Januar - Gemeinde Erlau

Transcrição

Januar - Gemeinde Erlau
Es ist auf dem Fahrrad
wie in der Wirtschaft:
Ausgabe 1 vom 15.01.2015
Amtsblatt der Gemeinde Erlau,
erscheint monatlich für alle Haushalte der Gemeinde
Wer sich nicht fortbewegt
fällt um.
Manfred Romme
Herausgeber: Gemeindeverwaltung Erlau
OT Crossen, Niedercrossen 45 in 09306 Erlau
Tel.: 03727/94580 Fax: 03727/945820
E-Mail:
[email protected]
web-Seite: www.gemeinde-erlau.de
Verantwortlich für Bekanntmachungen der Gemeinde: Der Bürgermeister
Redaktion: Gemeindeverwaltung Erlau
Öffnungszeiten:
Gemeindeverwaltung, Standesamt, Meldeamt, Gewerbeamt:
Mo + Do: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr; Di: 09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr;
Mi + Fr: nach Vereinbarung
Sprechtag des Bürgermeisters:
täglich, nach telefonischer Vereinbarung
Jahreslosung 2015
Nehmt einander an,
wie Christus euch
angenommen hat
zu Gottes Lob.
Römer 15, 7
Blick auf Kirche Milkau, 2015
Liebe Einwohnerinnen und liebe Einwohner unserer Gemeinde,
für das Jahr 2015 wünsche ich Ihnen und Ihren Familien viel Gesundheit, jede Menge Glück
und Freude sowie Zufriedenheit. Für 2015 haben wir als Gemeinde uns wieder vieles
vorgenommen. In unserem Haushaltsplan wurden alle Vorhaben durch den Gemeinderat
bestätigt. Unser wichtigstes Ziel ist es, unsere Gemeinde weiter als einen lebenswerten Ort für
Jung und Alt zu entwickeln. Das geht natürlich nur mit Ihrer Hilfe. Jeder sollte nach seinen
Möglichkeiten und Fähigkeiten einen Beitrag für die Gemeinschaft erbringen, dann wird die
Welt für jeden in unserer Gemeinde etwas besser.
Ihr Bürgermeister
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Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015
Informationen zur Grundsteuer
Nach § 27 Abs. 3 GrStG wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 durch
öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Die Grundsteuer ist in gleicher Höhe wie im Vorjahr zu zahlen.
Grundsteuerbescheide werden nur verschickt, wenn sich Veränderungen
ergeben.
Die Grundsteuer muss in vierteljährlichen Raten gezahlt werden, am 15.02.,
15.05., 15.08. und 15.11..
Handelt es sich um einen Kleinbetrag bis 15,00 € jährlich wird er in einem Betrag
am 15.08. fällig, Grundsteuer bis 30,00 € jährlich ist je zur Hälfte am 15.02. und
15.08. zu entrichten.
Auf Antrag kann die Grundsteuer generell am 1. Juli gezahlt werden. Dieser
Antrag muss bis zum 30. September des Vorjahres gestellt werden.
Um Zahlungsrückstände zu vermeiden, nutzen Sie bitte die Möglichkeit des
Abbuchungsverfahrens, Formulare dazu erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung
bzw. unter www.gemeinde-erlau.de.
Einschulungsuntersuchung
Die Einschulungsuntersuchung für das Schuljahr
folgenden 4 Tagen in der Grundschule Erlau statt:
1.
2.
3.
4.
2015/2016
findet an den
Dienstag, den 17.03.2015
Mittwoch, den 18.03.2015
Donnerstag, den 19.03.2015
Freitag, den 20.03.2015
Die Listen mit den Terminen für die ärztliche Untersuchung werden in den
Kindertagesstätten der Gemeinde ausgelegt. Bei Rückfragen erhalten Sie unter der
Telefonnummer: 03727/3095 weitere Auskünfte.
Ch. Kunath
Schulleiterin
Hinweis:
Redaktionsschluss von Beiträgen für Veröffentlichungen im „Informationsblatt
der Gemeinde Erlau“ zur Februar-Ausgabe 2015 ist:
Freitag, der 30. Januar 2015.
Alle später eingegangenen Beiträge können erst in der nächsten Ausgabe
berücksichtigt werden.
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Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015
Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Crossen
Aktuelle Informationen zur Flurbereinigung
An dieser Stelle soll über die wichtigsten Maßnahmen, Verfahrensschritte und Veränderungen des Jahres 2014 im
Flurbereinigungsverfahren Crossen informiert und ein Ausblick auf 2015 gegeben werden.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) hat am 16.09.2010 dem Wertermittlungsrahmen zugestimmt.
Dieser bildet die Grundlage für die Erstellung der Wertermittlungskarte. Die umfangreiche Bearbeitung zur
Erstellung dieser Karte durch den Fachbereich Ländliche Entwicklung/ Bodenordnung ist abgeschlossen.
Am 11. April 2014 wurde für alle Eigentümer, Nutzungs- und Erbbauberechtigen von Grundstücken eine
Teilnehmerversammlung durchgeführt. In dieser Versammlung wurden die Grundsätze und Ergebnisse der
Wertermittlung erläutert. Danach wurden die Unterlagen zur Einsicht für die Beteiligten vier Wochen ausgelegt.
Während der Auslegung konnten die Teilnehmer schriftlich Einwendungen beim Vorstand der TG einreichen.
Nach der Auslegung wurde für alle Teilnehmer ein Sprechtag am 05. Juni 2014 durchgeführt, um Fragen zur
Wertermittlung und anderen Angelegenheiten der Ländlichen Neuordnung zu beantworten. Der Sprechtag wurde
von einigen Teilnehmern wahrgenommen, Einwendungen zur Wertermittlung gab es nicht. Die Ergebnisse der
Wertermittlung und alle notwendigen Unterlagen liegen zurzeit bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde beim
Landratsamt Mittelsachsen zur Prüfung.
Beispiel zur Berechnung des Einlagewertes eines Flurstücks
Die Einlagewerte werden in Wertverhältniszahlen (WVZ) ausgedrückt, die das Wertverhältnis angeben, in dem
gleichgroße Flächen zueinander stehen.
Für ein einzelnes Flurstück wird der Einlagewert wie folgt gewonnen:
Teilfläche [m²] * Wertzahl
[WZ]
10
(WVZ)
= Wertverhältniszahl
(WVZ)
= Einlagewert = Einlagewert
Beispiel:
Flurstücksgröße:
3.000 m²
folgende Teilflächen wurden mit den entsprechenden Wertzahlen für
das Flurstück ermittelt
WZ
Fläche [m²]
24
26
29
800
1.000
1.200
Gesamt-WVZ des Flurstücks = Einlagewert
WZ
24
26
Fläche [ m²]
WVZ
800
*
1.000
:
10 m² =
29
1.920
2.600
3.480
1.200
Einlagewert
8.000 WVZ
Durchschnitts-WZ = 8.000 WVZ : 3.000 m² x 10 m² = 27
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Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015
Stand der Ausgaben
Die Ausgaben der Teilnehmergemeinschaft stellen sich mit Stand vom 19.12.2014 wie folgt dar:
Wegebau
1.243.280,99 €
Pflanzmaßnahmen
131.849,83 €
Bodenordnung
142.881,78 €
Planung und Beratung
7.553,85 €
Summe
1.525.566,45 €
Davon wurden bzw. werden 1.294.206,31 € aus Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen und
186.492,15 € als Eigenanteil der Gemeinde Erlau sowie 42.342,82 € als Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft
aufgebracht.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt im Flurbereinigungsverfahren ist die „Feststellung des notwendigen
Landabzuges nach § 47 FlurbG“.
Fachlicher Hintergrund
Im Rahmen des Verfahrens werden Flächen für die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen benötigt. Diese
Flächen müssen durch die Teilnehmergemeinschaft aufgebracht werden. Jeder Teilnehmer hat entsprechend des
Verhältnisses des Wertes seiner alten Grundstücke zum Wert aller Grundstücke des Neuordnungsgebietes
beizutragen.
