Ausgabe 08-2014 - Kreishandwerkerschaft Fulda

Transcrição

Ausgabe 08-2014 - Kreishandwerkerschaft Fulda
Jahrgang 24 / Ausgabe 8/ 2014
MEISTERBRIEF
Handwerk in Osthessen \\\ Das Magazin der Kreishandwerkerschaft Fulda
INNOVATIONSPREIS
HANDWERK 2015
IN DIESER AUSGABE:
Mindestlohn - Was ist zu beachten
Wärmedämmung von Gebäuden - Fakten
Künstlersozialabgabe - Bürokratiewahnsinn geht weiter
Sie sind innovativ
und erfinderisch?
Innovationspreis Handwerk 2015
einmalige
Unternehmenskonzepte
im Handwerk
innovative
Entwicklungen
Innovation Handwerk
einzigartige
Produkte & Dienstleistungen
1. Preis
Weiterbildungsgutschein über 3000 Euro und Präsentation mit
eigenem Messestand auf der Trendmesse 2015
2. Preis
Weiterbildungsgutschein über 2000 Euro
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Informationen und Bewerbungsunterlagen unter:
www.kh-fulda.de, www.fuldaerzeitung.de, www.kinold.de
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Weiterbildungsgutschein über 1000 Euro
präsentiert von der
2015
Editorial /// Inhaltsverzeichnis
Der Kreishandwerksmeister
hat das Wort
Das Jahr hat kaum begonnen und schon komm ich aus
dem Staunen nicht heraus.
Wie jedes Jahr liest man sich
mehr oder weniger durch die
Änderungen im Steuerrecht
hindurch, beachtet neue Vorschriften auf allen möglichen
Gebieten und ist froh, wenn
es einigermaßen zu verstehen ist. Doch für unsere metallverarbeitenden Betriebe
tritt 2015 eine neue Regelung
über die Umsatzsteuerschuld
bei Lieferung von Metallen in den verschiedensten Formen
in Kraft. Auf über hundert Seiten wird erklärt was ein Rohr,
ein Blech oder sonstige Form von Metallerzeugnissen ist. Die
Umsatzsteuer schuldet nach diesem als „Reverse-Charge-Verfahren“ bezeichneten Vorgang der Empfänger der Metalllieferung. Wir brauchen uns über Abschaffung von Bürokratie
nicht mehr zu unterhalten, solange z. B. in Finanzverwaltungen Entscheider sitzen, die grundsätzlich erstmal alle Betriebe
als potenzielle Steuerbetrüger sehen und deswegen mit Überprüfungs- und Nachweisverfahren überschütten. Auch wenn
dies alles schon seit September 2014 bekannt ist und jetzt
kurzfristig wegen Umsetzungsproblemen eine Übergangsfrist
bis Mitte 2015 festgelegt wurde, ist es einfach unnötig und
übertrieben.
Inhaltsverzeichnis
Editorial
3
Inhaltsverzeichnis
3
Kommentar
4
Betriebsberatung
5
Unternehmensbörse
7
Stellengesuche
8
Weiterbildungsangebote
9
Innovationspreis Handwerk
10
Trendmesse
12
Ehrungen
13
Nachrichten aus der Region
17
Recht & Steuern
24
Ausbildung
28
TOPAS
30
Oft hören oder lesen wir in Nachrichten und Artikeln das allgemeine Geschehnisse, mit „handwerklich gut“ oder „meisterhaft ausgeführt“ beschrieben werden.
Damit ist dann eine ausgesprochen gute und richtige Ausführung gemeint und ohne groß darüber nachzudenken, wird
mit diesen verwendeten Attributen dem Handwerk besondere
Leistungsfähigkeit zugeordnet. Wenn dies so ist, dann frage
ich, warum diese Erkenntnis im täglichen Handwerksleben
nicht größere Anerkennnung findet. Jeder von uns hat doch
schon die Fragen nach preisgünstigerer Ausführung oder,
warum die in Rechnung gestellten Stundenlöhne so hoch
sind, gehört. Manche tun sich dann schwer damit und suchen
abenteuerliche Erklärungen anstatt schlicht und ergreifend
auf Qualität, ausgeführt von einer Fachkraft in einem Handwerksbetrieb, zu dessen Führung Fachwissen gebraucht wird,
zu verweisen.
Genau dies ist aber eine der vielen Aufgaben einer Kreishandwerkerschaft, es der Bevölkerung in einer Region darzustellen
und im wahrsten Sinne des Wortes „vor Augen zu führen“.
Auch zu diesem Zweck organisieren wir unsere Trend-Messe.
Ich bin fest davon überzeugt, dass eine optisch gute Darstellung und Gespräche mit interessierten Verbrauchern die beste
Werbung für alle Handwerksbetriebe sind.
Auf ein gutes 2015 mit Ihnen allen freut sich
Ihr Kreishandwerksmeister Claus Gerhardt
Impressum:
Herausgeber: Kreishandwerkerschaft Fulda
Verlag: Perspektive pro Handwerk GmbH,
Rabanusstraße 33, 36037 Fulda
Telefon: (06 61) 90 224 - 0,
Fax: (06 61) 90 224 - 20
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kh-fulda.de
Satz und Layout: 21 ritter, www.21ritter.de
Redaktion und Anzeigenverwaltung:
Dr. Herbert Büttner
Tel.: (06 61) 90 224 – 16
Mail: [email protected]
Anzeigenverkauf:
Jürgen Fröhlich, Tel.: (0 66 56) 50 37 77
Mail: juergen.froehlich @gmx.net
Druck: DCM Druck Center Meckenheim
Der MEISTERBRIEF erscheint 8 mal
jährlich. Er wird allen Betriebsinhabern
der Handwerksbetriebe im Kreis Fulda im
Rahmen der Zugehörigkeit zur Kreishandwerkerschaft ohne Gebühr zugestellt. Die
Bezugsgebühr ist mit dem Jahresbeitrag
abgegolten. Der MEISTERBRIEF ist im
Abonnement für eine Jahresgebühr von
16 € einschließlich Versand zu beziehen.
Für namentlich gekennzeichnete Beiträge
übernimmt die Redaktion nur die allgemeine presserechtliche Verantwortung.
Bildquellen:
Titel: Kochphoto- Fotolia
3
Kommentar
Verehrte Leserinnen und Leser,
der Kreishandwerksmeister hat es auf der vorhergehenden
Seite auf den Punkt gebracht: „Über die Abschaffung von Bürokratie brauchen wir uns nicht mehr zu unterhalten“. Nicht nur
Reverse-Charge-Verfahren, sondern auch Mindestlohngesetz
und Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (das Wort sollte
zum Unwort des Jahres 2015 vorgeschlagen werden) sind weitere
Beispiele dafür, wie insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe ans Gängelband gelegt und schikaniert werden. Was muss
eigentlich in den Köpfen von Politikern vorgehen, die sich so etwas
einfallen lassen. Und auch das können Sie in dieser Ausgabe nachlesen: Infolge politischer Fehlentscheidungen wird voraussichtlich
die Schwarzarbeit in Deutschland wieder zunehmen.
Erfreulich ist, dass das Jobwunder auch in diesem Jahr wohl weitergehen wird. Die Beschäftigung befindet sich auf Rekordniveau,
noch nie waren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
so viele Menschen in Arbeit wie heute. Man kann getrost sagen,
nicht wegen, sondern trotz der aktuellen Politik. Der niedrige
Eurokurs, der eigentlich den fußkranken Südeuropäern auf die
Sprünge helfen sollte, wirkt in Verbindung mit sinkenden Energiepreisen in Deutschland wie ein zusätzliches Konjunkturprogramm
und wird noch eine Weile die Fehlentscheidungen unserer Politiker
kaschieren. Das lässt hoffen, dass 2015 auch für das Handwerk
alles in allem ein gutes Jahr werden wird, vorausgesetzt natürlich
man hat die Mitarbeiter dafür, um alle Aufträge abarbeiten zu
können. Denn insbesondere in der Region Fulda sind und bleiben
gute Bewerber, sei es auf dem Ausbildungsmarkt, sei es auf dem
Arbeitsmarkt, Mangelware.
Wer immer noch meint, seine
Mitarbeiter mit Niedriglöhnen
abspeisen zu können, wird zukünftig leer ausgehen und die
Arbeit selbst erledigen müssen.
Auch das ist ein Grund dafür,
warum das Mindestlohngesetz
vollkommen überflüssig ist und
zum völlig falschen Zeitpunkt
kommt.
Trotz aller notwendigen und
berechtigten Kritik an der
gegenwärtigen Politik, eine
Alternative dazu ist leider weit
und breit nicht in Sicht. Wer sich
in die Hände der Linken oder
der AfD begibt, spielt mit der Zukunft Europas und damit Deutschlands. Wenn man sich anschaut, über welche Wirtschaftspower die
Amerikaner und der asiatische Raum verfügen, dann muss eigentlich jedem klar sein, dass wir ohne Euro auf Dauer keine Chance
und mit Euro zumindest eine kleine Chance haben. Frei nach dem
Motto „Bangemachen gilt nicht“ wünsche ich allen Lesern ein
frohes und erfolgreiches Jahr 2015.
Ihr Herbert Büttner
Unser größtes Talent:
Talente fördern.
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Als Personaldienstleister der Kreishandwerkerschaft Fulda arbeiten wir bevorzugt für unsere
lnnungsbetriebe.
• Unsere Mitarbeiter sind unser Kapital. Deshalb zahlen wir nicht nur leistungsgerechte Löhne,
sondern investieren auch in ihre Aus- und Weiterbildung.
• Wir sind Partner des Handwerks in allen Personalfragen.
Wenn Sie möchten, übernehmen wir Ihre gesamte Personalarbeit von der Stellenanzeige
über die Bewerbergespräche bis hin zur Formulierung des Arbeitsvertrages.
• Wir „schneidern“ Ihnen ein passgenaues Personalkonzept, das Sie dauerhaft entlastet.
Denn personelle Fehlentscheidungen werden in Zeiten des sich verschärfenden
Fachkräftemangels immer teurer.
Sprechen Sie uns an. Wir lösen gemeinsam
mit Ihnen Ihre Personalprobleme.
Perspektive pro Handwerk GmbH
Dr. Herbert Büttner, Rabanusstraße 33,
36037 Fulda, Tel. (06 61) 9 02 24-16,
E-Mail: [email protected]
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www.perspektive-pro-handwerk.de
30.11.10 16:28
Betriebsberatung
Sprechtage der HWK-Betriebsberatung
Die Abteilung Betriebsberatung und Unternehmensführung
der Handwerkskammer Kassel bietet auch 2015 Betriebsinhabern und Existenzgründern im Handwerk die Möglichkeit zu
kostenfreien Beratungsgesprächen.
Zu den Sprechtagsterminen der
HWK Kassel ist eine rechtzeitige
Anmeldung bei der Kreishandwerkerschaft Fulda, 36037
Fulda, Rabanusstraße 33,
Telefon 0661 902240,
erforderlich.
In den Räumen der Kreishandwerkerschaft Fulda haben Interessenten die Gelegenheit zu einem vertraulichen und objektiven
Beratungsgespräch mit der betriebswirtschaftlichen Beraterin
der Handwerkskammer Kassel, Frau Dipl. BW Gabriele Leipold.
Das Beratungsangebot ist auf eine wirtschaftlich erfolgreiche Betriebsführung ausgerichtet und soll auch Existenzgründer beim
Schritt in die Selbständigkeit unterstützen.
So gehören zu den angebotenen Beratungsleistungen z.B.
Themenbereiche wie:
• Betriebsübergabe / Betriebsübernahme
• marktorientierte Unternehmensführung
• Investitionsplanung und Finanzierungsmöglichkeiten bzw.
Fördermöglichkeiten
• Auswertung betrieblicher Daten mit Betriebsanalyse
• Ermittlung betrieblicher Schwachstellen/ Lösungsansätze
• Wahl der richtigen Rechtsform.
Expertenrat für Unternehmer
und Existenzgründer im Handwerk
Auch im Jahr 2015 bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gemeinsam mit Experten der Wirtschaft
Beratungstermine für Inhaber und Geschäftsführer kleiner
und mittlerer Handwerksbetriebe sowie Existenzgründer an.
Am Freitag, 30.01.2015, können in Einzelterminen im ITZ
Tagungs- und Kongresszentrum, Am Alten Schlachthof 4 in
Fulda, die jeweiligen Fragen formuliert werden. Experten der
Handwerkskammer Kassel, der Industrie- und Handelskammer
Fulda sowie dem Rationalisierungs- und Innovationszentrum
der Wirtschaft geben im Team die entsprechenden Auskünfte.
Die Beratungsthemen reichen von der Unternehmensfinanzierung mit öffentlichen Fördermitteln, über Existenzgründungen, die Förderung betriebswirtschaftlicher und technologischer Beratung, die Unternehmensübergabe, den Zugang zu
Hochschul-Know-how bis hin zur Beratung zu einem geeigneten Standort und den behördlichen Genehmigungsverfahren.
„Mit der Vielfalt der angebotenen Informationen bieten wir
eine sehr effektive Beratung für die interessierten Unternehmerinnen und Unternehmer“, sagt Gabriele Leipold, betriebswirtschaftliche Beraterin der Handwerkskammer Kassel.
Die Ratsuchenden können in einem Termin gleich die Antworten auf ein Bündel der verschiedensten Fragen mitnehmen. Die erforderlichen Anmeldungen für dieses kostenlose
Angebot nehmen Sabrina Kümmel-Naderer, IHK Fulda, Telefon
0 661 / 284 – 15, E-Mail: [email protected] oder
Thomas Peter, Telefon 069 / 91 32 – 52 58, E-Mail: thomas.
[email protected], Förderberatung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, gerne entgegen.
Gabriele Leipold
Die nächsten Sprechtage
finden am
20.01.2015
28.01.2015
13.02.2015
24.02.2015
10.03.2014
24.03.2014
statt.
Die betriebswirtschaftliche Beraterin der Handwerkskammer
Kassel ist auch direkt unter der Telefonnummer 0561/7888156
oder per Email, [email protected], zu erreichen.
Neu im Team der KH
In meiner Position als leitende
Angestellte der
Kreishandwerkerschaft freue ich mich
sehr, Sie zukünftig
in Ihrem Erfolg zu
unterstützen, Sie
in rechtlichen und
wirtschaftlichen
Fragen zu beraten
und an der Lebensperspektive für
junge Menschen im
Handwerk und im
gesamten Landkreis
Fulda mitzuwirken.
Mit dem Beginn des
Jahres 2015 ist einer
meiner persönlichen Wünsche in
Erfüllung gegangen - ich habe eine
Position eingenommen, die es mir ermöglicht Menschen, Sie, Ihre
Arbeit und Ihre Mitarbeiter in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu
unterstützen.
Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Familien wünsche ich einen guten
Start ins Neue Jahr und
Auf gute Zusammenarbeit...
Petra Boettcher-Fey
5
Betriebsberatung
KMU-Banken-Barometer
– Was zeichnet gute Betreuung durch Banken im Mittelstand aus?
„Unsere Bank berät uns in
der Unternehmensfinanzierung fair und objektiv“. Bei der
Umfrage „KMU-Banken-Barometer 2014“ stimmten knapp
75 Prozent der Unternehmen
dieser Aussage voll oder überwiegend zu. „Diese positive
Grundaussage steht allerdings
im Widerspruch zu Antworten
auf detaillierte Fragen, zum
Beispiel zum Angebot von Förderkrediten oder zur Information über die Ratingergebnisse“
berichtet August Hohmann.
Er ist Mitglied in der Fachgruppe Finanzierung-Rating
im Verband „Die KMU-Berater
- Bundesverband freier Berater
e.V.“, der die Umfrage erstmals
durchgeführt hat.
So würden vielen Unternehmen öffentlich geförderte
Kredite von ihren Banken nicht
aktiv angeboten. Hohmann
empfiehlt deshalb, sich im
Vorfeld von Finanzierungsanfragen selber zu informieren
und entsprechende Angebote
der Kreditinstitute dann nachdrücklich einzufordern. Zudem
würden mehr als die Hälfte der
Unternehmen nicht über die
Ergebnisse und Hintergründe
ihrer Ratingnote informiert,
geschweige denn, wie sie
diese verbessern könnten. Die
KMU-Berater sehen hier aber
eine klare Informationspflicht
der Kreditinstitute. Gegebenenfalls sollten die Betriebe in
Gesprächen mit der Bank auf
die Selbstverpflichtung der
deutschen Kreditwirtschaft zur
Ratingkommunikation hinweisen, so Hohmann.
WWW.HANDWERK.DE
Leidenschaft
ist das beste
Werkzeug.
Des Weiteren zeigt das KMUBanken-Barometer, dass fast
die Hälfte der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sich
in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrer finanzierenden
Bank sieht. „Die Abhängigkeit
von nur einer Hauptbank kann
für ein Unternehmen aber
bestandsgefährdend werden“
erläutert Hohmann, „wenn
die Hausbank nämlich die
wirtschaftliche Entwicklung
des Unternehmens kritischer
beurteilt oder ihre Risikopolitik
verändert und das Unternehmen sich plötzlich mit einer
restriktiveren Kreditvergabe
konfrontiert sieht. Anlässe
für solche Änderungen in der
Risikopolitik seien zum Beispiel
oftmals Bankfusionen, die Berufung neuer Vorstände oder
auch insgesamt zu
hohe Risiken in der
Bilanz einer Bank
selbst. Hohmann
empfiehlt deshalb
Mittelständlern,
eine zweite in
etwa gleich starke
Hauptbankbeziehung zu einem
anderen Kreditinstitut aufbauen. Aber
auch Finanzierungsalternativen sollten
ins Kalkül einbezogen werden. Dies
seien zum Beispiel
Leasing, Factoring,
Beteiligungskapital
und auch die neuen
Möglichkeiten im
Internet in Form von
seriösen Finanzportalen.
Erstaunt sind die
KMU-Berater auch
darüber, dass 55
Prozent der befragten Unternehmen
angegeben haben,
dass sie von ihren
Banken nicht bzw.
nur unzureichend
über die Bewertung
6
der Sicherheiten informiert
werden. Mittelständler sollten
deshalb einmal jährlich eine
Bestandsaufnahme ihrer Kreditsicherheiten durchführen
und die eigene Einschätzung
mit den Wertansätzen der Bank
abgleichen. Hilfreich sei dabei
ein Sicherheitenspiegel, der
alle gegebenen Sicherheiten,
deren Zuordnung zu einzelnen
Krediten sowie die Wertansätze aufführt. So erhielten
Unternehmen die erforderliche
Transparenz für ihre Kreditgespräche.
Unternehmer sollten außerdem in ihren Verträgen klar
vereinbaren, für welche Kredite
die einzelne Sicherheit haftet.
Dafür muss die Sicherheit
genau bezeichnet sein sowie
der zugeordnete Kredit mit
Kontonummer und Abschlussdatum aufgeführt werden.
Mit Tilgung des betreffenden
Kredits wird die Sicherheit
dann automatisch wieder
frei. Banken aber versuchen
oft eine sogenannte „weite
Sicherungszweckerklärung“
zu vereinbaren. „Nach dieser
haften die Sicherheiten für alle
derzeitigen und zukünftigen
Kredite des Unternehmens und
damit praktisch ohne zeitliche
Befristung“ betont Hohmann
den wesentlichen und für die
Unternehmen nachteiligen
Unterschied.
Alle Ergebnisse der Umfrage
finden sich unter www.banken-barometer-2014.kmu-berater.de. Die Umfrage wird im
Jahr 2015 wiederholt.
Weitere Informationen:
Die KMU-Berater - Bundesverband freier Berater e. V.
Fachgruppe Finanzierung /
Rating
August Hohmann
Tel: 0661/2429305
E-Mail: august.hohmann@
kmu-berater.de
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Unternehmensbörse – Gewerbeflächen – Übernahmegesuche
Lager- und Gewerbeflächen
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KWh/qm und p.a., komplett mit
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Lagerfläche
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ca. 20qm
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Standort: Flieden-Schaflager,
Industriegebiet Süd direkt an
der A66, Baujahr 2002
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Lagerfläche
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Stellengesuche
Bewerber/innen suchen Ausbildungsplatz oder neue Stelle
Angehender Kraftfahrzeugtechnikermeister (Jahrgang
1971), verheiratet, 2 Kinder, Ausbildung zum Landmaschinenmechaniker, 21 Jahre Berufserfahrung als Kfz-Mechaniker/Mechatroniker, seit 2004 stellvertretender Werkstattleiter, möchte
sich beruflich verändern. (Kennziffer 042014)
Kfz-Mechatroniker Nutzfahrzeuge/Baumaschinen (Jahrgang 1991)
wird Ende Januar 2015 seine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker
abschließen. Erfahrungen in den Bereichen Instandsetzung Fahrwerk/
Fahrgestelle, Motor/Getriebe, Aufbau, Aufbauhydraulik und Reparatur
einzelner Komponenten. Erfahrungen mit verschiedenen Herstellermarken. Hobby: Restauration alter Traktoren. (Kennziffer 162014)
Gleisbauer (Jahrgang 1970)
mit umfangreicher Berufserfahrung auch im Tief- und Straßenbau,
kann wegen eines Karpaltunnelsyndroms nicht mehr auf der
Baustelle eingesetzt werden, ist aber im Büro oder als Verkäufer
im Baustoffmarkt uneingeschränkt einsetzbar. Kosten für Umschulung z.B. zum Techniker würden von der Knappschaft übernommen werden. (Kennziffer 142014)
Bürokauffrau (Jahrgang 1964)
mit umfangreicher Berufserfahrung in verschiedenen Branchen,
Buchhaltungskenntnisse, sehr gute MS-Office-Kenntnisse, kommunikationsstark, gewohnt selbständig zu arbeiten deshalb auch gut
im Kleinbetrieb einsetzbar, mobil, zeitlich flexibel, sucht neue Stelle
(min. 30 Wo. Stunden). (Kennziffer 112014)
Bürokauffrau (Jahrgang 1989)
nach der Lehre Studium Wirtschaftsingenieurwesen o. Abschluss,
sehr gute MS-Office-Kenntnisse, fließend Deutsch und Türkisch,
gute Englischkenntnisse, mobil, zeitlich flexibel, möchte wieder
in den erlernten Beruf einsteigen und sucht passende Stelle
(Kennziffer 122014)
Groß- und Außenhandelskauffrau aus Ebersburg (Jahrgang 1961)
mit langjähriger Berufserfahrung im Handwerk in den Bereichen
Einkauf, Elektro und Sanitär sucht ab 01.01.2015 Teilzeitbeschäftigung im Büro (Kennziffer 102014)
Sozialpädagogin (Jahrgang 1986)
sucht Teilzeitstelle (20 Stunden pro Woche). Hochschulabschluss
Hochschule Fulda 2012 im Fach Soziale Arbeit mit Schwerpunkt
Gesundheit. 2jährige Tätigkeit als „Staatlich annerkannte Sozialpädagogin“ in einem Versicherungsunternehmen im Bereich Erwachsenenbildung (Organisation und Durchführung von konzeptionierten Lernsystemen). Verfügt über eine Berufsausbildung zur
Versicherungskauffrau, macht zurzeit die Ausbildung zur „Staatlich
anerkannten Heilpraktikerin“ in Fulda (Kennziffer 172014)
Junge Dame (Jahrgang 1998) aus Hauswurz sucht einen
Ausbildungsplatz ab 2015 im kaufmännischen Bereich. Zurzeit
besucht sie die zweijährige Berufsfachschule auf der privaten Handelsschule Hermann, die sie im Sommer 2015 voraussichtlich mit
dem Notendurchschnitt 2,0 (Realschulabschluss) verlassen wird.
Sie hat ihr vierwöchiges Schulpraktikum in der Kreishandwerkerschaft mit sehr guten Ergebnissen absolviert. (Kennziffer 072014)
Schreiner Azubi (Jahrgang 1995) aus dem Raum Hünfeld
Sohn eines Innungsmitgliedes, FOS-Abschluss, Führerschein (PKW
mit Anhänger), möchte aus persönlichen Gründen die Lehrstelle
wechseln (Kennziffer 132014)
Wiedereinsteigerin (Jahrgang 1975)
Hochschulstudium o. Abschluss, möchte nach längerer Krankheit,
sich beruflich neu orientieren und sucht eine Ausbildungsstelle als
Bürokauffrau oder Industriekauffrau (Kennziffer 152015)
Kontakt über Kreishandwerkerschaft, Hr. Büttner,
Tel. (0661) 90224-16, E-Mail: [email protected]
Save the Date! – Terminankündigung
Grundschulung für Handwerker am 19. und 20. Februar 2015
im Bildungszentrum Kassel, Kassel-Waldau
Neben dem Erwerb des Zertifikats „Fachplaner/in für barrierefreies Bauen und Wohnen“ erhalten die Teilnehmer auch das Markenzeichen
„Generationenfreundlicher Betrieb“ und können damit werben.
Mit dem neuen Markenzeichen „Generationenfreundlicher Betrieb – Service + Komfort“ können sich deutschlandweit Handwerksbetriebe,
insbesondere der Bau- und Ausbaugewerke, auszeichnen lassen. Voraussetzung ist, dass Sie dieses Seminar erfolgreich absolvieren und
entsprechende Beratungskompetenz nachweisen können.
Ältere Menschen, die ihre Wohnung oder ihr Haus altersgerecht umbauen lassen wollen, erhalten damit eine konkrete Hilfestellung. Durch
das Markenzeichen erkennen interessierte Kunden auf einen Blick, ob ein Handwerksbetrieb das auf speziellen Service und Komfort
ausgerichtete Dienstleistungs- und Beratungsangebot vorhält.
Das Markenzeichen „Generationenfreundlicher Betrieb – Service + Komfort“ ist damit für Handwerksunternehmen ein echtes Erfolgsplus
im Wettbewerb, denn ältere Menschen sind ein großer Wachstumsmarkt in unserer Gesellschaft. Eine barrierefreie Gestaltung des Wohnumfeldes ist aber nicht nur bei älteren Menschen gefragt; veränderte Lebensumstände können altersunabhängig eine Wohnraumanpassung erforderlich machen.
Handwerksunternehmen erhalten das Markenzeichen nach dem Besuch dieses HWK-Lehrgangs und nach Abgabe einer betrieblichen
Selbsterklärung, mit der sie sich zu generationenfreundlichem Service und Komfort für ihre Kunden verpflichten.
Sichern Sie sich jetzt einen Marketingvorsprung der besonderen Art und gehören Sie zu den Unternehmen, denen dieses bundesweite
Markenzeichen verliehen wird.
Kosten: Anmeldungen: 249,-- Euro* (Mitgliedsbetriebe); 299,-- Euro* (Nicht-Mitglieder)
* Ab zwei Mitarbeitern eines Betriebes zahlt der Zweite nur 50 %.
Bianca Lefert, Tel. 0561 7888-142, E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hwk-kassel.de
8
Weiterbildungsangebote
WEITERBILDUNGSANGEBOTE DER KREISHANDWERKERSCHAFT FULDA
SEMINAR 10:
Pfiffige Kundenbriefe, Rechnungen, Mahnungen & Co!
Ob Kundenbrief, Email oder Fax,
jede Korrespondenz ist eine
Visitenkarte Ihres Unternehmens, die einen negativen oder
einen positiven Eindruck beim
Empfänger erzeugen kann. Mit
Ihrer Korrespondenz sagen Sie
eine Menge über sich und Ihr
Unternehmen aus. Das, was
Sie mit einem Brief oder einer
E-Mail ausdrücken, wird der
Kunde auf Ihr Unternehmen,
Ihre Dienstleistung und Ihre
Produkte übertragen.
Heben Sie sich mit einem
aussagekräftigen Brief oder
einer E-Mail von den langweiligen Briefen ab, die Ihr Kunde
oder Interessent tagtäglich
bekommt. Begeistern Sie damit
Ihre Kunden und Interessenten.
Schreiben Sie Ihre Angebote
künftig so, dass der Kunde auch
bei Ihnen kauft. Und Ihre neue
formulierten Rechnungen und
Mahnungen werden künftig
gerne bezahlt.
Erfahren Sie,
- Wie Sie durch Kundenbriefe
positiv auffallen.
- Wie Sie die klassischen Fehler
in Kundenbriefen vermeiden.
- Wie zeitgemäße und moderne
– statt 08/15 – Korrespondenz
aussieht.
- Wie Sie Rechnungen und Mahnungen so schreiben, dass sie
gerne bezahlt werden.
- Wie Sie die kundenorientierte
Schreibweise künftig umsetzen.
- Welche Werbebriefe gelesen
werden und ihren Rücklauf
steigern.
- Wie die richtige Formulierung
in Werbeflyern Ihren Umsatz
steigert.
- Wie Sie nutzenorientiert einen
Termin absichern.
- Wie Sie ab sofort nutzenorientiert formulieren – der
Köder muss schließlich dem
Fisch schmecken und nicht
dem Angler.
- Wie sie kraftvolle und aus-
drucksstarke Formulierungen
einsetzen statt leerer Floskeln.
- Die besten Einstiegs- und
Schlusssätze.
- Individuelle Grußformeln.
Seminarmethodik: Lehrgespräch mit Praxisbeispielen,
Einzel- und Gruppenarbeit,
Praxis-Übungen
Termin:
Freitag, 16. Januar 2015
Uhrzeit: 09:30 bis 16:30 Uhr
Ort: Seminarraum der KH,
Rabanusstraße 33, 36037 Fulda
3. Stock rechts
Gebühr:
198,00 € für Innungsmitglieder,
396,00 € für Nichtmitglieder
Referent:
Heiko T. Ciesinski – Unternehmer-Coach, Fachbuchautor
Teilnehmerzahl: Max. 15 Teilnehmer/innen, es entscheidet
die Reihenfolge der Anmeldungen. Dieser Fachvortrag
ist besonders geeignet für
Unternehmer/innen sowie für
Führungskräfte, die gerne auf
Ratschläge hören und ehrgeizig
genug sind, sich permanent zu
verbessern.
SEMINAR 11:
Gekonnt telefonieren – professionell, sympathisch…
Powertraining für alle am
Telefon. Reden können wir,
das beweisen wir Tag für Tag.
Aber reden wir auch so, wie es
unserem Gesprächspartner,
dem Thema und dem Medium
angemessen ist? Egal ob im
direkten Gespräch oder am
Telefon, privat oder beruflich.
Gerade das Telefon ist häufig
der erste Kontakt zwischen
Kunde und Unternehmen. Da
ist es besonders wichtig, Chancen nicht zu verspielen.
Die Art und Weise unserer
Kommunikation entscheidet
mit, wie gut wir uns und unser
Unternehmen präsentieren, wie
gut wir beim Gesprächspartner
ankommen. Setzen Sie das Te-
lefon und Ihre Stimme bewusst
als Image- und Erfolgsfaktor
ein.
Diese Themen sind Kern unseres Workshops:
- Face-to-Face-versus Telefongespräche
- Persönliche Kompetenz, fachlich und emotional
- Praxisrelevante Kommunikationsmodelle
- Telefonate optimal organisieren
- Gespräche vorbereiten und
führen
- Klarheit und Höflichkeit am
Telefon
- Aussagekräftige Telefonnotizen
- Typische Telefonsituationen
- Praktische Übungen und viele
Tipps
Zielgruppe: Alle, die sich tagtäglich der Herausforderung
Telefon stellen; sei es z.B. in
einer Telefonzentrale oder dem
Kundenservice.
Ihr Nutzen: Sie setzen Ihre Sprache bewusst ein und telefonieren
professionell, vom ersten Wort bis
zum Ende des Telefonats.
Termin:
Freitag, 30. Januar 2015,
10:00 bis 17:00 Uhr im Seminarraum der Kreishandwerkerschaft Fulda, Rabanusstraße 33,
36037 Fulda
Gebühr: 149,00 € pro Teilnehmer für Innungsmitglieder,
298,00 € pro Teilnehmer für
Nichtmitglieder
Trainerin:
Ilona Kaufmann, M.A., Fachjournalistin, Dozentin, Trainerin
und Coach
SEMINAR 12:
Dringend gesucht: Mitarbeiter! 2.Teil
Arbeitergeber kennen diese
Situation: Man sucht engagierte Auszubildende, kompetente
und erfahrene Fachkräfte,
anpackende Hilfskräfte und
noch mehr Mitarbeiter. Doch
wo und wie finden – vor allem,
wenn Routine und Zeit fürs
Formulieren einer erfolgreichen
Stellenanzeige fehlen? Bei
unserem Seminar Ende November gab es schon viele Tipps,
Anregungen, Beispiele – und
die wollen wir jetzt in die Praxis
überführen und gemeinsam als
konkrete Stellenanzeigen für
die direkte Mitarbeitersuche
formulieren.
Dies sind unsere Themen:
• Erfolgreiche Stellenanzeigen
in Zeitung und Internet: zwei
Idealmuster zum Nachahmen.
• Und so wird es gemacht: Eine
Schritt-für-Schritt-Anleitung
von der Stellenbeschreibung
bis zur fertig formulierten Stellenanzeige.
• Ihre „neue“ Stellenanzeige für
Zeitung und Internet: Auf der
Basis Ihrer konkreten Anforderungen erstellen wir fertige
Anzeigen.
• Sie fragen, wir antworten:
Aktuelle Problemstellungen
bei der Suche, Auswahl und Beschäftigung neuer Mitarbeiter.
Zielgruppe: Vorrangig Teilnehmende des Basis-Workshops
vom 21.11. und Führungskräfte,
die konkret formulierte Stellenanzeigen „mit nach Hause
nehmen möchten“.
Ihr Nutzen: Tiefe Einblicke ins
systematische Erstellen von
Stellenbeschreibungen und
erfolgreichen Stellenanzeigen.
Komplett fertige und sofort
nutzbare Anzeigenmuster. Ihre
individuelle Stellenanzeige zum
Mitnehmen.
Termin:
Freitag, 23. Januar 2015,
09:00 bis 15:00 Uhr im Seminarraum der Kreishandwerkerschaft Fulda, Rabanusstraße 33,
36037 Fulda
Trainer:
Thomas Scheuerl,
Dipl.-Betriebswirt, Wirtsch.Mediator, Personalentwickler,
Coach
Anmeldung für alle Seminare über die Kreishandwerkerschaft Fulda, Tel. (0661) 90224-14, E-Mail: [email protected]
9
Innovationspreis Handwerk
Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Hauptsitz
oder Niederlassung im Landkreis Fulda, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Der Betrieb kann sich mit seinem gesamten Unternehmenskonzept oder auch nur mit einzelnen,
besonders innovativen oder einzigartigen Produkten oder
Dienstleistungen bewerben. Auch Existenzgründer können
teilnehmen, wenn sie bereits ein fertiges Geschäftskonzept
vorlegen können und eine Eintragung in die Handwerksrolle
vorgesehen ist.
Ausgelobt werden ein erster, zweiter und dritter Platz, die
durch eine unabhängige Jury vergeben werden. Die Preise
sind jeweils dotiert mit einem Weiterbildungsgutschein im
Wert von 3.000,- Euro, 2.000,- Euro, und 1.000,-. Die Jury wird
unter allen Teilnehmern eine Vorauswahl treffen und jene
Top-Ten bestimmen, deren Innovation im Journal Wirtschaft &
Karriere in der Fuldaer Zeitung vorgestellt wird. Der Sieger des
Innovationspreises hat die Möglichkeit, sich auf der kommenden Trendmesse kostenlos zu präsentieren.
Für die Teilnahme an dem Innovationspreis des Handwerks fallen keine Kosten an. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter
www.kh-fulda.de, www.fuldaerzeitung.de oder www.trendmesse-fulda.de zum Download bereit. Weitere Informationen
und Auskünfte können bei der Kreishandwerkerschaft eingeholt werden, Tel. (0661) 90224-16, E-Mail: herbert.buettner@
kh-fulda.de. Bewerbungsschluss ist der 01. Februar 2015.
Bewerber sollten ihre Innovation anhand der folgenden sechs
Kriterien vorstellen. Die Erläuterungen zu diesen Kriterien sind
lediglich als Hilfestellung und nicht als abschließende und
Vollständige Aufzählung zu verstehen. Gerne können Sie uns
jederzeit wegen weiterer Informationen zu den Bewerbungskriterien kontaktieren.
1. Genaue Beschreibung der Innovation
Erläuterungen: Es kann sich um ein vollständiges Unternehmenskonzept handeln, das schon länger erfolgreich am
Markt etabliert ist. Es kann sich aber auch um ein neues und
innovatives Produkt oder um eine besondere und neuartige
Dienstleistung handeln. Ihr Angebot ist einzigartig, Wettbewerber bieten so etwas nicht an. Ihre Innovation wird bereits
angeboten oder soll in Kürze am Markt eingeführt werden. Bei
der Innovation kann es sich auch um eine geplante Existenzgründung handeln, für die bereits ein fertiges Geschäftskonzept vorliegt.
