Sicherheitsdatenblatt Erdgas getrocknet

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Sicherheitsdatenblatt Erdgas getrocknet
Ausstelldatum: 21.03.1996
Überarbeitet:
18.02.2009
Sachbearb.:
T. Fabri
Org.-Kennz.:
222/LV
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr 1907/2006 (REACH) / § 6 GefStoffV
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Erdgas getrocknet
1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Handelsname
:
Erdgas getrocknet
(DVGW-Arbeitsblatt G 260, 2. Gasfamilie)
CAS-Nr.
EINECS-Nr.
:
:
68410-63-9
270-085-9
Verwendung des Stoffes /
der Zubereitung
:
Energieträger, Rohstoff, Kraftstoff
Hersteller / Lieferant
:
Stadtwerke Bochum GmbH
Adresse
:
Ostring 28
44787 Bochum
Postfach
:
102250
44722 Bochum
Telefon
Telefax
:
:
(0234) 960-0
(0234) 960-4000
E-Mail
:
[email protected]
Auskunftgebender Bereich
Telefon
:
:
Betriebsabteilung Gas und Wasser
(0234) 960-2700
Notfallauskunft
Telefon
:
:
Zentrale Gas und Wasser
(0234) 960-2222
2. Mögliche Gefahren
Einstufung der Gefahren
• hochentzündliches Gas; R12, F+
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt
• bildet mit Luft zündfähige Gemische (Explosionsgefahr)
• bei hohen Konzentrationen besteht Erstickungsgefahr
• sehr schwach betäubendes Gas
• Gefahren durch Drücke (Lärm, Druckwelle, Erfrierungen durch Vereisung)
• Klimawirksam
Hinweis
Die Verwendung von Erdgas ist bei störungsfreiem Betrieb der Gasanlagen gefahrlos. Bei Arbeiten
an diesen Anlagen kann die Notwendigkeit bestehen, Erdgas beabsichtigt freizusetzen. Diese Arbeiten dürfen nur an Fachpersonal übertragen werden, dem die damit verbundenen Gefahren bekannt sind und das mit den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vertraut ist.
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Erdgas getrocknet
Im Fall von Betriebsstörungen (z. B. bei einer Leitungsleckage) kann Erdgas unbeabsichtigt freigesetzt werden.
3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Gemisch von Kohlenwasserstoffen und inerten Gasen, deren Anteile innerhalb der nachfolgenden,
gerundeten Grenzen schwanken können. Die Angaben in Mol-% sind nur geringfügig abweichend
von den Angaben in Vol.-%.
Methan
Ethan
Propan
Butan
Pentan
Stickstoff
Kohlenstoffdioxid
Mol-%
Mass.-%
Kennbst.
R-Sätze CAS-Nr.
EINECS-Nr.
80 – 99
< 12
<4
<1
< 0,5
< 15
<5
70 – 98
< 18
<8
<3
<2
< 25
< 15
F+
F+
F+
F+
F
12
12
12
12
11
200-812-7
200-814-8
200-827-9
203-448-7
203-692-4
231-783-9
204-696-9
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
• Erdgas ist nicht giftig
Nach Einatmen
• Rasche Entfernung aus dem Gefahrenbereich
• bei Atemstillstand Atemspende oder Gerätebeatmung
• Notarzt rufen
• Sauerstoff nur außerhalb des Gefahrenbereichs anwenden.
Nach Hautkontakt
• keine Behandlung erforderlich
Nach Augenkontakt
• nicht reizend, keine Behandlung erforderlich
Nach Verschlucken
• nicht zutreffend
Nach Verbrennungen
• Brandverletzungen mit Wasser kühlen
00074-82-8
00074-84-0
00074-98-6
00106-97-8
00109-66-0
07727-37-9
00124-38-9
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5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel
• Gut geeignet: Trockenlöschmittel
• Weniger/bedingt geeignet: Kohlenstoffdioxid (CO2); Wasser mit geeigneter Löschtechnik
(Sprühstrahl)
• I. d. R. nicht geeignet: Mobile CO2- und Wasserlöscher
Ungeeignete Löschmittel
• Schaum
• Wasservollstrahl
Besondere Gefährdungen
• In geschlossenen Räumen Flammen nicht löschen, bevor der Gasaustritt gestoppt ist, weil
sonst die Gefahr der Entstehung eines zündfähigen Gemisches besteht.
• Durch unvollständige Verbrennung kann Kohlenstoffmonoxid entstehen (Vergiftungsgefahr).
Besondere Schutzausrüstung
• Umluftunabhängiges Atemschutzgerät, flammenhemmende Schutzkleidung, Hitzeschutzkleidung
Zusätzliche Hinweise
• Gasaustritt stoppen
• Auf Selbstschutz achten
• Unbeteiligte fernhalten
• Zündquellen beseitigen
• Sicherheitszone einrichten
• Umgebung mit Wasser kühlen
• Gefährdete Behälter durch Berieselung und ggf. mit Wassersprühstrahl kühlen
• Rückzündung ausschließen
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
•
•
Gasaustritt stoppen
Zündquellen vermeiden
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
• Personen evakuieren und Unbefugte fernhalten
• Gefahrenbereich weiträumig absperren, bei Gasaustritt im Freien auf Wind zugewandter
Seite bleiben
• Beim Betreten des Gefahrenbereiches durch Fachpersonal umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen, sofern nicht durch Messung der Gaskonzentration die Ungefährlichkeit
der Atmosphäre festgestellt worden ist
• Für ausreichende Lüftung sorgen
• Persönliche Schutzausrüstung einsetzen
• Auf Selbstschutz achten
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Schutzmaßnahmen in Abschnitt 8 beachten
Verfahren zur Herstellung der Gasfreiheit
• Sicherheitszone einrichten
• Räume ausreichend lüften
• Gasfreiheit des Gefahrenbereichs vor Wiederbetreten mit geeignetem Messgerät prüfen
7. Handhabung und Lagerung
Hinweise zum sicheren Umgang
Erdgas wird in geschlossenen Systemen gehandhabt. Der Transport erfolgt rohrleitungsgebunden,
in Einzelfällen auch in Behältern.
Beabsichtigte Gasfreisetzungen dürfen nur durch Fachpersonal vorgenommen werden.
Erdgas ist leichter als Luft.
Lagerung
Behälter mit Erdgas dürfen nicht zusammen mit brandfördernden Stoffen gelagert werden. Ein
Kontakt mit Acetylen ist zu vermeiden. Anlagen, Apparaturen oder Behälter sind dicht geschlossen
zu halten.
Lagerklasse VCI:
2A
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Bei Lagerung und Handhabung von Erdgas sind Explosionsschutzmaßnahmen (Lüftung, Vermeidung von Zündquellen, Ausweisung von Ex-Schutzzonen) zu ergreifen. Hierzu können z. B. die
Explosionsschutz-Regeln (BGR 104 und TRBS 2152) der Berufsgenossenschaft der chemischen
Industrie herangezogen werden.
Explosionsgruppe: II A
Temperaturklasse: T1
Brandklasse: C
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
Expositionsgrenzwerte: Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) / EU-Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte
Propan; CAS-Nr.: 74-98-6
Quelle:
TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte (D)
Wert:
1.000 ppm / 1.800 mg/m3
Spitzenbegrenzung:
Überschreitungsfaktor 4, Kategorie II
n-Butan; CAS-Nr.: 106-97-8
Quelle:
TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte (D)
Wert:
1.000 ppm / 2.400 mg/m³
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Überschreitungsfaktor 4, Kategorie II
Isobutan; CAS-Nr.: 75-28-5
Quelle:
TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte (D)
Wert:
1.000 ppm / 2.400 mg/m³
Spitzenbegrenzung:
Überschreitungsfaktor 4, Kategorie II
Kohlenstoffdioxid; CAS-Nr.: 124-38-9
Quelle:
TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte (D) bzw. RL 2006/15/EG
Wert:
5.000 ppm / 9.100 mg/m³ bzw. 5.000 ppm / 9.000 mg/m³
Spitzenbegrenzung:
Überschreitungsfaktor 2, Kategorie II
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Bei möglicher Gasfreisetzung Überwachung der Gaskonzentration im Arbeits- bzw. Gefahrenbereich. Für die Überwachung der Gaskonzentration (CH4) sind geeignete Messgeräte und –
verfahren anzuwenden.
