fendt jahresgarantie für die dichtheit der

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fendt jahresgarantie für die dichtheit der
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FENDT
- JAHRESGARANTIE
FÜR DIE DICHTHEIT DER
AUFBAUVERBINDUNGEN
Lieber
- Kunde,
herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihres
Freizeitfahrzeugs aus unserem Hause!
Wir freuen uns und danken Ihnen, dass
Sie sich für einen „Fendt“ entschieden
haben.
Im Rahmen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen bürgen wir für die
Qualität Ihres Fahrzeugs und gewähren
bei regelmäßiger Prüfung gemäß diesem
Scheckheft 5 Jahre Garantie auf die
Dichtigkeit der Aufbauverbindungen.
Wir wünschen Ihnen immer und überall
gute Fahrt, viele fröhliche Stunden und
unbeschwerte Urlaubstage.
Fendt-Caravan GmbH
Fahrzeugdaten
Kundenanschrift
Modell
Name
Fz.Ident.-Nr.
Vorname
Straße, Nr.
Schlüsselnummer
PLZ, Ort
Auslieferungsdatum
Telefon
Erstzulassung
email
Ablauf der Garantiefrist
Stempel und Unterschrift
2. besitzer
seit
3. besitzer
Name
Name
Vorname
Vorname
Straße, Nr.
Straße, Nr.
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Telefon
Telefon
email
email
Stempel und Unterschrift
seit
Stempel und Unterschrift
Modell
Fz.-Ident.-Nr.
Dichtigkeit und Zustand aller Verbindungen (Seitenwände, Heckwand, Dach und
Boden) geprüft und durchgemessen:
Stempel und Unterschrift
1
A
V
1. JAHRESINSPEKTION
Inspektionsnachweis für die Händlerakte
jahres-kontrolle
Modell
Ausführungsdatum
Festgestellte Mängel
Fz.-Ident.-Nr.
Vertragshändler
Dichtigkeit und Zustand aller Verbindungen (gem. Wartungsprotokoll)
geprüft:
Stempel und Unterschrift
Stempel und Unterschrift
1. JAHRESINSPEKTION
Prüfprotokoll der Dichtigkeitsprüfung
1.2 Bauliche Veränderungen
Allgemeine Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn ja, welche?
1.3 Bestehen sichtbare
Beschädigungen
Allgemeine Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn ja, welche?
1.4Ist Fäulnisgeruch feststellbar
❑ ja
❑ nein
2.1Dichtigkeit der Dachluken und Fenster
Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn nein, sind folgende Mängel
festzustellen?
❑ Fensterdichtung defekt
❑ Scharnierleiste undicht
2.2 Feuchtigkeitsschäden
Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
❑ Dekorplatte verfärbt
❑ Möbelplatten aufgequollen
❑ sonstige Auswirkungen
2.3 Dichtigkeit der Eingangstür und Serviceklappen
Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn nein, sind folgende Mängel
festzustellen?
❑ Türdichtung schadhaft
❑ Türrahmen undicht
2.5 Außensteckdose
Abtasten der Dekorplatte im Kleiderschrank und Sichtprüfung durchführen.
Sind Beanstandungen festzustellen?
❑ ja
❑ nein
Wenn ja, welche?
❑ Dekorplatte verfärbt
❑ sichtbare Feuchtigkeit
❑ weiche Isolation
Ihr Vertragshändler
erinnert:
Nächster Termin:
A
3. Sonstige Sondereinbauten wie Antennenanlage etc.
V
2.4 Abgaskamin und
Zwangsentlüfter
Im Bereich der Dachdurchführung
Dekor abtasten und Sichtprüfung
durchführen.
Sind Veränderungen festzustellen?
❑ ja
❑ nein
❑ sichtbare Feuchtigkeit
❑ Dekorplatte verfärbt
❑ Dekorplatte aufgequollen
Stempel und Unterschrift
✄
1.1 Zustand des Fahrzeuges
Allgemeine Sichtprüfung
❑ gepflegt
❑ allgemeine Abnutzung
2
2. JAHRESINSPEKTION
Inspektionsnachweis für die Händlerakte
jahres-kontrolle
Modell
Ausführungsdatum
Festgestellte Mängel
Fz.-Ident.-Nr.
Vertragshändler
Dichtigkeit und Zustand aller Verbindungen (gem. Wartungsprotokoll)
geprüft:
Stempel und Unterschrift
Stempel und Unterschrift
2. JAHRESINSPEKTION
Prüfprotokoll der Dichtigkeitsprüfung
1.2 Bauliche Veränderungen
Allgemeine Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn ja, welche?
1.3 Bestehen sichtbare
Beschädigungen
Allgemeine Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn ja, welche?
1.4Ist Fäulnisgeruch feststellbar
❑ ja
❑ nein
2.1Dichtigkeit der Dachluken und Fenster
Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn nein, sind folgende Mängel
festzustellen?
❑ Fensterdichtung defekt
❑ Scharnierleiste undicht
2.2 Feuchtigkeitsschäden
Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
❑ Dekorplatte verfärbt
❑ Möbelplatten aufgequollen
❑ sonstige Auswirkungen
2.3 Dichtigkeit der Eingangstür und Serviceklappen
Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn nein, sind folgende Mängel
festzustellen?
❑ Türdichtung schadhaft
❑ Türrahmen undicht
2.5 Außensteckdose
Abtasten der Dekorplatte im Kleiderschrank und Sichtprüfung durchführen.
Sind Beanstandungen festzustellen?
❑ ja
❑ nein
Wenn ja, welche?
❑ Dekorplatte verfärbt
❑ sichtbare Feuchtigkeit
❑ weiche Isolation
Ihr Vertragshändler
erinnert:
Nächster Termin:
A
3. Sonstige Sondereinbauten wie Antennenanlage etc.
V
2.4 Abgaskamin und
Zwangsentlüfter
Im Bereich der Dachdurchführung
Dekor abtasten und Sichtprüfung
durchführen.
Sind Veränderungen festzustellen?
❑ ja
❑ nein
❑ sichtbare Feuchtigkeit
❑ Dekorplatte verfärbt
❑ Dekorplatte aufgequollen
Stempel und Unterschrift
✄
1.1 Zustand des Fahrzeuges
Allgemeine Sichtprüfung
❑ gepflegt
❑ allgemeine Abnutzung
3
3. JAHRESINSPEKTION
Inspektionsnachweis für die Händlerakte
jahres-kontrolle
Modell
Ausführungsdatum
Festgestellte Mängel
Fz.-Ident.-Nr.
Vertragshändler
Dichtigkeit und Zustand aller Verbindungen (gem. Wartungsprotokoll)
geprüft:
Stempel und Unterschrift
Stempel und Unterschrift
3. JAHRESINSPEKTION
Prüfprotokoll der Dichtigkeitsprüfung
1.2 Bauliche Veränderungen
Allgemeine Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn ja, welche?
1.3 Bestehen sichtbare
Beschädigungen
Allgemeine Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn ja, welche?
1.4Ist Fäulnisgeruch feststellbar
❑ ja
❑ nein
2.1Dichtigkeit der Dachluken und Fenster
Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn nein, sind folgende Mängel
festzustellen?
❑ Fensterdichtung defekt
❑ Scharnierleiste undicht
2.2 Feuchtigkeitsschäden
Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
❑ Dekorplatte verfärbt
❑ Möbelplatten aufgequollen
❑ sonstige Auswirkungen
2.3 Dichtigkeit der Eingangstür und Serviceklappen
Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn nein, sind folgende Mängel
festzustellen?
❑ Türdichtung schadhaft
❑ Türrahmen undicht
2.5 Außensteckdose
Abtasten der Dekorplatte im Kleiderschrank und Sichtprüfung durchführen.
Sind Beanstandungen festzustellen?
❑ ja
❑ nein
Wenn ja, welche?
❑ Dekorplatte verfärbt
❑ sichtbare Feuchtigkeit
❑ weiche Isolation
Ihr Vertragshändler
erinnert:
Nächster Termin:
A
3. Sonstige Sondereinbauten wie Antennenanlage etc.
V
2.4 Abgaskamin und
Zwangsentlüfter
Im Bereich der Dachdurchführung
Dekor abtasten und Sichtprüfung
durchführen.
Sind Veränderungen festzustellen?
