fendt jahresgarantie für die dichtheit der
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fendt jahresgarantie für die dichtheit der
5 FENDT - JAHRESGARANTIE FÜR DIE DICHTHEIT DER AUFBAUVERBINDUNGEN Lieber - Kunde, herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihres Freizeitfahrzeugs aus unserem Hause! Wir freuen uns und danken Ihnen, dass Sie sich für einen „Fendt“ entschieden haben. Im Rahmen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen bürgen wir für die Qualität Ihres Fahrzeugs und gewähren bei regelmäßiger Prüfung gemäß diesem Scheckheft 5 Jahre Garantie auf die Dichtigkeit der Aufbauverbindungen. Wir wünschen Ihnen immer und überall gute Fahrt, viele fröhliche Stunden und unbeschwerte Urlaubstage. Fendt-Caravan GmbH Fahrzeugdaten Kundenanschrift Modell Name Fz.Ident.-Nr. Vorname Straße, Nr. Schlüsselnummer PLZ, Ort Auslieferungsdatum Telefon Erstzulassung email Ablauf der Garantiefrist Stempel und Unterschrift 2. besitzer seit 3. besitzer Name Name Vorname Vorname Straße, Nr. Straße, Nr. PLZ, Ort PLZ, Ort Telefon Telefon email email Stempel und Unterschrift seit Stempel und Unterschrift Modell Fz.-Ident.-Nr. Dichtigkeit und Zustand aller Verbindungen (Seitenwände, Heckwand, Dach und Boden) geprüft und durchgemessen: Stempel und Unterschrift 1 A V 1. JAHRESINSPEKTION Inspektionsnachweis für die Händlerakte jahres-kontrolle Modell Ausführungsdatum Festgestellte Mängel Fz.-Ident.-Nr. Vertragshändler Dichtigkeit und Zustand aller Verbindungen (gem. Wartungsprotokoll) geprüft: Stempel und Unterschrift Stempel und Unterschrift 1. JAHRESINSPEKTION Prüfprotokoll der Dichtigkeitsprüfung 1.2 Bauliche Veränderungen Allgemeine Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn ja, welche? 1.3 Bestehen sichtbare Beschädigungen Allgemeine Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn ja, welche? 1.4Ist Fäulnisgeruch feststellbar ❑ ja ❑ nein 2.1Dichtigkeit der Dachluken und Fenster Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn nein, sind folgende Mängel festzustellen? ❑ Fensterdichtung defekt ❑ Scharnierleiste undicht 2.2 Feuchtigkeitsschäden Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein ❑ Dekorplatte verfärbt ❑ Möbelplatten aufgequollen ❑ sonstige Auswirkungen 2.3 Dichtigkeit der Eingangstür und Serviceklappen Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn nein, sind folgende Mängel festzustellen? ❑ Türdichtung schadhaft ❑ Türrahmen undicht 2.5 Außensteckdose Abtasten der Dekorplatte im Kleiderschrank und Sichtprüfung durchführen. Sind Beanstandungen festzustellen? ❑ ja ❑ nein Wenn ja, welche? ❑ Dekorplatte verfärbt ❑ sichtbare Feuchtigkeit ❑ weiche Isolation Ihr Vertragshändler erinnert: Nächster Termin: A 3. Sonstige Sondereinbauten wie Antennenanlage etc. V 2.4 Abgaskamin und Zwangsentlüfter Im Bereich der Dachdurchführung Dekor abtasten und Sichtprüfung durchführen. Sind Veränderungen festzustellen? ❑ ja ❑ nein ❑ sichtbare Feuchtigkeit ❑ Dekorplatte verfärbt ❑ Dekorplatte aufgequollen Stempel und Unterschrift ✄ 1.1 Zustand des Fahrzeuges Allgemeine Sichtprüfung ❑ gepflegt ❑ allgemeine Abnutzung 2 2. JAHRESINSPEKTION Inspektionsnachweis für die Händlerakte jahres-kontrolle Modell Ausführungsdatum Festgestellte Mängel Fz.-Ident.-Nr. Vertragshändler Dichtigkeit und Zustand aller Verbindungen (gem. Wartungsprotokoll) geprüft: Stempel und Unterschrift Stempel und Unterschrift 2. JAHRESINSPEKTION Prüfprotokoll der Dichtigkeitsprüfung 1.2 Bauliche Veränderungen Allgemeine Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn ja, welche? 1.3 Bestehen sichtbare Beschädigungen Allgemeine Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn ja, welche? 1.4Ist Fäulnisgeruch feststellbar ❑ ja ❑ nein 2.1Dichtigkeit der Dachluken und Fenster Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn nein, sind folgende Mängel festzustellen? ❑ Fensterdichtung defekt ❑ Scharnierleiste undicht 2.2 Feuchtigkeitsschäden Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein ❑ Dekorplatte verfärbt ❑ Möbelplatten aufgequollen ❑ sonstige Auswirkungen 2.3 Dichtigkeit der Eingangstür und Serviceklappen Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn nein, sind folgende Mängel festzustellen? ❑ Türdichtung schadhaft ❑ Türrahmen undicht 2.5 Außensteckdose Abtasten der Dekorplatte im Kleiderschrank und Sichtprüfung durchführen. Sind Beanstandungen festzustellen? ❑ ja ❑ nein Wenn ja, welche? ❑ Dekorplatte verfärbt ❑ sichtbare Feuchtigkeit ❑ weiche Isolation Ihr Vertragshändler erinnert: Nächster Termin: A 3. Sonstige Sondereinbauten wie Antennenanlage etc. V 2.4 Abgaskamin und Zwangsentlüfter Im Bereich der Dachdurchführung Dekor abtasten und Sichtprüfung durchführen. Sind Veränderungen festzustellen? ❑ ja ❑ nein ❑ sichtbare Feuchtigkeit ❑ Dekorplatte verfärbt ❑ Dekorplatte aufgequollen Stempel und Unterschrift ✄ 1.1 Zustand des Fahrzeuges Allgemeine Sichtprüfung ❑ gepflegt ❑ allgemeine Abnutzung 3 3. JAHRESINSPEKTION Inspektionsnachweis für die Händlerakte jahres-kontrolle Modell Ausführungsdatum Festgestellte Mängel Fz.-Ident.-Nr. Vertragshändler Dichtigkeit und Zustand aller Verbindungen (gem. Wartungsprotokoll) geprüft: Stempel und Unterschrift Stempel und Unterschrift 3. JAHRESINSPEKTION Prüfprotokoll der Dichtigkeitsprüfung 1.2 Bauliche Veränderungen Allgemeine Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn ja, welche? 1.3 Bestehen sichtbare Beschädigungen Allgemeine Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn ja, welche? 1.4Ist Fäulnisgeruch feststellbar ❑ ja ❑ nein 2.1Dichtigkeit der Dachluken und Fenster Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn nein, sind folgende Mängel festzustellen? ❑ Fensterdichtung defekt ❑ Scharnierleiste undicht 2.2 Feuchtigkeitsschäden Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein ❑ Dekorplatte verfärbt ❑ Möbelplatten aufgequollen ❑ sonstige Auswirkungen 2.3 Dichtigkeit der Eingangstür und Serviceklappen Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn nein, sind folgende Mängel festzustellen? ❑ Türdichtung schadhaft ❑ Türrahmen undicht 2.5 Außensteckdose Abtasten der Dekorplatte im Kleiderschrank und Sichtprüfung durchführen. Sind Beanstandungen festzustellen? ❑ ja ❑ nein Wenn ja, welche? ❑ Dekorplatte verfärbt ❑ sichtbare Feuchtigkeit ❑ weiche Isolation Ihr Vertragshändler erinnert: Nächster Termin: A 3. Sonstige Sondereinbauten wie Antennenanlage etc. V 2.4 Abgaskamin und Zwangsentlüfter Im Bereich der Dachdurchführung Dekor abtasten und Sichtprüfung durchführen. Sind Veränderungen festzustellen? ❑ ja ❑ nein ❑ sichtbare Feuchtigkeit ❑ Dekorplatte verfärbt ❑ Dekorplatte aufgequollen Stempel und Unterschrift ✄ 1.1 Zustand des Fahrzeuges Allgemeine Sichtprüfung ❑ gepflegt ❑ allgemeine Abnutzung 4 4. JAHRESINSPEKTION Inspektionsnachweis für die Händlerakte jahres-kontrolle Modell Ausführungsdatum Festgestellte Mängel Fz.-Ident.-Nr. Vertragshändler Dichtigkeit und Zustand aller Verbindungen (gem. Wartungsprotokoll) geprüft: Stempel und Unterschrift Stempel und Unterschrift 4. JAHRESINSPEKTION Prüfprotokoll der Dichtigkeitsprüfung 1.2 Bauliche Veränderungen Allgemeine Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn ja, welche? 1.3 Bestehen sichtbare Beschädigungen Allgemeine Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn ja, welche? 1.4Ist Fäulnisgeruch feststellbar ❑ ja ❑ nein 2.1Dichtigkeit der Dachluken und Fenster Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn nein, sind folgende Mängel festzustellen? ❑ Fensterdichtung defekt ❑ Scharnierleiste undicht 2.2 Feuchtigkeitsschäden Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein ❑ Dekorplatte verfärbt ❑ Möbelplatten aufgequollen ❑ sonstige Auswirkungen 2.3 Dichtigkeit der Eingangstür und Serviceklappen Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn nein, sind folgende Mängel festzustellen? ❑ Türdichtung schadhaft ❑ Türrahmen undicht 2.5 Außensteckdose Abtasten der Dekorplatte im Kleiderschrank und Sichtprüfung durchführen. Sind Beanstandungen festzustellen? ❑ ja ❑ nein Wenn ja, welche? ❑ Dekorplatte verfärbt ❑ sichtbare Feuchtigkeit ❑ weiche Isolation Ihr Vertragshändler erinnert: Nächster Termin: A 3. Sonstige Sondereinbauten wie Antennenanlage etc. V 2.4 Abgaskamin und Zwangsentlüfter Im Bereich der Dachdurchführung Dekor abtasten und Sichtprüfung durchführen. Sind Veränderungen festzustellen? ❑ ja ❑ nein ❑ sichtbare Feuchtigkeit ❑ Dekorplatte verfärbt ❑ Dekorplatte aufgequollen Stempel und Unterschrift ✄ 1.1 Zustand des Fahrzeuges Allgemeine Sichtprüfung ❑ gepflegt ❑ allgemeine Abnutzung 5 5. JAHRESINSPEKTION Inspektionsnachweis für die Händlerakte jahres-kontrolle Modell Ausführungsdatum Festgestellte Mängel Fz.-Ident.-Nr. Vertragshändler Dichtigkeit und Zustand aller Verbindungen (gem. Wartungsprotokoll) geprüft: Stempel und Unterschrift Stempel und Unterschrift 5. JAHRESINSPEKTION Prüfprotokoll der Dichtigkeitsprüfung 1.2 Bauliche Veränderungen Allgemeine Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn ja, welche? 1.3 Bestehen sichtbare Beschädigungen Allgemeine Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn ja, welche? 1.4Ist Fäulnisgeruch feststellbar ❑ ja ❑ nein 2.1Dichtigkeit der Dachluken und Fenster Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn nein, sind folgende Mängel festzustellen? ❑ Fensterdichtung defekt ❑ Scharnierleiste undicht 2.2 Feuchtigkeitsschäden Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein ❑ Dekorplatte verfärbt ❑ Möbelplatten aufgequollen ❑ sonstige Auswirkungen 2.3 Dichtigkeit der Eingangstür und Serviceklappen Sichtprüfung ❑ ja ❑ nein Wenn nein, sind folgende Mängel festzustellen? ❑ Türdichtung schadhaft ❑ Türrahmen undicht 2.5 Außensteckdose Abtasten der Dekorplatte im Kleiderschrank und Sichtprüfung durchführen. Sind Beanstandungen festzustellen? ❑ ja ❑ nein Wenn ja, welche? ❑ Dekorplatte verfärbt ❑ sichtbare Feuchtigkeit ❑ weiche Isolation Ihr Vertragshändler erinnert: Nächster Termin: 3. Sonstige Sondereinbauten wie Antennenanlage etc. 2.4 Abgaskamin und Zwangsentlüfter Im Bereich der Dachdurchführung Dekor abtasten und Sichtprüfung durchführen. Sind Veränderungen festzustellen? ❑ ja ❑ nein ❑ sichtbare Feuchtigkeit ❑ Dekorplatte verfärbt ❑ Dekorplatte aufgequollen Stempel und Unterschrift ✄ 1.1 Zustand des Fahrzeuges Allgemeine Sichtprüfung ❑ gepflegt ❑ allgemeine Abnutzung Raum für spezielle Ausstattungsänderung des Fahrzeuges (Warmwasserheizung, Solaranlage, Markise etc.) Fendt-Caravan GmbH Gewerbepark Ost 26 · 86690 Mertingen · Telefon 0 90 78 / 96 88-0 · Telefax 0 90 78 / 96 88-405 www.fendt-caravan.de Garantiebedingungen für die freiwillige Langzeitgarantie auf Dichtheit der Aufbauverbindungen § 1 Vertragspartner 1.Im Umfang dieser Garantiezusage erwirbt der Endabnehmer (Garantieneh- mer) des fabrikneuen Fendt-Freizeitfahrzeugs einen direkten Reparatur kostenerstattungsanspruch gegen die Fa. Fendt-Caravan GmbH (Garantie geber). Die Garantiezusage gilt zusätzlich und unabhängig von den Gewähr- leistungsansprüchen des Garantienehmers gegenüber seinem Verkäufer. § 2 Inhalt der Garantie 1. Garantiert wird, dass das fabrikneu erworbene Freizeitfahrzeuge so abgedich- tet ist, dass an den Verbindungen des Aufbaues keine Nässe oder Feuchtig- keit von außen nach innen dringt. 2. Bitte unbedingt beachten: Nach Ablauf des gesetzlichen Gewährleistungszeit- raumes tritt die Garantie im Schadensfall nur dann in Kraft, wenn die Dichtheits-Inspektionen (kostenpflichtig) nach jeweils 12 – 14 Monaten ab Fahrzeugübernahme ordnungsgemäß durchgeführt wurden. 3. Ansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn die vorgeschriebenen Inspektionen von einer autorisierten Werkstatt oder vom Garantiegeber durchgeführt und im Kundendienst-Scheckheft vom Vertragshändler per Stempel/Unterschrift bestätigt worden sind. Weiterhin ist ein vom Fendt Caravan-Vertragshändler auszufüllender Abschnit als Nachweis für die Dicht- heits-Garantie-Prüfung umgehend nach erfolgter Überprüfung an Fendt Caravan GmbH zu senden. Die Verantwortlichkeit für die lückenlose Nachweisführung liegt beim Garantienehmer. 4. Wird ein Garantieanspruch geltend gemacht, ist der Nachweis der durchge- führten Inspektionen auf Forderung des Garantiegebers durch den Garantie- nehmer zu erbringen. 5. Die Kosten der vorgeschriebenen Inspektionsarbeiten sind am Tage der Durchführung dem jeweiligen Fendt-Vertragshändler zu entrichten. 6. Dritte, insbesondere Händler sind nicht berechtigt, weitergehende den Garan- tiegeber bindende Garantieleistungen zuzusagen. 7. Soweit während der Garantiezeit ein Fehler (§ 2 Abs.1) an dem Fahrzeug auf- tritt, übernimmt der Garantiegeber ausschließlich die Kosten einer fachge- rechten Reparatur gemäß den Richtlinien des AZT/CIVD-Reparaturhand buches durch eine vom Garantiegeber autorisierte Werkstatt. Übernommen werden die entstehenden Lohn-, Ersatzteil-, bzw. Austausch- teil- und Materialkosten. Ob ein defektes Teil instand gesetzt oder ausge- tauscht wird, entscheidet der Garantiegeber. 8. Die Garantie begründet insbesondere keine Ansprüche auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung) oder Schadenersatz oder Kosten für Gutachten welche nicht durch Fendt-Caravan GmbH ausdrücklich freigegeben wurden. 9. Die Garantie begründet insbesondere keine Ansprüche auf Ersatzlieferung, Erstattung von Transportkosten von und zur Reparaturwerkstätte, sowie Verluste, die der Garantienehmer erleidet, weil ihm das Fahrzeug für die Reparaturdauer nicht zur Verfügung steht (wie z. B. Mietcaravan-/Mietwohn- mobilkosten, Reisespesen, Verdienstausfälle, Nutzungsausfälle) oder finanzi- elle Nachteile durch unfallbedingte Personen- oder Sachschäden. 