Metallbauerhandwerk
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Metallbauerhandwerk
Seite 1 Tarifbereich/ Branche Metallbauerhandwerk, Feinwerkmechanikerhandwerk, Metall- und Glockengießerhandwerk Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Fachverband Metall Nordrhein-Westfalen, Ruhrallee 12, 45138 Essen Industriegewerkschaft Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, Roßstr. 94, 40476 Düsseldorf Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für das Metallbauerhandwerk, das Feinwerkmechanikerhandwerk (Maschinenbaumechaniker, Werkzeugmacher-, Dreher-, Feinmechanikerhandwerk), das Metallund Glockengießerhandwerk (Metallformer und Metallgießer, Zinngießer, Glockengießer). Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.01.2014 - kündbar zum 31.12.2015 Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.01.2016 - kündbar zum 30.09.2017 Laufzeit der Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen (§ 3 Ausbildungsvergütung) gültig ab 01.01.2016 - kündbar zum 30.09.2017 Anzahl der Lohngruppen: 6 Anzahl der Gehaltsgruppen: 8 Differenzierung der Lohngruppen nach: Differenzierung der Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: nein Lebensalter: nein / / Beschäftigungsdauer: ja Beschäftigungsdauer: ja Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen ab 01.01.2016 ab 01.02.2017 Unterste Lohngruppe Hilfsarbeiter 12,47 € 12,72 € Ecklohn (Lohngruppe 3, 2. Gesellenjahr) 15,14 € 15,44 € Einstieg nach Ausbildung mit Erfolg abgelegte Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung im fachlichen Geltungsbereich 1. Gesellenjahr 14,16 € 14,44 € 2. Gesellenjahr 15,14 € 15,44 € Höchste Lohngruppe Vorarbeiter 17,78 € 18,14 € Höhe der Monatsgehälter für Angestellte ab 01.01.2016 ab 01.02.2017 Unterste Gehaltsgruppe einfache schematische oder mechanische Tätigkeit ohne Berufsvorbildung 1.681,00 € bis 2.061,00 € 1.715,00 € bis 2.102,00 € Einstieg nach Ausbildung nach abgeschl. Berufsausbildung; Diese Kenntnisse und Fertigkeiten können auch durch eine andere Ausbildung oder entsprechende praktische Tätigkeit erworben werden. 1. Beschäftigungsjahr 2.105,00 € 2.147,00 € 2. Beschäftigungsjahr 2.249,00 € 2.294,00 € 3. Beschäftigungsjahr 2.416,00 € 2.464,00 € 4. Beschäftigungsjahr 2.558,00 € 2.609,00 € Höchste Gehaltsgruppe www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr - Seite 2 höherwertige Tätigkeiten als selbständiges Bearbeiten eines schwierigen Tätigkeitsgebietes, umfangreiche Fachkenntnisse auch in angrenzenden Arbeitsbereichen und einschlägige Erfahrungen erforderlich 4.311,00 € bis 4.625,00 € 4.397,00 € bis 4.718,00 € Höhe der Monatsgehälter für Meister ab 01.01.2016 ab 01.02.2017 Unterste Gehaltsgruppe abgeschlossene Meisterprüfung mit anordnenden und beaufsichtigenden Tätigkeiten 2.943,00 € bis 3.297,00 € 3.002,00 € bis 3.363,00 € Höchste Gehaltsgruppe abgeschlossene Meisterprüfung mit anordnenden und beaufsichtigenden Tätigkeiten in einem schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabengebiet, die mehrjährige Berufserfahrung erfordern 4.183,00 € 4.267,00 € Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ab 01.01.2016 ab 01.02.2017 1. Ausbildungsjahr 660,00 € 675,00 € 2. Ausbildungsjahr 711,00 € 726,00 € 3. Ausbildungsjahr 770,00 € 785,00 € 4. Ausbildungsjahr 830,00 € 845,00 € Wöchentliche Regelarbeitszeit 37 Stunden Urlaubsdauer 30 Arbeitstage Auszubildende erhalten 30 Ausbildungstage. zusätzliches Urlaubsgeld 50% der Urlaubsvergütung Auszubildende erhalten 50% der Ausbildungsvergütung. Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) nach 8 Monaten Betriebszugehörigkeit 20%, nach 12 Monaten 30%, nach 24 Monaten 40%, nach 48 Monaten 50%, nach 60 Monaten 60% eines Monatsverdienstes Vermögenswirksame Leistung 26,59 € Arbeitgeberanteil je Monat Auszubildende erhalten 13,29 € je Monat. Der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen wurde zum 31.12.2005 gekündigt. Der Anspruch besteht nur für die Restlaufzeit, wenn bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des TV über altersvorsorgewirksame Leistungen (29.01.2007) eine Anlagevereinbarung bestand. Beschäftigte, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des TV über altersvorsorgewirksame Leistungen bereits das 57. Lebensjahr vollendet haben, haben ebenfalls Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Der Arbeitgeberverband hat mit der Christlichen Gewerkschaft Metall, Landesverband Nordrhein-Westfalen, gesonderte Tarifverträge abgeschlossen. www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -