Sicherheitsdatenblatt Erdgas getrocknet
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Sicherheitsdatenblatt Erdgas getrocknet
Ausstelldatum: 21.03.1996 Überarbeitet: 18.02.2009 Sachbearb.: T. Fabri Org.-Kennz.: 222/LV Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) / § 6 GefStoffV Seite: 1 / 10 Erdgas getrocknet 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname : Erdgas getrocknet (DVGW-Arbeitsblatt G 260, 2. Gasfamilie) CAS-Nr. EINECS-Nr. : : 68410-63-9 270-085-9 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung : Energieträger, Rohstoff, Kraftstoff Hersteller / Lieferant : Stadtwerke Bochum GmbH Adresse : Ostring 28 44787 Bochum Postfach : 102250 44722 Bochum Telefon Telefax : : (0234) 960-0 (0234) 960-4000 E-Mail : [email protected] Auskunftgebender Bereich Telefon : : Betriebsabteilung Gas und Wasser (0234) 960-2700 Notfallauskunft Telefon : : Zentrale Gas und Wasser (0234) 960-2222 2. Mögliche Gefahren Einstufung der Gefahren • hochentzündliches Gas; R12, F+ Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt • bildet mit Luft zündfähige Gemische (Explosionsgefahr) • bei hohen Konzentrationen besteht Erstickungsgefahr • sehr schwach betäubendes Gas • Gefahren durch Drücke (Lärm, Druckwelle, Erfrierungen durch Vereisung) • Klimawirksam Hinweis Die Verwendung von Erdgas ist bei störungsfreiem Betrieb der Gasanlagen gefahrlos. Bei Arbeiten an diesen Anlagen kann die Notwendigkeit bestehen, Erdgas beabsichtigt freizusetzen. Diese Arbeiten dürfen nur an Fachpersonal übertragen werden, dem die damit verbundenen Gefahren bekannt sind und das mit den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vertraut ist. Ausstelldatum: 21.03.1996 Überarbeitet: 18.02.2009 Sachbearb.: T. Fabri Org.-Kennz.: 222/LV Seite: Sicherheitsdatenblatt 2 / 10 gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) / § 6 GefStoffV Erdgas getrocknet Im Fall von Betriebsstörungen (z. B. bei einer Leitungsleckage) kann Erdgas unbeabsichtigt freigesetzt werden. 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Gemisch von Kohlenwasserstoffen und inerten Gasen, deren Anteile innerhalb der nachfolgenden, gerundeten Grenzen schwanken können. Die Angaben in Mol-% sind nur geringfügig abweichend von den Angaben in Vol.-%. Methan Ethan Propan Butan Pentan Stickstoff Kohlenstoffdioxid Mol-% Mass.-% Kennbst. R-Sätze CAS-Nr. EINECS-Nr. 80 – 99 < 12 <4 <1 < 0,5 < 15 <5 70 – 98 < 18 <8 <3 <2 < 25 < 15 F+ F+ F+ F+ F 12 12 12 12 11 200-812-7 200-814-8 200-827-9 203-448-7 203-692-4 231-783-9 204-696-9 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise • Erdgas ist nicht giftig Nach Einatmen • Rasche Entfernung aus dem Gefahrenbereich • bei Atemstillstand Atemspende oder Gerätebeatmung • Notarzt rufen • Sauerstoff nur außerhalb des Gefahrenbereichs anwenden. Nach Hautkontakt • keine Behandlung erforderlich Nach Augenkontakt • nicht reizend, keine Behandlung erforderlich Nach Verschlucken • nicht zutreffend Nach Verbrennungen • Brandverletzungen mit Wasser kühlen 00074-82-8 00074-84-0 00074-98-6 00106-97-8 00109-66-0 07727-37-9 00124-38-9 Ausstelldatum: 21.03.1996 Überarbeitet: 18.02.2009 Sachbearb.: T. Fabri Org.-Kennz.: 222/LV Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) / § 6 GefStoffV Seite: 3 / 10 Erdgas getrocknet 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel • Gut geeignet: Trockenlöschmittel • Weniger/bedingt geeignet: Kohlenstoffdioxid (CO2); Wasser mit geeigneter Löschtechnik (Sprühstrahl) • I. d. R. nicht geeignet: Mobile CO2- und Wasserlöscher Ungeeignete Löschmittel • Schaum • Wasservollstrahl Besondere Gefährdungen • In geschlossenen Räumen Flammen nicht löschen, bevor der Gasaustritt gestoppt ist, weil sonst die Gefahr der Entstehung eines zündfähigen Gemisches besteht. • Durch unvollständige Verbrennung kann Kohlenstoffmonoxid entstehen (Vergiftungsgefahr). Besondere Schutzausrüstung • Umluftunabhängiges Atemschutzgerät, flammenhemmende Schutzkleidung, Hitzeschutzkleidung Zusätzliche Hinweise • Gasaustritt stoppen • Auf Selbstschutz achten • Unbeteiligte fernhalten • Zündquellen beseitigen • Sicherheitszone einrichten • Umgebung mit Wasser kühlen • Gefährdete Behälter durch Berieselung und ggf. mit Wassersprühstrahl kühlen • Rückzündung ausschließen 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung • • Gasaustritt stoppen Zündquellen vermeiden Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen • Personen evakuieren und Unbefugte fernhalten • Gefahrenbereich weiträumig absperren, bei Gasaustritt im Freien auf Wind zugewandter Seite bleiben • Beim Betreten des Gefahrenbereiches durch Fachpersonal umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen, sofern nicht durch Messung der Gaskonzentration die Ungefährlichkeit der Atmosphäre festgestellt worden ist • Für ausreichende Lüftung sorgen • Persönliche Schutzausrüstung einsetzen • Auf Selbstschutz achten Ausstelldatum: 21.03.1996 Überarbeitet: 18.02.2009 Sachbearb.: T. Fabri Org.-Kennz.: 222/LV • Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) / § 6 GefStoffV Seite: 4 / 10 Erdgas getrocknet Schutzmaßnahmen in Abschnitt 8 beachten Verfahren zur Herstellung der Gasfreiheit • Sicherheitszone einrichten • Räume ausreichend lüften • Gasfreiheit des Gefahrenbereichs vor Wiederbetreten mit geeignetem Messgerät prüfen 7. Handhabung und Lagerung Hinweise zum sicheren Umgang Erdgas wird in geschlossenen Systemen gehandhabt. Der Transport erfolgt rohrleitungsgebunden, in Einzelfällen auch in Behältern. Beabsichtigte Gasfreisetzungen dürfen nur durch Fachpersonal vorgenommen werden. Erdgas ist leichter als Luft. Lagerung Behälter mit Erdgas dürfen nicht zusammen mit brandfördernden Stoffen gelagert werden. Ein Kontakt mit Acetylen ist zu vermeiden. Anlagen, Apparaturen oder Behälter sind dicht geschlossen zu halten. Lagerklasse VCI: 2A Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Bei Lagerung und Handhabung von Erdgas sind Explosionsschutzmaßnahmen (Lüftung, Vermeidung von Zündquellen, Ausweisung von Ex-Schutzzonen) zu ergreifen. Hierzu können z. B. die Explosionsschutz-Regeln (BGR 104 und TRBS 2152) der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie herangezogen werden. Explosionsgruppe: II A Temperaturklasse: T1 Brandklasse: C 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung Expositionsgrenzwerte: Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) / EU-Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte Propan; CAS-Nr.: 74-98-6 Quelle: TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte (D) Wert: 1.000 ppm / 1.800 mg/m3 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 4, Kategorie II n-Butan; CAS-Nr.: 106-97-8 Quelle: TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte (D) Wert: 1.000 ppm / 2.400 mg/m³ Ausstelldatum: 21.03.1996 Überarbeitet: 18.02.2009 Sachbearb.: T. Fabri Org.-Kennz.: 222/LV Spitzenbegrenzung: Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) / § 6 GefStoffV Seite: 5 / 10 Erdgas getrocknet Überschreitungsfaktor 4, Kategorie II Isobutan; CAS-Nr.: 75-28-5 Quelle: TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte (D) Wert: 1.000 ppm / 2.400 mg/m³ Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 4, Kategorie II Kohlenstoffdioxid; CAS-Nr.: 124-38-9 Quelle: TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte (D) bzw. RL 2006/15/EG Wert: 5.000 ppm / 9.100 mg/m³ bzw. 5.000 ppm / 9.000 mg/m³ Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 2, Kategorie II Begrenzung und Überwachung der Exposition Bei möglicher Gasfreisetzung Überwachung der Gaskonzentration im Arbeits- bzw. Gefahrenbereich. Für die Überwachung der Gaskonzentration (CH4) sind geeignete Messgeräte und – verfahren anzuwenden. Vermeiden von Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre: Es wird auf die ExplosionsschutzRegeln (BGR 104) verwiesen. Beim Feststellen von Gaskonzentrationen: Erforderliche Schutzmaßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung treffen. Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdung einleiten. Kapitel 6 „Maßnahen bei unbeabsichtigter Freisetzung“ beachten. Persönliche Schutzausrüstung Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung. Verbleiben trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen Restgefahren, so ist geeignete Schutzausrüstung einzusetzen. Atemschutz: Handschutz: Augenschutz: Körperschutz: Gehörschutz: Gegebenenfalls umluftunabhängiges Atemschutzgerät (entsprechend den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung) Arbeitshandschuhe Schutzbrille gemäß EN 166:2001 Schutzhelm, Schutzschuhe (antistatisch), flammenhemmende SchutzKleidung nach DIN EN 531 siehe auch BGR 500, 2.31 Begrenzung der Umweltexposition Freisetzung von Erdgas sollte aufgrund seiner Klimawirksamkeit vermieden werden. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Zustand Farbe Geruch : : : gasförmig farblos geruchlos, ggf. odoriert nach DVGW-Arbeitsblatt G 280 Ausstelldatum: 21.03.1996 Überarbeitet: 18.02.2009 Sachbearb.: T. Fabri Org.-Kennz.: 222/LV Seite: Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) / § 6 GefStoffV Siedepunkt Zündtemperatur (nach DIN 51794) Zündgrenzen (nach DIN 51649) Mindestzündenergie Dichte, absolut Dichte, relativ (Luft = 1) Löslichkeit 6 / 10 Erdgas getrocknet : : : : : : : -195 °C 575 °C bis bis 4 Vol.-% bis 0,25 mJ 0,7 kg/m3 0,55 0,03 m3/m3 bis bis bis -155 °C 640 °C 17 Vol.-% 1,0 kg/m3 0,75 0,08 m3/m3 in Mischung mit Luft in Luft bei 20 °C in Luft bei 20 °C bei 20 °C in Wasser bei 20 °C Die physikalischen und chemischen Eigenschaften sind von der Zusammensetzung des Erdgases abhängig. Diese kann, wie aus Abschnitt „3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen“ ersichtlich, in einem relativ weiten Bereich schwanken. In der vorstehenden Tabelle werden daher Bandbreiten der physikalischen und chemischen Eigenschaften angegeben. Die druckabhängigen Größen beziehen sich auf einen Absolutdruck von 1.013,25 mbar. 10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen / Stoffe • Zündfähige Gemische in Verbindung mit Zündquellen • Reaktion mit brandfördernden Stoffen Gefährliche Reaktionen / Zersetzungsprodukte • Durch unvollständige Verbrennung kann Kohlenstoffmonoxid entstehen (Vergiftungsgefahr) 11. Angaben zur Toxikologie Gemäß der EG-Richtlinie zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe sind die betrachteten, im Erdgas enthaltenen Kohlenwasserstoffe entsprechend den Angaben in Abschnitt „3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen“: • • • • • • • nicht giftig nicht reizend nicht sensibilisierend nicht karzinogen nicht reproduktionstoxisch nicht mutagen (nicht erbgutschädigend) nicht teratogen (nicht fruchtschädigend) Ausstelldatum: 21.03.1996 Überarbeitet: 18.02.2009 Sachbearb.: T. Fabri Org.