Nr. 768 - Der Titelschutz Anzeiger
Transcrição
Nr. 768 - Der Titelschutz Anzeiger
ER RE D mit TWA OFTITEL S 19. April 2006 Woche 16 Nr. 768 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software Der Sudoku-Boom erreicht die Film- und TV-Welt Bislang hat das japanische Zahlen-Rätsel seinen Siegeszug in Deutschland nur im Print- bzw. Internet-Sektor realisiert, nun ist das erfolgreiche Kult-Rätsel dank der Constantin Entertainment GmbH in der Film- und TV-Welt angekommen und könnte als Show die Bildschirme erobern. Eine lachmuskel-orientierte Unterhaltung lässt die Constantin-Idee „Absacker – Die Comedy Kneipe“ erwarten. Der Berliner Privatsender SAT.1 hat nach den beiden „HILFE“-Titeln aus der vergangenen Woche in dieser Ausgabe eine weitere „HILFE“-Variante ins Visier genommen. Die Spielshowerprobte Endemol Deutschland GmbH sieht Erfolgschancen für fünf Ideen, die einen Show-Charakter in sich tragen. Offenbar angeregt durch das gut laufende RTL-Format „Die Super Nanny“ melden die Hamburger Rechtsanwälte Frömming & Partner die „Wildlife Nanny“ für einen Mandanten zum Schutz an. Nachdem die aus Lateinamerika stammenden Telenovelas im deutschen TV-Programm inzwischen mehr als einen Hit gelandet haben, setzt eine Mandantin des Münchner Rechtsanwalts Dr. Rudolf Griesam auf den Begriff „Fotonovela“ – man darf gespannt sein, ob sich dahinter ein T V - F o r m a t o d er e i n e Print-Variante verbirgt? Lassen Sie sich von den 53 Titel-Ideen der vorliegenden TITELSCHUTZ-ANZEIGER-Ausgabe anregen. (ps) Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebühren-Pflicht auf Internet-PC eingereicht Die am 18. März 2006 gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ / www.vrgz.org) mit Sitz in Frankfurt/Main hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PC eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die per 1. Januar 2007 in Kraft tretende Gebührenpflicht für Internet-PC festlegt. Den Schriftsatz hat die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz verfasst, die dem Einen oder Anderen noch aus ihrer früheren Tätigkeit beim Markenverband e.V. bekannt sein dürfte. Die auch im Bereich Medienrecht aktive Anwältin sieht in der Ausweitung der Rundfunkgebühr einen P a r a d i gmen-Wechsel: „Durch die E r w e i t e r u n g d e r R u n dfunk-Gebührenpflicht auf so genannte neuartige Rundfunk-Empfangsgeräte werden unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunk- Empfangsgeräten.“ Die Neu-Regelung trifft insbesondere Selbstständige, Handwerker sowie Gewerbetreibende mit Internet-PCs, sofern es in den Geschäftsräumen kein anderes gebührenpflichtiges Radio- bzw. TV-Gerät gibt. Es können aber auch Privat-Personen betroffen sein, wenn deren PC nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt wird. (ps) R DE ARE t i m TW OFTITEL 19. April 2006 Woche 16 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER S Nr. 768 Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software Diese Woche: 53 Titel 1000 Fragen an die Wissenschaft 1001 bewährte Hausmittel 500 Pflegeleichte Pflanzen für Ihren Traumgarten Absacker - Die Comedy Kneipe Asoka - Der Weg des Kriegers Auf den Spuren der Natur Avantasia Best Friends: Mein Pferd Fußtag Olé Olé Super Deutschland Olé Geschichten aus der Geschichte Pflanzen für ein schönes Zuhause Play the Future Gesundheit aus Berlin Große Pferdebox 2 Quell Hamburger Medienfest Hamburger Medienfestival Herzdamen Hilfe! Zu Hause sind die Teufel los His Magazine Hit-Auktion Reader’s Digest Küchen-ABC Rodenkirchener Schnelle Gerichte für den Feierabend Immer wieder Jim InnoVisions SEELENSPLITTER Sie prägten unsere Welt Spielerisch zu einem besseren Gedächtnis SUDOKU - Die Show Kalinga - Der Weg des Kriegers Tune Inn Medienfest Hamburg Wildlife Nanny id55 Darf man das? Der Rodenkirchener Deutschlands beste Idee Deutschlands Idee Nr. 1 Die 10.000,- Euro Idee Die Promi-Schulstunde Worüber lacht die Welt? Wunderbare Natur Wunderschöner Bodensee Meine Tierschule Men´s Magazine Mit Spiel zum Ziel Münchener Fußtag euronews FOTONOVELA YoungStars: Fußball Manager Frankoviel Der Titelschutz Anzeiger Die nächste Ausgabe: Nr. 769 erscheint am 25.04.2006 Anzeigenschluss: 21.04.2006, 10 Uhr Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel Die nächste Ausgabe: Nr. 772 erscheint am 16.05.2006 Anzeigenschluss: 12.05.2006, 10 Uhr www.titelschutzanzeiger.de • Fon: 040 / 609 009 - 61 • Fax: 040 / 609 009 - 66 19. April 2006 Woche 16 DER R DE ARE t i m TW OFTITEL TITELSCHUTZ ANZEIGER S Nr. 768 Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software Nörr Stiefenhofer Lutz holt Ex-Ministerin Klaudia Martini Die Rechtsanwältin und Kommunikations-Expertin Klaudia Martini, 55, verstärkt künftig die Münchner Kanzlei Nö r r S t i e f e n ho f er L u t z (www.noerr.com) und betreut dort unter anderem die Bereiche Öffentliches Recht und Public Affairs. Die SPD-Frau Martini war von 1991 bis 2001 Ministerin des Landes Rheinland-Pfalz und anschließend Mitglied des Vorstandes der Adam Opel AG in Rüsselsheim, wo sie für die Bereiche Public Affairs, Unternehmenskommunikation sowie interne und externe Produkt- kommunikation verantwortlich war. Nörr Stiefenhofer Lutz ist derzeit an fünf deutschen (Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt und Münc h en) sowie sieben internationalen Standorten (Bratislava, Budapest, Bukarest, Moskau, New York, Prag, Warschau) präsent. Die Kanzlei, die 2004 den JUVE AWARD für Medienrecht erhalten hat, verfügt sowohl in München als auch in Berlin über Medien-Spezialisten. (ps) Erfolgreicher Start der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht ZfWG Dank der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Sportwetten blickt die im Kölner DSV Deutscher Sportverlag GmbH erscheinende ZfWG Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht auf einen ausgesprochen erfolgreichen Start zurück. Als Herausgeber fungieren Prof. Dr. Jörg Ennuschat, (Uni Kos- tanz), Dr. Manfred Hecker (CBH Rechtsanwälte in Köln) sowie Prof. Dr. Wolfgang Schild (Uni Bielefeld). Die ZfWG wird im zweimonatlichen Rhythmus erscheinen und kostet pro Jahr 129 Euro. Unter der Web-Adresse www.zfwg.de finden sich weitere Infos zu der neuen Fachpublikation. (ps) Wiederholung und 50% Rabatt? Möchten Sie Ihre Titelschutzanzeige erneut schalten? Dann gewähren wir Ihnen auf die zweite inhaltsgleiche Anzeige einen Rabatt von 50%. Fon: 040 / 609 009 - 61 „Unverwechselbar - Name, Claim & Marke“ Wer schon einmal für ein neues Produkt einen Namen gesucht hat, der weiß, dass das meist alles andere als einfach ist. Man benötigt oft sehr viele Vorschläge, bis ein Name gefunden ist. Je nach Grad der Internationalität und Anzahl der relevanten Markenklassen funktionieren allein unter dem Gesichtspunkt gleicher und ähnlicher Namen nur ein bis zwei Prozent der frei entwickelten Vorschläge. Es gilt nämlich nicht nur im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes nachzusehen, sondern zusätzlich auch die so genannten Gemeinschaftsmarken beim EU-Markenamt in Alicante sowie die IR-Marken des WIPO-Registers in Genf zu überprüfen. Auch der Check von Firmennamen in Handelsregistern und eine Titelschutz-Überprüfung empfehlen sich. Letztendlich ist die Wahl des richtigen Namens für den Erfolg eines Produkts schließlich fast genauso wichtig wie die Funktionalität oder der Preis. Davon ist Bernd Samland, Autor des neuen Buches „Unverwechselbar“ aus dem Rudolf Haufe Verlag, überzeugt. In seinem neuen Buch gibt Samland, Inhaber der Namensfindungs agentur „Endmark“, Tipps zu Recherche, zu rechtlichen Fragestellungen und zu wirtschaftlichen Auswirkungen. Er präsentiert viele Geschichten und Anekdoten, die sich um das Thema Namenswahl ranken: Warum sich der Lada Nova in Südeuropa nicht verkauft, warum aus Raider Twix werden musste und warum sich der Lockenstab Mist Stick in Deutschland nicht an die Frau bringen ließ. Es zeigt so, in welche Fallen Unternehmen bei der Namenswahl tappen können. Das Buch ist eine praktische Anleitung, wie man überzeugende Produktnamen findet und schützt. (vg/rd) Bernd M. Samland, Unverwechselbar – Name, Claim & Marke; Rudolf Haufe Verlag, Freiburg und München 2006; 160 Seiten, 29,80 Euro, ISBN 3-448-07256-7. Rund 45.000 archivierte Titel ! Recherchieren Sie kostenlos unter: www.titelschutzanzeiger.de 19. April 2006 Woche 16 DER R DE ARE t i m TW OFTITEL TITELSCHUTZ ANZEIGER S Nr. 768 Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für Herzdamen Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für Der Rodenkirchener Rodenkirchener in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, speziell Fernsehspiele. in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. ARBOR TV-Filmproduktion GmbH & Co. KG, Türkenstraße 89, 80799 München