Nr. 6/2015 - Zahnärzte in Sachsen

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Nr. 6/2015 - Zahnärzte in Sachsen
19. JUNI 2015, 26. JAHRGANG, 5,50 €, F 45733, ISSN 0938-8486
Zahnärzteblatt
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SACHSEN
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Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
3
Leitartikel
Die ersten 100 Tage und was es sonst noch gab …
Ass. jur. Meike Gorski-Goebel
Geschäftsführerin und Justitiarin
der KZV Sachsen
Dies ist mein erster Leitartikel, den ich für Sie schreibe. Die erste Seite des Zahnärzteblattes zu gestalten, ist eine Ehre und etwas Besonderes für mich. Ziemlich schnell
stellte ich mir dann die Frage, mit welchen Themen ich Sie „abholen kann“. Mehrere
Ansätze gingen mir dabei durch den Kopf. Soll ich Ihnen über meine ersten 100 Tage
als Geschäftsführerin der KZVS berichten? Nach 100 Tagen ist ja bekanntlich die
Schonzeit vorbei.
Ist es wirklich ein Aufhänger zu beschreiben, dass wir in der KZV weiterhin Prozesse
optimieren? Wohl eher nicht, denn dies ist meine Aufgabe als Geschäftsführerin. Oder
lieber über die Analyse, wie die zahnärztliche Versorgung in Sachsen in 20 Jahren aussieht? Hier gibt es eine Entwarnung: Zu Szenarien wie im ärztlichen Bereich wird es in
der zahnärztlichen Versorgung nicht kommen. Oder sollte ich berichten, dass es die
Verwaltung schon jetzt traurig stimmt, wenn Dr. Nikolaus am Ende des Jahres sein Amt
niederlegt? Nein, dazu ist es noch zu früh, das kommt später. Dann beschäftigen uns
Themen, wie das anstehende GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, welches eine Bestimmung zur Einführung eines zahnärztlichen Präventionsmanagements bei Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung vorsieht. Oder das Präventionsgesetz, welches, so sagt es schon, sich auf die Prävention konzentriert. Hier liegt der Fokus auf
den sogenannten „Lebenswelten“, was auch immer darunter zu verstehen ist. Und
außerdem befindet sich derzeit noch der Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von
Korruption im Gesundheitswesen in der Diskussion, durch das ein Straftatbestand der
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen geschaffen werden soll. Wird
tatsächlich ein Berufsstand kriminalisiert oder nur eine Gesetzeslücke geschlossen?
Sicherlich muss der eine oder andere Zahnarzt bisher praktizierte Geschäftsmodelle
kritisch hinterfragen. Nach Beschlussfassung wird dieses Gesetz einen größeren Artikel wert sein. Kommen wird es, da hat auch die Compliance-Leitlinie der KZBV nichts
dran geändert. Oder das Thema sektorenübergreifende Qualitätssicherung? Klingt, na
ja, nicht so spannend, obwohl es nach mehrjähriger Pause wieder Fahrt aufnimmt.
Und während ich über diese Dinge nachdachte, wurde ich wieder „geerdet“. Am
25. April 2015 erschütterte ein Erdbeben der Stärke 7,8 Nepal. Sicherlich werden diese Bilder, die wir alle im Fernsehen gesehen haben, zum Zeitpunkt des Erscheinens
dieses Heftes nicht mehr so präsent sein. Dennoch lassen mich diese Bilder nicht
mehr los. Ganze Städte, Dörfer und Kulturgüter wurden zerstört. Die Anzahl der
Todesopfer wird man kaum genau beziffern können. Und man findet eine Regierung
vor, die mit der Koordinierung der Hilfsmaßnahmen überfordert zu sein scheint. Ich
weiß, dass sich viele Zahnärzte in Nepal ehrenamtlich engagiert haben. Zahnmedizinische Einrichtungen konnten so aufgebaut und betrieben werden. Von dem Geleisteten wurde nun ein großer Teil zunichte gemacht. Ich hoffe, dass sich wieder ZahnMediziner finden werden, die neben ihrer beruflichen Belastung die Zeit und Lust
haben, sich in den ärmsten Ländern der Welt in den Dienst der Menschen zu stellen.
Dieses Engagement habe ich schon immer bewundert und möchte das hier auch einmal zum Ausdruck bringen.
Und noch ein kurzer Spruch zum Nachdenken: „Die größte Geißel dieses modernen
Lebens ist es, Dingen Bedeutung beimessen zu müssen, die in Wahrheit gar keine besitzen.“ (Rabindranath Tagore).
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine schöne Sommerzeit.
Es grüßt Sie
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
4
Inhalt
Leitartikel
Termine
Die ersten 100 Tage und was es sonst noch gab ...
3
Stammtische
Kurse im Juni/Juli/August/September 2015
Fortbildungsreihe „Kinder- und Jugendzahnheilkunde“
Aktuell
Erhebung der Kostenstruktur – Machen Sie mit!
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8
8
8
9
Vor 25 Jahren bereiteten sächsische Zahnärzte die
Gründung der Landeszahnärztekammer Sachsen vor
9
LZKS-Gutachter und Juristen im Erfahrungsaustausch
Der Öffentliche Gesundheitsdienst – hart am Wind
Freie Zahnarztwahl gestärkt
Keine bestehende oder drohende Unterversorgung
Zu Praxisabgabe und Kooperationsformen informieren
Praxisausschreibung
Ehrung verdienstvoller Mitarbeiterinnen
Auftraggeberhaftung für Mindestlohnzahlung
„ZahnRat“ wird in den Zahnarztpraxen gut genutzt
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Praxisführung
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GOZ-Telegramm
Identische Erneuerung und Wiederherstellung an
implantatgetragenem Zahnersatz (Teil 7)
Anleitung: „Der Weg zum QM-Handbuch“
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Personalien
10
10
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Alles Gute! Dr. Uwe Nennemann zum 60. Geburtstag!
10
Nachrufe
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Geburtstage
Kultur
Fortbildung
Nähe und Weite im Zahnärztehaus
Erfolgreiche Restaurationen mit fließfähigen
„Bulk-Fill“-Kompositen?
21
Frühjahrstagung der Friedrich-Louis-HesseGesellschaft für ZMK Leipzig e.V.
27
31
Redaktionsschluss für die Ausgabe September ist der 26. August 2015
Impressum
Zahnärzteblatt SACHSEN
Herausgeber
Informationszentrum Zahngesundheit Sachsen
Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsen
und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen
www.zahnaerzte-in-sachsen.de
Schriftleitung
Dr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.),
Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig
Redaktion
Gundula Feuker, Beate Riehme
Mitarbeiterin
Ines Maasberg
Redaktionsanschrift
Informationszentrum Zahngesundheit
Schützenhöhe 11, 01099 Dresden
Telefon 0351 8066-276, Fax 0351 8066-279
E-Mail: [email protected]
Verlag
Satztechnik Meißen GmbH
Am Sand 1c, 01665 Nieschütz
Telefon 03525 718-600, Fax 718-611
Anzeigen, Satz, Repro und Versand
Gesamtherstellung
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Am Sand 1c, 01665 Nieschütz
Telefon 03525 718-600, Fax 718-610
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Anzeigenabteilung
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Telefon 03525 718-624
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Anzeigenpreise
Zurzeit ist die Preisliste Nr. 17 vom Januar 2012 gültig.
Bezugspreis/Abonnementpreise
Jahresabonnement
45,00 Euro
Einzelverkaufspreis
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zzgl. Versandkosten u. Mehrwertsteuer
Bestellungen nehmen der Verlag und alle Buchhandlungen im In- und Ausland entgegen.
Auflage
5.374 Druckauflage, I. Quartal 2015
Vertrieb
Das Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlich
bis auf August + September (Doppelausgabe). Mitglieder der LZKS/KZV erhalten das ZBS im Rahmen ihrer
Mitgliedschaft.
Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und
Zeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine
Haftung übernommen. Leserbriefe, namentlich gekennzeichnete
oder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der
Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe und unaufgefordert eingesandte Beiträge sinngemäß gekürzt zu veröffentlichen.
Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach schriftlicher
Zustimmung des Herausgebers und mit Quellenangaben gestattet. Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.
© 2015 Satztechnik Meißen GmbH
ISSN 0938-8486
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Aktuell
LZKS-Gutachter und Juristen im Erfahrungsaustausch
Am 29. April 2015 fand die diesjährige
Schulung der von der Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Sachsen bestätigten unabhängigen Sachverständigen statt.
Die mehr als zwanzig zum traditionellen
Erfahrungsaustausch Versammelten – darunter viele namhafte Professoren unserer
Hochschulen, die Mitglieder des Rechtsausschusses der Landeszahnärztekammer
als auch die Mitarbeiter der Verwaltung,
der KZV und des Medizinischen Dienstes
der Krankenkassen sowie weitere unabhängige Sachverständige – sahen sich mit
einer übersichtlich reduzierten Tagesordnung mit zwei Themenschwerpunkten
konfrontiert.
Falls dadurch sowie aufgrund des ausgezeichneten Frühlingswetters bei einigen
Anwesenden Hoffnung auf ein überpünktliches Ende der Veranstaltung aufgekeimt sein sollte, so wurde diese enttäuscht. Das lag am überaus interessanten
und konstruktiven Verlauf des Ideen- und
Meinungsaustausches.
mentationsmängel usw., immer unter
der Prämisse, eine von Natur aus unterschiedliche Diktion zwischen Medizinern und Juristen in eine gemeinsame
Sprache zu transferieren, um die Zusammenarbeit zu optimieren und juristisch
formale Abläufe zu effektivieren, um zum
Nutzen der streitenden Parteien baldmöglichst urteilsfähige Ergebnisse zu erzielen.
Erfahrungen nutzen und
vermitteln
Im Verlauf des Erfahrungsaustausches
stellte sich immer wieder heraus: Der
Klassiker der Problemfälle vor Gericht
resultiert aus sowohl unbedachten Äußerungen sowie Veränderungen der Situati-
Olaf Becker, Richter am Landgericht
Dresden, referierte über die Zusammenarbeit von Gericht und Gutachter
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GOZ
KFO
Chirurgie
Chirurgie
Implantologie
KBR
KBR
Prothetische
ZHK
Parodontologie
Kinder ZHK
Endodontie
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Kons.
Abb. 1 – 93 erstellte Gutachten im Jahr 2014
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20
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Abb. 2 – Entwicklung Gutachten 2010 –2014
GOZ
KFO
Implantologie
Prothetische
ZHK
Parodontologie
Kinder ZHK
0
Endodontie
Der geladene Referent Olaf Becker – Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden – erörterte die Zusammenarbeit zwischen Gericht und Gutachter in einem
erstklassig strukturierten, fachlich fundierten und mit anonymisierten Beispielen belebten Vortrag. In dessen Verlauf
entwickelte sich zwischen Zuhörern und
Vortragendem eine spontane Eigendynamik im Erfahrungsaustausch mit regen,
aufschlussreichen Diskussionen an einzelnen Abschnitten des Vortrags.
Richter Becker meisterte diese Herausforderung gegenüber dem geballten universitären Sachverstand der Kollegenschaft
in bravouröser Weise. Damit wurde diese
Zusammenkunft ihrer Zielsetzung „Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen
Juristen und Medizinern – Verständnis für
die jeweils andere Sichtweise“ vollumfänglich gerecht.
Die Zeit verging wie im Fluge und wir diskutierten Beweisfragen, wie Behandlungsfehler, Aufklärungsdefizite, Doku-
13
15
Kons.
Juristen und Mediziner suchen
gemeinsame Sprache
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Aktuell
Der Vortrag von Richter Becker animierte mehrfach zu spontanen Diskussionen,
damit wurde das Ziel der Veranstaltung, die jeweils andere Seite besser zu verstehen,
hervorragend umgesetzt
on durch einen oder mehrere Nachbehandler. Deshalb an dieser Stelle der Appell an alle kurativ Tätigen, bei Behandlerwechsel zurückhaltend zu
argumentieren und das Gespräch mit
dem Vorbehandler zu führen. Denn Ziel
auch dieser Gutachterschulung konnte
nur sein, den Vergleich zu suchen und gerichtliche Auseinandersetzungen auf das
notwendige Maß zu beschränken.
Im abschließenden Teil berichtete Prof.
Dr. med. Dr. med. dent. Alexander Hemprich, in seiner Funktion als Beauftragter
des Vorstandes für Gutachterfragen, anhand einer anschaulichen statistischen
Aufarbeitung (siehe auszugsweise Abb. 1
und 2 auf Seite 5) über die Arbeit und gegenwärtige Situation der von der Kammerversammlung bestätigten unabhängigen Sachverständigen.
Dr. med. dent. Peter Lorenz
Der Öffentliche Gesundheitsdienst – hart am Wind
In der Zeit vom 23.–25. April 2015 fand in der Stadthalle Rostock der 65. wissenschaftliche Kongress des ÖGD unter dem
Motto: „Der ÖGD – hart am Wind“ statt. Ein breites Spektrum an interessanten Fachvorträgen kennzeichnete das Programm
des Kongresses und die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, sich untereinander fachlich auszutauschen und rege zu diskutieren.
Gleich in mehreren Vorträgen wurde zum
Ausdruck gebracht, dass sich die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen in
Deutschland in den letzten Jahren signifikant verbessert hat. Dabei besteht allerdings ein großer Unterschied zwischen
den Altersgruppen. Während sich die
Mundgesundheit bei den 12-Jährigen zwischen 1994 und 2009 um 76,7 % verbesserte, fiel die Verbesserung bei den 6- bis
7-Jährigen wesentlich geringer aus – es
waren in dieser Altersklasse nur 36,8 %. In
Mecklenburg-Vorpommern, wo die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder
und Jugendliche zwischen 2 und 18 Jahren
eine Pflichtuntersuchung ist, wird deshalb
der Schwerpunkt der zahnärztlichen Maßnahmen auf die Kindertagesstätten und
Grundschulen gelegt.
Prof. Dr. Splieth aus Greifswald, der Leiter
der nächsten DAJ-Studie, sprach in seinem
Vortrag über die Möglichkeiten der Behandlung in den verschiedenen Stadien
der Kariesentwicklung, wie z. B. Fluoridierung im Initialstadium. Er unterstrich,
dass eine Prävention ohne Fluorid erfolglos bliebe und dass eine Initialläsion nur
durch Fluorid zu remineralisieren ist.
Erste Erfahrungen zur Anwendung des
ICDAS im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen wurden in einem Feldversuch in
Baden-Württemberg ausgewertet. Darüber informierte die Teilnehmer Dr. Dr. Pfaff
aus Stuttgart. Der ICDAS, der die Kariesentwicklung in 6 Codes einteilt, wurde
bereits 2002 entwickelt. Es stellte sich heraus, dass er für den Einsatz bei den jährlichen Routineuntersuchungen aufgrund
des hohen Zeitaufwandes und Problemen
beim Trockenlegen der Zähne und beim
exakten Unterscheiden der verschiedenen
Codes nicht geeignet ist.
Mit der immer häufiger auftretenden Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH)
beschäftigte sich Frau Dr. Giraki aus Düsseldorf. Die MIH wird beschrieben als ein
systemisch bedingter Schmelzdefekt an
mindestens einem bleibenden Molar und
optional an Frontzähnen. Ätiopathogenetisch ist zurzeit keine eindeutige Ursache
der Erkrankung bekannt, es kommen prä-,
peri- und postnatale Einflüsse infrage. Die
Therapie reicht – je nach Schwere der Erkrankung – von Fluoridierungsmaßnahmen über Versiegelungen, Füllungen und
Kronen bis hin zur Extraktion.
PD Dr. Kühnisch aus München befasste
sich in seinem Vortrag mit der Früherkennung kariöser Läsionen in der Reihenuntersuchung. Er stellte die Nahinfrarot-Transillumination (DIAGNOcam-Verfahren) als
ergänzende Methode zur Kariesdiagnostik
vor. Dieses Verfahren erlaubt eine röntgenfreie Beurteilung des Zahnzwischenraumes und ist schnell durchführbar. Damit
wäre ein prinzipieller Gebrauch der Methode auch in Reihenuntersuchungen
möglich.
Über Verhaltensformung und Hypnose in
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
der Kinderbehandlung sprach Dr. Kuwatsch aus Rostock. In aufgelockerter Form informierte er die Teilnehmer über seine vielfältigen Methoden, um eine möglichst entspannte Situation während der Behandlung herzustellen. Kurze – altersabhängige –
Behandlungszeiten, Pausenzeiten, Lob und Anerkennung, Aufmunterung, Körperkontakt zum Kind, Verwendung neutraler und
positiver Begriffe, Ehrlichkeit, direkte Ansprache des Kindes –
alles Dinge, die „alten“ Kinderzahnärzten sehr gut bekannt sind
und die bei ihnen auch zum Einsatz kamen.
Videobeobachtungen zum Mundhygieneverhalten wurden in
der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde und präventive Zahnerhaltung in Gießen ausgewertet. Es stellte sich dabei heraus,
dass über 50 % der Kinder und Jugendlichen und 2/3 der Erwachsenen eine schlechte Mundhygiene haben. 1/3 der Probanden führte nur schrubbende Bewegungen aus und 2/3 putzten in
Kreisen, d. h., Putztechniken, die in der Kindertagesstätte und
der Grundschule erlernt wurden, setzten sich – trotz späterer
Unterweisung in anderen Putztechniken – im Alter wieder
durch. Eine Verlängerung der Putzzeit über 3 Minuten hinaus
brachte keine besseren Reinigungsergebnisse – es wurden immer die gleichen Areale geputzt. Der Vortrag stellte heraus, dass
eine Putzsystematik sehr wichtig ist, um die Zahnreinigungsergebnisse zu optimieren.
Interessant und abwechslungsreich war der 65. ÖGD-Kongress
gestaltet.
Sicher haben die Kolleginnen und Kollegen viele Anregungen erhalten, die sie in ihren Arbeitsalltag mitnehmen.
Mit den Highlights der IDS
Dipl.-Stom. Heidrun Kinder
Landratsamt Erzgebirgskreis
Freie Zahnarztwahl gestärkt
Versicherte der BARMER GEK haben keinen Anspruch mehr auf
Erstattung in Höhe von 20 Euro für eine bei Partnerzahnärzten
von Quality Smile durchgeführte PZR-Behandlung. Dies teilte
die Landesvertretung Sachsen der BARMER GEK auf eine Anfrage der KZV Sachsen mit. Aufgrund gehäufter Beschwerden von
Versicherten habe die Kasse ihre Satzung geändert. Diese sei
am 21. März 2015 in Kraft getreten.
Parallel dazu hatte der Freie Verband Deutscher Zahnärzte Ende letzten Jahres beim Bundesversicherungsamt eine Beschwerde über die Erstattungspraxis der BARMER GEK zur Professionellen Zahnreinigung eingereicht. Der Grund: Die Krankenkasse bezuschusste nur noch Behandlungen von Zahnärzten,
die dem Quality-Smile-Netzwerk angehören. Diese Willkür
gegenüber Zahnärzten sei für den FVDZ nicht hinnehmbar gewesen. Das Bundesversicherungsamt habe daraufhin ein aufsichtsrechtliches Prüfverfahren gegen die BARMER GEK eingeleitet.
KZV Sachsen/FVDZ
11. – 12. SEPTEMBER
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Sachsen-Anhalt, Thüringen
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
8
Aktuell
Keine bestehende oder drohende Unterversorgung
Der Landesausschuss der Zahnärzte und
Krankenkassen für den Freistaat Sachsen
hat von Amts wegen zu prüfen, ob in einem Planungsbereich eine zahnärztliche
oder kieferorthopädische Unterversorgung besteht oder droht. Unterversorgung
ist festzustellen, wenn der Bedarf den
Stand der zahnärztlichen Versorgung um
mehr als 100 v. H. überschreitet.
Hierfür wird jährlich im Einvernehmen
mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der vdek-Landesvertretung
der Bedarfsplan der KZV Sachsen für die
vertragszahnärztliche Versorgung erstellt. Grundlagen für die Erstellung sind
die Bedarfsplanungs-Richtlinien Zahn-
ärzte sowie die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die zahnärztlichen und kieferorthopädischen
Planungsbereiche sind identisch und
entsprechen den Landkreisen im Freistaat Sachsen. Der Bedarfsplan wurde
dem Staatsministerium für Soziales und
Verbraucherschutz als oberster Landesbehörde vorgelegt.
In der Sitzung des Landesausschusses der
Zahnärzte und Krankenkassen für den
Freistaat Sachsen am 6. Mai 2015 gab es
von den beteiligten Zahnärzten und Krankenkassen und dem Staatsministerium
keine Hinweise und Beschwerden, die
gegen eine flächendeckende zahnärztli-
che oder kieferorthopädische Versorgung
sprechen.
Der Landesausschuss hat nach § 100 (1)
SGB V beschlossen, dass auf Grundlage
des Bedarfsplanes für keinen Planungsbereich der zahnärztlichen und kieferorthopädischen Versorgung (mit dem Stand
Zahnärzte vom 31.12.2014) eine bestehende oder drohende Unterversorgung
festzustellen war.
Die nächste Sitzung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen findet am 8. September 2015
im schriftlichen Umlaufverfahren statt.
Zu Praxisabgabe und Kooperationsformen informieren
Die zahnärztliche Versorgung im Bereich
der KZV Sachsen ist im Vergleich zu den
anderen Bundesländern auf einem hohen
Niveau: Ein Zahnarzt kommt auf 1.356
Einwohner. In den alten Bundesländern
ist statistisch ein Zahnarzt für 1.543 Einwohner zuständig.
Der demografische Wandel macht jedoch
auch vor den Zahnärzten nicht Halt. Und
so könnten in den nächsten 10 Jahren etwa
40 % der sächsischen Vertragszahnärzte altersbedingt ihre Zulassungen beenden.
Neuzulassungen/Beendigungen
im Jahr 2014
50
männlich
weiblich
31
19
15
Neuzulassungen
Vertragszahnärzte
Beendigungen
Vertragszahnärzte
Quelle: KZV Sachsen
Bedingt durch den prognostizierten Bevölkerungsrückgang von etwa 12 % wird
sich das Zahnarzt/Einwohner-Verhältnis
nicht wesentlich verändern (1 : 1.418).
Die KZV Sachsen rechnet jährlich mit etwa 50 Neuzulassungen und fast doppelt
so vielen Beendigungen der Zulassung.
Im Jahr 2014 beendeten 69 Vertragszahnärzte ihre Tätigkeit. Demgegenüber standen 46 Neuzulassungen (siehe Grafik).
Im Herbst finden wieder die Informationsveranstaltungen zur Praxisabgabe
und Kooperationsformen statt. Damit
bietet die KZV Sachsen allen interessierten Zahnärzten die Möglichkeit, sich intensiv mit der Praxisabgabe auseinanderzusetzen und zu informieren.
Die Schwerpunkte der Veranstaltung liegen auf den Themen:
– Praxisabgabe und Kooperationsmöglichkeiten nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
– Rechtsgrundlagen bei der Praxisabgabe, Gestaltung von Verträgen
– Verkehrswertermittlung: Methoden der Ermittlung des Verkehrswertes einer Praxis
– Steuerliche Betrachtung einer Praxisabgabe, Planung der Praxisabgabe, Beendigung ohne Praxisnachfolger
Die kostenfreie Veranstaltung beginnt jeweils 15:00 Uhr
– am 23. September 2015 in Dresden,
– am 30. September 2015 in Leipzig,
– am 7. Oktober 2015 in Chemnitz
(Chemnitz bereits ausgebucht).
Ein Anmeldeformular erhalten Sie über
den Geschäftsbereich Mitglieder der
KZV Sachsen
Telefon 0351 8053-416 oder
E-Mail: [email protected]
Praxisausschreibung
Die Bewerbungen senden Sie bitte schriftlich unter u. g. Kennziffer an die KZV
Sachsen, PF 100 954, 01079 Dresden.
Kennziffer
Planungsbereich
Übergabetermin
Fachrichtung
Praxisart
2016/0791
Bautzen
01.07.2015
Allgemein
Einzelpraxis/
Praxisgemeinschaft
Kennziffer
Planungsbereich
Übergabetermin
Fachrichtung
Praxisart
2046/0796
Meißen
01.10.2015
Allgemein
Einzelpraxis
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
9
Aktuell
Erhebung der Kostenstruktur – Machen Sie mit!
Wie steht es um die aktuelle wirtschaftliche Situation der Zahnärzte? Wohin entwickelt sich der Berufsstand?
Diese Fragen hat sich vielleicht der eine
oder andere Praxisinhaber schon gestellt.
Für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sind die Antworten eine unerlässliche Arbeitsgrundlage – ob in Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen oder für
Gesetzesinitiativen mit der Politik. Für diese Arbeit werden Argumente benötigt, die
auf soliden und belastbaren Daten basieren. Und diese Daten liegen einzig in den
Praxen selbst vor.
Wenn Sie zu den etwa 1.000 sächsischen
Praxen gehören, die von der KZBV in diesen Tagen Post bekommen haben, möchten wir Sie um Ihre aktive Mitarbeit bitten.
Gestalten Sie die politische Zukunft der
Zahnärzteschaft mit!
Der Fragebogen der KZBV beschränkt sich
auf zwei Seiten. Bei der Beantwortung hel-
fen die mitgesendeten Erläuterungen sowie die Zusammenstellung von häufigen
Fragen auf der Website www.kzbv.de
unter Service –> Statistische Basisdaten
–> Kostenstrukturerhebung (FAQ).
Die Teilnahme ist freiwillig und anonym.
Repräsentativ sind die Daten jedoch nur
bei einem hohen Rücklauf. Machen Sie
mit und senden Ihren ausgefüllten Fragebogen direkt an die KZBV zurück.
KZV Sachsen/KZBV
Vor 25 Jahren bereiteten sächsische Zahnärzte die
Gründung der Landeszahnärztekammer Sachsen vor
Am 8. Juli 1990 fand im Deutschen Hygiene-Museum Dresden der 1. Sächsische Zahnärztetag statt. 1.600 sächsische
Zahnmediziner machten dem letzten DDR-Gesundheitsminister, Prof. Jürgen Kleditzsch, klar, dass für sie künftig nur eine
Selbstverwaltung und eine freie Berufsausübung in eigener Niederlassung in Frage kamen.
„Die erstmalige Möglichkeit, sich politisch
bzw. standespolitisch zu betätigen, verlieh
allen beteiligten Kollegen ganz neue Kräfte. Spontanität und Enthusiasmus ersetzten
oft noch nicht vorhandene Ordnungen und
Regeln. Unglaublich, wie neben bzw. nach
der Arbeit in der Noch-Anstellung die Vielzahl der Termine und Treffen bewältigt wurden. Nebenbei noch Gründung der Praxis
und Fortbildung in nicht geringem Maße.
Entscheidend war dabei und ist bis heute
geblieben: der verbindende Geist aller Mit-
streiter in Verantwortung und Freiheit etwas
Eigenständiges zu schaffen (Dr. Stephan Albani, Vizepräsident der LZKS 1990-2014).“
Die Stunde Null des sächsischen Berufsstandes hatte viele Momente. Die Ausbildung des Praxispersonals begann 1990 in
Eigenverantwortung, die ersten Absolventen des Zahnmedizinstudiums sollten ihre
Assistentenzeit in den neu gegründeten Praxen absolvieren, die ersten Stammtische
wurden veranstaltet … Wir möchten an den
Start in diesen neuen Praxisalltag lebendig
erinnern und suchen deshalb Zahnärztinnen und Zahnärzte, die die ersten neuen
Praxismitarbeiterinnen ausbildeten, die ihre
selbst noch junge Praxis für die Assistentenausbildung öffneten, oder die zu den ersten
Stammtischorganisatoren gehörten.
Ob per Mail ([email protected]),
oder per Post (ZBS-Redaktion, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden) – schreiben Sie
uns ein paar Zeilen zu Ihren Erfahrungen
und Erlebnissen. Wir möchten damit eine
Ausstellung gestalten.
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Ihr „Widerrufsjoker“ bei Lebens- und Rentenversicherungen
Ob nun gekündigt oder regulär abgelaufen, Verträge, die in der
Zeit von 1995 bis 2007 abgeschlossen und erst ab 2003 beendet
wurden, können bei fehlerhaften Widerspruchs- und Rücktrittsbelehrungen heute noch durch Versicherungsnehmer rückabgewickelt werden. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof haben hierfür in 2014 und 2015 Meilensteine zum
Schutze der Versicherungsnehmer gesetzt. Steuervorteile müssen nicht zurückgezahlt werden.
Zum Beispiel kann bei gescheiterter Praxisfinanzierung aus 1996
die Nachzahlung aus 2011 an die Bank dadurch kompensiert
werden, dass wegen Fehlern in der Widerspruchsbelehrung heute noch dem Lebensversicherungsvertrag widersprochen wird.
Eingezahlte Prämien müssen mit 7 % verzinst werden. Nach
Abzug der Versicherungsleistung ergibt sich ein Nachschlag von
bis zu weiteren 25 %, der beim Versicherer durchzusetzen ist.
Fazit:
Eine Selbstüberprüfung des Dokumentenarchives kann
sich lohnen. Gern überprüfen wir weitere Policen zur
Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Jens Reime | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 | Eingang Heringstraße | 02625 Bautzen
Telefon 03591 2996133 | Telefax 03591 2996144
www.rechtsanwalt-reime.de | [email protected]
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
10
Aktuell
Ehrung verdienstvoller Mitarbeiterinnen
Anlässlich des 25. Jahrestages des Bestehens der Landeszahnärztekammer
Sachsen werden zum Sächsischen Fortbildungstag am 26. September 2015
Stomatologische Schwestern geehrt,
die direkt aus dem staatlichen Gesundheitswesen der DDR mit ihrem Zahnarzt/ihrer Zahnärztin in die eigene Niederlassung gegangen sind und bis heute
bei diesem/dieser noch tätig sind.
Vorschlagsberechtigt sind Zahnärzte/
-innen in eigener Niederlassung, die
Mitarbeiterinnen beschäftigen, auf die
die vorgenannten Kriterien zutreffen.
Die Begründung sollte maximal eine
DIN-A4-Seite umfassen.
Ihre Vorschläge richten Sie bitte an
[email protected]
Letzter Termin für die Einreichung ist
der 1. August 2015.
Der Ausschuss zahnärztliche Mitarbeiter wählt unter den eingegangenen Vorschlägen die Kandidaten für die Ehrung
aus.
Auftraggeberhaftung für
Mindestlohnzahlung
Seit dem 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz. Für erhebliche Unsicherheit
sorgt die Regelung des § 13 MiLoG, welche eine Auftraggeberhaftung für die Einhaltung des Mindestlohns beim Auftragnehmer vorschreibt. Das warf die Frage
auf, ob Zahnärzte für die Einhaltung des
Mindestlohn auch dann haften, wenn das
beauftragte Fremdlabor oder beispielsweise die beauftragte Reinigungsfirma
Arbeitnehmer/-innen mindestlohngesetzeswidrig beschäftigt.
Die Bundeszahnärztekammer hat aus
diesem Anlass das zuständige Bundesministerium angeschrieben.
Bundesministerin Nahles hat in einem
Schreiben vom 13. Mai 2015 u. a. klargestellt, dass beispielsweise die Beauftragung einer Reinigungsfirma mit der regelmäßigen Reinigung der Praxisräume
nicht unter die Regelung des § 13 MiLoG
fällt, da der Zahnarzt als Auftraggeber den
Reinigungsauftrag erkennbar nicht zur Erfüllung eigener Verbindlichkeiten gegenüber Dritten abgibt.
Die Bundesministerin hält aber ebenso
fest, dass die Zahnärzte bei der Beauftragung eines zahntechnischen Labors für
Mindestlohnansprüche der dort beschäftigten Arbeitnehmer/-innen haften. Die
Ministerin bergründet dies damit, dass ein
Zahnarzt, der Leistungen bei einem zahntechnischen Labor in Auftrag gibt, damit
eine eigene (gegenüber dem Patienten)
vertraglich übernommene Pflicht weiterreiche.
Die BZÄK empfiehlt, sich vom zahntechnischen Labor schriftlich bestätigen zu
lassen, dass die Vorgaben des Mindestlohngesetzes eingehalten werden.
Ein entsprechendes Musterschreiben finden Sie unter
www.zahnaerzte-in-sachsen.de/
zahnaerzte/rechtsgrundlagen/berufsrecht/
Alles Gute! Dr. Uwe Nennemann zum 60. Geburtstag!
Lieber Uwe,
Dein 60. Geburtstag, der 20. Mai 2015,
liegt schon ein paar Tage zurück. Da dieses Blatt einmal monatlich erscheint und
man nicht vorher gratuliert, erfolgen die
Glückwünsche jetzt umso herzlicher.
„Runde Geburtstage“ werden gern zum
Anlass genommen, einen Blick zurückzuwerfen. Wir haben Dich als Schwergewicht der sächsischen Kieferorthopädie
kennengelernt, dem es gelungen ist, die
Interessen der sächsischen Kieferorthopäden, aber ebenso der sächsischen Vertragszahnärzte im Land und auch im Bundesgebiet in den letzten 15 Jahren nachhaltig zu vertreten.
Wir schätzen Dich als lösungsorientierten, streitbaren Wegbegleiter mit Sachverstand und Weitblick sowie als kompeten-
ten Vertreter in den Gremien der KZV
Sachsen.
Deinem berufspolitischen Ziel: „Der
KFO-Punktwert liegt über dem ZE-Punktwert“, konnten sich der Vorstand und
unter anderem die AOK PLUS nicht entziehen.
Lieber Uwe, so vieles wäre noch zu sagen!
Der Vorstand, der Erweiterte Beratungskreis, die Mitglieder der Vertreterversammlung und die Mitarbeiter der KZV
Sachsen wünschen Dir alles erdenklich
Gute, vor allem aber Gesundheit, Glück
in der Familie und noch große Würfe bei
der Vervollständigung Deiner Schädelsammlung.
Dr. Ralph Nikolaus
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
11
Aktuell/Termine
„ZahnRat“ wird in den Zahnarztpraxen gut genutzt
Gemeinsame Umfrage der ZahnRat-Herausgeber abgeschlossen
Seit 22 Jahren wird die Patientenzeitschrift „ZahnRat“ herausgegeben. Erstmals gab es nun im April eine gemeinsame Umfrage aller beteiligten Zahnärztekammern und der KZV Sachsen-Anhalt.
Hierbei standen die Themen „Einsatz in
der Zahnarztpraxis“, „Gestaltung der
Zeitschrift“ sowie „Online-Auftritte des
ZahnRates“ im Mittelpunkt. Gerichtet
war die Umfrage an alle Zahnärzte der
fünf Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen. Sie lag dabei dem
regionalen Zahnärzteblatt oder einem
Rundschreiben bei und stand zudem auf
den verschiedensten Internetseiten als interaktives Formular zum Online-Ausfüllen zur Verfügung.
Ohne Diskussion – „ZahnRat“
wichtiges Instrument
zur Wissensvermittlung
Insgesamt nahmen 761 Zahnärzte daran
teil, wobei aber nicht unbedingt immer
alle Fragen beantwortet wurden. Deshalb
wurden bei der Auswertung die Antworten in Bezug zur absoluten Teilnehmerzahl gesetzt, um vergleichbare Ergebnisse
zu erhalten.
99 Prozent der Zahnärzte nutzen die Patientenzeitschrift in ihrer Praxis. Diese
Einmütigkeit setzt sich in den weiteren
Fragen zum Inhalt und zur Verteilung der
Zeitschrift fort: 98 Prozent aller antwortenden Zahnärzte bejahten es, dass das
Wissen über Mund- und Zahngesundheit
wichtig sei. 96 Prozent finden das Verbreiten von Wissen über das zahnärztliche Therapie- und Behandlungsspektrum
in Zahnarztpraxen wichtig. 93 Prozent
halten den „ZahnRat“ als Patientenzeitschrift für die Wissensverbreitung als gutes Medium. Ebenfalls 93 Prozent finden
es richtig und wichtig, dass der „ZahnRat“
von Zahnärzten herausgegeben wird. Die
Detailfrage, wie der „ZahnRat“ in den
Praxen genutzt wird, ergab folgende Erkenntnisse, wobei Mehrfachnennungen
möglich waren: 91 Prozent legen die Pa-
tientenzeitschrift im Wartezimmer aus,
55 Prozent geben die Zeitschrift ausgewählten Patienten mit, 40 Prozent nutzen
den „ZahnRat“ für ihre Patientengespräche.
Kaum Wünsche zu Veränderungen
Die Herausgeber wollten gern wissen, ob
sich der „ZahnRat“ genügend von anderen Zeitschriften abhebt. Hier bestätigten
53 Prozent, dass dies so sei. Weitere
40 Prozent hatten darauf (noch) nicht geachtet. Auf jeden Fall scheint der Umfang
der Texte für die meisten Zahnärzte in
Ordnung zu sein, da 80 Prozent „genau
richtig“ ankreuzten. Die Mehrheit
(69 Prozent) spricht sich auch dafür aus,
auf „blutige“ Bilder lieber zu verzichten –
es sei denn, es wäre für die Darstellung
eines Krankheitszustandes oder eines
operativen Eingriffes in den Mundraum
unbedingt erforderlich (82 Prozent). Ausschließlich grafische Darstellungen werden ebenso abgelehnt (85 Prozent) wie
mehr Illustrationen (52 Prozent). Für die
Verwendung von Karikaturen plädierten
81 Prozent. Keinen Wunsch nach Veränderung gibt es auch für die Größe des
„ZahnRates“ – 82 Prozent beantworteten
die Frage, ob das Format DIN A4 so beibehalten werden soll, mit „Ja“.
Bisher geringes Interesse
am Internet-Auftritt
Die Mehrheit der teilgenommenen Zahnärzte kennt, besucht oder empfiehlt die
Internetseiten des „ZahnRates“ bzw. den
Facebook-Auftritt nicht. Dennoch würden elf Prozent die Internetseite
www.zahnrat.de sowie bereits drei Prozent den Facebook-Auftritt ihren Patienten empfehlen. Immerhin gibt es die Seiten bei Facebook erst seit einem Jahr. Bei
der Frage „Würden Sie zusätzlich zur
Printausgabe eine interaktive OnlineZeitschrift ,ZahnRat‘ gutfinden?“, ergaben
die Ergebnisse einen interessanten Aspekt: Von den Zahnärzten, die ihr Formular im Internet ausfüllten, beantworteten
55 Prozent diese Frage mit „Ja“. Insge-
samt gerechnet waren es dann aber
51 Prozent, die einen interaktiven Auftritt
(vorerst) ablehnten.
Statistische Zusammensetzung
der Befragten
Der typische Zahnarzt, der sich an der
Umfrage beteiligte, war weiblich (64 Prozent), aus einer Kleinstadt kommend
(53 Prozent) und seit mehr als 20 Jahren
berufstätig (73 Prozent).
Die Ergebnisse der Umfrage waren bei
der jüngsten ZahnRat-Redaktionssitzung
bereits Diskussionsthema. Erfreut nahmen die „Macher“ der Patientenzeitschrift zur Kenntnis, dass der „ZahnRat“
zu den etablierten Medien in den Zahnarztpraxen gehört. Unabhängig davon,
dass eine solide Arbeit bestätigt wurde,
haben die Herausgeber aber stets einen
Blick auf moderne Entwicklungen im
Printwesen. Auch an den Internetauftritten wird gefeilt, denn beim breiten Publikum gehören digitale Angebote einfach
dazu – es muss nur gut verpackt werden.
Jana Zadow-Dorr
Stammtische
Leipzig
Datum: Dienstag, 30. Juni 2015, 20 Uhr;
Ort: Gaststätte „Apels Garten“; Leipzig;
Information: Dr. med. Angela Echtermeyer-Bodamer, Telefon 0341 4612012
Oelsnitz/Erzgebirge
Datum: Mittwoch, 1. Juli 2015, 19:15 Uhr;
Ort: Gaststätte „Zum Brunnen“, Oelsnitz;
Thema: Erste Informationen von der
KZV-Vertreterversammlung; Information:
Dr. med. Uwe Tischendorf, Telefon
037298 2625
Dresden-Land
Datum: Donnerstag, 2. Juli 2015, 19:30 Uhr;
Ort: Gaststätte „Zum Römer“, Radebeul;
Thema: Aktuelle Standespolitik, Neues aus
der Vertreterversammlung; Information:
Dr. med. dent. Andreas Höhlein,
Telefon 0351 8306600
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
12
Termine
Fortbildungsakademie:
Kurse im Juni/Juli/August/September 2015
Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Fax: 0351 80 66-106
E-Mail: [email protected]
Petra Kokel (Ressortleiterin, Kurse Strahlenschutz):
Edda Anders (Kurse für Zahnärzte):
Anett Hopp (Kurse für Praxismitarbeiterinnen):
Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen):
Tel. 0351 8066-102
Tel. 0351 8066-108
Tel. 0351 8066-107
Tel. 0351 8066-113
Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unseren Fortbildungsprogrammen
für das 1. Halbjahr 2015 oder dem Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de
für Zahnärzte
Dresden
Update Pharmakotherapie des Zahnarztes
D 54/15
Dr. Dr. Frank Halling
27.06.2015,
09:00-15:00 Uhr
Angstreduktion mit PEP in der Zahnarztpraxis
D 56/15
Dr. Michael Bohne
03.07.2015,
09:00-15:30 Uhr
Gottlob gibt’s das Teleskop
D 32/15
Prof. Dr. Peter Pospiech
04.07.2015,
09:00-15:00 Uhr
Der Zahnersatz ist eingegliedert – Nachsorge und
Komplikationsmanagement
D 61/15
PD Dr. Torsten Mundt
29.08.2015,
09:00-16:00 Uhr
Funktionelle Myodiagnostik (FMD) / Applied Kinesiology (AK)
Einführungskurs
D 62/15
Dr. Rudolf Meierhöfer
04.09.2015,
14:00-19:00 Uhr
05.09.2015,
09:00-18:00 Uhr
Kniffliges für die Abrechnungsspezialisten der Praxis
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
L 06/15
Dr. Tobias Gehre
Simona Günzler
28.08.2015,
14:00-19:00 Uhr
Abrechnungsdschungel Suprakonstruktionen entwirrt
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
L 07/15
Dr. Tobias Gehre
Simona Günzler
11.09.2015,
14:00-18:00 Uhr
Kniffliges für die Abrechnungsspezialisten der Praxis
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
C 03/15
Dr. Tobias Gehre
Simona Günzler
04.09.2015,
14:00-19:00 Uhr
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
(mit vorherigem Selbststudium)
C 04/15
PD Dr. Dr. Matthias Schneider 11.09.2015,
15:00-18:30 Uhr
Leipzig
Chemnitz
Liebe Leserin, lieber Leser!
Durchschnittlich 19 Monate dauerten die im Jahr 2014 entschiedenen Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof. Umso erstaunlicher ist es, dass die obersten Bundesfinanzrichter in diesem Jahr schon zum zweiten Mal zur umsatzsteuerlichen Beurteilung heilberuflicher Leistungen nur wenige Monate nach dem erstinstanzlichen Urteil des Finanzgerichtes eine Entscheidung fällten. Sie
entschieden, dass Bleaching eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung ist, wenn es der Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt. Das Urteil ist für Zahnärzte und Ärzte gleichermaßen interessant. Denn die Bundesfinanzrichter betonten, dass die Steuerbefreiung nicht auf Leistungen beschränkt ist, die unmittelbar der Diagnose, Behandlung oder
Heilung einer Krankheit oder Verletzung dienen. Sie erfasst vielmehr auch Leistungen, die erst als Folge solcher Behandlungen erforderlich werden, auch wenn sie ästhetischer Natur sind.
Erste Entscheidungen zum Mindestlohngesetz gefällt
Arbeitsgericht klärt Vergütung für
Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Arbeitnehmer haben daher Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 8,50 EUR je Stunde. Zur Arbeitszeit gehören dabei regelmäßig auch Bereitschaftszeiten. Doch ganz so einfach ist
das nicht, insbesondere wenn es tarifvertragliche Regelungen
gibt. So findet für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern in
Rettungsdiensten und Leitstellen oftmals der Tarifvertrag des
öffentlichen Dienstes (TVöD-V) Anwendung. Die tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt bei diesen Arbeitnehmern regelmäßig
39 Wochenstunden. Hinzu kommen jedoch regelmäßig noch
Bereitschaftsdienste. Bereitschaftszeiten sind dabei Zeiten, in
denen sich der Arbeitnehmer an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit
aufnehmen zu können, in denen aber die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. Der TVöD-V sieht dabei eine Besonderheit vor. Bereitschaftszeiten werden nur zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeit angerechnet. Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten zusammengerechnet dürfen dabei jedoch insgesamt
durchschnittlich 48 Wochenstunden nicht überschreiten.
tung gewährleistet werden. Die Klage eines im Rettungsdienst
tätigen Arbeitnehmers, der für jede Stunde Bereitschaftszeit
eine zusätzliche Vergütung von 8,50 EUR begehrte, war daher
erfolglos.
Der Arbeitnehmer erhielt eine tarifliche Monatsgrundvergütung in Höhe von 2.680,31 EUR nebst Zulagen. Die Arbeitsrichter bestätigten, dass dieses Gehalt die Vergütung nach dem gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreitet, denn selbst wenn
die Bereitschaftszeiten wie Vollarbeitszeit zu vergüten wären,
wäre der Arbeitnehmer nach der tarifvertraglichen Regelung
maximal verpflichtet, 48 Stunden pro Woche zu arbeiten, d. h.
208,7 Stunden pro Monat. Dafür wären nach dem MiLoG mindestens (208,7 Stunden x 8,50 EUR =) 1.773,95 EUR monatlich
zu zahlen. Mit 2.680,31 EUR lag die monatliche Vergütung jedoch deutlich über dem Mindestlohn. Die Arbeitsrichter sahen
daher keinen Verstoß gegen das MiLoG.
Haben Sie Fragen zu den Themen dieses Rundschreibens?
Dann sprechen Sie uns an.
Monatsgrundvergütung muss Mindestlohn
garantieren
Auch nach dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes muss
nicht jede Stunde Bereitschaftsdienst zusätzlich mit 8,50 EUR
vergütet werden. Die Richter des Arbeitsgerichtes Aachen entschieden, dass die Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst nach dem TVöD-V mit dem Mindestlohngesetz
(MiLoG) vereinbar ist. Nach MiLoG ist zwar erforderlich, dass
der durchschnittliche Stundenlohn für die vertraglich vereinbarte monatliche Arbeitszeit mindestens 8,50 EUR beträgt.
Doch dies kann mit einer entsprechend hohen Grundvergü-
Kontakt:
Fachberater für
den Heilberufebereich
(IFU/ISM gGmbH)
Daniel Lüdtke
Steuerberater
ADMEDIO Pirna
Steuerberatung im Gesundheitswesen
Wir sind eine mittelgroße Steuerberatungsgesellschaft – insbesondere auf
die Beratung von Zahnärzten spezialisiert – und unterstützen Sie gern
ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbH
Außenstelle Chemnitz
Weststraße 21 · 09112 Chemnitz
Telefon: (0371) 3 55 67 53 · Fax: (0371) 3 55 67 41
[email protected] · www.ADMEDIO.de
ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbH
Niederlassung Pirna
Bahnhofstraße 15b · 01796 Pirna
Telefon: (03501) 56 23-0 · Fax: (03501) 56 23-30
[email protected] · www.ADMEDIO.de
Unternehmen der ETL-Gruppe
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
14
Termine
für Praxismitarbeiterinnen
Dresden
Abrechnungstraining für implantologische und
chirurgische Leistungen
D 150/15
Ingrid Honold
01.07.2015,
13:00-19:00 Uhr
Abrechnungstraining für konservierende Leistungen und
Möglichkeiten zur Honoraroptimierung durch Mehrkosten
und Abdingung
D 152/15
Ingrid Honold
03.07.2015,
13:00-19:00 Uhr
Mach den Mund fest zu
Die Mitarbeit der Praxismitarbeiterin bei der Kinderbehandlung
D 155/15
Dr. Karin Sies
04.07.2015,
09:00-16:00 Uhr
Erwerb der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz
(auch für Zahnärzte)
D 161/15
Dipl.-Ing. Gerd Lamprecht
20.08.2015,
PD Dr. Dr. Matthias Schneider 14:00-18:00 Uhr
21.08.2015,
09:00-18:00 Uhr
22.08.2015,
09:00-18:00 Uhr
Update Ernährung: Ernährungstrends aus oralprophylaktischer D 163/15
Sicht (auch für Zahnärzte)
Dipl. oec. troph. Roselinde
Karalus
02.09.2015,
14:00-19:00 Uhr
Update Instrumentierung – Praktisches Intensivseminar für
die ZMF/ZMP
D 165/15
Simone Klein
03.09.2015,
09:00-17:00 Uhr
Die parodontale Vorbehandlung
Praktischer Arbeitskurs für die ZMF/ZMP
D 166/15
Simone Klein
04.09.2015,
12:00-19:30 Uhr
Die Auszubildende in der Praxis – „Mach was draus!“
(auch für Zahnärzte)
D 167/15
Helen Möhrke
04.09.2015,
14:00-18:00 Uhr
Recall bei PAR-Patienten: Ist nicht nur PZR – ist so viel mehr –
ist UPT (für die ZMF/ZMP)
D 169/15
Simone Klein
05.09.2015,
09:00-17:00 Uhr
Knotenpunktpunkt Rezeption:
täglich besonnen, achtsam und situationsgerecht handeln
D 174/15
Petra C. Erdmann
11.09.2015,
09:00-17:00 Uhr
Kommunikation mit Versicherungen und Beihilfestellen
D 175/15
Helen Möhrke
16.09.2015,
14:00-18:00 Uhr
15
0.20
1
.
4
2
23./
Start
Kurs 1
Kurs 2
Kurs 3
Kurs 4
Kurs 5
Kurs 6
Fortbildungsreihe
„Kinder- und Jugendzahnheilkunde“
Wachstum, Entwicklung und Psychologie
Prävention und Kinderhypnose
Invasive Kariestherapie im Milch- und Wechselgebiss
Parodontologie und Traumatologie im Milch- und Wechselgebiss
Zahnärztliche Betreuung von Kindern mit besonderen Problemen
Notfall und Narkose beim Kind, Praxisorganisation
Noch
freie
Plätz
e!
23./24.10.2015
13./14.11.2015
15./16.01.2016
15./16.04.2016
20./21.05.2016
10./11.06.2016
Die Kurse finden jeweils freitags 14:00-19:00 Uhr und samstags 9:00-16:00 Uhr statt.
Die Kursgebühr pro Wochenende beträgt 310,– €.
Gemäß Empfehlung BZÄK/DGZMK: 15 Punkte (pro Wochenende)
Nähere Informationen erhalten Sie in der Fortbildungsakademie der Landeszahnärztekammer Sachsen bei Frau Nikolaus,
Telefon 0351 8066-104.
Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
15
Praxisführung/Personalien
GOZ-Telegramm
Handelt es sich bei der Zahnaufhellung (Bleaching) um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung?
Frage
Der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 19. März 2015 entschieden und im Rahmen
einer Pressemitteilung informiert, dass
Antwort
„… Zahnaufhellungen (sog. Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter
Zahnverdunklungen vornimmt, umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sind“.
Demzufolge ist zwischen Zahnaufhellungen aus rein kosmetischen Gründen, wenn also gesunde
Zähne auf individuellen Wunsch des Patienten aufgehellt werden, und der Zahnaufhellung aus krankheitsbedingten Gründen, zum Beispiel nach einer Wurzelbehandlung, zu unterscheiden.
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für Heilbehandlungen, die dazu dienen, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu beseitigen oder die Gesundheit zu schützen, aufrechtzuerhalten oder
wiederherzustellen.
BFH Urteil des V. Senats vom 19.03.2015, Az.: V R 60/14
GOZ-Infosystem
Fundstelle
http://goz.lzk-sachsen.org
Anzeigen
Wir trauern um unseren Kollegen
Dr. med. dent. Johannes Dziubek
(Netzschkau)
geb. 27.01.1930
gest. 11.04.2015
Wir trauern um unsere Kollegin
Dipl.-Med. Heike Hänsel
(Riesa)
geb. 28.09.1954
gest. 23.04.2015
Wir trauern um unseren Kollegen
SR Dr. med. dent. Christian Börner
(Mulda – Kreis Brand-Erbisdorf)
geb. 24.01.1929
gest. 12.05.2015
Wir werden ihnen ein
ehrendes Andenken bewahren.
Kinder haben
Rechte.
Überall.
terre des hommes engagiert
sich für Kinder in Not.
Helfen auch Sie, damit
Kinder zu ihrem Recht
kommen. Überall.
www.tdh.de/kinderrechte
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
16
Praxisführung
Identische Erneuerung und Wiederherstellung
an implantatgetragenem Zahnersatz (Teil 7)
e -Fortbildung
Zu diesem Beitrag können Sie
Fortbildungspunkte erhalten.
www.zahnaerzte-in-sachsen.de
Den Abschluss der Befundklasse 7 bildet
der Festzuschuss-Befund 7.7. Er vereinigt
in sich alle Reparaturmaßnahmen an
herausnehmbarem implantatgetragenen
Zahnersatz, auch bei Hybridversorgungen. Die Ausnahme stellt die Wiederherstellung von implantatbedingten Verbindungselementen dar, da diese gemäß der
Festzuschuss-Richtlinie A7 keinen gesonderten Festzuschuss-Befund erhalten. Der
Locator ist zum Beispiel ein Verankerungssystem von Vollprothesen auf zwei
oder mehr Implantaten. Für das Gegenlager in der Prothese stehen leicht austauschbare Kunststoff-Retentionseinsätze
mit unterschiedlicher Haltekraft zur Verfügung.
Der Festzuschuss-Befund 7.7 ist genehmigungspflichtig. Auf diese Genehmigung verzichten die Betriebskrankenkassen – sofern die Versicherten ihren
Wohnsitz in Sachsen haben und kein Härtefall vorliegt – sowie die Landespolizei
Sachsen, die Feuerwehr Sachsen und die
Bundespolizei.
Hinweise zum Beispiel 1:
Es liegt die Ausnahmeindikation der ZERichtlinie 36 b vor, so dass es sich um eine gleichartige Wiederherstellung handelt. Die Abrechnung erfolgt über die
KZV. In den einleitenden Bestimmungen
des BEL II – 2014, § 2 Besondere Abrechnungsgegenstände, ist zur Verwendung
von BEL II-Positionen bei den Ausnahmeindikationen Folgendes aufgeführt:
„... Für die Ausnahmefälle nach Nr. 36
der Zahnersatz-Richtlinie bildet das BEL
nur für die dort gesondert gekennzeichneten Leistungen die Abrechnungsgrundlage. Alle weiteren im Zusammenhang
mit Implantaten erbrachten zahntechnischen Leistungen werden nach tatsächli-
chem Aufwand abgerechnet.“ Für die im Beispiel verwendeten Leistungen „Platzhalter
in Abdruck einfügen“ und „Leistungseinheit Bruch“ sind diese gesonderten Kennzeichnungen nicht gegeben, so dass es möglich ist, diese über ein privates zahntechnisches Gebührenverzeichnis zu berechnen. Dies ist nicht verpflichtend, alternativ können auch Positionen aus dem BEL II zum Ansatz kommen. Für die Erneuerung der
Konfektionsteile kann kein gesonderter Festzuschuss-Befund angesetzt werden. Auf
dem Heil- und Kostenplan Teil 2 und auf der Laborrechnung müssen diese Leistungen
mit aufgeführt werden. Als zahnärztliche Honorarposition kommt je Verbindungselement die GOZ-Position 5090 zur Abrechnung. Im vorliegenden Fall stellt die Bruchreparatur die Leistung gemäß der ZE-Richtlinie 36 b dar. Die Wiederherstellung der Verbindungselemente ist mit dieser Gebühr nicht abgegolten. Hierfür kann zusätzlich die
GOZ-Position 5250 zur sachgerechten Funktionsüberprüfung berechnet werden.
Beispiel 1: Bruchreparatur der UK-Totalprothese und Austausch der implantatbedingten Verbindungselemente – Ausnahmeindikation der ZE-Richtlinie 36 b liegt vor
Festzuschuss 1 x 7.7
BEMA
1 x 100 bi
GOZ
4 x 5090, 1 x 5250
Fremdlaborrechnung BEL II/NBL (Beispiel 1)
Nr.
Leistungsbeschreibung
Anzahl
001 8
NBL
002 2
Modell bei Implantatversorgung
Spezialmodell
Platzhalter in Abdruck einfügen
oder
Platzhalter in Abdruck einfügen
Einstellen in Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung
Grundeinheit für Instandsetzung und/oder Erweiterung einer
implantatgestützten Prothese
Leistungseinheit Bruch
oder
Leistungseinheit Bruch
Auswechseln von Konfektionsteilen
neue Konfektionsteile
Versandkosten bei Implantatversorgung
1
1
4
NBL
012 8
801 8
802 2
NBL
NBL
xxx
933 8
Prüfung der Plausibilität (Beispiel 1)
FZ-Befund
1 x 7.7
BEMA
100 bi
BEL II
1 x 801 8 und
1 x 802 2 oder
NBL
Leistungseinheit Bruch
4
1
1
1
1
4
4
2
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
17
Praxisführung
Hinweise zum Beispiel 2:
Es liegt keine Ausnahmeindikation der
ZE-Richtlinie 36 b vor, so dass es sich um
eine andersartige Wiederherstellung handelt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit
dem Patienten.
Da es sich um eine Wiederherstellungsmaßnahme und eine Unterfütterung handelt, die nicht in einer Sitzung durchgeführt werden kann, ist der FZ-Befund 7.7
zweimal ansatzfähig. Das ist auf dem
Heil- und Kostenplan im Feld Bemerkungen anzuzeigen. Dies gilt auch für den
Ansatz der GOZ-Pos. Hier ist die Berechnung von zwei Positionen nur möglich,
wenn es sich um eine zweizeitige Maßnahme handelt. Die GOZ-Pos. 5260 ist
nur ansatzfähig, wenn für die Wiederherstellung eine Abformung erforderlich ist.
Für die vollständige Unterfütterung mit
funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer ist die GOZ-Pos. 5300 berechnungsfähig. Zusätzlich kann die GOZPos. 5190 für die funktionelle Abformung
im Unterkiefer berechnet werden. Es ist
nicht erforderlich, dass zahntechnisch ein
Funktionslöffel nachgewiesen wird. Die
vorhandene Prothese kann im zahntechnischen Labor umgearbeitet werden. Dieser Schritt ist gesondert berechnungsfähig. Im Beispiel 2 ist die Bruchreparatur
nicht ohne Gegenkiefermodell und Montage im Mittelwertartikulator möglich gewesen. Für die nachfolgende Unterfütterung entstand das Arbeitsmodell nach
funktioneller Abformung und der Techniker stellte einen Gipskonter als Gegenmodell her. Beide wurden in den Fixator
eingestellt.
Hinweise zum Beispiel 3:
Für die Wiederherstellung der implantatbedingten Verbindungselemente erhält
der Patient keinen Festzuschuss. Die Leistung ist im Rahmen einer privaten Vereinbarung zu liquidieren. Wird der Heil- und
Kostenplan schriftlich niedergelegt, kann
die GOZ-Position 0030 zusätzlich berechnet werden.
Hinweis zum Heil- und Kostenplan nach
der GOZ-Position 0030:
Gemäß § 87 SGB V Abs. 1a hat der Vertragszahnarzt vor Beginn der Behandlung
einen kostenfreien Heil- und Kostenplan
zu erstellen, der den Befund, die Regel-
versorgung und die tatsächlich geplante Versorgung auch in den Fällen des § 55 Abs. 4
und 5 nach Art, Umfang und Kosten beinhaltet. Dies bedeutet, dass bei finanzieller Beteiligung der Krankenkasse auch bei einer andersartigen Versorgung kein Honorar für
das Erstellen des Heil- und Kostenplanes berechnet werden darf.
Beispiel 2: Bruchreparatur der UK-Totalprothese, anschließend vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung – zweizeitig – keine Ausnahmeindikation
der ZE-Richtlinie 36 b
Festzuschuss 2 x 7.7
GOZ
1 x 5260, 1 x 5300, 1 x 5190
Fremdlaborrechnung NBL (Beispiel 2)
Nr.
Leistungsbeschreibung
Anzahl
NBL
NBL
NBL
NBL
NBL
NBL
NBL
Modell aus Hartgips
Montage eines Modellpaares im Fixator
Modellmontage im Mittelwertartikulator I
Instandsetzen einer Prothese, Grundeinheit
Leistungseinheit Bruch aus Kunststoff
Basis erneuern
Versandkosten
4
1
1
1
1
1
4
Praxislaborrechnung NBL (Beispiel 2)
Nr.
Leistungsbeschreibung
Anzahl
NBL
Umarbeiten der Prothese zum individuellen Löffel
1
Prüfung der Plausibilität (Beispiel 2)
FZ-Befund
1x 7.7
GOZ
5260
1x 7.7
5300
NBL
Instandsetzen einer Prothese, Grundeinheit und
Leistungseinheit Bruch aus Kunststoff
Basis erneuern
Beispiel 3: Austausch der Retentionseinsätze regio 16, 13, 23 und 26 auf Implantat
Festzuschuss –––––––––
GOZ
4 x 5090, 1 x 5250
Fremdlaborrechnung (Beispiel 3)
Nr.
Leistungsbeschreibung
Anzahl
NBL
NBL
NBL
Instandsetzen einer Prothese, Grundeinheit
Leistungseinheit Retentionseinsatz erneuern
Versandkosten
1
4
2
Prüfung der Plausibilität (Beispiel 3)
GOZ
4 x 5090
1 x 5250
NBL
Leistungseinheit Retentionseinsatz erneuern
Instandsetzen einer Prothese, Grundeinheit
Inge Sauer/Simona Günzler
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
18
Praxisführung
Anleitung: „Der Weg zum QM-Handbuch“
Dass eine QM-Dokumentation in der Praxis vorhanden sein muss, ist den meisten Praxisinhabern einleuchtend. Fragen
entstehen eher im Hinblick darauf, „Was?“, „In welchem Umfang?“ und „Wie?“ zu dokumentieren ist.
Grundsätzlich gilt für die QM-Dokumentation: „So viel wie nötig, so wenig wie
möglich“.
QM-Handbuch hinsichtlich Inhalt und
Umfang allein auf praktischen Überlegungen basieren sollte.
Was dokumentieren?
Wie dokumentieren?
Wesensbestandteil von QM ist es, den
Weg des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses zu beschreiten, um zu schauen: Wo ist es besser geworden? Wo gibt es
noch Defizite zu beheben? Hierzu passend sollte sich die QM-Dokumentation
anschließen. Die QualitätsmanagementRichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gibt vor, was zu dokumentieren
ist.
Neben den verpflichtenden Dokumenten
gemäß der QM-Richtlinie entscheiden
Sie, wie viel mehr noch in Ihr praxisindividuelles QM-Handbuch gehört.
Auch wenn sich die Menge der Dokumentationen im überschaubaren Rahmen
hält, ist dennoch eine Sortierung der Dokumente in einzelne Kapitel erforderlich.
Nur so ist gewährleistet, dass bestimmte
Dokumente im Bedarfsfall auch schnell
gefunden werden können.
Wie können wir Ihnen helfen?
Um Sie bei der Entwicklung und Pflege
Ihres QM-Handbuches zu unterstützen,
haben wir in einer Anleitung den „Weg
zum QM-Handbuch“ beschrieben und
mit vielen Hinweisen versehen. Darüber
hinaus sind die Dokumente, die Sie gemäß der QM-Richtlinie in jedem Fall in
das Handbuch integrieren müssen, mit
Links versehen. Sie finden diese Anleitung ab sofort im QM der sächsischen
Körperschaften unter
www.zahnaerzte-in-sachsen.de
In welchem Umfang dokumentieren?
Eine Papier- bzw. Dokumentenflut ist kein
Qualitätsmerkmal eines QM-Handbuches! Im Gegenteil führt dies dazu, dass
niemand mehr wichtige Checklisten oder
andere Dokumente findet. Die Qualität
eines QM-Handbuches wird also nicht
durch dessen Umfang bestimmt.
Wichtig ist, dass Qualitätsmanagement –
und damit auch die entsprechende Dokumentation – individuell auf die Praxis bezogen sein muss. Das bedeutet, dass ein
– „Was gehört Wie ins QM-Handbuch?“
(ZBS 7+8/10)
– „Das QM-Handbuch – Wie behalte ich
alles im Überblick?“ (ZBS 2/13)
– „Das QM-Handbuch – speziell für Ihre
Praxis, immer aktuell und für das Team
verfügbar“ (ZBS 10/13)
Mit dem QM-Recall bieten wir Ihnen den
Service, Sie dreimal im Jahr per Mail an
wichtige QM-Ereignisse zu erinnern.
Melden Sie sich dazu gern formlos an,
indem Sie eine Mail senden an
[email protected]
Beispiel für Kapitelstruktur
Kapitel 1 Ist-Analysen
Kapitel 2 Praxisziele
Kapitel 3 Praxisstrukturen
(Verantwortlichkeiten)
Kapitel 4 Beschreibung von Prozessen
Gern stellen wir Ihnen zur Fachdental
Leipzig am 11./12. September 2015 sowie zum Sächsischen Fortbildungstag am
25./26. September 2015 in Chemnitz den
Weg zum QM-Handbuch live vor.
Inge Sauer
Kapitel 5 Risiko- und Fehlermanagement
Kapitel 6 Notfallmanagement
Kapitel 7 Hygienemanagement
Kapitel 8 Teambesprechungen
Kapitel 9 praxisinterne Rückmeldung
über die Wirksamkeit von
QM-Maßnahmen
Damit das QM-Handbuch für alle Teammitglieder eine Unterstützung im Alltag
darstellt, muss es gepflegt und aktuell
sein. Diese Überwachung kann gerne an
ein Mitglied des Teams delegiert werden.
Wichtig ist, dass bei der Weiterentwicklung von QM-Dokumenten alle Teammitglieder informiert werden und ein
uneingeschränkter Zugriff für alle möglich ist.
Weitere Informationen
In unserer ZBS-Reihe „Qualitätsmanagement“ sind in den vergangenen Jahren bereits mehrere Beiträge zum Thema QMHandbuch erschienen.
Zitat des Monats
Mit all der Mühe, mit der wir manche
unserer Fehler verbergen,
könnten wir sie uns leicht abgewöhnen.
Michelangelo Buonarroti,
(italienischer Maler, Bildhauer,
Architekt und Dichter,
1475 –1564)