-Kennz.: 222/LV Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) / § 6 GefStoffV Seite: 7 / 10 Erdgas getrocknet 12. Umweltbezogene Angaben Ökotoxizität • Toxizität bei Fischen, wirbellosen Wassertieren und Wasserpflanzen Bei den betrachteten Kohlenwasserstoffen Methan, Ethan, Propan und Butan sind keine toxischen Wirkungen auf Wasserorganismen bekannt. Wassergefährdung: nicht wassergefährdend (WGK 0) BSB-Wert, CSB-Wert: nicht anwendbar • Toxizität bei Bodenorganismen und terrestrischen Pflanzen Eine Kontamination ist allenfalls durch eine Leitungsleckage möglich. Da Erdgas durch Bakterien zersetzt wird, ist eine Akkumulation über lange Strecken auszuschließen. Gegenüber Pflanzen ist es, soweit es nicht erstickend wirkt, nicht toxisch. • Toxizität bei anderen terrestrischen Nichtsäugern einschließlich Vögeln Eine Kontamination ist allenfalls durch eine Leitungsleckage möglich, indem Erdgas in geringen Konzentrationen lokal in den Boden gelangt und durch Luft verdünnt wird. Aus diesem Grund sind Tiere nicht nachteilig beeinflusst. Mobilität Die Berechnung nach Mackay, Level 1, zur Verteilung auf die Umweltkompartimente Luft, Biota, Sedimente, Boden und Wasser zeigt, dass die Kohlenwasserstoffe Methan, Ethan, Propan, Butan zu 100 % auf den Sektor Luft entfallen. Bioakkumulationspotenzial Bioakkumulation ist für die betrachteten Kohlenwasserstoffe Methan, Ethan, Propan, Butan und Pentan nicht bekannt. Persistenz und Abbaubarkeit Stabilität im Wasser Die betrachteten Kohlenwasserstoffe hydrolysieren nicht im Wasser. Stabilität im Boden Der Abbau von Methan-Argon-Gemischen (Messmethode: Gaschromatographie) und Erdgas-Luft-Gemischen (Messmethode: Infrarot-Analyse) ist bei einigen untersuchten Böden bekannt. Photoabbau Die betrachteten Kohlenwasserstoffe Methan, Ethan, Propan und Butan werden vorrangig durch indirekte Photolyse abgebaut. Ihre Abbauprodukte sind Kohlenstoffdioxid und Wasser. Biologischer Abbau Von Methan und Ethan sind die Abbauzeiten mit einigen getesteten Impfkulturen bekannt. Sonstige Hinweise Methan und andere Alkane können das Wachstum verschiedener Bakterien fördern, indem die Bakterien die Kohlenwasserstoffe als Kohlenstoffquelle nutzen. Ausstelldatum: 21.03.1996 Überarbeitet: 18.02.2009 Sachbearb.: T. Fabri Org.-Kennz.: 222/LV Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) / § 6 GefStoffV Seite: 8 / 10 Erdgas getrocknet Andere schädliche Wirkungen Für Methan (CH4) beträgt da Global Warming Potential (GWP1) 21 (gemäß Kyoto-Protokoll) / 25 (gemäß WG I AR4 IPCC) 1 Massenbezogenes Global Warming Potential von Methan bei einem Betrachtungszeitraum von 100 Jahren. Der GWP-Wert von 21 bzw. 25 bedeutet, dass ein kg CH4 21- bzw. 25-mal so klimawirksam ist wie ein kg CO2 13. Hinweise zur Entsorgung Freisetzung von Erdgas sollte aufgrund seiner Klimawirksamkeit vermieden werden. Die Möglichkeit einer Rückführung/Verwertung oder Verbrennung ist im Einzelfall zu prüfen. Kleine Mengen an Erdgas-Luft-Gemisch, wie sie beim Gasfreimachen oder Wiederbegasen einer Anlage anfallen, können gefahrlos ins Freie abgegeben werden (Schutzzone festlegen). An der Austrittsöffnung ist eine Explosionsschutzzone auszuweisen, deren Größe im Zweifel aufgrund einer Rechnung oder Messung der Gaskonzentration festzulegen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beispielsammlung zu den Explosionsschutz-Regeln (BGR 104) für den Fall einer bewussten Gasfreisetzung nicht immer anwendbar ist. Die bewusste Freisetzung einer gefahrdrohenden Menge (i.S.d. BGR 104) an Erdgas ist in geschlossenen Räumen nicht zulässig. Große Mengen an Erdgas bzw. Erdgas-Luft-Gemisch können erforderlichenfalls kontrolliert verbrannt werden. Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) 16 05 04 (Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern) 14. Angaben zum Transport Erdgas wird rohrleitungsgebunden, ggf. auch in Stahlflaschen oder anderen Behältern, transportiert. Landtransport (ADR/RID/GGVSE) Bezeichnung des Gutes: Erdgas, verdichtet, mit hohem Methangehalt Klasse: 2 Klassifizierungscode: 1F UN-Nr.: 1971 Warntafel / Gefahr-Nr.: 23 Gefahrzettel: 2.1 Verpackungsanweisung: P200 Ausstelldatum: 21.03.1996 Überarbeitet: 18.02.2009 Sachbearb.: T. Fabri Org.