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Freie Stellen auf lehrer-in-mv.de Werden Sie in MV Informationen für Bewerberinnen und Bewerber Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Liebe (künftige) Kolleginnen und Kollegen, Wir beraten Sie gerne persönlich Informieren und Bewerben es gibt gute Gründe für Sie, Mecklenburg-Vorpommern anzusteuern. Zum einen gehen bei uns in den nächsten Jahren viele Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand. Zum anderen schaffen wir zahlreiche neue Stellen, um die Qualität des Unterrichts zu verbessern. Das Land stellt vom Schuljahr 2014 / 15 an jährlich zusätzlich 50 Millionen Euro für die Bildung zur Verfügung. Ihr Vorteil: Der Generationswechsel und unsere Investitionen in die Bildung fördern sowohl die Dynamik an den Schulen als auch die Karrierechancen für junge Kolleginnen und Kollegen. Sie interessieren sich für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern und haben Fragen zu unseren Angeboten? Zum Wechsel aus anderen Bundesländern? Zur Verbeamtung? Rufen Sie mich an. Ich berate Sie gerne. Auf unserer Website finden Sie zahlreiche Informationen rund um den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern, vor allem aber alle offenen Stellen des Landes. Sie können online zum Beispiel nach Stellen in bestimmten Regionen, nach Schularten und Fächerkombinationen suchen. Die Bewerbung an die jeweilige Schule oder an mehrere Schulen gleichzeitig geht dann kinderleicht. Einsteigern bieten wir in der Regel eine unbefristete Stelle und sehr gute Verdienstmöglichkeiten. Bis zum 40. Lebensjahr können Sie zudem verbeamtet werden. In Mecklenburg-Vorpommern unterrichten Sie an modernen Schulen und meist in Klassen, die deutlich kleiner sind als in vielen anderen Bundesländern. Sie haben mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und können aus vielen Weiterbildungsangeboten wählen. Darüber hinaus bietet der landschaftlich und kulturell reizvolle Norden Ihnen und Ihrer Familie wunderschöne Natur, Freizeitmöglichkeiten in einer der beliebtesten deutschen Urlaubsregionen, preiswertes Bauland und beste Kinderbetreuung. Seien Sie uns herzlich willkommen. Christiane Schnippert Referentin am Institut für Qualitätsentwicklung MecklenburgVorpommern Sprechzeiten: Di 10 – 13 Uhr; Mi 13 – 16 Uhr Tel. 0385 588 17816 Fax 0385 588 17801 [email protected] www.lehrer-in-mv.de Bitte bewerben Sie sich auch, wenn Sie nur über die Qualifikation für eines der Fächer verfügen, die in der jeweiligen Stellenausschreibung angegeben sind. Termine Die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes MecklenburgVorpommern erfolgt zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres. Besoldungsangaben Mathias Brodkorb Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nähere Informationen zur Besoldung von Lehrerinnen und Lehrern in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf www.lehrer-in-mv.de Lehrer/in an Grundschulen Das Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern Das Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern ist zweigliedrig und durchlässig. Je nach Talent oder Förderbedarf können die Schülerinnen und Schüler zwischen den Schularten wechseln. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier Staatliche Schulämter. Sie befinden sich in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es über 250 öffentliche Grundschulen einschließlich angegliederter Grundschulteile an weiterführenden Schulen, die sich flächendeckend auf das ganze Bundesland verteilen. Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer haben eine Unterrichtsverpflichtung von 27,5 Unterrichtsstunden pro Woche. Alle Klassenleiterinnen und alle Klassenleiter unterrichten 27 Unterrichtsstunden. Lehrkräfte an Grundschulen sind in die Besoldungsgruppe A 12 eingestuft. Sekundarbereich II Sekundarbereich I Primarbereich 4 3 2 1 Schuljahre Berufliche Schule Gymnasium Regionale Schule Integrierte oder Kooperative Gesamtschule Förderschule Schulartunabhängige 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Lehrer/in für Sonderpädagogik Grundschule Orientierungsstufe Sport-, Musikgymnasien Klassen für hochbegabte Schüler Mecklenburg-Vorpommern verfügt über mehr als 70 öffentliche Förderschulen. Durch die Umsetzung der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention erhält die Sonderpädagogik eine Relevanz für alle Schularten. Die Einsatzmöglichkeiten der Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind also sehr vielfältig. Die Unterrichtsverpflichtung beträgt 27 Unterrichtsstunden pro Woche. Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik sind in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft. Lehrer/in an Regionalen Schulen Lehrer/in an Gymnasien Lehrer/in an beruflichen Schulen Lehrerinnen und Lehrer mit der Lehrbefähigung für Regionale Schulen, Hauptund Realschulen bzw. Realschulen unterrichten an einer der rund 130 öffentlichen Regionalen Schulen oder sie kommen an Gesamtschulen zum Einsatz. Dabei begleiten sie die Schülerinnen und Schüler kompetent auf dem Weg zur Berufsorientierung und Berufswahl. Als Lehrerin bzw. Lehrer mit der Lehrbefähigung für Gymnasien unterrichten Sie an einem der über 40 öffentlichen Gymnasien, Sportgymnasien und Abendgymnasien bzw. im gymnasialen Bildungsgang einer der fast 30 öffentlichen Gesamtschulen und bereiten Schülerinnen und Schüler auf das Abitur vor. An den beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können sich junge Menschen auf einen Beruf vorbereiten, einen Beruf erlernen oder sie nutzen die Möglichkeit, schulische Abschlüsse wie die Berufsreife oder das Abitur zu erwerben. Innerhalb jeder Schulart gibt es unterschiedliche Bildungsgänge. technik, Ernährung und Hauswirtschaft, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Gesundheit und Pflege, Holztechnik, Informationstechnik, Labor- und Prozesstechnik, Medientechnik, Metalltechnik, Seeschifffahrt und Fischwirtschaft sowie Wirtschaft und Verwaltung. Die beruflichen Schularten umfassen verschiedene Schularten wie die Berufsschule, Berufsfachschule, die Höhere Berufsfachschule, die Fachoberschule und Fachschule und das Fachgymnasium mit insgesamt 240 verschiedenen Bildungsgängen. An der Berufsschule werden die Schülerinnen und Schüler in über 160 Ausbildungsberufen unterrichtet. Bis 2017/2018 sollen sich die beruflichen Schulen zu Regionalen Beruflichen Bildungszentren (RBB) entwickeln. Ziel ist, in Zeiten des demographischen Wandels ein flächendeckendes Angebot an Bildungsgängen vorzuhalten und die Qualität der Ausbildung an den beruflichen Schulen zu sichern. Klassenleiterinnen und Klassenleiter erteilen 26 Unterrichtsstunden pro Woche, andere Kolleginnen und Kollegen 27 Unterrichtsstunden pro Woche. Lehrkräfte mit dem Lehramt an Regionalen Schulen sind in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft. Klassenleiterinnen und Klassenleiter der Sekundarstufe I erteilen 26 Unterrichtsstunden pro Woche. Lehrkräfte, die überwiegend in der Oberstufe unterrichten, erhalten weitere Anrechnungsstunden. Die generelle Unterrichtsverpflichtung liegt bei 27 Unterrichtstunden pro Woche. Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien sind in die Besoldungsgruppe A 13 (Eingangsamt) oder in die Besoldungsgruppe A 14 (Beförderungsamt) eingestuft. Die beruflichen Schulen haben unterschiedliche Berufsbereiche bzw. berufliche Fachrichtungen wie Agrarwirtschaft, Bautechnik, Elektro- Die Unterrichtsverpflichtung liegt bei den Lehrerinnen und Lehrern im theoretischen Unterricht bei 27 Unterrichtsstunden pro Woche und bei den Lehrkräften im fachpraktischen Unterricht bei 30 Unterrichtsstunden pro Woche. Lehrkräfte mit dem Lehramt an beruflichen Schulen sind in die Besoldungsgruppe A 13 (Eingangsamt) oder in die Besoldungsgruppe A 14 (Beförderungsamt) eingestuft. Vertretungslehrer/in Vertretungslehrer/in an Grundschulen Vertretungslehrkraft an weiterführenden Schulen Das Land Mecklenburg-Vorpommern schafft an öffentlichen allgemein bildenden Schulen und an öffentlichen beruflichen Schulen Stellen für Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer. Vertretungslehrkräfte an Grundschulen erhalten einen unbefristeten Vertrag und sind einer Stammschule zugeordnet. Für Tätigkeiten im Umkreis der Stammschule erhalten sie Anrechnungsstunden. Seit dem Schuljahr 2012/2013 sind bereits Vertretungslehrkräfte an den Grundschulen im Einsatz, damit weniger Unterricht ausfällt. Seit dem Schuljahr 2013/2014 unterrichten erstmals auch Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer an den weiterführenden Schulen. Die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft ist an den Grundschulen auf höchstens drei Jahre begrenzt. Im Anschluss werden die Lehrerinnen und Lehrer voraussichtlich an der Stammschule im regulären Schuldienst eingesetzt. Sollte ein großer Bedarf bestehen, kann dies schon früher geschehen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich. Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer an weiterführenden Schulen erhalten einen unbefristeten Vertrag und sind einer Stammschule zugeordnet. Für Tätigkeiten im Umkreis der Stammschule erhalten sie Anrechnungsstunden. Vertretungslehrkräfte an weiterführenden Schulen unterrichten gegebenenfalls schulartübergreifend. Die Vergütung erfolgt je nach persönlicher und fachlicher Qualifikation und dem Einsatz im Unterricht auf Grundlage tarifrechtlicher Regelungen (TV-L). Die Tätigkeit als Vertretungslehrerin bzw. Vertretungslehrer an den weiterführenden Schulen ist auf höchstens zwei Jahre begrenzt. Im Anschluss werden Lehrerinnen und Lehrer voraussichtlich an der Stammschule im regulären Schuldienst eingesetzt. Sollte ein großer Bedarf bestehen, kann dies schon früher geschehen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich. Die Vergütung erfolgt je nach persönlicher und fachlicher Qualifikation und dem Einsatz im Unterricht auf Grundlage tarifrechtlicher Regelungen (TV-L). Befristet beschäftigte Vertretungslehrer/in Mecklenburg-Vorpommern bietet befristete Stellen für Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer an allen Schularten an. Die Stellenangebote richten sich an Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums mit einer Ersten Staatsprüfung, die sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Referendariat bzw. den Vorbereitungsdienst bewerben wollen und die Wartezeit überbrücken möchten. Die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft kann die Chance bei der Zulassung zum Referendariat verbessern und das Referendariat verkürzen. Die Stellenangebote für Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer richten sich auch an Absolventinnen und Absolventen mit einer Zweiten Staatsprüfung, die wegen ihrer Fächerkombination bislang nicht eingestellt werden konnten und ihre Wartezeit überbrücken möchten. Die Vergütung erfolgt je nach persönlicher und fachlicher Qualifikation und dem Einsatz im Unterricht auf Grundlage tarifrechtlicher Regelungen (TV-L). Seiteneinsteiger/in (Bewerber/in ohne Lehrbefähigung) In Mecklenburg-Vorpommern besteht für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auch ohne eine Lehramtsbefähigung im Schuldienst tätig zu werden. Die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden zunächst befristet beschäftigt und können unbefristet weiterbeschäftigt werden. Wenn sich Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bewähren, können sie regulären Lehrerinnen und Lehrern gleichgestellt werden. Impressum Herausgeber: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Werderstr. 124 19055 Schwerin Internet: www.lehrer-in-mv.de Kontakt: [email protected] Redaktion: Dr. Uwe Viole, Henning Lipski (V.i.s.d.P.) Gestaltung: WERK3 Werbeagentur, Rostock Bildnachweise: Bildungsbericht (5) fotolia.com: micromonkey (2) · Christian Schwier (1) contrastwerkstatt (2) · Robert Kneschke (1) shutterstock.com: Pressmaster (1) Druck: Digital Design Schwerin Stand: März 2014 Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur MecklenburgVorpommern herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen.