Hydrogeologisches Gutachten - Christiane Brunner bloggt.
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Hydrogeologisches Gutachten - Christiane Brunner bloggt.
Ingenieurbüro für Technische Geologie Mag. Reinhard Stangl Schörgelgasse 49 8010 Graz Tel.: 0664/4553659, e-mail: [email protected], Fax: 0316/829589 STANGL Geologie Hydrogeologie Rohstoff Umwelt Hydrogeologisches Gutachten betreffend Errichtung und Betrieb einer Thermischen Reststoffverwertungsanlage in der KG Heiligenkreuz im Lafnitztal Republik Österreich Kammer 1A des Umweltsenates Stubenbastei 5 1010 Wien Projekt-Nr.: S 218-09 Graz, am 15.10.2009 Mag. Reinhard Stangl Ausfertigung: pdf Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung............................................................................................................3 2. Literatur und zur Verfügung gestellte Unterlagen ..........................................7 3. Fragestellung .....................................................................................................9 4. Wesentliche Bescheidinhalte .........................................................................10 5. Wesentliche Projektsinhalte ...........................................................................19 5.1. Beschreibung des Ist-Zustandes .......................................................................19 5.2. Wesentliche Auswirkungen................................................................................37 5.3. Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen ....................................................................................................47 5.4. Vorschläge für die Beweissicherung und Kontrolle............................................55 6. Wesentliche Inhalte der vorliegenden Begutachtungen des o. a. Projektteiles......................................................................................................57 6.1. Gutachten DI. Dr. Haider vom 26.6.2008...........................................................57 6.2. Gutachterliche Stellungnahme DI. Dr. Haider vom 14.10.2008 .........................60 6.3. Gutachten Univ.-Prof. Dr. Neuberger vom Juli 2008 .........................................62 7. Wesentlicher Inhalt der vorgenannten Berufungen .....................................63 7.1. Wassergenossenschaften Wallendorf, Bodenried, Rosendorf und Rax Bergen 1 ...........................................................................................................................63 7.2. Umweltanwaltschaft Burgenland........................................................................65 7.3. RVH Reststoffverwertungs GmbH und Business-Park Heiligenkreuz GmbH ...65 8. Gutachten - Schlussfolgerung........................................................................66 9. Zusammenfassung ..........................................................................................77 Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 2 Hydrogeologisches Gutachten 1. Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Einleitung Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. Februar 2009, Zl.: 5N- 4035/288-2009 wurde aufgrund des Antrags der RVH Reststoffverwertungs GmbH vom 19.10.2007 und der Business-Park Heiligenkreuz GmbH vom 7.1.2008, beide vertreten durch die ONZ ONZ KRAEMMER HÜTTLER Rechtsanwälte GmbH, Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien, auf Erteilung der Genehmigung für das Vorhaben Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz im Lafnitztal gemäß § 17 i.V.m. Anhang 1 Z 2 lit. c UVP-G 2000 (UVP-G), BGBl Nr. 697/1993 i.d.F. BGBl I Nr. 2/2008, wird wie folgt entschieden: 1. Der RVH Reststoffverwertungs GmbH wird nach Maßgabe der einen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Projektunterlagen (Beilage 1 zu diesem Bescheid) gemäß a) § 17 Abs. 1 UVP-G in Verbindung mit - den §§ 37 Abs. 1, 43 Abs. 1, 3 und 4 sowie 47 Abs. 1 und 3 Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002), BGBl I Nr. 102/2002 i.d.F. BGBl I Nr. 54/2008, - weiters gemäß § 38 Abs. 1a und 3 AWG 2002 unter Mitanwendung der -- §§ 74, 77 Gewerbeordnung 1994, BGBl Nr. 194/1994 i.d.F. BGBl I Nr. 68/2008, -- §§ 5, 8 Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, BGBl I Nr. 150/2004 i.d.F. BGBl I Nr. 84/2006 -- § 49 Forstgesetz, BGBl Nr. 440/1975 i.d.F. BGBl I Nr. 55/2007, i.V.m. Anhang 4 Z 1 lit. b Zweite Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen, BGBl Nr. 199/1984, -- § 93 Abs. 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl Nr. 450/1994 i.d.F. BGBl I Nr. 147/2006, -- § 10 Abs. 2 Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959, BGBl Nr. 215/1959 i.d.F. BGBl I Nr. 123/2006, -- § 17 Rohrleitungsgesetz, BGBl Nr. 411/1975 i.d.F. BGBl I Nr. 37/2007, -- §§ 31, 31f, 34a Z 1 und 35 Eisenbahngesetz 1957, BGBl Nr. 60/1957 i.d.F. BGBl I 125/2006, Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 3 Hydrogeologisches Gutachten - Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. weiters gemäß § 38 Abs. 2 AWG 2002 unter Mitanwendung der bautechnischen Bestimmungen des Burgenländischen Baugesetzes 1997, LGBl Nr. 10/1998 i.d.F. LGBl Nr. 53/2008, - weiters gemäß § 38 Abs. 1 AWG 2002 unter Mitanwendung von -- §§ 3 Abs. 1, 7 Bgld. Starkstromwegegesetz, LGBl Nr. 10/1971 i.d.F. LGBl Nr. 32/2001, -- § 22e Bgld. Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz, LGBl Nr. 27/1991 i.d.F. LGBl Nr. 35/2008, b) § 17 Abs. 1 UVP-G i.V.m. - §§ 74, 77 Gewerbeordnung 1994, BGBl Nr. 194/1994 i.d.F. BGBl I Nr. 68/2008, - § 5 Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, BGBl I Nr. 150/2004 i.d.F. BGBl I Nr. 84/2006 - § 49 Forstgesetz, BGBl Nr. 440/1975 i.d.F. BGBl I Nr. 55/2007, i.V.m. Anhang 4 Z 1 lit. a Zweite Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen, BGBl Nr. 199/1984, - § 93 Abs. 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl Nr. 450/1994 i.d.F. BGBl I Nr. 147/2006, - § 10 Abs. 2 Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959, BGBl Nr. 215/1959 i.d.F. BGBl I Nr. 123/2006, - § 17 Rohrleitungsgesetz, BGBl Nr. 411/1975 i.d.F. BGBl I Nr. 37/2007, - §§ 31, 31f, 34a Z 1 und 35 Eisenbahngesetz 1957, BGBl Nr. 60/1957 i.d.F. BGBl I 125/2006, - § 4 Emissionszertifikategesetz, BGBl I Nr. 46/2004 i.d.F. BGBl I Nr. 171/2006, - § 18 Bgld. Baugesetz 1997, LGBl Nr. 10/1998 i.d.F. LGBl Nr. 53/2008, - §§ 3 Abs. 1, 7 Bgld. Starkstromwegegesetz, LGBl Nr. 10/1971 i.d.F. LGBl Nr. 32/2001, - § 22e Bgld. Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz, LGBl Nr. 27/1991 i.d.F. LGBl Nr. 35/2008 c) § 17 Abs. 2 UVP-G, Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 4 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. d) § 17 Abs. 4 UVP-G, e) § 17 Abs. 5 UVP-G, f) in Anwendung des § 44f AVG i.V.m. § 17 Abs. 7 und 8 UVP-G die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur thermischen Verwertung nicht gefährlicher Abfälle, bestehend aus - Brennstoffannahme, - Wirbelschichtanlage (bestehend aus Wirbelschichtkessel, mehrstufige Abgasreinigung, Energieerzeugung) - Hilfskessel - Förderbrücke zwischen Brennstoffannahme und Wirbelschichtanlage, - diverse Außen- und Nebenanlagen, - Energie- und Medienleitung und - Anschlussbahn auf den Grundparzellen Gst.Nr. 1100/1, 1100/10, 1100/12, 1150/1, 1150/13, 1150/14, 1150/16, alle inneliegend der EZ 1188, Gst.Nr. 884, inneliegend der EZ 958, Gst.Nr. 829, inneliegend der EZ 11 und Gst.Nr. 897/3, inneliegend der EZ 1177, alle Grundbuch 31109 Heiligenkreuz im Lafnitztal, erteilt. Pkt. 1a bezieht sich auf den Wirbelschichtkessel (Verfahren R1, thermische Verwertung von maximal 325.000 t/a nicht gefährlicher Abfälle), Pkt. 1b auf den Hilfskessel. Die Punkte 1c bis f beziehen sich auf die Gesamtanlage RVH. 2. Des Weiteren wird der Business-Park Heiligenkreuz GmbH und der RVH Reststoffverwertungs GmbH nach Maßgabe der einen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Projektunterlagen (Beilage 1 zu diesem Bescheid) gemäß § 17 Abs. 1 UVP-G i.V.m. §§ 31, 31f, 34a Z 1 und 35 Eisenbahngesetz 1957, BGBl Nr. 60/1957 i.d.F. BGBl I 125/2006, weiters gemäß § 17 Abs. 2, 4 und 5 UVP-G sowie in Anwendung des § 44f AVG i.V.m. § 17 Abs. 7 und 8 UVP-G die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anschlussbahn auf den Grundparzellen Gst.Nr. 1150/13, 1150/16 und 1150/14, alle inneliegend der EZ 1188, Grundbuch 31109 Heiligenkreuz im Lafnitztal, erteilt. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 5 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Dagegen wurde u.a. – für die nachstehende Fragestellung maßgeblich und seitens des Auftragsgebers vorgelegt – von folgendem Personenkreis Berufung erhoben: • Wassergenossenschaften Wallendorf Bodenried, Rosendorf und Rax Bergen I (mit Schreiben vom 12.3.2009), • Umweltanwaltschaft Burgenland (mit Schreiben vom 25.11.2008 und 11.3.2009) sowie • RVH Reststoffverwertungs GmbH (Erstberufungswerberin) und Business-Park Heiligenkreuz GmbH (Zweitberufungswerberin), beide vertreten durch die Onz · Onz · Kraemmer · Hüttler Rechtsanwälte GmbH (Schreiben vom 18.3.2009). Aufgrund dieser Berufungen hat die Kammer 1A des Umweltsenates beschlossen im Zuge des Berufungsverfahrens ein ergänzendes Gutachten im Fachbereich Grundwasserwirtschaft und Hydrogeologie einzuholen und den Verfasser mit der Erstellung dieses Gutachtens zu beauftragen. Die Ermächtigung zur Gutachtenserstellung erfolgte mit Schreiben der Republik Österreich, Umweltsenat vom 30. Juni 2009, GZ: US 1A/2009/6-20. Die Bestellung als nichtamtlicher Sachverständiger erfolgte mit Bescheid der Republik Österreich, Umweltsenat vom 19. August 2009, GZ: US 1A/2009/6-46. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 6 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. 2. Literatur und zur Verfügung gestellte Unterlagen • Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002, BGBl I Nr. 102/2002 i.d.F. BGBl I Nr. 54/2008. • Auftrag der Republik Österreich, Umweltsenat vom 30.6.2009. • Berufung der Umweltanwaltschaft von Burgenland vom 11.3.2009. • Berufung RVH Reststoffverwertungs GmbH (Erstberufungswerberin) und BusinessPark Heiligenkreuz GmbH (Zweitberufungswerberin), beide vertreten durch die Onz · Onz · Kraemmer · Hüttler Rechtsanwälte GmbH, vom 18.3.2009. • Berufung der Wassergenossenschaften Wallendorf, Bodenried, Rosendorf und Rax Bergen I vom 12.3.2009. • Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. Februar 2009, Zl.: 5-N4035/288-2009. • Bescheid der Republik Österreich, Umweltsenat vom 19. August 2009, GZ: US 1A/2009/6-46. • Forschungsgesellschaft Joanneum Research: Kritische Grundwasserspiegellagen im Murtal von Graz bis Radkersburg.- Graz 2004. • Gutachten aus dem Fachbereich Grundwasserwirtschaft und Hochwasserschutz von DI. Dr. Stefan Haider, Ziv.-Tech. für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Büro Pieler ZT GmbH, Eisenstadt 26.6.2008. • Gutachten aus dem Fachbereich Wasserwirtschaft und Abwasser von DI. Wolfgang Wukovits, Oberwart 10.6.2008. • Gutachten aus dem Fachbereich Umweltmedizin von Univ.-Prof. Dr. med. Manfred Neuberger, Wien Juli 2008. • Gutachterliche Stellungnahme aus dem Fachbereich Grundwasserwirtschaft und Hochwasserschutz von DI. Dr. Stefan Haider, Ziv.-Tech. für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Büro Pieler ZT GmbH, Eisenstadt 14.10.2008. • Gutachterliche Stellungnahme aus dem Fachbereich Umweltmedizin von Univ.Prof. Dr. med. Manfred Neuberger, Wien 25.9.2008. • Gutachterliche Stellungnahme aus dem Fachbereich Wasserwirtschaft und Abwasser von DI. Wolfgang Wukovits, Oberwart 14.10.2008. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 7 Hydrogeologisches Gutachten • Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Hölting,B. & Coldewey,W.: Hydrogeologie – Einführung in die allgemeine und angewandte Hydrogeologie.- München (Elsevier) 2005. • Langguth,H.-R. & Voigt,R.: Hydrogeologische Methoden.- Berlin (Springer) 1980. • ÖNORM B 2601: Wassererschließung – Brunnen, Planung, Bau und Betrieb.- Wien 2004. • Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW): Richtlinie W 72, Schutz- und Schongebiete.- Wien 2004. • RVH Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz - III / J. Umweltverträglichkeitserklärung - J.12 Fachbereich Wasser – Hydrologie, Hydrogeologie, Geologie und Wasserwirtschaft – Revision 1, ZT Büro Meyer, Wien, 7.1.2008. • Schachtschabel,P. et al.: Lehrbuch der Bodenkunde.- Stuttgart (Enke) 1998. • Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G), BGBl Nr. 697/1993 i.d.F. BGBl I Nr. 2/2008. • Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959, BGBl Nr. 215/1959 i.d.F. BGBl I Nr. 123/2006. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 8 Hydrogeologisches Gutachten 3. Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Fragestellung Gemäß Auftrag der Kammer 1A des Umweltsenates sollen die Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser ergänzend überprüft werden. Insbesondere sollen die Inhalte der Berufungen des Umweltanwaltes, der Wassergenossenschaften Wallendorf, Bodenries, Rosendorf, Rax Berg I und der Projektwerber in die ergänzende Beurteilung miteinbezogen werden. Folgende Beweisthemen wurden festgelegt: • Ist der mit Auflage 10.11 vorgeschriebene Pumpversuch betreffend die vorgesehenen Brunnen mit einer Entnahme von max. 4 l/s erforderlich, um die Auswirkungen auf den Zustand des Grundwassers und die bestehenden Wasserrechte in Österreich und Ungarn beurteilen zu können? • Ist eine Verschlechterung des guten mengenmäßigen und guten chemischen Zustandes des Grundwasserkörpers durch die bewilligte Entnahme zu erwarten? • Ist eine Beeinträchtigung von bestehenden Wasserrechten zu erwarten (Wassergenossenschaften Wallendorf, Bodenries, Rosendorf, Rax Berg I)? • Ist durch den Betrieb der Anlage und der projektsgemäßen Emissionen unter Zugrundelegung der Prämisse, dass die Irrelevanzgrenze bei allen Luftschadstoffen nicht überschritten wird, mit einer Belastung des Grundwassers zu rechnen? Weiters stellt der Umweltsenat fest, dass sollte sich aufgrund der vorgestellten Fragen ein Ergänzungsbedarf des UV-Gutachtens ergeben, ein Ergänzungsgutachten zu erstellen wäre, in dem alle offenen Fragen und auch die Einwendungen in den vorgenannten Berufungen behandelt werden. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 9 Hydrogeologisches Gutachten 4. Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Wesentliche Bescheidinhalte In Kapitel II (Vorhabensbeschreibung) unter Pkt. 7 des Bewilligungsbescheides erster Instanz wird angeführt, welche weiteren Vorhabensbestandteile realisiert werden sollen. Es handelt sich dabei – für das Schutzgut Grundwasser relevant – um folgende: • Nutzwasserbrunnen sowie • Sickermulde und Oberflächenwasserkanal. In Kapitel III (Auflagen, Befristungen), unter den Punkten 9., 10. und 19. des Bewilligungsbescheides, wurden die Auflagen der betreffenden Fachbereiche angeführt. Die für das Schutzgut Grundwasser maßgeblichen Bedingungen wurden in jene für den Fachbereich "Geologie und Hydrogeologie", für "Grundwasserwirtschaft und Hochwasserschutz" und "Wasserwirtschaft – Abwasser" gegliedert und lauten wie folgt: "9. Fachbereich Geologie und Hydrogeologie Schutz des Grundwassers in der Errichtungsphase ..... 9.3 Im Zuge der Baudurchführung dürfen wassergefährdende Stoffe (Mineralölprodukte und Bauchemikalien) ausschließlich in dichten und vor Verwitterungseinflüssen geschützten Auffangwannen zwischengelagert werden, um eine Versickerung solcher Stoffe mit Sicherheit ausschließen zu können. Auch Manipulationen mit diesen Produkten sind so durchzuführen und abzusichern, dass keine Versickerungen stattfinden können. 9.4 Betankungen mobiler Geräte und Fahrzeuge sind außerhalb des Bereichs von Baugruben vorzunehmen. 9.5 Es sind ausschließlich biologisch abbaubare Hydraulik- und Schalungsöle einzusetzen. Schutz der Tiefendrainage während der Errichtungsphase Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 10 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. ..... Verwendung von Aushubmaterial als Schüttmaterial 9.10 Bei der Verwendung von Aushubmaterial für Anschüttungen im Bereich von Verkehrsflächen sind die einschlägigen Anforderungen bezüglich Materialeignung, Herstellungsart und –weise, Prüfplan etc. der RVS Nr. 08.15.01 zu erfüllen. 10. Fachbereich Grundwasserwirtschaft und Hochwasserschutz ..... 10.2 Die Nutzwasserbrunnen sind vor Beginn der übrigen Bauarbeiten zu errichten und entsprechend Auflage 10.5 zu beproben. 10.3 Die Brunnenherstellung ist fachgerecht zu dokumentieren. Unmittelbar nach Herstellung ist in jedem der drei Brunnen ein Kurzpumpversuch durchzuführen, zu dokumentieren und auszuwerten (Gesamtdauer des Pumpversuches pro Brunnen zumindest 48 Stunden mit zumindest 2 Förderraten (max. 4 l/s) bis zur Beharrung, Aufspiegelung vor dem Pumpversuch im nächsten Brunnen, Mitmessen der Wasserstände in den beiden jeweils nicht bepumpten Brunnen). Diese Dokumentation ist gemeinsam mit dem Ergebnis der ersten Beprobung der Nutzwasserbrunnen einschließlich der Nullsonde VS1 binnen einem Monat nach Durchführung der Beprobung unaufgefordert der Behörde vorzulegen. 10.4 Die Errichtung der Betriebsanlage ist durch eine wasserrechtliche Bauaufsicht zu überwachen. Als wasserrechtliche Bauaufsicht wird die Büro Pieler ZT GmbH, 7000 Eisenstadt, Neusiedler Straße 35-37, bestellt. 