Ärzteblatt Baden-Württemberg 03-2015

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 03-2015
www.ärzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © F. Hoffmann-La Roche AG, alle Rechte vorbehalten.
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 70. Jahrgang | Gentner Verlag
03 | 2015
Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin
Kultur
Zeitschrif t für medizinische Prävention
Kongress
Prävention
PROGRAMM
DONNERSTAG, 21. MAI 2015
FREITAG, 22. MAI 2015
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Prävention in der Praxis
Eröffnungsrede
• Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastungen – Beraterkompetenz an
der Schnittstelle Belastung/Beanspruchung
• Gesicherte Erkenntnisse zur
Softwareergonomie
• Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz
• Genial – digital – katastrophal?
Humane Arbeitswelt in der Wirtschaft 4.0
Präventionskultur heute
• Präventionskultur – ein neuer Zielbegriff
für den Arbeitsschutz
• Arbeitswelt 4.0 – Chancen und Risiken
„ASU-Ideentreff“– Moderierte Diskussion
an drei Themenstationen, unterstützt durch
Graphic Recording
• Gesundes Führen im Unternehmen
• Social Media im Arbeitsschutz
• Resilienz – Neue Arbeitsbedingungen
erfordern neue Fähigkeiten
Ab 18 Uhr: Gesellschaftsabend im
Echterdinger Brauhaus
(separate Anmeldung erforderlich)
Forumsdiskussion
Vorsorge – Eignung – Tauglichkeit –
Schweigepflicht: Nutzen oder Schaden
für die Prävention ?
• Neues aus dem AfAMed
• „Freizeit unter Palmen – Fettnäpfchen vor
dem Werkstor bei Auslandsaufenthalten“
• „Problem nano“: der Stand im
Arbeitsschutz & Stand der Medizin
1. ASU-Präventionskongress 2015
„Prävention in der Arbeitswelt“
Interdisziplinäre Fortbildungstagung für Fachleute aus Arbeitsmedizin,
Arbeitssicherheit, Arbeitspsychologie und Personalverantwortliche.
Am 21. Mai und 22. Mai 2015 in der Filderhalle in
Stuttgart / Leinfelden-Echterdingen.
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Alle Kongressinformationen haben wir Ihnen unter www.asu-kongress.com bereitgestellt.
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www.ärzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Mikroskopische Aufnahme
einer HE-Gewebefärbung
Die Abbildung zeigt ein mit HämatoxylinEosin (HE) gefärbtes Knochenmarkgewebe.
Die HE-Färbung ist das Routinefärbeverfahren in der medizinischen Gewebediagnostik.
Der Pathologe beurteilt die Zell- und Ge­
webestrukturen um mögliche krankhafte
Veränderungen, wie beispielsweise Krebs,
zu diagnostizieren. Basierend auf dem
pathologischen Befund trifft der behan­
­
delnde Arzt eine Therapieentscheidung für
den Patienten. Mit der innovativen, vollautomatischen HE-Technologie von Roche wird
eine standardisierte Färbung des Gewebes
erreicht. Eine gleichbleibende hohe Qualität
sorgt für eine erhöhte diagnostische Sicherheit für Patienten und Pathologen.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi­
nierende Einblicke in die Labor-Diagnostik.
Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Be­
ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspe­
zialisten für Heilberufe seit vielen Jahren
kompetente Unterstützung und Beratung in
allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern
bieten.
Die BW-Bank ist mit 29 Heilberufe Centern
und knapp 200 Filialen im Land vor Ort.
Mehr Informationen zum umfangreichen
Leistungsangebot für Heilberufler sowie
zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe
Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter
www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail
an [email protected] oder telefonisch
unter 07 11 / 1 24-4 50 19.
03 | 2015
Editorial
Vermischtes
156
Ärmel hochkrempeln!
169
Neue Bücher
170
Erfassung und Bewertung
von Medikationsfehlern
Kammern und KV
156
Up-to-date
mit „ärztenews“
157
Dr. Ulrich Clever als
Kammer­präsident bestätigt
170
Neuer Landeschef
beim NAV-Virchowbund
170
Pilotprojekt zur Vernetzung
171
Bundesverdienstkreuz
für Dres. Kölle
158
Die Mitglieder der neuen
LÄK-Vertreterversammlung
162
Trauer um Professor Hettenbach
162
Niederlassung leicht gemacht (5)
163
Regierungskoalition will keine
Verschlechterung der Versorgung
164
Vertreterversammlung der KVBW
171
Positionspapier zur Reform
des Medizinstudiums
Wirtschaft
165
Neues aus der Finanzwelt
Dieinformiert
172
Ethik
166
Der tiefgefrorene Kinderwunsch
Veranstaltungsübersicht
177
Bekanntmachungen
179
Impressum
196
ÄBW 03 • 2015
155
Editorial
Höhere Wahlbeteiligung ist Ausdruck gesteigerter Wahrnehmung der Ärztekammer
Ärmel hochkrempeln!
U
Dr. Ulrich Clever
nsere Kammerwahlen sind
beendet, die Aufregungen der
Beteiligten um eine solche
Wahl gehen zurück und geben langsam wieder Raum für das Tages­
geschäft. Viele Kammermitglieder
fragen sich aber – anders als die aktiv
am Geschehen Beteiligten – wofür ist
der ganze Aufwand denn gut, und ist
er es überhaupt wert?
Die Wahlbeteiligung ist – über
ganz Baden-Württemberg gemittelt
– um genau ein Prozent gestiegen,
von 39 Prozent auf knapp über 40
Prozent. Das heißt: von rund 60.000
wahlberechtigten Ärztinnen und
Ärzten haben sich immerhin doch
etwa 24.000 an der – durchaus leicht
gemachten – Briefwahl beteiligt. Im
Ergebnis ist dabei ein gutes Drittel der
gewählten Kolleginnen und Kollegen
neu in die Gremien gekommen und
hat zur Verjüngung des Ehrenamts
beigetragen. Für mich ist das eine
sehr erfreuliche Entwicklung.
Vor vier Jahren hatte sich der
damals neu gewählte Kammervorstand vorgenommen, eine höhere
Wahlbeteiligung zu erreichen. Die
jetzt erzielte (minimale) Steigerung
ist Ausdruck der Tatsache, dass die
Ärztekammer und ihre führenden
Vertreter in der ärztlichen (wie auch
in der allgemeinen) Öffentlichkeit
mehr in Erscheinung getreten sind
und wahrgenommen werden. Das
haben wir ernsthaft angestrebt, und
wir haben dieses Ziel – wenn auch
nicht genug – ein Stück weit doch
erreicht.
Ich möchte daher im Folgenden
ein Plädoyer dafür halten, warum es
diese Selbstverwaltung mit all ihren
Defiziten gibt und warum es trotz
dieser Defizite sinnvoll ist, dafür zu
kämpfen, dass die Ärztekammern
nicht nur erhalten, sondern ausgebaut
und breiter aufgestellt werden:
Der Staat war bei der Wiedererrichtung von Kammern für die Freien
Berufe nach dem Ende des Zweiten
Weltkrieges gut beraten, beispielsweise die fachliche (Über-) Prüfung
der angehenden Ärzte in die Hände
von im Fachlichen erfahrenen Ärzten
zu legen – und dies nicht etwa einer
Abteilung beim Regierungspräsidium
oder einem Ministerium zu überlassen, in der die Prüfer beispielsweise
für die Facharztprüfungen angestellt
sind. Wer könnte die fachliche Qualifikation eines angehenden Frauenarztes etwa besser überprüfen als ein
mitten im Berufsleben stehender
Arzt? Welche angehende Allgemeinärztin würde sich gerne von
E-Mail-Newsletter der LÄK kostenlos
Up-to-date
mit „ärztenews“
D
er E-Mail-Newsletter „ärztenews“
wird kostenlos an Mitglieder
der Landesärztekammer BadenWürttemberg verschickt. Er enthält
aktuelle Informationen zur Berufs- und Gesundheitspolitik, zur Arbeit
der Ärztekammern im Lande und zu weiteren wichtigen Themen. Die
„elektronische Post“ garantiert, dass eilige Nachrichten die Ärztinnen und
Ärzte auf schnellstem Wege erreichen. Redaktionell wird der Newsletter
von der Ärztlichen P­
ressestelle der Landesärztekammer verantwortet.
Wer den Dienst abonnieren will, trägt seine Daten einfach und bequem
Weitere Infos:
in das Online-Formular auf der
www.ärztekammer-bw.de
Kammerwebsite ein.
C
156
ÄBW 03 • 2015
einem vielleicht vor Jahren einmal
aus- und weitergebildeten Arzt prüfen lassen, der nicht selbst in der
täglichen Arbeit vor Ort, gewissermaßen „an der Front“, mit den realen
Beschwerden, Bedürfnissen und Diagnosen der Patienten steht?
Ich habe die Erfahrung gemacht,
dass – sitzt man irgendwo dabei –
zumindest mal nicht über einen
schlecht geredet wird. Und man erfährt noch etwas, dazu. Natürlich
besteht auch die Gefahr, „eingenordet“ zu werden, in eine Kumpanei mit
hineingezogen zu werden. Aber man
ist drin, versteht etwas von der Sache,
lässt sich nicht mehr so leicht bluffen.
Ich finde, die Ärzteschaft muss bei
allem, was ihren Beruf angeht, dabei
sein. Die Heilberufe- und Kammergesetzte der sechzehn Bundesländer
haben diese Idee gesetzlich fixiert: wir
wären doch dumm, würden wir das
nicht nutzen. Also, schimpfen darüber, das bringt nichts. Mitmachen ist
die Losung und Lösung.
Wir haben dieses Mal für die
Ärztekammerwahlen mehr geworben als jemals zuvor. Man mag sagen,
das war nicht gut genug, nicht professionell genug, die Kollegen seien
so frustriert von der eigenen Kammer, die zu bürokratisch sei etc. –
mag alles stimmen. Aber ich bin
überzeugt, dass die Chance, dabei zu
sein, mit drin zu stecken in den Gesprächen, wenn es um unseren Beruf
geht, die bessere Alternative ist als
die Geschehnisse nur von außen
unbeteiligt zu verfolgen.
Deshalb bin ich froh, wenn es
auch nur ein ganz klein wenig war,
dass die Wahlbeteiligung um wenigstens ein Prozentpflänzchen angestiegen ist. Wenn wir in vier Jahren
noch ein oder zwei weitere Prozentpunkte bei der Wahlbeteiligung holen
könnten: das wäre eine tolle Bestätigung, dass sich die Arbeit dafür lohnt.
Deswegen: lasst uns alle die Ärmel
hochkrempeln und uns für diesen
doch schönsten Beruf der Welt ins
Zeug legen!
Dr. Ulrich Clever
Präsident der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Kammern und KV
Freiburger Gynäkologe bleibt an LÄK-Spitze, neuer Vize ist Stuttgarter Internist Dr. Fabian
Dr. Ulrich Clever als Kammerpräsident bestätigt
E
nde Februar ist Dr. Ulrich Clever
aus Freiburg von der neu konstituierten Vertreterversammlung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit überwältigender
Mehrheit zum Präsidenten der Standesvertretung wiedergewählt worden. Der 61-jährige Facharzt für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
war bereits in den letzten vier Jahren
Präsident der rund 65.000 Ärztinnen
und Ärzte im Land.
Vor seiner Wahl hatte Dr. Clever
angekündigt, sich in den kommenden
vier Jahren weiterhin mit Herzblut und
Leidenschaft für alle ärztlichen Belange
und einen fairen Interessensausgleich
zwischen den Gruppierungen einzusetzen. Er wolle „noch einmal durchstarten“ und sich dabei unter anderem stets
gegen das Diktat der Ökonomie, das
häufig über allem steht, und die überbordende Bürokratie im Arbeitsalltag
von Ärztinnen und Ärzten wenden.
Dem neu gewählten Vorstand der
Landesärztekammer gehören insge-
samt elf Mitglieder an. Neuer Vizepräsident ist Dr. Matthias Fabian (55),
Facharzt für Innere Medizin aus
Stuttgart. Zum neuen Rechnungs­
führer wählten die Delegierten Dr.
Norbert Fischer (64), Facharzt für
Allgemeinmedizin aus Ulm. Als
Schriftführer wurde der Facharzt
für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Dr.
Michael Deeg (57) aus Freiburg
­bestätigt.
Als Beisitzer im Vorstand wählte
die Vertreterversammlung: Dr. Ingrid
Rothe-Kirchberger (67), Fachärztin
für Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie aus Stuttgart, Dr.
Frank J. Reuther (43), Facharzt für
Rechtsmedizin sowie Facharzt für
Psychiatrie und Psychotherapie aus
Ulm, ferner Dr. Stefan Bilger (64),
Facharzt für Allgemeinmedizin aus
Dossenheim.
Mitglieder des Vorstandes der
Landesärztekammer sind kraft Amtes
auch die bereits Anfang Februar gewählten Präsidenten der vier Bezirks­
ärztekammern: Dr. Herbert Zeuner
(61), Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde aus Heidelberg (Bezirks­
ärztekammer Nordbaden), Dr. Klaus
Baier (64), Facharzt für Allgemein­
medizin aus Sindelfingen (Bezirks­
ärztekammer Nordwürttemberg), Dr.
Michael Schulze (68), Facharzt für
Anästhesiologie aus Tübingen (Bezirksärztekammer Südwürttemberg) sowie Dr. Ulrich Voshaar (61), Facharzt
für Anästhesiologie aus Offenburg
(Bezirksärztekammer Südbaden).
