Gemeindenachrichten KW 28-16
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Gemeindenachrichten KW 28-16
Diese Ausgabe erscheint auch online Amtsblatt der Gemeinde Grafenau Gemeinde Nachrichten Donnerstag, 14. Juli 2016 • Nummer 28 Dätzinger Schlosskonzerte Samstag 16.07.2016 Serenade im Schlosshof Leuchtende Sommerklänge Jazz- TangoFigurentheater 19:00 Uhr Jazzchor Stuttgart Klangfarben Döffingen Ensemble Tango Sí! FAB- Figurentheater Eintritt: 18,00€ , 16,00€ für Kulturkreis-Mitglieder Kartenvorbestellung bei Blunk 07033/43805 oder Koepf 07031/223410, [email protected], www.kulturkreis-grafenau.de 2 Nummer 28 • Donnerstag 14. Juli 2016 Wir gratulieren Wir gratulieren auch den Jubilaren, die in dieser Woche Geburtstag haben und hier nicht genannt werden möchten. 15.07.2016 Herrn Roland Widmaier, Döffinger Str. 146, zum 75. Geburtstag 18.07.2016 Herrn Siegfried Brehm, Amselweg 31, zum 75. Geburtstag 20.07.2016 Frau Anna Betsch, Döffinger Str. 30, zum 95. Geburtstag Sonntagsdienste Ärztliche Notdienste Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen, Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen, Öffnungszeiten: Mo. - Do.: 18 - 22 Uhr; Fr.: 16 - 22 Uhr; Sa., So., Feiertage: 8 - 22 Uhr Notfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg, Marienstraße 25, 71083 Herrenberg, Öffnungszeiten: Fr.: 16 - 22 Uhr; Sa., So., Feiertage: 8 - 22 Uhr. Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Achtung: Neue Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch notwendige Hausbesuche des Bereitschaftsdienstes: Kostenfreie Rufnummer 116 117. Kinder- und jugendärztlicher Dienst Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Böblingen, Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen, Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 19.30 - 23.30 Uhr; Sa. und Feiertage: 9 - 22.30 Uhr; So.: 9 - 22 Uhr Zentrale Rufnummer: 01806 - 070310 Zahnärzte Der zahnärztliche Notfalldienst kann abgefragt werden unter Tel. 0711 7877722. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Ab dem 1. Juli 2016 wird der Augenärztliche Notfalldienst in den Landkreisen Stuttgart, Esslingen, Böblingen, RemsMurr neu strukturiert: Patienten wenden sich an die zentrale Augenärztliche Notfallpraxis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstraße 60, Haus K, 70174 Stuttgart. Die Notfallpraxis hat geöffnet von Freitag 16 – 22 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 9 – 22 Uhr. Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der Augenklinik zuständig. Sie erreichen den Augenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 0180 6 071122. HNO-Bereitschaftsdienst Zentrale Notfallpraxis an der Uniklinik Tübingen, Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag, 8 - 22 Uhr Zentrale Rufnummer: 01806 - 070711 Tierärzte 16./17.07.2016 Dr. Hahmann in Heimsheim, Tel. 07033/33698 Apotheken Samstag, 16.07.2016 Apotheke an der Schwabstraße in Böblingen-Ost, Schwabstr. 21, Tel. 07031/224085 Apotheke am Marktplatz in Weil der Stadt, Marktplatz 3, Tel. 07033/9680 Gemeindenachrichten Grafenau Sonntag, 17.07.2016 Löwen-Apotheke am Domo in Sindelfingen-Mitte, Hirsauer Str. 8, Tel. 07031/700791 Schiller-Apotheke in Leonberg, Liegnitzer Str. 14, Tel. 07152/42001 Sozialstation Grafenau Krankenpflegeverein Grafenau e.V. Krankenpflege - Nachbarschaftshilfe Bettina-von-Arnim-Weg 2, Grafenau-Dätzingen Bürozeiten der Station: Mo-Fr 9 Uhr - 14 Uhr Außerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Ihre Wünsche und Anliegen auf. Wir werden Sie umgehend zurückrufen. Telefon 44024 oder 464566, Fax 460504 [email protected] Geschäftsführerin: Dubravka Gurgel Pflegedienstleiterin: Jadranka Croce und Sabine Walter Krankenpflegeverein Grafenau e.V. Förderverein Vorsitzender: Günter Graf, Telefon 43882 Landratsamt Böblingen / Amt für Soziales Sozialer Dienst Frau Roller, Tel. 07031/663-2048 E-Mail: [email protected] Informationen über Sozialleistungen nach SGB XII wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege. Orientierungsberatung bei finanziellen und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Jahren. Terminkalender vom 14.07.2016 bis 24.07.2016 Donnerstag, 14. Juni 2016 15.00 - 17.00 Uhr Bücherei altes Rathaus Döffingen geöffnet 16.00 - 18.00 Uhr Beratung Stadtwerke Sindefingen im Rathaus Grafenau Freitag, 15. Juli 2016 15.00 - 18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet Samstag, 16. Juli 2016 09.00 - 15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet Sonntag, 17. Juli 2016 09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Döffingen 10.30 Uhr Ök.Gottesdienst im Grünen, Schlossspielplatz