussion über die Ergebnisse der
Mitarbeiterbefragung im Produktionsbereich haben wir beschlossen, von den
100 angesprochenen Themen zwei he­
rauszupicken. Das eine Thema lautet Zusammenarbeit unter Kollegen und das
andere dreht sich um Spielregeln. Dabei
geht es darum, dass man innerhalb von
Teams bestimmte Spielregeln einhalten
muss, was in der Realität nicht immer
klappt. Daher beschäftigen wir uns in den
nächsten sechs Monaten intensiv damit,
denn diese Themen haben sehr viel mit
Arbeitszufriedenheit zu tun.
? Sind die Führungskräfte in diese Pro­
jekte eingebunden?
Selbstverständlich.
? Und wie funktioniert das?
Jedes Team wird von einem Meister geführt. Der ist dafür verantwortlich, dass
diese Themen in den Teamsitzungen Priorität haben. Abarbeiten sollen es aber die
Teammitglieder.
?
Nutzen Sie selbst Angebote der be­
trieblichen Gesundheitsförderung?
Bis jetzt nicht, aber ich habe meiner Frau
versprochen, in den nächsten Monaten
10 kg abzunehmen. Und dabei hilft sie
mir: Wir gehen jeden Tag eine Stunde
schnell spazieren.
11
mensch & arbeit
Bei Konzerten mit elektrisch
verstärkten Instrumenten spielen
Tontechniker eine wichtige Rolle.
Neue Serie, Teil 1
Kreative im Fokus
Film und Fernsehen, Presse und Mode: In diesen Branchen arbeiten viele Kreative. „etem“ stellt einige von
ihnen vor.
S
pätestens seit den 80er-Jahren des
20. Jahrhunderts leben wir im Medienzeitalter. Fernsehen, Rundfunk und Internet machen Film, Musik und Fotos immer und überall verfügbar. Tablets und
Smartphones sind für die meisten Menschen selbstverständlich geworden. Die
ständige Nutzung von Medien gehört
mittlerweile oft zum beruflichen und privaten Alltag.
Das macht sich auch in der Neu- und
Weiterentwicklung zahlreicher Berufsbilder bemerkbar. „Angehörige vieler dieser
technischen oder gestalterischen Berufe
sind in der BG ETEM versichert“, erklärt
Gerhard Geller, Mitglied der Abteilungsleitung Mitgliedschaft und Beitrag der
BG ETEM. Im Jahr 2012 waren nach einer
überschlägigen Schätzung etwa 120.000
Menschen aus den „kreativen“ Berufen in
der BG ETEM versichert. „Und die techno12
hinter der Kamera) ebenso wie in Organisation, Planung und Realisierung. Für
Filmproduktionen engagierte Schauspieler sind ebenfalls pflichtversichert.
Ton- und Kameratechnik/Kinos
logische Entwicklung deutet darauf hin,
dass ihre Zahl weiter wächst“, erwartet
Geller.
Filmherstellung
Neben den amerikanischen „Giganten“
wie Warner Bros., Paramount Pictures, Sony Pictures, oder 20th Century Fox gibt es
auch in Deutschland eine Reihe von Unternehmen, die zur Filmindustrie zählen.
Weithin bekannt sind zum Beispiel die
Filmstudios Babelsberg bei Berlin oder
die Bavaria Film GmbH bei München. Daneben arbeitet eine Reihe weiterer Produktionsfirmen an Filmprojekten, (Talk-)
Shows, Unterhaltungssendungen oder
Dokumentarfilmen für Kino, Werbebranche und Fernsehen.
Die Beschäftigten bei Filmproduktionsunternehmen sind bei der BG ETEM unfallversichert – Mitarbeiter am Set (vor und
Kamera- und Tontechnik gehören ebenfalls zur Filmherstellung. Kameraleute arbeiten zwar oft freiberuflich, können sich
aber bei der BG ETEM freiwillig versichern.
Fest angestellte Kameraleute bei Filmproduktionsunternehmen sind als „normale“
Arbeitnehmer ebenso pflichtversichert
wie Tontechniker.
Auch wenn ein fertig produzierter Film
ins Kino kommt, bleibt die BG ETEM als
Unfallversicherung im Spiel. „Alle Mitarbeiter in den Lichtspielhäusern – Verkäufer und Reinigungspersonal ebenso wie
die inzwischen sehr kleine Zahl der Filmvorführer – sind hier unfallversichert“,
sagte Geller.
Filmbearbeitung/
Synchron­sprechen
Trick- und Animationsfilme werden in Studios an Tischen mit speziell ausgerüsteetem 02.2014
ten Computern hergestellt. Auch die digitale Nachbereitung eines real hergestellten Films erfolgt am Computer-Tisch. „Diese ,Schreibtisch-Täter‘ gehören ebenfalls
zu unseren Versicherten, sind aber wegen
ihres geringen Unfallrisikos am Arbeitsplatz zu deutlich günstigeren Konditionen
versichert als andere Beschäftigte bei
Filmproduktionsfirmen“, weiß der BG-Versicherungsexperte.
Der Versicherungsstatus von Synchronsprechern sei dagegen „nicht immer
eindeutig“, erklärt Gerhard Geller. „Manche sehen sich als selbstständige Unternehmer, andere als versicherungspflichtige Angestellte.“ In der nächsten Folge unserer Serie wird diese Problematik näher
beleuchtet.
Die Menschen hinter der Kamera arbeiten oft freiberuflich.
Grafiker/Mediengestalter
Fotos: F1 Online; Getty Inages, vgajic; Getty Images, Nathan Jones; Getty Images, Maskot
Aufgrund technischer Entwicklungen haben sich die Berufe in der grafischen
Branche in den vergangenen Jahrzehnten
stark verändert. Klassische Arbeitsfelder
wie die des Schriftsetzers oder des Reinzeichners sind vielerorts verschwunden,
an ihre Stelle sind „Mediengestalter Digital und Print“ getreten. „Für die Bedienung moderner Druckmaschinen gibt es
heute zum Beispiel den Ausbildungsberuf
‚Medientechnologe Druck‘“, so Geller.
Die Gestaltung von Medien in Verlagen
und Agenturen wird heute in aller Regel
von Grafikdesignern übernommen. „Als
Angestellte sind diese Beschäftigten über
die BG unfallversichert, der ihr Arbeitgeber angehört“, erläutert Gerhard Geller.
„Die vielen selbstständigen Grafiker fallen aber in den Bereich der BG ETEM.“
Designer sind in verschiedenen Berufsfeldern tätig – in Verlagen ebenso wie in der Modebranche.
Fotografen
Auch Fotografen arbeiten vielfach auf
eigene Rechnung und für zahlreiche Auftraggeber. Vergleichsweise wenige sind
bei mittelständischen und großen Verlagen fest angestellt. Die Ergebnisse ihrer
Arbeit sind oft nicht „nur“ Fotostrecken,
sondern auch Videos oder Foto-Slide­
shows, die sie mit einem Bildbearbeitungs-Schnittprogramm am Computer für
verschiedene Informationskanäle aufbereiten.
Auch Fotografen arbeiten häufig auf eigene Rechnung.
etem 02.2014
13
mensch & arbeit
Klemmringmontage
Eine sichere Sache
Ein Beispiel aus der Praxis: So funktionieren Arbeiten unter
Spannung mit voll isolierten Klemmringen auch ohne Verwendung von PSA gegen elektrische Gefährdung.
peraturen. Nach der innerbetrieblichen
Prüfung folgte 2010 die Freigabe der neuen Montagetechnik. Danach wurde sie in
das Regelwerk der damaligen E.ON Mitte
AG aufgenommen.
Pilotphase
Mustermontage bei E.ON Mitte AG.
S
eit den 90er-Jahren verfolgt die EAM
GmbH & Co. KG (EAM) die Idee zur Entwicklung eines voll isolierten Klemmrings.
Ziel war es, durch die Konstruktion des
Klemmrings sowie das Verwenden spezieller Werkzeuge die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen elektrische Gefährdung bei der Montage unter Spannung überflüssig zu machen.
Die BGFE, Vorgängerin der BG ETEM,
war neben Anwendern und Herstellern in
diesen Prozess eingebunden. Sie setzte
bereits 2003 die BGI 862 „Montage eines
Klemmrings unter Beachtung der Grundsätze für den Berührungsschutz bei Arbeiten unter Spannung (AuS) bis 1kV“ in
Kraft. Darin wurden die Anforderungen an
den Klemmring, die Werkzeuge, die Montageanleitung, das Montagepersonal und
den Montageablauf beschrieben. 2008
war erstmals ein Klemmring verfügbar, der
die Anforderungen der BGI 862 erfüllte.
14
Zahlreiche Prüfungen
Über die Prüfungen hinaus, die der Hersteller im Rahmen des Nachweises der
Normenkonformität (DIN VDE 0220 Teil 3)
absolvierte, hat die EAM weitere Tests im
eigenen Haus vorgenommen.
Hierbei standen insbesondere die praxistaugliche Montage sowie die Kontakt­
eigenschaft in Hinblick auf die Betriebs­
sicherheit im Vordergrund.
Zum Vergleich montierten die Prüfer im
Materialprüflabor acht neue und vier konventionelle Klemmringe. Diese Montagen
erfolgten zum Teil unter ungünstigen Bedingungen, z. B. gekreuzte Adern vor der
Einführung in den Klemmring. Die Musterklemmringe wurden in Anlehnung an die
obige Norm mit mehr als 2.000 Belastungszyklen beaufschlagt. In keinem Fall
wurden die normativen Anforderungen
verletzt. Darüber hinaus simulierten die
Tester auch die Montage bei tiefen Tem-
Anschließend starteten sieben ausgewählte AuS-Monteure eine Pilotphase.
Bei den Monteuren wurde entsprechend
der BG-Regel BGR A3 „Arbeiten unter
Spannung“, Ziffer 3.2.3 auf die vorhandene AuS-Berechtigung aufgebaut. Die
notwendigen Kenntnisse zur Montage erhielten sie im Rahmen einer eintägigen
Unterweisung in Theorie und Praxis.
Nach mehr als 100 Montagen in der Betriebspraxis erfolgte eine Auswertung unter Beteiligung der Monteure. Die Beteiligten beurteilten das Verfahren unter Beachtung der Arbeitsabläufe und Verwendung des vorgeschriebenen Werkzeugs
insgesamt als sicher. Daher wurde die
neue Montagetechnik anschließend für
alle AuS-Monteure in das innerbetriebliche AuS-Schulungsprogramm aufgenommen. Der Montageablauf orientiert sich
an der BGI 862, Ziffer 4 sowie an den
Montagehinweisen des Klemmringherstellers. Darüber hinaus ist für diese spezielle Montagetechnik das zu verwendende Werkzeug exakt festgelegt. Die Montagen dürfen bei der EAM von einer Person
allein ausgeführt werden.
Genaue Vorschriften
Bei Störungen im oder bei Abweichungen
vom Montageablauf ist die Fortführung
der Montage nur in konventioneller Weise
mit PSA gegen Störlichtbögen/Körperdurchströmung und bei Anwesenheit
einer zweiten Person (EuP mit HLW) erlaubt. Über die Anforderungen der
BGI 862 hinaus ist in den Arbeitsabläufen
etem 02.2014
mensch & arbeit
der EAM beschrieben, dass beim Auf­
spreizen der Adern des Hauptkabels bis
zum Einbringen evtl. erforderlicher Zusatzkeile Isolierhandschuhe zu tragen
sind. Wenn die Aderisolierungen nach
Abschluss dieser Montageschritte unbeschädigt sind, können die Isolierhandschuhe abgelegt werden.
Die AuS-Montagen fallen bei der EAM
gemäß DIN VDE 0105-100, Ziffer 6.3 in den
Bereich der Arbeiten, die besonderer
technischer und organisatorischer Maßnahmen bedürfen. Die Monteure werden
entsprechend der BGR A3, Ziffer 3.2.4 alle
vier Jahre geschult. In der Zwischenzeit
muss der betriebliche Vorgesetzte über
eine jährliche Kontrolle mit Blick auf Montagepraxis, gesundheitliche Einschränkungen und Einhaltung der innerbetrieblichen AuS-Regelungen die Berechtigung
überprüfen.
Ansicht der Prüfungen im Materialprüflabor
Bedingungen für Dienstleister
▪▪ der
Im letzten Jahr wurde die neue Montagetechnik auch Monteuren von Dienstleistern vermittelt, die bei der EAM AuS-Montagen ausführen.
Voraussetzung für die Freigabe der
Monteure für die AuS-Montagen war der
personenbezogene Nachweis
▪▪ der
Ersten-Hilfe-Schulung mit HLW,
gesundheitlichen Eignung (G25-Untersuchung) und
▪▪ der AuS-Schulung an kunststoffisolierten Kabeln.
Weiterhin musste der AuS-Dienstleister
einen AuS-Anweisungsberechtigten nachweisen. Für die AuS-Dienstleister stellen
die innerbetrieblichen Regelungen Mindestanforderungen dar. Insbesondere mit
Blick auf die neue Montagetechnik ist es
ihnen freigestellt, konventionelle PSA bei
der Montage zu tragen.
Frank Groppe (EAM), Lars Mierdel (EAM)
Im Folgenden ist der Montageablauf in einigen Schritten dargestellt:
2
1
Es ist sicher­
zustellen, dass
alle 4 Leiter
galvanisch von
der Kundenanlage
getrennt sind.
Sicherheitswerkzeug
kontrollieren und
griffbereit legen
3
festen Standort schaffen
bei Regen oder Schnee­
fall ist für einen trockenen Arbeitsbereich zu
sorgen, z. B. durch ein
Montagezelt
Arbeitsbereich gegen
Zutritt Unbeteiligter
sichern
Hausanschlusskabel
abmanteln, ausrichten
etem 02.2014
15
mensch & arbeit
4
Hausanschlusskabel
vor Beginn der Montage
auf Kurzschluss zwischen
den Leitern prüfen
(Isolationsmessung)
5
PVC-Außenmantel
und Füllstoff des
Hauptkabels bis auf
die Aderisolierung
entfernen
PVC-Außenmantel in den
Bereichen der Muffe mit
Schmirgelleinen aufrauen
16
6
7
Isolierhandschuhe
anziehen
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mensch & arbeit
8
Adern des Hauptkabels
mit isolierenden Keilen
spreizen
9
Zwickelschnur durchtrennen und entfernen
(Bild zeigt Hilfswerkzeug zum Herausführen
der Zwickelschnur)
Gehäusehälften mittig über den
Fixierkeil ansetzen und auf Anschlag
verrasten
12
10
Fixierkeil und Querkeile
zwischen die gespreizten
Adern einbringen
11
Sofern die Aderisolierung
nicht verletzt wurde,
können die Isolierhand­
schuhe abgelegt werden
13
Abzweigleiter ausbiegen, an den Anschlägen der Gehäusehälften kürzen
und bündig in die Leiteraufnahmen
einschwenken
Fotos: EAM GmbH & Co. KG
14
Abreißmutter anziehen, bis die Montageschraube vollständig abgeschert ist
15
Die Deckel in
die Gehäusehälften einrasten, dabei
die Montageschraube durch
den Fixierkeil
führen
Muffenschalen montieren
16
Spannung im Hausanschlusskasten zwischen den Außenleitern und gegen PEN prüfen
PEN-Leiter ggf. anschließen
Drehfeld prüfen
Muffe mit Gießharz ausgießen
Während der Aushärtezeit
(2 Stunden) darf die Muffe
nicht bewegt werden
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17
mensch & arbeit
18
etem 02.2014
mensch & arbeit
Schutzausrüstung gegen Absturz für Hubarbeitsbühnen
Lebensretter
Auffangsystem
Fahrbare Hubarbeitsbühnen werden als hochgelegener Arbeitsplatz immer öfter verwendet. Trotz ihres
generell hohen Sicherheitsniveaus bestehen für Nutzer
dieser Bühnen Absturzrisiken. Durch Verwendung
einer geeigneten Persönlichen Schutzausrüstung
können die Risiken aber deutlich reduziert werden.
