Geschäftsbericht 2005

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Geschäftsbericht 2005
Geschäftsbericht 2005
LFK – Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
Rotebühlstraße 121 · 70178 Stuttgart
Fon: 0711.66991-0 · Fax: 0711.66991-11
E-Mail: [email protected] · Internet: www.lfk.de
Inhaltsverzeichnis
1
Zusammenfassung
2
Hörfunk
2.1
2.1.1
2.1.2
2.2
2.3
3
Regional-TV
Lizenzierungen
Neuer Veranstalter im Raum Ulm/Neu-Ulm
Rhein-Neckar-Raum: RNF bestätigt
Weitere Zulassungen
EURO 3 und RTF.1: Gebietserweiterungen
R.TV: Anteilsübernahme
Digitales Fernsehen DVB
DVB-T: Konzept zur Einführung 2006
Neue Dienste
Erprobungsprojekt DMB ausgeschrieben
DVB-H
“Visual Radio”
sonnenklar TV: Anteilsübernahme
Zulassungen
9
9
9
9
9
10
10
10
10
10
10
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11
11
12
Programmbeobachtung
4.1
4.2
5
7
7
7
7
8
Fernsehen
3.1
3.1.1
3.1.1.1
3.1.1.2
3.1.1.3
3.1.2
3.1.3
3.2
3.2.1
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
3.3.5
4
Kommerzieller Hörfunk
Veränderungen in der Hörfunklandschaft
Digitalradio
Nichtkommerzieller Lokalfunk (NKL)
DeutschlandRadio
5
Hörfunk
Fernsehen
13
13
Medienkompetenz/Aus- und Fortbildung
5.1
5.1.1
5.1.2
5.1.3
5.1.4
5.1.5
5.2
5.2.1
5.2.2
5.3
Kooperationen
Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest (MKFS)
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs)
Mediendaten Südwest
Popakademie Baden-Württemberg
MFG-Filmförderung
Medienkompetenz-, Aus- und Fortbildungsprojekte
Hörfunk
Fernsehen
Veranstaltungen mit Medienkompetenzbezug oder
Aus- und Fortbildungsaspekten
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17
17
17
18
18
19
3
Inhaltsverzeichis
6
Öffentlichkeitsarbeit
6.1
6.2
6.3
6.4
7
9
26
Aufgaben
Rechtsgrundlagen
Organe der LFK
Vorstand
Medienrat
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM)
Organisation der LFK (Stand 31.12.2005)
26
27
27
27
29
32
32
33
LFK intern
10.3
Personal
Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und -referendaren
sowie Praktikantinnen und Praktikanten
Finanzen
34
34
34
Chronik und Anhang
11.1
11.2
11.3
4
21
23
23
23
24
25
25
Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Organisation der LFK
10.1
10.2
11
Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ)
Technische Kommission der Landesmedienanstalten (TKLM)
Organisation
Aufgaben
Gemeinsame Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz (GSPWM)
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
LFK unterstützt Medienaufsicht in Lettland
Auftrag und Berichtszeitraum
9.1
9.2
9.3
9.3.1
9.3.2
9.3.3
9.3.4
9.3.5
10
20
20
20
20
Zusammenarbeit mit anderen Landesmedienanstalten
7.1
7.2
7.2.1
7.2.2
7.3
7.4
7.5
8
Veranstaltungsreihe Digitalforum
Clearingstelle "Ländlicher Raum"
Medienpreis der LFK
Außendarstellung und Pressearbeit
Chronik 2005
Programme im Pflichtbereich der Kabelbelegung
Abkürzungsverzeichnis
37
39
40
1 Zusammenfassung
1
Zusammenfassung
Im Februar 2005 wählte der Landtag von Baden-Württemberg Thomas Langheinrich zum neuen
Präsidenten der Landesanstalt für Kommunikation (LFK). Sein Amtsvorgänger Dr. Thomas Hirschle hatte
nicht mehr kandidiert. Im April nahm der neue Vorstandsvorsitzende seine Arbeit auf.
Die LFK konnte im Berichtsjahr wichtige Akzente setzen: Um die Digitalisierung weiter voranzutreiben, hat die LFK als erste Landesmedienanstalt im Rahmen eines länderübergreifenden Verfahrens ein
Projekt für mobile Rundfunkdienste (“Handy-TV”) im DMB-Standard - einer technischen Erweiterung des
DAB-Standards - ausgeschrieben (siehe Kap. 3.3.1). Mit der Zulassung weiterer Hörfunksender, die ausschließlich über DAB (Digital Radio) verbreitet werden, stieg die Attraktivität dieses zukunftsweisenden
Verbreitungsweges. Im Frühsommer 2006 soll DVB-T, das digitale terrestrische Fernsehen, in Baden-Württemberg eingeführt werden. Damit wird das von einer Arbeitsgruppe unter Leitung der LFK erarbeitete
Frequenzkonzept zur Einführung von DVB-T umgesetzt.
Gemeinsam mit der bayerischen Landesmedienanstalt BLM hat die LFK einen regionalen Fernsehsender im Raum Ulm/Neu-Ulm lizenziert. Im Dezember 2005 erhielt der Bewerber Regional TV Süd
GmbH & Co. KG den Zuschlag. Als weiteres länderübergreifendes Verfahren wurde gemeinsam mit der
LMK Rheinland-Pfalz erneut ein Kabelkanal für ein regionales Fernsehangebot sowie ein RTL-Fenster für
den Raum Rhein-Neckar/Vorderpfalz ausgeschrieben. Die Zulassung und Zuweisung erhielt der hier schon
seit 1986 tätige Veranstalter Rhein-Neckar-Fernsehen GmbH (RNF). Für den regionalen Rundfunk ermöglichte die LFK Gebietserweiterungen und Anteilsübernahmen. Außerdem wurden etliche Fernseh- und
Hörfunkprogramme für die landes- oder bundesweite Verbreitung neu zugelassen.
Unter der Geschäftsführung der LFK brachte der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest
(mpfs), eine Kooperation zwischen der LFK und der LMK, 2005 erneut eine der beiden zentralen, kontinuierlich erscheinenden Basis-Studien über das Medienverhalten von Kindern und Jugendlichen heraus.
Die JIM (Jugend, Information, (Multi-) Media) 2005 untersucht repräsentativ das Medienverhalten der
12- bis 19-Jährigen in Deutschland und wurde zum achten Mal durchgeführt. Für eine weitere Auflage der
KIM-Studie (Kinder und Medien), die das Medienverhalten von 6-13-jährigen Kindern untersucht,
erfolgte 2005 die Feldarbeit. Auch die Geschäftsstelle der Mediendaten Südwest lag 2005 bei der LFK.
Die LFK ist eine der Gesellschafterinnen der Stiftung Medienkompetenzforum Südwest (MKFS) und
der Popakademie Baden-Württemberg. Die LFK verstärkte ihre Zusammenarbeit mit der MFG- Filmförderung im Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung für Studenten und Mitarbeiter privater Fernsehveranstalter. Neben der Aus- und Fortbildung für den privaten Rundfunk sind Praxisprojekte mit Hochschulen inzwischen ein Schwerpunkt der LFK-Projektförderung.
Im Berichtsjahr startete die LFK eine neue Veranstaltungsreihe "Digitalforum" und gründete gemeinsam mit dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, dem Gemeindetag und der Akademie
Ländlicher Raum sowie dem Arbeitskreis Mediendörfer eine Clearingstelle "Neue Medien im Ländlichen
Raum", mit dem Ziel einer besseren Breitbandversorgung in den ländlichen Gebieten.
5
1 Zusammenfassung
Die LFK war auch im Jahr 2005 Mitglied der Gemeinsamen Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) und hat
dort intensiv an den aktuellen Themen zur Digitalisierung des Rundfunks mitgewirkt. Die Geschäftsführung der Technischen Kommission der Landesmedienanstalten (TKLM) liegt weiterhin bei der LFK.
Vorsitzender der TKLM war bis zum 31. März 2005 Dr. Thomas Hirschle (LFK). Seit dem 1. April 2005 ist
Christian Schurig, Direktor der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA), Vorsitzender der TKLM. Die Digitalisierung der Rundfunkübertragung, und hier vor allem die der Terrestrik, bildet derzeit einen Schwerpunkt der Arbeit der TKLM.
Im Rahmen eines Partnerschaftsprojekts der EU-Kommission wird die LFK die Medienaufsicht in Lettland bei der Optimierung der Programmaufsicht über Rundfunkanbieter unterstützen. In einem europaweiten Auswahlverfahren überzeugte das Konzept der LFK die EU-Kommission und die lettische Partnerbehörde "National Broadcasting Counsil" in Riga.
6
2 Hörfunk
2
Hörfunk
2.1
Kommerzieller Hörfunk
2.1.1
Veränderungen in der Hörfunklandschaft
Die "Radio NRJ GmbH" hat 2005 ihr Engagement in Baden-Württemberg weiter verstärkt und
nach "ENERGY Region Stuttgart" im Jahr 2004 mit Genehmigung der LFK nun auch den Lokalsender "R.TV
Radio" in Böblingen, Calw und Freudenstadt vollständig übernommen.
Im Februar 2005 genehmigte die LFK die programmliche Kooperation von "Motor FM" mit dem Stuttgarter Radioprojekt "chart radio", in dem die LFK neue Programm- und Refinanzierungsformen erproben
lässt.
Den bundesweit ausgerichteten Hörfunkangeboten "COMEDY FM" und "Mc Donald's Radio" erteilte
die LFK rundfunkrechtliche Zulassungen.
2.1.2
Digitalradio
Die LFK ermöglichte dem bundesweiten privaten Hörfunkprogramm "TruckRadio" die Verbreitung über DAB im L-Band (Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Stuttgart und Ulm). Daneben erweiterten das
Wissensradio "WILANTIS" und das türkischsprachige Programm "Metropol FM" ihre jeweiligen DABSendegebiete auf das gesamte L-Band in Baden-Württemberg. Zur besseren Information der Hörer über
die digitale Verbreitung hat "Metropol FM" weiterhin die Möglichkeit, eine UKW-Frequenz in Stuttgart vorübergehend zu nutzen. Damit wurde die parallele Verbreitung von Programmen über UKW und DAB
weiter abgebaut, so dass über DAB in Baden-Württemberg überwiegend echte Zusatzangebote verbreitet
werden.
Die LFK hat im Jahr 2005 die DAB-Infrastruktur weiter mit rund 1 Mio. Euro gefördert. Um die
Digitalisierung weiter voranzutreiben, hat die LFK ein länderübergreifendes Projekt für mobile Rundfunkdienste im DMB-Standard - einer technischen Erweiterung des DAB-Standards - ausgeschrieben (siehe
Kap. 3.3.1).
2.2
Nichtkommerzieller Lokalfunk (NKL)
In Baden-Württemberg gibt es seit zehn Jahren nichtkommerziellen Lokalfunk. An neun Standorten senden insgesamt 13 Veranstalter.
Neben der institutionellen Förderung, die im Rahmen der 10-Prozent-Fördergrenze einen Zuschuss zu
den laufenden Betriebskosten der NKL gewährt, werden seit 2004 zusätzlich Einzelprojekte der NKL unterstützt. Im zweiten Projektförderungsjahr erhielten sieben Veranstalter die Möglichkeit, für ihr nichtkommerzielles Lokalradio in Zusammenarbeit mit neuen Gruppierungen aus dem Sendegebiet Arbeitsfelder außerhalb ihres traditionellen Programms zu erschließen sowie eine stärkere lokale Verankerung
7
2 Hörfunk
und Vernetzung mit Institutionen und Einrichtungen zu erreichen. Der Förderumfang lag 2005 bei
ca. 100.000 Euro. Als Zielausrichtung wurden die Schwerpunkte von 2004 beibehalten:
– Projekte, die der besseren Vernetzung und Darstellung der lokalen kulturellen Einrichtungen und
Initiativen dienen und
– Radio-Projekt, für die Integration von Zuwanderern bzw. deren Kinder.
Auf dem NKL-Medientag am 18. Oktober 2005 standen der Jugendschutz und die Einhaltung allgemeiner Programmgrundsätze im Radio im Mittelpunkt. Auch in diesem Jahr konnten sich NKL-Veranstalter über Projekterfahrungen im Rahmen der NKL-Projektrichtlinie austauschen. Die Projektförderung
durch die LFK stößt überwiegend auf positive Resonanz.
2.3
DeutschlandRadio
Die Gesamtreichweite der Deutschlandradio-Programme Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur konnte seit 1997 mehr als verdoppelt werden. Die Anzahl an UKW-Frequenzen stieg seitdem
von drei auf nunmehr 27. Deutschlandfunk erreicht damit etwa 6 Mio. und Deutschlandradio Kultur etwa
3,6 Mio. Einwohner in Baden-Württemberg. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe werden LFK, Deutschlandradio und der Südwestrundfunk weitere Versorgungsverbesserungen für Deutschlandradio prüfen.
8
3 Fernsehen
3
Fernsehen
3.1
Regional-TV
3.1.1
Lizenzierungen
3.1.1.1 Neuer Veranstalter im Raum Ulm/Neu-Ulm
Die LFK hat im Berichtsjahr gemeinsam mit der bayerischen Landesmedienanstalt BLM länderübergreifend Übertragungskapazitäten für einen regionalen Fernsehsender im Raum Ulm/Neu-Ulm
ausgeschrieben. Das Verbreitungsgebiet mit über
200.000 Kabelhaushalten erstreckt sich in den
Regionen Donau-Iller und Ostwürttemberg von
Ellwangen bis Biberach und umfasst auch den
bayerischen Landkreis Neu-Ulm. Lizenziert wurde
der Bewerber Regional TV Süd GmbH & Co. KG.
Gesellschafter des neuen Fernsehveranstalters
sind u.a. der Schwäbische Verlag, die RT.1 GmbH
(Augsburger Allgemeine) sowie die Mediengesellschaft Donau-Iller (Südwest Presse). Dem Veranstalter stehen ein analoger und ein digitaler Kabelplatz zur Verfügung. Darüber hinaus wird das
Regionalmagazin des Veranstalters auch als RTLFenster im Kabelnetz Neu-Ulm verbreitet.
3.1.1.2 Rhein-Neckar-Raum: RNF bestätigt
Als weiteres länderübergreifendes Verfahren wurde gemeinsam mit der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz (LMK) erneut ein Kabelkanal für ein regionales Fernsehangebot sowie ein
RTL-Fenster für den Raum Rhein-Neckar/VorderTV-Veranstalter in Baden-Württemberg
pfalz ausgeschrieben. Ziel war die Vergabe an
einen einheitlichen regionalen Fernsehveranstalter im länderübergreifenden Verbreitungsgebiet. Die Zulassung und Zuweisung erhielt der hier schon
seit 1986 tätige Veranstalter Rhein-Neckar-Fernsehen GmbH (RNF). Neben einem tagesaktuellen Nachrichtenmagazin produziert RNF unterschiedliche Themenmagazine. Das Programm "RNF plus" kann
über Kabel von rund 690.000 Haushalten empfangen werden und wird auch digital über Satellit verbreitet. Das RTL-Fenster "RNF LIFE" wird über Kabel und zusätzlich über den von RTL genutzten Sender
(Heidelberg) terrestrisch verbreitet.
3.1.1.3 Weitere Zulassungen
Neu zugelassen wurden die landesweiten digitalen Spartenprogramme "Basketball Kanal BW"
und "musikpark.tv" sowie das analog und digital verbreitete familienorientierte Vollprogramm
“BW family tv”.
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3 Fernsehen
3.1.2
EURO 3 und RTF.1: Gebietserweiterungen
Der Veranstalter EURO 3 Bodenseefernsehen GmbH erhielt eine zusätzliche Zuweisung von
Kabelkapazitäten für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg und konnte so sein Verbreitungsgebiet
wesentlich erweitern. Damit wird nun eine weitere Region im Land mit Regionalfernsehen versorgt.
Auch der TV-Sender der Region Neckar-Alb, RTF.1, kann nun mehr Zuschauer erreichen. Durch die
Modernisierung und Restrukturierung des Kabelnetzes durch den Netzbetreiber Kabel Baden-Württemberg ist es gelungen, das Sendegebiet auf den Zollern-Alb-Kreis auszuweiten.
3.1.3
R.TV: Anteilsübernahme
Bei dem zum Jahresbeginn gestarteten regionalen Fernsehsender R.TV Region Stuttgart sowie bei
R.TV Böblingen ergaben sich mit der Übernahme der Anteile der Gründer Fred Dohmen und Oliver
Koblenzer durch die Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG wesentliche Beteiligungsveränderungen,
welche die LFK genehmigt hat.
3.2
Digitales Fernsehen DVB
3.2.1
DVB-T: Konzept zur Einführung 2006
Im Frühsommer 2006 soll DVB-T in Baden-Württemberg eingeführt werden. Damit wird das von
einer Arbeitsgruppe unter Leitung der LFK erarbeitete Frequenzkonzept zur Einführung von DVB-T umgesetzt.
SWR und ZDF wollen rechtzeitig zur Fußball-Weltmeisterschaft in Stuttgart, im Raum Mannheim/
Heidelberg/Ludwigshafen und in Kaiserslautern auf Sendung gehen. Gesendet werden zwölf öffentlichrechtliche Programme. Private Anbieter werden sich aus Kostengründen in Baden-Württemberg und auch
in einigen anderen Bundesländer nicht an DVB-T beteiligen. Ein Lenkungsausschuss unter Vorsitz der LFK
koordiniert die Einführung von DVB-T im Südwesten.
3.3
Neue Dienste
3.3.1
Erprobungsprojekt DMB ausgeschrieben
Als erste Landesmedienanstalt hat die LFK im Oktober 2005 ein Erprobungsprojekt für mobile
Rundfunkdienste ("Handy-TV") im sogenannten DMB-Standard ausgeschrieben. DMB (Digital Multimedia Broadcasting) ist ein international standardisiertes Übertragungsverfahren, welches Fernsehen,
Hörfunk und Mediendienste (=Rundfunkdienste) auf mobilen Empfangsgeräten ermöglicht. In Südkorea
ist DMB bereits eingeführt. Für DMB können bisher nicht genutzte DAB-Kapazitäten im sogenannten
L-Band, die fast bundesweit zur Verfügung stehen, eingesetzt werden. Die Ausschreibung der LFK war
Bestandteil eines länderübergreifenden Erprobungsprojekts, auf das sich die Direktorenkonferenz der
10
3 Fernsehen
Landesmedienanstalten (DLM) am 29. August 2005 auf Vorschlag der von der LFK geleiteten Arbeitsgruppe “Mobile Rundfunkdienste” verständigt hatte. Wesentliches Ziel dieses Projekts ist es, Erkenntnisse
über die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit von Fernsehen, Hörfunk und Mediendiensten
über mobile Endgeräte zu erhalten. Mit der Ausschreibung wurde ein “Plattformbetreiber” gesucht, der möglichst bundesweit - ca. drei bis vier Fernseh- und bis zu zwei Radio-Angebote, die auf dem Handy
empfangen werden können, zusammenstellt und zusammen mit Mobilfunkbetreibern anbietet. Voraussetzung dafür sind erhebliche Investitionen in ein bundesweit aufzubauendes Sendernetz. Die Technik
soll es auch ermöglichen, alle bisher im digitalen DAB-Standard verbreiteten Hörfunkangebote ebenfalls
zu empfangen. Mit entsprechenden Angeboten wird noch 2006 gerechnet.
Bis zum Fristende am 30. Dezember 2005 hatten sich bei der LFK vier Antragsteller um die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten beworben. Nach Abschluss der Ausschreibungen in den anderen
Bundesländern werden die beteiligten Landesmedienanstalten in einem koordinierten Verfahren denjenigen Bewerber um den Plattformbetrieb als Projektteilnehmer auswählen, der am besten geeignet
erscheint, zur Verwirklichung der in der Ausschreibung genannten Projektziele beizutragen.
3.3.2
DVB-H
Die Arbeitsgruppe “Mobile Rundfunkdienste” der Landesmedienanstalten entwickelt darüber
hinaus im Auftrag der DLM auch für länderübergreifende Erprobungsprojekte im DVB-H-Standard entsprechende Ausschreibungseckpunkte. Bei DVB-H können mehr als 20 verschiedene Rundfunkdienste
auf mobilen Endgeräten empfangen werden. Allerdings ist die Frequenzsituation noch nicht so weit
geklärt wie bei DMB. Die LFK hat auch für ein DVB-H-Projekt bereits konkrete Schritte in Baden-Württemberg eingeleitet, um einen Beitrag zu einem bundesweiten Frequenzangebot zu ermöglichen und
arbeitet weiterhin an flexibleren Versuchs- und Erprobungsregelungen für innovative Projekte.
3.3.3
"Visual Radio"
Mit dem Handy-Angebot "Visual Radio" bietet der baden-württembergische Jugendsender bigFM als erste Radiostation in Deutschland einen von dem Stuttgarter Technologieunternehmen "spodradio" entwickelten neuartigen Radiodienst an.
Zusätzlich zu dem normalen Radioprogramm werden Bilder, Hintergrundinformationen
und interaktive Dienste wie Downloads, Spiele und Bilder angeboten und sind vom
mobilen Nutzer deutschlandweit abrufbar. Das neue Angebot wird seit November 2005
über UMTS/GPRS übertragen. Radio 7 und Radio Ton sind ebenfalls über "Visual Radio"
weltweit zu empfangen.
3.3.4
sonnenklar TV: Anteilsübernahme
Handy “Visual Radio”
Im Bereich Mediendienste stellte die LFK beim Ludwigsburger Reisesender "sonnenklar TV"
im Jahr 2005 in zwei Fällen die medienrechtliche Unbedenklichkeit von Anteilsübertragungen fest.
Dabei ging es im Juli 2005 zunächst um eine Anteilserhöhung der ProSiebenSat1.Media AG auf nun-
11
3 Fernsehen
mehr 100%. Mit Bescheid vom November 2005 erklärte die LFK die medienrechtliche Unbedenklichkeit
der vollständigen Übernahme von "sonnenklar TV" durch die "BigXtra Touristik GmbH", begleitet von
der Auflage, der LFK künftige wesentliche Änderungen in Bezug auf das Personal und den Standort vorab zur Prüfung auf die Vereinbarkeit mit den Grundlagen der Lizenzierung im Januar 2003 vorzulegen.
3.3.5
Zulassungen
Die LFK bescheinigte darüber hinaus die medienrechtliche Unbedenklichkeit des Freiburger
Mediendienstes "plasmo adscreen werbung", der unvertonte, visuelle Informationen zu Familie, Sport,
Lifestyle und Kultur sendet.
Im September 2005 erweiterte die LFK die Versuchszulassung der MAXX Media Projects GmbH aus
dem Jahr 2004 zur Veranstaltung von Tele-Angeboten zu verschiedenen Themengebieten über das bisherige Lizenzgebiet in den Regionen "Mittlerer Oberrhein" und "Nordschwarzwald" hinaus auf nunmehr
alle digitalisierten Kabelnetze der Kabel Baden-Württemberg.
12
4 Programmbeobachtung
4
Programmbeobachtung
4.1
Hörfunk
Die von der LFK lizenzierten Hörfunkprogramme werden laufend von der Abteilung Kommunikationswissenschaft in Stichproben untersucht. Untersuchungsgegenstand sind hierbei vor allem die Umsetzung der im jeweiligen Lizenzantrag dargelegten Programmausrichtung, sowie die Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Werbevorschriften. Hierzu wurden 2005 annähernd 220 Sendestunden intensiv computerunterstützt inhaltsanalytisch ausgewertet. Als Konsequenz der Beobachtungen
wurden mit Veranstaltern Gespräche über die Einhaltung der Lizenzbedingungen und Beratungen über die
korrekte Werbekennzeichnung geführt. Im Einzelfall wurden rechtliche Hinweise erteilt.
4.2
Fernsehen
Die Aufgaben der Programmbeobachtung Fernsehen teilen sich in bundesweit orientierte und
landesbezogene Aufsicht.
Im Rahmen der ALM unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LFK die GSPWM
(Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten) bei der Durchführung von bundesweiten Stichtagsanalysen. Mehrmals im Jahr werden alle bundesweit lizenzierten Fernsehprogramme für mehrere Tage nach einem gemeinsamen Untersuchungsschema nach inhaltlichen Schwerpunkten, wie beispielsweise Schleichwerbung, untersucht.
Die LFK berichtet hierbei an die GSPWM.
Das zweite Feld der TV-Programmbeobachtung betrifft die in Baden-Württemberg lizenzierten
TV-Programme. Neben anlassbezogenen Untersuchungen lag der Schwerpunkt auf einer Untersuchung
des baden-württembergischen RTL-Fensters RNF-live im Rahmen einer jährlichen Untersuchung der
TV-Fenster von Sat1 und RTL.
Insgesamt wurden 2005 rund 250 Sendestunden dafür intensiv computergestützt inhaltsanalytisch
ausgewertet.
13
5 Medienkompetenz/Aus- und Fortbildung
5
Medienkompetenz/Aus- und Fortbildung
Bei der Vermittlung von Medienkompetenz ist es die inhaltliche Leitlinie der LFK, Anschlüsse
an das Mediensystem zu ermöglichen, um möglichst nah an der Praxis durch eigene Erfahrungen und
Produktionen die mediale Welt besser zu verstehen und folglich kompetenter damit umgehen zu können.
Mit ihren Projekten strebt die LFK an, Medienkompetenz in allen Altersstufen zu vermitteln. Sie wendet
sich daher an Kinder und Jugendliche, Auszubildende und Studenten bis hin zur Qualifizierung von
Pädagogen und Eltern sowie Praktikanten, Volontären und anderen Mitarbeitern des Privaten Rundfunks.
Zudem orientiert sich die Zielsetzung der LFK daran, vorhandene Ressourcen durch Kooperationen mit
anderen Partnern zu optimieren und den Projekten eine größere Tragweite zu geben. So werden möglichst
umfassend auch Partner aus dem privaten Rundfunk einbezogen, nicht zuletzt um den Praxisbezug noch
zu verstärken.
Über das Internet werden integrative Arbeitsplattformen geschaffen, auf denen sich verschiedene
Projektnehmer mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen treffen. Dadurch werden verschiedene Einzelaktivitäten und Projekte gebündelt. Die Projekte und Aktivitäten werden schwerpunktmäßig durch Veranstaltungen abgerundet.
5.1
Kooperationen
Wie in den vergangenen Jahren stellt die Kooperation mit der Landesmedienanstalt RheinlandPfalz (LMK) und dem SWR einen Schwerpunkt der Aktivitäten der LFK in diesem Bereich dar. Herauszuheben im Jahr 2005 ist ferner die Zusammenarbeit mit der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG-Filmförderung) und mit der Popakademie Baden-Württemberg.
5.1.1
Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest (MKFS)
Die Arbeit der von LFK, LMK und SWR gemeinsam getragenen Stiftung Medienkompetenz
Forum Südwest (www.mkfs.de) konzentrierte sich auch 2005 auf die Schwerpunkte "Zuhören" und "Film".
So wurde das Projekt "Ohrenspitzer" (www.ohrenspitzer.de) fortgeführt und weiter ausgebaut. "Ohrenspitzer" stößt sowohl bei einer wachsenden Anzahl von Schulen aus Baden-Württemberg und RheinlandPfalz als auch in der Politik auf große Resonanz. Das Kultusministerium Baden-Württemberg konnte jetzt
auch für eine finanzielle Unterstützung gewonnen werden.
Dem Schwerpunkt "Film" wurde mit den "Filmgesprächen mit Kindern" ein Modellprojekt hinzugefügt, dessen Ziel es ist, einen "Infoguide" für Eltern, Erzieher sowie Lehrer im Umgang mit Filmen für
jüngere Kinder zu entwickeln. Hier fließen die Ergebnisse aus den Filmgesprächen mit 4-8-jährigen
Kindern ein, die zusammen mit einem medienpädagogischen Expertenteam einen Kinderfilm sehen und
anschließend dessen Wirkung besprechen.
14
5 Medienkompetenz/Aus- und Fortbildung
Ein zusätzlicher Schwerpunkt der Stiftung im Jahr 2005 ist das
Thema "Internet". So wurde das Projekt "Klick-Tipps für Kinder"
gemeinsam mit jugendschutz.net initiiert. Hintergrund des Projekts ist,
dass man im Internet eine Reihe an informativen und lustigen Seiten für
Kinder finden kann, wenn man weiß wo. Mit den Klick-Tipps werden
jede Woche neue und interessante Internetseiten zu verschiedenen
Themen vorgestellt. Anliegen des Projektes ist es, einen qualifizierten,
aktuellen und kontinuierlichen Besprechungsdienst für empfehlenswerte Kinderangebote zu haben. Hierfür werden regelmäßig gepflegte
Linklisten sowie wechselnde themenzentrierte Klick-Tipps erarbeitet.
Diese sollen über reichweitenstarke Angebote von Kooperationspartnern präsentiert werden: Sowohl Print-Medien (z.B. Computer- und
TV-Magazine, Elternzeitschriften) als auch Online-Angebote (z.B.
Portale, Websites von pädagogischen Einrichtungen) können die KlickTipps als Links für Kinder,Eltern und Pädagogen in ihr eigenes Angebot
einbinden. Über diese positive Prädikatisierung will Klick-Tipps die
Kinder weg von den Erwachsenenangeboten hin zu für sie geeigneten
Webseiten leiten.
Hinweis zu den neuesten und interessantesten
Klick-Tipps unter www.mkfs.de
Mit dem Hambacher Mediendialog ist es der Stiftung gelungen, eine jährliche Veranstaltung mit hochkarätigen Gastrednern zu etablieren, die Fachleuten aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft,
Medien und Politik ein Forum für den Meinungsaustausch zu Fragen der Medienkompetenz bietet. Für
den 4. Hambacher Mediendialog im September 2005 konnte die Stiftung Prof. Götz W. Werner, Gründer
und Geschäftsführender Gesellschafter der dm-drogerie markt GmbH & Co. KG und Leiter des Interfakultativen Instituts für Entrepreneurship an der Universität Karlsruhe gewinnen. In seinem Vortrag "Kompetenzbildung als gesellschaftliche Aufgabe: Unternehmen und Medien stehen in der Verantwortung"
bekräftigte er, dass ein modernes Unternehmen Mitarbeiter braucht, die wahrnehmungs- und medienkompetent sind und aus eigener Einsicht und in eigener Verantwortung handeln.
5.1.2
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs)
Unter der Geschäftsführung der LFK brachte der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (www.mpfs.de), eine Kooperation zwischen der LFK und der LMK, 2005 erneut eine der beiden
zentralen, kontinuierlich erscheinenden Basis-Studien über das Medienverhalten von Kindern und Jugendlichen heraus. Die JIM (Jugend, Information,
(Multi-) Media) 2005 untersucht repräsentativ das Medienverhalten der
12- bis 19-Jährigen in Deutschland und wurde zum achten Mal durchgeführt. Für eine weitere Auflage der KIM-Studie (Kinder und Medien), die das
Medienverhalten von 6- bis 13-jährigen Kindern untersucht, erfolgte 2005
die Feldarbeit. Die beiden Studien haben sich einen herausragenden Ruf
erworben und gehören neben ihrem Nutzen für Lehrer, Eltern, Studenten, Wissenschaftler und Pädagogen
zum Handwerkszeug für Journalisten, Agenturen, Markenartikelhersteller und Werbetreibende. Nachfrage besteht ebenfalls aus dem Bereich der Politik. Insbesondere Abgeordnete in relevanten Ausschüssen,
15
5 Medienkompetenz/Aus- und Fortbildung
Bundes- und Landes-Ministerien sowie die Polizei, hier besonders der Bereich Prävention, sowie Einrichtungen der Jugendhilfe nutzen die erhobenen Daten. Daneben werden Ergebnisse aus den Studien in zahlreichen Schulbüchern eingesetzt.
2005 initiierte der mpfs gemeinsam mit der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen das Projekt "Handysektor". Die Internetseite www.handysektor.de ist ein werbefreies Informationsangebot für
Jugendliche. Die sichere Nutzung von Mobiltelefon, Notebook, Game
Konsole und Bluetooth steht dabei im Vordergrund. Informationen zu
verdeckten Kosten, den Rechten als Kunden und gesundheitlichen Risiken, die sich in mobilen Netzen ergeben können, werden ebenso
berücksichtigt. Dieses Projekt wird von der LFK vor allem auch deshalb
unterstützt, weil u.a. die klassischen Medien wie das Fernsehen und das
Radio Jugendliche immer mehr dazu bewegen, ihre Mehrwertdienste
(wie zum Beispiel Abstimmungen per SMS, Klingelton-Downloads etc.)
gebührenpflichtig über Mobiltelefone zu nutzen und Kindern und
Jugendlichen der kompetenteUmgang damit ermöglicht werden soll.
Werbefreies Informationsangebot
für Jugendliche rund ums Handy
Der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (mpfs) und die Stiftung Medienkompetenz
Forum Südwest (MKFS) beteiligten sich an Deutschlands größter Bildungsmesse, der DIDACTA, die im
Februar 2005 in Stuttgart stattfand. Am Stand wurden die Studien des mpfs präsentiert und verschiedene Projekte der Stiftung vorgestellt. Eine Präsentation von "Ohrenspitzer" fand im Beisein von
DJ Bobo, dem "Botschafter" der Aktion "Schau hin!" des Bundesfamilienministeriums statt. Über die
Angebote und Aktivitäten des mpfs und der MKFS informierte sich auch Frau Staatssekretärin MarieLuise Beck (Bundesfamilienministerium) bei ihrem offiziellen Messerundgang.
5.1.3
Broschüre “Mediendaten Südwest”
16
Mediendaten Südwest
Die Mediendaten, deren Geschäftsstelle auch 2005 bei der LFK lag, sind eine
Informationsplattform für medienrelevante Daten im Internet (www.mediendaten.de).
Beteiligte Partner sind neben der LFK die LMK Rheinland-Pfalz, die MFG-Medienentwicklung Baden-Württemberg und die Landeszentrale für politische Bildung BadenWürttemberg. Nach der inhaltlichen Erneuerung des Internetauftritts wurde 2005 die
Broschüre "Basisdaten Medien Baden-Württemberg 2005" herausgegeben. Ergänzend
zum Internetangebot mediendaten.de gibt sie ihren Lesern eine kompakte Informationssammlung an die Hand, die sowohl Daten zum Medienangebot in Baden-Württemberg,
als auch allgemeine Informationen zu klassischen Medien wie Hörfunk, Fernsehen und
Presse sowie zu neuen Medien wie Multimedia, Internet/Online und Digitaler Rundfunk
enthält. Dabei werden die Besonderheiten des Standorts Baden-Württemberg im bundesdeutschen Vergleich herausgestellt. Auf dem DoIT-Kongress, einem Fachkongress für die
5 Medienkompetenz/Aus- und Fortbildung
IT-Branche, wurde die neu gestaltete Internetseite präsentiert und die 2005 neu aufgelegte Broschüre
"Basisdaten Medien Baden-Württemberg" der Öffentlichkeit vorgestellt.
5.1.4
Popakademie Baden-Württemberg
Die LFK ist eine der Gesellschafterinnen der Popakademie Baden-Württemberg in Mannheim
(www.popakademie.de). Die LFK unterstützte das 6. pop-forum Branchenmeeting im April 2005 und den
darin integrierten Fachkongress, auf dem hochkarätige Gäste aktuelle Trends und Entwicklungen am
Musikstandort Baden-Württemberg sowie die Perspektiven der Musikwirtschaft in Deutschland diskutierten. Daneben förderte die LFK die "Open-House"-Veranstaltungsreihe. Hier werden kreative Köpfe und
spannende Visionen vorgestellt, um der Branche neue Impulse zu geben und die Popakademie verstärkt für
Freunde und Partner der Einrichtung zu öffnen. Inhaltlich orientieren sich die Veranstaltungen an allen
Themen der Musik- und Medienbranche und sind als ergänzender Faktor zu den übrigen Unterrichtsveranstaltungen zu sehen. Als Dozenten sind Persönlichkeiten aus der Musikbranche, der Wirtschaft,
Politik oder Popkultur geladen.
5.1.5
MFG-Filmförderung
Die LFK verstärkte auch ihre Zusammenarbeit mit der MFG- Filmförderung im Zusammenhang
mit der Aus- und Fortbildung für Studenten und Mitarbeiter privater Fernsehveranstalter. Hierzu gehörte
die Förderung eines Videoclip-Workshops an der Filmakademie Baden-Württemberg für Studierende der
Popakademie oder die Förderung des “spotlight-Festivals for students” in Friedrichshafen.