Dätzingen anschl. Mittagessen, ev. Gemeindehaus Dätzingen 18.00 Uhr Abendgottesdienst, Süddt. Gemeinschaft Döffingen Dienstag, 19. Juli 2016 15.00 - 18.00 Uhr Bücherei altes Rathaus Döffingen geöffnet 19.30 Uhr ANgeDACHT-"Danke" ev. Kirche Döffingen Mittwoch, 20. Juli 2016 09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen 15.00 - 18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet Donnerstag, 21. Juli 2016 15.00 - 17.00 Uhr Bücherei altes Rathaus Döffingen geöffnet Freitag, 22. Juli 2016 15.00 - 18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet Samstag, 23. Juli 2016 09.00 - 15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet Sonntag, 24. Juli 2016 10.00 Uhr Predigtgottesdienst, ev. Kirche Döffingen 14.00 Uhr Gottesdienst, Süddt. Gemeinschaft Döffingen Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 28 • Donnerstag 14. Juli 2016 3 Evang. und kath. Kirchengemeinde Sonntag, 17. Juli, 10.30 Uhr Schloss Dätzingen auf der Wiese beim Spielplatz Ökumenisch feiern wir Gottesdienst mit Pfarrer Leja und Pfarrer Schwaderer, mitgestaltet vom Posaunenchor Döffingen Im Anschluss an den Gottesdienst gibt es Würste vom Grill und Salate vom Buffet. Herzliche Einladung ! Bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der kath. Kirche St. Leonhard in Dätzingen, das Mittagessen im ev. Gemeindehaus in Dätzingen statt. Einladung Zu unserem Bürger-Cafe am Donnerstag, 21. Juli 2016 von 14.30 – 17.00 Uhr in der Begegnungsstätte „Adrienne-von-Bülow“ in Dätzingen laden wir alle Heimbewohner und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr herzlich ein. An diesem Nachmittag werden uns Herr Friedrich Mundle und seine Bläser mit fröhlichen Alphornklängen musikalisch begleiten. Wir freuen uns mit Ihnen bei Kaffee und Kuchen auf einen unterhaltsamen Nachmittag. Der Vorstand Neues vhs.Programm ab 18. Juli Die neue Programmzeitschrift der vhs.BöblingenSindelfingen liegt ab Montag, 18. Juli, kostenlos in 80 Auslagestellen der Region aus. Dazu gehören alle SB-Bereiche der Kreissparkasse und der Volks- und Raiffeisenbanken, real.-Märkte, das breuningerLAND Sindelfingen, die Böblinger Mineraltherme sowie Rathäuser, Buchhandlungen und alle 13 Standorte der vhs. Online gibt es bereits alle 1.500 Kurse für das neue Semester ab dem 14. Juli auf www.vhs-aktuell.de. 4 SINGER|S ★ ILLUMINATION NDS ER|DUO ONGWRIT ORS OUTDO L I V E B A N D 4 M O R E F R I E N D S ★ D J M A R C E L ★ L I V E B A N D O U T D O O R S ★ C O C K TA I L - B A R ★ S T E A K S LIVEBA BRILLANT-FEUERWERK www.pe p- m e die n stu dio.com GROSSES P I L Z - P FA N N E ★ G E B R A N N T E M A N D E L N ★ P O M M E S F R I T E S ★ S C H O KO F R Ü C H T E ★ C O C K TA I L - S H OT S Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 28 • Donnerstag 14. Juli 2016 Samstag 23. Juli, 18 Uhr EINTRITT 5,00 EURO Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre frei Vorabinformation Sind die Kleider mal wieder zu klein? Dann aber schnell zur ... am Freitag, den 23.Sep. 2016 von 16.30 - 19.00 Uhr in der Wiesengrundhalle Nummernvergabe ist ab dem 12.9.2016 WILDE KARTOFFELN ★ GYROSPFANNE ★ PIZZA ★ MAGENBROT Zum Sommerfest vom Tennisclub laden wir in diesem Jahr am 30. JULI zum „Dinner in Weiß“ Gedeckt wird eine lange Tafel in weiß, auch um vorwiegend weiße Kleidung wird gebeten. Beginn 19:00 Uhr Edel oder rustikal - jeder kann sein mitgebrachtes 3-Gänge-Menü selbst genießen oder teilen. Ziel ist ein gemütlicher Abend in schönem Ambiente. Wir würden uns freuen, wenn Ihr Euch zahlreich in die Teilnehmerliste am Clubheim eintragt . Das könnte in Eurem Menü enthalten sein: Belegte Brötchen, Wraps, Quiche, Fingerfood, Obstsalat, Gemüsesalat, Frikadellen, Canapés, Tartelettes, Muffins, Pizzaschnecken, Pudding, usw. Gemeindenachrichten Grafenau Bürger und Gemeinde Nummer 28 • Donnerstag 14. Juli 2016 5 Amtliche Bekanntmachungen Zu verschenken Sozial- und Verwaltungsausschuss Die Gemeindeverwaltung bietet hier die kostenlose Möglichkeit, Gegenstände anzubieten. Interessenten können sich dann über Ihre Telefonnummer mit Ihnen in Verbindung setzen. •Doppelkaffeemaschine Krups Typ 262, voll funktionsfähig, ohne Glaskannen, Tel. 42525 •Esstisch ausziehbar 1,30 (1,90) x 95 cm, für 10 Personen und 5 Stühle, Tel. 43838 Verschenkangebote nehmen wir unter Telefon 40312 entgegen. Einladung zur öffentlichen Sitzung des Sozial- und Verwaltungsausschusses am Montag, den 18.07.2016, 18.30 Uhr, im Maltesersaal, Schloss Dätzingen Tagesordnung: - Öffentlich 1. Kinderbetreuungseinrichtungen in Grafenau a) Gebühren ab 01.09.2016 b) Bedarfsplanung 2. Verschiedenes An die Gewerbetreibenden Grafenau, den 07.07.2016 Martin Thüringer Bürgermeister Die Gemeindeverwaltung erstellt eine neue Bürger-Informationsbroschüre, die an alle neuen Einwohner bei der Anmeldung ausgegeben werden soll. Diese Ortsbroschüre ist somit eine wichtige Informationsquelle und Orientierungshilfe für unsere neuen und bisherigen Bürgerinnen und Bürger. Durch eine Anzeige bietet sich Ihnen die Möglichkeit, auf Ihr Unternehmen, Ihre Institution, beziehungsweise auf Ihre Angebote und Produkte hinzuweisen und zugleich Ihre Verbundenheit mit unserer Gemeinde zu dokumentieren. In den nächsten Wochen wird sich eine Mitarbeiterin der Firma mediaprint infoverlag mit Ihnen in Verbindung setzten und Sie über die möglichen Pakete informieren. Bauausschusssitzung Die letzte öffentliche Sitzung vor den Sommerferien findet am Montag, 18.07.2016 um 19.30 Uhr im Schloss Dätzingen statt. Evangelische Kirchengemeinde Grafenau und Bürgermeisteramt Grafenau Einladung zum Kindergarten-Infoabend Kurzinfo Bürgermeisteramt: Anschrift: Postfach 1134, 71117 Grafenau/Württ., Telefax 07033/40321, Internet: www.grafenau-wuertt.de; E-Mail: [email protected] Sitz: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12, 71120 Grafenau/Württ., Telefon 07033/403-0. Sprechzeiten Rathaus Döffingen, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr; Abendsprechstunden: donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr; Bankverbindungen der Gemeindekasse: Vereinigte Volksbank AG Böblingen, Konto-Nr. 450 251 004 (BLZ 603 900 00), IBAN: DE49 6039 0000 0450 2510 04, BIC: GENODES1BBV Kreissparkasse Böblingen, Konto-Nr. 127 (BLZ 603 501 30), IBAN:DE12 6035 0130 0000 0001 27, BIC:BBKRDE6BXXX Liebe Eltern, schon eine feste Tradition ist unser jährlicher Infoabend für die Eltern der Kindergartenkinder oder auch sonst Interessierte. Unser diesjähriger Infoabend findet statt am Dienstag, 19. Juli 2016 um 20.00 Uhr in der Wiesengrundhalle Folgende Themen sind unter anderem vorgesehen: 1. Finanzierung und Struktur der Kindergartenarbeit 2. Elternbeiträge 3. Bedarfsplanung 4. Verschiedenes Zu dem Infoabend laden wir Sie herzlich ein und sind gespannt auf Ihre Fragen und Anregungen. Ihr Helmut Schwaderer Pfarrer Ihr Martin Thüringer Bürgermeister Impressum: Herausgeber: Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Postfach 1134, 71117 Grafenau/Württ.; Redaktion: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12, 71120 Grafenau/W., Tel. 07033/403-12, Fax 403-21. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033/525-0, Telefax 07033/2048. www.nussbaummedien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Martin Thüringer, Hofstetten 12, 71120 Grafenau/Württ. (s.o.) - für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt (s.o.). Redaktionsschluss: Dienstags 8.00 Uhr im Rathaus Döffingen. Der Bezugspreis beträgt halbjährlich 12,95 € einschl. Trägerlohn. Anzeigenannahme: [email protected]. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0. E-Mail: [email protected] Internet: www.wdspressevertrieb.de Gemeinderatssitzung Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, 20.07.2016, 19.30 Uhr im Maltesersaal, Schloss Dätzingen statt. Tagesordnung: - Öffentlich 1. EinwohnerInnenfragerunde 2. Sanierung und Erweiterung der Gemeinschaftsschule: Vergabe weiterer Bauarbeiten 3. Feuerwehr: Vergabe Beschaffung Fahrzeug HLF 20 4. Kinderbetreuungseinrichtungen in Grafenau a) Gebühren ab 01.09.2016 b) Bedarfsplanung 5. Verschiedenes zu 1: Zu Beginn der Gemeinderatssitzung können Einwohnerinnen und Einwohner gerne Fragen an die Verwaltung und den Gemeinderat zu örtlichen Themen richten. 6 Nummer 28 • Donnerstag 14. Juli 2016 zu 2: Nachdem die Rohbauarbeiten in der vergangenen Sitzung vergeben wurden, kann mit Beginn der Sommerferien die Sanierung und Erweiterung des südwestlichen Gebäudes der Gemeinschaftsschule begonnen werden. Weitere Bauarbeiten werden in der Gemeinderatssitzung beauftragt. zu 3: Auch das neue Feuerwehrfahrzeug für unsere Freiwillige Feuerwehr wurde öffentlich ausgeschrieben und die Beschaffung kann vom Ratsgremium beschlossen werden. zu 4: Auch in Grafenau sollen zum 01.09.2016 die Gebühren laut Vorschlag der Gemeindeverwaltung für die Kinderbetreuung in den Einrichtungen angehoben werden. Wir nehmen dabei die allgemeine Kostenentwicklung und die Empfehlungen der Landesverbände auf. Die Bedarfsplanung blickt auf die künftige Nachfrage für Betreuungsplätze der Kinder bis 6 Jahre voraus – mittlerweile hat die Gemeinde insgesamt 14 Gruppen in den Kindertagesstätten eingerichtet. Davon betreibt unsere Ev. Kirchengemeinde 9 Gruppen als Träger. Gemeindenachrichten Grafenau Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplans „Poppenhalde“ Der Gemeinderat der Grafenau hat am 29.06.2016 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Poppenhalde“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Poppenhalde“ als jeweils selbstständige Satzung beschlossen. Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil der Satzung vom Büro mquadrat vom 29.06.2016 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Planausschnitt: Zur Sitzung lade ich allen Einwohnerinnen und Einwohner im Namen des Gemeinderats herzlich ein. Martin Thüringer Bürgermeister Aufstellung des Bebauungsplans und örtlicher Bauvorschriften „Östlich Dätzinger Schule“ Einladung zur Informationsveranstaltung am 20.07.2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Grafenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2016 den Einleitungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bebauungsplanverfahren „Östlich Dätzinger Schule“ gefasst. Die iep wohnen GmbH & Co. KG aus Leonberg beabsichtigt eine Grundstücksbrache an der Bülow-/Malteserstraße, östlich der Schule mit Doppel- und Reihenhäusern zu bebauen. Die Abgrenzung des Plangebiets ergibt sich aus nachstehendem Lageplan vom 15.06.2016. In der Zeit vom 11. Juli 2016 bis einschließlich 19. August 2016 erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Zusätzlich findet am Mittwoch, den 20.07.2016 um 17.00 Uhr im Vereinsraum der Wiesengrundhalle (Döffinger Str. 1, 71120 Grafenau) eine Informationsveranstaltung statt, zu der die Bevölkerung herzlich eingeladen ist. Vertreter des Städteplaners, des Projektentwicklers und die Gemeindeverwaltung stellen die Planung vor und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung. Grafenau, den 12.07.2016 Martin Thüringer Bürgermeister Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Poppenhalde“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung und die örtlichen Bauvorschriften können im Rathaus der Gemeinde Grafenau, Hofstetten 12, 71120 Grafenau, im Bauamt Zimmer 209 während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Jedermann kann über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Nach §4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt der Bebauungsplan – sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntma- Gemeindenachrichten Grafenau chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind. 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Nummer 28 • Donnerstag 14. Juli 2016 2.2 Grafenau, den 11.07.2016 gez. M. Thüringer Bürgermeister Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel.: 07031/663-5000, Fax: 07031/663-5099 Flurbereinigung Magstadt (L 1189) Az.: B 10 01 Landkreis Böblingen Öffentliche Bekanntmachung Vorläufige Besitzeinweisung vom 04.07.2016 1. Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung Das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung (Flurbereinigungsbehörde), ordnet hiermit für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Magstadt (L 1189), Landkreis Böblingen, die vorläufige Besitzeinweisung nach § 65 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) an. Hierzu ergehen Überleitungsbestimmungen. Darin werden insbesondere der tatsächliche Übergang des Besitzes und die Nutzung der neuen Flurstücke geregelt. 1.1 Als Zeitpunkt der vorläufigen Besitzeinweisung wird der 15.08.2016 festgesetzt. Er gilt auch als Stichtag für die Gleichwertigkeit der Grundstücke. Der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neu ausgewiesenen Grundstücke gehen zu folgenden Stichtagen auf die Empfänger über: - Neu ausgewiesene und bestehenbleibende Verkehrsflächen (einschließlich der neuen Feldwege) zum 15.08.2016, - Landwirtschaftlich genutzte Flächen, die im fraglichen Zeitraum mit Getreide oder Raps bestellt sind, zum 15.08.2016 (Regelstichtag), - Flächen, auf denen Hackfrüchte, Mais und Futterpflanzen stehen, abhängig vom Zeitpunkt der Ernte des Vorbesitzers, spätestens bis 15.10.2016, - Flächen die als Blühbrache genutzt werden, der 01.09.2016 bei Einsaat einer Winterung, ansonsten der 01.12.2016, - Flächen, die als Grünland genutzt werden (einschließlich Obstbaumwiesen und Weiden) spätestens bis 15.10.2016, - Bisherige Feldwege, die mit der neuen Feldeinteilung wegfallen, spätestens bis 15.10.2016. Die Einzelheiten sind in den Überleitungsbestimmungen geregelt. 1.2 Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung wird im überwiegenden Interesse der Teilnehmer angeordnet. 