Strahlenschutz - Land Brandenburg
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Strahlenschutz - Land Brandenburg
Strahlenschutz 88 Strahlenschutz Gesetze, Verordnungen, Richtlinien Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) in der aktuellen Fassung Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz - StrVG) in der aktuellen Fassung Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) in der aktuellen Fassung 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) vom 16.12.1996 192 STRAHLENSCHUTZ 737/90EWG: Verordnung des Rates vom 22. März 1990 über die Einfuhrbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) vom 30.06.1993 (GMB. S. 501) Kernkraftwerk Rheinsberg 8 Strahlenschutz 192 8.1 Strahlenschutzvorsorge 194 8.1.1 Umweltradioaktivität 194 8.1.2 Emissions- und Immission- 8.2 Strahlung 196 8.3 Radioaktive Abfälle 196 8.4 Illegaler Umgang mit radioaktiven Stoffen süberwachung kerntechnischer Anlagen Nichtionisierende 194 8.5 197 Radioaktive Verdachtsflächen 199 UMWELTDATEN BRANDENBURG 2002 193 Strahlenschutz 88 Strahlenschutz 8.1 Strahlenschutzvorsorge 8.1.1 Umweltradioaktivität Das "Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelastung" (Strahlenschutzvorsorgegesetz - StrVG) legt bundeseinheitliche Verfahren zur Messung und Bewertung der Umweltradioaktivität fest. Als Bundesgesetz verpflichtet es die einzelnen Bundesländer zur Umweltüberwachung in Bundesauftragsverwaltung. Die Rahmenbedingungen für Probenahme, Messung und Datenverarbeitung gibt das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) als bundesweites Messnetz vor. Das IMIS dient neben der regelmäßigen Übung von Handlungsabläufen für den Fall eines nuklearen Ereignisses in seiner zweiten Funktion der laufenden Dokumentation des Standes der radioaktiven Belastung unserer Umwelt. Besondere Bedeutung hat daher die Untersuchung von Medien, die mit der menschlichen Nahrungskette in Zusammenhang stehen. Zur Übermittlung der IMIS-Messdaten wird ein vom Bundesumweltministerium bereitgestelltes Rechnersystem verwendet. Es verbindet die Strahlenmessstellen in Oranienburg und Neuendorf (See) mit der Landesdatenzentrale (LDZ) in Frankfurt (Oder). Die LDZ ist über das bundesweite IMIS-Netz u.a. mit der IMIS-Zentralstelle beim Bundesamt für Strahlenschutz und dem Bundesumweltministerium verbunden. In der LDZ können so auch Daten der bundesweit verteilten automatischen Frühwarnstationen sowie Messwerte von Strahlenmessstellen anderer Bundesländer abgefragt werden. Die Auswertung aller Messdaten aus Brandenburg hinsichtlich ihres zeitlichen Verlaufs und der Konsequenzen für die menschliche Strahlenbelastung geschieht am Standort Frankfurt (Oder). Das MLUR in Potsdam ist mit einem Terminal im zuständigen Fachreferat an die LDZ angeschlossen. Im Falle eines nuklearen Ereignisses stehen die vom IMIS dann zweistündlich aktualisierten Lagedarstellungen auf diese Weise auch direkt im MLUR zur Verfügung. Über die IMIS-Messungen hinaus dienen ein allgemeines Landesmessprogramm und Sondermessprogramme der genaueren Untersuchung der Umwelt- 194 STRAHLENSCHUTZ radioaktivität im Land Brandenburg. Hiermit werden die IMIS-Probenahmepunkte räumlich verdichtet, und es werden spezielle Proben aus Brandenburg untersucht, die im Rahmen des bundesweiten Messprogramms nicht obligatorisch sind, wie etwa Wildfleisch und Pilze (Abb.). Im Auftrag der Lebensmittelüberwachungsbehörden werden darüber hinaus aus Osteuropa importierte Lebensmittel, insgesamt im Jahr 2001 76 Proben auf Einhaltung der Höchstwerte nach EG-Verordnung 737/90 in den