Infoblatt über die vom Kultusministerium geplante Veränderung und

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Infoblatt über die vom Kultusministerium geplante Veränderung und
Infoblatt über die vom Kultusministerium geplante
Veränderung und Kürzung der ErzieherInnenausbildung
Derzeitiger Verlauf der Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher
2 - jähriges Sozialpädagogisches Seminar
1 - jähriges Sozialpädagogisches Seminar
Abschluss mit der Prüfung zur
staatlich geprüften Kinderpflegerin
Abschluss mit der Prüfung zur
staatlich geprüften Kinderpflegerin
Beginn des theoretischen Abschnittes zur Ausbildung der Erzieherin
Pflichtfächer
Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik, Soziologie/Sozialkunde, Literatur-/Medienpädagogik,
Theologie und Religionspädagogik, Praxis- und Methodenlehre, Deutsch und Englisch, Kunst- und
Werkerziehung, Musik/Rhythmik/Bewegungserziehung, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Erziehung,
diverse arbeitsfeldbezogene Wahlpflichtfächer, Sozialpädagogische Praxis, Instrumentalunterricht,
Siebenwöchiges Blockpraktikum am Ende des Studienjahres
in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Oberkurs
Pflichtfächer siehe oben
zusätzlich Recht- und Organisation
2 wöchiges Schulpraktikum
Projektpraktikum
Abschlussprüfung
Berufspraktikum
injähriges Berufspraktikum in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung, vielfältiges
Seminarangebot (160 Stunden), z.B. Recht und Organisation, Gendermainstreaming, Elternarbeit,
Studienfahrten, kreative Angebote, etc.
Gedanken zum Modell
Diese Form der Ausbildung hat sich über die letzten Jahre entwickelt und bewährt, welches bis heute eine
kompetente und fachgerechte Bildung vermittelt. Durch ein weit gefächertes Wissensspektrum und vielfältige
Praxiserfahrung erhält der Studierende eine Breitbandausbildung, die es ihm ermöglicht in verschiedensten
Handlungsfeldern zu arbeiten (HPT, Heim- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendpsychatrie, SVE, usw.). Im
Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist es notwendig, als pädagogische Fachkraft
verschiedene Kompetenzen aufzubauen, dies braucht Zeit und ist nicht in einem Schnellverfahren zu
erlangen. Dazu zählt z. B. die Reflexionsfähigkeit und die Persönlichkeitsbildung. Durch die gegebenen
Qualitätsmerkmale genießt diese Ausbildung den „Meisterstatus“, wodurch eine Zugangsberechtigung für
eine Hochschule gegeben ist.
4 Jahre
5 Jahre
Unterkurs
Änderungsvorschlag des Staatsministerium für Bildung und Wissenschaft



Berufsfachschule für Kinderpflege
Dauer: 2 Jahre
Abschluss: staatlich geprüfte
Kinderpflegerin / staatlich geprüfter
Kinderpfleger
 Bei entsprechenden Leistungen wird der
mittlere Schulabschluss in Verbindung mit
dem Beruf erworben


Fachakademie für Sozialpädagogik
einjähriger Vorkurs der
„Erzieherausbildung mit optimierten
Praxisphasen“ inklusive
Ausbildungsvertrag
 Zeugnis über „als einer einschlägigen
Berufsausbildung gleichwertig
anerkannte Qualifizierung“
( → kein Kinderpflegeabschluss!!! Einsatzgebiet
auf Ausbildungsgebiet, z. B. Kindergarten od.
Krippe, begrenzt.)

→ Bewerberinnen / Bewerber mit
mittleren Bildungsabschluss
→ Bewerberinnen / Bewerber
ohne mittleren Schulabschluss
Gedanken zum Modell:
Positiv
ABER
- Bezahlung der Praktikanten während der Ausbildung
- durch die Aberkennung des „Meisterstatus“ sinkt Gehaltsstufe für
Erzieher
- kürzere Ausbildung für Studierende mit einem mittleren
Schulabschluss
- Wegfall des Abschlusses „Kinderpfleger“ für
Bewerberinnen/Bewerber mit mittlerer Reife
- Experte für die jeweilige Altersgruppe
- kein Wechsel in andere Berufsfelder durch Wegfall der
Breitbandausbildung, Fixierung des Arbeitsfeldes durch die Wahl
der Praxisstelle
- langfristig besetzte Praktikumsstellen
- lediglich zwei od. drei Tage in der Einrichtung, die restliche
Wochenzeit Berufsschulunterricht (Doppelbelastung für
Studierende und Einrichtungen)
- feste Bezugsperson für die Kinder in der Einrichtung
- kein echter Bezugspunkt, da die Praktikanten hauptsächlich nicht
in der Einrichtung sind
- Vorteile für große Träger, vereinfachte Personalbesetzung
(Praktikant z.B. als 0,2 Stelle)
- Erfahrung kann nicht vorausgesetzt werden, Auszubildender
bleibt auf Status des Praktikanten → keine bis geringe
Verantwortungsübernahme möglich
- schnelle Personalausbildung
- Wissens- und Erfahrungsschatz des Erziehers gleicht sich dem
Kinderpfleger an
Weitere Anmerkungen:
Eine mögliche Folge des neuen Modells könnte sein, dass Erzieher künftig keine Einrichtungsleitung mehr
übernehmen können. Leitungsfunktionen werden dann von Bachelorstudenten übernommen, die wenig
Praxiserfahrung mitbringen. Die Ausbildung bietet keine Hochschulzugangsberechtigung und keine
Breitbandausbildung mehr. Dies bedeutet, dass es erforderlich ist, sich im Vorfeld auf ein Arbeitsgebiet
festzulegen.
4 Jahre
5 Jahre

Fachakademie für Sozialpädagogik
„Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“
Dauer 3 Jahre
Ausbildungsvertrag mit Träger (Ausbildungsvergütung)
eine Anrechnung auf den förderrelevanten Stellenschlüssen wird eher kritisch gesehen
und wird noch zu diskutieren sein
Abschluss: staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher
WIR FORDERN
 die Beibehaltung der aktuellen qualitativ hochwertigen ErzieherInnenausbildung, mit
den Optionen der beruflichen Vorbildung zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger
 Möglichkeit der freien Berufswahl unabhängig von der Vorbildung
 Gehaltseinstufung der ErzieherInnen sicherstellen.
 Anschlussfähigkeit der ErzieherInnenausbildung für ein Hochschulstudium erhalten
 Freistellung von Fortbildungen, angemessene Vergütung und Anrechnungszeiten
für Praxisanleitungen
 Finanzielle Höhergruppierung von ErzieherInnen in die Entgeltgruppe E9 analog
des Gehalts im gehobenen Dienst
 Beibehaltung des hart erkämpften tariflichen Anspruchs des Praktikantengehalts im
Berufspraktikum.