10.Maßstab für die Fehlerfreiheit ist der Stand der Technik für vergleichbare fabrikneue Fahrzeuge des ausgelieferten Typs. § 3 Allgemeine Garantiezeit / Eigentumsübergang für ausgewechselte Teile 1. Die Garantie beginnt am Tag der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Kunden und endet nach Ablauf von 60 Monaten spätestens jedoch 60 Monate nach Ablauf des Produktionsjahres (31.Juli), in dem der Kaufge- genstand hergestellt worden ist. 2. Vorraussetzung für die Zusage unter § 2 Abs. 1ist, dass der Garantieneh- mer alle organisatorischen Bedingungen dieser zusätzlichen, freiwilligen Garantieleistung erfüllt und die entsprechenden Terminfristen für die vorge- schriebenen Dichtheitsprüfungen einhält. 3. Teile, die aufgrund der Garantieleistung ausgetauscht wurden, gehen in das Eigentum des Garantiegebers über. § 4 Verjährung der Garantieansprüche 1.Alle Garantieansprüche sind auf die Garantiedauer beschränkt, sie verjähren zum Zeitpunkt des Garantieablaufs. § 5 Garantieausschlüsse Keine Garantie besteht, wenn und soweit Schäden in einem ursächlichen Zusammenhang mit folgenden Vorgängen stehen: 1. normale Alterung, Verschleiß, oder 2. Verwendung von ungeeigneten Schutz- und/oder Pflegemittel und Einbau von Teilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind, durch nicht vom Hersteller genehmigte Veränderungen der ursprünglichen Konstruktion oder durch fehlerhaft ausgeführte Reparatur- und Austauscharbeiten oder 3. Unfällen, sonstige von außen kommende mechanische Einwirkungen, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmungen, Erdbeben, Hagel, Steinschlag, saurer Regen, chemische Niederschläge, Salz und ähnliche Umwelteinflüsse oder 4. strafbare Handlungen (wie z. B. Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung) oder 5. gewerbsmäßige Vermietung des Fahrzeugs oder 6. kriegerische Ereignisse, Unruhen jeder Art, durch hoheitliche Eingriffe oder höhere Gewalt oder 7. unsachgemäßen Gebrauch oder Überbeanspruchung wie z.B. bei motor sportlichen Wettbewerben oder 8. Feuchtigkeitseintritt durch unsachgemäße Handhabung von Fenster, Türen und Dachluken. § 6 Pflichten des Garantienehmers 1. Sobald der Garantienehmer Garantieansprüche geltend macht, ist er verpflich- tet, die Untersuchung des Fahrzeugs durch den Garantiegeber oder von diesem beauftragte Dritte zu gestatten und die für die Schadensfeststellung notwendigen Auskünfte zu erteilen. 2. Mit der Reparaturfreigabe durch den Garantiegeber ist der Garantienehmer berechtigt, die Reparatur bei einer autorisierten Werkstatt ausführen zu lassen. § 7 Entschädigungsobergrenzen 1. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs kann der Garan- tiegeber die Reparatur ablehnen. Der Garantienehmer hat dann Anspruch auf Geldersatz in Höhe des Zeitwertes, Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs an den Garantiegeber. Basis für die Ermittlung des Zeitwertes ist der zum Rücknahmezeitpunkt ausgewiesene Einkaufspreis der gültigen Schwackelisten. § 8 Übertragbarkeit der Garantie 1. Mit einer Veräußerung des Fahrzeugs während der Garantiezeit gehen die Garantieansprüche mit dem Eigentum am Kraftfahrzeug auf den Erwerber über.