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Freie Stellen auf lehrer-in-mv.de
Werden Sie
in MV
Informationen für
Bewerberinnen und Bewerber
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Liebe (künftige) Kolleginnen und Kollegen,
Wir beraten Sie gerne persönlich
Informieren und Bewerben
es gibt gute Gründe für Sie, Mecklenburg-Vorpommern anzusteuern. Zum einen
gehen bei uns in den nächsten Jahren viele Kolleginnen und Kollegen in den
Ruhestand. Zum anderen schaffen wir zahlreiche neue Stellen, um die Qualität
des Unterrichts zu verbessern.
Das Land stellt vom Schuljahr 2014 / 15 an jährlich zusätzlich 50 Millionen Euro
für die Bildung zur Verfügung. Ihr Vorteil: Der Generationswechsel und unsere
Investitionen in die Bildung fördern sowohl die Dynamik an den Schulen als
auch die Karrierechancen für junge Kolleginnen und Kollegen.
Sie interessieren sich für den Schuldienst
in Mecklenburg-Vorpommern und haben
Fragen zu unseren Angeboten? Zum
Wechsel aus anderen Bundesländern?
Zur Verbeamtung? Rufen Sie mich an.
Ich berate Sie gerne.
Auf unserer Website finden Sie zahlreiche Informationen rund um den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern,
vor allem aber alle offenen Stellen des
Landes. Sie können online zum Beispiel
nach Stellen in bestimmten Regionen,
nach Schularten und Fächerkombinationen suchen. Die Bewerbung an die
jeweilige Schule oder an mehrere Schulen gleichzeitig geht dann kinderleicht.
Einsteigern bieten wir in der Regel eine unbefristete Stelle und sehr gute Verdienstmöglichkeiten. Bis zum 40. Lebensjahr können Sie zudem verbeamtet werden.
In Mecklenburg-Vorpommern unterrichten Sie an modernen Schulen und meist
in Klassen, die deutlich kleiner sind als in vielen anderen Bundesländern. Sie
haben mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und können
aus vielen Weiterbildungsangeboten wählen.
Darüber hinaus bietet der landschaftlich und kulturell reizvolle Norden Ihnen
und Ihrer Familie wunderschöne Natur, Freizeitmöglichkeiten in einer der
beliebtesten deutschen Urlaubsregionen, preiswertes Bauland und beste
Kinderbetreuung. Seien Sie uns herzlich willkommen.
Christiane Schnippert
Referentin am Institut
für Qualitätsentwicklung MecklenburgVorpommern
Sprechzeiten:
Di 10 – 13 Uhr; Mi 13 – 16 Uhr
Tel. 0385 588 17816
Fax 0385 588 17801
[email protected]
www.lehrer-in-mv.de
Bitte bewerben Sie sich auch, wenn Sie
nur über die Qualifikation für eines der
Fächer verfügen, die in der jeweiligen
Stellenausschreibung angegeben sind.
Termine
Die Einstellung in den öffentlichen
Schuldienst des Landes MecklenburgVorpommern erfolgt zu Beginn eines
jeden Schulhalbjahres.
Besoldungsangaben
Mathias Brodkorb
Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Nähere Informationen zur Besoldung
von Lehrerinnen und Lehrern in
Mecklenburg-Vorpommern finden Sie
auf www.lehrer-in-mv.de
Lehrer/in an Grundschulen
Das Schulsystem in
Mecklenburg-Vorpommern
Das Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern ist zweigliedrig und durchlässig. Je nach Talent oder Förderbedarf
können die Schülerinnen und Schüler
zwischen den Schularten wechseln.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es
vier Staatliche Schulämter. Sie befinden
sich in Greifswald, Neubrandenburg,
Rostock und Schwerin.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es
über 250 öffentliche Grundschulen
einschließlich angegliederter Grundschulteile an weiterführenden Schulen,
die sich flächendeckend auf das ganze
Bundesland verteilen.
Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer haben eine Unterrichtsverpflichtung von 27,5 Unterrichtsstunden
pro Woche. Alle Klassenleiterinnen und
alle Klassenleiter unterrichten 27 Unterrichtsstunden.
Lehrkräfte an Grundschulen sind in die
Besoldungsgruppe A 12 eingestuft.
Sekundarbereich II
Sekundarbereich I
Primarbereich
4
3
2
1
Schuljahre
Berufliche Schule
Gymnasium
Regionale Schule
Integrierte oder
Kooperative
Gesamtschule
Förderschule
Schulartunabhängige
5
6
7
8
9
10 11 12 13
Lehrer/in für Sonderpädagogik
Grundschule
Orientierungsstufe
Sport-, Musikgymnasien
Klassen für hochbegabte Schüler
Mecklenburg-Vorpommern verfügt über
mehr als 70 öffentliche Förderschulen.