2.Hinweise 2.1 Die neue Feldeinteilung ist in einer Karte und in Nachweisen enthalten. Die Nachweise werden den Teilnehmern zugesandt. Der Beschluss, die Karte sowie die Überleitungsbestimmungen liegen vom ersten Tag dieser Bekanntmachung an einen Monat lang zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Magstadt, Marktplatz 1, 71106 Magstadt, während der ortsüblichen Öffnungszei- 2.3 2.4 2.5 2.6 7 ten, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zusätzlich kann diese Anordnung mit den Überleitungsbestimmungen und der Karte der neuen Flurstücke auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren WWW.LGL-BW. DE/3093 eingesehen werden. Auf Antrag kann die neue Feldeinteilung den Beteiligten an Ort und Stelle erläutert werden. Termine können bei Herrn Haupter (07031/663-5077), [email protected] oder Herrn Faust (07031/663-5070), [email protected] vereinbart werden. Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erlass dieser vorläufigen Besitzeinweisung beim Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen (Flurbereinigungsbehörde), gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Nutzungsentschädigungen für Flächen, deren Besitz nach § 36 / § 88 Nr. 3 FlurbG entzogen wurde, werden bis einschließlich 2016 ausbezahlt. Die Beteiligten können zwar bis zur Bekanntmachung der rechtlichen Ausführung des Flurbereinigungsplans nach § 61 oder § 63 FlurbG noch über die alten (eingebrachten) Grundstücke grundbuchmäßig verfügen; an die Stelle der alten Grundstücke treten aber in rechtlicher Hinsicht demnächst die neuen Grundstücke. Es sollte deshalb von grundbuchmäßigen Änderungen abgesehen werden. Wenn trotzdem über ein Grundstück verfügt werden muss, sollte vorher die Flurbereinigungsbehörde über die beabsichtigte Rechtsänderung unterrichtet werden. Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans, besonders gegen die Zuteilung der neuen Grundstücke (Landabfindung), können die Beteiligten erst später im Anhörungstermin über die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans vorbringen. Zu diesem Termin wird jeder Teilnehmer besonders eingeladen. Soweit im Flurbereinigungsgebiet oder an dessen Gebietsgrenzen Grenzpunkte abgemarkt wurden, wird dies hiermit bekannt gegeben. Auf das Vermessungsgesetz vom 01.07.2004 (GBl. S. 469, 509) in der geltenden Fassung wird verwiesen. Die an den Grundstücken angebrachten Vermessungszeichen sind zu dulden und erkennbar zu halten. Sie dürfen weder beschädigt noch versetzt oder entfernt werden. Dies gilt auch für alle Grenzzeichen, wie Grenzsteine, Grenzmarken oder Pflöcke, die eine Eigentums- oder Besitzregelung in der Örtlichkeit anzeigen oder vorbereiten. Hierauf ist bei der Bewirtschaftung der neuen Grundstücke besonders zu achten. 3.Begründung 3.1 Die Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546) in der geltenden Fassung liegen vor: Die Grenzen der neuen Grundstücke sind in die Örtlichkeit übertragen, die endgültigen Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke liegen vor, das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten steht fest. Die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung zu dem festgesetzten Zeitpunkt ist notwendig, um die neuen Grundstücke unverzüglich in Besitz, Verwaltung und Nutzung der Empfänger übergeben zu können und einen geregelten Wechsel der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu gewährleisten. 3.2 Die sofortige Vollziehung muss nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686) in der geltenden Fassung angeordnet werden, da durch einen längeren Aufschub der Besitzeinweisung für einen großen Teil der Beteiligten und für die Teilnehmergemeinschaft erhebliche Nachteile entstehen würden. Durch den Straßen- und Wegebau sind viele alte Grundstücke unwirtschaftlich durchschnitten 8 Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 28 • Donnerstag 14. Juli 2016 und andere ganz oder teilweise durch die Baumaßnahmen in Anspruch genommen worden. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Überleitungsbestimmungen liegt daher im überwiegenden Interesse der Teilnehmer. 4.Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorläufige Besitzeinweisung (siehe Nr. 1) können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstr. 2, 71034 Böblingen (Flurbereinigungsbehörde), einlegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, muss er innerhalb dieser Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Ein Widerspruch hat aufgrund der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung (vgl. Nummern 1.1 und 3.2). Böblingen, 04.07.2016 gez. Faust D.S. Ortsübliche Bekanntmachung (nach § 74 Abs. 4 VwVfG) Regierungspräsidium Karlsruhe Reaktivierung Hermann-Hesse-Bahn Neubau eines Tunnels Hacksberg und zweigleisiger Ausbau in Ostelsheim Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde hat mit Beschluss vom 04.07.2016, Az.: 24-3826.1 Landkreis Calw 2/3, den Plan für das obige Eisenbahnvorhaben festgestellt. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Planes liegt in der Zeit vom 25. Juli 2016 bis zum 7. August 2016 bei der Gemeinde: Grafenau, Rathaus Döffingen, Hofstetten 12, 71120 Grafenau, Bauamt während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss wird denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, jeweils zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind in Kürze auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter: www.rp-karlsruhe.de Abteilungen / Referat 24 - Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren / Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei o. g. Bürgermeisteramt ausgelegten Unterlagen. gez. Meergraf Standesamtliche Mitteilungen Eheschließungen 08.07.2016 Julia Sattler und Jens Geisinger, Hofstetten 8 Carolin Obermaier und Christian Metzko, Stuttgart 09.07.2016 Linda Witt und Sören Scheller, Böblingen Sterbefälle 30.06.2016 Peter Martin Ulrich Brenner, 77 Jahre, Tannenweg 12/1 Schulnachrichten Grundschule Dätzingen Unsere Bundesjugendspiele 2016 Am Mittwoch, dem 29 Juni, fanden die BJS bei uns an der Dätzinger Grundschule statt. Die meisten Kinder kamen bereits in Sportkleidung in die Schule und waren sehr gespannt auf die vier zu absolvierenden Disziplinen. Gemeinsam liefen wir hoch zum Sportplatz. Dort war bereits alles für den 800-Meter-Lauf und den Weitwurf vorbereitet. Die Drachenklassen begann mit dem 800-Meter-Lauf, angefeuert von den Kleinen liefen die Kinder ihre Runden. Bei den Sonnen- und Sternenkindern starteten einige Kinder etwas zu schnell, fanden dann aber in einen guten Laufrhythmus. Unsere Lehrerinnen und die anwesenden Eltern waren sehr stolz auf uns, weil alle den anstrengenden Lauf durchgehalten haben. Im Anschluss durfte jedes Kind dreimal werfen. Es waren einige wirklich beeindruckende Weiten dabei! Schließlich gingen wir zurück zur Schule. Dort erwarteten uns viele Eltern, die beim 50-Meter-Lauf und beim Weitsprung helfen wollten. Wir sprinteten und sprangen jeder dreimal in die Sandgrube. Als Belohnung gab es im Anschluss an die Wettkämpfe ein leckeres Büfett mit unserem Schulobst, Salzbrezeln, Keksen und sogar Schokoküssen. So konnten wir den Vormittag ganz entspannt beenden. Die meisten Kinder hatten aber immer noch genug Kraft zum Fußball- oder Fangespielen. Am Montag wurden dann die Urkunden verteilt. Es gab wie jedes Jahr Teilnehmer- und Siegerurkunden als Belohnung für unsere tollen sportlichen Leistungen. Und wer so richtig super war, der erhielt eine Ehrenurkunde mit der Unterschrift des Bundespräsidenten! Vielen Dank an alle Helferinnen und Helfer, die uns dieses schöne Sporterlebnis ermöglichten! Die Kinder der Grundschule Dätzingen Dätzingen – der Ort in dem wir leben … ... so heißt unser aktuelles Thema. Nachdem wir schon viel über unser schönes Dorf gelernt und erkundet haben , hat unsere Lehrerin Frau Rigot einen Termin mit Herrn Ratz vom Heimatmuseum vereinbart. Gemeindenachrichten Grafenau Es folgen Auszüge aus den Berichten der Kinder der Drachenklasse: Am Mittwoch, dem 22. Juni 2016 gingen wir zum Schloss. Dort begrüßte uns Herr Ratz vom Heimatverein. Anschließend fragte er uns, ob wir lieber in die warme Stube gehen oder einen Spaziergang machen wollen. Also machten wir einen Spaziergang durch den alten Ortskern von Dätzingen. Das war sehr interessant, ich wusste gar nicht, dass es in Dätzingen sogar Häuser gibt, die schon über 300 Jahre alt sind. Herr Ratz erklärte uns, warum das Feuerwehrhaus ein Fachwerkhaus ist und dass es früher eine Scheune für die Steuer war. Wir schauten uns noch andere interessante Gebäude an. Im Schloss zeigte uns Herr Ratz dann zunächst den Maltesersaal. Da hängen überall Bilder von der Insel Malta. Valetta ist die Hauptstadt von Malta. Dort ist die Festung von den Johannitern. Die Johanniter nannte man, weil ihre Festung auf Malta lag, auch Malteser. Herr Ratz erzählte uns, dass man im Maltesersaal auch heiraten könne. Meine Eltern haben dort geheiratet. Dann stiegen wir im Schloss auf den Dachboden, da gab es viele interessante alte Sachen. Herr Ratz zeigte uns zum Beispiel, dass Schuhe früher Nägel an der Sohle hatten, damit sie länger hielten. Ich habe dort auch ein Foto von meinem Uropa gesehen, denn er war früher Rektor an der Dätzinger Schule. Auf den großen Luftbildern von Dätzingen und Döffingen suchten wir unsere Häuser. Zum krönenden Abschluss waren wir auf dem Balkon des Säulenvorbaus vom Schloss. Von dort