Manteltarifvertrag Großhandel
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Manteltarifvertrag Großhandel
Allgemeinverbindlicher Manteltarifvertrag für den Großhandel in Hessen Dieser gilt für alle Azubis im Groß- und Außenhandel, also neben den Kaufleuten im Groß- und Außenhandel, auch für die Bürokaufleute, Fachlageristen, Fachinformatiker u.s.w. in den Betrieben des Großhandels. Link zum Manteltarifvertrag: www.rechtsrat.ws/tarif/gahandelhessen/index.htm In § 2 sind u.a. folgende Punkte geregelt: · Wöchentliche Ausbildungszeit sind 38,5 Stunden In § 8 sind u.a. folgende Punkte geregelt: · Freistellung zu den Prüfungen und am Arbeitstag vorher · Anrechnung der Berufsschulzeit bei mehr als 5 Schulstunden mit 7 Stunden und 45 Minuten · Beendigung der Ausbildung In § 12 sind u.a. folgende Punkte geregelt: · Mindestdauer Jahresurlaub 30 Arbeitstage In § 13 sind u.a. folgende Punkte geregelt: · Anspruch auf Urlaubsgeld In § 14 sind u.a. folgende Punkte geregelt: · Anspruch auf 50% Sonderzahlungen Da die vereinbarten Beträge aus dem Jahr 2000 stammen und noch in D-Mark ausgewiesen sind, müssen diese in Euro umgerechnet werden. Der Umrechnungskurs beträgt 1 Euro = 1,95583 D-Mark Bitte beachten Sie den kompletten Manteltarifvertrag, der für alle Mitarbeiter und Azubis im Bereich des Groß- und Außenhandels gilt.