Der Spielstättenprogrammpreis

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Der Spielstättenprogrammpreis
Clubkombinat Hamburg e.V. • Kastanienallee 9 • 20359 Hamburg • Tel. 040-23518357 • [email protected]
Der Spielstättenprogrammpreis
Positionspapier des Clubkombinat Hamburg e.V.
Durch die Einführung des Spielstättenprogrammpreises Rock, Pop, Jazz (SpPP) im vergangenen Jahr hat das
Thema der Strukturförderung für Live-Clubs bundesweite Relevanz erreicht. Die bereits geleistete Förderung
hat bei den Preisträgern dazu beigetragen, die programmatische Arbeit weiter zu stärken und oftmals auch die
wirtschaftliche Situation zu stabilisieren. Insgesamt wurde die Einführung des SpPP durch die Musikbühnen mit
großer Freude erwartet und aufgenommen. Dennoch halten wir das Verfahren der Vergabe für wenig optimal
und bitten die Verantwortlichen, folgende Vorschläge der Hamburger Musikclubs zu prüfen:
•
Eine Vergabe im Jury-Verfahren durch die Kulturbehörde war über viele Jahre gängige Praxis der
Hamburger Förderung für private Musikbühnen. Dieses Vergabeverfahren wurde überwiegend als
ineffizient und unfair wahrgenommen und bereits 2009 durch ein Neues – den „Live Musik Account“ ersetzt. Mittlerweile ist dieses neue System erprobt und wird von allen Beteiligten hoch gelobt.
Daher schlagen wir vor, auch die bundesweite Förderung nicht durch eine Jury verteilen zu lassen,
sondern als strukturelle Förderung allen förderwürdigen Spielstätten zur Verfügung zu stellen. Die
Berechnung eines Verteilungsschlüssels, der sich an den tatsächlich gezahlten Beträgen für die
Nutzung von Live-Musik (Live-Gema) bemisst, ist transparent, fair, erprobt und kommt überall dort an,
wo Hilfe dringend gebraucht wird. Zudem bietet diese Lösung den Clubs eine verlässliche
Planungssicherheit und bedenkt die Urheber von Musik mit.
•
Der Verwaltungskostenanteil des Spielstättenprogrammpreises betrug in 2013 insgesamt 180.000 €
(17%). Davon
wurden von der Kulturbehörde in Hamburg
für die Durchführung der
Preisverleihungsveranstaltung 50.000 € beigesteuert. Insgesamt stehen einer Fördersumme von
830.000 € somit Verwaltungs- und Eventkosten von 180.000 € gegenüber. Aus unserer Sicht wären
letztere Mittel in einer direkten Förderung erheblich besser aufgehoben. Daher bitten wir die
Verantwortlichen, die Grenze für die Kosten der Administration und Vergabe bei maximal 5% fest zu
legen.
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Insbesondere bisher nicht geförderte Bühnen sollten im Fokus der Zuwendungen stehen. Daher
sollten ausschließlich Clubs, die keine bzw. minimale (unter 5%) institutionelle Förderung von
kommunaler bzw. staatlicher Seite erhalten, bedacht werden. Eine Doppelförderung führt vor allem in
eine zusätzliche Verzerrung des Marktes und stärkt eher Zwietracht als Eintracht zwischen den
Spielstätten.
•
Die Musikbühnen befinden sich derzeit in einer existenzbedrohlichen Auseinandersetzung mit den
Rechteverwertern GEMA und GVL. Ohne auch nur einen Blick auf die finanziell oft schwierige Lage der
privaten Spielstätten und ohne jede Sensibilität in der Ausgestaltung der Tarife wurden die Abgaben
vervielfacht. Diese Erhöhungen führen zu einer massiven und nachhaltigen Schädigung der
Clublandschaft, die sich noch über Jahre spürbar negativ auswirken wird. Vor diesem Hintergrund wird
die Vergabe der Preisgelder durch die Gema/GVL-nahe Initiative Musik gGmbH durch die Musikclubs
zwar etwas fassungslos akzeptiert. Wir bitten jedoch zu prüfen, ob eine Vergabe durch branchennahe
Verbände wie die LiveKomm oder durch Träger wie die Clubstiftung nicht sinnvoller wäre.
Natürlich stellen wir gerne alle nötigen Daten und Erfahrungen zur Verfügung und bieten unsere Hilfe für eine
Mitarbeit an der Erarbeitung einer effizienteren und zielgerichteten Förderung der privaten Musikbühnen an.
Musikalische Grüße
Der Vorstand des Clubkombinat Hamburg e.V. und die 67 Musikspielstätten, die er vertritt.
Hamburg, im September 2014