W
eltweit sind mittlerweile über 1,5 Millionen Arbeitsbühnen im Einsatz.
Dies liegt unter anderem an der größeren
Wirtschaftlichkeit und dem höheren Sicherheitsniveau, z. B. gegenüber Gerüsten und Leitern. Dennoch gibt es bei der
Verwendung fahrbarer Hubarbeitsbühnen
Restrisiken, die es zu minimieren gilt.
Die Gefahr des Herausstürzens aus
dem Arbeitskorb wird begünstigt durch:
Katapult- oder Peitscheneffekte, hervorgerufen durch z. B.
▪▪ Kollision der Hubarbeitsbühne mit
anderen Fahrzeugen,
▪▪ Versetzfahrten der Hubarbeitsbühne
oder
▪▪ Festklemmen / Verhaken des Arbeitskorbes an Teilen des Arbeitsumfeldes wie z. B. Konstruktionen im Industriebau, Äste in der Baumpflege.
Herausschleudern oder Herausstürzen
der Bediener, verursacht z. B. durch
▪▪ Abkippen der Bühne durch Einsinken
einer oder mehrerer Abstützungen,
▪▪ Versagen der Tragkonstruktion bei Hydraulik- oder Materialschäden oder
▪▪ Erhöhen des Standplatzes innerhalb
des Arbeitskorbes, zum Beispiel Stehen auf der Knieleiste (Bild 1).
etem 02.2014
Die Gefahr eines Peitschen- oder Katapulteffekts besteht überwiegend bei auslegergestützten fahrbaren Hubarbeitsbühnen
(Teleskop- und Lkw-Arbeitsbühnen). Bei
der Verwendung von scheren- und mastgeführten Hubarbeitsbühnen kann das
Herausschleudern des Bedieners durch
das Verhaken bzw. das Aufsetzen des
Arbeitskorbes an Teilen des Arbeitsumfeldes verursacht werden.
bühnen müssen nach dem Stand der
Technik mit Anschlagpunkten in den Arbeitskörben ausgerüstet sein. Dies kann
auch für scheren- und mastgeführte Hub­
arbeitsbühnen gelten. Die Anschlagpunkte sind für eine Kraft von mindestens 3 kN
bei Verwendung eines Rückhaltesystems
ausgelegt.
Untersuchungen des Sachgebietes
„Persönliche Schutzausrüstungen gegen
Absturz/Rettungsausrüstungen“ im Fachbereich „Persönliche Schutzausrüstungen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ergaben jedoch,
dass nur die Verwendung eines speziellen
Auffangsystems einen ausreichenden
Schutz bieten kann.
So können durch das Herausstürzen
aufgrund der beschriebenen Katapultoder Peitscheneffekte sowie durch das
Herausschleudern oder -stürzen der Per-
Unfallgeschehen
Diese Risiken bestehen nicht nur theoretisch; sie werden vielmehr durch das aktuelle Unfallgeschehen bestätigt. Eine erste
Auswertung der neuen Unfalldatenbank der
IPAF (International Powered Access Federation – Internet: www.ipaf.org) ergab für
2012 weltweit 31 tödliche Unfälle mit Hub­
arbeitsbühnen. Ein Drittel der Unfälle ereignete sich demnach durch einen Sturz
aus dem Arbeitskorb. Zu den meisten
Unfällen kam es mit Teleskop-Hubarbeitsbühnen, Lkw- und Scherenarbeitsbühnen. Im ersten Halbjahr 2013 wurden bereits 28 tödliche Unfälle registriert.
Bild 1: Nicht erlaubtes Stehen auf der Knieleiste.
Schutzmaßnahmen
Auslegergestützte fahrbare Hubarbeits19
mensch & arbeit
sonen bei Verwendung des Rückhaltesystems Kräfte von über 3 kN am Anschlagpunkt der Hubarbeitsbühne eingeleitet werden. An der Auffangöse des Auffanggurtes
des Dummies wurden Kräfte über den im
Bereich der PSA gegen Absturz normativ
erlaubten 6 kN ermittelt.
Berücksichtigen die Verantwortlichen
dies bei ihrer Gefährdungsbeurteilung,
muss unter Umständen im Gegensatz zur
Betriebsanleitung des Hubarbeitsbühnenherstellers nicht ein Rückhaltesystem,
sondern ein geeignetes Auffangsystem
zum Schutz gegen Absturz festgelegt werden (Bild 2).
Bild 3: Beispiel für Hinweis in der Kennzeichnung der Schutzausrüstung zu deren Eignung.
Lösungen zum Schutz gegen
Absturz
Im Vergleich zu den „üblichen“ Ausrüstungen ist hier die Systemlänge auf maximal
1,80 Meter begrenzt. Damit ist eine akzeptable Bewegungsfreiheit der Benutzer gewährleistet. Zudem werden die Ausrüstung
und der Anschlagpunkt im Arbeitskorb in
einem kalkulierbaren Rahmen beansprucht.
Wesentlich für die Schutzfunktion ist,
dass das Verbindungsmittel bzw. die bewegliche Führung immer so kurz wie möglich eingestellt ist. Zusätzlich ist die Auswahl der richtigen Position des Anschlagpunktes im Arbeitskorb entscheidend. Hier
werden folgende Positionen empfohlen:
20
Bild 2: Simulation der Sicherung durch ein Höhensicherungsgerät mithilfe eines Dummies.
Bild 4: Lösungsansatz Auffangsystem mit einer maximalen Länge
von 1,80 Meter mit Höhensicherungsgerät.
beim Verfahren des Arbeitskorbes: in
Höhe des Zwischenholmes vorzugsweise hinten (wenn vorhanden) oder vorne;
▪▪ beim Arbeiten im Korb: maximal in Höhe des Zwischenholmes, besser im Bereich des Bordbrettes.
Müssen mehrere Personen im Arbeitskorb
gesichert werden, so ist für jede Person
ein separater Anschlagpunkt zu benutzen.
Ein geeignetes Rettungskonzept muss
vorliegen, insbesondere wenn man davon
ausgeht, dass die Person nach dem Auffangvorgang sich nicht selbst retten kann.
Dabei ist die Anwesenheit einer zweiten
Person notwendig, die zudem die sachgemäße Betätigung des Bühnen-Notablasses kennt.
▪▪
Empfehlungen
Ergibt sich nach der Gefährdungsbeurteilung der Verantwortlichen das Risiko des
Herausfallens aus dem Arbeitskorb, dürfen nur Hubarbeitsbühnen mit geeigneten
Anschlageinrichtungen für PSAgA, ausgelegt für mindestens 3 kN, besser 6 kN,
eingesetzt werden. Bei der Bewertung der
Gefährdungen sind die verbleibenden Restrisiken, wie z. B. die Verletzungsgefahren
beim Auffangvorgang und das Umkippen
der Hubarbeitsbühne als Folge des Auffangvorganges mit einzubeziehen.
Die Empfehlung des Verfassers lautet:
Künftig grundsätzlich die spezielle PSAgA
benutzen! – übernommen nach dem Motto für den Straßenverkehr: „Erst angurten,
dann starten“. Dies gilt insbesondere für
das Verfahren des Arbeitskorbes und
dort, wo die PSAgA ein sicheres Arbeiten
im Korb nicht behindert.
Dipl. Ing. Wolfgang Schäper,
Leiter des Sachgebietes „PSA gegen Absturz/
Rettungsausrüstungen“ im FB „PSA“ der DGUV
→ info
Weitere Informationen unter
„www.dguv.de/fb-psa“
(Homepage des FB PSA)
etem 02.2014
Fotos: Wolfgang Schäper, BG Bau
Ein geeignetes Auffangsystem für die Verwendung in Hubarbeitsbühnen ist eine
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), die im Rahmen der EG-Baumusterprüfung für diesen speziellen Verwendungszweck geprüft wurde und zum
Beispiel die am Anschlagpunkt auftretende Kraft auf max. 3 kN begrenzt. Im Rahmen dieser speziellen Prüfungen wird u. a.
auch die Kantenbeanspruchung der Ausrüstung mit 180°-Umlenkung am Geländer
abgeprüft. Für die Anwender ist die Eignung der PSAgA zum Gebrauch in Hubarbeitsbühnen anhand der Gebrauchsanleitung und teilweise durch die Kennzeichnung der PSAgA (z. B. durch ein entsprechendes Piktogramm, Bild 3) ersichtlich.
Ein geeignetes Auffangsystem besteht
aus einem Auffanggurt nach DIN EN 361
mit vorderer und hinterer Auffangöse in
Verbindung mit einem speziell geprüften
▪▪ längenverstellbaren Verbindungsmittel
mit Falldämpfer oder
▪▪ mitlaufenden Auffanggerät mit beweglicher Führung oder
▪▪ Höhensicherungsgerät (siehe Bild 4).
mensch & arbeit
Mitarbeiter eines
Gasversorgungsunternehmens führen
Arbeiten in einer
Gasanlage durch.
Aktuelle Regelungen
zum Arbeitsschutz,
die hierbei zu beachten sind, werden bei
der Fachtagung der
BG ETEM in Düsseldorf vorgestellt.
3. Fachtagung „Arbeitssicherheit in der Gasversorgung“
Immer auf der sicheren Seite
Am 11. und 12. Juni 2014 lädt die Berufsgenossenschaft Energie Textil
Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) Führungs- und Sicherheitsfachkräfte aus Gasversorgungsunternehmen nach Düsseldorf ein.
Foto: BG ETEM
W
ichtige Informationen zu den neuen gesetzlichen Arbeitsschutzregelungen im Bereich Gasversorgung bekommen die Teilnehmer der dritten
Fachtagung „Arbeitssicherheit in der Gasversorgung“
der BG ETEM. Sie bietet speziell für Gasversorger ein
aktuelles Diskussionsforum für Fragestellungen aus
dem Bereich Arbeitssicherheit.
Die Fachtagung richtet sich an Sicherheitsfachkräfte, Führungskräfte, Betriebsräte und Mitarbeiter von
Dienstleistern. Zu den vorgegebenen Schutzzielen
werden Möglichkeiten für eine praxisgerechte Umsetzung aufgezeigt und diskutiert. Referenten von Herstellern, Gasversorgungsunternehmen sowie Vertreter
staatlicher Arbeitsschutzbehörden und von Unfallversicherungsträgern stellen beispielhafte Lösungen vor.
Schwerpunktthemen der Tagung sind:
▪▪ Neue gesetzliche Bestimmungen und Regelwerke
zum Arbeitsschutz
▪▪ Sicheres Arbeiten an Gasleitungen
▪▪ Sicherer Betrieb von Biogasanlagen
▪▪ Arbeitsschutz beim Betrieb von Gasanlagen und
Explosionsschutz.
Veranstaltungsort ist das Hotel NH Düsseldorf City
Nord, Münsterstr. 230-238, D-40470 Düsseldorf. Bis
zum 15. Mai 2014 steht dort ein reserviertes Abrufetem 02.2014
kontingent unter dem Stichwort „BG ETEM“ zur Verfügung (Hotelbuchung unter Telefon 01807 644600
oder 0800 0115 0116).
Die Teilnahme ist für Mitarbeiter aus den Mitgliedsbetrieben der BG ETEM kostenfrei (inklusive Pausenverpflegung, Mittagsimbiss und Abendessen). Kosten für An- und Abreise sowie Übernachtung werden
von der BG ETEM nicht erstattet.
Dr. Albert Seemann
→ info
Ihre Ansprechpartner....
... bei inhaltlichen Fragen:
Georg Haug
Telefon: 0211 9335-4210
E-Mail: [email protected]
Dr. Albert Seemann
Telefon: 0221 3778-6164
E-Mail: [email protected]
.... bei organisatorischen Fragen:
Marion Korfmacher
Telefon: 0211 9335-4223
Bitte melden Sie sich online an unter:
www.bgetem.de, Webcode 14436389
21
betrieb & praxis
Noch Fragen zu Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz? Bei Betriebsbesichtigungen unterstützt der
Aufsichtsdienst der BG ETEM Unternehmen direkt vor Ort. So lassen sich
Unklarheiten am besten beseitigen.
ohne Terminabsprache vorbei. Denn so
kann die Arbeitsschutzberatung unter
realen Bedingungen stattfinden. Nach
Sozialgesetzbuch VII darf der Aufsichtsdienst Unternehmen zu den Betriebs- und
Geschäftszeiten betreten, besichtigen
und prüfen. Sollte niemand vor Ort sein
oder der Unternehmer oder Betriebsleiter
als Ansprechpartner nicht zur Verfügung
stehen, kann auch ein Termin vereinbart
werden.
Beratung im Fokus
Betriebsbesichtigungen bei Kleinunternehmen
Hilfe vor Ort
Besuch von der BG ETEM: Bei Betriebsbesichtigungen
bekommen Kleinunternehmen gezielt Unterstützung
in Sachen Arbeitsschutz.
D
ie Präventionsabteilung der BG ETEM
beaufsichtigt und berät die Mitgliedsbetriebe in allen Fragen des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. In den letzten
Jahren wurde der Aufsichtsdienst so
strukturiert, dass alle Betriebe, also auch
Kleinbetriebe regelmäßig besucht werden.
In vielen Fällen kommen die Mitarbeiter
der BG ETEM bei Betriebsbesichtigungen
22
Der Aufsichtsdienst berät bei der Betriebsbesichtigung in Sachen Arbeits­
sicherheit und Gesundheitsschutz, und
zwar auf Grundlage des geltenden Arbeitsschutzrechts. Dabei wird dem Unternehmer erläutert, welche Pflichten er als
Unternehmer und Vorgesetzter hat. Bei
einem Rundgang durch den Betrieb weist
der Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft
auf eventuelle Mängel im Betriebsgeschehen hin und zeigt gleichzeitig Lösungen
zur Beseitigung der Mängel auf. Zudem
bietet die BG ETEM zahlreiche Hilfsmittel
an, um den Arbeitsschutz im Unternehmen fest zu verankern. Die Besuche sollen vermitteln, dass die BG ETEM dem Unternehmer unterstützend zur Seite steht:
zum einen, um Arbeitsunfälle zu verhüten, zum anderen, um für Rechtssicherheit nach einem Arbeitsunfall zu sorgen.
Falls in einem Unternehmen ein
Arbeitsunfall passiert ist, besucht der
Aufsichtsdienst das jeweilige Unter­
nehmen möglicherweise auch außerhalb
des normalen Turnus. Das hängt von der
Schwere des Unfalls ab und geschieht
meistens nach Terminvereinbarung. Bei
solch einem Anlass geht es darum, die genaue Unfallursache herauszufinden, Unternehmen gezielt im Arbeitsschutz zu beraten und Lösungen zu erarbeiten.
Vergleichbare Unfälle sollen schließlich
vermieden werden.
Feste Ansprechpartner
Jedes Unternehmen hat eine Aufsichtsperson als festen Ansprechpartner. Ein
etem 02.2014
weiterer Vorteil der Betriebsbesichtigung:
Unternehmer können ihrem persönlichen
Ansprechpartner an Ort und Stelle alle
Fragen rund um Arbeitsschutz und Berufsgenossenschaft stellen.
Auch wenn sich betriebliche Änderungen ergeben, wie zum Beispiel neue
Arbeitsverfahren oder ein Arbeitsstättenwechsel, profitieren Betriebe von der
BG ETEM: Auf Wunsch kommt die zuständige Aufsichtsperson vorbei und berät
das Unternehmen außerhalb des geregelten Turnus.
Aufblättern
Nachlesen
Anwenden
Arbeitsschutzmaterialien online
Bei dem Besuch weist die Aufsichtsperson auch auf das umfassende Angebot an
Hilfsmitteln auf der Webseite der BG ETEM
(www.bgetem.de) hin. Hier befinden sich
beispielsweise Vorlagen zum Durchführen
der Gefährdungsbeurteilung für verschiedene Gewerke. Mitgliedsbetriebe können
die Muster herunterladen und bearbeiten.
Jedes Unternehmen mit Beschäftigten in
der Europäischen Gemeinschaft muss
Gefährdungsbeurteilungen durchführen
und dokumentieren.
Darüber hinaus können zahlreiche
Unterweisungsvorlagen, Software zum
Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung,
Regelwerke, interaktive Lernprogramme
und weiteres Informationsmaterial über
www.bgetem.de angefordert werden. Zudem bietet die BG ETEM zahlreiche Seminare an, an denen Mitgliedsunternehmen
meist kostenlos teilnehmen können.
Richard Hundseder
etem – das Magazin für Prävention,
Rehabilitation und Entschädigung
Als E
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gbar
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Info
Ansprechpartner bei der BG ETEM
im Internet: www.bgetem.de,
Webcode ansprechpartner
▪▪ Regelwerk, Informationsmaterial
und Vorlagen im Medienshop:
www.bgetem.de, Webcode
11205644
▪▪ I nfos zu Bildungsangeboten samt
Seminardatenbank:
www.bgetem.de, Webcode
11919750
▪▪ Infos zum Unternehmermodell:
www.bgetem.de, Webcode
12108806
▪▪ Seminartermine des Unternehmermodells: www.bgetem.de,
Webcode 12750623
Fotos: BG ETEM; Fotolia, radub85
▪▪
etem 02.2014
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.........................................................................
www.bgetem.de, Webcode 12484059
gesundheit
Hautschutz
Auf Tuchfühlung
Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen: Das Hautarztverfahren der BG ETEM ist erfolgreich.
H
autkrankheiten gehören bei allen Unfallversicherungsträgern zu den am
häufigsten gemeldeten Erkrankungen mit
Verdacht auf eine berufliche Ursache. Der
BG ETEM wurden im Jahre 2013 insgesamt
1.667 Verdachtsanzeigen zugesandt (2012
waren es 1.706). Die meisten kommen
von Hautärztinnen und Hautärzten – inzwischen auch häufig von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten. Ebenso wie die
Präventionsabteilung richten alle Bezirksverwaltungen ein besonderes Augenmerk
auf die in den Berichten beschriebenen
24
Krankheits- und Berufsbilder. Ihr Ziel:
dem Eintreten einer Berufskrankheit mit
allen geeigneten Mitteln entgegenwirken.
Haut im Fokus
2006 beteiligte sich die BG ETEM mit den
Branchen Feinmechanik, Elektrotechnik
und Textil an einem Benchmarkingprojekt.
Dabei wurden die im Jahre 2004 gemeldeten Hauterkrankungen im Rahmen einer
statistisch signifikanten Stichprobe untersucht. Die Auswertung ergab, dass 18 Prozent der Betroffenen ihre Tätigkeit aufge-
ben mussten. Sie zeigte aber auch, dass
die Berufsgenossenschaften diese Quote
zugunsten einer Weiterbeschäftigung am
Stammarbeitsplatz beeinflussen können.
Die Ergebnisse waren der Anlass, das Thema Haut mit Kennzahlen und Zielvereinbarungen stärker in den Fokus zu rücken.
Seitdem wurde unter anderem die Gewichtung der Hautarztberichte verändert.
Ist von einer beruflichen Verursachung
oder Mitverursachung auszugehen, beauftragen die Bezirksverwaltungen die
behandelnden Hautärzte mit einer berufsgenossenschaftlichen ambulanten Heilbehandlung. Deren Dauer richtet sich
nach dem Bedarf im Einzelfall und kann
auch mehrere Monate umfassen.
etem 02.2014
gesundheit
Hauterkrankungen schnell zu
erkennen und gezielt zu behandeln ist ein Ziel des Hautarztverfahrens. Dabei arbeiten Ärzte,
Betriebe und die Berufsgenossenschaft eng mit den Betroffenen
zusammen.
Der Behandlungsauftrag ergeht innerhalb
der ersten Woche nach Eintreffen des
Hautarztberichts. Die Patienten werden
darüber und über die Ziele der BG ETEM
schriftlich informiert. Wenige Tage später
nehmen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Berufskrankheiten persönlich Kontakt mit ihnen auf. Dies erfolgt telefonisch oder in einem Gespräch vor Ort.
Foto: wdv-O. Hermann
Weitere Maßnahmen
In Fällen mit konkreten Hinweisen auf
eine berufliche Ursache der Krankheit
arbeiten Bezirksverwaltungen und Präventionsabteilung eng zusammen. Sie untersuchen eventuell krankheitsauslösende Stoffe, besichtigen Arbeitsplätze und
etem 02.2014
suchen gemeinsam mit den Beteiligten
(Betrieb, Dermatologe, Betriebsarzt/Betriebsärztin) nach Lösungen zur Beseitigung der Gefährdung.
Die Betreuung der Patienten kann – je
nach Schwere des Krankheitsbildes und
der Intensität beruflicher Einwirkungen –
einige Monate dauern. Nicht selten sind
Hauterscheinungen so massiv, dass nur
eine stationäre Behandlung erfolgversprechend ist.
Neben der Heilbehandlung bietet die
BG ETEM den Erkrankten auch Beratung
durch medizinische Sachverständige mit
Kompetenzen in der Berufsdermatologie.
Die Beratungen erfolgen telefonisch, im
Rahmen ambulanter Vorstellungen oder
in zweitägigen Seminaren. Partner sind
dabei unter anderem die Universitätshautkliniken Heidelberg und Osnabrück
sowie das Hautschutzzentrum Berlin.
Persönliche Betreuung
Das Hautarztverfahren sorgt für umfangreiche Informationen, die durch die persönliche Betreuung an alle Beteiligten
fließen. Die Umsetzung des jeweils individuellen persönlichen Hautschutzes wird
dadurch wesentlich erleichtert. In den
meisten Hautfällen kann die BG heute,
gemeinsam mit den Mitgliedsbetrieben
und Betriebsärzten/Betriebsärztinnen, eine Fortsetzung der betrieblichen Tätigkeit
ohne krankheitsauslösende Hautgefährdung erreichen. Hautschutz ist dennoch
Hintergrund
Hauterkrankungen
Berufskrankheiten (BK) werden
durch besondere Einwirkungen
verursacht, denen die Betroffenen
durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Diese Erkrankungen sind in einer Liste aufgeführt, die von der Bundesregierung
mit Zustimmung des Bundesrats
erstellt wird. Unter der BK-Nummer
5101 enthält sie schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die die Betroffenen dazu zwingen, alle Tätigkeiten aufzugeben,
die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können. Dem wollen
alle Beteiligten (Betriebe, Patienten, BG ETEM) entgegenwirken.
für viele Patienten auf längere Sicht erforderlich. Grundsätzlich hat dies der Arbeitgeber nach Abschluss der Individualpräventionsmaßnahme zu übernehmen, da
er den geeigneten Arbeitsschutz sicherzustellen hat.
Beratung und Information
In 1.330 Hauterkrankungsfällen wurden
Bezirksverwaltungen und Präventions­
abteilung im Jahre 2013 im Rahmen der
Individualprävention tätig. Betriebe und
Beschäftigte wurden beraten. Für medizinische Leistungen wurden rund 600.000
Euro aufgewendet. Häufig erwiesen sich
Hautkrankheiten als nicht beruflich verursacht. Auch für diese Personengruppe
sind Beratung und Informationen der
BG ETEM nützlich und insofern eine lohnende präventive Investition.
Lediglich in 37 Fällen (2,78 % von 1.330
Fällen) mussten die Betroffenen nach
einer anerkannten Berufskrankheit Haut
(BK-Nr. 5101) ihre bisherige Tätigkeit aufgeben. Ihnen hat die BG ETEM mit Qualifizierungsmaßnahmen oder einer Umschulung eine neue berufliche Perspektive
eröffnet.
Manfred Tubbesing
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Bärlappsporen, von Brandoberinspektor Uwe Lauer in eine brennende Kerze geblasen, simulieren eine in Bäckereien und
Mühlen gefürchtete Mehlstaubexplosion. Von der Explosion sind alle beeindruckt.
Bildungsangebote der BG ETEM
Brandschutz ist
Übungssache
Beschäftigte werden zu Brandschutzbeauftragten – bei
einer Schulung der BG ETEM in Eppstein bei Wiesbaden.
F
euer – jetzt müssen Menschen gerettet, die Feuerwehr gerufen werden. Aber vorbeugender Brandschutz beginnt schon viel früher. Dafür bildet die
BG ETEM Beschäftigte zu Brandschutzbeauftragten
aus. Sie sollen verhindern helfen, dass ein Feuer entsteht, und die Verantwortlichen in allen Fragen des
Brandschutzes unterstützen. Dafür kamen 21 Teilnehmer zum Kurs nach Eppstein.
Ein Tag bei der Feuerwehr
Zwei Wochen mit fast 80 Lehreinheiten werden sie für
einen Ausbildungslehrgang zum Brandschutzbeauftragten freigestellt – Versicherte aus produzierenden
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Betrieben mit hoher Brandlast und entsprechender
Beschäftigtenzahl. Hier können Schadensfälle zu
existenzieller Bedrohung führen, Sachversicherer
stellen demzufolge Forderungen nach fachlich qualifiziertem Personal.
An einem der Tage geht es gemeinsam mit dem
Bus von Eppstein zur Berufsfeuerwehr nach Wiesbaden. Bei der Feuerwache 1 will man sich über die besten Methoden der Brandbekämpfung informieren.
Brandoberinspektor Uwe Lauer erklärt den Kursteilnehmern am Vormittag den vorbeugenden Brandschutz, bietet eine Einführung, die an Anschaulichkeit
nichts zu wünschen übrig lässt. Zuerst die Brandlehre:
etem 02.2014
service
Jeder muss einmal Löschen üben: Brennendes Fett oder Öl oder einen
brennenden Computerbildschirm. Wer das einmal ausprobiert hat, verlernt es nicht mehr.
„Damit ein Feuer überhaupt entstehen kann, ist brennbare Substanz nötig, Sauerstoff, das richtige Mengenverhältnis und die nötige Zündtemperatur“, erklärt
Lauer und ergänzt, was das praktisch heißen kann:
„Bei der heutigen Doppel- und Dreifachverglasung
kommt in vielen Räumen kaum Sauerstoff an ein Feuer. Wenn der kleine Brand den Raum vorgeheizt hat,
bringt die geöffnete Tür viel Sauerstoff – das führt
plötzlich zu einem sogenannten Flash-over: Alles
brennt lichterloh.“
Welche Substanzen brennen?
Nicht nur Holz und Benzin, auch Staub kann heftig
brennen. Lauer bläst Bärlappsporen in eine brennende Kerze – die Explosion beeindruckt alle. „Mehlstaubexplosionen sind in Bäckereien und Mühlen
gefürchtet“, erklärt er und zeigt: „Auch wenn ein Löffel nicht brennt – die Bohrspäne oder Schleifabfälle
können sich an einer Batterie entzünden. Und auch
Magnesiumspäne brennen.“ Hier demonstriert der
Feuerwehrmann gleichzeitig die Probleme bei der falschen Wahl des Löschmittels: Brennende Magnesiumspäne zerlegen Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff – dann geht es erst richtig los.
Wie lösche ich das Ganze?
Kühlen, ersticken oder gar nicht erst zustande kommen lassen – das sind die drei Möglichkeiten, gegen
einen Brand vorzugehen. Die verschiedensten Feueretem 02.2014
löscher stehen zur Verfügung: tragbare Feuerlöscher,
Dauerdrucklöscher, Aufladelöscher. Bei der Bandbreite der brennbaren Stoffe ist für jeden Brand etwas dabei:
▪▪ Brandklasse A: feste, glutbildende Stoffe,
▪▪ Brandklasse B: flüssige oder flüssig werdende
Stoffe,
▪▪ Brandklasse C: gasförmige Stoffe, auch unter
Druck,
▪▪ Brandklasse D: brennbare Metalle (Einsatz nur mit
Pulverbrause),
▪▪ Brandklasse F: Speisefette, Speiseöle.
Es ist eine richtige Wissenschaft: Wasser verwendet
man bei Brandklasse A, aber nicht bei Metallen,
Schornstein- oder Fettbränden sowie bei quellfähigen Stoffen. Schaum löscht bei Brandklasse A und B,
aber nicht bei bestimmten chemischen Stoffen sowie
Metall- und Fettbränden. Kohlendioxid bei Brandklasse B für Elektrobrände in elektrischen Anlagen,
Laboratorien und im EDV-Bereich. Das CO2 sinkt nach
unten, verdrängt den Sauerstoff, kann so ein Feuer
ersticken. „Aber bei Anlagen über 1.000 Volt dürfen
ohne Fachpersonal keine Löschmaßnahmen durchgeführt werden“, ergänzt der Brandoberinspektor.
Lauer fordert von den künftigen Brandschutzbeauftragten, sich schon im Vorfeld damit zu beschäftigen,
was sie löschen müssen und wie sie dabei am besten
vorgehen. „Üben Sie den Umgang mit kleinen Löschgeräten, mit Feuerlöscher, Wasserschlauch oder
auch Löschdecken. Je geschulter man an so etwas
rangeht, desto einfacher ist es.“ Angst? Die könne
man haben, dürfe man haben – „Angst ist eine gesunde Sache.“
Evakuierung üben
Evakuierungsübungen können angekündigt, aber
auch unangekündigt stattfinden. „Dann müssen alle
zum Sammelplatz, Beschäftigten mit Handicap muss
geholfen werden, dann abzählen, und wenn einer
fehlt, muss der Brandschutzbeauftragte die Feuerwehr darüber informieren.“ Für jede Firma muss
durchgesprochen werden, wie die Feuerwehr den
schnellstmöglichen Zugang zum potenziellen Brandherd bekommt. Die Feuerwehr brauche auch Zugang
zum Generalschlüssel-Depot.
„Suchen Sie regelmäßig den Weg zur Feuerwehr,
sprechen Sie mit ihr den möglichen Notfall durch“,
fordert Lauer seine Zuhörer auf. Und man müsse
Strukturen aufbauen: Wer macht was? Der Brandschutzbeauftragte kann durch Stockwerksbeauftragte unterstützt werden, die ihm melden, wann ihre
Bereiche geräumt sind. „Kreideschrift auf dem Boden
und Bändchen an Türgriffen zeigen an: ‚Keiner mehr
drin‘. Ein gut funktionierender Brandschutz geht nur,
wenn man das durchspielt und rechtzeitig übt.“
Einen kleinen Eindruck davon erhalten die Teilnehmer, als ein Teil des Feuerwehrkellers mit Nebel gefüllt wird und sich alle durch den rauchgefüllten Gang
zur rettenden Tür tasten müssen.
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service
In jedes Unternehmen gehören
Feuerlöscher, erklärt Brandoberinspektor Uwe Lauer. Aber funktionsfähig müssen sie sein und
deshalb alle zwei Jahre geprüft
werden. Und man sollte die mögliche Brandklasse kennen, um im
Notfall den richtigen Feuerlöscher
zur Hand zu haben.
Der Papierkorb brennt
Bei den kontrollierten Experimenten im Hof der Feuerwehr wird eine Spraydose durch Erhitzen zur Explosion gebracht. Dann steht ein Papierkorb in Flammen
und jeder muss mit dem Wasserlöscher so lange
spritzen, bis er nicht mehr brennt. „Das müssen Sie
Ihren Leuten im Betrieb vermitteln“, erklärt Lehrgangsleiter Wolfgang Paul von der BG ETEM, „mit
Erstbekämpfungsmitteln einen Brand schon im Entstehen zu löschen. Ob Sekretärin, Azubi oder Abteilungsleiter – wer so was mal ausprobiert und so ein
kleines Feuer gelöscht hat, verlernt das nicht. Aus der
windabgewandten Richtung mit breitem Strahl nassspritzen, bis die Flammen ausgegangen sind – und
kontrollieren, dass es nicht wieder angeht.“
Jeder Brandschutzbeauftragte sollte einen roten Brandschutzordner anlegen, empfiehlt Lauer, mit Brandschutz­
ordnung und jährlicher Räumungsübung, die man sich
abzeichnen lassen sollte.
Brennendes Fett und Öl
Brand-Risiko-Analyse
Nach der Mittagspause wird es wieder theoretisch,
es geht um Brandursachen:
▪▪ Natürliche Ursachen wie Blitz, Sonne, Wind, Frost,
Nagetiere oder Selbstentzündung,
▪▪ technische Ursachen – durch elektrischen Strom
oder durch Feuerungsanlagen – und schließlich
▪▪ Brandstiftung, fahrlässig oder vorsätzlich.
Für ein Brandschutzkonzept „bietet der vorbeugende
Brandschutz jede Menge Ansätze, er ist quasi die
Mindestanforderung eines Brandschutzbeauftrag28
ten“, erklärt Lauer. Dazu gehören die Verhinderung
eines Brandausbruchs und die Sicherung der Rettungswege. Laut Arbeitsstättenrichtlinie wird ein
Flucht- und Rettungsplan gefordert. Eine Brand­
Risiko­­­­­­­­-Analyse gehört auch zu den Aufgaben, die die
Kurs­teilnehmer am Ende als Prüfung zu absolvieren
haben. Dabei geht es darum, mindestens zwei von­
einander unabhängige Rettungswege festzulegen,
einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen, die
Feuerwehrzufahrt zu klären.
Ein Rundgang durch die Feuerwache 1, die Besichtigung der verschiedenen Fahrzeuge, der plötzliche
Start eines Löschzugs und ein Besuch des Feuerwehrmuseums im Keller runden den Tag bei der Feuerwehr ab. Warum Brandoberinspektor Uwe Lauer
alles so ausführlich erklärt hat? „Bei den künftigen
Brandschutzbeauftragten kann ich was bewirken, bevor was passiert“, erklärt Lauer seine Motivation.
→ info
Bildungsstandort Wiesbaden
Am Bildungsstandort Wiesbaden der BG ETEM organisieren die Mitarbeiter Seminare an verschiedenen
Bildungsstätten. Dabei stehen Themen aus der Branche Druck und Papierverarbeitung sowie fachübergreifende Themen im Mittelpunkt.
www.bgetem.de/Webcode 13907534
etem 02.2014
Fotos: wdv-B. Rüttger
Warum darf die brennende Fritteuse nicht mit Wasser
gelöscht werden? Ein Liter Sonnenblumenöl wird in
einer Spezialhalterung erhitzt, dann gießt Brandmeister Lauer aus sicherer Distanz ein Glas Wasser
darüber – wumm, schießen die Flammen meterhoch
heraus. Mit Fettbrandlöschmittel wird der Brand erstickt. Dann übt jeder, die Flammen an einem brennenden Computerbildschirm mit Trockeneis zu ersticken – es hat gleichzeitig einen kühlenden Effekt.
Brennendes Öl wird mit dem Feuerlöscher gelöscht
(gelbe Aufschrift: „Fettbrandlöscher“). „Gehen Sie
nicht zu nah dran, nutzen Sie die Wurfweite des Löschers. Wenn Sie zu stark in die Flüssigkeit hineinspritzen, spritzt die brennende Flüssigkeit oben raus
– dann bekommen Sie einen wunderschönen Flächenbrand und stehen plötzlich mitten in den Flammen.“
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Beitragsbescheid 2013
Alles klar?!
Alle Mitgliedsunternehmen der BG ETEM erhalten in Kürze ihren Beitragsbescheid für das Jahr 2013. Gerhard Geller, Mitglied der Leitung der
Abteilung Mitgliedschaft und Beitrag, beantwortet häufig gestellte Fragen.
? Bis wann sind die Beiträge zur Berufs­
genossenschaft fällig?
Geller: Die BG ETEM hat zur Schaffung
einheitlicher Zahlungstermine nach
den Fusionen drei Zahlungstermine
(Vorschüsse) eingerichtet. Die Zahlungen sind am 15.02., am 15.05. und
am 15.08. zu leisten.
? Welche Konsequenzen drohen
unserem Unternehmen, wenn wir un­
sere Beiträge zu spät zahlen?
Der Gesetzgeber hat hierfür – ähnlich wie
bei den Finanzämtern – Säumniszuschläge vorgesehen. Nach Mahnung vollstreckt die BG die Forderungen, was im
Interesse aller Mitglieder auch fair und
notwendig ist. Bei echten Zahlungsschwierigkeiten kann die BG die Zahlung
stunden bzw. Raten erlauben. Deshalb
sollte man hier rechtzeitig mit uns sprechen, wenn sonst wirtschaftliche Härten
entstehen. Auch dies ist nur gegen Zinszahlung möglich.
Foto: Privat
?
Wir haben den Eindruck, dass der Um­
lagebeitrag für unser Unternehmen zu
hoch ist. Wie können wir selbst prüfen,
ob der Beitrag richtig errechnet wurde?
Zunächst sollte die Beitragsrechnung die
mathematische Prüfung erlauben, die
einzelnen Berechnungsschritte sind dort
nachvollziehbar. Falls mit der Einstufung
etwas nicht stimmen sollte: Bitte die BG
ansprechen, wir prüfen das nach! Ein geänderter Bescheid kann die Folge sein,
wenn die Einstufung rückwirkend geändert wird. Manche Betriebe haben sich
auch schon bei der eigenen Meldung der
Lohnsummen vertan, hier kann unter Umständen berichtigt werden. In der Regel
sind allerdings die Bescheide zutreffend.
Nur ein recht geringer Anteil der Bescheide wird später geändert.
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»Wie können wir selbst prüfen, ob der Beitrag richtig
errechnet wurde?«
»Die einzelnen Berechnungsschritte sind im
Beitragsbescheid nachvollziehbar. Falls doch etwas mit
der Einstufung nicht stimmen
sollte: Wir prüfen das nach!«
? Was ist das Beitragsausgleichsverfah­
Gerhard Geller ist Experte für Beitragsfragen bei der BG ETEM.
? Welche Bedeutung hat der Beitrags­
fuß und wie wirkt er sich auf unser Unter­
nehmen aus?
Der Beitragsfuß stellt eine Beziehung her
zwischen dem durch die Umlage abzudeckenden Betrag und den von den Betrieben in den einzelnen Gefahrtarifstellen
gemeldeten Lohnsummen. Da diese beiden Größen keine gemeinsame Grundlage haben, ist die Funktion des Beitragsfußes erforderlich, damit der Bedarf der
Umlage mathematisch exakt auf die Betriebe verteilt wird. Für Ihr Unternehmen
sorgt der Beitragsfuß daher dafür, dass
genau der Beitrag auf Ihr Unternehmen
entfällt, der in Relation zu allen anderen
Betrieben dem Grad der Unfallgefahr und
dem Anteil der Lohnsummen entspricht.
ren und wie wirkt sich das für uns aus?
