Instandhaltung von Wohnungseigentum
Transcrição
Instandhaltung von Wohnungseigentum
Die Instandhaltung des Wohnungseigentums Nachtrag zu einem Erfahrungsbericht von Herrn Heinz Siel beim Treffen der Frankfurter Verwaltungsbeiräte am 15.9.2011 Ein Beirat kann erhebliche Einsparpotenziale bei der technischen Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft entdecken. Dabei helfen ihm Berufserfahrung, Ortskenntnis, Phantasie und der Wille, nicht herumkommandiert zu werden. Eine WEG sollte wegen drohender Explosionsgefahr undichte Gasleitungen erneuern lassen. Da die Ursache in der Austrocknung der Hanfdichtungen bestand und die WEG sich der Behauptung einer notwendigen Gefahrenabwehr nicht unterwerfen wollte, konnte sie den geringfügigen Gasaustritt mittels der Durchführung einer Innenbeschichtung der Rohre beheben und ca. 20.000 Euro einsparen. Die Entdeckung und Bewertung alternativer Reparaturverfahren geht über die vergleichende Prüfung von Kostenvoranschlägen hinaus, die bei gleichartigen Leistungsschritten möglich ist. Dem steht die Bereinigung um Dummy- oder Eventualpositionen nicht entgegen. Sie ist häufig notwendig, wenn zwischen Firmen und der Verwaltung eine Interessengemeinschaft besteht. Da unterschiedliche Reparaturmethoden verschiedene Arbeitsleistungen bedeuten, gehört die erfolgreiche Durchführbarkeit zum Inhalt einer Vorbereitung der Beschlussfassung. Der Verwaltungsbeirat kann daher nicht nur durch die Prüfung von vergleichbaren Kostenvoranschlägen auf eine ordnungsgemäße Beschlussfassung hinwirken, sondern auch durch eine Stellungnahme zur der Durchführbarkeit alternativer Reparaturmethoden. Hinsichtlich der in der Prüfung von Kostenvoranschlägen bezweckten Verbesserung der technischen Verwaltung ist daher nicht streng zwischen einer Unterstützung der Durchführung von Aufgaben und der Abgabe einer Stellungnahme (§ 29,2+3, WEG) zu unterscheiden. Auch die Erfüllung der Pflicht eines Beirats zur Prüfung von Kostenvoranschlägen musste in einem geschilderten Fall über die Erledigung von Punkten einer Checkliste hinausgehen (Ausgaben gerechtfertigt, gesetzte Bedingungen beachtet, Angebote vollständig, rechnerische Richtigkeit gegeben) und z.B. einen Kostenvoranschlag über das Rasenmähen anhand der Flächenangaben eines bei dem Katasteramt eingeholten Lageplans überprüfen. Nicht nur erwies sich die Flächenangabe mit über 4000 m² anstatt 1000 m² als falsch sondern auch die Laufzeit des Vertrags, die widersprüchlich zugleich auf 1 und 5 Jahre bestimmt war. Aufgrund der neu gewonnen Initiative zum Vertragsabschluss konnte die Eigentümergemeinschaft anfallende Kosten korrigieren. Einzelne Eigentümer, die eigene Interessen verfolgen, befördern gemeinhin ihren eigenen Vorteil. Thomas-Mann-Str. 5 Tel. (02 28) 30 41 26 70 53111 Bonn Fax (02 28) 72 158-73 Steuernummer 205/5775/0656 [email protected] www.wohnen-im-eigentum.de Vereinsregisternummer 20 VR 8187 VR-Bank Bonn eG BLZ 381 602 20 Konto 440 496 7016 Dieses Motiv bewegt sie nicht zur Vermeidung rechtswidriger Beschlüsse. Verwaltungen, die sich von der Schranke in BGB § 181 befreien lassen, erweitern die Fülle ihrer Macht. Ein Verwaltungsbeirat ist hingegen bei seiner Förderung der Beschlussfassung dem gesetzlichen Prinzip ordnungsgemäßer Verwaltung verpflichtet. Das heißt so viel wie, dass er sich an der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Eigentums zu orientieren hat, ersatzweise an dem Interesse der Gesamtheit der Eigentümer. Daher ist ein Beirat, der sich an seinem gesetzlichen Auftrag orientiert, auf die Vermeidung rechtswidriger Beschlüsse verpflichtet. Herr Siel stellte den Fall des Kostenvoranschlags einer Aufzugsreparatur für 90.000 Euro vor. Die Meinung, der TÜV stelle die Stilllegung der Anlage in Aussicht, sprach für deren unverzügliche Beauftragung. Der Beirat konnte jedoch nachweisen, dass die dem Interesse der Gesamtheit der Eigentümer widersprechende Drohung der Stilllegung gar nicht bestand und die Funktionsfähigkeit des Aufzugs für € 40.000 herzustellen war. Die Eigentümergemeinschaft konnte dann die günstigere Variante einer Teilreparatur beschließen. In einem weiteren Fall konnte der Beirat für die begründete Ausscheidung überflüssiger Bestandteile aus der geplanten Reparatur eines Flachdachs zum Preis von € 90.000 werben. Die Eigentümergemeinschaft stellte dann einen mangelfreien Zustand für weniger als die Hälfte des Preises her. Protokoll 19.11.2011 Barbara van Zanten, Ludwig Waldmann Thomas-Mann-Str. 5 Tel. (02 28) 30 41 26 70 53111 Bonn Fax (02 28) 72 158-73 Steuernummer 205/5775/0656 [email protected] www.wohnen-im-eigentum.de Vereinsregisternummer 20 VR 8187 VR-Bank Bonn eG BLZ 381 602 20 Konto 440 496 7016