Schwerpunktthema ADR 2017 1

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Schwerpunktthema ADR 2017 1
Schwerpunktthema
ADR 2017
EDITORIAL
Zum Titelbild: „Die Würfel sind
gefallen“ …. Die Notifizierungstexte
zum ADR 2017 liegen endgültig vor,
die Praktische Umsetzung kann also
beginnen. In dieser Ausgabe erfahren
Sie, an „welchen Schrauben gedreht
werden muss“.
AKTUELL
3ADR 2017
Von Jörg Roth
4Nachrichten • Vorschriften • Termine
Recht
6 Beförderung gefährlicher Güter auf der
Straße ab 2017
Ein Überblick über die beschlossenen
Änderungen
Von Manfred Dämmer / Jörg Roth /
Frank-Georg Stephan
BEFÖRDERUNG
16 Bestimmung der Bruttomasse von
Frachtcontainern ab dem 1. Juli 2016
Umsetzung der SOLAS-Vorgaben
in Deutschland – ein Überblick
Bestimmung der Bruttomasse von
16
Frachtcontainern ab dem 1. Juli 2016
Umsetzung der SOLAS-Vorgaben
in Deutschland – ein Überblick
Von Jörg Roth
Titelbild: Fotolia/vege
Lagerung
18 Feuerwerkskörper „ortsbeweglich“
lagern: geht das?
Lagerdauer maximal sechs Monate
Von Prof. Dr. Norbert Müller
Logistik
20 Richtig dokumentieren mit dem
digitalen Kontrollgerät
28 Tage lückenlos nachweisen nach Fahr personalrecht und unter Beachtung der
VO (EU) 165/2014
Von Nico Klammer, [email protected]
Impressum
Gefahrgut Profi erscheint sechsmal jährlich
Redaktion
Angelika Heinze
Tel.: 0221/806-3517, Fax: 0221/806-3510
E-Mail: [email protected]
Manfred Dämmer (Dä)
Jörg Roth (jr)
Frank-Georg Stephan (fgs)
Verlag
TÜV Media GmbH, TÜV Rheinland Group
Am Grauen Stein, 51105 Köln
Postfach 90 30 60, 51123 Köln
Tel.: 0221/806-3535, Fax: 0221/806-3510
E-Mail: [email protected], Internet: www.tuev-media.de
Geschäftsführerin: Gabriele Landes
Programmleitung Gefahrgut: Angelika Heinze
Tel.: 0221/806-3517, E-Mail: [email protected]
Anzeigenverwaltung: Gudrun Karafiol-Schober
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Satz: TÜV Media GmbH, Köln
Druck: TÜV Media GmbH, Köln
© 2016 TÜV Media GmbH, Köln
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des Gefahrgut Profi ohne Verschulden des Verlages oder infolge
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Kündigung: 6 Wochen vor Ende eines Kalenderjahres schriftlich
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ISSN 0941-6080
Manuskripte und Presseinformationen erbitten wir an die
Redaktion. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Besprechungsexemplare wird keine Haftung übernommen.
UMSCHLIESSUNGEN
22 Transport von Flüssiggasflaschen
Richtig dokumentieren mit dem digitalen
20
Kontrollgerät
28 Tage lückenlos nachweisen nach
Fahrpersonalrecht und unter Beachtung
der VO (EU) 165/2014
Verschlussmuttern, Kappen und Kragen
Von Horst Fischer, [email protected]
BEFÖRDERUNG
25 Fahrer im Gütertransport stehen unter
enormer psychischer Belastung
Die Gefährdungsbeurteilung als „geeignetes
Instrument zur Ersten-Hilfe“
Von Michael Lenz
28 Das Thema in Heft 5/2016
22
Transport von Flüssiggasflaschen
Verschlussmuttern, Kappen und Kragen
GEFAHRGUT PROFI 4/2016
1
EDITORIAL
ADR 2017
N
ichts ist so beständig wie der
Wechsel!“ Diese – häufig zu
Recht als abgedroschene Phrase
bezeichnete – Lebensweisheit erlangt
allerdings in der (Berufs-)Welt der
Gefahrgutbeauftragten spätestens alle
zwei Jahre Gültigkeit.