Weiterer Landbedarf kann sich aus folgenden Komponenten ergeben:
- weitere gemeinschaftliche Anlagen
- öffentliche Anlagen
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Ausgleiche (z. B. wegen Neuvermessungsdifferenz, Missformen, unvorhergesehene Zwecke,
Flächenberichtigungen)
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 47 FlurbG
1) Den zu den gemeinschaftlichen Anlagen und zu öffentlichen Anlagen nach § 40 erforderlichen Grund und
Boden haben alle Teilnehmer nach dem Verhältnis des Wertes ihrer alten Grundstücke zu dem Wert aller
Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes aufzubringen, soweit er nicht durch vor der Flurbereinigung
vorhandene Anlagen gleicher Art oder durch einen bei Neumessung des Flurbereinigungsgebietes sich
ergebenden Überschuss an Fläche gedeckt oder von einzelnen Teilnehmern hergegeben wird; in gleicher Weise
ist ein bei Neumessung sich ergebender Mangel an Fläche aufzubringen. Der von den Teilnehmern
aufzubringende Anteil kann für unvorhergesehene Zwecke, für Missformen und zum Ausgleich mäßig erhöht
werden.
(2) Für solche Teile des Flurbereinigungsgebietes, in denen aus besonderen Gründen ein größerer Bedarf an
Grund und Boden für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen als in anderen Teilen besteht, kann zu Lasten
der begünstigten Teilnehmer ein von dem übrigen Flurbereinigungsgebiet abweichender Maßstab festgesetzt
werden.
(3) Die Flurbereinigungsbehörde kann zur Vermeidung offensichtlicher und unbilliger Härten einzelne Teilnehmer
ausnahmsweise von der Aufbringung ihres Anteils an den gemeinschaftlichen oder öffentlichen Anlagen ganz
oder teilweise zu Lasten der übrigen Teilnehmer befreien.
Es wird gebeten folgende Hinweise weiterhin zu beachten
Aufforderung zur Grundbuchberichtigung
Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet ermittelt das Landratsamt
Mittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation aus dem Grundbuch. Um Nachteile
zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche
Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden
wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlags- oder Enteignungsbeschluss vorzulegen.
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Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015
Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuches sind in bestimmten
Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen.
Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums
Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende
Einschränkungen:
a)
In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat
Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation (Sitz in Döbeln) nur Änderungen vorgenommen werden,
die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG).
b)
Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen, Kies-, Sand- oder Lehmgruben
u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Ländliche Entwicklung und
Geoinformation (Sitz in Döbeln) errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1
Nr. 2 FlurbG).
Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder
beseitigt worden, so können diese im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt
Mittelsachsen, Referat Ländliche Entwicklung und Geoinformation (Sitz in Döbeln) kann den früheren Zustand auf
Kosten des betreffenden Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34
Abs. 2 FlurbG).
Für weitere Auskünfte können Sie sich gern an die örtlichen Vorstandsmitglieder oder an den Vorsitzenden der
Teilnehmergemeinschaft, Toralf Mertn (03731 - 7991680; [email protected]) bzw. seine
Stellvertreterin Mikaela Schilling (03731 - 7991682; [email protected]) beim
Landratsamt Mittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation, Sitz: Dr. Zieger-Straße
2, Döbeln; Postanschrift: Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg wenden.
Wir wünschen Ihnen nachträglich ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Crossen
Toralf Mertn
und
seine Stellvertreterin Mikaela Schilling
Einsatzgeschehen und Statistik der Gemeindefeuerwehr Erlau 2014
Im Jahr 2014 wurden die Kameradinnen und Kameraden der aktiven Abteilung zu
insgesamt 11 Einsätzen alarmiert.
Aus 6 Bränden, 1 Verkehrsunfall, 1 Überschwemmung nach Unwetter, 1 große
Ölbeseitigung sowie 2 Alarmen der Brandmeldeanlage im Pflegeheim setzte sich das
Einsatzgeschehen aus 622 Einsatzstunden zusammen.
Die Feuerwehr Erlau besteht aus 146 aktiven Kameradinnen und Kameraden, 16
Mitgliedern der Jugendfeuerwehr und 92 Kameradinnen und Kameraden der Alters- und
Ehrenabteilung.
Im abgelaufenen Jahr 2014 wurden von der aktiven Kameradschaft ca. 7500
Ausbildungsstunden in den Ortsfeuerwehren, der Landkreisausbildung sowie an der
Landesfeuerwehrschule Sachsen geleistet.
Wir danken allen Kameradinnen und Kameraden für die geleistete Einsatzbereitschaft im
Jahr 2014.
Gerd Irmscher
Gemeindewehrleiter
Ulf Decke
stellv. Gemeindewehrleiter
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Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015
-staatlich anerkannte Oberschule-
Tag der Offenen Tür in der Evangelischen Werkschule Milkau
Wir wünschen allen Einwohnern der Gemeinde Erlau ein gesundes und gesegnetes Jahr 2015!
Die Evangelische Werkschule Milkau lädt alle, die
neugierig sind unsere Schule kennenzulernen, ganz
herzlich zum Tag der Offenen Tür am
Samstag, den 31.01.2015 von 10-13 Uhr
ein. Dort erfährt man näheres über den Schulalltag,
Stundenabläufe, Lehrer und es besteht die
Möglichkeit, Organisatorisches zu klären.
Aus den Kindereinrichtungen der Gemeinde
…mit neuen Ideen, Materialien, Mustern, Farben und viel Phantasie begannen unsere Kinder
das neue Jahr... „Nur wenn Gefühl und Phantasie erwachen, blüht die Intelligenz“ ( Loris
Malaguzzi)
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Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015
Was uns die Archive erzählen …
Das Sühnekreuz von Beerwalde Ende gut, alles gut
Der aufmerksame Leser wird sich vielleicht erinnern, dass ich vor genau zwei Jahren schon einmal
über das Sühnekreuz auf dem Beerwalder Friedhof bzw. das, was davon übrig war, an dieser Stelle
berichtet habe. Die Jahrhunderte hat es an unterschiedlichen Orten mit mal mehr und mal weniger
Beachtung überdauert. Zuletzt lag es, von Moos bewachsen und Farnen umgeben, unweit der
Kirche.
Nun wurde der Porphyrstein im Oktober des
vergangenen Jahres wieder aus seinem „Dornröschenschlaf“ erweckt. Nachdem eine erste
laienhafte Säuberung nicht das gewünschte
Ergebnis brachte, übernahm die
Seelitzer
Steinmetzmeisterin
Annett
Thalheim
die
Reinigung. Danach sah der Stein wieder fast wie
neu aus!
Für die Befestigung im Altarraum der Kirche
von Beerwalde fertigte Rainer Ranft, Sohn des
ehemaligen Neugepülziger Schmiedemeisters
Günter Ranft und selbst „Hobbyschmied“, eine
Halterung an, mit welcher der Porphyrstein nicht
nur aufrecht an der Wand befestigt werden
konnte, sondern auch die ursprüngliche Form
des Sühnekreuzes nachempfunden wurde.
Die an der Wand oberhalb des Sühnekreuzes
angebrachte
Informationstafel
soll
dem
Betrachter einen kurzen Abriss über dessen
Geschichte liefern.
neuer Standort in der Beerwalder Kirche
An dieser Stelle danke ich den nachfolgend Genannten:
 Herrn Klaus Pfeiffer, Pfarrer i.R. aus Beerwalde, der mich von der ersten Idee bis zum
Abschluss der Umsetzung motiviert und begleitet hat
 Herrn Jörg Möbius als Vorsitzendem des Kirchenvorstandes der Kirchgemeinde
Reinsdorf-Beerwalde-Tanneberg für seine Mithilfe
 Herrn Frank Ranft, der für die Anfertigung der Wandhalterung seinen Bruder vorschlug
und Rainer Ranft, der die Idee umsetzte – und dazu auf Kostenerstattung verzichtete
 meinem Ehemann Thomas, der mir beim Transport und der Anbringung in der Kirche
behilflich war
 Herrn Bürgermeister Wolfgang Ahnert, denn die Gemeinde Erlau hat die Kosten für die
professionelle Steinreinigung und die Anfertigung der Info-Tafel übernommen
Berit Wittke
Heimatverein Milkau e.V.