Im November 2014 hatten die
Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg mittels Briefwahl anhand von
Kandidatenlisten über die Zusammensetzung ihrer jeweiligen Bezirks-Kammerversammlung entschieden. Von
dort wurden insgesamt 96 Delegierte
in die Vertreterversammlung der Landesärztekammer entsandt; auf den
folgenden vier Seiten stellen wir diese
Persönlichkeiten im Bild vor.
Abstimmung
Stimmabgabe
Wahlhelferinnen
OE
Die neue Führungsspitze:
Dr. Clever und Dr. Fabian
Der neue Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg: Dr. F. J. Reuther, Vizepräsident Dr. M. Fabian, Präsident
Dr. U. Clever, Dr. H. Zeuner (Präsident BÄK NB), Dr. U. Voshaar (Präsident BÄK SB), Dr. I. Rothe-Kirchberger, Dr. K. Baier
(Präsident BÄK NW), Schriftführer Dr. M. Deeg, Dr. S. Bilger, Rechnungsführer Dr. N. Fischer, Dr. M. Schulze (Präsident BÄK SW)
ÄBW 03 • 2015
157
Kammern und KV
Die Mitglieder der neuen
Dr. Klaus Aicher,
­Tübingen
Dr. Kurt Amann,
­Radolfzell
Vorstandsmitglied
Dr. Klaus Baier,
­Sindelfingen
Prof. Dr. Karl-Ulrich
Bartz-Schmidt,
Tübingen
Dr. Werner Baumgärtner, Dr. Karlheinz Bayer,
Bad Peterstal
Stuttgart
Dr. Jürgen Braun,
Mannheim
Dr. Jasmin Brühler,
Freudenstadt
Dr. Nicola
Buhlinger-Göpfarth,
Pforzheim
Dr. Germar Büngener,
Friedrichshafen
Dr. Hans-Otto Bürger,
Vogt
Präsident
Dr. Ulrich Clever,
­Freiburg
Dr. univ.
Hans-Joachim Eberhard,
Pforzheim
Dr. Michael Eckstein,
Reilingen
Prof. Dr. Wolfgang Eich,
Heidelberg
Dr. Dipl. Phys.
Manfred Eissler,
Reutlingen
Prof. Dr. Klaus Ellinger,
Ravensburg
Dr. Michael Emmerich,
Karlsruhe
Dr. Stephanie Gösele,
Heidelberg
Dr. Bärbel Grashoff,
Ulm
Dr. Christine
Große-Ruyken,
Freiburg
Dr. Tilmann Gruhlke,
Heidelberg
Bettina Henning,
Bad Saulgau
Dr. Wolfgang Herz,
Rastatt
158
ÄBW 03 • 2015
Kammern und KV
LÄK-Vertreterversammlung
Dr. Rainer Linus Beck,
Freiburg
Vorstandsmitglied
Dr. Stefan Bilger,
­Dossenheim
Dr. Susanne Blessing,
Tübingen
Dr. Klaus Böhme,
­Freiburg
PD Dr. Claudia Borelli,
Tübingen
Dr. Claus-Michael Cremer, Dr. Jürgen de Laporte,
Esslingen
Mannheim
Vorstandsmitglied
Dr. Michael Deeg,
­Freiburg
Dr. Berthold Dietsche,
Freiburg
Marianne
Difflipp-Eppele,
­Karlsruhe
Dr. Gabriele du Bois,
Stuttgart
Vizepräsident
Dr. Matthias Fabian,
Ostfildern
Prof. Dr. Michael Faist,
Oberkirch
Dr. Johannes Fechner,
Stuttgart
Vorstandsmitglied
Dr. Norbert Fischer,
Ulm
Dr. Nicole Geiger,
Mannheim
Johannes-Dietmar Glaser,
Leimen
Dr. Paula Hezler-Rusch,
Konstanz
Dr. Martina Hoeft, MBA,
Stuttgart
Prof. Dr. Dr.
Christof Hofele,
M. Sc., Heidelberg
Martin Holzapfel,
­Rastatt
Daniela-Ursula Ibach,
Filderstadt
Dr. Walter Imrich,
­Esslingen
Prof. Dr. Mathias Berger,
Freiburg
ÄBW 03 • 2015
159
➜
Kammern und KV
Die Mitglieder der neuen
Thomas Jansen,
­Stuttgart
Dr. Markus Klett,
­Stuttgart
Andreas Knöll,
­Münsingen
Mathias Körner,
­Karlsruhe
Prof. Dr. Gerhard K. Lang, Prof. Dr.
Ulm
Wolfgang Linhart,
­Heilbronn
Carsten Mohrhardt,
­Karlsruhe
Dr. Franz Mosthaf,
Karlsruhe
Dr. Thomas Müller,
Reutlingen
Dr. Dorothee Müller-Müll,
Freudenstadt
Prof. Dr. Wilhelm Niebling, Dr. Michael Oertel,
Stuttgart
Titisee-Neustadt
Vorstandsmitglied
Dr. Ingrid RotheKirchberger, Stuttgart
Prof. Dr. Klaus-Dieter
Rückauer, Freiburg
Dr. Margit Runck,
­Stuttgart
Dr. Bernd Salzer,
­Heilbronn
Dr. Barbara Schmeiser,
Freiburg
Dr. Christoph Schoultz
von Ascheraden,
St. Blasien
Agnes Trasselli,
­Karlsruhe
Dr. Josef Ungemach,
Mannheim
Dr. Anne Gräfin
Vitzthum von Eckstädt,
Weinstadt
Dr. Rudolf von Butler,
Esslingen
Prof. Dr. Christian
von Schnakenburg,
­Esslingen
Vorstandsmitglied
Dr. Ulrich Voshaar,
­Offenburg
160
ÄBW 03 • 2015
Kammern und KV
LÄK-Vertreterversammlung
Dr. Thomas Lohmann,
Calw
Dr. Detlef Lorenzen,
Heidelberg
Marc Lux,
Heiningen
Dr. Robin T. Maitra,
MPH, Hemmingen
Dr. Norbert Metke,
Stuttgart
Dr. Wolfgang Miller,
Leinfelden-Echterdingen
Sylvia Ottmüller,
­Stuttgart
Dr. Bernd Prieshof,
­Ravensburg
Prof. Dr. Jens Rasenack,
Freiburg
Dr. Doris Reinhardt,
Friesenheim
Vorstandsmitglied
Dr. Frank J. Reuther,
Ulm
Dr. Stephan Roder,
­Talheim
Dr. Peter Schraube,
­Ludwigsburg
Vorstandsmitglied
Dr. Michael Schulze,
­Tübingen
Dr. Udo Schuss,
­Stuttgart
Dr. Joachim Suder,
­Tübingen
Dr. Jens Thiel,
Freiburg
Dr. Peter Tränkle,
Bad Krozingen
Dr. Holger Walz,
Nagold
Dr. Verena Wild-Barth,
Freiburg
PD Dr. Marko Wilke,
­Tübingen
Dr. Jörg Woll,
Freiburg
Vorstandsmitglied
Dr. Herbert Zeuner,
­Heidelberg
Dr. Kristina Zimmermann, Grafenau
ÄBW 03 • 2015
161
Kammern und KV
Trauer um Professor Hettenbach
Im Alter von 64 Jahren ist am 10. Februar 2015 Professor Dr. med. Albrecht Hettenbach seiner schweren
Krankheit erlegen. Mit ihm verliert die Ärzteschaft einen
engagierten Standesvertreter, klugen Spezialisten und
geschätzten Kamerad.
Professor Hettenbach war von 1997 bis 2004 Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg. Von 2005 bis zu seinem Tod war er als Delegierter in
der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ein wichtiges Bindeglied zu den
ermächtigten Ärzten. Gleichzeitig trat er als Bezirksbeirat
für die Interessen der Region Nord-Württemberg ein.
­Darüber hinaus war er auch langjähriges Mitglied der
Vertreterversammlungen der Landesärztekammer BadenWürttemberg und der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, und er engagierte sich über viele Jahre als Vorstandsmitglied der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg und
als Delegierter zum Deutschen Ärztetag für die Interessen
seiner Kolleginnen und Kollegen.
Professor Hettenbach war über zwei Jahrzehnte
Chefarzt der Frauenklinik am Klinikum Eichert, Göppin-
gen, sowie ermächtigter Krankenhausarzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie. Von seinem Expertenwissen profitierten die Gremien und der medizinische Nachwuchs
gleichermaßen. Bescheidenheit, Zuverlässigkeit und sein
trockener Humor zeichneten ihn aus bis zuletzt. Er hinterlässt eine Frau und vier erwachsene Kinder.
Albrecht Hettenbach war ein Mensch und Kollege,
der andere für seine Ideen zu begeistern wusste. Sein
unermüdlicher Einsatz für die Belange der Ärzteschaft
war vorbildlich und wird uns allen unvergessen bleiben.
Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren
und möchten die Zeit, die wir gemeinsam verbringen
durften, keinesfalls missen.
Prof. Dr. med.
Albrecht Hettenbach
Dr. Norbert Metke,
Vorstandsvorsitzender, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Dr. Klaus Baier,
Präsident, Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Dr. Ulrich Clever,
Präsident, Landesärztekammer Baden-Württemberg
Serie der KVBW (5): Kostenlos suchen und bieten in den Börsen der KVBW
Niederlassung leicht gemacht
F
ür niederlassungswillige Ärzte
und Psychotherapeuten sind die
Online-Börsen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ein wichtiges Vermittlungsinstrument. Je nach Lebenslage
wird auf diesem virtuellen Marktplatz
Kontakt hergestellt zwischen Interessenten und potenziellen Praxisab­
gebern, Kooperationspartnern oder
Arbeitgebern. Anschließend ist vieles
Verhandlungssache.
Rund 1500 Angebote/Gesuche
sind derzeit in den Börsen registriert.
Der Internetservice der Kassenärzte
steht den Inserenten kostenlos zur
Verfügung – auch für chiffrierte Anzeigen. Wer unter den Angeboten
nichts Passendes findet, sollte mit
einem Gesuch selbst aktiv werden.
Das geschieht schnell und direkt mittels Onlineformular. Alternativ steht
das Formular auch als Druck-PDF zur
Verfügung.
Im Unterschied zur amtlichen
Ausschreibung von zur Nachbesetzung freien Vertragsarztsitzen durch
die KVBW inseriert der Vertragsarzt
hier als Privatmann aus einer laufenden Praxis und ungekündigtem
162
ÄBW 03 • 2015
Vertragsverhältnis heraus. Mit dem
Vorteil, dass der Anbieter beispielsweise mit Standortvorteilen wie Praxiskennzahlen werben, aber auch
Fix-Kosten für Miete und Personal
auflisten kann. Der Interessent wie­
derum kann das genaue Wann und
Wie mit dem Anbieter individuell
verhandeln.
Persönliche Beratung
zur Niederlassung
Die Niederlassungs- und Kooperationsberatung der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg informiert neutral,
kostenlos und kompetent.
Sie ist erreichbar von 8 bis 16 Uhr
unter Telefon (07 61) 8 84-42 20
oder per E-Mail an
[email protected].
Im Internet: www.kvbawue.de/
selbststaendigkeit
Die Börsen gliedern sich in die
Hauptrubriken Praxis-, Job- und Kooperationsbörse, darunter auch eine
Weiterbildungs- und Famulaturbörse
sowie die Vertreterbörse. In allen
Börsen kann die Suche nach Standort
eingeschränkt werden. Wer sich (zunächst nur) für eine Vertretertätigkeit
interessiert, registriert sich in der
Vertreterbörse (www.kvbawue.de/
boersen/inserieren). Neben dem Stellenmarkt werden in den Börsen auch
Praxisräume angeboten. Selbst Pra­
xiseinrichtungen, Medizingeräte und
EDV-Ausstattung aus zweiter Hand
wechseln hier den Besitzer.
Die Börsen (www.kvbawue.de/
boersen) sind ausschließlich Anbietern und Interessenten im vertragsärztlichen Umfeld vorbehalten.
Voraussetzung für die Nutzung ist
die Eintragung im Arztregister der
Kassenärztlichen Vereinigung und
ein ernsthaftes Interesse an der
kassenärztlichen Versorgung. Eine
gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
Nächste Folge: Sicherstellungs- und
Weiterbildungsassistenz
Kammern und KV
Bewegung in der Diskussion um die Aufkaufregelung im Versorgungsstärkungsgesetz
Regierungskoalition will keine
Verschlechterung der Versorgung
D
ie Diskussion um die Aufkaufregelung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz reißt
nicht ab. Nach wie vor kritisieren die
Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) und die Verbände von Ärzten und Psychotherapeuten das Vorhaben der Bundesregierung, die Übergabe von Praxen an
einen Nachfolger zu erschweren,
wenn die Praxis in einem Gebiet liegt,
in dem eine rechnerische Überversorgung besteht.
„Wir brauchen dringend jeden
niedergelassenen Arzt in BadenWürttemberg, um die Versorgung zu
gewährleisten und sind daher froh
um jede Praxis, die durch einen Nachfolger weitergeführt werden kann.
Wir haben keinen Spielraum, um
Arztsitze abzubauen. Vor allem stören
wir uns daran, dass die Grenze für die
Feststellung von Überversorgung aus
unserer Sicht völlig unzureichend
festgelegt ist, um daraus ein so gravierendes Instrument, wie die Schließung einer Praxis abzuleiten“, fasst
der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Dr. Norbert Metke, die
Kritik zusammen.
Als positives Zeichen sieht Metke,
dass sich in der Regierungskoalition
in dieser Frage wohl Bewegung ab-
zeichnet. So hat die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Maag aus
Stuttgart, Mitglied des Gesundheitsausschusses und Berichterstatterin
für das Gesetz in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion klargestellt, dass die
Regierungskoalition keineswegs das
Risiko einer Verschlechterung der
Versorgung durch den Abbau von
Arztsitzen anstrebe. Sie betonte, dass
keine Praxis, die benötigt wird, vom
Netz genommen werde. Wenn ein
lokaler oder fachlicher Versorgungsbedarf bestehe, werde nachbesetzt.
Das letzte Wort in dieser Frage hätten
immer die Ärzte. In einem Videobeitrag der KVBW sagt Frau Maag: „Es
muss niemand Sorgen haben, weder
der Arzt noch der Patient, dass Versorgung eingeschränkt wird. Auch in
rechnerisch überversorgten Gebieten
bleibt die Übergabe einer Praxis weiterhin möglich.“ Und weiter: „Sicherlich ist die Grenze von 110 Prozent
eine theoretische, rechnerische Lösung, die sicherlich nicht in jedem Fall
passt. So haben auch namhafte Experten wie etwa der Vorsitzende des
Sachverständigenrates eine Grenze
von 200 Prozent vorgeschlagen.“ Frau
Maag kündigt auch an, im weiteren
Gesetzgebungsverfahren eine entsprechende Anhebung der Grenze
anzuregen.
Für Dr. Metke wäre dies zwar
keine Lösung des Problems, er sehe
darin aber dennoch einen gangbaren
Weg für die weitere Diskussion hin zu
einer Kompromisslösung. Vor allem
aber freue er sich, dass die Sorgen der
Patienten und die Anregungen der
Ärzteschaft aus Baden-Württemberg
in Berlin ernst genommen werden.
„Wir haben doch alle das gleiche Ziel,
die Versorgung der Patienten mindestens auf dem heutigen Niveau zu
halten. Umso mehr freuen wir uns
über die positiven Signale und hoffen,
dass sie sich in der gesamten Regierungskoalition durchsetzen. Wir werden daher das weitere Verfahren genau beobachten, denn entscheidend
ist, was nachher im Gesetz steht.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert das Versorgungsstärkungsgesetz in einer neuen Kampagne im Rahmen der Initiative „Ihre
Ärzte“. Auf Plakaten und in Anzeigen
ist zu lesen: „Wenn Nähe­zum Fremdwort wird i­st das geplante Versorgungsstärkungsgesetz daran schuld.
Denn trotz des wohlklingenden Namens schwächt es in Wahrheit Ärzte
und Patienten gleichermaßen. Unseren Patienten nimmt es die Arztwahl – und unserem medizinischen
Nachwuchs die sichere Perspektive
einer eigenen Praxis.“
Das erste Motiv der neuen
KBV-Anzeigenkampagne
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Kammern und KV
Zukunft der Niederlassung, Notfalldienst, Einweisungsrichtlinie, E-Health-Gesetz
Vertreterversammlung der KVBW
D
ie künftigen Rahmenbedingungen freiberuflich niedergelassener
selbstständiger
ärztlicher Tätigkeit treiben den
Vorstand
­
der
Kassenärztlichen
­Vereinigung
Baden-Württemberg
(KVBW) um. In einer Grundsatz­
erklärung vor der Vertreterver­
sammlung machte der Vorstands­
vorsitzende Dr. Norbert Mekte klar,
dass die Gesellschaft am Scheideweg sei zwischen einer individuellen
freiberuflichen, durch Niederge­
lassene gewährleisteten Versorgung
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Veranstaltungshinweis
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung
für Mediziner ein.
Veranstaltungstitel:
Der Weg zur wirtschaftlich erfolgreichen Praxis
Ziele:
Sehen Sie Ihre berufliche Zukunft als Arzt in eigener Praxis?
Um die wirtschaftliche Existenz Ihres Unternehmens langfristig
zu sichern, sollten Sie frühzeitig mit den Planungen beginnen.
Dieses Seminar unterstützt Sie dabei. In zwei Modulen be­
handeln wir zentrale Themen der Betriebswirtschaft und gehen
auf Einnahmemöglichkeiten aus freiberuflicher Tätigkeit ein.
­Dabei erläutern wir auch die Systematik der vertrags- und
­privatärztlichen Leistungsabrechnung und stellen die Grundzüge
der Honorarverteilung vor. Darüber hinaus klären wir wichtige
Fragen der betriebswirtschaftlichen Planung und erörtern
­zentrale Aspekte der unternehmerischen Praxisführung.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie
im Internet unter www.mak-bw.de.
Referenten:
• Marian Buchholz-Kupferschmid, Diplom-Gesundheitsökonomin
• Karin Ekert, Diplom-Volkswirtin
• Gernot Haug, Arzt
Termin und Veranstaltungsort:
• 1. Modul: 7. Mai 2015 (17.30 Uhr bis ca. 21.00 Uhr))
• 2. Modul: 21. Mai 2015 (17.30 Uhr bis ca. 21.00 Uhr)
• KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart
Information und Anmeldung:
• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88,
E-Mail: [email protected]
• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de
Teilnahmegebühr:
55,– Euro je Modul (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke)
einerseits und andererseits einer depersonifizierten, oft konzern- und nur
gewinnorientierten Massenmedizin
durch Angestellte, die die Politik
durch die Gesetzgebung zu wünschen scheint.
Ärzte und KV müssten sich fragen, ob sie überhaupt noch verantwortlich handelten, wenn sie der
jungen Generation eine Niederlassung empfehlen, statt ihr von dieser
abzuraten und so das Ende der heutigen Versorgungsformen beschleunigen. Es sei zu fragen, ob die Politik
noch eine ambulanten Versorgung
durch Niedergelassene wünsche, mit
einer weltweit einzigartigen Verfügbarkeit von Arztterminen zu einem
konkurrenzlosen Preis. Dr. Metke
stellte in den Raum, ob die Politik
nicht für den wesentlichen Teil der
Niederlassungsverweigerung verantwortlich sei, indem sie die Grundprobleme Patientensteuerung, Evidenzpflicht und Budgetierung einfach
nicht löse.
Im Anschluss ging der Vorstand auf den organisierten Not­
falldienst ein: Das Bundessozial­
gericht hatte Ende 2012 festgestellt,
dass hier eine rechtswidrige Minderhonorierung von Krankenhäusern
vorliege. Daraufhin mussten die Gebühren für den organisierten ärztlichen Notdienst im EBM bis 2008
rückwirkend angepasst und den
widerspruchsführenden
Krankenhäusern in Baden-Württemberg rund
19 Millionen Euro rückvergütet
werden – immerhin ein Viertel des
aktuellen Honorarzuwachses. Dr.
Metke konnte die Delegierten jedoch beruhigen, da die KVBW
seit Bekanntwerden des Urteils
­Rückstellungen gebildet hatte. Allerdings droht den Vertragsärzten
künftig eine 20%ige Reduktion der
Ziffern im Sitzdienst (von 25,93 € auf
12,87 € bzw. 19,75 €). Gleichzeitig
erfolgt aber eine rund 40%ige Er­
höhung im Besuchsdienst (von GOP
01411 auf GOP 01418; von 47,51 €
auf 78,81 €). Die Delegierten be­
auftragten daher den Vorstand, bis
zur nächsten Vertreterversammlung
Vorschläge für eine Stützung des
Sitzdienstes auszuarbeiten.
Vor dem Hintergrund der Forderung der Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Vergütung für ambulante Notfälle um das Vierfache zu
erhöhen, forderte die Vertreterversammlung, dass die gleichen Preise
dann auch für die ambulante Versorgung gelten müssten. Schließlich sei
die Versorgung im Notfall durch Ärzte
in Weiterbildung nicht vergleichbar
mit der Notfallversorgung durch niedergelassene Fachärzte.
Einstimmige lehnten die Delegierten die Neufassung der Krankenhaus-Einweisungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ab,
da der Grundsatz „ambulant vor stationär“ darin völlig neu gefasst und
verschärft werde: Jeder Vertragsarzt
werde verpflichtet, bei Krankenhauseinweisung nicht nur die ihm
bekannten, sondern alle alternativ zur
Krankenhausbehandlung
infrage
kommenden Behandlungsangebote
zu berücksichtigen. Dies beinhalte
das Risiko, dass Vertragsärzte sich im
Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen für ihre Klinikeinweisungen
rechtfertigen müssten.
Ebenfalls einstimmig wurden im
Entwurf des E-Health-Gesetzes die
Sanktionsmaßnahmen für die NichtDurchführung des Versichertenstammdaten-Abgleichs abgelehnt.
Diese Überprüfung der Daten auf der
Gesundheitskarte ist nach Überzeugung der KVBW-Vertreterversammlung Aufgabe der Krankenkassen.
Große Teile des Gesetzentwurfes
wurden hingegen begrüßt, beispielsweise die Förderung elektronischer
Arztbriefe, telemedizinische Leistungen oder die Erstellung von Medikationsplänen. Die Delegierten forderten jedoch eine angemessene
Honorierung für derartige Tätigkeiten. Zudem wird die KVBW den
Gesetzentwurf noch einer eingehenden juristischen und verwaltungstechnischen Überprüfung unterziehen, insbesondere hinsichtlich
der ärztlichen Schweigepflicht, berufsrechtlichen Verpflichtungen sowie haftungs- und verfassungsrechtlichen Bedenken.
OE
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Zertifikate als Anlagealternative
Schwierige Zeiten für sicherheitsbedürftige Geldanleger: Festverzinsliche Anlagen rentieren sich kaum
noch, Aktien bergen höhere Risiken.
Zertifikate könnte für sie eine Alternative sein. Mit ihnen können sie
die Chancen des Aktienmarkts nutzen und selbst bei moderaten Kursrückgängen noch positive Renditen
erzielen.
Durch die Ausgestaltung eines
Risikopuffers wird das ChanceRisiko-Profil eines Investments gegenüber einem Aktienkauf individuell optimiert. Entsprechend gibt es
zahlreiche
Ausgestaltungsformen
und Varianten von Zertifikaten –
begonnen bei klassischen AktienAnleihen bis hin zu Memory-ExpressZertifikaten.
Attraktive Zinsen
mit Aktien-Anleihen
Aktien-Anleihen verbinden Aktien und Anleihen. Wie Anleihen bieten sie einen festen Zinssatz, der über
dem aktuellen Marktniveau liegt. Die
Zinszahlung erfolgt unabhängig von
der Entwicklung der jeweiligen Aktie
und stellt einen gewissen Risikopuffer
dar. Für die Rückzahlung des Nennbetrags ist der Kurs am letzten Bewertungstag bedeutend: Notiert die Aktie auf oder über dem Basispreis, erfolgt die vollständige Rückzahlung
des Nennbetrags. Liegt sie unter dem
Basispreis, erhält der Anleger die dem
Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl an Aktien in sein WertpapierDepot geliefert. Der Wert der gelieferten Aktien liegt zu diesem Zeitpunkt
unter dem Nennbetrag.
Aktien-Anleihen entfalten ihre
größte Wirkung bei leichten Aufwärts- sowie Seitwärtsbewegungen.
Deshalb kommen vor allem Blue
Chips als Basiswerte in Betracht, die
gerade eine Konsolidierungsphase
innerhalb eines stabilen Aufwärtstrends durchlaufen. Eine interessante
Möglichkeit bieten auch Aktien, deren Kurs sich nach einer Korrektur
wieder in ruhigeren Bahnen entwickelt. Hintergrund: Während einer
Korrektur erhöht sich in der Regel die
Volatilität der Aktie. Dies ermöglicht
attraktivere Konditionen in Form
eines höheren Zinssatzes oder tieferen Basispreises.
Mit Memory-Express-Zertifikaten
plus schneller zum Renditeerfolg
Eine interessante Produktvariante
sind Memory-Express-Zertifikate plus.
Anders als klassische Aktien-Anleihen
bieten sie keine feste Zinszahlung,
sondern kombinieren die Chance auf
eine (gegenüber Aktien-Anleihen
höhere) Bonuszahlung mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung zum Nennbetrag. Für den
schnellen Anlageerfolg muss die Aktie an einem der Bewertungstage lediglich auf oder über dem relevanten
„vorzeitigen
Rückzahlungslevel“
schließen – das ist üblicherweise das
Startniveau der Aktie zum Zeitpunkt
der Auflegung des Zertifikats. In diesem Fall endet die Laufzeit des Produkts: Der Nennbetrag wird zum
vorzeitigen Rückzahlungstermin zurückgezahlt, möglicherweise ausgefallene Bonuszahlungen werden über
den Memory-Mechanismus vollständig nachgeholt.
Schließt die Aktie am Bewertungstag unter dem vorzeitigen
Rückzahlungslevel, läuft das Zertifikat
bis zum nächsten Bewertungstag
weiter. Wird die volle Laufzeit ausgeschöpft und schließt die Aktie am
letzten Bewertungstag auf oder über
der Barriere, erfolgt ebenfalls die
Rückzahlung des Nennbetrags zuzüglich aller noch ausstehenden Bonuszahlungen. Anderenfalls wird eine
dem Bezugsverhältnis entsprechende
Anzahl an Aktien geliefert. Dabei wird
der Anleger so gestellt, als hätte er die
Aktien auf Barriereniveau und nicht
zum Startwert erworben. Die Barriere
liegt in der Regel deutlich unterhalb
des Startwerts, wodurch mögliche
Verluste reduziert werden.
Auch Memory-Express-Zertifikate
plus profitieren in erster Linie von
einer Seit-, beziehungsweise leichten
Aufwärtsbewegung des jeweiligen
Basiswerts. Der Vorteil: Erwartet der
Anleger eine Seitwärtsbewegung des
Basiswerts, lässt sich die Renditeerwartung mit dieser Art von Zertifikat
gegenüber dem Direktinvestment
steigern. Sollte der Basiswert nach der
Seitwärtsbewegung eine neue Aufwärtsbewegung etablieren, steigt die
Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen
Rückzahlung des Zertifikats. Das zurückgezahlte Kapital kann dann beispielsweise in ein anderes Zertifikat
investiert werden.