Strahlenmessstellen untersucht. Der Hauptanteil der zu untersuchenden Lebensmittel wird durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden direkt an den Grenzkontrollstellen mit spezieller Messtechnik untersucht (Abb.). Ferner finden Messungen zur Betriebs- und Umgebungsüberwachung des KKW Rheinsberg statt. Im Rahmen dieser Programme führen die Messstellen jährlich über 1.500 Messungen durch. Von der Messstelle Oranienburg sind im Prozess des Rückbaus und der Entsorgung des KKW Rheinsberg zusätzlich pro Jahr über 5.000 Einzelmessungen durchzuführen. Die Zahl der jährlichen Messungen und die dabei ermittelten Messwerte für ausgewählte Umweltmedien aus Brandenburg sind in den Abbildungen ausgewiesen. Da die Messungen der Proben aus 2001 zum Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen waren, wurden die Messergebnisse aus dem Jahre 2000 dargestellt. Die Gehalte des langlebigen Nuklids Cäsium-137 unterliegen innerhalb eines Jahres keiner signifikanten Änderung. 8.1.2 Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen Dem einzigen im Land Brandenburg gelegenen Kernkraftwerk wurde 1995 die Genehmigung zur Stilllegung und Teilabbau erteilt. Entsprechend der Stilllegungskonzeption ist beabsichtigt, den Rückbau des Kernkraftwerkes Rheinsberg (KKR) im Rahmen mehrerer atomrechtlicher Genehmigungen nach § 7 (3) Atomgesetz (AtG) im Jahre 2010 abzuschließen. Dieser gesamte Prozess wird gemäß AtG und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) aufsichtlich begleitet. In diesem Rahmen wird die Einhaltung aller genehmigten Emissionen und Immissionen kontrolliert. Ent- Messprogramme Umweltradioaktivität 2001 sprechend der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) wurden im Jahre 2001 neben den umfangreichen Überwachungen, die das KKR selbst realisiert, folgende Messungen durch die Strahlenmessstelle Oranienburg des Landesumweltamtes Brandenburg durchgeführt: Emissionsüberwachung 2001 – Kontrolle der Eigenüberwachung Abwasser 42 Proben: gammaspektrometrische Messung 2 Proben: Bestimmung von Strontium 90 2 Proben: Bestimmung von Tritium (H 3) 2 Proben: Gesamtalpha-Bestimmung 2 Proben: Bestimmung von Eisen 55 (Fe 55) 2 Proben: Bestimmung von Nickel 63 (Ni 63) Cäsium-137 – Angaben in Bq/ka ( ) Anzahl der Proben (Sr 90) Abluft 12 Filterproben: gammaspektrometrische Messung 8 Filterproben: Gesamtalpha-Bestimmung 8 Filterproben: Bestimmung von Strontium 90 (Sr 90) 6 Filterproben: Bestimmung von Jod 131 (I 131) 1 Filterprobe: Bestimmung von Tritium (H 3) Cäsium-137 – Angaben in Bq/ka ( ) Anzahl der Proben UMWELTDATEN BRANDENBURG 2002 195 Immissionsüberwachung 2001 - Umgebungsüberwachung Luft 30 Dosimeter: 8 Filterproben: Bestimmung der Gamma-Ortsdosis gammaspektrometrische Messung Niederschlag 24 Proben: gammaspektrometrische Messung Boden 4 Proben: gammaspektrometrische Messung Weide- und Wiesenbewuchs 4 Proben: gammaspektrometrische Messung Pflanzliche Nahrungsmittel 18 Proben: gammaspektrometrische Messung 12 Proben: Bestimmung von Strontium 90 (Sr 90) Kuhmilch 4 Proben: gammaspektrometrische Messung 4 Proben: Bestimmung von Strontium 90 (Sr 90) Oberirdische Gewässer 20 Wasserproben: gammaspektrometrische Messung 20 Wasserproben: Bestimmung von Tritium (H 3) 4 Schlammproben: gammaspektrometrische Messung 4 Fischproben: gammaspektrometrische Messung Trinkwasser 4 Proben: gammaspektrometrische Messung 4 Proben: Bestimmung von Tritium (H 3) Die Messergebnisse belegen, dass die durch das Kernkraftwerk Rheinsberg verursachte Belastung der Umgebung und der Bevölkerung gegenüber anderen Quellen (natürliche Radioaktivität, medizinische Strahlenbelastung, Tschernobyl-Katastrophe, frühere oberirdische Kernwaffentests) vernachlässigbar ist. Messungen durchgeführt bzw. Auskünfte erteilt. Im Jahre 2001 wurden in 11 Fällen Messungen, Bewertungen und Stellungnahmen vorgenommen. Grenzwertüberschreitungen wurden nicht festgestellt. 8.3 8.2 Nichtionisierende Strahlung Für nichtionisierende Strahlung von Hochspannungs- und Sendefunkanlagen sind mit der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung festgelegt. Das Landesumweltamt, Abt. Strahlenschutz ist beratende Fachbehörde für die Ämter für Immissionsschutz beim Vollzug dieser Verordnung und für diese Zwecke mit Mess- und Berechnungstechnik ausgestattet. In Abstimmung mit den Ämtern für Immissionsschutz werden für die Bevölkerung auf Anfrage 196 STRAHLENSCHUTZ Radioaktive Abfälle Radioaktive Abfälle, die aus Arbeiten in Wissenschaft, Medizin und Gewerbe entstehen, sind von den Erzeugern gemäß Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung an die zuständige Landessammelstelle abzuliefern. Der Gesetzgeber verpflichtet die Länder, für diese Abfälle Landessammelstellen zur sicheren Zwischenlagerung einzurichten. Nach mehrjähriger Suche nach einem geeigneten Standort für eine Landessammelstelle des Landes Brandenburg wurde aus Optimierungsgründen entschieden, keine eigene Landessammelstelle einzurichten. Seit 2001 können auf der Grundlage eines Entsorgung radioaktiver Reststoffe und Abfälle im Land Brandenburg bis 2001 Nuklid Americium 241 In die VRA-Ü eingeliefert (Aktivität in Bq) Von Firmen zur weiteren Verwendung bzw. Ablieferung an ein Endlager übernommen – aus VRA-Ü (Aktivität in Bq) Aus WGT-u.a. Liegenschaften von Firmen zur weiteren Verwendung übernommen (Aktivität in Bq) 1,10E+10 1,10E+10 6,40E+11 Barium 133 3,70E+08 Kohlenstoff 14 1,13E+10 Californium 252 1,10E+07 1,10E+07 4,41E+09 Kobalt 60 9,30E+07 9,30E+07 1,18E+12 Caesium 137 3,46E+08 3,46E+08 1,72E+14 Tritium 6,91E+11 Krypton 85 2,96E+06 2,96E+06 6,60E+11 Natrium 22 2,90E+06 2,90E+06 6,14E+06 Nickel 63 1,30E+09 1,30E+09 Blei 210 2,70E+06 2,70E+06 Promethium 147 Plutonium 239 5,00E+05 1,60E+09 3,80E+07 3,80E+07 Radium 226 1,63E+10 1,76E+08 Strontium 90 1,93E+08 1,93E+08 1,44E+11 Uran nat. 1,04E+06 1,04E+06 1,18E+09 Nuklidgemische Summe 2,86E+12 1,30E+10 9/1999 zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg geschlossenen Vertrages die radioaktiven Abfälle des Landes Brandenburg an die Landessammelstelle in Mecklenburg-Vorpommern abgeliefert werden. Eine Benutzungsordnung regelt die Einlagerungsbedingungen von radioaktiven Abfällen. Die aufgrund einer aufsichtlichen Anordnung des brandenburgischen Umweltministeriums vom 7/1991 errichtete und Ende 1991 in Betrieb genommene Vorläufige Verwahrstelle für radioaktive Abfälle - Übergangslösung (VRA-Ü) am Standort des Kernkraftwerkes Rheinsberg wurde Ende des Jahres 2001 aufgelöst. Bisher wurden in der VRA-Ü hauptsächlich Schulquellen und Kontrollstrahler aus Industrie und Gewerbe, aber auch Funde aus Altlasten und illegalem Umgang eingelagert. Funde aus WGT- und anderen Liegenschaften (z.B. Gewerbegebiete) wurden unter Aufsicht der Abteilung Strahlenschutz von Firmen zur weiteren Verwendung bzw. Ablieferung an ein Bundesendlager übernommen. 1,30E+10 8.4 1,78E+14 Illegaler Umgang mit radioaktiven Stoffen Durch die Abteilung Strahlenschutz des Landesumweltamtes werden im Rahmen des Bereitschaftssystems und zum überwiegenden Teil in Amtshilfe für andere Ordnungsbehörden (Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Polizei, Bundesgrenzschutz, Zoll) die strahlenschutzmäßigen und radiologischen Untersuchungen bei Verdacht auf illegale Einfuhr radioaktiver Stoffe nach Deutschland bzw. illegal verbrachter radioaktiver Stoffe in die Umwelt vorgenommen. Eine Gefährdung von Mensch und Umwelt aufgrund des illegalen Umgangs mit radioaktiven Stoffen konnte in Zusammenarbeit mit den o.g. Behörden ausgeschlossen werden. Die folgende Übersicht zeigt die im Jahr 2001 verfolgten Vorfälle. UMWELTDATEN BRANDENBURG 2002 197 Besondere Vorkommnisse beim Umgang mit radioaktiven Stoffen im Land Brandenburg im Jahr 2001 198 Datum Vorkommnis Ergebnis 5. Januar Autobahnzollamt Frankfurt (Oder): Polnischer LKW mit Kobalt 60- Strahler in 14.773 kg Schrottladung; Ortsdosisleistung (ODL) an der Ladung: max. 14 µSv/h Empfehlung zur Zurückweisung des LKW 14. Januar Autobahnzollamt Frankfurt (Oder): LKW aus Weißrussland beladen mit Aschen und Rückständen; ODL an der Außenfläche: max. 1,1 µSv/h (natürliche Radioaktivität) Empfehlung zur Abfertigung des LKW 17. Januar Sicherstellung von 330 kg Samariumoxid durch das LKA Brandenburg im Gewerbe-Gebiet Tasdorf Weitere Bearbeitung durch das LKA 5. April Autobahnzollamt Frankfurt (Oder): Kleintransporter mit Iridium 192-Strahler mit einer Aktivität von 310 GBq als gewöhnlicher Transport Beibringung der erforderlichen Dokumente, Genehmigungen und Ausrüstungen veranlasst; Abfertigung durch Zoll 6. Juni Fund auf der ehem. WGT-Liegenschaft Kummersdorf/Gut von 2 Schaltstäben belegt mit Radium 226 mit einer Aktivität von je ca. 350 kBq Sicherstellung und ordnungsgemäße Entsorgung 8. Juni EKO Stahl Eisenhüttenstadt: Schrottladung mit Cäsium 137-Strahler (Aktivität: 80 MBq) Sicherstellung und ordnungsgemäße Entsorgung 11. Juni Autobahnzollamt Frankfurt (Oder): Litauischer LKW mit Cäsium 137-Strahler in 23.979 kg Kupferschrottladung mit einer ODL an der Ladung von max. 0,86 µSv/h Empfehlung zur Zurückweisung des LKW 25. Juni Autobahnzollamt Frankfurt (Oder): LKW aus Weißrussland mit Pottasche; ODL an der Außenfläche: max. 1,4 µSv/h (natürliche Radioaktivität) Empfehlung zur Abfertigung des LKW 26. Juni Autobahnzollamt Frankfurt (Oder): LKW aus Ukraine mit BACOR; ODL an der Außenfläche: max. 2,4 µSv/h (natürliche Radioaktivität) Empfehlung zur Abfertigung des LKW 12. Juli Autobahnzollamt Frankfurt (Oder): LKW aus Ukraine mit BACOR; ODL an der Außenfläche: max. 1,8 µSv/h (natürliche Radioaktivität) Empfehlung zur Abfertigung des LKW 8. August Zollamt Kietz-Küstrin: Rückweisung eines ADR-Transports durch polnischen Zoll bei Ausreise aus Deutschland; aus unbekanntem Grund war eine Promethium 147-Quelle mit einer Aktivität von 37 GBq in der Ladung Begleitpapiere an AAS Eberswalde weiter geleitet 31. August Autobahnzollamt Frankfurt (Oder): Polnischer LKW mit erhöhter ionisierender Strahlung in 23.880 kg Messingschrottladung; ODL an der Ladung: max. 2,25 µSv/h (Nuklid unbekannt) Empfehlung zur Zurückweisung des LKW 4. September Autobahnzollamt Frankfurt (Oder): LKW aus Ukraine mit BACOR; ODL an der Außenfläche: max. 1,5 µSv/h (natürliche Radioaktivität) Empfehlung zur Abfertigung des LKW 17. Oktober Fund von zwei Abschirmbehältern für Strahlenquellen in Fredersdorf; Behälter waren leer; keine erhöhte ionisierende Strahlung Entsorgung durch LUA, Landesmessstelle Oranienburg STRAHLENSCHUTZ Datum Vorkommnis Ergebnis 30. November Autobahnzollamt Frankfurt (Oder): Polnischer LKW mit Hänger, beladen mit je einem Cockpit eines Flugzeuges (MIG 21); ODL an der Ladung: max. 1,5 µSv/h resultierend aus dem Gehalt an radioaktiven