Mit Recht gewinnen

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Mit Recht gewinnen
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PROZESSFINANZIERUNG
Mit Recht gewinnen
Prozessfinanzierung als Anlageklasse
STEFFEN HENNIG // FIDERES CAPITAL
ZUSAMMENFASSUNG
Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten (Prozessfinanzierung
bzw. engl. Litigation Funding) zu einer eigenständigen alternativen Anlageklasse entwickelt, die gerade
in den USA von einer Reihe institutioneller Investoren bewusst zur Ertrags- und Risikooptimierung ihrer
Portfolien eingesetzt wird. Die Gründe hierfür lassen
sich kurz wie folgt zusammenfassen: hohes Renditepotential, geringe bzw. keine erwartete Korrelation
zu anderen Investmentformen und überschaubarer,
kapitalmarktunabhängiger Anlagehorizont von wenigen Jahren. In Europa hat Prozessfinanzierung als
Anlageform jedoch noch keine größere Bekanntheit
außerhalb eines kleinen Kreises von Spezialisten (insb.
Hedge Funds und Family Offices) erlangt, wenngleich
ihre besonderen Ertragscharakteristika, gerade für
Investoren mit der Zielvorgabe eines langfristigen,
nachhaltigen Wertzuwachses, eine ‚echte‘ Alternative
zu traditionelleren Anlageformen (Aktien, Anleihen)
aber auch zu anderen ‚Alternative Assets‘ (Private
Equity, Hedge Funds) darstellt.
PROZESSFINANZIERUNG
(auch Prozesskostenfinanzierung, engl. Litigation Funding)
bezeichnet die Übernahme der notwendigen
Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung gewerblicher, monetärer oder
geldwerter Ansprüche eines Anspruchsinhabers
durch einen finanzierenden Dritten (Investor),
der im Gegenzug hierfür an einem möglichen
Erfolg des Verfahrens teilhat, indem er einen
Teil der realisierten Schadensersatz- bzw. Vergleichszahlung erhält.
Der finanzierende Investor hat hierbei vorab
keinen direkten Bezug zu den Streitparteien
oder dem Streitgegenstand.
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ENTWICKLUNG VON PROZESSFINANZIERUNG
„In the law,
the only thing certain is the expense.”
Samuel Butler,
engl. Schriftsteller und Humorist, 1855–1902
Obwohl es unmittelbar einleuchtend ist, dass Rechtsansprüche auf Schadensersatz oder auf Leistungen
aus Verträgen potenziell Vermögensgegenstände
sind, stellt die Aufgabe, wie diese Werte identifiziert
oder gar monetarisiert werden können, eine deutlich
schwierigere Herausforderung dar. Anders als bei z.B.
Wertpapieren, die regelmäßig Kupons zahlen oder
Dividenden ausschütten, ist für die Realisierung von
Rechtsansprüchen zunächst ein zusätzliches Investment an Zeit, und vor allem finanziellen Mitteln erforderlich. Dies führte in der Vergangenheit und führt
immer noch dazu, dass viele Unternehmen oder z.B.
geschädigte Kapitalmarktteilnehmer derartige Ansprüche nicht wahrnehmen und verfallen lassen, häufig mit der Begründung „schlechtem Geld kein gutes
hinterherzuwerfen“. Neben der Notwendigkeit weitere
Kostenrisiken einzugehen, um Rechtsansprüche zu
realisieren, zeichnen sich diese nämlich auch dadurch
aus, dass sie nach strikten Zeitvorgaben verjähren und
wertlos werden.
Zur Abhilfe hiervon entwickelte sich schon vor Jahrhunderten die Idee, das Kostenrisiko der Durchsetzung
von Rechtsansprüchen an solvente Geschäftspartner abzugeben und im Gegenzug diese im Erfolgsfall
am „Gewinn“ zu beteiligen. Insbesondere Inhaber
von Rechtsansprüchen mit keinen oder nur geringen
finanziellen Ressourcen bekämen durch ein solches
Arrangement erst überhaupt Zugang zur anwaltlichen
Vertretung und Gerichtsbarkeit. Dementgegen wurden
seit dem Entstehen dieser Idee moralische und ord-
nungspolitische Bedenken formuliert, insbesondere die Befürchtung,
dass hierdurch eine Reihe
haltloser und unbegründeter Klagen und Prozessen angestrengt würden,
die ansonsten nie verfolgt
worden wären. Auf diesen Bedenken begründete sich u.a. das im angelsächsischen Raum des Common Law seit dem 18. Jahrhundert
etablierte Verbot von Champerty und Maintenance,
welches in Australien, den USA und Großbritannien
erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts schrittweise gelockert wurde. Heute erlaubt eine Vielzahl von
Rechtssystemen den Einsatz von Prozessfinanzierung.
FUNKTIONSWEISE
Die Nutzung von Prozessfinanzierung erfolgt meist in
Form einer direkten vertraglichen Finanzierungszusage zwischen dem Prozessfinanzierer und dem Anspruchsinhaber. Hierbei verpflichtet sich der Finanzier
die Kosten der Durchsetzung eines Rechtsanspruchs,
d.h. Kosten der Rechtsvertretung, Gerichtskosten und
ggf. Kosten für Gutachten oder der Beweisaufnahme
und deren Auswertung sowie die möglichen Kosten
der Gegenseite im Falle, dass der Prozess nicht erfolgreich ist, zu übernehmen. Umgekehrt tritt der Anspruchsinhaber einen Teil der monetären oder geldwerten Vorteile im Erfolgsfall an den Finanzierer ab,
meist zwischen 20–50 % der zugesprochenen Summe
oder der Vergleichszahlung bzw. ein Vielfaches der
tatsächlich übernommenen Kosten. Zur Absicherung
der Ansprüche des Prozessfinanzierers wird meistens
vereinbart, dass die zugesprochene oder vereinbarte
Summe zuerst auf ein Treuhandkonto der Anwalts>
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kanzlei des Anspruchsberechtigten gezahlt und von dort
entsprechend dem vereinbarten Schlüssel verteilt wird.
Bisher werden Anfragen für eine mögliche Prozessfinanzierung häufig von den Anwälten des Anspruchsinhabers direkt an bekannte Finanzierer weitergeleitet
bzw. durch spezialisierte Broker vermittelt. In einigen
Ländern, z.B. Großbritannien, sind Anwälte sogar verpflichtet, ihre Klienten zumindest über das Instrument
Prozessfinanzierung zu informieren. Bei einem prinzipiellen Interesse wird eine detaillierte Finanzierungsanfrage zusammen mit den Anwälten des Anspruchsinhabers erstellt, die i.a. eine umfassende Darstellung
des Sachzusammenhangs, der Rechtsgrundlage der
möglichen Ansprüche und eine Bezifferung des Streitwerts umfasst. Basierend auf diesen Informationen
prüft der Finanzierer die Erfolgsaussichten und schätzt
das notwendige Budget und den Zeitrahmen des Verfahrens, was wiederum die wirtschaftlichen Konditionen der Finanzierung bestimmt.
Ein nicht unerhebliches Dilemma dieser Art des Antragsverfahren ist jedoch der, dass entweder der Anspruchsinhaber oder seine Anwälte in nicht unerhebliche zeitliche oder finanzielle Vorleistung treten
müssen, um die notwendigen Informationen und Gutachten zu erstellen, die für eine erfolgreiche Beantragung von Prozessfinanzierung notwendig ist und dies
zu einem Zeitpunkt, zu dem weder die fundamentale
Frage nach dem Bestehen eines Anspruchs überhaupt
geklärt ist, geschweige denn, dessen Erfolgsaussichten
oder deren Höhe. Aus diesem Grund ist es auch vielen Unternehmen oder geschädigten Kapitalmarktteilnehmern häufig gar nicht bewusst, dass überhaupt Ansprüche aus z.B. einem fehlgeschlagenen Investment
bestehen könnten. Ein paar spezialisierte Prozessfinanzierer, wie z.B. Fideres Capital, haben daher einen
aktiven Ansatz entwickelt, bei dem die frühzeitige
Evaluierung von Finanzierungsmöglichkeiten und direkte Involvierung in die Untersuchung und Entwicklung von Rechtsansprüchen im Vordergrund steht.
Welche Aspekte zieht ein Prozessfinanzierer bei
der Beurteilung eines Investments in Betracht?
Die Prüfung, die einer Finanzierungszusage vorausgeht,
umfasst viele Faktoren. Zum einen stellt sich die Frage,
ob sich die Faktenlage stimmig und umfassend aus den
verfügbaren Informationen und Dokumenten rekonstruieren lässt oder eine weitere Beweisaufnahme oder
Zeugenbefragung notwendig ist, hinsichtlich deren Ergebnis eine entsprechende Unsicherheit besteht. Daran
anschließend stellt sich die Frage nach der rechtlichen
Basis, die einen Anspruch begründet. Des Weiteren ist
eine Einschätzung zur Höhe des Streitwerts zu bilden,
und ob die beklagte Gegenpartei hinreichend solvent ist,
um im Erfolgsfall überhaupt eine entsprechende Zahlung leisten zu können. Danach müssen auch noch die
erwarteten Kosten und der Zeitrahmen für die Durchsetzung der Ansprüche abgeschätzt werden.
Wie viele Finanzierungsanfragen erhalten
am Ende tatsächlich eine Zusage?
Dies hängt sehr vom Typ der Ansprüche ab. Die meisten Prozessfinanzierer werben damit, dass sie in nur
ca. 5% der Anfragen eine Finanzierungszusage erteilen, was wahrscheinlich gegenüber ihren Investoren
und Aktionären die hohe Qualität ihres Prozessfinan-
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zierungsportfolios bzw. die Gründlichkeit der DueDiligence demonstrieren soll. Diese Herangehensweise ist jedoch sehr ineffizient und einige wenige Prozessfinanzierer, wie z.B. Fideres Capital gehen daher
bewusst einen anderen Weg: anders als die meisten anderen Finanzierer verfolgen diese einen sehr aktiven
‚hands-on-Ansatz‘, bei dem zusammen mit möglichen
Anspruchsberechtigten und deren Anwälten mögliche
Ansprüche entwickeln werden und eine sehr frühzeitig Involvierung in diese Projekte erfolgt. Hierdurch
kann sehr viel schneller eine Einschätzung erlangt
werden, worin die Stärken und Schwächen eines speziellen Falls liegen und außerdem erlaubt dies die Möglichkeit bei den Entscheidungen zu strategischen oder
prozessualen Fragen entsprechend mitzuwirken.
INVESTMENTS IN PROZESSFINANZIERUNG
Sind Prozessfinanzierungen nicht riskant, da ein
Rechtsverfahren nur zwei mögliche Ergebnisse
haben kann – gewinnen oder verlieren?
Vom Risiko / Ertragsprofil hat Prozessfinanzierung
ähnliche Charakteristika wie ‚Venture Capital‘ oder
der Eigenkapitalanteil von Projektfinanzierungen, insbesondere sind Kapitalrückfluss und Ertragsausschüttungen vollständig vom Erfolg des finanzierten Verfahrens abhängig. Auch sind Investments in diesem
Bereich im Allgemeinen illiquide und haben einen unregelmäßigen und schwer prognostizierbaren ‚Cashflow‘. Dementsprechend liegen die möglichen Renditen von Investments im Bereich Prozessfinanzierung
häufig im Bereich ab 25–50 % p.a. oder mehr, wobei
dies natürlich stark vom Prozessmanagement und der
Länge des Verfahrens abhängig ist. Im Allgemeinen
ist es sinnvoller, den erwarteten Ertrag als Vielfaches
des investierten Kapitals zu quantifizieren (sog. ‚Multiple‘), welcher bei Prozessfinanzierungen meist im
Bereich 2–5 liegt.
Dies ist eine sehr verbreitete Wahrnehmung, die in der
Praxis jedoch häufig nicht so zutrifft. Natürlich, wenn
das Verfahren am Ende erst vor Gericht entschieden
wird, kann es im Wesentlichen nur diese zwei Möglichkeiten geben, wobei es auch hier Nuancen dazwischen gibt, z.B. Feststellen einer Teilschuld oder einer
teilweisen Mitverantwortung. Rechtsverfahren laufen jedoch über einen langen Zeitraum, bevor es zur
Gerichtsverhandlung kommt. In dieser Zeit besteht
die Möglichkeit außergerichtlich eine Einigung zu
erreichen. Gerade hier spielt die strategische und taktische Erfahrung im Projektmanagement von Prozessen
eine große Rolle, aber auch die Fähigkeit der Gegenseite zu demonstrieren, dass der Kläger die notwendigen
Mittel und Ressourcen besitzt, um ein Verfahren gegebenenfalls bis zum Ende zu verfolgen. Die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer verleiht diesem
Punkt ein deutliches Gewicht.
Prozessfinanzierung ist eine ,echte‘ alternative Anlageklasse mit sehr hohem Ertragspotenzial und keiner
erwarteten Korrelation zu Kapitalmarktinvestments
oder anderen Anlageformen. Im Erfolgsfall ist deutlich früher als z.B. bei Private Equity mit Erträgen zu
rechnen, da die Verfahrensdauer der einzelnen Finanzierungen durch die jeweiligen prozessualen Rahmenbedingungen vorgegeben ist.
Für Investoren stehen verschiedene Wege einer Beteiligung offen. Neben dem Abschluss von direkten Finanzierungszusagen (Direktinvestment) erlauben spezielle Fonds ein Investment in diese Anlageklasse.
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PROZESSFINANZIERUNG
Bisher stammen die meisten Investoren im Bereich
Prozessfinanzierung aus den USA und reichen von
Family Offices, Stiftungsvermögen und Pensionsfond
bis hin zu Hedge Funds und Private Equity Firmen.
In den letzten Jahren wurde Prozessfinanzierung als
alternative Anlageklasse von einer breiteren Schicht
institutioneller Investoren ‚entdeckt‘, die insbesondere
echte Diversifikation und Ertragschancen suchen.
Welche Investitionsmöglichkeiten bietet Fideres
Capital und was zeichnet diese aus?
Fideres Capital bietet Investoren die Möglichkeit, sich
an der Prozesskostenfinanzierung für Verfahren im
Finanz- und Kapitalmarktbereich zu beteiligen und im
Gegenzug am Erfolg zu partizipieren. Die ausschließliche Fokussierung auf Rechtstreitigkeiten in diesem
Bereich beruht darauf, dass diese eine Reihe besonders
attraktiver Charakteristika aufweisen:
– Streitwerte sind oft (sehr) hoch, wodurch ein
optimales Ertrag / Kosten-Profil erreicht wird,
– Faktenlage ist meistens gut dokumentiert, insbesondere existieren häufig umfangreiche E-Mail
und Telefonaufzeichnungen etc.,
– Aus Reputationsgründen und wegen des Bestehens
anderer Geschäftsbeziehungen werden in den meisten Verfahren außergerichtliche Einigungen erzielt,
– Streitgegner sind gut kapitalisiert und solvent,
– Verfahren werden häufig von Untersuchungen
durch Aufsichtsbehörden flankiert oder angestoßen.
Fideres Capital verbindet die notwendige juristische
Expertise mit der direkten, relevanten Kapitalmarkterfahrung und der Kompetenz als Gutachter und Experte
für Verfahren in diesem Bereich, um alle Aspekte möglicher Investments kompetent und umfassend analysieren und beurteilen zu können. //