5.2
Medienkompetenz-, Aus- und Fortbildungsprojekte
Um einen Austausch zwischen den LFK-Projekten zu fördern und auch eine über die Förderung
hinausgehende Eigendynamik durch eine Vernetzung von Aktivitäten zu initiieren, hat die LFK mit dem
Projekt Internet-Hochschulradio/TV (www.ihr-portal.de) und dem Projekt soundnezz (www.soundnezz.de) bereits in der Vergangenheit zwei Portale etabliert, die unterschiedliche Gruppierungen in einen
Austausch bringen. Diese Konzeption wurde mit dem "Social-Web-Portal" (www.swef-radioportal.de) vorläufig abgeschlossen. SWEF ("Social Web Focus") ist ein "Spartenradio für Soziales” im Internet (entstanden u.a. durch Projekte mit der Hochschule der Medien Stuttgart), Plattform für soziale Themen,
Integrationspunkt für Aus- und Weiterbildung einzelner Jugendgruppen und Multiplikatoren, die z.B.
dann wieder durch das Bildungszentrum Bürgermedien geschult werden. Der paritätische Wohlfahrtsverband hat auf einer Stuttgarter Radio-Frequenz ein eigenes Sendefenster und kooperiert in Stuttgart mit verschiedenen Hochschulen - beispielhaft für das von der LFK geförderte Gesamtkonzept. In einer weiteren
Ausbauphase werden alle Radio- und Fernsehbeiträge zur weiteren Nutzung für die Projektteilnehmer bei
den Portalen abrufbar sein und so den Austausch der Projekte verstärken.
17
5 Medienkompetenz/Aus- und Fortbildung
Neben der Aus- und Fortbildung für den privaten Rundfunk sind Praxisprojekte mit Hochschulen
inzwischen ein Schwerpunkt der LFK-Projektförderung. Derzeit laufen an ca. 24 Universitäten, Fachhochschulen, Berufsakademien und Universitätskliniken Fernseh-, Film- und Radioprojekte, deren Beiträge soweit sendefähig und formatgerecht, was Teil der Schulungsaufgaben ist - über sechs private
Ballungsraumsender, private Radiosender bzw. über das Internet verbreitet werden.
5.2.1
Hörfunk
Die LFK förderte 2005 die journalistische Weiterbildung im privaten Hörfunk, u.a. durch
Kooperation mit dem Deutschen Journalisten Verband Baden-Württemberg (DJV), der Media-GmbH und
dem Verband Privater Rundfunkanbieter Baden-Württemberg (VPRA). Über 300 Mitarbeiter der privaten
Hörfunkveranstalter nahmen an 30 Seminaren mit hochkarätigen Referenten teil.
5.2.2
Fernsehen
Auch 2005 förderte die LFK mehrere Campus-TV-Projekte von baden-württembergischen Hochschulen mit privaten TV-Veranstaltern. Die einzelnen Projekte haben dabei vor Ort je unterschiedlichen
Charakter, sei es aus ihrer Dauer und Entstehungsgeschichte heraus, aus Gründen der jeweils unterschiedlichen Partnersituation und den daraus sich ergebenden Anforderungen bzw. der mehr oder weniger ausgeprägten Einbeziehung studentischer Belange und Themen in die unterschiedlichen Lernproduktionen.
Einzelne Produktionen haben reinen Wissenschaftsmagazincharakter und berücksichtigen neben universitärer Forschung auch Forschungsergebnisse der privaten, regionalen Wirtschaft. Ausbildungsmodule
orientieren sich dann an diesen Vorgaben. Andere Projekte produzieren Hochschulmagazine unter Einbeziehung mehrerer örtlicher Hochschulen und werden weitgehend selbstständig von Studierenden gestaltet
und über das TV-Programm bzw. einen eigenständigen Internetauftritt verbreitet. An anderen Hochschulen sind Vertreter von Sendern in die Ausbildung integriert und in Seminaren werden Programmformate entwickelt, die dann zu einer Umsetzung bei dem jeweiligen Sender führen. Allen Projekten ist
eigen, dass sie den Praxisbezug der Ausbildung stärken, oftmals eine Schnittstelle zu Zentren zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen an den Hochschulen haben und Medienkompetenz in einer Form vermitteln, die so an den Hochschulen bisher nicht umgesetzt werden konnte. Dabei werden auch Kompetenzen wie z.B. "trimediales Arbeiten" im Rahmen von Web-Reporting (gleichzeitige journalistische
Produktion von Beiträgen für die Verwertung in TV, Radio und Internet) seit mehreren Jahren in Schulungen immer wieder angeboten. Neben der Vermittlung von kommunikativer und medialer Kompetenz ist es
gelungen, nicht nur wissenschaftliche Themen im Programmangebot privater Anbieter zu etablieren, sondern auch das Qualitätsangebot lokaler und regionaler TV-Stationen in diesem Bereich zu erweitern und
insgesamt damit eine zusätzliche Qualitätskomponente zu fördern. Um die Chance der zunehmenden Möglichkeiten im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung der Übertragungswege zu nutzen, wurde 2005
ein Projekt der Fachhochschule Karlsruhe gefördert, das es ermöglichen soll, in HDTV-Qualität zu produzieren und zu verbreiten, sowohl über das Internet als auch im digitalen Kabel. Dies dient als Vorarbeit für
einen Hochschulkanal im digitalen Kabel in HDTV-Qualität, der 2006 in Baden-Württemberg erprobt
werden soll.
18
5 Medienkompetenz/Aus- und Fortbildung
Die grundlegende Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der privaten TV-Veranstalter wurde auch 2005
intensiv vom Medienring (www.medienring.de) betreut. Neben speziell auf den Bedarf des jeweiligen
Senders abgestimmten Inhouse-Schulungen organisierte der Medienring eine Reihe von Basisseminaren,
die immer wieder nachgefragt werden. Die Aktivitäten des Medienring wurden auch 2005 von der
Produktionsfirma Primetime Productions durchgeführt.
5.3
Veranstaltungen mit Medienkompetenzbezug oder
Aus- und Fortbildungsaspekten
Die LFK beteiligte sich auch 2005 an Fachveranstaltungen und Kongressen, die einen Bezug zur
Medienkompetenz haben oder Aus- und Fortbildungsaspekte aufweisen. Als zusätzliche Komponente
ergänzen die Veranstaltungen die inhaltlichen Schwerpunkte der LFK. Besonders hervorzuheben sind: der
Fachkongress im November 2005 in Nürtingen zum Thema "Product Placement", der in Fachpresse und
Fachkreisen aufgrund seiner inhaltlich klar fokussierten Ausrichtung und seiner renommierten Referenten nachhaltig
Beachtung fand. Daneben unterstützte die LFK z.B. den europäisch ausgerichteten PopOpen-Kongress des Popbüro Stuttgart, das Branchenmeeting der Popakademie Baden-Württemberg, den 4. CampusRadioTag und die "Medialounge", die von
der Hochschule der Medien in Stuttgart veranstaltet wurden,
sowie die "Frankfurter Hörfunkgespräche", die "Stuttgarter
Tage der Medienpädagogik", die "Stuttgarter Kinderfilmtage"
und das "KinderKinoFestival Schwäbisch-Gmünd". Zudem veranstaltete die LFK gemeinsam mit der Aktion Jugendschutz
(ajs) und dem Sozialministerium Baden-Württemberg eine
Fachtagung zum Thema “Jugendmedienschutz im Internet”. In
Fachtagung “Jugendmedienschutz im Internet” in den Räumen
des Sparkassenverbandes in der LB-BW-Bank in Stuttgart
den Räumen des Sparkassenverbandes in Stuttgart wurde vor
fast 200 Teilnehmern aus Jugendarbeit, Erziehung und Prävention über den aktuellen Stand des Jugendmedienschutzes informiert. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des
Jugendmedienschutzstaatsvertrages zog der Hauptredner Prof. Dr. Ring als Vorsitzender der Kommission
für Jugendmedienschutz (KJM) eine erste Bilanz. Neben der Präsentation der aktuellen JIM-Studie hatten
die Teilnehmer in verschiedenen Foren die Gelegenheit, praktische Erfahrungen zur Umsetzung pädagogischer Konzepte auszutauschen.
19
6 Öffentlichkeitsarbeit
6
Öffentlichkeitsarbeit
6.1
Veranstaltungsreihe Digitalforum
Die LFK startete im Berichtsjahr eine neue Veranstaltungsreihe "Digitalforum". Am 27. Juli 2005
fand dazu ein Workshop zum Thema "Chancen und Risiken der digitalen
Terrestrik für Fernsehen und Hörfunk auf lokaler und regionaler Ebene" statt,
auf dem mögliche Geschäftsmodelle für Handy-Radio und -TV präsentiert wurden.
Digitalforum: Podium Christina Hirsch (Vodafone),
Robert Fahle (RTL interaktive), Helmut G. Bauer,
Walter Berner (LFK)
6.2
Am 7. November 2005 präsentierte die LFK den Start eines neuen
Radioangebots für Mobiltelefon: Das Projekt "Visual Radio" des baden-württembergischen Jugendsenders bigFM und seines Stuttgarter Technologiepartners ”spodradio” wurde auf einer Fachveranstaltung vorgestellt.
Clearingstelle "Ländlicher Raum"
Gemeinsam mit dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, dem Gemeindetag und
der Akademie Ländlicher Raum sowie dem Arbeitskreis Mediendörfer hat die LFK eine Clearingstelle
"Neue Medien im Ländlichen Raum" gegründet, mit dem Ziel einer besseren Breitbandversorgung in den
ländlichen Gebieten. Neben einer konkreten Fachberatung für die Gemeinden werden vor Ort Informationsveranstaltungen durchgeführt.
6.3
Medienpreis der LFK
Die Medienpreisverleihung fand mit ca. 1200 Gästen in Anwesenheit des Ministerpräsidenten
Günter H. Oettinger am 9. Mai 2005 in Stuttgart statt. Es wurden Preise für die besten Radio- und Fernsehbeiträge im baden-württembergischen Privatfunk vergeben. Die Jury vergab sechs Hörfunk- und vier
Fernsehpreise. Die Publikumspreise gingen an Radio Regenbogen und das Rhein-Neckar-Fernsehen.
6.4
Außendarstellung und Pressearbeit
Auf ihrer laufend aktualisierten Homepage www.lfk.de stellt die LFK umfangreiche Informationen bereit. Daneben wird weiterhin der monatliche Newsletter der LFK versandt. Wie in den Vorjahren
unterrichtete die LFK auch im Jahr 2005 die Öffentlichkeit durch die Herausgabe von zahlreichen Pressemitteilungen über ihre Arbeit und ihre Entscheidungen. Außerdem standen Vertreter der LFK vielfach als
Interviewpartner und für Vorträge zur Verfügung. Zur Information des Vorstandes und des Medienrates
der LFK, der verschiedenen Organisationen bzw. Verwaltungen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LFK wurde die Herausgabe des Tagespressespiegels (Tageszeitungen, Fachpresse) sowie eines
monatlichen Pressespiegels fortgesetzt. Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit war auch geprägt von zahlreichen
telefonischen und schriftlichen Anfragen von Bürgern.
20
7 Zusammenarbeit mit anderen Landesmedienanstalten
7
Zusammenarbeit mit anderen Landesmedienanstalten
Die 15 Landesmedienanstalten in Deutschland arbeiten bereits seit 1985 zur Bewältigung
grundsätzlicher und länderübergreifender Angelegenheiten in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) zusammen. Die Zusammenarbeit innerhalb der ALM erfolgt über die Direktorenkonferenz (DLM), die Gremienvorsitzendenkonferenz und die Gesamtkonferenz. Die Grundsätze, die
diese Zusammenarbeit regeln, wurden zuletzt von der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten am
28. Mai 2002 neu beschlossen.
Die Direktorenkonferenz besteht aus den gesetzlichen Vertretern der Landesmedienanstalten. In der
DLM werden die der ALM zugewiesenen Aufgaben erledigt. Dazu hat die DLM Gemeinsame Stellen eingesetzt. Seit April 2003 gibt es neben der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zwei Gemeinsame
Stellen: die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) und die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung,
Medienkompetenz (GSPWM).
Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) versammelt die Vorsitzenden der Beschlussgremien der
Mitgliedsanstalten. In dieser Konferenz werden die Angelegenheiten beraten, die in der Medienpolitik und
für die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten von Bedeutung sind.
Die Gesamtkonferenz (GK) besteht aus den Vorsitzenden der Beschlussgremien und den gesetzlichen
Vertretern der Landesmedienanstalten. In der Gesamtkonferenz wird über Angelegenheiten beschlossen,
die für das duale Rundfunksystem von grundsätzlicher medienpolitischer Bedeutung sind.
Den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) hat seit dem 1. April 2003 die
Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR Hessen). Näheres zu Aufgaben und Struktur der ALM
unter www.alm.de.
7.1
Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ)
Die LFK war auch im Jahre 2005 Mitglied der Gemeinsamen Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) und
hat dort intensiv an den aktuellen Themen der Digitalisierung des Rundfunks mitgewirkt.
Aufgabe der GSDZ ist zum einen die Sicherung des Zugangs zu den technischen Dienstleistungen, wie
etwa Zugangsberechtigungssystemen und elektronischen Programmführern. Zum anderen bündelt die
GSDZ den Sachverstand der Landesmedienanstalten zu Fragen der Digitalisierung und ist so Ansprechpartner und Moderator für die digitale Entwicklung. In diesem Kontext arbeitet die GSDZ auch intensiv
mit der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt zusammen.
So hat die GSDZ etwa Stellung genommen in den Fusionskontrollverfahren ish/ iesy und Astra/DPC,
in denen die Strukturen der digitalen Übertragung neu aufgestellt wurden. Zentraler Punkt war dabei der
Hinweis, dass insbesondere vertikale Konzentrationen zwischen Netzbetrieb, technischer Dienstleistung
und Inhalten die Zugangsfreiheit für Rundfunkprogramme negativ beeinflussen können.
21
7 Zusammenarbeit mit anderen Landesmedienanstalten
Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur wurden Eckpunkte zur Prüfung der Zugangsoffenheit bei technischen Diensten (Conditional-Access, Anwendungsprogrammierschnittstellen) entwickelt, so dass ein
effizientes Verfahren gewährleistet ist.
Im Jahre 2005 hat die GSDZ erstmals einen Bericht zum Stand der Digitalisierung herausgegeben.
Damit kommt die GSDZ ihrer Aufgabe nach, aktuelle Entwicklungen darzustellen und für die interessierte Öffentlichkeit transparent zu machen. Neben einem umfangreichen Analyseteil stellt der "Digitalisierungsbericht 2005" die Ergebnisse einer Erhebung zum Stand der Digitalisierung in Deutschland
dar.
Als zentrale Aussagen kann man folgende Punkte herausheben:
– Die Zahl der Fernsehhaushalte mit digitalem Empfang ist im letzten Jahr deutlich angestiegen. Lag die
Digitalisierungsrate 2004 noch unter 20 %, haben heute bereits gut 1/4 der bundesdeutschen TV-Haushalte (25,7 %) Zugang zum digitalen Fernsehen. Vorreiter dieses Prozesses ist eindeutig der Satellit, der
bereits zu rund 40 % auf digitalen Empfang umgestellt hat. Auch die Terrestrik - die jedoch nur 5 bis
10 % der Fernsehhaushalte erreicht - ist mit 46 % inzwischen sehr weitreichend digitalisiert. Das
Sorgenkind der Digitalisierung ist nach wie vor das Kabel, das zwar immer noch fast jeden zweiten Fernsehhaushalt versorgt, bei dem jedoch erst 1/10 der Haushalte Zugang zu digitalem Empfang haben.
– Das Kabel bleibt der Schlüssel zur Digitalisierung, da hier die größte Reichweite erzielt wird. Zentral
ist die Einigung der großen privaten Sendergruppen mit den Kabelnetzbetreibern über den Simulcast
und ein Umstellungsszenario. Die großen Sendergruppen konnten Ende 2005 Einigkeit mit den
Kabelnetzbetreibern erzielen. Im Vorfeld hatten sich die Landesmedienanstalten moderierend in den
Prozess eingeschaltet.
– Im Rahmen der terrestrischen Verbreitung besteht die Chance, dass Deutschland zum Pionier der
digitalen Umstellung wird und weltweit als erstes Land die analoge Antennenverbreitung ganz einstellt.
In dem Bericht wird das Jahr 2007 als möglicher Zeitpunkt genannt. Mit Beendigung der analogen
terrestrischen Übertragung eröffnen sich neue Perspektiven für mobile Dienste, Fernsehen auf dem
Handy oder digitales Radio (digitale Dividende).
– Die Digitalisierung ändert nicht nur die publizistischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
des Rundfunks, auch die Rundfunkregulierung muss sich neu justieren. So werden die Verwaltung
knapper Frequenzressourcen oder die Lizenzierung an Bedeutung verlieren, die Justierung und
Moderation der Rahmenbedingungen der digitalen Verbreitung (Navigation, Set-Top-Boxen oder
Vermarktung und Packetierung) jedoch an Bedeutung gewinnen. Hierbei wird auch das Zusammenwirken der Regulierungsinstanzen Landesmedienanstalten, Bundesnetzagentur und Kartellbehörden
mehr und mehr ausgebaut werden müssen.
Der Bericht wie auch die Erhebung sollen jährlich, mit unterschiedlichen Schwerpunkten, fortgesetzt werden.
Rechtsgrundlage für Entscheidungen der GSDZ zu digitalen Diensten ist § 53 Rundfunkstaatsvertrag,
der mit dem Ziel der Sicherung der Meinungsvielfalt den Zugang von Anbietern zu Dienstleistungen für
22
7 Zusammenarbeit mit anderen Landesmedienanstalten
das digitale Fernsehen regelt. Mit der Neufassung dieser Bestimmung zum 1. April 2005 wurden Änderungen in verfahrensrechtlicher Hinsicht und im Anwendungsbereich vorgenommen. So wurden die
Zusammenarbeit zwischen Bundesnetzagentur und Landesmedienanstalten verankert, der Regelungsbereich vom reinen Diensteanbieter auf die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen erweitert
und die Entgeltregulierung eingeführt. Mit der aktualisierten Satzung werden die neuen Bestimmungen
konkretisiert und damit für die Rechtsanwendung tauglich gemacht.
Eine Arbeitsgruppe der GSDZ hatte unter Federführung der LFK einen Entwurf gefertigt und diesen
zur Anhörung gestellt. Die DLM hat der Satzung am 13.12.2005 zugestimmt, sie muss nun von den
Gremien der einzelnen Landesmedienanstalten verabschiedet werden.
7.2
Technische Kommission der Landesmedienanstalten (TKLM)
7.2.1
Organisation
Die Technische Kommission der Landesmedienanstalten (TKLM) ist ein von der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) eingerichtetes Beratungsgremium, dessen Mitglieder die
technischen Leiter der Landesmedienanstalten sind. Sie arbeitet medientechnische Fragen auf und bereitet somit medienpolitische Grundsatzentscheidungen innerhalb der DLM vor. Dazu steht sie in engem
Kontakt mit Netzbetreibern, Programmveranstaltern und deren Verbänden. Vorsitzender der TKLM war
bis zum 31. März 2005 Dr. Thomas Hirschle (LFK). Seit dem 1. April 2005 ist Christian Schurig, Direktor
der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA), Vorsitzender der TKLM. Die Geschäftsführung der TKLM liegt
jedoch nach wie vor bei der LFK. Dies wird auch im Jahr 2006 so bleiben. Organisatorisch ist die TKLM mit
der Gemeinsamen Stelle digitaler Zugang (GSDZ) verbunden. Dies bringt zum Ausdruck, dass die mit der
Digitalisierung des Rundfunks verknüpften weitreichenden politischen und wirtschaftlichen Fragestellungen ohne profunde Kenntnis der technischen Gegebenheiten und Entwicklungen nicht mehr sachgerecht beantwortet werden können.
In der TKLM verbindet sich hohe ingenieurwissenschaftliche Sachkompetenz mit strikter Neutralität.
Dies ist eine Besonderheit in der deutschen Medienszene, da technische Fachleute außerhalb der Landesmedienanstalten in der Regel einem Netzbetreiber, Programmveranstalter oder Geräte- oder Diensteanbieter verpflichtet sind. Die Mitglieder der TKLM hingegen können ihre Bewertungen und Empfehlungen unabhängig von Gruppeninteressen treffen.
7.2.2
Aufgaben
Die Digitalisierung der Rundfunkübertragung, und hier vor allem die der Terrestrik, bildet derzeit einen Schwerpunkt der Arbeit der TKLM. Die Umwandlung der gegenwärtig vom Rundfunk in analoger Technik betriebenen Frequenzen in digitale Nutzungen (hauptsächlich für das terrestrische digitale
Fernsehen DVB-T, aber auch für Digital Radio DAB) hat Auswirkungen auf viele Bereiche. Zunächst erlaubt
die mit der Digitalisierung einhergehende Datenreduktion eine bessere und damit wirtschaftlichere Ausnutzung der Übertragungswege. Die Folge: Es können mehr Programme verbreitet werden. Dies zieht aber
sogleich weitere Fragen nach sich. Soll diese Kapazitätsausweitung ausschließlich für Rundfunk im klassischen Sinne genutzt werden? Oder auch für neuartige Angebote? Und wie erfolgt die Aufteilung? Unver-
23
7 Zusammenarbeit mit anderen Landesmedienanstalten
kennbar ist, dass die Digitalisierung nur gelingen wird, wenn neben programmlichen und technischen
Aspekten auch Fragen der Wirtschaftlichkeit befriedigend gelöst werden. Nach aktuellen Aussagen
privater Fernsehanbieter ist es unwahrscheinlich, dass diese digitale terrestrische Fernsehnetze (DVB-T)
in ganz Deutschland ausbauen wollen. Mobilfunkunternehmen sitzen bereits in den Startlöchern und
fordern einen Teil des Spektrums für andere Anwendungen (Übertragungsstandards DVB-H und DMB).
Dies werden jedoch meist kostenpflichtige "Pay"-Angebote sein, bei denen die heutigen Rundfunkunternehmen eher die Rolle des Programmlieferanten übernehmen würden.
Im Rahmen der Vorbereitungen zur medienrechtlichen Ausschreibung von Übertragungskapazitäten
für ein Erprobungsprojekt nach DMB-Standard im L-Band formulierte die TKLM zusammen mit den
beteiligten Ländern die Bedarfsanmeldung. Hierbei waren Fragen des Versorgungsstandards und des Versorgungsgrads zu untersuchen. Parallel hierzu arbeitete die TKLM auch an einer Bedarfsanmeldung für ein
Erprobungsprojekt nach DVB-H-Standard an ausgewählten WM-Spielorten. Erschwerend gegenüber
DMB kam hier noch hinzu, dass für DVB-H bundesweit noch keine Frequenzen bereit stehen. Dies wird
erst nach den auf der RRC 06 zu vereinbarenden Übergangsfristen der Fall sein.
Wie immer die Digitalisierung sich im Einzelnen gestalten wird, es ist klar, dass diese zunächst rein
technisch erscheinende Änderung einen weitreichenden Strukturwandel in der Rundfunkszene mit sich
bringen wird. Von am Markt eingeführten Unternehmen wird dieser Wandel aus naheliegenden Gründen
eher kritisch gesehen, andere Unternehmen verstehen dies als Chance, sich neu am Markt zu etablieren.
Die Geschäftsführung eines privaten Rundfunkunternehmens darf nicht der Gefahr erliegen, aus Sorge
um die nächste Bilanz die langfristige Ausrichtung ihres Unternehmens zu unterlassen. Dies gilt in
besonderer Weise bei der Digitalisierung. Es geht deshalb darum, am Markt befindlichen Rundfunkunternehmen Perspektiven für die Digitalisierung aufzuzeigen sowie den Umstiegsprozess zu erleichtern
und gleichzeitig auch neuen Unternehmen eine Chance in einem sich entwickelnden Markt zu geben.
7.3
Gemeinsame Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz (GSPWM)
Gegenwärtig wird die Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz (GSPWM)
von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) geführt. Die LFK wird erst 2006 Mitglied
der GSPWM sein. Sie hat 2005, wie alle Landesmedienanstalten, inhaltlich der Gemeinsamen Stelle zugearbeitet. So ist die LFK an den Prüfgruppen in Abstimmungsfragen für die Zulassung von bundesweiten TV-Programmen und der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Mediendienste
beteiligt. 2005 wurden insgesamt 40 Anträge in den Prüfgruppen bewertet, wovon 25 TV-Programme und
15 Mediendienste waren.
Daneben war die LFK in den Sitzungen der Fachreferenten Werbung vertreten. Sie erarbeiten bundesweite Programmuntersuchungen, um etwaige Werbeverstöße festzustellen. Aufgrund von drei großen
Untersuchungen wurde die GSPWM in insgesamt 74 Fällen tätig. In 64 Fällen sah sie die Veranlassung,
der jeweiligen Lizenzanstalt zu empfehlen, rechtsaufsichtlich tätig zu werden bzw. ein Verfahren einzuleiten.
