Manteltarifvertrag Großhandel

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Manteltarifvertrag Großhandel
Allgemeinverbindlicher Manteltarifvertrag für den Großhandel in Hessen
Dieser gilt für alle Azubis im Groß- und Außenhandel, also neben den Kaufleuten im Groß- und
Außenhandel, auch für die Bürokaufleute, Fachlageristen, Fachinformatiker u.s.w. in den Betrieben
des Großhandels.
Link zum Manteltarifvertrag:
www.rechtsrat.ws/tarif/gahandelhessen/index.htm
In § 2 sind u.a. folgende Punkte geregelt:
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Wöchentliche Ausbildungszeit sind 38,5 Stunden
In § 8 sind u.a. folgende Punkte geregelt:
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Freistellung zu den Prüfungen und am Arbeitstag vorher
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Anrechnung der Berufsschulzeit bei mehr als 5 Schulstunden mit 7 Stunden und 45 Minuten
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Beendigung der Ausbildung
In § 12 sind u.a. folgende Punkte geregelt:
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Mindestdauer Jahresurlaub 30 Arbeitstage
In § 13 sind u.a. folgende Punkte geregelt:
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Anspruch auf Urlaubsgeld
In § 14 sind u.a. folgende Punkte geregelt:
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Anspruch auf 50% Sonderzahlungen
Da die vereinbarten Beträge aus dem Jahr 2000 stammen und noch in D-Mark ausgewiesen sind,
müssen diese in Euro umgerechnet werden.
Der Umrechnungskurs beträgt 1 Euro = 1,95583 D-Mark
Bitte beachten Sie den kompletten Manteltarifvertrag, der für alle Mitarbeiter und Azubis im Bereich
des Groß- und Außenhandels gilt.