Wegweiser - Kitzingen
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Wegweiser - Kitzingen
W e g w e i s e r für Bürgerinnen und Bürger 60+ FACHSTELLE ACHSTELLE FÜR FÜR BÜRGERSCHAFTLICHES ÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT NGAGEMENT UND UND SENIORENFRAGEN ENIORENFRAGEN Grußwort der Landrätin Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, es freut mich, dass Sie die neueste Ausgabe unseres beliebten Seniorenwegweisers in den Händen halten. Mit dieser Broschüre erhalten Sie eine aktuelle Übersicht über das breit gefächerte Angebot an Leistungen, Einrichtungen und Aktivitäten für Senioren und ihre Angehörigen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Nutzer auch im Internetzeitalter weiterhin eine gedruckte Broschüre bevorzugen, wenn es um die rasche Beschaffung von Informationen, Adressen und Tipps geht. Sie finden im Seniorenwegweiser umfassende Informationen zu den Leistungen des Landratsamtes und der vielen sozialen Einrichtungen im Landkreis Kitzingen. Neben wichtigen Kontaktadressen haben wir für Sie wertvolle Tipps und Hinweise für die unterschiedlichsten Lebenssituationen zusammengestellt. Dabei werden wichtige Themenbereiche behandelt, z. B. - Beratungs- und Informationsstellen - Infos zu Pflegeeinrichtungen und „Entlastung zu Hause“ - Wohnen im Alter - Freizeitaktivitäten im Alter - Betreuung und Vorsorgevollmacht - Bürgerschaftliches Engagement Ich möchte mich besonders bei all den Trägern, Organisationen und Einrichtungen bedanken, die mithilfe ihrer ehrenamtlichen und hauptberuflichen Helfer dafür sorgen, dass älteren Mitbürgern ein umfassendes Angebot an Beratungs- und Hilfsdiensten im Landkreis zur Verfügung steht. Liebe Leserinnen und Leser, sicher sind auch für Sie nützliche Tipps und Informationen dabei. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Durchblättern und Sichten der Beiträge. Ihre Landrätin Fachstelle - Ihre Ansprechpartner Herbert Köhl Bürgerschaftliches Engagement und Seniorenfragen, Selbsthilfegruppen Senioren- u. Behindertenbeauftragter 09321 928-5010 [email protected] Zi.-Nr. 71.13 Peter Stolz Betreuungsstelle 09321 928-5011 [email protected] Zi.-Nr. 71.15 Gerald Günther Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen 09321 928-5013 [email protected] Zi.-Nr. 71.12 Corinna Weinkirn Bürgerschaftliches Engagement und Seniorenfragen 09321 928-5012 [email protected] Zi.-Nr. 71.10 Yvonne Bilz Ehrenamtskarte 09321 928-5015 [email protected] Zi.-Nr. 43.15 Fax-Nr. 09321 928-5299 3 Inhaltsverzeichnis Fachstelle / Wir über uns 3 - 13 Betreuungsstelle 6 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept / Beratung 7 Fachstelle Pflege- u. Behinderteneinrichtungen (FQA) 8 Bürgerschaftliches Engagement / Offene Seniorenarbeit 10 Behindertenbeauftragter / Angehörigenarbeit 11 Ehrenamtskarte 12 Aktiv im Alter 14 - 36 Sport und Bewegung 14 Seniorentanz 16 Reisen, Erholung, Kuren 17 Kurse, Vorträge, Weiterbildung 18 Museen / Galerien 19 Seniorenclubs 23 Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel 31 Anruf-Sammeltaxi - Stadt und Landkreis Kitzingen 32 WirKT - Koordinierungszentrum Bürgerschaftl. Engagement 33 Projekt „Mehrgenerationenhaus“ St. Elisabeth 34 Demenz-Service-Stelle 35 Aktivsenioren 36 Selbsthilfe- und Helfergruppen 37 - 40 Partizipation/Vertretung von Senioreninteressen 41 - 42 Seniorenorganisationen der Parteien 41 Seniorenbeauftragte der Gemeinden 41 Entlastung und Hilfe zu Hause 43 - 48 Betreutes Wohnen zu Hause 43 Mahlzeitendienste / Hauswirtschaftliche Dienste 44 Ambulante Pflegedienste 45 Betriebshelfer/Dorfhelferinnenstation/Hausnotrufsysteme 47 Angebote für Demenzkranke und Angehörige 48 4 Inhaltsverzeichnis Wohnen im Alter 49 - 54 Betreutes Wohnen 49 Tages– u. Kurzzeitpflegestellen 50 Seniorenappartements mit ambulanter Betreuung 52 Stationäre Pflegeplätze 53 Gesundheit 55 - 56 Gesundheitseinrichtungen 55 Klinik Kitzinger Land 56 Helios Klinik 56 Hilfe in besonderen Lebenssituationen Hospizbewegung 57 - 63 57 Was bedeutet Betreuung? / Vorsorgevollmacht 58 Betreuungsverfügung / Patientenverfügung 59 Zuständigkeiten im Betreuungsrecht 60 Beratung / Finanzielle Hilfen für Behinderte 61 Fahrpreis- und Verkehrsvergünstigungen 62 Beratung und Information 64 - 83 Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung 64 Rentenversicherung 65 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit 66 MDK / Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren 71 Schwerbehindertenausweis / Befreiung von Zuzahlungen 72 / 73 Wohngeld 73 Beratungsstellen 75 Soziale Beratungsangebote des Landratsamtes 76 Wohnraumberatung / Wohnraumanpassung 77 Berater für Altersfragen im Landkreis Kitzingen (KASA) 78 Telefonseelsorge 80 Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe 80 Testament / Praktische Hinweise bei einem Todesfall 81 Internetadressen 83 Inhaltsverzeichnis A - Z 84 Im Notfall 86 5 Wir über uns Seite 58 Betreuungsstelle • Sachverhaltsermittlung in Betreuungsangelegenheiten für das Betreuungsgericht • Vollzugshilfe (Vorführung auf Anordnung des Gerichtes, Durchführung von Unterbringungen) • • • Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern Beratung und Unterstützung von Betreuern Einführungs- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche und berufliche Betreuer • Systematische Information über Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten • • Übernahme von Betreuung durch die Behörde Örtliche und überörtliche Arbeitsgemeinschaft Zum 01.01.1992 ist das Betreuungsrecht in Kraft getreten, das das Vormundschaftsrecht für Erwachsene abgelöst hat. Im Landkreis Kitzingen haben rund 1900 Erwachsene einen gesetzlich bestellten Betreuer. • wir leisten Betreuungsgerichtshilfe und Vollzugshilfe • wir führen selbst Betreuungen durch • wir vermitteln Hilfsangebote • wir beraten Betreute und Betreuer • wir informieren über Vollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen • wir unterstützen bei Verwaltungsaufgaben und Konfliktsituationen 6 Wir über uns Seniorenpolitisches Gesamtkonzept Der Landkreis Kitzingen arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, das in Zusammenarbeit mit dem sozialwissenschaftlichen Institut MODUS erstellt wurde. Dieses Konzept umfasst: die Fortschreibung des Pflegebedarfsplans zum Stand 31.12.2009 über den Bedarf von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Altenhilfe (nach § 69 ASG), die Erfassung von Seniorenclubs, Seniorentreffen, Ausflugs- und Freizeitangeboten, Besuchsund Nachbarschaftsdiensten, Informations- und Beratungsmöglichkeiten und Vertretung von Senioreninteressen, sowie Aussagen zu den neuen Handlungsfeldern wie Mobilität, barrierefreies Bauen, Angebote für besondere Zielgruppen wie Demenz und Depression sowie die Ergebnisse einer Seniorenbefragung. Zielsetzung eines regionalen, integrativen Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes ist es, den Grundsatz "ambulant vor stationär" konsequent umzusetzen und damit zur Erhaltung eines möglichst langen selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens in der eigenen Häuslichkeit und der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit beizutragen. Beratung für ältere Menschen Beratung und Unterstützung älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger oder deren Angehörigen bei allen altersspezifischen und altersbedingten Fragestellungen, Problemen sowie in Krisensituationen, z. B.: • bei der Sicherstellung oder Verbesserung der häuslichen Versorgung, • bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Aufnahme in ein Alten– oder Pflegeheim, einer Kurzzeit- oder Tagespflegeeinrichtung und bei Fragen zur Pflegeversicherung, zur Finanzierung der häuslichen Pflege oder eines Heimaufenthaltes. Weitere Hinweise finden Sie in der Domizilsuche im Internet bei der Suche nach einem Heim– oder Kurzzeitpflegeplatz www.domizilsuche.de 7 Wir über uns Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht / FQA Das Landratsamt Kitzingen ist seit dem 01. Januar 2002 zuständige Heimaufsichtsbehörde für alle im Landkreis bestehenden stationären Wohn-, Alten- und Pflegeheime für ältere Menschen Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige Einrichtungen für volljährige Behinderte Wohngruppen für Behinderte Die Aufgaben der FQA (vormals Heimaufsicht) sind: Information und Beratung in allen Fragen der Pflege- und Behinderteneinrichtungen von Heimbewohnern, Angehörigen, Interessenten sowie den Heimträgern Beschwerdestelle für Heimbewohner und deren Angehörigen Laufende Überwachung der oben aufgeführten Einrichtungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Durchführung regelmäßiger Prüfungen in den Einrichtungen (mindestens 1 x jährlich) Durchführung anlassbezogener Prüfungen, z.B. aufgrund von Beschwerden Weiterentwicklung der Einrichtungen im Landkreis Kitzingen Vollzug und Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen, die im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) sowie in den einschlägigen Verordnungen des Gesetzgebers und in den Leistungsvereinbarungen geregelt sind Nicht zuständig ist die FQA für Tagespflegeeinrichtungen, Betreutes Wohnen und ambulante Pflegedienste sowie für vertragliche Regelungen zwischen Einrichtungen und den Bewohner-/innen. 8 Wir über uns Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht / FQA FQA-Team: Die FQA arbeitet als multiprofessionelles Team und setzt sich momentan wie folgt zusammen: Verwaltungsfachkraft, Koordinator und 1. Ansprechpartner bei Fragen zu den Aufgaben der FQA: Herr Gerald Günther, [email protected], Tel.-Durchwahl: 09321 / 928-5013 sowie einer Pflegefachkraft einem Sozialpädagogen einem Facharzt aus dem Gesundheitsamt beim Landratsamt Kitzingen. Will das Glück nach seinem Sinn Dir was Gutes schenken, Sage Dank und nimm es hin Ohne viel Bedenken. Jede Gabe sei begrüßt, Doch vor allen Dingen: Das, worum du dich bemühst, Möge dir gelingen! Wilhelm Busch 9 Wir über uns Bürgerschaftliches Engagement/ Selbsthilfe- und Helfergruppen • Seite 33/37 Ausgabe der Bayerischen Ehrenamtskarte im Landkreis Kitzingen seit Januar 2013 • Beratung und Unterstützung der im Landkreis Kitzingen tätigen Selbsthilfe- und Helfergruppen • Treffen der Selbsthilfe- und Helfergruppenleiter/innen • Fortbildung der Selbsthilfe-Helfergruppenleiter/innen • Zusammenarbeit mit dem Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement „WirKT“ Offene Seniorenarbeit / Seniorenbeauftragter • Regelmäßige Fortschreibung des Wegweisers für Bürgerinnen und Bürger 60+ im Internet u. als Broschüre • Treffen mit den Seniorenbeauftragten der Gemeinden • Fachlicher Austausch mit Wohlfahrtsverbänden und Fachstellen • Informationen über neue Wohnformen im Alter • Informationen an Seniorenclubs zur Unterstützung ihrer Arbeit • Organisation der Seniorenwochen im Landkreis Kitzingen gemeinsam mit Kirchen, Gemeinden, Wohlfahrts– und Sozialverbänden, Vereinen und sonstigen Organisationen jährlich von Mitte September bis Mitte Oktober • Öffentlichkeit verstärkt für Probleme älterer Menschen sensibilisieren und für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Altenhilfe gewinnen 10 Wir über uns Behindertenbeauftragter • Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige über Hilfs– und Beratungsangebote sowie Einrichtungen • Stellungnahmen zu Baumaßnahmen, die nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz gefördert werden • Information zum barrierefreien Bauen inklusive Fördermöglichkeiten • Zusammenarbeit von Organisationen, Wohlfahrtsverbänden, Verbänden der Behindertenhilfe und den entsprechenden Einrichtungen • Ausgabe von verschiedenen Anträgen (Schwerbehindertenausweis usw.) Angehörigenarbeit Hunderte von pflegebedürftigen Menschen werden im Landkreis Kitzingen von ihren Ehepartnern oder sonstigen Angehörigen - trotz körperlicher und seelischer Belastung - zu Hause versorgt und gepflegt. Ziel der Angehörigenarbeit: • Information und Beratung • Konkrete Hilfe im Einzelfall • Aufbau, Begleitung und Vermittlung verschiedener Unterstützungs– und Entlastungsangebote (z. B. durch Selbsthilfe– und Betreuungsgruppen) sowie durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit 11 Wir über uns Ehrenamtskarte Seit 2013 kann die bayerische Ehrenamtskarte im Landkreis Kitzingen beantragt werden. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um die Ehrenamtskarte zu erhalten? • Freiwilliges unentgeltliches Engagement Aufwandsentschädigung möglich) • Durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden jährlich • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement • • Mindestalter: 16 Jahre (angemessene Wohnort im Landkreis Kitzingen Hinweis: Auf Wunsch erhalten folgende Personen ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte • • Inhaber einer Jugendleiterkarte (Juleica) • Aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) Welcher Personenkreis kann die Goldene Ehrenamtskarte beantragen? • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten Aktive Feuerwehrdienstleistende, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaats Bayern für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben • Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die eine Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige Dienstzeit erhalten haben 12 Wir über uns Ehrenamtskarte (Fortsetzung) Wie beantrage ich die Ehrenamtskarte? • Antragsformular ausfüllen (liegt im Landratsamt und in den Gemeindeverwaltungen aus oder Download unter („www.kitzingen.de/aktuell“) • • Ehrenamtliche Tätigkeit bestätigen lassen Antrag an das Landratsamt senden Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig? • Die Ehrenamtskarte ist 3 Jahre lang gültig und kann dann neu beantragt werden. • Ausnahme: die goldene gültig Ehrenamtskarte ist lebenslang Welche Vorteile bietet die Ehrenamtskarte? Sie erhalten Vergünstigungen und Rabatte bei verschiedenen Unternehmen oder kommunalen Einrichtungen – und das bayernweit. Die Bayerische Ehrenamtskarte wird unterstützt durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Wo erhalte ich weitere Informationen zur Ehrenamtskarte im Landkreis Kitzingen? Landratsamt Kitzingen Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement Kaiserstraße 4 97318 Kitzingen Ansprechpartner: Yvonne Bilz Fax: E-Mail: [email protected] 13 09321/928-5015 09321/928-5299 Aktiv im Alter Sport und Bewegung „Bewegung ist das Medikament der Zukunft und noch dazu ein billiges˝ VHS Kitzingen Seniorengymnastik 09321 / 92 08 93 Rückhalt-Wirbelsäulengymnastik Frühschwimmen für Erwachsene www.vhs.kitzingen.info Aqua Fitness Hallenbad Dettelbach Wassergymnastik 09324 / 676 Mittwochs Hallenbad Iphofen Wassergymnastik 09323 / 87 05 87 Mittwochs 12.30 - 13.30 Uhr 15.30 - 16.15 Uhr 20.00 - 20.45 Uhr Turngemeinde Gesundheitsorientierte Fitnessgymnastik Kitzingen - TGK Fitnesstraining und Beweglichkeit 09321/ 2 36 20 Ganzkörperschule Wassergymnastik Prävention/Sport pro Gesundheit Konditionstraining Senioren/Seniorinnen Altherren-Riege Hocker-Gymnastik TSV Albertshofen Seniorensport Margarete Hofmann Donnerstags 09321 / 3 41 42 Lauftreff Sportheim Di 19.00-20.00 Uhr 9.00 Uhr TV Segnitz Gymnastik speziell für Seniorinnen 09332 / 42 36 Turnhalle Mo Aqua-Sole Wassergymnastik f. Jedermann/Jedefrau Bade– u. Saunaparadies Mittwochs Marktbreiter Str. 8 09321 / 3 90 07 0 97318 Kitzingen www.aquasole.de 14 14.45 - 15.30 Uhr 18.30 - 19.00 Uhr Aktiv im Alter TSV Buchbrunn Martina Penka Seniorengymnastik gemischt 09321 / 2 39 41 Donnerstags Martina Köhler Damengymnastik 50+ 09321 / 2 43 87 Dienstags TSV Rödelsee Seniorengymnastik Krista von Kiesling Mittwochs 15.00 - 16.00 Uhr 19.30 - 20.30 Uhr 09.00 - 10.00 Uhr Treffpunkt im TSV Sportheim TSV Iphofen Gymnastik, Karl-Knauf-Halle Horst Altenhöfer Montags 09323 / 14 40 Hata Yoga, Turn-Raum Kindergarten [email protected] Dienstags www.tsv-iphofen.de Konditionstraining, Fitness Raum KK-Halle Dienstags 08.30 - 09.00 Uhr 17-18 Uhr + 19-20 Uhr 19.00 - 20.30 Uhr Wandern, Parkplatz Karl-Knauf-Halle Mittwochs 09.00 - 11.00 Uhr Fit ab Fünfzig, Karl-Knauf-Halle Donnerstags 16.00 - 17.30 Uhr Hobby-Badmintion, Karl-Knauf-Halle Donnerstags 20.00 - 22.00 Uhr TSV Hohenfeld Seniorengymnastik Hiltrud Stocker Dienstags 19.30 - 20.30 Uhr 09321 / 3 28 72 [email protected] TV Marktsteft Seniorensport gemischte Gruppe Rita Seitz Mittwochs 09332 / 34 80 15 09.00 - 10.00 Uhr Aktiv im Alter Egal in welchem Alter: Tanzen macht Spaß, ist gesund, bringt neue Kontakte und Lebensfreude. Jeder kann beim Seniorentanz mitmachen, ohne Vorkenntnisse, ohne eine Partnerin/einen Partner mitbringen zu müssen. Senioren-Tanz Geiselwind Luzia Ruhl 09556 / 1261 Kirchl. Träger Kitzingen Gabriele Marquard 09381 / 96 69 VHS Kitzingen Mainstockheim Helga Schwarzer 09321 / 56 26 AWO Marktbreit Juliane Ott 09332 / 98 64 AWO AWO-Clubraum Winterseitenweg 1 Schwarzach a. M. Leopoldine Lucas 09324 / 21 33 Lokaler Träger Volkach Gerlinde Dittmann 09381 / 22 00 VHS Volkach Volkach-Astheim Gabriele Marquard 09381 / 96 69 Lokaler Träger Wiesentheid Heinz Rainer Röbling 09381 / 847 034 AWO Buchbrunn Karin Kristmann 09321 / 76 41 TSV Montags 09.00 - 10.30 Uhr 16 Aktiv im Alter Reisen, Erholung, Kuren Von folgenden Trägern werden Seniorenfreizeiten, Erholungsmaßnahmen und Reisen angeboten: Arbeiterwohlfahrt 09321/38 35 21 Kreisverband Kitzingen Flugplatzstr. 15 97318 Kitzingen Bayerisches Rotes Kreuz 09321/21 03-0 Kreisverband Kitzingen Schmiedelstr. 3 97318 Kitzingen 09321/2 20 30 Caritasverband für den Landkreis Kitzingen Schrannenstr. 10 97318 Kitzingen 09321/13 38 50 Diakonisches Werk Kitzingen Kanzler-Stürtzel-Str. 11 97318 Kitzingen Katholisches 0931/38 66 52 51 Seniorenforum Diözese Würzburg Kürschnerhof 2 97070 Würzburg VdK Kreisverband 09321/48 52 Kitzingen Würzburger Str. 23 97318 Kitzingen 17 Aktiv im Alter Kurse, Vorträge, Weiterbildung Volkshochschule Kitzingen 09321 / 92 08 98 Außenstellen in Dettelbach, Iphofen, www.vhs.kitzingen.info Marktbreit und Wiesentheid Hindenburgring Süd 3 97318 Kitzingen Volksbildungswerk 09381 / 401-28 Rathaus, Marktplatz 1 www.volkach.de 97332 Volkach Kolping-Akademie Mainfranken 0931 / 41 999-500 Kolpingplatz 1 www.kolping- 97070 Würzburg mainfranken.de Evang. Erwachsenenbildungswerk 09321 / 80 28 Gustav-Adolf-Platz 6 www.kitzingen- 97318 Kitzingen evangelisch.de Abtei Münsterschwarzach 09324 / 200 Schweinfurter Str. 40 www.abtei- 97359 Münsterschwarzach Abtei muensterschwarzach.de AWO-Akademie 09332 / 59 24-0 Ochsenfurter Str. 29 www.awo-akademie.org 97340 Marktbreit VdK-Kreisverband Kitzingen 09321 / 48 52 Würzburger Str. 23 www.vdk.de/kv- 97318 Kitzingen kitzingen.de Tagungs- und Bildungsstätte 09323 / 32-128 Schloss Schwanberg www.schwanberg.de 97348 Rödelsee Kath. Seniorenforum 0931 / 386-65 251 Kilianshaus www.seniorenforum.net Kürschnerhof 2 97070 Würzburg 18 Aktiv im Alter Museen GEWÜRZMUSEUM KAULFUSS März bis November KOLPING- und HANDWERKSMUSEUM im Faltertor Falterstraße 97337 Dettelbach 09324-13 05 Herr Sauer Mo-Fr 9.00-18.00 Uhr Sa 9.00-13.00 Uhr und nach Vereinbarung Mai - Oktober So/Ftg 14.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Ebracher Gasse 11-13 97355 Abtswind 09383-997 97 KUNSTMUSEUM DETTELBACH Pilger & Wallfahrer im KUK MUSEUM KARTAUSE Kartäuserstr. 16 97332 Astheim 0931-386 656 00 Rathausplatz 6 97337 Dettelbach 09324-35 60 März - Oktober Fr-So/Ftg 14.00-17.00 Uhr November - Februar So/Ftg 14.00-17.00 Uhr Mo - Sa 10-13/14-17 Uhr So/Ftg 13-17 Uhr und nach Vereinbarung Museum der HEIMATGRUPPE HASLAU und Umgebung ERLEBNIS STEINZEIT Rathaus Hauptstr. 13 97320 Buchbrunn 09321-50 05 Frau Koch Kirchplatz 2 97337 Dettelbach 09324-29 82 1. und 3. Sonntag im Monat 14.00-17.00 Uhr Mo 17.00-18.00 Uhr Do 18.00-19.30 Uhr, a. Anfr. März - Okt. j. 1. Samstag i.M. 14.00 - 16.00 Uhr MUSEUMSSCHEUNE CASTELL AUSSTELLUNG ZUR KOLONIALGESCHICHTE Rathausplatz 4 a 97355 Castell 09325-60 160 Norbert Linke Hauptstr. 7 97348 Fröhstockheim 09323-15 10 März - Oktober tgl. 10.00-18.00 Uhr Führungen auf Anfrage Führungen nach Vereinbarung 19 Aktiv im Alter MURRMANN-MUSEUM CONDITOREI-MUSEUM Rathaus Marktplatz 1 96160 Geiselwind 09556-92 220 Marktstr. 26 97318 Kitzingen 09321-92 94 35 Mo - Fr 9.00 - 18.00 Uhr Sa 9.00 - 16.00 Uhr So 14.00 - 18.00 Uhr Nach Vereinbarung geöffnet FAHRRADMUSEUM DEUTSCHES FASTNACHTMUSEUM Norbert Gonschorek Hs.-Nr. 118 97348 Hüttenheim 09326-348 Rosenstr. 10 97318 Kitzingen 09321-23 355 Öffnungszeiten Mai - Oktober: 1. So im Monat 14 - 18 Uhr und nach Vereinbarung Mo-Fr 9.00 - 12.00 Uhr Mo-Do 14.00 - 16.00 Uhr Führungen auf Anfrage ALTER TANTE-EMMA-LADEN STÄDTISCHES MUSEUM Landwehrstr. 23 97318 Kitzingen 09321-92 70 63 Erwin Därr Hs.-Nr. 145 97348 Hüttenheim 09326-657 Di/Mi/Fr 15.00 - 18.00 Uhr Do 15.00 - 20.00 Uhr Sa/So/Ftg. 14.00 - 17.00 Uhr Auf Anfrage geöffnet KNAUF-MUSEUM VOGELKUNDLICHE SAMMLUNG Deusterturm Hindenburgring Nord 97318 Kitzingen 09321-77 19 Am Marktplatz 97346 Iphofen 09323-31 528 o. 31 625 April - November Di - Sa 10.00 - 17.00 Uhr So 11.00 - 17.00 Uhr Mi 17.30 - 19.30 Uhr Gruppen nach Vereinbarung KULTURHISTORISCHE SAMMLUNG SCHÜTZENSCHEIBENSAMMLUNG Schützenhaus An der Schießstätte 97350 Mainbernheim Rathaus Marktplatz 1 97346 Iphofen 09323-870 306 09323-804 804 Auf Anfrage geöffnet auf Anfrage geöffnet 20 Aktiv im Alter MUSEUM MALERWINKELHAUS FOSSILIENSAMMLUNG HANS KLEIN Schulinstr. 28 97357 Prichsenstadt 09383-70 08 Bachgasse 2 97340 Marktbreit 09332-59 15 96 Ende März - November Do 14.00 - 20.00 Uhr Fr-So/Ftg 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung täglich 9.00 - 18.00 Uhr MUSEUM FÜR STADT– UND FAMILIENGESCHICHTE SCHLEPPER- UND GERÄTESAMMLUNG LENHART Hauptstr. 27 97342 Marktsteft 09323-59 15 95 Mai - Ende Okt. Sa 10.00 - 11.00 Uhr So 14.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Friedrich Lenhart Memellandstr. 6 97318 KitzingenRepperndorf 09321-384 206 nach Vereinbarung und zu Veranstaltungen geöffnet KIRCHENBURGMUSEUM ELFLEINSHÄUSLA Kirchenplatz 18 97346 Iphofen/ Mönchsondheim 97348 Rödelsee 09323-89 952 09326-12 24 Mitte März - Ende Oktober Di - So, Ftg. 10.00 - 18.00 Uhr Nov. - 1. Advent Sa/So/Ftg. 10.00 - 16.00 Uhr MISSIONSMUSEUM So 16.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung GRÄBERFELDMUSEUM „SEGEUM” Abtei Münsterschwarzach Schweinfurter Str. 40 97359 Münsterschwarzach 09324-20 27 5 Sulzfelder Str. 3 97340 Segnitz 09332-94 58 Mo - Sa 8.30 - 17.00 Uhr So 10.30 - 17.00 Uhr März - November So 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung 21 Aktiv im Alter AUSSTELLUNG „DIE KLEINE BRAUSCHAU” TURM-MUSEUM Maintorstr. 25 97334 Sommerach 09324-10 54 Oberes Tor 1 97342 Seinsheim 09332-59 27 19 An Brautagen, in der Regel freitags und nach Vereinbarung Ostern bis Weihnachten Sa/So/Ftg 13.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung FRANKENSTUDIO MUSEUM BAROCKSCHEUNE Kirchplatz 9 97318 KitzingenSickershausen 09321-21 168 Weinstr. 7 97332 Volkach 09381-40 112 Ostern bis 1. November Fr 14.00 - 17.00 Uhr Sa/So/Ftg 11.00 - 17.00 Uhr Do 17.00 - 19.00 Uhr und nach Vereinbarung GALERIEN GALERIE MALERWINKEL GALERIE IM TURM Markt 9 97337 Dettelbach 0171- 98 33 231 Im Schwarzacher Torturm Hauptstraße 97334 Sommerach 0931-661 729 Freitag 16.00 - 18.00 Uhr Sa 11.00 - 14.00 Uhr und nach Vereinbarung Von Mai bis Oktober (August geschlossen) Sa /So 14.00 - 18.00 Uhr GALERIE IN DER VINOTHEK MUSEUM BAROCKSCHEUNE Kirchplatz 7 97346 Iphofen 09323-870 317 Weinstr. 