Hydrogeologisches Gutachten - Christiane Brunner bloggt.

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Hydrogeologisches Gutachten - Christiane Brunner bloggt.
Ingenieurbüro für Technische Geologie
Mag. Reinhard Stangl
Schörgelgasse 49
8010 Graz
Tel.: 0664/4553659, e-mail: [email protected], Fax: 0316/829589
STANGL
Geologie
Hydrogeologie
Rohstoff
Umwelt
Hydrogeologisches Gutachten
betreffend
Errichtung und Betrieb einer
Thermischen Reststoffverwertungsanlage
in der KG Heiligenkreuz im Lafnitztal
Republik Österreich
Kammer 1A des Umweltsenates
Stubenbastei 5
1010 Wien
Projekt-Nr.: S 218-09
Graz, am 15.10.2009
Mag. Reinhard Stangl
Ausfertigung: pdf
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung............................................................................................................3
2.
Literatur und zur Verfügung gestellte Unterlagen ..........................................7
3.
Fragestellung .....................................................................................................9
4.
Wesentliche Bescheidinhalte .........................................................................10
5.
Wesentliche Projektsinhalte ...........................................................................19
5.1.
Beschreibung des Ist-Zustandes .......................................................................19
5.2.
Wesentliche Auswirkungen................................................................................37
5.3.
Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von
Auswirkungen ....................................................................................................47
5.4.
Vorschläge für die Beweissicherung und Kontrolle............................................55
6.
Wesentliche Inhalte der vorliegenden Begutachtungen des o. a.
Projektteiles......................................................................................................57
6.1.
Gutachten DI. Dr. Haider vom 26.6.2008...........................................................57
6.2.
Gutachterliche Stellungnahme DI. Dr. Haider vom 14.10.2008 .........................60
6.3.
Gutachten Univ.-Prof. Dr. Neuberger vom Juli 2008 .........................................62
7.
Wesentlicher Inhalt der vorgenannten Berufungen .....................................63
7.1.
Wassergenossenschaften Wallendorf, Bodenried, Rosendorf und Rax Bergen 1
...........................................................................................................................63
7.2.
Umweltanwaltschaft Burgenland........................................................................65
7.3.
RVH Reststoffverwertungs GmbH und Business-Park Heiligenkreuz GmbH ...65
8.
Gutachten - Schlussfolgerung........................................................................66
9.
Zusammenfassung ..........................................................................................77
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 2
Hydrogeologisches Gutachten
1.
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Einleitung
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. Februar 2009, Zl.: 5N- 4035/288-2009 wurde aufgrund des Antrags der RVH Reststoffverwertungs GmbH
vom 19.10.2007 und der Business-Park Heiligenkreuz GmbH vom 7.1.2008, beide
vertreten durch die ONZ ONZ KRAEMMER HÜTTLER Rechtsanwälte GmbH,
Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien, auf Erteilung der Genehmigung für das Vorhaben
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz im Lafnitztal gemäß § 17 i.V.m. Anhang 1 Z 2
lit. c UVP-G 2000 (UVP-G), BGBl Nr. 697/1993 i.d.F. BGBl I Nr. 2/2008, wird wie folgt
entschieden:
1. Der RVH Reststoffverwertungs GmbH wird nach Maßgabe der einen Bestandteil dieses
Bescheides bildenden Projektunterlagen (Beilage 1 zu diesem Bescheid) gemäß
a)
§ 17 Abs. 1 UVP-G in Verbindung mit
-
den §§ 37 Abs. 1, 43 Abs. 1, 3 und 4 sowie 47 Abs. 1 und 3 Bundesgesetz
über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG
2002), BGBl I Nr. 102/2002 i.d.F. BGBl I Nr. 54/2008,
-
weiters gemäß § 38 Abs. 1a und 3 AWG 2002 unter Mitanwendung der
--
§§ 74, 77 Gewerbeordnung 1994, BGBl Nr. 194/1994 i.d.F. BGBl I
Nr. 68/2008,
--
§§ 5, 8 Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, BGBl I Nr.
150/2004 i.d.F. BGBl I Nr. 84/2006
--
§ 49 Forstgesetz, BGBl Nr. 440/1975 i.d.F. BGBl I Nr. 55/2007,
i.V.m. Anhang 4 Z 1 lit. b Zweite Verordnung gegen forstschädliche
Luftverunreinigungen, BGBl Nr. 199/1984,
--
§ 93 Abs. 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl Nr. 450/1994
i.d.F. BGBl I Nr. 147/2006,
--
§ 10 Abs. 2 Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959, BGBl Nr.
215/1959 i.d.F. BGBl I Nr. 123/2006,
--
§ 17 Rohrleitungsgesetz, BGBl Nr. 411/1975 i.d.F. BGBl I Nr.
37/2007,
--
§§ 31, 31f, 34a Z 1 und 35 Eisenbahngesetz 1957, BGBl Nr.
60/1957 i.d.F. BGBl I 125/2006,
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Hydrogeologisches Gutachten
-
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
weiters gemäß § 38 Abs. 2 AWG 2002 unter Mitanwendung der
bautechnischen Bestimmungen des Burgenländischen Baugesetzes 1997,
LGBl Nr. 10/1998 i.d.F. LGBl Nr. 53/2008,
-
weiters gemäß § 38 Abs. 1 AWG 2002 unter Mitanwendung von
--
§§ 3 Abs. 1, 7 Bgld. Starkstromwegegesetz, LGBl Nr. 10/1971 i.d.F.
LGBl Nr. 32/2001,
--
§ 22e Bgld. Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz, LGBl Nr.
27/1991 i.d.F. LGBl Nr. 35/2008,
b)
§ 17 Abs. 1 UVP-G i.V.m.
-
§§ 74, 77 Gewerbeordnung 1994, BGBl Nr. 194/1994 i.d.F. BGBl I Nr.
68/2008,
-
§ 5 Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, BGBl I Nr. 150/2004 i.d.F.
BGBl I Nr. 84/2006
-
§ 49 Forstgesetz, BGBl Nr. 440/1975 i.d.F. BGBl I Nr. 55/2007, i.V.m.
Anhang
4
Z
1
lit.
a
Zweite
Verordnung
gegen
forstschädliche
Luftverunreinigungen, BGBl Nr. 199/1984,
-
§ 93 Abs. 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl Nr. 450/1994 i.d.F.
BGBl I Nr. 147/2006,
-
§ 10 Abs. 2 Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959, BGBl Nr. 215/1959
i.d.F. BGBl I Nr. 123/2006,
-
§ 17 Rohrleitungsgesetz, BGBl Nr. 411/1975 i.d.F. BGBl I Nr. 37/2007,
-
§§ 31, 31f, 34a Z 1 und 35 Eisenbahngesetz 1957, BGBl Nr. 60/1957 i.d.F.
BGBl I 125/2006,
-
§ 4 Emissionszertifikategesetz, BGBl I Nr. 46/2004 i.d.F. BGBl I Nr.
171/2006,
-
§ 18 Bgld. Baugesetz 1997, LGBl Nr. 10/1998 i.d.F. LGBl Nr. 53/2008,
-
§§ 3 Abs. 1, 7 Bgld. Starkstromwegegesetz, LGBl Nr. 10/1971 i.d.F. LGBl
Nr. 32/2001,
-
§ 22e Bgld. Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz, LGBl Nr. 27/1991
i.d.F. LGBl Nr. 35/2008
c)
§ 17 Abs. 2 UVP-G,
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Seite 4
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
d)
§ 17 Abs. 4 UVP-G,
e)
§ 17 Abs. 5 UVP-G,
f)
in Anwendung des § 44f AVG i.V.m. § 17 Abs. 7 und 8 UVP-G
die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur thermischen
Verwertung nicht gefährlicher Abfälle, bestehend aus
-
Brennstoffannahme,
-
Wirbelschichtanlage (bestehend aus Wirbelschichtkessel, mehrstufige
Abgasreinigung, Energieerzeugung)
-
Hilfskessel
-
Förderbrücke zwischen Brennstoffannahme und Wirbelschichtanlage,
-
diverse Außen- und Nebenanlagen,
-
Energie- und Medienleitung
und
-
Anschlussbahn
auf den Grundparzellen Gst.Nr. 1100/1, 1100/10, 1100/12, 1150/1, 1150/13, 1150/14,
1150/16, alle inneliegend der EZ 1188, Gst.Nr. 884, inneliegend der EZ 958, Gst.Nr. 829,
inneliegend der EZ 11 und Gst.Nr. 897/3, inneliegend der EZ 1177, alle Grundbuch 31109
Heiligenkreuz im Lafnitztal, erteilt.
Pkt. 1a bezieht sich auf den Wirbelschichtkessel (Verfahren R1, thermische Verwertung
von maximal 325.000 t/a nicht gefährlicher Abfälle), Pkt. 1b auf den Hilfskessel. Die
Punkte 1c bis f beziehen sich auf die Gesamtanlage RVH.
2. Des Weiteren wird der Business-Park Heiligenkreuz GmbH und der RVH
Reststoffverwertungs GmbH nach Maßgabe der einen Bestandteil dieses Bescheides
bildenden Projektunterlagen (Beilage 1 zu diesem Bescheid) gemäß § 17 Abs. 1 UVP-G
i.V.m. §§ 31, 31f, 34a Z 1 und 35 Eisenbahngesetz 1957, BGBl Nr. 60/1957 i.d.F. BGBl I
125/2006, weiters gemäß § 17 Abs. 2, 4 und 5 UVP-G sowie in Anwendung des § 44f
AVG i.V.m. § 17 Abs. 7 und 8 UVP-G die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb
einer Anschlussbahn auf den Grundparzellen Gst.Nr. 1150/13, 1150/16 und 1150/14, alle
inneliegend der EZ 1188, Grundbuch 31109 Heiligenkreuz im Lafnitztal, erteilt.
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Seite 5
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Dagegen wurde u.a. – für die nachstehende Fragestellung maßgeblich und seitens
des Auftragsgebers vorgelegt – von folgendem Personenkreis Berufung erhoben:
•
Wassergenossenschaften Wallendorf Bodenried, Rosendorf und Rax Bergen
I (mit Schreiben vom 12.3.2009),
•
Umweltanwaltschaft Burgenland (mit Schreiben vom 25.11.2008 und 11.3.2009)
sowie
•
RVH Reststoffverwertungs GmbH (Erstberufungswerberin) und Business-Park
Heiligenkreuz GmbH (Zweitberufungswerberin), beide vertreten durch die Onz ·
Onz · Kraemmer · Hüttler Rechtsanwälte GmbH (Schreiben vom 18.3.2009).
Aufgrund dieser Berufungen hat die Kammer 1A des Umweltsenates beschlossen im
Zuge
des
Berufungsverfahrens
ein
ergänzendes
Gutachten
im
Fachbereich
Grundwasserwirtschaft und Hydrogeologie einzuholen und den Verfasser mit der
Erstellung dieses Gutachtens zu beauftragen. Die Ermächtigung zur Gutachtenserstellung
erfolgte mit Schreiben der Republik Österreich, Umweltsenat vom 30. Juni 2009, GZ: US
1A/2009/6-20. Die Bestellung als nichtamtlicher Sachverständiger erfolgte mit Bescheid
der Republik Österreich, Umweltsenat vom 19. August 2009, GZ: US 1A/2009/6-46.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 6
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
2.
Literatur und zur Verfügung gestellte Unterlagen
•
Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002, BGBl I Nr. 102/2002 i.d.F. BGBl I Nr.
54/2008.
•
Auftrag der Republik Österreich, Umweltsenat vom 30.6.2009.
•
Berufung der Umweltanwaltschaft von Burgenland vom 11.3.2009.
•
Berufung RVH Reststoffverwertungs GmbH (Erstberufungswerberin) und BusinessPark Heiligenkreuz GmbH (Zweitberufungswerberin), beide vertreten durch die Onz
· Onz · Kraemmer · Hüttler Rechtsanwälte GmbH, vom 18.3.2009.
•
Berufung der Wassergenossenschaften Wallendorf, Bodenried, Rosendorf und Rax
Bergen I vom 12.3.2009.
•
Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. Februar 2009, Zl.: 5-N4035/288-2009.
•
Bescheid der Republik Österreich, Umweltsenat vom 19. August 2009, GZ: US
1A/2009/6-46.
•
Forschungsgesellschaft Joanneum Research: Kritische Grundwasserspiegellagen
im Murtal von Graz bis Radkersburg.- Graz 2004.
•
Gutachten aus dem Fachbereich Grundwasserwirtschaft und Hochwasserschutz
von DI. Dr. Stefan Haider, Ziv.-Tech. für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Büro
Pieler ZT GmbH, Eisenstadt 26.6.2008.
•
Gutachten aus dem Fachbereich Wasserwirtschaft und Abwasser von DI. Wolfgang
Wukovits, Oberwart 10.6.2008.
•
Gutachten aus dem Fachbereich Umweltmedizin von Univ.-Prof. Dr. med. Manfred
Neuberger, Wien Juli 2008.
•
Gutachterliche Stellungnahme aus dem Fachbereich Grundwasserwirtschaft und
Hochwasserschutz von DI. Dr. Stefan Haider, Ziv.-Tech. für Kulturtechnik und
Wasserwirtschaft, Büro Pieler ZT GmbH, Eisenstadt 14.10.2008.
•
Gutachterliche Stellungnahme aus dem Fachbereich Umweltmedizin von Univ.Prof. Dr. med. Manfred Neuberger, Wien 25.9.2008.
•
Gutachterliche Stellungnahme aus dem Fachbereich Wasserwirtschaft und
Abwasser von DI. Wolfgang Wukovits, Oberwart 14.10.2008.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 7
Hydrogeologisches Gutachten
•
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Hölting,B. & Coldewey,W.: Hydrogeologie – Einführung in die allgemeine und
angewandte Hydrogeologie.- München (Elsevier) 2005.
•
Langguth,H.-R. & Voigt,R.: Hydrogeologische Methoden.- Berlin (Springer) 1980.
•
ÖNORM B 2601: Wassererschließung – Brunnen, Planung, Bau und Betrieb.- Wien
2004.
•
Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW): Richtlinie W
72, Schutz- und Schongebiete.- Wien 2004.
•
RVH Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz - III / J. Umweltverträglichkeitserklärung - J.12 Fachbereich Wasser – Hydrologie, Hydrogeologie, Geologie und
Wasserwirtschaft – Revision 1, ZT Büro Meyer, Wien, 7.1.2008.
•
Schachtschabel,P. et al.: Lehrbuch der Bodenkunde.- Stuttgart (Enke) 1998.
•
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G), BGBl Nr. 697/1993 i.d.F.
BGBl I Nr. 2/2008.
•
Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959, BGBl Nr. 215/1959 i.d.F. BGBl I Nr.
123/2006.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 8
Hydrogeologisches Gutachten
3.
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Fragestellung
Gemäß Auftrag der Kammer 1A des Umweltsenates sollen die Auswirkungen auf das
Schutzgut Grundwasser ergänzend überprüft werden. Insbesondere sollen die Inhalte der
Berufungen des Umweltanwaltes, der Wassergenossenschaften Wallendorf, Bodenries,
Rosendorf, Rax Berg I und der Projektwerber in die ergänzende Beurteilung
miteinbezogen werden.
Folgende Beweisthemen wurden festgelegt:
• Ist der mit Auflage 10.11 vorgeschriebene Pumpversuch betreffend die vorgesehenen
Brunnen mit einer Entnahme von max. 4 l/s erforderlich, um die Auswirkungen auf den
Zustand des Grundwassers und die bestehenden Wasserrechte in Österreich und
Ungarn beurteilen zu können?
• Ist eine Verschlechterung des guten mengenmäßigen und guten chemischen
Zustandes des Grundwasserkörpers durch die bewilligte Entnahme zu erwarten?
• Ist
eine
Beeinträchtigung
von
bestehenden
Wasserrechten
zu
erwarten
(Wassergenossenschaften Wallendorf, Bodenries, Rosendorf, Rax Berg I)?
• Ist durch den Betrieb der Anlage und der projektsgemäßen Emissionen unter
Zugrundelegung der Prämisse, dass die Irrelevanzgrenze bei allen Luftschadstoffen
nicht überschritten wird, mit einer Belastung des Grundwassers zu rechnen?
Weiters stellt der Umweltsenat fest, dass sollte sich aufgrund der vorgestellten Fragen ein
Ergänzungsbedarf des UV-Gutachtens ergeben, ein Ergänzungsgutachten zu erstellen
wäre, in dem alle offenen Fragen und auch die Einwendungen in den vorgenannten
Berufungen behandelt werden.
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Seite 9
Hydrogeologisches Gutachten
4.
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Wesentliche Bescheidinhalte
In Kapitel II (Vorhabensbeschreibung) unter Pkt. 7 des Bewilligungsbescheides erster
Instanz wird angeführt, welche weiteren Vorhabensbestandteile realisiert werden sollen.
Es handelt sich dabei – für das Schutzgut Grundwasser relevant – um folgende:
•
Nutzwasserbrunnen sowie
•
Sickermulde und Oberflächenwasserkanal.
In Kapitel III (Auflagen, Befristungen), unter den Punkten 9., 10. und 19. des
Bewilligungsbescheides, wurden die Auflagen der betreffenden Fachbereiche angeführt.
Die für das Schutzgut Grundwasser maßgeblichen Bedingungen wurden in jene für den
Fachbereich
"Geologie
und
Hydrogeologie",
für
"Grundwasserwirtschaft
und
Hochwasserschutz" und "Wasserwirtschaft – Abwasser" gegliedert und lauten wie folgt:
"9. Fachbereich Geologie und Hydrogeologie
Schutz des Grundwassers in der Errichtungsphase
.....
9.3
Im
Zuge
der
Baudurchführung
dürfen
wassergefährdende
Stoffe
(Mineralölprodukte und Bauchemikalien) ausschließlich in dichten und vor
Verwitterungseinflüssen geschützten Auffangwannen zwischengelagert werden,
um eine Versickerung solcher Stoffe mit Sicherheit ausschließen zu können. Auch
Manipulationen mit diesen Produkten sind so durchzuführen und abzusichern,
dass keine Versickerungen stattfinden können.
9.4
Betankungen mobiler Geräte und Fahrzeuge sind außerhalb des Bereichs von
Baugruben vorzunehmen.
9.5
Es sind ausschließlich biologisch abbaubare Hydraulik- und Schalungsöle
einzusetzen.
Schutz der Tiefendrainage während der Errichtungsphase
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 10
Hydrogeologisches Gutachten
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.....
Verwendung von Aushubmaterial als Schüttmaterial
9.10
Bei der Verwendung von Aushubmaterial für Anschüttungen im Bereich von
Verkehrsflächen sind die einschlägigen Anforderungen bezüglich Materialeignung,
Herstellungsart und –weise, Prüfplan etc. der RVS Nr. 08.15.01 zu erfüllen.
10. Fachbereich Grundwasserwirtschaft und Hochwasserschutz
.....
10.2
Die Nutzwasserbrunnen sind vor Beginn der übrigen Bauarbeiten zu errichten und
entsprechend Auflage 10.5 zu beproben.
10.3
Die Brunnenherstellung ist fachgerecht zu dokumentieren. Unmittelbar nach
Herstellung ist in jedem der drei Brunnen ein Kurzpumpversuch durchzuführen, zu
dokumentieren und auszuwerten (Gesamtdauer des Pumpversuches pro Brunnen
zumindest 48 Stunden mit zumindest 2 Förderraten (max. 4 l/s) bis zur Beharrung,
Aufspiegelung vor dem Pumpversuch im nächsten Brunnen, Mitmessen der
Wasserstände in den beiden jeweils nicht bepumpten Brunnen). Diese
Dokumentation ist gemeinsam mit dem Ergebnis der ersten Beprobung der
Nutzwasserbrunnen einschließlich der Nullsonde VS1 binnen einem Monat nach
Durchführung der Beprobung unaufgefordert der Behörde vorzulegen.
