Stolper-, Rutsch- und Sturz-Unfälle auf Treppen vermeiden (Vortrag
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Stolper-, Rutsch- und Sturz-Unfälle auf Treppen vermeiden (Vortrag
Stolper-, Rutsch- und Sturz-Unfälle auf Treppen vermeiden! Juan Garcia 21.05.2014 Statistik Stolpern - Rutschen - Stürzen • Fast ein Drittel der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in Deutschland werden durch Stolpern – Rutschen – Stürzen verursacht. • Das sind über 1.000 Arbeitsunfälle am Tag. • Mehr als 5.000 dieser Unfälle führten im Jahr 2009 zu derart schweren Verletzungen, dass die Betroffenen eine Unfallrente erhalten. Seite 2 Statistik Treppen • 36.000 Arbeitsunfälle auf Treppen mit schweren Verletzungen im Jahr 2010. • 783 Verunfallte können Ihre Tätigkeit nicht mehr ausführen. Sie erhalten eine Rente. • Für 3 Menschen endete der Treppenunfall tödlich. Seite 3 Gehen • Gehen ist ein komplizierter Bewegungsablauf. • Gehen ist ein automatisierter, routinemäßiger Prozess. • Vom Programmmuster abweichende Signale, sog. Störgrößen, werden erfasst, verarbeitet und führen zur Korrektur des vorprogrammierten Bewegungsablaufs. • Bei fehlenden Signalen oder fehlender Signalerfassung und -verarbeitung kommt es zum Straucheln bzw. zum Sturz. Seite 4 Unfallursachen Technische Faktoren Unzureichende Beleuchtung oder defekte Leuchtmittel Rutschige, unebene, defekte Bodenbeläge Ungleich ausgebildete Treppenstufen Defekte Laufgitter oder Gitterroste Fehlende oder mangelhafte Handläufe Seite 5 Unfallursachen Organisatorische Faktoren Unordnung und verschmutzte oder feuchte Verkehrswege Unzureichende Kennzeichnung am Arbeitsplatz Stolperfallen durch Hindernisse (Kabel, Schläuche, Verpackungsmaterial) Witterungseinflüsse (Eis und Schnee) Termindruck Schlechte Planung von Arbeitsabläufen Mangelnde Unterweisung von Mitarbeitern Seite 6 Unfallursachen Persönliche Faktoren Unsicheres Verhalten Mangelnde Aufmerksamkeit Ungeeignete Schuhe Mangelndes Verantwortungsbewusstsein Fehlende Kenntnisse, Missachtung von Vorschriften Erhöhte Risikobereitschaft Seite 7 Gestaltung Treppe Optimale Stufenmaße: Auftrittstiefe a = 29 cm Steigung/Stufenhöhe s = 17 cm Neigungswinkel α = 28° und 30° Seite 8 Gestaltung Treppe - Auftrittstiefen bei gewendelten Treppen - a max ≤ 40 cm - a min ≥ 10 cm Schrittmaßregel: -bei Treppen mit mittlerem Neigungswinkel (α = 24° bis 34°) a + 2s = 59 bis 65 cm Je steiler die Treppe, je größer die Schrittlänge Seite 9 gestörter Gangrhythmus - durch unterschiedliche Stufenmaße - ungleiche Stufenmaße am Treppenanfang und Treppenende Maßtoleranzen für die Lagen der Stufenvorderkanten nach DIN 18065 Quelle: Nach Dworschak, W.: Sicherheitstechnische Gestaltung von Stufenkanten an Treppen, Die BG, März, 2000, S. 138-141 Seite 10 Bewertungsgruppen Bewertungsgruppe ist der Maßstab für den Grad der Rutschhemmung eines Bodenbelags, die im Rahmen der Baumusterprüfung nach DIN 51130 [4] ermittelt wird. Verdrängungsraum ist der zur Gehebene hin offene Hohlraum eines Bodenbelags unterhalb der Gehebene. [Einheit cm³/dm²] Messung erfolgt nach DIN 51130 Nummer Arbeitsräume, -Bereiche und betriebliche Verkehrswege Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Gruppe) Verdrängungsraum mit Kennzahl für das Mindestvolumen 0.2 Eingangsbereich, außen R 11 oder R 10 V4 0.4 Außentreppen R 11 oder R 10 V4 0.5 Sanitärräume (Toiletten usw.) R 10 Pausenräume R9 Sanitätsräume R9 5.1 Schlachthaus R 13 V 10 9.4 Großküchen in Kantinen R12 V4 26.1 Fahrzeug-Stellplätze R 12 30.1 Gehwege, außen R 11 oder R 10 V4 Seite 11 Rutschsicherheit Reibwert µ nach DIN 51131 Bewertung der Rutschhemmung > 0,45 Ausreichende Rutschhemmung¹ 0,30 – 0,45 Ausreichende Rutschhemmung unter Berücksichtigung der Betriebsbedingungen Prüfung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Rutschhemmung und Durchführung zusätzlicher Maßnahmen < 0,30 unzureichende Rutschhemmung Quelle: BAUA ¹ Bei sehr hohen µ-Werten steigt das Risiko des Stolperns und des Gelenkverschleißes im Stütz- und Bewegungsapparat Rutschhemmende Stufen- Kanten- Zusatzsysteme (Kantenprofile) α ≤ 30° Mindestbreite 3 cm α ≥ 30° Mindestbreite 3 cm – 5 cm Seite 12 Geländer Höhe der Geländer: -Bei Absturzhöhe ≤ 12 m: Geländerhöhe ≥ 1,0 m -Bei Absturzhöhe ≥ 12 m: Geländerhöhe ≥ 1,1 m Schutz gegen Hindurchfallen: Einfachste Form Knieleistengeländer Füllstabgeländer: -Größte Öffnung ≤ 18 cm -Bei häufiger Anwesenheit von Kindern ≤ 12 cm Seite 13 Handläufe Bei einer Stufenbreite ≤ 1,50 m: 1 Handlauf auf der in Abwärtsrichtung gesehenen rechten Treppenseite Bei einer Stufenbreite > 1,50 m: Handläufe beiderseits Bei einer Stufenbreite > 4,00 m: zusätzlich in der Mitte der Stufenbreite Höhe des Handlaufs: 0,80 – 1,15 m Abstand zur Wand: 5 cm Profilform: rund oder elliptisch Ø 4 – 6 cm Seite 14 Beleuchtung, Kennzeichnung - Ausreichende Beleuchtung für eine gute Erkennbarkeit der Treppe. - Angaben in der ASR A3.4 sind Mindestwerte. - Für den Außenbereich gibt es keine Vorgaben in der ASR A3.4. - Beleuchtung so anordnen, dass eine günstige Schattenbildung entsteht. - Farbliche Abhebung und Kennzeichnung der Tritt- und Setzstufe erhöhen die Erkennbarkeit. - Mindestens die erste und die letzte Stufe sollte gekennzeichnet sein. - Trittstreifen so nah wie möglich an der Vorderkante der Stufe (Scheinstufe). Seite 15 Verkehrswege: So gehen Sie sicher Gefahrenstellen kenntlich machen Verkehrs- und Fluchtwege freihalten Schleichwege und Abkürzungen meiden Verschmutzte Böden reinigen und defekte Böden instand setzen Hindernisse sofort wegräumen oder kennzeichnen Rutschfördernde Medien auf Verkehrswegen sofort beseitigen oder zumindest abstumpfen Schalten Sie bei ungenügendem Tageslicht die Beleuchtung ein Verstellen Sie den Zugang zu Lichtschaltern nicht Seite 16 Treppen und Stufen: Immer mit der Ruhe Aufmerksam gehen, nicht hetzen! Beim Tragen von Lasten auf freie Sicht achten Unterschätzen Sie Treppen und Stufen nicht Handlauf auch beim Materialtransport! Überspringen Sie keine Stufen und benutzen Sie immer den Handlauf. Schuhe mit festem Halt und Rutschhemmende Sohle mit Profil Quelle: dguv/lug Seite 17 HandlaufSimulator - HaSi Test der Reaktion Sensibilisierung zur Nutzung des Handlaufs beim Gehen auf Treppen Vom Misserfolg zum Erfolg Seite 18 Seite 19 Quellen ASR A1.5/1.2 Fußböden ASR A3.4 Beleuchtung BGR 181 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr BGI/GUV-I 561 Treppen www.baua.de - Technik 28 Treppen - Funktionelle, sichere und nutzerfreundliche Treppen - Rutschsicherheit richtig auswählen und Pflegen Universum Verlag „Unterweisung Stolpern, Rutschen, Stürzen“ www.dguv.de/lug „Stolpern, Rutschen, Stürzen“ DIN 51130 „Prüfung von Bodenbelägen – Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft – Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren – Schiefe Ebene“ DIN 51131 „Prüfung von Bodenbelägen – Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft – Verfahren zur Messung des Gleitreibungskoeffizienten“ DIN 18065 „Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln, Hauptmaße“ Seite 20