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
19
Personalien
Geburtstage im Juli und August 2015
21.07.1945
Juli
60
02.07.1955
04.07.1955
06.07.1955
07.07.1955
09.07.1955
13.07.1955
14.07.1955
15.07.1955
17.07.1955
18.07.1955
19.07.1955
30.07.1955
65
05.07.1950
10.07.1950
17.07.1950
19.07.1950
22.07.1950
30.07.1950
70
04.07.1945
13.07.1945
13.07.1945
17.07.1945
Dipl.-Stom. Birgit Schneider
09456 Annaberg-Buchholz
Dipl.-Stom. Hans-Günther Mühlberg
04299 Leipzig
Dipl.-Stom. Hubert Koenig
04552 Borna
Prof. Dr. med. dent. Michael Walter
01307 Dresden
Dr. med. Hans-Lutz Erler
09600 Weißenborn
Dr. med. Norbert Korec
01097 Dresden
Dr. med. Gunter Quietzsch
01689 Weinböhla
Dipl.-Stom. Karola Müller
04860 Torgau
Dr. med. Uta Groß
09113 Chemnitz
Dipl.-Stom. Hartmut Kaiser
08344 Grünhain-Beierfeld
Dr. med. Ursula Jordan
01640 Coswig
Dipl.-Stom. Marion Fulk
02708 Löbau
Dr. med. habil. Mathias Weiland
01127 Dresden
Dipl.-Stom. Ina Heßke
01279 Dresden
Dipl.-Med. Gabriele Lincke
04347 Leipzig
Dipl.-Med. Steffi Friedrich
04229 Leipzig
Inge Gerlich
08066 Zwickau
Dipl.-Med. Volker Altus
02943 Weißwasser
Dipl.-Med. Renate Georges
02899 Ostritz
Dr. med. Annelies Glaß
09599 Freiberg
Dr. med. Bernd Richter
02689 Sohland a. d. Spree
Dipl.-Med. Gisa Bär
04808 Thallwitz
22.07.1945
23.07.1945
30.07.1945
31.07.1945
31.07.1945
75
02.07.1940
26.07.1940
80
21.07.1935
24.07.1935
81
13.07.1934
82
19.07.1933
21.07.1933
83
06.07.1932
08.07.1932
17.07.1932
84
31.07.1931
85
08.07.1930
86
09.07.1929
27.07.1929
88
07.07.1927
08.07.1927
Isolde Meier
01728 Bannewitz
Dr. med. Eva-Maria Liebsch
01326 Dresden
Dr. med. dent. Christine Vitzthum
04157 Leipzig
Christiane Kubis
01445 Radebeul
Dr. med. Gabriele Mann
09224 Chemnitz/OT Grüna
Dipl.-Med. Gert Wiegand
08525 Plauen
Prof. Dr. med. habil. Alfred Treide
04288 Leipzig
Dr. med. dent. Margit Grohmann
01900 Großröhrsdorf
Dr. med. dent. Renate Graupner
01157 Dresden
Dr. med. dent. Edith Skiba
04416 Markkleeberg
Christa Mehlhorn
08060 Zwickau
Dr. med. dent. Karlheinz Böhme
01561 Lampertswalde
SR Dr. med. dent. Luise Wolcke
08393 Meerane
SR Dr. med. dent. Steffen Förster
01109 Dresden
Dr. med. dent. Dieter Zschiesche
04207 Leipzig
SR Dr. med. dent. Ursula Schröter
16775 Schönermark
SR Dr. med. dent. Gerhard Barthel
04159 Leipzig
Dr. med. dent. Manfred Schlesies
09306 Kralapp
Dr. med. dent. Joachim Quinque
04860 Torgau
MR Dr. Alfred Tomalik
04347 Leipzig
SR Dr. med. dent. Gabriele Garte
01129 Dresden
SR Dr. med. dent. Ingrid Böhme
01069 Dresden
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
20
Personalien
18.08.1950
August
60
01.08.1955
05.08.1955
06.08.1955
07.08.1955
08.08.1955
09.08.1955
12.08.1955
14.08.1955
15.08.1955
15.08.1955
16.08.1955
18.08.1955
20.08.1955
20.08.1955
24.08.1955
26.08.1955
26.08.1955
27.08.1955
27.08.1955
29.08.1955
30.08.1955
65
05.08.1950
06.08.1950
11.08.1950
12.08.1950
Dipl.-Stom. Bärbel Buslig
01558 Großenhain
Dipl.-Stom. Kerstin Hoser
08344 Grünhain-Beierfeld
Dipl.-Stom. Carmen Schneider
09633 Halsbrücke
Dipl.-Stom. Ingrid Herrmann
02748 Bernstadt
Dr. med. Angelika Wutzler
09126 Chemnitz
Dr. med. Ralf Rottgardt
01069 Dresden
Dipl.-Med. Gabriel Sadlon
04687 Trebsen
Dipl.-Stom. Andreas Dörffel
08485 Lengenfeld
Dipl.-Stom. Heide Jehmlich
09496 Marienberg OT Pobershau
Dr. med. Jörg Stein
09116 Chemnitz
Dipl.-Stom. Heiko Goebel
04420 Markranstädt
Dipl.-Stom. Gabriele Landrock
01237 Dresden
Dipl.-Stom. Anita Grummt
09487 Schlettau
Dipl.-Stom. Silvia Walther
08056 Zwickau
Dr. med. Regine Zeuner
01737 Tharandt
Dr. med. Matthias Hieke
09112 Chemnitz
Dipl.-Stom. Eva-Maria Rudolf
04838 Eilenburg
Dr. med. Ines Dietel
09125 Chemnitz
Dr. med. Helga Logwin
04105 Leipzig
Dr. med. Simone Weck
01307 Dresden
Dipl.-Stom. Helga Schönherr
04509 Delitzsch
Dr. med. Mechthild Herrmann
09599 Freiberg
Dr. med. Isolde Assig
01259 Dresden
Dipl.-Med. Ingeborg Barth
04509 Delitzsch
Dr. med. Angelika Gatzke
04442 Zwenkau
19.08.1950
24.08.1950
70
06.08.1945
07.08.1945
11.08.1945
12.08.1945
25.08.1945
28.08.1945
30.08.1945
75
08.08.1940
08.08.1940
15.08.1940
22.08.1940
28.08.1940
29.08.1940
80
02.08.1935
17.08.1935
81
01.08.1934
84
27.08.1931
86
29.08.1929
87
02.08.1928
Dr. med. Elke Fleißner
01936 Königsbrück OT Gräfenhain
Dipl.-Stom. Christa Neise
01829 Stadt Wehlen
Dipl.-Stom. Almut Bartels
01324 Dresden
Wolfgang Walter
04509 Delitzsch
Rüdiger Beckert
01219 Dresden
Dipl.-Med. Siegrun Teubner
08209 Auerbach/Vogtl.
SR Dieter Fischer
08223 Werda
Dr. med. Dr. med. habil. Rolf Frank Müller
09306 Erlau
Dipl.-Med. Olga Müller
09127 Chemnitz
Dr. med. Henning Schönekerl
08606 Triebel
Dr. med. Wolfram Bessen
01169 Dresden
MR Dr. med. dent. Christoph Suworow
09603 Großschirma
Dr. med. dent. Peter John
08523 Plauen
Gudrun Schmidt
04157 Leipzig
Dr. med. dent. Bodo Ueberfeld
08393 Meerane
Dr. med. dent. Renate Wähner
09648 Mittweida
SR Dipl.-Stomat. Marianne Wenschuh
01217 Dresden
Dr. med. dent. Ursula Schmitt
01877 Bischofswerda
SR Peter Tietz
01458 Ottendorf-Okrilla
Prof. Dr. Dr. med. habil. Gottfried Mühler
04105 Leipzig
Dr. med. dent. habil. Ingeborg Schmidt-Flath
04683 Naunhof
Dr. med. dent. Lothar Neander
04416 Markkleeberg
Wir gratulieren!
Jubilare, die keine Veröffentlichung im Zahnärzteblatt
Sachsen wünschen, informieren bitte die Redaktion.
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
21
Fortbildung
Erfolgreiche Restaurationen mit fließfähigen
„Bulk-Fill“-Kompositen?
Die Anwendungsbreite und Indikation für Kompositrestaurationen werden aufgrund von werkstoffkundlichen Neuerungen immer umfangreicher. Laut Herstellerangaben ist es mittlerweile möglich, Kavitäten mit Bulk-Fill-Kompositen in
4–5-mm-Schichten zu füllen [1,2,3]. Die gewohnte Schichttechnik, bei der maximal 2 mm Kompositinkremente geschichtet werden, ist sehr zeitaufwendig und techniksensitiv. Demgegenüber verspricht die Verwendung von Bulk-FillMaterialien eine Arbeitserleichterung sowie eine erhebliche Zeitersparnis. Um Bulk-Fill-Präparate suffizient aushärten zu
können, sind diese oftmals weniger gefüllt als herkömmliche Komposite und enthalten größere Füllpartikel [4]. Welche
Auswirkungen diese Eigenschaften auf die Approximalgestaltung von Klasse-II-Kompositfüllungen sowie auf den Verbund zwischen Haftvermittler Optibond FL (Kerr) und Bulk-Fill-Material oder Bulk-Fill-Material und herkömmlichen hoch
viskösen Kompositen haben, soll in diesem Beitrag betrachtet werden. Hierbei wurde vor allem auf die fließfähigen BulkFill-Präparate SDRTM (Dentsply Detrey), Venus® Bulk Fill (Heraeus Kulzer), x-tra base (VOCO) eingegangen.
Seit Etablierung der Komposite wurden
deren Materialeigenschaften kontinuierlich optimiert und die Anwendung vereinfacht [5,6,7]. Füllungsfrakturen, Randeinbrüche und -undichtigkeiten sowie die
geringe Abrasionsbeständigkeit der Kompositmaterialien limitierten zunächst ihre
Anwendungsbreite [8,9,10]. Durch Weiterentwicklungen von Adhäsivsystemen
und Kompositen konnten die Materialeigenschaften stark verbessert werden und
zu einer zunehmenden Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit von Restaurationen
mit Komposit beitragen [11].
Die 10-Jahres-Überlebensraten für Komposite (82,2 %) sind im Vergleich zu
Amalgam (79 %) vielversprechend [12].
Die Metaanalysen der Arbeitsgruppe um
Manhart und Hickel belegten im Seitenzahngebiet eine jährliche Verlustrate von
3 % für Amalgam, 2,2 % für Komposite
und 1,9 % für Keramikversorgungen [13].
In einer weiteren Studie konnte nach
12 Jahren intraoraler Verweildauer nachgewiesen werden, dass die jährliche Verlustquote von Kompositrestaurationen in
ausgedehnten Klasse-II-Kavitäten geringer
(Annual Failure Rate, AFR = 1,68 %) war
als die von Amalgamfüllungen (AFR =
2,41 %) [14].
Des Weiteren ergab eine Metaanalyse für
Seitenzahnrestaurationen eine jährliche
Verlustquote für Goldinlays von 1,4 %,
für Keramikinlays von 1,9 %, für Kompositrestaurationen von 2,2 % und für Versorgungen mit Amalgam von 3 % [13,15].
Direkte Versorgungen mit Komposit sind
eine wichtige Säule in der modernen kon-
servierenden Zahnheilkunde. Aufgrund
der adhäsiven Stabilisation der Zahnhartsubstanz, der Möglichkeit einer defektorientierten Präparation sowie der zahnfarbenen Restauration sind Komposite für
viele Kavitäten die Versorgungsform der
ersten Wahl [7,16]. Darüber hinaus sind
die einfache Korrektur und Reparatur von
Kompositrestaurationen sowie die im Vergleich zu Inlays deutlich preiswertere Versorgung mit Kompositen besonders positiv hervorzuheben [17,18].
Dennoch erfordern die negativen Auswirkungen von Polymerisationsschrumpfung
und -stress auf Kompositrestaurationen
(insuffizienter Randschluss, Höckerdeflexionen, mangelnde Haftung an Kavitätenwänden) weitergehende Untersuchungen
[19].
Inkrementelle Applikationstechnik
Um Polymerisationsschrumpfung und
-stress entgegenzuwirken, wird nach wie
vor die inkrementelle Applikationstechnik von Kompositen als Goldstandard
angesehen [20]. Hierbei werden Einzelinkremente mit maximal 2 mm Schichtstärke in die Kavität eingebracht und
jeweils separat polymerisiert. Je nach
Leistung/Lichtintensität der Polymerisationslampe und Farbe/Transluzenzgrad des
Komposits wird jedes Inkrement 10–40 s
polymerisiert [21,22,23]. Zu dicke Kompositschichten führen zu einer ungenügenden Konversionsrate, welche schlechtere mechanische Eigenschaften [24] und
eine reduzierte Biokompatibilität [25] zur
Folge haben. Während der Polymerisation
von Kompositen treten Spannungskräfte
zwischen dem einerseits schrumpfenden
und dem andererseits an der Kavitätenwand haftenden Kompositmaterial auf
[26,27]. Diese Polymerisationsspannungskräfte lassen sich mithilfe der Inkrementschichttechnik reduzieren. Hierbei wird
das Verhältnis von gebundener zu ungebundener Kompositoberfläche (C-Faktor)
verringert und möglichst viel „frei schrumpfende“ Oberfläche ohne Kontakt zu Kavitätenwänden angestrebt [28,29].
Die inkrementelle Applikationstechnik ist
vor allem bei großen Seitenzahnkavitäten
mit Approximalbeteiligung ein sehr technik- und zeitintensives Vorgehen, sodass
bei vielen Behandlern der Wunsch nach
einer einfacheren und zeitsparenderen
Alternative besteht [30,31,32].
Fast-Track-Füllverfahren
Die Hersteller von dentalen Füllkompositen haben den Wunsch nach Füllungsmaterialien aufgenommen, bei denen die geringe Techniksensitivität und klinische
Langlebigkeit von Amalgam mit den
zahnhartsubstanzschonenden und -stabilisierenden Eigenschaften der Adhäsivtechnik kombiniert wird. Mit simplifizierten Haftvermittlern in Kombination mit
schrumpfungsarmen, mechanisch ausreichend stabilen Kompositwerkstoffen wird
versucht, wirtschaftliche Fast-Track-Füllverfahren zu konzipieren, um die aufwendige Inkrementtechnik zu vereinfa-
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
22
Fortbildung
chen [32]. Die Rede ist von Fast-TrackKompositen, die trotz einfachem Handling und einer wirtschaftlicheren Verarbeitbarkeit über eine hohe Randqualität
sowie ausreichende mechanische Eigenschaften der Füllungen verfügen sollen
[1,33].
Folgende Anforderungen werden an die
„neuen“ Werkstoffe gestellt:
– zuverlässige Polymerisationstiefe und
kürzere Belichtungszeiten
– geringe Polymerisationsschrumpfung
[%] und niedrige Polymerisationsspannungen [MPa]
– gute Adaptation des Werkstoffs an die
Kavitätenränder
– Abrasionsstabilität
– hohe mechanische und physikalische
Zuverlässigkeit (Härte, elastischer Eindringmodul, Biegefestigkeit, E-Modul)
Bulk-Fill-Komposite
Für das Fast-Track-Füllverfahren wurden
Bulk-Fill-Komposite entwickelt, mit denen es möglich ist, Kavitäten mit Inkrementen in 4–5 mm Schichtstärke zu verfüllen [1,2,3].
Fließfähige und stopfbare
Bulk-Fill-Komposite
Bulk-Fill-Komposite werden ihrer Visko-
sität und Anwendungstechnik nach in
fließfähige (niedrigvisköse) und modellierbare (hochvisköse) Materialien eingeteilt. Die niedrigviskösen Bulk-Fill-Komposite (z. B. SDRTM/Dentsply Detrey,
Venus Bulk Fill/ Heraeus Kulzer, x-tra base/VOCO) erfordern aufgrund ihrer geringen mechanischen Eigenschaften eine ca.
2 mm starke Abdeckung aus herkömmlichen modellierbaren Kompositen. Demgegenüber benötigen laut Herstellerangaben hochvisköse Bulk-Fill-Komposite
(z. B. QuixFil/Dentsply DeTrey, Tetric Evo
Ceram Bulk Fill/Ivoclar Vivadent, x-tra Fil/
VOCO) keine zusätzliche Deckschicht
aus herkömmlichen Kompositen, sondern können okklusal anatoform dem
Höckerrelief angepasst werden. Die BulkFill-Komposite stellen – von ihrer chemischen Zusammensetzung her – keine
neue Werkstoffklasse dar [34,35]. Sie bestehen wie die meisten herkömmlichen
Komposite aus einer organischen Matrix,
wie Bis-GMA (Bisphenyl-A-Glycidyl-Methacrylat), UDMA (Urethandimethacrylat), TEGDMA (Triethylenglycoldimethacrylat) oder EBPDMA (etoxyliertes
Bisphenol-A-dimethacrylat) sowie Füllstoffen [34]. Lediglich die Bulk-Fill-Komposite SDRTM, welche ein patentiertes
Urethandimethacrylat (UDMA) mit eingebauten photoaktiven Gruppen enthält,
und Tetric Evo Ceram mit einem integrier-
ten Initiatorsystem zur optimierten Polymerisation (s. u.) haben eine leicht abgeänderte organische Matrix.
In dieser kleinen Übersicht soll insbesondere auf die fließfähigen Bulk-Fill-Komposite SDRTM (Dentsply DeTrey), Venus
Bulk Fill (Heraeus Kulzer), x-tra base
(VOCO) eingegangen werden (Tab.1).
Lichtpolymerisation
Aufgrund von verkürzten Aushärtungszeiten bei entsprechend hoher Lichtintensität der Polymerisationslampe (> 800–
1.000 mW/cm2) [36] und der Möglichkeit,
stärkere Kompositschichten (4–5 mm)
auszupolymerisieren, ist eine Kavität wesentlich schneller im Bulk als mit der Inkrementtechnik verfüllbar. Die erhöhte
Polymerisationstiefe der Bulk-Fill-Materialien konnte zum einen durch die erhöhte
Transluzenz (niedriger Füllkörpergehalt)
dieser Materialien erreicht werden; zum
anderen beeinflusst auch die Füllkörpergröße die Polymerisationstiefe. Einige
Bulk-Fill-Präparate (SDRTM, x-tra base) enthalten große Füllkörpergröße > 20 µm, um
die Lichtstreuung bei der Polymerisation
zu reduzieren [37,38]. Die Grenzschicht
zwischen Füllkörpern und Matrix, welche
für die Lichtstreuung und somit für den
Lichtverlust bei der Polymerisation verantwortlich ist, ist umso größer, je kleiner die
Füllkörper sind [34]. Die in einigen Bulk-
Produkt
Kompositmatrix
Füllkörper
Farben
Max. Schichtstärke*
Polymerisationszeit*
mW/cm2
Zeit
SDR,
Dentsply
DeTrey
modif. UDMA,
ethoxyliertes
Bis-GMA,
TEGDMA, BHT,
CQ
Ba-Al-F-BSilikatglas,
St-Al-FSilikatglas
Universal
4 mm
≥ 550
20 s
Venus® Bulk Fill,
Hereaus Kulzer
UDMA,
EBADMA
Ba-Al-FSilikatglas,
SiO2
Universal
4 mm
≥ 550
mind.
20 s
x.tra base,
VOCO
Bis-GMA,
UDMA
Universal,
A2
4 mm
≥ 500
10 s
FiltekTM Bulk Fill,
3M Espe
Bis-GMA,
UDMA,
Bis-EMA,
Procrylat-Harze
Universal,
A1, A2, A3
4 mm
500 – 1000
1000 – 2000
20 s
10 s
ZrO2/SiO2
Yb-F3
Tab. 1 – Auflistung der untersuchten fließfähigen Bulk-Fill-Komposite. Der Vollständigkeit halber wurde ebenfalls das FiltekTM
Bulk Fill mit aufgeführt. * = laut Herstellerangaben. Modifiziert nach Ilie, N, Stawarczyk, B [34].
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
23
Fortbildung
Fill-Kompositen enthaltenen großen Füllkörper sorgen dafür, dass die für die Polymerisation wichtigen Photonen in tiefere
Schichten des Bulk-Fill-Materials eindringen können und eine suffiziente Polymerisationstiefe von 4 mm erreicht wird [34].
Liegt jedoch die Füllkörpergröße unterhalb der Wellenlänge des sichtbaren Lichts
(390–750 nm), so können die Füllkörper
das Licht ebenfalls nicht streuen oder absorbieren, was die Polymerisationstiefe erhöht [39]. Ebenso wirkt sich die Silanisierung der Füllkörper positiv auf die
Polymerisationstiefe aus, da während der
Polymerisation die Spaltbildung an der
Matrix-Füllkörpergrenzfläche verringert
wird [40,41]. Einige Bulk-Fill-Komposite
verfügen über spezielle innovative Lösungsansätze, um die Polymerisationstiefe
zu erhöhen sowie polymerisationsinduzierte Spannungs- und Schrumpfungskräfte zu minimieren. Dem Bulk-Fill-Komposit
Tetric EvoCeram® Bulk Fill wurden zusätzlich optimierte, sehr sensible, reaktive
lichtaktivierte Initiatorsysteme (Ivocerin)
hinzugefügt. Diese Initiatorsysteme können auch mit wenig Licht eine suffiziente
Polymerisation auslösen [42]. Des Weiteren wurden bei dem Bulk-Fill-Komposit
SDRTM die polymerisationsinduzierten
Spannungs- und Schrumpfungskräfte minimiert, indem neuartige Monomerverbindungen (Schrumpfungsstress-Relaxatoren/Stressmodulatoren) in die Kompositmatrix integriert wurden. Diese Modulatoren vermindern den Spannungs- und
Schrumpfungsstress durch einen langsameren Anstieg des E-Moduls während der
Aushärtephase, ohne sich negativ auf die
Polymerisationsgeschwindigkeit und den
endgültigen Polymerisationsgrad auszuwirken [43,44,45]. Es konnte gezeigt werden, dass der polymerisationsinduzierte
Schrumpfungsstress bei der Verwendung
von SDRTM im Vergleich zu herkömmlichen niedrigviskösen sowie den in Inkrementtechnik eingebrachten hochviskösen
Mikro- und Nanohybridkompositen und
den Siloranen geringer war [43,46]. Zusätzlich kommt es bei der Verwendung der
niedrigviskösen Bulk-Fill-Komposite
SDRTM und x-tra base zu deutlich reduzierten Höckerauslenkungen in Klasse-II-Kavitäten während der Polymerisation [47].