Durch die Umsetzung der Inklusion nach
der UN-Behindertenrechtskonvention erhält die Sonderpädagogik eine Relevanz
für alle Schularten. Die Einsatzmöglichkeiten der Lehrkräfte für Sonderpädagogik
sind also sehr vielfältig.
Die Unterrichtsverpflichtung beträgt
27 Unterrichtsstunden pro Woche.
Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik sind in die Besoldungsgruppe
A 13 eingestuft.
Lehrer/in an Regionalen Schulen
Lehrer/in an Gymnasien
Lehrer/in an beruflichen Schulen
Lehrerinnen und Lehrer mit der Lehrbefähigung für Regionale Schulen, Hauptund Realschulen bzw. Realschulen
unterrichten an einer der rund
130 öffentlichen Regionalen Schulen
oder sie kommen an Gesamtschulen
zum Einsatz. Dabei begleiten sie die
Schülerinnen und Schüler kompetent
auf dem Weg zur Berufsorientierung
und Berufswahl.
Als Lehrerin bzw. Lehrer mit der Lehrbefähigung für Gymnasien unterrichten
Sie an einem der über 40 öffentlichen
Gymnasien, Sportgymnasien und
Abendgymnasien bzw. im gymnasialen
Bildungsgang einer der fast 30 öffentlichen Gesamtschulen und bereiten
Schülerinnen und Schüler auf das
Abitur vor.
An den beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können sich junge
Menschen auf einen Beruf vorbereiten,
einen Beruf erlernen oder sie nutzen
die Möglichkeit, schulische Abschlüsse
wie die Berufsreife oder das Abitur zu
erwerben. Innerhalb jeder Schulart gibt
es unterschiedliche Bildungsgänge.
technik, Ernährung und Hauswirtschaft,
Fahrzeugtechnik, Farbtechnik und
Raumgestaltung, Gesundheit und Pflege, Holztechnik, Informationstechnik,
Labor- und Prozesstechnik, Medientechnik, Metalltechnik, Seeschifffahrt
und Fischwirtschaft sowie Wirtschaft
und Verwaltung.
Die beruflichen Schularten umfassen
verschiedene Schularten wie die Berufsschule, Berufsfachschule, die Höhere
Berufsfachschule, die Fachoberschule
und Fachschule und das Fachgymnasium mit insgesamt 240 verschiedenen
Bildungsgängen. An der Berufsschule
werden die Schülerinnen und Schüler
in über 160 Ausbildungsberufen unterrichtet.
Bis 2017/2018 sollen sich die beruflichen Schulen zu Regionalen Beruflichen
Bildungszentren (RBB) entwickeln.
Ziel ist, in Zeiten des demographischen
Wandels ein flächendeckendes Angebot an Bildungsgängen vorzuhalten
und die Qualität der Ausbildung an den
beruflichen Schulen zu sichern.
Klassenleiterinnen und Klassenleiter
erteilen 26 Unterrichtsstunden pro Woche, andere Kolleginnen und Kollegen
27 Unterrichtsstunden pro Woche.
Lehrkräfte mit dem Lehramt an Regionalen Schulen sind in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft.
Klassenleiterinnen und Klassenleiter der
Sekundarstufe I erteilen 26 Unterrichtsstunden pro Woche. Lehrkräfte,
die überwiegend in der Oberstufe
unterrichten, erhalten weitere Anrechnungsstunden. Die generelle Unterrichtsverpflichtung liegt bei
27 Unterrichtstunden pro Woche.
Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien sind in die Besoldungsgruppe
A 13 (Eingangsamt) oder in die Besoldungsgruppe A 14 (Beförderungsamt)
eingestuft.
Die beruflichen Schulen haben
unterschiedliche Berufsbereiche
bzw. berufliche Fachrichtungen wie
Agrarwirtschaft, Bautechnik, Elektro-
Die Unterrichtsverpflichtung liegt
bei den Lehrerinnen und Lehrern im
theoretischen Unterricht bei 27 Unterrichtsstunden pro Woche und bei
den Lehrkräften im fachpraktischen
Unterricht bei 30 Unterrichtsstunden
pro Woche.
Lehrkräfte mit dem Lehramt an beruflichen Schulen sind in die Besoldungsgruppe A 13 (Eingangsamt) oder in die
Besoldungsgruppe A 14 (Beförderungsamt) eingestuft.