10.4
Die Errichtung der Betriebsanlage ist durch eine wasserrechtliche Bauaufsicht zu
überwachen. Als wasserrechtliche Bauaufsicht wird die Büro Pieler ZT GmbH,
7000 Eisenstadt, Neusiedler Straße 35-37, bestellt.
10.5
Die qualitative Beweissicherung während der Bauphase erfolgt durch 2-monatige
Beprobung des mittleren und des östlichen Nutzwasserbrunnens sowie der
Nullsonde VS1. Folgende Parameter müssen untersucht werden:
Geruch, Temperatur, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit bei 25°C, gelöster
Sauerstoff,
Sauerstoffsättigung,
Gesamthärte,
Karbonathärte;
Kalzium,
Magnesium, Natrium, Kalium, Eisen gesamt, Mangan gesamt, Ammonium, Nitrat,
Nitrit, Hydrogenkarbonat, Chlorid, Sulfat, Fluorid, Orthophosphat, Oxidierbarkeit;
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 11
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink;
Aliphatische
Kohlenwasserstoffe,
Gesamtkohlenwasserstoffe,
Kohlenwasserstoffe;
HKW
bei
BTX
(Benzol,
(leichtflüchtige
Überschreitung
Xylol,
halogenierte
des
Toluol),
aliphatische
Grenzwertes
der
Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) BGBl. Nr. 502/1991, i.d.F. BGBl. II
Nr. 147/2002, einer dieser Summenparameter Bestimmung der Einzelsubstanzen.
10.6
Die qualitative Beweissicherung in der Betriebsphase hat durch halbjährliche
Beprobung der Nutzwasserbrunnen und der Nullsonde VS1 im Umfang der
Parameterliste
gemäß
Auflagenpunkt
10.5
zu
erfolgen.
Die
Untersuchungsergebnisse sind der Behörde unaufgefordert bis 1. März des
Folgejahres vorzulegen, im Falle der Überschreitung von Grenzwerten der
Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) BGBl. Nr. 502/1991, i.d.F. BGBl. II
Nr. 147/2002, unverzüglich.
10.7
Für die Beweissicherung der Grundwasserstände und der Fördermengen sind
jeweils ein Wasserzähler pro Brunnen mit elektronischer Aufzeichnung von
Momentandurchfluss und Gesamtdurchfluss zu installieren, sowie jeweils ein
Wasserstandsgeber mit elektronischer Aufzeichnung. Einmal monatlich sind in
allen
Brunnen
der
Gesamtdurchfluss
durch
analoge Ablesung und
der
Grundwasserspiegel durch Abstichmessung zu dokumentieren. Dabei sind die
elektronischen Aufzeichnungen zu kontrollieren. Die erhobenen Daten sind in das
Betriebstagebuch einzutragen.
10.8
Zur Sicherung des Retentionsbeckens/Löschteiches gegen Auftrieb sind neben
dem Becken zwei Schächte zu errichten, deren Sohle im Grundwasserleiter liegt.
Zwischen jedem Schacht und dem Beckeninnenraum ist ein Kommunikationsrohr
herzustellen, ohne die Funktion der Beckendichtung zu verletzen. Im Schacht sind
dem Kommunikationsrohr ein Rückschlagventil zur Verhinderung des Auslaufens
von Beckenwasser ins Grundwasser, ein Schieber und ein Spülstutzen
vorzusetzen.
10.9
Die Funktionsfähigkeit der Kommunikationsrohre und der Rückschlagventile ist
wöchentlich zu kontrollieren, bei Problemen sind die Schieber zu schließen.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 12
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
.....
10.11 Monitoringvorschreibung
Vor oder gleichzeitig mit der Inbetriebnahme der Nutzwasserbrunnen (Beginn der
Nutzwasserförderung) ist ein Dauerpumpversuch über zumindest 20 Wochen
durchzuführen.
a)
Der Pumpversuch gliedert sich in 4 Phasen:
-
Pumpphase 1 (8 Wochen): Entnahme von möglichst viel Wasser im
Rahmen des beantragten Konsenses (max. 4 l/s, max. Absenkung
auf 216,50 m ü.A.) aus dem westlichen Brunnen, Entnahme des
Restbedarfes aus dem östlichen Brunnen.
-
Aufspiegelungsphase 1 (2 Wochen oder bis zur Beharrung): Keine
Entnahme aus den drei Nutzwasserbrunnen.
-
Pumpphase 2 (8 Wochen): Entnahme von möglichst viel Wasser im
Rahmen des beantragten Konsenses (max. 4 l/s, maximal
Absenkung auf 216,50 m ü.A.) aus dem östlichen Brunnen,
Entnahme des Restbedarfes aus dem westlichen Brunnen.
-
Aufspiegelungsphase 2 (2 Wochen oder bis zur Beharrung): Keine
Entnahme aus den drei Nutzwasserbrunnen.
b)
Der
Pumpversuch
ist
von
der
wasserrechtlichen
Bauaufsicht
zu
überwachen, der Übergang zwischen den Pumpversuchsphasen ist im
Vorhinein mit der wasserrechtlichen Bauaufsicht abzustimmen. Da es um
die
Feststellung
der
Auswirkungen
bei
mittleren
und
niederen
Grundwasserständen geht, ist bei Erfordernis die Pumpversuchsdauer bei
hohen Grundwasserständen nach Anordnung durch die wasserrechtliche
Bauaufsicht entsprechend zu verlängern.
c)
Während des gesamten Pumpversuches sind die Grundwasserstände in
den Sonden VS1, VS2 und VS3 mindestens einmal täglich zu messen. Die
Grundwasserstände in den drei Nutzwasserbrunnen werden kontinuierlich
aufgezeichnet.
Einmal wöchentlich während der gesamten Pumpversuchsdauer zu
messen sind
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 13
Hydrogeologisches Gutachten
-
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
die Grundwasserstände in der WGEV-Messstelle PG10003752
(Brunnenfeld Heiligenkreuz Br.5), in den Brunnen 14, 15 und 20 des
Brunnenfeldes
Wallendorf-Heiligenkreuz,
in
den
Nutzwasserbrunnen der Abalon Hardwood GmbH., der Holler
Transporte und des AWV Bezirk Jennersdorf,
-
der Wasserstand in der Quelle der Wassergenossenschaft Deutsch
Minihof (Grundstück Nr. 619, KG Deutsch Minihof),
-
der Wasserstand im Altwasser östlich der Landstraße mit Hilfe eines
zu errichtenden Hilfspegels.
Die Beobachtung des Wasserstandes kann entfallen, wenn vom jeweiligen
Betreiber
eine
durchgeführt
automatische
und
zur
Aufzeichnung
Verfügung
gestellt
der
wird.
Grundwasserstände
Vor
Beginn
des
Pumpversuches ist in allen Beobachtungsstellen eine erste Beobachtung
der Grundwasserstände durchzuführen.
d)
Längstens 2 Monate nach Ende des Pumpversuches ist der Behörde ein
Bericht über die Grundwasserbeweissicherung vorzulegen. Dieser muss
die
hydrologische
Situation
im
Beobachtungszeitraum,
die
Grundwassernutzungen und die Beeinflussungen beschreiben und eine
graphische Darstellung der Ganglinien sowie entsprechende Lagepläne mit
Isolinien der Grundwasserspiegellagen enthalten. Insbesondere sind die
Wasserstände und die Grundwasserentnahmen in allen zu beobachtenden
Stellen darzustellen, weiters die Daten des Hydrographischen Dienstes
betreffend den Wasserstand der Lafnitz am Pegel Heiligenkreuz, die
Grundwasserstände in den amtlichen Messstellen 9 und 10 sowie die
Tagesniederschlagssummen der Station Eltendorf.
e)
Die
Behörde
kann
in
Abhängigkeit
von
den
Ergebnissen
des
Pumpversuchs, wenn dies für den Schutz fremder Rechte oder zur
Gewährleistung der öffentlichen Interessen z.B. des Naturschutzes
erforderlich ist, das beantragte Absenkziel in den Nutzwasserbrunnen von
216,50 m ü.A. abändern und weitere zeitlich befristete oder dauernde
Beweissicherungsmaßnahmen anordnen.
10.12 Das Recht zur Entnahme von Grundwasser (ab Betrieb der geplanten
Nutzwasserbrunnen) wird mit 15 Jahren, gerechnet ab Rechtskraft der
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 14
Hydrogeologisches Gutachten
Genehmigung
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
nach
dem
UVP-G,
befristet.
Das
Recht
wird
mit
den
Brunnenanlagen verbunden.
19. Fachbereich Wasserwirtschaft – Abwasser
Bauphase
.....
19.2
In das Absetzbecken der Wasserhaltung der einzelnen Baugruben dürfen nur
Wässer eingeleitet werden, die bei der Grundwasserhaltung anfallen.
19.3
Der Absetzteich ist in regelmäßigen Abständen insbes. nach Betriebsstörungen
bzw. Störfällen (z.B. Gebrechen an Baumaschinen und Geräten) optisch zu
kontrollieren und erforderlichenfalls von störenden Ablagerungen zu reinigen. Die
Wartungs- und Kontrollarbeiten sind in einem Betriebsbuch festzuhalten.
19.4
Abgesetzter
Schlamm
des
Absetzbeckens
ist
einer
nachweislichen
ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Eine Ableitung der Schlämme in die
Tiefendrainage ist untersagt bzw. wirksam zu unterbinden. Vor der Entsorgung ist
der Schlamm durch einen befugten Fachmann zu untersuchen, damit die Art und
Weise
der
Entsorgung
Baurestmassendeponie).
festgelegt
Die
werden
kann
(z.B.
Erdaushub-
Untersuchungsprotokolle
oder
und
die
Entsorgungsnachweise sind der Behörde vorzulegen.
19.5
Eventuell ausgetretene wassergefährdende Stoffe (Treibstoffe, Öle, Kühlmittel u.
dgl.) sind zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen unverzüglich zu binden
und ordnungsgemäß zu entsorgen. Solche Vorfälle sind der Behörde unverzüglich
zu melden. Ölbindemittel (mind. 500 l) sind auf der Baustelle vorrätig zu halten.
19.6
Sämtliche Kanäle, Schächte und Behälter sind dicht auszuführen. Die Dichtheit für
alle betrieblichen Schmutzwasserkanäle samt zugehörigen Schächten und Becken
(inkl. Löschwasser-Auffangbecken, Heizöl-Auffangwanne und Kohle-Bunker) ist
gemäß den ÖNORMEN EN 1610, EN 805, B 2503, B 2504 und B 2538
nachzuweisen.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 15
Hydrogeologisches Gutachten
19.7
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Die Ergebnisse der Dichtheitsproben sind schriftlich festzuhalten und bei der
Abnahmeprüfung vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung hat durch einen hierzu
befugten Fachkundigen zu erfolgen.
.....
Betrieb
19.11 Bei Auftreten von Verunreinigungen im Retentionsbecken ist der Ablauf in die
Tiefendrainage unverzüglich zu verschließen.
.....
19.13 In Regenwasserkanäle dürfen lediglich Wässer eingeleitet werden, die nicht als
Schmutzwässer gelten.
19.14 Hinsichtlich Betrieb, Wartung und Kontrolle des Mulden-Rigol-Systems sind die
unter
„Vorschläge
für
Betriebsvorschriften,
die
Beweissicherung
sofern
Oberflächenwasserableitung
diese
und
bei
Kontrolle“
der
(Mulden-Rigol-System)
angeführten
gegenständlichen
Anwendung
finden,
einzuhalten.
-
Die Sickerwirkung der Mulden sowie die Funktionsfähigkeit der Drainagen
sind in Abständen von 5 Jahren auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Bei
Nachlassen der Sickerwirkung der Mulden ist die oberste Schicht
abzutragen und in entsprechender Dicke und Sickerwirkung zu erneuern.
-
Bei der Pflege und Erhaltung der Bepflanzung ist auf den Einsatz von
Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie Pflanzenschutzmitteln zu verzichten.
-
Das Mähgut aus den Muldenrigolen sowie sonstige dort anfallende Abfälle
sind zu entfernen.
-
Über
die
gegenständliche
Oberflächenentwässerungsanlage
ist
ein
Betriebsbuch zu führen, in das durchgeführte Kontrollen, Reinigungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen sowie besondere Vorkommnisse einzutragen
sind.
Das
Betriebsbuch
ist
auf
Verlangen
den
Organen
der
Wasserrechtsbehörde vorzulegen.
.....
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 16
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
19.23 Bei Verunreinigung von Oberflächenwässern auf dem Betriebsareal (z.B. Austritt
wassergefährdender Stoffe) sind diese im betrieblichen Entwässerungssystem
(z.B. Retentionsbecken, Löschwasser-Vorabscheidekammer und -Auffangbecken)
abzuspeichern und sodann im Einvernehmen mit dem AWV Bezirk Jennersdorf in
die Kläranlage einzubringen. Andernfalls sind diese getrennt und nachweislich zu
entsorgen.
19.24 Für den Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlage auf dem Betriebsareal ist ein
Störfall- und Maßnahmenplan zu erstellen und den in diesem Bereich tätigen
Bediensteten nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Weiters ist 1 x jährlich eine
Schulung dieser Bediensteten hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen
vorzunehmen, welche von diesen nachweislich zu bestätigen ist.
......
Der Behörde sind längstens 3 Monate vor Baubeginn folgende Planunterlagen und
Nachweise vorzulegen:
•
Detailplanung für die Oberflächenentwässerung der Verkehrsflächen mit Eintragung
der Niveaus der Asphaltflächen zumindest im Raster von 50 m und gesondert für den
Bereich der LKW-Zufahrt;
•
Detailpläne (Lageplan, Schnitte) für die Sickermulden, aus denen der vorgesehene
Aufbau und die Lage der Drainagerohre zu entnehmen sind;
•
Detailplanung (Lageplan, Schnitte) des Löschwasser- und Retentionsbeckens, in
denen neben der technischen Ausführung des Beckens auch die Lage und Tiefe der
Sickermulde im entwässerungstechnisch maßgeblichen Bereich (LKW-Einfahrt) sowie
die Lage und Tiefe der Tiefendrainage des Businessparks Heiligenkreuz darzustellen
sind. Dabei sind die Randbedingungen für das Retentionsvolumen von 1.705 m3
(1.550 m3 + ca. 10% Reserve), für einen ständig verfügbaren Löschwasservorrat von
800 m3 und einer Eisschicht von mindestens 0,7 m sowie der Situierung des
Beckenüberlaufes über dem höchsten GW-Stand von 219,30 m.ü.A. einzuhalten.
•
Detailpläne der Einlaufbauwerke mit Darstellung insb. der Grob- und Feinrechen, der
Tauchwände und der Absperr- und Drosseleinrichtungen;
•
Detailpläne
der
Einrichtungen
zum
Schutz
gegen
Auftrieb
(Schächte,
Kommunikationsrohre, Rückschlagventile);
•
Detailplan (Lageplan, Schnitt) für die Löschwasserentnahme und der in diesem
Zusammenhang vorgesehenen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen;
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 17
Hydrogeologisches Gutachten
•
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Nachweis der hydraulischen Funktionsfähigkeit für die geplanten Einrichtungen zur
Entwässerung der Dach- und Verkehrsflächen sowie für das Löschwasser und
Retentionsbecken, insb. für den Fall des maximalen Füllstandes im Becken.
Der Nachweis ist von einem Fachkundigen zu erstellen."
Dem bezughabenden erstinstanzlichen Bescheid und somit auch den vorgenannten
Auflagen liegen einerseits das genannte Projekt des ZT Büro Meyer sowie die
vorliegenden Begutachtungen – einschließlich Ergänzung – von DI. Dr. Stefan Haider und
von DI. Wolfgang Wukovits zugrunde. Es sind daraus folgende wesentlichen Inhalte zu
entnehmen:
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 18
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
5.
Wesentliche Projektsinhalte
5.1.
Beschreibung des Ist-Zustandes
Hydrologie
Datenquelle:
•
NANUTIWA-Projekt (Hydrologische Grundlagen für eine nachhaltige Nutzung der
Tiefengrundwässer im Bereich des Oststeirischen und Pannonischen Beckens,
Joanneum Research, Graz 2005)
•
Hydrographischen Jahrbuch 2002
•
Internet, Stand 07/2007
Niederschlag:
Relevante Messstation:
Messstelle Eltendorf, EDV-Nr. 111 088
Normalzahl:
710 mm (1961 – 1990)
Tagesmaximum:
76 mm (24.9.1973)
Größte Monatssumme:
320 mm (07/1972)
Temperatur:
Relevante Messstation:
Kukmirn, EDV-Nr. 111 203
Normalzahl:
8,2°C (1961 – 1990)
Oberflächenabfluss der Lafnitz:
Relevanter Pegel:
Eltendorf (Hackenwiesen), EDV-Nr. 210 401
Einzugsgebiet:
1.956,3 km²
NQ
2,44 m³/s 6.1.2002
NJMQ
7,77 m³/s 2001
HJMQ
24,10 m³/s 1996
HQ
396,00 m³/s 6.9.1998
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 19
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Verdunstung (Evapotranspiration):
Da keine Verdunstungsstelle im Südburgenland eingerichtet ist und mögliche nicht
zutreffende Verdunstungshöhen von weiter entfernt gelegenen Verdunstungsmessstellen
nicht berücksichtigt werden, wird für die gegenständliche Betrachtung die Verdunstung im
Sinne der reellen Evapotranspiration nach TURC, wie folgt herangezogen.
Der Ansatz der Jahresniederschlagssumme sowie der mittleren Jahrestemperatur erfolgte
durch Interpolation zwischen einzelnen Niederschlags- und Temperaturmessstellen
(Methode
der
inversen
Distanzen).
Diese
Interpolation
wurde
auf
die
vom
Hydrographischen Zentralbüro ausgewiesenen Einzugsgebiete umgelegt.
Das für das gegenständliche Projektareal relevante Einzugsgebiet ist jenes der Lafnitz
zwischen den Pegeln Dobersdorf und Eltendorf. Für dieses Einzugsgebiet und daher auch
für
das
gegenständliche
Projektareal
repräsentativ
ergibt
sich
eine
reelle
Evapotranspiration nach TURC in Höhe von 462 mm/Jahr (Basis ist die Zeitreihe von
1992 bis 1996 für Jahresniederschlag und Temperatur).
Dies entspricht 63,9 % des für das gegenständliche Einzugsgebiet ermittelten
Niederschlages
von
723
mm.
Diese
Niederschlagshöhe
wurde
über
die
Einzugsgebietsfläche aus mehreren Niederschlagsmessstellen errechnet.
Resultierende Wasserbilanz:
Die Grundwasserneubildungshöhe von 48 mm/anno entspricht einer GrundwasserNeubildungsrate von 1,5 l/s.km².
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 20
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Hydrogeologie
Großräumige hydrogeologische Verhältnisse
Der Standort liegt innerhalb des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz und damit in der hier
weitflächig ausgedehnten Talniederung des Lafnitztales vor der Staatsgrenze zu Ungarn.
Auch im weiteren Umfeld ist das Lafnitztal aus sandig-kiesigen Talalluvionen aufgebaut,
welche ab 7 m bis 10 m unter Gelände von tertiären Feinkornsedimenten und zwar
Schluffen bis Tonen mit wechselnden Feinsandgehalten unterlagert werden.
Über den alluvionalen Sanden und Kiesen (vorwiegend sandige Kiese) liegen knapp 2,0
m bis 3,0 m mächtige, feinkörnige Ausedimente in Form weitgehend toniger und
feinsandiger Schluffe oder schluffiger Feinsande. Diese Deckschichten reichen somit etwa
2,5 m bis 4,0 m unter Gelände und verursachen aufgrund des zumeist niveauhöher
liegenden Druckausgleichsspiegel (leicht) gespannte Grundwasserverhältnisse.
Standortbezogene hydrogeologische Verhältnisse
Herangezogene Bohrungen, Bohrergebnisse:
a)
Grundwasserhaltung des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz
b)
Baugrunduntersuchung Betriebsansiedlung der Lenzing Fibers (ehemals
Lyocell Anlage)
c)
Aufschlussbohrungen und Schurferkundungen im Bereich der Direktanlage
für Geotechnisches Gutachten, vom Juli 2007
Zusammenstellung relevanter Bohrergebnisse VS1 – VS10:
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 21
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
*) bei VS 1 bis 0,50 m unter GOK Anschüttung; VS = Versuchssonde
Alle Angaben gerundet auf 0,05 m
STOK = Staueroberkante (auch Oberkante relativ stauender Schichten)
GOK = Geländeoberkante, OK = Oberkante, UK = Unterkante
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 22
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Zusammenstellung relevanter Bohrergebnisse ABL 1 – ABL 5 (Aufschlussbohrungen für
Baugrundgutachten Lenzing Fibers):
Alle Angaben auf 0,05 m gerundet. Die ABL 1 und ABL 4 wurden ursprünglich zu Sonden ausgebaut, in
welchen auch Kurzpumpversuche zur Ermittlung des kf-Wertes durchgeführt wurden.