10
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Die Kreishandwerkerschaft Fulda lobt erstmalig 2015 den
Innovationspreis Handwerk aus. Mit diesem Preis sollen einmalige und besonders gelungene Unternehmenskonzepte im
Handwerk, neue Entwicklungen oder einzigartige Produkte
oder Dienstleistungen prämiert werden, die in besonderer
Weise etwas typisch Handwerkliches repräsentieren und
damit letztlich auch positiv zum Image des Handwerks insgesamt beitragen. Unsere exklusiven Partner bei der Vergabe
des Innovationspreises sind die Fuldaer Zeitung sowie die
Messegesellschaft Kinold.
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Innovationspreis Handwerk – Drei starke
Partner suchen die Besten aus der Region
präsentiert von der
2015
2. Was ist das Einzigartige an Ihrer Innovation und wodurch
hebt sich diese im Wettbewerb ab?
Erläuterungen: Soweit diese Frage nicht schon unter Punkt 1
beantwortet wurde, geht es darum, nochmal genauer darzulegen, was das Einzigartige an der Innovation ist. Das, was Sie
als Handwerksbetrieb anbieten, gibt es bisher noch nicht. Sie
haben quasi eine Art Monopolstellung mit Ihrem Angebot.
Vielleicht haben Sie sich Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung
patentieren lassen. Vielleicht ist Ihre Innovation als Marke
bekannt und Sie haben sich die Markenrechte schützen lassen.
Vielleicht sind Sie mit Ihrer Innovation auch schon an anderer
Stelle ausgezeichnet und prämiert worden. Einzigartig kann
auch das Handwerk selber sein, das Sie ausüben. Vielleicht
ist es ein seltenes und vom Aussterben bedrohtes Handwerk. Denkbar ist auch, dass Sie deshalb eine Sonderstellung
einnehmen, weil Sie der einzige Betrieb in der Region und im
größeren Umkreis sind, der dieses Handwerk ausübt.
3. Gibt es mit Ihrer Innovation einen bestimmten Bezug zu
unserer Region?
Erläuterungen: Verwenden Sie einen Rohstoff, den es nur hier
in der Region gibt? Sie kennen den Lieferant Ihrer Rohstoffe persönlich. Trägt Ihre Innovation eine Bezeichnung oder
ein Markenzeichen, das auf die heimische Region verweist?
Vielleicht zeichnet sich Ihre Innovation durch eine besondere Qualität aus, die nur hier in der Region möglich ist. Ihre
Innovation wird zum größten Teil durch Sie selbst herstellt, Sie
verwenden keine Fremdleistungen oder ihr Anteil ist zumindest sehr gering. Vielleicht trägt Ihre Innovation auch dazu
bei, die Attraktivität der Region zu verbessern und sie für den
Fremdenverkehr attraktiver zu machen. Vielleicht prägen Sie
mit Ihrer Innovation in besonderer Weise die wirtschaftliche
Entwicklung im eher ländlichen Raum.
4. Wie beurteilen Sie die Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Ihrer Innovation?
Erläuterungen: Denkbar ist, dass Ihre Innovation einen aktiven
Beitrag zum Umweltschutz leistet. Sie verwenden nachwachsende Rohstoffe oder Rohstoffe aus nachhaltiger Wirtschaft.
Vielleicht stellen Sie Ihre Innovation mit regenerativer Energie
her. Ihr Produkt lässt sich am Ende der Lebensdauer leicht
recyceln und schafft keine Abfallprobleme. Ihre Innovation schafft zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze. Ihre
Innovation erfordert viel Handarbeit und/oder in besonderem
6. Beschreiben Sie das Marketingkonzept für Ihre Innovation
Erläuterungen: Gibt es ein besonderes Logo für Ihre Innovation? Wird dieses Logo konsequent auf ihren Briefbögen, ihren
Firmenfahrzeugen, auf der Arbeitskleidung ihrer Mitarbeiter
gezeigt? Welche Werbemittel setzten Sie ein (Online, Print
oder andere)? Wie machen Sie Ihre Innovation bei Ihren Kunden bekannt? Gibt es eine zentrale Werbebotschaft für Ihre
Innovation? Wie wichtig sind für Sie bzw. für Ihre Innovation
Kundenempfehlungen? Gibt es ein Unternehmensleitbild und
ein sichtbar gelebtes Wertesystem?
Alle Teilnehmer, die sich um den Innovationspreis bewerben,
müssen folgende Teilnahmebedingungen und rechtlichen
Rahmenbedingungen anerkennen:
Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmeberechtig sind Unternehmen mit Hauptsitz oder
Niederlassung im Landkreis Fulda, die in die Handwerksrolle
eingetragen sind.
2. Teilnahmeberechtig sind außerdem Existenzgründer, die ein
fertiges Geschäftskonzept vorlegen können, das zur Eintragung in die Handwerksrolle vorgesehen ist. Die Existenzgründung muss im Landkreis Fulda erfolgen.
3. Die vorgestellten Innovationen müssen überwiegend selbst
entwickelt worden sein.
4. Die Teilnehmer sichern zu, wahrheitsgemäße Angaben
zu machen, und dass durch die eingereichten Innovationen
Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, nicht
verletzt werden.
5. Die Bewerbung hat unter Verwendung des Bewerbungsformulars zu erfolgen.
6. Es werden nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.
7. Die Bewerbungen werden von der Jury geprüft und bei
nicht Erfüllung der Teilnahmebedingungen von der Teilnahme
am Wettbewerb ausgeschlossen.
8. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Entstandene
Aufwendungen können nicht übernommen werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftung
1. Die Sieger des Innovationspreises dürfen das Signet des
Innovationspreises Handwerk auf ihrer Webseite führen sowie
Die Bewerbungsunterlagen,
die Teilnahmebedingungen
sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen
im Internet auf folgenden
Seiten zum Download bereit:
www.kh-fulda.de, www.
fuldaerzeitung.de sowie
www.trendmesse-fulda.de.
Bewerbungsschluss ist der 01.
Februar 2015.
gartenstrasse 37 // 36381 schlüchtern
(0 66 61) 6 09 86-11 // [email protected]
5. Wie beurteilen Sie die Marktchancen und die Nachhaltigkeit Ihrer Innovation?
Erläuterungen: Für Ihre Innovation ist mit einem wachsenden
Marktpotential zu rechnen. Ihre Innovation verspricht wachsende Umsätze und hohe Erträge, da es kaum Wettbewerber
gibt. Mit Ihrer Innovation verfügen Sie vielleicht über eine gewisse Monopolstellung, die es Ihnen sogar ermöglicht, Ihr Angebot überregional (deutschlandweit, weltweit) zu vermarkten. Möglicherweise sind Sie mit Ihrer Innovation in der Lage,
sich in besonderer Weise auf den demografischen Wandel der
Gesellschaft einzustellen. Sie sichern sich damit dauerhaftes
und nachhaltiges Marktwachstum für Ihre Innovation.
in allen unternehmenseigenen
Unterlagen und Dokumenten.
2. Die Sieger werden auf der
Webseite der Kreishandwerkerschaft Fulda veröffentlicht und
im Rahmen einer Preisverleihung prämiert. Im Rahmen der
Preisverleihung und begleitender Berichterstattung können
die Namen der Teilnehmer/
Unternehmen und Projektkurzbeschreibungen ihrer
Einreichung bekannt gegeben
werden.
3. Die Entscheidung über
die Preisvergabe liegt allein
bei der Jury. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf Prämierung. Sollte eine Prämierung
erfolgen, obgleich ein Verstoß
gegen die Teilnahmebedingungen vorliegt, behält sich der
Veranstalter vor, die Prämierung zurückzunehmen, die
Auszeichnung einzuziehen
und den Teilnehmer nachträglich auszuschließen. Dies gilt
insbesondere für die Teilnahme
mit einer Innovation, mit der
Rechte Dritter verletzt werden.
4. Der Veranstalter haftet nicht
für die von den teilnehmenden
Unternehmen eingereichten Innovationen. An den
eingereichten Innovationen
stehen dem Veranstalter keine
Rechte zu, er macht sich die
Innovationen nicht zu eigen.
Insbesondere übernimmt der
Veranstalter keine Haftung bei
möglichen Verletzungen von
gewerblichen Schutzrechten
durch die eingereichten oder
prämierten Innovationen. Eine
Prüfung, ob die eingereichten
Teilnehmerbeiträge Rechte
Dritter verletzen, erfolgt nicht.
5. Gerichtsstand ist Fulda. Es
gilt deutsches Recht.
aus schlüchtern
Maße handwerkliches Geschick. Ihre Innovation ermöglicht
in besonderer Weise die Beschäftigung von benachteiligten
Menschen (Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende
etc.). Ihre Innovation fördert die Integration von Mitarbeitern
mit Migrationshintergrund.
Ihre Werbeagentur
Innovationspreis Handwerk
11
Trendmesse
Sonderausgabe move36 anlässlich der Trendmesse
Anlässlich der Trendmesse wird Ende Februar eine
Sonderausgabe des Magazins
move36 erscheinen. Dieses
Magazin wird normalerweise
in einer Auflage von 7.000
Exemplaren über kooperierende Schulen, an die Inhaber
der Move-Card sowie über
die Kooperationspartner
(Firmen, Institutionen, die den
Movecard-Inhabern Vergünstigungen bieten) verteilt.
Die Zielgruppe von move36
deckt sich mit jener, die wir als
Nachwuchs für das Handwerk
ansprechen.
Der Schwerpunkt dieser
Ausgabe wird auf dem Thema
Ausbildung liegen. Speziell zur
Messe wird die Auflage einmalig auf 10.000 Exemplare erhöht
werden. Die Mehrauflage wird
auf der Trendmesse an jene
Jugendliche kostenfrei verteilt,
die die Messe zum Zweck der
Berufsorientierung besuchen
und in einer der zahlreichen
Übungswerkstätten mitmachen
wollen. Die Mehrkosten für die
Zusatzexemplare werden von
der Kreishandwerkerschaft
übernommen.
In der Sonderausgabe zur
Trendmesse wird das Ausbildungsangebot der teilnehmenden Innungen redaktionell dargestellt. Die Texte
hierfür werden durch die Kreishandwerkerschaft geliefert. Es
wird über Ausbildungs- und
Berufsorientierungsangebote
auf der Trendmesse und im
Handwerk berichtet, allerdings
nicht nur – es ist kein reines
Exklusivheft. Wie sonst auch
befasst sich natürlich auch
diese Ausgabe mit anderen zielgruppengerechten
Themen. Das ist ja auch gut
so und sorgt dafür, dass auch
die Sonderausgabe in gewohnter Weise für die Leser
interessant ist.
Unsere Innungsbetriebe
haben die Möglichkeit,
12
durch die Halle 7 begleitet (so
wie im letzten Jahr), sondern
werden mit dem gesamten
Ausbildungsangebot, das sich
auf der Messe präsentiert,
vertraut gemacht.
in dieser Sonderausgabe von
move36 ihre individuelle Werbung für ihr betriebliches
Ausbildungsangebot zu platzieren. Als Kreishandwerkerschaft empfehlen wir, dieses
Angebot zu nutzen. Außerdem möchten wir in diesem
Zusammenhang nochmal
daran erinnern, dass wir auf
der Messe nicht nur eine Halle für die Nachwuchswerbung
der Innungen anbeiten (Halle
7), sondern auch eine Halle
für die Nachwuchsarbeit der
Betriebe vorhalten (Halle 8).
Die von uns eingeladenen
Schulklassen werden durch
unsere Schullotsen nicht nur
Interessant ist in diesem
Zusammenhang auch noch
der Hinweis, dass wir die
Mehrdrucke von move36, die
auf der Trendmesse verteilt
werden, in einem begrenzten
Umfang zusätzlich individualisieren können (z.B. mit dem
Hinweis, dass es sich um eine
Sonderausgabe des Handwerks handelt oder ähnliches
mehr). Wichtig ist auch zu
wissen, dass move36 auch als
Das offizielle
Ausbildungsm
Bauen - Wohne
n - Handwerk
Online-Magazin erscheint.
Hier können die werbenden
Betriebe z.B. Links auf ihre
eigene Website setzen.
Fazit: Die Kreishandwerkerschaft zieht in diesem Jahr
alle Register, um junge Leute
für das Handwerk zu begeistern. Auch die Trendmesse
wird hierfür immer wichtiger.
Machen Sie mit, nutzen Sie
dieses Wahnsinnsangebot,
wenn Sie gute Bewerber für
Ihren Betrieb suchen.
Weitere Infos unter
www.move36.de,
www.kh-fulda.de und
www.trendmesse-fulda.de
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auf einen Blick
# 38
Januar 2015
2,40 Euro
www.move36
.de
Ehrungen
Firma Schad aus Hosenfeld ehrt langjährige Mitarbeiter
„50 Jahre bei ein und
demselben Arbeitgeber – Ein
solches Jubiläum hat Seltenheitswert und wird es in
Zukunft noch weniger geben“,
so die Worte von Christoph
Schad, technischer Geschäftsführer der Firma Rudolf Schad
Maschinenbau in Hosenfeld.
Geehrt für dieses seltene
Jubiläum wurde Hans Josef
Link (64) aus Hosenfeld im
Rahmen einer Weihnachtsfeier,
zu der die Firma eingeladen
hatte. Am 1. April 1964 hatte
Link seine Lehre als Maschinenschlosser bei der Firma
Schad begonnen. Aufgrund
seines umfangreichen Wissens
von l.: Klaus Atzert, Christoph Schad, Josef Link, Hans Dieter Schad, Manfred Neidert (es fehlt: Mechthild Rützel)
und seines großen Erfahrungsihre Erfahrung verzichten müsse, lachend, weil sie nach einem
schatzes hatte er in den letzten Jahrzehnten sich vor allem um
so langen und erfüllten Berufsleben den Ruhestand mehr als
einen langjährigen Stammkunden der Firma Schad gekümmert
verdient hätten.
und ihn persönlich betreut.
Auf der Betriebsfeier wurden noch zwei weitere Mitarbeiter für
ihre langjährige Betriebszugehörigkeit geehrt, Klaus Atzert (55)
Ebenfalls zum Jahresende in den Ruhestand verabschiedet
aus Hosenfeld für 40 Jahre und Manfred Neidert (47) aus Giesel
wurde die kaufmännische Angestellte Mechthild Rützel (64), die
44 Jahre lang bei Schad beschäftigt war. Sie war dort verantwort- für 25 Jahre. Atzert trat am 01. August 1974 als Lehrling zum
Dreher in das Unternehmen ein und ist seitdem als Feinwerklich für die Personalabrechnung sowie für die Telefonzentrale.
mechaniker und Schweißer dort beschäftigt. Neidert begann
Sowohl Christoph Schad als auch sein Bruder Hans Dieter Schad,
am 01. Juli 1989 im Unternehmen als Maschinenschlosser und
kaufmännischer Geschäftsführer des Betriebes, dankten den
arbeitet heute als Feinwerkmechaniker in der Blechschlosserei.
Pensionären für die jahrzehntelange Treue. Man würde sie mit
Als Zeichen des Dankes und der Verbundenheit überreichten die
einem weinenden und einem lachenden Auge ziehen lassen.
beiden Geschäftsführer an alle Jubilare Urkunden und Präsente.
Weinend, weil das Unternehmen zukünftig auf ihr Wissen und
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Wir finanzieren den Mittelstand.
Nutzen Sie das Sparkassen-Finanzkonzept für Firmenkunden.
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13
Ehrungen
DAMIAN WERNER ehrt langjährige Mitarbeiter für ihr andauernd
großes Engagement
145 Jahre bei DAMIAN WERNER – Das ist die Zahl, auf die sich die
acht Mitarbeiter mit ihrer Arbeitskraft bei DAMIAN WERNER einbringen, die während einer Feier im Betrieb ausgezeichnet wurden.
Geehrt wurde für 30 Jahre Betriebszugehörigkeit der Kaufmann
Michael Hüfner aus Schlüchtern, der als Kalkulator im Unternehmen arbeitet. Erhard Will aus Mittelkalbach wurde ebenfalls für
30 Jahre bei DAMIAN WERNER ausgezeichnet. Herr Will leitet das
Lager der Trockenbauabteilung. Volker Haaf aus Sandberg arbeitet seit 25 Jahren bei den Trockenbauern von DAMIAN WERNER.
Rainer Prang aus Herbstein ist seit 20 Jahren bei den Malern. Für
10 Jahre wurden ausgezeichnet Mario Fischer aus Büchenberg
(Parkettleger), Sven Fabeck aus Dipperz (Maler und Lackierer),
Sven Bamberg aus Neuhof (Maler und Lackierer) und Inka-Marina
Heil aus Veitsteinbach (Bürokauffrau).
Christoph Werner, der Geschäftsführer der DAMIAN WERNER
GmbH, einem Familienbetrieb mit einer über 100-jährigen
Geschichte, bedankte sich bei den Mitarbeitern für die Treue zum
Unternehmen. Sie haben mit ihrem Einsatz zum Erfolg des Unter-
Christoph Werner (l.) mit den geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
nehmens beigetragen und im Laufe ihrer Arbeitszeit eine Vielzahl
von Baustellen zur Zufriedenheit der Kunden abgeschlossen. Viele haben bereits in ihrer Lehrzeit bei DAMIAN WERNER begonnen,
andere haben erst andere Stationen in ihrem Lebenslauf. Von den
gesammelten Erfahrungen in allen Bereichen können nun die
neuen Auszubildenden im Unternehmen profitieren.
Michael Weisbeck gewinnt „Gute Form 2014“ Hessen
Schlichte Eleganz und Kombination von Materialien überzeugen die Jury
Mit seinem Schreibtisch in Eiche Altholz und Mineralwerkstoff Einteilung. Dass Michael Weisbeck auch einen Sinn für Details
hat, zeigt die liebevoll gefertigte Schiebelade im obersten Schubhat Michael Weisbeck den Wettbewerb „Die Gute Form – Tischler
kasten.“
gestalten ihr Gesellenstück“ 2014 auf hessischer Landesebene
Der zweite Platz ging an Max Witkop, Ausbildungsbetrieb Adam
gewonnen. Die Siegerehrung fand in diesem Jahr im MathemaInnenausbau, Biebertal, den dritten Platz errang Felix Cromm,
tikum in Gießen statt, die Schirmherrschaft hatte erneut Norbert
Ausbildungsbetrieb Henche Möbelwerkstätte, Löhnberg.
Kartmann, Präsident des Hessischen Landtags, übernommen.
Außerdem wurden noch zwei Belobigungen ausgesprochen.
Zusammen mit dem Zweitplatzierten Max Witkop vertritt MichaLandesinnungsmeister Reinhard Nau würdigte vor allem das Enel Weisbeck, Ausbildungsbetrieb Schreinerei Martin Weisbeck,
gagement der Teilnehmer: „Ich ziehe meinen Hut vor jedem, der
Großenlüder-Bimbach, beim Bundesentscheid im Mai 2015 im
sich freiwillig an so einem Wettbewerb beteiligt und dafür viel
Rahmen der Fachmesse LIGNA in Hannover das Land Hessen.
Zeit, Energie und Nerven investiert. Jeder von Ihnen ist Sieger auf
Die Fachjury setzte sich in diesem Jahr zusammen aus Manfred
Innungsebene und angetreten, um Landessieger zu werden. Sie
Lehmann-Most, ehem. Leiter der Werkakademie Kassel, Lutz
Schell-Peters, jetziger Leiter der Werkakademie Kassel, Johannes
alle haben bewieNiestradt, Redakteur der Fachzeitschrift dds sowie Michael Stoesen, dass Sie nicht
ckel, Werkstattmeister des Mathematikums Gießen.
nur Talent, sondern
In ihrer Begründung für den ersten Platz von Michael Weisbeck
auch Phantasie und
heißt es: „Wie ein Flechtband bildet ein Sandwich aus Eiche
Gestaltungskraft
WEMO-tec Akademie Altholz und Mineralwerkstoff den Korpus des im Grunde wandhaben!“ Nau hob
Schulungen für sicheres Arbeiten
gebundenen Schreibtisches. Eine hohe Funktionalität zeigen
auch die Bedeutung
mit Arbeitsbühnen, Kranen und
die von innen beleuchteten Schubkästen mit ihrer spezifischen
des Wettbewerbs für
Staplern
die Nachwuchsweret:
Intern
bung hervor: Hier
uns im emie.com
ie
S
hen
kad
Besuc emo-tec-a
zeige sich die Vielfalt
.w
www
und die Leistungsfähigkeit des Tischlerhandwerks ebenso
wie das hohe Maß
an Kreativität, das
der Beruf ermögliche. Insgesamt
hatten sich 21 junge
Tischlerinnen und
Michael Weisbeck (r.), Hessensieger „Die Gute Form 2014“ bei der Präsentation seines
Tischler mit ihren
Gesellenstückes im Kundenzentrum der Rhönergie. Links: Masin Idriss (l.), Tischler und MöWEMO-tec GmbH
Gesellenstücken
beldisigner aus Kassel, der für die Auszubildenden der Schreiner-Innung Fulda regelmäßig
Tel.: 0 66 59 / 86-331 • Fax: 06659 / 86-399
beworben.
einen Gestaltungskurs durchführt.
[email protected]
14
Ehrungen
Konstantin Blum (21) ist bundesbester Parkettleger
Beim diesjährigen Bundesleistungswettbewerb des Deutschen
Handwerks konnte Konstantin Blum im Beruf der Parkettleger die
Jury des Zentralverbands Parkett- und Fußbodentechnik (ZVPF)
überzeugen und wurde 1. Bundessieger.
Er brillierte mit Kreativität und technischem Know-how beim erstmals öffentlich ausgetragenen Wettbewerb der Handwerksjugend.
Die Sieger des 63. Leistungswettbewerbs des Deutschen
Handwerks wurden am 29. November 2014 vom Präsident des
Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) Hans Peter
Wollseifer in Mannheim ausgezeichnet. „Qualität und Vielfalt der
Leistungen belegen eindrucksvoll das hohe Niveau der betrieblichen Ausbildung im Handwerk. Diese jungen Menschen sind
Vorbilder“, lobt Wollseifer.
von l.: Hans Peter Wollseifer, Konstantin Blum, Alois Jöst (Vizepräsident der Handwerkskammer Mannheim)
Der 21-Jährige aus Mittelkalbach, der seine Ausbildung bei MW
Parkett-Fußbodentechnik in Zierenberg (Kassel) absolvierte und
seine Gesellenprüfung im Sommer 2014 als hessischer Landessieger abgeschlossen hat, erhielt außerdem auf sein Gesellenstück
den Design-Preis der Jury im Hinblick auf Originalität, Gestaltung
und Design, sowie den Publikumspreis.
Konstantin Blum freut sich über seinen erfolgreichen Abschluss
und die Preisverleihung in Mannheim: „Für mich war dieser
Wettbewerb eine tolle Erfahrung. In 2016 werde ich bei dem
europäischen Wettbewerb in Bozen teilnehmen. Ich bin stolz, die
Familientradition in der 3. Generation fortzusetzen. Das Handwerk
des Parkettlegers ist ein kreativer und abwechslungsreicher Beruf
und macht mir viel Freude.“
Nach dem Abitur an der Richard-Müller-Schule in Fulda entschied
sich Konstantin Blum noch neben seiner Ausbildung für den Trialen Studiengang Handwerksmanagement an der Fachhochschule
des Mittelstands (FHM) in Köln. www.triales-studium.de. „Das Triale
Studium bietet leistungsstarken Jugendlichen mit Abitur in einzigartiger Weise die Möglichkeit, sich auf zukünftige Führungsaufgaben im Handwerk vorzubereiten,“ so der Originalton von Hans
Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen
Handwerks.
Seit dem 01. August 2014 arbeitet der 21-Jährige im elterlichen
Familienbetrieb Fußboden Blum in Kalbach und besucht zurzeit
die Meisterschule in Weiterstadt. Außerdem studiert er gleichzeitig,
wie auch bereits schon während seiner Ausbildung, am Wochenende in Köln für seinen Studienabschluss Bachelor of Arts (BA) im
Handwerksmanagement.
Konstantin Blum, die Nummer 1 bei den Parkettlegern
Werkzeuge
Werkzeugmaschinen
Arbeitsschutz
Schweißtechnik
Betriebseinrichtungen
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• Fanartikel • Tickets • Auswärtsfahrten
www.wemag.de
Tel. (06 61) 94 60-730 · Fax -600 · [email protected]
15
Ehrungen
Müller + Bug ehrt langjährige Mitarbeiter
Im Rahmen der diesjährigen Weihnachtsfeier in der Q-Alm hat
die Firma Müller + Bug vier Mitarbeiter für ihre langjährige Betriebszugehörigkeit geehrt. Wolfgang Büttner, Willibald Kirchner
und Hubert Perleth sind seit 25-Jahren in der Firma als Spengler
und Dachdecker tätig. Für 40jährige Betriebszugehörigkeit wurde
Hugo Breuer geehrt. Geschäftsführer Jürgen Bug bedankte sich
für die langjährige Treue und Einsatzbereitschaft und übergab
die Jubiläumsurkunden, sowie jedem ein Künstlerbild aus der
schönen Rhön.
von l.: Hugo Breuer, Willibald Kirchner, Monika Bug, Jürgen Bug, Wolfang Büttner, Hubert
Perleth
Urkunde, Krone und Geldpreis für das Ausbildungkonzept der R+S-Gruppe
Im Hessischen Landtag in Wiesbaden wurde am Dienstag die
Verleihung des „Nähe ist gut“-Preises feierlich begangen. Die
große Nachhaltigkeitsinitiative „Nähe ist gut“ von Schwälbchen,
Hassia, Rewe und Licher hat diesen Preis ins Leben gerufen,
um Privatpersonen, Gruppen, Organisationen, Initiativen und
Firmen-Engagement zu ehren.
Als Gastgeber eröffnete Norbert Kartmann, Präsident des Hessischen Landtages, die feierliche Ehrung im „Kleinen Saal“. Als
Kooperationspartner begleitete Dr. Marie-Luise Stoll-Steffan von
der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ die Preisverleihung. Als
Schirmherr der Initiative „Nähe ist gut“ konnte in diesem Jahr Volker
Bouffier, Ministerpräsident des Landes Hessen, gewonnen werden.
Die R+S-Gruppe wurde für ihr kreatives Ausbildungskonzept
in der Kategorie „Wir sind Ausbildung in der Region“ mit einem
1.000 € dotierten Preis ausgezeichnet und so für die kreative
Idee, Konzeption und „pfiffige“ Ansprache an junge Menschen
bestätigt. Überzeugt hatte die Jury die charmante und jugendliche Darstellung, die das Team von R+S eingeschickt hatte. In
der Präsentation kommen die beiden Auszubildenden Jana und
Mahsum mittels Sprechblasen zu Wort. Die 19-jährige angehende Bürokauffrau und der 22-jährige zukünftige Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik erzählen
anschaulich, wie sich für sie persönlich der Ausbildungsweg
dargestellt hat. Sie schildern die sechs R+S-Unternehmens- und
Personalsäulen und stellen die unterschiedlichen Ausbildungsberufe und ihre jungen Kollegen vor. Die Auszubildenden
werden in den unterschiedlichen Ausbildungsberufen als
„Powerworker“, „Chaosverwalter“, „Allrounder“ oder „Netzwer-
ker“ bezeichnet und mit ihren Tätigkeiten beschrieben. Erlebnisse aus Veranstaltungen wie beispielsweise ein gemeinsamer
Grillabend oder Schulungen und Weiterbildungsmöglichkeiten werden aufgezeigt und insbesondere betont, dass jeder
Auszubildende einen „Paten“ als persönlichen Ansprechpartner
nutzen kann. Nicht zuletzt unterhalten sich beide über die
vielfältigen Karrierechancen im Unternehmen, denn immerhin
werden durchschnittlich rund 95 Prozent der Auszubildenden
übernommen und können im Unternehmen ihre persönliche
berufliche Zukunft gestalten. Das Ausbildungskonzept ist online unter: www.ichbinerster.net zu finden.
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hessischen Unternehmen Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG
in Bad Vilbel, der Licher Privatbrauerei Jhring-Melchior GmbH in
Lich, der Rewe Markt GmbH/Region Mitte
in Rosbach v. d. Höhe und der SchwälbStahlbau
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2010 wurden bereits 16 Aktionen in den
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16
Nachrichten aus der Region
MEWA ClimaS-Wetterschutzjacken jetzt auch in Kurzversion
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rundum praktisch. Deshalb ist jedes Detail des Multitalents
ClimaS genauestens durchdacht: Der hochschließende Kragen
schützt Hals und Rücken besonders wirksam vor Zugluft. Die
Verschlussleiste leitet Wasser wie eine Regenrinne ab. Und
an kühlen Tagen hält eine einzippbare Fleecejacke zusätzlich
warm. Selbst wenn es hektisch zugeht, stellen die atmungsaktiven Gewebe ein angenehmes Körperklima sicher. Im
Straßenverkehr besonders wichtig: Bei trübem Wetter und in
der dunklen Jahreszeit sorgen modische Reflex-Elemente für
gute Sichtbarkeit. Smartphone, Stifte und Wertsachen sind in
diversen Innentaschen bestens aufgehoben. Die Außentaschen
mit seitlichem Eingriff bieten Platz für alle Utensilien, die schnell
zur Hand sein müssen. So macht nicht zuletzt das intelligente
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17
Nachrichten aus der Region
„Verdämmt und zugeklebt“ –
Bericht in der FZ löste heftige Diskussionen aus!
Wir haben mal die Fakten zusammengestellt. Jeder hat selbst zu entscheiden, welche Schlussfolgerungen er daraus zieht.
Der Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen für die
energetische Gebäudesanierung
Fakten:
Die energetische Gebäudesanierung in Deutschland ist unumstritten und gehört zu den zentralen Stellschrauben zur Umsetzung der Energiewende. Der Gebäudebereich ist in Deutschland
verantwortlich für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und
für etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Die privaten Haushalte sind am Gesamtenergieverbrauch in Deutschland mit etwa
25% beteiligt (Verkehr knapp 30%, Industrie 30%, Gewerbe und
Handel ca. 15%).
Der mit Abstand größte Anteil des Energieverbrauchs von
Gebäuden entfällt auf die Wärmeversorgung (Raumwärme und
Warmwasserbereitung). Bei den privaten Haushalten verteilt sich
der Energiebedarf wie folgt: 66% für die Heizung, 16% für das
Warmwasser, 7% für das Kochen, 5% für Kühl- und Kälteanwendungen, 4% für Information- und Kommunikationstechnologien,
2% für die Beleuchtung sowie weniger als 1% für sonstige Elektrogeräte (Quelle: Umwelt Bundesamt)
Damit sind die Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung im
Wärmebereich so groß wie fast nirgendwo sonst. Das Argument,
dass das größte Einsparpotential dabei im Neubaubereich läge,
zieht nicht. Derzeit werden nach den Erhebungen des statistischen Bundesamtes weniger als 130.000 Gebäude jährlich
in Deutschland neu errichtet. Dem stehen etwa 20 Millionen
Bestandsgebäude gegenüber. Drei Viertel dieser Bestandsgebäude wurden bereits vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1979
erbaut und sind oft gar nicht oder nur sehr unzureichend energetisch saniert. Deshalb sind die Energieeinsparpotenziale gerade
hier enorm. Häuser, die mit heute marktüblichen Techniken
modernisiert werden, können ihren Energiebedarf um bis zu 85%
senken. Damit ist klar: Selbstverständlich müssen Neubauten von
vornherein energieeffizient errichtet werden. Aber ohne dass die
Einsparpotenziale im Gebäudebestand gehoben werden, kann
Deutschland seine Klimaschutzziele nicht erreichen und kann die
Energiewende nicht gelingen.
Lohnen sich Sanierungsmaßnahmen?
Für eine ehrliche Debatte über die Wirtschaftlichkeit energetischer Gebäudesanierungen ist eine differenzierte Kostenbetrachtung unerlässlich. Zu unterscheiden ist nämlich zwischen den
Kosten, die in den kommenden Jahren auch ohne energetische
Sanierungsmaßnahmen auf jeden Fall für Instandhaltung und
Instandsetzung anfallen („Ohnehinkosten“) und den durch die
eigentlichen Energieeinsparmaßnahmen verursachten Mehrkosten (energiebedingte Mehrkosten). Häufig werden beide Kosten
zusammengesehen und führen dann sehr schnell zu dem Ergebnis, dass energetische Sanierungsmaßnahmen meistens unwirtschaftlich sind. Hält man diese Kosten dagegen sauber auseinander und stellt lediglich den energiebedingten Mehrkosten die
langfristigen Einsparungen gegenüber, zeigt sich die Wirtschaftlichkeit der meisten Sanierungsmaßnahmen. Eine Prognosstudie
im Auftrag der KfW kommt sogar zu dem Ergebnis, dass die
durch die energetische Sanierung vermiedenen Energiekosten
18
nicht nur die energiebedingten Mehrkosten, sondern darüber
hinaus sogar auch noch die Hälfte der „Ohnehinkosten“ abdeckt.
Gerade mit Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) lassen sich
Alt- und Neubauten mit einem guten Wärmeschutz zu bezahlbaren Preisen ausstatten. Da die Außendämmung rund 50% des
Einsparpotentials an der Gebäudehülle von Altbauten erschließt,
lässt sich insbesondere hier die Wirtschaftlichkeit der energetischen Sanierungsmaßnahme sehr schnell nachweisen.
Geht von der Wärmedämmung eine Brandgefahr aus?
In Deutschland gibt es pro Jahr etwa 180.000 Brände. Zum
großen Teil entsteht der Brand im Gebäude von Privathaushalten. Häufigste Ursache sind dabei elektrische Geräte, Rauchen,
Unachtsamkeit im Umgang mit Feuer (gerade vor Weihnachten
ein besonderes Thema) sowie Brandstiftung. WDVS aus schwer
entflammbaren Polystyrol waren bisher in keinem Fall brandverursachend und waren überhaupt nur in 0,025% (absolut = 45
Fälle) aller Brandfälle pro Jahr beteiligt. Denn von alleine brennt
Polystyrol nicht. Allerdings gibt es keinen absoluten Brandschutz,
auch Kosten- und Nutzenabwägung spielen eine Rolle. Andernfalls dürften wir auch hölzerne Dachstühle und Holzhäuser, die
immer wieder an Bränden mit Toten und Verletzten beteiligt
sind, nicht mehr zulassen. Das größte Brandrisiko in Deutschland
geht allerdings von der Möblierung und Inneneinrichtung aus.
Deshalb aber nicht brennbare Möbel zu fordern ist genauso
absurd wie zu behaupten, von der Wärmedämmung würde eine
Brandgefahr ausgehen. Und dennoch hat jeder Hausbesitzer die
Möglichkeit, sich für freiwilligen Mehraufwand zu entscheiden
und nicht brennbare Dämmstoffe (z.B. Mineralwolle) einzusetzen.
Bei Zweckbauten wie Kindergärten, Büros, Krankenhäuser etc.
gelten ohnehin besondere Brandschutzanforderungen. Meist
werden hier aus Sicherheitsgründen von vornherein nicht brennbare Dämmstoffe erforderlich.
Fördert Wärmedämmung die Schimmelpilzbildung?
Richtig ist, dass in allen Nutzgebäuden, egal ob gedämmt oder
nicht gedämmt, Feuchtigkeit entsteht, die auf irgendeine Weise
nach draußen gelangen muss. Schimmelpilzbildung hängt eng
mit den Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnissen zusammen. Erst in einer Umgebung, in der konzentriert Feuchtigkeit
auftritt, finden Schimmelpilzsporen gute Bedingungen an
kühlen Oberflächen. Dort schlägt sich der in der Luft enthaltene
Wasserdampf als Tauwasser nieder. Deshalb neigen insbesondere ungedämmte Flächen zur Schimmelbildung, die Wärme
schnell nach außen transportieren. Als solche so genannten
Wärmebrücken wirken z.B. Deckenanschlüsse oder Ecken. Eine
äußere Wärmedämmung verringert die Wärmeverluste nach außen sehr stark und erhöht so die Oberflächentemperaturen der
inneren Wände. Das wiederum reduziert das Risiko der Schimmelpilzbildung erheblich. Für Gebäude mit hocheffizienten
Fenstern besteht nur bei lang anhaltender und hoher relativer
Luftfeuchtigkeit beispielsweise infolge von Bauschäden oder
groben Planungsfehlern die Gefahr einer Schimmelpilzbildung.
Planungsfehler liegen vor, wenn etwa mit der Isolierung der Gebäudehülle nicht zugleich ein durchdachtes Lüftungskonzept
Nachrichten aus der Region
einhergeht. Darüber hinaus können auch Ausführungsfehler bei
der Montage spätere Schimmelbildung begünstigen. Neuralgische Punkte für nicht fachgerechtes Arbeiten sind vor allem
sämtliche Abschlüsse von Anbauten und Bauelementen mit
der Fassade. Wenn hier nicht fachgerecht gearbeitet wird, tritt
später zum Beispiel im Bereich der Balkontür oder des Fensters
ein Schimmelproblem auf.
