Informationen zum Berufspraktikum

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Informationen zum Berufspraktikum
Brühlwiesenschule Hofheim
Berufliche Schulen des Main-Taunus-Kreises
Fachbereich Sozialwesen / Fachschule für Sozialpädagogik
Fachschule
Informationen zum
Berufspraktikum
Informationen zum Berufspraktikum der Brühlwiesenschule Hofheim
Inhaltsübersicht:
Inhalt, Organisation und Durchführung des Berufspraktikums
1.
Einleitung................................................................................................................................. 3
2.
Anforderungen an die Praxisstelle ........................................................................................... 3
3.
Rahmenbedingungen............................................................................................................... 3
4.
3.1.
Dauer/ Verkürzung .......................................................................................................... 3
3.2.
Arbeitszeiten.................................................................................................................... 4
3.3.
Schriftliche Arbeiten......................................................................................................... 4
3.4.
Beurteilung durch die Ausbildungsstelle .......................................................................... 4
Inhalt des Berufspraktikums..................................................................................................... 5
4.1.
Ausbildung in der Praxisstelle.......................................................................................... 5
4.2.
Praxisbegleitung durch die Fachschule ........................................................................... 6
5.
Informationen zum Ausbildungsplan – Grundlage für die Erstellung des Individualplanes........ 7
6.
Praktikantenvertrag, Meldebogen und Genehmigung .............................................................. 8
7.
Hinweise für die Anfertigung des Praktikumsberichtes............................................................. 9
Anlage I: Ausbildungsplan (Muster) ............................................................................................. 10
Anlage II: Zu erwerbende Kompetenzen....................................................................................... 12
Anlage III: Beurteilungsbogen (Muster)........................................................................................... 13
Anlage IV: Meldebogen für das Berufspraktikum (Muster) ............................................................... 14
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1. Einleitung
Grundlage der nachfolgenden Darstellungen sind die Bestimmungen der Verordnung über
die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialpädagogik in Hessen (ABl.
S.240) in Verbindung mit den Richtlinien für das Berufspraktikum (ABl. S. 2, Dritter
Ausbildungsabschnitt) in den jeweils gültigen Fassungen. Darüber hinaus wurden an der
Brühlwiesenschule Hofheim Formen zur Konkretisierung und Umsetzung entwickelt, die im
Folgenden dargestellt werden.
Der dritte Ausbildungsabschnitt der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum
Staatlich anerkannten Erzieher (Berufspraktikum) dient der Umsetzung des in der überwiegend
theoretischen Ausbildungsphase erworbenen Wissens, der Einsichten, Haltungen und Handlungsperspektiven in die Praxis und der Ergänzung und Weiterentwicklung dieser Kompetenzen durch
die Anforderungen des Praxisfeldes. Daraus ergibt sich, dass ein Zusammenwirken der
sozialpädagogischen Einrichtung, in der das Berufspraktikum absolviert wird (Lernort Praxis) und
der ausbildenden Fachschule für Sozialpädagogik (Lernort Schule) von hoher Bedeutung ist.
2. Anforderungen an die Praxisstelle
Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung ist die fachliche Anleitung und Begleitung der
Praktikanten im Dritten Abschnitt der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum
Staatlich anerkannten Erzieher durch die Praxisstelle und die Schule. Die Praxisstelle muss bereit
sein, mit den Praktikanten und der Schule in Sinne der nachstehenden Bestimmungen und Regelungen zusammenzuarbeiten. Eine förmliche Anerkennung sozialpädagogischer Einrichtungen
als Ausbildungsort ist nicht vorgesehen. Die erforderlichen Merkmale einer Einrichtung können wie
folgt zusammengefasst werden:
•
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•
•
•
•
Bereitschaft, in Zusammenarbeit mit der Schule die Berufspraktikanten beim Erwerb theoretisch fundierter sozialpädagogischer Handlungskompetenz zu unterstützen und zu begleiten.
Kontinuierliche, unmittelbare sozialpädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von
mindestens 20 Wochenstunden.
Anleitung durch eine sozialpädagogische Fachkraft mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung
nach der Staatlichen Anerkennung / dem Abschluss.
(Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher, Staatlich anerkannte
Heilpädagogin / Staatlich anerkannter Heilpädagoge, Diplom- Sozialpädagogin / DiplomSozialpädagoge, Diplom- Sozialarbeiter/in, Diplompädagogin / Diplompädagoge. Die Anerkennung anderer Abschlüsse ist im Einzelfall durch die Schule möglich.)
Benennung einer ebenso qualifizierten Stellvertretung der Anleitung zu Beginn des
Praktikums.
Mindestgröße: 6 Kinder/ Jugendliche, zwei sozialpädagogische Fachkräfte mit mindestens 2
Jahren Berufserfahrung.
Geographische Lage im Einzugsbereich der Schule.
3. Rahmenbedingungen
3.1. Dauer/ Verkürzung
Das Berufspraktikum dauert 12 Monate in der Vollzeitform. Die methodische Prüfung kann nach
den gegenwärtigen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung erst nach dem
vollständigen Berufspraktikum abgelegt werden. Geplant ist, dass künftig die abschließende
Methodische Prüfung wieder im letzten Monat des Berufspraktikums abgelegt werden kann. Sollte
dies in diesem Ausbildungsjahr eintreten, wird es die Fachschule für Sozialpädagogik an der
Brühlwiesenschule sofort umsetzen.
