Nr. 768 - Der Titelschutz Anzeiger

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Nr. 768 - Der Titelschutz Anzeiger
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mit TWA
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19. April 2006
Woche 16
Nr. 768
DER
TITELSCHUTZ
ANZEIGER
Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software
Der Sudoku-Boom erreicht die
Film- und TV-Welt
Bislang hat das japanische
Zahlen-Rätsel seinen Siegeszug in Deutschland nur im
Print- bzw. Internet-Sektor
realisiert, nun ist das erfolgreiche Kult-Rätsel dank der
Constantin Entertainment
GmbH in der Film- und
TV-Welt angekommen und
könnte als Show die Bildschirme erobern. Eine lachmuskel-orientierte Unterhaltung
lässt die Constantin-Idee „Absacker – Die Comedy Kneipe“
erwarten. Der Berliner Privatsender SAT.1 hat nach den beiden „HILFE“-Titeln aus der
vergangenen Woche in dieser
Ausgabe eine weitere „HILFE“-Variante ins Visier genommen. Die Spielshowerprobte Endemol Deutschland GmbH sieht Erfolgschancen für fünf Ideen, die einen
Show-Charakter in sich tragen.
Offenbar angeregt durch
das gut laufende RTL-Format
„Die Super Nanny“ melden
die Hamburger Rechtsanwälte
Frömming & Partner die
„Wildlife Nanny“ für einen
Mandanten zum Schutz an.
Nachdem die aus Lateinamerika stammenden Telenovelas
im deutschen TV-Programm
inzwischen mehr als einen Hit
gelandet haben, setzt eine
Mandantin des Münchner
Rechtsanwalts Dr. Rudolf
Griesam auf den Begriff „Fotonovela“ – man darf gespannt
sein, ob sich dahinter ein
T V - F o r m a t o d er e i n e
Print-Variante verbirgt? Lassen Sie sich von den 53 Titel-Ideen der vorliegenden
TITELSCHUTZ-ANZEIGER-Ausgabe anregen. (ps)
Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebühren-Pflicht auf Internet-PC eingereicht
Die am 18. März 2006 gegründete Vereinigung der
Rundfunkgebührenzahler
(VRGZ / www.vrgz.org) mit
Sitz in Frankfurt/Main hat
beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die
Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PC
eingereicht. Die Beschwerde
richtet sich gegen den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag,
der die per 1. Januar 2007 in
Kraft tretende Gebührenpflicht für Internet-PC festlegt.
Den Schriftsatz hat die
Frankfurter Rechtsanwältin
Petra Marwitz verfasst, die
dem Einen oder Anderen noch
aus ihrer früheren Tätigkeit
beim Markenverband e.V. bekannt sein dürfte. Die auch im
Bereich Medienrecht aktive
Anwältin sieht in der
Ausweitung der Rundfunkgebühr
einen
P a r a d i gmen-Wechsel: „Durch die
E r w e i t e r u n g d e r R u n dfunk-Gebührenpflicht auf so
genannte neuartige Rundfunk-Empfangsgeräte werden
unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen
Rundfunk- Empfangsgeräten.“ Die Neu-Regelung trifft
insbesondere Selbstständige,
Handwerker sowie Gewerbetreibende mit Internet-PCs,
sofern es in den Geschäftsräumen kein anderes gebührenpflichtiges Radio- bzw.
TV-Gerät gibt. Es können aber
auch Privat-Personen betroffen sein, wenn deren PC nicht
ausschließlich für private Zwecke genutzt wird. (ps)
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Nr. 768
Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software
Diese Woche: 53 Titel
1000 Fragen an die Wissenschaft
1001 bewährte Hausmittel
500 Pflegeleichte Pflanzen für Ihren
Traumgarten
Absacker - Die Comedy Kneipe
Asoka - Der Weg des Kriegers
Auf den Spuren der Natur
Avantasia
Best Friends: Mein Pferd
Fußtag
Olé Olé Super Deutschland Olé
Geschichten aus der Geschichte
Pflanzen für ein schönes Zuhause
Play the Future
Gesundheit aus Berlin
Große Pferdebox 2
Quell
Hamburger Medienfest
Hamburger Medienfestival
Herzdamen
Hilfe! Zu Hause sind die Teufel los
His Magazine
Hit-Auktion
Reader’s Digest Küchen-ABC
Rodenkirchener
Schnelle Gerichte für den Feierabend
Immer wieder Jim
InnoVisions
SEELENSPLITTER
Sie prägten unsere Welt
Spielerisch zu einem besseren Gedächtnis
SUDOKU - Die Show
Kalinga - Der Weg des Kriegers
Tune Inn
Medienfest Hamburg
Wildlife Nanny
id55
Darf man das?