Bewohner können aber auch selbst viel dazu beitragen, dass
Schimmel erst gar nicht entsteht, indem sie den Feuchtigkeitsgehalt der Innenraumluft regulieren und ausreichend lüften.
Ein Hygrometer, das die Raumluftfeuchte misst, ist dabei hilfreich. Ab 60 Prozent Luftfeuchtigkeit droht Schimmel. In vielen
sanierten Häusern und Wohnungen braucht man sich aber ums
richtige Lüften gar nicht mehr selbst zu kümmern. Dort sorgt
dann eine zentrale Lüftungsanlage dafür, dass die Innenraumluft regelmäßig ausgetauscht und feuchte Luft nach draußen
abtransportiert wird. In allen anderen Fällen empfiehlt sich
tägliches Stoßlüften. Dabei werden zwei gegenüberliegende
Fenster weit geöffnet. Der entstehende Luftzug sorgt für einen
besonders schnellen Austausch der Innenraumluft.
Wie lange halten WDVS?
Jede Fassadenverkleidung unterliegt durch Wind und Wetter
einem natürlichen Substanzverlust. Immobilienbesitzer sollten
deshalb die (WDVS-)Fassaden ihres Gebäudes regelmäßig von einem Fachmann kontrollieren lassen und dabei insbesondere die
Anschlussfugen auf Dichtigkeit überprüfen. Bei der Auswahl der
Renovierungsanstriche ist auf einen geringen
Diffusionswert und Wasseraufnahmewert zu
achten.
Schon seit Mitte der 1970er Jahre werden vom
Fraunhofer Institut für Bauphysik in Holzkirchen in regelmäßigen Abständen Untersuchungen zur Dauerhaftigkeit von WDVS-Fassaden durchgeführt. Das Langzeitverhalten von
WDVS-gedämmten Außenwänden erforschte
auch das Institut für Bauforschung aus Hannover in den 90er Jahren. Die beiden renommierten Institute kamen übereinstimmend zu dem
Ergebnis, dass sich Außenwände mit Wärmedämmverbundsystemen hinsichtlich ihrer
Schadensanfälligkeit auch über einen langen
Zeitraum nicht von herkömmlichen Putzfassaden ohne WDVS unterscheiden. So ist es kein
Wunder, wenn heute Gebäude mit in den 60er
Jahren aufgebrachter Dämmung auch noch
nach mehr als 40 Jahren schadensfrei sind. Die
bei den Untersuchungen festgestellten Schäden an WDVS-Fassaden beruhten in der Regel
auf Planungs- bzw. Ausführungsfehlern und
nicht auf bauphysikalischen System-Problemen. Eher im Gegenteil: Die Schadensanfälligkeit von WDVS-Fassaden liegt nach Angaben
des Fachverbandes Wärmedämmverbundsysteme bei weniger als ein Prozent und fällt
damit sogar besonders niedrig aus. Ein Grund
ist laut Fraunhofer Institut die Entkopplungswirkung der Dämmschicht.
In den Fällen, wo eine gedämmte Oberfläche vielleicht schon
aus den 70er Jahren nicht mehr ganz jugendlich daherkomme
wird in aller Regel die alte dünne Dämmung, die auch nach
über 40 Jahren in der Regel noch tadellos in Ordnung ist,
einfach dicker gemacht. Deshalb stellt sich das Problem der
Entsorgung eines WDVS so gut wie nie.
Fazit:
Das Thema „Energetische Sanierung“ wird in Deutschland sehr
kontrovers und nicht selten auf der Basis einer falschen oder
unzureichenden Faktenlage diskutiert. Bei der Prüfung der
Wirtschaftlichkeit werden nicht selten Erhaltungskosten mit
einbezogen, die auch ohne energetische Sanierung anfallen
würden, wodurch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verfälscht wird. Ganz unberücksichtigt bleiben dabei auch die positiven gesamtwirtschaftlichen Impulse, die von Investitionen
in die energetische Sanierung ausgehen. Das Brandrisiko, das
von WDVS ausgeht, ist vernachlässigbar. In den Medien wird
hier in unzumutbarer Weise mit den Ängsten von Menschen
populistischer Journalismus betrieben. Bei der Bekämpfung
von Schimmelpilzbildung überwiegen die Vorteile der WDVS.
Sie entlassen aber die Bewohner nicht aus der Verantwortung,
regelmäßig selber mal das Fenster zu öffnen und zu lüften. Ein
Entsorgungsproblem entsteht bei WDVS in der Regel nicht, da
man von einer langen Lebensdauer ausgehen kann und weil
ältere dünnere WDVS sich problemlos in neue, dickere WDVS
integrieren lassen. Überdies ist ein Recycling von Dämmplatten möglich.
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Nachrichten aus der Region
Schwarzarbeit wird wieder zunehmen –
Dank politischer Fehlentscheidungen der großen Koalition
Herbert Büttner
Der Linzer Volkswirt Friedrich Schneider, anerkannter
Experte zum Thema Schwarzarbeit, schätzt das Volumen
der Schattenwirtschaft in
Deutschland aktuell auf rund
339 Milliarden Euro, das sind
12 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. In Spitzenzeiten
(2003) lag das Volumen der
Schwarzarbeit in Deutschland
auch schon mal bei rund
370 Milliarden Euro. In den
letzten Jahren ist es kontinuierlich zurückgegangen.
Das im letzten Jahr durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgedeckte Volumen
in Höhe von 780 Millionen
Euro vermittelt dabei aber auf
jeden Fall eher das bekannte
Bild des Tropfens auf den
heißen Stein. Und es zeigt,
dass stärkere Kontrollen
und härtere Sanktionen nur
wenig Erfolg haben, solange
die tatsächlichen Ursachen
bestehen bleiben.
Die wesentlichen Gründe für
das weiterhin hohe Niveau
der Schattenwirtschaft liegen
– wie auch in renommierten
Studien immer wieder hervorgehoben wird – in der hohen
Steuer- und Abgabenbelastung, der Verunsicherung der
Bürger durch die Steuer- und
Sozialgesetzgebung, der
Verkürzung der Arbeitszeiten
und der nach wie vor starken
Regulierung des Arbeitsmarktes. Schwarzarbeit ist
demnach vor allem auch
Folge falsch gesetzter gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Korrekturen an
diesen Punkten würden nicht
nur allgemein das Klima für
wirtschaftliche Dynamik und
die Schaffung von regulären
Arbeitsplätzen verbessern,
sondern auch dazu beitragen,
zumindest einen nicht unwesentlichen Teil der illegalen
wirtschaftlichen Betätigung in
eine legale umzuwandeln.
Der Rückgang der Schattenwirtschaft in den letzten
Jahren ist lediglich der guten
Konjunktur zu verdanken.
Dank einer Reihe aktueller politischer Fehlentscheidungen
der großen Koalition prognostiziert Ökonom Schneider
aus Linz jetzt aber wieder eine
Zunahme der Schwarzarbeit,
schon in 2015 um 5 bis 8
Milliarden Euro. Er sieht in der
Rente mit 63 eine regelrechte
Einladung, sich etwas schwarz
hinzuzuverdienen. Da hätten
demnächst mehrere Hunderttausend gut ausgebildete
Facharbeiter plötzlich den
ganzen Tag frei. Und die würden sich sicherlich nicht den
ganzen Tag mit heimischer
Gartenarbeit beschäftigen.
Auch der Mindestlohn in Höhe
von 8,50 Euro würde viele in
das Reich der Schattenwirtschaft treiben, so die Meinung
Schneiders.
Allgemeine gesetzliche
Mindestlöhne sind kein Mittel
zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Vielmehr erschweren oder verhindern sie für
Jobeinsteiger oder Geringqualifizierte den Einstieg in
Arbeit und sind daher sozial
ungerecht. Sie gefährden
Arbeitsplätze und unterdrücken vor allem die Entstehung
neuer Arbeitsplätze. Allgemeine gesetzliche Mindestlöhne ignorieren Preise und
Bedingungen des Markts und
lassen losgelöst von den wirtschaftlichen Möglichkeiten
die Arbeitskosten steigen. Das
wiederum erzwingt Reaktionen auf die veränderten
Rahmenbedingungen für die
Betriebe und die Arbeitnehmer. Für viele Arbeitnehmer
ist die Schwarzarbeit der Ausweg aus dieser Situation.
Eine weitere politische
Fehlentscheidung bahnt sich
20
beim Handwerkerbonus an.
ZDH und DGB fordern die
Bundesregierung auf, den
Steuerbonus für Handwerkerleistungen nicht anzutasten.
Dieser Bonus hat die Schwarzarbeit nach Berechnungen
von Ökonom Schneider
immerhin um fünf bis sechs
Milliarden Euro eingedämmt.
Jetzt plant die große Koalition,
die Vergünstigung einzuschränken und in Zukunft erst
ab Rechnungen von über 600
Euro pro Jahr und Haushalt
anzuerkennen. Da sich der
größte Teil der Schwarzarbeit
in Privathaushalten aber in
Summen unter 600,- Euro
abspielt, sieht Schneider diese
Pläne nahezu als Aufforderung an die Bürger, wieder
mehr Arbeiten ohne Rechnung in Auftrag zu geben.
Positiv stimulierend für
Schwarzarbeit wirkt auch die
Diffamierung von flexiblen
Beschäftigungsformen. Zeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeit und Minijobs
haben entscheidend zum
kräftigen Beschäftigungsaufbau der letzten Jahre beigetragen. Sie haben vielfach den
Einstieg in Arbeit erleichtert
und neue Beschäftigungsperspektiven gerade auch
für Geringqualifizierte und
Langzeitarbeitslose eröffnet.
Eine Verdrängung flexibler
Beschäftigungsverhältnisse
wird somit ebenfalls zu einem
Anwachsen der Schwarzarbeit
führen.
Fazit: Fakt ist, dass Deutschlands Schattenwirtschaft die
größte Europas ist. Ca. 8 Millionen Menschen arbeiten in
Deutschland (auch) schwarz.
Es baut sich der Eindruck auf,
dass dies politisch gewollt ist
und die Bundesregierung alles
daran setzt, diesen Zustand zu
zementieren.
Nachrichten aus der Region
Fachkräfte für Handwerker
Perspektive pro Handwerk GmbH
Die Perspektive pro Handwerk GmbH unterstützt das heimische
Handwerk in allen personalwirtschaftlichen Fragen. Neben der
klassischen Zeitarbeit gehört zu den zentralen Aufgaben von pro
Handwerk auch die auftragsbezogene Weiterbildung und Qualifizierung von Mitarbeitern sowie deren Weitervermittlung. So
wird beispielsweise zurzeit ein Mitarbeiter von pro Handwerk in
der Schreinerei Jehn in Weyhers auf die externe Gesellenprüfung
im Schreinerhandwerk vorbereitet. Zu einer externen Gesellenprüfung kann zugelassen werden, wer einige Jahre praktische
Berufserfahrung nachweisen kann. Die zweijährige Ausbildung im
Bereich Holz, die dieser junge Mann bereits in Rumänien absolviert
hat, wird ihm dabei anerkannt. Durch die anschließende Übernahme des Mitarbeiters von pro Handwerk durch die Schreinerei
Jehn erhalten damit auch Bewerber eine Chance, die ohne einen
anerkannten Abschluss nur schwer in den regulären Arbeitsmarkt
zu integrieren wären.
Learning by doing – Wer die 1,5fache Zeit der regulären Lehrzeit mit praktischer Tätigkeit
in einem Beruf nachweisen kann, kann zur externen Gesellenprüfung zugelassen werden,
ohne dass er jemals einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hätte.
Perspektive pro Handwerk GmbH, Rabanusstraße 33, 36037 Fulda
Tel. (0661) 9022416, www.perspektive-pro-handwerk.de
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VHU) hat gewählt
FEHR Präsident Christoph Hansen stv. Ausschussvorsitzender
Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU)
verstärkt ihre energiepolitische Interessenvertretung. Der VHU Energieausschuss, unter dem Vorsitzenden Peter Bartholomäus
(Industriepark Kalle Albert), wählte vier stellvertretende Vorsitzende aus den Branchen Eisengießerei (Norbert Gerling), Kunststoffindustrie (Werner Stubenrauch) Gebäudetechnik (Dr. Sven
Herbert) und Elektrohandwerk (Christoph Hansen).
Christoph Hansen ist Präsident des Fachverbandes Elektro- und
Informationstechnik Hessen/Rheinland-Pfalz (FEHR) mit Sitz in
Wiesbaden und Inhaber der Elektro Hansen GmbH & Co. KG in
Koblenz. Als Präsident des FEHR vertritt er alleine in Hessen
1.750 Fachbetriebe der elektro- und informationstechnischen
Handwerke, die in über 24 hessischen Elektroinnungen im FEHR
organisiert sind.
Zum Thema Energieeffizienz
sagt Christoph Hansen: „Energieeffizienz – das ist der „schlafende
Riese“ in Privathaushalten und
Betrieben. Wenn wir ihn wecken
und endlich mehr auf modernen
Techniken in der Energienutzung setzen, können Bürger und
Betriebe ihre Energierechnung
senken. In der VhU werden
wir uns in 2015 verstärkt dafür
einsetzen, dass die Chancen
durch höhere Energieeffizienz, energetische Selbstversorgung und
intelligente Vernetzung von Gebäudetechniken mehr ins Blickfeld
rücken. Die elektro- und informationstechnischen Meisterbetriebe in
Hessen bieten sich als Partner dieser Effizienz-Revolution an!“
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Dipl.-Kfm. Georg Hoffmann
Dipl.-Betriebswirt Sascha Hartmann
Dipl.-Betriebswirtin (BA) Marina Müller
Dipl.-Betriebswirtin Tanja Lohn
Dipl.-Betriebswirt (FH) Carsten Veldung
Tätigkeitsbereiche:
Jahresabschlüsse
Steuererklärungen
Lohnberatung
digitale Finanzund Lohnbuchhaltung
Betriebsprüfung
Rechtsbehelfe
Steuerplanungen
Rechtsformwahl
Umwandlung
Nachfolgeplanung
Stiftungen
Internationales
Steuerrecht
21
Nachrichten aus der Region
Gesunde Unternehmen haben gesunde Mitarbeiter –
Resilienz und ihre Bedeutung für Unternehmen
Eine schwere Krankheit, der Verlust eines Partners oder eines
Kindes, lang anhaltender Stress – viele Menschen werden von
solchen Ereignissen aus der Bahn geworfen. Andere Menschen
scheinen mit Problemen viel besser umgehen zu können. Was
macht diese Menschen unter solchen Umständen so stark? „Resilienz“, antworten Expertinnen und Experten. Gemeint ist damit
die psychische Widerstandsfähigkeit. Doch was hat das mit Ihrem
Unternehmen zu tun, fragen Sie sich jetzt vielleicht.
dies Priorität haben. Doch es gibt auch Problemlagen in einem
Betrieb oder in einzelnen Teams, die trotz guter Arbeitsorganisation und Unternehmensführung besondere Herausforderungen für die Mitarbeitenden und Teams mit sich bringen, zum
Beispiel Veränderungen in den Märkten infolge von Innovationen konkurrierender Unternehmen. Solche Veränderungen
gehen meistens mit Sorgen um den Arbeitsplatz und mit
Zukunftsängsten einher. In der Folge ziehen sich Mitarbeitende
oft in sich zurück, sie sind vor Angst gelähmt oder verlieren
ihre Motivation. Nicht selten ist daraufhin auch ein deutlicher
Produktivitätsverlust zu spüren.
Resilienz, also die Fähigkeit, besonders schwierige Situationen
zu bewältigen, kann man lernen – auch wenn die Grundlagen für die persönliche Widerstandsfähigkeit bereits in frühen
Lebensjahren gelegt werden. Menschen, die mit einem positiven Selbstwert ausgestattet sind, haben es deutlich leichter,
schwierige Phasen in ihrem Leben zu meistern. Aber auch im
Erwachsenenalter lernen wir weiter und können etwas für unsere
Widerstandskräfte tun. Dazu gehören verschiedene Verfahren
der Stressbewältigung einschließlich körperlicher Entspannungstechniken, Coachingangebote, aber auch Qualifizierungen im
Selbstmanagement. Manche Betriebe nutzen solche Angebote,
um gezielt Führungskräften und Mitarbeitenden für Veränderungsprozesse Unterstützung anzubieten. So lernen diese, mit
Veränderungen aktiver umzugehen, nach Ressourcen zu suchen,
das Selbstwertgefühl nicht zu verlieren, die „Ärmel hochzukrempeln“ statt zu resignieren und bei alledem nicht die reale Einschätzung der Situation zu verlieren. Denn: Wer hohen Arbeitsdruck, Fehlschläge oder Niederlagen besser bewältigen kann,
denkt optimistisch, ist flexibel, kreativ und lösungsorientiert und
zur Selbstreflexion in der Lage.
Ilona Vogel,
MPA
Der Begriff Resilienz stammt eigentlich aus der Physik. Er beschreibt dort die Eigenschaft eines Materials, das, wenn es durch
Kräfte verformt wird, anschließend wieder in seine Ursprungsform zurückkehrt. Eigenschaften wie Elastizität, Widerstandskraft oder Belastbarkeit, die der Begriff Resilienz in sich vereint, haben Psychologinnen und Psychologen auf Menschen
übertragen, die die Fähigkeit besitzen, sich trotz schwieriger
Lebensumstände nicht unterkriegen zu lassen sondern sogar
noch daran wachsen. Hier sprechen wir von Resilienz als einer
überdauernden und früh erworbenen Persönlichkeitseigenschaft. Resilienz meint auch die erlernte Fähigkeit eines Menschen sowie von Gruppen, mit besonderen Herausforderungen
zurechtzukommen. Deshalb ist Resilienz im übertragenen Sinn
auch ein gutes Werkzeug, um die Mitarbeitenden individuell und
letztendlich das gesamte Unternehmen zu stärken.
Resilienz fand in den vergangenen Jahren seinen Weg in das
betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Viele kritisieren jedoch: Nicht Mitarbeitende sollten psychisch robuster
gemacht werden. Vielmehr müssten die Ursachen des Drucks
auf die Mitarbeitenden beseitigt werden. Zweifelsohne sollte
22
Besonders wirkungsvoll ist es, den „Hebel“ Resilienz bei Führungskräften anzusetzen. Führungskräfte machen am besten
den ersten Schritt und übertragen positive Resilienzerfahrungen
spürbar auf den Betrieb. Das kann zum Beispiel gelingen, indem
sich das Thema in der Führungs-, Kommunikations- oder Wertschätzungskultur widerspiegelt. Diese Veränderungen können
die Neugierde und den Wunsch bei den Beschäftigten wecken,
sich ebenfalls mit dem Thema zu beschäftigen. Die Abnahme
psychischer Belastungen und psychisch bedingter Ausfallzeiten von Mitarbeitenden bringt deshalb immense Vorteile. Eine
resiliente Unternehmenskultur bindet die Mitarbeitenden nicht
wegen Wasserspendern oder Fitnesskursen an ihren Betrieb, sondern weil sie – am besten präventiv – dafür sorgt, dass möglichst
wenig Reibungsverluste in der Firma entstehen. Dies funktioniert
vor allem auf der sozialen Ebene: Ressourcen gewähren und
Zeiträume für Gespräche zulassen. Eine ausgeprägte Wertschätzungskultur hilft dabei, schlechte Stimmungen zu vermeiden.