Abb. 1 – Schematische Darstellung des Versuchsaufbaus
und Veranschaulichung der Lokalisation der REM-Aufnahmen.
BF = Bulk-Fill-Komposit, HK = hochvisköses, modellierbares Komposit, AV = adhäsiver Verbund.
1 Füllkörperverteilung und -größenordnung in Bulk-FillBruch-Präparaten
2a Grenzfläche: herkömmliches modellierbares Komposit
– Matrize
2b Grenzfläche: Bulk-Fill-Präparat – Matrize
3 Verbund: Bulk-Fill-Präparat – Adhäsivsystem
4 Verbund: Bulk-Fill-Präparat – modellierbares Komposit
Ästhetik
Die erhöhte Transluzenz der Bulk-FillKomposite kann allerdings zu einer reduzierten ästhetischen Integration der Kompositversorgung führen [48]. Die hohe
Transluzenz kann die Füllung grau erscheinen lassen oder dunkle Dentinareale nicht ausreichend maskieren [42,49,
50]. Außerdem werden viele der BulkFill-Komposite oft nur in einer Farbe oder
in einem stark reduzierten Farbspektrum
angeboten, sodass man gegebenenfalls
bei der Versorgung von approximalen
Kavitäten im Prämolarenbereich mit
ästhetischen Einbußen rechnen muss.
Trotzdem lassen sich mit diesen Materialien durchaus ästhetische Ergebnisse erzielen [32].
Mechanische Eigenschaften
Im Vergleich zu Nano- und MikrohybridKompositen zeigen niedrigvisköse BulkFill-Komposite signifikant geringere mechanische Eigenschaften (E-modul,
elastischer Eindringmodul, Härte) außer
in Bezug auf die Biegefestigkeit [34]. Der
niedrige Elastizitätsmodul der niedrigvis-
Abb. 2 – REM-Aufnahmen der unterschiedlichen fließfähigen Bulk-Fill-Komposite (gebrochene Proben) mithilfe
eines Rückstreuelektronendetektors (Materialkontrast) in
zwei unterschiedlichen Vergrößerung. Gut erkennbar sind
bei allen Materialien die recht homogene Verteilung der
Füllstoffpartikel und deren unterschiedliche Größe. Die
Kontraste in den einzelnen Abbildungen verdeutlichen die
unterschiedlichen Partikel/Füllkörper, die abhängig von
ihrer Ordnungszahl/Dichte unterschiedlich hell erscheinen.
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
24
Fortbildung
kösen Bulk-Fill-Materialien kann zu einer
höheren Verformbarkeit unter Kaubelastung führen und in Füllungsfrakturen resultieren [34]. Insbesondere SDRTM und
Venus® Bulk Fill, Materialien der niedrigviskösen Bulk-Fill-Komposite, verfügen
über sehr geringe mechanische Eigenschaften, insbesondere was den Elastizitätsmodul und die Härte betrifft.
Die Härte von SDRTM und Venus® Bulk
Fill liegt deutlich unter der Härte von
Nano- und Mikrohybrid-Kompositen
[34]. Dieses kann mit einem erhöhten
Verschleiß der Bulk-Fill-Kompositmaterialien einhergehen.
Aufgrund dessen empfehlen Hersteller,
niedrigvisköse Bulk-Fill-Komposite mit
herkömmlichen stopfbaren Kompositen
abzudecken.
Rasterelektronenmikroskopische Aufnahmen der
Bulk-Fill-Präparate
Die meisten niedrigviskösen Bulk-FillKomposite enthalten sehr große Füllkörper [37]. Dies kann theoretisch zu Oberflächenrauigkeiten sowie einem mangelnden Verbund mit dem Adhäsivsystem
und „abdeckenden“ herkömmlichen
Kompositen führen. Mithilfe von rasterelektronenmikroskopischen Aufnahmen
wurde in der vorliegenden Untersuchung
zum einen geprüft, wie sich die Füllkörperverteilung und -größenordnung in
Bulk-Fill-Bruch-Präparaten verhält, und
zum anderen wurde die Oberflächengüte
der fließfähigen Bulk-Fill-Präparate an
der Grenzfläche Bulk-Fill-Präparat –
Abb. 3 – Die REM-Aufnahmen zeigen die fließfähigen BulkFill-Komposite (x-tra base, SDR™, Venus® Bulk Fill) und herkömmlichen Komposite (Venus® Diamond, Venus® Pearl und
Filtek™ Supreme XTE) gegen ein Matrize (Stern) polymerisiert
(Schliffpräparat). Alle verwendeten Materialien weisen eine
sehr ebene, flache Kante am Übergang zur verwendeten
Matrize auf. Dies spricht für eine gute Anpassung aller fließfähigen Bulk-Fill-Komposite sowie der stopfbaren herkömmlichen Kompositmaterialien an die Matrizenoberfläche.
Matrize beurteilt. Zusätzlich wurde der
Verbund zwischen Bulk-Fill-Präparat –
Adhäsivsystem und Bulk-Fill-Präparat –
herkömmliches „Abdeck“-Komposit untersucht. Für diese Untersuchungen wurden extrahierte Molaren mit Klasse-IIKavitäten sowie einem Matrizensystem
versehen. Nach der Säureätztechnik mit
Phosphorsäure und der Applikation des
Adhäsivsystems (Optibond FL) erfolgte
die Fülltechnik mit unterschiedlichen
fließfähigen Bulk-Fill-Kompositen sowie
der Abdeckung mit herkömmlichen,
stopfbaren Kompositen (Abb. 1).
1. Füllkörperverteilung und Größenordnung in Bulk-Fill-Bruch-Präparaten
Anhand von rasterelektronenmikroskopischen Aufnahmen mithilfe eines Rückstreuelektronendetektors im Materialkontrast sind die Bruchflächen der untersuchten Bulk-Fill-Materialien SDRTM, x-tra
base und Venus® Bulk Fill in zwei unterschiedlichen Vergrößerungen dargestellt
(Abb. 2). Gut erkennbar sind bei allen
Materialien die recht homogene Verteilung der in die Polymermatrix eingebundenen Füllstoffpartikel und deren unterschiedliche Größe. Die unterschiedlichen
Kontraste in den einzelnen Abbildungen
verdeutlichen die Partikel/Füllkörper, die
abhängig von ihrer Ordnungszahl/Dichte
unterschiedlich hell erscheinen. Venus®
Bulk Fill unterscheidet sich bezüglich der
Größe seiner Füllpartikel deutlich von
den beiden anderen, sich sehr ähnlichen
Bulk-Fill-Kompositen x-tra base und
SDRTM. Im Vergleich zu den modellierbaren, herkömmlichen Kompositen Venus®
Diamond, Venus® Pearl lassen sich anhand von rasterelektronenmikroskopischen Aufnahmen annähernd gleich große Füllkörper der Bulk-Fill-Präparate x-tra
base und SDRTM erkennen. Neben den
Füllkörpern der modellierbaren Komposite Filtek™ Supreme XTE und insbesondere von Estelite Σ Quick® erscheinen die
Füllkörperpartikel von x-tra base und
SDRTM sogar größer.
2. Verbund: herkömmliches modellierbares Komposit – Matrize (a) und
Bulk-Fill-Präparat – Matrize (b)
Die Klasse-II-Kavitäten wurden mit den
unterschiedlichen fließfähigen Bulk-FillPräparaten (x-tra base, SDRTM und Venus®
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
25
Fortbildung
Bulk Fill Komposite) aufgefüllt und mit den
herkömmlichen modellierbaren Kompositen (Venus® Diamond/Heraeus Kulzer, Venus® Pearl/Heraeus Kulzer, FiltekTM Supreme XTE/3M Espe, Estelite Σ Quick®/Tokuyama) abgedeckt. Die rasterelektronenmikroskopischen Aufnahmen mithilfe des
Rückstreuelektronendetektors im Materialkontrast zeigen die Anteile der unterschiedlichen Materialien, die an die Matrize modelliert wurden im Schliffpräparat
(Abb. 3). Die verschiedenen Füllkörpergrößen der einzelnen Komposite sind
deutlich erkennbar. Bei allen verwendeten
Materialien sind sehr ebene, flache Kanten
am Übergang zur verwendeten Matrize
nachweisbar. Dies spricht für eine gute Anpassung aller fließfähigen Bulk-Fill-Komposite sowie der stopfbaren herkömmlichen Kompositmaterialien an die Matrizenoberfläche. Exemplarisch für alle in
dieser Untersuchung verwendeten Materialien ist die Oberflächengüte der BulkFill-Präparate SDRTM und Venus® Bulk Fill
sowie des konventionellen Füllkomposits
Venus® Diamond (Abb. 4). Die rasterelektronenmikroskopischen Aufnahmen zeigen neben der Schlifffläche auch schräg
verlaufend die Oberflächen, welche der
Matrize anlagen. Alle Oberflächen sind
sehr glatt ohne auffällige Vertiefungen,
Wellungen oder aus der Oberfläche austretende Partikel/Füllkörper. Auf den Oberflächen sind kleine, hellere Spots/Anteile
erkennbar; hierbei handelt es sich um Füllkörper. Sie sind etwas heller als die Polymermatrix, wirken verschwommen und
lassen sich nicht, etwa durch scharfe Kanten, klar durch ihre Form von der Polymermatrix unterscheiden. Das spricht dafür,
dass die Füllkörper nicht frei an der Oberfläche austreten und der Matrize direkt anliegen, sondern mit einer dünnen Polymerschicht gegen die Matrize abgegrenzt sind.
3. Verbund: Bulk-Fill-Präparat –
Adhäsivsystem
Die rasterelektronenmikroskopischen
Aufnahmen zeigen mithilfe des Rückstreuelektronendetektors deutlich Übergänge zwischen der Zahnhartsubstanz
zum Adhäsivsystem (Optibond FL/Kerr)
und vom Adhäsivsystem zu den niedrigviskösen Bulk-Fill-Kompositen (Abb. 5).
Die jeweiligen Phasen sind aufgrund des
Materialkontrastes und der unterschied-
Abb. 4 – Exemplarisch für alle in dieser Untersuchung verwendeten Materialien ist die Oberflächengüte der BulkFill-Präparate SDRTM und Venus® Bulk Fill sowie des konventionellen Füllkomposits Venus® Diamond dargestellt.
Die REM-Aufnahmen zeigen neben der Schlifffläche die
Oberflächen (Stern), welche der Matrize anlagen. Alle
Oberflächen sind sehr glatt ohne auffällige Vertiefungen,
Wellungen oder aus der Oberfläche austretende Partikel
bzw. Füllkörper.
lich großen Partikel gut voneinander abgrenzbar; dennoch ist ein enger Verbund/Haftung zwischen Adhäsiv und
Komposit zu sehen. Anderenfalls hätten
sich die Schichten während der Probenpräparation (Schleifen, Trocknen) vermutlich voneinander gelöst.
4. Verbund: Bulk-Fill-Präparat – herkömmliches modellierbares Komposit
Aus klinischer Sicht ist ebenfalls der Verbund zwischen den Bulk-Fill-Materialien
und der „Deckschicht“ aus herkömmlichen Kompositen von hoher Relevanz.
Bei allen untersuchten Kombinationen
(SDRTM/Venus® Pearl, Venus® Bulk Fill/
Venus® Diamond, x-tra base/FiltekTM
Supreme XTE) ist gut erkennbar, dass die
Materialien eng miteinander verbunden
sind. Dies lässt auf eine gute Haftung
schließen, was auf die Verwendung ähnlicher oder gut miteinander polymerisierbarer Polymermatrizes zurückzuführen
ist. Bei der Kombination aus SDRTM und
Estelite Σ Quick® ist besonders gut erkennbar, dass sich die Komposite den gegebenen Oberflächenungenauigkeiten/
-inhomogenitäten des anderen Materials
Abb. 5 – Die REM-Aufnahmen zeigen die Übergänge zwischen der Zahnhartsubstanz (Stern) zum Adhäsivsystem
(Pfeil) sowie vom Adhäsivsystem zu den niedrigviskösen
Bulk-Fill-Kompositen. Die jeweiligen Phasen sind aufgrund des Materialkontrastes und der unterschiedlich großen Partikel gut voneinander abgrenzbar; dennoch ist ein
enger Verbund zwischen Adhäsiv und Komposit erkennbar.
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26
Fortbildung
anpassen und ineinander übergehen
(Abb. 6).
Indikationen und Hinweise
Niedrigvisköse Bulk-Fill-Komposite sind
für die Restauration von Seitenzahnkavitäten durchaus geeignet. Allerdings sollten sie nur in Kombination mit herkömmlichen, modellierbaren Kompositen
verwendet werden. Besonders empfehlenswert sind Bulk-Fill-Materialien für die
Versorgung von großen Kavitäten mit und
ohne Approximalbeteiligung, für Stumpfaufbauten sowie für die Auffüllung von
Trepanationskavitäten nach erfolgter endodontologischer Behandlung. Auch für
die Versorgung von Klasse-I- und KlasseII-Milchzähnen sind die Bulk-Fill-Präpara-
te interessant. Modellierbare sowie fließfähige Bulk-Fill-Komposite werden ohne
abschließende okklusale Deckfüllung bereits im Milchgebiss angewendet [51]. Die
höhere Verschleißrate scheint hier der natürlichen Milchzahnabrasion entgegenzukommen [32,51]. Hervorragend geeignet
sind Bulk-Fill-Materialien für unter sich
gehende Kavitäten mit minimalem okklusalen Zugang. Die Inkrementtechnik ist
für solche Kavitäten aufgrund der geringen Zugänglichkeit nicht geeignet und
birgt die Gefahr eines unzureichenden Verfüllens sowie der Blasenbildung (Abb. 7).
Weiterhin können niedrigvisköse BulkFill-Materialien auch als Lining-Material
zum Auskleiden von Kavitäten verwendet
werden. Die selbstnivellierende Eigenschaft des Materials (Abb. 8) und die ge-
Abb. 6 – REM-Aufnahmen, die die Übergänge zwischen
den untersuchten Bulk-Fill-Materialien und den herkömmlichen Kompositen zeigen (Schliffpräparat). Bei allen untersuchten Kombinationen ist gut erkennbar, dass die Materialien eng miteinander verbunden sind, was auf eine
gute Haftung schließen lässt (erklärbar durch die Verwendung ähnlicher, gut miteinander polymerisierbarer Polymermatrizes). Bei mangelhafter Haftung wäre es beim
Herstellen der Schliffpräparate eventuell zu einer Materialtrennung an dieser Grenzfläche der unterschiedlichen
Komposite gekommen. Insbesondere beim SDRTM/Estelite®-Verbund ist erkennbar, dass sich die Komposite an die
Oberflächenungenauigkeiten/-inhomogenitäten des anderen Materials anpassen und ineinander übergehen.
ringen Schrumpfungskräfte, die im Vergleich zu herkömmlichen Flowables auf
den Haftverbund ausgeübt werden, sind
besonders positiv hervorzuheben.
Wichtig für erfolgreiche Kompositrestaurationen sowie die optimale Verarbeitung
von Bulk-Fill-Präparaten ist ein ausreichender Polymerisationsgrad. Trotz der hohen
Transluzenzen und Polymerisationsinitiatoren der Bulk-Fill-Präparate muss eine
ausreichende Polymerisation gewährleistet
sein [52]. Oftmals ist die unter sich gehende Kavität für die Polymerisationslampe
schlecht zugänglich. Zusätzlich führen
zwar reduzierte, aber dennoch vorhandene Streuungsphänomene und Lichtabsorptionen zu einem niedrigeren Polymerisationsgrad des Komposits. Deshalb sollten
auch Bulk-Fill-Materialien mit Polymeri-
Abb. 7 – Die REM-Aufnahme zeigt eine gefüllte Klasse-IIKavität im Schliffpräparat. Der Verbund von Komposit und
Zahnhartsubstanz (Stern) scheint suffizient. Allerdings hat
eine Blasenbildung (Pfeil) in einem unter sich gehenden
Anteil der Kavität zwischen einer dünnen Bulk-Fill-Schicht
und Komposit (Venus® Pearl) stattgefunden. In diesem Fall
hätte gegebenenfalls eine stärkere SDRTM-Schicht eine Blasenbildung verhindern können, indem unter sich gehende
Bereiche der Kavität komplett mit dem Bulk-Fill-Präparat
ausgeblockt und aufgefüllt worden wären. Risse in der
Zahnhartsubstanz sind präparationsbedingt.
Abb. 8 – Optimales Anfließverhalten des selbstnivellierendes Bulk-Fill-Komposits SDR, Dentsply Detrey
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27
Fortbildung
sationslampen mit einer hohen Lichtintensität (≥ 800 mW/cm2) 20–30 Sekunden
ausgehärtet werden [52].
Fazit
Kompositrestaurationen sind und werden
auch in Zukunft eine wichtige Säule in
der zahnerhaltenden Versorgung darstellen. Die Möglichkeit der defektbezogenen Präparation und anschließenden adhäsiven Stabilisation macht Komposite
bei der Therapie vieler Kavitäten zur Versorgungsform der ersten Wahl. Die fließfähigen Bulk-Fill-Komposite ermöglichen
eine vereinfachte und zeitsparende Füll-
technik. Der geringe polymerisationsinduzierte Schrumpfungsstress sowie die
gute approximale und mit modellierbaren
Kompositen vergleichbare Oberflächengüte lassen eine Verwendung in Schichtstärken von bis zu 4 mm mit einer okklusalen „Deckfüllung“ aus modellierbaren
Kompositen zu. Jedoch sind für die Sicherstellung einer hochwertigen Kompositrestauration eine suffiziente Matrizentechnik, ein klassisches Dentinadhäsiv
und die korrekte Verarbeitung des Komposits unumgängliche Voraussetzungen.