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Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015
Heimatverein Milkau e.V.
Veranstaltungen in der Heimatstube
Terminänderung!
Der für den 14.01.2015 geplante Frauentreff findet am 21.01.2014 statt
Geschichtstreff
02.02.2015 19.00 Uhr Erste Beratung in der Heimatstube zu Zielen, Projekten und
Arbeitsweisen des Geschichtstreffs.
Frauentreff
18.02.2015
9.00 Uhr Treffpunkt Heimatstube - Berit Wittke erzählt uns von
ihrem Hobby.
Seniorentreff
20.01.2015
14.00 Uhr Heimatstube - Frau Günter vom DRK Geringswalde spricht
über Seniorenbetreuung.
10.02.2015 14.00 Uhr Gemütliches Beisammensein in der Heimatstube
14.03.2015
Bitte vormerken: Reinhardt-Mey-Abend mit Ludwig Müller
Veranstaltungsbeginn und Anmeldefristen werden
im nächsten Informationsblatt bekannt gegeben.
Veranstaltungen der Ortsgruppe Erlau der Volkssolidarität e. V.
im Februar 2015
 Buchlesung mit Astrid Lose
Tag:
Beginn:
Ort:
Mittwoch, 4. Februar 2015
14:00 Uhr
Versammlungsraum FFw Erlau
Frau Lose stellt ihr neues Buch „Geheimnisse im Land des roten Porphyr“ vor.
 Seniorenfasching in Crossen am 8. Februar 2015
Interessenten bitte bei Frau Poch bis zum 20. Januar melden.
Bei genügend Anmeldungen würden wir einen Bus bestellen.
 Spielenachmittag
Tag:
Beginn:
Ort:
Aschermittwoch, 18. Februar 2015
14:00 Uhr
Versammlungsraum FFw Erlau
Wir freuen uns wie immer auf eine rege Teilnahme.
gez. Christa Poch
Vors. der Ortsgruppe
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Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015
Morgenstern-Bau
Crossen, Lindenstraße 4
Hoch- und Tiefbau
Einbau von biol. Kläranlagen vom
Antrag der Genehmigung bis zum
Wartungsvertrag
Inhaber:
Dipl.-Bauingenieur (FH)
Heiko Morgenstern
09306 Erlau OT Crossen
Tel: 03727/612883
www.morgenstern-bau.de
Wir wünschen Ihnen ein gesundes
und erfolgreiches Jahr 2015
Gebrauchte Fahrräder in
großer Auswahl
zum ½ Preis oder weniger
Öffnungszeiten:
Sonnabend, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach Anruf
Ärger mit steigenden
Stromkosten ?
Warum produzieren Sie nicht einfach Ihren
eigenen Solarstrom!
Ökostrom ab 49,-€
im Monat
Beratung Uwe Großmann
Auf dem Feld 14a
09306 Erlau
Tel.: 03727-613056
Handy 0177-6865510
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Für die vielen lieben Wünsche, Geschenke und
Zuwendungen zur Geburt
Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015
Kam ein süßes Baby mit rosa
Strümpf und aus vier wurde fünf.
Für die vielen Glückwünsche
unserer Tochter
Miriam
möchten wir uns bei unserer Familie, den Freunden,
und Geschenke zu meiner Geburt,
am 2.12.14 möchte ich mich
herzlichst bei allen bedanken,
Eure Julie.
Bekannten und Nachbarn ganz herzlich bedanken!
Katrin Gerstenberger und
Michael Müller
Vielen Dank auch im Namen meiner
Eltern,
Maik Liebchen & Nicole Endmann,
sowie den stolzen großen Brüdern.
Großmilkau, November 2014
Hiermit möchte ich mich ganz
herzlich bedanken,
für die guten Wünsche, Blumen
und Geschenke anlässlich meines
80. Geburtstag.
Besonderen Dank an
Joachim & Karin, Rita & Andreas,
den Nachbarn, Freunden und
Verwandten, der Volkssolidarität,
den Posaunenbläsern
sowie meinem
Lebensgefährten Erich.