-Kennz.: 222/LV Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) / § 6 GefStoffV Erdgas getrocknet Seeschiffstransport IMDG/GGV See Bezeichnung des Gutes: Natural gas, compressed Klasse: 2 UN-Nr.: 1971 Marine pollutant: No Gefahrzettel: 2.1 EmS: F-D, S-U Verpackungsanweisung: P200 Lufttransport ICAO/IATA Bezeichnung des Gutes: Natural gas, compressed Klasse: 2 UN-Nr.: 1971 Gefahrzettel: 2.1 Verpackungsvorschrift 200 (nur im Frachtflugzeug erlaubt) 15. Rechtsvorschriften In der jeweils geltenden Fassung Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht erforderlich. Kennzeichnung Gefahrensymbol/ Gefahrenbezeichnung: R-Sätze: S-Sätze: F+ hochentzündlich R12 hochentzündlich S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S16 Von Zündquellen fernhalten. - Nicht Rauchen. S33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Wassergefährdungsklasse Klasse: nwg. (nicht wassergefährdend) EU-Vorschriften VO 1907/2006 – REACH RL 2006/121/EG RL 1999/45/EG - Zubereitungsrichtlinie RL 67/548/EWG - Stoffrichtlinie RL 94/9/EG - ATEX-Richtlinie RL 89/391/EWG - Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz RL 98/24/EG – Gefahrstoffrichtlinie Seite: 9 / 10 Ausstelldatum: 21.03.1996 Überarbeitet: 18.02.2009 Sachbearb.: T. Fabri Org.-Kennz.: 222/LV Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) / § 6 GefStoffV Seite: 10 / 10 Erdgas getrocknet Nationale Vorschriften Im Wesentlichen sind zu beachten: ArbSchutzG - Arbeitsschutzgesetz Berufsgenossenschaftliche Vorschriften GefStoffV - Gefahrstoffverordnung BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung 11. GPSGV - Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz („Explosionsschutzverordnung“) 12. BImSchV - Störfallverordnung 2) JArbSchG - Jugendarbeitsschutzgesetz, § 22 MuSchArbV - Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Gesetz über die Beförderung von Gefahrgut VO Straße, VO Binnenschifffahrt, VO Eisenbahn, Luftverkehrsrecht Nationales technisches Regelwerk BGR 104 (BG-Regel „Explosionsschutz-Regeln“) BGR 500 Kap. 2.31 (BG-Regel „Arbeiten an Gasleitungen“) BGR 500 Kap. 2.39 (BG-Regel „Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas“) Technische Regeln Druckgase (z. B. TRG 280) Technische Regeln für Gefahrstoffe (z. B. TRGS 900) Technische Regeln der DVGW 2) Unterliegt der Störfallverordnung (Stoffliste des Anhangs I; Stoff Nr. 11 (hochentzündlich, verflüssigte Gase und Erdgas) Spalte 4, 50.000 kg; Spalte 5, 200.000 kg) 16. Sonstige Angaben Es sind die „Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften BGV D 2 „Arbeiten an Gasanlagen“ und BGV C 6 „Anlagen für Gase der öffentlichen Gasversorgung“ in der jeweils gültigen Fassung einschließlich ihrer Durchführungsanweisungen zu beachten. Vom Hersteller empfohlene Verwendungsbeschränkung Energieträger, Rohstoff, Kraftstoff Sonstige relevante Dokumente/Quellen HEDSET (Harmonized Electronic Data Set) Existing Substances Regulation No. 793/93 (EEC) of 23 March 1993. „Natural gas, dried“ EINECS no. 270-075-9, CAS no. 68410-63-9 Kyoto-Protokoll/WG I AR4 IPCC Überarbeitung gegenüber der letzten Fassung Anpassung gemäß VO 1907/2006 - REACH Weitere Informationen Die aufgeführten Angaben beschreiben ausschließlich die Sicherheitserfordernisse des Produktes und stützen sich auf den heutigen Stand der Kenntnisse. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar. Mit dieser Ausgabe werden alle vorhergehenden Sicherheitsdatenblätter für Erdgas getrocknet ungültig.