Im unterhalb der Kiese folgenden Stauerkomplex wurden mit etwas tieferen Bohrungen
für die Untergrundbeurteilung der Betriebsansiedlung Lenzing Fibers (AB 1 bis AB 5)
teilweise mehrere Meter mächtige Sande mit gespannter Grundwasserführung wie folgt
festgestellt:
Sandhorizonte innerhalb des Stauerkomplexes:
*) bei AB 5 Endteufe der Bohrung im Aquifer.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 23
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Für die Beurteilung der direkten Standortverhältnisse können die Bohrungen AB 1 bis AB
5 (für das Geotechnische Gutachten des Direktstandortes) unter Berücksichtigung der
zusätzlich hergestellten Schurferkundung (vgl. geotechnisches Gutachten) herangezogen
werden. Diese Bohrungen zeigen folgenden Untergrundaufbau:
Alle Angaben auf 0,05 m gerundet, STOK = Staueroberkante
*) Grundwasserstauerkomplex inklusive interner Sandlagen
Hydrogeologische Parameter
Grundwasser-Strömungsrichtung:
Vom Bereich des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz sind Simultanabstichserien vom
12.9.1994, 26.11.1995 und 2.6.1998. In Zusammenhang mit der Bearbeitung des
gegenständlichen UVE-Fachbeitrages wurden zwei Abstichserien und zwar am 12.7.2006
sowie am 30.5.2007 durchgeführt.
Vergleicht man die genannten Simultanabstichserien so ergeben sich keine wesentlichen
Änderungen der Grundwasserströmungsrichtungen bis auf Verschwenkungen im Bereich
von 15° bis 25°. Die generelle Grundwasserströmungsrichtung erfolgt im Gelände des
Wirtschaftsparks von Nordnordwest in Richtung Südsüdost (Richtung Lafnitz), wobei im
Ostteil des Wirtschaftsparks eine akzentuiertere Verschwenkung in Richtung Südost
erfolgt.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 24
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
In diesem Zusammenhang sind die mit einer Dichtwand umschlossenen Bereiche von
Lenzing Fibers und dem AWV Jennersdorf festzuhalten. Dieser Umschließungsbereich
südlich der Anlage der RVH wird vom Grundwasser umströmt und ergibt sich in der Mitte
des Anstrombereichs ein Grundwasseraufstau in Anlehnung an SOOS 1982 (∆h = a x I/2)
von bis zu 0,60 m gegenüber unbeeinflussten (unbehinderten) Abflussverhältnissen.
Diesen Umständen wurde bei den Grundwasserschichtenplänen Rechnung getragen.
Im
Bereich
der
Lafnitztalebene zwischen dem
Brunnenfeld
Heiligenkreuz,
der
Staatsgrenze und der Lafnitz wird das Grundwasser
a) durch Dotationen aus der Lafnitz und den Lafnitz-Altarmen
b) durch Grundwasserneubildung (rund 1,5 l/s x km²)
c) durch Einströmen von Lafnitz-Zubringern aus dem nördlichen Hügelland
angereichert. Eine weitere eventuelle Anreicherungskomponente stellt die Dotation des
Lafnitz-Altarmsystems („Rustenbachsystem“) aus der Lafnitz. Die generelle Anströmung
zum Business Park Heiligenkreuz erfolgt aus Richtung des Brunnenfeldes Heiligenkreuz,
wobei zwischen diesem Brunnenfeld und dem Wirtschaftspark die GrundwasserAnreicherung durch das Lafnitz-Altarmsystem („Rustenbachsystem“) wirksam wird.
Grundwasserspiegel, Schwankungsbreite:
Amtlichen hydrographischen Messstellen (Beobachtungszeitraum 01.1988 bis Ende
04.2007):
•
Heiligenkreuz i.L., Bl 8, EDV-Nr. 335067
•
Heiligenkreuz i.L., Bl 9, EDV-Nr. 335075
•
Heiligenkreuz i.L., Bl 10, EDV-Nr. 335083
Diese Messstellen liegen nordwestlich des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz im Bereich des
Brunnenfeldes Heiligenkreuz. Über die genannte Beobachtungsdauer sind bei diesen
Messstellen Grundwasserspiegelschwankungen zwischen rund 2,3 m und maximal 3,7 m
(Heiligenkreuz i.L., Bl 9) festzustellen.
Im Bereich des Wirtschaftsparks Heiligenkreuz und damit auch im Bereich des direkten
Projektstandortes ist jedoch von deutlich geringeren Schwankungen zufolge der nunmehr
existenten Grundwasserhaltung mit einem geregelten maximalen Grundwasserstand
auszugehen. Durch diese Grundwasserregulierung und die teilweise Versickerung von
Niederschlagswässern
wird
auch
eine
Anhebung
der
vormals
niedrigsten
Grundwasserstände im Bereich des Wirtschaftsparks verursacht.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 25
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Aufgrund der jetzigen Wasserhaltungssituation ist daher von einer Schwankungsbreite
des Grundwassers im Bereich von etwa 1,0 m bis maximal 1,5 m auszugehen.
Grundwassersäulen:
Zur Beurteilung der Grundwassersäulen können im Direktbereich des geplanten
Standortes die Versuchssonden VS 1 und VS 3 herangezogen werden. Nachstehende
Angaben der Grundwassersäulen basieren auf dem nunmehr maximal zulässigen
(regulierten) Grundwasserstand von GWSOLL= 1,5 m unter (jeweiligem) Gelände sowie
einem Niedrigst-Grundwasserstand von 1,5 m unterhalb dieser Kote.
Anschließende Zusammenstellung zeigt maximale Grundwassersäulen zwischen 4,20 m
und 4,50 m sowie minimale Grundwassersäulen bei 2,70 m. Demgegenüber liegt die
Mächtigkeit des Aquifers (der sandigen Kiese) bei übereinstimmenden 3,20 m bis 3,30 m.
Wie bereits angesprochen reichen die Grundwassersäulen im Allgemeinen bis in die sehr
gering
durchlässigen
Deckschichten,
wodurch
üblicherweise
„gespannte“
Grundwasserverhältnisse vorliegen.
Hydraulisches Gefälle:
Ausgehend von den zur Verfügung stehenden Grundwasserschichtenplänen ist für den
Bereich des gesamten Wirtschaftsparks ein hydraulisches Gefälle zwischen 2 und 4 ‰
abzuleiten, wobei für das direkte Standortareal ein mittleres Gefälle von 3 ‰ angesetzt
werden kann. Dabei ist festzuhalten, dass Schwankungen des Grundwasserspiegels auf
die Gefällsverhältnisse keinen wesentlichen Einfluss haben.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 26
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Durchlässigkeitsverhältnisse:
Im
Zusammenhang
mit
der
Planung
der
Oberflächenwasserbeseitigung
und
Grundwasserhaltung (Einreichprojekt Ingenieurbüro Dr. Lang-ZT-GmbH, Mai 2001)
wurden
aus
Bodenaufschlüssen
Proben
entnommen
und
anhand
der
Kornverteilungslinien für die Deckschichte aus Feinsanden bis tonigen Schluffen (nach
der Beziehung von HAZEN) Durchlässigkeitsbeiwerte zwischen rund 4•10-8 m/s und 5•10-9
m/s abgeschätzt. Dementsprechend ist bei den Deckschichten – ausgenommen eine
fallweise etwas höhere Sandbeteiligung – im Hinblick auf die Versickerung von
Oberflächenwässern von sehr geringen Durchlässigkeitsverhältnissen auszugehen.
Die Durchlässigkeitsverhältnisse des flurnahen Aquifers im Wirtschaftspark Heiligenkreuz
wurden durch eine Mehrzahl von Pumpversuchen an den hergestellten Versuchssonden
und zwar mittels Kurzpumpversuchen und längeren Pumpversuchen untersucht und wie
folgt ermittelt:
Sämtliche Angaben in m/s.
*) bei VS 7 lagen zum Versuchszeitpunkt ungespannte Verhältnisse vor, bei allen anderen Versuchssonden
waren gespannte GW-Verhältnisse festzustellen. Bei der Auswertung der längeren Pumpversuche an den
Versuchssonden VS 2 und VS 3 wurden die Absenkungen in den begleitenden Schlagpegeln
mitberücksichtigt.
In den Aufschlussbohrungen / Sonden für die Baugrunduntersuchung von Lenzing Fibers
wurde nicht der alluvionale Aquifer, sondern die stauerinternen Sandlagen mittels
Kurzpumpversuchen auf die Durchlässigkeit untersucht und kf-Werte bei der ABL 1 und
ABL 4 um 5•10-5 m/s ermittelt.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 27
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Im Bereich der Kläranlage sind an den Sonden S 1 AWV (Abwasserverband) und S 2
AWV aufgrund von Kurzpumpversuchen Kf-Werte für den alluvionalen Aquifer zwischen
1,6•10-3 m/s und 2,2•10-4 m/s bekannt.
Für den direkten Standortbereich kann in Zusammenschau der Einzeldaten für den
relevanten,
flurnahen Aquifer somit von einem Durchlässigkeitsbeiwert von a•10-4 m/s, für weitere
Berechnungen von 5•10-4 m/s, ausgegangen werden.
Abstandsgeschwindigkeiten des Grundwassers:
Unter Berücksichtigung eines kf-Wertes im Aquifer von rund 5•10-4 m/s, eines
hydraulischen Gefälles (im Mittel) von rund 3 ‰ sowie eines hier erfahrungsgemäß
anzusetzenden nutzbaren Porenvolumens von rund 15 % ergibt sich eine (rechnerisch
ermittelte) Abstandsgeschwindigkeit des Grundwassers im Bereich des geplanten
Anlagenstandorts von 0,9 m pro Tag.
In anderen Bereichen des Wirtschaftsparks, wo Kf-Werte bis gegen 1•10-3 m/s bekannt
sind, erhöht sich diese Abstandsgeschwindigkeit bis gegen 1,7 m/Tag.
Grundwasserneubildung:
Wie in Punkt „Hydrologie“ dargelegt, ergibt sich für den größer räumigen Bereich auf
Basis der angeführten Wasserbilanzparameter eine Grundwasserneubildungshöhe von
rund 50 mm/anno, was einer Grundwasserneubildungsrate von 1,5 l/s.km² entspricht.
Dazu
ist
festzuhalten,
Wirtschaftsparks
dass
diese
Grundwasserneubildung
Heiligenkreuz
nicht
als
relevant
im
anzusehen
Bereich
des
ist,
die
da
Grundwasserverhältnisse durch die bestehende Grundwasserhaltung und Versickerung
von Niederschlagswässern verändert werden.
Zur bestehenden Grundwasserhaltung im Wirtschaftspark Heiligenkreuz
Im
Zusammenhang
mit
den
Hochwasserschutzmaßnahmen
im
Bereich
des
Wirtschaftsparks Heiligenkreuz sowie den Grundwasserverhältnissen wurden in den
Jahren 1997 und 1998 technische Grundlagen für eine mögliche Grundwasserhaltung
geschaffen.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 28
Hydrogeologisches Gutachten
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Eine Flutmulde begrenzt den Wirtschaftspark Heiligenkreuz im Norden und ist vom
Gelände des Wirtschaftsparks durch einen Hochwasserschutzdamm getrennt. Aufgrund
der Untergrundsituation kann es bei einer hochwasserbedingten Aktivierung der
Flutmulde zu einem erhöhten Grundwasserandrang im Gelände des Wirtschaftsparks
kommen.
Dieser
erhöhte
Grundwasserandrang
bewirkt
einen
erhöhten
Grundwasserspiegel.
Abgesehen davon ist unabhängig von der Funktionsweise der Flutmulde mit temporär
erhöhten Grundwasserständen im Wirtschaftspark Heiligenkreuz zu rechnen. Mit dem
Projekt der Grundwasserhaltung soll im Wirtschaftspark Heiligenkreuz die Sicherstellung
eines definierten Grundwasserspiegels und zwar mit GWSOLL = 1,5 m unter Gelände
erreicht werden.
Kernmaßnahme dieser Regulierung ist die Errichtung einer Tiefendrainage entlang des
Flutmuldendammes an der Nordbegrenzung des Wirtschaftsparks. Das in dieser Drainage
gesammelte und abgeleitete Grundwasser wird soweit als möglich im freien Gefälle über
dem Lahnbach und den geplanten Freispiegelkanal in den Teich des Wirtschaftsparks
Heiligenkreuz sowie in den Gemeindeteich der Gemeinde Heiligenkreuz oder direkt in die
Lafnitz
geführt.
Es
handelt
sich
dabei
um
folgende
maximal
vorgesehene
Ableitungsmengen bzw. Ableitungskapazitäten
•
Tiefendrainage Abschnitt West, N 800,
Qmax = 287,3 l/s
•
Tiefendrainage Abschnitt Mitte, N 600,
Qmax = 62,3 l/s
•
Tiefendrainage Abschnitt Ost,
Qmax = 39,3 l/s
•
Lahnbach-Entlastung,
N 400,
Qmax = 2.138,4 l/s
ƒ davon Qmax = 338,4 l/s über Streichwehr in den Teich des Businessparks
ƒ davon Qmax = 1.800 l/s in Lafnitz (Dotation von der Flutmulde)
•
Freispiegelkanal,
DN 800,
Qmax = 260,3 l/s
(aus Tiefendrainage Mitte und Pumpwerk Ost / Druckleitung DN 250 in den
Gemeindeteich)
Abgesehen davon werden vom Regenwasserkanal – West maximal 2.406,6 l/s in den
Teich des Businessparks abgeleitet. Die ob genannten Ableitungsmengen (Qmax) bzw.
Ableitungskapazitäten
beinhalten
den
(maximalen)
Grundwasseranfall
bei
Flutmuldenaktivierung sowie den Niederschlagswässern der im Einzugsbereich liegenden
Verwertungs- und Straßenflächen zusammen.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 29
Hydrogeologisches Gutachten
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Relevante Angaben zur bestehenden Oberflächenwasserbeseitigung
Im Einreichprojekt der Grundwasserhaltung ist die Oberflächenwasserbeseitigung
integriert.
Die im Wirtschaftspark Heiligenkreuz anfallenden Oberflächenwässer der Dach-, Straßenund Verkehrsflächen werden in Muldenrigol-Systeme bzw. Rigolsysteme eingeleitet.
Die
auf
Verwertungsflächen
anfallenden
Oberflächenwässer
werden
im
Muldenrigolsystem gespeichert und gedrosselt in den oder die Vorfluter abgegeben. Dazu
ist festzuhalten, dass die Muldenrigole bzw. Rigole des öffentlichen Gutes ausschließlich
der
Entwässerung
der
Straßen-
und
Verkehrsflächen
dienen
und
von
den
Verwertungsflächen keine Oberflächenwässer in diese eingeleitet werden dürfen. Für die
Bemessung der anfallenden Wassermengen wurde von einem Verbauungs- bzw.
Versiegelungsgrad von 65 % für reine Verwertungsflächen und von 25 % für die
sogenannten Grünraum-Verwertungsflächen ausgegangen.
Der Bemessung sind folgende Abflussbeiwerte zugrunde gelegt:
Dachflächen:
0,90
Asphaltflächen
0,90
Parkplatzflächen (Pflasterungen)
0,75
Grünflächen
0,10
Die Beseitigung der Dachflächenwässer erfolgt über Rigolen-Systeme, die Beseitigung
der Oberflächenwässer auf Verkehrs- und Freiflächen erfolgt über Muldenrigol-Systeme.
Die Rigolen sind mit gewaschenem Rollschotter 60/90 mm zu befüllen, wodurch ein
wirksames Porenvolumen von 35 % erreicht wird.
Bei den Muldenrigolen ist über dem Rigol eine Mulde mit einer Humusauflage von 30 cm
ausgebildet, wobei die Humusschicht der Mulden einen Durchlässigkeitsbeiwert von 1•104
m/s aufweist bzw. aufweisen soll. Bei diesem Entwässerungssystem ist es wesentlich,
dass aufgrund der geringen Versickerungsleistung der natürlichen Deckschichte ein
erhöhtes Regenspeichervolumen im Sinne eines vergrößerten Volumens der Rigolen
vorliegt und dass ein gedrosselter Abfluss und zwar 10 l/s.ha (unter Berücksichtigung des
ob
genannten
Verbauungsgrades)
in
das
übergeordnete
Oberflächenent-
wässerungssystem (Tiefendrainage, Vorfluter) erfolgt.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 30
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Grundlage für die Bemessung des Entwässerungssystems ist die ATV A138 – Bau- und
Bemessung
von
Anlagen
zur
dezentralen
Versickerung
von
nicht
schädlich
verunreinigtem Niederschlagswasser. Gemäß diesen technischen Richtlinien wurde ein
15 Minuten-Bemessungsregen mit 5-jährlicher Überschreitungshäufigkeit zugrunde
gelegt. Die Regenspende r = 15, n = 1 beträgt für den Bereich von Heiligenkreuz 150
l/s.ha. Für die Bemessung der Versickerungseinrichtungen wurde eine Regenspende von
r = 15, n = 0,2 = 267,45 l/s.ha angesetzt. Dieser Ansatz wird auch bei den Bemessungen
für
die
versiegelten
Berücksichtigung
Flächen
der
des
gegenständlichen
Starkregendauer
und
der
Projekts
allerdings
unterschiedlichen
unter
Intensität
(Klimatographie und Klimaatlas von Burgenland, ZAMG 1996) herangezogen.
Angabe von Schutz- und Schongebieten
Westlich
des
Businesspark
Wasserschongebiet
Heiligenkreuz
Heiligenkreuz
–
–
Szentgotthárd
Wallendorf
mit
befindet
der
sich
das
UBA-internen
Wasserschongebietsflächennummer 1. Die Ausweisung des Schongebietes erfolgte mit
Landesgesetzblatt (Burgenland) LGBl. Nr. 26/1990. Das Gebiet erstreckt sich im Norden
von Heidenberg über den Bereich Eltendorfer Mühle bis zum Daxenberg im Südwesten.
Im östlichsten Teil wird das Schongebiet mit der Landesstrasse L116 nahezu Nord-Süd
verlaufend bis zur Lafnitz begrenzt.
Bestehende Wasserrechte und Wasserversorgungen (Trink- und Nutzwasser)
Im Bereich von Heiligenkreuz im Nordwesten über das Brunnenfeld Heiligenkreuz sowie
im Grundwasserabstrom wurden sämtliche bewilligte Nutz- und Trinkwasserversorgungen
sowie
zusätzlich
nicht
wasserrechtlich
bewilligte
Grundwasserentnahmen
(oberflächennahe sowie tiefe Brunnen) erhoben und lagemäßig dargestellt. Von den in
nachstehender Tabelle aufgelisteten Wasserrechten liegen drei Wasserrechte im Bereich
des Businessparks Heiligenkreuz – Szentgotthárd im Grundwasserabstrombereich bzw.
grundwasserstromseitlich:
•
Interne Nr. 30: Schachtbrunnen für Wasser – Wasser – Wärmepumpe
nächste Entfernung zum Anlagenstandort rund 430 m südsüdwestlich.
•
Interne Nr. 31: Nutzwasserentnahme der Holler Transport GmbH, Eltendorf;
nächste Entfernung zum Anlagenstandort rund 1300 m südöstlich.
•
Interne Nr. 32: Nutzwasserentnahme aus Schachtbrunnen der TTM Massivholz
GmbH;
nächste Entfernung zum Anlagenstandort rund 700 m ostsüdöstlich.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 31
Hydrogeologisches Gutachten
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Seite 32
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
*) Die seichten Brunnen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 11, 13, 14, 15, 18, 20 und 22 schließen dem flurnahen
Grundwasserkörper auf und haben folgenden summarischen Konsens: Jahresentnahmemenge 1.658.000 m³
entspricht einer (jahresdurchschnittlichen) Entnahmerate von 52,6 l/s maximale Entnahmerate 55,0 l/s
(Bescheid 5-W-V1027/59-2006 vom 3.5.2006)
**) Die Tiefbrunnen 7,9,12,16,17,19,21 und 23 haben folgende summarischen Konsens:
Jahresentnahmemenge 1.000.000 m³entspricht einer (jahresdurchschnittlichen)Entnahmerate von 32 l/s
maximale Entnahmerate 35 l/s(Bescheid 5-W-V1027/59-2006 vom 3.5.2006).
***) Die angegebenen Mengen sind keine Konsensmengen sondern Ergiebigkeiten.
Geologische Verhältnisse
Großräumige geologische Verhältnisse
Geologisch wird der Bereich des Businesspark Heiligenkreuz – Szentgotthárd mit den
allerjüngsten Ablagerungen der Talalluvionen der Lafnitz sowie tributärer Seitengerinne
gekennzeichnet. Morphologisch orientiert sich die Talniederung von Westen nach Osten
verlaufend. Insgesamt gesehen liegt das Lafnitztal innerhalb der tertiären Sedimente des
Pannon eingebettet, an dessen Talflanken jüngere, quartäre Terrassenschotter,
insbesonders Schotter mit Schluffbedeckung des mittleren bis unteren Pleistozän situiert
sind.
Standortbezogene, kleinräumige geologische Verhältnisse
Unterhalb des Mutterbodens liegen feinkörnige Deckschichten in einer Mächtigkeit von
zumeist 2,00 m bis 3,00 m vor. Diese Deckschichten haben eine lithologische Bandbreite
von schwach schluffigen Feinsanden bis tonigen Schluffen, wobei in der Regel eine
Wechselfolge zwischen diesen schluffigen Feinsanden und Schluffen festzustellen ist.
In Bereichen mit geringmächtigerer Deckschichte folgen im Liegenden der Deckschichte
nicht direkt die sandigen Kiese sondern eingeschaltete Fein- bis Grobsandhorizonte.
Die wasserführenden sandigen Kiese liegen als Fein- bis Grobkiese mit unterschiedlich
hohen
Anteilen der Steinfraktion vor. Insbesonders im Oberkantenbereich der Kiese sind reinere
Sandhorizonte eingeschaltet. Die Mächtigkeit des sandigen Kieshorizontes bewegt sich
aufgrund der Bohraufschlüsse im Direktbereich der geplanten Anlage zwischen 2,30 m
und 3,60 m, im Mittel bei 3,10 m.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 33
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Im Liegenden des sandig-kiesigen Grundwasserkörpers ist der tertiäre Untergrund aus
feinsandigen Schluffen bis Tonen mit einer Oberkante zwischen 5,80 m und 6,80 m unter
Gelände aufgebaut. Entsprechend den Detailaufnahmen der Aufschlussbohrungen
handelt es sich um eine Abfolge von tonigen Schluffen bis schluffigen Feinsanden mit
steifer bis halbfester Konsistenz.
Ergänzend ist festzuhalten, dass Kalkkonkretionen im Zentimeter- bis Dezimeterbereich
fallweise zu Verhärtungen führen können. Der Umstand, dass im Teufenbereich ab 10 m
unter
Gelände
stauerintern
druckhafte
Sandhorizonte
bzw.
Sandlinsen
vorliegen
(Aufschlussbohrung AB 1) und diese auch bei den benachbarten Untersuchungen
teilweise festgestellt wurden, ist bei den standortbezogenen hydrogeologischen
Verhältnissen beschrieben.
Wasserwirtschaft
Vorbelastungen im Bereich des Standortareals durch mögliche Verfüllungen
Im Hinblick auf allfällige Vorbelastungen im Sinne von möglichen Altablagerungen bzw.
Altstandorten wurden im Mai 2007 am Umweltbundesamt diesbezügliche Daten erhoben.
Demnach ist im Porengrundwassergebiet Heiligenkreuz im Lafnitztal ein einziger
Altstandort
der ehemaligen Firma „Marth Karl“ auf dem jetzigen Betriebsgelände Lenzing erfasst.
Dabei handelt es sich laut Angaben des UBA um einen ehemals baustoffherstellenden
Betrieb. Es wird davon ausgegangen, dass allfällige, vermutlich baurestmassenähnliche
Abfälle, im Zuge der Errichtung des Produktionsbetriebes der Lenzing AG entfernt
wurden.
Vorbelastungen im Umfeld
Im weiteren Umfeld sind 5 Altstandorte sowie eine Altablagerung jenseits der Lafnitz
(bezogen auf den Businesspark Heiligenkreuz - Szentgotthárd) erfasst. Davon befinden
sich vier in Wallendorf, eine bei Ziegelofen und eine gemeldete Deponie südöstlich von
Deutsch Minihof. Gemäß den Bestimmungen des Altlastensanierungsgesetzes werden
bei einem Verdacht einer erheblichen Umweltgefährdung die gemeldeten Flächen in den
Verdachtsflächenkataster eingetragen.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 34
Hydrogeologisches Gutachten
Dabei
werden
nach
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
der
Durchführung
von
Untersuchungen
und
einer
Gefährdungsabschätzung nur jene Verdachtsflächen im Altlastenatlas ausgewiesen, bei
denen eine erhebliche Umweltgefährdung nachgewiesen wurde. Die im Altlastenkataster
eingetragenen Standorte basieren auf Informationen, die bis 1. Jänner 2007 dem
Umweltbundesamt bekannt waren.
Dabei sind folgende Termini laut Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) relevant:
•
Altlasten: Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte sowie durch diese
kontaminierte Böden und Grundwasserkörper, von denen – nach den Ergebnissen
einer Gefährdungsabschätzung – erhebliche Gefahren für die Gesundheit des
Menschen oder die Umwelt ausgehen. Ausgenommen sind Kontaminationen, die
durch Emissionen in die Luft verursacht wurden.
•
Altablagerungen sind Ablagerungen von Abfällen, die befugt oder unbefugt
durchgeführt wurden.
•
Altstandorte sind Standorte von Anlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen
umgegangen wurde.
Aufgrund der Lage der Altstandorte im Umfeld und der hydrogeologischen Verhältnisse
(Grundwasserströmungsrichtung) sind diese Altstandorte für die gegenständliche RVH
Heiligenkreuz nicht weiter relevant.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 35
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Gewässergüte
Grundwassergüte
Auf
Basis
der
Gewässergütemessstellen
gemäß
WGEV
wurden
drei
WGEV
Grundwassermessstellen zur größer räumlichen Erfassung der Grundwassergüte des
unteren Lafnitztales ausgewählt und die Daten beim Umweltbundesamt erhoben. Die für
den Standortbereich repräsentativste Messstelle PG10003772 befindet sich etwa auf
halber Höhe zwischen Heiligenkreuz und gegenständlichem Projektstandort und wird
daher zur Bewertung der Grundwassergüte in Standortnähe herangezogen.
Die WGEV Sonde PG10003752 liegt westlich von Heiligenkreuz und die Sonde
PG10003762 ist bezogen auf das Projektareal jenseits der Lafnitz im Bereich von
Wallendorf situiert. Die erhobenen Messdaten sind nachstehend dargestellt.
Überschreitungen der Grenzwerte sind grau unterlegt.
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Seite 36
Hydrogeologisches Gutachten
5.2.
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Wesentliche Auswirkungen
Auswirkungen im Zusammenhang mit der Errichtungsphase
Veränderte Niederschlagseinträge
Im Zuge der Errichtungsphase wird im Bereich der vorgesehenen Bauten und zu
versiegelnden
Flächen
die
Humusdecke
abgeschoben
und
damit
die
aus
Feinkornsedimenten (Feinsande bis tonigen Schluffe) aufgebaute Deckschichte freigelegt.
Dort wo Tiefgründungen erforderlich sind, kann die Herstellung einer tieferen Baugrube
oder aber können Bodenauswechslungen erforderlich sein. Die Grundwasserhaltung des
Wirtschaftsparks Heiligenkreuz sieht einen Sollwasserstand (GWsoll) von 1,50 m unter
Gelände vor. Dies bedeutet realistischerweise, dass im Zuge der Errichtungsphase mit
Grundwasserständen (im Sinne einer Grundwasserfreilegung bei tieferen Gründungen) im
Bereich zwischen 1,50 m und 2,50 m unter Gelände zu rechnen ist.
In diesem Zusammenhang kommt es auch dort wo im Zuge von Bodenauswechslungen
oder
aber
tieferen
Gründungsmaßnahmen
die
sandigen
Kiese
–
noch
ohne
Grundwasserzutritte – freigelegt werden, im Falle von Niederschlägen zu einem erhöhten
Versickerungsanteil dieser Niederschläge.
Abschätzung erhöhter Versickerungsanteile:
unverritztes Gelände:
angesetzte Grundwasserneubildungshöhe (Bestand):
50 mm / anno
Dimension des freigelegten Untergrundes auf Basis der Gebäudeflächen ca. 14.840 m²
angenommene Gesamtdauer der offenen Baugrube:
Eintrag: 50 % des langjährigen Niederschlagsmittels iHv
6 Monate
710 mm = 355 mm
davon durchschnittliche Versickerung von 20 % (feinkörnige Deckschichte und
freigelegte Kiese) abzüglich 25 mm (GW-Neubildung Halbjahr)
14.840 m² x 0,355 m x 0,20 – (25 mm x 14.840 m²) ≅ 680 m³
entspricht für 6 Monate einer Rate von 0,043 l/s.
Diese Veränderungen sind im Hinblick auf die Grundwasserverhältnisse innerhalb des
Businessparks Heiligenkreuz als vernachlässigbar gering einzustufen.
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Seite 37
Hydrogeologisches Gutachten
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Grundwasserabpumpung im Zuge der Baugrubenwasserhaltung
Vorweg ist festzuhalten, dass bei den vorgesehenen Fundamentunterkanten bis - 1,00 m
unter Projektnull für die Brennstoffannahme sowie bis – 1,50 m für das Kesselhaus keine
Wasserhaltung erforderlich ist. Weiters kann davon ausgegangen werden, dass für
sämtliche sonstige Bereiche mit Fundamentunterkanten bis 2,00 m unter Projektnull
(221,50 – 2,00 = 219,50 m ü.A.) keine Wasserhaltung notwendig sein wird.
Nachstehende rechnerische Prognosen der Pumpraten (Erstpumpmenge, Pumprate auf
Baugrubendauer)
erfolgen
nach
den
Angaben
der
Bauplanung.
Bei
der
Baugrubenwasserhaltung wird grundsätzlich von einer offenen Wasserhaltung im Sinne
von Drainagen und / oder Pumpensümpfen ausgegangen.
Die Herstellung der Baugruben erfolgt bis 3,00 m unter Projektnull mit normalem Aushub
und einer 1:1 Böschung. Ab 3,00 m unter Projektnull ist eine Umspundung der tieferen
Baugrubenbereiche (BG-Sohle bei maximal – 7,00 m unter Projektnull) mittels einer
Spundwand mit Schloss vorgesehen. Diese Spundwand wird aus statischen Gründen laut
Angaben der Bauplanung bis rund 11,0 m unter Projektnull eingerammt und bindet damit
rund 4 – 5 m im hier vorliegenden Grundwasserstauerkomplex (im Wesentlichen
feinsandige und tonige Schluffe, Tertiär) ein.
Von folgenden Berechnungsannahmen wird ausgegangen:
Durchlässigkeit der Spundwand,
k/d = 5•10-7 s-1, 1•10-6 s1
Durchlässigkeit sandige Kiese,
kf-Wert 1•10-3 m/s
Durchlässigkeit Deckschichten,
kf -Wert a•10-7 m/s bis a•10-8 m/s
nutzbares Porenvolumen sandige Kiese,
20 %
Grundwasserstand, ungünstig hoch,
Projektnull - 2,00 m = 219,50 m ü.A.
Wasserhaltung Bereich Brennstoffannahme
Annahmen: offene Wasserhaltung ohne Umspundung für BG-Sohle bis – 4,0 m unter
Projektnull.
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Seite 38
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Dauerpumpmenge:
Nach
Q = k x H² x [ (1 + t / H ) x m + L1 / R x (1 + t / H x n ) ] (DAVIDENKOFF)
k = Kf-Wert Aquifer, hier 1 x 10-3 m/s
H = GW-Säule ab Baugrubensohle
t = Abstand Baugrubensohle bis OK Stauer (hier OK Stauer mit – 6,00 m u.
Projektnull angesetzt) bei t > H, t = H
L1 = Länge Baugrube
R = Reichweite Absenktrichter
m = Beiwert abhängig von L2 / R
n = Beiwert abhängig von t / R
ergeben sich für die vorgesehenen Baugruben im Bereich der Brennstoffannahme
folgende
Pumpraten:
BG 1
BG 2 +3
BG 4
Dimension
ca. 41 m x 14 m
BG-Sohle
ca. 4,0 m
Dimension
je ca. 15,5 m x 4,5 m
BG-Sohle
ca. 3,0 m
Dimension
ca. 23 m x Ø 8,5 m
BG-Sohle
ca. 3,0 m
Qmax = 8,4 l/s
Qmax = 2 x 3,0 l/s
Qmax = 3,8 l/s
Der Grundwasseranfall im zu umspundenden Teilbereich der BG 1 (5 m x 5 m,
Baugrubensohle ca. – 6,00 m unter Projektnull) ist vernachlässigbar.
Erstpumpmenge:
Annahme: Aquiferkubatur bis Baugrubensohle x 0,20 (nutzbares Porenvolumen)
Aquiferoberkante bei ca. 218,80 m ü.A.
BG 1
41,0 x 14 x 1,30 ≅ 746 m³
5,3 x 7,8 x 1,50 = 54 m³
5,0 x 5,0 x 2,00 = 50 m³
850 m³ x 0,2 ≅ 170 m³
BG 2 + 3
15,5 x 4,5 x 0,3 x 2 = 42 m³ x 0,2 ≅ 8 m³
BG 4
23,0 x 8,5 x 0,30 = 59 m³ x 0,2 ≅ 12 m³
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Seite 39
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Wasserhaltung Bereich Kesselhaus
Annahme: offene Wasserhaltung mit Umspundung Baugrubensohle bis – 7,00 m unter
Projektnull.
Dauerpumpmenge:
Nach Q = U x k/d x 0,5 x ( H² - h² ) x 1.000 [ Q in l/s ]
ergeben sich folgende Pumpraten:
BG 5
Dimension ca. 22,4 m x 10,5 m
BG-Sohle ca. 7,0 m
bei k/d 5•10-7 s-1, H = 4,50 m, h = 0,00 m Q = 0,33 l/s
bei k/d 1•10-6 s-1, H = 4,50 m, h = 0,00 m Q = 0,67 l/s
Ohne Umspundung wäre (nach DAVIDENKOFF) von einer Pumprate bis rund 14 l/s
auszugehen.
Erstpumpmenge:
Annahme: Aquiferkubatur bis Baugrubensohle x 0,20 (nutzbares Porenvolumen)
Aquiferoberkante bei ca. 218,80 m ü.A.
BG 5
22,4 x 10,5 x 3,50 ≅ 823 m³ x 0,2 ≅ 165 m³
Gesamtpumpmengen Wasserhaltung Baugruben
Unter der Annahme eines Grundwasserhöchststandes, eines ungünstig hohen kf-Wertes
und
der
vorgenannten
Randbedingungen
ist
mit
folgenden
Pumpraten
bzw.
Gesamtpumpmengen zu rechnen:
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 40
Hydrogeologisches Gutachten
Vorerst
ist
festzuhalten,
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dass
die
Erstpumpmengen
bis
zum
Erreichen
der
Baugrubensohle gegenüber den ermittelten (maximalen) Dauerpumpmengen (auf
Tiefbaudauer) vernachlässigbar gering sind. Geht man von einer Abwicklung der
Tiefbaumaßnahmen bei BG 1 – BG 4 hintereinander aus, die BG 5 (Umspundung) kann
dabei gleichzeitig erfolgen, ergeben sich maximale (rechnerische) Pumpraten zwischen
3,7 l/s und 9,1 l/s bzw. eine durchschnittliche (maximale) Pumprate (19.230 m³ / 42 Tage)
von rund 457,8 m³/Tag ≅ 5,3 l/s.
Die Ableitung der Pumpwässer wird über ein vorgeschaltetes Absetzbecken in die
Tiefendrainage erfolgen, um bei einer anderweitigen Versickerung im näheren Umfeld ein
„Im-Kreis-Pumpen“ möglichst hintanzuhalten. Erfolgt die Wasserhaltung in den BG 1 bis
BG 4 teilweise gleichzeitig, wird sich die Gesamtpumprate verringern, da sich die
einzelnen Baugrubenentwässerungen gegenseitig in ihren quantitativen Einflussnahmen
(Absenktrichterreichweiten) überschneiden.
Auswirkungen während der Betriebsphase
Anfall von Niederschlagswässern
Durch die Versiegelung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen kommt es zu
einer Verringerung der natürlichen Grundwasserneubildung, wobei auf die naturgemäße
geringe Grundwasserneubildung aufgrund der feinkörnigen Deckschichte hinzuweisen ist.
Weiters kommt es durch den Wegfall der Evapotranspiration zu einer deutlichen
Verringerung der Verdunstungskomponente, da die auf den versiegelten Flächen
anfallenden Niederschlagswässer vergleichsweise sehr rasch abgeleitet werden.
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Seite 41
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Zusammenstellung Flächenversiegelung (laut Angaben der Projektplanung, auf 10 m²
gerundet):
Dachflächen
15.620 m²
Asphaltflächen
22.760 m²
(Zufahrts-
und
Verkehrsflächen,
Bahnflächen,
Parkplätze,
betonierter
Containerabstellplatz)
Auffangbecken / Löschteich
2.120 m²
Sickermulde
1.540 m²
anlageneigene Grünflächen
11.020 m²
Summe berücksichtigte Flächen
53.060 m²
Für die Bemessung der anfallenden Niederschlagswässer wird abgesehen von einem
langjährigen Niederschlagsmittel (Normalzahl, 1961 – 1990) von 710 mm/a (Messstelle
Eltendorf) von einer Regenspende von r = 15, n = 0,2 in Höhe von 267,45 l/s.ha (15minütiger Bemessungsregen mit 5-jährlicher Überschreitungshäufigkeit) ausgegangen.
Weiters werden bei der Ermittlung für Dach- und Asphaltflächen sowie für die Sickermulde
ein Abflussbeiwert von ψ = 0,9 zugrunde gelegt.
Der
Niederschlagseintrag
(langjähriges
Niederschlagsmittel)
in
das
offene
Retentionsbecken, welches unter anderem als Löschteich verwendet wird, entspricht in
etwa der Verdunstungshöhe von freien Wasserflächen und ist damit vernachlässigbar.
Ebenfalls vernachlässigbar ist der Abflussanteil von den anlageninternen Grünflächen.
Die vorgesehenen Parkplätze sind durchgehend asphaltiert und daher in der
Asphaltfläche subsumiert. Damit ergeben sich einerseits für die Jahresperiode und
andererseits
für
angesetzte
Starkregen
folgende
anfallende
Niederschlagswassermengen:
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 42
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Zusammenstellung anfallende Niederschlagsmengen:
*) Bei der Niederschlagsspende wurde die im Einreichprojekt des Ingenieurbüros Dr. Lang-ZT-GmbH (April
2001, Proj. Nr. 1985) angegebene Niederschlagsspende für r = 15, n = 0,2 mit 267,45 l/s x ha mit der
Regendauertabelle für n = 0,2 (für Neusiedl / See, Reihe 1984 – 1995, aus Klimatographie und Klimaatlas von
Burgenland, ZAMG) in Relation gesetzt, wobei
ein genereller Abflussbeiwert von ψ = 0,9 bereits berücksichtigt ist.
Nutzwasserentnahme aus Brunnen
Für den laufenden Anlagenbetrieb ist eine Nutzwasserentnahme aus dem flurnahen
Grundwasserkörper im Wege von drei Bohrbrunnen vorgesehen.
Folgende Nutzwasserentnahmen aus dem Grundwasser werden beantragt:
a)
maximale Entnahmerate 4 l/s
b)
maximale Entnahmemenge von 260 m³/d (entspricht einer tagesdurchschnittlichen
Entnahmerate von 3 l/s)
c)
maximale Entnahmemenge von 80.000 m³/anno (die Entnahmemenge von 80.000
m³/a entspricht einer jahresdurchschnittlichen Dauerentnahmerate von 2,54 l/s)
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 43
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Die beantragte Entnahmemenge ist für folgende Maßnahmen vorgesehen:
*) Der durchschnittliche Frischwasserbedarf bei Betrieb des Wirbelschichtkessels beträgt ca.
6,8 m³/h. Ein Teilstrom des Brunnenwassers (ca. 3,9 m³/h) wird direkt dem Betriebswasserbehälter zugeführt,
von dort in den Reaktor der Abgasreinigung eingedüst und im Abgasstrom verdampft. Der andere Teilstrom
(ca. 2,9 m³/h) des Brunnenwassers wird in der Vollentsalzungsanlage aufbereitet und als Deionat dem
Wasser-Dampf-Kreislaufsystem bzw. als Rückstandsstrom dem Betriebswasserbehälter zugeführt.
**) Der Bedarf an zusätzlichem Frischwasser für den Löschwasserrückhalt im Auffangbecken
für anfallende Niederschlagswässer auf versiegelten Flächen (Dach- und Asphaltflächen) kann bei
hydrologischen Extremsituationen mit wenigen 100 m³/anno angesetzt werden und ist daher in der unter 4) in
der obigen Tabelle angesetzten „Reserve“ bei weitem inkludiert.