24
7 Zusammenarbeit mit anderen Landesmedienanstalten
7.4
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die Kommission für Jugendmedienschutz wird von der Bayerischen Landeszentrale für neue
Medien geleitet. Die LFK ist kein Mitglied dieser Kommission, unterstützt deren Arbeit jedoch im Rahmen
der Prüfgruppen der Fachreferenten für Jugendschutz. Weiterhin ist die LFK in der AG Verfahren beteiligt.
Die LFK ist zuständig für die Durchführung der Verfahren gegenüber Anbietern von Rundfunk und Telemedien (einschließlich Internet), der KJM obliegt die inhaltliche Bewertung der Angebote.
7.5
LFK unterstützt Medienaufsicht in Lettland
Die LFK wird die Medienaufsicht in Lettland bei der Optimierung der Programmaufsicht über
Rundfunkanbieter unterstützen. Im Rahmen eines Partnerschaftsprojekts der EU-Kommission sollen neue
EU-Mitglieder an die in der Europäischen Union geltenden Standards herangeführt werden. In
einem europaweiten Auswahlverfahren überzeugte das Konzept der LFK die EU-Kommission und die
lettische Partnerbehörde "National Broadcasting Counsil" in Riga. In einem Projektteam bündeln Juristen,
Kommunikationswissenschaftler und Ingenieure der LFK ihre Kompetenzen. Das Projekt ist auf sechs
Monate angelegt und wird von der EU-Kommission finanziert.
25
8 Auftrag und Berichtszeitraum
8
Auftrag und Berichtszeitraum
Der Vorstand der LFK stellt gemäß § 46 Abs. 2 des Landesmediengesetzes (LMedienG) die
Jahresrechnung und einen jährlichen Geschäftsbericht auf, der in Kurzfassung mit einer Zusammenfassung über die geprüfte Jahresrechnung im Staatsanzeiger zu veröffentlichen ist. Der Geschäftsbericht und
die geprüfte Jahresrechnung sind dem Staatsministerium, der Rechtsaufsichtsbehörde der LFK, vorzulegen. Der Geschäftsbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005 wurde vom
Vorstand der LFK in seiner Sitzung am 20. Februar 2006 erstellt.
9
Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Organisation der LFK
9.1
Aufgaben
Die LFK ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart. Ihre Organe
sind der Vorstand, der Medienrat, die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
(KEK), die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) und die Kommission für den
Jugendmedienschutz (KJM).
Zum Aufgabenbereich der LFK gehören insbesondere:
– die Zulassung privater Veranstalter
– die Oberverteilung von Übertragungskapazitäten zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten
Bedarfsträgern
– die Planung und Ausschreibung von Verbreitungsgebieten für privaten Hörfunk und privates Fernsehen
– die Ausweisung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten an private und öffentlich-rechtliche
Rundfunkveranstalter
– die Förderung der technischen Infrastruktur der baden-württembergischen Rundfunklandschaft
– das Fördern und Betreiben von innovativen Projekten und neuen Medienentwicklungen
– die Erstellung einer Rangfolge für die Kabelbelegung ("Must-carry-Bereich")
– die Förderung nichtkommerzieller Veranstalter
– die Förderung der Medienkompetenz
– die medienwissenschaftliche Begleitforschung und die Förderung von Aus- und Fortbildung im
privaten Rundfunk sowie
– die Aufsicht über private Rundfunkveranstalter und Telemedien-Anbieter.
26
9 Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Organisation der LFK
9.2
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die LFK und ihre Arbeit waren im Berichtszeitraum folgende Bestimm-
ungen:
– Landesmediengesetz Baden-Württemberg (LMedienG) vom 19.07.1999 (GBl. S. 273, ber. S. 387), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zur Änderung des Landesmediengesetzes und des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 17.03.2005 (GBl S. 189), in Kraft getreten am 01.04.2005;
– Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland (Rundfunk-Staatsvertrag) vom 31.08.1991,
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 8. bis 15.10.2004, (GBI. BW 2005 S. 190), in Kraft getreten am 01.04.2005;
– Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) vom 10. bis 27.9.2002 (GBl. S. 93), zuletzt geändert durch
Artikel 7 des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 8. bis
15.10.2004 (GBI. BW 2005 S. 197), in Kraft getreten am 01.04.2005;
– Staatsvertrag über Mediendienste (Mediendienste-Staatsvertrag) vom 20.01. bis 12.02.1997 (GBl.
S. 181), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher
Staatsverträge vom 8. bis 15.10.2004 (GBI. BW 2005 S. 197), in Kraft getreten am 01.04.2005;
– Verordnung der Landesanstalt für Kommunikation über die Ausweisung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten (NutzungsplanVO) vom 15.11.1999, (GBl. S.459), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.09.2005 (GBl. S. 646);
– Rechtsverordnung der LFK über die Festsetzung der Gebührensätze für ihre Amtshandlungen
(Gebührenverordnung) vom 14.02.2005 (GBl. S. 184);
– Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit in der Fassung der Richtlinie
97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.06.1997;
– Europäisches Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen des Europarates vom
05.05.1989; geändert durch Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das
grenzüberschreitende Fernsehen vom 01.10.1998;
– Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vom
04.11.1950;
– Geschäftsordnung des Vorstandes der Landesanstalt für Kommunikation vom 25.04.2005;
– Geschäftsordnung des Medienrates der Landesanstalt für Kommunikation vom 28.01.2002.
9.3
Organe der LFK
9.3.1
Vorstand
Der Vorstand ist für alle Aufgaben der LFK zuständig, soweit nicht ausdrücklich eine andere
Zuständigkeit bestimmt ist. Er besteht aus einem hauptamtlichen Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen
Mitgliedern, die vom Landtag gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstands beträgt sechs
Jahre. Sie beginnt mit dem Tag der Ernennung des Vorsitzenden. Erfolgt die Bestellung und Verpflichtung
27
9 Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Organisation der LFK
anderer Mitglieder erst nach diesem Zeitpunkt, so verkürzt sich deren Amtszeit entsprechend. Die Amtszeit des Vorstands der dritten Amtsperiode endete am 22. Juli 2004. Die Wahl des Vorstands der vierten
Amtsperiode fand am 23.02.2005 statt, die Ernennung des Vorsitzenden und der Vorstandsmitglieder
durch den Ministerpräsidenten erfolgte am 16.03.2005 mit Wirkung zum 01.04.2005. Bis zur Ernennung
führte der Vorstand der dritten Amtsperiode die Geschäfte weiter.
Im Jahr 2005 trat der Vorstand zu neun Sitzungen zusammen. Der Vorstand der LFK nimmt gemäß
§ 35 Abs. 1 Landesmediengesetz (LMedienG) die Aufgaben der Landesanstalt wahr, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Der Vorsitzende des Vorstands trägt den Titel "Präsident
der Landesanstalt für Kommunikation". Er vertritt die LFK gerichtlich und außergerichtlich. Der Präsident
leitet die Verwaltung der LFK, erledigt in eigener Zuständigkeit die laufenden Geschäfte, bereitet die Entscheidungen des Vorstands und des Medienrats vor und führt sie aus.
Dem Vorstand der dritten Amtsperiode gehörten bis zum 30.03.2005 folgende Mitglieder an:
Mitglieder
Dr. Thomas Hirschle
Vorsitzender des Vorstandes
Präsident der Landesanstalt für Kommunikation
Hans Beerstecher
stellv. Vorstandsvorsitzender
Prof. Dr. Armin Dittmann
Prof. Dr. Hans Peter Welte
Dr. Albrecht Götz von Olenhusen
Stellvertreter
Edeltraud Hollay
N.N.
N.N.
Hans Dieter Köder
Dem Vorstand der vierten Amtsperiode gehören ab dem 01.04.2005 folgende Mitglieder an:
Mitglieder
Thomas Langheinrich
Vorsitzender des Vorstandes
Präsident der Landesanstalt für Kommunikation
Hans Beerstecher
stellv. Vorstandsvorsitzender
Prof. Dr. Armin Dittmann
Prof. Dr. Hans Peter Welte
Dr. Albrecht Götz von Olenhusen
Stellvertreter
Andreas Reißig
N.N.1
N.N.1
Bettina Kox
1Die Nachfolger der zwei weiteren, inzwischen ausgeschiedenen Stellvertreter wurden nicht benannt.
28
9 Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Organisation der LFK
9.3.2
Medienrat
Der Medienrat ist die Vertretung der gesellschaftlich relevanten Gruppen. Der Gesetzgeber hat
hierüber in § 41 Abs. 1 LMedienG eine Auswahl getroffen. Darüber hinaus entsendet jede Fraktion im Landtag einen Vertreter. Vier weitere Vertreter werden aufgrund von Vorschlägen der Fraktionen vom Landtag
im Wege der Verhältniswahl nach dem Höchstzahlverfahren (d'Hondt) gewählt (§ 41 Abs. 2 LMedienG).
Gemäß § 41 Abs. 4 LMedienG beträgt die Amtszeit der Mitglieder des Medienrats fünf Jahre. Seine vierte
Amtsperiode begann mit der konstituierenden Sitzung am 28. Januar 2002 und endet am 27. Januar 2007.
Der Medienrat nimmt gemäß § 42 Abs. 1 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung
der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks wahr und
hat die Aufgabe, den Vorstand zu unterrichten und Maßnahmen vorzuschlagen, wenn er zu der Auffassung
kommt, dass insbesondere die Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt nicht eingehalten sind.
§ 42 Abs. 2 LMedienG sieht die Beteiligung des Medienrates bei Zuweisung, Rücknahme und Widerruf von
Übertragungskapazitäten an private Veranstalter vor. Er soll hier wegen der damit verbundenen Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt an der Auswahl der entsprechenden Veranstalter für bestimmte Kapazitäten beteiligt werden.
Der Medienrat beschließt den vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die
Bestimmung des Prüfers der LFK. Darüber hinaus hat der Medienrat die Aufgabe, Empfehlungen zur
Medienpädagogik sowie Stellungnahmen zu Fragen des Jugendschutzes abzugeben. Der baden-württembergische Staatsgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 24.01.2005 (GR 2/04) zur Verfassungsmäßigkeit
des gesetzlichen Wahlverfahrens für den LFK-Vorstand auch mit den Kompetenzen des Medienrates
befasst. Er hat dabei die eigenen, vom Vorstand unabhängigen Befugnisse und Mitwirkungsrechte des
Medienrates, insbesondere in Zusammenarbeit mit der Gewährleistung der Meinungsvielfalt und bei der
Aufstellung des Haushaltsplans herausgestellt.
Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen hat der Medienrat einen Haushaltsausschuss, einen medienpädagogischen Ausschuss und einen medientechnischen Ausschuss gebildet (§ 45 Abs. 5 Satz 2
LMedienG). Der Haushaltsausschuss berät den Medienrat in allen Haushaltsfragen, insbesondere gibt er
dem Medienrat Empfehlungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses der LFK.
Der medienpädagogische Ausschuss hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Medienpädagogik sowie
Stellungnahmen zu Fragen des Jugendschutzes vorzubereiten. Der medientechnische Ausschuss hat die
Aufgabe, den Medienrat in spezifischen Fragen zur Medientechnik zu beraten und zu unterstützen.
Die Ausschussmitglieder des Haushaltsausschusses und des medienpädagogischen Ausschusses für die
vierte Amtsperiode wurden in der konstituierenden Sitzung des Medienrats am 28. Januar 2002 gewählt,
die Wahl des medientechnischen Ausschusses erfolgte in der Sitzung des Medienrats am 27.06.2005.
Der Medienrat trat im Jahr 2005 zu sieben Sitzungen zusammen. Der Vorsitzende des Medienrats ist
Herr Professor Dieter Barth, seine Stellvertreter sind Frau Sibylle Stamm und Herr Thomas Münch.
29
9 Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Organisation der LFK
Die Vertreter der in § 41 Abs. 1 LMedienG genannten Organisationen im Jahr 2005 sind nachstehender Aufstellung zu entnehmen:
Organisation
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
30
Evangelische Landeskirchen
Römisch-katholische Kirche
Israelitische Religionsgemeinschaften
Freikirchen
Deutscher Gewerkschaftsbund
Landesbezirk Baden-Württemberg
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschland
Landesverband Baden-Württemberg
Beamtenbund Baden-Württemberg
Kommunale Landesverbände
Baden-Württembergischer Industrie- und
Handelskammertag
Baden-Württembergischer Handwerkstag
Landverband der baden-württembergischen
Industrie e.V. und Landesvereinigung badenwürttembergischer Arbeitgeberverbände e.V.