Insbesondere ist bei unter sich gehenden
Kavitäten eine adäquate Lichtpolymerisation sicherzustellen.
Dr. med. dent. Marie-Theres Weber
Prof. Dr. med. dent. Christian Hannig
Poliklinik für Zahnerhaltung
mit Bereich Kinderzahnheilkunde
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
Dresden
Dr.-Ing. Jörg Neunzehn
Professur für Biomaterialien
Max-Bergmann-Zentrum
für Biomaterialien
Technische Universität Dresden
Literaturverzeichnis abrufbar unter
www.zahnaerzte-in-sachsen.de
Frühjahrstagung der
Friedrich-Louis-Hesse-Gesellschaft für ZMK Leipzig e.V.
Vom 16.–18. April 2015 fand die Frühjahrstagung der Friedrich-Louis-HesseGesellschaft für ZMK Leipzig e.V. statt,
welche im Rahmen des 600. Geburtstages
der Universitätsmedizin Leipzig stand. In
Würdigung dieses Jubiläums begann die
Tagung bereits am Donnerstagnachmittag
mit einer Diskussionsrunde zur Zukunft
der zahnmedizinischen Ausbildung in
Sachsen.
„Verantwortung für die Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde in
Sachsen“
Diese Veranstaltung wurde gemeinsam
mit der Gesellschaft für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde Dresden e.V. organisiert.
Die Studiendekane der Zahnmedizin beider Standorte, Prof. Dr. Holger Jakstat
(Leipzig) und Prof. Dr. Thomas Hoffmann
(Dresden), aber auch Tony Sorowka als
Vertreter der Studierenden gaben jeweils
kurze Eingangsstatements, wie sie sich die
weitere Entwicklung der beiden sächsischen Standorte der universitären Zahnmedizin vorstellen.
Auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen,
Dr. Holger Weißig, und der Präsident
der Landeszahnärztekammer Sachsen,
Dr. Mathias Wunsch, äußerten sich in
Kurzreferaten zu ihren Ansichten der Notwendigkeit, dem Umfang und der Qualität
der zahnmedizinischen Ausbildung in
Sachsen.
Das große Interesse der Mitarbeiter beider
Fakultäten, der Studierenden, aber auch
einiger niedergelassener Kollegen zeigte
sich in einem bis auf den letzten Platz gefüllten Hörsaal und führte zu einer angeregten Diskussion der Beiträge.
Allgemeiner Konsens bestand in der Sinnhaftigkeit des Erhalts beider sächsischer
Standorte, um eine adäquate Ausbildung
der angehenden Zahnmediziner zu sichern, da die Patientenakquisekapazitäten
beider Standorte bei einer Konzentration
auf einen Standort ungenügend wären, um
eine ausreichend praxisnahe Ausbildung
sicherstellen zu können.
Auch wurde den Studierenden ans Herz
gelegt, sich nicht nur auf die großen Ballungszentren zu konzentrieren, da diese
bereits jetzt einen hohen Grad der Überversorgung aufweisen.
Die durch Dr. Wunsch angeregte und in
und um Dresden bereits erfolgreich eingeführte Option der Hospitation in Praxen
niedergelassener Zahnärzte wird nunmehr auch in Leipzig fakultativ für Studierende der klinischen Semester etabliert
werden.
Friedrich-Louis-Hesse-Tag
Ebenfalls als Sonderveranstaltung im Rahmen des Medizinjubiläums wurde der
Friedrich-Louis-Hesse-Tag gestaltet. Dieser im Namen des Begründers der universitären zahnmedizinischen Ausbildung in
Leipzig gestellte Tag begann mit einem
Festvortrag von Dr. med. Ernst Wirth, der
in Bischofswerda, dem Geburtsort Hesses,
dessen Andenken bewahrt. Anschließend
fanden vier öffentliche Promotionsverteidigungen statt. Den Tagesabschluss bildeten Workshops in den Räumlichkeiten der
Universitätszahnmedizin Leipzig. So referierte Dr. Oliver Schierz (Leipzig) zu den
Indikationen unterschiedlicher Schienentypen bei craniomandibulären Dysfunktionen. Es bot sich die Möglichkeit, viele
dieser Schienen live in die Hand zu nehmen, und es gab einen Ausblick auf neue
Materialien sowie Herstellungswege.
Tagungsprogramm „Der
anscheinend gesunde Patient –
Risiken erkennen – Komplikationen vermeiden“.
Die Tagung am Samstag wurde vom Vorsitzenden der Leipziger Gesellschaft, Prof.
Dr. Dr. h.c. Holger Jentsch, eröffnet. Dieser
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
28
Fortbildung
übergab in diesem Zusammenhang einen
symbolischen Scheck in Höhe von 2.000 €,
der dazu genutzt werden soll, eine Vitrine
in den Räumlichkeiten der Universitätszahnmedizin zu installieren, die Andreas
Haesler vom Dentalhistorischen Museum
in Zschadraß für interessierte Patienten
und Kollegen durch Exponate mit Leben
erfüllen wird. Das wissenschaftliche Programm eröffnete Prof. Dr. Dr. Alexander
Hemprich (Leipzig). Er wies auf die Wichtigkeit medizinischen Hintergrundwissens
hin und machte zugleich deutlich, dass
viele medizinische Kollegen die zahnmedizinischen Aspekte eher spärlich berücksichtigen. Dies sei vor allem in Bezug auf
die Verordnung von Bisphosphonaten bisweilen deutlich zu spüren. Den Eröffnungsvortrag „Der kompromittierte Knochen“
referierte Prof. Dr. Dr. Knut Achim Grötz
(Wiesbaden). Darin wies er darauf hin,
dass bestrahlte, zahnmedizinisch nicht
systematisch betreute Patienten gegenüber
betreuten Patienten ein etwa vierfach so
hohes Risiko der Entwicklung einer infizierten Osteoradionekrose (IORN) aufweisen. Auch empfahl er, als Mittel der ersten
Wahl zur antibiotischen Abschirmung auf
Amoxicillin zurückzugreifen. Die Implantation im bestrahlten Knochen sei mit keiner wesentlich höheren Verlustrate verbunden, solange keine osteoplastischen
Maßnahmen durchgeführt würden. Für die
bisphosphonatassoziierte Osteonekrose
(BP-ONJ) sei der Schmerz ein sehr unzuverlässiger Indikator. Er wies auf die Gefahr von chronischen Prothesendruckstellen hin und dass nach Zahnentfernungen
die grundlegenden Kautelen zwingend
durchzuführen sind. Dazu gehören Antibiotikaabschirmung, Glätten von Knochenkanten, plastische Deckung und eine
prolongierte Nachkontrolle. Auch habe
jeder Patient mit einer Parodontitis ein erhöhtes BP-ONJ-Risiko. Deshalb seien
eine regelmäßige zahnärztliche Betreuung und PZR aus medizinischer Sicht dringend zu empfehlen. Auch verwies er zur
Unterstützung bei der Risikoevaluation
auf einen Laufzettel der ASORS, der unter
www.onkosupport.de abrufbar ist.
Den zweiten Vortrag des Tages hielt Dr.
Thomas Ebert (Leipzig), ein Endokrinologe
der Universität Leipzig. Bei seinem Vortrag
stand der Diabetes mellitus im Vordergrund. Neben Einblicken in die Ursachen
ging er auch auf Folgen der vier unterschiedlichen Diabetestypen mit dem Fokus auf dentale Aspekte ein. So korreliere
die Schwere der Parodontitis mit der Ausprägung des Diabetes. Dabei beeinflusse
einerseits ein gut eingestellter Blutzuckerspiegel die parodontale Situation positiv,
andererseits könne aber auch durch eine
parodontale Therapie der Blutzuckerspiegel in klinisch relevantem Ausmaße beeinflusst werden. Auch gab er Tipps, wie mit
Patienten mit Diabetes mellitus in der Praxis Komplikationen vermieden werden
können und im Falle eines vermuteten diabetischen Komas reagiert werden sollte.
Prof. Dr. Thomas Berg (Leipzig) referierte
über die Bedeutung hepatischer Erkrankungen für die zahnärztliche Versorgung.
Neben den verschiedenen Virenarten,
welche zu einer Hepatitis führen können,
überraschte er die Zuhörerschaft mit der
Information, dass eine Hepatitis-C-Erkrankung heutzutage in vielen Fällen kurierbar
geworden ist, was jedoch nicht zum
leichtfertigen Umgang verleiten sollte.
Auch empfahl er den Zahnärzten, insbesondere bei Patienten mit Lichen planus,
eine hepatische Beteiligung abklären zu
lassen. Eine klinisch asymptomatische
Leberzirrhose führe trotz der dadurch induzierten Gerinnungsstörungen und des
gesteigerten Infektionsrisikos im zahnmedizinischen Umfeld eher selten zu Komplikationen. Bei klinisch sichtbaren Zeichen, wie gelblichen Skleren oder stark
mit oberflächlich verlaufenden Adern
durchzogener Wange und Nase, sollte vor
planbaren zahnärztlichen Eingriffen eine
internistische Abklärung erfolgen.
Der Kardiologe Prof. Dr. Dietrich Pfeiffer
(Leipzig) informierte über den herzkranken Patienten. Hinsichtlich der Endokarditisprophylaxe plädierte er für eine gegenüber den aktuellen Leitlinien großzügigere
Auslegung der Indikationsstellung zum
Einsatz von Antibiotika zur Endokarditisprophylaxe, ein Plädoyer, welches die
nachfolgende Referentin unterstützte.
Auch wies er nachdrücklich darauf hin,
dass eine Umstellung oder das Absetzen
von Medikamenten immer unter einer risikoprofilabhängigen Abwägung von Nutzen und Risiko und in enger Abstimmung
mit dem betreuenden Kardiologen erfolgen sollte.
Prof. Dr. Sandra Eifert (Leipzig) stellte eine
technische Neuerung im Bereich der Kardiologie, das Kunstherz, vor. Mittlerweile
erhalten derzeit in Deutschland jährlich
ca. 1.000 Patienten diese Apparate eingesetzt. Es sei deshalb zunehmend wahrscheinlich, dass ein so versorgter Patient
den Weg in die niedergelassene zahnärztliche Praxis findet. Auch wenn diese Patienten einen fühlbaren Puls und konventionell messbaren Blutdruck vermissen
lassen, so seien die Kautelen von Patienten
mit erhöhtem Infektionsrisiko und gerinnungshemmenden Medikamenten auch
bei diesen Patienten anwendbar. Die Referentin appellierte an die Zahnärzte, eine
nicht zwingend notwendige Umstellung
der gerinnungshemmenden Medikamentation bei normalen zahnärztlichen Eingriffen zu vermeiden und bevorzugt die
INR etwas zu senken bzw. den QuickWert vorübergehend anzuheben. Diese
temporäre Anpassung sollte ebenfalls in
enger Abstimmung mit dem betreuenden
Arzt erfolgen, um das daraus mündende
erhöhte Thromboserisiko für den Patienten
zu minimieren.
Prof. Dr. Dr. Alexander Hemprich (Leipzig) referierte anschließend zur Prophylaxe bei Patienten mit Blutgerinnungsstörungen. Neben der Medikamentenanamnese und internistischen Abklärung sollte
auf Erkrankungen geachtet werden, welche in der Regel mit Antikoagulantien therapiert werden, aber auch auf pflanzliche
Nahrungsergänzungsmittel, welche die
Blutgerinnung ebenfalls in relevantem
Ausmaß hemmen können. Er untermalte
seinen Vortrag mit vielen anschaulichen
Bildern zu potenziellen Folgen und gab
Hinweise zum Blutstillungsmanagement.
Den letzten Vortrag des Tages referierte
Dr. Dirk Ziebolz (Leipzig). Hier wurden
die Wechselwirkungen zwischen allgemeinen Erkrankungen, darunter rheumatoide Arthritis, Diabetes mellitus und koronare Herzkrankheiten, und chronischen
Parodontitiden erörtert. Dieser stark evidenzbasierte Vortrag motivierte die Anwesenden, Patienten mit diesen Erkrankungen einer regelmäßigen zahnärztlichen
Kontrolle und Prophylaxe, aber auch ggf.
einer Parodontitistherapie, zu unterziehen.
Dr. Oliver Schierz
Vorstandsmitglied der Friedrich-LouisHesse-Gesellschaft für ZMK, Leipzig
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Herstellerinformation
Jules Allemand Trophy zur Komposit-Schichttechnik
Bereits zum elften Mal findet der wissenschaftliche Wettbewerb zur Komposit-Schichttechnik statt, an dem mittlerweile 30 europäische Universitäten
beteiligt sind. Schirmherr und Initiator
des beliebten Ausscheides ist die Universität Chieti mit ihrem wissenschaftlichen Leiter Prof. Camillo D’ Arcangelo.
Ziel des Contests ist es, die zukünftigen
Zahnärzte mit den wissenschaftlichen
Grundlagen der anatomischen Schichttechnik nach Dr. Lorenzo Vanini vertraut zu machen. Besondere Beachtung
wird der Lehre der fünf Farbdimensionen des Zahnes und deren Umsetzung bei der Rekonstruktion von Frontund Seitenzähnen mit dem von Vanini
entwickelten Komposit Enamel Plus
HRi geschenkt.
Marcus Ohlinger von der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg
hat sich in diesem Jahr den ersten
Platz innerhalb des nationalen Wett-
bewerbes gesichert. Der Hallenser Student siegte vor seinen vier ebenfalls
exzellenten Mitstreitern der Universitäten Bonn, Kiel, Leipzig und Freiburg.
Herr Ohlinger wird nun mit seinem Tutor, Prof. Dr. Christian Gernhardt (stellvertretender Direktor und Oberarzt
der Universitätspoliklinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie
der MLU Halle-Wittenberg), zum internationalen Wettbewerb an die Universität Chieti reisen und sich dort mit
anderen europäischen Studenten
messen. Er hat dabei die Chance, ein
dreimonatiges Stipendium in Chieti zu
gewinnen. Alle anderen deutschen
Mitstreiter erhalten eine Einladung
zum Kongress „Composite in the Third
Millennium“, der unter der Leitung von
Dr. Vanini im September in Cernobbio
stattfindet.
Auch 2016 wird der Wettbewerb wieder stattfinden.
Attraktive Preise und die Chance, mit
einem exzellenten Material sein Können unter Beweis zu stellen, machen
eine Teilnahme für jede Universität
interessant.
Weitere Informationen:
[email protected]
Moderne Diagnostik für Implantologie und
zahnärztliche Chirurgie
Ein zahnärztlich-chirurgischer Eingriff
erfordert eine überaus konkrete Planung, da er mitunter das ganze Leben
mancher Patienten positiv verändern,
sich dabei oft aber über Monate oder
manchmal sogar Jahre hinweg ziehen
kann. Grundlegend für eine rundum
erfolgreiche Behandlung ist daher eine exakte Befundung – wenn möglich
durch modernste bildgebende Verfahren, um die richtigen Indikationen ableiten zu können.
Das japanische Traditionsunternehmen Morita bietet mit dem Veraviewepocs 3D R100 ein vielseitiges Kombinationsgerät an, das den hohen
Ansprüchen in der Implantologie, der
MKG-Chirurgie und der zahnärztlichen Chirurgie in jeder Weise gerecht
wird und buchstäblich eine Diagnostik
in der 3. Dimension ermöglicht.
Von diesem Effekt profitieren Behandler beider Felder: Implantologen
und chirurgisch tätige Zahnärzte erkennen so bestens wichtige Details –
etwa bei der Periimplantitis-Therapie
und bei der Extraktion verlagerter
Zähne – oder aber knöcherne Strukturen bei der Implantatplanung; MKGChirurgen können präzise feinste anatomische Strukturen im Hals- und
Kopfbereich, wie Schläfenbein, Ne-
benhöhlen, Augenhöhlen, Kiefer und
Schädelbasis, darstellen – sowohl präals auch postoperativ.
Oberste Priorität hat allerdings die Sicherheit von Ärzten und Patienten,
besonders hinsichtlich der Strahlenbelastung durch die Röntgensysteme;
dabei richtet sich das japanische Familienunternehmen mit seinen innovativen Lösungen konsequent nach dem
sogenannten ALARA-Prinzip und
trägt dafür Sorge, dass die Strahlenexposition „As Low As Reasonably
Achievable“ ausfällt – bei modernen
Fortsetzung auf nächster Seite
Alle Herstellerinformationen sind Informationen der Produzenten.
Sie geben nicht die Meinung des Herausgebers/der Redaktion wieder.
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
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Herstellerinformation/Kleinanzeigen
DVT-Geräten immerhin um bis zu
50 % weniger als bei vielen CT-Geräten.
Jedes der gefertigten Systeme punktet darüber hinaus mit seinen individuellen Vorteilen.
Neben den effizienten Hardware-Lösungen stellt das Unternehmen mit
i-Dixel dem Behandler ein bewährtes
Software-Tool zur Verfügung, das ihm
und seinem Team neben vielseitigen
systeme eindrucksvoll widerspiegeln
und aufzeigen, wann der Einsatz eines
DVT-Gerätes erforderlich und sinnvoll
ist, kann direkt bei Morita geordert
werden.
Bildbearbeitungs-Optionen eine umfangreiche Aufklärung des Patienten
ermöglicht – lassen sich damit doch sowohl die Behandlungsplanung als
auch eine detaillierte Dokumentation
des Therapieverlaufs am Monitor veranschaulichen.