Weiters wird die wasserrechtliche Bewilligung der Errichtung und des Betriebes von drei
Nutzwasserbrunnen zur Entnahme der obig ausgewiesenen Grundwassermengen
beantragt.
Die Entnahme der maximalen Rate von 4,0 l/s kann über einen, zwei oder drei Brunnen
(gleichzeitig) erfolgen oder aber z.B. über einen Brunnen alleine, so ferne mit der
Entnahmerate ein maximales Absenkniveau von 216,50 m ü.A. nicht unterschritten wird.
Dieses
Absenklimit
von
216,50
m
ü.A.
gilt
unabhängig
von
jeder
Ausgangsgrundwasserspiegellage und sonstigen Randbedingungen.
Bei der vorgesehenen Nutzwasserentnahme mit einer maximalen Entnahmerate von 4,0
l/s ist von folgenden Auswirkungen im Sinne einer Grundwasserspiegelabsenkung in den
Entnahmebrunnen und den daraus resultierenden Absenktrichterreichweiten auszugehen.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 44
Hydrogeologisches Gutachten
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Berechnungsansätze:
MGW:
bei 218,60 m ü.A.
NGW:
bei 217,70 m ü.A.
(es ist also eine maximale Absenkung von 1,20 m unter NGW zulässig)
Kf-Wert variabel:
1•10-4 m/s, 5•10-4 m/s, 1•10-3 m/s
H = Gesamtwassersäule:
4,50 m, 3,60 m, 2,70 m, (max, mittel, min)
Q = Pumprate angenommen
2 l/s (je Brunnen)
r = Radius des Brunnens
(hier r = 0,32 m)
n.e. = Förderrate aufgrund zu hoher (unzulässiger) bei der Absenkung nicht erzielbar
s nach
, iterativ ermittelt
R1 nach R = 3.000 x s √ k (nach SICHARDT)
R2 nach R = 575 x s √ H x k (nach KUSSAKIN)
Obige Tabelle zeigt einerseits die in Abhängigkeit der Durchlässigkeit sich ergebenden
Absenkungen bei einer Entnahmerate von 2,0 bis 4,0 l/s (je Brunnen) und die daraus
resultierenden Absenktrichterreichweiten (ungünstig nach SICHARDT, günstiger nach
KUSSAKIN).
Die
Absenktrichterreichweiten
nach
SICHARDT
(ungünstiger
Berechnungsansatz) liegen bei mittleren Grundwasserverhältnissen und bei einer
Förderrate von 3,0 l/s im Bereich von knapp 180 m.
Dabei ist festzuhalten, dass das äußere Drittel des rechnerisch ermittelten Absenktrichters
sich asymptotisch an die Ruhegrundwasserspiegellage angleicht und dementsprechend
keine maßgeblichen Auswirkungen in Richtung Grundwasserabsenkung verursacht.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 45
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Es zeigt sich auch, dass bei mittleren Grundwasserverhältnissen bis zu 4,0 l/s mit einem
Brunnen bei einer Absenkung von knapp 1,30 m und einer Reichweite des
Absenktrichters von rund 120 m (ungünstig nach SICHARDT) gefördert werden können.
Das natürliche Grundwasserdargebot im Businesspark Heiligenkreuz ist stark abhängig
von
den
engräumig
lokalen
Durchlässigkeitsverhältnissen.
Bei
den
bisherigen
Betriebsansiedlungen waren aufgrund der spezifischen Verhältnisse im Businesspark
eher ein Überangebot an Grundwasser und damit in Verbindung ungünstig hohe
Grundwasserstände festzustellen.
Bezieht man sich auf das Grundwasserdargebot des Businessparks kann man von einem
Anstromquerschnitt von rund 1.500 m ausgehen. Unter Ansetzen einer kf-Wert-Bandbreite
zwischen 5•10-4 m/s und 1•10-3 m/s, einer mittleren Grundwassersäule von 3,60 m und
dem
bekannten
hydraulischen
Gefälle
ergibt
sich
für
diesen
Querschnitt
ein
durchschnittlicher Grundwasserdurchsatz zwischen rund 8 l/s und 16 l/s. Geht man von
einem mittleren Durchsatz in Höhe von rund 12 l/s aus, so beträgt die beantragte
jahresdurchschnittliche Entnahmemenge von 2,54 l/s rund 21 % des natürlichen
Durchsatzes.
In
diesem
Zusammenhang
ist
auch
festzuhalten,
dass
die
Grundwasserströmungsrichtung direkt zur Lafnitz erfolgt und in diesen Vorfluter dotiert.
Die nächstgelegenen (berechtigten) Wassernutzungen liegen in einer so weit entfernten
Position, dass diese durch die gegenständlich geplante Entnahme nicht beeinträchtigt
werden können.
Baulicher Eingriff in den Grundwasserkörper
Die bauliche Herstellung von Anlagenteilen (Tiefgeschosse im Bereich Kesselhaus und
Brennstoffannahme) erfordert tiefere Fundamentgründungen, sodass von einem Eingriff in
den Grundwasserkörper auszugehen ist. Dabei kommen die Fundamentunterkanten auf
maximal – 7,50 m unter Projektnull, d.h. bereits im Stauerkomplex zu liegen. Durch diesen
baulichen Eingriff wird der Grundwasserstrom weitgehend bis vollständig abgesperrt,
sodass das Bauwerk vom Grundwasser umströmt wird.
Geht man von einer maximalen abgesperrten Durchsatzbreite durch das Sperrenbauwerk
von rund 40 m aus, nimmt eine mittlere Grundwassersäule von 3,60 m an und
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 46
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
berücksichtigt ein hydraulisches Gefälle von 3 ‰ sowie einen (ungünstig hohen) kf-Wert
von 1•10-3 m/s, so ergibt sich rechnerisch (nach F x I x K) ein Durchsatz von unter 0,43 l/s,
welcher das Sperrenbauwerk umströmen muss. Theoretisch resultiert aus einer
derartigen Umströmung ein Anstau an der Anstromseite des Sperrenbauwerkes sowie ein
Abfall an der unterströmigen Seite.
Das Ausmaß dieses Grundwasseranstaus und –abfalles kann nach SOOS 1982 nach der
empirischen Beziehung h = a x I / 2 (a = Querschnittsbreite des Sperrenbauwerks im
Grundwasser) angesetzt werden und beträgt für den Bereich der Grundwasserabsperrung
im Sinne eines Anstaus und Abfalles gleichermaßen rund 6 cm. Damit können diese
Auswirkungen (ohne jegliche Unsicherheiten) vernachlässigt werden.
Auswirkungen durch gasförmige Emissionen
Aufgrund der Bearbeitung des Fachbereiches Luft und Klima, Immissionen, ergeben sich
für alle zu berücksichtigenden Szenarien im betrachteten Umfeld derart geringe
Konzentrationen, dass diesbezügliche Auswirkungen auf Oberflächengewässer jedenfalls
als vernachlässigbar gering einzustufen sind.
5.3.
Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung und
Verminderung von Auswirkungen
Maßnahmen im Zuge der Errichtungsphase
Erhöhter Niederschlagswassereintrag
Im Zuge der Errichtungsphase ist mit einem erhöhten Niederschlagswassereintrag durch
das
Abschieben
der
Humusdecke
sowie
auch
durch
teilweise
erforderliche
Bodenauswechslungen
zu rechnen. Die abgeschätzten erhöhten Niederschlagswassereinträge bzw. die daraus
resultierenden, erhöhten Versickerungsanteile sind unter Berücksichtigung der Dauer der
Bauarbeiten als gering bis vernachlässigbar gering einzustufen. Maßnahmen zur
Vermeidung und / oder Verminderung dieser erhöhten Niederschlagseinträge werden
daher als nicht erforderlich erachtet.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 47
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Baugrubenwasserhaltung
Für
die
Herstellung
der
Tiefgeschosse
bzw.
bei
Bereichen
mit
tieferer
Fundamenunterkante bei der Brennstoffannahme sowie beim Kesselhaus ist eine
Baugrubenwasserhaltung erforderlich. Um die in diesem Zusammenhang erforderlichen
Pumpwassermengen möglichst
gering zu halten, ist eine Umspundung jener Baugrubenanteile mit einer Baugrubensohle
unterhalb – 3,00 m / - 4,00 m unter Projektnull vorgesehen. Die vorgesehene Spundwand
wird aus statischen Gründen (laut Angaben der Bauplanung) bis rund 11,0 m unter
Projektnull eingerammt und bindet damit rund 4 – 5 m im hier vorliegenden
Grundwasserstauerkomplex
gewährleistet
sehr
ein.
Diese
geringe
Einbindung
Pumpwassermengen
in
im
den
Grundwasserstauer
Vergleich
zu
einer
Baugrubenwasserhaltung ohne Umspundung. In den rechnerischen Prognosen zur
Grundwasserabpumpung
wurden
folgende
Pumpwassermengen
ermittelt
(Tiefbaubereiche der Brennstoffannahme und des Kesselhauses zusammengefasst):
Erstpumpmenge
363 m³
Dauerpumprate
3,7 – 9,1 l/s, durchschnittlich 5,3 l/s
Pumpmenge auf Baudauer (7 KW),
maximal 19.230 m³
Bei der BG 5 (BG-Sohle ca. – 7,00 m unter Projektnull) wäre ohne Umspundung mit einer
(maximalen) Pumprate von rund 14 l/s gegenüber einer Pumprate von ca. 0,7 l/s mit
entsprechender Umspundung zu rechnen.
Die Ableitung der Pumpwässer ist in die Tiefendrainage vorgesehen. Um allenfalls
mobilisierte und mit gepumpte Feinkornanteile nicht mit abzuleiten, ist vor der Ableitung in
die Tiefendrainage ein Absetzbecken vorgesehen. Aufgrund der erwartbaren Pumpraten
bzw. –mengen ist eine Kubatur des Absetzbeckens von ca. 200 m³ sinnvoll und wird
dieses mit einer Dichtfolie ausgestattet.
Vorsorgemaßnahmen beim Baustellenbetrieb
Als grundsätzliche Vorabmaßnahme im Hinblick auf die Vermeidung bzw. Verminderung
von nachteiligen Beeinträchtigungen im Zuge der Bauphase ist vorgesehen, dass die
bauausführenden
Firmen
zur
eigenverantwortlichen
Erfüllung
der
bundes-
und
landesgesetzlichen abfallrechtlichen Bestimmungen verpflichtet werden.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 48
Hydrogeologisches Gutachten
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In diesem Zusammenhang wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und zwar
•
des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (BGBl. I Nr. 102/2002)
•
der Deponieverordnung 1996 i.d.g.F. (BGBl. 164/1996)
•
der Abfallnachweisverordnung (BGBl. Nr. 65/1991)
•
der „Verordnung über die Festsetzung gefährlicher Abfälle“ (BGBl. II Nr. 227/1997
i.d.g.F.)
•
der Baurestmassentrennungsverordnung (BGBl. 259/1991)
weiters die einschlägigen Bestimmungen
•
des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes
•
der Bauarbeitenschutzverordnung
•
der Arbeitnehmerschutzverordnung
verlangt.
Bei der Vergabe von Bauleistungen werden weiters die „Richtlinien für RecyclingBaustoffe“, herausgegeben vom Österreichischen Baustoffrecyclingverband in der jeweils
gültigen Fassung als Vertragsbestandteil aufgenommen.
Weiters werden folgende Vorgaben für den Baustellenbetrieb als Vertragsbestandteil
aufgenommen:
•
Im Zuge der Baudurchführung dürfen wassergefährdende Stoffe (Mineralölprodukte
und Bauchemikalien) ausschließlich in ausreichend dimensionierten, dichten und vor
Verwitterungseinflüssen geschützten Auffangwannen zwischengelagert werden, um
eine Versickerung mit Sicherheit ausschließen zu können. Auch Manipulationen mit
diesen Produkten sind in abgesicherten Bereichen vorzunehmen.
•
Betankungen mobiler Geräte und Fahrzeuge erfolgen außerhalb des Bereichs von
Baugruben
•
Es
kommen
ausschließlich
technisch
einwandfreie
Baugeräte
zum
Einsatz.
Baufahrzeuge und -geräte mit Verbrennungsmotoren, welche nicht den periodischen
Prüfungen nach dem Kraftfahrzeuggesetz unterliegen, sind im Hinblick auf deren
Betriebssicherheit nach den Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes und der
Bauarbeiterschutzverordnung mindestens einmal jährlich nachweislich auf ihre
Betriebssicherheit zu überprüfen.
•
Es werden ausschließlich biologisch abbaubare Hydraulik- und Schalungsöle
eingesetzt.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 49
Hydrogeologisches Gutachten
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Maßnahmen im Zuge der Betriebsphase
Oberflächenwasserbeseitigung, Grundlagen:
Die
auf
dem
vorgesehenen
Oberflächenwässer
stellen
Anlagenstandort
auch
unter
anfallenden
Berücksichtigung
Niederschlags-
der
im
und
Businesspark
Heiligenkreuz bereits bestehenden Anlagen keine maßgebliche Belastung dar.
Im Vorausschau auf den zunehmenden Ausbaugrad des Businesspark Heiligenkreuz hat
die Ingenieurbüro Dr. Lang-ZT-GmbH im Auftrag der Businesspark Heiligenkreuz GmbH
ein
Einreichprojekt
zur
Oberflächenwasserbeseitigung
und
Grundwasserhaltung
ausgearbeitet (April 2001, Projekt Nr. 1985). Die in diesem Einreichoperat berechneten
und
beschriebenen
Maßnahmen
zur
Oberflächenwasserbeseitigung
und
Grundwasserhaltung wurden
•
mit Bescheid vom 15.6.2001 der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf (Zahl:
09-06-458/2) wasserrechtlich bewilligt und
•
mit Bescheid vom 9.9.2003 der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf (Zahl:
09-06-458/9) die bescheidgemäße Anlagenerrichtung wasserrechtlich überprüft.
Vorweg ist zu unterstreichen, dass nachstehende Maßnahmen und die diesbezüglichen
rechnerischen
Nachweise
für
die
bei
der
geplanten
Anlage
anfallenden
Niederschlagswässer innerhalb des bestehenden wasserrechtlichen Konsenses der
Businesspark Heiligenkreuz GmbH liegen.
Die Vorgaben der wasserrechtlichen Bewilligung für die Oberflächenwasserbeseitigung im
Businesspark Heiligenkreuz bezogen auf die ausgewiesenen Teilflächen betragen wie
folgt:
Verbauungs- bzw. Versiegelungsgrad
65 % für reine Verwertungsflächen
Verbauungs- bzw. Versiegelungsgrad
25 % für Grünraum-Verwertungsflächen
Im Zusammenhang mit den grundsätzlich vorgesehenen Entwässerungssystemen
(Rigolen
und
Muldenrigolen),
Starkregenniederschlägen
welche
gewährleisten
eine
temporäre
sollen,
ist
mit
Speicherung
dem
von
bewilligten
Entwässerungssystem vorgesehen, dass je Hektar reduzierter Einzugsfläche maximal 10
l/s
in
das
„übergeordnete
Entwässerungssystem“
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
eingeleitet
werden
dürfen.
Seite 50
Hydrogeologisches Gutachten
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Dementsprechend ist die abzuführende Wassermenge unter allen hydraulischen
Bedingungen durch entsprechende Drosseleinrichtungen zu begrenzen.
Ergänzend ist festzuhalten, dass die sehr geringe Versickerungskapazität der
feinkörnigen Deckschichten bei den nachstehenden quantitativen Überlegungen keine
Berücksichtigung findet, da die Versickerungsrate vernachlässigbar ist.
Die Ableitung der Oberflächenwässer vom Anlagenstandort erfolgt innerhalb des
Gesamtkonzeptes des Businesspark Heiligenkreuz über die Lahnbachentlastung. Für die
nachstehenden rechnerischen Nachweise wird von folgender Flächenaufteilung bezogen
auf die Gesamtfläche des Anlagenstandortes ausgegangen (alle Flächen gerundet auf 10
m²):
Fläche
Dachflächen
Flächenaufteilung in %
15.620 m²
29,4 %
22.760 m²
42,9 %
(Brennstoffannahme, Kesselhaus, Bürogebäude)
Asphaltflächen
(Zufahrts- und Verkehrsflächen, Bahn- bzw. Gleiskörper, Parkplätze, betonierter
Containerabstellplatz))
Retentionsbecken / Löschteich
2.120 m²
4,0 %
Sickermulden
1.540 m²
2,9 %
anlageneigene Grünflächen
11.020 m²
20,8 %
Summe Flächen Anlagenstandort
53.060 m²
Der im Businesspark Heiligenkreuz bestehende Konsens für die Ableitung von
Niederschlagswässern
aus den Verwertungsflächen beinhaltet eine gedrosselte
Ableitung von 10 l/s je ha reduzierte Verwertungsfläche, wobei diese reduzierte
Verwertungsfläche 65 % der im Businesspark ausgewiesenen Teilflächen nicht
überschreiten darf. Der Anlagenstandort umfasst nach obiger Aufstellung eine
Gesamtfläche von rund 53.060 m², wobei die geplanten Dach- und Asphaltflächen einem
Versiegelungsgrad von 72,3 % der Anlagenfläche entsprechen.
Entgegen diesem 65 % übersteigenden Versiegelungsgrad wird für die gedrosselte
Ableitung der Niederschlagswässer nur der einem Versiegelungsgrad von 65 %
entsprechenden Anteil und zwar 5,306 ha x 0,65 x 10 l/s = 34,49 l/s gerundet = 34,5 l/s in
Anspruch genommen.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 51
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Ableitung von Dachflächenwässern:
Die Dachwässer werden über die Regenfallrohre direkt über ein anlageninternes
Regenwasserkanalsystem dem Retentionsbecken zugeführt.
Ableitung von Niederschlagswässern auf Asphaltflächen:
Die Beseitigung der auf sämtlichen Asphaltflächen anfallenden Niederschlagswässer soll
über Muldenrigol-Systeme erfolgen. Diese werden aus Rigolen mit darüber liegenden
begrünten Versickerungsmulden hergestellt, wobei die angeordnete Humusschichte der
Filtration der Oberflächenwässer dienen und im Hinblick auf die Versickerungskapazität
einen Durchlässigkeitsbeiwert von kf = 1•10-4 m/s aufweisen soll.
Sowohl die Rigol- als auch die Muldenrigolsysteme sind in Anlehnung an den Projektinhalt
der Ingenieurbüro Dr. Lang ZT-GmbH mit gewaschenem Rollschotter (Körnung 60 / 90
mm) auszuführen und ein nutzbares Porenvolumen im Sinne eines Speichervolumens
von 35 % zu erzielen.
Weiterleitung und Pufferung der Dachflächen- und Asphaltflächenwässer
Die
Dachflächenwässer
werden
über
ein
Regenwasserkanalsystem
und
die
Asphaltflächenwässer werden über ein Muldenrigolsystem in ein rund 2.120 m² großes
Retentionsbecken östlich der Brennstoffannahme abgeleitet. Aus nachstehender Tabelle
sind Niederschlagssummen aus allen relevanten Flächen sowie der summative
Drosselabfluss auf Basis der Einleitung von 34,5 l/s ersichtlich.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 52
Hydrogeologisches Gutachten
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Es ergibt sich ein erforderliches maximales Puffervolumen von knapp 1.550 m³ nach einer
Regendauer von rund 6 Stunden. Ab etwa diesem Zeitpunkt übersteigt der Drosselabfluss
die
anfallenden
Niederschlagswässer
aufgrund
der
geringer
werdenden
Niederschlagsintensität. Das Retentionsbecken wird so dimensioniert, dass neben der
Löschwasserbevorratung in Höhe von 800 m³ das erforderliche Puffervolumen zuzüglich
einer Sicherheit von 10 %, demnach 1.550 m³ x 1,10 ≅ 1.705 m³ gespeichert werden
kann. Zudem ist eine Kubaturreserve von ca. 1.295 m³ für eine Eisschichte vorgesehen.
Daraus ergibt sich ein (erforderliches) Gesamtvolumen für das Retentionsbecken von
3.800 m³.
Von diesem Retentionsbecken ist die Ableitung über ein Einlaufbauwerk in die nördlich
vorbeiführende Tiefendrainage vorgesehen, über welche die gedrosselte Ableitung in das
bestehende Entwässerungssystem mit maximal 34,5 l/s erfolgen soll. Diese Ableitung
erfolgt über zwei Rohrdurchlässe DN 100. Die Ableitungen können abgesperrt werden,
um
die
Weiterleitung
allenfalls
verunreinigter
Wässer
in
die
Tiefendrainage
hintanzuhalten.