Vermeiden von Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre: Es wird auf die ExplosionsschutzRegeln (BGR 104) verwiesen.
Beim Feststellen von Gaskonzentrationen:
Erforderliche Schutzmaßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung treffen. Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdung einleiten. Kapitel 6 „Maßnahen bei unbeabsichtigter Freisetzung“ beachten.
Persönliche Schutzausrüstung
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher
Schutzausrüstung. Verbleiben trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen Restgefahren,
so ist geeignete Schutzausrüstung einzusetzen.
Atemschutz:
Handschutz:
Augenschutz:
Körperschutz:
Gehörschutz:
Gegebenenfalls umluftunabhängiges Atemschutzgerät (entsprechend
den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung)
Arbeitshandschuhe
Schutzbrille gemäß EN 166:2001
Schutzhelm, Schutzschuhe (antistatisch), flammenhemmende SchutzKleidung nach DIN EN 531
siehe auch BGR 500, 2.31
Begrenzung der Umweltexposition
Freisetzung von Erdgas sollte aufgrund seiner Klimawirksamkeit vermieden werden.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Zustand
Farbe
Geruch
:
:
:
gasförmig
farblos
geruchlos, ggf. odoriert nach DVGW-Arbeitsblatt G 280
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Siedepunkt
Zündtemperatur
(nach DIN 51794)
Zündgrenzen
(nach DIN 51649)
Mindestzündenergie
Dichte, absolut
Dichte, relativ (Luft = 1)
Löslichkeit
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Erdgas getrocknet
:
:
:
:
:
:
:
-195 °C
575 °C
bis
bis
4 Vol.-% bis
0,25 mJ
0,7 kg/m3
0,55
0,03 m3/m3
bis
bis
bis
-155 °C
640 °C
17 Vol.-%
1,0 kg/m3
0,75
0,08 m3/m3
in Mischung mit Luft
in Luft bei 20 °C
in Luft bei 20 °C
bei 20 °C
in Wasser bei 20 °C
Die physikalischen und chemischen Eigenschaften sind von der Zusammensetzung des Erdgases
abhängig. Diese kann, wie aus Abschnitt „3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen“ ersichtlich, in einem relativ weiten Bereich schwanken. In der vorstehenden Tabelle werden daher
Bandbreiten der physikalischen und chemischen Eigenschaften angegeben. Die druckabhängigen
Größen beziehen sich auf einen Absolutdruck von 1.013,25 mbar.
10. Stabilität und Reaktivität
Zu vermeidende Bedingungen / Stoffe
• Zündfähige Gemische in Verbindung mit Zündquellen
• Reaktion mit brandfördernden Stoffen
Gefährliche Reaktionen / Zersetzungsprodukte
• Durch unvollständige Verbrennung kann Kohlenstoffmonoxid entstehen (Vergiftungsgefahr)
11. Angaben zur Toxikologie
Gemäß der EG-Richtlinie zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe sind
die betrachteten, im Erdgas enthaltenen Kohlenwasserstoffe entsprechend den Angaben in Abschnitt „3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen“:
•
•
•
•
•
•
•
nicht giftig
nicht reizend
nicht sensibilisierend
nicht karzinogen
nicht reproduktionstoxisch
nicht mutagen (nicht erbgutschädigend)
nicht teratogen (nicht fruchtschädigend)
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12. Umweltbezogene Angaben
Ökotoxizität
•
Toxizität bei Fischen, wirbellosen Wassertieren und Wasserpflanzen
Bei den betrachteten Kohlenwasserstoffen Methan, Ethan, Propan und Butan sind keine toxischen Wirkungen auf Wasserorganismen bekannt.
