Strahlenschutz - Land Brandenburg

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Strahlenschutz - Land Brandenburg
Strahlenschutz
88 Strahlenschutz
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) in der aktuellen Fassung
Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung
gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz - StrVG) in der aktuellen Fassung
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) in der aktuellen Fassung
26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) vom 16.12.1996
192
STRAHLENSCHUTZ
737/90EWG: Verordnung des Rates vom 22. März
1990 über die Einfuhrbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach
dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl
Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Emissions- und
Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen
(REI) vom 30.06.1993 (GMB. S. 501)
Kernkraftwerk Rheinsberg
8
Strahlenschutz
192
8.1
Strahlenschutzvorsorge
194
8.1.1 Umweltradioaktivität
194
8.1.2 Emissions- und Immission-
8.2
Strahlung
196
8.3
Radioaktive Abfälle
196
8.4
Illegaler Umgang
mit radioaktiven Stoffen
süberwachung kerntechnischer Anlagen
Nichtionisierende
194
8.5
197
Radioaktive Verdachtsflächen 199
UMWELTDATEN BRANDENBURG 2002
193
Strahlenschutz
88 Strahlenschutz
8.1
Strahlenschutzvorsorge
8.1.1 Umweltradioaktivität
Das "Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelastung" (Strahlenschutzvorsorgegesetz - StrVG) legt bundeseinheitliche Verfahren
zur Messung und Bewertung der Umweltradioaktivität
fest. Als Bundesgesetz verpflichtet es die einzelnen
Bundesländer zur Umweltüberwachung in Bundesauftragsverwaltung. Die Rahmenbedingungen für
Probenahme, Messung und Datenverarbeitung gibt
das Integrierte Mess- und Informationssystem zur
Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) als
bundesweites Messnetz vor.
Das IMIS dient neben der regelmäßigen Übung von
Handlungsabläufen für den Fall eines nuklearen Ereignisses in seiner zweiten Funktion der laufenden
Dokumentation des Standes der radioaktiven Belastung unserer Umwelt. Besondere Bedeutung hat
daher die Untersuchung von Medien, die mit der
menschlichen Nahrungskette in Zusammenhang
stehen.
Zur Übermittlung der IMIS-Messdaten wird ein vom
Bundesumweltministerium bereitgestelltes Rechnersystem verwendet. Es verbindet die Strahlenmessstellen in Oranienburg und Neuendorf (See) mit der
Landesdatenzentrale (LDZ) in Frankfurt (Oder). Die
LDZ ist über das bundesweite IMIS-Netz u.a. mit der
IMIS-Zentralstelle beim Bundesamt für Strahlenschutz und dem Bundesumweltministerium verbunden. In der LDZ können so auch Daten der bundesweit verteilten automatischen Frühwarnstationen sowie Messwerte von Strahlenmessstellen anderer
Bundesländer abgefragt werden. Die Auswertung aller Messdaten aus Brandenburg hinsichtlich ihres
zeitlichen Verlaufs und der Konsequenzen für die
menschliche Strahlenbelastung geschieht am Standort Frankfurt (Oder). Das MLUR in Potsdam ist mit einem Terminal im zuständigen Fachreferat an die LDZ
angeschlossen. Im Falle eines nuklearen Ereignisses
stehen die vom IMIS dann zweistündlich aktualisierten Lagedarstellungen auf diese Weise auch direkt im
MLUR zur Verfügung.
Über die IMIS-Messungen hinaus dienen ein allgemeines Landesmessprogramm und Sondermessprogramme der genaueren Untersuchung der Umwelt-
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STRAHLENSCHUTZ
radioaktivität im Land Brandenburg. Hiermit werden
die IMIS-Probenahmepunkte räumlich verdichtet,
und es werden spezielle Proben aus Brandenburg
untersucht, die im Rahmen des bundesweiten Messprogramms nicht obligatorisch sind, wie etwa Wildfleisch und Pilze (Abb.). Im Auftrag der Lebensmittelüberwachungsbehörden werden darüber hinaus
aus Osteuropa importierte Lebensmittel, insgesamt
im Jahr 2001 76 Proben auf Einhaltung der Höchstwerte nach EG-Verordnung 737/90 in den Strahlenmessstellen untersucht. Der Hauptanteil der zu untersuchenden Lebensmittel wird durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden
direkt
an
den
Grenzkontrollstellen mit spezieller Messtechnik untersucht (Abb.).
Ferner finden Messungen zur Betriebs- und Umgebungsüberwachung des KKW Rheinsberg statt. Im
Rahmen dieser Programme führen die Messstellen
jährlich über 1.500 Messungen durch. Von der Messstelle Oranienburg sind im Prozess des Rückbaus
und der Entsorgung des KKW Rheinsberg zusätzlich
pro Jahr über 5.000 Einzelmessungen durchzuführen.
Die Zahl der jährlichen Messungen und die dabei ermittelten Messwerte für ausgewählte Umweltmedien
aus Brandenburg sind in den Abbildungen ausgewiesen. Da die Messungen der Proben aus 2001 zum
Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen waren,
wurden die Messergebnisse aus dem Jahre 2000 dargestellt. Die Gehalte des langlebigen Nuklids Cäsium-137 unterliegen innerhalb eines Jahres keiner
signifikanten Änderung.
8.1.2 Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer
Anlagen
Dem einzigen im Land Brandenburg gelegenen Kernkraftwerk wurde 1995 die Genehmigung zur Stilllegung und Teilabbau erteilt. Entsprechend der Stilllegungskonzeption ist beabsichtigt, den Rückbau des
Kernkraftwerkes Rheinsberg (KKR) im Rahmen mehrerer atomrechtlicher Genehmigungen nach § 7 (3)
Atomgesetz (AtG) im Jahre 2010 abzuschließen. Dieser gesamte Prozess wird gemäß AtG und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) aufsichtlich begleitet. In
diesem Rahmen wird die Einhaltung aller genehmigten Emissionen und Immissionen kontrolliert. Ent-
Messprogramme Umweltradioaktivität 2001
sprechend der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)
wurden im Jahre 2001 neben den umfangreichen
Überwachungen, die das KKR selbst realisiert, folgende Messungen durch die Strahlenmessstelle Oranienburg des Landesumweltamtes Brandenburg
durchgeführt:
Emissionsüberwachung 2001 –
Kontrolle der Eigenüberwachung
Abwasser
42 Proben:
gammaspektrometrische
Messung
2 Proben:
Bestimmung von Strontium 90
2 Proben:
Bestimmung von Tritium (H 3)
2 Proben:
Gesamtalpha-Bestimmung
2 Proben:
Bestimmung von Eisen 55 (Fe 55)
2 Proben:
Bestimmung von Nickel 63 (Ni 63)
Cäsium-137 – Angaben in Bq/ka
( ) Anzahl der Proben
(Sr 90)
Abluft
12 Filterproben: gammaspektrometrische
Messung
8 Filterproben: Gesamtalpha-Bestimmung
8 Filterproben: Bestimmung von Strontium
90 (Sr 90)
6 Filterproben: Bestimmung von Jod 131
(I 131)
1 Filterprobe:
Bestimmung von Tritium (H 3)
Cäsium-137 – Angaben in Bq/ka
( ) Anzahl der Proben
UMWELTDATEN BRANDENBURG 2002
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Immissionsüberwachung 2001 - Umgebungsüberwachung
Luft
30 Dosimeter:
8 Filterproben:
Bestimmung der Gamma-Ortsdosis
gammaspektrometrische Messung
Niederschlag
24 Proben:
gammaspektrometrische Messung
Boden
4 Proben:
gammaspektrometrische Messung
Weide- und Wiesenbewuchs
4 Proben:
gammaspektrometrische Messung
Pflanzliche Nahrungsmittel
18 Proben:
gammaspektrometrische Messung
12 Proben:
Bestimmung von Strontium 90 (Sr 90)
Kuhmilch
4 Proben:
gammaspektrometrische Messung
4 Proben:
Bestimmung von Strontium 90 (Sr 90)
Oberirdische Gewässer
20 Wasserproben:
gammaspektrometrische Messung
20 Wasserproben:
Bestimmung von Tritium (H 3)
4 Schlammproben:
gammaspektrometrische Messung
4 Fischproben:
gammaspektrometrische Messung
Trinkwasser
4 Proben:
gammaspektrometrische Messung
4 Proben:
Bestimmung von Tritium (H 3)
Die Messergebnisse belegen, dass die durch das
Kernkraftwerk Rheinsberg verursachte Belastung der
Umgebung und der Bevölkerung gegenüber anderen
Quellen (natürliche Radioaktivität, medizinische Strahlenbelastung, Tschernobyl-Katastrophe, frühere oberirdische Kernwaffentests) vernachlässigbar ist.
Messungen durchgeführt bzw. Auskünfte erteilt. Im
Jahre 2001 wurden in 11 Fällen Messungen, Bewertungen und Stellungnahmen vorgenommen. Grenzwertüberschreitungen wurden nicht festgestellt.
8.3
8.2
Nichtionisierende
Strahlung
Für nichtionisierende Strahlung von Hochspannungs- und Sendefunkanlagen sind mit der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)
Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung festgelegt.
Das Landesumweltamt, Abt. Strahlenschutz ist beratende Fachbehörde für die Ämter für Immissionsschutz beim Vollzug dieser Verordnung und für diese
Zwecke mit Mess- und Berechnungstechnik ausgestattet. In Abstimmung mit den Ämtern für Immissionsschutz werden für die Bevölkerung auf Anfrage
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STRAHLENSCHUTZ
Radioaktive Abfälle
Radioaktive Abfälle, die aus Arbeiten in Wissenschaft,
Medizin und Gewerbe entstehen, sind von den Erzeugern gemäß Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung an die zuständige Landessammelstelle abzuliefern. Der Gesetzgeber verpflichtet die Länder, für
diese Abfälle Landessammelstellen zur sicheren Zwischenlagerung einzurichten.
Nach mehrjähriger Suche nach einem geeigneten
Standort für eine Landessammelstelle des Landes
Brandenburg wurde aus Optimierungsgründen entschieden, keine eigene Landessammelstelle einzurichten. Seit 2001 können auf der Grundlage eines
Entsorgung radioaktiver Reststoffe und Abfälle im Land Brandenburg bis 2001
Nuklid
Americium 241
In die VRA-Ü
eingeliefert
(Aktivität in Bq)
Von Firmen zur weiteren
Verwendung bzw.
Ablieferung an ein Endlager
übernommen – aus VRA-Ü
(Aktivität in Bq)
Aus WGT-u.a.
Liegenschaften von Firmen
zur weiteren Verwendung
übernommen
(Aktivität in Bq)
1,10E+10
1,10E+10
6,40E+11
Barium 133
3,70E+08
Kohlenstoff 14
1,13E+10
Californium 252
1,10E+07
1,10E+07
4,41E+09
Kobalt 60
9,30E+07
9,30E+07
1,18E+12
Caesium 137
3,46E+08
3,46E+08
1,72E+14
Tritium
6,91E+11
Krypton 85
2,96E+06
2,96E+06
6,60E+11
Natrium 22
2,90E+06
2,90E+06
6,14E+06
Nickel 63
1,30E+09
1,30E+09
Blei 210
2,70E+06
2,70E+06
Promethium 147
Plutonium 239
5,00E+05
1,60E+09
3,80E+07
3,80E+07
Radium 226
1,63E+10
1,76E+08
Strontium 90
1,93E+08
1,93E+08
1,44E+11
Uran nat.
1,04E+06
1,04E+06
1,18E+09
Nuklidgemische
Summe
2,86E+12
1,30E+10
9/1999 zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg geschlossenen Vertrages die radioaktiven Abfälle des Landes Brandenburg
an die Landessammelstelle in Mecklenburg-Vorpommern abgeliefert werden. Eine Benutzungsordnung
regelt die Einlagerungsbedingungen von radioaktiven Abfällen.
Die aufgrund einer aufsichtlichen Anordnung des
brandenburgischen Umweltministeriums vom 7/1991
errichtete und Ende 1991 in Betrieb genommene Vorläufige Verwahrstelle für radioaktive Abfälle - Übergangslösung (VRA-Ü) am Standort des Kernkraftwerkes Rheinsberg wurde Ende des Jahres 2001 aufgelöst.
Bisher wurden in der VRA-Ü hauptsächlich Schulquellen und Kontrollstrahler aus Industrie und Gewerbe, aber auch Funde aus Altlasten und illegalem
Umgang eingelagert. Funde aus WGT- und anderen
Liegenschaften (z.B. Gewerbegebiete) wurden unter
Aufsicht der Abteilung Strahlenschutz von Firmen zur
weiteren Verwendung bzw. Ablieferung an ein Bundesendlager übernommen.
1,30E+10
8.4
1,78E+14
Illegaler Umgang mit
radioaktiven Stoffen
Durch die Abteilung Strahlenschutz des Landesumweltamtes werden im Rahmen des Bereitschaftssystems und zum überwiegenden Teil in Amtshilfe für andere Ordnungsbehörden (Ämter für Arbeitsschutz
und Sicherheitstechnik, Polizei, Bundesgrenzschutz,
Zoll) die strahlenschutzmäßigen und radiologischen
Untersuchungen bei Verdacht auf illegale Einfuhr radioaktiver Stoffe nach Deutschland bzw. illegal verbrachter radioaktiver Stoffe in die Umwelt vorgenommen.
Eine Gefährdung von Mensch und Umwelt aufgrund
des illegalen Umgangs mit radioaktiven Stoffen
konnte in Zusammenarbeit mit den o.g. Behörden
ausgeschlossen werden. Die folgende Übersicht
zeigt die im Jahr 2001 verfolgten Vorfälle.
UMWELTDATEN BRANDENBURG 2002
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Besondere Vorkommnisse beim Umgang mit radioaktiven Stoffen im Land Brandenburg im Jahr 2001
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Datum
Vorkommnis
Ergebnis
5. Januar
Autobahnzollamt Frankfurt (Oder):
Polnischer LKW mit Kobalt 60- Strahler in 14.773 kg
Schrottladung; Ortsdosisleistung (ODL) an der
Ladung: max. 14 µSv/h
Empfehlung zur Zurückweisung des LKW
14. Januar
Autobahnzollamt Frankfurt (Oder):
LKW aus Weißrussland beladen mit Aschen und
Rückständen; ODL an der Außenfläche:
max. 1,1 µSv/h (natürliche Radioaktivität)
Empfehlung zur Abfertigung des LKW
17. Januar
Sicherstellung von 330 kg Samariumoxid durch
das LKA Brandenburg im Gewerbe-Gebiet Tasdorf
Weitere Bearbeitung durch das LKA
5. April
Autobahnzollamt Frankfurt (Oder):
Kleintransporter mit Iridium 192-Strahler mit einer
Aktivität von 310 GBq als gewöhnlicher Transport
Beibringung der erforderlichen Dokumente, Genehmigungen und Ausrüstungen veranlasst; Abfertigung durch Zoll
6. Juni
Fund auf der ehem. WGT-Liegenschaft
Kummersdorf/Gut von 2 Schaltstäben belegt mit
Radium 226 mit einer Aktivität von je ca. 350 kBq
Sicherstellung und ordnungsgemäße
Entsorgung
8. Juni
EKO Stahl Eisenhüttenstadt: Schrottladung mit
Cäsium 137-Strahler (Aktivität: 80 MBq)
Sicherstellung und ordnungsgemäße
Entsorgung
11. Juni
Autobahnzollamt Frankfurt (Oder):
Litauischer LKW mit Cäsium 137-Strahler in
23.979 kg Kupferschrottladung mit einer ODL an
der Ladung von max. 0,86 µSv/h
Empfehlung zur Zurückweisung des LKW
25. Juni
Autobahnzollamt Frankfurt (Oder):
LKW aus Weißrussland mit Pottasche; ODL an der
Außenfläche: max. 1,4 µSv/h (natürliche Radioaktivität)
Empfehlung zur Abfertigung des LKW
26. Juni
Autobahnzollamt Frankfurt (Oder):
LKW aus Ukraine mit BACOR; ODL an der Außenfläche: max. 2,4 µSv/h (natürliche Radioaktivität)
Empfehlung zur Abfertigung des LKW
12. Juli
Autobahnzollamt Frankfurt (Oder):
LKW aus Ukraine mit BACOR; ODL an der Außenfläche: max. 1,8 µSv/h (natürliche Radioaktivität)
Empfehlung zur Abfertigung des LKW
8. August
Zollamt Kietz-Küstrin:
Rückweisung eines ADR-Transports durch polnischen
Zoll bei Ausreise aus Deutschland; aus unbekanntem
Grund war eine Promethium 147-Quelle mit einer
Aktivität von 37 GBq in der Ladung
Begleitpapiere an AAS Eberswalde
weiter geleitet
31. August
Autobahnzollamt Frankfurt (Oder):
Polnischer LKW mit erhöhter ionisierender Strahlung
in 23.880 kg Messingschrottladung; ODL an der
Ladung: max. 2,25 µSv/h (Nuklid unbekannt)
Empfehlung zur Zurückweisung des LKW
4. September
Autobahnzollamt Frankfurt (Oder):
LKW aus Ukraine mit BACOR; ODL an der Außenfläche: max. 1,5 µSv/h (natürliche Radioaktivität)
Empfehlung zur Abfertigung des LKW
17. Oktober
Fund von zwei Abschirmbehältern für Strahlenquellen
in Fredersdorf; Behälter waren leer; keine erhöhte
ionisierende Strahlung
Entsorgung durch LUA,
Landesmessstelle Oranienburg
STRAHLENSCHUTZ
Datum
Vorkommnis
Ergebnis
30. November
Autobahnzollamt Frankfurt (Oder):
Polnischer LKW mit Hänger, beladen mit je einem
Cockpit eines Flugzeuges (MIG 21); ODL an der
Ladung: max. 1,5 µSv/h resultierend aus dem Gehalt
an radioaktiven Stoffen in der Leuchtfarbe auf den
Anzeigegeräten der Flugzeuge