Ableitung von Niederschlagswässern auf Sonder- und Manipulationsflächen:
Beim geplanten Anlagenstandort sind Sonder- bzw. Manipulationsflächen unter freiem
Himmel nicht vorgesehen, sodass ein Anfall von diesbezüglichen allenfalls verunreinigten
Niederschlagswässern auszuschließen ist. Entlade- und Manipulationsvorgänge erfolgen
ausschließlich im Bereich des Gebäudes der Brennstoffanlieferung.
Nutzwasserentnahme aus Brunnen
Die Entnahmebrunnen sind als Vertikalfilterbrunnen mit einem Bohrdurchmesser von ca.
320 mm und einem Ausbaudurchmesser (Filter- und Vollrohrtour) von 200 mm
vorgesehen. Die Filterrohrtour soll die gesamte Grundwassersäule, ausgehend von der
Staueroberkante bis zur Unterkante der jeweils angetroffenen feinkörnigen Deckschichte
erfassen. Ab dem Niveau der Staueroberkante soll ein 2,0-metriges Sumpfrohr gesetzt
werden. Die Schlitzweite des Filterrohres ist mit 1,0 mm vorgesehen und kann im
Zweifelsfall, ebenso wie die Ringraumverkiesung an das jeweilige Bohrergebnis
angepasst werden. Zur Abdichtung gegen Tagwässer ist eine Ringraumsperre im Bereich
der feinkörnigen Deckschichten vorgesehen.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 53
Hydrogeologisches Gutachten
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Die Filter- und Vollrohrtour ebenso wie die Steigleitung (DN 50) ist in PVC-Ausführung
vorgesehen.
Die Grundwasserentnahme soll durch drehzahlgesteuerte Unterwasserpumpen mit einer
Mindestnennförderleistung von (jeweils) 4 l/s unter Berücksichtigung der Förderhöhe und
des Reibungswiderstandes in den Leitungen erfolgen.
Der Obertageabschluss erfolgt durch einen Vorschacht (Ø 2,0 m Betonfertigteile) auf
einem Betonfundament. Es wird ein Brunnenkopf (Dichtflansch DN 400) gesetzt. Vor der
Weiterführung der Leitung wird ein Probenahmehahn und ein Wasserzähler eingebaut.
Der Vorschacht wird 0,30 m über Gelände hochgezogen und mit einem Einstiegs- und
Montageschacht (80 x 80 cm) samt Entlüftung sowie einer Einstiegsleiter ausgestattet.
In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass die Trinkwasserversorgung der RVH
Heiligenkreuz durch das öffentliche Versorgungsnetz vorgesehen ist.
Vorweg ist festzuhalten, dass über die zwei östlichen im Bereich der Sickermulde
vorgesehenen Nutzwasserbrunnen (B 1, B 2), welche im Grundwasserabstrom der
Anlage situiert werden, auch die dargelegte Grundwasserbeweissicherung erfolgen wird.
Wie in Punkt Nutzwasserentnahme beschrieben, ist eine maximale Entnahmerate von 4,0
l/s bzw. eine maximale Jahresentnahmemenge von 80.000 m³ geplant. Diese
Jahresentnahmemenge entspricht einer jahresdurchschnittlichen Entnahmerate von
umgerechnet 2,54 l/s. Um Auswirkungen auf den Grundwasserkörper zu begrenzen, wird
eine maximale Absenkung unabhängig von der jeweiligen Grundwasserspiegelausgangslage
auf
Niveau
216,50
m
ü.A.
festgelegt.
Zu
Zeiten
niedriger
Grundwasserstände wurde nachgewiesen, dass die Entnahmemengen aus den
Einzelbrunnen begrenzt möglich sind.
Diesbezüglich ist folgende Vorgangsweise geplant:
Wird das maximale Absenkniveau von 216,50 m ü.A. im 1. Brunnen erreicht, wird die
Förderrate gedrosselt und der 2. Brunnen in Betrieb gesetzt. Wird im 2. Brunnen ebenfalls
das Absenklimit erreicht, wird analog vorgegangen und der 3. Brunnen in Betrieb gesetzt.
Sollte auch im 3. Brunnen das Absenklimit erreicht werden, wird auch hier die Förderrate
entsprechend gedrosselt und der für den Anlagenbetrieb erforderliche zusätzliche
Wasserbedarf aus dem öffentlichen Netz bezogen.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 54
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Die aus dem Brunnen entnommenen Grundwässer werden über Kiesfilter entweder in die
Wasseraufbereitung oder direkt in den Betriebswasservorlagebehälter geleitet. Es besteht
auch die Möglichkeit, das Brunnenwasser direkt in das Retentionsbecken (zum Zweck der
Löschwasserbevorratung) zu fördern.
Löschwasserbewirtschaftung
Gemäß Projektplanung ist ein Löschwasservorrat von 800 m³ zu gewährleisten. So ferne
durch einen Brandfall die Bevorratung von 800 m³ unterschritten wird, kann die
Fehlmenge
kurzfristig
über
die
geplanten
und
beantragten
Nutzwasserbrunnen
nachgepumpt werden.
5.4.
Vorschläge für die Beweissicherung und Kontrolle
Beweissicherung Grundwasser
Der Normalbetrieb der RVH Reststoffverwertung Heiligenkreuz lässt nachteilige
Auswirkungen
auf
das
Schutzgut
Grundwasser
nicht
erwarten.
Im
Zuge
der
Errichtungsphase, insbesonders bei einem Abtrag bzw. Öffnen der feinkörnigen
Deckschichten über dem Grundwasserkörper sowie bei Störfällen sind Einträge von
Schadstoffen in das Grundwasser und damit in Verbindung der konvektive Transport in
Grundwasserströmungsrichtung nicht gänzlich auszuschließen.
In diesem Zusammenhang sind nachstehende Beweissicherungsmaßnahmen für das
Grundwasser vorgesehen:
Die Beweissicherung kann grundsätzlich über zwei der drei geplanten und beantragten
Nutzwasserbrunnen im Grundwasserabstrom (B 1, B 2) erfolgen. Als sogenannte NullSonde im Anstrombereich kann die bestehende Versuchssonde VS 1 nordwestlich des
Anlagenareals herangezogen werden.
Die Beprobung und Analyse des aus den Brunnen zu entnehmenden Grundwassers soll
in folgenden Intervallen erfolgen:
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 55
Hydrogeologisches Gutachten
a)
im
Zuge
der
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Errichtungsphase
Grundwasseruntersuchung
vor
in
2-monatigem
Beginn
und
eine
Abstand,
nach
wobei
eine
Abschluss
der
Bauwerkserrichtung geplant ist.
b)
in der Betriebsphase einmal jährlich.
Folgende Parameter sollen untersucht werden:
Geruch, Temperatur, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit bei 25°C, gelöster Sauerstoff,
Sauerstoffsättigung, Gesamthärte, Karbonathärte;
Kalzium, Magnesium, Natrium, Kalium, Eisen gesamt, Mangan gesamt, Ammonium,
Nitrat,
Nitrit, Hydrogenkarbonat, Chlorid, Sulfat, Fluorid, Orthophosphat, Oxidierbarkeit;
Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink;
Aliphatische Kohlenwasserstoffe, BTX (Benzol, Xylol, Toluol), Gesamtkohlenwasserstoffe,
HKW (leichtflüchtige halogenierte aliphatische Kohlenwasserstoffe), Summenparameter,
bei Überschreitung des Grenzwertes Bestimmung der Einzelsubstanzen.
Da die Brunnen B 1 und B 2 für die Beweissicherung der Errichtungsphase vorgesehen
sind und ein Analysendurchgang vor Baubeginn geplant ist, werden die Brunnen
(inklusive dem 3. Brunnen) in einem ausreichend zeitlichen Abstand vor dem Baubeginn
hergestellt.
Abgesehen von der qualitativen Beweissicherung ist eine quantitative Beweissicherung
für die Betriebsphase wie folgt vorgesehen:
Messtechnische Ausstattung der Brunnen mit jeweils
a) Wasserzähler mit automatischer (elektronischer) Aufzeichnung von Momentandurchfluss und Gesamtdurchfluss
b) Wasserstandsgeber mit automatischer (elektronischer) Aufzeichnung
Die Daten werden in zeitgemäßer Form (per EDV) zur allfälligen Weiterverarbeitung /
Auswertung aufgezeichnet. Die Ablesung und Aufzeichnung der Gesamtdurchflüsse an
den Wasserzählern erfolgt monatlich.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 56
Hydrogeologisches Gutachten
6.
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Wesentliche Inhalte der vorliegenden
Begutachtungen des o. a. Projektteiles
6.1.
Gutachten DI. Dr. Haider vom 26.6.2008
Grundsätzlich wird im Gutachtensteil das vorgelegte Projekt (siehe oben) als vollständig,
ausreichend, schlüssig und nachvollziehbar erachtet.
Insbesondere wird zur Nutzwasserentnahme ausgeführt:
„Die
Prognose
der
Auswirkungen
der
geplanten
Nutzwasserbrunnen
auf
den
Grundwasserzustand ist nachvollziehbar. Die geringfügige Änderung der Situierung des
mittleren der drei Nutzwasserbrunnen gegenüber der ursprünglichen Einreichung hat
keine geänderten Auswirkungen auf den Grundwasserzustand zur Folge.
Durch die Errichtung und den Betrieb der geplanten Nutzwasserbrunnen ist keine
Gefährdung der nachhaltigen Nutzbarkeit des Grundwassers zu besorgen. Die
angestrebte Konsenswassermenge entspricht dem Grundwasserdargebot, das im IstZustand im Anlagenbereich langfristig zuströmt. Eine Übernutzung ist nicht zu erwarten.
Durch den Betrieb der geplanten Nutzwasserbrunnen ist keine Verletzung bestehender
Rechte zu besorgen. Die nächstgelegenen Brunnen im Brunnenfeld HeiligenkreuzWallendorf befinden sich in 900 m Entfernung in grundwasserstromaufwärtiger Richtung
und können daher nicht beeinflusst werden. Die Schachtbrunnen im Bereich der
Kläranlage
des
AWV
Jennersdorf
liegen
seitlich
zum
Einflussbereich
der
Nutzwasserbrunnen in großer Nähe zur Lafnitz. Eine negative Beeinflussung durch die
Nutzwasserbrunnen ist daher nicht zu erwarten.
Die Brunnen der TTM Massivholz GmbH und der Holler Transporte GmbH, beide im
östlichen Teil des Wirtschaftsparks gelegen, liegen seitlich zum Einflussbereich der
Nutzwasserbrunnen
der
Betriebsanlage.
Die
Summe
der
bewilligten
täglichen
Entnahmemengen der bestehenden und der zukünftigen Brunnen im Bereich des
Wirtschaftsparks beträgt 7,6 l/s und entspricht damit in etwa dem Grundwasserdargebot,
das im Mittel über die Breite von 1500 m im Wirtschaftspark zur Verfügung steht.
Zum Schutz der geplanten Nutzwasserbrunnen gegen Verunreinigungen und gegen eine
Beeinträchtigung der Ergiebigkeit sind aufgrund der gegenüber der Ersteinreichung
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 57
Hydrogeologisches Gutachten
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nunmehr gemäß Schreiben der Projektwerberin vom 2.4.2008 geringfügig abgeänderten
Situierung (Abrücken des mittleren Brunnens von den Muldenrigolen, Verkürzung des
Muldenrigols beim westlichen Brunnen) keine Maßnahmen erforderlich.
Die Brunnenherstellung ist fachgerecht zu dokumentieren. Unmittelbar nach Herstellung
ist in jedem der drei Brunnen ein Kurzpumpversuch durchzuführen, zu dokumentieren und
auszuwerten (Gesamtdauer des Pumpversuches pro Brunnen zumindest 48 Stunden mit
zumindest 2 Förderraten (max. 4 l/s) bis zur Beharrung, Aufspiegelung vor dem
Pumpversuch im nächsten Brunnen, Mitmessen der Wasserstände in den beiden jeweils
nicht bepumpten Brunnen). Diese Dokumentation ist gemeinsam mit dem Ergebnis der
ersten Beprobung der Nutzwasserbrunnen einschließlich der Nullsonde VS1 binnen
einem Monat nach Durchführung der Beprobung unaufgefordert der Behörde vorzulegen.“
Weiters wird im Zuge der Behandlung der eingelangten Einwände und Stellungnahmen
folgendes festgehalten:
„Wie im vorliegenden Gutachten unter 2.2.4, 2.2.6, 3.2.6 und 3.2.9 ausgeführt, kommt es
durch den Betrieb und durch die Errichtung der Anlage zu einer Absenkung des
Grundwasserspiegels in einem beschränkten Bereich. Der Einflussbereich kann für die
gesamte Brunnenanlage in westsüdwest-ostnordöstlicher Richtung mit einer maximalen
Gesamtbreite von 600 m abgeschätzt werden, wobei der maximale Radius des RVH
Entnahmetrichters eines Brunnens 180 m beträgt. Im Abstrom der Anlage liegen keine
bewilligten
Grundwasserentnahmen,
die
beeinträchtigt
werden.
Da
im
Untersuchungsgebiet die Lafnitz die Vorflut für das in südöstliche Richtung abströmende
Grundwasser bildet, ist die Beeinflussung auch in diese Richtung abgegrenzt. Das
maximale Ausmaß der Absenkung in den Brunnen ist mit Kote 216,50 m ü.A. begrenzt,
was einer maximalen lokalen Absenkung in den Brunnen (bei hohem Grundwasserstand)
von rd. 3 m entspricht.
In den Einwendungen 0042 und 5551 wird behauptet, dass die Berechnung der
Brunnenförderleistung von dem sehr seltenen Grundwasserhochstand ausgeht. Dies trifft
entsprechend der Einreichunterlagen nicht zu. Im Fachbeitrag J.12 der UVE, Tabelle 22
wird nachgewiesen, dass bei Förderung aus einem oder mehreren Brunnen auch bei
mittleren Grundwasserständen die erforderliche Menge entnommen werden kann, ohne
die minimale Grundwasserstandskote zu unterschreiten.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 58
Hydrogeologisches Gutachten
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In der Einwendung 0043 wird betreffend das Grundwasserschongebiet des Brunnenfeldes
Wallendorf-Heiligenkreuz festgestellt: „Das Wasserschongebiet reicht unmittelbar an den
Standort
der
Schongebietes,
vorgesehenen
am
Rand
Anlage
des
heran.
geschützten
Wenn
unmittelbar
Brunnenfeldes
am
eine
Rand
derart
des
große
Wasserentnahme aus dem Grundwasser vorgesehen ist, dann wird es sicher zu einer
Beeinträchtigung, zu einer Veränderung der Grundwassersituation kommen.“ Hierzu ist
festzuhalten, dass die beantragten Nutzwasserbrunnen außerhalb des Schongebietes
entsprechend der Verordnung vom 14. Februar 1990 liegen und damit nicht im
Widerspruch zu dieser Verordnung stehen. Die Berechnungen betreffend die geplante
Nutzwasserentnahme ergeben, dass keine Auswirkungen auf die mehr als 900 m entfernt
in grundwasserstromaufwärtiger Richtung liegenden Trinkwasserbrunnen zu befürchten
sind.
In der Einwendung 5558 wird festgestellt, „dass die maximale Grundwasserabsenkung bis
216,5 m ü.A. in den Unterlagen durch nichts begründet wird und deshalb nicht
nachvollziehbar ist“. Die angesprochene Festlegung einer minimalen Grundwasserkote in
den Förderbrunnen sichert, dass die Auswirkungen der Grundwasserentnahme den oben
beschriebenen Bereich nicht übersteigen. Bei mittleren Grundwasserständen ist die
Entnahme des angestrebten Konsenses von max. 4 l/s durch Förderung aus einem oder
mehreren Brunnen möglich, ohne die minimale Grundwasserkote von 216,5 m ü.A. zu
unterschreiten.
Zu Zeiten niedriger Grundwasserstände wird durch die Angabe der minimalen
Grundwasserkote sichergestellt, dass die Entnahme den Grundwasserzustrom nicht
übersteigt und damit der Grundwasserhaushalt nicht längerfristig beeinträchtigt wird.
In den Einwendungen 3929, 4501, 4502 und 5558 wird Folgendes formuliert: „Der
Einfluss der Wasserentnahme auf die bestehenden Brunnenanlagen muss durch
Pumpversuche festgestellt werden. Diese dürfen nicht durch Berechnungen ersetzt
werden.“ Hierzu ist festzuhalten, dass es sich hier um einen gut erkundeten Standort
handelt. Es liegen in einem Umkreis von rd. 300 m 13 Bohrungen vor, die ein relativ
einheitliches Bild des Untergrundaufbaus zeigen. Die angenommenen Kennwerte der
hydraulischen Untergrundverhältnisse sind plausibel, die Berechnungsmethoden sind
allgemein
anerkannt.
Weiters
wird
durch
die
Festlegung
einer
maximalen
Grundwasserabsenkung auf Kote 216,5 M ü.A. in den Förderbrunnen sowie durch die
Beweissicherung der Grundwasserstände entsprechend Auflage 7 des Gutachtens
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
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Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Grundwasserwirtschaft
der
Betrieb
der
Anlage
überwacht
und
eingeschränkt.
Pumpversuche als Ersatz für die Berechnungen sind daher nicht erforderlich.
In den Einwendungen 0042, 5551 und ausführlicher in 3929, 4501, 4502 und 5558 wird
darauf hingewiesen, dass voraussichtlich in den Trockenperioden eine Versorgung mit
Wasser durch den WLV Unteres Lafnitztal vorgesehen ist. Betreffend die Deckung des
Wasserbedarfes in Zeiten, wo dies auch beim Betrieb von drei Brunnen nicht möglich ist,
wurde auf Anfrage der Behörde von der Projektwerberin mit Schreiben vom 23.6.2008
eine Erklärung der Lenzing Fibers GmbH mit gleichem Datum vorgelegt. Darin wird
zugesichert, dass die Lenzing Fibers GmbH der RVH im Bedarfsfall bis zu 4 l/s an
Nutzwasser im Rahmen ihres Entnahmekonsenses (Entnahme aus der Lafnitz) zur
Verfügung stellen kann. Die Versorgung wird über die im Projekt RVH vorgesehene
Reserveleitung erfolgen, d.h. zusätzliche bauliche Vorkehrungen sind nicht erforderlich.“
6.2.
Gutachterliche Stellungnahme DI. Dr. Haider vom 14.10.2008
Zur Stellungnahme des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans wird dahingehend
reagiert, dass die zusätzliche Auflage 11. geschaffen wird, die den ausgedehnten
Pumpversuch vorsieht.
Weiters wird zu den Einwendungen der WG Wallendorf, WG Rosendorf und WG Rax
Bergen I folgendes ausgeführt:
„Die in der Einwendung behauptete qualitative Beeinträchtigung von bestehenden
Grundwassernutzungen auf Grund der zu erwartenden Luftschadstoff-Immissionen ist
aufgrund
des
vorliegenden
Stellungnahme
der
Gutachtens
bzw.
Sachverständigen
der
für
ergänzenden
gutachterlichen
Meteorologie,
Klima
und
Luftschadstoffimmissionen zum Privatgutachten von Hr. Dr. Schorling nicht zu erwarten.
Ergänzend wird erwähnt, dass im Rahmen der Wassergüteerhebung jeweils eine
Grundwassermessstelle in Heiligenkreuz und in Königsdorf 4mal jährlich beprobt und auf
einen umfangreichen Parametersatz hin analysiert wird.
In der Stellungnahme wird im Wesentlichen behauptet, dass „im betroffenen Abschnitt des
Lafnitztales bereits jetzt die bewilligten Entnahmen das natürliche Wasserdargebot
übersteigen“
und
dazu
Tiefengrundwassernutzung
auf
Aussagen
NANUTIWA
in
(2005)
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
der
Studie
zurückgegriffen.
zur
nachhaltigen
Dazu
ist
aus
Seite 60
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
gutachterlicher Sicht auf die Aussagen in dieser Studie (S. 303) zu verweisen „dass bei
dieser
Betrachtung
die
Kommunikation
zwischen
Talgrundwasserkörper
und
Oberflächenwasser im Sinne effluenter und/oder influenter Verhältnisse mangels
spezieller Detailuntersuchungen nicht berücksichtigt werden konnte. Weiters ist zu
unterstreichen,
dass
das
im
Normalfall
erhöhte
Grundwasserdargebot
in
der
Uferfiltratzone ebenfalls unberücksichtigt bleibt“. Das nutzbare Grundwasserdargebot
über die gesamte Breite des Lafnitztales ist wegen der Wechselwirkungen mit den
Oberflächengewässern höher als der in der NANUTIWA-Studie überschlägig angegebene
Grundwasserdurchsatz. Gleiches gilt auch für die in der Einwendung zitierte Studie von
Kollmann 1986, die noch dazu auf einer wesentlich kleineren Datenbasis als die
NANUTIWA-Studie beruht. Gerade im Bereich des Businessparks Heiligenkreuz ist der
Grundwasserhaushalt „durch die verstärkte Dotation des nordwestlich gelegenen
Altarmsystems („Rustenbachsystem“) in den letzten Jahren noch verbessert worden.
