- Agentur Connection

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- Agentur Connection
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur Connection Berlin (nachfolgend
"die Agentur") und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben ausschließliche Gültigkeit. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen finden nur dann Anwendung, wenn sie den hier
aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen oder wenn die Agentur diesen schriftlich zugestimmt
hat. Hiermit widerspricht die Agentur Gegenbestätigungen
von Geschäftspartnern in Bezug auf deren allgemeine Geschäftsbedingungen sowie auf deren formularmäßigen Hinweis auf deren allgemeine Geschäftsbedingungen.
2. Buchungsgrundlagen
Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im
Namen und im Auftrag der Komparsen/innen, Models bzw.
Kleindarsteller/innen (nachfolgend die Protagonisten) ab. Als
Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht
ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.
Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision.
Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20% des vereinbarten Honorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars
zzgl. der MwSt. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist
nicht berechtigt, Forderungen gegen den Protagonisten mit
dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Bei Buchungen over night oder über Wochenende bzw.
Feiertage fällt, wenn nicht anders vereinbart, eine erhöhte
Agenturprovision von 30% an. Bei Buchungen am selben Tag
ist eine doppelte Agenturprovision von 40% fällig. Grundlage
ist hier eine Arbeitswoche von Mo-Fr, 9:00 – 19:00 Uhr.
Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen und Buyoutzahlungen, sowie alle im Kontext mit
der Buchung des Protagonisten entstandenen Vergütungen.
Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig & werden mit einer doppelten Agenturprovision, nicht
aber unter 1.000€ berechnet.
3. Buchungsmodalitäten
Optionen: Optionen sind terminverbindliche Reservierungen.
Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es
sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang
der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.
Festbuchungen: Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der
wesentlichen Einzelheiten.
Ausfallhonorare: Bei Absage durch den Kunden 72 bis 24
Stunden vor dem geplanten Einsatz wird ein Ausfallhonorar
in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig. Bei einer
Absage in weniger als 24 Stunden vor dem Einsatz wird das
gesamte vereinbarte Honorar fällig. Kann ein Ersatztermin für
den Ausfall vereinbart werden, werden für den ausgefallenen Termin 50% Ausfallgage fällig.
Annullierung durch den Protagonisten: Erfolgt die Annullierung durch den Protagonisten, wird die Agentur sich nach
besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung
anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz
zu finden.
4. Arbeitszeit
Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 10 Stunden,
wenn nichts anderes vereinbart wurde. Soweit nicht anders
vereinbart, liegt die Arbeitszeit einer Tagesbuchung zwischen
6.00 und 22.00 Uhr. Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde, soweit nicht anders vereinbart, vergütet. Nachtarbeit (zwischen 22:00 und 6:00 Uhr)
wird mit jeweils 25% der Tagesgage pro Stunde berechnet
5. Honorare
Die Honorare umfassen das Tageshonorar und das Entgelt für
Nutzungsrechte zzgl. MwSt. Bei Komparsen/innen bei Film +
Fernsehen ist grundsätzlich ein Total BO enthalten.
6. Reisekosten
Reisekosten werden je nach Vereinbarung entweder von der
Produktion getragen oder vom Protagonisten selbst.
7. Reklamation, Haftung
Bei schuldhafter Verspätung des Protagonisten hat der Protagonist entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert der Protagonist seinen anteiligen Tageshonoraranspruch.
Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine
entsprechende Versicherung für den Protagonisten abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der
Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist der Protagonist berechtigt, seine Leistungen zu verweigern und erhält
ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung des Protagonisten sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar
beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für Hairstyling und Make-up ist der Protagonist nicht verantwortlich, wenn es nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
8. Nutzungsrechte
Nach Vereinbarung. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung
vor vollständiger Zahlung des Entgelts ist unzulässig.
9. Schlussbestimmungen
Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Protagonist und Kunde, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung
im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.
Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen
der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das den Protagonisten während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder
Buchungsergänzungen anzuhalten.
Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige
Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle
einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart,
was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz der Agentur