konnte man einen Großteil von Dätzingen aus der Schrägsicht betrachten. Im Namen der Drachenklasse bedanke ich mich bei Herrn Ratz dafür, dass er sich so viel Zeit für uns genommen hat. (aus den Berichten von Finn, Zara, Elisa, Luzi, Luke, Lilly, Samira, Luca, Tobias, Luis) Sonstige Schulen Nummer 28 • Donnerstag 14. Juli 2016 9 Rathausplatz 1 71120 Grafenau-Dätzingen Telefon: 07033 547428 Fax: 07033 547421 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten donnerstags von 9 – 13 Uhr und nach Vereinbarung Kindergarten Arche Noah auf Weltreise Am Freitag den 8.7.2016, pünktlich um 16:00 Uhr begrüßte Flugkapitän Erbele ihre Fluggäste zum bevorstehenden Langstrecken-Flug durch die 7 Kontinente auf den sich nicht nur die Kindergartenkinder sondern auch die vielen Eltern, Großeltern, Onkels und Tanten schon seit langem gefreut haben. Heißt: Der Kindergarten Arche Noah feierte am Nachmittag des 8.7. bei traumhaftem Wetter sein diesjähriges Sommerfest. Dieses stand in diesem Jahr ganz unter dem Motto „Weltreise“: Los ging’s mit den Pinguinen in der Antarktis und den wilden Tieren Afrikas. In Australien hüpften die Kängurus um die Wette und in China lernten die Besucher alles über den Anbau von Reis. In Südamerika präsentierten die Inkas ihre kostbarsten Schmuckstücke und im Wilden Westen kam es zum Duell der härtesten Cowboys. Im Landeanflug war dann sogar noch Gelegenheit für einen musikalischen Streifzug durch einige europäische Länder. Realschule Hinterweil am 08. Juli 2016 erhalten unsere Schüler ihre Abschlusszeugnisse nach bestandener Abschlussprüfung. Hier die Schüler aus Grafenau: Felix Kosch, Tim Iser, Maximilian Knorpp, Nicolas Nädele, Tim Schober, Victoria Walter, Cansu Altindag, Philipp Altmann, Marvin Borsky, Lukas Güzel, Stephen Hoffmann, Pascal Stahl Jugendreferat Grafenau Sabine Ekenja und Klaus Dongus Stegmühle 19 71120 Grafenau Telefon 07033 137362, mobil: 0152-22584007 Fax 07033 130330 E-Mail: [email protected] Stegmühlentreffs Mädchentreff: Dienstag, 15 – 16.30 Uhr/ Mädels von 1. – 4. Klasse Jungstreff: Donnerstag, 14.30 – 16 Uhr/ Jungs von 1. – 4. Klasse Teenietreff: Donnerstag, 16.30 – 18 Uhr/ Mädels und Jungs ab 4. Klasse Die Treffs finden nicht in den Ferien statt. Kindergärten Kindertageseinrichtungen in Grafenau Gesamtleitung Monika Haug Planmäßig um 16:45 Uhr gelang Kapitän Erbele dann eine sanfte Landung in der Arche Noah. Alle Passagiere verließen begeistert von den vielen Erlebnissen die Maschine, um sich anschließend am kalt-warmen und internationalen Buffet zu stärken. Bei reichlich leckerem Essen und Trinken konnte das Sommerfest entspannt ausklingen. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle ganz herzlich beim Team des Kindergartens Arche Noah für die tolle Vorbereitung und Durchführung des Sommerfests sowie bei allen weiteren tatkräftigen Unterstützern. Wir freuen uns schon jetzt auf das nächste Sommerfest und sind gespannt, was uns dann erwartet … Der Elternbeirat VHS Böblingen-Sindelfingen Außenstelle Grafenau, Rathausplatz 1, 71120 Grafenau (Dätzingen), Telefon 07033 137270, Fax 07033 137271 E-Mail [email protected] Mittwochs 09.00 - 11.00 Uhr vhs-Team: Sabine Langensiepen und Petra Schmidt vhs.Kundenzentrum Telefon 07031 6400-0, Fax 07031 6400-49 Internet www.vhs-aktuell.de, E-Mail [email protected] 10 Nummer 28 • Donnerstag 14. Juli 2016 Neues vhs.Programm ab 18. Juli Die neue Programmzeitschrift der vhs. Böblingen-Sindelfingen liegt ab Montag, 18. Juli, kostenlos in 80 Auslagestellen der Region aus. Dazu gehören alle SBBereiche der Kreissparkasse und der Volks- und Raiffeisenbanken, real.Märkte, das breuningerLAND Sindelfingen, die Böblinger Mineraltherme sowie Rathäuser, Buchhandlungen und alle 13 Standorte der vhs. Online gibt es bereits alle 1.500 Kurse für das neue Semester ab dem 14. Juli auf www.vhs-aktuell.de. Sommerferien-Kurse: RückenYoga Wer kennt das nicht? Nach einem Arbeitstag schmerzt der ganze Rücken, Schultern und Nacken fühlen sich an, als wären sie aus Stein. Solche Muskelverspannungen können dauerhafte Rückenschmerzen hervorrufen - mit Yoga können wir diesem Prozess entgegenwirken. Mit ausgewählten, rückenschonenden Yogaübungen und Elementen der Rückenschule werden wir gezielt den Rücken mobilisieren sowie die Muskulatur stärken und sanft dehnen. Übungen zur Körperwahrnehmung, Haltung und Entspannung ergänzen die Stunde. Dieser Kurs ist geeignet für alle Teilnehmer mit und ohne Yoga-Vorkenntnissen 322 429 10 Sandra Kühnle montags, 18:30 - 19:45 Uhr, ab 1. Aug., 5 Ustd., 3 Termine, Sindelfingen, vhs.Neckarstraße, EUR 16,Dynamisches Yoga Die dynamische Ausführung der Asanas (Körperpositionen) dehnt und kräftigt den gesamten Körper und schafft mehr Beweglichkeit. Bei Power-Yoga spielt der Fitnessaspekt eine wesentliche Rolle. Gleichzeitig wird ein ruhiger und beständig fließender Atem kultiviert, der eine innere Balance und mehr Aufmerksamkeit für die richtige Ausrichtung des Körpers ermöglicht. Das Praktizieren der Asanas beinhaltet sowohl Kraft und Anstrengung als auch innere Entspanntheit und Leichtigkeit. 