Wassergefährdung:
nicht wassergefährdend (WGK 0)
BSB-Wert, CSB-Wert:
nicht anwendbar
•
Toxizität bei Bodenorganismen und terrestrischen Pflanzen
Eine Kontamination ist allenfalls durch eine Leitungsleckage möglich. Da Erdgas durch Bakterien zersetzt wird, ist eine Akkumulation über lange Strecken auszuschließen. Gegenüber
Pflanzen ist es, soweit es nicht erstickend wirkt, nicht toxisch.
•
Toxizität bei anderen terrestrischen Nichtsäugern einschließlich Vögeln
Eine Kontamination ist allenfalls durch eine Leitungsleckage möglich, indem Erdgas in geringen Konzentrationen lokal in den Boden gelangt und durch Luft verdünnt wird. Aus diesem Grund sind Tiere nicht nachteilig beeinflusst.
Mobilität
Die Berechnung nach Mackay, Level 1, zur Verteilung auf die Umweltkompartimente Luft, Biota,
Sedimente, Boden und Wasser zeigt, dass die Kohlenwasserstoffe Methan, Ethan, Propan, Butan
zu 100 % auf den Sektor Luft entfallen.
Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulation ist für die betrachteten Kohlenwasserstoffe Methan, Ethan, Propan, Butan und
Pentan nicht bekannt.
Persistenz und Abbaubarkeit
Stabilität im Wasser
Die betrachteten Kohlenwasserstoffe hydrolysieren nicht im Wasser.
Stabilität im Boden
Der Abbau von Methan-Argon-Gemischen (Messmethode: Gaschromatographie) und Erdgas-Luft-Gemischen (Messmethode: Infrarot-Analyse)
ist bei einigen untersuchten Böden bekannt.
Photoabbau
Die betrachteten Kohlenwasserstoffe Methan, Ethan, Propan und Butan
werden vorrangig durch indirekte Photolyse abgebaut. Ihre Abbauprodukte sind Kohlenstoffdioxid und Wasser.
Biologischer Abbau
Von Methan und Ethan sind die Abbauzeiten mit einigen getesteten
Impfkulturen bekannt.
Sonstige Hinweise
Methan und andere Alkane können das Wachstum verschiedener Bakterien fördern, indem die Bakterien die Kohlenwasserstoffe als Kohlenstoffquelle nutzen.
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Andere schädliche Wirkungen
Für Methan (CH4) beträgt da Global Warming Potential (GWP1) 21 (gemäß Kyoto-Protokoll) /
25 (gemäß WG I AR4 IPCC)
1
Massenbezogenes Global Warming Potential von Methan bei einem Betrachtungszeitraum von 100
Jahren.
Der GWP-Wert von 21 bzw. 25 bedeutet, dass ein kg CH4 21- bzw. 25-mal so klimawirksam ist wie ein
kg CO2
13. Hinweise zur Entsorgung
Freisetzung von Erdgas sollte aufgrund seiner Klimawirksamkeit vermieden werden.
Die Möglichkeit einer Rückführung/Verwertung oder Verbrennung ist im Einzelfall zu prüfen.
Kleine Mengen an Erdgas-Luft-Gemisch, wie sie beim Gasfreimachen oder Wiederbegasen einer
Anlage anfallen, können gefahrlos ins Freie abgegeben werden (Schutzzone festlegen). An der
Austrittsöffnung ist eine Explosionsschutzzone auszuweisen, deren Größe im Zweifel aufgrund einer Rechnung oder Messung der Gaskonzentration festzulegen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beispielsammlung zu den Explosionsschutz-Regeln (BGR
104) für den Fall einer bewussten Gasfreisetzung nicht immer anwendbar ist. Die bewusste Freisetzung einer gefahrdrohenden Menge (i.S.d. BGR 104) an Erdgas ist in geschlossenen Räumen
nicht zulässig. Große Mengen an Erdgas bzw. Erdgas-Luft-Gemisch können erforderlichenfalls
kontrolliert verbrannt werden.
Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
16 05 04 (Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern)
14. Angaben zum Transport
Erdgas wird rohrleitungsgebunden, ggf. auch in Stahlflaschen oder anderen Behältern, transportiert.