Falls es zur methodischen Prüfung im letzten Ausbildungsmonat kommt, endet der Vertrag am Tag
der methodischen Prüfung mit der Staatlichen Anerkennung als Erzieher/in, sofern diese
erfolgreich verlaufen ist. Bei einer Übernahme der/s dann staatlich anerkannten Erziehers/in
empfehlen wir, den Ausbildungsvertrag nach dem Tage der Prüfung in einen Angestelltenvertrag
umzuwandeln.
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Falls der Vertrag schon vor dem Tag der Prüfung endet, empfehlen wir eine Weiterbeschäftigung
bis zur Prüfung in Form eines befristeten Teilzeitvertrages zu gleichen Konditionen.
Verkürzung:
Studierende, die über die Zugangsvoraussetzungen hinaus mindestens 3 Jahre sozialpädagogische Erfahrung in Vollzeitform vor Beginn der Ausbildung nachweisen können und die
theoretische Prüfung mindestens mit der Note befriedigend abgeschlossen haben, können auf
Antrag das Berufspraktikum auf 6 Monate verkürzen. Daraus ergibt sich, dass die Entscheidung
über die Verkürzung erst nach der theoretischen Prüfung getroffen werden kann.
3.2. Arbeitszeiten
Die Berufspraktikantin arbeitet während des ganzen Jahres durchgehend, also auch in der
schulfreien Zeit, die einer vollen Stelle entsprechenden Wochenstunden (minus 8 Stunden)
in der Einrichtung.
Herleitung:
•
Die normale Arbeitszeit in der Einrichtung beträgt z.B. 39 Wochenstunden.
•
Davon ist die Studienzeit von 4 Stunden pro Woche abzuziehen = 35 Stunden.
•
Anzurechnen ist auch die Zeit für die Schulbesuche (4 Stunden), so dass während des
Begleitunterrichts die Arbeitszeit in der Einrichtung = 31 Stunden betragen müsste (in den
Ferien 35 Stunden).
Kann der Begleitunterricht nicht besucht werden, ist wie folgt zu verfahren:
•
Bei Krankheit wird der Schule eine Kopie des Arbeitsunfähigkeitsnachweises zugeleitet
•
Kann aus unabwendbaren dienstlichen Gründen die Schule nicht besucht werden, stellt die
Praxisstelle eine Bescheinigung aus. Eine rechtzeitige Absprache mit der Schule (den betreuenden Fachlehrern) im Vorfeld ist erforderlich.
•
Bei privaten Anlässen beantragt der Berufspraktikant / die Berufspraktikantin schriftlich eine
Beurlaubung vom Begleitunterricht.
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den rechtlichen (z.B. tariflichen, betriebsinternen Verträgen)
Rahmenbedingungen des jeweiligen Trägers/sozialen Betriebes.
Der Urlaub ist in der Regel in der Zeit der Schulferien zu gewähren und zu nehmen.
3.3. Schriftliche Arbeiten
Während des Dritten Ausbildungsabschnittes sind zwei Kurzberichte sowie ein umfassender
Praktikumsbericht anzufertigen. Genauere Angaben zur Anfertigung des Praktikumsberichtes sind
den Hinweisen (S. 9) zu entnehmen.
Die Berichte dienen der Unterstützung der Ausbildung, sie sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Alle Berichte werden selbstständig verfasst und unterliegen der Bewertung durch die
praxisbetreuenden Lehrkräfte. Eine bei Bedarf beratende, den Lernprozess begleitende
Unterstützung durch die Praxis ist wünschenswert. Mitverantwortung der Praxisstellen für den
Inhalt und das Verfassen der Berichte besteht jedoch nicht.
3.4. Beurteilung durch die Ausbildungsstelle
Nach einem längeren gemeinsamen/ko-konstruktiven Lernprozess erstellt die Ausbildungsstelle zu
einem von der Schule festgesetzten Termin (i.d.R. gegen Ende des Berufspraktikums) eine
schriftliche Beurteilung der/des Berufspraktikantin/-en und leitet diese der Schule zu (eine
Benotung ist nicht gefordert). Diese Beurteilung soll sich an den für die Tätigkeit als Erzieher/in
notwendigen personalen, fachlichen und handlungsbezogenen Kompetenzzielen orientieren und
regelmäßige Reflexionen über den Entwicklungsstand des/r Berufspraktikantin/en beinhalten. Die
Beurteilung sollte mit dem/r Berufspraktikanten/in besprochen werden.
Wir empfehlen zudem eine Zwischenbeurteilung nach etwa 3 Monaten, um ggfs. einer
Fehlentwicklung rechtzeitig entgegen steuern zu können.
