Januar - Gemeinde Erlau
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Januar - Gemeinde Erlau
Es ist auf dem Fahrrad wie in der Wirtschaft: Ausgabe 1 vom 15.01.2015 Amtsblatt der Gemeinde Erlau, erscheint monatlich für alle Haushalte der Gemeinde Wer sich nicht fortbewegt fällt um. Manfred Romme Herausgeber: Gemeindeverwaltung Erlau OT Crossen, Niedercrossen 45 in 09306 Erlau Tel.: 03727/94580 Fax: 03727/945820 E-Mail: [email protected] web-Seite: www.gemeinde-erlau.de Verantwortlich für Bekanntmachungen der Gemeinde: Der Bürgermeister Redaktion: Gemeindeverwaltung Erlau Öffnungszeiten: Gemeindeverwaltung, Standesamt, Meldeamt, Gewerbeamt: Mo + Do: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr; Di: 09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr; Mi + Fr: nach Vereinbarung Sprechtag des Bürgermeisters: täglich, nach telefonischer Vereinbarung Jahreslosung 2015 Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob. Römer 15, 7 Blick auf Kirche Milkau, 2015 Liebe Einwohnerinnen und liebe Einwohner unserer Gemeinde, für das Jahr 2015 wünsche ich Ihnen und Ihren Familien viel Gesundheit, jede Menge Glück und Freude sowie Zufriedenheit. Für 2015 haben wir als Gemeinde uns wieder vieles vorgenommen. In unserem Haushaltsplan wurden alle Vorhaben durch den Gemeinderat bestätigt. Unser wichtigstes Ziel ist es, unsere Gemeinde weiter als einen lebenswerten Ort für Jung und Alt zu entwickeln. Das geht natürlich nur mit Ihrer Hilfe. Jeder sollte nach seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten einen Beitrag für die Gemeinschaft erbringen, dann wird die Welt für jeden in unserer Gemeinde etwas besser. Ihr Bürgermeister Seite | 2 Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015 Informationen zur Grundsteuer Nach § 27 Abs. 3 GrStG wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Grundsteuer ist in gleicher Höhe wie im Vorjahr zu zahlen. Grundsteuerbescheide werden nur verschickt, wenn sich Veränderungen ergeben. Die Grundsteuer muss in vierteljährlichen Raten gezahlt werden, am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.. Handelt es sich um einen Kleinbetrag bis 15,00 € jährlich wird er in einem Betrag am 15.08. fällig, Grundsteuer bis 30,00 € jährlich ist je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. zu entrichten. Auf Antrag kann die Grundsteuer generell am 1. Juli gezahlt werden. Dieser Antrag muss bis zum 30. September des Vorjahres gestellt werden. Um Zahlungsrückstände zu vermeiden, nutzen Sie bitte die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens, Formulare dazu erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung bzw. unter www.gemeinde-erlau.de. Einschulungsuntersuchung Die Einschulungsuntersuchung für das Schuljahr folgenden 4 Tagen in der Grundschule Erlau statt: 1. 2. 3. 4. 2015/2016 findet an den Dienstag, den 17.03.2015 Mittwoch, den 18.03.2015 Donnerstag, den 19.03.2015 Freitag, den 20.03.2015 Die Listen mit den Terminen für die ärztliche Untersuchung werden in den Kindertagesstätten der Gemeinde ausgelegt. Bei Rückfragen erhalten Sie unter der Telefonnummer: 03727/3095 weitere Auskünfte. Ch. Kunath Schulleiterin Hinweis: Redaktionsschluss von Beiträgen für Veröffentlichungen im „Informationsblatt der Gemeinde Erlau“ zur Februar-Ausgabe 2015 ist: Freitag, der 30. Januar 2015. Alle später eingegangenen Beiträge können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden. Seite | 3 Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015 Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Crossen Aktuelle Informationen zur Flurbereinigung An dieser Stelle soll über die wichtigsten Maßnahmen, Verfahrensschritte und Veränderungen des Jahres 2014 im Flurbereinigungsverfahren Crossen informiert und ein Ausblick auf 2015 gegeben werden. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) hat am 16.09.2010 dem Wertermittlungsrahmen zugestimmt. Dieser bildet die Grundlage für die Erstellung der Wertermittlungskarte. Die umfangreiche Bearbeitung zur Erstellung dieser Karte durch den Fachbereich Ländliche Entwicklung/ Bodenordnung ist abgeschlossen. Am 11. April 2014 wurde für alle Eigentümer, Nutzungs- und Erbbauberechtigen von Grundstücken eine Teilnehmerversammlung durchgeführt. In dieser Versammlung wurden die Grundsätze und Ergebnisse der Wertermittlung erläutert. Danach wurden die Unterlagen zur Einsicht für die Beteiligten vier Wochen ausgelegt. Während der Auslegung konnten die Teilnehmer schriftlich Einwendungen beim Vorstand der TG einreichen. Nach der Auslegung wurde für alle Teilnehmer ein Sprechtag am 05. Juni 2014 durchgeführt, um Fragen zur Wertermittlung und anderen Angelegenheiten der Ländlichen Neuordnung zu beantworten. Der Sprechtag wurde von einigen Teilnehmern wahrgenommen, Einwendungen zur Wertermittlung gab es nicht. Die Ergebnisse der Wertermittlung und alle notwendigen Unterlagen liegen zurzeit bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Mittelsachsen zur Prüfung. Beispiel zur Berechnung des Einlagewertes eines Flurstücks Die Einlagewerte werden in Wertverhältniszahlen (WVZ) ausgedrückt, die das Wertverhältnis angeben, in dem gleichgroße Flächen zueinander stehen. Für ein einzelnes Flurstück wird der Einlagewert wie folgt gewonnen: Teilfläche [m²] * Wertzahl [WZ] 10 (WVZ) = Wertverhältniszahl (WVZ) = Einlagewert = Einlagewert Beispiel: Flurstücksgröße: 3.000 m² folgende Teilflächen wurden mit den entsprechenden Wertzahlen für das Flurstück ermittelt WZ Fläche [m²] 24 26 29 800 1.000 1.200 Gesamt-WVZ des Flurstücks = Einlagewert WZ 24 26 Fläche [ m²] WVZ 800 * 1.000 : 10 m² = 29 1.920 2.600 3.480 1.200 Einlagewert 8.000 WVZ Durchschnitts-WZ = 8.000 WVZ : 3.000 m² x 10 m² = 27 Seite | 4 Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015 Stand der Ausgaben Die Ausgaben der Teilnehmergemeinschaft stellen sich mit Stand vom 19.12.2014 wie folgt dar: Wegebau 1.243.280,99 € Pflanzmaßnahmen 131.849,83 € Bodenordnung 142.881,78 € Planung und Beratung 7.553,85 € Summe 1.525.566,45 € Davon wurden bzw. werden 1.294.206,31 € aus Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen und 186.492,15 € als Eigenanteil der Gemeinde Erlau sowie 42.342,82 € als Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft aufgebracht. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt im Flurbereinigungsverfahren ist die „Feststellung des notwendigen Landabzuges nach § 47 FlurbG“. Fachlicher Hintergrund Im Rahmen des Verfahrens werden Flächen für die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen benötigt. Diese Flächen müssen durch die Teilnehmergemeinschaft aufgebracht werden. Jeder Teilnehmer hat entsprechend des Verhältnisses des Wertes seiner alten Grundstücke zum Wert aller Grundstücke des Neuordnungsgebietes beizutragen. Weiterer Landbedarf kann sich aus folgenden Komponenten ergeben: - weitere gemeinschaftliche Anlagen - öffentliche Anlagen - Naturschutz und Landschaftspflege - Ausgleiche (z. B. wegen Neuvermessungsdifferenz, Missformen, unvorhergesehene Zwecke, Flächenberichtigungen) Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 47 FlurbG 1) Den zu den gemeinschaftlichen Anlagen und zu öffentlichen Anlagen nach § 40 erforderlichen Grund und Boden haben alle Teilnehmer nach dem Verhältnis des Wertes ihrer alten Grundstücke zu dem Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes aufzubringen, soweit er nicht durch vor der Flurbereinigung vorhandene Anlagen gleicher Art oder durch einen bei Neumessung des Flurbereinigungsgebietes sich ergebenden Überschuss an Fläche gedeckt oder von einzelnen Teilnehmern hergegeben wird; in gleicher Weise ist ein bei Neumessung sich ergebender Mangel an Fläche aufzubringen. Der von den Teilnehmern aufzubringende Anteil kann für unvorhergesehene Zwecke, für Missformen und zum Ausgleich mäßig erhöht werden. (2) Für solche Teile des Flurbereinigungsgebietes, in denen aus besonderen Gründen ein größerer Bedarf an Grund und Boden für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen als in anderen Teilen besteht, kann zu Lasten der begünstigten Teilnehmer ein von dem übrigen Flurbereinigungsgebiet abweichender Maßstab festgesetzt werden. (3) Die Flurbereinigungsbehörde kann zur Vermeidung offensichtlicher und unbilliger Härten einzelne Teilnehmer ausnahmsweise von der Aufbringung ihres Anteils an den gemeinschaftlichen oder öffentlichen Anlagen ganz oder teilweise zu Lasten der übrigen Teilnehmer befreien. Es wird gebeten folgende Hinweise weiterhin zu beachten Aufforderung zur Grundbuchberichtigung Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet ermittelt das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlags- oder Enteignungsbeschluss vorzulegen. Seite | 5 Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015 Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation (Sitz in Döbeln) nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen, Kies-, Sand- oder Lehmgruben u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Ländliche Entwicklung und Geoinformation (Sitz in Döbeln) errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Ländliche Entwicklung und Geoinformation (Sitz in Döbeln) kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Für weitere Auskünfte können Sie sich gern an die örtlichen Vorstandsmitglieder oder an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Toralf Mertn (03731 - 7991680; [email protected]) bzw. seine Stellvertreterin Mikaela Schilling (03731 - 7991682; [email protected]) beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation, Sitz: Dr. Zieger-Straße 2, Döbeln; Postanschrift: Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg wenden. Wir wünschen Ihnen nachträglich ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Crossen Toralf Mertn und seine Stellvertreterin Mikaela Schilling Einsatzgeschehen und Statistik der Gemeindefeuerwehr Erlau 2014 Im Jahr 2014 wurden die Kameradinnen und Kameraden der aktiven Abteilung zu insgesamt 11 Einsätzen alarmiert. Aus 6 Bränden, 1 Verkehrsunfall, 1 Überschwemmung nach Unwetter, 1 große Ölbeseitigung sowie 2 Alarmen der Brandmeldeanlage im Pflegeheim setzte sich das Einsatzgeschehen aus 622 Einsatzstunden zusammen. Die Feuerwehr Erlau besteht aus 146 aktiven Kameradinnen und Kameraden, 16 Mitgliedern der Jugendfeuerwehr und 92 Kameradinnen und Kameraden der Alters- und Ehrenabteilung. Im abgelaufenen Jahr 2014 wurden von der aktiven Kameradschaft ca. 7500 Ausbildungsstunden in den Ortsfeuerwehren, der Landkreisausbildung sowie an der Landesfeuerwehrschule Sachsen geleistet. Wir danken allen Kameradinnen und Kameraden für die geleistete Einsatzbereitschaft im Jahr 2014. Gerd Irmscher Gemeindewehrleiter Ulf Decke stellv. Gemeindewehrleiter Seite | 6 Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015 -staatlich anerkannte Oberschule- Tag der Offenen Tür in der Evangelischen Werkschule Milkau Wir wünschen allen Einwohnern der Gemeinde Erlau ein gesundes und gesegnetes Jahr 2015! Die Evangelische Werkschule Milkau lädt alle, die neugierig sind unsere Schule kennenzulernen, ganz herzlich zum Tag der Offenen Tür am Samstag, den 31.01.2015 von 10-13 Uhr ein. Dort erfährt man näheres über den Schulalltag, Stundenabläufe, Lehrer und es besteht die Möglichkeit, Organisatorisches zu klären. Aus den Kindereinrichtungen der Gemeinde …mit neuen Ideen, Materialien, Mustern, Farben und viel Phantasie begannen unsere Kinder das neue Jahr... „Nur wenn Gefühl und Phantasie erwachen, blüht die Intelligenz“ ( Loris Malaguzzi) Seite | 7 Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015 Was uns die Archive erzählen … Das Sühnekreuz von Beerwalde Ende gut, alles gut Der aufmerksame Leser wird sich vielleicht erinnern, dass ich vor genau zwei Jahren schon einmal über das Sühnekreuz auf dem Beerwalder Friedhof bzw. das, was davon übrig war, an dieser Stelle berichtet habe. Die Jahrhunderte hat es an unterschiedlichen Orten mit mal mehr und mal weniger Beachtung überdauert. Zuletzt lag es, von Moos bewachsen und Farnen umgeben, unweit der Kirche. Nun wurde der Porphyrstein im Oktober des vergangenen Jahres wieder aus seinem „Dornröschenschlaf“ erweckt. Nachdem eine erste laienhafte Säuberung nicht das gewünschte Ergebnis brachte, übernahm die Seelitzer Steinmetzmeisterin Annett Thalheim die Reinigung. Danach sah der Stein wieder fast wie neu aus! Für die Befestigung im Altarraum der Kirche von Beerwalde fertigte Rainer Ranft, Sohn des ehemaligen Neugepülziger Schmiedemeisters Günter Ranft und selbst „Hobbyschmied“, eine Halterung an, mit welcher der Porphyrstein nicht nur aufrecht an der Wand befestigt werden konnte, sondern auch die ursprüngliche Form des Sühnekreuzes nachempfunden wurde. Die an der Wand oberhalb des Sühnekreuzes angebrachte Informationstafel soll dem Betrachter einen kurzen Abriss über dessen Geschichte liefern. neuer Standort in der Beerwalder Kirche An dieser Stelle danke ich den nachfolgend Genannten: Herrn Klaus Pfeiffer, Pfarrer i.R. aus Beerwalde, der mich von der ersten Idee bis zum Abschluss der Umsetzung motiviert und begleitet hat Herrn Jörg Möbius als Vorsitzendem des Kirchenvorstandes der Kirchgemeinde Reinsdorf-Beerwalde-Tanneberg für seine Mithilfe Herrn Frank Ranft, der für die Anfertigung der Wandhalterung seinen Bruder vorschlug und Rainer Ranft, der die Idee umsetzte – und dazu auf Kostenerstattung verzichtete meinem Ehemann Thomas, der mir beim Transport und der Anbringung in der Kirche behilflich war Herrn Bürgermeister Wolfgang Ahnert, denn die Gemeinde Erlau hat die Kosten für die professionelle Steinreinigung und die Anfertigung der Info-Tafel übernommen Berit Wittke Heimatverein Milkau e.V. Seite | 8 Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015 Heimatverein Milkau e.V. Veranstaltungen in der Heimatstube Terminänderung! Der für den 14.01.2015 geplante Frauentreff findet am 21.01.2014 statt Geschichtstreff 02.02.2015 19.00 Uhr Erste Beratung in der Heimatstube zu Zielen, Projekten und Arbeitsweisen des Geschichtstreffs. Frauentreff 18.02.2015 9.00 Uhr Treffpunkt Heimatstube - Berit Wittke erzählt uns von ihrem Hobby. Seniorentreff 20.01.2015 14.00 Uhr Heimatstube - Frau Günter vom DRK Geringswalde spricht über Seniorenbetreuung. 10.02.2015 14.00 Uhr Gemütliches Beisammensein in der Heimatstube 14.03.2015 Bitte vormerken: Reinhardt-Mey-Abend mit Ludwig Müller Veranstaltungsbeginn und Anmeldefristen werden im nächsten Informationsblatt bekannt gegeben. Veranstaltungen der Ortsgruppe Erlau der Volkssolidarität e. V. im Februar 2015 Buchlesung mit Astrid Lose Tag: Beginn: Ort: Mittwoch, 4. Februar 2015 14:00 Uhr Versammlungsraum FFw Erlau Frau Lose stellt ihr neues Buch „Geheimnisse im Land des roten Porphyr“ vor. Seniorenfasching in Crossen am 8. Februar 2015 Interessenten bitte bei Frau Poch bis zum 20. Januar melden. Bei genügend Anmeldungen würden wir einen Bus bestellen. Spielenachmittag Tag: Beginn: Ort: Aschermittwoch, 18. Februar 2015 14:00 Uhr Versammlungsraum FFw Erlau Wir freuen uns wie immer auf eine rege Teilnahme. gez. Christa Poch Vors. der Ortsgruppe Seite | 9 Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015 Morgenstern-Bau Crossen, Lindenstraße 4 Hoch- und Tiefbau Einbau von biol. Kläranlagen vom Antrag der Genehmigung bis zum Wartungsvertrag Inhaber: Dipl.