Isolde Hammer
Erlau im Dezember 2014
Das Sichtbare ist vergangen,
was bleibt ist die Liebe und
die Erinnerung
Nachdem wir in Liebe und Dankbarkeit
Abschied genommen haben von unserer lieben
Mutter, Schwiegermutter, Oma und Uroma,
Schwägerin und Tante, Frau
Elly Jonies geb. Bachmeier,
* 16.07.1928 † 03.12.2014
danken wir allen, die ihr im Leben
Freundschaft und Zuneigung schenkten, sich in
den Tagen des Abschieds mit uns verbunden
fühlten und ihre Anteilnahme in vielfältiger
Weise erwiesen haben. Besonders danken wir
dem Personal des Altenpflegeheimes
Schweikershain und dem Bestattungshaus
Schönfeld.
In stiller Trauer
Sohn Dieter mit Familie
Sohn Wolfram mit Familie
Crossen und Nöbeln, im Dezember 2014
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Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015
Volkshochschule Mittelsachsen
SEMESTERBEGINN AN DER VOLKSHOCHSCHULE
Mit attraktiven, vielseitigen und neuen Kursangeboten in den Bereichen Gesundheit, Kultur,
Beruf/Computeranwendungen, Sprachen und Gesellschaft startet die Volkshochschule
Mittelsachsen in das neue Frühjahrs-/Sommersemester 2015.
Das aktuelle Veranstaltungsprogramm ist bereits online unter www.vhs-mittelsachsen.de
einzusehen. Die Programmhefte erhalten Sie in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie
anderen öffentlichen Institutionen.
Anmeldungen zu den Kursen nehmen wir auch gern telefonisch in der Geschäftsstelle in
Mittweida, Heinrich-Heine-Straße 39 unter 03727/2612 entgegen.
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Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015
Weihnachtsbaumverbrennen in Crossen
Die Freiwillige Feuerwehr Crossen veranstaltet am
Sonnabend, den 24.01.2015, um 17:00 Uhr
ein Weihnachtsbaumverbrennen mit Glühwein und leckeren Bratwürsten vom Grill.
-Sammelpunkt für Weihnachtsbäume ist die markierte Stelle auf dem
Parkplatz am Gerätehaus –
Weihnachtsbaumverbrennen in Erlau
Auch im neuen Jahr 2015 entsorgen wir wieder kostenlos Ihre ausgedienten Weihnachtsbäume.
Am Sonnabend, den 24. Januar wollen wir sie feierlich in Flammen aufgehen lassen.
Bringen Sie bitte Ihr gutes Stück - nach Möglichkeit ohne Behang bis zu diesem Tag 16.00 Uhr an das Feuerwehrgerätehaus Erlau.
Bei aromatischem Glühwein oder Tee, bei leckeren Rostern oder knackigen Bockwürsten wird
Ihnen der Abschied bestimmt nicht allzu schwerfallen.