7 97332 Volkach 09381-40 112 Di - Fr 11.00 - 18.00 Uhr Sa - So 11.00 - 17.00 Uhr Jan u. Feb So geschlossen Ostern bis 1. November Freitag 14.00 - 17.00 Uhr Sa/So/Ftg 11.00 - 17.00 Uhr GALERIE HARALD SCHMAUßER 09321-24 932 nach Vereinbarung Kettengasse 24 97320 Sulzfeld am Main 22 Aktiv im Alter Seniorenclubs Seniorenkreis Seniorentreff Abtswind Dettelbach Brunhilde Höfer Gertraud Rauch 09383 / 25 08 09324 / 31 81 Am vorletzten Jeden 1. bzw. 2. Mittwoch Dienstag im Monat im Monat Gasthaus „Bacchus” Feierabendkreis Albertshofen Evang. Kirchengemeinde Kath. Deutscher Frauenbund Dettelbach Waltraud Heilmann 09321 / 32 277 Einmal im Monat Evang. Gemeindehaus Gertrude Weichsel 09324 / 14 19 Unregelmäßig Seniorentreff BiebelriedKaltensondheim Seniorentreff Dettelbach Thekla Schnauder 09321 / 52 82 2. Dienstag im Monat Evang. Gemeindehaus Josef Ernst 09324 / 15 96 2. Dienstag im Monat Gasthaus „Zum Engel˝ Feierabendkreis Buchbrunn VdK Treff Dettelbach Helga Schmidt 09321 / 72 34 1. Dienstag im Monat Evang. Gemeindesaal Günter Niedner 09324 / 12 29 1. Donnerstag im Monat Gasthaus „Zum Hirschen” Seniorenclub Castell Seniorenkreis Dettelbach-Bibergau Wolfgang Nemitz 09325 / 69 19 2. Mittwoch im Monat Gemeindehaus Erika Hack 09324 / 38 37 Unregelmäßig 23 Aktiv im Alter Seniorenclubs SeniorengruppeGedächtnistraining Dettelbach, Effeldorf, Euerfeld, Bibergau Evang. Kirche Seniorennachmittag Rehweiler-Füttersee Pfarrer Schramm 09556 / 3 18 1 x im Monat Zinzendorfhaus Rehweiler Alte Schule Füttersee Johanna Hofmann 09324 / 98 02 20 Dienstags alle 14 Tage Sportheim Effeldorf Seniorenkreis Dettelbach-Euerfeld Seniorentreff Großlangheim Helga Graber 09324 / 6 35 1 x im Monat Pfarrheim Euerfeld Mathilde Hell 09325 / 69 39 1. Dienstag im Monat Jakobushaus Seniorenkreis DettelbachMainsondheim Seniorenclub St. Veit Iphofen Josef Gareis 09323 / 18 68 2. Dienstag im Monat Kath. Pfarrzentrum Hannelore Böhm 09324 / 37 84 Unregelmäßig Seniorenkreis Feierabendkreis Dettelbach-NeusesSchernau Iphofen Hilde Albert 09323 / 10 78 3. Mittwoch im Monat Café „99er“ Erna Prappacher 09324 / 8 48 Dienstags 1 x im Monat Gemeindehaus Neuses im Wechsel mit Schernau Aktionsgruppe 60+ Geiselwind Seniorenkreis Dornheim Bürgermeister Nickel 09556 / 92 22 20 Unregelmäßig Rathaus Ingrid Stahl 09326 / 12 31 3. Mittwoch im Monat bei Irma Stierhof 24 Aktiv im Alter Seniorenclubs Seniorenkreis Hellmitzheim Dienstagstreff St. Johannes Kitzingen Irma Kreitlein 09326 / 10 26 2. Dienstag im Monat Evang. Gemeindehaus Eberhard Schlerf 09321 / 82 92 Dienstags Mehrgenerationenhaus Seniorenkreis Mönchsondheim Evangelischer Frauenbund Kitzingen H. Rückert / A. Weigand 09326 / 5 28 / 4 23 Mittwochs 1 x im Monat Gasthaus Rückert I. König / H. Schamann 09321/ 60 00 / 35 798 2. Mittwoch im Monat Paul-Eber-Haus Seniorenkreis Nenzenheim AWO Seniorenclub Kitzingen Andrea Hüttner 09326 / 17 28 Mittwochs 1 x im Monat Gemeindehaus Susanna Steffek 09321 / 60 78 Mittwochs 2 x im Monat Haus Margarete Seniorenkreis Possenheim AWO Seniorenclub Kitzingen Margit Weigand 09326 / 14 70 Letzter Mittwoch im Monat Evang. Gemeindehaus Hildegard Kauppert 09321 / 3 23 48 Montags 2 x im Monat Wilhelm-Hoegner-Haus VdK—Stammtisch Kitzingen Seniorenkreis Paul-Eber-Haus Kitzingen Hartmut Stiller 09321 / 75 78 1. Mittwoch im Monat Hotel „Würzburger Hof“ Bodo u. Margarete Baar 09321 / 925 726 Freitags 1 x im Monat Paul-Eber-Haus 25 Aktiv im Alter Seniorenclubs Feierabendkreis St. Michael Kitzingen AWO Seniorenclub Kitzingen-Repperndorf Elsbeth u. Gerhard Schwab 09321 / 3 13 74 3. Dienstag im Monat Gemeindehaus Anita Hof 09321 / 73 27 Montags 2 x im Monat Ehem. Rathaus Seniorenkreis IG-Metall Kitzingen Alois Klebes Evangelischer Frauenkreis Kitzingen-Repperndorf Gunda Prappacher 09321 / 76 14 3. Dienstag im Monat Gemeindehaus 09325 / 473 1 x im Monat Bayernheim Seniorenkreis St. Vinzenz Kitzingen Seniorenkreis Kitzingen-Sickershausen Rosa Furkel 09321 / 3 19 18 14-tägig am Montag Pfarrheim St. Vinzenz Pfrin. Küppers-Jurkat Gudrun Bock 09321 / 3 29 52 3. Donnerstag im Monat Gemeindehaus Seniorenkreis Friedenskirche Kitzingen Pfrin. Ruth Schlinke 09321 / 3 24 28 1. Dienstag im Monat Evang. Gemeindesaal "Man hört nicht auf zu lachen, wenn man alt wird, aber man wird alt, wenn man aufhört zu lachen." Jean Nohain Seniorenkreis St. Georg Kitzingen-Hoheim Evangelischer Frauenkreis Kleinlangheim Ingrid Gerber 09321 / 3 34 34 Donnerstags 1 x im Monat Pfarrhaus Elke Homuth 09325 / 2 73 Donnerstags alle 14 Tage Jugendheim 26 Aktiv im Alter Seniorenclubs Seniorenkreis Evang. Kirchengemeinde Mainbernheim Kath. Deutscher Frauenbund „Kunterbunt“ Marktbreit Mina u. Kurt Kraus 09323 / 4 29 Regelmäßig Gemeindehaus Susanne Ramsteiner 09332 / 52 31 Letzter Montag im Monat Seniorenkreis Kath. Kirchengemeinde Mainbernheim Aktiver Seniorenkreis Marktbreit Wilfriede Wagner 09323 / 4 70 2. Dienstag im Monat Kath. Pfarrzentrum Josefine Wild 09332 / 53 36 1. u. 3. Donnerstag i. M. Gasthaus „Zur Goldenen Traube“ VdK-Stammtisch Mainbernheim AWO-Seniorenclub Marktbreit Peter Wagner 09323 / 4 70 Regelmäßig Ute Kieweg 09332 / 82 68 14-tägig Dienstags AWO-Seniorenclub Mainbernheim Kath. Deutscher Frauenbund Marktbreit Margarete Herold 09323 / 87 51 95 Regelmäßig Kantoratsgebäude Elisabeth Weber 09332 / 14 88 1. Montag im Monat Feierabendkreis Mainstockheim VdK-Stammtisch Marktbreit Gisela Streit 09321 / 64 18 1 x im Monat Zang-Haus Helmut Schleyer 09332 / 12 06 2. Dienstag im Monat Café „Schloß Marktbreit“ 27 Aktiv im Alter Seniorenclubs Seniorentreff Markt Einersheim Plauderfrühstück „Ohne viel Gwerch˝ Martinsheim Ingrid Forster 09326 / 18 99 Letzter Dienstag im Monat Dekanatszentrum Pfrin. Christine Stradtner 09339 / 2 52 Donnerstags 1 x im Monat Alte Schule Martinsheim Feierabendkreis Marktsteft Feierabendkreis Obernbreit Pfr. Peter Stier 09332 / 13 85 2. Donnerstag im Monat Evang. Gemeindehaus Oktober bis Ostern Frieda Müllender 09332 / 82 20 Dienstags 1 x im Monat Gemeindehaus Im Sommer Ausflüge VdK Marktsteft/ Michelfeld/Hohenfeld Seniorenkreis Prichsenstadt/ Altenschönbach Karolina Fries 09332 / 16 80 Einmal im Monat Schützenhs. Marktst./Hoh. Gemeindesaal Michelfeld Pfr. Erich Eyßelein 09383 / 71 90 1 x im Monat Seniorenkreis Michelfeld Seniorenkreis PrichsenstadtStadelschwarzach Pfr. Peter Stier 09332 / 13 85 3. Donnerstag im Monat Alte Schule Okt. bis März Helga Keidel 09383 / 74 55 2. Dienstag im Monat Pfarrhaus Seniorennachmittag Martinsheim/ Gnötzheim/Wässerndorf Seniorentreff—Vollreife Rödelsee Pfrin. Christine Stradtner 09339 / 2 52 1 x im Monat / Alte Schule 28 Renate Klein 09323 / 13 32 3. Dienstag im Monat Pfarrheim St. Josef Aktiv im Alter Seniorenclubs Seniorentreff Rödelsee-Fröhstockheim Seniorentreff Stadtschwarzach Elisabeth Hahn 09323 / 37 70 Letzter Dienstag im Monat Gemeindehaus Leopoldine Lucas 09324 / 21 33 Einmal im Monat Arche Seniorenkaffee Rödelsee Seniorennachmittag Segnitz Pfr. Matthias Wagner Marlene Bauer 09332 / 82 45 o. 3781 Einmal im Monat Evang. Gemeindesaal Erika Bumm 09323 / 8 80 21 10 Letzter Donnerstag im M. Evang. Gemeindehaus Seniorenrunde Rüdenhausen Pfr. Martin Fromm 09383 / 3 45 1. Donnerstag im Monat Paul-Gerhardt-Haus Seniorenclub Auslese Sommerach Monika Hetterich 09381 / 46 17 Unregelmäßig VdK Ortsverein Schwarzach am Main Seniorenkreis St. Sebastian Sulzfeld Emmi Biller 09324 / 18 52 Unregelmäßig Helene Beck 09321 / 52 01 Montags 1 x im Monat Frauen– u. Mütterkreis Schwarzach Regine Fröhling 09324 / 45 24 Unregelmäßig Seniorenclub Sulzfeld Rita Bernard 09321 / 77 89 Unregelmäßig Kolping-Seniorenstammtisch Stadtschwarzach Seniorenclub Volkach Brigitte Beck 09324 / 31 00 3. Donnerstag im Monat Arche Dorothea Kresken 09381 / 718272 2. Mittwoch im Monat Bürgerspital 29 Aktiv im Alter Seniorenclubs Seniorenkreis Volkach-Astheim Gemeinsamer Mittagstisch Wiesenbronn Elfriede Röbling 09381 / 847 034 Treffen auf Anfrage DJK Heim Astheim Bgm. Doris Paul 09325 / 9 99 66 4-wöchentlich Gasthaus „Zur Becka” „Schwarzer Adler”“ Seniorenkreis Volkach-Escherndorf AWO-Seniorenclub Wiesentheid Hildegard Flammersberger 09381 / 10 31 Unregelmäßig Juliane Jäger 09381 / 76 85 Jeden Donnerstag AWO-Heim Seniorenkreis St. Martin Seniorenclub Volkach-Fahr Willanzheim Horst Nowak 09381 / 90 32 1. Mittwoch im Monat Ilse Wolbert und Team 09323 / 38 74 1. Mittwoch im Monat Seniorenkreis Volkach-Krautheim Seniorentreffen WillanzheimMarkt Herrnsheim Bürgerverein Marktschänke 09326 / 979 666 1. Mittwoch im Monat „Marktschänke“ Pfrin. Claudia Jobst 09381 / 24 70 Letzter Mittwoch im Monat Pfarrgemeindehaus Seniorentreff Volkach-Obervolkach Kaffeestunde Zeilitzheim Hilde Meyer 09381 / 94 84 1. Donnerstag im Monat Gasthaus „Zur Stadt Volkach“ Ilse Scheuering 09381 / 45 86 Letzter Mittwoch im Monat Gemeindehaus Zeilitzheim 30 Aktiv im Alter 31 Aktiv im Alter Anruf-Sammeltaxi Wie funktioniert's?: • • • Bedienung des gesamten Stadtgebietes • Einstieg an den markierten AST-Abfahrstellen (alle Bushaltestellen und 17 weitere markierte Abfahrstellen • • Ausstieg unmittelbar am Fahrtziel bzw. vor der Haustüre • • Anschlüsse an die Züge von und nach Würzburg Fahrten nach festem Fahrplan Anmeldung durch den Fahrgast mindestens 30 Minuten vor Fahrtbeginn Attraktiver Fahrpreis: Regulärer OVF-Tarif + 0,70 Euro Komfortzuschlag Die jeweiligen Fahrzeiten können Sie dem aktuellen Fahrplan 8103 AST entnehmen. Fahrkarten: • Es werden Einzelfahrscheine zum AST-Tarif (siehe oben) ausgegeben. • Es werden Zeitkarten (31-Tage-Karte / Schülermonatskarte / Schülerwochenkarte / Schüler-Plus-Ticket / Umwelt-Abo) plus 0,70€ Komfortzuschlag anerkannt. • Es werden Einzelfahrscheine / BahnCard / Berechtigungsausweise von DB- und OVF-Mitarbeitern / Bundeswehr- und Zivildienstleistende / 6er- und 12er-Karte / Tageskarte Plus nicht anerkannt. Anmeldung: Sie können Ihren Fahrtwunsch anmelden unter: Tel. 09321 / 80 88 (für Fahrten im Landkreis Kitzingen) bzw. Tel. 0800 / 278 82 94 (für Fahrten in der Stadt Kitzingen) Informationen und Abfahrtszeiten: VVM-Service: 01801 / 886 886 (3,9 Ct./Min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct./Min) Ihr Ansprechpartner: Stadt Kitzingen Karin Papst Fax www.vvm-info.de 09321/20-6004 09321/20-96099 [email protected] 32 Aktiv im Alter WirKT - Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement Packen Sie mit an, es WirKT… Jeder ist herzlich willkommen! Es spielt keine Rolle, ob Sie Seniorin / Senior oder Student, Angestellte oder Hausmann, Mutter in Elternzeit oder auf Stellensuche sind – jede und jeder wird gebraucht. Und natürlich bestimmen Sie selbst, in welchem Bereich und in welchem zeitlichen Umfang Sie aktiv werden möchten. Ob klassisches Ehrenamt, Freiwilligendienst (FSJ) oder Bürgerinitiative: Bürgerschaftliches Engagement ist ein wesentlicher Beitrag für das soziale Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Kein Sportverein, keine Kinderfreizeit, kein soziales Projekt funktioniert ohne das freiwillige Engagement von Ehrenamtlichen. Freiwilliges Engagement heißt aber nicht nur, für andere da zu sein, sondern bedeutet immer auch, sich persönlich weiterzuentwickeln. Sie lernen neue Menschen kennen und dürfen sich über Anerkennung freuen. Außerdem können Sie an interessanten, kostenfreien Weiterbildungen teilnehmen. Machen Sie mit. Seien Sie dabei, unseren Landkreis Kitzingen aktiv mit zu gestalten. Es WirKT… Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement Würzburger Straße 5 97318 Kitzingen Öffnungszeiten: Dienstag: 10:00 – 13:00 Uhr Mittwoch: 15:00 – 18:00 Uhr Ansprechpartnerin: Sandra Thren und gerne nach Terminvereinbarung Mobil: 0160/3654416 Träger: AWO Bezirksverband Unterfranken 33 Aktiv im Alter Mehrgenerationenhaus St. Elisabeth Kontakt: Caritas-Haus St. Elisabeth - Petra Dlugosch Kapuzinerstraße 13 – 15 97318 Kitzingen 09321 9165-422 Mo, Mi, Fr E-Mail: 9.00 bis 12.00 Uhr petra.dlugosch@st-elisabeth-kitzingen Nach dem Motto miteinander leben und voneinander lernen wird Begegnung der Generationen im Seniorenheim St. Elisabeth an den Erfordernissen und Möglichkeiten unseres Umfeldes in Kitzingen thematisiert und gelebt. Ziel ist es, den Zusammenhalt zwischen den Generationen zu stärken. So werden Kinder betreut und gefördert, Jugendliche mit ihren Fähigkeiten ernst genommen, begeistert und eingebunden, Familien unterstützt und der Alltag älterer und hoch betagter Menschen wird erleichtert. Das Mehrgenerationenhaus St. Elisabeth bietet für KINDER ◊ Aktionen in Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen ◊ Kooperation mit der Kinderkrippe Sternenkinder ◊ Vermittlung von Lern- und Familienpaten Das Mehrgenerationenhaus bietet für JUGENDLICHE ◊ Ansprechpartner für generationenübergreifende Schulprojekte ◊ Job-Patenschaften für Jugendliche und Patenschaften von Jugendlichen für Senioren „Jung und Alt - Hand in Hand” Das Mehrgenerationenhaus bietet für EHRENAMTLICHE und solche, die es werden wollen: ◊ Nähstube, Handarbeits- und Strickkreis ◊ Singen mit den Landfrauen ◊ Klaviernachmittag mit Wiener Kaffeehausmusik 34 Aktiv im Alter ◊ Spiele-Nachmittag für verspielte Kitzinger ◊ Unterstützung bei Pfortendienst und Büroorganisation ◊ Rätseln ◊ Wenn Sie aktiv werden wollen: Sie haben eine Idee? Dann melden Sie sich bei uns! Wir freuen uns über neue Mitstreiter! Demenz-Servicestelle Die Demenz-Servicestelle in Kitzingen ist eine Initiative des Caritasverbandes für den Landkreis Kitzingen e.V. in Zusammenarbeit mit dem Mehrgenerationenhaus St. Elisabeth. Kooperiert wird mit weiteren Dienstleistern, Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden in Stadt und Landkreis Kitzingen. Die Demenz-Servicestelle bietet eine individuelle Beratung und Begleitung durch kompetente und freundliche Partner an. Gemeinsam wird nach Möglichkeiten für praktische Hilfen bei der Organisation und Bewältigung des Pflege- und Betreuungsalltags gesucht. Alltagsbegleiter zur Entlastung in der häuslichen Betreuungsarbeit werden ebenfalls auf Wunsch vermittelt. Die Demenz-Servicestelle bietet Einzel-Beratungen ◊ zum Umgang mit Demenzerkrankten ◊ zum Krankheitsbild und seinen Begleiterscheinungen ◊ zu Leistungen und Hilfsangeboten der Pflegeversicherungen Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Bei Bedarf sind Hausbesuche möglich. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Sie bietet weiterhin: ◊ Hilfe beim Aufbau von Betreuungsgruppen in Stadt und Landkreis ◊ Vorträge und Schulungen für Unternehmen, Behörden, Verbände, Schulen und Gemeinden zum Krankheitsbild Demenz und den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft. Bürozeiten: Donnerstags 10.00 - 17.00 Uhr Ansprechpartnerin: Schrannenstraße 10 97318 Kitzingen 09321 22 030 Fax-Nr.: 09321 22 03 21 Petra Dlugosch Dipl. Sozialpädagogin www.demenz-kitzingen.de | E-Mail: [email protected] 35 Aktiv im Alter Aktivsenioren Ein attraktives Angebot der Wirtschaftsförderung heißt Wirtschafts-und Existenzgründerberatung. Die Durchführung übernehmen die Aktivsenioren Bayern e.V. Regionalstelle Unterfranken – jeweils am dritten Mittwoch im Monat von 10.00 bis 14.00 Uhr in den Räumen des Landratsamtes. Die Aktivsenioren Bayern e.V. - Regionalstelle Unterfranken werden vertreten durch Frau Hildegard Ertel aus Schweinfurt. Die Mitglieder der Aktivsenioren arbeiten ehrenamtlich und honorarfrei, zu erstatten sind lediglich ein geringer Kostendeckungsbeitrag (für Büro, Porto und Telefonkosten) und eventuell anfallende Sachkosten. Die Aktivsenioren haben sog. Berater. Das sind Damen und Herren, die nach ihrem aktiven Berufsleben ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus nahezu allen Bereichen der Wirtschaft, der Technik, des Handwerks, der Verwaltung und der freien Berufe uneigennützig an Ratsuchende weitergeben. Ihre Klienten sind Existenzgründer oder klein- und mittelständische Unternehmen, denen die Aktivsenioren mit Beratung in den Bereichen Analyse, Marketing, Strategie, Finanzierung, Controlling, Unternehmenskonzept, Personal, Planung, Organisation o. ä. zur Seite stehen. Dabei sehen die Aktivsenioren ihre Arbeit als Hilfe zur Selbsthilfe, die dem Unternehmer den richtigen Weg aufzeigen und z. B. nicht die Arbeit eines Steuerberaters ersetzen sollen. Da die Aktivsenioren mit vielen Banken, Sparkassen, Verbänden und Kammern, den Wirtschaftsförderern der Landratsämter und der Bezirksregierung zusammenarbeiten, sind für die Ratsuchenden kurze Wege für die Kontaktaufnahme gegeben. Ansprechpartner: Kaiserstr. 4 Roland Eckert 97318 Kitzingen Landratsamt Zi.-Nr. 85.11 [email protected] Regionalleitung für Unterfranken: Dieter Scheffler, Karlstadt 36 09321 / 928-1100 Selbsthilfe- u. Helfergruppen Selbsthilfegruppen Adipositas Bayer. Blinden- u. Sehbehindertenbund e.V. Regina Hetterich An der Setz 5 97332 Volkach-Fahr Erika Wehner Schloßberg 11 97337 Dettelbach 09381 / 10 72 09324 / 12 03 Amalgam u. Zahngoldgeschädigte Bayer. Blinden- u. Sehbehindertenbund e.V. Loretta Greding Unterer Taubenherd 20 97513 Michelau i. St. Hermann Hartl Hindenburgring Nord 3B 97318 Kitzingen 09382 / 55 12 09321 / 92 94 50 Aphasie e. V. BRK Besuchsdienst Brunhilde Klein Dr. J. Bulitta-Str. 4 91443 Scheinfeld Marie-Luise Basel Nelkenweg 28 97199 Ochsenfurt 09162 / 98 88 33 09331 / 39 22 Aphasie e. V. Deutsche Ilco Hildegard Klein Kleinlangheimer Str. 1 97353 Feuerbach Walter Glück Am Kalkofen 28 97320 Großlangheim 09325 / 539 Aphasie e. V. Depression Michael Herbert Schleifweg 24 97318 Kitzingen Brigitte Simoneit Pfr. Erhard-Behl-Weg 1 97955 Großrinderfeld 09321 / 926 99 01 09344 / 15 31 37 Selbsthilfe- u. Helfergruppen Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Fibromyalgie-Gruppe Marie-Luise Basel Nelkenweg 28 97199 Ochsenfurt Angelika Gahr Kirchbergweg 9 97350 Mainbernheim 09323 / 69 75 09331 / 39 22 Deutsche Rheuma-Liga Kitzingen-Volkach Krebsnachsorge Marie Luise Basel Nelkenweg 28 97199 Ochsenfurt Peter Dodt Am Oberen Bühl 4 97350 Mainbernheim 09323 / 33 79 www.rheuma-liga-ag-kt.de 09331 / 39 22 Deutsche Rheuma–Liga Ochsenfurt Kreuzbund e.V. Henry Klopf Tiefenstockheim Nr. 27 97342 Seinsheim Sieglinde Krieger Gnötzheim 19 97340 Martinsheim 09332 / 38 06 09339/ 601 Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew ONE LEG - Power Team Frank Schumann An der Aspel 15 97359 Schwarzach a. M. Martina Heym Kleinlangheimer Str. 4 97355 Kleinlangheim-Atzh. 09324 / 90 32 17 09325 / 15 57 Diabetes I—Patienten Osteoporose Aisa Kaluza Bahnhofstr. 14 97348 Markt Einersheim Sabine Barth Obere Grabengasse 9 97346 Iphofen 09323 / 38 62 09326 / 88 40 Diabetes im Deutschen Diabetesbund Osteoporos (Rüdenhausen und Umgebung) Elfriede Ringelmann Kirchgasse 10 97337 Dettelbach Udo Laxa Sandstr. 16 97355 Rüdenhausen 09324 / 9 98 50 09383 / 74 60 38 Selbsthilfe- u. Helfergruppen Sarkoidose Skoliose Theresia Then Am Rothenbühl 5 97334 Sommerach Sonya Pfriem Dr. K.-H.-Spielmann-Str.7 97346 Iphofen 09381 / 93 96 09323 / 14 90 Schädel-Hirn-Patienten u. Angehörige Franken Zecken u. Borreliose Erwin Stürmer Büttnergasse 1 a 97355 Wiesenbronn Gerald Büchold Brüsseler Str. 15 97084 Würzburg 09325 / 97 94 98 0931 / 68 764 Schlafapnoe Zöliakie Udo Laxa Sandstr. 16 97355 Rüdenhausen Monika Lux Bergstr. 2 97342 Obernbreit 09383 / 74 60 09332 / 32 97 Helfergruppen Eine Stunde Zeit Kitzingen Zeit füreinander Marktbreit Monika Junker Adalbert-Stifter-Str. 24 97318 Kitzingen Adelgunde Rauscher Schlesierstr. 24 A 97342 Marktbreit 0170 / 962 21 85 09332 / 95 23 Helga Köppl Kapellensteige 23 97342 Marktbreit Bernd Weigand Böhmerwaldstr. 44 97318 Kitzingen 09321 / 3 35 58 09332 / 14 56 E´ Stündle Zeit Mainstockheim Eine Stunde Zeit Rüdenhausen Gabriele Brandner Schloßstr. 32-38 97320 Mainstockheim Hans Michel Wiesenstr. 13 97355 Rüdenhausen 09321 / 76 13 09383 / 9 93 33 39 Selbsthilfe- u. Helfergruppen Eine Stunde Zeit Schwarzach Lebenshilfe Sabine Voit Hauptstr. 132 97320 Mainstockheim Rosi Moser Dimbacher Str. 2C 97359 Schwarzach 09324 / 38 49 09321 / 2 28 10 Zeit füreinander Volkach Miteinander - Betreuung demenzkranker älterer Menschen Wiltrud Klapheck Rimbacher Str. 18 97332 Volkach Sabine Elflein Schrannenstr. 10 a 97318 Kitzingen 09381 / 80 20 00 09321 / 220 345 Zeit füreinander Wiesentheid Z e i t r e i s e Kitzingen entspannendes & ermutigendes Miteinander für Angehörige von Demenzkranken Irene Hünnerkopf Sambachstr. 29 a 97353 Wiesentheid Ulrike Witt Marktstefter Weg 4 97318 Kitzingen 09383 / 15 21 09321 / 37 03-0 Hospizgruppe Kitzingen Hospizgruppe Volkach Ute Dodt Am Oberen Bühl 4 97350 Mainbernheim 09323 / 33 79 Martha Martin Dr. Eugen-Schön-Str. 11 97332 Volkach 09381 / 92 05 Gisela Ott Stettiner Weg 7 97350 Mainbernheim 09323 / 15 52 40 Partizipation/Vertretung von Senioreninteressen Seniorenorganisation der Parteien CSU-Seniorenunion SPD 60 plus Ruth Bauer Klaus Heisel Moltkestr. 3 Böhmerwaldstr. 40 97318 Kitzingen 97318 Kitzingen 09321 / 58 16 09321 / 930 50 11 Seniorenbeauftragter des Landkreises Herbert Köhl Landratsamt Kitzingen 09321 / 928-50 10 [email protected] Seniorenbeauftragte der Gemeinden Folgende Personen sind als Seniorenbeauftragte ihrer Gemeinde bestellt: Abtswind Castell Brunhilde Höfer 09383 / 25 08 Albertshofen Michael Rufer Geiselwind Gerhard Uhl 09321 / 38 48 44 Christa Wendel Barbara Hügelschäffer 09321 / 3 67 21 Biebelried 09321 / 92 29 22 Buchbrunn 09321 / 88 28 Josef Gareis 09321 / 2 39 41 09323 / 18 68 Kleinlangheim Hildegard Friedel Martina Penka 09556 / 10 84 Iphofen Alfred Schnabel 09555 / 243 Andrea Bergold Andrea Czech 09325 / 65 56 09325 / 16 49 Gerlinde Stier 41 09325 / 68 10 Partizipation/Vertretung von Senioreninteressen Fortsetzung: Seniorenbeauftragte der Gemeinden Kitzingen Schwarzach Thomas Steinruck 09321 / 3 55 59 Mainbernheim Johanna Sendner Segnitz Bürgermeister Karl Wolf 09323 / 4 51 Mainstockheim Marlene Bauer 09321 / 925 4123 Marktbreit Manfred Röhrl 09332 / 8639 Markt Einersheim Winfried Kraus 09326 / 256 Nordheim Helene Beck 09381 / 37 69 Obernbreit Gerlinde Martin 09332 / 58 11 Prichsenstadt Reinhard Hüßner 09383 / 2849 Rödelsee Ingrid Schilling 09323 / 66 21 Horst Kohlberger 09323 / 8 99 51 Heidi Deininger 09383 / 90 28 99 Willanzheim Heinz Köller Rüdenhausen Kai Flagge 09326 / 12 24 Wiesentheid Frau Dr. Reiche 09381 / 32 94 Wiesenbronn Helga Scherer 09321 / 52 01 Volkach Bürgermeister G. Braun 09381 / 96 63 Sulzfeld Dr. Siegfried Böhm 09332 / 34 46 Sommerach Karin Bradenstein 09332 / 37 81 Seinsheim Horst Schiffler 09324 / 22 22 09383 / 9 91 68 42 09326 / 4 05 Entlastung und Hilfe zu Hause Betreutes Wohnen zu Hause Betreutes Wohnen ZUHAUSE Ansprechpartner: Norbert Gresser Helmut Witt 09321 / 37 03-0 www.kitzingenundland.de Bayerisches Rotes Kreuz Ansprechpartnerin: Monika Walter 09321 / 21 03 50 [email protected] Kitzinger Tafel Mainbernheimer Str. 2 Ausgabe 97318 Kitzingen Di + Do 14.00-16.00 09321/3 42 06 Sa 13.00-15.00 www.tafel.de Caritas Kleidermarkt Kitzingen Ausgabe: Annahme: Kitzingen Dienstags Freitags Obere Neue Gasse 14 10.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 15.00 Uhr BRK-Kleiderladen Fairkauf Ausgabe: Am Falterturm Mittwoch Do 10.00-18.00 Kitzingen 10.00-16.00 Fr 10.00-16.00 Familienentlastender Dienst (Hilfe für pflegende Angehörige) Lebenshilfe Würzburg Cornelia Reichert 0931/78012910 43 www.lebenshilfewuerzburg.de Entlastung und Hilfe zu Hause Mahlzeitendienste Bayer. Rotes Kreuz Kreisverband Kitzingen Schmiedelstr. 3 97318 Kitzingen 09321 / 1 03-0 www.kvkitzingen.brk.de Haus der Pflege Kitzinger Land für Sickershausen u. Kitzingen-Siedlung Marktstefter Weg 4 97318 Kitzingen 09321 / 37 03-0 www.kitzingerland.de Sozialstation Stadt Iphofen Geräthengasse 6-10 a 97346 Iphofen 09323 / 7 47–0 AWO Amb. Sozialpflegerischer Dienst Marktbreit Ochsenfurter Str. 29 97340 Marktbreit 09332 / 30 04 Sozialstation St. Laurentius e.V. Volkach Spitalstr. 25 97332 Volkach 09381 / 1 68 71 www.sozialstation-volkach.de Seniorenresidenz Wiesentheid Alte Abtswinder Str. 12 97353 Wiesentheid www.seniorenresidenz-wiesentheid.de 09383 / 97 33-0 Hauswirtschaftliche Dienste Petra Hahn Gnötzheim Nr. 110 97340 Martinsheim 09339 / 14 48 Hiltrud Adomszent Johanniterstr. 8 97318 Biebelried 09302 / 98 00 250 Erika Hügelschäffer Schafhofweg 7 97234 Reichenberg 09366 / 72 91 44 Entlastung und Hilfe zu Hause Ambulante Pflegedienste BRK Sozialstation Kitzingen Monika Walter Schmiedelstr. 3 97318 Kitzingen 09321 / 21 03-50 Fax-Nr. 09321 / 210 3-19 Caritas Sozialstation St. Hedwig Kitzingen Schrannenstr. 10 97318 Kitzingen 09321 / 22 03-45 Fax-Nr. 09321 / 22 03-21 Diakoniestation Sozialstation Kitzingen Glauberstr. 1 97318 Kitzingen 09321 / 13 52 0 Fax-Nr. 09321 / 13 52-15 Diakoniestation Castell Jahnstr. 5 97355 Rüdenhausen 09383 / 90 22 56 Fax-Nr. 09383 / 90 22 84 Diakoniestation Markt Einersheim Krassolzheimer Str. 22 97346 Nenzenheim 09326 / 999 52 Fax-Nr. 09326 / 999 53 Diakoniestation Marktbreit Altenbergstr. 26 b 97340 Marktbreit 09332 / 33 36 Ambulanter Sozialpflegerischer Dienst der AWO Marktbreit Petra Meibert Ochsenfurter Str. 29 97340 Marktbreit 09332 / 30 04 Fax-Nr. 09332 / 50 03 25 Cura-Med Ambulanter Pflegedienst Marktbreit Ochsenfurter Str. 26 97340 Marktbreit 09332 / 88 42 16 Ambulanter Dienst ABZ Iphofen Geräthengasse 6-10 a 97346 Iphofen 09323 / 87 47 –0 Fax-Nr. 09323 / 87 47 27 45 Entlastung und Hilfe zu Hause Caritas Sozialstation St. Laurentius Volkach Spitalstr. 25 97332 Volkach 09381 / 71 68 71 Fax-Nr. 09381 / 71 68 72 Sozialstation Braun Karin Braun Neue Flurstr. 42 97320 Albertshofen 09321 / 3 69 38 Fax-Nr. 09321 / 3 69 51 Sozialstation Mobiler Pflegeservice Werner Prinz Weingartenstr. 8 97337 Dettelbach 09324 / 9 79 79 13 Fax-Nr. 09324 / 9 79 089 Pflege mal anders Christine Toffl Am Kreuz 15 97337 Dettelbach 09324 / 981 255 Fax-Nr. 09324 / 981 256 Maintalpflege Michael Hopp Sippachsweg 15 97342 Marktsteft 09332 / 95 18 Fax-Nr. 09332 / 592 99 58 Mobile Fachpflege Ute Bobach Neue Anlage 18 97342 Obernbreit 09332 / 59 49 11 Fax-Nr. 09332 / 59 49 12 Medicare Sozialstation Norbert Gresser Hauptstr. 2 97348 Rödelsee 09323 / 8 99 99 Fax-Nr. 09323 / 8 99 97 Ambulanter Pflegedienst Claudius Feidel Atzhäuser Str. 10 a 97359 Schwarzach 09325 / 98 08 72 BRK Sozialstation Wiesentheid Alte Abtswinder Str. 14 97353 Wiesentheid 09383 / 903 24 23 Fax-Nr. 09323 / 903 24 38 Caritas Sozialstation Steigerwald Philipp-Stöhr-Weg 9 97447 Gerolzhofen 09382 / 60 84 71 Fax-Nr. 09382 / 60 84 72 46 Entlastung und Hilfe zu Hause Betriebshelfer, Landwirtschaft, Garten- u. Weinbau Maschinen– und Jahnstraße 5 Betriebshilfsring 97199 Ochsenfurt Maindreieck e.V. Betriebshelferausschuss Repperndorfer Str. 16 AGRAR 97318 Kitzingen Herr Bender Mobiler Hauswirtschaftsservice Altmannshäuser Str. 15 Frau Günther-Zwanzger 97346 Iphofen 09331 / 98 479-0 09321 - 1346-0 09326 - 90 21 77 Dorfhelferinnenstationen Pfarramt Hs.