Dieses System setzt sich unmittelbar nördlich des Wirtschaftspark als ständig dotierte
Niederwasserrinne in der Flutmulde fort. Das in meinem Gutachten vom 24.6.2008
angegebene lokale Grundwasserdargebot im Wirtschaftspark ist im langjährigen Mittel
gegeben.
Der
betrachtete
Querschnitt
des
Grundwasserleiters
liegt
im
Grundwasserabstrom des Brunnenfeldes der Wasserverbände Unteres Lafnitztal und
Unteres Raabtal und im Einflussbereich der zuvor angesprochenen Dotation. Das
bedeutet, dass sowohl die Entnahmen im Brunnenfeld als auch die Dotation aus den
Oberflächengewässern bereits im lokalen Grundwasserdargebot, wie es in meinem
Gutachten dargestellt ist, berücksichtigt sind.
Unter Punkt 3.2.6 meines Gutachtens wurde festgestellt, dass die Summe der bewilligten
täglichen Entnahmemengen der bestehenden und der zukünftigen Brunnen im Bereich
des Wirtschaftsparks in etwa dem Grundwasserdargebot entspricht. Dies bezieht sich auf
den Anströmbereich sämtlicher Brunnen im Wirtschaftspark von Nordnordwesten her und
ist nicht gleichbedeutend mit einer Gesamtausnutzung des Grundwasserstromes des
gesamten Talquerschnittes. Eine Gefährdung der nachhaltigen Grundwassernutzung ist
daher
nicht
gegeben,
zumal
durch
die
Benutzungseinschränkung
(keine
Grundwasserabsenkung unter 216,5 m ü.A.) keine oder nur beschränkte Entnahmen zu
Zeiten geringeren Grundwasserdargebotes möglich sind.
In der Einwendung wird weiterhin kritisiert, dass die in den Projektunterlagen getätigten
Berechnungen des Absenktrichters nur als Abschätzung zu sehen sind. Daher werden
ausreichend lang andauernde Pumpversuche mit Beweissicherung gefordert, um die
tatsächlichen Auswirkungen der Entnahmen zu beurteilen. In meinem Gutachten vom
24.6.2008 habe ich unter Punkt 4.2.4 dargelegt, dass der Standortbereich der
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 61
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Nutzwasserbrunnen gut erkundet ist. Es liegen in einem Umkreis von rd. 300 m zu den
geplanten Entnahmestellen 13 Bohrungen vor, die ein relativ einheitliches Bild des
Untergrundaufbaus
zeigen.
Die
angenommenen
Kennwerte
der
hydraulischen
Untergrundverhältnisse sind plausibel, die Berechnungsmethoden sind allgemein
anerkannt. Weiters wird durch die Festlegung einer maximalen Grundwasserabsenkung
auf Kote 216,5 m ü.A. in den Förderbrunnen sowie durch die Beweissicherung der
Grundwasserstände entsprechend Auflage 7 meines Gutachtens der Betrieb der Anlage
überwacht und eingeschränkt. Aufgrund der Stellungnahme des wasserwirtschaftlichen
Planungsorganes wird ein Dauerpumpversuch mit einer umfassenden Beweissicherung
vorgeschrieben, siehe Punkt 2.1 dieser gutachterlichen Stellungnahme.“
6.3.
Gutachten Univ.-Prof. Dr. Neuberger vom Juli 2008
„Die Prognosen der direkten und indirekten Auswirkungen des Vorhabens auf die
menschliche Gesundheit sind in der UVE ausreichend detailliert und vollständig, auch für
die Beurteilung der Unzumutbarkeit von Belästigungen der Nachbarn/Nachbarinnen. Sie
sind nachvollziehbar und entsprechen dem Stand der medizinischen Wissenschaft.
Leben und Gesundheit der Nachbarn und der in der Anlage Beschäftigten werden bei
projektsgemäßer Durchführung n i c h t beeinträchtigt durch direkte (Luftpfad) und
indirekte (Nahrungsmittel etc.) Einwirkung von Schadstoffen, direkt und indirekt durch die
Anlage verursachte Lärmimmissionen oder sonstige Noxen. Die prognostizierte
Gesamtimmission an Kumulationsgiften und Karzinogenen ist – unter Mitberücksichtigung
von Nahrungsketten - aus umwelthygienischer Sicht als vernachlässigbar gering und
medizinisch unbedenklich einzustufen.
Das Jahresmittel für PM10 wird zwar den Zielwert der WHO von 20 μg/m³ um 56%
überschreiten,
ist
aber
zu
99,6%
durch
die
Vorbelastung
verursacht.
Die
Feinstaubemission des Projektes wird zu keinen messbaren Zunahmen der Immission
und
ihren
gesundheitlichen
Auswirkungen
führen.
Trotzdem
sollte
nach
dem
Vorsorgeprinzip die PM10-Emission der RVH noch weiter (nach dem Stand der Technik)
gesenkt werden.“
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 62
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
7.
Wesentlicher Inhalt der vorgenannten Berufungen
7.1.
Wassergenossenschaften Wallendorf, Bodenried, Rosendorf und
Rax Bergen 1
Seitens
der
Obmänner
der
genannten
Wassergenossenschaften
wird
eine
Beeinträchtigung der örtlichen Grundwasservorkommen, sowohl in qualitativer als auch in
quantitativer
Hinsicht
erwartet.
Daraus
soll
eine
Gefährdung
der
öffentlichen
Wasserversorgung resultieren bzw. wird eine solche nicht ausgeschlossen. Weiters wird
bemängelt, dass die im Genehmigungsbescheid verfügten Auflagen nicht ausreichend
seien, um diese Gefährdung mit Sicherheit hintanzuhalten.
Dies wird in qualitativer Hinsicht damit begründet, dass sich im unmittelbaren
Wirkungsbereich der geplanten Anlage das Grundwasserschongebiet Heiligenkreuz –
Wallendorf (verordnet mit LGBl. Nr. 26/1990) befindet. In diesem Gebiet liegen zahlreiche
Brunnen die für die übergeordnete Wasserversorgung großer Teile des Südburgenlandes
von Bedeutung sind.
Es wird auf das Gutachten von Schorling & Partner (2008) hingewiesen, wonach – im
Gegensatz zur Beurteilung im UVP-Verfahren – die zu erwartenden Luftimmissionen bei
einigen Parametern sehr wohl die Irrelevanzgrenze übersteigen. Durch die Deposition und
folgende
Bodenpassage
wird
eine
Beeinträchtigung
des
durch
die
Wassergenossenschaften genutzten oberflächennahen Grundwassers befürchtet.
In
quantitativer
Hinsicht
wird
eine
Übernutzung
des
oberflächennahen
Grundwasservorkommens durch die geplante und genehmigte Nutzwasserentnahme
erwartet. Es werden die in den unterschiedlichen Gutachten genannten Entnahmemengen
zitiert und angemerkt, dass diese konsentierten Entnahmen zum überwiegenden Teil
linksufrig der Lafnitz erfolgen. Da nach den Angaben von DI. Dr. Haider die
Grundwasserströme links- und rechtsufrig der Lafnitz als unzusammenhängend
anzusehen sind, stehen den hohen linksufrigen Entnahmekonsensen noch deutlich
geringere Darbotsmengen gegenüber. Auf Grundlage der zitierten Studien wird davon
ausgegangen, dass im betroffenen Abschnitt des Lafnitztales bereits jetzt die bewilligten
Entnahmen das natürliche Grundwasserdarbot übersteigen.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 63
Hydrogeologisches Gutachten
Diese
Argumentation
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
soll
durch
die
Stellungnahme
des
wasserwirtschaftlichen
Planungsorgans im UVP-Verfahren der RHV Heiligenkreuz bestätigt worden sein. In der
zitierten Aussage teilt das wasserwirtschaftliche Planungsorgan diese Befürchtung und
bemerkt, dass eine definitive Aussage, ob tatsächlich eine Beeinträchtigung bestehender
Rechte erfolgt, nur über entsprechende Beobachtungen während der Entnahme getätigt
werden können. Als Mindestmaß wurde eine Dauerpumpversuch mit der Beweissicherung
der bestehenden Rechte gefordert.
Im zitierten Bericht des Wasserverbandes Unteres Lafnitztal zum Brunnenmonitoring
2006
wurde
festgestellt,
dass
insbesondere
bei
den
oberflächennahen
Grundwassernutzungen ein stetiges Absinken der Wasserspiegellagen erkennbar ist, was
einerseits auf den stetig steigenden Wasserbedarf und andererseits mit den
zurückgehenden Niederschlägen in Zusammenhang gebracht wird.
Dem steht das Gutachten von DI. Dr. Haider vom 14.10.2008 gegenübergestellt, wonach
das Grundwasserdarbot über die gesamte Breite des Lafnitztales wegen der
Wechselwirkung mit Oberflächengewässer höher sei, als in einschlägigen Studien
angegeben. Auf das „Rustenbachsystem“ wurde hingewiesen.
Dem
wird
seitens
widersprochen,
dass
der
über
Vertreter
die
der
Wassergenossenschaften
Auswirkungen
dieses
Systems
bis
dahingehend
dato
keine
Untersuchungen und Messungen vorliegen. Aufgrund der Tiefenlage der Mulden, der
Durchlässigkeit der umgebenden Lithologie, der Regulierung der Lafnitz und des
Dichtwandsystems der Lenzing Fibers und des AWV Jennersdorf wird ein nennenswerter
Beitrag zur Grundwasserneubildung bezweifelt.
Unter Hinweis auf die Istbestandsanalyse des BMLFUW zur EU-WRRL (2004) wird
angeführt, dass die Realentnahmen ca. 440.000 m³/a, das sind ca. 14 l/s betragen.
Daraus wurde geschlossen, dass die Wasserverbände - auf Basis der erteilten Konsense
- noch zusätzlich ca. 38 l/s entnehmen können und dann das von DI. Dr. Haider
postulierte Grundwasserdarbot keinesfalls mehr gegeben ist. Nochmals wird darauf
hingewiesen, dass das vorhandene Darbot nicht einmal für die volle Ausschöpfung der
Konsense der Wasserverbände ausreichen würde.
Es wird Art.2, Zif. 27 der EU-WRRK genannt, wonach die verfügbare und - nach Ansicht
der Berufungswerber - max. zulässige Wasserentnahme durch die langfristige mittlere
jährliche Neubildung des Grundwasserkörpers, abzüglich des langfristigen jährlichen
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 64
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Abflusses bestimmt ist, und auf das Verschlechterungsverbot hingewiesen. Weiters wird
das öffentliche Interesse an der Trinkwasserversorgung über jenes einer gewerblichindustriellen
Entnahme
gestellt
und
sohin
die
erteilte
Bewilligung
für
die
Müllverbrennungsanlage abgelehnt.
7.2.
Umweltanwaltschaft Burgenland
Den
genannten
Schreiben
der
Umweltanwaltschaft
konnten
keine
hinsichtlich
Grundwasserschutz relevanten Aussagen entnommen werden.
7.3.
RVH
Reststoffverwertungs
GmbH
und
Business-Park
Heiligenkreuz GmbH
Unter Pkt. 1.2.3 der vom Vertreter der Berufungswerber verfassten Berufungsschrift wird
zum Thema „Grundwasserwirtschaft und Hochwasserschutz“ die Auflage 10.11 des
Genehmigungsbescheides – die den Pumpversuch und das Monitoring für die
Nutzwasserförderung betreffen – bemängelt. Es wird der Widerspruch zwischen Erst- und
Zweitbeurteilung aufgezeigt, wonach vorerst - aufgrund der guten Datenlage über die
hydrogeologischen Eigenschaften des berührten Gebietes – ein Kurzpumpversuch
ausreichte, während danach eine Pumpversuch mit einer Gesamtdauer von 20 Wochen
der entscheidenden Behörde vorgeschlagen wurde. Die absolute Notwendigkeit dieses
umfassenden Pumpversuches wird in der Stellungnahme des Gutachters vom 22.12.2008
auch dahingehend relativiert, dass er diesen als nicht unbedingt erforderlich ansieht und
insbesondere auf die im Antrag bereits enthaltene Maximalabsenkung hinweist, welche
die Beeinflussung bestehender Rechte und die Übernutzung des Grundwasserdargebotes
verhindert.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 65
Hydrogeologisches Gutachten
8.
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Gutachten - Schlussfolgerung
Es darf an dieser Stelle grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass trotz der Fülle der
Daten und des Einsatzes bestmöglicher fachlicher Mitteln zur Rekonstruktion der
Grundwasserverhältnisse, es sich bei einem Gutachten stets – wie auch bei allen anderen
fachlichen Betrachtungen – um eine wissenschaftliche Prognose handelt, die selbst bei
flächendeckend vorliegenden Daten nicht den Prognosecharakter mit den damit
verbundenen, möglichen "Fehlerquellen" und "Bestimmungsungenauigkeiten" verliert.
Sämtliche gutachterlichen Aussagen jeglicher Fachbereiche stellen somit entsprechend
hohe oder entsprechend geringe Eintrittswahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereignisse
dar.
Ein
Gutachten
stellt
somit
–
gemäß
einschlägiger
Erkenntnisse
des
Verwaltungsgerichtshofs – immer eine wissenschaftliche Prognose dar, die bestimmte
Ereignisse mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten oder nicht erwarten lässt.
Zu den Fragen des Umweltsenates ist im einzelnen folgendes auszuführen:
1.)
Ist der mit Auflage 10.11 vorgeschriebene Pumpversuch betreffend die
vorgesehenen Brunnen mit einer Entnahme von max. 4 l/s erforderlich, um
die Auswirkungen auf den Zustand des Grundwassers und die bestehenden
Wasserrechte in Österreich und Ungarn beurteilen zu können?
Für die Ermittlungstätigkeit wurden weitestgehend auf die im Projekt enthaltenen Daten
zurückgegriffen.
Wie in diesem festgestellt wird, soll zur Nutzwasserversorgung der RVH Grundwasser in
einer Menge von 80.000 m³/a, 260 m³/d bzw. max. 4 l/s aus dem obersten gespannten
Grundwasserhorizont entnommen werden. Die Entnahme erfolgt alternativ aus den ein bis
3 zu errichtenden Nutzwasserbrunnen, wobei das maximale Absenkniveau des
Grundwasserspiegels in Form einer Niveauregelung mit 216,50 m ü.A. festgelegt wurde.
An 8 Versuchsbohrungen wurden laut Projekt Pumpversuche unterschiedlicher Dauer
durchgeführt und anhand deren Durchlässigkeitsbeiwerte (kf-Werte) zwischen 1,2•10-3
m/s (VS 1, Kurzpumpversuch, Auswertung nach Hölting) und 3,4•10-5 m/s (VS 2, längerer
Pumpversuch, Auswertung nach Hölting) ermittelt (siehe Tabelle 7 im Projekt).
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 66
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Das hydraulische Gefälle des Grundwassers wurde mit 3 ‰, das nutzbare Porenvolumen
mit 15 % angegeben. Die Grundwasserströmungsrichtung verläuft generell von
Nordnordwest gegen Südsüdost.
Wie bereits ausgeführt, ist das Grundwasser gespannt – nach Definition in Langguth &
Voigt, 1980 „halbgespannt“ - und steigt im max. möglichen Fall, das ist der durch die
Tiefdrainage fixierte Tiefpunkt 1,5 m u. GOK, bis zu ca. 2,4 m über die Oberkante des als
Grundwasserleiter fungierenden Sand-Kieskörpers in die aus Feinsanden und Schluffen
bestehende Deckschichte. Als Beurteilungsgrundlage dafür wurden die nächstgelegenen
Bodenaufschlüsse mit der Bezeichnung AB 3 und AB 5 herangezogen.
Nochmals wurde eine Recherche beim Hydrografischen Zentralbüro (HZB) über die
Bemessungswasserstände in den Sonde BL 8, BL 9 und BL 10 des hydrografischen
Landesdienstes Burgenland durchgeführt. Dabei zeigt sich folgendes Ergebnis:
BL10
BL9
BL8
Sonde Bezeichnung Höhe in m ü.A.
Differenz
Betrag in m
GOK
224,08
HGW
222,75
HGW - NGW
2,41
NGW
220,34
MGW - NGW
0,51
MGW
220,85
HGW – MGW
1,9
GOK
224,14
HGW
223,68
HGW - NGW
3,79
NGW
219,98
MGW - NGW
0,81
MGW
220,79
HGW – MGW
2,89
GOK
223,42
HGW
222,17
HGW - NGW
2,32
NGW
219,85
MGW - NGW
0,74
MGW
220,59
HGW – MGW
1,58
Messreihe über den Zeitraum 1988 bis 2007.
HGW: höchster gemessener Grundwasserspiegel
NGW: niedrigster gemessener Grundwasserspiegel
MGW: mittelerer Grundwasserspiegel
Die Messreihen beginnen mit dem Jahre 1988.
Wie den dem Projekt beiliegenden Grundwasserschichtenplänen zu entnehmen ist, liegt
der mittlere Grundwasserspiegel (MGW) bei ca. 218,7 m ü.A. Das durchschnittliche
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 67
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Schwankungsverhalten des Grundwassers zwischen HGW und NGW im betrachteten
Gebiet beträgt 2,84 m.
Deutlich erkennbar ist, dass das Grundwasser in der Sonde BL 9 ein deutlich größeres
Schwankungsverhalten als in den übrigen Sonden aufweist. Dies dürfte darauf
zurückzuführen sein, dass die Sonden BL 8 und BL 10 deutlich näher an Lahnen und
Vorflut (Lafnitz) gelegen sind und daher der hydraulische Einfluss dieser überwiegt bzw.
die Wasserführung in diesen das Grundwasser mittels In- und Exfiltration abpuffert.
Der Projektstandort ist von seiner grundwasserhydraulischen Charakteristik ebenfalls eher
den Sonden BL 8 und BL 10 zuzuordnen. Noch dazu weist die Sonde BL 10 die geringste
Entfernung zu diesem auf. Es wird daher bezüglich weiterer Beurteilung des
Grundwasserverhaltens am Standort auf jenes in der Sonde BL 10 zurückgegriffen.
Demnach beträgt hier die absolute Grundwasserschwankung (zwischen HGW und NGW)
2,32 m, wobei die HGW-Spitzen im Mittel 1,58 m über dem MGW und die NGW-Spitzen
im Mittel 0,74 m unter dem MGW zu liegen kommen. Auf Basis des angegebenen MGW
und dieser ermittelten Differenzwerte lassen sich folgenden Bemessungswasserstände für
den Standort angeben:
MGW:
218,7 m ü.A.
NGW:
217,9 m ü.A.
HGW:
220,3 m ü.A.
Aus diesen Daten lassen sich folgende Einflussgrößen ermitteln:
Nachfolgend werden nochmals die hydraulischen und hydrologischen Grunddaten des
berührten Aquifers (Grundwasserleiters) zusammengefasst:
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 68
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
GOK
221,4 m ü.A.
Deckschicht-UK
217,5 m ü.A.
Stauer-OK
215,2 m ü.A.
HGW
220,3 m ü.A.
HGW (drainagiert)
219,9 m ü.A.
MGW
218,7 m ü.A.
NGW
217,9 m ü.A.
Niveauregelung
216,5 m ü.A.
Durchschnittlicher kf-Wert
6,2•10-4 m/s
Grundwassergefälle (I0)
0,3 %
Nutzbare Porosität (ne)
15 %
Max. Entnahmemenge (Ve,max)
4 l/s
Auf Basis dieser Grunddaten lässt sich die Mächtigkeit des Grundwassers bei den
unterschiedlichen Grundwasserständen wie folgt abklären:
Bemessungsgrund- Grundwassermächtigkeit
Max.
wasserstände
(Niveauregelung)
HGW
4,7 m (reguliert - Tiefdrainage)
3,4 m
MGW
3,5 m
2,2 m
NGW
2,7 m
1,4 m
zulässige
Absenkung
Als Konsensmengen für die Nutzwasserentnahme sind 80.000 m³/a, 260 m³/d bzw. max.
