Stolper-, Rutsch- und Sturz-Unfälle auf Treppen vermeiden (Vortrag

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Stolper-, Rutsch- und Sturz-Unfälle auf Treppen vermeiden (Vortrag
Stolper-, Rutsch- und
Sturz-Unfälle auf Treppen
vermeiden!
Juan Garcia
21.05.2014
Statistik Stolpern - Rutschen - Stürzen
• Fast ein Drittel der meldepflichtigen
Arbeitsunfälle in Deutschland werden durch
Stolpern – Rutschen – Stürzen verursacht.
• Das sind über 1.000 Arbeitsunfälle am Tag.
• Mehr als 5.000 dieser Unfälle führten im Jahr
2009 zu derart schweren Verletzungen, dass
die Betroffenen eine Unfallrente erhalten.
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Statistik Treppen
• 36.000 Arbeitsunfälle auf Treppen mit
schweren Verletzungen im Jahr 2010.
• 783 Verunfallte können Ihre Tätigkeit nicht
mehr ausführen. Sie erhalten eine Rente.
• Für 3 Menschen endete der Treppenunfall
tödlich.
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Gehen
• Gehen ist ein komplizierter Bewegungsablauf.
• Gehen ist ein automatisierter, routinemäßiger Prozess.
• Vom Programmmuster abweichende Signale, sog. Störgrößen,
werden erfasst, verarbeitet und führen zur Korrektur des
vorprogrammierten Bewegungsablaufs.
• Bei fehlenden Signalen oder fehlender Signalerfassung
und -verarbeitung kommt es zum Straucheln bzw. zum Sturz.
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Unfallursachen
Technische Faktoren
Unzureichende Beleuchtung oder defekte Leuchtmittel
Rutschige, unebene, defekte Bodenbeläge
Ungleich ausgebildete Treppenstufen
Defekte Laufgitter oder Gitterroste
Fehlende oder mangelhafte Handläufe
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Unfallursachen
Organisatorische Faktoren
Unordnung und verschmutzte oder feuchte Verkehrswege
Unzureichende Kennzeichnung am Arbeitsplatz
Stolperfallen durch Hindernisse (Kabel, Schläuche, Verpackungsmaterial)
Witterungseinflüsse (Eis und Schnee)
Termindruck
Schlechte Planung von Arbeitsabläufen
Mangelnde Unterweisung von Mitarbeitern
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Unfallursachen
Persönliche Faktoren
Unsicheres Verhalten
Mangelnde Aufmerksamkeit
Ungeeignete Schuhe
Mangelndes Verantwortungsbewusstsein
Fehlende Kenntnisse, Missachtung von Vorschriften
Erhöhte Risikobereitschaft
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Gestaltung Treppe
Optimale Stufenmaße:
Auftrittstiefe
a = 29 cm
Steigung/Stufenhöhe
s = 17 cm
Neigungswinkel
α = 28° und 30°
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Gestaltung Treppe
- Auftrittstiefen bei gewendelten Treppen
- a max ≤ 40 cm
- a min ≥ 10 cm
Schrittmaßregel:
-bei Treppen mit mittlerem Neigungswinkel
(α = 24° bis 34°)
a + 2s = 59 bis 65 cm
Je steiler die Treppe, je größer die Schrittlänge
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gestörter Gangrhythmus
- durch unterschiedliche Stufenmaße
- ungleiche Stufenmaße am Treppenanfang und Treppenende
Maßtoleranzen für die Lagen der Stufenvorderkanten
nach DIN 18065
Quelle: Nach Dworschak, W.: Sicherheitstechnische Gestaltung von
Stufenkanten an Treppen, Die BG, März, 2000, S. 138-141
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Bewertungsgruppen
Bewertungsgruppe ist der Maßstab für den Grad der Rutschhemmung eines Bodenbelags, die im
Rahmen der Baumusterprüfung nach DIN 51130 [4] ermittelt wird.
Verdrängungsraum ist der zur Gehebene hin offene Hohlraum eines Bodenbelags unterhalb der
Gehebene. [Einheit cm³/dm²] Messung erfolgt nach DIN 51130
Nummer
Arbeitsräume, -Bereiche und
betriebliche Verkehrswege
Bewertungsgruppe
der Rutschgefahr
(R-Gruppe)
Verdrängungsraum
mit Kennzahl für
das
Mindestvolumen
0.2
Eingangsbereich, außen
R 11 oder R 10
V4
0.4
Außentreppen
R 11 oder R 10
V4
0.5
Sanitärräume (Toiletten usw.)