Empfehlung zur Zurückweisung des LKW
7. Dezember
Autobahnzollamt Frankfurt (Oder):
LKW aus Ukraine mit BACOR; ODL an der Außenfläche: max. 1,8 µSv/h (natürliche Radioaktivität)
Empfehlung zur Abfertigung des LKW
8.5
Radioaktive
Verdachtsflächen
Im Land Brandenburg sind zur Zeit zwei Standorte mit
radioaktiven Verdachtsflächen bekannt. Im ehemaligen Synthesewerk Schwarzheide wurde bis Anfang
der 70er Jahre Thorium als Katalysator in Anlagen der
Fischer-Tropsch-Synthese verwendet. Das im Prozesskreislauf eingesetzte Thorium ist entsorgt. Die
Prozessanlagen wurden bereits nach Stilllegung beseitigt. Die verbliebenen Gebäude wurden inzwischen abgerissen und die kontaminierten Bereiche
durch Bodenaustausch saniert. Für ein noch verbliebenes Areal, auf dem u.a. thoriumhaltige Produktionsrückstände abgelagert wurden, wurden im Jahre
2001 die Untersuchungen abgeschlossen. Der Eigentümer beabsichtigt, die bei der Sanierung anfallenden
kontaminierten Materialien über einen Entlassungsbescheid nach § 98 Strahlenschutzverordnung zu beseitigen.
Der zweite Standort, der mit Thorium großflächig kontaminiert ist, betrifft das frühere Werksgelände und
benachbarte Flächen der ehemaligen Auer-Werke
sowie das Gelände einer ehemaligen Glühstrumpffabrik in Oranienburg. Die Kontaminationszonen sind
räumlich sehr inhomogen und können bis in mehrere
Meter Tiefe auftreten. Die Werksanlagen wurden 1945
durch Luftangriffe total zerstört, wodurch die eingelagerten Thorium- und Uranverbindungen weiträumig
auf Flächen des Stadtgebietes verteilt wurden und
zum Teil bei der Nachkriegsberäumung in Bombentrichter gelangten.
Bisher wurden die offen zugänglichen kontaminierten
Flächen zum großen Teil ortsdosimetrisch kartiert.
Das Landesumweltamt hat im Jahr 2001 in 32 Bauplanungsvorhaben und zu zwei Altlastgutachten Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange für Strahlenschutzvorsorge abgegeben.
Potenzielle Strahlenexpositionen gehen vor allem
von der Bodenstrahlung und möglichen Staubbelastungen aus. Sofern Urankontaminationen vorliegen,
kann auch das Grundwasser beeinträchtigt sein. Der
Sanierungsaufwand wird nutzungsbezogen festgelegt.
Nutzungssensible Flächen, wie z.B. ein Kindergarten,
eine Schule und Sportplätze, konnten durch Bodenaustausch saniert werden. Ein großflächig kontaminiertes Areal konnte saniert werden, indem 5.000 m3
kontaminiertes Erdreich auf eine bisher ungenutzte
ebenfalls belastete Teilfläche von ca. 10.000 m3 verbracht wurden. Nach Abdeckung und Versiegelung
geht auch von dieser Fläche keine Strahlenexposition
mehr aus, und sie konnte als Parkplatz einer Nutzung
zugeführt werden. Bei zwei weiteren Flächen befanden sich die Sanierungsmaßnahmen Ende 2001 kurz
vor dem Abschluss. Zum Teil wurden für die Sanierungen Fördermittel vom MLUR bewilligt.
Ein weiteres Problem sind die militärischen Altlasten.
Die Westgruppe der Truppen (WGT) der ehemaligen
Sowjetunion setzte radioaktive Stoffe in großem Umfang zu folgenden Zwecken ein:
• zur Ausbildung an Strahlungsmessgeräten und für
•
•
•
•
Dekontaminationsübungen,
als Kontroll- und Eichstrahler für Messgeräte,
für Mess-, Steuer- und Regelungszwecke,
als Ionisationsquellen für Kampfstoffmessgeräte
und Brandwarnanlagen sowie
als radioaktive Leuchtfarbe für Visiereinrichtungen,
Anzeige- und Messgeräte.
Nach Abzug der WGT-Einheiten wurden sporadisch
erhebliche Mengen sowohl umschlossener Strahlenquellen als auch offene radioaktive Präparate gefunden und sicher gestellt.
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