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Die Beurteilung durch die Praktikumsstelle ist kein Arbeitszeugnis, sondern (als Grundlage für die
Zulassungskonferenz) Bestandteil der Prüfungsakten. Damit entfallen die für Arbeitszeugnisse
üblichen Regelungen (siehe Anhang Beurteilung). Für evtl. Bewerbungen empfehlen wir das
Ausstellen von Zwischenzeugnissen bzw. Arbeitszeugnissen.
4. Inhalt des Berufspraktikums
4.1. Ausbildung in der Praxisstelle
Nach einer Phase der Orientierung und Erprobung eigenen Handelns soll der Berufspraktikant /
die Berufspraktikantin gegen Ende der Ausbildung fähig sein, als Erzieher / Erzieherin selbständig
und eigenverantwortlich zu arbeiten. Berufspraktikanten dürfen nur in einem überschaubaren und
kontinuierlichen Arbeitsfeld eingesetzt werden, die enge und regelmäßige Zusammenarbeit mit
einer Fachkraft muss gewährleistet sein. Der Einsatz von Berufspraktikanten als Springkraft ist
ausgeschlossen.
Anleitung in der Praxisstelle
Die Anleitung der Berufspraktikanten ist zu verstehen als Begleitung in einem ständigen
beidseitigen Lernprozess. Sie umfasst
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•
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die Klärung gegenseitiger Erwartungen
Erstellung des individuellen Ausbildungsplanes mit individuellen Kompetenzzielen,
regelmäßige (möglichst wöchentlich) Anleitungsgespräche,
Informationen über Berufsfeld, Dienststelle, Arbeitsbedingungen, Arbeitsweise,
Erläuterung und Diskussion der eigenen Arbeitskonzeption,
Beratung des Berufspraktikanten / der Berufspraktikantin bei der Entwicklung, Umsetzung und
Reflexion des eigenen Arbeitsansatzes und der Arbeitsweise,
Kontinuierliche Reflexion der gesamten Arbeit.
Anleitungsgespräche
Von großer Bedeutung für die Umsetzung der Theorie in die Praxis und die Formulierung neuer
theoretischer Erkenntnisinteressen aus dem Erleben der Praxis heraus sind für die
Berufspraktikanten die Gespräche mit Gruppen- und / oder Institutionsleiter/innen.
Anleitungsgespräche sollen deshalb in regelmäßigen (möglichst wöchentlichen) Abständen
stattfinden und fester Bestandteil des Berufspraktikums sein. Die Erfahrung hat gezeigt, dass feste
Terminabsprachen notwendig sind, allgemeine Aussagen („Wenn Sie Fragen und Probleme
haben, können Sie jederzeit zu mir kommen") reichen nicht aus.
Die Berücksichtigung folgender Aspekte sind für ein gutes Gelingen zu beachten:
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•
Anleitungsgespräche sollen kontinuierlich zu fest vereinbarten Zeiten stattfinden und im
Dienstplan berücksichtigt werden.
Anleitungsgespräche sollen von Praktikanten und Praxisanleitern vor- und nachbereitet
werden. (Notizen zu Fragen, zu Problemen, Beobachtungen, Erkenntnissen, Lernzielen und schritten)
Vereinbarte Absprachen und Zielsetzungen sollten schriftlich fixiert werden.
Anleitungsgesprächen sollen der Intensität und Wichtigkeit des Lernprozesses entsprechend
genügend Dauer eingeräumt werden (mind. 45 min – 2 Stunden/Woche).
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4.2.
Praxisbegleitung durch die Fachschule
Die Praktikanten/innen werden durch die Fachlehrer/innen in folgender Form begleitet:
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Koordination der Ausbildung zwischen der Praxisstelle und der Schule durch Besuche,
Gespräche, Anleitertreffen.
Beratung in der Gestaltung des Praktikums und des Ausbildungsplanes in Kooperation mit der
Praxis
Vermittlung bei Konflikten zwischen Berufspraktikanten und Praxisstelle
Durchführung des Begleitunterrichts
Beratung und Unterstützung bei der Erstellung des Praktikumsberichtes
Beurteilung der Berufspraktikanten bezüglich der mündlichen und schriftlichen Leistungen
Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Methodischen Prüfung.
Schriftliche Aufzeichnungen
Damit der Berufspraktikant / die Berufspraktikantin in der praktischen Tätigkeit gezieltes und
reflektiertes fachliches Handeln einübt, muss er/sie sich umfassend und distanziert mit seiner/ihrer
Arbeit auseinandersetzen und Stellung beziehen. Dazu ist es notwendig, bestimmte Situationen,
Fragestellungen, Beobachtungen u.a. schriftlich festzuhalten. Die Berufspraktikanten/innen sollten
zu diesem Zweck ein Tagebuch oder eine ähnliche Form der Aufzeichnung (durch-)führen.