❑ ja
❑ nein
❑ sichtbare Feuchtigkeit
❑ Dekorplatte verfärbt
❑ Dekorplatte aufgequollen
Stempel und Unterschrift
✄
1.1 Zustand des Fahrzeuges
Allgemeine Sichtprüfung
❑ gepflegt
❑ allgemeine Abnutzung
4
4. JAHRESINSPEKTION
Inspektionsnachweis für die Händlerakte
jahres-kontrolle
Modell
Ausführungsdatum
Festgestellte Mängel
Fz.-Ident.-Nr.
Vertragshändler
Dichtigkeit und Zustand aller Verbindungen (gem. Wartungsprotokoll)
geprüft:
Stempel und Unterschrift
Stempel und Unterschrift
4. JAHRESINSPEKTION
Prüfprotokoll der Dichtigkeitsprüfung
1.2 Bauliche Veränderungen
Allgemeine Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn ja, welche?
1.3 Bestehen sichtbare
Beschädigungen
Allgemeine Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn ja, welche?
1.4Ist Fäulnisgeruch feststellbar
❑ ja
❑ nein
2.1Dichtigkeit der Dachluken und Fenster
Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn nein, sind folgende Mängel
festzustellen?
❑ Fensterdichtung defekt
❑ Scharnierleiste undicht
2.2 Feuchtigkeitsschäden
Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
❑ Dekorplatte verfärbt
❑ Möbelplatten aufgequollen
❑ sonstige Auswirkungen
2.3 Dichtigkeit der Eingangstür und Serviceklappen
Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn nein, sind folgende Mängel
festzustellen?
❑ Türdichtung schadhaft
❑ Türrahmen undicht
2.5 Außensteckdose
Abtasten der Dekorplatte im Kleiderschrank und Sichtprüfung durchführen.
Sind Beanstandungen festzustellen?
❑ ja
❑ nein
Wenn ja, welche?
❑ Dekorplatte verfärbt
❑ sichtbare Feuchtigkeit
❑ weiche Isolation
Ihr Vertragshändler
erinnert:
Nächster Termin:
A
3. Sonstige Sondereinbauten wie Antennenanlage etc.
V
2.4 Abgaskamin und
Zwangsentlüfter
Im Bereich der Dachdurchführung
Dekor abtasten und Sichtprüfung
durchführen.
Sind Veränderungen festzustellen?
❑ ja
❑ nein
❑ sichtbare Feuchtigkeit
❑ Dekorplatte verfärbt
❑ Dekorplatte aufgequollen
Stempel und Unterschrift
✄
1.1 Zustand des Fahrzeuges
Allgemeine Sichtprüfung
❑ gepflegt
❑ allgemeine Abnutzung
5
5. JAHRESINSPEKTION
Inspektionsnachweis für die Händlerakte
jahres-kontrolle
Modell
Ausführungsdatum
Festgestellte Mängel
Fz.-Ident.-Nr.
Vertragshändler
Dichtigkeit und Zustand aller Verbindungen (gem. Wartungsprotokoll)
geprüft:
Stempel und Unterschrift
Stempel und Unterschrift
5. JAHRESINSPEKTION
Prüfprotokoll der Dichtigkeitsprüfung
1.2 Bauliche Veränderungen
Allgemeine Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn ja, welche?
1.3 Bestehen sichtbare
Beschädigungen
Allgemeine Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn ja, welche?
1.4Ist Fäulnisgeruch feststellbar
❑ ja
❑ nein
2.1Dichtigkeit der Dachluken und Fenster
Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn nein, sind folgende Mängel
festzustellen?
❑ Fensterdichtung defekt
❑ Scharnierleiste undicht
2.2 Feuchtigkeitsschäden
Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
❑ Dekorplatte verfärbt
❑ Möbelplatten aufgequollen
❑ sonstige Auswirkungen
2.3 Dichtigkeit der Eingangstür und Serviceklappen
Sichtprüfung
❑ ja
❑ nein
Wenn nein, sind folgende Mängel
festzustellen?
❑ Türdichtung schadhaft
❑ Türrahmen undicht
2.5 Außensteckdose
Abtasten der Dekorplatte im Kleiderschrank und Sichtprüfung durchführen.
Sind Beanstandungen festzustellen?
❑ ja
❑ nein
Wenn ja, welche?
