Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg

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Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg
Sprachliches und Humanistisches Gymnasium
gegr. 1620
Fasaneriestraße 33 D-63739 Aschaffenburg
Telefon: (06021) 930140 Fax: (06021) 960063
Internet: www.kronberg-gymnasium.de
E-Mail: [email protected]
19.07.2013
Informationen zur Einführungsklasse am Kronberg-Gymnasium
Aschaffenburg:
1. Die EFK sollen begabte Schüler der Realschulen bzw. der Wirtschaftsschulen und des M-Zweigs
der Hauptschulen auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe mit dem Ziel eines Abiturs vorbereiten.
Ziel ist es, diese Schüler mit den gymnasialen Arbeitstechniken bzw. Methoden und der inhaltlichen
Stoffvertiefung vertraut zu machen und auf die Anforderungen der Oberstufe ("Qualifikationsphase“)
vorzubereiten.
2. Die rechtlichen Grundlagen sind in der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) in § 31
und in der Anlage 7 niedergelegt.
3. Untergrenze zur Einrichtung einer EFK sind 16 Schüler. In jedem Schuljahr ist also die
Bewerberzahl ausschlaggebend für das Zustandekommen einer EFK.
4. Im Gegensatz zur Fachoberschule (3,33) gibt es keine Notengrenze. Der Schüler muss den
Mittleren Schulabschluss erworben haben und eine Eignungsbestätigung in Form eines
pädagogischen Gutachtens für den Besuch der Oberstufe des Gymnasiums der abgebenden Schule
vorweisen. Das Gutachten kann auch erst später nachgereicht werden (s. u.). Die erzielten Leistungen
sind jedoch durchaus ein deutlicher Hinweis, ob das Gymnasium tatsächlich der richtige Weg ist.
Außerdem sollte der Schüler noch keine 18 Jahre alt sein (Stichtag: 30.06. des Anmeldejahres).
5. Die verbindliche Aufnahme kann jedoch erst bei Vorlage des Zeugnisses des „Mittleren
Schulabschlusses“ und des entsprechenden Gutachtens (s. o.) erfolgen und ist damit erst Ende
Juli möglich.
6. Üblicherweise erfolgt die Bewerbung vor den Osterferien. Diese Voranmeldung ist aus
organisatorischen Gründen zwingend erforderlich. Man kann zwar auch noch später aufgenommen
werden (bis Ende des Schuljahres), allerdings hat man dann keinen Rechtsanspruch mehr auf eine
bestimmte Schule bzw. einen Platz.
7. Eine EFK kann gemäß § 31,2 GSO nicht wiederholt werden.
8. Die GSO sieht eine eigene Stundentafel (vgl. Anlage 7) für die EFK vor, die einige
Wahlmöglichkeiten (s. u.) beinhaltet. Allerdings sind dieser Möglichkeit schulorganisatorische Grenzen
gesetzt, so dass sie auch eingeschränkt werden dürfen.
9.1 Grundsätzlich bestehen folgende Wahlmöglichkeiten: Chemie oder Biologie / Geographie oder
Wirtschaft & Recht / Kunst oder Musik. Allerdings ist nur den Absolventen der WPFG I
(mathematisch-naturwissenschaftlicher Zweig) der Realschulen die Wahl von Chemie anzuraten.
(Im Schuljahr 2013/14 sind am KGA Biologie und Geographie verpflichtend, ebenso Chemie als
einjähriger Kurs für alle.)
9.2 Eine besondere Rolle spielt die 2. Fremdsprache. Hier gibt es drei Möglichkeiten:
a) Schüler der WPFG III a haben bereits Französisch gehabt. Sie können diese Sprache ggf. fortführen
(am KGA vorauss. 4 WS). Wenn sie Französisch im Rahmen des Mittleren Schulabschlusses an der
Realschule mit der Note 3 abgeschlossen und mind. 15 WS Französisch besucht haben, sind die
Bedingungen für eine Anerkennung als 2. Fremdsprache mit Abschluss der EFK erfüllt. Diese Schüler
müssen in der Oberstufe nur noch eine Fremdsprache (i. d. R. Englisch) belegen. Ihnen ist jedoch
freigestellt, entweder allein Französisch fortzuführen oder im Rahmen der Wahlmöglichkeiten
Französisch und Englisch zu besuchen.
b) Alle anderen können als spät beginnende FS entweder Französisch oder
c) Spanisch (am KGA) mit jeweils 6 WS (4 + 2 aus dem Profilbereich) wählen.
Im Fall von b) und c) muss diese Sprache zusätzlich zur FS 1 bis zum Abitur fortgeführt werden.
10. Inhaltlich gilt der Lehrplan der 10. Jgst. Gymnasium, Anpassungen sind ggf. notwendig (s. 1.)
11. Bei Bestehen der Klasse treten die Schüler in die "normale" Oberstufe des Gymnasiums ein und
unterliegen den gleichen Bedingungen wie die anderen Gymnasiasten. Die Einführungsklasse wird
demnach als besondere 10. Klasse des Gymnasiums geführt.
12. . Diese Informationen sind eine Zusammenfassung und haben keine Rechtsverbindlichkeit!