-Nr. 43 Langensteinach 97215 Uffenheim www.dekanat-uffenheim.de Evang.-Luth. Kirchplatz 3 Dekanat 97348 Markt Einersheim www.markt-einersheim- 09865 / 95 59 09326 / 3 78 evangelisch.de Evang.-Luth. anfordern über Dekanat Maschinenring Gerolzhofen www.dekanat-castell.de 09382 / 97 49 12 Hausnotrufsysteme Viele Menschen, die allein leben, nutzen in Notfällen die Hilfeleistung über die Telefonleitung. Das Hausnotruf-Telefon besteht aus einem Funk-Handsender und einem im Telefon integrierten Empfänger. Ein Druck auf die Taste des kleinen mobilen Handsenders löst den Notruf aus und sendet ihn zur regionalen Notrufzentrale, die rund um die Uhr besetzt ist. Dort werden sofort die vereinbarten Maßnahmen eingeleitet. Nähere Information erhalten Sie: Bayerisches Rotes Kreuz Kitzingen 47 09321 / 21 03-0 Entlastung und Hilfe zu Hause Angebote für Demenzkranke und Angehörige DEMENZ-SERVICESTELLE Caritasverband Petra Dlugosch 09321 / 220 30 www.demenz-kitzingen.de MITEINANDER Betreuung Demenzkranker Sozialstation St. Hedwig Letzter Donnerstag im Monat 19:00 Schrannenstr. 10 09321 / 220 345 97318 Kitzingen ZEITREISE für Angehörige von Demenzkranken Haus der Pflege Aktuelle Termine finden Sie auf der Kitzinger Land Homepage oder rufen Sie einfach an. Marktstefter Weg 4 Ulrike Witt 97318 Kitzingen-Sickersh. 09321 / 37 03-0 www.demenzhilfe-kitzingerland.de Cafe SONNENBLUME Regelmäßige Betreuungsgruppe Diakoniestation Jeden 2. und 4. Donnerstag i. M. Markt Einersheim 14.00 - 17.00 Uhr Krassolzheimer Straße 22 Gemeindehaus Nenzenheim 97346 Nenzenheim 09326 / 99 952 GEDÄCHTNISAMBULANZ Füchsleinstrasse 15 Klinik u. Poliklinik für Psychiatrie, 97080 Würzburg Psychosomatik u. Psychotherapie 0931 201-77 800 Universitätsklinikum Würzburg HALMA - Beratung für pflegende Angehörige Bahnhofstr. 11 0931 28 43 57 97070 Würzburg www.halmawuerzburg.de AOK - Pflegeberatung Kardinal-Faulhaber-Platz 1 0931 388 474 97070 Würzburg www.aok.de 48 Wohnen im Alter DemenzHilfe KITZINGERLAND gemeinnützige UG Marktstefter Weg 4 Aktuelle Termine finden Sie auf der 97318 Kitzingen-Sickersh. Homepage oder rufen Sie einfach an. Helmut Witt, Ulrike Witt 09321 / 37 03-0 www.demenzhilfe-kitzingerland.de Betreutes Wohnen Unter „Betreutes Wohnen“ wird eine Wohnform verstanden, die sich als Alternative zur traditionellen Heimversorgung versteht. Ziel des betreuten Wohnens ist es, älteren Menschen auch bei einem Nachlassen ihrer Leistungsfähigkeit und zunehmender Hilfebedürftigkeit weiterhin eine möglichst selbstständige Lebensführung in eigener, wenn auch neuer Häuslichkeit zu ermöglichen. Die Räumlichkeiten und das Wohnumfeld sind baulich und technisch den Bedürfnissen der älteren Bewohner angepasst. Altenbetreuungszentrum Iphofen Geräthengasse 6-10 a Wohnanlage für betreutes Wohnen 97346 Iphofen 09323 / 87 47-0 Eigentumswohnanlage für betreutes Josef-Wächter-Str. 5 Wohnen „Am Rosengarten" 97332 Volkach Hausverwaltung Erhard und Stumpf 97359 Schwarzach Gewerbering Süd 1 09324 / 97 96-0 Wohnungsvermittlung Senioren-Wohngebäude Stämmbauersweg 9 „Am Altenberg“ 97355 Abtswind Allg. Betreuung und Vermittlung von Haus- 09383 / 97 57-0 halts- u. Pflegediensten sowie Wohnungsgrundreinigung und Notruf Peter Böcher Seniorengerechte Wohnanlage Dieter Haag „In den Kehlen“ 97342 Marktsteft 09332 / 33 20 49 Wohnen im Alter Tagespflegestellen Frida-v.-Soden-Haus Kanzler-Stürtzel-Str. 11 97318 Kitzingen 09321 / 13 38-0 www.diakonie-kitzingen.de Caritas-Altenzentrum Spitalstr. 25 Bürgerspital 97332 Volkach www.caritas-einrichtungen.de Altenbetreuungszentrum Geräthengasse 6-10 a Stadt Iphofen 97346 Iphofen www.iphofen.de 09381 / 80 50 09323 / 87 47-0 Kurzzeitpflege Frida-v.-Soden-Haus Kanzler-Stürtzel-Str. 11 97318 Kitzingen 09321 / 13 38-0 www.diakonie-kitzingen.de Haus St. Elisabeth Kapuzinerstr. 13-15 97318 Kitzingen 09321 / 91 65-0 www.st-elisabeth-kitzingen.de Haus der Pflege - Marktstefter Weg 4 KITZINGERLAND GmbH 97318 KitzingenSickershausen Heimleitung: Helmut Witt 09321 / 37 03-0 www.kitzingerland.de Lebenshilfe Wohnstätten Tannenbergstr. 25 für Senioren und geistig Be- und hinderte Floßhafenstr. 1 97318 Kitzingen 09321 / 930 400 Altenbetreuungszentrum Geräthengasse 6-10 a der Stadt Iphofen 97346 Iphofen www.iphofen.de 50 09323 / 87 47-0 Wohnen im Alter AWO Haus der Senioren Winterseitenweg 3 Arbeiterwohlfahrt 97340 Marktbreit www.awo-unterfranken.de Caritas-Altenzentrum Spitalstr. 25 Bürgerspital 97332 Volkach www.caritas-einrichtungen.de Seniorenresidenz Dettelbach Schillerstr. 1 GmbH 97337 Dettelbach Dettelbach-Wohnstift Schloss Ebracher Hof Schloßstr. 32-38 Mainstockheim 97320 Mainstockheim www.seniorenheim-ebracher-hof.de 09332 / 4 06-0 09381 / 80 50 09324 / 30 50 09321 / 76 13 "Um einander zu heilen, ist das Wertvollste, was wir tun können, uns die Geschichten des anderen anzuhören." Rebecca Falls 51 Wohnen im Alter Seniorenappartements mit ambulanter Betreuung AWO Kitzingen Klettenberg 90 Wilhelm-Hoegner-Haus 97318 Kitzingen 09321 / 306-0 www.awo-unterfranken.de Altenbetreuungszentrum Geräthengasse 6-10 a Stadt Iphofen 97346 Iphofen 09323 / 87 47-0 www.iphofen.de Pflegeplätze Heimplätze bzw. ambulante Pflegedienste Wenn Sie einen Pflegeheimplatz suchen, können Sie im Internet unter www.domizilsuche.de diejenigen freien Pflegeplätze abrufen, die von den Pflegeheimen gemeldet werden. Die ambulanten Pflegedienste sind dort ebenfalls erfasst Verschenke in all den Tagen eine stille Stunde an dich. Die allem Besinnen entsagen, verlieren sich. 52 Wohnen im Alter Stationäre Pflegeplätze Frida-v.-Soden-Haus Kanzler-Stürtzel-Str. 11 Alten– u. Pflegeheim 97318 Kitzingen Heimleitung: 09321 / 13 38-0 Sabine Bischoff www.diakonie-kitzingen.de Rene Kinstle Haus Mainblick Mühlbergstr. 1 Seniorenheim 97318 Kitzingen Heimleitung: 09321 / 58 50 Sabine Bischoff www.diakonie-kitzingen.de Rene Kinstle Haus St. Elisabeth Kapuzinerstr. 13 Caritas Einrichtung 97318 Kitzingen Heimleitung: 09321 / 91 65-0 Elisabeth Müller www.st-elisabeth-kitzingen.de AWO Wilhelm-Hoegner-Haus Klettenberg 90 Alten– u. Pflegeheim 97318 Kitzingen Heimleitung: 09321 / 306-0 Sybille Schmitz-Rügamer www.awo-unterfranken.de Haus der Pflege - Marktstefter Weg 4 KITZINGERLAND GmbH 97318 Kitzingen Alten– u. Pflegeheim 09321 / 37 03-0 Heimleitung: www.kitzingerland.de Helmut Witt Altenbetreuungszentrum Geräthengasse 6-10 a der Stadt Iphofen 97346 Iphofen Heimleitung: 09323 / 87 47-0 Josef Mend www.iphofen.de Pflegedienstleiter: Sebastian Klinger 53 Wohnen im Alter Stationäre Pflegeplätze Horn´sche Spitalstiftung Spitalgasse 10 Alten– u. Pflegeheim 97337 Dettelbach Heimleitung: Franz-Josef Pechtl www.dettelbach.de Seniorenresidenz Schillerstr. 1 Dettelbach GmbH - 97337 Dettelbach Wohnstift Dettelbach Heimleitung: www.wohnstift-dettelbach.com 09324 / 97 47 0 09324 / 30 50 Petra Farwick Schloss Ebracher Hof Schloßstr. 32-38 97320 Mainstockheim Heimleitung: Gabriele Brandner www.seniorenheim-ebracher-hof.de AWO Haus der Senioren Winterseitenweg 3 Arbeiterwohlfahrt 97340 Marktbreit Heimleitung: Kathrin Ahne www.awo-unterfranken.de Caritas-Altenzentrum Spitalstr. 25 Bürgerspital 97332 Volkach Heimleitung: Ulrike Dietrich www.caritas-einrichtungen.de ASB Seniorenzentrum Obervolkacher Str. 17 97332 Volkach 09381 / 710 896-0 www.asb-wuerzburg.de „An der Volkach“ Heimleitung: Manuela Dengel 09321 / 76 13 09332 / 4 06-0 09381 / 80 50 Sie suchen einen Heimplatz? www.domizilsuche.de 54 Gesundheit Gesundheitsamt 09321 / 928-33 03 Alte Poststraße 6 b Fax-Nr. 09321 / 928-33 99 97318 Kitzingen [email protected] BRK-Rettungsdienst 09321 / 21 030 Schmiedelstr. 3 97318 Kitzingen [email protected] Klinik Kitzinger Land 09321 / 704-0 Keltenstr. 67 Fax-Nr. 09321 / 704-277 97318 Kitzingen [email protected] Kuratorium f. Dialyse und 09321 / 92 52-0 Nierentransplantation e.V. Fax-Nr. 09321 / 92 52-29 Keltenstr. 69 97318 Kitzingen [email protected] HELIOS Klinik 09381 / 404-0 Schaubmühlstr. 2 Fax-Nr. 09381 / 404-499 97332 Volkach [email protected] AWO Geriatrische 0931 / 79 51-0 Rehabilitationsklinik Fax-Nr. 0931 / 79 51-103 Kantstr. 45/46 97074 Würzburg [email protected] Geriatrische Rehaklinik 0931 / 35 03-401 Bürgerspital z. Hl. Geist Fax-Nr. 0931 / 35 03-333 Semmelstr. 2-4 97070 Würzburg [email protected] Stiftung Juliusspital 0931 / 393 22 81 Palliativmedizin Fax-Nr. 0931 / 393-22 82 Juliuspromenade 19 97070 Würzburg [email protected] Interdisziplinäres 0931 / 201 288 61 0931 / 201 288 65 Zentrum Palliativmedizin Fax-Nr. Josef-Schneider-Str. 2 [email protected] 97080 Würzburg wuerzburg.de 55 Gesundheit KLINIK KITZINGER LAND Keltenstr. 67 09321 / 704-0 97318 Kitzingen Fax-Nr. 09321 / 704-499 [email protected] Anästhesie und Chefarzt Dr. Stephan Rapp Intensivmedizin 09321 / 704-201 Chirurgie Orthopädie Chefarzt Dr. Dirk Gühlen Unfallchirurgie 09321 / 704-221 Viszeralchirurgie Chefarzt Dr. Volker Fackeldey Koloproktologie 09321 / 704-235 Innere Medizin Gastroenterologie Chefarzt Dr. Ulrich Dreher Diabetologie Kardiologie 09321 / 704-241 Chefarzt Dr. Wolfgang Karmann 09321 / 704-243 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chefarzt Jan Zupaniec 09321 / 704-281 Belegarzt Dr. Wolfgang Weber 09321 / 704-315 Hals—Nasen—Ohrenheilkunde Belegärzte Dr. Peter Hahn 09321 / 6465 Armin Lauß 09331 / 2470 Berufsfachschule für Krankenpflege 09321 / 704-380 Schaubmühlstraße 2 97332 Volkach Fax-Nr. 09381 / 404-0 09381 / 404-499 HELIOS Klinik Volkach Mail: [email protected] 56 www.helios-kliniken.de Hilfe in besonderen Lebenssituationen HOSPIZBEWEGUNG Der Hospizverein Würzburg e.V. hat eine Regionalgruppe in Kitzingen und eine Regionalgruppe in Volkach und bietet mit dem Hospiztelefon eine Anlaufstelle für alle Not im Umfeld von Krankheit, Tod und Trauer. Ansprechpartnerinnen für die Regionalgruppe Kitzingen: Gisela Ott Ute Dodt 97350 Mainbernheim 09323 / 15 52 97350 Mainbernheim 09323 / 3379 Bürgerzentrum Trauern und Trösten Schrannenstrasse 35 1. Mittwoch im Monat 19.00 Uhr 97318 Kitzingen Ansprechpartnerin für die Regionalgruppe Volkach: Martha Martin 97332 Volkach 09381 / 92 05 Trauern und Trösten 1. Mittwoch im Monat Benifiziatenhaus 9.00-11.00 Uhr Gartenstr. 2 3. Mittwoch im Monat 19.30-21.30 Uhr 97332 Volkach 57 Hilfe in besonderen Lebenssituationen Was bedeutet Betreuung? Für Erwachsene, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, gibt es von Amts wegen die rechtliche Hilfe der Betreuung. Sie ist sachlich und zeitlich begrenzt, d.h. sie gilt nur für jene Bereiche (Vermögen, Aufenthalt, Gesundheit, u. a.), in welchen die jeweilige Person Unterstützung benötigt. In festgelegten Zeitabständen prüft das Betreuungsgericht die weitere Notwendigkeit einer Betreuung, um sie aufzuheben oder auch zu verlängern. Die Wünsche der betreuten Person sollen dabei möglichst berücksichtigt werden. Im Bedarfsfall berät und unterstützt die Betreuungsbehörde des Landkreises Kitzingen zusammen mit dem Betreuungsgericht. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Betreuungsvorsorge: Vorsorgevollmacht (privater Weg) und Betreuungsverfügung (gerichtlich kontrollierter Weg). Für die Gestaltung der Betreuungsvorsorge sollten Sie sich von der Betreuungsstelle oder einem Notar beraten lassen. Vorsorgevollmacht Um die gerichtliche Betreuung zu vermeiden, kann eine Vorsorgevollmacht erstellt werden. Im Betreuungsfall, wenn der Betroffene seine Wünsche selbst nicht mehr äußern kann, etwa nach einem Unfall, Bewusstlosigkeit, bei geistiger Verwirrung oder bei Demenzerkrankung, können Familienangehörige ohne Vorsorgevollmacht für Sie nicht entscheiden. Selbst Ehegatten oder Kinder können für Sie nicht direkt handeln. Eine Vorsorgevollmacht kann die Handlungsbasis schaffen. Sie sollten sicherstellen, Bevollmächtigten dass bzw. das dem Dokument zuständigen im Ernstfall dem Betreuungsgericht zugänglich gemacht wird. Seit dem 01.03.2005 können Sie Ihre Vorsorgevollmacht auch beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen die Gebühr von derzeit 13 € bzw. 15,50 € hinterlegen. 58 Hilfe in besonderen Lebenssituationen Informationen erhalten Sie bei der Bundesnotarkammer Kronenstr. 42 10117 Berlin oder unter www.vorsorgeregister.de Betreuungsverfügung Für den gerichtlich kontrollierten Weg der Betreuungsvorsorge können Sie Ihre Wünsche in einer Betreuungsverfügung festlegen. Das Betreuungsgericht oder ein Betreuer wird Ihren Verfügungen entsprechen. Die Betreuungsverfügung kann auch bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Sie können diese aber auch einer Person Ihres Vertrauens aushändigen, die sie beim Eintritt des Betreuungsfalles dem Betreuungsgericht übergibt. Patientenverfügung Die Möglichkeiten der modernen Medizin stoßen zum Teil an Grenzen, die nicht immer mit den Vorstellungen des Einzelnen über ein würdevolles Leben und Sterben in Einklang zu bringen sind. Dies gilt insbesondere für lebenserhaltende Maßnahmen mit umfangreichem gerätetechnischem Einsatz. Eine von Ihnen vorher festgelegte schriftliche Patientenverfügung kann die Behandlung in einem derartigen Fall z.B. auf schmerzlindernde Maßnahmen und die Grundpflege eingrenzen. Dem behandelnden Arzt sowie den Angehörigen sind damit wertvolle Entscheidungshilfen gegeben. 59 Hilfe in besonderen Lebenssituationen Zuständigkeiten im Betreuungsrecht Zuständigkeiten von Richter und Rechtspfleger Beim Betreuungsgericht haben Rechtspfleger und Richter bestimmte Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse. Der Richter ist u. a. zuständig für • Entscheidung über die Notwendigkeit einer Betreuung • Bestimmung der Aufgabenkreise • Auswahl des Betreuers/der Betreuerin • Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes • Genehmigung von Heilbehandlungen, besonderen Eingriffen und z. B. geschlossene Unterbringung Der Rechtspfleger ist u. a. zuständig für: • Einführung, Verpflichtung und allgemeine Aufsicht • Bericht und Rechnungslegung • Vermögensrechtliche Geschäfte und Geldanlagen • Aufwendungsersatz/Vergütung für den Betreuer/in • Genehmigung der Auflösung einer Wohnung Zuständiges Betreuungsgericht im Landkreis Kitzingen: Amtsgericht Kitzingen 09321 / 7006-149 - Betreuungsgericht - Friedenstrasse 3 a Fax-Nr.: 09321 / 7009-180 97318 Kitzingen Zuständige Betreuungsbehörde im Landkreis Kitzingen Landratsamt Kitzingen Herr Stolz - Betreuungsbehörde - Herr Köhl (Vertretung) Kaiserstr. 4 09321 / 928-5011 97318 Kitzingen Fax-Nr. 09321 / 928-9999 60 Hilfe in besonderen Lebenssituationen Beratung für Behinderte „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dies ist eine grundsätzliche Aussage von Grundgesetz und Bayerischer Verfassung. Das Landratsamt setzt diese Aussage als Anlauf– und Vermittlungsstelle für Menschen mit Behinderungen um. Unsere Tätigkeiten sind insbesondere: • Informationen über Hilfs– und Beratungsangebote, Dienste und Einrichtungen • Stellungnahme zum barrierefreien Bauen • Zusammenarbeit mit Organisationen, Wohlfahrtsverbänden, Verbänden der Behindertenhilfe (Lebenshilfe und VdK), Einrichtungen und Selbsthilfegruppen. Ansprechpartner: 09321 928-5010 Zi.-Nr. 71.13 [email protected] Herbert Köhl Finanzielle Hilfen und andere Hilfen für Behinderte Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen zur Förderung gleichberechtigten Teilhabe ihrer am Selbstbestimmung Leben und in der Gesellschaft (Rehabilitation) nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch, und für den einzelnen Rehabilitationsträger geltenden Rechtsvorschriften. Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (§ 2 Absatz 1 Sozialgesetzbuch IX). 61 Hilfe in besonderen Lebenssituationen Menschen gelten als schwerbehindert im Sinne des Schwerbehindertenrechts, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 % vorliegt und sie Ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz rechtmäßig im Bundesgebiet haben (§ 2 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX). Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, sollen auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX). Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind auch behinderte Jugendliche und junge Erwachsene während der Zeit einer Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen, auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. Der Nachweis der Behinderung wird für diesen Personenkreis durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht (§ 68 Absatz 4 Sozialgesetzbuch IX). Den Grad der Behinderung stellen auf Antrag des behinderten Menschen die Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales fest, soweit er nicht bereits, z. B. durch Rentenbescheid oder Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung festgestellt worden ist. Über die Gleichstellung entscheiden die Agenturen für Arbeit. Darüber hinaus stellen die Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind, einen Schwerbehindertenausweis aus (§§ 2, 68 und 69 Sozialgesetzbuch IX). Fahrpreis- und Verkehrsvergünstigungen für behinderte Menschen Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, werden von den Verkehrsunternehmen gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises mit orangefarbenem Flächenaufdruck im Nahverkehr unentgeltlich 62 Hilfe in besonderen Lebenssituationen befördert. Zur Freifahrtberechtigung wird ein Beiblatt zum Ausweis benötigt, das mit einer gültigen Wertmarke versehen sein muss. Diese wird zum Preis von 72 € für das ganze Jahr bzw. für 36 € für ein halbes Jahr ausgegeben. Die Wertmarke wird kostenlos ausgegeben an Blinde und Hilflose sowie an schwerbehinderte Menschen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II oder für den Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, dem Sozialgesetzbuch VIII oder der Kriegsopferfürsorge beziehen, ferner an bestimmte Kriegs– und Wehrdienstgeschädigte. Züge des Nahverkehrs können unentgeltlich benutzt werden; ein tarifmäßiger Zuschlag ist für zuschlagpflichtige Züge des Nahverkehrs erforderlich. Befördert werden zusätzlich auch das Handgepäck, ein Krankenfahrstuhl (soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt), sonstige orthopädische Hilfsmittel, der Führhund und sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung im Ausweis eingetragen ist - auch die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen. Schwerbehinderte Menschen sind in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wenn sie infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurücklegen vermögen, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Nachteilsausgleiche im öffentlichen Personenverkehr und bei der Kfz-Steuer können meist nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. §§ 69 Absatz 5, 145 Sozialgesetzbuch IX Fahrpreis– und Verkehrsvergünstigungen für alte Menschen Alte Menschen erhalten nach den jeweiligen Tarifbestimmungen der öffentlichen Verkehrsbetriebe Fahrpreisermäßigung. Zuständig: Öffentliche Verkehrsunternehmen. Behindertenfahrdienst Sozialverwaltung Unterfranken 63 0931 79 59-0 Beratung und Information Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung Wenn Einkünfte aus Rente oder Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die Grundsicherung ist eine steuerfinanzierte, bedarfsorientierte Basisleistung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Leistung der Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen absichern, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkommen und Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Im Gegensatz zu anderen Leistungen der Sozialhilfe bleiben Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 € liegt. Anspruchsberechtigt sind Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage - aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt aus dem vorhandenen Einkommen und Vermögen nicht selbst bestreiten können. Für Auskünfte und Vorabinformationen steht Ihnen Ihre Stadt– bzw. Gemeindeverwaltung und die Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt zur Verfügung. Ansprechpartner: Landratsamt, 97318 Kitzingen, Kaiserstr. 4: Waltraud Aigner 09321 / 928-52 05 Zi.-Nr. 61.16 A - B, K - R [email protected] Achim Kerling 09321 / 928-52 12 Zi.-Nr. 61.16 C-J [email protected] Reinhard Seubert 09321 / 928-52 13 Zi.-Nr. 61.12 S-Z [email protected] 64 Beratung und Information Rentenversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung (für Selbstständige teils auf Antrag) oder als Freiwillige Versicherung nahezu alle Erwerbstätigen. Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert. Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit (Kuren, Behindertensport, Berufsförderung) einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise– und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene (Rentenberechnung), Rentenabfindung und Beitragserstattungen, Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner (Rentnerkrankenversicherung). Zuständigkeiten: Gesetzliche Rentenversicherungsträger und Krankenkassen; Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Gemeindeverwaltungen; Versichertenälteste der Rentenversicherungsträger. www.stmas.bayern.de Weitere Informationen unter: www.deutsche-rentenversicherung.de Versicherungsamt Landratsamt Kaiserstr. 4 97318 Kitzingen Karin Dörfler Sprechtage (12 x jährlich) Stadtverwaltung Kaiserstr. 13-15 97318 Kitzingen 09321 / 203 320 Sprechtage (4 x jährlich) Stadtverwaltung Marktplatz 1 97332 Volkach 09381 / 40 121 09321 / 928-52 01 Zi.-Nr. 61.11 [email protected] Bürgertelefon 0800 100 048 018 Servicezeiten • Montag bis Donnerstag von 7.30 - 19.30 Uhr • Freitag von 7.30 - 15.30 Uhr 65 Beratung und Information Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Wittelbacherring 11 95444 Bayreuth 0921 / 607-0 Fax-Nr. 0921 / 607- 398 Auskunfts- u. Beratungsstelle: Schönbornstraße 4 97070 Würzburg Nebenstelle Friedenstr. 12 / 14 97072 Würzburg 0931 / 80 20 0931 / 35 720 Deutsch-Türkische Beratungstage - Türkçe dilinde verilen Die deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Verbindungsstelle für die Türkei, in Nürnberg, Richard-Wagner-Platz 1, bietet regelmäßig Rentensprechtage an, bei denen sich türkischsprachige Mitbürger aus erster Hand in ihrer Muttersprache informieren und beraten lassen können. Beratungstermin unter 0911 2380-0 www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Die Pflegekassen stellen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zur Verfügung. Pflegebedürftig ist, "wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf". Für die Häufigkeit des Hilfebedarfs und zeitlichen Mindestpflegeaufwandes sind 3 Pflegestufen vorgesehen: • Pflegestufe I: (erheblich pflegebedürftige) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1x täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitlicher Mindestaufwand: 90 Minuten täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen. 66 Beratung und Information • Pflegestufe II: (schwerpflegebedürftige) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3x täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitlicher Mindestaufwand: 3 Stunden täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen. • Pflegestufe III: (schwerstpflegebedürftige) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitlicher Mindestaufwand: 5 Stunden täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen. Bei Kindern ist für die Zuordnung der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend. Bei der Ermittlung des Mindestpflegeaufwands muss der pflegerische Aufwand (bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) gegenüber dem hauswirtschaftlichen im Vordergrund stehen. Hinsichtlich des Zeitaufwandes wird auf die Leistungserbringung durch nicht als Pflegekraft ausgebildete Personen, also z. B. Angehörige, abgestellt. Die Leistungen werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit der Erstellung eines Gutachtens, ob Pflegebedürftigkeit und welche Pflegestufe vorliegt. Grundsätzlich erfolgt die Begutachtung in der Wohnung des Pflegebedürftigen. Im ambulanten Bereich werden ab 01.01.2012 folgende Leistungen gewährt: • Geldleistung bei Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, je nach Pflegestufe 235 €, 440 € bzw. 700 € (sogenanntes Pflegegeld). Ab dem 01.01.2013 erhalten Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen oder psychischen Erkrankungen) in Pflegestufe I und II ein auf 305 € bzw. ein auf 525 € erhöhtes Pflegegeld. Zudem erhalten ab dem 01.01.2013 erstmals auch Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe Pflegegeld in Höhe von 120 €. 67 Beratung und Information • Sachleistung, Pflege durch professionelle Pflegekräfte, je nach Pflegestufe bis zu 450 €, 1.100 € bzw. 1.550 € je Monat, in besonderen Härtefällen sogar bis zu 1.918 € monatlich. Ab dem 01.01.2013 erhalten Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegestufe I und II eine auf 665 € bzw. 1.250 € erhöhte Sachleistung, die neben Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch für Leistungen der häuslichen Betreuung verwendet werden kann. Zudem erhalten ab dem 01.01.2013 erstmals auch Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe eine Sachleistung in Höhe von 225 €. • Kombinationsleistung zwischen Geld- und Sachleistung, ab dem 01.01.2013 auch für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe. • Verhinderungspflege: Bei Verhinderung der häuslichen Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse 1x jährlich für höchstens 4 Wochen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu 1.550 €. Bei einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson beschränkt sich die Leistung grundsätzlich auf den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe; dies gilt insbesondere bei der Ersatzpflege aufgrund familienhafter Bindung oder der Zugehörigkeit zum gleichen Haushalt. Bei der Ersatzpflege durch entfernte Verwandte oder eine Person aus der Nachbarschaft ist nicht von unentgeltlicher Pflege auszugehen. Nur wenn klargelegt wird, dass der Ersatzpflegeperson im Zusammenhang mit der Pflege tatsächlich Kosten entstanden sind oder die Ersatzpflege des Familien- oder Haushaltsangehörigen im konkreten Einzelfall der Erzielung von Erwerbseinkommen dient, ist eine Erhöhung des Pflegegeldbetrages auf bis zu 1.550 € möglich. Die notwendigen Aufwendungen (z.B. Verdienstausfall oder Fahrkosten) sind der Pflegekasse nachzuweisen. Bei Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes fortgewährt. • Soziale Sicherung der häuslichen Pflegeperson: Für nicht erwerbsmäßig tätige häusliche Pflegekräfte (insbesondere Angehörige) übernimmt die Pflegeversicherung die Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Die Beitragshöhe ist abhängig von der Stufe der Pflegebedürftigkeit und dem Umfang der Pflegetätigkeit. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegt, wobei Pflegezeiten für mehrere Pflegebedürftige addiert werden können, wenn mindestens die Pflegestufe I anerkannt ist. Die Pflegeperson kann daneben einer Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich nachgehen. Auch die Unfallversicherung der Pflegeperson ist sichergestellt. 68 Beratung und Information • Tages- und Nachtpflege: je nach Pflegestufe bis zu 450 €, 1.100 €, 1.550 € monatlich; Kombination der Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich. • Kurzzeitpflege: (stationär) bis zu 4 Wochen pro Jahr im Wert bis zu 1.550 €. Bei Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes fortgewährt. • Technische Hilfen: (Pflegebetten) mit einer Selbstbeteiligung von 10 % der Kosten des Hilfsmittels, höchstens jedoch 25 € je Hilfsmittel. Diese sollen vorrangig leihweise überlassen werden. • Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel (z.B. Desinfektionsmittel, Körperpflegemittelartikel) bis zu 31 € monatlich (ohne Selbstbeteiligung). • Zuschüsse zur pflegebedingten Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (z.B. Türverbreiterung) bis zu 2.557 € je Pflegebedürftigen, wobei der Gesamtbetrag je Maßnahme auf 10.228 € begrenzt ist. • Unentgeltliche Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegekräfte. • Zusätzliche Betreuungsleistungen wegen eingeschränkter Alltagskompetenz (demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen oder psychischen Erkrankungen ab 01.07.2008 auch für Personen unterhalb der Pflegestufe I) von bis zu 100 € monatlich (Grundbetrag) oder 200 € monatlich (erhöhter Betrag) zur Finanzierung der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, der zugelas senen Pf lege dienste sow ie der anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote. • Zusätzliche Leistungen der Pflegebedürftigen in ambulanten Wohnformen in Höhe von 200 € pro Monat, wenn in der Wohngruppe eine Pflegekraft tätig ist, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet (sogenannte Präsenzkraft). • 10 Tage (unbezahlte) Freistellung für die Organisation der bedarfsgerechten Pflege. • Pflegezeit: Insgesamt 6 Monate ganz oder teilweise Freistellung für die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung (nur für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten) siehe auch Pflegende Angehörige, Pflegezeit. 69 Beratung und Information • Bei Inanspruchnahme der Pflegezeit, ist ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung möglich. Pflegende Personen sind während der Pflegezeit nach dem Recht der Arbeitsförderung (Sozialgesetzbuch III) versichert. • Anspruch auf individuelle Pflegeberatung gegenüber der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen. Pflegekassen müssen innerhalb von zwei Wochen einen Ansprechpartner benennen und einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen, der es ermöglicht, innerhalb von zwei Wochen die Beratung in einer unabhängigen Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen (Grundpflege), die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege, je nach Pflegestufe, in Höhe von 1.023 €, 1.279 € und 1.550 € als Sachleistung, in besonderen Härtefällen ausnahmsweise bis zu 1.918 € monatlich. Bei vollstationären Behinderteneinrichtungen, in denen die Eingliederung der behinderten Menschen im Vordergrund steht, beteiligt sich die Pflegekasse zur Abgeltung des Pflegeaufwandes mit pauschal 10 % des Heimentgelts, höchstens jedoch mit 256 € monatlich, an den Heimkosten. §§ 7a, 36-45, 45b Sozialgesetzbuch XI Pflegestützpunkt Zellerau Schlossgasse 2 97082 Würzburg 0931 46 07 91 87 Übernahme der nicht gedeckten Heimkosten Sozialverwaltung Silcherstraße 5 97074 Würzburg 0931 79 59-0 70 Beratung und Information MDK — Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Bayern Der Medizinische Dienst ist keine Behörde; er soll und darf nur beraten. Der Rat des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Bayern ist gefordert bei Fragen • der Beurteilung des Krankheitsverlaufs bei arbeitsunfähigen Patienten • der Bewilligung von Vorsorge– und Rehabilitationsmaßnahmen • des Einsatzes von Heil– und Hilfsmitteln • der Zweckmäßigkeit und Qualität zahnmedizinischer Leistungen • zum Kosten-Nutzen-Verhältnis und zu Risiken, bei außervertraglichen Untersuchungs– und Behandlungsmethoden • der Feststellung von Pflegebedürftigkeit der Qualitätssicherung in allen Bereichen des Gesundheitswesens. In diesen und in vielen anderen Fällen steht Ihnen der MDK nach Vereinbarung eines Termins mit fachlichem Rat zur Verfügung. • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Bayern Beratungszentrum Schweinfurter Str. 2 97080 Würzburg 0931 2 96 00 Rundfunkbeitrag (Befreiung oder Ermäßigung) Seit dem 01. Januar 2013 gilt ein neues Rundfunkbeitragsrecht. 1. Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht haben a) Empfänger von Blindenhilfe 71 Beratung und Information b) Taubblinde Menschen mit entsprechendem Nachweis (ärztliche Bescheinung oder Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos), oder Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl oder Gl zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die andere Behinderung, oder eine Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung. 2. Anspruch auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags haben Menschen, denen das Merkzeichen „RF“ (=Rundfunk) im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,99 € (statt 17,98 €) pro Monat. Wichtiger Hinweis: Erhalten Menschen mit Behinderung bestimmte staatliche Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG), können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung beantragen. Sie können die Befreiung oder Ermäßigung entweder online beantragen (s. Internetadresse unten) oder per Antragsformular, das sie bei Städten und Gemeinden erhalten können. Detaillierte Infos erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. Schwerbehindertenausweis Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Die Feststellung einer Behinderung erfolgt auf Antrag durch das Amt für Versorgung und Familienförderung Georg-Eydel-Str. 13 97082 Würzburg Tel.-Nr. 0931/410701 Anträge und Informationen erhalten Sie in der Regel auch bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Sie können den Antrag auch online im Internet stellen. 72 Beratung und Information Befreiung von Zuzahlungen (Medikamente, medizinische Leistungen) Wird ein Krankenversicherter durch Eigenbeteiligungen unzumutbar belastet, hat ihn seine Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlungspflicht ganz oder teilweise zu befreien. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % des Jahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1 %. Die Zuzahlungsquittungen sollten deshalb gesammelt und nach etwaigem Erreichen der Belastungsgrenze bei der Krankenkasse eingereicht werden. Danach kann die Krankenkasse für den Rest des Jahres die Befreiung aussprechen. Wohngeld Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Es wird als Miet– oder Lastenzuschuss gezahlt. Empfänger von anderen Sozialleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem zwölften Sozialgesetzbuch, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt worden sind, sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Wer kann einen Mietzuschuss beantragen? Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum; Inhaber einer Genossenschafts– oder einer Stiftswohnung, Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetztes; (Mit-) Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen. Wer kann einen Lastenzuschuss für den eigen genutzten Wohnraum beantragen? Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sowie Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts (bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum). 73 Beratung und Information Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist im Allgemeinen, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Miete oder Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind. Miete ist das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung des Wohnraums ohne die Kosten für Heizung, Warmwasser, Zuschläge für Untervermietung und Benutzung zu anderen als Wohnzwecken. Das Wohngeld wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Seine Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Zuschussbedürftigkeit, also der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden monatlichen Miete oder Belastung (Tabellen in Anlagen 1 bis 8 des Wohngeldgesetzes). Es wird in der Regel von Beginn des Antragsmonats an und höchstens für die Dauer von 12 Monaten gezahlt. Bei weiteren Fragen beraten Sie: Landratsamt Kitzingen Wohngeldstelle Kaiserstr. 4 97318 Kitzingen Bernd Weidner A-H Josef Apfelbacher I-O Sigrid Keller-Dinse P-R Renate Droll S-Z 74 09321 / 928-52 06 Zi.-Nr. 61.14 09321 / 928-52 09 Zi.-Nr. 61.15 09321 / 928-52 04 Zi.-Nr. 61.13 09321 / 928-52 08 Zi.-Nr. 61.15 Beratung und Information Beratungsstellen Arbeiterwohlfahrt Kreisverband www.awo-unterfranken.de Flugplatzstr. 15 97318 Kitzingen 09321 / 38 35 21 Bayerisches Rotes Kreuz Schmiedelstr. 3 97318 Kitzingen 09321 / 21 03-0 www.kvkitzingen.brk.de Caritasverband für den Landkreis Kitzingen www.caritas-kitzingen.de Schrannenstr. 10 97318 Kitzingen 09321 / 22 03-0 www.diakonie-kitzingen.de Kanzler-Stürtzel-Str. 11 97318 Kitzingen 09321 / 13 38 50 KASA Kirchliche Allgemeine Kanzler-Stürtzel-Str. 11 Sozialarbeit d. Diakon. Werkes 97318 Kitzingen www.diakonie-kitzingen.de Lebenshilfe für Menschen Sickershäuser Str. 10 mit geistiger Behinderung e.V. 97318 Kitzingen www.lebenshilfe-kitzingen.de VdK-Kreisverband Würzburger Str. 23 Kitzingen 97318 Kitzingen www.vdk.de/kv-kitzingen Seniorenberatung Gartenstr. 2 Hiltrud Klapheck 97332 Volkach Dienstags 10.00 - 12.00 Uhr Katholisches Seniorenforum www.bistum-wuerzburg.de Kürschnerhof 2 - Kilianshaus 97070 Würzburg 0931 / 386 65 251 Paritätischer Münzstr. 1 Diakonisches Werk Kitzingen Diözese Würzburg 09321 / 13 38 16 09321 / 93 74 33 09321 / 48 52 09381 / 80 20 00 Wohlfahrtsverband 97070 Würzburg www.unterfranken.paritaet- bayern.de 75 0931 / 35 40 1-0 Beratung und Information Weitere Beratungsstellen Beratungsstelle für Kinder, Güterhallstraße 3 Jugendliche und Erwachsene 97318 Kitzingen www.erziehungsberatung-kitzingen.de Beratungsstelle für seelische Königsplatz 5 und soziale Gesundheit des BRK 97318 Kitzingen www.kvkitzingen.brk.de Ehe-, Familien– und Moltkestr. 10 09321 / 78 17 09321 / 22 710 Lebensberatung der Diözese Würzburg 97318 Kitzingen www.eheberatung.bistum-wuerzburg.de 09321 / 92 79 20 Psychosoziale Beratungsstelle für Schrannenstr. 10 Suchtprobleme des Caritasverbandes 97318 Kitzingen www.caritas.de/onlineberatung/sucht 09321 / 22 030 Soziale Beratungsangebote des Landratsamtes Allgemeiner Sozialer 09321 / 928-0 Dienst / ASD Betreuungsstelle Peter Stolz Schuldnerberatung Elisabeth Schmitt 09321 / 928-5215 Gesundheitsamt Senioren- und 09321 / 928-5011 09321 / 928-3303 Herbert Köhl 09321 / 928-5010 Gerald Günther 09321 / 928-5013 Angehörigenberatung Pflege- und Behinderteneinrichtungen 76 Beratung und Information Wohnraumberatung / Wohnraumanpassung Beratungsstelle für Barrierefreies Bauen der Bayer. Architektenkammer Herrnstr. 3 Treffpunkt Architektur 97070 Würzburg www.byak.de Architekturwerkstatt FREIRAUM Dipl.-Ing. Architekt u. Stadtplaner Andreas Unser www.nullbarriere.de/wohnberaterby-unser.htm Gartenstr. 12 0931 / 3 59 81 90 97422 Schweinfurt 09721 / 25 845 Wohnraumförderung im Landratsamt Gabriele Ebel Kaiserstr. 4 Karin Stier 97318 Kitzingen [email protected] 09321 / 928-6106 [email protected] 09321 / 928-6102 Zi.-Nr. 82.16 Mögest du nie die Hoffnung verlieren und in Zuversicht den nächsten Schritt wagen. Jutta Metz 77 Beratung und Information Berater für Altersfragen im Landkreis Kitzingen (KASA) Viele ältere Menschen erfreuen sich guter Gesundheit und wollen zu Hause leben. Fragen, Aufgaben und Probleme in diesem Alter sind aber oft äußerst vielschichtig und nicht immer einfach. Wir Berater für Altersfragen sind ehrenamtlich im Landkreis Kitzingen tätig. Wir haben immer ein offenes Ohr für alle Fragen rund ums Älterwerden und bemühen uns, gemeinsam mit Ihnen persönliche Lösungen zu finden. Berater für Altersfragen haben sich darauf spezialisiert, Ihnen in plötzlich dringlichen Dingen zur Seite zu stehen. Sie suchen mit Ihnen nach einer individuellen Lösung für Ihre Fragen. Wir Berater(innen) für Altersfragen sind Männer und Frauen, die ehrenamtlich rund um das Thema "Alter" beraten. Wir beraten Sie: kostenfrei und ehrenamtlich, unabhängig von Ihrer Konfession, unter Beachtung der Schweigepflicht, auf Wunsch in Ihrer häuslichen Umgebung zu Ihren ganz persönlichen Fragen. Das Beratungsangebot steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. 78 Beratung und Information Berater für Altersfragen im Landkreis Kitzingen (KASA) Unsere Beratung für Senior(innen) und ihre Angehörigen ist kostenlos. Gerne können Sie aber unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen. Wiltrud Klapheck, Volkach : Tel. 09381 / 80 20 00 Patienten-u. Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Wohnen im Alter Martin Deindörfer, Evang. Kirchengemeinde Buchbrunn und Repperndorf : Tel. 09321 / 74 08 Gisela Ott, Mainbernheim: Tel. 09332 / 15 52 Ulrike Witt, Kitzingen und Sickershausen: Tel. 09321 / 38 32 22 Sprechzeit: Dienstags 10.00-12.00 und nach Vereinbarung Ursula Urban, Stadt Dettelbach und Ortsteile Kontakt über Diakonisches Werk Kitzingen: KASA - Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit Tel. 09321 / 13 38 16 Gabriele Kewersun: Kitzingen Marlene Bauer: Segnitz Annelie Hager-Tramski: Albertshofen 79 Beratung und Information Telefonseelsorge Kommen Menschen in Krisensituationen, in seelische Notlagen und soziale Isolation, können sie sich an die Telefonseelsorge wenden. Dort wird ein klärendes, entlastendes und unterstützendes Gespräch im Schutz der Anonymität angeboten. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr erreichbar und kostenlos. Der ökumenische Verein wird getragen von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und von den beiden christlichen Kirchen und vom Caritasverband und vom Diakonischem Werk. Telefonseelsorge Würzburg: 0800 / 111 0 111 0800 / 111 0 222 Krisendienst Hilfe bei Suizidgefahr 0931 / 57 17 17 Postfach 110812 97034 Würzburg www.telefonseelsorge.de Kardinal-Döpfner-Platz 1 97070 Würzburg www.krisendienstwuerzburg.de Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe Nach dem Beratungshilfegesetz stehen Bürgerinnen/Bürgern mit geringem Einkommen kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu. Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie beim zuständigen Amtsgericht unter Vorlage Ihrer Einkommensnachweise erfragen. Sie erhalten dann einen Berechtigungsschein, mit dem Sie einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl aufsuchen können. Auch Prozesskostenhilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auskünfte erteilt das Amtsgericht Kitzingen Friedenstr. 3a 97318 Kitzingen Fax-Nr. 80 09321 / 70 06 0 09321 / 70 06 74 Beratung und Information Testament Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, beachten Sie bitte, dass es bestimmte Formen gibt, bei deren Nichtbeachtung das Testament ungültig wird: • Das eigenhändige Testament muss handschriftlich (nicht mit der Schreibmaschine) verfasst und unterschrieben sein. • Unterschreiben Sie mit Vor– und Zunamen, damit kein Irrtum entstehen kann. • Ort und Datum sind im Testament festzuhalten, weil durch ein neues Testament das alte ganz oder teilweise aufgehoben werden kann. • Eheleute können aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament errichten. Hier genügt es, dass ein Ehegatte diese gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig schreibt und unterschreibt — der andere Ehepartner mit seiner vollen Unterschrift ebenfalls unterzeichnet. Um zu verhindern, dass ein Testament verloren geht, hinterlegen Sie es am besten beim Amtsgericht. Praktische Hinweise bei einem Todesfall Da ein Krankheits-, Pflege- oder Todesfall überraschend auftreten kann, gehört es zur Vorsorge, alle wichtigen Unterlagen in einer Dokumentenmappe aufzubewahren. Dazu gehören • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch • Arbeitsverträge und Zeugnisse • Wertpapiere, Sparbücher • Sozialversicherungsunterlagen • Versicherungspolicen • Testament Sie sollten den nächsten Verwandten oder einer Person Ihres Vertrauens mitteilen, wo diese Unterlagen zu finden sind. 81 Beratung und Information Was ist bei einem Todesfall zu beachten? Im Folgenden werden die wichtigsten Dinge kurz angesprochen, die auf Sie zukommen, falls es auch in Ihrer Familie zu einem Todesfall kommen sollte: • Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt • Nächste Angehörige und ggf. Pfarramt unterrichten • Meldung des Todesfalles spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt (Stadt– bzw. Gemeindeverwaltung). Mitzubringen sind: Totenschein Geburtsurkunde Heiratsurkunde oder Stammbuch Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen eigenen Ausweis • Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis (im Standesamt ausgestellt) die Beisetzung anmelden • Ggf. Bestattungsinstitut einschalten • Todesanzeige aufgeben • Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger (Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sterbekasse und ggf. Krankenkasse des Verstorbenen) • Abgabe des Testamentes beim Nachlassgericht • Kündigung laufender Verträge, Zeitung, Telefon etc. • Information der Geldinstitute • Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden und Organisationen, denen der Verstorbene angehört hat 82 Beratung und Information Internet - Adressen für Senioren Internetkurse für Senioren Volkshochschule Kitzingen www.vhs.kitzingen.info Bundesarbeitsgemeinschaft der Se- Einstieg ins Internet www.uni-ulm.de/LiLL/ senior-info-mobil/module Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de Landkreis Kitzingen Senioren und Neue Medien www.seniorennet.de www.kitzingen.de nioren-Organisationen www.bagso.de Kuratorium Deutsche Altershilfe Zugverbindungen www.kda.de www.bahn.de Informationsportal für www.feierabend.de Feierabend: „Beim Webtreff für Gesundheit: Menschen in den besten Jahwww.dgk.de ren“ finden Interessierte Webseiten und Chat-Rooms zu den Themen Hobby und Freizeit, Weiterbildung, Geld und Finanzen, aber auch zu Lebensqualität, Religion und Glauben Bayer. Senioren Netz-Forum www.stmas.bayern.de/ senioren/index.htm www.handicapnet.com Internet-Seite des Deutschen Olympischen Sportbundes www.seniorentreff.de www.richtigfit-ab50.de Die in dieser Publikation zusammengestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wurden jedoch mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Aus diesem Grund können weder an die Autoren noch an den Landkreis rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Nachdruck oder eine reprografische Vervielfältigung, auch auszugsweise und die Aufnahme in Datenbanken jeglicher Art ist nicht gestattet. 83 Inhaltsverzeichnis A - K Aktiv im Alter 14 - 36 Aktivsenioren 36 Ambulante Pflegedienste 45 Angebote für Demenzkranke und Angehörige 48 Anruf-Sammeltaxi - Stadt und Landkreis Kitzingen 32 Behindertenbeauftragter / Angehörigenarbeit 11 Berater für Altersfragen im Landkreis Kitzingen (KASA) 78 Befreiung von Zuzahlungen 73 Beratung / Finanzielle Hilfen für Behinderte 61 Beratung und Information 64 - 83 Beratungsstellen 75 Betreutes Wohnen 49 Betreuungsstelle 6 Betreuungsverfügung / Patientenverfügung 59 Betriebshelfer/Dorfhelferinnenstation/Hausnotrufsysteme 47 Bürgerschaftliches Engagement / Offene Seniorenarbeit 10 Ehrenamtskarte 12 Entlastung und Hilfe zu Hause 43 - 48 Fachstelle für Seniorenfragen/Wir über uns 3 - 12 Fachstelle Pflege- u. Behinderteneinrichtungen (FQA) Fahrpreis- und Verkehrsvergünstigungen Gesundheit 8 62 55 - 56 Gesundheitseinrichtungen 55 Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung 64 Helios Klinik 56 Hilfe in besonderen Lebenssituationen 57 - 62 Hospizbewegung 57 Im Notfall 86 Internetadressen 83 Klinik Kitzinger Land 56 Kurse, Vorträge, Weiterbildung 18 84 Inhaltsverzeichnis L - Z Leistungen bei Pflegebedürftigkeit 66 Mahlzeitendienste / Hauswirtschaftliche Dienste 44 MDK / Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren 71 Museen / Galerien 19 Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel 31 Partizipation/Vertretung von Senioreninteressen 41 - 42 Projekt „Mehrgenerationenhaus“ St. Elisabeth 34 Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe 80 Reisen, Erholung, Kuren 17 Rentenversicherung 65 Schwerbehindertenausweis 72 Selbsthilfe- und Helfergruppen 37 - 40 Seniorenappartements mit ambulanter Betreuung 52 Seniorenbeauftragte der Gemeinden 41 Seniorenclubs 23 Seniorenorganisationen der Parteien 41 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept / Beratung 7 Seniorentanz 16 Soziale Beratungsangebote des Landratsamtes 76 Sport und Bewegung 14 Stationäre Pflegeplätze 53 Tages– u. Kurzzeitpflegestellen 50 Telefonseelsorge 80 Testament / Praktische Hinweise bei einem Todesfall 81 Was bedeutet Betreuung? / Vorsorgevollmacht 58 WirKT - Koordinierungszentrum Bürgerschaftl. Engagement 33 Wohnen im Alter 49 - 54 Wohngeld 73 Wohnraumberatung / Wohnraumanpassung 77 Zuständigkeiten im Betreuungsrecht 60 85 Im Notfall Notfallrettungsdienst Rettungsleitstelle 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Erste Hilfe, Überfall 110 Feuerwehr 112 Polizei 141-0 Klinik Kitzinger Land 09321 / 704-0 Gift-Notruf 0911 / 398 24 51 0911 / 398 26 65 LKW Kitzingen 09321 / 10 11 12 Technisches Hilfswerk 09321 / 75 00 Patienteninfo der Kassenärztlichen Vereinigung 01805 / 79 79 97 Telefonseelsorge 0800 / 111 0 111 Krisendienst Hilfe bei Suizidgefahr 0931 / 57 17 17 Taxi 09321 / 8088 Redaktion: Herbert Köhl 09321/ 928-50 10 [email protected] Corinna Weinkirn Vermissen Sie Informationen? 09321 / 928-50 12 Mitbürgerinnen gerecht werden. Mit diesem wollen wir Seniorenwegweiser dem Informations- bedürfnis unserer Mitbürger u. Impressum: 3. Auflage 2013 Landratsamt Kitzingen Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement u. Seniorenfragen Kaiserstr. 4 97318 Kitzingen 86 Falls Sie Fragen, Anregungen oder Hinweise haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir werden Ihnen zu helfen. uns bemühen, Fachstelle für Seniorenfragen Wir sind für Sie da: • Wegweiser für Bürgerinnen und Bürger 60+ im Internet www.kitzingen.de • Domizilsuche im Internet Informationen über die Senioren- und Pflegeheime sowie ambulanten Pflegedienste im Landkreis finden Sie unter www.domizilsuche.de • Betreuungsstelle Vorsorgevollmacht Patientenverfügung • Seniorenpolitisches Gesamtkonzept • Seniorenberatung Angehörigenberatung • Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht / FQA • Bürgerschaftliches Engagement/ Selbsthilfe- und Helfergruppen • Seniorenbeauftragter • Behindertenbeauftragter Wegweiser im Leben Mögest du die kleinen Wegweiser des Tages nie übersehen; den Tau auf den Grasspitzen, den Sonnenschein auf deiner Tür, die Regentropfen im Blumenbeet, das behagliche Buckeln der Katze, das Wiederkäuen der Kuh, das Lachen aus Kinderkehlen, die schwielige Hand des Nachbarn, der dir einen Gruss über die Hecke schickt. Möge dein Tag durch viele kleine Dinge groß werden. Irischer Segen Bildnachweis: Titelseite: Fotolia_11131572_Senioren beim Spaziergang© Dana Heinemann