325 797 10 Inga Lapine montags, 18:30 - 19:30 Uhr, ab 1. Aug., 5 Ustd., 4 Termine, Sindelfingen, vhs.Gesundheitsforum, EUR 24,325 798 10 Inga Lapine dienstags, 19:00 - 20:30 Uhr, ab 2. Aug., 8 Ustd., 4 Termine, Sindelfingen, vhs.Gesundheitsforum, EUR 28,Feldenkrais®-Urlaub Wirbelsäule, Augen und Kiefer - war im letzten Sommer das Motto dieses vielgefragten Kurses. Aufgrund der großen Nachfrage ist die vhs froh, ihn auch dieses Jahr zur besten Ferienzeit anbieten zu können. Wieder werden die Zusammenhänge von Augen, Kiefer, Nacken und Wirbelsäule im Mittelpunkt stehen; daneben erproben wir in immer neuen Anläufen leichtes schmerzfreies Sitzen, Stehen und Bewegen. Die Feldenkrais-Lektionen sind vielfältig und leicht und bieten dem Übenden unmittelbare Erfolgserlebnisse. Sie spüren sehr schnell die Veränderungen und erhalten Alternativen, die den Alltag erleichtern. Und die Kraft, welche aus Übung und Stille erwächst, mag Sie durch die Ferienzeit begleiten. 331 320 10 Anneliese Egger-Klein Sommer-Kompaktkurs Gemeindenachrichten Grafenau Montag, 18. Juli bis Mittwoch, 20. Juli jeweils 9:00 - 11:30 Uhr, 10 Ustd., 3 Termine, Böblingen, vhs im Höfle, EUR 50,CrossTraining meets Bootcamp Bootcamp-Atmosphäre vom Feinsten: Durchhalten! Kämpfen! Beißen! Noch zwanzig Sekunden, noch fünf, vier, drei, zwei, eine ... geschafft! Ganz so heftig soll es in diesem Kurs nicht werden. Aber mit Hilfe der Gruppendynamik schafft man selbst doch oft mehr, als man anfangs für möglich gehalten hätte. Nach Absprache mit der Gruppe können einzelne Termine auch mal draußen stattfinden. Mit ausgefallenen Ganzkörperübungen und verschiedenen Geräten sollen Sie motiviert werden auch mal an Ihre Grenzen zu gehen und so zu entdecken, was Ihnen möglich ist. Trainiert werden im Intervalltraining Koordination, Ausdauer, Beweglichkeit und Kraft. Ergebnis ist Fettverbrennung gepaart mit Muskelstärkung und ein gutes Körpergefühl. Stressabbau stellt sich dabei ganz von alleine ein. Es wird darauf geachtet, dass niemand über seine Grenzen hinausgeht, um der eigenen Gesundheit nicht zu schaden. Daher spielt trotz allem Kampfgeist intensive Muskelerwärmung und -dehnung auch eine wesentliche Rolle. 350 782 10 Daria Stickel dienstags, 19:00 - 20:00 Uhr, ab 23. Aug., 4 Ustd., 3 Termine, Flugfeld, EUR 20,Box Workout Eine Abfolge aus verschiedenen Schlag- und Trittabfolgen werden abgehandelt. Der Mix besteht aus verschiedenen Elementen der Kampfkünste wie Karate, Kickboxen, Boxen und Taekwondo, die ineinanderfließen. Wir arbeiten nicht mit Waffen sondern lediglich mit der Faust. Das kraftvolle und schweißtreibende Martial Art Workout wird durch entspannende Elemente des Tai Chi ergänzt. Nicht nur Kraft und Ausdauer stehen im Mittelpunkt, sondern auch die Reflexionsphase. 350 706 10 Daria Stickel donnerstags, 19:00 - 20:00 Uhr, ab 25. Aug., 4 Ustd., 3 Termine, Sindelfingen, vhs.Neckarstraße, EUR 18,Step-Aerobic und Bodyforming 355 337 10 Inga Lapine montags, 19:30 - 20:30 Uhr, ab 1. Aug., 5 Ustd., 4 Termine, Sindelfingen, vhs.Gesundheitsforum, EUR 24,Step-Aerobic und Bodyforming 355 338 10 Daria Stickel donnerstags, 20:00 - 21:00 Uhr, ab 25. Aug., 4 Ustd., 3 Termine, Sindelfingen, vhs.Neckarstraße, EUR 18,Yoga Retreat am Bodensee Genieße Yoga mit Weitblick über den See Der Yoga-Kurzurlaub von Freitag bis Sonntag ist offen für alle und lässt sich prima in den Alltag integrieren. Wenn Sie einen kurzen "Break" brauchen, Tapetenwechsel, Verschnaufpause, Erholung, neue Inspiration oder einfach etwas Gutes für sich tun möchten, dann ist diese Yoga Reise genau richtig! Wir empfehlen unter www.ueberlingen-bodensee.de/Uebernachten ein Hotel / Zimmer möglichst früh zu buchen, da der Bodensee ein sehr beliebtes Reiseziel ist! Eigene Anfahrt! Kostenlose Stornierung bis 10 Tage zum Reiseantritt, danach sind 80 % der Gebühr als Rücktrittkosten zu zahlen. 306 470 10 Wochenende/Inga Lapine Freitag, 23. Sep., 19:30 - 21:00 Uhr Samstag, 24. Sep., 10:00 - 11:30 Uhr Sonntag, 25. Sep., 10:00 - 11:30 Uhr 8 Ustd., 3 Termine Überlingen EUR 111,- Hotelkosten werden separat vor Ort bezahlt Gemeindenachrichten Grafenau Freiwillige Feuerwehr Grafenau Nummer 28 • Donnerstag 14. Juli 2016 11