Mit Recht gewinnen
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Mit Recht gewinnen
40 PROZESSFINANZIERUNG Mit Recht gewinnen Prozessfinanzierung als Anlageklasse STEFFEN HENNIG // FIDERES CAPITAL ZUSAMMENFASSUNG Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten (Prozessfinanzierung bzw. engl. Litigation Funding) zu einer eigenständigen alternativen Anlageklasse entwickelt, die gerade in den USA von einer Reihe institutioneller Investoren bewusst zur Ertrags- und Risikooptimierung ihrer Portfolien eingesetzt wird. Die Gründe hierfür lassen sich kurz wie folgt zusammenfassen: hohes Renditepotential, geringe bzw. keine erwartete Korrelation zu anderen Investmentformen und überschaubarer, kapitalmarktunabhängiger Anlagehorizont von wenigen Jahren. In Europa hat Prozessfinanzierung als Anlageform jedoch noch keine größere Bekanntheit außerhalb eines kleinen Kreises von Spezialisten (insb. Hedge Funds und Family Offices) erlangt, wenngleich ihre besonderen Ertragscharakteristika, gerade für Investoren mit der Zielvorgabe eines langfristigen, nachhaltigen Wertzuwachses, eine ‚echte‘ Alternative zu traditionelleren Anlageformen (Aktien, Anleihen) aber auch zu anderen ‚Alternative Assets‘ (Private Equity, Hedge Funds) darstellt. PROZESSFINANZIERUNG (auch Prozesskostenfinanzierung, engl. Litigation Funding) bezeichnet die Übernahme der notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung gewerblicher, monetärer oder geldwerter Ansprüche eines Anspruchsinhabers durch einen finanzierenden Dritten (Investor), der im Gegenzug hierfür an einem möglichen Erfolg des Verfahrens teilhat, indem er einen Teil der realisierten Schadensersatz- bzw. Vergleichszahlung erhält. Der finanzierende Investor hat hierbei vorab keinen direkten Bezug zu den Streitparteien oder dem Streitgegenstand. 41 ENTWICKLUNG VON PROZESSFINANZIERUNG „In the law, the only thing certain is the expense.” Samuel Butler, engl. Schriftsteller und Humorist, 1855–1902 Obwohl es unmittelbar einleuchtend ist, dass Rechtsansprüche auf Schadensersatz oder auf Leistungen aus Verträgen potenziell Vermögensgegenstände sind, stellt die Aufgabe, wie diese Werte identifiziert oder gar monetarisiert werden können, eine deutlich schwierigere Herausforderung dar. Anders als bei z.B. Wertpapieren, die regelmäßig Kupons zahlen oder Dividenden ausschütten, ist für die Realisierung von Rechtsansprüchen zunächst ein zusätzliches Investment an Zeit, und vor allem finanziellen Mitteln erforderlich. Dies führte in der Vergangenheit und führt immer noch dazu, dass viele Unternehmen oder z.B. geschädigte Kapitalmarktteilnehmer derartige Ansprüche nicht wahrnehmen und verfallen lassen, häufig mit der Begründung „schlechtem Geld kein gutes hinterherzuwerfen“. Neben der Notwendigkeit weitere Kostenrisiken einzugehen, um Rechtsansprüche zu realisieren, zeichnen sich diese nämlich auch dadurch aus, dass sie nach strikten Zeitvorgaben verjähren und wertlos werden. Zur Abhilfe hiervon entwickelte sich schon vor Jahrhunderten die Idee, das Kostenrisiko der Durchsetzung von Rechtsansprüchen an solvente Geschäftspartner abzugeben und im Gegenzug diese im Erfolgsfall am „Gewinn“ zu beteiligen. Insbesondere Inhaber von Rechtsansprüchen mit keinen oder nur geringen finanziellen Ressourcen bekämen durch ein solches Arrangement erst überhaupt Zugang zur anwaltlichen Vertretung und Gerichtsbarkeit. Dementgegen wurden seit dem Entstehen dieser Idee moralische und ord- nungspolitische Bedenken formuliert, insbesondere die Befürchtung, dass hierdurch eine Reihe haltloser und unbegründeter Klagen und Prozessen angestrengt würden, die ansonsten nie verfolgt worden wären. Auf diesen Bedenken begründete sich u.a. das im angelsächsischen Raum des Common Law seit dem 18. Jahrhundert etablierte Verbot von Champerty und Maintenance, welches in Australien, den USA und Großbritannien erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts schrittweise gelockert wurde. Heute erlaubt eine Vielzahl von Rechtssystemen den Einsatz von Prozessfinanzierung. FUNKTIONSWEISE Die Nutzung von Prozessfinanzierung erfolgt meist in Form einer direkten vertraglichen Finanzierungszusage zwischen dem Prozessfinanzierer und dem Anspruchsinhaber. Hierbei verpflichtet sich der Finanzier die Kosten der Durchsetzung eines Rechtsanspruchs, d.h. Kosten der Rechtsvertretung, Gerichtskosten und ggf. Kosten für Gutachten oder der Beweisaufnahme und deren Auswertung sowie die möglichen Kosten der Gegenseite im Falle, dass der Prozess nicht erfolgreich ist, zu übernehmen. Umgekehrt tritt der Anspruchsinhaber einen Teil der monetären oder geldwerten Vorteile im Erfolgsfall an den Finanzierer ab, meist zwischen 20–50 % der zugesprochenen Summe oder der Vergleichszahlung bzw. ein Vielfaches der tatsächlich übernommenen Kosten. Zur Absicherung der Ansprüche des Prozessfinanzierers wird meistens vereinbart, dass die zugesprochene oder vereinbarte Summe zuerst auf ein Treuhandkonto der Anwalts> 42 PROZESSFINANZIERUNG kanzlei des Anspruchsberechtigten gezahlt und von dort entsprechend dem vereinbarten Schlüssel verteilt wird. Bisher werden Anfragen für eine mögliche Prozessfinanzierung häufig von den Anwälten des Anspruchsinhabers direkt an bekannte Finanzierer weitergeleitet bzw. durch spezialisierte Broker vermittelt. In einigen Ländern, z.B. Großbritannien, sind Anwälte sogar verpflichtet, ihre Klienten zumindest über das Instrument Prozessfinanzierung zu informieren. Bei einem prinzipiellen Interesse wird eine detaillierte Finanzierungsanfrage zusammen mit den Anwälten des Anspruchsinhabers erstellt, die i.a. eine umfassende Darstellung des Sachzusammenhangs, der Rechtsgrundlage der möglichen Ansprüche und eine Bezifferung des Streitwerts umfasst. Basierend auf diesen Informationen prüft der Finanzierer die Erfolgsaussichten und schätzt das notwendige Budget und den Zeitrahmen des Verfahrens, was wiederum die wirtschaftlichen Konditionen der Finanzierung bestimmt. Ein nicht unerhebliches Dilemma dieser Art des Antragsverfahren ist jedoch der, dass entweder der Anspruchsinhaber oder seine Anwälte in nicht unerhebliche zeitliche oder finanzielle Vorleistung treten müssen, um die notwendigen Informationen und Gutachten zu erstellen, die für eine erfolgreiche Beantragung von Prozessfinanzierung notwendig ist und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem weder die fundamentale Frage nach dem Bestehen eines Anspruchs überhaupt geklärt ist, geschweige denn, dessen Erfolgsaussichten oder deren Höhe. Aus diesem Grund ist es auch vielen Unternehmen oder geschädigten Kapitalmarktteilnehmern häufig gar nicht bewusst, dass überhaupt Ansprüche aus z.B. einem fehlgeschlagenen Investment bestehen könnten. Ein paar spezialisierte Prozessfinanzierer, wie z.B. Fideres Capital, haben daher einen aktiven Ansatz entwickelt, bei dem die frühzeitige Evaluierung von Finanzierungsmöglichkeiten und direkte Involvierung in die Untersuchung und Entwicklung von Rechtsansprüchen im Vordergrund steht. Welche Aspekte zieht ein Prozessfinanzierer bei der Beurteilung eines Investments in Betracht? Die Prüfung, die einer Finanzierungszusage vorausgeht, umfasst viele Faktoren. Zum einen stellt sich die Frage, ob sich die Faktenlage stimmig und umfassend aus den verfügbaren Informationen und Dokumenten rekonstruieren lässt oder eine weitere Beweisaufnahme oder Zeugenbefragung notwendig ist, hinsichtlich deren Ergebnis eine entsprechende Unsicherheit besteht. Daran anschließend stellt sich die Frage nach der rechtlichen Basis, die einen Anspruch begründet. Des Weiteren ist eine Einschätzung zur Höhe des Streitwerts zu bilden, und ob die beklagte Gegenpartei hinreichend solvent ist, um im Erfolgsfall überhaupt eine entsprechende Zahlung leisten zu können. Danach müssen auch noch die erwarteten Kosten und der Zeitrahmen für die Durchsetzung der Ansprüche abgeschätzt werden. Wie viele Finanzierungsanfragen erhalten am Ende tatsächlich eine Zusage? Dies hängt sehr vom Typ der Ansprüche ab. Die meisten Prozessfinanzierer werben damit, dass sie in nur ca. 5% der Anfragen eine Finanzierungszusage erteilen, was wahrscheinlich gegenüber ihren Investoren und Aktionären die hohe Qualität ihres Prozessfinan- 43 zierungsportfolios bzw. die Gründlichkeit der DueDiligence demonstrieren soll. Diese Herangehensweise ist jedoch sehr ineffizient und einige wenige Prozessfinanzierer, wie z.B. Fideres Capital gehen daher bewusst einen anderen Weg: anders als die meisten anderen Finanzierer verfolgen diese einen sehr aktiven ‚hands-on-Ansatz‘, bei dem zusammen mit möglichen Anspruchsberechtigten und deren Anwälten mögliche Ansprüche entwickeln werden und eine sehr frühzeitig Involvierung in diese Projekte erfolgt. Hierdurch kann sehr viel schneller eine Einschätzung erlangt werden, worin die Stärken und Schwächen eines speziellen Falls liegen und außerdem erlaubt dies die Möglichkeit bei den Entscheidungen zu strategischen oder prozessualen Fragen entsprechend mitzuwirken. INVESTMENTS IN PROZESSFINANZIERUNG Sind Prozessfinanzierungen nicht riskant, da ein Rechtsverfahren nur zwei mögliche Ergebnisse haben kann – gewinnen oder verlieren? Vom Risiko / Ertragsprofil hat Prozessfinanzierung ähnliche Charakteristika wie ‚Venture Capital‘ oder der Eigenkapitalanteil von Projektfinanzierungen, insbesondere sind Kapitalrückfluss und Ertragsausschüttungen vollständig vom Erfolg des finanzierten Verfahrens abhängig. Auch sind Investments in diesem Bereich im Allgemeinen illiquide und haben einen unregelmäßigen und schwer prognostizierbaren ‚Cashflow‘. Dementsprechend liegen die möglichen Renditen von Investments im Bereich Prozessfinanzierung häufig im Bereich ab 25–50 % p.a. oder mehr, wobei dies natürlich stark vom Prozessmanagement und der Länge des Verfahrens abhängig ist. Im Allgemeinen ist es sinnvoller, den erwarteten Ertrag als Vielfaches des investierten Kapitals zu quantifizieren (sog. ‚Multiple‘), welcher bei Prozessfinanzierungen meist im Bereich 2–5 liegt. Dies ist eine sehr verbreitete Wahrnehmung, die in der Praxis jedoch häufig nicht so zutrifft. Natürlich, wenn das Verfahren am Ende erst vor Gericht entschieden wird, kann es im Wesentlichen nur diese zwei Möglichkeiten geben, wobei es auch hier Nuancen dazwischen gibt, z.B. Feststellen einer Teilschuld oder einer teilweisen Mitverantwortung. Rechtsverfahren laufen jedoch über einen langen Zeitraum, bevor es zur Gerichtsverhandlung kommt. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit außergerichtlich eine Einigung zu erreichen. Gerade hier spielt die strategische und taktische Erfahrung im Projektmanagement von Prozessen eine große Rolle, aber auch die Fähigkeit der Gegenseite zu demonstrieren, dass der Kläger die notwendigen Mittel und Ressourcen besitzt, um ein Verfahren gegebenenfalls bis zum Ende zu verfolgen. Die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer verleiht diesem Punkt ein deutliches Gewicht. Prozessfinanzierung ist eine ,echte‘ alternative Anlageklasse mit sehr hohem Ertragspotenzial und keiner erwarteten Korrelation zu Kapitalmarktinvestments oder anderen Anlageformen. Im Erfolgsfall ist deutlich früher als z.B. bei Private Equity mit Erträgen zu rechnen, da die Verfahrensdauer der einzelnen Finanzierungen durch die jeweiligen prozessualen Rahmenbedingungen vorgegeben ist. Für Investoren stehen verschiedene Wege einer Beteiligung offen. Neben dem Abschluss von direkten Finanzierungszusagen (Direktinvestment) erlauben spezielle Fonds ein Investment in diese Anlageklasse. > 44 PROZESSFINANZIERUNG Bisher stammen die meisten Investoren im Bereich Prozessfinanzierung aus den USA und reichen von Family Offices, Stiftungsvermögen und Pensionsfond bis hin zu Hedge Funds und Private Equity Firmen. In den letzten Jahren wurde Prozessfinanzierung als alternative Anlageklasse von einer breiteren Schicht institutioneller Investoren ‚entdeckt‘, die insbesondere echte Diversifikation und Ertragschancen suchen. Welche Investitionsmöglichkeiten bietet Fideres Capital und was zeichnet diese aus? Fideres Capital bietet Investoren die Möglichkeit, sich an der Prozesskostenfinanzierung für Verfahren im Finanz- und Kapitalmarktbereich zu beteiligen und im Gegenzug am Erfolg zu partizipieren. Die ausschließliche Fokussierung auf Rechtstreitigkeiten in diesem Bereich beruht darauf, dass diese eine Reihe besonders attraktiver Charakteristika aufweisen: – Streitwerte sind oft (sehr) hoch, wodurch ein optimales Ertrag / Kosten-Profil erreicht wird, – Faktenlage ist meistens gut dokumentiert, insbesondere existieren häufig umfangreiche E-Mail und Telefonaufzeichnungen etc., – Aus Reputationsgründen und wegen des Bestehens anderer Geschäftsbeziehungen werden in den meisten Verfahren außergerichtliche Einigungen erzielt, – Streitgegner sind gut kapitalisiert und solvent, – Verfahren werden häufig von Untersuchungen durch Aufsichtsbehörden flankiert oder angestoßen. Fideres Capital verbindet die notwendige juristische Expertise mit der direkten, relevanten Kapitalmarkterfahrung und der Kompetenz als Gutachter und Experte für Verfahren in diesem Bereich, um alle Aspekte möglicher Investments kompetent und umfassend analysieren und beurteilen zu können. //