- Zahnärztekammer Bremen
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Kammer - Express M O N AT s b l att der Z a h n ä rzte k ammer B remen Bürgerversicherung: »Reformierte Dualität – keine Experimente!« Seite 3 und beiliegender Flyer 08/2013 – 09/2013 Buchhaltung Thomas Adam Tel.: 0421 33303-20 / E-Mail: [email protected] Sekretariat / Kammer-Express Astrid Schulz Tel.: 0421 33303-22 / E-Mail: [email protected] Quelle: BZÄK/Pietschmann 2 Geschäftsführung Jörg Bauer Tel.: 0421 33303-33 / E-Mail: [email protected] Mitgliederservice / Zahnärztliche Stelle / Weiterbildung Dr. Peter Engel Präsident Bundeszahnärztekammer Bianca Köhler Tel.: 0421 33303-44 / E-Mail: [email protected] GOZ / GOÄ / MPG / Patientenberatung / BuS-Dienst Renate Friedrich Tel.: 0421 33303-60 / E-Mail: [email protected] Ausbildung / Schlichtungsstellen / Patientenberatung / Gutachten / Fachmessen Jutta Bernet Tel.: 0421 33303-66 / E-Mail: [email protected] Ausbildungsplatzvermittlung Alexandra Mewes Tel.: 0421 33303-65 / E-Mail: [email protected] Fortbildungsinstitut Rubina Ordemann Tel.: 0421 33303-75 / E-Mail: [email protected] Thorsten Hogrefe Tel.: 0421 33303-77 / E-Mail: [email protected] Sandra Kulisch Tel.: 0421 33303-78 / E-Mail: [email protected] Nadine Büchtmann Tel.: 0421 33303-70 / E-Mail: [email protected] Impressum Herausgeber: Zahnärztekammer Bremen Universitätsallee 25 · 28359 Bremen Telefon: 0421 33303-0 · Fax: 0421 33303-23 E-Mail: [email protected] · www.zaek-hb.de Dr. Wolfgang Menke Präsident Zahnärztekammer Bremen Auswirkungen einer Bürgerversicherung auf die zahnmedizinische Versorgung Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, die Einführung einer Bürgerversicherung hätte gravierende Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung Deutschlands. ›Reformierte Dualität – Keine Experimente! Medizinische Versorgung und Krankenversicherungsmarkt in Deutschland‹, auch abrufbar unter www.bzaek.de/flyer-bv Ein einheitlicher Krankenversicherungsmarkt würde die medizinische Versorgung in einem bürokratisch geplanten Gesundheits- und Verwaltungsprozess als Staatsmedizin vereinheitlichen. Den heute niedergelassenen Zahnärzten würde die freiberufliche und selbstständige Berufsausübung erschwert werden. Der Vorstand: Dr. Wolfgang Menke Dr. Wolf-Peter Behnke Andreas Bösch Dr. Dr. Lür Köper Tel.: 04 21 449025 Tel.: 0421 601336 Tel.: 0471 77055 Tel.: 0421 611661 Redaktionsleitung, Textchefin, Chefin vom Dienst, Bildredakteurin, verantwortlich für den Anzeigenteil: Astrid Schulz Tel.: 0421 33303-22 Autoren dieser Ausgabe: Autoren dieser Ausgabe: Jörg Bauer (jb), Jutta Bernet (jub), Nadine Büchtmann (nb), Dr. Daniel Combé (dc), Renate Friedrich (rf ), Bianca Köhler (bk), Kristina Rehder (kr), Astrid Schulz (as) Gestaltung: ecce:media GbR, Bremen · Tel.: 0421 2222-492 Fotonachweis: Studio Gielen; Zahnärztekammer Bremen; Titelfoto: ArtFamily – ©fotolia.com Druck: Stürken Albrecht GmbH & Co. KG Konsul-Smidt-Straße 14c · 28217 Bremen Auflage: 850 Stück Um über die Folgen eines derartigen einheitlichen Krankenversicherungsmarkts aufzuklären, erhalten Sie mit diesem Kammer-Express den Infoflyer ›Reformierte Dualität – Keine Experimente! Medizinische Versorgung und Krankenversicherungsmarkt in Deutschland‹, auch abrufbar unter www.bzaek.de/flyer-bv. Zudem wurde unter dem Link www.bzaek.de/umfrage-bv eine Umfrage für Zahnärzte eingerichtet, über die der Berufsstand über seine Meinung zur Bürgerversicherung abstimmen kann. Bitte zeigen sie uns damit Ihren standpunkt zum Thema. Herzlichen Dank! Freundliche kollegiale Grüße Diese Mitgliederinformation enthält amtliche Bekanntmachungen der Zahnärztekammer Bremen gem. § 8 Abs. 3 der Satzung. Wenn in Texten des Kammer-Express die weibliche Form nicht der männlichen Form - oder umgekehrt - beigestellt ist, so ist der Grund dafür allein die bessere Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich immer auch die weiblich bzw. männliche Form gemeint. Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt die Zahnärztekammer Bremen keine Haftung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Zahnärztekammer Bremen mit Quellenangabe. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen. Dr. Peter Engel Präsident Bundeszahnärztekammer Dr. Wolfgang Menke Präsident Zahnärztekammer Bremen 08/2013 – 09/2013 3 Änderung der Gebührenordnung Aufgrund § 16 Abs. 4 der satzung der Zahnärztekammer Bremen in der Fassung vom 10. Mai 2004 (Brem. Amtsblatt, s. 61), zuletzt geändert durch änderungssatzung vom 13. Mai 200 (Brem. Amtsblatt, s. 4), hat die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Bremen am 2. Mai 2013 folgende än- Bremen vom . Dezember 2012 Diese Änderung der Gebührenderung der Gebührenordnung wird folgender Buchstabe e) ordnung ist mit Wirkung vom der Zahnärztekammer Bremen eingefügt 1. Juli 2013 in Kraft getreten. beschlossen: e) Praxisbegehung je Einsatz durch Kammermitarbeiter Artikel 1 (Consulting) für max. 3 StunNach Nummer 4. d) des Gebühden: 20,– € renverzeichnisses der Gebührenordnung der Zahnärztekammer Neue Aufgaben in der Bundeszahnärztekammer Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer hat den Präsidenten der Zahnärztekammer Bremen, Dr. Wolfgang Menke, zum neuen Vorsitzenden des Ausschusses für Gebührenrecht gewählt. Der Ausschuss berät in enger Zusammenarbeit mit den GOZ -Arbeitsgruppen Nord, Mitte und Süd der Landeszahnärztekammern alle mit der Auslegung und Anwendung der GOZ und GOÄ auftretenden Fragen. Er zeichnet verantwortlich für den umfassenden GOZ -Kommentar der Bundeszahnärztekammer, welcher demnächst in einer neuen Fassung auf der Homepage zur Verfügung gestellt wird (www. bzaek.de/fi leadmin/ PDFs/goz/ nov/goz-kommentar-bzaek.pdf). Den Vorsitz des gemeinsamen Ausschusses ›Arzneimittelkommission der BZÄK und KZBV‹ hat Menke dafür abgegeben. Beschäftigung eines Vertreters oder Entlastungsassistenten Sommer, Sonne, Urlaubszeit: Sie planen eine Reise – wollen aber die Praxis nicht schließen und suchen einen Vertreter für diesen Zeitraum? Oder ein Kollege z. B. aus dem niedersächsischen Umland bittet Sie, einige Wochen für ihn als Urlaubsvertretung in seiner Praxis tätig zu sein? In diesen Fällen müssen Sie und Ihr neuer Kollege sich unbedingt vor Antritt der Vertretertätigkeit bei der jeweiligen Zahnärztekammer über die Mitgliedschaft sowie die Beitragspflicht informieren. unverzüglich der zuständigen Denn gemäß § Abs. 1 des Heil- Zahnärztekammer anzuzeigen. berufsgesetzes sowie § 3 Abs. 2 der (bk) Berufsordnung der Zahnärztekammer Bremen ist Aufnahme, Änderung oder Beendigung einer zahnärztlichen Tätigkeit Wichtige Info: Rechnungen erhalten Sie ab Oktober per E-Mail Rechnungen werden zunehmend elektronisch statt auf dem postweg versandt. Auch Zahnärztekammer Bremen und Fortbildungsinstitut stellen um: Ab 1. Oktober 2013 erhalten sie die Rechnungen ausschließlich per E-Mail als pDF. Damit sparen wir nicht nur kosten, sondern leisten auch einen Beitrag zum Umweltschutz. (as) 08/2013 – 09/2013 Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle E-Mail-Adresse mit: (per Telefax an 0421 33303-23): Praxis E-Mail-Adresse 4 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht Faltenunterspritzungen im Gesichts- und Halsbereich sind unzulässig Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 18.04.2013, Az.: 13 A 1210/11, einer Zahnärztin untersagt, Faltenunterspritzungen im Gesichts- und Halsbereich durchzuführen. Die Zahnärztin hatte bei der Zahnärztekammer WestfalenLippe angezeigt, sie wolle Faltenunterspritzungen im Gesichts- und Halsbereich vornehmen, was ihr die Zahnärztekammer unter Berufung auf die Regelungen des Zahnheilkundegesetzes (ZHG) untersagte. Dagegen wehrte sich die Zahnärztin ohne Erfolg. Das OVG Nordrhein-Westfalen wies ihre Klage mit folgender Begründung ab: Die Klägerin verfügt über eine Approbation als Zahnärztin. Diese ermächtige sie, die Zahnheilkunde unter der Berufsbezeichnung Zahnärztin dauerhaft auszuüben. Mit den von ihr beabsichtigten Tätigkeiten übe die Zahnärztin jedoch keine Zahnheilkunde aus, weil diese Tätigkeiten final auf einen Eingriff außerhalb des räumlich abgrenzbaren Bereichs der Zähne, des Mundes und des Kiefers gerichtet seien. Die Ausübung der Zahnheilkunde ist gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 ZHG die berufsmäßige und auf zahnärztlich-wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Dem zahnärztlichen Tätigkeitsfeld seien deshalb grundsätzlich nur diejenigen Behandlungsmaßnahmen zuzurechnen, die ihren unmittelbaren Behandlungsansatz im Bereich der Zähne, des Mundes und des Kiefers finden. Nur in Ausnahmefällen bei bestimmten chirurgischen Behandlungen eines Zahnarztes im Bereich der Zähne, des Mundes und des Kiefers könne nach Ansicht des Gerichts ein notwendiger begleitender Übergriff auf die Gesichtshaut zulässig sein. Eingriffe, die wie vorliegend final auf eine Behandlung von Gesichtshaut und -oberfläche außerhalb des Bereichs der Zähne, des Mundes einschließlich der nach natürlichem Verständnis dazugehörigen Lippen und des Kiefers gerichtet sind, würden vom Tätigkeitsfeld des Zahnarztes nicht erfasst. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in seiner Urteilsbegründung auch das Argument der Zahnärztin zurückgewiesen, die von ihr beabsichtigten Faltenunterspritzungen seien nach den Vorschriften des BEMAZ und der Gebührenordnung für Zahnärzte abrechenbar. Diese Vergütungsregelungen sind nach Ansicht des Gerichts nicht geeignet, die aus der zahnärztlichen Approbation folgenden Befugnisse abzuändern. Für die Praxis gilt: Die Durchführung kosmetischer Behandlungsmaßnahmen bedarf im zahnärztlichen Bereich besonders sorgfältiger Prüfung, weil neben den gesteigerten Anforderungen z. B. an die Aufklärung des Patienten auch der räumlich eingeschränkte Anwendungsbereich zu berücksichtigen ist. (dc) Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer muss nicht zwingend zu Hause bleiben Mit Urteil vom 05.03.2013, Az.: 5 Sa 106/12, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) MecklenburgVorpommern entschieden, dass ein Arbeitnehmer während seiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht stets verpflichtet sei, die eigene Wohnung nicht zu verlassen. In dem entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krankgeschrieben. Während dieser Zeit hatte er sich um ein öffentliches Amt beworben und war dazu in der Bürgerschaft seiner Heimatstadt vorstellig geworden. Über diese Vorstellung berichtete die lokale Presse, so dass der Arbeitgeber durch die Zeitung davon erfuhr, dass sein Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit ein Vorstellungsgespräch geführt hat. Der Arbeitgeber hat daraufhin dem Arbeitnehmer gekündigt. Diese Kündigung hat der Arbeitnehmer angefochten. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschied, die Kündigung sei unwirksam, weil kein rechtfertigender Kündigungsgrund vorliege. Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer habe während seiner Ausfallzeit durch sein eigenes Verhalten dafür Sorge zu tragen, dass er die Phase der Arbeitsunfähigkeit möglichst zügig überwindet. Das bedeute aber nicht, dass er stets nur das Bett zu hüten habe oder jedenfalls die eigene Wohnung nicht verlassen dürfe. Vielmehr sei auf die jeweils vorliegende Krankheit abzustellen, um ermessen zu können, welche Tätigkeiten dem Arbeitnehmer während der Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit untersagt sind. Im vorliegenden Fall litt der Arbeitnehmer an einer Einschränkung der Bewegungsfähigkeit seines rechten Arms, die auf einen eingeklemmten Nerv zurückzuführen war. Sein Arzt hatte ihm geraten, nur den rechten Arm nicht zu belasten. Damit sei nach Ansicht des Gerichts aber nicht erkennbar, weshalb es dem Arbeitnehmer verboten sein sollte, sich in der Bürgerschaft während der Arbeitsunfähigkeit für den von ihm angestrebten Posten vorzustellen. Der Auftritt des Klägers in der Bürgerschaft während seiner Arbeitsunfähigkeit könne daher weder als genesungswidriges Verhalten noch als Arbeitsverweigerung gewertet werden. Allein der Abkehrwille des Arbeitnehmers rechtfertige ebenfalls keine Kündigung, solange der Arbeitnehmer seine Pflichten erfülle. Für die Praxis gilt: Nur wenn der Arbeitnehmer während seiner zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung Handlungen vornimmt, die seiner Genesung widersprechen, kommt eine die Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers in Betracht. Vor Ausspruch einer Kündigung muss der Arbeitnehmer aber grundsätzlich abgemahnt werden. (dc) 08/2013 – 09/2013 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht Ein Blick ins Internet Professionelle Zahnreinigung empfohlen Wie denkt ein patient? Weiß er über den gesundheitlichen Nutzen einer pZR Bescheid? Fühlt er sich über dieses Thema genügend aufgeklärt? Ist er womöglich bereit, zahnärztliche leistungen auch privat zu bezahlen, wenn es um prophylaxe geht? Vermutlich wird der patient versuchen, sein Wissen zu erweitern, indem er genau das unternimmt, was mittlerweile fast jeder tun würde: sich an seinen Rechner setzen und Google befragen. los geht’s. Ungefähr 8.000 Ergebnisse findet die Suchmaschine im World Wide Web, wenn man den Begriff ›Professionelle Zahnreinigung‹ eingibt. Wikipedia.org. Das erste Ergebnis ist ein Eintrag im OnlineLexikon Wikipedia. Beiträge dieser Art werden von unentgeltlich arbeitenden und unabhängigen Autoren verfasst und korrigiert, gelten daher als fundiert und weitestgehend neutral. Umso besser, dass die PZR in diesem Beitrag positiv bewertet wird. So bezeichnet bereits der erste Absatz die PZR als einen ›Hauptbestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe‹, bei dem es sich um eine Zahnreinigung handele, »die deutlich über das hinausgeht, was jeder Mensch selbst täglich erledigen kann«. Nach einem kurzen Abriss über die Entstehung von Biofi lm empfiehlt der Artikel, alle sechs bis zwölf Monate eine PZR durchführen zu lassen. Zur wissenschaft lichen Untermauerung betont Wikipedia die Studien des Schweden Per Axelsson. Dieser habe »bereits in den achtziger Jahren nachgewiesen, dass durch die regelmäßige systematische Zahnreinigung das Parodontitis- und Kariesrisiko und damit die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung stark gesenkt werden kann«. Ergebnis dieser Recherche aus: der Beitrag ›Professionelle Zahnreinigung: Wie sinnvoll ist sie?‹ auf der Seite der Apotheken Umschau. Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und Zahnarzt Dr. Jan Gensler beantworten diese Frage mit »Ja«, schränken allerdings ein: »Lassen Sie diese nur vornehmen, wenn sie nötig ist«, was laut der Experten bei Patienten mit erhöhtem Risiko für Karies oder Parodontitis, älteren Menschen, Kindern mit Zahnspange, Menschen mit empfindlichem Zahnfleisch, Brücken, Kronen oder Implantaten der Fall ist. Neutrales lexikon. Ins Stutzen gerät der Leser, wenn er den provokanten Teaser des dritten Suchergebnisses unter ›professionellezahnreinigung- kosten.de‹ liest, der wörtlich lautet: »Wie hoch Apotheken-Umschau.de. Eben- sind Professionelle Zahnreinigung falls weitestgehend positiv bezüg- Kosten? Wir erklären Ihnen, wie lich der PZR spricht sich das zweite die Zahnärzte uns verarschen.« Das unprofessionelle Erscheinungsbild der Seite sowie die offensichtliche Privatperson im Impressum vermitteln den Anschein von Unseriosität. Doch ganz entgegen des Aufmachertextes: Die PZR wird auf dieser Internetseite ausnahmslos gelobt, ausdrücklich empfohlen und entstehende Kosten als eine ausgesprochen sinnvolle Investition beschrieben. spiegel.de. Das vierte Suchergebnis ist der Beitrag ›Mundhygiene: Ärzte streiten über Nutzen professioneller Zahnreinigung‹ von Tanja Wolf auf Spiegel Online. Im Gegensatz zu den vorigen Suchergebnissen nähert sich die Autorin dem Thema fast schon akademisch. Hintergrund ist die Bewertung der PZR durch den medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen im IGeLMonitor mit »unklar«. Unter anderem kommen hier Prof. Dr. Johannes Einwag , Direktor des ZFZ Stuttgart, und Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vize-Präsident der BZÄK zu Wort. Prof. Dr. Einwag bemängelt unter anderem die Definition der PZR in der Gebührenordnung, auf die sich der IGeLMonitor bezieht. Fazit positiv. Klickt sich der Patient durch diese ersten vier Seiten, findet er Artikel mit komplett unterschiedlichen Herangehensweisen, die einer PZR jedoch alle weitestgehend positiv gegenüberstehen. (kr) Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Zahnärzteblatts Baden-Württemberg 5 6 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht 5.000 Euro Preisgeld für wissenschaftliche Arbeiten von (Zahn-)Ärzten Einsendeschluss: 1. Dezember 014 Die Konrad-Morgenroth-Förderergesellschaft e.V. (KMFG) vergibt für den Zeitraum 2013/2014 zwei Preise in Höhe von jeweils .000 €. Die KMFG verleiht sie für wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Grundlagenforschung, Vorbeugung und Behandlung bösartiger Geschwulste im Mundhöhlen- und Kieferbereich sowie auf jenem der zahnärztlichen Prävention und Versorgung spastisch Gelähmter und/ oder geistig Behinderter, auch im Hinblick auf anästhesiologische Belange. Ein Bremer Zahnarzt erhielt bereits diesen Preis: 1984/8 bekam ihn Johann-Heinrich Albers für seine Arbeit ›Die zahnärztliche Behandlung spastisch gelähmter Kinder‹ verliehen. Jeder in Deutschland tätige Zahnarzt, Arzt oder Naturwissenschaftler kann teilnehmen. Die Arbeiten reichen Sie bitte digitalisiert (PDF-Datei per E-Mail an [email protected] oder CD per Post an die KMFG , Auf der Horst 29, 4814 Münster) bis zum 31. Dezember 2014 ein. Weitere Infos auf www.kmfg.de. Ratgeber: Mundgesundheit pflegebedürftiger Senioren Tipps für pflegende Angehörige und Pflegepersonal Die Stift ung Zentrum für Qualität in der Pfl ege hat zu Beginn des Jahres 2013 den Ratgeber ›Mundgesundheit‹ entwickelt. Der Ratgeber wurde in Kooperation mit der Bundeszahnärztekammer entwickelt und führt pflegende Angehörige durch die richtige Zahn- und Prothesenreinigung. Die Printauflage ist mittlerweile vergriff en. Pflegenden Angehörigen können Sie jedoch empfehlen, sich den Ratgeber als PDF herunterzuladen: www.zqp.de. (as) Zahnärztekammer Bremen beantragen. Viele Zahnärzte mussten 200 erstmalig die Fortbildungspunkte nachweisen. prüfen sie deshalb auf ihrem Zertifi kat, ob sie nächstes Jahr wieder mit der Einreichung ›dran‹ sind. Haben Sie noch keinen Account ›Mein FIZ‹? Dann rufen Sie Frau Büchtmann (0421 33303-0) an, wir schalten Ihren Account gerne frei. DANKE an Bernd Steinberg aus Bremerhaven, der eine solche Punkte-Übersicht angeregt hat. Weitere Infos zum § 9 d fi nden Sie in der Rubrik Fortbildungspunkte auf www.fi zaek-hb.de. Ihre Fortbildungspunkte auf einen Blick Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach § d SGB V Ab sofort können Sie Ihren Punktestand auf der Website des Fortbildungsinstituts (www.fizaekhb.de) in ›Mein FIZ‹ abrufen. Unter ›Punkte-Übersicht‹ finden Sie alle bei unserem Fortbildungsinstitut besuchten Fortbildungen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, weitere Fortbildungen, an denen SRSESPSR ESS P-E E X R -E P R MER X M EX A-E MK R EM EN BREM ME ENR E KRAEMM ER BREMEN Ä RMZT ER B ZT E K A M M R AHN Ä M N Z H A A Z R K T DER DE AT TO N ATZSTBEL AT T S B L MH N Ä R A Z DER sc h t wün r nicht? t s e e d s FahÄ reKn! o oheew ufbd ie Z in Sie außerhalb unseres Hauses teilgenommen haben, online einzutragen. Der Vorteil: Mit einem Klick erzeugen Sie ein PDF und haben eine Übersicht Ihres gesamten Punktestands. Sobald Sie in Ihrem eigenen -Jahres-Zeitraum 12 Punkte erlangt haben, können Sie das Fortbildungszertifi kat bei der Sie wollen den Kammer-Express nicht mehr per Post? Dann können wir auch anders: Ganz im sinne von ›der papierflut herr werden‹ und kosten sparen mailen wir Ihnen den Kammer-Express gerne als pDF. hutz tensc raxis tp er Arz Seite 5 e Neuauflagrp asses des Kinde rbar! (nb/as) Per Telefax an 0421 33303-23: ›Ich will den Kammer-Express per E-Mail anstatt per Post‹: Name E-Mail-Adresse Praxisstempel fe ab sofort lie 10010 110/2 12/2 09/2010 Unterschrift 08/2013 – 09/2013 Ausbildung »Für die Ausbildung Flagge zeigen« 3x 33x 50x 28x bestanden mit Note 1 2 3 4 114 114 Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten konnte die Zahnärztekammer Bremen dieses Jahr freisprechen. Die Freisprechung fand am 25.06.2013 in festlichem Rahmen und wie immer im VIp-Bereich des Ostkurvensaales im Weserstadion statt. olf Weggen, Vorsitzender der ZFAPrüfungsausschüsse, freute sich, 400 Teilnehmer zur Feier begrüßen zu können. Und dabei nicht nur die ausgelernten Zahnmedizinischen Fachangestellten und deren Eltern, Freunde und Angehörige, sondern auch immer mehr Kolleginnen und Kollegen aus dem zahnärztlichen Berufsstand. Erika Hötte und Matthias Möller vom Schulzentrum Bremen-Walle ließen es sich nicht nehmen, im Duett eine unterhaltsame Kurzgeschichte vorzutragen über ›die Spuren, die ein Mensch durch seine Taten und Worte 08/2013 – 09/2013 doch in seinem Leben hinterlassen sollte‹. Eine Aufforderung an 114 junge Menschen, ihr Leben bewusst zu gestalten, sich einzubringen sowohl für das Wohl anderer als auch auch für seine eigenen Bedürfnisse, und auch den Mut zu haben, nein zu sagen zu Dingen, hinter denen man nicht steht. Ein Programmhöhepunkt dann sicherlich die Auszeichnung der vier besten Ausbildungsnachweishefte. Jutta Bernet, Ausbildungsleiterin der Kammer, bezeichnete diese vier Hefte jeweils als ›Gesamtkunstwerk‹, das von den Auszubildenden geschaffen wurde. Jede der vier Damen wurde dafür mit einem Wertgutschein einer überregionalen Parfümerie-Kette belohnt und ausgezeichnet. Und zwischendurch immer wieder das Verteilen der Prüfungszeugnisse an die einzelnen Klassen der Bremer und Bremerhavener Berufsschulen, welche die ausgelernten Fachangestellten stolz und unter großem Applaus entgegennahmen. Andreas Bösch, Vorstandsmitglied der Kammer und verantwortlich für die ZFA-Ausbildung, durfte danach drei Zahnmedizinische Fachangestellte auszeichnen und ehren, die ihre 7 8 Ausbildung »Für die Ausbildung Flagge zeigen« Prüfung mit der Gesamtnote 1 abgeschlossen hatten. Für diese besondere Leistung erhielten die drei erfolgreichen Prüflinge jeweils einen Gutschein für den Besuch eines Bremer ›In-Restaurants‹. Die Veranstaltung begleitet haben die beiden Sängerinnen Lina Bischoff und Ida Willach, die viel Beifall für ihre musikalischen Darbietungen erhielten. Eine überaus gelungene Feier endete mit einem Glas Sekt für alle Teilnehmer, um auf die Freisprechung und den Aufbruch zu neuen Ufern anzustoßen. Und noch ein Wort zum Schluss: Die Ausbildung qualifizierten Fachpersonals ist dem zahnärztlichen Berufsstand im Lande Bremen im wahrsten Sinne des Wortes so einiges wert. Denn die Kosten alleine für die Freisprechungsfeier beliefen sich auf insgesamt .00,– €, unter anderem für die Ton- und Bühnentechnik, für die Musik, die Getränke, die Gutscheine und für die Saalmiete. Nicht mitgerechnet dabei sind die Personalkosten für die Mitarbeiter der Zahnärztekammer, die teilweise mehrere Arbeitstage für die Vorbereitungen der Feier investiert hatten. Nicht umsonst stellte Rebecca Broksch, Zahnärztin bei der Bundesmarine, begeistert fest: »Mit dieser Veranstaltung zeigen Bremer Zahnärzte Flagge für die Ausbildung«. Rechnen wir jedoch Nutzen und Wert von gut ausgebildetem, qualifizierten Fachpersonal dagegen, so ist sicherlich kein Euro zuviel für die Feier ausgegeben, um damit 114 jungen Damen die Wertschätzung auszudrücken, die gutes Praxispersonal heutzutage verdient. (jb) Die Namen der Auszubildenden zur Zahnmedizinischen Fachangestellten im Lande Bremen/ Jahrgang 2013 nachstehend in alphabetischer Reihenfolge: Maureen Aderek, Derya Akbal, Merve Aksu, Canan Aydin, Christina Barbulja, Nadine Bauser, Jenny Behnke, Jasmina Belghrous, Darija Belitchenko, Rebecca Boehm, Angeline Bordonaro, Laura Bornhöft, Katharina Brakk, Janina Brandt, Maike Bruns, Ayse Bulal, Denise Büsing, Juliette Daher, Sarah Dehning, Anita Derksen, Jessica Dittrich, Sabrina Dubiel, Chantal Dümke, Necla Duran, Carina Ehlers, Nadia El Mkallaki, Stefanie Feldman, Christine Freitag, Katharina Gdanietz, Fenja Gerken, Natalie Gert, Vivian Grendysz, Lilli Guse, Adelina Gutov, Regina Hamburg, Selina Harder, Mergime Hasani, Danine Hecht, Ina Hein, Jaqueline Helberg, Olga Hetke, Sarah Hinck, Ann-Christin Hupe, Olga Ilinseer, Christin Imming, Miriam Ismail, Ann Christin Jensen, Denise Jürgens, Esra Kabul, Anne Kandolf, Dilan Karabuga, Rüja Khursid, Yeliz Kirca, Selina Knoth, Julia Korotkov, Katharina Korthe, Jennifer Krause, Anika Kreimeyer, Laura Krieger, Nadine Kroll, Sophia Krutsch, Kim-Nicole Kühlke, Nadine Kurowski, Saskia Lehmensieck, Andrea Leskow, Nina Loesdau, Nele Lorenz, Julia Lütjens, Lilia Maer, Christina Maibach, MarieElaine Maipas, Katja Mamerow, Anna Marczak, Sabrine Martin, Oxana Matiko, Angela Mauer, Victoria Maul, Bianca Meißner, Vanesse Melle, Lena-Nina Namnink, Franziska Niekamp, Maren Niemeyer, Anneke Ohlendorf, Jennifer Ojemann, Elpis Papasidou, Lena Potschka, Jennifer Puggé, Jasmin Radtke, Elena Remmler, Lana Renken, Chantal Rudloff, Nelli Rukhaber, Jana Salomon, Sarah Schilling, Ivonne Schmidt, Ricarda Schmidt, Michelle Schneider, Jasmin Schulz, Laura Marie Seebeck, Merve-Meltem Sevik, Lydia Siegel, Sina Thiermann, Katharina Tönsmeyer, Kristina Tschernich, Jaqueline Vogeler, Roswitha Voss, Lena Wehmann, Carmen Wera, Saskia Wessel, Alwina Winschu, Nina-Elaine Wirth, Alica Zapp, Karolina Zbilski, Rina Zeneli 08/2013 – 09/2013 Ausbildung 4 Die 4 besten Ausbildungsnachweishefte führten: Rebecca Boehm aus der Praxis Dr. Detlef Frieg, Bremen Denise Büsing aus der Zahnarztpraxis Lux, Bremen Anne Kandolf aus der Praxis Wilde Blüthmann Die Zahnärztekammer Bremen dankt den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse: Andreas Bösch Monika Dummann Birgit Günnemann Erika Hötte Dr. Karsten Hufschmidt Anke Janßen Cindy Kuhl Hildegard Kursawe Matthias Möller Dr. Petra Rühenbeck Anette Schamper Rolf Weggen Zahnärzte, Bremen Nadine Kurowski aus der Praxis Orhan Aktan, Bremen-Nord Die Zahnärztekammer Bremen dankt folgenden ausbildenden Zahnarztpraxen: 1 Gesamtteilnehmer: 121 davon bestanden: 114 Die 3 Teilnehmerinnen mit der Bestnote 1 sind: Anne Kandolf aus der Praxis Wilde Blüthmann Zahnärzte, Bremen Olga Hetke aus der Praxis Wilde Blüthmann Zahnärzte, Bremen Sophia Krutsch aus der Praxis Dr. Sven Heintz, Bremen 08/2013 – 09/2013 Orhan Aktan Günther Albert Arendt und Partner Dres. Katja Baake/Roland Zimmermann Dr. Carsten Bausdorf und Sabine Leiber Besters & Partner Dr. Stephan Bodvay Dr. Inga Boehncke Dr. Buchwald & Partner Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Cuxhaven, Zahnarztgruppe Schwanewede Dr. Busch & Partner Dr. Gerhard Caspar und Dr. Astrid Schultze-Caspar Dr. Christian Dreyer Dr. Matthias Feurig Peter Fleßner Dr. Marc Freytag Dr. Detlef Frieg Fuchs und Heuwinkel Gesundheit Nord Ambulanz Bremen GmbH Wahid Ghannam Siegfried Ginsel/Ivan Laban Dr. Isma Goltz Dres. Gropp & Kassan Dr. Wolfgang Haase Dr. Harting*Dr. Saleh Dr. Sven Heintz Dr. Nils Hennig Thomas Hinkelmann Walter Hoffmann Dres. Wolfgang und Bärbel Hollnack Dr. Thomas Janke Jungholt & Seyer Dr. Lutz Kaiser/Hartwig Schumacher Dr. Robert Kaspar Dres. Carsten und Sirkka Kemna Klinikum Bremen-Mitte, Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und plastische Operationen Dr. Dr. Rainer Koch Regina Kolem Dres. Korf/Feldmann Dres. Rainer und Arnd Lohmann Zahnarztpraxis Lux Dr. Uwe Matzen Dr. Menke & Partner Dr. Maren Meyer/Gerlof Schwier Dr. Stephan Meyer/Szuszen Folytan Zahnärzte-Team Dr. Mittag Dr. Rabih Nahas Dr. Naue, Buchholz und Partner Dres. Reinhard Nensa/Micaela Rathscheck-Nensa Dr. Alexander Offer Dr. Volker und Martina Ortmann Silke Karoline Pein/Stephan Pein Dr. Hinrich Peters Dr. Wolfgang Pfannenstiel/Dr. Cornelia Meyer im Hagen Peter Pomorski SternKlinik Praxis für Kieferorthopädie SternKlinik Praxis für Zahnheilkunde Petra Reinscher/Dr. Thomas Reinscher Jens Renner Stefanie Rübesamen/Rüdiger Litz Dr. Petra Rühenbeck Dr. Alfred Schäfer Erik Scheithauer Stefan Schmidt Dr. Rolf-Dieter Schuh Wilke Siemons Smiledesigner Dr. Thomas Stahlberg, Dr. Ulrich Reiter & Partner Dr. Axel Steinacker Dr. Thomas Strutz Jens Peter Studstrup Dr. Thieme und Dr. Dr. BültemannHagedorn Dr. Volker Thole Dr. Thurm-Meyer & Partner Dr. Jessica Tietje Gisela Tischer Dr. Christian Torchalla Varoga & Schütz-Varoga Dr. Günter Voss Dres. Andrea und Marita Vossmeyer Ellen Wallbaum Dr. Jochen Wascher Weggen, Fischer & Partner Dr. Weiß & Partner Dres. Went und Meyer Wilde Blüthmann Zahnärzte Dr. Bernhard Wolke 9 10 Fortbildung ZFA-Winter-Prüfungstermine stehen fest BREMEN BREMERHAVEN Schriftliche Abschlussprüfung Schriftliche Abschlussprüfung Behandlungsassistenz Donnerstag, 19. Dezember 2013, um 08:00 Uhr Dienstag, 10. Dezember 2013 und Mittwoch, 11. Dezember 2013 Praxisorganisation/ -verwaltung Freitag, 20. Dezember 2013, um 08:00 Uhr Ort: Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung, Georg-Büchner-Str. 26, 27574 Bremerhaven Abrechnungswesen Freitag, 20. Dezember 2013, um 09:15 Uhr Wirtschafts- und Sozialkunde Freitag, 20. Dezember 2013, um 11:00 Uhr Praktische Abschlussprüfung Mittwoch, 15. Januar 2014 Ort: Schulzentrum des Sekundarbereichs II Walle Am Wandrahm 23, 28195 Bremen Mündliche Prüfung Mittwoch, 29. Januar 2014 Praktische Abschlussprüfung Mittwoch, 8. Januar 2014 Donnerstag, 9. Januar 2014 Freitag, 10. Januar 2014 Mündliche Prüfung Mittwoch, 29. Januar 2014 Die Prüfungsorte und die genauen Prüfungszeiten gibt Ihnen die Kammer rechtzeitig bekannt. Bis zum 5. November 2013 (Datum Poststempel) müssen die Anmeldungen zur Prüfung mit allen im Anmeldeformular aufgeführten Anlagen bei der Zahnärztekammer Bremen, Universitätsallee 2, 2839 Bremen, eingegangen sein. Anmeldeformulare sendet Ihnen die Kammer Ende September zu. Info für Vorzieher: Bitte fordern Sie bei Jutta Bernet (0421 33303-) die erforderlichen Unterlagen an. (jub) Einschulung Ihrer ZFA-Auszubildenden Schuljahr 01/014 in Bremen und Bremerhaven Bremen Bremerhaven Ihre Auszubildenden werden eingeschult am Donnerstag, 08.08.2013 von 10:00 bis 13:00 Uhr und Freitag, 09.08.2013 von 9:00 bis 13:00 Uhr. Ihre Auszubildenden werden eingeschult am Montag, 12.08.2013, 9.00 Uhr. Die Einschulung findet statt im Schulzentrum Walle, Am Wandrahm 23, 2819 Bremen. An beiden Tagen müssen Ihre Auszubildenden dafür freigestellt werden. Die Einschulung findet statt im Haus 1 BS DGG (Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung, GeorgBüchner-Str. 13, 24 Bremerhaven). Treff punkt ist im Flur des 1. OG . An diesem Tag müssen Ihre Auszubildenden dafür freigestellt werden. (jub) © ProDente 08/2013 – 09/2013 Fortbildung 11 Was war los im FIZ? Abschlussfeier des 7. ZMV-Kurses Am 3. Juli 2013 fand die Abschlussfeier des . ZMV-Kurses statt. Nach 30 Stunden Unterricht hatten sie es geschaff – sie sind Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV). Rolf Weggen (Vorsitzender des ZMV-Prüfungsausschusses) überreichte 1-mal Zeugnisse und Zertifi kate. Mit einem Glas Sekt stießen die Teilnehmerinnen auf ihren Erfolg an. Das Team des Fortbildungsinstituts wünscht den ZMVs viel Erfolg für die Zukunft und freut sich auf ein Wiedersehen. Die Partner der neuen ZMVs feiern mit! 3 stolze ZMVs (nb) Am 2. Juni 2013 fand die Sonderveranstaltung von KZV und ZÄK zum Thema Patientenrechtegesetz statt. Rechtsanwalt Claus Pfisterer und KZV-Chef Dr. Dirk Mittermeier referierten im Dialog. Die 1 interessierten Zahnärzte und Fachangestellten erhielten Tipps und Checklisten für die Praxis. (nb) Das Programmheft 2014 steht vor der Vollendung. Freuen Sie sich auf ein breitgefächertes Programm: 34 Zahnärzte-, 44 Team- und 102 ZFA- und Azubi-Kurse. Neu im Programm: Expertenrunden, ZEBeraterin und die Prophylaxemanagerin. Ende September erhalten Sie das neue Programm per Post. (nb) Die Fortbildungs-App Ab sofort ist die Welt der zahnmedizinischen Fortbildung in einer App zusammengefasst. Die App Fortbildungsguide-Zahnmedizin für iPhone, iPad und iPod bietet regionale und überregionale Fortbildungen auf einen Blick. Die Veranstaltungen sind übersichtlich gegliedert und ermöglichen eine schnelle Suche. Und natürlich finden Sie dort auch die Veranstaltungen des FIZ! (nb) Event mit Überraschungscharakter Am 1. Juni 2013 erhielten die Teilnehmer des Events ›Psychologie und Bier‹ wissenswerte Informationen über die ähnlichen Wirkungsweisen der Botenstoffe Dopamin und Hopfen. Der Seminartag begann mit einem Vortrag von Herbert Prange. Nach einem gemeinsamen Mittagessen erhielten die Teilnehmer eine exklusive Brauerei-Führung bei Beck’s. Hier zeigte Herbert Prange praxisnah die Zusammenhänge auf. (nb) 08/2013 – 09/2013 Mit der kostenfreien App Fortbildungsguide-Zahnmedizin passende Kurse schnell finden Psychologie und Bier: Die Teilnehmer der Beck‘sEvent-Führung testen die Wirkung des Hopfens Fotonachweis: Dr. Florian Bertzbach Sonderveranstaltung Patientenrechtegesetz – Programmheft 2014 Ein voller Erfolg Referentinnen Edeltraud Nowotnik und Melanie Schütte (v. l.) 12 FIZ aktuell Tipps und Tricks im Umgang mit Beschwerden Beschwerden produktiv nutzen Lernen Sie bei Putti von Rahden, Ihr eigenes Ver halten gegenüber Patienten zu reflektieren. Damit Ihnen der Umgang mit Beschwerden und Rekla mationen leichter von der Hand geht. Seminarinhalte: Ihr Patient gibt Ihnen oft frühzeitig wichtige Signale: Beschwerde oder Lob. Hierfür sollten Sie dankbar sein. Denn unzufriedene Patienten, die sich nicht beschweren, sind verlorene Patienten! Sehen Sie die Beschwerde als Chance! Beschwerden sind gewinnbringend! Wenn Sie den Wert einer Beschwerde erkennen, optimieren Sie langfristig die Patientenbindung. Ansonsten müssen Sie mit negativen Resonanzen rechnen. Verärgerte Patienten wandern ab und betreiben negative Mund-zu-Mund-Propaganda. Beschwerden helfen, das Image zu verbessern! Mit einem tadellosen Beschwerdemanagement kann Ihre Praxis gezielt Werbung und PR betreiben. Beschwerden liefern Informationen! Kurs-Nr. 13006 Freitag, den 16. August 2013, 14.00 – 20.00 Uhr Inkl. Verpflegung Gebühr: 138,– € Ort: FIZ Bremen Punkte: 6 Professionelle Dentalfotografie © Aleksandr Bedrin - Fotolia.com Workshop: Das perfekte Bild mit der ersten Aufnahme Erlernen Sie in praktischer Arbeit am Patienten den sys tematischen Umgang mit Kamera, Beleuchtungstech nik, Lippenspannern und Mundspiegeln. Für alle wichtigen Perspektiven eines kompletten Fotosta tus definieren Sie standardisierte Aufnahmebedin gungen, die reproduzierbare Ergebnisse liefern. Damit sind z. B. echte Vorher-NachherVergleiche möglich, die nicht nur Ihre Arbeit punkt genau dokumentieren, sondern gerade in der Pa tientenberatung von großem Wert sind. Dazu gehören die grundlegenden Kenntnisse der wichtigsten fotografischen Zusammenhänge (Belichtung und Steuerung, Schärfe und Tie fenschärfe, Farbe und Weißabgleich) und deren gezielte Anwendung. und geeignete Bildschirmhintergründe zur exakten visuellen Monitoroptimierung. Bitte bringen Sie zum Kurs mit: Digitalkamera mit allem vorhandenen Zubehör, Handbuch, Bedienungsanleitung und evtl. vor handene Software zur Kamera Mundspiegel, Mundspanner, Zahnbürste und evtl. Ihr eigenes Laptop. Das perfekte Bild mit der ersten Aufnahme! Kurs-Nr.: 13651 Samstag, den 28. September 2013, 09.00 – 18.00 Uhr Sie erhalten neben dem workshop-reader eine um fangreiche Sammlung an Arbeitsblättern zu Stan dards (Fotostatus) und Grundprinzipien in der Pati entenfotografie sowie die Software, Referenzbilder Inkl. Verpflegung Gebühr: 398,– € Ort: FIZ Bremerhaven Punkte: 10 Ihr Fortbildungsteam freut sich auf Ihre Anmeldung: Bremen: [email protected] oder 0421 333 03-77/-78 · Bremerhaven: [email protected] oder 0471 95 84 64 60 08/2013 – 09/2013 FIZ aktuell 13 Die professionelle Praxismanagerin Mit der Praxismanagerin (PM) an seiner Seite kann sich der Zahnarzt voll und ganz auf die Behand lung der Patienten und seine medizinische Kern kompetenz konzentrieren. Die Praxismanagerin übernimmt Praxisorganisation, Personalführung und Patientenberatung. Sie ist für den Zahnarzt die wichtigste Stütze beim Umsetzen seines Praxiskon zeptes und seiner Ziele. Die Erfahrung zeigt: Der Zahnarzt behandelt entspannter, das Team arbeitet harmonischer und effektiver. Das gesamte Praxis team tritt professioneller auf, Ihre Patienten fühlen sich noch besser bei Ihnen aufgehoben. Freuen Sie sich auf ein erkenntnisreiches und kurzweiliges Seminar mit Herbert Prange. Der erste Teil – 05. bis 07.09.2013: Aufgabenfelder der PM, Praxisorganisation, Zeitma nagement, Grundlagen des Qualitätsmanagements. Der zweite Teil – 24. bis 26.10.2013: Rhetorik, Personalführung, Praxismarketing. Der dritte Teil – 07. bis 09.11.2013: Personalrecht, Personalbeurteilung, Praxismarke ting und Qualitätsmanagement. Praxismanagerin: Ausbildung an drei Wochenen den. Nähere Informationen über die Seminarinhalte erhalten Sie auf unserer Website www.fizaekhb.de. © helix - Fotolia.com Nehmen Sie es in die Hand – mit Kompetenz den Chef entlasten Kurs-Nr. 13071 Qualifizierungsfortbildung: Beginn: Donnerstag, 5. September 2013 Gesamtstunden: 72 Stunden Seminar: drei Wochenenden von donnerstags – samstags Uhrzeit: donnerstags 14.00 – 20.00 Uhr, freitags/samstags 09.00 – 18.00 Uhr Inkl. Verpflegung Gebühr: 1.800,– € Ort: FIZ Bremen Wissen hat eine Halbwertzeit – verpassen Sie den Anschluss nicht. Recall – Professionelles Betreuen des parodontal erkrankten Patienten Der 5. Schritt Mehr Umsatz durch Patientenbindung ReevaluationsBefund Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) Abrechnen: Umsätze für die Praxis Der aufgeklärte PARPatient. Die Parodontologie gewinnt in der Zahnheilkunde zunehmend an Bedeutung. Dabei ist der Zahnarzt auf hochqualifiziertes Personal angewiesen. Der Kurs lädt alle ProphylaxeSpezialistinnen, ZMPs, ZMFs und DHs ein. Wesentlicher Erfolgsbestandteil der Parodontalbehandlung: Die Reevaluation/der Recall. Nach diesem Kurs werden Sie sicherer bei der optimalen Betreuung Ihrer PAR-Recall-Patienten! Erfahren Sie bei Sona Alkozei den systematischen Ablauf und den Inhalt der Recallsitzungen. Kurs-Nr. Patienten Checkup und Diagnose Therapiekonzepte RecallIntervalle festlegen Die RecallStunde: Aufbau und Ablauf Patienteninstruktion Motivations und Beratungsgespräche 08/2013 – 09/2013 13605 Samstag, den 17. August 2013, 09.30 – 16.30 Uhr Inkl. Verpflegung Gebühr: 168,– € Ort: FIZ Bremerhaven Frage: Wie wird ein Knochenaufbau bei parodontalen Knochendefekten berechnet? Antwort: Nr. 4110 GOZ: »Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial (Knochen- und/oder Knochen ersatzmaterial), auch Einbringen von Proteinen, zur regenerativen Behandlung parodontaler Defekte, ggf. einschließlich Materialentnahme im Aufbaugebiet, je Zahn oder Parodontium oder Implantat« go! z Fach 6 oder 24 GOZ-Anfragen aus den Praxen und Antworten der Zahnärztekammer Abrechnungsbestimmung: Die Leistung nach der Nummer 4110 ist auch im Rahmen einer chirurgischen Behandlung berechnungsfähig. Die Kosten eines einmal verwendbaren Knochenkollektors oder -schabers sind gesondert berechnungsfähig. Die Leistung nach der Nr. 4110 GOZ ist für das Auffüllen knöcherner Defekte unter Beteiligung eines Parodontiums mit Knochen- und/oder Knochenersatzmaterial je Zahn oder Parodontium einmal berechenbar. Behandelt der Zahnarzt in einem Zahnzwischenraum die parodontalen Knochendefekte zweier benachbarter Zähne, kann er die Gebührenposition zweimal ansetzen. Die Nr. 4110 GOZ ist neben chirurgischen Leistungen (zum Beispiel Wurzelspitzenresektionen, Osteotomien, Zystektomien, etc.), die als parodontaler Defekt die Größe einer Zahnbreite nicht überschreiten berechnungsfähig. Eine Volumenvermehrung oder Veränderung der Außenkontur des Alveolarknochens erfolgt nicht. Das Auffüllen knöcherner Defekte, die die Größe einer Zahnregion überschreiten, ist nicht nach der Nr. 4110 GOZ zu berechnen, da in diesen Fällen kein parodontaler Defekt, sondern ein Knochendefekt des Alveolarkamms/Kieferkörpers vorliegt. Entnimmt der Zahnarzt Knochen aus einem ortsgetrennten Operationsgebiet, kann er hierfür die Nr. 9140 GOZ ansetzen. Die Nr. 4110 GOZ ist neben anderen parodontalchirurgischen Leistungen berechenbar. Die Nr. 4110 GOZ ist berechnungsfähig: 1x je Zahn/Parodontium 2x im Zahnzwischenraum zweier benachbarter Zähne für das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten · mit Knochenmaterial · mit Knochenersatzmaterial für das Einbringen von regenerativen Proteinen (zum Beispiel Emdogain) im Rahmen einer chirurgischen Behandlung, zum Beispiel · nach Zahnentfernungen (auch bei Teilextraktion) · nach Osteotomien · nach Zystektomien · nach Wurzelspitzenresektionen · bei Prämolarisierung · bei Hemisektion Die Materialkosten eines einmal verwendbaren Knochenkollektors oder -schabers sind ebenso wie das Knochenersatzmaterial gesondert berechenbar. Das Einbringen einer Membran (Nr. 4138 GOZ) ist neben der Nr. 4110 GOZ gesondert berechenbar. Lassen sich die Wundränder nur durch eine zusätzliche Lappenbildung adaptieren, ist zusätzlich die plastische Deckung (Nr. 3100 GOZ) anzusetzen. (rf) ✁ Die Weichteilunterfütterung mit alloplastischem Material nach der Nr. 2442 GOÄ ist neben der Nr. 4110 GOZ zusätzlich berechnungsfähig, wenn der Leistungsinhalt aufgrund eigenständiger Indikation und gesonderter Ziel setzung erfolgt. Frage:Wie wird ein Knochenaufbau bei parodontalen Knochendefekten berechnet? 14 08/2013 – 09/2013 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht Konto & Karten | Beruf & Praxis | Absichern | Vorsorge | Immobilie | Vermögen | Private Banking Für Richtigparker. Der optimale Platz für Ihr Vermögen. Unsere spezialisierten Berater wissen genau, wo Sie Ihr Vermögen bestmöglich parken. Und das zu guten Konditionen – aber auch auf lange Sicht. Sprechen Sie jetzt mit uns über die Optimierung Ihres Vermögens. Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.apobank.de Filiale Bremen Schwachhauser Heerstraße 111-113 28211 Bremen Tel.: 0421 3482-0 15 16 Persönliches und Verschiedenes Justiziar der ZÄK Bremen: Dr. Daniel Combé Dr. jur. Daniel Combé, geboren 1, Jurastudium an der Universität Göttingen, promotion 200 an der Universität Augsburg zu einem strafprozessualen Thema. 2006 begann er seine anwaltliche Tätigkeit in der Bremer Anwaltskanzlei Castringius Rechtsanwälte & Notare. 200 qualifizierte sich Combé zum Fachanwalt für Medizinrecht. Dr. Daniel Combé Jubiläen in den Praxen 25-jähriges Jubiläum Seit 1. April 2013 ist Combé unser Kammer-Justiziar. Für die ZÄK ist er außerdem als Dozent tätig: Im Rahmen der ZMV-Aufstiegsfortbildung referiert er seit über Jahren vor angehenden ZMVs über das Thema Rechts- und Wirtschaftskunde. Bundesweit hält er Vorträge zum Thema Medizinrecht vor ärztlichen Berufsverbänden und Qualitätszirkeln. Ausgleich zum Berufsalltag findet der Rechtsanwalt im Sport: Radfahren, Surfen oder Kampfsport stehen dann auf dem Programm. Im Urlaub zieht es ihn in die Natur. Zum Beispiel überquerte er 2009 mit seiner Frau die Alpen – mit dem Mountainbike. Wenn seine Kinder (3 und Jahre alt) älter sind, wird die Familie diese Tour noch einmal in Angriff nehmen. (as) Die Zahnärztekammer gratuliert außerdem folgenden Jubilarinnen: 10-jähriges Jubiläum Am 1. Juli feierte Petra Wilkens Natürlich gratulierte die Zahn- 1. August 2013 Janine Herzberg ihr 2-jähriges Praxisjubiläum in ärztekammer Bremen mit einem in der Praxis Stefan Schmidt, Bremen der Praxis Dr. Gerhard Caspar/Dr. Blumenstrauß! Astrid Schultze-Caspar, Bremen. 4. August 2013 Madlen WiegertMatt in der Praxis Dr. Sven Heintz, Bremen 20-jähriges Jubiläum 1. Juli 2013 Meike Reiners in der Praxis Dr. Dörte ArendtBremer, Bremen 1. August 2013 Britta Walla in der Praxis Dr. Frank Conradi/ Bastian Romberg, Bremen 1. September 2013 Sandra Kublick 24. August 2013 Sabine Meyer in der Praxis Jungholt & Seyer, in der Praxis Dr. Frank Conradi/ Bremen Bastian Romberg, Bremen 30-jähriges Jubiläum Ihrem Arbeitgeber seit 25 Jahren treu: Petra Wilkens In Memoriam DR. OTTO hOllAND-MORITZ * 24.10.142 † 0.06.2013 JÜRGEN hAMpE * 21.0.130 † 04.0.2013 Wir werden ihnen ein ehrendes Andenken bewahren. 1.September 2013 Viola Altmann in der Praxis Jungholt & Seyer, Bremen Zu Guter Letzt Dass man bei KZVen und Zahnärztekammern keine Reichtümer verdienen kann, ist sattsam bekannt. Dass sich jetzt aber KZVChef und Kammer-Geschäftsführer auf einem Flohmarkt als Verkäufer versuchen müssen, um das karge Salär aufzubessern, sollte Vertreter- bzw. Delegiertenversammlung dann doch zu denken geben … (jb) Rechts im Bild: Dr. Dirk Mittermeier, KZV Bremen, und Jörg Bauer, ZÄK, auf dem Flohmarkt an der Schlachte im Juli 2013 (Aufnahme mit versteckter Kamera)