Landtransport (ADR/RID/GGVSE)
Bezeichnung des Gutes: Erdgas, verdichtet, mit hohem Methangehalt
Klasse:
2
Klassifizierungscode:
1F
UN-Nr.:
1971
Warntafel / Gefahr-Nr.: 23
Gefahrzettel:
2.1
Verpackungsanweisung: P200
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Seeschiffstransport IMDG/GGV See
Bezeichnung des Gutes: Natural gas, compressed
Klasse:
2
UN-Nr.:
1971
Marine pollutant:
No
Gefahrzettel:
2.1
EmS:
F-D, S-U
Verpackungsanweisung: P200
Lufttransport ICAO/IATA
Bezeichnung des Gutes: Natural gas, compressed
Klasse:
2
UN-Nr.:
1971
Gefahrzettel:
2.1
Verpackungsvorschrift
200
(nur im Frachtflugzeug erlaubt)
15. Rechtsvorschriften
In der jeweils geltenden Fassung
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht erforderlich.
Kennzeichnung
Gefahrensymbol/
Gefahrenbezeichnung:
R-Sätze:
S-Sätze:
F+ hochentzündlich
R12 hochentzündlich
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S16 Von Zündquellen fernhalten. - Nicht Rauchen.
S33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Wassergefährdungsklasse
Klasse: nwg. (nicht wassergefährdend)
EU-Vorschriften
VO 1907/2006 – REACH
RL 2006/121/EG
RL 1999/45/EG - Zubereitungsrichtlinie
RL 67/548/EWG - Stoffrichtlinie
RL 94/9/EG - ATEX-Richtlinie
RL 89/391/EWG - Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz
RL 98/24/EG – Gefahrstoffrichtlinie
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Nationale Vorschriften
Im Wesentlichen sind zu beachten:
ArbSchutzG - Arbeitsschutzgesetz
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
GefStoffV - Gefahrstoffverordnung BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung
11. GPSGV - Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz („Explosionsschutzverordnung“)
12. BImSchV - Störfallverordnung 2)
JArbSchG - Jugendarbeitsschutzgesetz, § 22
MuSchArbV - Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
Gesetz über die Beförderung von Gefahrgut
VO Straße, VO Binnenschifffahrt, VO Eisenbahn, Luftverkehrsrecht
Nationales technisches Regelwerk
BGR 104 (BG-Regel „Explosionsschutz-Regeln“)
BGR 500 Kap. 2.31 (BG-Regel „Arbeiten an Gasleitungen“)
BGR 500 Kap. 2.39 (BG-Regel „Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit
Gas“)
Technische Regeln Druckgase (z. B. TRG 280)
Technische Regeln für Gefahrstoffe (z. B. TRGS 900)
Technische Regeln der DVGW
2) Unterliegt der Störfallverordnung (Stoffliste des Anhangs I; Stoff Nr. 11 (hochentzündlich, verflüssigte
Gase und Erdgas) Spalte 4, 50.000 kg; Spalte 5, 200.000 kg)
16. Sonstige Angaben
Es sind die „Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“
des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften BGV D 2 „Arbeiten an Gasanlagen“ und BGV C 6 „Anlagen für Gase der öffentlichen Gasversorgung“ in der jeweils gültigen Fassung einschließlich ihrer Durchführungsanweisungen zu beachten.
Vom Hersteller empfohlene Verwendungsbeschränkung
Energieträger, Rohstoff, Kraftstoff
Sonstige relevante Dokumente/Quellen
HEDSET (Harmonized Electronic Data Set) Existing Substances Regulation No. 793/93 (EEC) of
23 March 1993. „Natural gas, dried“ EINECS no. 270-075-9, CAS no. 68410-63-9
Kyoto-Protokoll/WG I AR4 IPCC
Überarbeitung gegenüber der letzten Fassung
Anpassung gemäß VO 1907/2006 - REACH
Weitere Informationen
Die aufgeführten Angaben beschreiben ausschließlich die Sicherheitserfordernisse des Produktes
und stützen sich auf den heutigen Stand der Kenntnisse. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar.
Mit dieser Ausgabe werden alle vorhergehenden Sicherheitsdatenblätter für Erdgas getrocknet ungültig.