-Bauingenieur (FH) Heiko Morgenstern 09306 Erlau OT Crossen Tel: 03727/612883 www.morgenstern-bau.de Wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015 Gebrauchte Fahrräder in großer Auswahl zum ½ Preis oder weniger Öffnungszeiten: Sonnabend, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Anruf Ärger mit steigenden Stromkosten ? Warum produzieren Sie nicht einfach Ihren eigenen Solarstrom! Ökostrom ab 49,-€ im Monat Beratung Uwe Großmann Auf dem Feld 14a 09306 Erlau Tel.: 03727-613056 Handy 0177-6865510 Seite | 10 Für die vielen lieben Wünsche, Geschenke und Zuwendungen zur Geburt Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015 Kam ein süßes Baby mit rosa Strümpf und aus vier wurde fünf. Für die vielen Glückwünsche unserer Tochter Miriam möchten wir uns bei unserer Familie, den Freunden, und Geschenke zu meiner Geburt, am 2.12.14 möchte ich mich herzlichst bei allen bedanken, Eure Julie. Bekannten und Nachbarn ganz herzlich bedanken! Katrin Gerstenberger und Michael Müller Vielen Dank auch im Namen meiner Eltern, Maik Liebchen & Nicole Endmann, sowie den stolzen großen Brüdern. Großmilkau, November 2014 Hiermit möchte ich mich ganz herzlich bedanken, für die guten Wünsche, Blumen und Geschenke anlässlich meines 80. Geburtstag. Besonderen Dank an Joachim & Karin, Rita & Andreas, den Nachbarn, Freunden und Verwandten, der Volkssolidarität, den Posaunenbläsern sowie meinem Lebensgefährten Erich. Isolde Hammer Erlau im Dezember 2014 Das Sichtbare ist vergangen, was bleibt ist die Liebe und die Erinnerung Nachdem wir in Liebe und Dankbarkeit Abschied genommen haben von unserer lieben Mutter, Schwiegermutter, Oma und Uroma, Schwägerin und Tante, Frau Elly Jonies geb. Bachmeier, * 16.07.1928 † 03.12.2014 danken wir allen, die ihr im Leben Freundschaft und Zuneigung schenkten, sich in den Tagen des Abschieds mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme in vielfältiger Weise erwiesen haben. Besonders danken wir dem Personal des Altenpflegeheimes Schweikershain und dem Bestattungshaus Schönfeld. In stiller Trauer Sohn Dieter mit Familie Sohn Wolfram mit Familie Crossen und Nöbeln, im Dezember 2014 Seite | 11 Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015 Volkshochschule Mittelsachsen SEMESTERBEGINN AN DER VOLKSHOCHSCHULE Mit attraktiven, vielseitigen und neuen Kursangeboten in den Bereichen Gesundheit, Kultur, Beruf/Computeranwendungen, Sprachen und Gesellschaft startet die Volkshochschule Mittelsachsen in das neue Frühjahrs-/Sommersemester 2015. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm ist bereits online unter www.vhs-mittelsachsen.de einzusehen. Die Programmhefte erhalten Sie in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie anderen öffentlichen Institutionen. Anmeldungen zu den Kursen nehmen wir auch gern telefonisch in der Geschäftsstelle in Mittweida, Heinrich-Heine-Straße 39 unter 03727/2612 entgegen. Seite | 12 Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015 Weihnachtsbaumverbrennen in Crossen Die Freiwillige Feuerwehr Crossen veranstaltet am Sonnabend, den 24.01.2015, um 17:00 Uhr ein Weihnachtsbaumverbrennen mit Glühwein und leckeren Bratwürsten vom Grill. -Sammelpunkt für Weihnachtsbäume ist die markierte Stelle auf dem Parkplatz am Gerätehaus – Weihnachtsbaumverbrennen in Erlau Auch im neuen Jahr 2015 entsorgen wir wieder kostenlos Ihre ausgedienten Weihnachtsbäume. Am Sonnabend, den 24. Januar wollen wir sie feierlich in Flammen aufgehen lassen. Bringen Sie bitte Ihr gutes Stück - nach Möglichkeit ohne Behang bis zu diesem Tag 16.00 Uhr an das Feuerwehrgerätehaus Erlau. Bei aromatischem Glühwein oder Tee, bei leckeren Rostern oder knackigen Bockwürsten wird Ihnen der Abschied bestimmt nicht allzu schwerfallen. Die Organisatoren Seite | 13 Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015 SV Union Milkau -Abt. VolleyballErgebnisse der Volleyballer des SV Union Milkau Sachsenklasse Herren: Dommitzscher SV I - SV Union Milkau I 3:2 (25:10/25:21/18:25/21:25/15:13)) Bezirksklasse Damen: SSV Brand-Erbisdorf I-SV Union Milkau I 3:2 (21:25/23:25/25:16/24:18/15:11) SV