Klage 15.02.16 - WordPress.com
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GOTTSCHALK STEFANO 97080 Würzburg Gabelsbergerstr.12 Telefon: 015123021314 [email protected] Würzburg, 15. Februar. 2016 Gottschalk Stefano, Gabelsbergerstr..12, 97080 Würzburg An Abgeordnete des Europa Parlaments An Generalbundesstaatsanwalt An die Staatsanwaltschaft Berlin und Parteien Zu Petiton .: E 45339-27 Sehr geehrte Damen und Herren Im folgendem übersende ich Ihnen eine Aufstellung, derer Amtsträger, die aus gemeinschaftlichem Handeln, in unvertretbarer Art und Weise, sich schwerster Demokratischer Vergehen und Verbrechen aus ihrer Taten hervorgehend, als beschuldigt zu erklären sind. In der Hauptsache liegt der Tatbestand in der grundsätzlichen, beabsichtigten Rechtsbeugung vor. Zu entnehmen aus geführten Schriftverkehren, aus Anlagen dieser Klageschrift beigefügt. Auch wenn hinsichtlich der Informationen die Staatsanwaltschaft in Berlin und der Generalbundesstaatsanwalt in dieser dringlichen Angelegenheit nicht an einer Prüfung und sich des Sachverhalts, der Eindeutigen Beweise die am Tag der Einreichung ihrer Vollständigkeit noch bedurften, waren Angesichts der Bedrohlichen Politischen Handlungen, und der seit langem eingereichten Petition in denen mit Gutachten und Ladgerichtsbeschluss der bedrohte Rechtsstaat in meinen Ausführungen bestätigt wurde, als verfolgbar erscheinen müssen. Alleine die Bestätigte Vermutung müsste hier zu Handlungen führen. 2 Klageschrift mit der Bitte um weiterer Prüfungen, wie dringlicher Veranlassung zur Erhaltung und Reformierung der Demokratie und der dringlichen AmtsPrüfungen wie in ihrer bestellten Amtspersonen. In Sachen Stefano Gottschalk, Gabelsbergerstr. 12, 97080 Würzburg gegen Frau. Dr. Angelika Merkel und den Freistaat Bayern wegen 1. - wegen Forderung und Schadenersatz nach § 74f in Höhe von 1.800.000 € 2. - wegen Unterlassener Hilfeleistung nach § 330c 3. - wegen Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates nach §§ 80; 80a; 81-83; 83a; 88; 90a; 90b; 4. - Öffentliche Aufforderung von Straftaten nach §111 5. - Volksverhetzung, Verherrlichung von Gewallt nach §§130; 131 6. - Belohnung und Billigung von Straftaten nach §140 7. - Fälschliche Behauptung nach §164 8. - Störung der Religionsausübung nach §167 9. - Gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach §§174; 176; - 180 10. - Strafantrag nach §§ 194; 205;232 11. - Parteiverrat nach § 356 3 Gründe Oben genante Anschuldigungen, fallen nicht unter ein lapidar Gesetz . Leichtfertig wird das Volk in einen Ruin gestürzt und die Soziale Armut getrieben. Demokratieverfehlung aus einer gelassenen Europapolitik welche nachweißlich dem Volkswohl nicht entspricht. Genau genommen fahrlässig eingeleiteter Völkermord unter dem Auslassen des Kausalzusammenhangs nach §§ 223 223a StGB Körperverletzung an 754.000.000 Menschen aus gesamt Europa. Der Vorsatz Nach Adäquanz z. B.: Ein direkter Zusammenhang zwischen Täter in diesem Täter X “Brandstifter”( mutwillige Tat ) und Täter Y “Anstifter” ( fahrlässig, bereitete Folge ) aus der X erst in Erscheinung treten konnte. An Hand der vorauszusetzenden Erfahrung durch Beruf und Amt, “die Tat” als vorsätzlich erachtet werden muss. OLG- Köln 20.12.1995, LAG- Köln 26.06.2008, EUG 18.09.1995, VGH Baden Württemberg 27.03.1992. Im Strafrecht gilt dies als “Unterlassung” nur, wenn die ausgebliebene Handlung den tatbestandsmäßigen Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleisten würde, oder diese Tat den Zustand unveränderlich ließe bzw. sich als vorteilhaft erwiese. Fakt ist das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nicht nur ein lapidarer Nachteil entstünde, sonder unter den Gesichtpunkten berücksichtigt, ein gravierend, existenzieller Notstand, in Unter- und Mittelschicht prognostiziert werden kann. Weitere Gründe Siehe Anlage - Berichtprotokolle Siehe Anlage - Abschlussbericht Siehe Anlage - DVD: Seiten 1- 35 unfertig Seiten 1- 18 unfertig DVD 01 / One Drive Link 4 Weiter bleibt, deutlich erkennbarer wie hörbarer Volkswille unbeachtet. Dieser Fall ist in seiner unnahbaren Schwere, Landesverräterisch anzuzeigen. Behördliche Kontroll- Organe wurden bewusst nicht in Erwägung gezogen, um eine Nachweisbarkeit zu erschweren, welche jedoch durch den vorliegenden Fall in seiner Gesamtheit bestätigt werden kann. Mit den Anlagen wird dieses Schreiben dem Freistaat Bayern übersandt, mit der Bitte auf Unterstützung in der Volks- Angelegenheit, von welcher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden kann. Ohne jedoch “hier” namens und im Auftrag des Volkes zu agieren kann, bekunde ich Ihnen, diese Anklageschrift als verantwortlicher selbst zu vertreten, um auch in eigener Sache vortragen zu können. Rechtsbeistände werden im Erlebensfall als auch bei einem möglichen, frühzeitigen Ableben nachhaltig benannt werden. gezeichnet, den……………….. _____________________________ Gottschalk - Original ergeht in Falle einer Wahrnehmung an die sich meldende Behörde. - Ich bitte um Verständnis da meine Mittel eingeschränkt sind. - In diesem Falle sehe ich dem Zuweisen eines Rechtsanwaltes entgegen auch wenn das im Beklagensfall nicht als möglich erscheint.