Detailinformationen zu aktuellen
Produkten erhalten Sie jederzeit gerne in den Heilberufe Centern der
BW-Bank. Die Kontaktdaten der BW
Heilberufe Center in Ihrer Nähe finden
Sie schnell unter www.bw-bank.de/
heilberufe-center
ÄBW 03 • 2015
Martin Jost
Baden-Württembergische Bank
Produktmanager
Wertpapiere und Konten
E-Mail: martin.jost@
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heilberufe
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121
Social Freezing aus ethischer Perspektive betrachtet
Der tiefgefrorene Kinderwunsch
Einleitung
Dr. Claudia Bozzaro
Social Freezing ist seit Kurzem ein heiß diskutiertes
Thema. Besondere Aufmerksamkeit hat diese reproduk­
tionsmedizinische Maßnahme im vergangenen Herbst
erhalten, als bekannt wurde, dass Facebook und Apple
die Kosten der Anwendung für Ihre Mitarbeiterinnen
übernehmen.
Social Freezing wird auf der einen Seite als ein wichtiger Meilenstein in der Ausübung der reproduktiven Autonomie der Frau gefeiert (2, 5), auf der anderen Seite
hingegen als Form der Ausbeutung der Frau und als bedenkliche Verschiebung natürlicher Fortpflanzungsgrenzen kritisiert (3). Im Folgenden sollen einige Überlegungen
zum Einsatz von Social Freezing aus philosophisch-ethischer Perspektive entwickelt werden. Dabei geht es nicht
darum zu klären, ob diese Technologie erlaubt oder verboten sein sollte, sondern ob sie aus der Perspektive der
Betroffenen einen Beitrag zu einem guten und gelungenen
Leben leistet.
1. Was ist Social Freezing?
Redaktion:
Prof. Dr. med.
Dr. phil. Urban Wiesing
und Priv.-Doz. Dr. phil.
Hans-Jörg Ehni
Universität Tübingen,
Institut für Ethik
und Geschichte
der Medizin,
Gartenstraße 47
72074 Tübingen
www.iegm.uni-tuebingen.de
166
Mit Social Freezing wird die Entnahme und die Kryokonservierung von unbefruchteten Eizellen bezeichnet,
wenn diese nicht aus medizinischen, sondern aus sozialen
Gründen erfolgt.
Die Fertilität einer Frau nimmt mit dem Alter kontinuierlich ab und ist durch das Klimakterium zeitlich begrenzt.
Social Freezing ermöglicht es, eine „Fertilitätsreserve“ anzulegen und eröffnet Frauen dadurch die Möglichkeit, zu
einem späteren Zeitpunkt – eventuell sogar nach dem
Eintritt der Menopause – mit eigenen „jungen“ Eizellen
schwanger zu werden. Die Zahl der Frauen, die auf Social
Freezing zurückgreifen, ist im vergangenen Jahr, nach
Einschätzung des Koordinators des Netzwerkes Fertiprotekt, Michael von Wolff, sprunghaft angestiegen. Demnach
hätten im Jahr 2013 in Deutschland 134 Frauen das Verfahren in Anspruch genommen. Im Jahr 2012 waren es
lediglich 22. Die Zahl dürfte, nach Einschätzung Wolffs
noch höher sein, da nicht alle Fertilitätszentren Ihre Zahlen
melden würden.* Dieser Trend wird sich aller Voraussicht
nach weiterhin verstärken. Das gesamte Verfahren geht
mit einigen als minimal eingeschätzten gesundheitlichen
Risiken einher und mit Kosten, die sich aktuell mit circa
3000 bis 7000 Euro beziffern lassen.
Das wachsende Interesse an Social Freezing hängt mit
der wachsenden „sozialen Infertilität“ zusammen, also mit
der Tatsache, dass immer mehr Frauen – vor allem aus der
mittleren und oberen sozialen Schicht reicher, westlicher
Hochlohnländer – den Zeitpunkt der eigenen Fortpflanzung nach hinten verschieben. Aktuell liegt das durchschnittliche Alter der Erstgebärenden in Deutschland nach
Angaben des Statistischen Bundesamts bei 30,9 Jahren.
* Michael von Wolff: Deutsche Presse Agentur 21. 12. 2014
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Immer mehr Frauen kommen somit in die leidvolle Situation, von der eigenen „biologischen Uhr“ unter Druck gesetzt zu werden.
Das lästige, bedrohliche Ticken der „biologischen Uhr“
konfrontiert sie mit der progredienten Abnahme ihrer reproduktiven Möglichkeiten und zwingt sie dadurch zu
einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob sie ein Kind
möchten oder nicht. Social Freezing verspricht einen Ausweg aus dieser Situation: Durch das Konservieren tiefgefrorener Eizellen soll die Möglichkeit bewahrt werden,
auch in Zukunft noch ein eigenes Kind zu bekommen.
Damit sollen das lästige Ticken der biologischen Uhr und
der dadurch hervorgerufene Entscheidungsdruck abgeschafft werden. Es sollen Handlungsoptionen offen gehalten werden und die Zeit der eigenen Fortpflanzung soll
stärker in die eigene Verfügungsmacht gebracht werden.
2. Warum Social Freezing?
Die Gründe, die zu einer zeitlichen Verschiebung der
Fortpflanzung in ein höheres Lebensalter geführt haben,
scheinen bekannt: längere Ausbildungszeiten, karriereorientierte Lebensplanung und das Fehlen eines Partners.
Diese Motive werden im Zusammenhang mit Social Freezing zwar immer aufgelistet, sind jedoch in ihrer Komplexität und Tragweite bislang nicht ausreichend untersucht
und diskutiert worden. Und so kommt es zu vorschnellen
Stereotypisierungen.
Kritiker von Social Freezing verweisen beispielsweise
gerne auf die „egoistische Karrierefrau“, die sich aus selbstsüchtigen Gründen dem Ziel verschrieben hat, Erfolg im
Beruf zu haben, statt sich von vornherein auf die weiblichen Tugenden der Mutterschaft zu fokussieren, die blind
auf die hohlen Versprechen der Reproduktionsmedizin
reinfällt und daher eigentlich vor sich selbst geschützt
werden müsste (9).
Dem halten Befürworter das Bild der emanzipierten
und „autonomen“ Frau gegenüber, die selbstverständlich
gegen jede Form von externer Manipulation gewappnet
ist und daher selbstbestimmt die Angebote der Reproduktionsmedizin bewerten und nutzen kann. Vorausgesetzt natürlich, Reproduktionsmediziner und Kinderwunschzentren betreiben eine transparente und nicht
durch ökonomische Interessen deformierte Informationspolitik (10).
Faktisch ist es weder so, dass Frauen einfach egoistisch
und karriereorientiert sind, noch stimmt es, dass Frauen
absolut autonom sind und in ihrem Verhalten und Entscheidungen nicht von außen beeinflusst werden. Im
Folgenden soll gezeigt werden, dass die Gründe, die zur
Verschiebung der Elternschaft führen komplexe soziokulturelle und psychologische Motive sind, die letztlich
eine tiefe existenzielle Problematik aufzeigen und als solche thematisiert werden sollten. Dabei spielen folgende
drei Aspekte eine Schlüsselrolle: der veränderte Status des
Kinderwunsches, ein neues Frauenideal und das moderne
Verständnis der Liebe.
Foto: Thinkstock – iStock
Ethik
Ethik
Kinder zu bekommen, war über Jahrhunderte hinweg
die eigentliche Aufgabe einer Frau und eine nicht zur
Disposition stehende Selbstverständlichkeit. Durch die
feministische Emanzipationsbewegung, durch gesellschaftliche, politische und ökonomische Veränderungen
und nicht zuletzt durch die Einführung der (Anti-Baby)Pille, entstand für immer mehr Frauen die Möglichkeit ein
„selbstbestimmtes“ Leben zu führen, zu dem die Mutterschaft dazugehören konnte, es aber nicht zwangsweise
musste.
Kinderkriegen ist heute keine Notwendigkeit, für viele
auch keine Selbstverständlichkeit mehr, sondern eine individuelle Präferenz, eine Lebensoption unter vielen, die
einen Kinder-Wunsch voraussetzt. Indem das Kinderhaben
zu einem individuellen Wunsch geworden ist, ist es gleichzeitig zu einer Frage geworden, die sich jede Frau stellen
muss: Will sie ein Kind oder will sie keins (1)?
Wenn es einerseits stimmt, dass Frauen heute, erfreulicherweise, größere Entscheidungsfreiheiten bezüglich der
Gestaltung ihres Lebens genießen, also in der Tat „autonomer“ geworden sind, so muss festgestellt werden, dass
gleichzeitig neue Erwartungen und Zwänge für Frauen
entstanden sind. Die emanzipierte, autonome Frau kann
nicht nur, sondern sie muss ihren Lebensentwurf rational
planen und durchführen. Frauen wollen und müssen im
Beruf aktiv und erfolgreich sein und sei es, um finanziell
unabhängig zu sein. Stillschweigend hat sich somit eine
Verschiebung vollzogen dahin gehend, dass die „autonome
Frau“ nicht mehr lediglich die Möglichkeit hat, den Zeitpunkt einer Schwangerschaft nach eigenem Ermessen zu
bestimmen, sondern geradezu die Pflicht.
Wie die Soziologin Beck-Gernsheim bemerkt ist aus
dem „bewusst entscheiden können“ die Pflicht zur bewussten Entscheidung geworden (1, S. 116). Eine Frau, die
nicht die Angebote der Verhütungsindustrie annimmt und
somit ihre Karriereplanung durch den „Zufall“ einer
Schwangerschaft „gefährdet“, kann sich derweilen mit dem
Vorwurf des unvernünftigen und irrationalen Handelns
konfrontiert sehen (1, S. 117). In der Folge wird das Zeitfenster, in dem sich eine Frau „vernünftigerweise“ mit dem
Kinderwunsch beschäftigen und ihn gegebenenfalls verwirklichen sollte, immer kleiner. Social Freezing bietet hier
eine Möglichkeit diesem Problem entgegenzuwirken, um
das „Zeitfenster“ noch etwas länger offen zu halten. Doch
auch in diesem Fall könnte sich leicht die Möglichkeit,
diese Techniken zu nutzten, in eine Notwendigkeit bzw.
Pflicht für Frauen verwandeln (6).
Neben den Anforderungen der Ausbildung und des
Berufes kommt ein weiterer entscheidender Aspekt hinzu:
Der geeignete Partner für das Projekt Kind muss vorhanden
sein, denn Kinder werden meistens als Krönung eines Liebesverhältnisses angesehen. Doch die Suche nach dem
sogenannten „Mr. Right“ gestaltet sich unter den Bedingungen moderner, individualisierter und globalisierter
Gesellschaften immer schwieriger. Wie die Soziologin Eva
Illouz dargestellt hat, sind Liebesangelegenheiten heute
nicht mehr durch politische, ökonomische und gesellschaftliche Regeln normiert. Vielmehr ist die Liebe zu einer rein
individuellen, privaten Angelegenheit geworden (8).
Parallel zu dieser „Individualisierung der Liebe“ haben
auch gesellschaftliche oder herkunftsbedingte Barrieren
an Gültigkeit verloren, räumliche Distanzen können einfacher überwunden werden, sodass die Begegnungsmöglichkeiten mit immer mehr Menschen und potenziellen
Partnern steigen. Doch diese „Individualisierung und Liberalisierung“ der Liebesverhältnisse hat wiederum eigentümliche Schwierigkeiten hervorgebracht: Mann und Frau,
die nun frei sind, aus einem immer größer werdenden Pool
an potenziellen Liebespartnern zu wählen, stehen vor der
Frage, wie, also nach welchen Kriterien, sie die Entscheidung zugunsten eines Liebespartners fällen sollen. Immer
mehr Menschen, so Illouz, scheinen kein solches Entscheidungskriterium zu haben, beziehungsweise sind durch die
Angst, die falsche Entscheidung zu treffen, verunsichert
und treffen daher lieber gar keine Wahl.
Die Unfähigkeit sich festzulegen, mündet bei vielen in
einem Verhalten, das man psychologisch mit dem Begriff
der Prokrastination bezeichnet, also eines ständigen Aufschiebens von Entscheidungen, in diesem Fall zugunsten
einer stabilen und dauerhaften Beziehung. Und so entsteht
die von Soziologen wie Ulrich Beck und Stefan Hradil untersuchten und zum Symbol der Modernen deklarierten
Single-Gesellschaft (7). Es versteht sich von selbst, dass,
wenn Liebesbeziehungen diese Struktur aufweisen und
das „Kinderkriegen“ im Rahmen einer partnerschaftlichen
Liebesbeziehung angestrebt wird, mit dem Aufschub einer
Entscheidung zugunsten eines Partners auch ein Aufschub
der Entscheidung für ein Kind einhergeht.
All diese hier nur skizzenhaft dargestellten Faktoren
können dazu führen, dass die Frage nach dem Kinderwunsch nach hinten verschoben wird und immer mehr
Frauen in die Situation gelangen, das bedrohliche Ticken
ihrer biologischen Uhr wahrzunehmen. Aus dem sich dann
einstellenden Bewusstsein, dass nur noch wenig Zeit
bleibt, um die Option Kinderkriegen zu verwirklichen, kann
ein leidvoller Handlungs- und Entscheidungsdruck entstehen, der den Wunsch motiviert, die Zeit anhalten zu wollen.
Durch das Einfrieren der eigenen Eizellen soll im übertragenen Sinne das Vergehen der Zeit eingefroren werden,
um somit die Option des Kinderkriegens weiterhin offen
zu halten.
3. Der tiefgefrorene Kinderwunsch:
eine vermeintliche Lösung des Problems
Abgesehen davon, dass es keine Langzeitstudien gibt
über die Entwicklung und das Wohlergehen der weltweit
mehr als 1000 Kinder, die bisher nach Social Freezing gezeugt wurden und abgesehen davon, dass der Eingriff mit
Foto: Thinkstock – iStock
2.1 Der Kinder-Wunsch, Lebensplanung,
­Liebesverhältnisse
ÄBW 03 • 2015
167
Ethik
finanziellen Belastungen und möglichen gesundheitlichen
Risiken – Blutungen, Überstimulation, erheblich erhöhte
Risiken bei später Schwangerschaft (13) – für die Frau
einhergeht und die Erfolgsrate bei diesen Verfahren bescheiden ist – aktuell kann man von einer Erfolgsrate von
maximal 30 Prozent ausgehen, aber nur wenn die Frauen
bei der Eizellentnahme jünger waren als 35 Jahre (12) –;
stellt sich grundlegend die Frage, ob der Versuch durch
das Kryokonservieren der Eizellen die „Zeit einzufrieren“
ein adäquater Lösungsansatz für den beschriebenen Problemkomplex darstellt.
Der Einsatz von Social Freezing kann als eine durchaus
folgerichtige Antwort auf das Problem der Verschiebung
der Elternschaft angesehen werden, wenn man davon
ausgeht, dass die dargestellten sozialen, psychologischen
und existenziellen Schwierigkeiten nicht anderweitig
gelöst werden können bzw. gelöst werden sollen. Wenn
man davon ausgeht, dass die Arbeitswelt so ausgerichtet
sein muss, dass Familie und Beruf faktisch nicht vereinbar
sind (Stichworte: unsichere Arbeitsbedingungen, befristete Arbeitsverhältnisse, ständige Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft, mangelnde Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung usw.), wenn das vorherrschende Rollenverständnis zwischen Mann und Frau vorwiegend so ausgelegt
wird, dass Frauen, die gleichzeitig einen Beruf und eine
Familie haben, faktisch mit übermenschlichen Kräften
ausgestattet sein müssen (Stichworte: Betreuungsangebote, finanzielle Gleichstellung von Männern und Frauen,
Elternzeit für Männer usw.), wenn individualisierte SingleGesellschaften das erstrebte Gesellschaftsmodell sein
sollen, dann ist es eine geradezu logische Folge, dass
Frauen ihre biologisch vorgegebenen Fortpflanzungsrhythmen verändern müssen, um sich diesen Bedingungen erfolgreich anzupassen, selbst wenn sie einen
Kinderwunsch haben.
Vor diesem Hintergrund kann keine Rede davon sein,
dass Frauen aus selbstsüchtigen Gründen Ihre Fortpflanzung nach hinten verschieben. Vielmehr ist ihr Verhalten
durch gesellschaftliche Erwartungen und sozio-kulturellen
Bedingungen konditioniert, die faktisch ihre Autonomie
und Handlungsmöglichkeiten stark einschränken. Ebenso
unplausibel ist es vor diesem Hintergrund, Social Freezing
als einen Akt „der reproduktiven Autonomie“ der Frau
aufzufassen. Denn die Bedingungen, unter denen Frauen
diese Entscheidung treffen müssen, sind offensichtlich
alles andere als wert- und interessenfrei. Zumal Social
Freezing auch ein durchaus lukratives Geschäft für Reproduktionskliniken und Kinderwunschpraxen ist.
Die beschriebenen Problemkonstellationen sind komplex und vor allem zunehmend von globalen Ent
wicklungen abhängig, die schwer zu greifen und zu
­
­beeinflussen sind. Das kann aber nicht bedeuten, dass
sie deshalb als Status quo einfach akzeptiert werden
sollten. Zumal, und damit komme ich auf meine Ausgangsfrage zurück, keineswegs geklärt ist, ob Social
Freezing überhaupt eine effektive und sinnvolle Antwort
auf das Problem ist.
Durch Social Freezing kann natürlich der leidvolle Zeitund Entscheidungsdruck, zumindest für einen kurzen
Zeitraum, behoben werden. Die Frau gewinnt etwas mehr
Zeit. Doch die Zeit ist nicht per se das Problem. Das Problem
sind die Bedingungen, die idealerweise erfüllt sein müssen, bevor man ein Kind bekommt und die Ängste, Unsicherheit, Entscheidungsschwierigkeiten, die viele junge
168
ÄBW 03 • 2015
Erwachsene (sogenannte Generation Y) haben. Für einige
wenige Frauen kann Social Freezing sicherlich eine Möglichkeit bieten, ihren Kinderwunsch unter schwierigen
Bedingungen zu erfüllen. Aber das dürfte die Ausnahme
sein.
In einer der ersten empirischen Studien (11) zu Social
Freezing gaben die interviewten Frauen (durchschnittliches Alter bei der Befragung war 37,9 Jahre) folgende
Motive als Grund für die Behandlung an: als Erstes den
Wunsch nach einer „Versicherung“ gegen zukünftige Infertilität, also einem „Back-up“-Plan, um sich die Option Kinderkriegen offen halten zu können, als Zweites mehr Zeit
um den idealen Partner zu finden, und als Drittes, dass sie
es in Zukunft nicht bedauern wollen, nicht alles versucht
zu haben.
In Anbetracht dieser Aussagen liegt es nahe zu
fragen, ob Social Freezing die beschriebenen Probleme
nicht eher verstärken als lösen wird. Wenn eine Ent­
scheidungsfindung nicht mehr so dringlich ist, kann sich
die Gefahr eines „Lebens im Aufschub“ weiter verschärfen
mit dem Risiko, dass am Ende eine Entscheidung gar
nicht mehr aktiv gefällt wird. Wenn der „ideale Zeitpunkt“
für das Kinderkriegen an die Erfüllung aller beruflichen
sowie privaten Bedingungen gekoppelt ist, besteht die
Gefahr, dass dieser Zeitpunkt auch in Zukunft nicht eintreten wird. Was das Berufliche angeht, so dürften auch
weiterhin in der Logik der auf Gewinn- und Effizienzmaximierung ausgerichteten Arbeitswelt keine „Auszeiten“
vorgesehen sein. Zynisch formuliert dürfte der „ideale
Zeitpunkt“ für die Elternzeit aus Sicht der Personalleitung
– nicht nur bei Apple und Facebook – erst nach dem
Eintritt in die Rente kommen. Schließlich sind Arbeitgeber
an der Arbeitskraft ihrer Angestellten interessiert und –
auch wenn dies etwas kurzsichtig erscheinen mag – nicht
an ihrem Nachwuchs.
Was das Private angeht, so löst Social Freezing ebenfalls nicht die Schwierigkeiten, die dazu führen, dass immer mehr Männer und Frauen sich offensichtlich schwertun mit endgültigen Entscheidungen, wie die für ein Kind.
Und auch in diesem Fall kann das beruhigende Gefühl,
das Frauen nach der Behandlung spüren, sich als trügerisch erweisen. Die eingefrorenen Eizellen sind bei Weitem
keine Garantie auf ein Kind. Die Tatsache, dass von den
Frauen, die bisher ihre Eizellen eingefroren haben und in
empirischen Studien erfasst wurden, nur ein extrem kleiner Anteil auf die tiefgefrorenen Eizellen zurückgegriffen
hat (4), lässt zumindest die Vermutung zu, dass die Frage
nach dem Kinderwunsch nicht allein mit einem Gewinn
an Zeit und einem Aufschub der Entscheidung gelöst
werden kann. Man könnte im Gegenteil fragen, ob nicht
gerade das Bewusstsein der zeitlichen Begrenztheit der
weiblichen Fortpflanzung als Anlass aufgefasst werden
sollte, um über die Bedeutung von Kindern im eigenen
Leben und vergleichbare Lebensentscheidungen nach­
zudenken. Ebenso um darüber nachzudenken, welchen
Platz Kinder in einer Gesellschaft haben sollten, um
dann an entsprechenden gesellschaftlichen Veränderungen zu arbeiten.
Dr. Claudia Bozzaro
Institut für Ethik und Geschichte der Medizin
Stefan-Meier-Str. 26
79104 Freiburg
E-Mail: [email protected]
Vermischtes
Neue Bücher
Berufseinstieg Arzt
Medizinische Versorgungszentren
A. Kugelstadt, 172 Seiten, Schattauer,
ISBN 978-3794529025, 24,99 Euro
Foto: Wikipedia
KBV, 150 Seiten,
Deutscher Ärzte-Verlag,
ISBN 978-3769135183, 34,95 Euro
Literatur
 (1) Beck-Gernsheim, E. (2006): Die Kinderfrage heute: Über Frauenleben,
Kinderwunsch und Geburtenrückgang. München: 102 – 104.
 (2) Bernstein, S.; Wiesemann C. (2014):
Should Postponing Motherhood via
„Social Freezing“ Be Legally Bannend? An Ethical Analysis. Law (3):
282 – 300.
  (3) Bittner U., Müller, O. (2009): Technisierung der Lebensführung. Zur ethischen Legitimität des Einfrierens von
Eizellen bei gesunden Frauen als Instrument der Familienplanung. Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik (14):
23 – 45.
 (4) Garcia-Velasco J. et al. (2013): Five
years’experience using oocyte vitrification to preserve fertility for medical
and nonmedical indications. Sterility
and Fertility (99): 1994 – 1998.
  (5) Goold, I.; Savulescu J. (2009): In Favour of Freezing Eggs for Non-Medical Reasons, Bioethics (23): 47 – 58.
  (6) Harwood, Karey (2009): Egg-Freezing:
A Breakthrough for Reproductive
Autonomy? Bioethics (23): 39 – 46.
 (7) Hradil, S. (2007): Vom Leitbild zum
„Leidbild“: Singles als Symbole der
Moderne. In: Susanne Mayer / Dietmar Schulte (Hg.): Die Zukunft der
Familie, München: 137 – 147.
 (8) Illouz, E. (2011): Warum Liebe Weh
tut. Berlin.
  (9) Martin, J.K. (2010): Anticipating Infertility. Egg-freezing, Genetic Preservation and Risks. Gender and Society
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(23): 824 – 829.
(11) Stoop D. et al. (2015): Does oocyte
banking for anticipated gamete exhaustion influence future relational
and reproductive choices? A followup of bankers and non-bankers. Human Reproduction (30): 338 – 344.
(12) Wolff, M. (2013): Social freezing: Sinn
oder Unsinn? Schweizerische Ärztezeitung (94): 393 – 395.
(13) Wunder D. (2013): Social freezing in
Schwitzerland and worldwide – a
blessing for women today? Swiss
Medical Weekly (143): w13746.
Ein gezielter Einstieg in Kooperative
Versorgungsformen erfordert solide
Kenntnisse, um Entscheidungen mit
nachhaltiger Wirkung treffen zu
­können. Der Leitfaden für Gründer
wurde von Experten der Kassenärztlichen Vereinigungen erarbeitet und
enthält einen systematischen Überblick über alle relevanten Themenbereiche. Checklisten unterstützen die
Entscheidungsfindung und die konkrete Planung eines Gründungsvorhabens.
Die Entdeckung des Blutkreislaufs
K. Wink, 163 Seiten, Peter Lang,
ISBN 978-3631642351, 39,95 Euro
Ausgehend von der wohl ältesten
Darstellung des Herzens (aus der Zeit
um 30 000 v. Chr.) beschreibt und
diskutiert der Kardiologe aus Gegenbach die historische Entwicklung von
Erkenntnissen über den Blutkreislauf
bis zur Veröffentlichung William Harveys im 17. Jahrhundert. Der Band
beschreibt auch Auswirkungen dieser
Entdeckungen auf das heutige Verständnis von Herzkreislaufkrankheiten sowie Physiologie und Pathophysiologie anderer Organe.
Das ist doch kein Leben mehr!
G. v. Loenen, 250 Seiten, Mabuse,
ISBN 978-3863211332, 19,90 Euro
Der Journalist postuliert, dass aktive
Sterbehilfe der Selbstbestimmung
von Kranken und Behinderten schade
und zur Fremdbestimmung führe. In
seiner Heimat, den Niederlanden,
habe dies zu einem gesellschaftlichen
Klima geführt, in dem der Lebenswert
von Kranken und Behinderten offen
infrage gestellt werde. Er belegt, dass
die holländische Sterbehilfepraxis auf
Abwege geführt hat. Andere Länder
müssten diese Erfahrung beherzigen.
Das Buch gibt Antworten auf Fragen,
die am Ende des Medizinstudiums
aufkommen und begleitet den Leser
von der Beantragung der Approba­
tion bis zur Facharztprüfung. Dabei
geht es auch um das Ausfüllen
von Rezepten, die Kommunikation
mit Patienten und Kollegen, die Behandlung von Verwandten oder
Freunden, die Schweigepflicht oder
die Berufshaftpflicht. Weitere Tipps
betreffen unter anderem Arbeit­
geber, Vorstellungsgespräch und
Weiterbildung.
Darm mit Charme
G. Enders, 288 Seiten, Ullstein,
ISBN 978-3550080418, 16,99 Euro
Das populärwissenschaftliche Buch
der 24-jährigen Mannheimer Medizinstudentin verrät „alles über ein
unterschätztes Organ“. So erklärt sie
in charmantem Ton Aufbau und Funktion des Darms, widmet sich mit
spaßigen Betrachtungen dem Nervensystem der Verdauungsorgane
und unternimmt einen Ausflug in die
Welt der Mikroben. Der locker geschriebene Bestseller ermöglicht einen Blick „durch die Hintertür“ und
kann den Alltag der Leser besser
machen.
Forscherfragen
M. Rößiger, 184 Seiten, Edition KörberStiftung, ISBN 978-3896840998,
16,00 Euro
Neun Wissenschaftler und ihre bahnbrechenden naturwissenschaftlichen
Arbeiten werden vorgestellt. Von der
Suche nach den Anfängen des Universums bis zu einem Enzym, mit dem
sich altersbedingte Krankheiten aufhalten lassen, vom Klimawandel bis
zum Malariamedikament, vom Sonnenstrom aus der Wüste bis zur Erforschung der Druckverhältnisse im Erdinnern: Das Buch führt in Berichten
und Interviews durch die Wissenschaft von morgen.
ÄBW 03 • 2015
169
Vermischtes
Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland
Foto: Thinkstock – iStock
Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern
I
m Rahmen eines vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekts führt die Arzneimittelkommission der deutschen
Ärzteschaft (AkdÄ) seit Anfang des
Jahres ein Projekt zur systematischen
Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern durch.
Laut WHO sind etwa zehn Prozent
der Krankenhausaufnahmen auf Nebenwirkungen zurückzuführen. In
Deutschland beruhen nach Daten aus
dem Netzwerk der regionalen Pharmakovigilanzzentren über drei Prozent der stationären Aufnahmen in
internistische Abteilungen auf uner-
wünschten Arzneimittelwirkungen.
Insgesamt 0,6 Prozent der Aufnahmen sind dabei auf vermeidbare Ereignisse zurückzuführen.
In dem AkdÄ-Projekt sind Ärzte
aufgerufen über Medikationsfehler
und daraus resultierende unerwünschte Wirkungen zusätzlich innerhalb des bereits existierenden
Spontanmeldesystems zu berichten.
Aus der systematischen Analyse dieser Meldungen sollen Ansätze zur
Vermeidung von Medikationsfehlern
entwickelt werden.
Parallel zum Projekt der AkdÄ
hat das Bundesinstitut für Arznei­
mittel und Medizinprodukte (BfArM)
ein Forschungsprojekt gestartet, in
dem prospektiv in drei deutschen
Krankenhausnotaufnahmen Medi­
kationsfehler erfasst und unter
anderem Erkenntnisse zur Häufigkeit von Medikationsfehlern gewonnen werden sollen. Beide Projekte
sind Bestandteil des „Aktionsplans
zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland“
und werden in enger Zusammen­
arbeit von AkdÄ und BfArM
realisiert.
Weitere Informationen:
www.akdae.de
C
Dr. Spahlinger sagt Zwangsaufkauf den Kampf an
Neuer Landeschef beim NAV-Virchowbund
N
euer Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg
des NAV-Virchow-Bundes ist Dr.
Berthold Spahlinger (Foto), Facharzt
für Allgemeinmedizin aus Sachsenheim. Erstes politisches Ziel des
65-Jährigen ist es, den von der Koalitionsregierung geplanten Praxisaufkauf
in so genannten überversorgten Gebieten zu verhindern. Gleichzeitig hat
er angekündigt, sich selbstkritisch mit
dem eigenen Berufsstand auseinan-
dersetzen zu wollen und dabei den
Wildwuchs bei Individuellen Gesundheitsleistungen zu thematisieren, da
dieser dem ärztlichen Ansehen in der
Öffentlichkeit schade. Dr. Spahlinger
möchte sich ferner für den Erhalt des
Modells der freiberuflichen Tätigkeit
als selbstständige Praxisinhaber stark
machen. Dafür werde es verstärkte
Informationsangebote über die Leistungen des Verbandes für niederlassungswillige Klinikärzte geben.
MEDI startet elektronischen Datenaustausch für Haus- und Fachärzte
Pilotprojekt zur Vernetzung
U
Foto: Thinkstock – iStock
m freiberuflichen Arztpraxen eine bessere Perspektive im Wettbewerb mit anderen Leistungsanbietern wie Krankenhausambulanzen
und MVZ-Ketten zu bieten, startet MEDI
Baden-Württemberg im April die elektronische Vernetzung von Haus- und
Fachärzten in Heilbronn. Finanziert wird
das Pilotprojekt von der AOK BadenWürttemberg und der Audi BKK; den
Medizinern entstehen keine Kosten.
Praxen, die miteinander vernetzt
sind, hätten viele Vorteile in ihrem Ar-
170
ÄBW 03 • 2015
beitsalltag, zitiert die MEDI-TIMES ihren
Vorsitzenden Dr. Werner Baumgärtner:
Ärztinnen und Ärzte, die an der Behandlung eines Patienten beteiligt seien,
könnten beispielsweise Laborwerte,
Befunde, Diagnosen und Arzneimittelverordnungen strukturiert übermittelt
bekommen und direkt in die jeweilige
Praxis-IT einfließen lassen. Damit gäbe
es keine Doppelerfassungen mehr und
diverse Kosten würden sinken.
Darüber hinaus ließe sich in
vernetzten Praxen die Arbeitszeit
­
oder Vertretung besser regeln. In
einem Rundschreiben an MEDI-Mitglieder betonte Dr. Baumgärtner, dass
die neuen Vernetzungsprojekte nicht
nur die Patienten­versorgung voranbrächten, sondern auch Schluss mit
Frust und dem Glauben machten,
dass der eine oder andere am Ende
seiner be­
ruflichen Tätigkeit seine
Praxis nicht verkaufen oder nachbesetzen könne.
Weitere Informationen:
www.medi-verbund.de
C
Vermischtes
Hohe Auszeichnung für Arztehepaar aus Schwendi
D
as Arztehepaar Dr. Uta und Dr.
Dankwart Kölle hat sein Leben
in den Dienst am Nächsten
gestellt. Für ihren unermüdlichen
Einsatz erhielten sie Ende Januar das
Bundesverdienstkreuz am Bande aus
den Händen von Staatsministerin
Silke Krebs.
Von 1974 bis 1998 betrieben
die Eheleute eine allgemeinmedizinische Praxis in Schwendi (Landkreis
Biberach), wo sie immer ein offenes
Ohr für die Sorgen und Nöte der
Menschen hatten. Ab Ende der 70er
Jahre nahmen sie sich zudem des
Ausbaus der not- und betriebsärztlichen Versorgung in der Region an.
Nach der Abgabe ihrer Praxis verschrieben sich die Kölles voll und
ganz dem Dienst an der Gemeinschaft und engagieren sich seit nunmehr 15 Jahren für „German Doctors
e. V.“. Die Organisation entsendet
unentgeltlich arbeitende Ärztinnen
und Ärzte in die ärmsten Regionen
der Welt.
Ob auf den Philippinen, in Kenia,
Osttimor oder Indien – bei weit mehr
als 30 Einsätzen in 15 Jahren hat das
Arztehepaar unter schwierigsten Bedingungen bis an die Grenze des
Machbaren gearbeitet. Jeder ihrer
Aufenthalte im Ausland steht für
Hilfe und Hoffnung für viele Hundert
Patienten. Neben der Behandlung
von akut erkrankten Menschen
machten sie sich insbesondere um
die Etablierung langfristiger Struk-
Foto: Staatsministerium Baden-Württemberg
Bundesverdienstkreuz für Dres. Kölle
turen zur Bekämpfung der Tuberkulose verdient.
Ministerin Krebs und
das Ehepaar Dres. Kölle
Marburger Bund fordert zehn Prozent mehr Medizinstudienplätze
Positionspapier zur Reform des Medizinstudiums
F
ünfmal so viele Bewerber wie
Studienplätze im Fach Humanmedizin - diesem krassen Missverhältnis soll die Politik mit einer
deutlichen Erhöhung der Medizin­
studienplätze um mindestens zehn
Prozent begegnen, fordert der Marburger Bund in einem Positions­
papier zur Reform des Medizin­
studiums.
Derzeit werden pro Jahr etwa
10.600 Studierende zum Medizinstudium zugelassen. Nimmt man den
Stand vor der deutschen Wiedervereinigung zum Maßstab, müssten
heute unter Einbeziehung der medizinischen Fakultäten in den ostdeutschen Bundesländern rechnerisch
mindestens 16.000 Plätze pro Jahr zur
Verfügung stehen. Diese Erhöhung
kann nach Überzeugung des Marburger Bundes durch größere Kapazitäten bestehender medizinischen
Fakultäten, aber auch durch die
Gründung neuer Fakultäten öffentlicher Hochschulen gewährleistet
werden.
Im Hinblick auf die anstehende
Diskussion von Bund und Ländern zum „Masterplan Medizin­
studium 2020“ mahnt der Verband zugleich eine bessere Grund­
finanzierung der Hochschulmedizin
an. Die Besonderheiten der Hochschulmedizin müssten sich sowohl im DRG-System als auch in
der Investitionsfinanzierung widerspiegeln. Die schwierige Finan­
zierungslage vieler Kliniken beeinträchtigte nicht nur die Versorgung
der Patienten und die Arbeitsbe­
dingungen für das Personal, sondern auch die Lehre für die Studierenden vor Ort, heißt es in dem Positionspapier.
Kritisch wird auch die bisherige
Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin gesehen, die durch einen stark gestiegenen Numerus
Clausus und eine zunehmende
Zahl von Wartesemestern gekennzeichnet sei. Zwar sei die Abiturnote als Auswahlkriterium nicht
verzichtbar, sie dürfe aber nicht als
Indikator für den Studienerfolg überschätzt werden und sollte insgesamt
weniger Gewicht bei der Studienplatzvergabe haben, als das derzeit
noch der Fall ist.
Die im Koalitionsvertrag angekündigte stärkere Praxisorientierung
in der Medizinerausbildung unterstützt der Marburger Bund ausdrücklich. Die Politik müsse dabei
aber im Blick haben, dass Verän­
derungen, wie sie durch die letzte
Novelle der ärztlichen Approbationsordnung angestoßen wurden, Zeit
brauchen. Die Einführung von wei­
teren Pflichtabschnitten sei unge­
eignet und werde von den Medizinstudierenden abgelehnt. Auch die
Erfahrungen aus den verschiedenen
Modell- und Reformstudiengängen,
die in den kommenden Jahren auslaufen und momentan evaluiert
werden, müssten in die Überlegungen zur Reform des Medizin­
studiums einfließen.
Weitere Informationen:
www.marburger-bund.de
C
ÄBW 03 • 2015
171
Dieinformiert
Information der
Kassenärztlichen
Vereinigung
Baden-Württemberg
Öffentliche Ausschreibung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg:
Vergabe eines Versorgungsauftrages an eine(n) oder
zwei Programmverantwortliche(n) Vertragsärztin(innen) oder Vertragsarzt(ärzte)
für die Screening-Einheit 3 in Baden-Württemberg im Rahmen des Programms
zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
Gemäß § 3 Abs. 2 der Anlage 9.2
BMV-Ä kann ein Versorgungsauftrag
auch von zwei Programmverantwortlichen Ärzten, die grundsätzlich
in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind, übernommen werden. Der Versorgungsauftrag für die
Screening-Einheit 3 wurde seit 2006
gemeinschaftlich von einem niedergelassenen Radiologen und einem
angestellten, ermächtigten Chefarzt
der Radiologie übernommen.
Aufgrund der Beendigung der
Ermächtigung des Chefarztes für
die Tätigkeit im MammographieScreening Ende Oktober 2014 kann
der Versorgungsauftrag seither
nur noch vom niedergelassenen
Programmverantwortlichen Arzt
wahrgenommen werden.
In Abweichung vom ursprünglichen
Versorgungsauftrag, der die Wahrnehmung der Versorgungsaufträge
durch zwei Programmverantwortliche Ärzte vorsah und zur Sicherstellung der Versorgung wurde
dem niedergelassenen Radiologen
gemäß § 4a der Anlage 9.2 BMV-Ä
die zeitlich befristete Kommissarische Leitung als Programmverantwortlicher Arzt für die ScreeningEinheit 3 übertragen. Gemäß dieser
Vorschrift ist die Kassenärztliche
Vereinigung verpflichtet, den
Versorgungsauftrag unverzüglich
auszuschreiben.
Daher werden in dieser Ausschreibung der oder die Programmverantwortlichen Ärzte gesucht, denen
gemäß Anlage 9.2 BMV-Ä eine
unbefristete Genehmigung für
die Übernahme des Versorgung­
auftrages erteilt werden kann.
Grundsätzlich kann dabei ein Be­
werber auf das bereits bestehende
Konzept verweisen oder aber bei
seiner Bewerbung ein gänzlich
neues bzw. verändertes Konzept
vorlegen. Die Versorgung kann
grundsätzlich von einem Programmverantwortlichen Arzt allein oder
aber von zwei Programmverant­
wortlichen Ärzten gemeinsam übernommen werden. Für den letzteren
172
ÄBW 03 • 2015
Fall müssen beide Bewerber ein
­gemeinsames Konzept einreichen.
Der Bewerber sollte gemäß § 3
Abs. 2 der Anlage 9.2. BMV-Ä Vertragsarzt sein oder zumindest an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Auch ohne vertragsärztlichen Status kann eine Bewerbung
angenommen werden, sofern aus
dem Konzept hervorgeht, dass
­beispielsweise über den Weg der
­Ermächtigung eine Teilnahme an
der vertragsärztlichen Versorgung
geplant ist.