Landesverband freier Berufe BW und
Bund der Selbstständigen, Landesverband BW
Südwestdeutscher Zeitschriftenverlegerverband
u. Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger e.V.
Journalistenverbände
Landesmusikrat Baden-Württemberg e.V.
Landeselternbeirat Baden-Württemberg
Landesfamilienrat Baden-Württemberg
Landesfrauenrat Baden-Württemberg
Aktion Jugendschutz
Sportverbände
Jugendverbände
Bauernverbände
Deutscher Bundeswehrverband e.V.
Bund der Vetriebenen, Landesverband
Baden-Württemberg
Schriftstellerorganisationen, Bühnenverein
und Bühnengenossenschaft
Vertreter der
4. Amtsperiode
Stand 1. Januar 2005
Karen Hinrichs
Msgr. Dr. Bernd Kaut
Solange Rosenberg
Pastor Günter Mahler
Sybille Stamm
Veränderungen
bis zum Ende
des Jahres 2005
David Roth
Marion von Wartenberg
Marinko Skara
Dr. Rainer Ullrich
Franz Weber
Prof. Dieter Barth
Dr. Hartmut Richter
Michael Hüffner
Peter Ströbel
Stephan Bourauel
Jörg Tisken
Dagmar Lange
Arnold Sesterheim
Ursula Duppel-Breth
Thomas Münch
Christa Gönner-Schwarz
Peter Wittemann
Rudi Arnold
Michael Niedoba
Heinrich Maurer
Gerhard Stärk
Arnold Tölg
Gerda Wittmann-Zimmer
9 Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Organisation der LFK
Organisation
27. Informationstechnische Gesellschaft
28. Aktionsgemeinschaft Natur- und Umweltschutz
Baden-Württemberg
29. Landesrektorenkonferenz der Universitäten,
Kunsthochschulen, Pädagogischen Hochschulen
und Fachhochschulen
30. CDU-Fraktion
31. SPD-Fraktion
32. FDP/DVP-Fraktion
33. Fraktion der Grünen
34. Vertreter des Landtags (CDU)
35. Vetreter des Landtags (CDU)
36. Verteter des Landtags (SPD)
37. Vertreter des Landtags (SPD)
Vertreter der
Veränderungen
4. Amtsperiode
bis zum Ende
Stand 1. Januar 2005 des Jahres 2005
Dr. Klaus Dieter Schenkel
Burkhard Kroymann
Prof. Dr. Jürgen Schwarz
Hans Volle
R. Stickelberger MdL
Hagen Kluck
Jürgen Walter MdL
Dr. Dietrich Birk MdL
Georg Wacker MdL
Stephan Braun MdL
Klaus Käppeler MdL
Rosa Grünstein MdL
Die Fachausschüsse waren im Berichtsjahr wie folgt besetzt:
Medienpädagogischer Ausschuss
Rudi Arnold
Dr. Dietrich Birk MdL
Stephan Braun MdL
Ursula Duppel-Breth
Christa Gönner-Schwarz
Klaus Käppeler MdL
Burkhard Kroymann
Michael Niedoba
Prof. Dr. Jürgen Schwarz (Stellvertreter)
Gerhard Stärk
Georg Wacker MdL
Jürgen Walter MdL
Peter Wittemann (Vorsitzender)
Haushaltsausschuss
Michael Hüffner (Vorsitzender)
Dr. Hartmut Richter
Dr. Rainer Ullrich
Hans Volle (Stellvertreter)
Medientechnischer Ausschuss
Heinrich Maurer
Dr. Hartmut Richter
Dr. Klaus-Dieter Schenkel (Vorsitzender)
Gerhard Stärk
Peter Ströbel
Hans Volle
31
9 Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Organisation der LFK
9.3.3
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ist für die Beurteilung von Fragestellungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt bei der Zulassung von bundesweit verbreiteten Fernsehprogrammen zuständig (§ 36 Abs.1 RStV). Die Kommission hat ihren Sitz in Potsdam und
besteht aus sechs Sachverständigen des Rundfunk- und Wirtschaftsrechts, die von den Ministerpräsidenten der Länder berufen wurden. Den Landesmedienanstalten obliegt es, der KEK die für ihre Aufgaben
erforderlichen personellen und sachlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
9.3.4
Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM)
Die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM), die auf Grund des § 35
Abs. 2 Ziff. 2 RStV eingerichtet wurde, dient der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Organ bei
der Überprüfung der Einhaltung der für die privaten Veranstalter geltenden Bestimmungen zur Sicherung
der Meinungsvielfalt. Sie setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern der Landesmedienanstalten zusammen,
die ihr kraft Amtes angehören (§ 35 Abs. 4 RStV). Die KDLM ist insbesondere zuständig für Entscheidungen in den Fällen, in denen eine Landesmedienanstalt von einer Entscheidung der Kommission zur
Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) abweichen will (§ 37 Abs. 2 RStV).
32
9 Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Organisation der LFK
9.3.5
Organisation der LFK (Stand 31.12.2005)
Präsident
Thomas Langheinrich
Büroleitung/Gremien:
Kathrin Kling
Stellvertreter
des Präsidenten
Stellvertreterin
des Präsidenten
Technik
Kommunikationswissenschaften
Frank Scherer
Dr. Angela Frank
Walter Berner
Albrecht Kutteroff
Sekretariat:
Kathrin Kling
Sekretariat:
Kerstin Göttlicher
Sekretariat:
Kerstin Göttlicher
Sekretariat:
Ute Bitterle
Holger Albrich
Christine Becker
Hans-Peter Fuger
Mary Karnowsky
Verena Lindow
Ursula Müller-Morgen
Frauke Philipsenburg
Jana Richter
Andreas Hamann
Helga Penezic
Elfriede Walendy
Michael Fuchs
Bernhard Jamborek
Roland Kretzschmann
Tina König
Thomas Rathgeb
Susan Zahraii
– Kommerzieller Hörfunk
– Neue Dienste
– Mediengesetze
– Sonstige Rechtsfragen
– Haushalt
– Personal
– Organisation
– Kommerzielles
– Planung und Entwick-
– Jugendschutz
– Werbung
– Programm
– Medienkompetenz /
Fernsehen
– Öffentlichkeitsarbeit
– Nichtkommerzieller
Rundfunk
lung der technischen
Infrastruktur
– Technische Kommission
der Landesmedienanstalten (TKLM)
Aus- und Fortbildung
– Medienwissenschaftliche Begleitforschung
33
10 LFK intern
10
LFK intern
10.1
Personal
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes der LFK (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 und § 17 Abs. 5
und 6 LHO). Im Stellenplan sind funktions- und leistungsgerechte Entwicklungsmöglichkeiten dargestellt,
mit denen überdurchschnittliche Qualifikationen und Leistungen einzelner LFK-Bediensteter entsprechend honoriert werden können. Mit diesem Instrument ist es möglich, eine effiziente und wirtschaftliche
Aufgabenerledigung unter Beibehaltung eines vergleichsweise kleinen, aber hochqualifizierten Personalkörpers aufrecht zu erhalten. Dieses Verfahren hat sich seit Einführung im Jahr 2003 in vollem Umfang
bewährt. Die Stellenanzahl ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Zur Bewältigung des umfangreichen zusätzlichen Aufgabenspektrums war - wie in den Vorjahren neben den im Rahmen des Stellenplanes beschäftigten Bediensteten, eine weitere Angestellte im juristischen Bereich befristet beschäftigt. Außerdem wurden im Laufe des Jahres mehrere Aushilfskräfte (325EUR-Beschäftigte), vor allem im Bereich der Programmbeobachtung und- kontrolle, sowie für verschiedene Hilfstätigkeiten eingesetzt.
10.2
Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und -referendaren
sowie Praktikantinnen und Praktikanten
Die LFK bot im Berichtszeitraum sechs Rechtsreferendarinnen und -referendaren zur Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung die Möglichkeit, die vorgesehene Verwaltungs- bzw. Wahlstation in einer Landesmedienanstalt zu absolvieren. Die Referendarinnen und Referendare haben nach
einer kurzen Einarbeitungszeit nahezu vollständig am Arbeitsleben der LFK teilgenommen und konnten
somit zur Entlastung der juristischen Bereiche beitragen. Darüber hinaus erhielt eine Jurastudentin die
Möglichkeit, das für das Erste Juristische Staatsexamen vorgesehene zweimonatige Praktikum abzuleisten.
10.3
Finanzen
Der Rundfunkstaatsvertrag sieht die Finanzierung der Landesmedienanstalten durch einen zusätzlichen Anteil an der Rundfunkgebühr in Höhe von zwei Prozent vor. Bereits mit der Neufassung des
Zustimmungsgesetzes zum Rundfunkstaatsvertrag vom 1. Februar 1995 (GBl. S. 113) wurden die der LFK
zufließenden Rundfunkgebührenanteile um 50% gekürzt (sog. Vorwegabzug). Dieser Anteil wurde in
Artikel 2 des Gesetzes zum fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zur Änderung des Landesmediengesetzes und zur Aufhebung von Rechtsvorschriften vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 753) auf insgesamt
53% angehoben. Mit dieser Anhebung um 3% wurde es ermöglicht, insbesondere die Förderung von
Produktionen und Konzepten von Unternehmen im Film-, Video- und Internetbereich zu fördern. Diese
werden auch den privaten Rundfunkveranstaltern in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Über die
34
10 LFK intern
zweckgebundene Vergabe der Mittel entscheiden die Geschäftsführerin der MFG - Filmförderung und der
Präsident der LFK gemeinsam. Der größte Teil des Vorwegabzugs (50%) steht dem Südwestrundfunk für
Zwecke der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg und zur Förderung des kulturellen
Programmangebotes des Landes im Hörfunk und Fernsehen zu. Aus den der LFK verbleibenden Mitteln
(47%) werden u.a. auch die Kosten für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und der Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM) finanziert.
Gemäß § 47 Abs. 2 LMedienG, als besondere landesgesetzliche Ermächtigung i. S. von § 40 Abs. 1
Satz 2 und 3 RStV, kann die LFK folgende Vorhaben aus dem ihr zustehenden Gebührenanteil finanziell
fördern:
– die technische Infrastruktur zur Versorgung von Baden-Württemberg
– Projekte für neuartige Rundfunkübertragungstechniken
– Projekte der Medienkompetenz einschließlich entsprechender Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und
– Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk mit bis zu
10 v.H. des Rundfunkgebührenanteils der LFK.
Das Landesmediengesetz sieht in § 46 Abs. 2 die Haushalts- und Wirtschaftsführung der LFK nach dem
vom Medienrat zu beschließenden Haushaltsplan vor. Der Entwurf des Haushaltsplans 2005 wurde vom
Vorstand in der Sitzung am 08. November 2004 aufgestellt, vom Medienrat in seiner Sitzung am
02. Dezember 2004 beraten und beschlossen und vom Staatsministerium gemäß § 46 Abs. 2 LMedienG
mit Schreiben vom 21. Januar 2005 genehmigt. Der Nachtragshaushalt 2005 wurde vom Vorstand in der
Sitzung am 09./10. Oktober 2005 aufgestellt, vom Medienrat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2005 beraten und beschlossen sowie vom Staatsministerium gemäß § 46 Abs. 2 LMedienG mit Schreiben vom
15. November 2005 genehmigt.
Abschlussbericht* gemäß § 84 Landeshaushaltsordnung:
Der Haushaltsplan der LFK für das Haushaltsjahr 2005 wurde in Einnahmen
und Ausgaben (Soll 2005) festgestellt auf ..........
Summe der IST-Einnahmen einschl. der zu übertragenden
Haushaltsreste ..........
Summe der IST-Ausgaben einschl. der zu übertragenden
Haushaltsreste ..........
Für das Haushaltsjahr 2005 ergibt sich rechnerisch folgender
Überschuss ..........
9.376.000,00 Euro
9.869.208,39 Euro
9.869.208,39 Euro
0,00 Euro
*Abschlussbericht vorbehaltlich der Beschlussfassung des Medienrats
Der Vorstand stellt die Jahresrechnung und einen jährlichen Geschäftsbericht auf, der in Kurzfassung
zusammen mit einer Zusammenfassung über die geprüfte Jahresrechnung im Staatsanzeiger zu veröffentlichen ist (§ 46 Abs. 2 LMedienG). Der Medienrat beschließt die Jahresrechnung, wählt den Prüfer und
bestimmt den Umfang der Prüfung. Er entlastet den Vorstand (§ 42 Abs. 6 LMedienG). Die Rechnungsprüfung gemäß § 109 Abs. 2 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung erfolgt durch einen sachverständigen
Prüfer.
35
10 LFK intern
In der Summe der IST-Einnahmen sind die Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen des Vorjahres (Kassenanfangsbestand für 2005) in Höhe von 781.618,89 EUR enthalten. Im Haushaltsjahr 2005 ist,
wie bereits in den Vorjahren, kein Überschuss erzielt worden. Einzelheiten zu den Einnahmen und Ausgaben der LFK sind in der Jahresrechnung 2005 dargestellt.
Die im Jahr 1997 gebildete Rücklage in Höhe von 1,35 Mio. EUR zur Förderung digitaler Übertragungstechniken (Digitalisierungsrücklage) wurde im Jahr 2005 zu diesem Zwecke in Höhe von 800.000 EUR
verwendet.
Die Versorgungsrücklage wurde um 812 Tsd. EUR auf insgesamt 3,53 Mio. EUR aufgestockt. Ursache
der überproportionalen Zuführung war der Wechsel des Vorstandsvorsitzenden und Präsidenten der LFK
zum 01.04.2005 und die dadurch verbundene Zuführung zur Versorgungsrücklage zur Deckung der künftigen Pensionslasten durch die LFK.
Die vom Rechnungshof Baden-Württemberg in seinem Bericht vom März 1995 angeregte Bildung
einer Rücklage für Ersatzinvestitionen im EDV-Bereich (einschließlich Messwagen) hatte zum 31. Dezember 2005 einen gegenüber dem Vorjahr unveränderten Stand von 550 Tsd. EUR.
Aufgrund des Beschlusses in der Sitzung des Medienrats am 24. Oktober 2005 und einer zuvor durchgeführten Ausschreibung der Prüfungsleistungen, beauftragte die LFK mit Schreiben vom 16.12.2005 die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers International AG (PWC), die Jahresrechnung
zum 31. Dezember 2005 zu prüfen. Die örtliche Prüfung fand an mehreren Tagen im Monat Februar 2006
statt.
Stuttgart, im April 2006
36
11 Chronik und Anhang
11
Chronik und Anhang
11.1
Chronik 2005
Januar
Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg stellt mit Urteil vom 24.01.2005 die Verfassungsmäßigkeit des
gesetzlichen Wahlverfahrens für den LFK- Vorstand fest und macht dabei Aussagen zu den Kompetenzen
des Medienrates
Landtag von Baden-Württemberg wählt neuen LFK-Vorstand. Thomas Langheinrich wird neuer Präsident
der LFK
"chart-radio" startet programmliche Kooperation mit "Motor FM"
"DONAU 3 FM" und "bigFM" starten Promotion-Kooperation
Karlsruhe startet eigenen TV-Sender für Kulturhauptstadt-Bewerbung
Deutschlandradio erhält weitere UKW-Frequenz in Konstanz
LFK-Vorstand erteilt Zulassung für "Mc Donald's Radio"
Februar
Mpfs präsentiert Studie "JIM 2004" auf der Bildungsmesse "Didacta" in Stuttgart
März
"Sunshine live" gewinnt den Dance Music Award 2005
Der Alternative Medienpreis 2005 geht an die Redaktion Restrisiko des "bermuda.funk"
Neuer Karlsruher Kultursender arbeitet weiter: "2010tv- Der Kultur Kanal" ist eine TV-Plattform für die
Kultur der Region und darüber hinaus
April
Thomas Langheinrich folgt Dr. Thomas Hirschle als LFK-Präsident
Christian Schurig, Direktor der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA), übernimmt den Vorsitz der TKLM; die
Geschäftsführung verbleibt bei der LFK
Neue Gesetze treten in Kraft: Rundfunkstaatsvertrag, Mediendienste-Staatsvertrag, JugendmedienschutzStaatsvertrag und Landesmediengesetz Baden-Württemberg
Das Regionalfernsehen "EURO 3" ist künftig auch in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg über Kabel zu
empfangen
"RTF.1", der TV-Sender der Region Neckar-Alb, weitet sein Sendegebiet auf den Zollern-Alb-Kreis aus
Clearingstelle "Neue Medien im Ländlichen Raum" organisiert Fachtagung "Datenautobahn auf dem Lande" in Schliengen
Fachtagung “Jugendmedienschutz im Internet” in der Landesbank Baden-Württemberg
Mai
LFK und BLM schreiben länderübergreifendes Regional-Fernsehprojekt im Raum Ulm/ Neu-Ulm aus
LFK verleiht Medienpreise an private Rundfunksender in 10 Kategorien
Juni
Medienrat der LFK gründet "Medientechnischen Ausschuss"
LFK lizenziert neuen Fernsehsender aus Baden-Württemberg: "BW family tv" will mit einem familienorientierten Vollprogramm 2006 auf Sendung gehen
Start von "handysektor.de": neues Online-Informationsangebot für Jugendliche zur sicheren Handynutzung
Juli
Start der LFK-Veranstaltungsreihe "Digitalforum" in Stuttgart; Thema: digitale Terrestrik (DVB-T, DVB-H und
DMB)
Zulassung der LFK für "musikpark.tv", das landesweit digital verbreitet werden soll
September "BigFM" startet im Saarland
37
11 Chronik und Anhang
Oktober
LFK schreibt DMB-Projekt für "Handy-TV" aus
LMK Rheinland-Pfalz und LFK erteilen dem Fernsehsender RNF erneut die Zulassung für Regionalfernsehen und RTL-Fenster im Rhein-Neckar-Raum
LFK richtet 5. NKL-Medientag aus
Oktober
Schwäbischer Verlag steigt mit Billigung der LFK bei R.TV Stuttgart und Böblingen ein; Radio NRJ führt
R.TV RADIO weiter
LFK lizenziert digitalen Basketball-Fernsehkanal
Mediendaten Südwest veröffentlichen zum vierten Mal die "Basisdaten Medien Baden-Württemberg"
November LFK-Digitalforum präsentiert "Visual Radio": Das neue Handy-Angebot startet bei "bigFM"
LFK-Vorstand lizenziert bundesweit ausgerichtetes Hörfunkvollprogramm "COMEDY FM"
LFK genehmigt Übernahme von "sonnenklar TV" durch die "BigXtra Touristik GmbH"
LFK Baden-Württemberg unterstützt die Medienaufsicht in Lettland im Rahmen eines EU-Partnerschaftsprojekts
Fachkongress in Nürtingen zum Thema "Product Placement"
Dezember LFK und BLM lizenzieren gemeinsam Regionalfernsehen für die Regionen Donau-Iller und Ostwürttemberg: "Regional TV Süd" wird künftig im Raum Ulm/Neu-Ulm senden
mpfs stellt Ergebnisse der 8. JIM-Studie 2005 in Mannheim vor
"Förderpreis Medienpädagogik" in der Popakademie Mannheim vergeben
Die Amtszeit von Wolfgang Thaenert (LPR Hessen) als Vorsitzender der DLM endet. Sein Nachfolger ist ab
dem 1.1.2006 Reinhold Albert (NLM Niedersachsen)
38
11 Chronik und Anhang
11.2
Programme im Pflichtbereich der Kabelbelegung
Rangfolgeentscheidung der LFK vom 16. Februar 2004 nach LMedienG § 21 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 6
Fernsehen
Private Programme
Öffentlich-rechtliche Programme
lokales oder regionales Fernsehangebot, soweit
vorhanden (z.B. EURO 3, RNF, R.TV Böblingen,
R.TV Karlsruhe, R.TV Stuttgart, TV-Südbaden)
ARD (Das Erste)
RTL
ZDF
SAT.1
Südwest Fernsehen (SWR)
ProSieben
3sat
RTL II
PHOENIX
Kabel 1
arte
Kinderkanal
Daneben ist “sonnenklar TV” verpflichtend einzuspeisen (Marktzugang).
Hörfunk
Private Programme
Öffentlich-rechtliche Programme
Lokalsender
(z.B. in Stuttgart: DIE NEUE 107.7)
SWR 1
Regionalsender
(z.B. in Stuttgart: Hit-Radio ANTENNE 1)
SWR 2
bigFM
SWR 3
Klassik Radio
SWR 4
N.N.
Deutschlandfunk Köln
N.N.
Deutschlandradio Kultur Berlin
ggf. Nichtkommerzielles Lokalradio
(z.B. in Stuttgart: Freies Radio für Stuttgart)
---
Über die Belegung weiterer Übertragungskapazitäten ("Non-must-carry-Bereich") entscheidet nach
LMedienG § 22 der Netzbetreiber unter Berücksichtigung der Interessen der angeschlossenen Teilnehmer
und Vielfaltsgesichtspunkten. In den meisten (analogen) Kabelnetzen stehen derzeit jeweils ca. 20 Kabelplätze für weitere Hörfunk- und Fernsehprogramme zur Verfügung.
39
11 Chronik und Anhang
11.3
ADSL
AG
ALM
BLM
DAB
DJV
DLM
DMB
DSL
DVB
DVB-H
DVB-S
DVB-T
EMRK
EPG
FöRL
FSK
GBl.
GK
GPRS
GSDZ
GSM
GSPWM
GVK
HDTV
HHA
IHR
JIM
JMStV
KDG
KDLM
KEF
KEK
KIM
KJM
LFK
LFM
LHO
LfM
LMedienG
40
Abkürzungsverzeichnis
Asymmetric Digital Subscriber Line, international standardisierte rückkanalfähige Technik zur Übertragung eines hochratigen Bitstroms (2-6 Mbit/s) auf normalen (Kupfer-) Telefonleitungen
Arbeitsgruppe
Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten
Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Digital Audio Broadcasting (digitales Radio)
Deutscher Journalisten Verband Baden-Württemberg
Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten
Digital Multimedia Broadcasting ("Handy-TV")
siehe ADSL
Digital Video Broadcasting (digitales Fernsehen)
Digital Video Broadcasting (digitales Fernsehen) - Handheld
Digital Video Broadcasting (digitales Fernsehen) - Satellit
Digital Video Broadcasting (digitales Fernsehen) - Terrestrisch
Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Electronic Program Guide, Elektronischer Programmführer
Förderrichtlinien
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
Gesetzblatt für Baden-Württemberg
Gesamtkonferenz der ALM
General Packet Radio System (übersetzt etwa "allgemeines Paket-Funk-System"), Netzstandard zum
Versand von Datenpaketen über Mobiltelefon
Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang der ALM
Global System for Mobile Communications, digitaler Mobiltelefonnetzwerk- und Handystandard
Gemeinsame Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz der ALM
Gremienvorsitzendenkonferenz der ALM
High Definition Television, digitales Fernsehen mit Maximal-Qualität
Haushaltsausschuss des LFK-Medienrates
InternetHochschulRadio
Studie "Jugend, Information, (Multi-)Media"
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Kabel Deutschland GmbH
Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
Studie "Kinder und Medien"
Kommission für Jugendmedienschutz
Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Landesmediengesetz Baden-Württemberg
11 Chronik und Anhang
LMK
LPR Hessen
MA
MFG
MHP
MKFS
MPA
mpfs
MSA
NKL
NLM
RDS
RegTP
RNF
RRC 06
RStV
SWEF
SWR
TKLM
UKW
UMTS
Verg. Gr.
VO
VPRA
VPRT
WM
ZKM
ZMG
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (früher LPR)
Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk
Media-Analyse, größte Reichweitenuntersuchung für den Hörfunkmarkt in Deutschland
Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg
Multimedia Homeplatform (Standard für digitalen Empfang)
Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest
Medienpädagogischer Ausschuss des LFK-Medienrates
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest
Medienanstalt Sachsen-Anhalt
Nichtkommerzielles Lokalradio
Niedersächsische Landesmedienanstalt
Radio Data System
Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation
Rhein-Neckar-Fernsehen
Regional Radio Conference 2006
Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland
Social Web Focus, Radioportal
Südwestrundfunk
Technische Kommission der Landesmedienanstalten
Ultrakurzwelle
Universal Mobile Telecommunications System (universelles, mobiles System zur Telekommunikation),
technischer Standard zum Versand großer Datenmengen über Mobiltelefon (leistungsfähiger als der
Normalstandard GSM)
Vergütungsgruppe
Verordnung
Verband Privater Rundfunkanbieter Baden-Württemberg e.V.
Verband privater Rundfunk und Telekommunikation e.V.
(Fußball-)Weltmeisterschaft Sommer 2006 in Deutschland
Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe
Zeitungs Marketing Gesellschaft
41

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