Fahreranweisung - Verlag Heinrich Vogel

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Fahreranweisung - Verlag Heinrich Vogel
Fahreranweisung
Fahrzeuggewichte
Überladung vermeiden
Fahrzeuge, bei denen die zulässige Gesamtmasse, Achslasten, Anhängelasten oder Stützlast nicht eingehalten werden, stellen eine große Gefahr im Straßenverkehr dar. Fahrer
und Halter der Fahrzeuge sind für die Einhaltung der zGM zuständig. Auf Verdacht verwiegen die Kontrollorgane die Lkw; der Transport wird hierdurch unterbrochen und es
entsteht ein erheblicher Zeitverlust. Im Falle einer Überladung werden Bußgelder und
Punkte fällig. Vermeiden Sie dies!
Verantwortlich für die Einhaltung der zulässigen Fahrzeuggewichte ist der Fahrer
(§ 34 StVZO) und der Halter des Fahrzeuges (§ 31 StVZO).
Raum für Notizen des Fahrers
Stand Januar 2009 • www.heinrich-vogel-shop.de • Bestell-Nr. 13968
© Verlag Heinrich Vogel • Springer Transport Media GmbH, Neumarkter Straße 18, 81673 München • Scheck Druck KG, Haager Str. 7, 93155 Hemau
Martin Lang
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Bußgeld-Guide Lkw/Bus (Best.-Nr. 26053).
und 2-achsigem Sattelanhänger, wenn
der Achsabstand des Sattelanhängers ≥ 1,3 m ist
38,00 t bei 4-achsigem Sattel-Kfz, bestehend aus
2-achsiger Sattelzugmaschine und 2-achsigem
Sattelanhänger, wenn der Achsabstand des Sattelanhängers ≥ 1,8 m ist und die Antriebsachse
mit Doppelbereifung und Luftfederung oder einer
als gleichwertig anerkannten Federung nach
Anlage XII StVZO ausgerüstet ist.
Fahrzeug-Kombinationen mit mehr als 4-Achsen:
40,00 t allgemein
4. F olgen der Überladung
– Schäden an den Reifen
Durch den zu hohen Druck auf die Reifen besteht die
Gefahr, dass ein oder mehrere Reifen während der Fahrt
platzen können.
Da oftmals der Luftdruck der Beladung nicht angepasst
wird, entsteht beim Abrollen der Reifen das sogenannte
„Walken“. Die Flanken der Reifenseiten verlieren ihre Stabilität und werden bei jeder Umdrehung des Reifens
geknetet. Hierdurch entsteht enorme Hitze, die zu Reifenbränden führen kann!
– Schäden an tragenden Fahrzeugteilen
Durch die ständige Überbelastung können Fahrzeugrahmen verbiegen oder Risse bekommen. Zudem besteht für
Haupt- und Nebenrahmen sowie für Achsen die Gefahr
des Durchbrechens.
44,00 tbei Fahrzeug-Kombinationen im Kombinierten
Verkehr
– Lockerung der Befestigung von Aufbauten mit dem
Hauptrahmen
Durch die ständige Überbelastung können die Fahrzeugaufbauten instabil werden.
5. Ü
berprüfung des
Ladungsgewichtes
3. Warnsignale für Überladung
Als Fahrer können Sie frühzeitig erkennen, dass überladen ist:
3.1 Durch den Abgleich des Wiegescheines mit dem Fahrzeugschein
3.2 Durch ein verändertes Fahrverhalten Ihres Fahrzeuges:
– Die Beschleunigung fällt geringer aus, Steigungen können nur noch langsam hinauf gefahren werden
– Bremswege werden länger und das Fahrzeug „schiebt“
beim Bremsen
– Der Luftdruck der Reifen ist nicht mehr ausreichend
(platter Reifen)
– bei Zwillingsreifen berühren sich die Flanken der Reifen
(Brandgefahr!)
5.1 D
urch Berechnung der zulässigen
Nutzlast
Ermittlung zulässiger Fahrzeuggewichte:
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 sind unter Punkt 8
die zulässigen Achslasten eingetragen.
Die Berechnung der zulässigen Nutzlast bei einem Einzelfahrzeug (gilt für Lkw und Anhänger):
NL (Nutzlast) = zGM (Pkt. F2) – Leermasse (Pkt. G)
Beispiel: zGM = 28.000 kg
Leermasse = 9.850 kg
Nutzlast = 28.000 kg – 9.850 kg = 18.150 kg
Sonderfall Sattelkraftfahrzeug:
zGM der Sattelzugmaschine + zGM des Sattelanhängers
– Aufliegelast (entweder Sattelzugmaschine oder
Sattelanhänger – größerer Wert ist abzuziehen).
Beispiel: Ermittlung der zulässigen Gesamtmasse:
zGM Sattelzugmaschine: 18.000 kg (Pkt. F2)
Stütz-/Aufliegelast Sattelzugmaschine: 10.550 kg (Pkt. 13)
– die Blattfedern biegen sich extrem durch
– bei vorhandenen Manometern: Anstandsdruck am
Manometer
– das Fahrzeug neigt sich nach dem Beladen (Schrägstellung nach hinten, seitlich bzw. in Fahrrichtung)
zGM Sattelanhänger:
36.000 kg (Pkt. F2)
Stütz-/Aufliegelast:
12.000 kg (Pkt. 13)
18.000 kg + 36.000 kg – 12.000 kg = 42.000 kg = jedoch
max. 40.000 kg zulässig
Wenn das Gewicht höher ist als der Wägebereich der
Waage?
Achsweise Verwiegung:
Können nicht alle Achsen auf einmal verwogen werden,
so sollte nach Möglichkeit die zweite Wiegung nur durch
Verwiegen der letzten Achse erfolgen. Das Gesamtgewicht der Sattelzugmaschine ergibt sich aus der Addition
der beiden festgestellten Gewichte.
Vorderachslast
Hinterachslast
6.2 Wiegen mit der Radlastwaage
plus
Toleranzabzüge (Radlastwaage)
= Gesamtgewicht
Teilungswert
der Waage:
5 kg
bis 250 kg
abzüglich Toleranz
(1,8 % zweiachsiges Fahrzeug
2,7 % mehr als zwei Achsen)
Teilungswert
der Waage
20 kg
5 kg bis 1 t
Teilungswert
der Waage
50 kg
20 kg bis 2,5 t
über 250 kg
über 1 t
10 kg
– 1,0 t:
–4t
40 kg
über 1 t
60 kg über10 t
15 kg über 4 t
über 2,5 t
– 10 t
50 kg
100 kg
150 kg
6.2.1 Ermitteln von Achslasten und Gesamtgewicht
= tatsächliche
Vorderachslast
= tatsächliche
Hinterachslast
Bsp.: Der d-Wert (Wiegeschritt) der Radlastwaage beträgt
50 kg
= tatsächliches Gesamtgewicht
6.1.3 Verwiegung eines Sattelkraftfahrzeuges
2- bzw. 3-Achssattelzugmaschine:
Hinterachslast des Sattelanhängers
Tatsächliche Achslast links:
Tatsächliche Achslast rechts:
Tatsächliche Achslast:
4.850 kg
7.650 kg
12.500 kg
(Die Differenz zwischen der Radlast links und der Radlast
rechts kann sich ergeben, wenn die Ladung ungleich verteilt ist, oder sich die Luftfederung der Achsen falsch
reguliert).
Gesamtgewicht der Sattelzugmaschine
Gesamtgewicht des Sattelkraftfahrzeuges =
Gesamtgewicht der Szgm. + Hinterachslast
Toleranzabzug lt. Tabelle
links: 2-facher d-Wert
rechts: 2-facher d-Wert
Tatsächliche Achslast:
Zulässige Achslast:
Überschreitung: – 100 kg
– 100 kg
12.300 kg
10.000 kg
2.300 kg = 23 %