Klare Ansagen fördern das Vertrauen und verhindern lähmende
Ungewissheiten. Probleme können jederzeit angesprochen werden und es wird nach gemeinsamen Lösungen gesucht.
Ilona Vogel, MPA, Spezialisten für Soziale Kompetenzen und
Burnout-Beraterin, Trainerin, Coach und Supervisorin (DGSV-zertifiziert), www.ilona-vogel.de
Nachrichten aus der Region
Nachruf
Die Nachricht vom Tode unseres langjährigen Obermeisters,
stellvertretenden Kreishandwerksmeisters und Ehrenmeisters
Julius Köhler
Bäckermeister
hat uns tief bewegt. Über viele Jahre war der Verstorbene ehrenamtlich in der
Handwerksorganisation tätig. Von 1976 bis 1993 als stellvertretender Kreishandwerksmeister
und Vorstandsmitglied der Kreishandwerkerschaft Fulda sowie von 1978 bis 1993
als Obermeister, stellvertretender Obermeister und Lehrlingswart der Bäcker-Innung Fulda
setzte er seine Persönlichkeit und seine reichhaltige berufliche Erfahrung zum Wohle
seines geliebten Handwerks ein.
Die Entwicklung des gesamten Fuldaer Handwerks hat er in diesen Jahren maßgeblich mitgestaltet. Seine Aufgabenwahrnehmung war durch hohes Verantwortungsbewusstsein geprägt.
In großer Dankbarkeit und Wertschätzung werden wir uns stets ehrenvoll an ihn erinnern.
Kreishandwerkerschaft Fulda
Bäcker-Innung Fulda
Dipl.-Ing. Claus Gerhardt
Kreishandwerksmeister
Joachim Michel
Obermeister
Manfred Schüler
Geschäftsführer
Zwei starke Partner für ihre Meisterausbildung:
Zuständig
für die Meisterausbildung
Meistervorbereitungslehrgang
Teil III
Betriebswirtschaft und Recht
Meistervorbereitungslehrgang
Fliesenleger Teil 1 und 2
Fachkauffrau/mann
für Handwerkswirtschaft
Berufsbegleitender Kurs:
Fachkauffrau/mann
für Handwerkswirtschaft
UnterrichtszeitenAbendkurs:
donnerstags
bis samstags
Beginn:
in gestartet,
Kürze
bereits
Einstieg noch möglich.
Der nächste Vollzeitkurs findet statt:
Meistervorbereitungslehrgang
Teil 3
Der nächste Vollzeitkurs findet statt:
30. Juli bis 5. September 2015
für alle
31.Gewerke
Juli bis 6. September 2014
Vollzeitkurs:
Alle Lehrgänge
sind förderfähig durch Meister-Bafög.
AlleFrühjahr
Lehrgänge
sind
förderfähig
durch2014
Meister-Bafög.
2014
oder
Sommerferien
Anmeldung
und weitere
Informationen über die
Berufsbegleitender
Kurs:
Anmeldung
und weitere
Informationen über die
Kreishandwerkerschaft
Fulda
Unterrichtszeiten
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Weidenbörner
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61) 90 22 40, Herr Weidenbörner
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Ansprechpartner: Herr Weidenbörner
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– Teil I + II (TZ)Teil 2 (TZ)
Meistervorbereitungslehrgang
4. 5. 2015 undim
19.Elektro-Handwerk
10. 2015
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10.2014
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Meistervorbereitungslehrgang im Elektro-Handwerk – Teil I (TZ)
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Start 4. 5. 2015 / 19. 10. 2015
Meistervorbereitungslehrgang
Meistervorbereitungslehrgang im Elektro-Handwerk – Teil II (TZ)
Kfz-Technikermeister
2 (VZ)
27. 1. 2015 Teil
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– Teil
I (TZ)
Start 6. 1. 2015 / 5. 1. 2016
Meistervorbereitungslehrgang
im
Friseur-Handwerk
– Teil I + II (TZ)
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3.
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3.
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im Friseur-Handwerk
Teil 1+2 (TZ)
Teil I und
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2014den Kursen und
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2015
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23
Recht & Steuern
Mindestlohn: Besonderheiten der Berechnung, Haftung und Sanktionen
Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe
von 8,50 Euro pro Stunde, und zwar grundsätzlich für alle Branchen. Es gibt Ausnahmen, für die es wiederum unterschiedliche
Übergangsfristen gibt, die sich teilweise bis Ende 2017 hinziehen können. Betroffen sind insbesondere jene Branchen, für die
ein Tarifvertrag mit Entgelt unterhalb des Mindestlohns gilt wie
z.B. für das Friseurhandwerk oder die Gebäudereiniger.
Berechnungsgrundlage
Mit dem Mindestlohn ist der steuerpflichtige Bruttolohn pro Stunde
gemeint. Er kann auf zwei Arten ermittelt werden: Unmittelbar
durch Festlegung eines Stundenlohns im Arbeitsvertrag oder mittelbar durch Umrechnung eines Monatsgehalts. Bei einer 40 Stundenwoche wird dabei angenommen, dass die monatliche Arbeitszeit
durchschnittlich 174 Stunden beträgt. Nach jetzigem Erkenntnisstand dürfen nicht in die Berechnung des Mindestlohns einfließen:
• Zahlungen für ein auf Verlangen geleistetes Mehr an Arbeit
oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen, wie
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Schichtarbeit
oder Überstundenzuschläge, solange diese Bedingungen
nicht die „Normalleistung“ des Arbeitnehmers darstellen.
• Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn es in größeren Abständen,
beispielsweise jährlich, gezahlt wird. Aber: Werden diese Zahlungen anteilig mit dem für den Mindestlohn maßgeblichen
Fälligkeitsdatum tatsächlich und unwiderruflich ausbezahlt,
sollen sie als Bestandteil des Mindestlohn gewertet werden.
Wegegeld, wenn es als Aufwandsentschädigung gezahlt
• wird. Aber: Etwas anderes kann sich ergeben, wenn das Wegegeld als Entgeltbestandteil (für die zur Zurücklegung des
Weges erforderliche Zeit) geleistet wird.
Trinkgelder, weil auf sie kein Anspruch besteht und sie sich
• auch nicht im Voraus kalkulieren lassen.
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Beispiel:
Ein Helfer wird seit Jahren für 7,50 Euro brutto pro Stunde beschäftigt. Er traut sich nicht, bei seinem Arbeitgeber den neuen
Mindestlohn einzufordern. Die Beiträge werden unverändert aus
dem Bruttolohn (174 Stunden x 7,50 Euro) = 1.305 Euro berechnet.
Spätestens bei der Rentenversicherungsprüfung (alle vier Jahre)
wird der nun geltende Mindestlohn von 8,50 Euro für die Beitragsberechnung mit Rückwirkung zugrunde gelegt werden.
Tatsächlicher Bruttolohn
1.305 Euro
Mindestlohn (174 x 8,50)
1.479 Euro
Differenz pro Monat
174 Euro
174 Euro x 48 Monate (max.)
8.352 Euro
Nachzahlung (20% AG- + 20% AN-Anteil) 3.340 Euro
für den Arbeitgeber!
Beispiel Minijob
Ein geringfügig beschäftigter Mitarbeiter wird mit einem Bruttostundenlohn von 7,50 Euro auf der Basis von 60 Stunden pro
Monat beschäftigt. Die Beiträge werden aus dem Bruttolohn von
(60 Stunden x 7,50) = 450 Euro berechnet. Ausgehen von 60 Monatsstunden berechnet der Rentenversicherungsprüfer wie folgt:
Tatsächlicher Bruttolohn
450 Euro
Mindestlohn (60 x 8,50)
510 Euro
Differenz pro Monat
60 Euro
Der Mitarbeiter wird rückwirkend sozialversicherungspflichtig.
Je nach Lohnsteuerklasse kommen Nachzahlungen von 4.000
Euro pro Mitarbeiter zustande.
Stundennachweis bei Minijobbern
Es ist davon auszugehen, dass zukünftig im Rahmen von Sozialversicherungsprüfungen insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns im Bereich der Mini-Jobs verstärkt geprüft wird. Kritisch
dürfte hier in vielen Fällen die Fehleinschätzung der tatsächlichen
Arbeitszeit sein. Denn auch der Minijobber hat z. B. Anspruch auf
anteiligen (bezahlten) Urlaub und Gleichbehandlung mit Vollzeitarbeitnehmern z. B. bei Sonderzahlungen. Seit dem 1. Januar
2015 muss der Arbeitgeber bei Minijobbern die tägliche Arbeitszeit aufzeichnen. Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer
der Arbeitszeit dokumentieren und muss dies bis spätestens
zum Ablauf des siebten Kalendertages, der auf den Tag der Arbeitsleistung folgt, erledigt haben. Die Aufzeichnungen müssen
mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Haftungsfalle für alle Unternehmer ab 01.01.2015
Unternehmen sind mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes vom 1. Januar einer weiteren scharfen Haftung ausgesetzt: Sie sind auch dafür verantwortlich, dass die von ihnen
eingesetzten Subunternehmer/ Dienstleister ihren Mitarbeitern
den einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro
Stunde zahlen - und können dafür haftbar gemacht werden.
Alle von dem Unternehmen eingesetzten Subunternehmer/
Dienstleister sollten aufgefordert werden, eine Freistellungsvereinbarung für den Unternehmer zu unterzeichnen. Damit
sichert der Subunternehmer/Dienstleister die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des
Mindestlohngesetztes schriftlich zu. Darüber hinaus stellt der
Subunternehmer/Dienstleister den Unternehmer für jeden Fall
eines Gesetzesverstoßes im Innverhältnis von Ersatzansprüchen
Dritter rechtsverbindlich frei.
Recht & Steuern
Volle Haftung für Nachbarschaftshilfe
Das macht eine Entscheidung
des Oberlandesgerichts (OLG)
Koblenz deutlich. Einem erfahrenen Elektriker wurde vorgeworfen, für schwere Verletzungen eines anderen Handwerkers
verantwortlich zu sein. Durch
eine Arbeit, die der Elektriker in
seiner Freizeit aus Gefälligkeit für
eine Nachbarin erledigt hatte.
Der Fall: Die Nachbarin hatte
den Handwerker gebeten, eine
Außenbeleuchtung zu installieren. Dabei unterlief dem Elektriker ein Fehler: Das Gehäuse
der Lampe stand unter Strom.
Das fiel ihm auch bei seinen
Messungen nach der Montage
nicht auf. Als kurze Zeit später
ein anderer Handwerker bei
Fassadenarbeiten die Lampe berührte, erlitt er einen schweren
Stromschlag und dadurch einen
Hirnschaden. Die Folge: Der Fassadenarbeiter ist seitdem zu 100
Prozent behindert und regelmäßig pflegebedürftig. Daraufhin
forderte der Geschädigte unter
anderem vom Elektriker 600 000
Euro Schmerzensgeld und eine
lebenslange monatliche Rente.
Ob der Geschädigte letztlich
wirklich so viel Geld zugesprochen bekommt, ließ das OLG
in seinem Urteil offen. Zur Ermittlung des genauen Betrags
überwies es den Fall zurück an
das Landgericht.
Doch eines machten die
Richter deutlich: Aufgrund
der erheblichen Gefahr einer
unter Strom stehenden Lampe
dürfe der Elektriker nicht von
einem stillschweigenden Haftungsverzicht ausgehen. Dass
er die Arbeit unentgeltlich
erledigte, spiele dabei keine
Rolle. Vielmehr hätte er erkennen können, dass ihn seine
Nachbarin gerade aus Sicherheitsgründen wegen seiner
Berufserfahrung um Hilfe gebeten hatte. Weitere Gründe,
warum ein stillschweigender
Haftungsverzicht nicht infrage
komme: Es ging um eine
gefahrenträchtige Arbeit, und
der Elektriker war für diesen
Fall haftpflichtversichert.
OLG Koblenz, Urteil vom
02. April 2014, Az. 5 U 311/12
Vertrauen in die Belege – Für was haftet der Steuerberater?
Ein Steuerberater kann grundsätzlich auf die Richtigkeit und
Vollständigkeit der ihm gegebenen Auskünfte und Belege vertrauen. Er ist nicht verpflichtet, nach eventuellen Unterschlagungen
von Angestellten des Mandanten zu suchen. Im vorliegenden Fall
hatte die angestellte Kassiererin des Mandanten in einem Zeitraum
von fünf Jahren 170.000 Euro unterschlagen. Unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens verlangte der Mandant
Schadensersatz vom Steuerberater. Er hätte das Barkassenkonto
überprüfen müssen, welches einen offenbaren Hinweis auf Unregelmäßigkeiten beinhaltet hätte. Die Klage des Mandanten hatte
allerdings in keiner Instanz Erfolg.
entsprechender Dokumentationspflichten. Bei der einfachen
Plausibilitätsprüfung sind bis zu 64 Prüfungsmaßnahmen vorgesehen. Beispielsweise sind die Methoden festzustellen, nach denen
die Inventur durchgeführt wurde. Selbstverständlich werden nur
die Prüfungsmaßnahmen durchgeführt, die von Interesse sind.
Die Plausibilitätsprüfung mit umfassenden Prüfungshandlungen
kommt in Art und Umfang einer handelsrechtlichen Pflichtprüfung
gleich.
Hat der Steuerberater nämlich nur den Jahresabschluss (ohne
Beurteilung) zu erstellen, braucht er die Ordnungsmäßigkeit der
Plausibilität der vorgelegten Unterlagen nicht zu beurteilen. Der
Auftrag erstreckt sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion interner Kontrollen sowie der Ordnungsgemäßheit der Buchführung.
Entscheidend für die Auftragsabgrenzung und damit für die
Qualität des zu erstellenden Jahresabschlusses sind mangels einer
gesetzlichen Konkretisierung ausschließlich Art und Umfang der
Beauftragung durch den Mandanten auf der Grundlage eindeutiger, jederzeit nachprüfbarer und schriftlicher Vereinbarungen.
In die Auftragsbestätigung sollte aufgenommen werden, unter
welchen Voraussetzungen die notwendige Bescheinigung bei
Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilungen
erteilt wird.
Allerdings kann mit dem Steuerberater vereinbart werden, eine
sogenannte Plausibilitätsprüfung durchzuführen, weil dies z.B. die
Bank verlangt. Die Prüfung der Plausibilität erfordert die Analyse
der erteilten Auskünfte und der vorgelegten Unterlagen durch den
Steuerberater auf deren Schlüssigkeit. Je nach Intensität wird zwischen Plausibilitätsprüfung ohne und mit umfassenden Prüfungshandlungen unterschieden. Die bestehenden Haftungsrisiken
zwingen Steuerberater hier zu besonderer Sorgfalt und Erfüllung
Dies soll dem Steuerberater mit einer gewissen Sicherheit die
Feststellung ermöglichen, dass ihm keine Umstände bekannt geworden sind, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten
Unterlagen sprechen. Weitergehende Beurteilungen sind nur erforderlich, wenn dem Steuerberater Hinweise auf die Fehlerhaftigkeit vorliegen. Eine Pflicht zur Hinterfragung des hohen Bestandes
auf dem Barkassenkonto im vorliegenden Fall hätte sich auch aus
der Vereinbarung einer Plausibilitätsprüfung nicht ergeben.
Auch zukünftig keine bessere Gesamtbewertung im Arbeitszeugnis
Die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ in Arbeitszeugnissen beschreibt weiterhin eine durchschnittliche Leistung. Das
hat der 9. Senat in Erfurt entschieden. Wolle ein Mitarbeiter eine
bessere Bewertung, müsse er genaue Gründe dafür darlegen,
Das gelte auch, wenn in einer Branche gute und sehr gute Beurteilungen gang und gäbe seien.
Geklagt hatte eine Empfangsmitarbeiterin einer Zahnarztpraxis.
Ihr Chef hatte ihr im Arbeitszeugnis bescheinigt, sie habe ihre
Aufgaben „zu unserer vollen Zufriedenheit“ erledigt. Die Frau sah
sich dadurch benachteiligt und forderte eine Änderung in „stets
zu unserer vollen Zufriedenheit“. In der Zeugnissprache macht
dies den Unterschied zwischen der Note 3 und 2 aus.
In den Vorinstanzen hatte sie mit ihrem Anliegen Erfolg. Doch
die obersten deutschen Arbeitsrichter blieben bei der strengeren
Linie. Damit liegt bei Streitfällen weiterhin das höhere Risiko bei
den Beschäftigten. Sie müssen im Zweifelsfall die genauen Gründe für eine bessere Beurteilung darlegen, wenn sie eine gute
oder sehr gute Gesamtbewertung erkämpfen wollen.
25
Recht & Steuern
Am 01. Januar 2015 ist das neue Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (Was für ein Unwort) in Kraft getreten
Betriebsprüfungen
Die Prüfungen bei den Arbeitgebern werden erheblich ausgeweitet. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung prüfen
zukünftig die Künstlersozialabgabe zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Prüfung der Künstlersozialabgabe erfolgt dabei nach folgenden Kriterien:
• Arbeitgeber, die schon mal in der Vergangenheit künstlersozialabgabepflichtig waren, werden mindestens alle vier
Jahre geprüft.
• Arbeitgeber mit mehr als 19 Beschäftigten werden ebenfalls
mindestens alle vier Jahre geprüft.
• Bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten, die bisher noch nicht künstlersozialabgabepflichtig waren (hierzu
dürfte die Mehrheit der Handwerksbetriebe zählen), wird
ein jährliches Prüfkontingent festgelegt. Dieses Prüfkontingent beträgt 40%, so dass- statistisch betrachtet – jeder
Betrieb alle 10 Jahre überprüft werden könnte.
• Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten, die nicht
Teil des Prüfkontingents sind, werden von den Trägern der
Rentenversicherung im Rahmen der Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags zur Künstlersozialabgabepflicht
beraten. Anschließend bestätigen die Arbeitgeber schriftlich, dass relevante Sachverhalte der Künstlersozialkasse
gemeldet werden. Soweit die schriftliche Bestätigung
des Arbeitgebers unterbleibt, erfolgt eine unverzügliche
Prüfung.
• Die jeweilige Prüfung der Arbeitgeber umfasst immer alle
Haupt- und Unterbetriebe.
Zusätzlich zum Prüfrecht für die Träger der Rentenversicherung erhält die Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht
bei den Arbeitgebern zur Durchführung von branchenspezifischen Schwerpunktprüfungen und anlassbezogenen
Prüfungen.
Bußgelder
Zum 01.01.2015 erfolgt eine Anpassung des Bußgeldrahmens.
Für Verstöße gegen die Melde-, Auskunfts- oder Vorlagepflicht
sowie für Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht beträgt der
Bußgeldrahmen nunmehr einheitlich 50.000 Euro.
Wann entsteht die Abgabepflicht für den Handwerksbetrieb?
Hierzu hat der ZDH ein Merkblatt herausgegeben, das dort
angefordert werden kann. Alle Informationen hierzu gibt es
auch auf der Internetseite der Künstlersozialkasse (www.kuenstlersozialkasse.de). In der Regel entsteht die Abgabepflicht
in Handwerksbetrieben bei Aufträgen im Bereich Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit. Das kann die Erstellung einer
neuen Internetseite, die Konzipierung einer Werbebroschüre
oder die Gestaltung eines neuen Firmenlogos oder einer neuen
Anzeige sein. Aber auch die Beauftragung einer Musikband
oder eines Alleinunterhalters auf einem Firmenfest kann zu
einer Abgabepflicht führen.
Die Abgabe ist nur für selbständig tätige Künstler/Publizisten
zu entrichten.
Die beauftragten Künstler/Publizisten müssen weder gewerblich tätig sein noch müssen sie selber in der Künstlersozialversi-
26
cherung versichert sein. Selbständig im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes können demnach z.B. auch Studenten,
Rentner, Schüler oder Hausfrauen sein, die „nebenher“ künstlerisch/publizistisch gegen Entgelt tätig werden. Beispiele:
Ein selbständiger Grafiker entwirft ein neues Firmenlogo. Ein
selbständiger (Portrait-)Fotograf macht Aufnahmen von Werkstücken für eine Broschüre. Ein Student gestaltet (nebenher) die
Internetseite für Ihr Unternehmen. Eine Rentner-Band tritt bei
einem Firmenfest auf.
Nicht abgabepflichtig sind:
• Zahlungen an juristische Personen (GmbH, AG)
• Zahlungen an KGs und OHGs
• Zahlungen an eine GmbH & Co. KG
Die Abgabepflicht entfällt auch, wenn kein Entgelt gezahlt wird, weil
z.B. ein Freund die Internetseite als Freundschaftsdienst erstellt.
Die Bemessungsgrundlage für die Abgabe
Nicht die gesamte Auftragssumme für die künstlerische/publizistische Leistung fällt unter die Abgabepflicht, in der Regel aber mehr
als das reine Leistungshonorar. Umsatzsteuer, Bewirtungs- oder
Reisekosten oder auch reine Druckkosten zählen nicht zur Bemessungsgrundlage. Werden sie allerdings nicht explizit in der Rechnung ausgewiesen, werden sie gegebenenfalls von der Künstlersozialkasse zur Bemessungsgrundlage hinzugezählt.
Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro
Die Künstlersozialabgabe ist ab 2015 nur zu entrichten, wenn
die Aufträge im Kalenderjahr einen Gesamtumfang von mehr
als 450 Euro (Bagatellgrenze) haben. Für die so genannten typischen Verwerter, also die abgabepflichtigen Unternehmen nach
§ 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG (Verlage, Theater, Rundfunk, Fernsehen
etc.), gilt die Geringfügigkeitsgrenze nicht. Für die Jahre vor
2015 gilt die Bagatellgrenze noch nicht. Für die Meldung der
Abgabe 2014, die bis 31. März 2015 abzugeben ist, kann die Bagatellgrenze also noch nicht in Anspruch genommen werden.
Meldepflicht
Die abgabepflichtigen Unternehmen müssen von sich aus bis zum
31. März des Folgejahres einen ausgefüllten Meldebogen über die
Höhe der abgabepflichtigen Entgelte des Vorjahres an die Künstlersozialkasse senden. Den Meldebogen gibt es auf der Internetseite der Künstlersozialkasse (www.kuenstlersozialkasse.de).
Aufzeichnungspflicht
Abgabepflichtige Unternehmen müssen Aufzeichnungen über
die an selbständige Künster und Publizisten gezahlten Entgelte
führen. Aus den Unterlagen muss das Zustandekommen der
Meldung an die Künstlersozialkasse hervorgehen.
Wie in anderen Bereichen der Sozialversicherung gilt auch für
die Künstlersozialabgabe eine Verjährungsfrist von vier Jahren
(bei vorsätzlich zurückbehaltenen Beiträgen 30 Jahre). Da die
Abgabe aber erst zum 31. März des Folgejahres fällig wird,
verlängert sich die effektive Frist auf fünf Jahre. Entsprechend
müssen auch die Aufzeichnungen über abgabepflichtige Entgelte fünf Jahre aufbewahrt werden
Recht & Steuern
Arztbesuch während der Arbeitszeit – Entgeltfortzahlung oder nicht?
Krankheit ist nicht kalkulierbar. In akuten Fällen muss der Arbeitnehmer seine Arbeit unmittelbar niederlegen und einen Arzt
aufsuchen. Anders liegt dies bei Routineuntersuchungen, die planbar und zeitlich abgestimmt werden können. Im Arbeitsrecht gilt
der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Bekanntermaßen gibt es
hiervon Ausnahmen und es stellt sich die Frage, in welchen Fällen
der Arbeitgeber auch für einen Arztbesuch des Arbeitnehmers die
Arbeitsvergütung weiter bezahlen muss.
Der Gesetzgeber hat sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch wie
auch im Entgeltfortzahlungsgesetz zwei maßgebliche Regelungen getroffen. Gemäß § 3 Absatz 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz
(EntgFG) gilt: „Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit
infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass
ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (…) bis zur Dauer von sechs Wochen“. Und
der § 616 S. 1 BGB bestimmt Folgendes: „Der zur Dienstleistung
Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch
verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“ Beim EntgFG geht es
also um Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, bei § 616 BGB geht
es um eine „bloße“ Arbeitsverhinderung. Die Unterscheidung ist in
der Praxis in der Regel recht einfach zu treffen: Der Arbeitnehmer
meldet sich krank oder nicht. Immer geht es jedoch in Fällen dieser
Art um ein lediglich kurzzeitiges Fernbleiben von der Arbeit.
Erfolgt der Arztbesuch während der Arbeitszeit aufgrund einer
durch den Arbeitnehmer mitgeteilten krankheitsbedingten
Arbeitsunfähigkeit, behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf
seine Vergütung nach dem EntgFG. Meistens schließt sich ohne-
hin nachfolgend ein längerer Krankheitszeitraum an. Meldet sich
ein Arbeitnehmer allerdings für einen Arztbesuch während der
Arbeitszeit nicht krank, ist eine differente Sichtweise angezeigt.
Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat in diesem Fall der
Arbeitnehmer nur dann, wenn im rechtlichen Sinne des § 616 BGB
eine „kurzfristige Verhinderung ohne Verschulden“ vorliegt. Hiervon ist zunächst auszugehen, wenn eine „Dringlichkeit“ gegeben
ist, z. B. bei einer akuten Schmerzbehandlung. Entgeltfortzahlung
ist ebenfalls zu leisten, wenn ein Arztbesuch zu einer festgelegten
Zeit „medizinisch unvermeidbar“ ist. Liegt keine Dringlichkeit vor,
muss der Arbeitnehmer versuchen, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren. Nur wenn das durch den behandelnden
Arzt nicht möglich ist, behält der Arbeitnehmer auch hier seinen
Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
In der Unterscheidung zwischen § 3 Lohnfortzahlungsgesetz
und § 616 BGB geht es für Arztbesuche während der Arbeitszeit
im ersten Fall um eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, im
zweiten Fall um eine kurzfristige Verhinderung an der Erbringung
der Arbeitsleistung ohne Krankmeldung. Beide Paragraphen
dienen zur Begründung der Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung. In formeller Hinsicht gibt es jedoch einen wichtigen
Unterschied. Während die Bestimmung des Lohnfortzahlungsgesetzes unabdingbar ist, kann die Vergütungspflicht für kurzzeitige
Verhinderungen gemäß § 616 BGB arbeitsvertraglich ausgeschlossen werden. In den allermeisten Arbeitsverträgen fehlt jedoch eine
solche Ausschlussklausel. Jeder Arbeitgeber mag selbst entscheiden, ob eine derartige Klausel für seinen Betrieb sinnvoll ist. Ein
entsprechender Ausschluss würde im Übrigen nicht lediglich
Arztbesuche betreffen, sondern auch andere kurzfristige Verhinderungen wie Hochzeit, Sterbefall, besonderes Jubiläum etc.
Einbetten von Videos stellt keine Urheberrechtsverletzung dar
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil
vom 21. Oktober entschieden, dass das Einbetten auf anderen
Internetseiten öffentlich zugänglicher geschützter Inhalte in die
eigene Website mittels des sogenannten Framing keinen Urheberrechtsverstoß darstellt (Az. C-348/13). Unter Framing versteht
man das Einbinden von Multimediainhalten in eine Webseite,
indem diese durch einen elektronischen Verweis vom Ursprungsort abgerufen und in einem Rahmen (Frame) auf der eigenen
Seite wiedergegeben werden. Bekanntestes Beispiel dafür sind
Youtube-Videos. Die Inhalte können direkt angesehen werden.
Der eigentliche Inhalt stammt aber weiterhin von jener Webseite, auf der die Inhalte hochgeladen wurden, also z.B. YouTube.
Dem EuGH zufolge ist das Einbinden von Inhalten legal, wenn
dadurch kein neues Publikum erschlossen und keine neue Technik
verwendet wird. Diese Voraussetzungen sind beim Einbetten
öffentlich zugänglicher Youtube-Videos erfüllt. Ein neues Publikum
werde dadurch nicht erreicht, weil laut EuGH davon ausgegangen
werden könne, “dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht habe.”
Die EuGH-Entscheidung gilt im übrigen nicht nur für YouTube-Videos, sondern für alle mittels Framing eingebundenen urheberrechtlich geschützten Inhalte, die einmal im Netz öffentlich
zugänglich gemacht worden sind – egal ob sie mit oder ohne
Zustimmung des Urhebers im Netz veröffentlicht wurden. Das
könnte zur Folge haben, dass in Zukunft auch die Fotos kommerzieller Anbieter ohne den Erwerb einer Lizenz im Wege des
Framing genutzt werden dürfen.
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27
Ausbildung
Schreinerhandwerk und Abitur – wie passt das zusammen?
Von Till Wettig (Klasse 10F1, Winfriedschule)
Mit dieser Frage begann Herr Norbert Jehn, Tischlermeister
und Geschäftsführer der Firma Jehn Schreinerei GmbH & Co. KG
(Ebersburg –Weyhers), seinen Vortrag zur Berufsorientierung
der Jahrgangsstufe 10 in der Winfriedschule. Tatsächlich hatten
sich einige von uns mit Blick auf die Veranstaltung gefragt, wozu
Abiturienten über Handwerksberufe informiert werden sollten.
Herr Jehn verwies zur Beantwortung dieser Frage auf den Wandel
seines Berufes: Als er 1964 als Schreinerlehrling in die Fußstapfen
seines Vater getreten sei, habe er sich für den eingeschlagenen
Berufsweg gegenüber seinen Altersgenossen ein wenig geschämt, da das Schreinerhandwerk damals als nicht zukunftssicher gegolten habe. Der wesentliche Grund dafür sei die aufkommende Konkurrenz der industriellen Fertigung, besonders im
Möbelbau, gewesen.
Obwohl dieses Konkurrenzverhältnis zwischen Handwerk und
Industrie bis heute fortbestehe, habe sich das holzverarbeitende
Handwerk mit einer Qualitäts- statt Preisoffensive eine gesicherte
Nischenexistenz geschaffen. Mithilfe moderner CNC-Maschinen,
die auch komplex geformte Werkstücke mit hoher Präzision
fertigen können, sei man in der Lage, auf individuelle Kundenwünsche einzugehen und sich dadurch von der industriellen
Massenfertigung abzuheben. Auch seine Firma habe sich vielfach
spezialisiert. So fertige keine andere Schreinerei in Hessen Brandschutztüren aus Holz in derart vielfältigen Maßen. Auch die Tür
unserer Gymnastikhalle, in der die Veranstaltung stattfand, sei
Handwerkskunst aus Jehns Produktion.
Infolge dieser Branchenentwicklung hätten sich neue Aufgabenprofile ergeben. Neben handwerklichem Geschick müsse man
heute als Schreiner in der Lage sein, die modernen CNC-Ma-
Auszubildende und Firmenchef: Voller Einsatz in Sachen Berufsorientierung in der
Winfriedschule
schinen zu bedienen sowie anspruchsvolle Projektplanungen
durchzuführen. Dies bedinge eine solide schulische Grundbildung. Außerdem spreche das Handwerk durch diese technischen
Anforderungen immer mehr Jugendliche an. Schließlich wachse
unsere Generation mit Computern auf und könne sich daher
schnell in die Bediensoftware der Maschinen einarbeiten.
Mit Ida Sichau stellte sich uns dann auch eine junge Handwerkerin vor. Die Auszubildende habe vor einem Jahr ein Schnupperpraktikum bei der Firma Jehn absolviert und werde aufgrund
der beiderseitigen positiven Erfahrungen nun als Technische
Produktdesignerin (Fachrichtung Produktionsgestaltung und
-konstruktion) ausgebildet. Nach der dreieinhalbjährigen Ausbildung könne sie sich vielfältig fort- und weiterbilden, zum Beispiel
durch eine Meisterschulung oder Studien für Maschinenbau,
Architektur, Design und Ingenieurswesen.
So staunten nicht wenige von uns, die der Veranstaltung eingangs skeptisch gegenüberstanden, über die berufliche Relevanz
des Handwerks – auch und gerade für uns künftige Abiturienten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
will Studienabbrechern den Wechsel in den Beruf ebnen
Man kann es nicht oft genug wiederholen: Die berufliche
Bildung in Deutschland genießt international hohes Ansehen.
Zunehmend wird deutlich, dass das ausgewogene Verhältnis von
arbeitsmarktnah qualifizierten Fachkräften einerseits und von
akademisch gebildeten Mitarbeitern andererseits eine tragende Säule für die wirtschaftliche Entwicklung und die niedrige
Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland ist.
Leider droht dieses ausgewogene Verhältnis aus den Fugen zu
geraten. Sicher ist, dass es schon in naher Zukunft zu Engpässen
bei den arbeitsmarktnah qualifizierten Fachkräften kommen
wird. Diese Lücke gilt es zu schließen, indem neue Zielgruppen
für die berufliche Bildung gewonnen werden. Dazu gehören
auch Studienabbrecher, wobei der Begriff „Abbrecher“ sehr stigmatisierend ist und an dieser Stelle möglichst vermieten werden
sollte. Es geht um Jugendliche, die sich, aus welchen Gründen
auch immer, nicht in ausreichendem Maße mit ihrer beruflichen
Zukunft auseinandergesetzt haben. Vielleicht wurde ihnen auch
infolge „guter“ Abiturnoten suggeriert, dass sie zu Höherem
berufen seien, was sich aber in der Realität dann als Trugschluss
erwiesen hat.
Fakt ist, dass Jugendlichen, die vorzeitig ihr Studium ohne
Abschluss beenden, schnell und unbürokratisch berufliche
28
Alternativen aufgezeigt werden müssen. Das Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) will mit einer neuen Initiative
die Situation dieser Jugendlichen verbessern. Sie sollen in relativ
kurzer Zeit einen berufsqualifizierenden Abschluss erwerben
können. Bereits jetzt können bei einem Wechsel die im Studium
erbrachten Leistungen berücksichtigt und die Ausbildungsdauer
aufgrund der Vorbildung verkürzt werden. Die zuständigen Kammern verfügen hier über einen großen rechtlichen Spielraum.
Bundesweit etablierte Strukturen und Mechanismen für die Integration von „Studienabbrechern“ in die berufliche Bildung gibt es
jedoch nicht. Dies zu erreichen ist Ziel des BMBF. Im Rahmen des
Jobstarter-Programms wird das BMBF deshalb die Entwicklung
und Erprobung von innovativen Pilotprojekten unterstützen.
Gefördert werden sollen Projekte zur Beratung, Rekrutierung,
Begleitung und Unterstützung von kleinen und mittleren
Betrieben (KMU) bei der Integration von Studienabbrechern in
die berufliche Erstausbildung. Ziel des BMBF ist es, Informationsund Beratungsangebote zu optimieren - insbesondere durch
bessere Kooperation zwischen den etablierten Angeboten der
Arbeitsagenturen, Hochschulen und Kammern. Außerdem soll
die Anerkennung und Anrechnung von im Studium erworbenen
Kenntnissen auf die berufliche Bildung verbessert werden.
Ausbildung
Wenn Angebot und Nachfrage immer seltener zusammenfinden –
Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
In einer Studie kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung
(BIBB) zu dem Ergebnis, dass das zentrale Problem auf dem Ausbildungsmarkt Passungsprobleme sind. Das Ausbildungsangebot
der Betriebe und die Ausbildungswünsche der Jugendlichen triften
immer weiter auseinander, und das nicht nur in beruflicher Hinsicht
(Stellenanforderung und Bewerberprofil passen nicht), sondern
auch in regionaler Hinsicht. Für Letzteres nennt das BIBB bundesweit
Beispiele. (Anmerkung der Redaktion: Für Hessen könnten Fulda
und Limburg genannt werden. Während in Fulda jeder Bewerber
statistisch gesehen aus knapp 1,4 Ausbildungsstellen auswählen
kann, müssen sich in Limburg zwei Bewerber um eine Lehrstelle
„prügeln“.)
Nach der BIBB-Untersuchung sind besonders stark betroffene Berufe
mit vielen unbesetzten Lehrstellen die Berufe des Nahrungsmittelhandwerks, die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie
die Reinigungsbranche (Gebäudereiniger). Ein Lehrstellenmangel
herrscht laut BIBB dagegen u.a. bei den Fotografen, bei den Mediengestaltern sowie bei den Büro- und den Veranstaltungskaufleuten.