Beispiele für schriftliche Unterlagen, die im Begleitunterricht der Aufarbeitung des Praktikums in
der Schule dienen können:
Gedächtnisprotokoll über das Verhalten eines Kindes und die Darstellung des eigenen
Verhaltens, Reflexion der eigenen Gefühle und Einstellungen
•
Beobachtungen, Dokumentationen, Arbeitsergebnisse, Präsentationen
•
Planung und Reflexion von Aktivitäten, Projekten und Handlungsstrategien
•
Gesprächsprotokolle
•
Besondere Vorkommnisse, Elterngespräche, Anleitungsgespräche, Unterredungen mit
Vertretern von Dienststellen und anderen Institutionen (Schule, Erziehungsberatung, Jugendamt)
Weitere verbindliche Aufgaben:
•
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•
Zwei Kurzberichte mit festgelegten Schwerpunkten
Ein umfassender Praktikumsbericht ( siehe S. 9)
Eine Jahresbeobachtung eines Kindes
Begleitunterricht
Der Begleitunterricht hat die Aufgabe, Lernprozesse der Berufspraktikanten in den
unterschiedlichen Phasen ihrer fachpraktischen Ausbildung zu unterstützen und zu fördern. Er
dient insbesondere der Reflexion der Praxiserfahrungen, der Vertiefung der in den ersten beiden
Ausbildungsabschnitten erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Vermittlung
Ausbildungsplatz übergreifender Informationen. Sofern die räumlichen und personellen Gegebenheiten es zulassen, können auch Unterrichtsveranstaltungen in Ausbildungsstellen stattfinden.
Der Begleitunterricht findet regelmäßig jede Woche mittwochs statt; die Einrichtungen werden
gebeten dies bei ihrer Planung (z.B. bezüglich turnusmäßigen Teamsitzungen und
Supervisionsterminen) zu berücksichtigen.
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5. Informationen zum Ausbildungsplan – Grundlage für die Erstellung des
Individualplanes
Orientiert an einem allgemeinen Ausbildungsplan (vgl. Muster im Anhang), ist nach der
Verordnung und dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan von der Ausbildungsstelle in
Zusammenarbeit mit der Berufspraktikantin / dem Berufsprakikanten in Ko-Konstruktion ein
individueller Ausbildungsplan zu erstellen. Er ist für das Berufspraktikum von entscheidender
Bedeutung und dient als Orientierungshilfe für den Berufspraktikanten / die Berufspraktikantin,
Praxisanleiter/in und betreuende Fachkraft der Schule.
Der Ausbildungsplan enthält sowohl die in den Ausbildungsphasen zu bewältigenden
Hauptaufgaben als auch die damit verbundenen Kompetenzziele (vgl. Beispiele im Anhang) bzw.
zu erreichenden Qualifikationen. Ebenso sind die konkreten Schritte zu den Zielen hin zu
beschreiben mit realistischen Zeitangaben.
Alle Aufgaben und Ziele sind auf den Ausbildungsstand und die individuellen Lernprozesse/ geschwindigkeit des/r Berufspraktikanten/in sowie die Rahmenbedingungen der Einrichtung
abzustimmen. Dementsprechend sind auch die Zeitspannen der einzelnen Phasen – je nach
Person und Situation – differenziert zu gestalten. Zudem soll der Ausbildungsplan die für den/die
Berufspraktikanten/in wichtigen eigenen Ziele umfassen/widerspiegeln und die gemeinsame Arbeit
auch dem Erwerb von Kompetenzen in diesen Bereichen helfen.
Bei Anleitungsgesprächen kann der Ausbildungsplan als Gesprächsgrundlage für die Bestimmung
des Ausbildungsstandes und der Situation dienen.
Der Ausbildungsplan orientiert sich grob an drei Phasen:
ORIENTIERUNGSPHASE (ca. 2 Monate)
In dieser Phase sammelt der Berufspraktikant / die Berufspraktikantin Informationen, lebt sich ein
und übernimmt schrittweise Arbeitsbereiche.
Einarbeitungs- und Erprobungsphase (ca. 6 Monate)
Hier übernimmt die Praktikantin / der Praktikant zunehmend größere Aufgabenbereiche, bekommt
Gelegenheit, unterschiedliche Erfahrungen zu sammeln und sich mit diesen auseinanderzusetzen.
Vertiefungs- und Verselbständigungsphase (ca. 4 Monate)
Die Praktikantin / der Praktikant übernimmt allmählich die Verantwortung in pädagogischer (nicht
juristischer) Hinsicht. Er / Sie sollte in der Lage sein, pädagogische Prozesse selbständig zu leiten
und den Gesamtablauf des Praktikums zu reflektieren.
Grundsätzlich soll die Praxisanleiterin / der Praxisanleiter die Berufspraktikantin / den
Berufspraktikanten situationsgerecht, in partnerschaftlicher Grundhaltung und individuell
(vorwiegend an den Stärken orientiert) fordern und fördern.
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6. Praktikantenvertrag, Meldebogen und Genehmigung
Nach § 7 Abs. 1 der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für
Sozialpädagogik in Hessen vom 12.2.1999 (ABl. S.240) in der Fassung vom 27.1.2003 (Abl.S.102)
mit den Richtlinien für das Berufspraktikum (Dritter Ausbildungsabschnitt) bedarf die Wahl der
Ausbildungsstelle durch die Berufspraktikantin / den Berufspraktikanten der Zustimmung der
Fachschule für Sozialpädagogik.
Die Mitteilung des beabsichtigten Praktikums an die Fachschule für Sozialpädagogik erfolgt mit
einem Meldebogen, auf dem die Fachschule für Sozialpädagogik ihre Zustimmung durch einen
Genehmigungsvermerk dokumentiert.
Das Original des Meldebogens ist Bestandteil der Prüfungsakte in der Fachschule; die künftige
Berufspraktikantin / der künftige Berufspraktikant erhält eine Kopie des Meldebogens nach
Genehmigung und Unterschrift.
Im Interesse der fachgerechten Planung der Begleitung der Berufspraktikantinnen und
Berufspraktikanten durch die Schule wird gebeten, den Meldebogen baldmöglichst vorzulegen und
genehmigen zu lassen.
Die Zustimmung der Fachschule zum geplanten Praktikum ist Voraussetzung für eine
Anerkennung als dritter Abschnitt der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin /
zum Erzieher.
Bei einer Vorlage des Meldebogens nach Beginn des Schuljahres besteht kein Anspruch auf
Aufnahme in den Dritten Ausbildungsabschnitt in dem laufenden Schuljahr.
Der Abschluss eines Praktikantenvertrages für den Dritten Abschnitt der Ausbildung zum Staatlich
anerkannten Erzieher / zur Staatlich anerkannten Erzieherin muss auf der Basis der dargestellten
Verordnung und der Richtlinien erfolgen.
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7. Hinweise für die Anfertigung des Praktikumsberichtes
Der Praktikumsbericht soll zeigen, dass die Berufspraktikantin / der Berufspraktikant in der Lage
ist,
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sozialpädagogisch zu handeln auf der Grundlage der in der theoretischen Ausbildung
erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einsichten,
seine / ihre theoretischen Kenntnisse und Einsichten durch praktisches Tun zu überprüfen und
zu erweitern,
die Praxis kritisch zu reflektieren,
sein / ihr eigenes Denken, Erleben und Handeln darzustellen, zu begründen und zu
überprüfen,
Schlussfolgerungen für künftiges sozialpädagogisches Handeln zu ziehen.
Hinweise für die Gestaltung des Berichtes:
•
Der Bericht soll 15 - 20 Seiten DIN A 4, umfassen (ca. 80 Zeichen pro Zeile, 40 Zeilen pro
Seite).
•
Bilder, Zeichnungen, Hausordnungen, Pädagogische Konzeptionen und dergleichen können
als Anhang in die Arbeit aufgenommen werden.
•
Die Blätter sind einseitig zu beschreiben und mit Seitenzahlen zu versehen.
•
Die zur Erarbeitung des Themas herangezogene Fachliteratur ist im Anhang unter Angabe von
Verfasser, Titel, Erscheinungsjahr und - ort anzugeben.
•
Wörtliche Zitate sind mit Anführungszeichen am Anfang und am Schluss des Zitates zu
kennzeichnen. Beispiel: „Ziel bei einer Konfliktbearbeitung sollte sein, dass die Konfliktpartner
möglichst selbst angemessene Lösungen finden." (Pausewang S. 296)
•
Sinngemäße Zitate werden gekennzeichnet, indem am Ende des Zitates die Quelle in
Klammern mit dem Zusatz "Vgl.:" angefügt wird. Beispiel: Lösungen in Konflikten sollten von
den Beteiligten selbst gefunden werden.(Vgl.: Pausewang S. 296 )
•
Der Arbeit ist eine Inhaltsübersicht (Gliederung) voranzustellen. In der Ausarbeitung sollen die
einzelnen Gliederungspunkte durch Überschriften gekennzeichnet sein.
•
Folgende Erklärung ist beizufügen:
Ich erkläre, dass ich den Praktikumsbericht selbstständig angefertigt habe. Wörtliche
und sinngemäße Zitate sind als solche gekennzeichnet. Außer den genannten Quellen
habe ich keine Hilfsmittel verwendet.
Ort und Datum
•
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Unterschrift
Der Praktikumsbericht ist in doppelter Ausfertigung vorzulegen.
Das Thema der Arbeit muss mit dem unterrichtenden Lehrer / der unterrichtenden Lehrerin
abgesprochen werden.
Im Vorfeld ist eine Projektskizze im Sinne einer didaktischen Planung schriftlich abzugeben.
Der Bericht ist mit der Meldung zur Prüfung vorzulegen, der Termin wird von der Schule
bekannt gegeben.
