Klage 15.02.16 - WordPress.com

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GOTTSCHALK STEFANO
97080 Würzburg
Gabelsbergerstr.12
Telefon: 015123021314
[email protected]
Würzburg, 15. Februar. 2016
Gottschalk Stefano, Gabelsbergerstr..12, 97080 Würzburg
An Abgeordnete des Europa Parlaments
An Generalbundesstaatsanwalt
An die Staatsanwaltschaft Berlin
und Parteien
Zu Petiton .: E 45339-27
Sehr geehrte Damen und Herren
Im folgendem übersende ich Ihnen eine Aufstellung, derer Amtsträger, die aus
gemeinschaftlichem Handeln, in unvertretbarer Art und Weise, sich schwerster
Demokratischer Vergehen und Verbrechen aus ihrer Taten hervorgehend, als
beschuldigt zu erklären sind.
In der Hauptsache liegt der Tatbestand in der grundsätzlichen, beabsichtigten
Rechtsbeugung vor.
Zu entnehmen aus geführten Schriftverkehren, aus Anlagen dieser
Klageschrift beigefügt.
Auch wenn hinsichtlich der Informationen die Staatsanwaltschaft in Berlin und
der Generalbundesstaatsanwalt in dieser dringlichen Angelegenheit nicht an
einer Prüfung und sich des Sachverhalts, der Eindeutigen Beweise die am Tag
der Einreichung ihrer Vollständigkeit noch bedurften, waren Angesichts der
Bedrohlichen Politischen Handlungen, und der seit langem eingereichten
Petition in denen mit Gutachten und Ladgerichtsbeschluss der bedrohte
Rechtsstaat in meinen Ausführungen bestätigt wurde, als verfolgbar
erscheinen müssen.
Alleine die Bestätigte Vermutung müsste hier zu Handlungen führen.
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Klageschrift
mit der Bitte um weiterer Prüfungen, wie dringlicher Veranlassung zur
Erhaltung und Reformierung der Demokratie und der dringlichen AmtsPrüfungen wie in ihrer bestellten Amtspersonen.
In Sachen
Stefano Gottschalk, Gabelsbergerstr. 12, 97080 Würzburg
gegen
Frau. Dr. Angelika Merkel und den Freistaat Bayern
wegen
1. - wegen Forderung und Schadenersatz nach § 74f
in Höhe von 1.800.000 €
2. - wegen Unterlassener Hilfeleistung nach § 330c
3. - wegen Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen
Rechtsstaates nach §§ 80; 80a; 81-83; 83a; 88; 90a; 90b;
4. - Öffentliche Aufforderung von Straftaten nach §111
5. - Volksverhetzung, Verherrlichung von Gewallt nach §§130; 131
6. - Belohnung und Billigung von Straftaten nach §140
7. - Fälschliche Behauptung nach §164
8. - Störung der Religionsausübung nach §167
9. - Gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach §§174; 176; - 180
10. - Strafantrag nach §§ 194; 205;232
11. - Parteiverrat nach § 356
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Gründe
Oben genante Anschuldigungen, fallen nicht unter ein lapidar Gesetz .
Leichtfertig wird das Volk in einen Ruin gestürzt und die Soziale Armut
getrieben.
Demokratieverfehlung aus einer gelassenen Europapolitik welche
nachweißlich dem Volkswohl nicht entspricht.
Genau genommen fahrlässig eingeleiteter Völkermord unter dem Auslassen
des Kausalzusammenhangs nach §§ 223 223a StGB Körperverletzung
an 754.000.000 Menschen aus gesamt Europa.
Der Vorsatz
Nach Adäquanz z. B.: Ein direkter Zusammenhang zwischen Täter in diesem
Täter X “Brandstifter”( mutwillige Tat ) und
Täter Y “Anstifter” ( fahrlässig, bereitete Folge )
aus der X erst in Erscheinung treten konnte.
An Hand der vorauszusetzenden Erfahrung durch Beruf und Amt, “die Tat” als
vorsätzlich erachtet werden muss.
OLG- Köln 20.12.1995, LAG- Köln 26.06.2008, EUG 18.09.1995,
VGH Baden Württemberg 27.03.1992.
Im Strafrecht gilt dies als “Unterlassung” nur, wenn die ausgebliebene
Handlung den tatbestandsmäßigen Erfolg mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit gewährleisten würde, oder diese Tat den Zustand
unveränderlich ließe bzw. sich als vorteilhaft erwiese.
Fakt
ist das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nicht nur ein lapidarer
Nachteil entstünde, sonder unter den Gesichtpunkten berücksichtigt, ein
gravierend, existenzieller Notstand, in Unter- und Mittelschicht prognostiziert
werden kann.
Weitere Gründe
Siehe Anlage - Berichtprotokolle
Siehe Anlage - Abschlussbericht
Siehe Anlage - DVD:
Seiten 1- 35 unfertig
Seiten 1- 18 unfertig
DVD 01 / One Drive Link
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Weiter bleibt, deutlich erkennbarer wie hörbarer Volkswille unbeachtet.
Dieser Fall ist in seiner unnahbaren Schwere, Landesverräterisch anzuzeigen.
Behördliche Kontroll- Organe wurden bewusst nicht in Erwägung gezogen, um
eine Nachweisbarkeit zu erschweren, welche jedoch durch den vorliegenden
Fall in seiner Gesamtheit bestätigt werden kann.
Mit den Anlagen wird dieses Schreiben dem Freistaat Bayern übersandt, mit
der Bitte auf Unterstützung in der Volks- Angelegenheit, von welcher mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden kann.
Ohne jedoch “hier” namens und im Auftrag des Volkes zu agieren kann,
bekunde ich Ihnen, diese Anklageschrift als verantwortlicher selbst zu
vertreten, um auch in eigener Sache vortragen zu können.
Rechtsbeistände werden im Erlebensfall als auch bei einem möglichen,
frühzeitigen Ableben nachhaltig benannt werden.
gezeichnet, den………………..
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Gottschalk
- Original ergeht in Falle einer Wahrnehmung an die sich meldende Behörde.
- Ich bitte um Verständnis da meine Mittel eingeschränkt sind.
- In diesem Falle sehe ich dem Zuweisen eines Rechtsanwaltes entgegen auch
wenn das im Beklagensfall nicht als möglich erscheint.