Besonders schwierig wird es, wenn berufliche und regionale
Ungleichgewichte zusammenkommen. Als Beispiel hierfür nennt
das BIBB die Tourismushochburg Stralsund. Dort gibt es insgesamt zu wenige Jugendliche. Gleichzeitig werden besonders viele
Ausbildungsplätze im Hotel- und Gaststättengewerbe angeboten.
Die Folge: Über ¼ aller (gemeldeten) Ausbildungsplätze können in
Stralsund nicht besetzt werden.
Ein Pick-Up. Viele Möglichkeiten. Der ISUZU D-MAX.
Wie die Untersuchung des BIBB zeigt, liegen die Ursachen für die
zunehmenden Passungsprobleme zum Teil in der demografischen
Entwicklung, zum Teil aber auch in der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Regionen. Je nach Region sind
deshalb unterschiedliche Lösungsansätze gefragt. Dort wo es an
Bewerbern mangelt, müssen mehr Jugendliche für eine Ausbildung gewonnen werden wie z.B. Abiturienten, Studienabbrecher,
sozial benachteiligte Jugendliche oder Migranten. (Anmerkung
der Redaktion: Das ist der Lösungsweg, der in Fulda zu beschreiten
ist – und auch schon wird.). In Regionen mit Lehrstellenmangel
müssen dagegen mehr Betriebe für eine Ausbildung gewonnen
werden, und zwar gerade auch in den von den Jugendlichen
präferierten Branchen. (Anmerkung der Redaktion: Das wär aus
heutiger Sicht der Lösungsweg für Limburg.)
Des Weiteren schlägt das BIBB vor, die Anstrengungen zu vergrößern, um Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt
zusammenzuführen. Zum Teil würde es schon helfen, Betriebe und
Jugendliche dabei zu unterstützen, eine bessere Marktübersicht
zu bekommen. Außerdem empfiehlt das BIBB, die Mobilitätsbereitschaft und –fähigkeit der Jugendlichen zu fördern. Wichtig sein
auch, den Jugendlichen ein nüchterneres Bild über ihre tatsächlichen Marktchancen zu vermitteln. Denn wenn Jugendliche ihre
beruflichen Chancen überschätzen, besteht die Gefahr, dass sie
sich nur noch auf vermeintlich attraktivere Berufe (chancenlos)
bewerben, während Lehrstellen in jenen Berufen, in denen sie eine
reale Chance gehabt hätten, unbesetzt bleiben.
Die BIBB-Analyse „Wenn Angebot und Nachfrage immer seltener
zusammenfinden. Wachsende Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt: Analysen und Lösungsansätze“ mit einer Systematik
der möglichen Lösungsansätze für die Passungsprobleme steht im
Internetangebot des BIBB unter http://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/id/7333 zur Verfügung.
Weitere Daten und Hintergründe finden Sie in Kapitel A1 des
BIBB-Datenreports 2014, www.bibb.de/datenreport
Neueintragungen
Fatima Schneider
Buchenweg 7
36100 Petersberg
mit dem Friseurhandwerk
am 01.09.2014
Akyapi GmbH
Max-Reger-Straße 8
36043 Fulda
mit dem Gewerbe Einbau von
genormten Baufertigteilen,
dem Fliesen-, Plattenund Mosaiklegerhandwerk und
dem Maurer- und Betonbauerhandwerk am 12.09.2014
Marcin Weglarz
Kolpingstraße 18, 36041 Fulda
mit dem Raumausstatterhandwerk, dem Fliesen-, Plattenund Mosaiklegerhandwerk und dem Gewerbe Einbau von
genormten Baufertigteilen am 04.12.2014
29
TOPAS
TOPAS-Outdoorveranstaltung 2014 mit Rekordbeteiligung
Im vergangenen Jahr jetzt schon zum dritten Mal sind die
neuen Auszubildenden aus den TOPAS-Betrieben (www.volldiezukunft.de) zu einem gemeinsamen Outdoor-Erlebnisevent
gestartet. Angemeldet waren
17 Teilnehmer, krankheitsbedingt gestartet sind 14,
dennoch so viele wie noch
nie zuvor.
Nur im Team lassen sich große Distanzen
überbrücken
Ausgangspunkt war Hessens höchster Berg, die Wasserkuppe.
Wieder einmal galt es, anhand von vorgegebenen GPS-Zahlen das
Ziel zu finden, den Guckai-See am Fuße des Pferdskopfes, das den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorher aber nicht bekannt war.
Dort hatten sie dann die Aufgabe, ein seetüchtiges Floß zu bauen,
dass in der Lage war, alle Teilnehmer über den See zu transportieren. Vorsichtshalber hatte deshalb jeder auch Ersatzkleidung dabei,
die jedoch nicht zum Einsatz kommen musste.
Die TOPAS-Azubis auf Hessens höchstem Berg
Auch im Jahr 2014 wurde die Veranstaltung wieder durch die
Agentur PROIMPULS (www.pro-impuls.com) durchgeführt. Unter
der Federführung der Kreishandwerkerschaft haben sich Betriebe
unter der Bezeichnung TOPAS (Top-Ausbildungsstelle) zusammengeschlossen, um ihren Nachwuchs in besonderem Maße zu
fördern und während der Ausbildung zu unterstützen. Gegenseitiges Vertrauen und der Zusammenhalt in der Gruppe stehen bei
einem solchen Event an erster Stelle. Damit sollen Teamfähigkeit
und soziale Kompetenzen bei den Jugendlichen trainiert werden,
Eigenschaften, die für ein erfolgreiches Berufsleben von fundamentaler Bedeutung sind.
Nicht nur das Zusammenbauen eines Floßes…
…sondern auch die Freude darüber, wenn es funktioniert, ist Teamsache.
30
Gemeinsam den richtigen Weg finden – Ein gutes Fundament für eine solide Ausbildung
TOPAS
TOPAS – Top Ausbildungsstelle
TOPAS ist eine branchenübergreifende Arbeitsgemeinschaft
von Betrieben unter der Leitung der Kreishandwerkerschaft Fulda,
die in der Ausbildung zusammenarbeiten und sich freiwillig dazu
verpflichtet haben, für ihren Fachkräftenachwuchs mehr zu tun als
üblich und notwendig ist.
TOPAS-Betriebe wissen, dass nur über eine gute Ausbildung der
Fachkräftebedarf von morgen zu sichern ist. Sie investieren deshalb
zusätzlich sowohl in die Ausbildung ihrer Azubis als auch in die Fortund Weiterbildung ihrer Ausbilder. Denn TOPAS-Betriebe haben sich mit
ihrem Beitritt zu dieser Arbeitsgemeinschaft verpflichtet, in der Ausbildung bestimmte Qualitätsstandards einzuhalten mit dem Ziel, dass ihre
Auszubildenden überdurchschnittliche Prüfungsergebnisse erreichen.
Folgende Betriebe haben sich der Arbeitsgemeinschaft TOPAS
angeschlossen:
• Biosthetique Coiffeur Odile Wind, Fulda
• Böhm Karosserie- und Fahrzeugbau, Eichenzell
• Hahner Eco Technics, Petersberg-Böckels
• Hahner Verwaltungs GmbH, Petersberg-Böckels
• Josef Leibold Karosserie- und Fahrzeugbau, Künzell
• Leo Jahn Heizungs- und Sanitärtechnik, Hünfeld – Michelsrombach
• Metallbau Wolf, Neuhof-Tiefengruben
• Müller + Bug Dach und Fassade, Künzell
• Noll Nutzfahrzeug Spezialbetrieb, Künzell-Bachrain
• Schiebelhut-Kümmel Elektro- und sanitäre Installationen, Poppenhausen
• Stahlbau Hahner, Petersberg-Böckels
• Wehner Metallbau, Kalbach – Uttrichshausen
TOPAS-Betriebe stellen Ihre Auszubildende und ihre Ausbilder frei
für zusätzliche Weiterbildungsmaßnamen. Dazu gehören regelmäßig z.B. Lehrgänge für die optimale Prüfungsvorbereitung,
Outdoor-Teamveranstaltungen, EDV-Weiterbildungsmaßnahmen,
die Ersthelfer-Ausbildung, gemeinsamer Besuch von Messen, der
Azubi-Knigge und vieles anderes mehr.
TOPAS-Ansprechpartner in der Kreishandwerkerschaft Fulda ist Herbert Büttner, Tel. (0661) 90224-16, Email: herbert.buettner@kh-fulda.
de. Weitere Informationen auch unter: www.volldiezukunft.de
Sprinter
513
CDI Pritsche/Plane,
EZ 02/2012,
Vito
Kombi,
12/2011,63.000km,
63.000km,
KliMBMB
Vito
110110
CDICDI
Kombi,
EZEZ12/2011,
Kli20.000 km,
Radstand: 4.325 mm,
5.0CD-Radio,
Tonnen
ZGG,
maanlage,
Komfort-Fahrwerk,
9 Sitze,
CD-Radio,
Innenmaanlage,
Komfort-Fahrwerk,
9 Sitze,
Innen2.4
Tonnen
Nutzlast,
3.0
Tonnen
AHK,
2x
verfügbar
verkleidung
gehobene
Ausführung,
1.
Hand,
verkleidung gehobene Ausführung, 1. Hand,
scheckheftgepflegt
scheckheftgepflegt
MB
Sprinter313
313
EZ 07/2012,
nur 14.300
km,km,
MB
Sprinter
313CDI
CDIKombi,
Kombi,
nur 6.600
MB
Sprinter
CDI
Kombi,
EZ 07/2012,
6.600
km,
Hochdach,
9-Sitzer,Audio
Audio50
50APS
APSNavigationssystem,
Navigationssystem, PARKTROHochdach,
9-Sitzer,
Audio
50
APS
PARKTROHochdach,
9-Sitzer,
PARKTRONIC-System,
Sitzheizung,
Klimaautomatik
THERMOTRONIC,
LuxusNIC-System,
Sitzheizung,
Klimaautomatik
THERMOTRONIC,
NIC-System, Sitzheizung, Klimaautomatik THERMOTRONIC,LuxusLuxusAusführung,
LM-Felgen,Vollverglast,
vollverglast, 1.
Hand (Daimler),
Ausführung,
LM-Felgen,
Vollverglast,
1. Hand
Hand
(Daimler),
unfallfrei
Ausführung,
LM-Felgen,
(Daimler),unfallfrei
unfallfrei
MB
EZEZ03/2009,
AnhänSprinter
216
CDI
Hoch
autom.,EZ
09/2011,
MBVito
Vito109
109CDI
CDIMixto,
Mixto,
03/2009,96.000km,
96.000km,
Anhängerkupplung,
ininKomfortausführung,
106.900
km, FahrerAutomatikgetriebe,
Standheizung,
gerkupplung,
Fahrer-u-u-Beifahrersitz
Beifahrersitz
Komfortausführung,
3er
Sitzbank
1.
Reihe,
Hecktür
zweiflügelig,
Inspektion
neu
Einbruchund
Diebstahlwarnanlage,
Hecktüren
mit
3er Sitzbank 1. Reihe, Hecktür zweiflügelig, Inspektion neu
Öffnung bis zur Seitenwand, Fenster rechts und links
MB
Sprinter
213CDI
CDI
Hochdach
Hubbühne,
05/
MBMB
Sprinter
513
Mixto
SORTIMO,
EZHubbühne,
05/2010,EZ87.950
Sprinter
213
CDI
Hochdach
EZ 05/
2012,
9.300km,
Hubladebühne
(500kg)m
Anhängerkuppkm,2012,
5-Sitzer,
SORTIMO-Regalausbau
mit
Werkbank,
Stand9.300km,
Hubladebühne
(500kg)m
Anhängerkupplung,
Heckflügeltüren
(270
Grad),
1.
Hand,
Inspektion
neu
heizung,
Klimaanlage,
Anhängerkupplung,
Colorverglasung,
lung, Heckflügeltüren (270 Grad), 1. Hand, Inspektion neu
Tachograph digital, 1. Hand
MB
Sprinter 316
CDI Maxi,
EZ 04/2011,
54.800km,
Sprinter
EZ EZ
08/2012,
79.900
km,
MBAutomatikgetriebe,
Sprinter313
316CDI
CDIMaxi,
Maxi,
04/2011,
54.800km,
PARKTRONIC-System,
Trennwand
Schiebetür links und
rechts, Rückfahrkamera,
Klima,
Automatikgetriebe,
PARKTRONIC-System,
Trennwand
mit
Schiebetür,
Heckflügeltüren
(270
Grad),
1.
Hand,
Heckdrehtüren
mit Öffnung bis(270
zur Seitenwand,
mitInspektion
Schiebetür,+ Heckflügeltüren
Grad), 1. Hand,
HU
neu
Komfort-Sitz
Inspektion
+ HU neu
VW
T5
2.0
TDI
Pritsche
VWT5
T52.0
2.0TDI
TDIPritsche
Pritsche 4MOTION,
4MOTION, Neufahrzeug,
VW
Neufahrzeug,lanSchlechtwegefahrwerk,
Klima, AHK, Sitzheizung,
Neufahrzeug, Schlechtwegefahrwerk,
Klima, AHK, lanSchlechtwegefahrwerk,
Klima, AHK, Sitzheizung,
ger
Radstand
3.400mm
Sitzheizung,
Radstand 3.400 mm
ger
Radstand langer
3.400mm
MB ActrosCanter
2541 L7CFahrschule,
01/2011, nur
Mitsubishi
15 Kipper +EZKran,
MB Actros
25415,LRetarder,
Fahrschule,
EZ 01/2011, nur
km, EURO
x verfügbar
EZ 40.000
07/12,
km, 5,
Euro
5 EEV,2Klimaanlage,
40.00018.000
km, EURO
Retarder,
2 x verfügbar
Palfinger PKG 7001 + Greifer
MB
816
K Kipper,
EZ 04/2011,
nur 29.000km,
3 Sitze,
MBMB
Sprinter
516 CDI
3-Seitenkipper,
EZ 08/2013,
816 K Kipper,
EZ
04/2011, nur 29.000km,
3 Sitze,
Anhängerkupplung,
Müller-Kipper
7.400
km, 3-Seiten-Kipper,
Laderaumabdeckung
Anhängerkupplung,
Müller-Kipper
(Plane), Laderaumtrennwand
MB Atego 1224 KK Kipper mit Kran, Neufahrzeug,
mit Neufahrzeug,
2Fassi
hydraulischen
MBMeiller-Dreiseitenkipper,
Atego 1224Meiller-Dreiseitenkipper,
KK KipperFassi
mitF80
Kran,
Neufahrzeug,
F80
Stützen,
Klima, AHK.Stützen,
Tempomat
Meiller-Dreiseitenkipper,
Fassi F80
mitAHK,
2 hydraulischen
mit 2 hydraulischen
Klima,
Tempomat
Stützen, Klima, AHK. Tempomat
MB Axor
KK Kipper mit
Kran, Neufahrzeug,
18331833
K Absetzkipper,
EZ 08/2012,
49.000 km,
Meiller-Dreiseitenkipper,
+ Funk
+ GreiferMB
1833Meiller-Absetzkipper
KK KipperFassi
mitF120
Kran,
Neufahrzeug,
EuroAxor
5, Klima,
steuerung, AHK
Meiller-Dreiseitenkipper,
Fassi F120 + Funk + Greifersteuerung, AHK
MB Axor
L Pritsche mit
EZ 84.000
12/2011,
20321833
AK Abrollkipper,
EZ Kran,
07/2012,
km,
19.000km,
mit 2mit
hydraulischen
Stützen,
MB Axor
Pritsche
Kran, EZ 12/2011,
Allrad,
Euro1833
5HMF L1113
Funkfernbedienung,
4 hydraulische
Ausschübe,
An19.000km, HMF 1113
mit 2 hydraulischen
Stützen,
schlüsse
für Rotator und
Greifer
Funkfernbedienung,
4 hydraulische
Ausschübe, Anschlüsse für Rotator und Greifer
MB Actros
18518x8
LS, AK
EZ 11/2011,
100.000km,
Arocs 4151
Kipper, EZ
05/2013, EURO 5,
Vollausstattung
MB Actros
1851 LS, EURO
EZ 11/2011,
100.000km,
5.000 km,
6 x verfügbar,
6, Retarder,
Meiller-EURO 5,
Vollausstattung
Kipper
31
Kreishandwerkerschaft, Rabanusstraße 33, 36037 Fulda
PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, H 11562
CarePort* Professional
Das Programm fŸr aktive Unternehmen.
Rundum sorglos.
rung
Versiche
•
g
n
u
r
t
ie
Finanz
MobilitŠ
•
e
ic
v
r
Se
Leasing •
n
nditione
o
K
e
iv
t
hlung
Attrak
er-/Anza
d
n
o
S
E
OHN
rgschaft
Ÿ
b
k
n
a
B
oder
Echte Profis zum Hammerpreis.
1
Multivan
ãCupÒ
2,0 l TDI1 DSG
Caddy
ãSoccerÒ
1,2 l TSI2
103 kW (140 PS)
Candy-Wei§
EZ: 03/14, 21.500 km
77 kW (105 PS)
Tageszulassung
EZ: 12/2014, 100 km
Kraftstoffverbrauch in l/100 km: innerorts 9,5 / au§erorts
6,7 / kombiniert 7,7; CO2-Emission kombiniert: 203 g/km
2
Kraftstoffverbrauch in l/100 km: innerorts 8,0 / au§erorts
5,9 / kombiniert 6,7; CO2-Emission kombiniert: 156 g/km
PDC, 3-Zonen-Klimaautomatik, Zuheizer, Bluetooth,
Bi-Xenon, Sitzheizung, Start/Stopp-System, 17'' LM-Felgen,
7-Sitzer, DSG-Getriebe, Iso-Fix, Tempomat u. v. m.
Reifendruckkontrollanzeige, Climatronic, Radio RCD 210
mit CD-MP3, Airbags/Seitenairbags fŸr Fahrer u. Beifahrer,
SchiebetŸren, ZV mit FB, Sitzbank herausnehmbar u. v. m.
Neupreis3:
Neupreis3:
48.085,Ð Û
bei uns nur
33.570,Ð Û
n
Sie spare
4.515,Ð Û
1
17.189,Ð Û
bei uns nur
14.800,Ð Û
n
Sie spare
2.389,Ð Û
* CarePort
ist die Dienstleistungsmarke von Volkswagen Nutzfahrzeuge in Kooperation mit der Volkswagen Bank GmbH, Volkswagen Leasing
GmbH und dem Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Stra§e 57, 38112
Braunschweig. Das CarePort Professional STARTER Angebot ist nur gŸltig fŸr gewerbliche Einzelabnehmer. GŸltig bis auf Widerruf.
3
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(06 6 1) 60 07 - 715
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(0 66 61) 96 11 - 29
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atzert-weber.de
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ve
rt
sofo

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