❑ Dekorplatte verfärbt
❑ sichtbare Feuchtigkeit
❑ weiche Isolation
Ihr Vertragshändler
erinnert:
Nächster Termin:
3. Sonstige Sondereinbauten wie Antennenanlage etc.
2.4 Abgaskamin und
Zwangsentlüfter
Im Bereich der Dachdurchführung
Dekor abtasten und Sichtprüfung
durchführen.
Sind Veränderungen festzustellen?
❑ ja
❑ nein
❑ sichtbare Feuchtigkeit
❑ Dekorplatte verfärbt
❑ Dekorplatte aufgequollen
Stempel und Unterschrift
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1.1 Zustand des Fahrzeuges
Allgemeine Sichtprüfung
❑ gepflegt
❑ allgemeine Abnutzung
Raum für spezielle Ausstattungsänderung des Fahrzeuges
(Warmwasserheizung, Solaranlage, Markise etc.)
Fendt-Caravan GmbH
Gewerbepark Ost 26 · 86690 Mertingen · Telefon 0 90 78 / 96 88-0 · Telefax 0 90 78 / 96 88-405
www.fendt-caravan.de
Garantiebedingungen für die freiwillige Langzeitgarantie auf Dichtheit
der Aufbauverbindungen
§ 1 Vertragspartner
1.Im Umfang dieser Garantiezusage erwirbt der Endabnehmer (Garantieneh-
mer) des fabrikneuen Fendt-Freizeitfahrzeugs einen direkten Reparatur kostenerstattungsanspruch gegen die Fa. Fendt-Caravan GmbH (Garantie geber). Die Garantiezusage gilt zusätzlich und unabhängig von den Gewähr-
leistungsansprüchen des Garantienehmers gegenüber seinem Verkäufer.
§ 2 Inhalt der Garantie
1. Garantiert wird, dass das fabrikneu erworbene Freizeitfahrzeuge so abgedich-
tet ist, dass an den Verbindungen des Aufbaues keine Nässe oder Feuchtig-
keit von außen nach innen dringt.
2. Bitte unbedingt beachten: Nach Ablauf des gesetzlichen Gewährleistungszeit-
raumes tritt die Garantie im Schadensfall nur dann in Kraft, wenn die
Dichtheits-Inspektionen (kostenpflichtig) nach jeweils 12 – 14 Monaten ab Fahrzeugübernahme ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
3. Ansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn die vorgeschriebenen
Inspektionen von einer autorisierten Werkstatt oder vom Garantiegeber durchgeführt und im Kundendienst-Scheckheft vom Vertragshändler per Stempel/Unterschrift bestätigt worden sind. Weiterhin ist ein vom Fendt Caravan-Vertragshändler auszufüllender Abschnit als Nachweis für die Dicht-
heits-Garantie-Prüfung umgehend nach erfolgter Überprüfung an Fendt Caravan GmbH zu senden. Die Verantwortlichkeit für die lückenlose Nachweisführung liegt beim Garantienehmer.
4. Wird ein Garantieanspruch geltend gemacht, ist der Nachweis der durchge-
führten Inspektionen auf Forderung des Garantiegebers durch den Garantie-
nehmer zu erbringen.
5. Die Kosten der vorgeschriebenen Inspektionsarbeiten sind am Tage der
Durchführung dem jeweiligen Fendt-Vertragshändler zu entrichten.
6. Dritte, insbesondere Händler sind nicht berechtigt, weitergehende den Garan-
tiegeber bindende Garantieleistungen zuzusagen.
7. Soweit während der Garantiezeit ein Fehler (§ 2 Abs.1) an dem Fahrzeug auf-
tritt, übernimmt der Garantiegeber ausschließlich die Kosten einer fachge-
rechten Reparatur gemäß den Richtlinien des AZT/CIVD-Reparaturhand buches durch eine vom Garantiegeber autorisierte Werkstatt.
Übernommen werden die entstehenden Lohn-, Ersatzteil-, bzw. Austausch-
teil- und Materialkosten. Ob ein defektes Teil instand gesetzt oder ausge-
tauscht wird, entscheidet der Garantiegeber.
8. Die Garantie begründet insbesondere keine Ansprüche auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung) oder Schadenersatz oder Kosten für Gutachten welche nicht durch Fendt-Caravan GmbH ausdrücklich freigegeben wurden.