Bei Vorlage und Annahme eines
gänzlich neuen Konzeptes ist es gemäß § 4 Abs. 2 c) Anlage 9.2. BMV-Ä
möglich, dass die Genehmigung mit
der Auflage verbunden wird, dass
innerhalb von längstens neun Monaten nach Erteilung der vorläufigen
Genehmigung mit Auflagen der Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages nachgewiesen wird.
Für diesen Fall würde aus Sicherstellungsgründen die Screening-Einheit
3 weiterhin vom Kommissarischen
Programmverantwortlichen Arzt geleitet werden, bis alle Voraussetzungen innerhalb der 9-Monatsfrist
erfüllt worden sind.
Daher schreibt die Kassenärztliche
Vereinigung Baden-Württemberg
gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von
Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinien – KFE-RL) vom
3. März 2011 und der Anlage 9.2 des
Bundesmantelvertrages (BMV-Ä)
vom 16. Juni 2014 den Versorgungsauftrag für folgende ScreeningEinheit erneut aus:
Screening-Einheit 3
Rems-Murr-Kreis
Ostalbkreis
Landkreis Göppingen
Landkreis Heidenheim
Für die Ausschreibung ist der jeweils
aktuelle Stand der Krebsfrüherkennungsrichtlinien, der Anlage 9.2
des Bundesmantelvertrages und des
Einheitlichen Bewertungsmaßstabes
(EBM) maßgebend.
Präambel
Der Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen hat zum 1. Januar
2004 in dem Abschnitt B Nr. 4 der
Richtlinien über die Früherkennung
von Krebserkrankungen (KFE-RL) ein
Programm zur Früherkennung von
Brustkrebs durch MammographieScreening eingeführt. Die weitere
Ausgestaltung wurde in der Anlage
9.2 BMV-Ä festgelegt. Beide Dokumente wurden im Deutschen Ärzteblatt, Heft 4 vom 23. Januar 2004
veröffentlicht. Rechtliche Grund­
lagen und Leitlinien zum Mammographie-Screening können unter
http://www.mammo-programm.de/
service/infomaterial-fachservice.php
im Internet abgerufen werden.
Ziel des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie Screening ist die deutliche
Senkung der Brustkrebssterblichkeit
in der anspruchsberechtigten Bevölkerungsgruppe (Frauen ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des
70. Lebensjahres). Gleichzeitig sollen
die Belastungen, die mit einem
Mammographie-Screening verbunden sein können, minimiert werden.
Das Programm ist in regionale Versorgungsprogramme gegliedert, das
für Baden-Württemberg die Grenzen
des Bundeslandes und damit das
Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg umfasst.
Ein regionales Versorgungsprogramm ist wiederum in regionale
Screening-Einheiten untergliedert,
für die sogenannte Programm­
verantwortliche Ärzte Versorgungsaufträge erhalten können.
1. Verfahren der Ausschreibung
Die KV Baden-Württemberg führt
ein öffentliches Ausschreibungsverfahren des Versorgungsauftrages für
die Screening-Einheit 3 durch. Das
Verfahren verläuft zweistufig (§ 4
der Anlage 9.2 BMV-Ä):
1. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Bewerbung
nach § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2
BMV-Ä erhält der Bewerber Ausschreibungsunterlagen zugesandt, die er zusammen mit seinem Konzept zur Organisation
des Versorgungsauftrages
bis 30. April 2015, bei der KV
Baden-Württemberg in Karlsruhe
einreicht.
Dieinformiert
2. Gem. § 4 Abs. 2 c der Anlage
9.2 BMV-Ä kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen
mit den Verbänden der badenwürttembergischen Kranken­
kassen nach pflichtgemäßem
­Ermessen innerhalb von zwei
Monaten nach Eingang der
­Bewerbungen eine Genehmigung (ggfs. unter Auflagen) zur
Übernahme des Versorgungs­
auftrages erteilen.
Ein Konzept zur Organisation des
Versorgungsauftrages nach § 4
Abs. 2 b) i. V. m. § 5 Abs. 2 b) und c)
Anlage 9.2 BMV-Ä ist entbehrlich,
sofern die Voraussetzungen an die
Verfügbarkeit und Qualifikation der
im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und
radiologischen Fachkräfte in der
jeweiligen Screening-Einheit sowie
die sachlichen Voraussetzungen zur
Praxisausstattung und apparativer
Ausstattung bereits durch die in der
jeweiligen Screening-Einheit tätigen
Programmverantwortlichen Ärzte
erfüllt und nachgewiesen wurden.
Der Bewerber muss detaillierte
Angaben zu den persönlichen
­Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 2a)
Anlage 9.2 BMV-Ä machen.
Im Fall der Nachfolge eines(r)
Programmverantwortlichen Arztes
(Ärztin) ist Entscheidungsgrundlage
die persönliche Qualifikation der
Bewerber und deren zeitliche
Verfügbarkeit zur Erfüllung des
Versorgungsauftrages.
Die Übernahme des Versorgungs­
auftrages wird ggfs. unter Auflagen
genehmigt, die von dem zukünftigen Programmverantwortlichen
Arzt/der zukünftigen Programmverantwortlichen Ärztin innerhalb von
neun Monaten nach Erteilung der
Genehmigung und vor Übernahme
des Versorgungsauftrages zu
erfüllen sind. Zu den Auflagen zählt
insbesondere die Erfüllung der
fachlichen, personellen und sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung des Versorgungsauftrages.
2. Inhalt der Versorgungsaufträge
Der Versorgungsauftrag umfasst die
notwendige ärztliche Behandlung
und Betreuung der Frauen einschließlich Aufklärung und Information sowie die übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung.
Er ist umfassend und vollständig zu
erfüllen.
Einzelheiten des Versorgungsauftrages ergeben sich aus Abschnitt B
Nr. 4 i der KFE-RL bzw. § 3 Absatz 3
der Anlage 9.2 zum BMV-Ä (die folgenden § Angaben beziehen sich
auf die Anlage 9.2 zum BMV-Ä):
1. Kooperation mit der Zentralen Stelle, der Kooperations­
gemeinschaft Mammographie
und dem Referenzzentrum (§ 7)
2. Überprüfung des Anspruchs
der Frau auf Teilnahme am
Früherkennungsprogramm
vor Erstellung der ScreeningMammographieaufnahmen (§ 8)
3. Erstellung der ScreeningMammographieaufnahmen (§ 9)
4. Organisation und Durch­
führung der Befundung der
Screening-Mammographie­
aufnahmen (§ 10)
5. Durchführung der Konsensuskonferenz (§ 11)
6. Durchführung der
­Abklärungsdiagnostik (§ 12)
7. Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen (§ 13)
8. Ergänzende ärztliche
­Aufklärung (§ 14)
9. Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen (§ 15)
3. Ablauf der Versorgungsschritte
Zu Inhalt und Ablauf der einzelnen
Versorgungsschritte ist aus Sicht des
Programmverantwortlichen Arztes
Folgendes festzuhalten:
Über die Zentrale Stelle erhalten die
anspruchsberechtigten Frauen einen
Termin in einer bestimmten Mammographie-Einheit. Grundsätzlich
soll die in der Einladung genannte
Mammographie-Einheit aufgesucht
werden. Abweichungen hiervon sind
nur in Abstimmung mit der Zentralen Stelle möglich. In der Mammographie-Einheit ist zunächst zu klären, ob die Frau das Merkblatt zum
Früherkennungsprogramm (siehe
Anlage IV der KFE-RL) über die Zentrale Stelle erhalten hat und ob aufgrund des standardisierten Fragebo-
gens zur Anamnese (Anlage V der
KFE-RL) ein Leistungsanspruch der
Frau besteht. Auf Verlangen wird
die Frau zusätzlich über Strahlenund Datenschutz im Rahmen des
Screening-Programms informiert.
Die Mammographie-Aufnahme wird
unter verantwortlicher Leitung des
Programmverantwortlichen Arztes
von einer radiologischen Fachkraft
erstellt. Der Programmverantwortliche Arzt organisiert die Doppel­
befundung der Aufnahmen gemäß
§ 10 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä,
führt die Ergebnisse der Doppel­
befundung zusammen und leitet
­gegebenenfalls eine zusätzliche Befundung im Rahmen der Konsensuskonferenz nach § 11 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä ein. Diese Konsensuskonferenzen sollen in der Regel mindestens einmal pro Woche zusammen mit den beiden Ärzten, von denen die Doppelbefundung vorgenommen wurde, stattfinden. Frauen
mit weiterhin auffälligen Befunden
werden zur Abklärungsdiagnostik
nach § 12 der Anlage 9.2 zum
BMV-Ä eingeladen. Der Programmverantwortliche Arzt ist verpflichtet,
in der Regel mindestens einmal in
der Woche eine Sprechstunde zur
Abklärungsdiagnostik durchzuführen. Falls erforderlich, veranlasst der
Programmverantwortliche Arzt z. B.
die Durchführung einer Stanzbiopsie
unter Röntgenkontrolle sowie die
histopathologische Untersuchung
der durch Biopsie gewonnenen
Präparate. Bleibt der Verdacht auf
eine maligne Erkrankung der Brust
bestehen, ruft der Programmverantwortliche Arzt in der Regel mindestens einmal in der Woche eine
prä- und eine postoperative Fall­
konferenz nach § 13 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä ein.
Die Qualitätssicherung bezieht sich
auf die gesamte Versorgungskette
des Programms und betrifft die
fachliche Qualifikation aller beteiligten Ärzte und radiologischen Fachkräfte, die organisatorischen und
technischen Aspekte sowie die Evaluierung des gesamten Programms.
Zu den Aufgaben der Programmverantwortlichen Ärzte im Bereich der
Qualitätssicherung gehören unter
anderem:
ÄBW 03 • 2015
173
Dieinformiert
– Pflicht zur Übermittlung der
Daten (§ 7 i. V. mit Anhang 9 der
Anlage 9.2 zum BMV-Ä), und zwar
im Rahmen des Einladungswesens,
der ärztlichen Untersuchung, der
Qualitätssicherung (diagnostische
Bildqualität, Kontrolle der Abklärungsdiagnostik, Beurteilung der
Fallsammlung, Selbstüberprüfung)
und der Evaluation.
– Dokumentation gemäß Anlage VI
der KFE-RL (Erstellung und Befundung der Mammographie-Aufnahmen und Teilschritte der Abklärungsdiagnostik).
– Dokumentation der Konferenzen
(gemäß Anhang 1 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä).
– Nachweise der fachlichen Befähigung gemäß Abschnitt E der Anlage
9.2 zum BMV-Ä, soweit von den
Programmverantwortlichen Ärzten
selbst gegenüber der KV BadenWürttemberg vorzulegen (Kooperierende Ärzte müssen den Nachweis
selbst führen).
– Nachweise der Voraussetzungen
der technischen Qualitätssicherung
gemäß Abschnitt H der Anlage 9.2
zum BMV-Ä.
– Teilnahme an den Verfahren
zur Selbstüberprüfung gemäß § 15
Abs. 2 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä.
4. Kooperation
Die Leistungen des Versorgungs­
auftrages können nach dem Stand
der medizinischen Erkenntnisse
nur in Kooperation mit anderen an
der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmenden Ärzten erbracht
­werden. Hierzu zählen:
– Befundende Ärzte mit einer Genehmigung nach § 25 der Anlage
9.2 zum BMV-Ä, die eine konsiliarische Befundung der Mammo­
graphie-Aufnahmen vornehmen und
gegebenenfalls an den gemeinsamen Konsensuskonferenzen
­teilnehmen.
– Ärzte nach § 27 Abs. 3 der Anlage
9.2 zum BMV-Ä, die auf Veranlassung des Programmverantwortlichen Arztes im Rahmen der Abklärungsdiagnostik die Stanzbiopsie(n)
unter Röntgenkontrolle durchführen.
174
ÄBW 03 • 2015
– Pathologen nach § 28 der Anlage
9.2 zum BMV-Ä, die die Beurteilung
der histopathologischen Präparate
im Rahmen der Abklärungsdiagnostik durchführen.
– Der Programmverantwortliche
Arzt sollte auch mit angestellten
Krankenhausärzten kooperieren, die
nach § 13 der Anlage 9.2 zum BMVÄ an den prä- und postoperativen
multidisziplinären Fallkonferenzen
teilnehmen und dafür eine Ermächtigung nach § 29 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä erhalten.
5. Radiologische Fachkräfte
Gemäß den Änderungen der Anlage
9.2, veröffentlicht im Deutschen
Ärzteblatt, Heft 47, vom 25. November 2005, kann der Programmverantwortliche Arzt radiologische
Fachkräfte im Screening-Programm
einsetzen, sofern diese die Anforderungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 oder 2
RöV erfüllen (z. B. MTRA).
In der Neufassung ist ferner geregelt, dass auch radiologische Fachkräfte nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 oder 4
RöV die Erstellung von Mammo­
graphie-Aufnahmen durchführen
können (z. B. Arzthelferin), sofern
die radiologische Fachkraft unter
ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person nach § 24 Abs. 1
Nr. 1 oder 2 RöV tätig ist.
6. Abrechnung/Vergütung
Gem. § 3 Abs. 4 der Anlage 9.2
BMV-Ä müssen die Voraussetzungen
zur Ausführung und Abrechnung
der Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), die dem
Versorgungsauftrag jeweils zugeordnet sind (EBM-Nrn. 01750, 01752,
01753, 01754), von den Programmverantwortlichen Ärzten erfüllt und
die Leistungen bei entsprechender
Indikationsstellung persönlich
durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Leistungen, die nach
diesem Vertrag von den Programmverantwortlichen Ärzten veranlasst
werden können beziehungsweise
veranlasst werden müssen. Der Programmverantwortliche Arzt kann
die Befundung von Screening-Mammographieaufnahmen (§ 18) sowie
die Durchführung von Stanzbiopsien
unter Röntgenkontrolle (§ 19) und
muss die Durchführung von histopathologischen Untersuchungen
(§ 20) an andere am ScreeningProgramm teilnehmende Ärzte, denen eine entsprechende Genehmigung (§ 16 der Anlage 9.2 BMV-Ä)
erteilt worden ist, übertragen.