Auf die tägliche Arbeit übertragen
bedeutet dies nämlich in sogenannten
„geraden Jahren“, dass die nächste
Revision der Vorschriften ansteht.
Denn zum Jahreswechsel treten dann
die internationalen GefahrguttransJörg Roth
portvorschriften im Landverkehr (RID/
ADR und ADN) in geänderter Form in
Kraft. Zudem werden die Vorgaben der IATA-DGR
prinzipiell in einem jährlichen Rhythmus geändert.
Auch der IMDG-Code in seiner neuesten Fassung ist
bereits ab 1. Januar 2017 anwendbar, rechtsverbindlich tritt er dann ein Jahr später in Kraft.
Dass diese Neuerungen in der Regel in diesem zweijährigen Rhythmus anstehen, ist selbstverständlich
allen Beteiligten bewusst. Schließlich haben die
Gremien – und zwar nicht nur die zuständigen Regierungsvertreter, sondern auch Vertreter der betroffenen
Wirtschaft – diese beschlossen und entsprechend
vorher gemeinsam erarbeitet. Gleichwohl besteht
spätestens jetzt erhöhter Informations- und Schulungsbedarf. Denn die neuen Vorschriften müssen
sowohl in der Spitze vertieft als auch in der Breite
bekannt gemacht werden.
Um dieser wiederkehrenden Herausforderung Rechnung zu tragen, nehmen wir in dieser Ausgabe die
Vorschriftenänderungen 2017 in den Fokus. Dabei
setzen sich Manfred Dämmer, Frank-Georg Stephan
und ich in einem gemeinsamen Beitrag mit den Beschlüssen der Gemeinsamen Tagung und der WP.15
auseinander und weisen dabei auf die wesentlichen
Neuerungen im Landverkehr hin.
In meinem anschließenden Beitrag betrete ich ebenfalls Neuland und befasse mich mit einer auf der Änderung des Internationalen Übereinkommens zum
Schutz des menschlichen Lebens auf See (Solas)
basierenden Regelung. Seit dem 1. Juli 2016 müssen
Verlader nun endgültig die verifizierte Bruttomasse
eines jeden Seecontainers vor der Verladung ermitteln
und anschließend übermitteln, sonst darf die Box
nämlich nicht verladen werden.
Neben den Vorschriftenänderungen ist auch das Thema „Lagerung von Feuerwerkskörpern“ saisonal bedingt. „Alle Jahre wieder“ stehen also die Beteiligten
vor den gleichen Problemen. Professor Müller zeigt
in seinem Artikel auf, wie man diese rechtskonform
lösen kann.
Mit dem Spannungsfeld Fahrpersonalrecht und somit
dem Arbeitsschutz setzt sich Nico Klammer auseinander. Horst Fischer wiederum beantwortet die Frage,
ob und wann Schutzkappe oder Schutzkragen für
Gasflaschen das „Mittel der Wahl“ sind.
Und schließlich möchten wir den Blick auf den „Faktor
Mensch“ als wesentlichen Treiber bei Zwischfällen mit
gefährlichen Gütern lenken. Michael Lenz widmet sich
der psychischen Situation des Fahrzeugführers und
geht der Frage nach, ob die Gefährdungsbeurteilung
sich als Handlungshilfe eignet.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und
hoffe, dass wir Sie mit dieser Ausgabe bei der nun
anstehenden Umsetzung der Vorschriftenänderung
und den damit verbundenen Herausforderungen unterstützen können. Die Basis will schließlich informiert
und EDV-Systeme müssen entsprechend umgestellt
werden.
Wir wünschen Ihnen also viel Erfolg bei der Umstellung zum Jahreswechsel und hoffen, auf diese Weise
einen erfolgreichen Beitrag zu leisten.
Ihr
Jörg Roth
GEFAHRGUT PROFI 4/2016
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