R 10
Pausenräume
R9
Sanitätsräume
R9
5.1
Schlachthaus
R 13
V 10
9.4
Großküchen in Kantinen
R12
V4
26.1
Fahrzeug-Stellplätze
R 12
30.1
Gehwege, außen
R 11 oder R 10
V4
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Rutschsicherheit
Reibwert µ
nach DIN
51131
Bewertung der
Rutschhemmung
> 0,45
Ausreichende Rutschhemmung¹
0,30 – 0,45
Ausreichende Rutschhemmung
unter Berücksichtigung der
Betriebsbedingungen
Prüfung von Möglichkeiten zur
Verbesserung der
Rutschhemmung und
Durchführung zusätzlicher
Maßnahmen
< 0,30
unzureichende Rutschhemmung
Quelle: BAUA
¹ Bei sehr hohen µ-Werten steigt das Risiko des Stolperns und des Gelenkverschleißes
im Stütz- und Bewegungsapparat
Rutschhemmende Stufen- Kanten- Zusatzsysteme (Kantenprofile)
α ≤ 30° Mindestbreite 3 cm
α ≥ 30° Mindestbreite 3 cm – 5 cm
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Geländer
Höhe der Geländer:
-Bei Absturzhöhe ≤ 12 m: Geländerhöhe ≥ 1,0 m
-Bei Absturzhöhe ≥ 12 m: Geländerhöhe ≥ 1,1 m
Schutz gegen Hindurchfallen:
Einfachste Form
Knieleistengeländer
Füllstabgeländer:
-Größte Öffnung ≤ 18 cm
-Bei häufiger Anwesenheit von Kindern ≤ 12 cm
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Handläufe
Bei einer Stufenbreite ≤ 1,50 m:
1 Handlauf auf der in Abwärtsrichtung
gesehenen rechten Treppenseite
Bei einer Stufenbreite > 1,50 m:
Handläufe beiderseits
Bei einer Stufenbreite > 4,00 m:
zusätzlich in der Mitte der Stufenbreite
Höhe des Handlaufs:
0,80 – 1,15 m
Abstand zur Wand:
5 cm
Profilform: rund oder elliptisch
Ø 4 – 6 cm
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Beleuchtung, Kennzeichnung
- Ausreichende Beleuchtung für eine gute
Erkennbarkeit der Treppe.
- Angaben in der ASR A3.4 sind Mindestwerte.
- Für den Außenbereich gibt es keine Vorgaben
in der ASR A3.4.
- Beleuchtung so anordnen, dass eine günstige
Schattenbildung entsteht.
- Farbliche Abhebung und Kennzeichnung der
Tritt- und Setzstufe erhöhen die Erkennbarkeit.
- Mindestens die erste und die letzte Stufe sollte
gekennzeichnet sein.
- Trittstreifen so nah wie möglich an der
Vorderkante der Stufe (Scheinstufe).
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Verkehrswege: So gehen Sie sicher
Gefahrenstellen kenntlich machen
Verkehrs- und Fluchtwege freihalten
Schleichwege und Abkürzungen meiden
Verschmutzte Böden reinigen und defekte Böden instand setzen
Hindernisse sofort wegräumen oder kennzeichnen
Rutschfördernde Medien auf Verkehrswegen sofort beseitigen oder
zumindest abstumpfen
Schalten Sie bei ungenügendem Tageslicht die Beleuchtung ein
Verstellen Sie den Zugang zu Lichtschaltern nicht
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Treppen und Stufen:
Immer mit der Ruhe
Aufmerksam gehen, nicht hetzen!
Beim Tragen von Lasten auf freie Sicht achten
Unterschätzen Sie Treppen und Stufen nicht
Handlauf auch beim Materialtransport!
Überspringen Sie keine Stufen und benutzen
Sie immer den Handlauf.
Schuhe mit festem Halt und Rutschhemmende
Sohle mit Profil
Quelle: dguv/lug
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HandlaufSimulator - HaSi
Test der Reaktion
Sensibilisierung zur Nutzung des
Handlaufs beim Gehen auf Treppen
Vom Misserfolg zum Erfolg
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Quellen
ASR A1.5/1.2 Fußböden
ASR A3.4 Beleuchtung
BGR 181 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
BGI/GUV-I 561 Treppen
www.baua.de
- Technik 28 Treppen
- Funktionelle, sichere und nutzerfreundliche Treppen
- Rutschsicherheit richtig auswählen und Pflegen
Universum Verlag „Unterweisung Stolpern, Rutschen, Stürzen“
www.dguv.de/lug „Stolpern, Rutschen, Stürzen“
DIN 51130 „Prüfung von Bodenbelägen – Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft – Arbeitsräume
und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren – Schiefe Ebene“
DIN 51131 „Prüfung von Bodenbelägen – Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft – Verfahren zur
Messung des Gleitreibungskoeffizienten“
DIN 18065 „Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln, Hauptmaße“
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