Der Gesetzgeber schreibt ein Ausgleichsverfahren vor, das Anreize für verbesserte
Prävention bieten soll. Die BG ETEM hat
inzwischen ein einheitliches Nachlassverfahren – das war ein wesentliches Ziel
der Selbstverwaltung. Alle Betriebe sollen
die gleichen Bedingungen hier vorfinden.
Für den einzelnen Betrieb geht es um eine mögliche Ersparnis von bis zu 18 Prozent des Beitrages – das ist schon ein erheblicher finanzieller Anreiz. Das Verfahren ist in der Satzung genau geregelt. Auf
der Internetseite der BG ETEM (siehe unten) wird erläutert, wie das Verfahren
über mehrere Jahre gesehen funktioniert.
→ info
www.bgetem.de, Webcode 11197352
Telefonische Fragen zum Beitrag richten
Sie bitte entsprechend Ihrer Branche an:
Elektro Feinmechanik: 0221 3778-1800
Medienerzeugnisse: 0221 3778-1802
Textile Branchen/Schuhe: 0221 3778-1805
Energie Wasserwirtschaft: 0221 3778-1807
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Nicht nur Beschäftigte, auch Besucher
eines Unternehmens
sind unter bestimmten Voraussetzungen
durch die BG ETEM
geschützt.
Versicherung für Betriebsfremde
Gastfreundschaft ohne Risiko
Verletzte beim Tag der offenen Tür? Ein Albtraum für Unternehmer.
Damit er nicht zum Desaster wird, bietet die BG ETEM Versicherungsschutz.
o oder so ähnlich hätte es passieren
können: Ein schöner Tag im März.
„Elektro K.“ hat zur Besichtigung eingeladen. Zahlreiche Besucher haben sich auf
dem Betriebsgelände eingefunden. Meister Stefan Z. führt sie herum. Auch eine
Berufsschulklasse ist dabei. Plötzlich gibt
es einen lauten Knall. Ein nicht gewarteter
Druckbehälter ist explodiert. Es gibt einige Leichtverletzte. Sind diese bei der BG
versichert?
Erweiterter Versicherungsschutz
Beschäftigte wie Stefan Z. sind kraft Gesetzes unfallversichert. Der Kreis dieser
Personen kann von den einzelnen Berufsgenossenschaften ausgeweitet werden.
Dies hat die BG ETEM genutzt. Nach ihrer
Satzung besteht für betriebsfremde Personen Versicherungsschutz, wenn diese
sich im Auftrag oder mit Zustimmung der
Unternehmensleitung auf dem Gelände
eines Mitgliedsbetriebs aufhalten – die
sogenannte Aufenthalts-/Besucherversicherung. Um eine unnötige „Doppelversicherung“ zu vermeiden, gilt das allerdings
nur, sofern sie nicht schon anderweitig
gesetzlich unfallversichert sind:
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Berufsschüler sind über die Unfallkasse
versichert. Die bei der Besichtigung ver­
letzten Schüler werden daher von der
Unfallkasse – und nicht der BG ETEM –
versorgt.
▪▪ Die übrigen Teilnehmer sind vom Versicherungsschutz der Satzung erfasst.
Die BG ETEM erbringt für sie die gleichen Leistungen wie für Stefan Z.
Neu ist, dass während des Aufenthalts
auf dem Betriebsgelände (die Wege von/
zum Betriebsgelände sind hiervon nicht
erfasst) für den Umfang des Versicherungsschutzes das Gleiche gilt, wie für
„reguläre Beschäftigte“. Somit ist nicht
nur die Betriebsbesichtigung an sich versichert, sondern z. B. auch der Gang zur
Toilette. Nicht versichert ist hingegen –
wie sonst auch – der Aufenthalt auf der
Toilette an sich.
▪▪
Kunden ausgeschlossen
Gilt dieser erweiterte Versicherungsschutz auch für mich als Kunde, wenn ich
z. B. bei einem Mitgliedsbetrieb einkaufe?
Schließlich halte ich mich zum Zeitpunkt
des Einkaufs doch auch mit dessen Zustimmung auf dem Betriebsgelände auf.
Nein, dieser Personenkreis ist von dem
erweiterten Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Beitragsfreie Leistungen
Die BG ETEM hat von dem Recht Gebrauch
gemacht, den kraft Gesetzes bestehenden Versicherungsschutz zu erweitern. Im
Falle des Falles tritt somit auch eine Haftungsablösung ein: Das Unternehmen
und seine Mitarbeiter müssen keine
Schadensersatzansprüche fürchten (vgl.
dazu „etem“, Ausgabe 5/2013, Seite
26/27). Die Versicherung nach § 63 der
Satzung ist zudem sogar beitragsfrei.
Die Unternehmensleitung von Elektro K.
ist erleichtert. Die Verletzten werden von
der zuständigen Unfallkasse und der
BG ETEM optimal rehabilitiert und entschädigt. Schon bald ist der Schrecken
vergessen. Gut zu wissen, dass die
BG ETEM einem im Schadensfall den Rücken stärkt.
Nancy Schmidt
Foto: wdv-A. Peisl
S
etem 02.2014
ausblick
Hätten Sie es gewusst?
Schuhe und ihre Macher
Fakten rund um ein traditionelles Handwerk
160.000
Kilometer oder viermal um den Globus läuft ein
Mensch in seinem Leben. So jedenfalls Schätzungen. Für den Zentralverband des deutschen Schuhmacherhandwerks Grund genug, darauf hinzuweisen, dass man beim Kauf von Schuhen auf Qualität
achten sollte.
Maßschuhe
anzufertigen gilt als Königsdisziplin
der Schuhmacher und ist Teil der Gesellenprüfung. 30 bis 40 Stunden Arbeit braucht es vom ersten Maßnehmen bis zur Fertigstellung. „Passt wie
angegossen“ hat natürlich seinen
Preis. Dennoch steigt die Nachfrage
wieder.
6.176
sozialversicherungspflichtig
beschäftigte Schuhmacher/innen, -helfer und
Orthopädieschuhmacher registrierte die Bundesagentur für Arbeit 2011. Das waren 753 oder
elf Prozent weniger als 1999.
2.733
Schuhmacherbetriebe und 2.487 selbstständige Orthopädieschuhmacher führt der Zentralverband des deutschen
Handwerks in seiner Statistik (Stand: 30.06.2013). Dazu
kommen 967 Betriebe zur „Ausführung einfacher Schuhreparaturen“. Zusammen sind das knapp 6.200 Betriebe
bundesweit.
→ info
www.schuhmie.de
Infoseite des Zentralverbands
des deutschen Schuhmacherhandwerks
Illustration: Katharina Haines
Impressum
etem – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Herausgeber: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro
Medienerzeugnisse, Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln, Tel.: 0221 3778-0, Telefax: 0221 3778-1199, E-Mail: [email protected].
Für den Inhalt verantwortlich: Olaf Petermann, Vorsitzender der Geschäftsführung. Redaktion: Christoph Nocker (BG ETEM), Stefan
Thissen (wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG, Dieselstraße 36, 63071 Offenbach). Tel.: 0221 3778-1010, ­
E-Mail: [email protected]. Bildredaktion: Katrin Glückler, Corinna Gab (wdv); Gestaltung: Jochen Merget (wdv), Judith Achenbach.
Druck: VS Broschek Druck GmbH. etem erscheint sechsmal jährlich (jeden zweiten Monat). Der Bezugspreis ist durch den Mitglieds­
beitrag abgegolten. Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfreien Papier. Titelbild: wdv-Andreas Burrmann
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