Vertretungslehrer/in
Vertretungslehrer/in an
Grundschulen
Vertretungslehrkraft an
weiterführenden Schulen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern
schafft an öffentlichen allgemein
bildenden Schulen und an öffentlichen
beruflichen Schulen Stellen für Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer.
Vertretungslehrkräfte an Grundschulen
erhalten einen unbefristeten Vertrag
und sind einer Stammschule zugeordnet. Für Tätigkeiten im Umkreis
der Stammschule erhalten sie Anrechnungsstunden.
Seit dem Schuljahr 2012/2013 sind
bereits Vertretungslehrkräfte an den
Grundschulen im Einsatz, damit
weniger Unterricht ausfällt. Seit dem
Schuljahr 2013/2014 unterrichten
erstmals auch Vertretungslehrerinnen
und Vertretungslehrer an den weiterführenden Schulen.
Die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft
ist an den Grundschulen auf höchstens
drei Jahre begrenzt. Im Anschluss
werden die Lehrerinnen und Lehrer
voraussichtlich an der Stammschule im
regulären Schuldienst eingesetzt. Sollte
ein großer Bedarf bestehen, kann dies
schon früher geschehen. Bei Erfüllung
der Voraussetzungen ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.
Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer an weiterführenden
Schulen erhalten einen unbefristeten
Vertrag und sind einer Stammschule
zugeordnet. Für Tätigkeiten im Umkreis
der Stammschule erhalten sie Anrechnungsstunden. Vertretungslehrkräfte an
weiterführenden Schulen unterrichten
gegebenenfalls schulartübergreifend.
Die Vergütung erfolgt je nach persönlicher und fachlicher Qualifikation und
dem Einsatz im Unterricht auf Grundlage tarifrechtlicher Regelungen (TV-L).
Die Tätigkeit als Vertretungslehrerin
bzw. Vertretungslehrer an den weiterführenden Schulen ist auf höchstens
zwei Jahre begrenzt. Im Anschluss
werden Lehrerinnen und Lehrer voraussichtlich an der Stammschule im
regulären Schuldienst eingesetzt. Sollte
ein großer Bedarf bestehen, kann dies
schon früher geschehen. Bei Erfüllung
der Voraussetzungen ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.
Die Vergütung erfolgt je nach persönlicher und fachlicher Qualifikation und
dem Einsatz im Unterricht auf Grundlage tarifrechtlicher Regelungen (TV-L).
Befristet beschäftigte
Vertretungslehrer/in
Mecklenburg-Vorpommern bietet
befristete Stellen für Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer an allen
Schularten an. Die Stellenangebote
richten sich an Absolventinnen und
Absolventen eines Lehramtsstudiums
mit einer Ersten Staatsprüfung, die sich
zum nächstmöglichen Zeitpunkt für
das Referendariat bzw. den Vorbereitungsdienst bewerben wollen und die
Wartezeit überbrücken möchten.
Die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft
kann die Chance bei der Zulassung
zum Referendariat verbessern und das
Referendariat verkürzen.
Die Stellenangebote für Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer
richten sich auch an Absolventinnen
und Absolventen mit einer Zweiten
Staatsprüfung, die wegen ihrer Fächerkombination bislang nicht eingestellt
werden konnten und ihre Wartezeit
überbrücken möchten.
Die Vergütung erfolgt je nach persönlicher und fachlicher Qualifikation und
dem Einsatz im Unterricht auf Grundlage tarifrechtlicher Regelungen (TV-L).
Seiteneinsteiger/in
(Bewerber/in ohne
Lehrbefähigung)
In Mecklenburg-Vorpommern besteht
für Hochschulabsolventinnen und
Hochschulabsolventen mit bestimmten
Voraussetzungen die Möglichkeit, auch
ohne eine Lehramtsbefähigung im
Schuldienst tätig zu werden. Die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
werden zunächst befristet beschäftigt
und können unbefristet weiterbeschäftigt werden. Wenn sich Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bewähren,
können sie regulären Lehrerinnen und
Lehrern gleichgestellt werden.
Impressum
Herausgeber: Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Internet: www.lehrer-in-mv.de
Kontakt: [email protected]
Redaktion: Dr. Uwe Viole, Henning Lipski (V.i.s.d.P.)
Gestaltung: WERK3 Werbeagentur, Rostock
Bildnachweise: Bildungsbericht (5)
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Druck: Digital Design Schwerin
Stand: März 2014
Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des
Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur MecklenburgVorpommern herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch
von deren Kandidaten oder Helfern während des Wahlkampfes
zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für
alle Wahlen.