9. Die Garantie begründet insbesondere keine Ansprüche auf Ersatzlieferung, Erstattung von Transportkosten von und zur Reparaturwerkstätte, sowie Verluste, die der Garantienehmer erleidet, weil ihm das Fahrzeug für die Reparaturdauer nicht zur Verfügung steht (wie z. B. Mietcaravan-/Mietwohn-
mobilkosten, Reisespesen, Verdienstausfälle, Nutzungsausfälle) oder finanzi-
elle Nachteile durch unfallbedingte Personen- oder Sachschäden.
10.Maßstab für die Fehlerfreiheit ist der Stand der Technik für vergleichbare fabrikneue Fahrzeuge des ausgelieferten Typs.
§ 3 Allgemeine Garantiezeit / Eigentumsübergang für ausgewechselte Teile
1. Die Garantie beginnt am Tag der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Kunden und endet nach Ablauf von 60 Monaten spätestens jedoch
60 Monate nach Ablauf des Produktionsjahres (31.Juli), in dem der Kaufge-
genstand hergestellt worden ist.
2. Vorraussetzung für die Zusage unter § 2 Abs. 1ist, dass der Garantieneh-
mer alle organisatorischen Bedingungen dieser zusätzlichen, freiwilligen Garantieleistung erfüllt und die entsprechenden Terminfristen für die vorge-
schriebenen Dichtheitsprüfungen einhält.
3. Teile, die aufgrund der Garantieleistung ausgetauscht wurden, gehen in das Eigentum des Garantiegebers über.
§ 4 Verjährung der Garantieansprüche
1.Alle Garantieansprüche sind auf die Garantiedauer beschränkt, sie verjähren zum Zeitpunkt des Garantieablaufs.
§ 5 Garantieausschlüsse
Keine Garantie besteht, wenn und soweit Schäden in einem ursächlichen Zusammenhang mit folgenden Vorgängen stehen:
1. normale Alterung, Verschleiß, oder
2. Verwendung von ungeeigneten Schutz- und/oder Pflegemittel und Einbau von Teilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind, durch nicht vom Hersteller genehmigte Veränderungen der ursprünglichen Konstruktion oder durch fehlerhaft ausgeführte Reparatur- und Austauscharbeiten oder
3. Unfällen, sonstige von außen kommende mechanische Einwirkungen, Sturm,
Blitzschlag, Überschwemmungen, Erdbeben, Hagel, Steinschlag, saurer Regen, chemische Niederschläge, Salz und ähnliche Umwelteinflüsse oder
4. strafbare Handlungen (wie z. B. Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung) oder
5. gewerbsmäßige Vermietung des Fahrzeugs oder
6. kriegerische Ereignisse, Unruhen jeder Art, durch hoheitliche Eingriffe oder
höhere Gewalt oder
7. unsachgemäßen Gebrauch oder Überbeanspruchung wie z.B. bei motor sportlichen Wettbewerben oder
8. Feuchtigkeitseintritt durch unsachgemäße Handhabung von Fenster, Türen
und Dachluken.
§ 6 Pflichten des Garantienehmers
1. Sobald der Garantienehmer Garantieansprüche geltend macht, ist er verpflich-
tet, die Untersuchung des Fahrzeugs durch den Garantiegeber oder von diesem beauftragte Dritte zu gestatten und die für die Schadensfeststellung notwendigen Auskünfte zu erteilen.
2. Mit der Reparaturfreigabe durch den Garantiegeber ist der Garantienehmer berechtigt, die Reparatur bei einer autorisierten Werkstatt ausführen zu lassen.
§ 7 Entschädigungsobergrenzen
1. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs kann der Garan-
tiegeber die Reparatur ablehnen. Der Garantienehmer hat dann Anspruch auf Geldersatz in Höhe des Zeitwertes, Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs an den Garantiegeber. Basis für die Ermittlung des Zeitwertes ist der zum Rücknahmezeitpunkt ausgewiesene Einkaufspreis der gültigen Schwackelisten.
§ 8 Übertragbarkeit der Garantie
1. Mit einer Veräußerung des Fahrzeugs während der Garantiezeit gehen die Garantieansprüche mit dem Eigentum am Kraftfahrzeug auf den Erwerber
über.

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