Eine hochwertige Broschüre mit vielen
Case Studies, die Bildqualität und
-schärfe auch dieser beiden Röntgen-
Weitere Informationen:
J. Morita Europe GmbH
Telefon 06074 836110
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Veranstaltungsinformationen
27. Juni 2015
„Notfallworkshop für Zahnärzte“
Dr. Matthias Lotz
9 –15 Uhr
Büker Zahntechnik
Zamenhofstraße 59
01257 Dresden
Seminargebühr: 175 Euro
8 Punkte
5. September 2015
„Notfallworkshop für Zahnärzte“
Dr. Matthias Lotz
10 –16 Uhr
Sächsisches Industriemuseum
Chemnitz
Seminargebühr: 175 Euro
8 Punkte
18. September 2015
Homma Event: „Gesundheitsberatung
– der neue Weg erfolgreicher Kommunikation – Teil 1“
Reinhard Homma
15– 20 Uhr
Dresden
Seminargebühr: 125 Euro
5 Punkte
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Dieser Ausgabe liegen Beilagen der Firmen
Curaden Swiss GmbH sowie EUMEDIAS Heilberufe AG bei.
Wir bitten um freundliche Beachtung.
Zahnärzteblatt SACHSEN 06/15
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Kultur
Nähe und Weite im Zahnärztehaus
Die russische Weite mit ihren Ebenen und
Strömen gehörte für die Dresdner Malerin/
Grafikerin Rita Geißler zu ihrer Kindheit.
Damals hat sich das Urerlebnis elementarer Kräfte tief in die Siebenjährige eingegraben. Als Kind einer russischen Mutter und
eines deutschen Vaters wuchs sie erst in
Dubna und dann in Dresden auf.
Schon als Jugendliche begann sie intensiv
zu zeichnen und zu malen. Dabei übte sie
sich im Skizzieren und Aquarellieren vor
der Landschaft, dem genauen Erfassen der
Topografie, der Reduzierung auf das Wesentliche und der Arbeit mit dem Licht.
Rita Geißler studierte an der Hochschule
für Bildende Künste Dresden Grafik bei
Prof. Gerhard Kettner, wo sie 1989 mit dem
Diplom abschloss – einem Buch mit freien
Radierungen zu Gedichten Anna Achmatowas, das im gleichen Jahr auf der Leipziger Buchmesse als „Schönstes Buch“ ausgezeichnet wurde.
Seitdem konzentriert sich die Künstlerin
auf Landschaften und Aktbildnisse in Grafik, Gouache, Mischtechnik, jüngst aber
auch im Ölbild. Dabei treffen die Kindheitserinnerungen russischer Landschaften
auf die heimische Realität Dresdens mit
dem großen Fluss. Das Geheimnis des
Wassers hat sie seit Anbeginn ihres Schaffens interessiert. So entstanden Bilder vom
Strand in Usedom, von den Kreidefelsen,
von den wilden und klaren Bächen Norwegens und Schwedens, von der Elbe, aber
auch von imaginären Landschaften mit
tiefliegenden Horizonten und breiten, fraulich anmutenden Flussbiegungen.
In der Radierung favorisiert sie das ganze
Programm: Kaltnadel, Ätzradierung, Aquatinta und Reservage. Dem geht intensive
Arbeit an der Komposition voraus. Große
weiße Flächen gilt es zu überbrücken.
Sparsam, fast minimalistisch, wird die spröde, schüttere, aber auch klare Linie eingesetzt. Da ist nur wenig Schwarz, meist im
Hintergrund, dort stärker flächig graviert.
Spiegelungen sind ihre Stärke, Ansichten
im Gegenlicht, dazwischen ponderiertes
Schwarz-Weiß. Blicke auf Waldstücke, verstellt mit jungen Bäumen. Ihre „Wege“ gehen fort ins Weite, biegen sich und verlieren sich in einer immer dünner werdenden
Spur. Mit einer stoisch angelegten Lineatur
Abb. 1 – Wolken über Dresden, Öl auf Leinwand, 2014, 100 x 70 cm
wird nur angedeutet, immer bleibt Raum
für die Fantasie. Die „Vollendung“ des Blattes liegt in der Hand des Betrachters.
In den Mischtechniken und Gouachen
kommt die Fläche zu ihrem Recht. Neuerdings experimentiert die Künstlerin viel:
Ihre Landschaften sind zurückhaltend geblieben, aber dichter, klangvoller geworden. Das Bild atmet und ist von einer reizvollen Transparenz und Luftigkeit, wie ein
herbstliches Waldstück mit gelben Fetzen
Lichts und wenigen, herabfallenden Blättern. Dabei sind die Landschaften zum Teil
anonym, zum Teil topografisch bestimmt,
wie die Elbstücke in Loschwitz, von Blasewitz aus gesehen. Reales und die Vorstellung verschmelzen oft. Die Erfüllung findet
Rita Geißler an der Elbe. Die hellen Spiegelungen im breiten Fluss, das gleißende
Licht im Sommer, silbrig und klar, durchfluten viele Arbeiten aus jüngster Zeit.
Heinz Weißflog
Zur Eröffnung der Ausstellung von Rita Geißler Nähe und Weite laden wir Sie und
Ihre Freunde am Mittwoch, dem 22. Juli 2015, 18:30 Uhr, herzlich ein.
Rede: Heinz Weißflog – Musik: Wieland Wagner (Marimba + Percussion)
Abb. 2 – Sumpf, Kaltnadelradierung,
2014, 42 x 30 cm
Abb. 3 – Bäume vor dreifarbigem
Hintergrund, 2014, 31 x 23 cm
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Bakterien · Zahnbelag · Zahnstein · Feinreinigung · Politur · Fluoridierung · Kosten
Kauorgan · Funktionseinschränkungen · Untersuchungsmethoden · Behandlungsmöglichkei ten
Professionelle Zahnreinigung
Craniomandibuläre Dysfunktionen
Auch gründliches Putzen braucht die Hilfe von Profis
der Unterkieferbewegungen sowie in Kiefergelenkgeräuschen wie Knacken
und/oder Reiben. Begleitsymptome können Kieferschmerzen, Zahnschmerzen
und Ohrenschmerzen sowie vor allem
Kopf- und Gesichtsschmerzen sein.
Abb. 1: Schmerzen in den Wangen beim Kauen
und in Ruhephasen als Zeichen von Überlastung
Setzen Sie sich bitte in Gedanken einmal auf Ihre Zunge und schauen Sie
sich um! Sicher werden Sie verschiedene Stellen finden, die Sie mit Ihrer
alltäglichen Zahnpflege zuhause nicht
vollständig erreichen: Tiefe Fissuren
in den Kauflächen, Zahnhalsbereiche
entlang der Zahnfleischränder oder
tiefe Zahnzwischenräume sind für
eine normale Zahnbürste nur schwer
zugänglich. Noch schwieriger wird es,
wenn Zähne verschachtelt stehen
oder ein festsitzender Zahnersatz mit
Kronen und Brücken enge Nischen
bildet.
In einem gesunden Gebiss gibt es
über 100 Risikoflächen, an denen
Zahnbelag haften kann. Dieser Zahnbelag ist der Nährboden für viele
Bakterien, die Zähnen und Zahnfleisch schaden können. Einige Bakterien bilden Säuren, welche die
Zahnsubstanz zerstören. Andere können Auslöser für Infektionen sein,
die den Zahnhalteapparat vernichten. Sowohl Karies als auch Parodontitis sind bakteriell bedingte Erkrankungen. Außerdem sorgen Bakterien
in der Mundhöhle für den oft beklagten Mundgeruch.
Die einzige Möglichkeit zur Reduzierung der Bakterien ist die gründliche
mechanische Entfernung des Zahnbelags. Spülungen oder Medikamente
allein reichen nicht. Im Prinzip ist es
ganz einfach: Kein Zahnbelag – keine
Bakterien. Keine Bakterien – keine
Karies oder Zahnfleischentzündung.
Begriff
Ursachen
Der Begriff „craniomandibuläre Dysfunktionen (CMD)“ umfasst eine Reihe klinischer Symptome der Kaumuskulatur und/
oder des Kiefergelenks sowie der dazugehörenden Strukturen im Mund- und Kopfbereich. Der Begriff Myoarthropathie sowie die englischsprachigen Ausdrücke
„Temporomandibular Disorders“ (TMDs)
und „Craniomandibular Disorders“ (CMD)
entsprechen im Wesentlichen der oben
genannten Bezeichnung.
Das Kauorgan (Fachbegriff: „Craniomandibuläres System“) ermöglicht uns, durch
geordnetes Zusammenspiel von im Wesentlichen fünf Muskelpaaren sowie dem
linken und rechten Kiefergelenk und einem komplexen Band- und Gelenkkapselapparat den Mund zu öffnen, den Unterkiefer seitwärts und nach vorn zu bewegen und wieder zu schließen. Bei Störungen gerät dieses System aus dem Gleichgewicht, und es kann zu Schmerzen in der
Kaumuskulatur und/oder in den Kiefergelenken kommen. Außerdem können Veränderungen im Bewegungsablauf des Unterkiefers eintreten, und es kann passieren, dass die Mundöffnung eingeschränkt
wird oder Geräusche im Kiefergelenk
(Knacken, Reiben) auftreten.
Die Ursachen für diese und eine Reihe
weiterer Krankheitszeichen im Mund-,
Kiefer- und Gesichtsbereich können in einer Über- oder Fehlbelastung der Kaumuskulatur und der Kiefergelenke liegen.
Eine häufige Ursache hierfür ist Bruxismus, also das Pressen oder Knirschen
mit den Zähnen (Näheres dazu im Ab-
Leitsymptome
Leitsymptome craniomandibulärer Dysfunktionen sind Schmerzen und Funktionseinschränkungen des Kauorgans.
Schmerzen treten auf in der Kaumuskulatur (Abb. 1), im Bereich vor den Ohren
(präaurikulär) und/oder im Bereich der
Kiefergelenke. Oft werden diese Beschwerden durch Kauen oder andere Unterkieferbewegungen verschlimmert.
Lesen Sie in diesem ZahnRat, wie Sie
mit einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) in der Zahnarztpraxis Ihrem Ziel gesunder und schöner Zähne
näher kommen!
Weitere häufige Symptome sind starke
Ausprägung (Hypertrophie) der Kaumuskulatur sowie übermäßige Abnutzungserscheinungen der Zahnhartsubstanzen infolge von Kieferpressen und
Zähneknirschen (Bruxismus). Vor allem
bei akuten Beschwerden berichten die
Betroffenen, dass ihre Zähne nicht mehr
richtig aufeinanderpassen.
Funktionsstörungen zeigen sich in Einschränkungen (Abb. 2) und Asymmetrien
Patientenzeitung der Zahnärzte
Patientenzeitung der Zahnärzte
in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
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Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Abb. 2: Blockaden in der Mundöffnungsbewegung können die Folge von Verlagerungen der
Gelenkscheibe (Discus articularis) sein
schnitt „Bruxismus“). Angewohnheiten
wie das Kauen auf Fingernägeln, den
Lippen bzw. Wangen oder Schreibgeräten sowie übermäßiges Kaugummikauen können ebenfalls zu einer schmerzhaften Überlastung führen. Veränderte
Zahnkontakte, Zahnfehlstellungen und
Probleme mit dem Zusammenbiss (Okklusionsstörungen) können – insbesondere bei Patienten, die in der Vergangenheit bereits an CMD-Problemen
litten – zur Auslösung von Symptomen
beitragen.
Die engen Beziehungen zum Halte- und
Stützapparat, insbesondere zur Halswirbelsäule, führen dazu, dass Fehlhaltungen des Kopfes Beschwerden auslösen
können. Dies kann im Zusammenhang mit
Besonderheiten der Körperhaltung auftreten, speziell bei Vorverlagerungen von
Kopf und Hals, aber auch beim Schlafen
auf dem Bauch mit zur Seite gedrehtem
Kopf. Beschwerden können auch im Zusammenhang mit der Kopfhaltung bei der
Arbeit am Bildschirm entstehen, insbesondere bei Verwendung ungenügend an-
www.zahnrat.de
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Implantologie: Biomaterialtechnik auf höchstem Niveau
Zahnkrone · Zahnersatz · Kronenarten · Behandlungsbeispiel · Ästhetik · Prothetik
Implantate: Wann? Wie? Wo? Wer?
Mit der „Krone“ wieder lachen können
Unser Ratgeber für alle, denen eine „Krönung“
bevorsteht – mit Hinweisen zur Materialauswahl
Was ist Implantologie?
Die zahnärztliche Implantologie ist die
Wissenschaft, die sich mit den Werkstoffen, den Operationsmethoden und
der Gestaltung des Zahnersatzes auf
Implantaten beschäftigt. Im weiteren
Sinne gehört dazu auch die Entwicklung
von Methoden, den Knochen und das
Zahnfleisch zu ersetzen, wenn diese im
Laufe der Zeit verloren gegangen sind.
Was sind Implantate?
Das zahnärztliche Implantat ist ein dübelartiger Formkörper, der anstelle einer
Zahnwurzel in den Knochen eingeschraubt wird und der Befestigung von
Zahnersatz dient. Das kann eine einzelne Zahnkrone sein, aber auch eine
Brücke oder eine abnehmbare Prothese.
Inhalt:
Sie mögen gerade nicht gern so richtig
lachen? Es gibt einen abgebrochenen
Eckzahn oder eine dunkle Verfärbung?
Eine künstliche Krone kann hierbei
genau die richtige Behandlungsform
sein.
In diesem ZahnRat wollen wir Ihnen
erläutern, welche künstlichen Kronen
es gibt, welche Aufgaben sie haben
und wie eine Behandlung ablaufen
könnte. Wir zeigen Ihnen auch auf,
welche Materialien möglich sind.
vorschlägt, können Sie Ihre Entscheidung treffen – ein wichtiger Schritt
auf dem Weg zu einer gelungenen Behandlung!
Darüber hinaus verweisen wir auf
Probleme, die es mit einer Krone
geben kann. Nur wenn Sie genau verstehen, was Ihnen Ihr Hauszahnarzt
Unser gemeinsames Ziel ist es, dass
Sie möglichst bis ins hohe Alter herzhaft zubeißen und ganz besonders
herzlich lachen können!
Versandkosten (zuzüglich 7 % MwSt.)
Wer implantiert?
Wann wird implantiert?
Wann sind Implantate sinnvoll?
Wann sind Implantate nicht
möglich?
Chirurgische Behandlung
Prothetische Behandlung
Nachsorge und Recall
Menge
Einzelzahnersatz
Zahngruppenersatz
Versorgung (nahezu) zahnloser
Kiefer
Patientenzeitung der Zahnärzte
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Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
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Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
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Schwangerschaft · Karies · Zähneputzen · Fluorid · Erster Zahnarztbesuch
Amalgam · Komposite · Glasionomer · Gold · Keramik · C AD/C AM · Kosten · P flege
Zahnfit schon ab eins!
Die Qual der Wahl fürs Material
Zähne brauchen von Beginn an Aufmerksamkeit und Pflege
Welche Füllung ist die richtige für Ihren Zahn?
Babys erste Zähnchen, wie freudig
werden sie von Eltern und Verwandten
begrüßt! Ihr Durchbruch war womöglich mit Unwohlsein des Kindes
und schlaflosen Nächten der Eltern
verbunden – nun werden sie erleichtert bestaunt und bewundert.
Leider lässt oftmals nach einer Weile
diese Aufmerksamkeit für die niedlichen Beißerchen nach. Die perlweiße
Reihe im Ober- und im Unterkiefer
wird als gegeben hingenommen, und
die Entwicklung des Kindes bietet andere Überraschungen genug.
Aber Vernachlässigung nehmen die
Zähne übel. Dann kann es passieren,
dass sie wieder für Überraschungen
sorgen – aber für unangenehme. Das
lässt sich vermeiden. Lesen Sie in diesem ZahnRat viel Interessantes über
die Zahn- und Mundgesundheit in den
ersten drei Jahren Ihres Kindes (oder
Enkels). Sie werden erfahren: Ihre Mühen nützen den Zähnen des Kindes –
und sie zahlen sich auch sonst aus.
Die Füllung an Karies erkrankter Zähne
gehört auch heute noch zu den häufigsten Behandlungen in einer Zahnarztpraxis. Damit ein geschädigter Zahn
gut versorgt werden kann, muss zuerst
die erkrankte Zahnhartsubstanz vollständig entfernt werden.
Sie als Patient sollen sicher entscheiden können, welche Füllungsmaterialien in Ihrem Mund eingesetzt werden.
Ihr Zahnarzt berät Sie gern über die
verschiedenen Eigenschaften der Werkstoffe sowie über die jeweiligen Anforderungen an den zu versorgenden Zahn.
Dabei möchte die moderne Kariestherapie so viel gesunde Zahnhartsubstanz
wie möglich erhalten und so wenig
Zahnsubstanz wie nötig entfernen.
Unterschiedliche Füllungsmaterialien
mit ihren vielfältigen Eigenschaften
und Verarbeitungsmöglichkeiten helfen, dieses Ziel zu erreichen.
Ergänzend erklärt dieser ZahnRat, warum ein Zahn mit einer Füllung versorgt
werden muss. Der ZahnRat listet die
verfügbaren Füllungsmaterialien auf
und nennt ihre Vor- und Nachteile. Er
begründet, warum für die Zahnbehandlung mit einem modernen
Füllungsmaterial zusätzliche Kosten
Patientenzeitung der Zahnärzte
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Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
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Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
FAX
entstehen können. Außerdem gibt
dieser ZahnRat Tipps zur Pflege Ihrer
Zähne, mit der Sie eine erneute
Karies-Erkrankung verhindern können.
Preis/Bestellung
Versand
10 Exemplare
Gesamt
2,60 €
2,40 €
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Bis zur Entwicklung des Amalgams
in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts standen als Material für
Zahnfüllungen oft nur Zinn und
Blei (lateinisch: plumbum) zur Verfügung. Daher stammt auch die
umgangssprachliche Bezeichnung
für Zahnfüllungen: Plombe.
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Eine Übersicht früherer Ausgaben senden wir Ihnen gern zu.
Zahnarztpraxis

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