4 l/s geplant. Auf Basis des Tages- und Jahresverbrauches reduziert sich die Menge im
Vergleich zur Spitzenentnahme von 4 l/s auf 3 l/s und in weiterer Folge auf 2,54 l/s.
Auf
Basis
der
maximalen
Entnahmemenge
und
der
errechneten
Grundwassermächtigkeiten lässt sich anhand der orientierenden Bestimmungsmethode
von Hölting für gespanntes Grundwasser die Grundwasserabsenkung im Ausmaß von 1,4
m (bei HGW) bis 2,4 m (bei NGW) bestimmen. Deutlich erkennbar ist, dass bei NGW
durch die Absenkung die Kote der Niveauregelung unterschritten würde, was einer
Reduzierung der Entnahmemenge gleichkommt.
Wie daraus erkannt werden kann, steigt das Maß der Absenkung mit sinkender
Mächtigkeit des Grundwassers. Das höchstmögliche Absenkmaß unter Berücksichtigung
der projektsgemäß vorgesehenen Niveauregelung beträgt somit 1,8 m.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 69
Hydrogeologisches Gutachten
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Darauf basierend könnte fakultativ nach Sichardt und Kusakin die Reichweite der
Absenkung errechnet werden.
Dazu ist Hölting zu entnehmen, dass rechnerisch bei
Grundwassermächtigkeiten kleiner 40 m die Werte nach der Kusakin-Formel kleiner sind.
In gespannten Grundwasserleitern ergeben sich nach ingenieurgeologischen Erfahrungen
bei Entspannungsmaßnahmen häufig nicht zutreffende, meist zu geringe Werte. Aus
diesem Grund wird ausschließlich auf die Formel nach Sichardt zurückgegriffen und ergibt
sich daraus ein maximaler Absenkbereich von 134 m.
Die Entfernungen zu den Grundwassergewinnungsanlagen der Berufungswerber
(Wassergenossenschaften) von über 900 m in grundwasserstromaufwärtiger Richtung
überschreiten diese Entfernung bei weitem, wodurch eine Beeinträchtigung des
Grundwasserstandes in den Brunnen und somit in weiterer Folge der Ergiebigkeit der
Brunnen nicht zu erwarten ist.
Sämtliche dieser Daten bestätigen somit die durch den Projektanten und den UVPGutachter
geologische
getätigten
und
Aussagen.
Der
hydrogeologische
Untergrunderkundung
Untersuchungen
lagen
zugrunde.
Die
umfangreiche
wesentlichen
Parameter wurden bestimmt und es lässt sich aus der Erfahrung mit zahlreichen anderen
Grundwassergewinnungen
die
weitestgehende
Annäherung
der
errechenbaren
Einflussweiten an jene bei natürlichen Verhältnissen voraussetzen.
Aus diesem Grund kann der Forderung im Erstgutachten von DI. Dr. Haider nach einem
Kurzpumpversuch durchwegs zugestimmt werden. Dieser wasserwirtschaftliche Versuch
dient im Wesentlichen der Dokumentation des ordnungsgemäßen Ausbaus und
Funktionsweise der Brunnen und kann diesem rein informativen Charakter – auch für die
Konsenswerberin - zugesprochen werden.
Keinesfalls dient ein derartiger Versuch zur Ermittlung der hydraulischen Kennwerte und
der
Feststellung
der
Berührung
fremder
Rechte.
Dafür
liegen
ausreichend
Untersuchungen und Berechnungen vor.
Die aufgrund der bisherigen Untersuchungen aus fachlicher Sicht getätigten Aussagen
werden zusätzlich auch durch die Umgrenzung des Grundwasserschongebietes
Heiligenkreuz-Wallendorf untermauert. In diesem Zusammenhang sei auf die Vorgaben
der ÖVGW-Richtlinie W 72 „Schutz- und Schongebiete“, Februar 2004 hingewiesen,
wonach ein solches wasserrechtlich besonders geschütztes Areal Maßnahmen im
Einzugsgebiet einer dadurch geschützten Wasserversorgung regelt bzw. umfasst, die
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 70
Hydrogeologisches Gutachten
dazu
geeignet
sind
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
die
Beschaffenheit,
Ergiebigkeit
oder
Spiegellage
von
Wasservorkommen zu gefährden. Unter Kapitel 5 dieser Richtlinie wird klar festgelegt,
dass
Schutzzonen
entsprechend
dem
hydrographischen
Einzugsgebiet
der
Wasserfassungsanlagen als Teile des jeweiligen orographischen Einzugsgebietes
abzugrenzen sind, wobei die im Jahreslauf möglichen hydrologischen Bedingungen (z.B.
Verschwenkung
der
Zuströmrichtung,
Änderung
der
Interaktion
mit
Oberflächengewässern, Grundwasserstände etc.) zu berücksichtigen sind. Dem Schutz
der Wasserversorgungen dienen jedoch nicht nur Schongebiete, sondern für den
unmittelbaren Einzugsbereich auch Schutzgebiete (Schutzzonen I und II). Diese
umgrenzen den direkten Zustrombereich, wobei die grundwasserabströmige Ausdehnung
(Strecke Brunnen – Kulminationspunkt [x0]) nur einen Bruchteil der oberströmigen
Ausdehnung ausmacht. Nach Wyssling, 1979 in ÖVGW-Richtlinie W 72, 2004 beträgt
diese Strecke in etwa ein Sechstel der Entnahmebreite (x0 = B/2 * π). Die
nächstgelegenen Grundwasserentnahmen der Berufungswerber weisen eine Entfernung
von 900 m zur geplanten Reststoffverwertungsanlage auf. Würde der abströmige Einfluss
der Entnahme aus den Brunnen bis zu dieser reichen, so müsste mit einer
Entnahmebreite von ca. 5,5 km gerechnet werden, was die Breite des durch die Brunnen
genutzten
Grundwasserkörpers
bei
weitem
überschreitet
und
somit
eindeutig
auszuschließen ist.
Aus fachlicher Sicht kann dem Begehren nach einem 20-wöchigen Pumpversuch, der
lediglich dazu dienen kann, Ermittlungen zu den grundwasserhydraulischen Daten und
möglichen Beeinträchtigung fremder Rechte durchzuführen, die ohnedies durch die
umfangreichen Untersuchungen hinlänglich genau bekannt sind, nicht gefolgt werden.
2.)
Ist eine Verschlechterung des guten mengenmäßigen und guten chemischen
Zustandes des Grundwasserkörpers durch die bewilligte Entnahme zu
erwarten?
Guter mengenmäßiger Zustand:
Gemäß der Veröffentlichung „Kritische Grundwasserspiegellagen im Murtal von Graz bis
Radkersburg“
des
Institutes
für
Wasserressourcenmanagement
des
Forschungsgesellschaft Joanneum Research vom September 2004 wurde im Auftrag des
wasserwirtschaftlichen Planungsorgans im Amt der Steiermärkischen Landesregierung
der kritische Grundwasserspiegel ermittelt.
Mag. Reinhard Stangl, Ingenieurbüro für Technische Geologie
Seite 71
Hydrogeologisches Gutachten
Dabei
erwies
es
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
sich
als
zweckmäßig
diese
Grundwasserspiegellage
als
Grundwasserstauerhöhe plus 75 % der Grundwassermächtigkeit bei NGW 1992 bis 2003
(KGW75) festzulegen. Wird dieser auf Dauer nicht unterschritten, so ist davon
auszugehen, dass der gute mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers nicht
bedroht ist.
Auf Basis der unter Frage 1.) errechneten und dargestellten Grunddaten kann für das
Vorhabensgebiet ein kritischer Grundwasserspiegel von 217,23 m ü.A. ermittelt werden,
wobei
der
Beobachtungszeitraum
-
analog
zu
jenen
in
den
nahegelegenen
hydrografischen Sonden - auf 1988 bis 2007 ausgedehnt wurde.
In einem ersten Schritt wurden die Extremwertdaten in der hydrografischen Sonde BL 10
jenen im Projektsgebiet gegenüber gestellt bzw. mit diesen abgeglichen. Das Ergebnis
der Korrelation ist nachstehender Tabelle zu entnehmen:
Projektsgebiet
BL10
GOK
221,4 m ü.A.
223,42 m ü.A.
Stauer-OK
215,2 m ü.A.
219,47 m ü.A.
HGW
220,3 m ü.A.
222,17 m ü.A.
MGW
218,7 m ü.A.
220,59 m ü.A.
NGW
217,9 m ü.A.
219,85 m ü.A.
NGWkrit
217,2 m ü.A.
219,76 m ü.A.
Niveauregelung
216,5 m ü.A.
-
In einem zweiten Schritt wurden im Sinne der Bestimmungen der EU-WRRL die
langjährigen Monatsmittel der nächstgelegenen hydrografischen Sonde BL 10 erhoben
und anhand dieser Daten ermittelt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der kritische
Grundwasserspiegel unterschritten wird.
Nachdem gerade die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse einer langfristigen Betrachtung
unterzogen
werden,
wurden
auch
die
diesbezüglichen
Entnahmen,
d.h.
die
Jahresentnahmemenge, der statistischen Auswertung zu Grunde gelegt. Diese beträgt
800.000 m³ und somit 2,54 l/s.
Nach
einer
iterativen
Bestimmung
der
Absenkmaße
bei
unterschiedlichen
Grundwassermächtigkeiten war zur Erkenntnis zu gelangen, dass bei Mächtigkeit von
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kleiner 3,3 m eine Absenkung von 1,3 m und somit der kritische Grundwasserspiegel
erreicht wird. Die Kote des Grundwasserspiegels liegt in diesem Fall auf 218,5 m ü.A. und
somit ca. 20 cm unter dem mittleren Grundwasserspiegel (MGW). Diese Kote entspricht in
der hydrografischen Sonde einem Absolutwert von 220,39 m ü.A.
Vergleicht man nun diesen Wert mit den langjährig aufgezeichneten Monatsmittel an der
Sonde BL 10, so erkennt man, dass dieser Wert in 67 von 228 Stichproben, d.h. in ca. 29
% der Datenreihe unterschritten werden würde.
Damit kann der dauerhaft gute mengenmäßige Zustand des Grundwassers nur
eingeschränkt garantiert werden. Es wird daher die Festlegung der Niveauregelung auf
die Kote des kritischen Grundwasserspiegels, das ist auf 217,2 m ü.A. als zweckmäßig
erachtet. Dies auch deshalb, da gemäß ÖNORM B 2601 bei Schacht- und Bohrbrunnen
die zulässige Absenkung nicht mehr als 50 % des Ruhewasserspiegels betragen soll. Bei
einem mittleren Grundwasserstand von 3,5 m (Kote 218,7 m ü.A.) würde diese 1,75 m
betragen und somit auf 216,95 m ü.A. zu liegen kommen.
Einschränkend sei jedoch angemerkt, dass aufgrund der nahegelegenen Vorflut, der
zeitweilig dotierten Hochwassermulden, der Aufstauwirkung der Schmalwand um das
Gelände der Fa. Lenzing und der Grundwasserneubildung von zumindest 1,5 l/s.ha (siehe
Projekt) im Zustrom zwischen den nächstgelegenen grundwasseroberströmigen Brunnen
und den Nutzwasserbrunnen davon auszugehen ist, dass bei einer Entnahmemöglichkeit
aus 3 Brunnen trotz Erhöhung der Niveauregelung noch ausreichend Nutzwasser zur
Verfügung steht.
Guter qualitativer Zustand:
Dazu sei grundsätzlich bemerkt, dass eine qualitative Beeinflussung des Grundwassers
prinzipiell
über
die
landwirtschaftliche
Oberfläche
Nutzung
erfolgt;
oder
durch
sei
es
beispielsweise
Altlasten.
Nun
durch
erfolgt
intensive
durch
die
Grundwasserentnahme ein unter Fragenpunkt 1, näher spezifiziertes Absenken des
Grundwasserspiegels. Dies hat zur Folge, dass im Bereich des „Absenktrichters“ sich der
Sickerweg
für
über
die
Oberfläche
eingebrachte
Schadstoffe
und
somit
die
Wahrscheinlichkeit der Adsorption und Retention deutlich erhöht.
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Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Im konkreten Fall wird durch Tiefdrainage und Nutzwasserentnahme das Grundwasser
unter ein bestimmtes Niveau abgesenkt. Nicht nur dass dadurch der Sickerweg erhöht
wird, wird auch die Möglichkeit des Grundwassers bei hohen Grundwasserstand den
Bereich des Oberbodens (Humus) zu erreichen und somit Schadstoffe aus der
bodennahen Zone oder aus Altstandorten zu eluieren (auszulaugen) maßgeblich
verringert.
3.)
Ist eine Beeinträchtigung von bestehenden Wasserrechten zu erwarten
(Wassergenossenschaften Wallendorf, Bodenries, Rosendorf, Rax Berg I)?
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zur Fragestellung 1. verwiesen und nochmals
festgestellt, dass eine Beeinträchtigung der berufenden Wassergenossenschaften nicht
zu erwarten ist.
Zu
einer möglicherweise
in
Frage
gestellten
qualitativen
Beeinträchtigung der
Wasserrechte ist festzuhalten, dass im Projekt eindeutig geklärt wurde, dass die
Grundwasserströmungsrichtung gegen Südsüdost verläuft und entspricht dies – die
Fließrichtung des Oberflächengewässers in Betracht ziehend – den einschlägigen
Vorstellungen über das lokale Fließverhalten des Grundwassers.
Weiters wurde dies durch entsprechende Stichtagsmessungen an den vorhandenen
Grundwasseraufschlüssen (Sonden) und daraus erstellten Grundwasserisohypsenkarten
verifiziert.
Da einerseits die Wasserversorgungsanlagen der Berufungswerber ca. 900 m
grundwasseroberströmig liegen und andererseits eine Ausbreitung von Schadstoffen
gegen
die Fließbewegung
und somit
gegen
den Fließdruck
des
gespannten
Grundwassers in dieser Entfernung unmöglich ist, wird auch in qualitativer Hinsicht eine
Beeinträchtigung dieser Brunnen ausgeschlossen.
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4.)
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz i. L.
Ist durch den Betrieb der Anlage und der projektsgemäßen Emissionen unter
Zugrundelegung
der
Prämisse,
Luftschadstoffen
nicht
dass
die
überschritten
wird,
Irrelevanzgrenze
mit
einer
bei
allen
Belastung
des
Grundwassers zu rechnen?
Als Vergleichsbeispiel wird vorab angemerkt, dass aus der Erfahrung im Großraum Graz
eine Beeinträchtigung von Grundwasser durch Luftemissionen grundsätzlich nicht
erwartet wird, wenn die dafür erforderlichen Luftgrenzwerte eingehalten werden. Die Stadt
Graz
verfügt
einerseits
über
eine
große
Zahl
emittierender
Industrie-
und
Gewerbebetriebe und sonstiger Emissionsquellen. Wie bekannt ist, bewirken ungünstige
klimatologische Verhältnisse – durch die Beckenlage herrscht wenig Wind – auch teils
schlechte Luftqualitäten, insbesondere den Feinstaub betreffend.
Dies bedeutet, dass ein Großteil der emittierten Luftschadstoffe auch im Großraum Graz
zur Deposition gelangt. In diesem Raum sind jedoch auch – sowohl im Zu- als auch im
Abstrom der Stadt – übergeordnete kommunale Wasserversorgungsanlagen angesiedelt.
Auf die grundwasserabströmig der Stadt gelegenen Wasserwerke Feldkirchen der Grazer
Stadtwerke und Kalsdorf des Wasserverbandes Umland-Graz sei hingewiesen, deren
Schongebiete einen nicht unbeträchtlichen Teil des Stadtgebietes und der südlichen
Randgemeinden abdecken.
In
keiner
dieser
Beobachtungsraum
Schwermetalle
oder
Wasserwerke
konnten
erhöhte
sogar
oder
anthropogen
über
dem
Jahrzehnte
grenzwertüberschreitende
spezifischen
organischen
währenden
Gehalte
Schadstoffen
an
(z.B.
Kohlenwasserstoffe), die auf Luftemissionen zurückzuführen sind, nachgewiesen werden.
Dies trotz des Umstandes, dass der hier vorliegende Grundwasserkörper mit einer
Humus- und geringdurchlässiger Deckschicht von im Mittel 1 m und einem sehr gut
durchlässigen
Grundwasserleiter
(kf-Werte
um
x•10-3
m/s)
ausgestattet
ist.
Dementsprechend umfangreiche Grundwasseruntersuchungen der Wasserversorger (aus
Vorfeldsonden und den Versorgungsbrunnen) und der Gewässeraufsicht im Amt der
Steiermärkischen
Landesregierung
–
Gewässerzustandsüberwachung
nach
Grundwasserzustandserhebungsverordnung (GZÜV) i.d.g.F. – liegen öffentlich zugänglich
vor.
Demgegenüber stehen die im Vorhabensbereich auftretenden Eigenschaften des
Untergrundes. Zieht man die Ergebnisse der Bohrungen VS1 bis VS10, ABL 1 bis ABL5
und AB 1 bis AB5 heran, so erreicht die Bedeckung des Grundwasserleiters
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(geringdurchlässige Deckschicht inklusive Oberboden) im Mittel eine Mächtigkeit von 3,3
m. Das darunterliegenden Sand-Kies-Gemisch, das als Grundwasserleiter fungiert, weist
mit einem durchschnittlichen kf-Wert von 6,2•10-4 m/s – berechnet aus den Ergebnissen
der Pumpversuche in den Sonden VS1 bis VS8 – eine nahezu um eine Zehnerpotenz
geringere Durchlässigkeit als jene im Grazer Feld auf.
Die reinigende Wirkung des Oberbodens wird in Scheffer & Schachtschabel, 1998
definiert, wonach in die Luft abgegebene gas- und staubförmige Schadstoffe mit den
Niederschlägen zum beträchtlichen Teil in die Böden abgespült wird. Aus dem
Sickerwasser entsteht jedoch nach der reinigenden Bodenpassage bei intakten Böden in
der Regel sauberes, zur Trinkwassergewinnung geeignetes Grundwasser. Davon muss
prinzipiell ausgegangen werden, wenn die in die Luft emittierten und dann durch den Wind
ausgetragenen Schadstoffe – hier wird durch die im Vergleich zu Graz deutlich niedrigere
Morphologie von einer weit besseren Wirkung der Luftbewegung ausgegangen – noch
dazu in ihrer Konzentration die Irrelevanzgrenze nicht überschreiten. Es ist demzufolge,
bezugnehmend auf die eingangs gestellte Frage, mit keiner Belastung des Grundwassers
zu rechnen.
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9.
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Zusammenfassung
Zusammenfassend kann betreffend der Fragen des Umweltsenates festgestellt werden,
dass, einer Notwendigkeit des mit Auflage 10.11 vorgeschriebenen Pumpversuches
betreffend die vorgesehenen Brunnen mit einer Entnahme von max. 4 l/s, um die
Auswirkungen auf den Zustand des Grundwassers und die bestehenden Wasserrechte in
Österreich und Ungarn beurteilen zu können, nicht gefolgt werden kann, eine
Beeinträchtigung
des
guten
mengenmäßigen
und
qualitativen
Zustandes
des
Grundwassers - sowohl im Staatsgebiet von Österreich als auch von Ungarn - als
öffentliches Interesse und in weiterer Folge eine negative Beeinflussung der berufenden
fremden Rechte - unter Einhaltung der im Projekt und in den fachspezifischen Gutachten
definierten fachlichen Rahmenbedingungen und der unter Fragenpunkt 2 (in Kapitel 8 des
vorliegenden Gutachtens) als abänderungswürdig erachteten Niveauregelung – nicht zu
erwarten ist.
Ergänzende Anmerkung - Vorschlag für eine Auflage betreffend Niveauregelung zur
Einhaltung des ermittelten „kritischen Grundwasserstandes“ von 217,2 m ü. A.:
In
den
gegenständlichen
Nutzwasserbrunnen
(1-3)
der
Thermischen
Reststoffverwertungsanlage Heiligenkreuz ist eine Niveausicherung derart einzubauen,
dass durch die Entnahme die Wasserspiegel in den Brunnen nicht unter Kote 217,2 m ü.
A. abgesenkt werden können.
Zum Zweck der Kontrolle sind in den Brunnen die Wasserspiegel selbstregistrierend (z.B.
mittels Drucksonde) zu messen.
Die Messergebnisse sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren und der Behörde auf
Verlangen vorzulegen.
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