Die Organisatoren
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Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015
SV Union Milkau
-Abt. VolleyballErgebnisse der Volleyballer des SV Union Milkau
Sachsenklasse Herren:
Dommitzscher SV I - SV Union Milkau I
3:2 (25:10/25:21/18:25/21:25/15:13))
Bezirksklasse Damen:
SSV Brand-Erbisdorf I-SV Union Milkau I
3:2 (21:25/23:25/25:16/24:18/15:11)
SV Union Milkau I - SG Adelsberg III
3:0 (25:12/25:13/25:22)
SV Union Milkau I - SG Adelsberg III
2:3 (16:25/25:21/11:25/25:21/11:15)
Bezirksklasse Herren:
SV Langenberg-Falken - SV Union Milkau II
3:2 (16:25/25:15/25:17/25:27/17:15)
1. VV Freiberg I - SV Union Milkau II
1:3 (20:25/25:20/21:25/26:28)
Kreisunion Damen:
TV "Jahn" Burgstädt II - SV Union Milkau II
3:1 (25:27/25:06/25:21/25:20)
Vorschau auf die Heimspiele der Volleyballer des SV Union Milkau
Bezirksklasse Damen: Am 17.01.2015 um 14.00 Uhr in Frankenau:
SV Union Milkau I – SSV Chemnitz II – SSV 91 Brand-Erbisdorf I
Kreisunion Damen:
Am 24.01.2015 um 14.00 Uhr in Frankenau:
SV Union Milkau II - VT Thümmlitzwalde I - SSV Chemnitz III
Bezirksklasse Herren: Am31.01.2015 um 14.00 Uhr in Frankenau:
SV Union Milkau II - TV "Jahn" Burgstädt - SV Langenberg-Falken
Trainingszeiten der Abt. Volleyball: (in der Turnhalle Milkau)
Montag:
Dienstag:
Freitag:
17.30-19.30 Uhr
Damen II (ab Jahrgang 2001 und älter)
19.30-21.30 Uhr
Freizeitvolleyball
17.00-18.30 Uhr
Jugend (Jahrgang 2004-2007)
19.00-21.00 Uhr
Damen I
19.00-21.00 Uhr
Damen I und Jungen
Ansprechpartner: Tilo Gerstenberger; [email protected]; Tel.: 015757523760
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Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015
EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH
Frauensteiner Straße 95
09599 Freiberg
Onlineauftritt der EKM
Die Abfallkalender für das Jahr 2015 wurden bereits im vergangenen Jahr verteilt. Wer noch keinen
Abfallkalender hat und der Umwelt zuliebe auf eine ausgedruckte Version verzichten möchte, der hat
die Möglichkeit den Abfallkalender in PDF-Format auf der Internetseite www.ekm-mittelsachsen.de
einzusehen und sich herunterzuladen. Auf der Startseite lässt sich zudem durch Eingabe des Ortes der
Tourenplan abrufen. Dieser lässt sich dann in den elektrischen Kalender des heimischen Computers oder
auf das Smartphone importieren.
Auf der Startseite gelangt man unter den Button „Service“ nicht nur zu dem aktuellen Abfallkalender. Es
ist zudem möglich, über Onlineformulare, Grundstücke an die Abfallentsorgung und Abfallbehälter anund abzumelden, sowie einen Eigentümerwechsel und die Verringerung der Anzahl auf
Mindestentleerungen anzuzeigen.
Für die Abholung der sperrigen Abfälle am Grundstück bedarf es einer vorherigen Anmeldung. Dazu
kann neben der Sperrmüllkarte, die sich auf der Umschlagseite des Abfallkalenders befindet, ebenso das
Onlineformular zur Sperrmüllanmeldung genutzt werden. Zur Verfügung steht das Onlineformular vom
01. Februar bis 31. Oktober, da die Abholung ab März bis Ende November erfolgt. Am Wertstoffhof
können ebenfalls Sperrmüllkarten abgeholt werden und liegen demnach bei Abgabe von sperrigen
Abfällen zum Ausfüllen bereit.
B o r r e li os e, F S M E u n d
b ak t er ie l l e E rk r ank u nge n e. V .
M i t g l ie d im BF B D u nd
L A G S e lbs t hi l f e M it t els ac hs e n e . V.
V o r s itz e nd er : D i pl .- In g. J ür ge n H a ub o l d
Vortrag über das
Thema:
Hautveränderungen und körperliche Beeinträchtigungen durch Pilzbefall nach Bakterieninfektion
und antibiotische Behandlung mit lebendem Anschauungsmaterial – super interessant!
Pilzbefall ist nicht nur harmlos, sondern kann dieser auch Lebewesen zu Zombies werden
lassen?
Welche Keime lassen den Menschen erkranken und auch wieder nicht? Welche Behandlungsmethoden
sind einsetzbar und wie sind dabei die Erfolgsaussichten?
Dieses interessante Thema wird in einer zwanglosen Gesprächsrunde durch Herrn Prof. Dr. Nenoff
untermauert.
Termin/Ort: 23.Januar 2015, 15:00 Uhr im „Schwaneneck“,Herrenstraße 21, 09217 Burgstädt
Interessenten melden sich bitte bei J. Haubold Tel. 03724 855355 oder
bei W. Lose Tel. 03737 149040 oder E-Mail: [email protected]
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Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015