10.5 Die qualitative Beweissicherung während der Bauphase erfolgt durch 2-monatige Beprobung des mittleren und des östlichen Nutzwasserbrunnens sowie der Nullsonde VS1. Folgende Parameter müssen untersucht werden: Geruch, Temperatur, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit bei 25°C, gelöster Sauerstoff, Sauerstoffsättigung, Gesamthärte, Karbonathärte; Kalzium, Magnesium, Natrium, Kalium, Eisen gesamt, Mangan gesamt, Ammonium, Nitrat, Nitrit, Hydrogenkarbonat, Chlorid, Sulfat, Fluorid, Orthophosphat, Oxidierbarkeit; Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 11 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink; Aliphatische Kohlenwasserstoffe, Gesamtkohlenwasserstoffe, Kohlenwasserstoffe; HKW bei BTX (Benzol, (leichtflüchtige Überschreitung Xylol, halogenierte des Toluol), aliphatische Grenzwertes der Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) BGBl. Nr. 502/1991, i.d.F. BGBl. II Nr. 147/2002, einer dieser Summenparameter Bestimmung der Einzelsubstanzen. 10.6 Die qualitative Beweissicherung in der Betriebsphase hat durch halbjährliche Beprobung der Nutzwasserbrunnen und der Nullsonde VS1 im Umfang der Parameterliste gemäß Auflagenpunkt 10.5 zu erfolgen. Die Untersuchungsergebnisse sind der Behörde unaufgefordert bis 1. März des Folgejahres vorzulegen, im Falle der Überschreitung von Grenzwerten der Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) BGBl. Nr. 502/1991, i.d.F. BGBl. II Nr. 147/2002, unverzüglich. 10.7 Für die Beweissicherung der Grundwasserstände und der Fördermengen sind jeweils ein Wasserzähler pro Brunnen mit elektronischer Aufzeichnung von Momentandurchfluss und Gesamtdurchfluss zu installieren, sowie jeweils ein Wasserstandsgeber mit elektronischer Aufzeichnung. Einmal monatlich sind in allen Brunnen der Gesamtdurchfluss durch analoge Ablesung und der Grundwasserspiegel durch Abstichmessung zu dokumentieren. Dabei sind die elektronischen Aufzeichnungen zu kontrollieren. Die erhobenen Daten sind in das Betriebstagebuch einzutragen. 10.8 Zur Sicherung des Retentionsbeckens/Löschteiches gegen Auftrieb sind neben dem Becken zwei Schächte zu errichten, deren Sohle im Grundwasserleiter liegt. Zwischen jedem Schacht und dem Beckeninnenraum ist ein Kommunikationsrohr herzustellen, ohne die Funktion der Beckendichtung zu verletzen. Im Schacht sind dem Kommunikationsrohr ein Rückschlagventil zur Verhinderung des Auslaufens von Beckenwasser ins Grundwasser, ein Schieber und ein Spülstutzen vorzusetzen. 10.9 Die Funktionsfähigkeit der Kommunikationsrohre und der Rückschlagventile ist wöchentlich zu kontrollieren, bei Problemen sind die Schieber zu schließen. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 12 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. ..... 10.11 Monitoringvorschreibung Vor oder gleichzeitig mit der Inbetriebnahme der Nutzwasserbrunnen (Beginn der Nutzwasserförderung) ist ein Dauerpumpversuch über zumindest 20 Wochen durchzuführen. a) Der Pumpversuch gliedert sich in 4 Phasen: - Pumpphase 1 (8 Wochen): Entnahme von möglichst viel Wasser im Rahmen des beantragten Konsenses (max. 4 l/s, max. Absenkung auf 216,50 m ü.A.) aus dem westlichen Brunnen, Entnahme des Restbedarfes aus dem östlichen Brunnen. - Aufspiegelungsphase 1 (2 Wochen oder bis zur Beharrung): Keine Entnahme aus den drei Nutzwasserbrunnen. - Pumpphase 2 (8 Wochen): Entnahme von möglichst viel Wasser im Rahmen des beantragten Konsenses (max. 4 l/s, maximal Absenkung auf 216,50 m ü.A.) aus dem östlichen Brunnen, Entnahme des Restbedarfes aus dem westlichen Brunnen. - Aufspiegelungsphase 2 (2 Wochen oder bis zur Beharrung): Keine Entnahme aus den drei Nutzwasserbrunnen. b) Der Pumpversuch ist von der wasserrechtlichen Bauaufsicht zu überwachen, der Übergang zwischen den Pumpversuchsphasen ist im Vorhinein mit der wasserrechtlichen Bauaufsicht abzustimmen. Da es um die Feststellung der Auswirkungen bei mittleren und niederen Grundwasserständen geht, ist bei Erfordernis die Pumpversuchsdauer bei hohen Grundwasserständen nach Anordnung durch die wasserrechtliche Bauaufsicht entsprechend zu verlängern. c) Während des gesamten Pumpversuches sind die Grundwasserstände in den Sonden VS1, VS2 und VS3 mindestens einmal täglich zu messen. Die Grundwasserstände in den drei Nutzwasserbrunnen werden kontinuierlich aufgezeichnet. Einmal wöchentlich während der gesamten Pumpversuchsdauer zu messen sind Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 13 Hydrogeologisches Gutachten - Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. die Grundwasserstände in der WGEV-Messstelle PG10003752 (Brunnenfeld Heiligenkreuz Br.5), in den Brunnen 14, 15 und 20 des Brunnenfeldes Wallendorf-Heiligenkreuz, in den Nutzwasserbrunnen der Abalon Hardwood GmbH., der Holler Transporte und des AWV Bezirk Jennersdorf, - der Wasserstand in der Quelle der Wassergenossenschaft Deutsch Minihof (Grundstück Nr. 619, KG Deutsch Minihof), - der Wasserstand im Altwasser östlich der Landstraße mit Hilfe eines zu errichtenden Hilfspegels. Die Beobachtung des Wasserstandes kann entfallen, wenn vom jeweiligen Betreiber eine durchgeführt automatische und zur Aufzeichnung Verfügung gestellt der wird. Grundwasserstände Vor Beginn des Pumpversuches ist in allen Beobachtungsstellen eine erste Beobachtung der Grundwasserstände durchzuführen. d) Längstens 2 Monate nach Ende des Pumpversuches ist der Behörde ein Bericht über die Grundwasserbeweissicherung vorzulegen. Dieser muss die hydrologische Situation im Beobachtungszeitraum, die Grundwassernutzungen und die Beeinflussungen beschreiben und eine graphische Darstellung der Ganglinien sowie entsprechende Lagepläne mit Isolinien der Grundwasserspiegellagen enthalten. Insbesondere sind die Wasserstände und die Grundwasserentnahmen in allen zu beobachtenden Stellen darzustellen, weiters die Daten des Hydrographischen Dienstes betreffend den Wasserstand der Lafnitz am Pegel Heiligenkreuz, die Grundwasserstände in den amtlichen Messstellen 9 und 10 sowie die Tagesniederschlagssummen der Station Eltendorf. e) Die Behörde kann in Abhängigkeit von den Ergebnissen des Pumpversuchs, wenn dies für den Schutz fremder Rechte oder zur Gewährleistung der öffentlichen Interessen z.B. des Naturschutzes erforderlich ist, das beantragte Absenkziel in den Nutzwasserbrunnen von 216,50 m ü.A. abändern und weitere zeitlich befristete oder dauernde Beweissicherungsmaßnahmen anordnen. 10.12 Das Recht zur Entnahme von Grundwasser (ab Betrieb der geplanten Nutzwasserbrunnen) wird mit 15 Jahren, gerechnet ab Rechtskraft der Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 14 Hydrogeologisches Gutachten Genehmigung Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. nach dem UVP-G, befristet. Das Recht wird mit den Brunnenanlagen verbunden. 19. Fachbereich Wasserwirtschaft – Abwasser Bauphase ..... 19.2 In das Absetzbecken der Wasserhaltung der einzelnen Baugruben dürfen nur Wässer eingeleitet werden, die bei der Grundwasserhaltung anfallen. 19.3 Der Absetzteich ist in regelmäßigen Abständen insbes. nach Betriebsstörungen bzw. Störfällen (z.B. Gebrechen an Baumaschinen und Geräten) optisch zu kontrollieren und erforderlichenfalls von störenden Ablagerungen zu reinigen. Die Wartungs- und Kontrollarbeiten sind in einem Betriebsbuch festzuhalten. 19.4 Abgesetzter Schlamm des Absetzbeckens ist einer nachweislichen ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Eine Ableitung der Schlämme in die Tiefendrainage ist untersagt bzw. wirksam zu unterbinden. Vor der Entsorgung ist der Schlamm durch einen befugten Fachmann zu untersuchen, damit die Art und Weise der Entsorgung Baurestmassendeponie). festgelegt Die werden kann (z.B. Erdaushub- Untersuchungsprotokolle oder und die Entsorgungsnachweise sind der Behörde vorzulegen. 19.5 Eventuell ausgetretene wassergefährdende Stoffe (Treibstoffe, Öle, Kühlmittel u. dgl.) sind zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen unverzüglich zu binden und ordnungsgemäß zu entsorgen. Solche Vorfälle sind der Behörde unverzüglich zu melden. Ölbindemittel (mind. 500 l) sind auf der Baustelle vorrätig zu halten. 19.6 Sämtliche Kanäle, Schächte und Behälter sind dicht auszuführen. Die Dichtheit für alle betrieblichen Schmutzwasserkanäle samt zugehörigen Schächten und Becken (inkl. Löschwasser-Auffangbecken, Heizöl-Auffangwanne und Kohle-Bunker) ist gemäß den ÖNORMEN EN 1610, EN 805, B 2503, B 2504 und B 2538 nachzuweisen. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 15 Hydrogeologisches Gutachten 19.7 Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Die Ergebnisse der Dichtheitsproben sind schriftlich festzuhalten und bei der Abnahmeprüfung vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung hat durch einen hierzu befugten Fachkundigen zu erfolgen. ..... Betrieb 19.11 Bei Auftreten von Verunreinigungen im Retentionsbecken ist der Ablauf in die Tiefendrainage unverzüglich zu verschließen. ..... 19.13 In Regenwasserkanäle dürfen lediglich Wässer eingeleitet werden, die nicht als Schmutzwässer gelten. 19.14 Hinsichtlich Betrieb, Wartung und Kontrolle des Mulden-Rigol-Systems sind die unter „Vorschläge für Betriebsvorschriften, die Beweissicherung sofern Oberflächenwasserableitung diese und bei Kontrolle“ der (Mulden-Rigol-System) angeführten gegenständlichen Anwendung finden, einzuhalten. - Die Sickerwirkung der Mulden sowie die Funktionsfähigkeit der Drainagen sind in Abständen von 5 Jahren auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Bei Nachlassen der Sickerwirkung der Mulden ist die oberste Schicht abzutragen und in entsprechender Dicke und Sickerwirkung zu erneuern. - Bei der Pflege und Erhaltung der Bepflanzung ist auf den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. - Das Mähgut aus den Muldenrigolen sowie sonstige dort anfallende Abfälle sind zu entfernen. - Über die gegenständliche Oberflächenentwässerungsanlage ist ein Betriebsbuch zu führen, in das durchgeführte Kontrollen, Reinigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie besondere Vorkommnisse einzutragen sind. Das Betriebsbuch ist auf Verlangen den Organen der Wasserrechtsbehörde vorzulegen. ..... Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 16 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. 19.23 Bei Verunreinigung von Oberflächenwässern auf dem Betriebsareal (z.B. Austritt wassergefährdender Stoffe) sind diese im betrieblichen Entwässerungssystem (z.B. Retentionsbecken, Löschwasser-Vorabscheidekammer und -Auffangbecken) abzuspeichern und sodann im Einvernehmen mit dem AWV Bezirk Jennersdorf in die Kläranlage einzubringen. Andernfalls sind diese getrennt und nachweislich zu entsorgen. 19.24 Für den Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlage auf dem Betriebsareal ist ein Störfall- und Maßnahmenplan zu erstellen und den in diesem Bereich tätigen Bediensteten nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Weiters ist 1 x jährlich eine Schulung dieser Bediensteten hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen, welche von diesen nachweislich zu bestätigen ist. ...... Der Behörde sind längstens 3 Monate vor Baubeginn folgende Planunterlagen und Nachweise vorzulegen: • Detailplanung für die Oberflächenentwässerung der Verkehrsflächen mit Eintragung der Niveaus der Asphaltflächen zumindest im Raster von 50 m und gesondert für den Bereich der LKW-Zufahrt; • Detailpläne (Lageplan, Schnitte) für die Sickermulden, aus denen der vorgesehene Aufbau und die Lage der Drainagerohre zu entnehmen sind; • Detailplanung (Lageplan, Schnitte) des Löschwasser- und Retentionsbeckens, in denen neben der technischen Ausführung des Beckens auch die Lage und Tiefe der Sickermulde im entwässerungstechnisch maßgeblichen Bereich (LKW-Einfahrt) sowie die Lage und Tiefe der Tiefendrainage des Businessparks Heiligenkreuz darzustellen sind. Dabei sind die Randbedingungen für das Retentionsvolumen von 1.705 m3 (1.550 m3 + ca. 10% Reserve), für einen ständig verfügbaren Löschwasservorrat von 800 m3 und einer Eisschicht von mindestens 0,7 m sowie der Situierung des Beckenüberlaufes über dem höchsten GW-Stand von 219,30 m.ü.A. einzuhalten. • Detailpläne der Einlaufbauwerke mit Darstellung insb. der Grob- und Feinrechen, der Tauchwände und der Absperr- und Drosseleinrichtungen; • Detailpläne der Einrichtungen zum Schutz gegen Auftrieb (Schächte, Kommunikationsrohre, Rückschlagventile); • Detailplan (Lageplan, Schnitt) für die Löschwasserentnahme und der in diesem Zusammenhang vorgesehenen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen; Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 17 Hydrogeologisches Gutachten • Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Nachweis der hydraulischen Funktionsfähigkeit für die geplanten Einrichtungen zur Entwässerung der Dach- und Verkehrsflächen sowie für das Löschwasser und Retentionsbecken, insb. für den Fall des maximalen Füllstandes im Becken. Der Nachweis ist von einem Fachkundigen zu erstellen." Dem bezughabenden erstinstanzlichen Bescheid und somit auch den vorgenannten Auflagen liegen einerseits das genannte Projekt des ZT Büro Meyer sowie die vorliegenden Begutachtungen – einschließlich Ergänzung – von DI. Dr. Stefan Haider und von DI. Wolfgang Wukovits zugrunde. Es sind daraus folgende wesentlichen Inhalte zu entnehmen: Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 18 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. 5. Wesentliche Projektsinhalte 5.1. Beschreibung des Ist-Zustandes Hydrologie Datenquelle: • NANUTIWA-Projekt (Hydrologische Grundlagen für eine nachhaltige Nutzung der Tiefengrundwässer im Bereich des Oststeirischen und Pannonischen Beckens, Joanneum Research, Graz 2005) • Hydrographischen Jahrbuch 2002 • Internet, Stand 07/2007 Niederschlag: Relevante Messstation: Messstelle Eltendorf, EDV-Nr. 111 088 Normalzahl: 710 mm (1961 – 1990) Tagesmaximum: 76 mm (24.9.1973) Größte Monatssumme: 320 mm (07/1972) Temperatur: Relevante Messstation: Kukmirn, EDV-Nr. 111 203 Normalzahl: 8,2°C (1961 – 1990) Oberflächenabfluss der Lafnitz: Relevanter Pegel: Eltendorf (Hackenwiesen), EDV-Nr. 210 401 Einzugsgebiet: 1.956,3 km² NQ 2,44 m³/s 6.1.2002 NJMQ 7,77 m³/s 2001 HJMQ 24,10 m³/s 1996 HQ 396,00 m³/s 6.9.1998 Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 19 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Verdunstung (Evapotranspiration): Da keine Verdunstungsstelle im Südburgenland eingerichtet ist und mögliche nicht zutreffende Verdunstungshöhen von weiter entfernt gelegenen Verdunstungsmessstellen nicht berücksichtigt werden, wird für die gegenständliche Betrachtung die Verdunstung im Sinne der reellen Evapotranspiration nach TURC, wie folgt herangezogen. Der Ansatz der Jahresniederschlagssumme sowie der mittleren Jahrestemperatur erfolgte durch Interpolation zwischen einzelnen Niederschlags- und Temperaturmessstellen (Methode der inversen Distanzen). Diese Interpolation wurde auf die vom Hydrographischen Zentralbüro ausgewiesenen Einzugsgebiete umgelegt. Das für das gegenständliche Projektareal relevante Einzugsgebiet ist jenes der Lafnitz zwischen den Pegeln Dobersdorf und Eltendorf. Für dieses Einzugsgebiet und daher auch für das gegenständliche Projektareal repräsentativ ergibt sich eine reelle Evapotranspiration nach TURC in Höhe von 462 mm/Jahr (Basis ist die Zeitreihe von 1992 bis 1996 für Jahresniederschlag und Temperatur). Dies entspricht 63,9 % des für das gegenständliche Einzugsgebiet ermittelten Niederschlages von 723 mm. Diese Niederschlagshöhe wurde über die Einzugsgebietsfläche aus mehreren Niederschlagsmessstellen errechnet. Resultierende Wasserbilanz: Die Grundwasserneubildungshöhe von 48 mm/anno entspricht einer GrundwasserNeubildungsrate von 1,5 l/s.km². Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 20 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Hydrogeologie Großräumige hydrogeologische Verhältnisse Der Standort liegt innerhalb des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz und damit in der hier weitflächig ausgedehnten Talniederung des Lafnitztales vor der Staatsgrenze zu Ungarn. Auch im weiteren Umfeld ist das Lafnitztal aus sandig-kiesigen Talalluvionen aufgebaut, welche ab 7 m bis 10 m unter Gelände von tertiären Feinkornsedimenten und zwar Schluffen bis Tonen mit wechselnden Feinsandgehalten unterlagert werden. Über den alluvionalen Sanden und Kiesen (vorwiegend sandige Kiese) liegen knapp 2,0 m bis 3,0 m mächtige, feinkörnige Ausedimente in Form weitgehend toniger und feinsandiger Schluffe oder schluffiger Feinsande. Diese Deckschichten reichen somit etwa 2,5 m bis 4,0 m unter Gelände und verursachen aufgrund des zumeist niveauhöher liegenden Druckausgleichsspiegel (leicht) gespannte Grundwasserverhältnisse. Standortbezogene hydrogeologische Verhältnisse Herangezogene Bohrungen, Bohrergebnisse: a) Grundwasserhaltung des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz b) Baugrunduntersuchung Betriebsansiedlung der Lenzing Fibers (ehemals Lyocell Anlage) c) Aufschlussbohrungen und Schurferkundungen im Bereich der Direktanlage für Geotechnisches Gutachten, vom Juli 2007 Zusammenstellung relevanter Bohrergebnisse VS1 – VS10: Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 21 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. *) bei VS 1 bis 0,50 m unter GOK Anschüttung; VS = Versuchssonde Alle Angaben gerundet auf 0,05 m STOK = Staueroberkante (auch Oberkante relativ stauender Schichten) GOK = Geländeoberkante, OK = Oberkante, UK = Unterkante Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 22 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Zusammenstellung relevanter Bohrergebnisse ABL 1 – ABL 5 (Aufschlussbohrungen für Baugrundgutachten Lenzing Fibers): Alle Angaben auf 0,05 m gerundet. Die ABL 1 und ABL 4 wurden ursprünglich zu Sonden ausgebaut, in welchen auch Kurzpumpversuche zur Ermittlung des kf-Wertes durchgeführt wurden. Im unterhalb der Kiese folgenden Stauerkomplex wurden mit etwas tieferen Bohrungen für die Untergrundbeurteilung der Betriebsansiedlung Lenzing Fibers (AB 1 bis AB 5) teilweise mehrere Meter mächtige Sande mit gespannter Grundwasserführung wie folgt festgestellt: Sandhorizonte innerhalb des Stauerkomplexes: *) bei AB 5 Endteufe der Bohrung im Aquifer. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 23 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Für die Beurteilung der direkten Standortverhältnisse können die Bohrungen AB 1 bis AB 5 (für das Geotechnische Gutachten des Direktstandortes) unter Berücksichtigung der zusätzlich hergestellten Schurferkundung (vgl. geotechnisches Gutachten) herangezogen werden. Diese Bohrungen zeigen folgenden Untergrundaufbau: Alle Angaben auf 0,05 m gerundet, STOK = Staueroberkante *) Grundwasserstauerkomplex inklusive interner Sandlagen Hydrogeologische Parameter Grundwasser-Strömungsrichtung: Vom Bereich des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz sind Simultanabstichserien vom 12.9.1994, 26.11.1995 und 2.6.1998. In Zusammenhang mit der Bearbeitung des gegenständlichen UVE-Fachbeitrages wurden zwei Abstichserien und zwar am 12.7.2006 sowie am 30.5.2007 durchgeführt. Vergleicht man die genannten Simultanabstichserien so ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der Grundwasserströmungsrichtungen bis auf Verschwenkungen im Bereich von 15° bis 25°. Die generelle Grundwasserströmungsrichtung erfolgt im Gelände des Wirtschaftsparks von Nordnordwest in Richtung Südsüdost (Richtung Lafnitz), wobei im Ostteil des Wirtschaftsparks eine akzentuiertere Verschwenkung in Richtung Südost erfolgt. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 24 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. In diesem Zusammenhang sind die mit einer Dichtwand umschlossenen Bereiche von Lenzing Fibers und dem AWV Jennersdorf festzuhalten. Dieser Umschließungsbereich südlich der Anlage der RVH wird vom Grundwasser umströmt und ergibt sich in der Mitte des Anstrombereichs ein Grundwasseraufstau in Anlehnung an SOOS 1982 (∆h = a x I/2) von bis zu 0,60 m gegenüber unbeeinflussten (unbehinderten) Abflussverhältnissen. Diesen Umständen wurde bei den Grundwasserschichtenplänen Rechnung getragen. Im Bereich der Lafnitztalebene zwischen dem Brunnenfeld Heiligenkreuz, der Staatsgrenze und der Lafnitz wird das Grundwasser a) durch Dotationen aus der Lafnitz und den Lafnitz-Altarmen b) durch Grundwasserneubildung (rund 1,5 l/s x km²) c) durch Einströmen von Lafnitz-Zubringern aus dem nördlichen Hügelland angereichert. Eine weitere eventuelle Anreicherungskomponente stellt die Dotation des Lafnitz-Altarmsystems („Rustenbachsystem“) aus der Lafnitz. Die generelle Anströmung zum Business Park Heiligenkreuz erfolgt aus Richtung des Brunnenfeldes Heiligenkreuz, wobei zwischen diesem Brunnenfeld und dem Wirtschaftspark die GrundwasserAnreicherung durch das Lafnitz-Altarmsystem („Rustenbachsystem“) wirksam wird. Grundwasserspiegel, Schwankungsbreite: Amtlichen hydrographischen Messstellen (Beobachtungszeitraum 01.1988 bis Ende 04.2007): • Heiligenkreuz i.L., Bl 8, EDV-Nr. 335067 • Heiligenkreuz i.L., Bl 9, EDV-Nr. 335075 • Heiligenkreuz i.L., Bl 10, EDV-Nr. 335083 Diese Messstellen liegen nordwestlich des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz im Bereich des Brunnenfeldes Heiligenkreuz. Über die genannte Beobachtungsdauer sind bei diesen Messstellen Grundwasserspiegelschwankungen zwischen rund 2,3 m und maximal 3,7 m (Heiligenkreuz i.L., Bl 9) festzustellen. Im Bereich des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz und damit auch im Bereich des direkten Projektstandortes ist jedoch von deutlich geringeren Schwankungen zufolge der nunmehr existenten Grundwasserhaltung mit einem geregelten maximalen Grundwasserstand auszugehen. Durch diese Grundwasserregulierung und die teilweise Versickerung von Niederschlagswässern wird auch eine Anhebung der vormals niedrigsten Grundwasserstände im Bereich des Wirtschaftsparks verursacht. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 25 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Aufgrund der jetzigen Wasserhaltungssituation ist daher von einer Schwankungsbreite des Grundwassers im Bereich von etwa 1,0 m bis maximal 1,5 m auszugehen. Grundwassersäulen: Zur Beurteilung der Grundwassersäulen können im Direktbereich des geplanten Standortes die Versuchssonden VS 1 und VS 3 herangezogen werden. Nachstehende Angaben der Grundwassersäulen basieren auf dem nunmehr maximal zulässigen (regulierten) Grundwasserstand von GWSOLL= 1,5 m unter (jeweiligem) Gelände sowie einem Niedrigst-Grundwasserstand von 1,5 m unterhalb dieser Kote. Anschließende Zusammenstellung zeigt maximale Grundwassersäulen zwischen 4,20 m und 4,50 m sowie minimale Grundwassersäulen bei 2,70 m. Demgegenüber liegt die Mächtigkeit des Aquifers (der sandigen Kiese) bei übereinstimmenden 3,20 m bis 3,30 m. Wie bereits angesprochen reichen die Grundwassersäulen im Allgemeinen bis in die sehr gering durchlässigen Deckschichten, wodurch üblicherweise „gespannte“ Grundwasserverhältnisse vorliegen. Hydraulisches Gefälle: Ausgehend von den zur Verfügung stehenden Grundwasserschichtenplänen ist für den Bereich des gesamten Wirtschaftsparks ein hydraulisches Gefälle zwischen 2 und 4 ‰ abzuleiten, wobei für das direkte Standortareal ein mittleres Gefälle von 3 ‰ angesetzt werden kann. Dabei ist festzuhalten, dass Schwankungen des Grundwasserspiegels auf die Gefällsverhältnisse keinen wesentlichen Einfluss haben. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 26 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Durchlässigkeitsverhältnisse: Im Zusammenhang mit der Planung der Oberflächenwasserbeseitigung und Grundwasserhaltung (Einreichprojekt Ingenieurbüro Dr. Lang-ZT-GmbH, Mai 2001) wurden aus Bodenaufschlüssen Proben entnommen und anhand der Kornverteilungslinien für die Deckschichte aus Feinsanden bis tonigen Schluffen (nach der Beziehung von HAZEN) Durchlässigkeitsbeiwerte zwischen rund 4•10-8 m/s und 5•10-9 m/s abgeschätzt. Dementsprechend ist bei den Deckschichten – ausgenommen eine fallweise etwas höhere Sandbeteiligung – im Hinblick auf die Versickerung von Oberflächenwässern von sehr geringen Durchlässigkeitsverhältnissen auszugehen. Die Durchlässigkeitsverhältnisse des flurnahen Aquifers im Wirtschaftspark Heiligenkreuz wurden durch eine Mehrzahl von Pumpversuchen an den hergestellten Versuchssonden und zwar mittels Kurzpumpversuchen und längeren Pumpversuchen untersucht und wie folgt ermittelt: Sämtliche Angaben in m/s. *) bei VS 7 lagen zum Versuchszeitpunkt ungespannte Verhältnisse vor, bei allen anderen Versuchssonden waren gespannte GW-Verhältnisse festzustellen. Bei der Auswertung der längeren Pumpversuche an den Versuchssonden VS 2 und VS 3 wurden die Absenkungen in den begleitenden Schlagpegeln mitberücksichtigt. In den Aufschlussbohrungen / Sonden für die Baugrunduntersuchung von Lenzing Fibers wurde nicht der alluvionale Aquifer, sondern die stauerinternen Sandlagen mittels Kurzpumpversuchen auf die Durchlässigkeit untersucht und kf-Werte bei der ABL 1 und ABL 4 um 5•10-5 m/s ermittelt. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 27 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Im Bereich der Kläranlage sind an den Sonden S 1 AWV (Abwasserverband) und S 2 AWV aufgrund von Kurzpumpversuchen Kf-Werte für den alluvionalen Aquifer zwischen 1,6•10-3 m/s und 2,2•10-4 m/s bekannt. Für den direkten Standortbereich kann in Zusammenschau der Einzeldaten für den relevanten, flurnahen Aquifer somit von einem Durchlässigkeitsbeiwert von a•10-4 m/s, für weitere Berechnungen von 5•10-4 m/s, ausgegangen werden. Abstandsgeschwindigkeiten des Grundwassers: Unter Berücksichtigung eines kf-Wertes im Aquifer von rund 5•10-4 m/s, eines hydraulischen Gefälles (im Mittel) von rund 3 ‰ sowie eines hier erfahrungsgemäß anzusetzenden nutzbaren Porenvolumens von rund 15 % ergibt sich eine (rechnerisch ermittelte) Abstandsgeschwindigkeit des Grundwassers im Bereich des geplanten Anlagenstandorts von 0,9 m pro Tag. In anderen Bereichen des Wirtschaftsparks, wo Kf-Werte bis gegen 1•10-3 m/s bekannt sind, erhöht sich diese Abstandsgeschwindigkeit bis gegen 1,7 m/Tag. Grundwasserneubildung: Wie in Punkt „Hydrologie“ dargelegt, ergibt sich für den größer räumigen Bereich auf Basis der angeführten Wasserbilanzparameter eine Grundwasserneubildungshöhe von rund 50 mm/anno, was einer Grundwasserneubildungsrate von 1,5 l/s.km² entspricht. Dazu ist festzuhalten, Wirtschaftsparks dass diese Grundwasserneubildung Heiligenkreuz nicht als relevant im anzusehen Bereich des ist, die da Grundwasserverhältnisse durch die bestehende Grundwasserhaltung und Versickerung von Niederschlagswässern verändert werden. Zur bestehenden Grundwasserhaltung im Wirtschaftspark Heiligenkreuz Im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz sowie den Grundwasserverhältnissen wurden in den Jahren 1997 und 1998 technische Grundlagen für eine mögliche Grundwasserhaltung geschaffen. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 28 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Eine Flutmulde begrenzt den Wirtschaftspark Heiligenkreuz im Norden und ist vom Gelände des Wirtschaftsparks durch einen Hochwasserschutzdamm getrennt. Aufgrund der Untergrundsituation kann es bei einer hochwasserbedingten Aktivierung der Flutmulde zu einem erhöhten Grundwasserandrang im Gelände des Wirtschaftsparks kommen. Dieser erhöhte Grundwasserandrang bewirkt einen erhöhten Grundwasserspiegel. Abgesehen davon ist unabhängig von der Funktionsweise der Flutmulde mit temporär erhöhten Grundwasserständen im Wirtschaftspark Heiligenkreuz zu rechnen. Mit dem Projekt der Grundwasserhaltung soll im Wirtschaftspark Heiligenkreuz die Sicherstellung eines definierten Grundwasserspiegels und zwar mit GWSOLL = 1,5 m unter Gelände erreicht werden. Kernmaßnahme dieser Regulierung ist die Errichtung einer Tiefendrainage entlang des Flutmuldendammes an der Nordbegrenzung des Wirtschaftsparks. Das in dieser Drainage gesammelte und abgeleitete Grundwasser wird soweit als möglich im freien Gefälle über dem Lahnbach und den geplanten Freispiegelkanal in den Teich des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz sowie in den Gemeindeteich der Gemeinde Heiligenkreuz oder direkt in die Lafnitz geführt. Es handelt sich dabei um folgende maximal vorgesehene Ableitungsmengen bzw. Ableitungskapazitäten • Tiefendrainage Abschnitt West, N 800, Qmax = 287,3 l/s • Tiefendrainage Abschnitt Mitte, N 600, Qmax = 62,3 l/s • Tiefendrainage Abschnitt Ost, Qmax = 39,3 l/s • Lahnbach-Entlastung, N 400, Qmax = 2.138,4 l/s davon Qmax = 338,4 l/s über Streichwehr in den Teich des Businessparks davon Qmax = 1.800 l/s in Lafnitz (Dotation von der Flutmulde) • Freispiegelkanal, DN 800, Qmax = 260,3 l/s (aus Tiefendrainage Mitte und Pumpwerk Ost / Druckleitung DN 250 in den Gemeindeteich) Abgesehen davon werden vom Regenwasserkanal – West maximal 2.406,6 l/s in den Teich des Businessparks abgeleitet. Die ob genannten Ableitungsmengen (Qmax) bzw. Ableitungskapazitäten beinhalten den (maximalen) Grundwasseranfall bei Flutmuldenaktivierung sowie den Niederschlagswässern der im Einzugsbereich liegenden Verwertungs- und Straßenflächen zusammen. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 29 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Relevante Angaben zur bestehenden Oberflächenwasserbeseitigung Im Einreichprojekt der Grundwasserhaltung ist die Oberflächenwasserbeseitigung integriert. Die im Wirtschaftspark Heiligenkreuz anfallenden Oberflächenwässer der Dach-, Straßenund Verkehrsflächen werden in Muldenrigol-Systeme bzw. Rigolsysteme eingeleitet. Die auf Verwertungsflächen anfallenden Oberflächenwässer werden im Muldenrigolsystem gespeichert und gedrosselt in den oder die Vorfluter abgegeben. Dazu ist festzuhalten, dass die Muldenrigole bzw. Rigole des öffentlichen Gutes ausschließlich der Entwässerung der Straßen- und Verkehrsflächen dienen und von den Verwertungsflächen keine Oberflächenwässer in diese eingeleitet werden dürfen. Für die Bemessung der anfallenden Wassermengen wurde von einem Verbauungs- bzw. Versiegelungsgrad von 65 % für reine Verwertungsflächen und von 25 % für die sogenannten Grünraum-Verwertungsflächen ausgegangen. Der Bemessung sind folgende Abflussbeiwerte zugrunde gelegt: Dachflächen: 0,90 Asphaltflächen 0,90 Parkplatzflächen (Pflasterungen) 0,75 Grünflächen 0,10 Die Beseitigung der Dachflächenwässer erfolgt über Rigolen-Systeme, die Beseitigung der Oberflächenwässer auf Verkehrs- und Freiflächen erfolgt über Muldenrigol-Systeme. Die Rigolen sind mit gewaschenem Rollschotter 60/90 mm zu befüllen, wodurch ein wirksames Porenvolumen von 35 % erreicht wird. Bei den Muldenrigolen ist über dem Rigol eine Mulde mit einer Humusauflage von 30 cm ausgebildet, wobei die Humusschicht der Mulden einen Durchlässigkeitsbeiwert von 1•104 m/s aufweist bzw. aufweisen soll. Bei diesem Entwässerungssystem ist es wesentlich, dass aufgrund der geringen Versickerungsleistung der natürlichen Deckschichte ein erhöhtes Regenspeichervolumen im Sinne eines vergrößerten Volumens der Rigolen vorliegt und dass ein gedrosselter Abfluss und zwar 10 l/s.ha (unter Berücksichtigung des ob genannten Verbauungsgrades) in das übergeordnete Oberflächenent- wässerungssystem (Tiefendrainage, Vorfluter) erfolgt. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 30 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Grundlage für die Bemessung des Entwässerungssystems ist die ATV A138 – Bau- und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser. Gemäß diesen technischen Richtlinien wurde ein 15 Minuten-Bemessungsregen mit 5-jährlicher Überschreitungshäufigkeit zugrunde gelegt. Die Regenspende r = 15, n = 1 beträgt für den Bereich von Heiligenkreuz 150 l/s.ha. Für die Bemessung der Versickerungseinrichtungen wurde eine Regenspende von r = 15, n = 0,2 = 267,45 l/s.ha angesetzt. Dieser Ansatz wird auch bei den Bemessungen für die versiegelten Berücksichtigung Flächen der des gegenständlichen Starkregendauer und der Projekts allerdings unterschiedlichen unter Intensität (Klimatographie und Klimaatlas von Burgenland, ZAMG 1996) herangezogen. Angabe von Schutz- und Schongebieten Westlich des Businesspark Wasserschongebiet Heiligenkreuz Heiligenkreuz – – Szentgotthárd Wallendorf mit befindet der sich das UBA-internen Wasserschongebietsflächennummer 1. Die Ausweisung des Schongebietes erfolgte mit Landesgesetzblatt (Burgenland) LGBl. Nr. 26/1990. Das Gebiet erstreckt sich im Norden von Heidenberg über den Bereich Eltendorfer Mühle bis zum Daxenberg im Südwesten. Im östlichsten Teil wird das Schongebiet mit der Landesstrasse L116 nahezu Nord-Süd verlaufend bis zur Lafnitz begrenzt. Bestehende Wasserrechte und Wasserversorgungen (Trink- und Nutzwasser) Im Bereich von Heiligenkreuz im Nordwesten über das Brunnenfeld Heiligenkreuz sowie im Grundwasserabstrom wurden sämtliche bewilligte Nutz- und Trinkwasserversorgungen sowie zusätzlich nicht wasserrechtlich bewilligte Grundwasserentnahmen (oberflächennahe sowie tiefe Brunnen) erhoben und lagemäßig dargestellt. Von den in nachstehender Tabelle aufgelisteten Wasserrechten liegen drei Wasserrechte im Bereich des Businessparks Heiligenkreuz – Szentgotthárd im Grundwasserabstrombereich bzw. grundwasserstromseitlich: • Interne Nr. 30: Schachtbrunnen für Wasser – Wasser – Wärmepumpe nächste Entfernung zum Anlagenstandort rund 430 m südsüdwestlich. • Interne Nr. 31: Nutzwasserentnahme der Holler Transport GmbH, Eltendorf; nächste Entfernung zum Anlagenstandort rund 1300 m südöstlich. • Interne Nr. 32: Nutzwasserentnahme aus Schachtbrunnen der TTM Massivholz GmbH; nächste Entfernung zum Anlagenstandort rund 700 m ostsüdöstlich. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 31 Hydrogeologisches Gutachten Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Seite 32 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. *) Die seichten Brunnen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 11, 13, 14, 15, 18, 20 und 22 schließen dem flurnahen Grundwasserkörper auf und haben folgenden summarischen Konsens: Jahresentnahmemenge 1.658.000 m³ entspricht einer (jahresdurchschnittlichen) Entnahmerate von 52,6 l/s maximale Entnahmerate 55,0 l/s (Bescheid 5-W-V1027/59-2006 vom 3.5.2006) **) Die Tiefbrunnen 7,9,12,16,17,19,21 und 23 haben folgende summarischen Konsens: Jahresentnahmemenge 1.000.000 m³entspricht einer (jahresdurchschnittlichen)Entnahmerate von 32 l/s maximale Entnahmerate 35 l/s(Bescheid 5-W-V1027/59-2006 vom 3.5.2006). ***) Die angegebenen Mengen sind keine Konsensmengen sondern Ergiebigkeiten. Geologische Verhältnisse Großräumige geologische Verhältnisse Geologisch wird der Bereich des Businesspark Heiligenkreuz – Szentgotthárd mit den allerjüngsten Ablagerungen der Talalluvionen der Lafnitz sowie tributärer Seitengerinne gekennzeichnet. Morphologisch orientiert sich die Talniederung von Westen nach Osten verlaufend. Insgesamt gesehen liegt das Lafnitztal innerhalb der tertiären Sedimente des Pannon eingebettet, an dessen Talflanken jüngere, quartäre Terrassenschotter, insbesonders Schotter mit Schluffbedeckung des mittleren bis unteren Pleistozän situiert sind. Standortbezogene, kleinräumige geologische Verhältnisse Unterhalb des Mutterbodens liegen feinkörnige Deckschichten in einer Mächtigkeit von zumeist 2,00 m bis 3,00 m vor. Diese Deckschichten haben eine lithologische Bandbreite von schwach schluffigen Feinsanden bis tonigen Schluffen, wobei in der Regel eine Wechselfolge zwischen diesen schluffigen Feinsanden und Schluffen festzustellen ist. In Bereichen mit geringmächtigerer Deckschichte folgen im Liegenden der Deckschichte nicht direkt die sandigen Kiese sondern eingeschaltete Fein- bis Grobsandhorizonte. Die wasserführenden sandigen Kiese liegen als Fein- bis Grobkiese mit unterschiedlich hohen Anteilen der Steinfraktion vor. Insbesonders im Oberkantenbereich der Kiese sind reinere Sandhorizonte eingeschaltet. Die Mächtigkeit des sandigen Kieshorizontes bewegt sich aufgrund der Bohraufschlüsse im Direktbereich der geplanten Anlage zwischen 2,30 m und 3,60 m, im Mittel bei 3,10 m. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 33 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Im Liegenden des sandig-kiesigen Grundwasserkörpers ist der tertiäre Untergrund aus feinsandigen Schluffen bis Tonen mit einer Oberkante zwischen 5,80 m und 6,80 m unter Gelände aufgebaut. Entsprechend den Detailaufnahmen der Aufschlussbohrungen handelt es sich um eine Abfolge von tonigen Schluffen bis schluffigen Feinsanden mit steifer bis halbfester Konsistenz. Ergänzend ist festzuhalten, dass Kalkkonkretionen im Zentimeter- bis Dezimeterbereich fallweise zu Verhärtungen führen können. Der Umstand, dass im Teufenbereich ab 10 m unter Gelände stauerintern druckhafte Sandhorizonte bzw. Sandlinsen vorliegen (Aufschlussbohrung AB 1) und diese auch bei den benachbarten Untersuchungen teilweise festgestellt wurden, ist bei den standortbezogenen hydrogeologischen Verhältnissen beschrieben. Wasserwirtschaft Vorbelastungen im Bereich des Standortareals durch mögliche Verfüllungen Im Hinblick auf allfällige Vorbelastungen im Sinne von möglichen Altablagerungen bzw. Altstandorten wurden im Mai 2007 am Umweltbundesamt diesbezügliche Daten erhoben. Demnach ist im Porengrundwassergebiet Heiligenkreuz im Lafnitztal ein einziger Altstandort der ehemaligen Firma „Marth Karl“ auf dem jetzigen Betriebsgelände Lenzing erfasst. Dabei handelt es sich laut Angaben des UBA um einen ehemals baustoffherstellenden Betrieb. Es wird davon ausgegangen, dass allfällige, vermutlich baurestmassenähnliche Abfälle, im Zuge der Errichtung des Produktionsbetriebes der Lenzing AG entfernt wurden. Vorbelastungen im Umfeld Im weiteren Umfeld sind 5 Altstandorte sowie eine Altablagerung jenseits der Lafnitz (bezogen auf den Businesspark Heiligenkreuz - Szentgotthárd) erfasst. Davon befinden sich vier in Wallendorf, eine bei Ziegelofen und eine gemeldete Deponie südöstlich von Deutsch Minihof. Gemäß den Bestimmungen des Altlastensanierungsgesetzes werden bei einem Verdacht einer erheblichen Umweltgefährdung die gemeldeten Flächen in den Verdachtsflächenkataster eingetragen. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 34 Hydrogeologisches Gutachten Dabei werden nach Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. der Durchführung von Untersuchungen und einer Gefährdungsabschätzung nur jene Verdachtsflächen im Altlastenatlas ausgewiesen, bei denen eine erhebliche Umweltgefährdung nachgewiesen wurde. Die im Altlastenkataster eingetragenen Standorte basieren auf Informationen, die bis 1. Jänner 2007 dem Umweltbundesamt bekannt waren. Dabei sind folgende Termini laut Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) relevant: • Altlasten: Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte sowie durch diese kontaminierte Böden und Grundwasserkörper, von denen – nach den Ergebnissen einer Gefährdungsabschätzung – erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen. Ausgenommen sind Kontaminationen, die durch Emissionen in die Luft verursacht wurden. • Altablagerungen sind Ablagerungen von Abfällen, die befugt oder unbefugt durchgeführt wurden. • Altstandorte sind Standorte von Anlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Aufgrund der Lage der Altstandorte im Umfeld und der hydrogeologischen Verhältnisse (Grundwasserströmungsrichtung) sind diese Altstandorte für die gegenständliche RVH Heiligenkreuz nicht weiter relevant. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 35 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Gewässergüte Grundwassergüte Auf Basis der Gewässergütemessstellen gemäß WGEV wurden drei WGEV Grundwassermessstellen zur größer räumlichen Erfassung der Grundwassergüte des unteren Lafnitztales ausgewählt und die Daten beim Umweltbundesamt erhoben. Die für den Standortbereich repräsentativste Messstelle PG10003772 befindet sich etwa auf halber Höhe zwischen Heiligenkreuz und gegenständlichem Projektstandort und wird daher zur Bewertung der Grundwassergüte in Standortnähe herangezogen. Die WGEV Sonde PG10003752 liegt westlich von Heiligenkreuz und die Sonde PG10003762 ist bezogen auf das Projektareal jenseits der Lafnitz im Bereich von Wallendorf situiert. Die erhobenen Messdaten sind nachstehend dargestellt. Überschreitungen der Grenzwerte sind grau unterlegt. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 36 Hydrogeologisches Gutachten 5.2. Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Wesentliche Auswirkungen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Errichtungsphase Veränderte Niederschlagseinträge Im Zuge der Errichtungsphase wird im Bereich der vorgesehenen Bauten und zu versiegelnden Flächen die Humusdecke abgeschoben und damit die aus Feinkornsedimenten (Feinsande bis tonigen Schluffe) aufgebaute Deckschichte freigelegt. Dort wo Tiefgründungen erforderlich sind, kann die Herstellung einer tieferen Baugrube oder aber können Bodenauswechslungen erforderlich sein. Die Grundwasserhaltung des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz sieht einen Sollwasserstand (GWsoll) von 1,50 m unter Gelände vor. Dies bedeutet realistischerweise, dass im Zuge der Errichtungsphase mit Grundwasserständen (im Sinne einer Grundwasserfreilegung bei tieferen Gründungen) im Bereich zwischen 1,50 m und 2,50 m unter Gelände zu rechnen ist. In diesem Zusammenhang kommt es auch dort wo im Zuge von Bodenauswechslungen oder aber tieferen Gründungsmaßnahmen die sandigen Kiese – noch ohne Grundwasserzutritte – freigelegt werden, im Falle von Niederschlägen zu einem erhöhten Versickerungsanteil dieser Niederschläge. Abschätzung erhöhter Versickerungsanteile: unverritztes Gelände: angesetzte Grundwasserneubildungshöhe (Bestand): 50 mm / anno Dimension des freigelegten Untergrundes auf Basis der Gebäudeflächen ca. 14.840 m² angenommene Gesamtdauer der offenen Baugrube: Eintrag: 50 % des langjährigen Niederschlagsmittels iHv 6 Monate 710 mm = 355 mm davon durchschnittliche Versickerung von 20 % (feinkörnige Deckschichte und freigelegte Kiese) abzüglich 25 mm (GW-Neubildung Halbjahr) 14.840 m² x 0,355 m x 0,20 – (25 mm x 14.840 m²) ≅ 680 m³ entspricht für 6 Monate einer Rate von 0,043 l/s. Diese Veränderungen sind im Hinblick auf die Grundwasserverhältnisse innerhalb des Businessparks Heiligenkreuz als vernachlässigbar gering einzustufen. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 37 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Grundwasserabpumpung im Zuge der Baugrubenwasserhaltung Vorweg ist festzuhalten, dass bei den vorgesehenen Fundamentunterkanten bis - 1,00 m unter Projektnull für die Brennstoffannahme sowie bis – 1,50 m für das Kesselhaus keine Wasserhaltung erforderlich ist. Weiters kann davon ausgegangen werden, dass für sämtliche sonstige Bereiche mit Fundamentunterkanten bis 2,00 m unter Projektnull (221,50 – 2,00 = 219,50 m ü.A.) keine Wasserhaltung notwendig sein wird. Nachstehende rechnerische Prognosen der Pumpraten (Erstpumpmenge, Pumprate auf Baugrubendauer) erfolgen nach den Angaben der Bauplanung. Bei der Baugrubenwasserhaltung wird grundsätzlich von einer offenen Wasserhaltung im Sinne von Drainagen und / oder Pumpensümpfen ausgegangen. Die Herstellung der Baugruben erfolgt bis 3,00 m unter Projektnull mit normalem Aushub und einer 1:1 Böschung. Ab 3,00 m unter Projektnull ist eine Umspundung der tieferen Baugrubenbereiche (BG-Sohle bei maximal – 7,00 m unter Projektnull) mittels einer Spundwand mit Schloss vorgesehen. Diese Spundwand wird aus statischen Gründen laut Angaben der Bauplanung bis rund 11,0 m unter Projektnull eingerammt und bindet damit rund 4 – 5 m im hier vorliegenden Grundwasserstauerkomplex (im Wesentlichen feinsandige und tonige Schluffe, Tertiär) ein. Von folgenden Berechnungsannahmen wird ausgegangen: Durchlässigkeit der Spundwand, k/d = 5•10-7 s-1, 1•10-6 s1 Durchlässigkeit sandige Kiese, kf-Wert 1•10-3 m/s Durchlässigkeit Deckschichten, kf -Wert a•10-7 m/s bis a•10-8 m/s nutzbares Porenvolumen sandige Kiese, 20 % Grundwasserstand, ungünstig hoch, Projektnull - 2,00 m = 219,50 m ü.A. Wasserhaltung Bereich Brennstoffannahme Annahmen: offene Wasserhaltung ohne Umspundung für BG-Sohle bis – 4,0 m unter Projektnull. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 38 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Dauerpumpmenge: Nach Q = k x H² x [ (1 + t / H ) x m + L1 / R x (1 + t / H x n ) ] (DAVIDENKOFF) k = Kf-Wert Aquifer, hier 1 x 10-3 m/s H = GW-Säule ab Baugrubensohle t = Abstand Baugrubensohle bis OK Stauer (hier OK Stauer mit – 6,00 m u. Projektnull angesetzt) bei t > H, t = H L1 = Länge Baugrube R = Reichweite Absenktrichter m = Beiwert abhängig von L2 / R n = Beiwert abhängig von t / R ergeben sich für die vorgesehenen Baugruben im Bereich der Brennstoffannahme folgende Pumpraten: BG 1 BG 2 +3 BG 4 Dimension ca. 41 m x 14 m BG-Sohle ca. 4,0 m Dimension je ca. 15,5 m x 4,5 m BG-Sohle ca. 3,0 m Dimension ca. 23 m x Ø 8,5 m BG-Sohle ca. 3,0 m Qmax = 8,4 l/s Qmax = 2 x 3,0 l/s Qmax = 3,8 l/s Der Grundwasseranfall im zu umspundenden Teilbereich der BG 1 (5 m x 5 m, Baugrubensohle ca. – 6,00 m unter Projektnull) ist vernachlässigbar. Erstpumpmenge: Annahme: Aquiferkubatur bis Baugrubensohle x 0,20 (nutzbares Porenvolumen) Aquiferoberkante bei ca. 218,80 m ü.A. BG 1 41,0 x 14 x 1,30 ≅ 746 m³ 5,3 x 7,8 x 1,50 = 54 m³ 5,0 x 5,0 x 2,00 = 50 m³ 850 m³ x 0,2 ≅ 170 m³ BG 2 + 3 15,5 x 4,5 x 0,3 x 2 = 42 m³ x 0,2 ≅ 8 m³ BG 4 23,0 x 8,5 x 0,30 = 59 m³ x 0,2 ≅ 12 m³ Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 39 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Wasserhaltung Bereich Kesselhaus Annahme: offene Wasserhaltung mit Umspundung Baugrubensohle bis – 7,00 m unter Projektnull. Dauerpumpmenge: Nach Q = U x k/d x 0,5 x ( H² - h² ) x 1.000 [ Q in l/s ] ergeben sich folgende Pumpraten: BG 5 Dimension ca. 22,4 m x 10,5 m BG-Sohle ca. 7,0 m bei k/d 5•10-7 s-1, H = 4,50 m, h = 0,00 m Q = 0,33 l/s bei k/d 1•10-6 s-1, H = 4,50 m, h = 0,00 m Q = 0,67 l/s Ohne Umspundung wäre (nach DAVIDENKOFF) von einer Pumprate bis rund 14 l/s auszugehen. Erstpumpmenge: Annahme: Aquiferkubatur bis Baugrubensohle x 0,20 (nutzbares Porenvolumen) Aquiferoberkante bei ca. 218,80 m ü.A. BG 5 22,4 x 10,5 x 3,50 ≅ 823 m³ x 0,2 ≅ 165 m³ Gesamtpumpmengen Wasserhaltung Baugruben Unter der Annahme eines Grundwasserhöchststandes, eines ungünstig hohen kf-Wertes und der vorgenannten Randbedingungen ist mit folgenden Pumpraten bzw. Gesamtpumpmengen zu rechnen: Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 40 Hydrogeologisches Gutachten Vorerst ist festzuhalten, Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. dass die Erstpumpmengen bis zum Erreichen der Baugrubensohle gegenüber den ermittelten (maximalen) Dauerpumpmengen (auf Tiefbaudauer) vernachlässigbar gering sind. Geht man von einer Abwicklung der Tiefbaumaßnahmen bei BG 1 – BG 4 hintereinander aus, die BG 5 (Umspundung) kann dabei gleichzeitig erfolgen, ergeben sich maximale (rechnerische) Pumpraten zwischen 3,7 l/s und 9,1 l/s bzw. eine durchschnittliche (maximale) Pumprate (19.230 m³ / 42 Tage) von rund 457,8 m³/Tag ≅ 5,3 l/s. Die Ableitung der Pumpwässer wird über ein vorgeschaltetes Absetzbecken in die Tiefendrainage erfolgen, um bei einer anderweitigen Versickerung im näheren Umfeld ein „Im-Kreis-Pumpen“ möglichst hintanzuhalten. Erfolgt die Wasserhaltung in den BG 1 bis BG 4 teilweise gleichzeitig, wird sich die Gesamtpumprate verringern, da sich die einzelnen Baugrubenentwässerungen gegenseitig in ihren quantitativen Einflussnahmen (Absenktrichterreichweiten) überschneiden. Auswirkungen während der Betriebsphase Anfall von Niederschlagswässern Durch die Versiegelung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen kommt es zu einer Verringerung der natürlichen Grundwasserneubildung, wobei auf die naturgemäße geringe Grundwasserneubildung aufgrund der feinkörnigen Deckschichte hinzuweisen ist. Weiters kommt es durch den Wegfall der Evapotranspiration zu einer deutlichen Verringerung der Verdunstungskomponente, da die auf den versiegelten Flächen anfallenden Niederschlagswässer vergleichsweise sehr rasch abgeleitet werden. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 41 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Zusammenstellung Flächenversiegelung (laut Angaben der Projektplanung, auf 10 m² gerundet): Dachflächen 15.620 m² Asphaltflächen 22.760 m² (Zufahrts- und Verkehrsflächen, Bahnflächen, Parkplätze, betonierter Containerabstellplatz) Auffangbecken / Löschteich 2.120 m² Sickermulde 1.540 m² anlageneigene Grünflächen 11.020 m² Summe berücksichtigte Flächen 53.060 m² Für die Bemessung der anfallenden Niederschlagswässer wird abgesehen von einem langjährigen Niederschlagsmittel (Normalzahl, 1961 – 1990) von 710 mm/a (Messstelle Eltendorf) von einer Regenspende von r = 15, n = 0,2 in Höhe von 267,45 l/s.ha (15minütiger Bemessungsregen mit 5-jährlicher Überschreitungshäufigkeit) ausgegangen. Weiters werden bei der Ermittlung für Dach- und Asphaltflächen sowie für die Sickermulde ein Abflussbeiwert von ψ = 0,9 zugrunde gelegt. Der Niederschlagseintrag (langjähriges Niederschlagsmittel) in das offene Retentionsbecken, welches unter anderem als Löschteich verwendet wird, entspricht in etwa der Verdunstungshöhe von freien Wasserflächen und ist damit vernachlässigbar. Ebenfalls vernachlässigbar ist der Abflussanteil von den anlageninternen Grünflächen. Die vorgesehenen Parkplätze sind durchgehend asphaltiert und daher in der Asphaltfläche subsumiert. Damit ergeben sich einerseits für die Jahresperiode und andererseits für angesetzte Starkregen folgende anfallende Niederschlagswassermengen: Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 42 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Zusammenstellung anfallende Niederschlagsmengen: *) Bei der Niederschlagsspende wurde die im Einreichprojekt des Ingenieurbüros Dr. Lang-ZT-GmbH (April 2001, Proj. Nr. 1985) angegebene Niederschlagsspende für r = 15, n = 0,2 mit 267,45 l/s x ha mit der Regendauertabelle für n = 0,2 (für Neusiedl / See, Reihe 1984 – 1995, aus Klimatographie und Klimaatlas von Burgenland, ZAMG) in Relation gesetzt, wobei ein genereller Abflussbeiwert von ψ = 0,9 bereits berücksichtigt ist. Nutzwasserentnahme aus Brunnen Für den laufenden Anlagenbetrieb ist eine Nutzwasserentnahme aus dem flurnahen Grundwasserkörper im Wege von drei Bohrbrunnen vorgesehen. Folgende Nutzwasserentnahmen aus dem Grundwasser werden beantragt: a) maximale Entnahmerate 4 l/s b) maximale Entnahmemenge von 260 m³/d (entspricht einer tagesdurchschnittlichen Entnahmerate von 3 l/s) c) maximale Entnahmemenge von 80.000 m³/anno (die Entnahmemenge von 80.000 m³/a entspricht einer jahresdurchschnittlichen Dauerentnahmerate von 2,54 l/s) Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 43 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Die beantragte Entnahmemenge ist für folgende Maßnahmen vorgesehen: *) Der durchschnittliche Frischwasserbedarf bei Betrieb des Wirbelschichtkessels beträgt ca. 6,8 m³/h. Ein Teilstrom des Brunnenwassers (ca. 3,9 m³/h) wird direkt dem Betriebswasserbehälter zugeführt, von dort in den Reaktor der Abgasreinigung eingedüst und im Abgasstrom verdampft. Der andere Teilstrom (ca. 2,9 m³/h) des Brunnenwassers wird in der Vollentsalzungsanlage aufbereitet und als Deionat dem Wasser-Dampf-Kreislaufsystem bzw. als Rückstandsstrom dem Betriebswasserbehälter zugeführt. **) Der Bedarf an zusätzlichem Frischwasser für den Löschwasserrückhalt im Auffangbecken für anfallende Niederschlagswässer auf versiegelten Flächen (Dach- und Asphaltflächen) kann bei hydrologischen Extremsituationen mit wenigen 100 m³/anno angesetzt werden und ist daher in der unter 4) in der obigen Tabelle angesetzten „Reserve“ bei weitem inkludiert. Weiters wird die wasserrechtliche Bewilligung der Errichtung und des Betriebes von drei Nutzwasserbrunnen zur Entnahme der obig ausgewiesenen Grundwassermengen beantragt. Die Entnahme der maximalen Rate von 4,0 l/s kann über einen, zwei oder drei Brunnen (gleichzeitig) erfolgen oder aber z.B. über einen Brunnen alleine, so ferne mit der Entnahmerate ein maximales Absenkniveau von 216,50 m ü.A. nicht unterschritten wird. Dieses Absenklimit von 216,50 m ü.A. gilt unabhängig von jeder Ausgangsgrundwasserspiegellage und sonstigen Randbedingungen. Bei der vorgesehenen Nutzwasserentnahme mit einer maximalen Entnahmerate von 4,0 l/s ist von folgenden Auswirkungen im Sinne einer Grundwasserspiegelabsenkung in den Entnahmebrunnen und den daraus resultierenden Absenktrichterreichweiten auszugehen. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 44 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Berechnungsansätze: MGW: bei 218,60 m ü.A. NGW: bei 217,70 m ü.A. (es ist also eine maximale Absenkung von 1,20 m unter NGW zulässig) Kf-Wert variabel: 1•10-4 m/s, 5•10-4 m/s, 1•10-3 m/s H = Gesamtwassersäule: 4,50 m, 3,60 m, 2,70 m, (max, mittel, min) Q = Pumprate angenommen 2 l/s (je Brunnen) r = Radius des Brunnens (hier r = 0,32 m) n.e. = Förderrate aufgrund zu hoher (unzulässiger) bei der Absenkung nicht erzielbar s nach , iterativ ermittelt R1 nach R = 3.000 x s √ k (nach SICHARDT) R2 nach R = 575 x s √ H x k (nach KUSSAKIN) Obige Tabelle zeigt einerseits die in Abhängigkeit der Durchlässigkeit sich ergebenden Absenkungen bei einer Entnahmerate von 2,0 bis 4,0 l/s (je Brunnen) und die daraus resultierenden Absenktrichterreichweiten (ungünstig nach SICHARDT, günstiger nach KUSSAKIN). Die Absenktrichterreichweiten nach SICHARDT (ungünstiger Berechnungsansatz) liegen bei mittleren Grundwasserverhältnissen und bei einer Förderrate von 3,0 l/s im Bereich von knapp 180 m. Dabei ist festzuhalten, dass das äußere Drittel des rechnerisch ermittelten Absenktrichters sich asymptotisch an die Ruhegrundwasserspiegellage angleicht und dementsprechend keine maßgeblichen Auswirkungen in Richtung Grundwasserabsenkung verursacht. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 45 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Es zeigt sich auch, dass bei mittleren Grundwasserverhältnissen bis zu 4,0 l/s mit einem Brunnen bei einer Absenkung von knapp 1,30 m und einer Reichweite des Absenktrichters von rund 120 m (ungünstig nach SICHARDT) gefördert werden können. Das natürliche Grundwasserdargebot im Businesspark Heiligenkreuz ist stark abhängig von den engräumig lokalen Durchlässigkeitsverhältnissen. Bei den bisherigen Betriebsansiedlungen waren aufgrund der spezifischen Verhältnisse im Businesspark eher ein Überangebot an Grundwasser und damit in Verbindung ungünstig hohe Grundwasserstände festzustellen. Bezieht man sich auf das Grundwasserdargebot des Businessparks kann man von einem Anstromquerschnitt von rund 1.500 m ausgehen. Unter Ansetzen einer kf-Wert-Bandbreite zwischen 5•10-4 m/s und 1•10-3 m/s, einer mittleren Grundwassersäule von 3,60 m und dem bekannten hydraulischen Gefälle ergibt sich für diesen Querschnitt ein durchschnittlicher Grundwasserdurchsatz zwischen rund 8 l/s und 16 l/s. Geht man von einem mittleren Durchsatz in Höhe von rund 12 l/s aus, so beträgt die beantragte jahresdurchschnittliche Entnahmemenge von 2,54 l/s rund 21 % des natürlichen Durchsatzes. In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass die Grundwasserströmungsrichtung direkt zur Lafnitz erfolgt und in diesen Vorfluter dotiert. Die nächstgelegenen (berechtigten) Wassernutzungen liegen in einer so weit entfernten Position, dass diese durch die gegenständlich geplante Entnahme nicht beeinträchtigt werden können. Baulicher Eingriff in den Grundwasserkörper Die bauliche Herstellung von Anlagenteilen (Tiefgeschosse im Bereich Kesselhaus und Brennstoffannahme) erfordert tiefere Fundamentgründungen, sodass von einem Eingriff in den Grundwasserkörper auszugehen ist. Dabei kommen die Fundamentunterkanten auf maximal – 7,50 m unter Projektnull, d.h. bereits im Stauerkomplex zu liegen. Durch diesen baulichen Eingriff wird der Grundwasserstrom weitgehend bis vollständig abgesperrt, sodass das Bauwerk vom Grundwasser umströmt wird. Geht man von einer maximalen abgesperrten Durchsatzbreite durch das Sperrenbauwerk von rund 40 m aus, nimmt eine mittlere Grundwassersäule von 3,60 m an und Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 46 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. berücksichtigt ein hydraulisches Gefälle von 3 ‰ sowie einen (ungünstig hohen) kf-Wert von 1•10-3 m/s, so ergibt sich rechnerisch (nach F x I x K) ein Durchsatz von unter 0,43 l/s, welcher das Sperrenbauwerk umströmen muss. Theoretisch resultiert aus einer derartigen Umströmung ein Anstau an der Anstromseite des Sperrenbauwerkes sowie ein Abfall an der unterströmigen Seite. Das Ausmaß dieses Grundwasseranstaus und –abfalles kann nach SOOS 1982 nach der empirischen Beziehung h = a x I / 2 (a = Querschnittsbreite des Sperrenbauwerks im Grundwasser) angesetzt werden und beträgt für den Bereich der Grundwasserabsperrung im Sinne eines Anstaus und Abfalles gleichermaßen rund 6 cm. Damit können diese Auswirkungen (ohne jegliche Unsicherheiten) vernachlässigt werden. Auswirkungen durch gasförmige Emissionen Aufgrund der Bearbeitung des Fachbereiches Luft und Klima, Immissionen, ergeben sich für alle zu berücksichtigenden Szenarien im betrachteten Umfeld derart geringe Konzentrationen, dass diesbezügliche Auswirkungen auf Oberflächengewässer jedenfalls als vernachlässigbar gering einzustufen sind. 5.3. Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen Maßnahmen im Zuge der Errichtungsphase Erhöhter Niederschlagswassereintrag Im Zuge der Errichtungsphase ist mit einem erhöhten Niederschlagswassereintrag durch das Abschieben der Humusdecke sowie auch durch teilweise erforderliche Bodenauswechslungen zu rechnen. Die abgeschätzten erhöhten Niederschlagswassereinträge bzw. die daraus resultierenden, erhöhten Versickerungsanteile sind unter Berücksichtigung der Dauer der Bauarbeiten als gering bis vernachlässigbar gering einzustufen. Maßnahmen zur Vermeidung und / oder Verminderung dieser erhöhten Niederschlagseinträge werden daher als nicht erforderlich erachtet. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 47 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Baugrubenwasserhaltung Für die Herstellung der Tiefgeschosse bzw. bei Bereichen mit tieferer Fundamenunterkante bei der Brennstoffannahme sowie beim Kesselhaus ist eine Baugrubenwasserhaltung erforderlich. Um die in diesem Zusammenhang erforderlichen Pumpwassermengen möglichst gering zu halten, ist eine Umspundung jener Baugrubenanteile mit einer Baugrubensohle unterhalb – 3,00 m / - 4,00 m unter Projektnull vorgesehen. Die vorgesehene Spundwand wird aus statischen Gründen (laut Angaben der Bauplanung) bis rund 11,0 m unter Projektnull eingerammt und bindet damit rund 4 – 5 m im hier vorliegenden Grundwasserstauerkomplex gewährleistet sehr ein. Diese geringe Einbindung Pumpwassermengen in im den Grundwasserstauer Vergleich zu einer Baugrubenwasserhaltung ohne Umspundung. In den rechnerischen Prognosen zur Grundwasserabpumpung wurden folgende Pumpwassermengen ermittelt (Tiefbaubereiche der Brennstoffannahme und des Kesselhauses zusammengefasst): Erstpumpmenge 363 m³ Dauerpumprate 3,7 – 9,1 l/s, durchschnittlich 5,3 l/s Pumpmenge auf Baudauer (7 KW), maximal 19.230 m³ Bei der BG 5 (BG-Sohle ca. – 7,00 m unter Projektnull) wäre ohne Umspundung mit einer (maximalen) Pumprate von rund 14 l/s gegenüber einer Pumprate von ca. 0,7 l/s mit entsprechender Umspundung zu rechnen. Die Ableitung der Pumpwässer ist in die Tiefendrainage vorgesehen. Um allenfalls mobilisierte und mit gepumpte Feinkornanteile nicht mit abzuleiten, ist vor der Ableitung in die Tiefendrainage ein Absetzbecken vorgesehen. Aufgrund der erwartbaren Pumpraten bzw. –mengen ist eine Kubatur des Absetzbeckens von ca. 200 m³ sinnvoll und wird dieses mit einer Dichtfolie ausgestattet. Vorsorgemaßnahmen beim Baustellenbetrieb Als grundsätzliche Vorabmaßnahme im Hinblick auf die Vermeidung bzw. Verminderung von nachteiligen Beeinträchtigungen im Zuge der Bauphase ist vorgesehen, dass die bauausführenden Firmen zur eigenverantwortlichen Erfüllung der bundes- und landesgesetzlichen abfallrechtlichen Bestimmungen verpflichtet werden. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 48 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. In diesem Zusammenhang wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und zwar • des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (BGBl. I Nr. 102/2002) • der Deponieverordnung 1996 i.d.g.F. (BGBl. 164/1996) • der Abfallnachweisverordnung (BGBl. Nr. 65/1991) • der „Verordnung über die Festsetzung gefährlicher Abfälle“ (BGBl. II Nr. 227/1997 i.d.g.F.) • der Baurestmassentrennungsverordnung (BGBl. 259/1991) weiters die einschlägigen Bestimmungen • des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes • der Bauarbeitenschutzverordnung • der Arbeitnehmerschutzverordnung verlangt. Bei der Vergabe von Bauleistungen werden weiters die „Richtlinien für RecyclingBaustoffe“, herausgegeben vom Österreichischen Baustoffrecyclingverband in der jeweils gültigen Fassung als Vertragsbestandteil aufgenommen. Weiters werden folgende Vorgaben für den Baustellenbetrieb als Vertragsbestandteil aufgenommen: • Im Zuge der Baudurchführung dürfen wassergefährdende Stoffe (Mineralölprodukte und Bauchemikalien) ausschließlich in ausreichend dimensionierten, dichten und vor Verwitterungseinflüssen geschützten Auffangwannen zwischengelagert werden, um eine Versickerung mit Sicherheit ausschließen zu können. Auch Manipulationen mit diesen Produkten sind in abgesicherten Bereichen vorzunehmen. • Betankungen mobiler Geräte und Fahrzeuge erfolgen außerhalb des Bereichs von Baugruben • Es kommen ausschließlich technisch einwandfreie Baugeräte zum Einsatz. Baufahrzeuge und -geräte mit Verbrennungsmotoren, welche nicht den periodischen Prüfungen nach dem Kraftfahrzeuggesetz unterliegen, sind im Hinblick auf deren Betriebssicherheit nach den Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes und der Bauarbeiterschutzverordnung mindestens einmal jährlich nachweislich auf ihre Betriebssicherheit zu überprüfen. • Es werden ausschließlich biologisch abbaubare Hydraulik- und Schalungsöle eingesetzt. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 49 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Maßnahmen im Zuge der Betriebsphase Oberflächenwasserbeseitigung, Grundlagen: Die auf dem vorgesehenen Oberflächenwässer stellen Anlagenstandort auch unter anfallenden Berücksichtigung Niederschlags- der im und Businesspark Heiligenkreuz bereits bestehenden Anlagen keine maßgebliche Belastung dar. Im Vorausschau auf den zunehmenden Ausbaugrad des Businesspark Heiligenkreuz hat die Ingenieurbüro Dr. Lang-ZT-GmbH im Auftrag der Businesspark Heiligenkreuz GmbH ein Einreichprojekt zur Oberflächenwasserbeseitigung und Grundwasserhaltung ausgearbeitet (April 2001, Projekt Nr. 1985). Die in diesem Einreichoperat berechneten und beschriebenen Maßnahmen zur Oberflächenwasserbeseitigung und Grundwasserhaltung wurden • mit Bescheid vom 15.6.2001 der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf (Zahl: 09-06-458/2) wasserrechtlich bewilligt und • mit Bescheid vom 9.9.2003 der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf (Zahl: 09-06-458/9) die bescheidgemäße Anlagenerrichtung wasserrechtlich überprüft. Vorweg ist zu unterstreichen, dass nachstehende Maßnahmen und die diesbezüglichen rechnerischen Nachweise für die bei der geplanten Anlage anfallenden Niederschlagswässer innerhalb des bestehenden wasserrechtlichen Konsenses der Businesspark Heiligenkreuz GmbH liegen. Die Vorgaben der wasserrechtlichen Bewilligung für die Oberflächenwasserbeseitigung im Businesspark Heiligenkreuz bezogen auf die ausgewiesenen Teilflächen betragen wie folgt: Verbauungs- bzw. Versiegelungsgrad 65 % für reine Verwertungsflächen Verbauungs- bzw. Versiegelungsgrad 25 % für Grünraum-Verwertungsflächen Im Zusammenhang mit den grundsätzlich vorgesehenen Entwässerungssystemen (Rigolen und Muldenrigolen), Starkregenniederschlägen welche gewährleisten eine temporäre sollen, ist mit Speicherung dem von bewilligten Entwässerungssystem vorgesehen, dass je Hektar reduzierter Einzugsfläche maximal 10 l/s in das „übergeordnete Entwässerungssystem“ Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie eingeleitet werden dürfen. Seite 50 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Dementsprechend ist die abzuführende Wassermenge unter allen hydraulischen Bedingungen durch entsprechende Drosseleinrichtungen zu begrenzen. Ergänzend ist festzuhalten, dass die sehr geringe Versickerungskapazität der feinkörnigen Deckschichten bei den nachstehenden quantitativen Überlegungen keine Berücksichtigung findet, da die Versickerungsrate vernachlässigbar ist. Die Ableitung der Oberflächenwässer vom Anlagenstandort erfolgt innerhalb des Gesamtkonzeptes des Businesspark Heiligenkreuz über die Lahnbachentlastung. Für die nachstehenden rechnerischen Nachweise wird von folgender Flächenaufteilung bezogen auf die Gesamtfläche des Anlagenstandortes ausgegangen (alle Flächen gerundet auf 10 m²): Fläche Dachflächen Flächenaufteilung in % 15.620 m² 29,4 % 22.760 m² 42,9 % (Brennstoffannahme, Kesselhaus, Bürogebäude) Asphaltflächen (Zufahrts- und Verkehrsflächen, Bahn- bzw. Gleiskörper, Parkplätze, betonierter Containerabstellplatz)) Retentionsbecken / Löschteich 2.120 m² 4,0 % Sickermulden 1.540 m² 2,9 % anlageneigene Grünflächen 11.020 m² 20,8 % Summe Flächen Anlagenstandort 53.060 m² Der im Businesspark Heiligenkreuz bestehende Konsens für die Ableitung von Niederschlagswässern aus den Verwertungsflächen beinhaltet eine gedrosselte Ableitung von 10 l/s je ha reduzierte Verwertungsfläche, wobei diese reduzierte Verwertungsfläche 65 % der im Businesspark ausgewiesenen Teilflächen nicht überschreiten darf. Der Anlagenstandort umfasst nach obiger Aufstellung eine Gesamtfläche von rund 53.060 m², wobei die geplanten Dach- und Asphaltflächen einem Versiegelungsgrad von 72,3 % der Anlagenfläche entsprechen. Entgegen diesem 65 % übersteigenden Versiegelungsgrad wird für die gedrosselte Ableitung der Niederschlagswässer nur der einem Versiegelungsgrad von 65 % entsprechenden Anteil und zwar 5,306 ha x 0,65 x 10 l/s = 34,49 l/s gerundet = 34,5 l/s in Anspruch genommen. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 51 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Ableitung von Dachflächenwässern: Die Dachwässer werden über die Regenfallrohre direkt über ein anlageninternes Regenwasserkanalsystem dem Retentionsbecken zugeführt. Ableitung von Niederschlagswässern auf Asphaltflächen: Die Beseitigung der auf sämtlichen Asphaltflächen anfallenden Niederschlagswässer soll über Muldenrigol-Systeme erfolgen. Diese werden aus Rigolen mit darüber liegenden begrünten Versickerungsmulden hergestellt, wobei die angeordnete Humusschichte der Filtration der Oberflächenwässer dienen und im Hinblick auf die Versickerungskapazität einen Durchlässigkeitsbeiwert von kf = 1•10-4 m/s aufweisen soll. Sowohl die Rigol- als auch die Muldenrigolsysteme sind in Anlehnung an den Projektinhalt der Ingenieurbüro Dr. Lang ZT-GmbH mit gewaschenem Rollschotter (Körnung 60 / 90 mm) auszuführen und ein nutzbares Porenvolumen im Sinne eines Speichervolumens von 35 % zu erzielen. Weiterleitung und Pufferung der Dachflächen- und Asphaltflächenwässer Die Dachflächenwässer werden über ein Regenwasserkanalsystem und die Asphaltflächenwässer werden über ein Muldenrigolsystem in ein rund 2.120 m² großes Retentionsbecken östlich der Brennstoffannahme abgeleitet. Aus nachstehender Tabelle sind Niederschlagssummen aus allen relevanten Flächen sowie der summative Drosselabfluss auf Basis der Einleitung von 34,5 l/s ersichtlich. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 52 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Es ergibt sich ein erforderliches maximales Puffervolumen von knapp 1.550 m³ nach einer Regendauer von rund 6 Stunden. Ab etwa diesem Zeitpunkt übersteigt der Drosselabfluss die anfallenden Niederschlagswässer aufgrund der geringer werdenden Niederschlagsintensität. Das Retentionsbecken wird so dimensioniert, dass neben der Löschwasserbevorratung in Höhe von 800 m³ das erforderliche Puffervolumen zuzüglich einer Sicherheit von 10 %, demnach 1.550 m³ x 1,10 ≅ 1.705 m³ gespeichert werden kann. Zudem ist eine Kubaturreserve von ca. 1.295 m³ für eine Eisschichte vorgesehen. Daraus ergibt sich ein (erforderliches) Gesamtvolumen für das Retentionsbecken von 3.800 m³. Von diesem Retentionsbecken ist die Ableitung über ein Einlaufbauwerk in die nördlich vorbeiführende Tiefendrainage vorgesehen, über welche die gedrosselte Ableitung in das bestehende Entwässerungssystem mit maximal 34,5 l/s erfolgen soll. Diese Ableitung erfolgt über zwei Rohrdurchlässe DN 100. Die Ableitungen können abgesperrt werden, um die Weiterleitung allenfalls verunreinigter Wässer in die Tiefendrainage hintanzuhalten. Ableitung von Niederschlagswässern auf Sonder- und Manipulationsflächen: Beim geplanten Anlagenstandort sind Sonder- bzw. Manipulationsflächen unter freiem Himmel nicht vorgesehen, sodass ein Anfall von diesbezüglichen allenfalls verunreinigten Niederschlagswässern auszuschließen ist. Entlade- und Manipulationsvorgänge erfolgen ausschließlich im Bereich des Gebäudes der Brennstoffanlieferung. Nutzwasserentnahme aus Brunnen Die Entnahmebrunnen sind als Vertikalfilterbrunnen mit einem Bohrdurchmesser von ca. 320 mm und einem Ausbaudurchmesser (Filter- und Vollrohrtour) von 200 mm vorgesehen. Die Filterrohrtour soll die gesamte Grundwassersäule, ausgehend von der Staueroberkante bis zur Unterkante der jeweils angetroffenen feinkörnigen Deckschichte erfassen. Ab dem Niveau der Staueroberkante soll ein 2,0-metriges Sumpfrohr gesetzt werden. Die Schlitzweite des Filterrohres ist mit 1,0 mm vorgesehen und kann im Zweifelsfall, ebenso wie die Ringraumverkiesung an das jeweilige Bohrergebnis angepasst werden. Zur Abdichtung gegen Tagwässer ist eine Ringraumsperre im Bereich der feinkörnigen Deckschichten vorgesehen. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 53 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Die Filter- und Vollrohrtour ebenso wie die Steigleitung (DN 50) ist in PVC-Ausführung vorgesehen. Die Grundwasserentnahme soll durch drehzahlgesteuerte Unterwasserpumpen mit einer Mindestnennförderleistung von (jeweils) 4 l/s unter Berücksichtigung der Förderhöhe und des Reibungswiderstandes in den Leitungen erfolgen. Der Obertageabschluss erfolgt durch einen Vorschacht (Ø 2,0 m Betonfertigteile) auf einem Betonfundament. Es wird ein Brunnenkopf (Dichtflansch DN 400) gesetzt. Vor der Weiterführung der Leitung wird ein Probenahmehahn und ein Wasserzähler eingebaut. Der Vorschacht wird 0,30 m über Gelände hochgezogen und mit einem Einstiegs- und Montageschacht (80 x 80 cm) samt Entlüftung sowie einer Einstiegsleiter ausgestattet. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass die Trinkwasserversorgung der RVH Heiligenkreuz durch das öffentliche Versorgungsnetz vorgesehen ist. Vorweg ist festzuhalten, dass über die zwei östlichen im Bereich der Sickermulde vorgesehenen Nutzwasserbrunnen (B 1, B 2), welche im Grundwasserabstrom der Anlage situiert werden, auch die dargelegte Grundwasserbeweissicherung erfolgen wird. Wie in Punkt Nutzwasserentnahme beschrieben, ist eine maximale Entnahmerate von 4,0 l/s bzw. eine maximale Jahresentnahmemenge von 80.000 m³ geplant. Diese Jahresentnahmemenge entspricht einer jahresdurchschnittlichen Entnahmerate von umgerechnet 2,54 l/s. Um Auswirkungen auf den Grundwasserkörper zu begrenzen, wird eine maximale Absenkung unabhängig von der jeweiligen Grundwasserspiegelausgangslage auf Niveau 216,50 m ü.A. festgelegt. Zu Zeiten niedriger Grundwasserstände wurde nachgewiesen, dass die Entnahmemengen aus den Einzelbrunnen begrenzt möglich sind. Diesbezüglich ist folgende Vorgangsweise geplant: Wird das maximale Absenkniveau von 216,50 m ü.A. im 1. Brunnen erreicht, wird die Förderrate gedrosselt und der 2. Brunnen in Betrieb gesetzt. Wird im 2. Brunnen ebenfalls das Absenklimit erreicht, wird analog vorgegangen und der 3. Brunnen in Betrieb gesetzt. Sollte auch im 3. Brunnen das Absenklimit erreicht werden, wird auch hier die Förderrate entsprechend gedrosselt und der für den Anlagenbetrieb erforderliche zusätzliche Wasserbedarf aus dem öffentlichen Netz bezogen. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 54 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Die aus dem Brunnen entnommenen Grundwässer werden über Kiesfilter entweder in die Wasseraufbereitung oder direkt in den Betriebswasservorlagebehälter geleitet. Es besteht auch die Möglichkeit, das Brunnenwasser direkt in das Retentionsbecken (zum Zweck der Löschwasserbevorratung) zu fördern. Löschwasserbewirtschaftung Gemäß Projektplanung ist ein Löschwasservorrat von 800 m³ zu gewährleisten. So ferne durch einen Brandfall die Bevorratung von 800 m³ unterschritten wird, kann die Fehlmenge kurzfristig über die geplanten und beantragten Nutzwasserbrunnen nachgepumpt werden. 5.4. Vorschläge für die Beweissicherung und Kontrolle Beweissicherung Grundwasser Der Normalbetrieb der RVH Reststoffverwertung Heiligenkreuz lässt nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser nicht erwarten. Im Zuge der Errichtungsphase, insbesonders bei einem Abtrag bzw. Öffnen der feinkörnigen Deckschichten über dem Grundwasserkörper sowie bei Störfällen sind Einträge von Schadstoffen in das Grundwasser und damit in Verbindung der konvektive Transport in Grundwasserströmungsrichtung nicht gänzlich auszuschließen. In diesem Zusammenhang sind nachstehende Beweissicherungsmaßnahmen für das Grundwasser vorgesehen: Die Beweissicherung kann grundsätzlich über zwei der drei geplanten und beantragten Nutzwasserbrunnen im Grundwasserabstrom (B 1, B 2) erfolgen. Als sogenannte NullSonde im Anstrombereich kann die bestehende Versuchssonde VS 1 nordwestlich des Anlagenareals herangezogen werden. Die Beprobung und Analyse des aus den Brunnen zu entnehmenden Grundwassers soll in folgenden Intervallen erfolgen: Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 55 Hydrogeologisches Gutachten a) im Zuge der Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Errichtungsphase Grundwasseruntersuchung vor in 2-monatigem Beginn und eine Abstand, nach wobei eine Abschluss der Bauwerkserrichtung geplant ist. b) in der Betriebsphase einmal jährlich. Folgende Parameter sollen untersucht werden: Geruch, Temperatur, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit bei 25°C, gelöster Sauerstoff, Sauerstoffsättigung, Gesamthärte, Karbonathärte; Kalzium, Magnesium, Natrium, Kalium, Eisen gesamt, Mangan gesamt, Ammonium, Nitrat, Nitrit, Hydrogenkarbonat, Chlorid, Sulfat, Fluorid, Orthophosphat, Oxidierbarkeit; Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink; Aliphatische Kohlenwasserstoffe, BTX (Benzol, Xylol, Toluol), Gesamtkohlenwasserstoffe, HKW (leichtflüchtige halogenierte aliphatische Kohlenwasserstoffe), Summenparameter, bei Überschreitung des Grenzwertes Bestimmung der Einzelsubstanzen. Da die Brunnen B 1 und B 2 für die Beweissicherung der Errichtungsphase vorgesehen sind und ein Analysendurchgang vor Baubeginn geplant ist, werden die Brunnen (inklusive dem 3. Brunnen) in einem ausreichend zeitlichen Abstand vor dem Baubeginn hergestellt. Abgesehen von der qualitativen Beweissicherung ist eine quantitative Beweissicherung für die Betriebsphase wie folgt vorgesehen: Messtechnische Ausstattung der Brunnen mit jeweils a) Wasserzähler mit automatischer (elektronischer) Aufzeichnung von Momentandurchfluss und Gesamtdurchfluss b) Wasserstandsgeber mit automatischer (elektronischer) Aufzeichnung Die Daten werden in zeitgemäßer Form (per EDV) zur allfälligen Weiterverarbeitung / Auswertung aufgezeichnet. Die Ablesung und Aufzeichnung der Gesamtdurchflüsse an den Wasserzählern erfolgt monatlich. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 56 Hydrogeologisches Gutachten 6. Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Wesentliche Inhalte der vorliegenden Begutachtungen des o. a. Projektteiles 6.1. Gutachten DI. Dr. Haider vom 26.6.2008 Grundsätzlich wird im Gutachtensteil das vorgelegte Projekt (siehe oben) als vollständig, ausreichend, schlüssig und nachvollziehbar erachtet. Insbesondere wird zur Nutzwasserentnahme ausgeführt: „Die Prognose der Auswirkungen der geplanten Nutzwasserbrunnen auf den Grundwasserzustand ist nachvollziehbar. Die geringfügige Änderung der Situierung des mittleren der drei Nutzwasserbrunnen gegenüber der ursprünglichen Einreichung hat keine geänderten Auswirkungen auf den Grundwasserzustand zur Folge. Durch die Errichtung und den Betrieb der geplanten Nutzwasserbrunnen ist keine Gefährdung der nachhaltigen Nutzbarkeit des Grundwassers zu besorgen. Die angestrebte Konsenswassermenge entspricht dem Grundwasserdargebot, das im IstZustand im Anlagenbereich langfristig zuströmt. Eine Übernutzung ist nicht zu erwarten. Durch den Betrieb der geplanten Nutzwasserbrunnen ist keine Verletzung bestehender Rechte zu besorgen. Die nächstgelegenen Brunnen im Brunnenfeld HeiligenkreuzWallendorf befinden sich in 900 m Entfernung in grundwasserstromaufwärtiger Richtung und können daher nicht beeinflusst werden. Die Schachtbrunnen im Bereich der Kläranlage des AWV Jennersdorf liegen seitlich zum Einflussbereich der Nutzwasserbrunnen in großer Nähe zur Lafnitz. Eine negative Beeinflussung durch die Nutzwasserbrunnen ist daher nicht zu erwarten. Die Brunnen der TTM Massivholz GmbH und der Holler Transporte GmbH, beide im östlichen Teil des Wirtschaftsparks gelegen, liegen seitlich zum Einflussbereich der Nutzwasserbrunnen der Betriebsanlage. Die Summe der bewilligten täglichen Entnahmemengen der bestehenden und der zukünftigen Brunnen im Bereich des Wirtschaftsparks beträgt 7,6 l/s und entspricht damit in etwa dem Grundwasserdargebot, das im Mittel über die Breite von 1500 m im Wirtschaftspark zur Verfügung steht. Zum Schutz der geplanten Nutzwasserbrunnen gegen Verunreinigungen und gegen eine Beeinträchtigung der Ergiebigkeit sind aufgrund der gegenüber der Ersteinreichung Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 57 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. nunmehr gemäß Schreiben der Projektwerberin vom 2.4.2008 geringfügig abgeänderten Situierung (Abrücken des mittleren Brunnens von den Muldenrigolen, Verkürzung des Muldenrigols beim westlichen Brunnen) keine Maßnahmen erforderlich. Die Brunnenherstellung ist fachgerecht zu dokumentieren. Unmittelbar nach Herstellung ist in jedem der drei Brunnen ein Kurzpumpversuch durchzuführen, zu dokumentieren und auszuwerten (Gesamtdauer des Pumpversuches pro Brunnen zumindest 48 Stunden mit zumindest 2 Förderraten (max. 4 l/s) bis zur Beharrung, Aufspiegelung vor dem Pumpversuch im nächsten Brunnen, Mitmessen der Wasserstände in den beiden jeweils nicht bepumpten Brunnen). Diese Dokumentation ist gemeinsam mit dem Ergebnis der ersten Beprobung der Nutzwasserbrunnen einschließlich der Nullsonde VS1 binnen einem Monat nach Durchführung der Beprobung unaufgefordert der Behörde vorzulegen.“ Weiters wird im Zuge der Behandlung der eingelangten Einwände und Stellungnahmen folgendes festgehalten: „Wie im vorliegenden Gutachten unter 2.2.4, 2.2.6, 3.2.6 und 3.2.9 ausgeführt, kommt es durch den Betrieb und durch die Errichtung der Anlage zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels in einem beschränkten Bereich. Der Einflussbereich kann für die gesamte Brunnenanlage in westsüdwest-ostnordöstlicher Richtung mit einer maximalen Gesamtbreite von 600 m abgeschätzt werden, wobei der maximale Radius des RVH Entnahmetrichters eines Brunnens 180 m beträgt. Im Abstrom der Anlage liegen keine bewilligten Grundwasserentnahmen, die beeinträchtigt werden. Da im Untersuchungsgebiet die Lafnitz die Vorflut für das in südöstliche Richtung abströmende Grundwasser bildet, ist die Beeinflussung auch in diese Richtung abgegrenzt. Das maximale Ausmaß der Absenkung in den Brunnen ist mit Kote 216,50 m ü.A. begrenzt, was einer maximalen lokalen Absenkung in den Brunnen (bei hohem Grundwasserstand) von rd. 3 m entspricht. In den Einwendungen 0042 und 5551 wird behauptet, dass die Berechnung der Brunnenförderleistung von dem sehr seltenen Grundwasserhochstand ausgeht. Dies trifft entsprechend der Einreichunterlagen nicht zu. Im Fachbeitrag J.12 der UVE, Tabelle 22 wird nachgewiesen, dass bei Förderung aus einem oder mehreren Brunnen auch bei mittleren Grundwasserständen die erforderliche Menge entnommen werden kann, ohne die minimale Grundwasserstandskote zu unterschreiten. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 58 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. In der Einwendung 0043 wird betreffend das Grundwasserschongebiet des Brunnenfeldes Wallendorf-Heiligenkreuz festgestellt: „Das Wasserschongebiet reicht unmittelbar an den Standort der Schongebietes, vorgesehenen am Rand Anlage des heran. geschützten Wenn unmittelbar Brunnenfeldes am eine Rand derart des große Wasserentnahme aus dem Grundwasser vorgesehen ist, dann wird es sicher zu einer Beeinträchtigung, zu einer Veränderung der Grundwassersituation kommen.“ Hierzu ist festzuhalten, dass die beantragten Nutzwasserbrunnen außerhalb des Schongebietes entsprechend der Verordnung vom 14. Februar 1990 liegen und damit nicht im Widerspruch zu dieser Verordnung stehen. Die Berechnungen betreffend die geplante Nutzwasserentnahme ergeben, dass keine Auswirkungen auf die mehr als 900 m entfernt in grundwasserstromaufwärtiger Richtung liegenden Trinkwasserbrunnen zu befürchten sind. In der Einwendung 5558 wird festgestellt, „dass die maximale Grundwasserabsenkung bis 216,5 m ü.A. in den Unterlagen durch nichts begründet wird und deshalb nicht nachvollziehbar ist“. Die angesprochene Festlegung einer minimalen Grundwasserkote in den Förderbrunnen sichert, dass die Auswirkungen der Grundwasserentnahme den oben beschriebenen Bereich nicht übersteigen. Bei mittleren Grundwasserständen ist die Entnahme des angestrebten Konsenses von max. 4 l/s durch Förderung aus einem oder mehreren Brunnen möglich, ohne die minimale Grundwasserkote von 216,5 m ü.A. zu unterschreiten. Zu Zeiten niedriger Grundwasserstände wird durch die Angabe der minimalen Grundwasserkote sichergestellt, dass die Entnahme den Grundwasserzustrom nicht übersteigt und damit der Grundwasserhaushalt nicht längerfristig beeinträchtigt wird. In den Einwendungen 3929, 4501, 4502 und 5558 wird Folgendes formuliert: „Der Einfluss der Wasserentnahme auf die bestehenden Brunnenanlagen muss durch Pumpversuche festgestellt werden. Diese dürfen nicht durch Berechnungen ersetzt werden.“ Hierzu ist festzuhalten, dass es sich hier um einen gut erkundeten Standort handelt. Es liegen in einem Umkreis von rd. 300 m 13 Bohrungen vor, die ein relativ einheitliches Bild des Untergrundaufbaus zeigen. Die angenommenen Kennwerte der hydraulischen Untergrundverhältnisse sind plausibel, die Berechnungsmethoden sind allgemein anerkannt. Weiters wird durch die Festlegung einer maximalen Grundwasserabsenkung auf Kote 216,5 M ü.A. in den Förderbrunnen sowie durch die Beweissicherung der Grundwasserstände entsprechend Auflage 7 des Gutachtens Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 59 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Grundwasserwirtschaft der Betrieb der Anlage überwacht und eingeschränkt. Pumpversuche als Ersatz für die Berechnungen sind daher nicht erforderlich. In den Einwendungen 0042, 5551 und ausführlicher in 3929, 4501, 4502 und 5558 wird darauf hingewiesen, dass voraussichtlich in den Trockenperioden eine Versorgung mit Wasser durch den WLV Unteres Lafnitztal vorgesehen ist. Betreffend die Deckung des Wasserbedarfes in Zeiten, wo dies auch beim Betrieb von drei Brunnen nicht möglich ist, wurde auf Anfrage der Behörde von der Projektwerberin mit Schreiben vom 23.6.2008 eine Erklärung der Lenzing Fibers GmbH mit gleichem Datum vorgelegt. Darin wird zugesichert, dass die Lenzing Fibers GmbH der RVH im Bedarfsfall bis zu 4 l/s an Nutzwasser im Rahmen ihres Entnahmekonsenses (Entnahme aus der Lafnitz) zur Verfügung stellen kann. Die Versorgung wird über die im Projekt RVH vorgesehene Reserveleitung erfolgen, d.h. zusätzliche bauliche Vorkehrungen sind nicht erforderlich.“ 6.2. Gutachterliche Stellungnahme DI. Dr. Haider vom 14.10.2008 Zur Stellungnahme des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans wird dahingehend reagiert, dass die zusätzliche Auflage 11. geschaffen wird, die den ausgedehnten Pumpversuch vorsieht. Weiters wird zu den Einwendungen der WG Wallendorf, WG Rosendorf und WG Rax Bergen I folgendes ausgeführt: „Die in der Einwendung behauptete qualitative Beeinträchtigung von bestehenden Grundwassernutzungen auf Grund der zu erwartenden Luftschadstoff-Immissionen ist aufgrund des vorliegenden Stellungnahme der Gutachtens bzw. Sachverständigen der für ergänzenden gutachterlichen Meteorologie, Klima und Luftschadstoffimmissionen zum Privatgutachten von Hr. Dr. Schorling nicht zu erwarten. Ergänzend wird erwähnt, dass im Rahmen der Wassergüteerhebung jeweils eine Grundwassermessstelle in Heiligenkreuz und in Königsdorf 4mal jährlich beprobt und auf einen umfangreichen Parametersatz hin analysiert wird. In der Stellungnahme wird im Wesentlichen behauptet, dass „im betroffenen Abschnitt des Lafnitztales bereits jetzt die bewilligten Entnahmen das natürliche Wasserdargebot übersteigen“ und dazu Tiefengrundwassernutzung auf Aussagen NANUTIWA in (2005) Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie der Studie zurückgegriffen. zur nachhaltigen Dazu ist aus Seite 60 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. gutachterlicher Sicht auf die Aussagen in dieser Studie (S. 303) zu verweisen „dass bei dieser Betrachtung die Kommunikation zwischen Talgrundwasserkörper und Oberflächenwasser im Sinne effluenter und/oder influenter Verhältnisse mangels spezieller Detailuntersuchungen nicht berücksichtigt werden konnte. Weiters ist zu unterstreichen, dass das im Normalfall erhöhte Grundwasserdargebot in der Uferfiltratzone ebenfalls unberücksichtigt bleibt“. Das nutzbare Grundwasserdargebot über die gesamte Breite des Lafnitztales ist wegen der Wechselwirkungen mit den Oberflächengewässern höher als der in der NANUTIWA-Studie überschlägig angegebene Grundwasserdurchsatz. Gleiches gilt auch für die in der Einwendung zitierte Studie von Kollmann 1986, die noch dazu auf einer wesentlich kleineren Datenbasis als die NANUTIWA-Studie beruht. Gerade im Bereich des Businessparks Heiligenkreuz ist der Grundwasserhaushalt „durch die verstärkte Dotation des nordwestlich gelegenen Altarmsystems („Rustenbachsystem“) in den letzten Jahren noch verbessert worden. Dieses System setzt sich unmittelbar nördlich des Wirtschaftspark als ständig dotierte Niederwasserrinne in der Flutmulde fort. Das in meinem Gutachten vom 24.6.2008 angegebene lokale Grundwasserdargebot im Wirtschaftspark ist im langjährigen Mittel gegeben. Der betrachtete Querschnitt des Grundwasserleiters liegt im Grundwasserabstrom des Brunnenfeldes der Wasserverbände Unteres Lafnitztal und Unteres Raabtal und im Einflussbereich der zuvor angesprochenen Dotation. Das bedeutet, dass sowohl die Entnahmen im Brunnenfeld als auch die Dotation aus den Oberflächengewässern bereits im lokalen Grundwasserdargebot, wie es in meinem Gutachten dargestellt ist, berücksichtigt sind. Unter Punkt 3.2.6 meines Gutachtens wurde festgestellt, dass die Summe der bewilligten täglichen Entnahmemengen der bestehenden und der zukünftigen Brunnen im Bereich des Wirtschaftsparks in etwa dem Grundwasserdargebot entspricht. Dies bezieht sich auf den Anströmbereich sämtlicher Brunnen im Wirtschaftspark von Nordnordwesten her und ist nicht gleichbedeutend mit einer Gesamtausnutzung des Grundwasserstromes des gesamten Talquerschnittes. Eine Gefährdung der nachhaltigen Grundwassernutzung ist daher nicht gegeben, zumal durch die Benutzungseinschränkung (keine Grundwasserabsenkung unter 216,5 m ü.A.) keine oder nur beschränkte Entnahmen zu Zeiten geringeren Grundwasserdargebotes möglich sind. In der Einwendung wird weiterhin kritisiert, dass die in den Projektunterlagen getätigten Berechnungen des Absenktrichters nur als Abschätzung zu sehen sind. Daher werden ausreichend lang andauernde Pumpversuche mit Beweissicherung gefordert, um die tatsächlichen Auswirkungen der Entnahmen zu beurteilen. In meinem Gutachten vom 24.6.2008 habe ich unter Punkt 4.2.4 dargelegt, dass der Standortbereich der Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 61 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Nutzwasserbrunnen gut erkundet ist. Es liegen in einem Umkreis von rd. 300 m zu den geplanten Entnahmestellen 13 Bohrungen vor, die ein relativ einheitliches Bild des Untergrundaufbaus zeigen. Die angenommenen Kennwerte der hydraulischen Untergrundverhältnisse sind plausibel, die Berechnungsmethoden sind allgemein anerkannt. Weiters wird durch die Festlegung einer maximalen Grundwasserabsenkung auf Kote 216,5 m ü.A. in den Förderbrunnen sowie durch die Beweissicherung der Grundwasserstände entsprechend Auflage 7 meines Gutachtens der Betrieb der Anlage überwacht und eingeschränkt. Aufgrund der Stellungnahme des wasserwirtschaftlichen Planungsorganes wird ein Dauerpumpversuch mit einer umfassenden Beweissicherung vorgeschrieben, siehe Punkt 2.1 dieser gutachterlichen Stellungnahme.“ 6.3. Gutachten Univ.-Prof. Dr. Neuberger vom Juli 2008 „Die Prognosen der direkten und indirekten Auswirkungen des Vorhabens auf die menschliche Gesundheit sind in der UVE ausreichend detailliert und vollständig, auch für die Beurteilung der Unzumutbarkeit von Belästigungen der Nachbarn/Nachbarinnen. Sie sind nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der medizinischen Wissenschaft. Leben und Gesundheit der Nachbarn und der in der Anlage Beschäftigten werden bei projektsgemäßer Durchführung n i c h t beeinträchtigt durch direkte (Luftpfad) und indirekte (Nahrungsmittel etc.) Einwirkung von Schadstoffen, direkt und indirekt durch die Anlage verursachte Lärmimmissionen oder sonstige Noxen. Die prognostizierte Gesamtimmission an Kumulationsgiften und Karzinogenen ist – unter Mitberücksichtigung von Nahrungsketten - aus umwelthygienischer Sicht als vernachlässigbar gering und medizinisch unbedenklich einzustufen. Das Jahresmittel für PM10 wird zwar den Zielwert der WHO von 20 μg/m³ um 56% überschreiten, ist aber zu 99,6% durch die Vorbelastung verursacht. Die Feinstaubemission des Projektes wird zu keinen messbaren Zunahmen der Immission und ihren gesundheitlichen Auswirkungen führen. Trotzdem sollte nach dem Vorsorgeprinzip die PM10-Emission der RVH noch weiter (nach dem Stand der Technik) gesenkt werden.“ Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 62 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. 7. Wesentlicher Inhalt der vorgenannten Berufungen 7.1. Wassergenossenschaften Wallendorf, Bodenried, Rosendorf und Rax Bergen 1 Seitens der Obmänner der genannten Wassergenossenschaften wird eine Beeinträchtigung der örtlichen Grundwasservorkommen, sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erwartet. Daraus soll eine Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung resultieren bzw. wird eine solche nicht ausgeschlossen. Weiters wird bemängelt, dass die im Genehmigungsbescheid verfügten Auflagen nicht ausreichend seien, um diese Gefährdung mit Sicherheit hintanzuhalten. Dies wird in qualitativer Hinsicht damit begründet, dass sich im unmittelbaren Wirkungsbereich der geplanten Anlage das Grundwasserschongebiet Heiligenkreuz – Wallendorf (verordnet mit LGBl. Nr. 26/1990) befindet. In diesem Gebiet liegen zahlreiche Brunnen die für die übergeordnete Wasserversorgung großer Teile des Südburgenlandes von Bedeutung sind. Es wird auf das Gutachten von Schorling & Partner (2008) hingewiesen, wonach – im Gegensatz zur Beurteilung im UVP-Verfahren – die zu erwartenden Luftimmissionen bei einigen Parametern sehr wohl die Irrelevanzgrenze übersteigen. Durch die Deposition und folgende Bodenpassage wird eine Beeinträchtigung des durch die Wassergenossenschaften genutzten oberflächennahen Grundwassers befürchtet. In quantitativer Hinsicht wird eine Übernutzung des oberflächennahen Grundwasservorkommens durch die geplante und genehmigte Nutzwasserentnahme erwartet. Es werden die in den unterschiedlichen Gutachten genannten Entnahmemengen zitiert und angemerkt, dass diese konsentierten Entnahmen zum überwiegenden Teil linksufrig der Lafnitz erfolgen. Da nach den Angaben von DI. Dr. Haider die Grundwasserströme links- und rechtsufrig der Lafnitz als unzusammenhängend anzusehen sind, stehen den hohen linksufrigen Entnahmekonsensen noch deutlich geringere Darbotsmengen gegenüber. Auf Grundlage der zitierten Studien wird davon ausgegangen, dass im betroffenen Abschnitt des Lafnitztales bereits jetzt die bewilligten Entnahmen das natürliche Grundwasserdarbot übersteigen. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 63 Hydrogeologisches Gutachten Diese Argumentation Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. soll durch die Stellungnahme des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans im UVP-Verfahren der RHV Heiligenkreuz bestätigt worden sein. In der zitierten Aussage teilt das wasserwirtschaftliche Planungsorgan diese Befürchtung und bemerkt, dass eine definitive Aussage, ob tatsächlich eine Beeinträchtigung bestehender Rechte erfolgt, nur über entsprechende Beobachtungen während der Entnahme getätigt werden können. Als Mindestmaß wurde eine Dauerpumpversuch mit der Beweissicherung der bestehenden Rechte gefordert. Im zitierten Bericht des Wasserverbandes Unteres Lafnitztal zum Brunnenmonitoring 2006 wurde festgestellt, dass insbesondere bei den oberflächennahen Grundwassernutzungen ein stetiges Absinken der Wasserspiegellagen erkennbar ist, was einerseits auf den stetig steigenden Wasserbedarf und andererseits mit den zurückgehenden Niederschlägen in Zusammenhang gebracht wird. Dem steht das Gutachten von DI. Dr. Haider vom 14.10.2008 gegenübergestellt, wonach das Grundwasserdarbot über die gesamte Breite des Lafnitztales wegen der Wechselwirkung mit Oberflächengewässer höher sei, als in einschlägigen Studien angegeben. Auf das „Rustenbachsystem“ wurde hingewiesen. Dem wird seitens widersprochen, dass der über Vertreter die der Wassergenossenschaften Auswirkungen dieses Systems bis dahingehend dato keine Untersuchungen und Messungen vorliegen. Aufgrund der Tiefenlage der Mulden, der Durchlässigkeit der umgebenden Lithologie, der Regulierung der Lafnitz und des Dichtwandsystems der Lenzing Fibers und des AWV Jennersdorf wird ein nennenswerter Beitrag zur Grundwasserneubildung bezweifelt. Unter Hinweis auf die Istbestandsanalyse des BMLFUW zur EU-WRRL (2004) wird angeführt, dass die Realentnahmen ca. 440.000 m³/a, das sind ca. 14 l/s betragen. Daraus wurde geschlossen, dass die Wasserverbände - auf Basis der erteilten Konsense - noch zusätzlich ca. 38 l/s entnehmen können und dann das von DI. Dr. Haider postulierte Grundwasserdarbot keinesfalls mehr gegeben ist. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass das vorhandene Darbot nicht einmal für die volle Ausschöpfung der Konsense der Wasserverbände ausreichen würde. Es wird Art.2, Zif. 27 der EU-WRRK genannt, wonach die verfügbare und - nach Ansicht der Berufungswerber - max. zulässige Wasserentnahme durch die langfristige mittlere jährliche Neubildung des Grundwasserkörpers, abzüglich des langfristigen jährlichen Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 64 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Abflusses bestimmt ist, und auf das Verschlechterungsverbot hingewiesen. Weiters wird das öffentliche Interesse an der Trinkwasserversorgung über jenes einer gewerblichindustriellen Entnahme gestellt und sohin die erteilte Bewilligung für die Müllverbrennungsanlage abgelehnt. 7.2. Umweltanwaltschaft Burgenland Den genannten Schreiben der Umweltanwaltschaft konnten keine hinsichtlich Grundwasserschutz relevanten Aussagen entnommen werden. 7.3. RVH Reststoffverwertungs GmbH und Business-Park Heiligenkreuz GmbH Unter Pkt. 1.2.3 der vom Vertreter der Berufungswerber verfassten Berufungsschrift wird zum Thema „Grundwasserwirtschaft und Hochwasserschutz“ die Auflage 10.11 des Genehmigungsbescheides – die den Pumpversuch und das Monitoring für die Nutzwasserförderung betreffen – bemängelt. Es wird der Widerspruch zwischen Erst- und Zweitbeurteilung aufgezeigt, wonach vorerst - aufgrund der guten Datenlage über die hydrogeologischen Eigenschaften des berührten Gebietes – ein Kurzpumpversuch ausreichte, während danach eine Pumpversuch mit einer Gesamtdauer von 20 Wochen der entscheidenden Behörde vorgeschlagen wurde. Die absolute Notwendigkeit dieses umfassenden Pumpversuches wird in der Stellungnahme des Gutachters vom 22.12.2008 auch dahingehend relativiert, dass er diesen als nicht unbedingt erforderlich ansieht und insbesondere auf die im Antrag bereits enthaltene Maximalabsenkung hinweist, welche die Beeinflussung bestehender Rechte und die Übernutzung des Grundwasserdargebotes verhindert. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 65 Hydrogeologisches Gutachten 8. Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Gutachten - Schlussfolgerung Es darf an dieser Stelle grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass trotz der Fülle der Daten und des Einsatzes bestmöglicher fachlicher Mitteln zur Rekonstruktion der Grundwasserverhältnisse, es sich bei einem Gutachten stets – wie auch bei allen anderen fachlichen Betrachtungen – um eine wissenschaftliche Prognose handelt, die selbst bei flächendeckend vorliegenden Daten nicht den Prognosecharakter mit den damit verbundenen, möglichen "Fehlerquellen" und "Bestimmungsungenauigkeiten" verliert. Sämtliche gutachterlichen Aussagen jeglicher Fachbereiche stellen somit entsprechend hohe oder entsprechend geringe Eintrittswahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereignisse dar. Ein Gutachten stellt somit – gemäß einschlägiger Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs – immer eine wissenschaftliche Prognose dar, die bestimmte Ereignisse mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten oder nicht erwarten lässt. Zu den Fragen des Umweltsenates ist im einzelnen folgendes auszuführen: 1.) Ist der mit Auflage 10.11 vorgeschriebene Pumpversuch betreffend die vorgesehenen Brunnen mit einer Entnahme von max. 4 l/s erforderlich, um die Auswirkungen auf den Zustand des Grundwassers und die bestehenden Wasserrechte in Österreich und Ungarn beurteilen zu können? Für die Ermittlungstätigkeit wurden weitestgehend auf die im Projekt enthaltenen Daten zurückgegriffen. Wie in diesem festgestellt wird, soll zur Nutzwasserversorgung der RVH Grundwasser in einer Menge von 80.000 m³/a, 260 m³/d bzw. max. 4 l/s aus dem obersten gespannten Grundwasserhorizont entnommen werden. Die Entnahme erfolgt alternativ aus den ein bis 3 zu errichtenden Nutzwasserbrunnen, wobei das maximale Absenkniveau des Grundwasserspiegels in Form einer Niveauregelung mit 216,50 m ü.A. festgelegt wurde. An 8 Versuchsbohrungen wurden laut Projekt Pumpversuche unterschiedlicher Dauer durchgeführt und anhand deren Durchlässigkeitsbeiwerte (kf-Werte) zwischen 1,2•10-3 m/s (VS 1, Kurzpumpversuch, Auswertung nach Hölting) und 3,4•10-5 m/s (VS 2, längerer Pumpversuch, Auswertung nach Hölting) ermittelt (siehe Tabelle 7 im Projekt). Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 66 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Das hydraulische Gefälle des Grundwassers wurde mit 3 ‰, das nutzbare Porenvolumen mit 15 % angegeben. Die Grundwasserströmungsrichtung verläuft generell von Nordnordwest gegen Südsüdost. Wie bereits ausgeführt, ist das Grundwasser gespannt – nach Definition in Langguth & Voigt, 1980 „halbgespannt“ - und steigt im max. möglichen Fall, das ist der durch die Tiefdrainage fixierte Tiefpunkt 1,5 m u. GOK, bis zu ca. 2,4 m über die Oberkante des als Grundwasserleiter fungierenden Sand-Kieskörpers in die aus Feinsanden und Schluffen bestehende Deckschichte. Als Beurteilungsgrundlage dafür wurden die nächstgelegenen Bodenaufschlüsse mit der Bezeichnung AB 3 und AB 5 herangezogen. Nochmals wurde eine Recherche beim Hydrografischen Zentralbüro (HZB) über die Bemessungswasserstände in den Sonde BL 8, BL 9 und BL 10 des hydrografischen Landesdienstes Burgenland durchgeführt. Dabei zeigt sich folgendes Ergebnis: BL10 BL9 BL8 Sonde Bezeichnung Höhe in m ü.A. Differenz Betrag in m GOK 224,08 HGW 222,75 HGW - NGW 2,41 NGW 220,34 MGW - NGW 0,51 MGW 220,85 HGW – MGW 1,9 GOK 224,14 HGW 223,68 HGW - NGW 3,79 NGW 219,98 MGW - NGW 0,81 MGW 220,79 HGW – MGW 2,89 GOK 223,42 HGW 222,17 HGW - NGW 2,32 NGW 219,85 MGW - NGW 0,74 MGW 220,59 HGW – MGW 1,58 Messreihe über den Zeitraum 1988 bis 2007. HGW: höchster gemessener Grundwasserspiegel NGW: niedrigster gemessener Grundwasserspiegel MGW: mittelerer Grundwasserspiegel Die Messreihen beginnen mit dem Jahre 1988. Wie den dem Projekt beiliegenden Grundwasserschichtenplänen zu entnehmen ist, liegt der mittlere Grundwasserspiegel (MGW) bei ca. 218,7 m ü.A. Das durchschnittliche Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 67 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Schwankungsverhalten des Grundwassers zwischen HGW und NGW im betrachteten Gebiet beträgt 2,84 m. Deutlich erkennbar ist, dass das Grundwasser in der Sonde BL 9 ein deutlich größeres Schwankungsverhalten als in den übrigen Sonden aufweist. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass die Sonden BL 8 und BL 10 deutlich näher an Lahnen und Vorflut (Lafnitz) gelegen sind und daher der hydraulische Einfluss dieser überwiegt bzw. die Wasserführung in diesen das Grundwasser mittels In- und Exfiltration abpuffert. Der Projektstandort ist von seiner grundwasserhydraulischen Charakteristik ebenfalls eher den Sonden BL 8 und BL 10 zuzuordnen. Noch dazu weist die Sonde BL 10 die geringste Entfernung zu diesem auf. Es wird daher bezüglich weiterer Beurteilung des Grundwasserverhaltens am Standort auf jenes in der Sonde BL 10 zurückgegriffen. Demnach beträgt hier die absolute Grundwasserschwankung (zwischen HGW und NGW) 2,32 m, wobei die HGW-Spitzen im Mittel 1,58 m über dem MGW und die NGW-Spitzen im Mittel 0,74 m unter dem MGW zu liegen kommen. Auf Basis des angegebenen MGW und dieser ermittelten Differenzwerte lassen sich folgenden Bemessungswasserstände für den Standort angeben: MGW: 218,7 m ü.A. NGW: 217,9 m ü.A. HGW: 220,3 m ü.A. Aus diesen Daten lassen sich folgende Einflussgrößen ermitteln: Nachfolgend werden nochmals die hydraulischen und hydrologischen Grunddaten des berührten Aquifers (Grundwasserleiters) zusammengefasst: Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 68 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. GOK 221,4 m ü.A. Deckschicht-UK 217,5 m ü.A. Stauer-OK 215,2 m ü.A. HGW 220,3 m ü.A. HGW (drainagiert) 219,9 m ü.A. MGW 218,7 m ü.A. NGW 217,9 m ü.A. Niveauregelung 216,5 m ü.A. Durchschnittlicher kf-Wert 6,2•10-4 m/s Grundwassergefälle (I0) 0,3 % Nutzbare Porosität (ne) 15 % Max. Entnahmemenge (Ve,max) 4 l/s Auf Basis dieser Grunddaten lässt sich die Mächtigkeit des Grundwassers bei den unterschiedlichen Grundwasserständen wie folgt abklären: Bemessungsgrund- Grundwassermächtigkeit Max. wasserstände (Niveauregelung) HGW 4,7 m (reguliert - Tiefdrainage) 3,4 m MGW 3,5 m 2,2 m NGW 2,7 m 1,4 m zulässige Absenkung Als Konsensmengen für die Nutzwasserentnahme sind 80.000 m³/a, 260 m³/d bzw. max. 4 l/s geplant. Auf Basis des Tages- und Jahresverbrauches reduziert sich die Menge im Vergleich zur Spitzenentnahme von 4 l/s auf 3 l/s und in weiterer Folge auf 2,54 l/s. Auf Basis der maximalen Entnahmemenge und der errechneten Grundwassermächtigkeiten lässt sich anhand der orientierenden Bestimmungsmethode von Hölting für gespanntes Grundwasser die Grundwasserabsenkung im Ausmaß von 1,4 m (bei HGW) bis 2,4 m (bei NGW) bestimmen. Deutlich erkennbar ist, dass bei NGW durch die Absenkung die Kote der Niveauregelung unterschritten würde, was einer Reduzierung der Entnahmemenge gleichkommt. Wie daraus erkannt werden kann, steigt das Maß der Absenkung mit sinkender Mächtigkeit des Grundwassers. Das höchstmögliche Absenkmaß unter Berücksichtigung der projektsgemäß vorgesehenen Niveauregelung beträgt somit 1,8 m. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 69 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Darauf basierend könnte fakultativ nach Sichardt und Kusakin die Reichweite der Absenkung errechnet werden. Dazu ist Hölting zu entnehmen, dass rechnerisch bei Grundwassermächtigkeiten kleiner 40 m die Werte nach der Kusakin-Formel kleiner sind. In gespannten Grundwasserleitern ergeben sich nach ingenieurgeologischen Erfahrungen bei Entspannungsmaßnahmen häufig nicht zutreffende, meist zu geringe Werte. Aus diesem Grund wird ausschließlich auf die Formel nach Sichardt zurückgegriffen und ergibt sich daraus ein maximaler Absenkbereich von 134 m. Die Entfernungen zu den Grundwassergewinnungsanlagen der Berufungswerber (Wassergenossenschaften) von über 900 m in grundwasserstromaufwärtiger Richtung überschreiten diese Entfernung bei weitem, wodurch eine Beeinträchtigung des Grundwasserstandes in den Brunnen und somit in weiterer Folge der Ergiebigkeit der Brunnen nicht zu erwarten ist. Sämtliche dieser Daten bestätigen somit die durch den Projektanten und den UVPGutachter geologische getätigten und Aussagen. Der hydrogeologische Untergrunderkundung Untersuchungen lagen zugrunde. Die umfangreiche wesentlichen Parameter wurden bestimmt und es lässt sich aus der Erfahrung mit zahlreichen anderen Grundwassergewinnungen die weitestgehende Annäherung der errechenbaren Einflussweiten an jene bei natürlichen Verhältnissen voraussetzen. Aus diesem Grund kann der Forderung im Erstgutachten von DI. Dr. Haider nach einem Kurzpumpversuch durchwegs zugestimmt werden. Dieser wasserwirtschaftliche Versuch dient im Wesentlichen der Dokumentation des ordnungsgemäßen Ausbaus und Funktionsweise der Brunnen und kann diesem rein informativen Charakter – auch für die Konsenswerberin - zugesprochen werden. Keinesfalls dient ein derartiger Versuch zur Ermittlung der hydraulischen Kennwerte und der Feststellung der Berührung fremder Rechte. Dafür liegen ausreichend Untersuchungen und Berechnungen vor. Die aufgrund der bisherigen Untersuchungen aus fachlicher Sicht getätigten Aussagen werden zusätzlich auch durch die Umgrenzung des Grundwasserschongebietes Heiligenkreuz-Wallendorf untermauert. In diesem Zusammenhang sei auf die Vorgaben der ÖVGW-Richtlinie W 72 „Schutz- und Schongebiete“, Februar 2004 hingewiesen, wonach ein solches wasserrechtlich besonders geschütztes Areal Maßnahmen im Einzugsgebiet einer dadurch geschützten Wasserversorgung regelt bzw. umfasst, die Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 70 Hydrogeologisches Gutachten dazu geeignet sind Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. die Beschaffenheit, Ergiebigkeit oder Spiegellage von Wasservorkommen zu gefährden. Unter Kapitel 5 dieser Richtlinie wird klar festgelegt, dass Schutzzonen entsprechend dem hydrographischen Einzugsgebiet der Wasserfassungsanlagen als Teile des jeweiligen orographischen Einzugsgebietes abzugrenzen sind, wobei die im Jahreslauf möglichen hydrologischen Bedingungen (z.B. Verschwenkung der Zuströmrichtung, Änderung der Interaktion mit Oberflächengewässern, Grundwasserstände etc.) zu berücksichtigen sind. Dem Schutz der Wasserversorgungen dienen jedoch nicht nur Schongebiete, sondern für den unmittelbaren Einzugsbereich auch Schutzgebiete (Schutzzonen I und II). Diese umgrenzen den direkten Zustrombereich, wobei die grundwasserabströmige Ausdehnung (Strecke Brunnen – Kulminationspunkt [x0]) nur einen Bruchteil der oberströmigen Ausdehnung ausmacht. Nach Wyssling, 1979 in ÖVGW-Richtlinie W 72, 2004 beträgt diese Strecke in etwa ein Sechstel der Entnahmebreite (x0 = B/2 * π). Die nächstgelegenen Grundwasserentnahmen der Berufungswerber weisen eine Entfernung von 900 m zur geplanten Reststoffverwertungsanlage auf. Würde der abströmige Einfluss der Entnahme aus den Brunnen bis zu dieser reichen, so müsste mit einer Entnahmebreite von ca. 5,5 km gerechnet werden, was die Breite des durch die Brunnen genutzten Grundwasserkörpers bei weitem überschreitet und somit eindeutig auszuschließen ist. Aus fachlicher Sicht kann dem Begehren nach einem 20-wöchigen Pumpversuch, der lediglich dazu dienen kann, Ermittlungen zu den grundwasserhydraulischen Daten und möglichen Beeinträchtigung fremder Rechte durchzuführen, die ohnedies durch die umfangreichen Untersuchungen hinlänglich genau bekannt sind, nicht gefolgt werden. 2.) Ist eine Verschlechterung des guten mengenmäßigen und guten chemischen Zustandes des Grundwasserkörpers durch die bewilligte Entnahme zu erwarten? Guter mengenmäßiger Zustand: Gemäß der Veröffentlichung „Kritische Grundwasserspiegellagen im Murtal von Graz bis Radkersburg“ des Institutes für Wasserressourcenmanagement des Forschungsgesellschaft Joanneum Research vom September 2004 wurde im Auftrag des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans im Amt der Steiermärkischen Landesregierung der kritische Grundwasserspiegel ermittelt. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 71 Hydrogeologisches Gutachten Dabei erwies es Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. sich als zweckmäßig diese Grundwasserspiegellage als Grundwasserstauerhöhe plus 75 % der Grundwassermächtigkeit bei NGW 1992 bis 2003 (KGW75) festzulegen. Wird dieser auf Dauer nicht unterschritten, so ist davon auszugehen, dass der gute mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers nicht bedroht ist. Auf Basis der unter Frage 1.) errechneten und dargestellten Grunddaten kann für das Vorhabensgebiet ein kritischer Grundwasserspiegel von 217,23 m ü.A. ermittelt werden, wobei der Beobachtungszeitraum - analog zu jenen in den nahegelegenen hydrografischen Sonden - auf 1988 bis 2007 ausgedehnt wurde. In einem ersten Schritt wurden die Extremwertdaten in der hydrografischen Sonde BL 10 jenen im Projektsgebiet gegenüber gestellt bzw. mit diesen abgeglichen. Das Ergebnis der Korrelation ist nachstehender Tabelle zu entnehmen: Projektsgebiet BL10 GOK 221,4 m ü.A. 223,42 m ü.A. Stauer-OK 215,2 m ü.A. 219,47 m ü.A. HGW 220,3 m ü.A. 222,17 m ü.A. MGW 218,7 m ü.A. 220,59 m ü.A. NGW 217,9 m ü.A. 219,85 m ü.A. NGWkrit 217,2 m ü.A. 219,76 m ü.A. Niveauregelung 216,5 m ü.A. - In einem zweiten Schritt wurden im Sinne der Bestimmungen der EU-WRRL die langjährigen Monatsmittel der nächstgelegenen hydrografischen Sonde BL 10 erhoben und anhand dieser Daten ermittelt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der kritische Grundwasserspiegel unterschritten wird. Nachdem gerade die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse einer langfristigen Betrachtung unterzogen werden, wurden auch die diesbezüglichen Entnahmen, d.h. die Jahresentnahmemenge, der statistischen Auswertung zu Grunde gelegt. Diese beträgt 800.000 m³ und somit 2,54 l/s. Nach einer iterativen Bestimmung der Absenkmaße bei unterschiedlichen Grundwassermächtigkeiten war zur Erkenntnis zu gelangen, dass bei Mächtigkeit von Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 72 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. kleiner 3,3 m eine Absenkung von 1,3 m und somit der kritische Grundwasserspiegel erreicht wird. Die Kote des Grundwasserspiegels liegt in diesem Fall auf 218,5 m ü.A. und somit ca. 20 cm unter dem mittleren Grundwasserspiegel (MGW). Diese Kote entspricht in der hydrografischen Sonde einem Absolutwert von 220,39 m ü.A. Vergleicht man nun diesen Wert mit den langjährig aufgezeichneten Monatsmittel an der Sonde BL 10, so erkennt man, dass dieser Wert in 67 von 228 Stichproben, d.h. in ca. 29 % der Datenreihe unterschritten werden würde. Damit kann der dauerhaft gute mengenmäßige Zustand des Grundwassers nur eingeschränkt garantiert werden. Es wird daher die Festlegung der Niveauregelung auf die Kote des kritischen Grundwasserspiegels, das ist auf 217,2 m ü.A. als zweckmäßig erachtet. Dies auch deshalb, da gemäß ÖNORM B 2601 bei Schacht- und Bohrbrunnen die zulässige Absenkung nicht mehr als 50 % des Ruhewasserspiegels betragen soll. Bei einem mittleren Grundwasserstand von 3,5 m (Kote 218,7 m ü.A.) würde diese 1,75 m betragen und somit auf 216,95 m ü.A. zu liegen kommen. Einschränkend sei jedoch angemerkt, dass aufgrund der nahegelegenen Vorflut, der zeitweilig dotierten Hochwassermulden, der Aufstauwirkung der Schmalwand um das Gelände der Fa. Lenzing und der Grundwasserneubildung von zumindest 1,5 l/s.ha (siehe Projekt) im Zustrom zwischen den nächstgelegenen grundwasseroberströmigen Brunnen und den Nutzwasserbrunnen davon auszugehen ist, dass bei einer Entnahmemöglichkeit aus 3 Brunnen trotz Erhöhung der Niveauregelung noch ausreichend Nutzwasser zur Verfügung steht. Guter qualitativer Zustand: Dazu sei grundsätzlich bemerkt, dass eine qualitative Beeinflussung des Grundwassers prinzipiell über die landwirtschaftliche Oberfläche Nutzung erfolgt; oder durch sei es beispielsweise Altlasten. Nun durch erfolgt intensive durch die Grundwasserentnahme ein unter Fragenpunkt 1, näher spezifiziertes Absenken des Grundwasserspiegels. Dies hat zur Folge, dass im Bereich des „Absenktrichters“ sich der Sickerweg für über die Oberfläche eingebrachte Schadstoffe und somit die Wahrscheinlichkeit der Adsorption und Retention deutlich erhöht. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 73 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Im konkreten Fall wird durch Tiefdrainage und Nutzwasserentnahme das Grundwasser unter ein bestimmtes Niveau abgesenkt. Nicht nur dass dadurch der Sickerweg erhöht wird, wird auch die Möglichkeit des Grundwassers bei hohen Grundwasserstand den Bereich des Oberbodens (Humus) zu erreichen und somit Schadstoffe aus der bodennahen Zone oder aus Altstandorten zu eluieren (auszulaugen) maßgeblich verringert. 3.) Ist eine Beeinträchtigung von bestehenden Wasserrechten zu erwarten (Wassergenossenschaften Wallendorf, Bodenries, Rosendorf, Rax Berg I)? Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zur Fragestellung 1. verwiesen und nochmals festgestellt, dass eine Beeinträchtigung der berufenden Wassergenossenschaften nicht zu erwarten ist. Zu einer möglicherweise in Frage gestellten qualitativen Beeinträchtigung der Wasserrechte ist festzuhalten, dass im Projekt eindeutig geklärt wurde, dass die Grundwasserströmungsrichtung gegen Südsüdost verläuft und entspricht dies – die Fließrichtung des Oberflächengewässers in Betracht ziehend – den einschlägigen Vorstellungen über das lokale Fließverhalten des Grundwassers. Weiters wurde dies durch entsprechende Stichtagsmessungen an den vorhandenen Grundwasseraufschlüssen (Sonden) und daraus erstellten Grundwasserisohypsenkarten verifiziert. Da einerseits die Wasserversorgungsanlagen der Berufungswerber ca. 900 m grundwasseroberströmig liegen und andererseits eine Ausbreitung von Schadstoffen gegen die Fließbewegung und somit gegen den Fließdruck des gespannten Grundwassers in dieser Entfernung unmöglich ist, wird auch in qualitativer Hinsicht eine Beeinträchtigung dieser Brunnen ausgeschlossen. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 74 Hydrogeologisches Gutachten 4.) Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Ist durch den Betrieb der Anlage und der projektsgemäßen Emissionen unter Zugrundelegung der Prämisse, Luftschadstoffen nicht dass die überschritten wird, Irrelevanzgrenze mit einer bei allen Belastung des Grundwassers zu rechnen? Als Vergleichsbeispiel wird vorab angemerkt, dass aus der Erfahrung im Großraum Graz eine Beeinträchtigung von Grundwasser durch Luftemissionen grundsätzlich nicht erwartet wird, wenn die dafür erforderlichen Luftgrenzwerte eingehalten werden. Die Stadt Graz verfügt einerseits über eine große Zahl emittierender Industrie- und Gewerbebetriebe und sonstiger Emissionsquellen. Wie bekannt ist, bewirken ungünstige klimatologische Verhältnisse – durch die Beckenlage herrscht wenig Wind – auch teils schlechte Luftqualitäten, insbesondere den Feinstaub betreffend. Dies bedeutet, dass ein Großteil der emittierten Luftschadstoffe auch im Großraum Graz zur Deposition gelangt. In diesem Raum sind jedoch auch – sowohl im Zu- als auch im Abstrom der Stadt – übergeordnete kommunale Wasserversorgungsanlagen angesiedelt. Auf die grundwasserabströmig der Stadt gelegenen Wasserwerke Feldkirchen der Grazer Stadtwerke und Kalsdorf des Wasserverbandes Umland-Graz sei hingewiesen, deren Schongebiete einen nicht unbeträchtlichen Teil des Stadtgebietes und der südlichen Randgemeinden abdecken. In keiner dieser Beobachtungsraum Schwermetalle oder Wasserwerke konnten erhöhte sogar oder anthropogen über dem Jahrzehnte grenzwertüberschreitende spezifischen organischen währenden Gehalte Schadstoffen an (z.B. Kohlenwasserstoffe), die auf Luftemissionen zurückzuführen sind, nachgewiesen werden. Dies trotz des Umstandes, dass der hier vorliegende Grundwasserkörper mit einer Humus- und geringdurchlässiger Deckschicht von im Mittel 1 m und einem sehr gut durchlässigen Grundwasserleiter (kf-Werte um x•10-3 m/s) ausgestattet ist. Dementsprechend umfangreiche Grundwasseruntersuchungen der Wasserversorger (aus Vorfeldsonden und den Versorgungsbrunnen) und der Gewässeraufsicht im Amt der Steiermärkischen Landesregierung – Gewässerzustandsüberwachung nach Grundwasserzustandserhebungsverordnung (GZÜV) i.d.g.F. – liegen öffentlich zugänglich vor. Demgegenüber stehen die im Vorhabensbereich auftretenden Eigenschaften des Untergrundes. Zieht man die Ergebnisse der Bohrungen VS1 bis VS10, ABL 1 bis ABL5 und AB 1 bis AB5 heran, so erreicht die Bedeckung des Grundwasserleiters Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 75 Hydrogeologisches Gutachten Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. (geringdurchlässige Deckschicht inklusive Oberboden) im Mittel eine Mächtigkeit von 3,3 m. Das darunterliegenden Sand-Kies-Gemisch, das als Grundwasserleiter fungiert, weist mit einem durchschnittlichen kf-Wert von 6,2•10-4 m/s – berechnet aus den Ergebnissen der Pumpversuche in den Sonden VS1 bis VS8 – eine nahezu um eine Zehnerpotenz geringere Durchlässigkeit als jene im Grazer Feld auf. Die reinigende Wirkung des Oberbodens wird in Scheffer & Schachtschabel, 1998 definiert, wonach in die Luft abgegebene gas- und staubförmige Schadstoffe mit den Niederschlägen zum beträchtlichen Teil in die Böden abgespült wird. Aus dem Sickerwasser entsteht jedoch nach der reinigenden Bodenpassage bei intakten Böden in der Regel sauberes, zur Trinkwassergewinnung geeignetes Grundwasser. Davon muss prinzipiell ausgegangen werden, wenn die in die Luft emittierten und dann durch den Wind ausgetragenen Schadstoffe – hier wird durch die im Vergleich zu Graz deutlich niedrigere Morphologie von einer weit besseren Wirkung der Luftbewegung ausgegangen – noch dazu in ihrer Konzentration die Irrelevanzgrenze nicht überschreiten. Es ist demzufolge, bezugnehmend auf die eingangs gestellte Frage, mit keiner Belastung des Grundwassers zu rechnen. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 76 Hydrogeologisches Gutachten 9. Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L. Zusammenfassung Zusammenfassend kann betreffend der Fragen des Umweltsenates festgestellt werden, dass, einer Notwendigkeit des mit Auflage 10.11 vorgeschriebenen Pumpversuches betreffend die vorgesehenen Brunnen mit einer Entnahme von max. 4 l/s, um die Auswirkungen auf den Zustand des Grundwassers und die bestehenden Wasserrechte in Österreich und Ungarn beurteilen zu können, nicht gefolgt werden kann, eine Beeinträchtigung des guten mengenmäßigen und qualitativen Zustandes des Grundwassers - sowohl im Staatsgebiet von Österreich als auch von Ungarn - als öffentliches Interesse und in weiterer Folge eine negative Beeinflussung der berufenden fremden Rechte - unter Einhaltung der im Projekt und in den fachspezifischen Gutachten definierten fachlichen Rahmenbedingungen und der unter Fragenpunkt 2 (in Kapitel 8 des vorliegenden Gutachtens) als abänderungswürdig erachteten Niveauregelung – nicht zu erwarten ist. Ergänzende Anmerkung - Vorschlag für eine Auflage betreffend Niveauregelung zur Einhaltung des ermittelten „kritischen Grundwasserstandes“ von 217,2 m ü. A.: In den gegenständlichen Nutzwasserbrunnen (1-3) der Thermischen Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz ist eine Niveausicherung derart einzubauen, dass durch die Entnahme die Wasserspiegel in den Brunnen nicht unter Kote 217,2 m ü. A. abgesenkt werden können. Zum Zweck der Kontrolle sind in den Brunnen die Wasserspiegel selbstregistrierend (z.B. mittels Drucksonde) zu messen. Die Messergebnisse sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie Seite 77