Das Deckblatt soll enthalten:
Name, Anschrift,
BP- Gruppe des Berufspraktikanten / der Berufspraktikantin und deren Leiter/in,
die Dauer des Berufspraktikums,
das Thema des Praktikumsberichtes
den Namen und die Anschrift der Praxisstelle
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Informationen zum Berufspraktikum Anlage I
Ausbildungsplan (Muster)
Praktikantin/Praktikant:
______________________________________________
Praktikumsstelle:
______________________________________________
Praxisanleiterin/anleiter:
______________________________________________
Praktikumsdauer:
von _____________________ bis ______________________
Anschrift der Fachschule:
______________________________________________
Betreuende Lehrkraft:
______________________________________________
1. Orientierungsphase
1.1. Kennenlernen der Ausbildungsstelle:
•
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Räume, Freigelände, Einrichtung, Materialien, Geräte, Medien, Literatur
Leitung, pädagogische Mitarbeiter, sonstige Mitarbeiter, Praktikanten
Personalvertretung, Gewerkschaften, Berufsverbände
Träger, Kostenträger, Verwaltung, Dienstpläne, Dienstanweisungen,
Sicherheitsvorschriften, Organisation, Aufgabenverteilung
Pädagogische Konzeption; Ziele, Methoden, soziales Umfeld, Benutzerstruktur
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
1.2. Teilnahme an der sozialpädagogischen Arbeit:
•
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•
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•
Zuordnen zu einer Gruppe; Gruppenmitglieder kennenlernen; zu einzelnen
Gruppenmitgliedern Kontakt aufnehmen,
Einwicklungsstand einzelner Kinder/Jugendlicher und die Probleme einzelner
Kinder/Jugendlicher und deren soziale Situation wahrnehmen,
an der täglichen Arbeit in der Gruppe teilnehmen; besonderer Aspekte des Gruppengeschehens
wahrnehmen und beschreiben; in die Gruppenarbeit einleben und zunehmend aktiv teilnehmen,
an Dienstbesprechungen und Teamsitzungen sowie an Elternabenden und Hausbesuchen
teilnehmen,
mit der Praxisanleiterin oder dem Praxisanleiter Beobachtungen reflektieren; mit sonstigen
Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen und Meinungen austauschen; mit der
Praxisanleiterin oder dem Praxisanleiter erste Absprachen über Planung und Durchführung
der sozialpädagogischen Arbeit treffen.
2. Einarbeitungs- und Erprobungsphase
2.1. Schrittweise Integration in die praktische Arbeit der Ausbildungsstelle:
•
•
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•
am Gruppengeschehen aktiv teilnehmen, personale Beziehungen zu Gruppenmitgliedern aufbauen,
Gruppenstruktur analysieren, Einzelfälle beobachten, Gruppenprozesse erfassen und
beschreiben, Beobachtungsprotokolle führen, eine Situationsanalyse erstellen,
pädagogische Angebote aus der Situationsanalyse entwickeln,
eigene pädagogische Vorstellungen in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen sowie in
Dienstbesprechungen und Teamsitzungen entwickeln,
in Verwaltungsaufgaben einführen.
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Informationen zum Berufspraktikum Anlage I
2.2. Übernahme von selbständig zu leistenden Teilaufgaben:
•
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•
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•
•
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•
mit Kleingruppen selbständig arbeiten,
pädagogische Einzelaufgaben (z. B. Spielen, Werken; ggf. Hausaufgabenbetreuung;
Einkauf) planen und durchführen und Aufsicht führen,
gezielte Hilfe in Einzelfällen gewähren,
bei der Verwaltung der Ausbildungsstelle (z. B. Anwesenheitslisten,
Essensgeldabrechnung; Schriftverkehr; Führung der Handkasse) mitarbeiten,
sich beim Erstellen von Berichten und Erziehungsplänen beteiligen,
sich an der Gestaltung von Elternabenden beteiligen, an Elterngesprächen teilnehmen,
sich an Dienstbesprechungen und Teamsitzungen, Festen, Ausflügen und Freizeiten mit
festgelegten Aufgaben beteiligen, an Kontakten mit Schulen und anderen Institutionen
teilnehmen,
mit dem Praxisanleiter berufspraktische Erfahrungen reflektieren und auswerten; eigene
pädagogische Vorstellungen und Erfahrungen mit Kolleginnen und Kollegen in der
Dienstbesprechung und Teamsitzung sowie im persönlichen Gespräch erörtern.
3. Vertiefungs- und Verselbständigungsphase
3.1. Übernahme von größeren selbständig zu leistenden Aufgaben:
•
•
•
•
•
bestimmte Vorhaben(z. B. Projekte, didaktische Einheiten, Besuche, Ausflüge, Freizeiten)
planen und durchführen,
für bestimmte Vorhaben in Gruppen die alleinige Verantwortung übernehmen,
Teamsitzungen und Elternabende planen und durchführen, Elterngespräche führen, sich
an Gesprächen mit Schule, Ausbildungsstelle u. a. beteiligen,
an konzeptionellen Fragen mitarbeiten, eigene pädagogischer Vorstellungen in
Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen, Eltern und Trägern vertreten,
Neuanschaffungen (Spielmaterial, Literatur und dergl.) vorschlagen.
3.2. Reflexion des Gesamtverlaufs des Berufspraktikums:
•
•
•
•
berufspraktische Erfahrungen im Gespräch mit Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern und
Kolleginnen und Kollegen aufarbeiten,
sich der eigenen personalen und fachlichen Entwicklung während des Berufspraktikums
bewusst werden,
Berufschancen einschätzen, den regionalen Arbeitsmarkt kennenlernen; die Erwartungen
an eine eigene künftige Berufstätigkeit klären,
Praktikumsbericht verfassen; die Beurteilung der Berufspraktikantin oder des
Berufspraktikanten mit der Praxisanleiterin oder dem Praxisanleiter erörtern.