Stoffen in der Leuchtfarbe auf den Anzeigegeräten der Flugzeuge Empfehlung zur Zurückweisung des LKW 7. Dezember Autobahnzollamt Frankfurt (Oder): LKW aus Ukraine mit BACOR; ODL an der Außenfläche: max. 1,8 µSv/h (natürliche Radioaktivität) Empfehlung zur Abfertigung des LKW 8.5 Radioaktive Verdachtsflächen Im Land Brandenburg sind zur Zeit zwei Standorte mit radioaktiven Verdachtsflächen bekannt. Im ehemaligen Synthesewerk Schwarzheide wurde bis Anfang der 70er Jahre Thorium als Katalysator in Anlagen der Fischer-Tropsch-Synthese verwendet. Das im Prozesskreislauf eingesetzte Thorium ist entsorgt. Die Prozessanlagen wurden bereits nach Stilllegung beseitigt. Die verbliebenen Gebäude wurden inzwischen abgerissen und die kontaminierten Bereiche durch Bodenaustausch saniert. Für ein noch verbliebenes Areal, auf dem u.a. thoriumhaltige Produktionsrückstände abgelagert wurden, wurden im Jahre 2001 die Untersuchungen abgeschlossen. Der Eigentümer beabsichtigt, die bei der Sanierung anfallenden kontaminierten Materialien über einen Entlassungsbescheid nach § 98 Strahlenschutzverordnung zu beseitigen. Der zweite Standort, der mit Thorium großflächig kontaminiert ist, betrifft das frühere Werksgelände und benachbarte Flächen der ehemaligen Auer-Werke sowie das Gelände einer ehemaligen Glühstrumpffabrik in Oranienburg. Die Kontaminationszonen sind räumlich sehr inhomogen und können bis in mehrere Meter Tiefe auftreten. Die Werksanlagen wurden 1945 durch Luftangriffe total zerstört, wodurch die eingelagerten Thorium- und Uranverbindungen weiträumig auf Flächen des Stadtgebietes verteilt wurden und zum Teil bei der Nachkriegsberäumung in Bombentrichter gelangten. Bisher wurden die offen zugänglichen kontaminierten Flächen zum großen Teil ortsdosimetrisch kartiert. Das Landesumweltamt hat im Jahr 2001 in 32 Bauplanungsvorhaben und zu zwei Altlastgutachten Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange für Strahlenschutzvorsorge abgegeben. Potenzielle Strahlenexpositionen gehen vor allem von der Bodenstrahlung und möglichen Staubbelastungen aus. Sofern Urankontaminationen vorliegen, kann auch das Grundwasser beeinträchtigt sein. Der Sanierungsaufwand wird nutzungsbezogen festgelegt. Nutzungssensible Flächen, wie z.B. ein Kindergarten, eine Schule und Sportplätze, konnten durch Bodenaustausch saniert werden. Ein großflächig kontaminiertes Areal konnte saniert werden, indem 5.000 m3 kontaminiertes Erdreich auf eine bisher ungenutzte ebenfalls belastete Teilfläche von ca. 10.000 m3 verbracht wurden. Nach Abdeckung und Versiegelung geht auch von dieser Fläche keine Strahlenexposition mehr aus, und sie konnte als Parkplatz einer Nutzung zugeführt werden. Bei zwei weiteren Flächen befanden sich die Sanierungsmaßnahmen Ende 2001 kurz vor dem Abschluss. Zum Teil wurden für die Sanierungen Fördermittel vom MLUR bewilligt. Ein weiteres Problem sind die militärischen Altlasten. Die Westgruppe der Truppen (WGT) der ehemaligen Sowjetunion setzte radioaktive Stoffe in großem Umfang zu folgenden Zwecken ein: • zur Ausbildung an Strahlungsmessgeräten und für • • • • Dekontaminationsübungen, als Kontroll- und Eichstrahler für Messgeräte, für Mess-, Steuer- und Regelungszwecke, als Ionisationsquellen für Kampfstoffmessgeräte und Brandwarnanlagen sowie als radioaktive Leuchtfarbe für Visiereinrichtungen, Anzeige- und Messgeräte. Nach Abzug der WGT-Einheiten wurden sporadisch erhebliche Mengen sowohl umschlossener Strahlenquellen als auch offene radioaktive Präparate gefunden und sicher gestellt. UMWELTDATEN BRANDENBURG 2002 199