Willkommen: Mehr Möglichkeiten für ausländische

Transcrição

Willkommen: Mehr Möglichkeiten für ausländische
Willkommen: Mehr Möglichkeiten für ausländische
Studierende und Wissenschaftler
DAAD begrüßt neues Gesetz zum Aufenthaltsrecht
Bonn, 01.08.2012. Am heutigen Tag, dem 1. August 2012, ist das Gesetz zur
Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft
getreten. Es geht deutlich über die Vorgaben der EU hinaus und eröffnet
ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern neue Perspektiven in
Deutschland. Dazu die Präsidentin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
(DAAD), Professorin Margret Wintermantel: ''Mit dem neuen Gesetz können
ausländische Akademiker freier entscheiden, ob sie nach dem Studium eine Weile
oder für immer in Deutschland bleiben möchten. Das ist in Zeiten, in denen
Fachkräfte bei uns dringend gesucht werden, ein wichtiger Schritt. Der DAAD
begrüßt ihn ausdrücklich.''
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie sind weit
reichende Neuerungen im Aufenthaltsrecht in Kraft getreten: So dürfen ausländische
Studierende nach ihrem Abschluss 18 statt bisher 12 Monate in Deutschland bleiben,
um eine qualifizierte Arbeit zu suchen. Während der Suchphase dürfen sie ohne
zeitliche Einschränkung arbeiten. Haben sie eine der Qualifikation angemessene
Arbeitsstelle gefunden, muss die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr wie bisher
zustimmen. Neu ist auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach zwei
Jahren eine Niederlassungserlaubnis, also ein zeitlich unbefristetes Aufenthaltsrecht,
erteilt werden kann. Während des Studiums können die ausländischen Studierenden
nun 120 statt bislang 90 Tage im Jahr jobben.
Für ausländische Akademiker gibt es einen neuen Aufenthaltstitel zur
Arbeitsplatzsuche mit bis zu sechsmonatiger Gültigkeit. Voraussetzung ist u.a., dass
der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert ist. Darüber hinaus gilt: Wer als
Akademiker oder beruflich Qualifizierter einen Arbeitsvertrag vorlegt und ein
Mindestgehalt von etwa 44.800 Euro (bei bestimmten Mangelberufen von knapp
35.000 Euro) nachweist, kann ab sofort mit der "Blauen Karte EU" für bis zu vier
Jahre in Deutschland arbeiten. Eine Niederlassungserlaubnis können Inhaber der
Blauen Karte EU regulär nach 33 Monaten, bei Nachweis deutscher
Sprachkenntnisse auf B1-Niveau sogar bereits nach 21 Monaten beantragen. Auch
für Familienangehörige von ausländischen Fachkräften wurden Erleichterungen für
die Arbeitsaufnahme eingeführt, etwa durch Abschaffung der Zustimmungspflicht
durch die Bundesagentur für Arbeit.
Ausländische Studierende und Absolventen, die individuelle Fragen zur Anwendung
der neuen gesetzlichen Regelungen haben, sollten sich an ihre örtliche
Ausländerbehörde wenden. Der DAAD hat die wichtigsten Informationen im Internet
zum Download zusammengestellt.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
http://www.daad.de/imperia/md/content/de/deutschland/downloads/handzettel_arbeiten_als_
nicht_eu-buerger.pdf.pdf
http://www.daad.de/imperia/md/content/de/deutschland/downloads/info_erwerbstaetigkeit_zu
wanderung.pdf
http://www.daad.de/imperia/md/content/de/deutschland/downloads/info_aufenthaltsrecht_zu
wanderung.pdf
Tipps für Studierende und Absolventen:
www.study-in.de/arbeiten
www.study-in.de/karriere
Francis Hugenroth
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: 0228 / 882-454, Fax: 0228 / 882-659
Mail: [email protected], www.daad.de
Kennedyallee 50, D - 53175 Bonn
Sie finden diese Pressemitteilung auch auf unserer Internetseite:
http://www.daad.de/portrait/presse/pressemitteilungen/2012/21339.de.html
Außerdem bieten wir Ihnen die Pressemitteilung als PDF-Download an:
http://www.daad.de/portrait/presse/pressemitteilungen/2012/21339.de.pdf