Der Rodenkirchener
Deutschlands beste Idee
Deutschlands Idee Nr. 1
Die 10.000,- Euro Idee
Die Promi-Schulstunde
Worüber lacht die Welt?
Wunderbare Natur
Wunderschöner Bodensee
Meine Tierschule
Men´s Magazine
Mit Spiel zum Ziel
Münchener Fußtag
euronews
FOTONOVELA
YoungStars: Fußball Manager
Frankoviel
Der Titelschutz Anzeiger
Die nächste Ausgabe:
Nr. 769 erscheint am 25.04.2006
Anzeigenschluss: 21.04.2006, 10 Uhr
Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel
Die nächste Ausgabe:
Nr. 772 erscheint am 16.05.2006
Anzeigenschluss: 12.05.2006, 10 Uhr
www.titelschutzanzeiger.de • Fon: 040 / 609 009 - 61 • Fax: 040 / 609 009 - 66
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Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software
Nörr Stiefenhofer Lutz holt
Ex-Ministerin Klaudia Martini
Die Rechtsanwältin und
Kommunikations-Expertin
Klaudia Martini, 55, verstärkt
künftig die Münchner Kanzlei
Nö r r S t i e f e n ho f er L u t z
(www.noerr.com) und betreut
dort unter anderem die Bereiche
Öffentliches Recht und Public
Affairs. Die SPD-Frau Martini
war von 1991 bis 2001 Ministerin des Landes Rheinland-Pfalz
und anschließend Mitglied des
Vorstandes der Adam Opel AG
in Rüsselsheim, wo sie für die Bereiche Public Affairs, Unternehmenskommunikation sowie
interne und externe Produkt-
kommunikation
verantwortlich war.
Nörr Stiefenhofer Lutz
ist derzeit an fünf deutschen
(Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt und Münc h en)
sowie
sieben
internationalen Standorten
(Bratislava, Budapest, Bukarest, Moskau, New York,
Prag, Warschau) präsent.
Die Kanzlei, die 2004 den
JUVE AWARD für Medienrecht erhalten hat, verfügt sowohl in München als auch in
Berlin über Medien-Spezialisten. (ps)
Erfolgreicher Start der Zeitschrift für
Wett- und Glücksspielrecht ZfWG
Dank der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts
in Sachen Sportwetten blickt
die im Kölner DSV Deutscher
Sportverlag GmbH erscheinende ZfWG Zeitschrift für
Wett- und Glücksspielrecht
auf einen ausgesprochen erfolgreichen Start zurück. Als
Herausgeber fungieren Prof.
Dr. Jörg Ennuschat, (Uni Kos-
tanz), Dr. Manfred Hecker
(CBH Rechtsanwälte in Köln)
sowie Prof. Dr. Wolfgang
Schild (Uni Bielefeld). Die
ZfWG wird im zweimonatlichen Rhythmus erscheinen
und kostet pro Jahr 129 Euro.
Unter der Web-Adresse
www.zfwg.de finden sich weitere Infos zu der neuen Fachpublikation. (ps)
Wiederholung und 50% Rabatt?
Möchten Sie Ihre Titelschutzanzeige erneut schalten? Dann gewähren wir
Ihnen auf die zweite inhaltsgleiche Anzeige einen Rabatt von 50%.
Fon: 040 / 609 009 - 61
„Unverwechselbar - Name, Claim & Marke“
Wer schon einmal für ein
neues Produkt einen Namen
gesucht hat,
der weiß,
dass das
meist alles
andere als
einfach ist.
Man benötigt oft sehr
viele Vorschläge, bis
ein Name
gefunden
ist. Je nach
Grad der
Internationalität und
Anzahl der
relevanten
Markenklassen funktionieren
allein unter dem Gesichtspunkt gleicher und ähnlicher
Namen nur ein bis zwei Prozent der frei entwickelten Vorschläge. Es gilt nämlich nicht
nur im Markenregister des
Deutschen Patent- und Markenamtes nachzusehen, sondern zusätzlich auch die so
genannten Gemeinschaftsmarken beim EU-Markenamt in
Alicante sowie die IR-Marken
des WIPO-Registers in Genf
zu überprüfen. Auch der
Check von Firmennamen in
Handelsregistern und eine Titelschutz-Überprüfung empfehlen sich.
Letztendlich ist die Wahl
des richtigen Namens für den
Erfolg eines Produkts schließlich fast genauso wichtig wie
die Funktionalität oder der
Preis. Davon ist Bernd Samland, Autor des neuen Buches
„Unverwechselbar“ aus
dem Rudolf
Haufe Verlag,
überzeugt. In
seinem neuen
Buch gibt
Samland, Inhaber der Namensfindungs
agentur „Endmark“, Tipps
zu Recherche,
zu rechtlichen
Fragestellungen und zu
wirtschaftlichen Auswirkungen. Er präsentiert viele
Geschichten und Anekdoten,
die sich um das Thema Namenswahl ranken: Warum sich
der Lada Nova in Südeuropa
nicht verkauft, warum aus Raider Twix werden musste und
warum sich der Lockenstab
Mist Stick in Deutschland
nicht an die Frau bringen ließ.
Es zeigt so, in welche Fallen
Unternehmen bei der Namenswahl tappen können. Das
Buch ist eine praktische Anleitung, wie man überzeugende
Produktnamen findet und
schützt. (vg/rd)
Bernd M. Samland, Unverwechselbar – Name, Claim
& Marke; Rudolf Haufe Verlag, Freiburg und München
2006; 160 Seiten, 29,80 Euro,
ISBN 3-448-07256-7.
Rund 45.000 archivierte Titel !
Recherchieren Sie kostenlos unter:
www.titelschutzanzeiger.de
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Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in
Anspruch für
Herzdamen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in
Anspruch für
Der Rodenkirchener
Rodenkirchener
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien,
speziell Fernsehspiele.
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
ARBOR TV-Filmproduktion GmbH & Co. KG,
Türkenstraße 89, 80799 München
PRYSMA MultiMedia,
Am Buschufer 6, 58239 Schwerte
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in
Anspruch für
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in
Anspruch für
SEELENSPLITTER
Wenn die Seele reis(s)t
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Quell
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Monika Wirtz,
Wellingsbüttler Weg 161, 22391 Hamburg
Beauty Boulevard Verlagsgesellschaft mbH,
Saalgasse 12, 60311 Frankfurt am Main
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in
Anspruch für
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in
Anspruch für
Avantasia
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Men´s Magazine
His Magazine
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Tobias Sammet,
Breitenfelder Weg 15, 36103 Flieden
Grafik-Studio Teichmann,
Karl-Fanz-Str. 66, 77815 Bühl
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen
Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in
Anspruch für:
Fußtag
Münchener Fußtag
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln
und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Tonund Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Offund Online-Dienste, CD-ROM, CD-I, DVD, andere Datenträger
und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher
und alle Printmedien.
Rechtsanwälte, Patentanwälte
Meissner, Bolte & Partner GbR,
Widenmayerstraße 48, 80538 München
Tune Inn
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinat i o n e n , e n t sp r e ch e n d e n Z u sä t ze n , U n t e r t i t e l n u n d
Zusammensetzungen in allen Medien, einschließlich Tonträgern, Bildtonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, sowie alle elekt r o n i sch e M e d i e n , i n sb e so n d e r e a u ch O n l i n e - u n d
Offline-Dienste (z.B. Internet), Bild-, Ton- und Datenträger aller
Art, insbesondere auch CD-ROM, CD-I und DVD sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien, Veranstaltungen und
Dienstleistungen aller Art.
MTV Networks GmbH & Co. OHG,
Stralauer Allee 7, 10245 Berlin
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Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in
Anspruch für:
Mit Spiel zum Ziel
Die Promi-Schulstunde
Deutschlands beste Idee
Die 10.000,- Euro Idee
Deutschlands Idee Nr. 1
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für
Immer wieder Jim
Asoka - Der Weg des Kriegers
Kalinga - Der Weg des Kriegers
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Abwandlungen
und Schriftarten, in allen Medien, insbesondere Fernsehen,
Hörfunk, Film, Internet, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art,
Softwareerzeugnisse, Spiele, elektronische und digitale Medien
und Netzwerke, insbesondere auch CD-Rom, CD-I, DVD, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für
Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und
Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen
Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD,
CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.
Endemol Deutschland GmbH,
Am Coloneum 3-7, 50829 Köln
Straßer Feyock Rechtsanwälte,
Oberanger 30, 80331 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unsere
Mandantin, die dtp young entertainment GmbH & Co. KG, Titelschutz in Anspruch für:
Unter Hinweis auf § 5 Abs.3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für
YoungStars: Fußball Manager
Best Friends: Mein Pferd
Meine Tierschule
Große Pferdebox 2
Play the Future
in allen denkbaren Schreibweisen, Schriftarten und -größen,
Darstellungsformen, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Darstellungen,
Untertiteln und/oder Zusammensetzungen, für Computerspiele,
Softwareerzeugnisse, elektronische und digitale Medien und
Netzwerke, Multimediaanwendungen, Hörbücher, Film, Bild-,
Ton- und Datenträger aller Art und Druckerzeugnisse.
in allen möglichen Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten, Wort- und Zeichenverbindungen, Zusammensetzungen, Titelkombinationen und
entsprechenden Untertiteln für Druckerzeugnisse, Printmedien,
Software, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, insbesondere auch CD-ROM, CD-I und DVD, elektronische, digitale und audiovisuelle Medien und Netzwerke,
Offline- und Online-Dienste, Online-Medien, Telekommunikation und -dienstleistungen (insbesondere SMS, WAP, Unified
Messaging Systems), Multimedia-Produkte, Multimedia-Anwendungen, Veranstaltungen, Merchandising und Dienstleistungen aller Art und in jeder Form.
Ihde & Partner Rechtanwälte,
Schönhauser Allee 10/11, 10119 Berlin
Rechtsanwälte Zöpfl, Wiedorfer & Kollegen,
Bavariaring 25, 80336 München
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Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in
Anspruch für
Frankoviel
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in
Anspruch für
Hamburger Medienfest
Hamburger Medienfestival
Medienfest Hamburg
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien,
insbesondere Druckerzeugnisse und elektronische Medien einschließlich Internet- und Multimedia-Anwendungen.
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Hilger & Philippi GmbH,
Am Homburg 3, 66123 Saarbrücken
spot-media AG,
Lange Reihe 2, 20099 Hamburg
Der BGH forderte 1989:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen
Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Damit eine Titelschutzanzeige wirksam wird,
muss sie die „betroffenen Verkehrskreise auf
einfachste Weise“ erreichen (BGHZ 108,89).
Der Titelschutz Anzeiger erfüllt diesen Leistungsanspruch mit einem seit über zehn Jahren sorgfältig gepflegten und qualifizierten
Empfängerkreis im Bereich Printprodukte und
elektronischen Medien.
Wildlife Nanny
www.titelschutzanzeiger.de
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und graphischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für
Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen,
Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I,
Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und
Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen
(einschließlich UMS, SMS, WAW).
Rechtsanwälte Frömming & Partner,
Rothenbaumchaussee 3, 20148 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in
Anspruch für
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 Markengesetz nehmen wir für einen
Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Olé Olé Super Deutschland Olé
Hit-Auktion
in allen möglichen Wortverbindungen, Zusammensetzungen,
Abwandlungen, Untertiteln, Schriftarten, Titelkombinationen,
Abkürzungen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen,
Schreibweisen und mit allen Zusätzen in sämtlichen Medien,
einschließlich Ton- und Bildtonträger, Hörfunk, Film, Fernsehen
(insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Nutzung als Titel
für Film-, Fernseh- und Videoproduktionen aller Art) und sonstige elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Off-line und On-line-Diensten, sonstige audiovisuelle und
digitale Medien, sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I,
Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems,
SMS, WAP), Literatur- und Druckerzeugnisse aller Art und
Form, Merchandising, Veranstaltungen, Dienstleistungen sowie
Domain-Bezeichnungen im Intra- und Internet.
in allen Schreibweisen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen,
graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln, Schriftarten und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und
Netzwerke, einschließlich Offline- und Online-Dienste (insbesondere Internet), sonstige audiovisuelle Medien sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I, DVD, alle sonstigen
CD-Derivate, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich
Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising-Produkte, Veranstaltungen, Bücher, Zeitschriften, Kataloge und alle
anderen Printmedien und Druckerzeugnisse.
Public Adress Presseagentur OHG,
Parkallee 18, 20144 Hamburg
Rechtsanwalt Michael Nuschke,
Paulsborner Straße 3, 10709 Berlin
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Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 Markengesetz nehmen wir Titelschutz in Anspruch für
Absacker - Die Comedy Kneipe
Darf man das?
Worüber lacht die Welt?
SUDOKU - Die Show
jeweils in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Darstellungen, Untertiteln,
Zusammensetzungen und mit allen Zusätzen für alle Medien,
einschließlich Ton-, sowie Bild- und Tonträger, Film, Hörfunk,
Fernsehen, Software, Off- und Onlinedienste, CD-Rom, CD-I,
DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie
für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien
und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien.
Constantin Entertainment GmbH,
Carl-Zeiss-Ring 3, 85737 Ismaning
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in
Anspruch für:
InnoVisions
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, für alle Medien,
einschließlich Printmedien, audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Off- und Online-Dienste und das
Internet sowie für Veranstaltungen und Merchandising.
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V.,
Schloss Birlinghoven, 53754 Sankt Augustin
Wiederholung und 50% Rabatt?
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Dann gewähren wir Ihnen auf die zweite inhaltsgleiche
Anzeige einen Rabatt von 50 Prozent.
Fon: 040 / 609 009 - 61
Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Spielerisch zu einem besseren
Gedächtnis
Auf den Spuren der Natur
Geschichten aus der Geschichte
Pflanzen für ein schönes Zuhause
- Auswahl, Pflege und Gestaltung
500 Pflegeleichte Pflanzen für Ihren
Traumgarten
Wunderbare Natur
1000 Fragen an die Wissenschaft
Schnelle Gerichte für den Feierabend
1001 bewährte Hausmittel
- Zuverlässig wirksame Anwendungen für
Alltagsbeschwerden
Sie prägten unsere Welt
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in
Anspruch für:
Hilfe! Zu Hause sind die Teufel los
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich
Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).
SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH,
Oberwallstraße 6, 10117 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz für
eine Mandantin in Anspruch für den Titel
FOTONOVELA
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen
für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel
sowie Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Hörbücher.
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen, Schriftarten und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere für Printmedien und/oder audiovisuelle
und/oder elektronische und/oder digitale Medien, Film, Fernsehen, Rundfunk und Netzwerke, einschließlich On-Line-Dienste
und Off-Line-Dienste, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie
für Dienstleistungen, Veranstaltungen und Unterhaltung aller
Art.
Rechtsanwalt Joachim Fauth,
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart
Rechtsanwalt Dr. Rudolf Griesam,
Südliche Auffahrtsallee 66, 80639 München
- 3000 Menschen, die Geschichte schrieben
Wunderschöner Bodensee
- Eine Entdeckungsreise durch drei Länder
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Nr. 768
Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen
Mandanten Titelschutz in Anspruch für
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in
Anspruch für
Gesundheit aus Berlin
id55
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
RAe Dr. Klassen & Partner,
Thomas-Mann-Straße 58, 53111 Bonn
Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Weber,
Westfalendamm 9, 44141 Dortmund
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für
Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
euronews
Reader’s Digest Küchen-ABC
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen zur Verwendung in allen Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Hörfunk,
Fernsehen sowie für Bild-, Ton- und Datenträger aller Art und in
Online- und Offline-Diensten.
- 1000 Fragen rund ums Kochen
RAe Brehm & v. Moers,
Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Joachim Fauth,
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart
Impressum
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER
mit DER SOFTWARE TITEL
Presse Fachverlag GmbH & Co. KG
Nebendahlstr. 16, 22041Hamburg
Fon: (040) 609 009-0, Fax: (040) 609 009-66
[email protected]
www.titelschutzanzeiger.de
Verleger: Peter Strahlendorf (v.i.S.d.P.)
Redaktion: Angela Lautenschläger (al), -61,
Vanessa Göbel (vg), -35, Ralf Deppe (rd), -80,
Peter Strahlendorf (ps), -11
Ansprechpartner für Titelschutzanzeigen:
Angela Lautenschläger, -61
Geschäfts-/Seitenteilanzeigen:
Manuela Busche, -51
Druckauflage: 5.400 Verbreitete Auflage: 5.200
Erscheinungsweise: wöchentlich (dienstags)
Der Titelschutz Anzeiger mit Software Titel: monatlich
Empfängerkreis: Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare, Geschäftsführer und Entscheider in Verlagen, Hörfunk- und TV-Anstalten, Produzenten von audiovisuellen und elektronischen Medien (Film, Fernsehen,
Video, Tonträgern, Software).
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen
für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel
sowie Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Hörbücher.
Bezugspreis: Jährlich € 80,- zzg. USt. (inkl. Versand)
Für Empfänger aus dem o.g. Verkehrskreis kostenlos.
Preis für Titelschutzanzeigen:
Standard mit einem Titel € 150,- , jeder weitere Titel innerhalb einer Anzeige plus € 35,- jeweils zzgl. Ust.
Anzeigenschluss: jeweils Freitag, 10 Uhr
Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom 1.1.2003
Bankverbindungen: Hamburger Sparkasse,
Kto. 1105 212 649, BLZ 200 505 50
Postbank Hamburg, Kto. 276913-208, BLZ 200100 20
Handelsregister HRA 96 228, Ust.-Id-Nr. DE813310785
Druck: Lehmann Offsetdruck GmbH,
Kösliner Weg 20, 22850 Norderstedt
© 2006 Presse Fachverlag, Hamburg.
Alle Rechte beim Verlag. Auch der auszugsweise Nachdruck oder Vervielfältigungen, die ganze oder teilweise
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