Union Milkau I - SG Adelsberg III 3:0 (25:12/25:13/25:22) SV Union Milkau I - SG Adelsberg III 2:3 (16:25/25:21/11:25/25:21/11:15) Bezirksklasse Herren: SV Langenberg-Falken - SV Union Milkau II 3:2 (16:25/25:15/25:17/25:27/17:15) 1. VV Freiberg I - SV Union Milkau II 1:3 (20:25/25:20/21:25/26:28) Kreisunion Damen: TV "Jahn" Burgstädt II - SV Union Milkau II 3:1 (25:27/25:06/25:21/25:20) Vorschau auf die Heimspiele der Volleyballer des SV Union Milkau Bezirksklasse Damen: Am 17.01.2015 um 14.00 Uhr in Frankenau: SV Union Milkau I – SSV Chemnitz II – SSV 91 Brand-Erbisdorf I Kreisunion Damen: Am 24.01.2015 um 14.00 Uhr in Frankenau: SV Union Milkau II - VT Thümmlitzwalde I - SSV Chemnitz III Bezirksklasse Herren: Am31.01.2015 um 14.00 Uhr in Frankenau: SV Union Milkau II - TV "Jahn" Burgstädt - SV Langenberg-Falken Trainingszeiten der Abt. Volleyball: (in der Turnhalle Milkau) Montag: Dienstag: Freitag: 17.30-19.30 Uhr Damen II (ab Jahrgang 2001 und älter) 19.30-21.30 Uhr Freizeitvolleyball 17.00-18.30 Uhr Jugend (Jahrgang 2004-2007) 19.00-21.00 Uhr Damen I 19.00-21.00 Uhr Damen I und Jungen Ansprechpartner: Tilo Gerstenberger; [email protected]; Tel.: 015757523760 Seite | 14 Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015 EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH Frauensteiner Straße 95 09599 Freiberg Onlineauftritt der EKM Die Abfallkalender für das Jahr 2015 wurden bereits im vergangenen Jahr verteilt. Wer noch keinen Abfallkalender hat und der Umwelt zuliebe auf eine ausgedruckte Version verzichten möchte, der hat die Möglichkeit den Abfallkalender in PDF-Format auf der Internetseite www.ekm-mittelsachsen.de einzusehen und sich herunterzuladen. Auf der Startseite lässt sich zudem durch Eingabe des Ortes der Tourenplan abrufen. Dieser lässt sich dann in den elektrischen Kalender des heimischen Computers oder auf das Smartphone importieren. Auf der Startseite gelangt man unter den Button „Service“ nicht nur zu dem aktuellen Abfallkalender. Es ist zudem möglich, über Onlineformulare, Grundstücke an die Abfallentsorgung und Abfallbehälter anund abzumelden, sowie einen Eigentümerwechsel und die Verringerung der Anzahl auf Mindestentleerungen anzuzeigen. Für die Abholung der sperrigen Abfälle am Grundstück bedarf es einer vorherigen Anmeldung. Dazu kann neben der Sperrmüllkarte, die sich auf der Umschlagseite des Abfallkalenders befindet, ebenso das Onlineformular zur Sperrmüllanmeldung genutzt werden. Zur Verfügung steht das Onlineformular vom 01. Februar bis 31. Oktober, da die Abholung ab März bis Ende November erfolgt. Am Wertstoffhof können ebenfalls Sperrmüllkarten abgeholt werden und liegen demnach bei Abgabe von sperrigen Abfällen zum Ausfüllen bereit. B o r r e li os e, F S M E u n d b ak t er ie l l e E rk r ank u nge n e. V . M i t g l ie d im BF B D u nd L A G S e lbs t hi l f e M it t els ac hs e n e . V. V o r s itz e nd er : D i pl .- In g. J ür ge n H a ub o l d Vortrag über das Thema: Hautveränderungen und körperliche Beeinträchtigungen durch Pilzbefall nach Bakterieninfektion und antibiotische Behandlung mit lebendem Anschauungsmaterial – super interessant! Pilzbefall ist nicht nur harmlos, sondern kann dieser auch Lebewesen zu Zombies werden lassen? Welche Keime lassen den Menschen erkranken und auch wieder nicht? Welche Behandlungsmethoden sind einsetzbar und wie sind dabei die Erfolgsaussichten? Dieses interessante Thema wird in einer zwanglosen Gesprächsrunde durch Herrn Prof. Dr. Nenoff untermauert. Termin/Ort: 23.Januar 2015, 15:00 Uhr im „Schwaneneck“,Herrenstraße 21, 09217 Burgstädt Interessenten melden sich bitte bei J. Haubold Tel. 03724 855355 oder bei W. Lose Tel. 03737 149040 oder E-Mail: [email protected] Seite | 15 Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015 Seite | 16 Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015