PRYSMA MultiMedia, Am Buschufer 6, 58239 Schwerte Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für SEELENSPLITTER Wenn die Seele reis(s)t in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Quell in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Monika Wirtz, Wellingsbüttler Weg 161, 22391 Hamburg Beauty Boulevard Verlagsgesellschaft mbH, Saalgasse 12, 60311 Frankfurt am Main Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für Avantasia in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Men´s Magazine His Magazine in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Tobias Sammet, Breitenfelder Weg 15, 36103 Flieden Grafik-Studio Teichmann, Karl-Fanz-Str. 66, 77815 Bühl Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Fußtag Münchener Fußtag in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Tonund Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Offund Online-Dienste, CD-ROM, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien. Rechtsanwälte, Patentanwälte Meissner, Bolte & Partner GbR, Widenmayerstraße 48, 80538 München Tune Inn in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinat i o n e n , e n t sp r e ch e n d e n Z u sä t ze n , U n t e r t i t e l n u n d Zusammensetzungen in allen Medien, einschließlich Tonträgern, Bildtonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, sowie alle elekt r o n i sch e M e d i e n , i n sb e so n d e r e a u ch O n l i n e - u n d Offline-Dienste (z.B. Internet), Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, insbesondere auch CD-ROM, CD-I und DVD sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien, Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art. MTV Networks GmbH & Co. OHG, Stralauer Allee 7, 10245 Berlin R DE ARE t i m TW OFTITEL S 19. April 2006 Woche 16 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 768 Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Mit Spiel zum Ziel Die Promi-Schulstunde Deutschlands beste Idee Die 10.000,- Euro Idee Deutschlands Idee Nr. 1 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für Immer wieder Jim Asoka - Der Weg des Kriegers Kalinga - Der Weg des Kriegers in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten, in allen Medien, insbesondere Fernsehen, Hörfunk, Film, Internet, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Softwareerzeugnisse, Spiele, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-Rom, CD-I, DVD, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien. in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Off-Line- und On-Line-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art. Endemol Deutschland GmbH, Am Coloneum 3-7, 50829 Köln Straßer Feyock Rechtsanwälte, Oberanger 30, 80331 München Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unsere Mandantin, die dtp young entertainment GmbH & Co. KG, Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs.3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für YoungStars: Fußball Manager Best Friends: Mein Pferd Meine Tierschule Große Pferdebox 2 Play the Future in allen denkbaren Schreibweisen, Schriftarten und -größen, Darstellungsformen, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, graphischen Darstellungen, Untertiteln und/oder Zusammensetzungen, für Computerspiele, Softwareerzeugnisse, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Multimediaanwendungen, Hörbücher, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art und Druckerzeugnisse. in allen möglichen Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten, Wort- und Zeichenverbindungen, Zusammensetzungen, Titelkombinationen und entsprechenden Untertiteln für Druckerzeugnisse, Printmedien, Software, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, insbesondere auch CD-ROM, CD-I und DVD, elektronische, digitale und audiovisuelle Medien und Netzwerke, Offline- und Online-Dienste, Online-Medien, Telekommunikation und -dienstleistungen (insbesondere SMS, WAP, Unified Messaging Systems), Multimedia-Produkte, Multimedia-Anwendungen, Veranstaltungen, Merchandising und Dienstleistungen aller Art und in jeder Form. Ihde & Partner Rechtanwälte, Schönhauser Allee 10/11, 10119 Berlin Rechtsanwälte Zöpfl, Wiedorfer & Kollegen, Bavariaring 25, 80336 München R DE ARE t i m TW OFTITEL S 19. April 2006 Woche 16 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 768 Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für Frankoviel Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für Hamburger Medienfest Hamburger Medienfestival Medienfest Hamburg in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse und elektronische Medien einschließlich Internet- und Multimedia-Anwendungen. in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Hilger & Philippi GmbH, Am Homburg 3, 66123 Saarbrücken spot-media AG, Lange Reihe 2, 20099 Hamburg Der BGH forderte 1989: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: Damit eine Titelschutzanzeige wirksam wird, muss sie die „betroffenen Verkehrskreise auf einfachste Weise“ erreichen (BGHZ 108,89). Der Titelschutz Anzeiger erfüllt diesen Leistungsanspruch mit einem seit über zehn Jahren sorgfältig gepflegten und qualifizierten Empfängerkreis im Bereich Printprodukte und elektronischen Medien. Wildlife Nanny www.titelschutzanzeiger.de in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und graphischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAW). Rechtsanwälte Frömming & Partner, Rothenbaumchaussee 3, 20148 Hamburg Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 Markengesetz nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: Olé Olé Super Deutschland Olé Hit-Auktion in allen möglichen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Untertiteln, Schriftarten, Titelkombinationen, Abkürzungen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen, Schreibweisen und mit allen Zusätzen in sämtlichen Medien, einschließlich Ton- und Bildtonträger, Hörfunk, Film, Fernsehen (insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Nutzung als Titel für Film-, Fernseh- und Videoproduktionen aller Art) und sonstige elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Off-line und On-line-Diensten, sonstige audiovisuelle und digitale Medien, sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Literatur- und Druckerzeugnisse aller Art und Form, Merchandising, Veranstaltungen, Dienstleistungen sowie Domain-Bezeichnungen im Intra- und Internet. in allen Schreibweisen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln, Schriftarten und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und Netzwerke, einschließlich Offline- und Online-Dienste (insbesondere Internet), sonstige audiovisuelle Medien sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I, DVD, alle sonstigen CD-Derivate, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising-Produkte, Veranstaltungen, Bücher, Zeitschriften, Kataloge und alle anderen Printmedien und Druckerzeugnisse. Public Adress Presseagentur OHG, Parkallee 18, 20144 Hamburg Rechtsanwalt Michael Nuschke, Paulsborner Straße 3, 10709 Berlin R DE ARE t i m TW OFTITEL S 19. April 2006 Woche 16 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 768 Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 Markengesetz nehmen wir Titelschutz in Anspruch für Absacker - Die Comedy Kneipe Darf man das? Worüber lacht die Welt? SUDOKU - Die Show jeweils in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Darstellungen, Untertiteln, Zusammensetzungen und mit allen Zusätzen für alle Medien, einschließlich Ton-, sowie Bild- und Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Onlinedienste, CD-Rom, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien. Constantin Entertainment GmbH, Carl-Zeiss-Ring 3, 85737 Ismaning Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: InnoVisions in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, für alle Medien, einschließlich Printmedien, audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Off- und Online-Dienste und das Internet sowie für Veranstaltungen und Merchandising. Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Schloss Birlinghoven, 53754 Sankt Augustin Wiederholung und 50% Rabatt? Möchten Sie Ihre Titelschutzanzeige erneut schalten? Dann gewähren wir Ihnen auf die zweite inhaltsgleiche Anzeige einen Rabatt von 50 Prozent. Fon: 040 / 609 009 - 61 Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: Spielerisch zu einem besseren Gedächtnis Auf den Spuren der Natur Geschichten aus der Geschichte Pflanzen für ein schönes Zuhause - Auswahl, Pflege und Gestaltung 500 Pflegeleichte Pflanzen für Ihren Traumgarten Wunderbare Natur 1000 Fragen an die Wissenschaft Schnelle Gerichte für den Feierabend 1001 bewährte Hausmittel - Zuverlässig wirksame Anwendungen für Alltagsbeschwerden Sie prägten unsere Welt Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Hilfe! Zu Hause sind die Teufel los in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste). SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH, Oberwallstraße 6, 10117 Berlin Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz für eine Mandantin in Anspruch für den Titel FOTONOVELA in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel sowie Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Hörbücher. in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen, Schriftarten und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere für Printmedien und/oder audiovisuelle und/oder elektronische und/oder digitale Medien, Film, Fernsehen, Rundfunk und Netzwerke, einschließlich On-Line-Dienste und Off-Line-Dienste, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie für Dienstleistungen, Veranstaltungen und Unterhaltung aller Art. Rechtsanwalt Joachim Fauth, Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart Rechtsanwalt Dr. Rudolf Griesam, Südliche Auffahrtsallee 66, 80639 München - 3000 Menschen, die Geschichte schrieben Wunderschöner Bodensee - Eine Entdeckungsreise durch drei Länder R DE ARE t i m TW OFTITEL S 19. April 2006 Woche 16 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 768 Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tonträger, Hörfunk, TV, Film und Software Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für Gesundheit aus Berlin id55 in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. RAe Dr. Klassen & Partner, Thomas-Mann-Straße 58, 53111 Bonn Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Weber, Westfalendamm 9, 44141 Dortmund Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: euronews Reader’s Digest Küchen-ABC in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen zur Verwendung in allen Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Hörfunk, Fernsehen sowie für Bild-, Ton- und Datenträger aller Art und in Online- und Offline-Diensten. - 1000 Fragen rund ums Kochen RAe Brehm & v. Moers, Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt am Main Rechtsanwalt Joachim Fauth, Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart Impressum DER TITELSCHUTZ ANZEIGER mit DER SOFTWARE TITEL Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Nebendahlstr. 16, 22041Hamburg Fon: (040) 609 009-0, Fax: (040) 609 009-66 [email protected] www.titelschutzanzeiger.de Verleger: Peter Strahlendorf (v.i.S.d.P.) Redaktion: Angela Lautenschläger (al), -61, Vanessa Göbel (vg), -35, Ralf Deppe (rd), -80, Peter Strahlendorf (ps), -11 Ansprechpartner für Titelschutzanzeigen: Angela Lautenschläger, -61 Geschäfts-/Seitenteilanzeigen: Manuela Busche, -51 Druckauflage: 5.400 Verbreitete Auflage: 5.200 Erscheinungsweise: wöchentlich (dienstags) Der Titelschutz Anzeiger mit Software Titel: monatlich Empfängerkreis: Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare, Geschäftsführer und Entscheider in Verlagen, Hörfunk- und TV-Anstalten, Produzenten von audiovisuellen und elektronischen Medien (Film, Fernsehen, Video, Tonträgern, Software). in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel sowie Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Hörbücher. Bezugspreis: Jährlich € 80,- zzg. USt. (inkl. Versand) Für Empfänger aus dem o.g. Verkehrskreis kostenlos. Preis für Titelschutzanzeigen: Standard mit einem Titel € 150,- , jeder weitere Titel innerhalb einer Anzeige plus € 35,- jeweils zzgl. Ust. Anzeigenschluss: jeweils Freitag, 10 Uhr Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom 1.1.2003 Bankverbindungen: Hamburger Sparkasse, Kto. 1105 212 649, BLZ 200 505 50 Postbank Hamburg, Kto. 276913-208, BLZ 200100 20 Handelsregister HRA 96 228, Ust.-Id-Nr. DE813310785 Druck: Lehmann Offsetdruck GmbH, Kösliner Weg 20, 22850 Norderstedt © 2006 Presse Fachverlag, Hamburg. Alle Rechte beim Verlag. Auch der auszugsweise Nachdruck oder Vervielfältigungen, die ganze oder teilweise Übernahme der systematischen Einteilung sowie die gewerbliche Nutzung der Adressen- oder Namensmaterialien sind nicht gestattet. Anzeigenentwürfe des Verlages sind urheberrechtlich geschützt. Der Verlag hat die alleinigen Nutzungsrechte für die von ihm erstellten Anzeigen. Übernahme nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung.