heirat in der türkei zwischen einer/m schweizer/in und einem/r

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heirat in der türkei zwischen einer/m schweizer/in und einem/r
Schweizerisches Generalkonsulat in Istanbul
April 2014
HEIRAT IN DER TÜRKEI
ZWISCHEN EINER/M SCHWEIZER/IN UND EINEM/R TÜRKISCHEN STAATSBÜRGER/IN
Um in der Türkei heiraten zu können, müssen Sie mit dem zuständigen Zivilstandsamt in der Türkei Kontakt aufnehmen, bei
dem Sie heiraten möchten. Nur dieses Amt kann Ihnen genaue Auskunft über die benötigten Unterlagen geben.
Für die anschliessende Registrierung der Heirat in der Schweiz, muss vorgängig ein Termin beim Schweizerischen
Generalkonsulat in Istanbul per E-Mail vereinbart werden: [email protected]
a)
Eheschliessung mit Personenstandsausweis
Falls ein Personenstandsausweis genügt, um in der Türkei heiraten zu können, müssen nach der Eheschliessung
folgende Dokumente beim Schweizerischen Generalkonsulat abgegeben werden:
Informationen / Dokumente des/der
Partners/in in der Schweiz:
Vom / von der ausländischen Partner/in:
Heiratsurkunde (Original + 4 Kopien) auf Internat. Formular (Form B)
Geburtsurkunde (Original + 1 Kopie) auf Internat. Formular (Form A)
Detaillierter Personenregisterauszug (Original + 4 Kopien)
Übersetzung Personenregisterauszug in eine Schweizerische
Landesprache (Original + 4 Kopien)
falls geschieden Scheidungsurteil (Original + 2 Kopien) mit
Rechtskraftdatum
falls verwitwet Todesurkunde (Original + 1 Kopie) des/der
verstorbenen Ehegatten/gattin auf Internat. Formular (Form C)
Wohnsitzbestätigung (Original + 1 Kopie)
gültiger Reisepass (Original + 1 Kopie)
b)
Personenstandsausweis (2 Kopien)
Wohnsitzbestätigung (5 Kopien)
Pass/ID (2 Kopien)
Keine Originaldokumente notwendig.
Eheschliessung mit einem Ehefähigkeitszeugnis
Falls das zuständige türkische Zivilstandsamt ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, muss die in der Türkei lebende
Person persönlich beim Schweizerischen Generalkonsulat einen Termin vereinbaren und folgende Formulare
ausfüllen:
Gesuch um Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung
Zusätzlich wird verlangt:
Vom / von der Ausländischen Ehepartner/in:
Vom / von der
Schweizerischen Ehepartner/in:
Geburtsurkunde (Original + 1 Kopie) auf Internat. Formular (Form A)
Detaillierter Personenregisterauszug (Original + 1 Kopie)
(Der Zivilstand vor der Ehe muss ersichtlich sein.)
falls geschieden, Scheidungsurteil (Original + 2 Kopien) mit
Rechtskraftdatum
falls verwitwet, Todesurkunde (Original + 1 Kopie) des/der
verstorbenen Ehegatten/gattin auf Internat. Formular (Form C)
Wohnsitzbestätigung (Original + 1 Kopie)
gültiger Reisepass (Original + 2 Kopien)
Personenstandsausweis (2 Kopien)
Wohnsitzbestätigung (2 Kopien)
Pass / ID (2 Kopien)
Es muss mit einer Wartezeit von ungefähr 6-8 Wochen gerechnet werden, bis das Generalkonsulat das
Ehefähigkeitszeugnis aus der Schweiz zurückerhält.
Es wird ein Kostenvorschuss von CHF 305.00 (Gegenwert in TRY) einkassiert.
Esentepe Mahallesi, Büyükdere Cad. N° 173
1. Levent Plaza, A Blok Kat. 3
34394 Levent-Sisli-Istanbul
Postal address:
P.K. 90
34330 Levent-Istanbul
Telefon: +90 212 283 12 82, Fax: +90 212 283 12 98
[email protected],
www.eda.admin.ch/istanbul
WICHTIG
Nach der Eheschliessung in der Türkei muss die Heiratsurkunde (Original) auf Internat. Formular (Form B) dem
Generalkonsulat abgegeben werden, damit die Eheschliessung in dem schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen
werden kann.
WOHNSITZNAHME IN DER SCHWEIZ
Der/die ausländische Partner/in kann nach der Heirat nicht automatisch mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz
rechnen. Falls die Brautleute nach der Eheschliessung in der Schweiz Wohnsitz nehmen wollen, muss der/die
ausländische/r Partner/in ein Einreisegesuch – Visum um Familiennachzug – stellen.
VISUM FÜR WOHNSITZNAHME IN DER SCHWEIZ
(NACH HEIRAT IN DER TÜRKEI)
Drei (3) Visumantragsformulare
vollständig (in Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Englisch) mit Schreibmaschine, online oder in
Blockschrift (mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber) ausgefüllt und persönlich unterschrieben;
Unterschriebener gültiger Reisepass, der innerhalb der vorangegangenen zehn (10) Jahre ausgestellt worden ist
und mindestens zwei (2) leere Seiten aufweist;
Drei (3) Kopien des Reisepasses (Seite 1–4, alle Seiten mit erstellten Verlängerungen, letzte Seite sowie falls
vorhanden, Kopien der vorherigen Visa);
Vier (4) aktuelle, identische Passfotos. Für weitere Informationen siehe:
http://www2.icao.int/en/MRTD/Downloads/Technical%20Report/Annex_A-Photograph_Guidelines.pdf
Strafregisterauszug (Original + 2 Kopien);
Übersetzung Strafregisterauszug in eine Schweizerische Landessprache (Original + 2 Kopien);
Gebühr
Visagesuch: Übermittlung in die Schweiz :
CHF 5.00
(Gegenwert in TRY)
WEITERLEITUNG DES ANTRAGES FÜR FAMILIENNACHZUG AN DIE VERANTWORTLICHE MIGRATIONSBEHÖRDE IN DER SCHWEIZ:
Erst nach Erhalt der Ermächtigung durch die Migrationsbehörde kann das Generalkonsulat ein Visum für die Einreise in
die Schweiz ausstellen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang ungefähr 8–10 Wochen dauert. Informationen betreffend Stand des
Visumsgesuches erhalten Sie über:
E-Mail:
[email protected]
Telefon:
Montag-Freitag 15:00-15:30
0212/283 12 93 (Visa-Abteilung)
Es ist empfehlenswert, das Gesuch so früh wie möglich zu stellen. Im Falle einer Verweigerung, die schriftlich mitgeteilt
wird, informiert die Vertretung über die Möglichkeit der Einspracheerhebung. Das Schweizerische Generalkonsulat behält
sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
VISUMANTRAGSFORMULAR UND MERKBLÄTTER:
Visumantragsformulare
(gratis)
finden
Sie
auf
der
Webseite
des
Bundesamtes
für
Migration:
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/einreise/visumantragsformular.html
Merkblätter und weitere Informationen zu den einzelnen Visa-Typen finden Sie auf der Webseite des Schweizerischen
Generalkonsulates in Istanbul: http://www.eda.admin.ch/istanbul
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