übersichtstabelle

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BEFREIUNG VON DER KFZ STEUER FÜR BEHINDERTE UND INVALIDEN
ART
Behinderung mit Pathologie,
die eine dauerhafte verringerte
oder
verhinderte
Bewegungsfähigkeit beinhaltet
•
•
•
•
BESONDERHEITEN
FAHRZEUG
Mit technischer Anpassung
Mit Hubraum bis zu 2000 cm³
bei Fahrzeugen mit Benzin
und Hubraum bis 2800 cm³
bei Dieselfahrzeugen
Mit automatischem Getriebe
Mit Hubraum bis zu 2000 cm³
bei Fahrzeugen mit Benzin
und Hubraum bis 2800 cm³
bei Dieselfahrzeugen
UNTERLAGEN
FAHRZEUG
Kopie
des
Fahrzeugscheines
• Kopie der Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Person Invalide oder Behinderter ist mit Pathologie, aus
der eine dauerhafte verringerte oder verhinderte Bewegungsfähigkeit hervorgeht, sowie
• Kopie der ärztlichen Verschreibung für automatisches Getriebe oder Fotokopie des Führerscheins mit dieser
Verschreibung, sowie
• Erklärung an Stelle von Unterlagen, aus der hervorgeht, dass der Behinderte steuermäßig zu Lasten des
Fahrzeuginhabers ist (sofern das Fahrzeug nicht auf den Behinderten/Invaliden lautet)
• Kopie der Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Person Invalide oder Behinderter ist mit Pathologie oder
mit Mehramputationen, aus der eine schwere und dauerhafte Einschränkung der Bewegungsfähigkeit
hervorgeht, sowie
• Kopie der Bescheinigung des Schweregrades (der aus der Bescheinung der Invalidität/Behinderung hervorgeht
oder aus einer separaten Bescheinigung), sowie
• Erklärung an Stelle von Unterlagen, aus der hervorgeht, dass der Behinderte steuermäßig zu Lasten des
Fahrzeuginhabers ist (sofern das Fahrzeug nicht auf den Behinderten/Invaliden lautet)
• Kopie der Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Person geistig oder psychisch behindert ist, sowie
• Kopie der Bescheinigung des Schweregrades (der aus der Bescheinung der Invalidität/Behinderung hervorgeht
oder aus einer separaten Bescheinigung), sowie
• Kopie der Bescheinigung der Zuerkennung des Begleitgeldes, sowie
• Erklärung an Stelle von Unterlagen, aus der hervorgeht, dass der Behinderte steuermäßig zu Lasten des
Fahrzeuginhabers ist (sofern das Fahrzeug nicht auf den Behinderten/Invaliden lautet)
• ärztliche Zeugnisse, aus denen hervorgeht, dass die Person am Down-Syndrom leidet
• festgestellter Schweregrad der Behinderung, welcher auch vom Hausarzt bescheinigt werden kann
• Erklärung an Stelle von Unterlagen, aus der hervorgeht, dass der Behinderte steuermäßig zu Lasten des
Fahrzeuginhabers ist (sofern das Fahrzeug nicht auf den Behinderten/Invaliden lautet)
• Auch
ohne
technische
Anpassung
• Mit Hubraum bis zu 2000 cm³
bei Fahrzeugen mit Benzin
und Hubraum bis 2800 cm³
bei Dieselfahrzeugen
Kopie
des
Fahrzeugscheines
geistige
oder
Behinderung
• Auch
ohne
technische
Anpassung
• Mit Hubraum bis zu 2000 cm³
bei Fahrzeugen mit Benzin
und Hubraum bis 2800 cm³
bei Dieselfahrzeugen
• Auch
ohne
technische
Anpassung
• Mit Hubraum bis zu 2000 cm³
bei Fahrzeugen mit Benzin
und Hubraum bis 2800 cm³
bei Dieselfahrzeugen
• Auch
ohne
technische
Anpassung
• Mit Hubraum bis zu 2000 cm³
bei Fahrzeugen mit Benzin
und Hubraum bis 2800 cm³
bei Dieselfahrzeugen
Kopie
des
Fahrzeugscheines
Down-Syndrom
Behinderung durch
oder Taubheit
Blindheit
• Kopie der Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Person Invalide oder Behinderter ist mit Pathologie, aus
der eine dauerhafte verringerte oder verhinderte Bewegungsfähigkeit hervorgeht, sowie
• Erklärung an Stelle von Unterlagen, aus der hervorgeht, dass der Behinderte steuermäßig zu Lasten des
Fahrzeuginhabers ist (sofern das Fahrzeug nicht auf den Behinderten/Invaliden lautet)
Kopie
des
Fahrzeugscheines
Behinderung mit Pathologie
oder mit Mehramputationen, die
eine schwere und dauerhafte
Einschränkung
der
Bewegungsfähigkeit beinhaltet
psychische
UNTERLAGEN ZUR PERSON
Kopie
des
Fahrzeugscheines
Kopie
des
Fahrzeugscheines
• Kopie der Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Person Invalide oder Behinderter mit Blindheit oder
Taubheit ist, sowie
• Kopie der Bescheinigung oder Erklärung an Stelle von Unterlagen, aus der hervorgeht, dass der/die Behinderte
steuermäßig zu Lasten des Fahrzeuginhabers geht (sofern das Fahrzeug nicht auf den Behinderten lautet).

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