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Informationen zum Berufspraktikum Anlage II
Im Laufe der Ausbildung zu erwerbende Kompetenzen
(fakultative Auswahl)
Grundlagen:
•
•
•
Individuelle Kompetenzen und Motivation der Berufspraktikanten/innen,
Anforderungen an die Ausbildung im Rahmen der „Verordnung über die Ausbildung“
Anforderungen aus der Praxis
Ausgehend vom aktuellen Entwicklungsstand sowie der Situation vor Ort werden von Ausbilder/in
und Auszubildender/m gemeinsam individuelle Entwicklungsziele = Kompetenzziele formuliert,
Schritte dahin benannt und priorisiert.
Personale Kompetenzen:
•
Bewusste, verantwortungsvolle Gestaltung von sozialen Beziehungen
•
Flexibilität (geistig, sozial)
•
Nähe-Distanz-Balance
•
Lernbereitschaft: -> Lebenslanges Lernen (Neugier, intrinsisch motiviert; Selbst-/ Rollenverständnis als
„Azubi“/Praktikant)
•
•
•
•
•
•
•
•
Konfliktlösungsverhalten
Empathie/ Durchsetzungsfreude
Angemessenes und offenes Kontaktverhalten
Kommunikation (inkl. sprachlicher Fertigkeiten) mit allen am Bildungs-, Betreuungs- und
Erziehungsprozess Beteiligten
Selbstreflexion (z.B. was tue ich gerade, was habe ich gerade getan und warum?)
Teamorientierung
Systemisches, vernetztes Denken
Selbstständiges, selbstverantwortliches Agieren
Fachkomptenzen:
•
Verschiedene wissenschaftlich fundierte Beobachtungssysteme
•
Verschiedene Lernarten/Lernzugänge/Lernwege
•
Insbesondere Grundlagenfachgebiete der Sozialpädagogik wie Psychologie, Soziologie,
Erziehungswissenschaft
•
Aktuelle Fachthemen der Sozialpädagogik wie Bildungs- und Erziehungsplan Hessen etc.
•
Spezifisches Praxis bezogenes Wissen (Konzeption der Einrichtung, des Trägers etc.)
Handlungskompetenzen:
•
Beobachtungskompetenz (z.B. „Überblick“ über die Gruppensituation)
•
Praktische Anwendung von Kommunikations- und Problemlösungsmodellen
•
Praktische Anwendung von angemessener Didaktik und Methodik in der sozialpädagogischen und
pädagogischen Arbeit (z.B. differenzierte Sozialformen, Visualisierung, didaktische Planung, Medienkompetenz, Projektarbeit, Anleitungsformen, individuelle Förderzielformulierung, Motivationsmethoden,
Partizipationsmodelle, Lernen/Fördern in Ko-Konstruktion etc.)
•
•
•
•
•
•
Elternarbeit und -beratung (Formen, Methoden, z.B. Durchführung von teilstandardisierten Gesprächen)
Moderations- und Präsentationskompetenz
Spezifisches auf die Praxis vor Ort bezogenes Wissen (Umgang mit Behinderten etc.)
Integrationskompetenz
Gruppenleitungskompetenz
Raumgestaltungskompetenz (themenbezogen, situationsbezogen)
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Informationen zum Berufspraktikum Anlage III
Beurteilung für die Fachschule für Sozialpädagogik (Muster)
Frau/Herr
_____________________________
geboren am
_____________ in ______________
wohnhaft in
_____________________________
Berufspraktikum vom _____________ bis _____________
Ausbildungsstelle
_____________________________
Kurzcharakteristik der Ausbildungsstelle (z.B.: Träger, Umfeld, Anzahl Betreuungsplätze, Alter der Betreuten, Konzeption,
Öffnungszeit)
Fehlzeiten insgesamt: _____________
Beurteilung:
Kriterien:
1. Aufgaben, die der Berufspraktikantin, dem Berufspraktikanten während der Ausbildungszeit übertragen
wurden (im pädagogischen, organisatorischen und konzeptionellen Bereich und der Einbindung der Institution in das
soziale Umfeld).
2. Arbeitsweise der Berufspraktikantin oder des Berufspraktikanten z.B.:
• Umgang mit Kindern und Jugendlichen
(z.B.: Gestaltung des pädagogischen Bezugs, Einfühlungsvermögen, Beobachtung und fachlich
begründetes Handeln, Wahrnehmung und Einwirkung auf Gruppenprozesse, Verhalten bei Konflikten und
in Belastungssituationen),
• Planung und Durchführung der eigenen Arbeit
(z.B.: kurzfristige und langfristige Planung, Bestimmung von Zielen und Teilzielen, Berücksichtigung des
Umfeldes, Berücksichtigung der rechtlichen, organisatorischen, materiellen, konzeptionellen und technischen
Gegebenheiten der Praxisstelle, Abstimmung mit Beteiligten, Entwicklung und Umsetzung von
Handlungsstrategien, Einsatz von Medien und Arbeitsmitteln, Reflexion über Arbeitsweise und
Arbeitsergebnis).
3. Fähigkeit zur Kooperation mit den am Erziehungsprozess Beteiligten: (z.B.: Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Fachkräften außerhalb der Praxisstelle). Dazu gehören:
•
•
•
•
•
•
Darstellung von Wahrnehmungen, Sachverhalten, Problemen,
Fachliche Analyse,
Mitwirkung beim Erarbeiten von Lösungen und Strategien,
Übernahme von Funktionen und Aufgaben,
Auseinandersetzung mit Kritik,
Bereitschaft zur Überprüfung und Veränderung von Einstellungen und Verhalten.
4. Entwicklung von Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Selbständigkeit.
5. Ergänzende Hinweise (z.B.: übertragene und gewählte Schwerpunkte der Tätigkeit, besondere Interessen und
Qualifikationen).
Zusammenfassende Beurteilung:
Nach Verlauf und Ergebnis der Ausbildung im Berufspraktikum und der Wahrnehmung der übertragenen
Aufgaben, ist die Berufspraktikantin oder der Berufspraktikant befähigt [nicht befähigt], als Erzieherin oder
Erzieher selbständig tätig zu sein.
Ort, Datum und Unterschriften der Leitung der Ausbildungsstelle und Unterschrift der für die fachpraktische
Ausbildung zuständigen Fachkraft.
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Informationen zum Berufspraktikum Anlage IV
[Absender]
Der Einsatz erfolgt im Schwerpunkt:
Kennzeichen:
An die
Brühlwiesenschule Hofheim
Fachschule für Sozialpädagogik
Gartenstraße 28
65719 Hofheim
KK
KG
JH
AM
HW
AI
Krippe / Krabbelstube
Kindergarten
Hort / Jugendarbeit
Handzeichen SKS- Lehrkraft
Altersmischung
Heim/ Wohngruppe
Andere Institutionen
Meldebogen für das Berufspraktikum
(Dritter Ausbildungsabschnitt zur Staatlich anertkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher)
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Name
Vorname
geboren am
zuletzt besuchte Klasse der FS
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Anschrift des Berufspraktikanten / der Berufspraktikantin während des Berufspraktikums
Telefon: _________________________
Handy: ______________________
Mail: ________________________________
Die Zustimmung zu einem Berufspraktikum (dritter Abschnitt in der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher) nach folgenden Merkmalen wird beantragt:
Dauer: vom _______________ 2010 bis ______________2011
Ausbildungsstelle:
______________________________________________________________________________
Name und Art der Einrichtung
______________________________________________________________________________
Anschrift
Telefon
Träger der Einrichtung:
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Name
______________________________________________________________________________
Anschrift
Telefon
Leiter/in der Einrichtung
______________________________________________________________________________
Praxisanleiter/in:
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Vorname und Name
Berufsabschluss
Dauer der Berufserfahrung
Bitte wenden !
Bei einer Vorlage des Meldebogens nach Ende der Sommerferien besteht kein Anspruch
auf Aufnahme in den Dritten Ausbildungsabschnitt in dem laufenden Schuljahr.
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Informationen zum Berufspraktikum Anlage IV
Angaben zur Arbeit in der Einrichtung:
Zahl der vorhandenen / belegten Plätze:
________ /________
Alter der Betreuten:
Von
_________________ bis _________________ Jahre
Öffnungszeiten:
Von
_________________ bis _________________ Uhr
Zahl der Gruppen: _________
Wochentage: ________
Zahl der besetzen Planstellen für sozialpädagogische Fachkräfte: ________
Einige Stichworte zur Konzeption / Organisationsstruktur:
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
Angaben zum Einsatz der Berufspraktikantin / des Berufspraktikanten:
Zuordnung: (z.B. Gruppe, regelmäßige Aufgaben, Schwerpunkt bei Altersmischung u.a.):
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
Alter der Zielgruppe:
Von
_________________ bis _________________ Jahre
Betreuungszeit:
Von
_________________ bis _________________ Uhr
Mitarbeiter/innen:
___________________________________________________________________________________________________________
Vorname, Name
Ausbildung / Status
___________________________________________________________________________________________________________
Vorname, Name
Ausbildung / Status
Arbeitsbedingungen der Berufspraktikantin / des Berufspraktikanten:
Tarifvertrag: __________________________________
Bruttovergütung pro Monat:
€ _____ ____________
Arbeitszeit:
Tage: _________________ Von _______ bis _______ Uhr
Tage: __________________ Von _______ bis _______ Uhr
Wochenarbeitszeit ohne Zeiten für Unterrichtsbesuch (Unterrichtstag: Mittwoch) und Studienzeit:
_______ Stunden
________________________________
Ort und Datum
______________________________________________________________________________
Unterschrift des Praktikanten / der Praktikantin
Unterschrift des Praxisanleiters / der Praxisanleiterin
Genehmigungsvermerk der Fachschule - Voraussetzung für eine Anerkennung als dritter
Abschnitt der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Erzieher
Ein Berufspraktikum mit den obigen Merkmalen entspricht den Anforderungen der Ausbildungsund Prüfungsordung und den Richtlinien für das Berufspraktikum.
Hofheim,
Stempel
15
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Telefon
06192 – 2904 - 0
Telefax
06192 – 2904 – 66
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© Brühlwiesenschule, Sept. 2010