Die Vergütung der relevanten EBMPositionen erfolgt extrabudgetär.
Die Screening Mammographieaufnahmen werden durch eine radiologische Fachkraft unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen Arztes erstellt (§ 9 Abs. 1
der Anlage 9.2 BMV-Ä). Der Programmverantwortliche Arzt muss jederzeit erreichbar und gegebenenfalls in angemessener Zeit vor Ort
sein.
Die zur Nachbesetzung aus­geschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in
­Baden-Württemberg mit Zulassungs­beschränkungen finden Sie ab sofort nur
noch auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
www.kvbawue.de
Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze
kann man dort bequem über einen B
­ utton direkt auf
der Website anklicken.
Nach einer zum 1. Januar 2013 neu in Kraft getretenen Rechtslage muss
der Antrag zur Nachbesetzung eines ­Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in
einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet
sind, w
­ eitergeführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben.
Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag
bei der KV stellen musste, endete zum 31. 12. 2012.
Dieinformiert
Der Programmverantwortliche Arzt
kann an der Doppelbefundung teilnehmen. In diesem Fall übernimmt
ggf. sein Partner in der Berufsaus­
übungsgemeinschaft gemäß § 3
Abs. 2 den Versorgungsauftrag (§ 10
Abs. 2 c der Anlage 9.2 zum BMV-Ä).
Die Honorare des MammographieScreenings unterliegen nicht dem
„Regelleistungsvolumen“.
Auf die abgerechneten Leistungen
werden die satzungsgemäßen
Beiträge und Verwaltungskosten der
KV Baden-Württemberg erhoben.
7. Bewerber
Um die Übernahme eines Versorgungsauftrages können sich an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Fachärzte für Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische
Diagnostik bzw. Radiologie sowie
Fachärzte für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe bewerben.
Angestellte Ärzte können sich ebenso bewerben, falls die fachlichen
Qualifikationen vorliegen. Sollte der
angestellte Arzt den Versorgungsauftrag erhalten, so muss der betreffende Arzt vor Übernahme des Versorgungsauftrages an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, also zumindest für die
Screening-Tätigkeit ermächtigt sein
oder den Status eines niedergelassenen Vertragsarztes haben. Sollte
der Versorgungsauftrag von zwei
Programmverantwortlichen Ärzten
gemeinsam übernommen werden,
so müssen diese eine (Teil) Berufsausübungsgemeinschaft bilden.
Hinweis: Für die Berufsausübungs­
gemeinschaft ist die jeweils aktuelle
Berufsordnung für die Ärztinnen
und Ärzte in Baden-Württemberg
sowie die Zulassungsverordnung für
Vertragsärzte maßgeblich.
8. Bewerbungsvoraussetzungen
Wenn Sie sich als Programmver­
antwortlicher Arzt/Ärztin um einen
Versorgungsauftrag in der hiermit
ausgeschriebenen Screening-Einheit
bewerben wollen, so erhalten Sie
von uns die Bewerbungsunterlagen,
wenn Sie die folgenden Voraus­
setzungen gemäß § 5 Abs. 1 der
­Anlage 9.2 BMV-Ä erfüllen und
bis zum 01. April 2015 gegenüber
der KV Baden-Württemberg voll­
ständig nachweisen:
– Berechtigung zum Führen der
Gebietsbezeichnung Diagnostische
Radiologie bzw. Radiologische
Diagnostik bzw. Radiologie oder
Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
– Die für den Strahlenschutz
erforderliche Fachkunde nach § 18a
Abs. 1 und 2 Röntgenverordnung.
– Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und
Abrechnung von Leistungen der
kurativen Mammographie gemäß
der Vereinbarung zur Strahlen­
diagnostik und -therapie nach § 135
Abs. 2 SGB V.
– Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der Mamma gemäß
der Ultraschall-Vereinbarung nach
§ 135 Abs. 2 SGB V.
Sollten Sie diese Voraussetzungen
bereits gegenüber der KV BadenWürttemberg nachgewiesen haben,
so ist ein erneuter Nachweis nicht
erforderlich. Die Bewerbungs­
unterlagen werden Ihnen
­dennoch nur auf Ihren Antrag
hin zugeschickt.
9. Genehmigungsverfahren:
9.1 Bewerbung und Konzept
Sie haben bis zum 30. April 2015
Zeit, Ihre Bewerbungsunterlagen
und das Konzept zur Organisation
des Versorgungsauftrages für die
ausgeschriebene Screening-Einheit
bei der KV Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe einzu­
reichen.
Ihr Konzept muss nach § 5 Abs. 2
der Anlage 9.2 BMV-Ä detaillierte
Angaben enthalten zu:
a.) persönlichen Voraussetzungen
– Angabe zur Teilnahme an dem
multidisziplinären Kurs zur Ein­
führung in das Früherkennungs­
programm gemäß Anhang 2 Nr. 1.
– Ggf. Tätigkeit im Rahmen des
Früherkennungsprogramms.
b.) Verfügbarkeit und Qualifika­
tionen der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden
Ärzte und radiologischen Fachkräfte
in der Screening-Einheit
– Gegebenenfalls Mitbewerber auf
Übernahme des Versorgungsauftrages im Rahmen einer Berufsaus­
übungsgemeinschaft (§ 3 Abs. 2),
– Vertreter (§ 32 Abs. 3),
– Ärzte, die veranlasste Leistungen
übernehmen (Abschnitt C),
– Radiologische Fachkräfte
(§ 24 Abs. 2).
c.) sachlichen Voraussetzungen,
d. h. Planung und Stand der Praxisausstattung (§ 31), insbesondere
– bauliche Maßnahmen, mobile
Mammographieeinrichtungen
– apparative Ausstattung
(Röntgengeräte(e) für ScreeningMammographieaufnahmen, Geräte
für die Abklärungsdiagnostik)
(§§ 33 und 34).
Ein Verweis auf den bereits
bestehenden Versorgungsauftrag
ist möglich.
9.2 Genehmigung unter Auflagen
Nach Prüfung der eingereichten
Konzepte kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen
mit den Krankenkassenverbänden
in Baden-Württemberg eine Genehmigung zur Durchführung des Versorgungsauftrages erteilen, die mit
Auflagen verbunden sein kann. Diese Auflagen sind innerhalb von neun
Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der
Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen und nachzuweisen. In Fällen, die der Arzt oder die
radiologische Fachkraft nicht selber
zu vertreten haben, kann von der
genannten Frist, nach Zustimmung
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, abgewichen
werden.
ÄBW 03 • 2015
175
Dieinformiert
Zu den Auflagen zählen gemäß § 5
Abs. 5 der Anlage 9.2 BMV-Ä:
1) Zulassung gemäß § 25 RöV
zur Durchführung der Röntgen­
untersuchungen.
2) Fachliche Befähigung zur Erstellung und Befundung von ScreeningMammographieaufnahmen
(§ 24 Abs. 1 und 2).
3) Fachliche Befähigung zur Ultraschalldiagnostik (§ 26 Abs. 1).
4) Fachliche Befähigung zur
Biopsie unter Ultraschallkontrolle
(§ 27 Abs. 1).
5) Teilnahme an dem Fortbildungskurs für Programmverantwortliche
Ärzte gemäß Anhang 2 Nr. 2. Dieser
Kurs muss zusammen mit den vorgeschriebenen Kursen nach Ziffern 2
bis 4 innerhalb von sechs Monaten
vor Aufnahme der Tätigkeit in dem
Referenzzentrum nach Ziffer 8 absolviert sein. In Fällen, die der Arzt oder
die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von
den genannten Fristen und der vorgesehenen Reihenfolge der Kurse,
nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden.
6) Praxisausstattung und -organisation (Abschnitt G).
7) Apparative Ausstattung der
Röntgendiagnostikeinrichtungen
(§ 33 Nr. 1 sowie Anhang 6) und
Ultraschalldiagnostikeinrichtungen
(§ 34 sowie Anhang 8).
8) Tätigkeit über mindestens
160 Stunden an 20 Arbeitstagen in
einem Referenzzentrum (§ 6 Abs. 2).
Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke
aufgeteilt werden und muss
insbesondere umfassen:
– Teilnahme an den Konsensus­
konferenzen
– Teilnahme an den Sprechstunden
zur Abklärungsdiagnostik
– Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen
– Selbstständige Beurteilung der
Screening-Mammographieaufnahmen von mindestens 3000 Frauen
unter Anleitung durch den Leiter
eines Referenzzentrums.
176
ÄBW 03 • 2015
9) Zertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft (Abschnitt J).
Zusätzlich wird der Programm­
verantwortliche Arzt in den ersten
drei Monaten nach Aufnahme
der Tätigkeit durch den Leiter des
Referenzzentrums spezifisch betreut
(§ 5 Abs. 5 i der Anlage 9.2 BMV-Ä).
Erfüllt der Bewerber die Voraus­
setzungen nach § 5 Abs. 5 nicht
­innerhalb eines Zeitraums von neun
Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der
Übernahme des Versorgungsauftrages, so wird die Genehmigung
widerrufen. In Fällen, die der Arzt
nicht selber zu vertreten hat, kann
von der genannten Frist, nach
­Zustimmung der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
abgewichen werden.
Die Genehmigung für die Über­
nahme eines Versorgungsauftrages
wird unbefristet erteilt.
10. Bewerbungsfristen
und Anschrift
Die Bewerbung für den Erhalt einer
vorläufigen, oder bei Vorliegen aller
Voraussetzungen endgültigen Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrages für eine Screening-Einheit erfolgt in zwei Stufen:
1. Bis spätestens 1. April 2015
muss der Bewerber nachweisen,
dass von ihm die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 der
­Anlage 9.2 BMV-Ä erfüllt sind
(für Einzelheiten siehe Punkt 8
„Bewerbungsvoraussetzungen“)
und der Bewerber muss schriftlich den Antrag auf Zusendung
der Bewerbungsunterlagen
bei der KV Baden-Württemberg
gestellt haben. Dieser Antrag
soll formlos mit einem ent­
sprechenden Brief erfolgen.
2. Bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen versendet die KV Baden-Württemberg
die vollständigen Bewerbungsunterlagen. Anhand der Vor­
gaben dieser Bewerbungsunterlagen ist der vollständige Ver­
sorgungsplan bis spätestens
30. April 2015 bei der KV
Baden-Württemberg, schriftlich
in einem verschlossenen Umschlag, bei folgender Anschrift
einzureichen:
Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Qualitätssicherung/
Verordnungsmanagement,
Stichwort: Ausschreibung
Mammographie-Screening,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe
Nach diesem Zeitpunkt
können keine Bewerbungen
mehr angenommen werden.
11. Kontaktadresse
Für Rückfragen steht Ihnen
als Ansprechpartner
Herr Dr. med. Michael Dierich,
Geschäftsbereich Qualitätssicherung/Verordnungsmanagement,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-11 05,
Fax: (07 21) 59 61-11 88
E-Mail: [email protected]
oder Frau Kustic,
Telefon (07 11) 78 75-32 83,
zur Verfügung.
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Kurs 3:
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Kurs 4:
26. – 28. 06. 2015
13. – 18. 04. 2015
13. – 17. 04. 2015
13. – 17. 04. 2015
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08. – 10. 05. 2015
10. – 15. 05. 2015
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Stufe 2
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bei Fr. N. Bauer unter Telefon (0 72 21) 2 14-3 01 bzw.
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Ihr Kontakt zur Anzeigenabteilung:
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Fax 0711/63672-727
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Herr Rudolf Beck
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Fax 0711/63672-761
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Prof. Dr. med. Klaus Hochberg,
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Baden-Baden
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Winnenden
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Hagnau
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Ostfildern
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Stuttgart
Dr. med. Ulrich Weber,
Bad Dürrheim
Dr. med. Jürgen Ansel,
Stuttgart
Dr. med. Mechthild Fickler,
Karlsruhe
Dr. med. Ulrike Koufen,
Freiburg
Dr. med. Joachim Rusteberg,
Freiburg
Prof. Dr. med. Uwe-Peter Ketelsen,
Denzlingen
Bekanntmachungen
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
Landeseinheitliche
Abschlussprüfung 2015
für Medizinische Fachangestellte
* 27. 11. 1942 † 20. 07. 2012
* 13. 05. 1936 † 26. 06. 2014
* 08. 07. 1924 † 09. 11. 2014
* 28. 08. 1963 † 17. 11. 2014
* 08. 06. 1934 † 20. 11. 2014
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.läk-bw.de
* 22. 12. 1949 † 03. 12. 2014
* 09. 07. 1926 † 04. 12. 2014
* 24. 04. 1921 † 05. 12. 2014
* 24. 04. 1952 † 12. 12. 2014
* 08. 03. 1947 † 15. 12. 2014
* 22. 08. 1927 † 18. 12. 2014
* 17. 07. 1925 † 23. 12. 2014
* 25. 11. 1938 † 28. 12. 2014
* 10. 07. 1921 † 31. 12. 2014
Landeseinheitliche
Zwischenprüfung 2015
für Medizinische Fachangestellte
Die landeseinheitliche
Zwischenprüfung für
Medizinische Fachangestellte
findet am Samstag,
dem 25. Juli 2015 statt.
Es wird darauf hingewiesen,
dass die Verwendung von
Hilfsmitteln wie Textausgabe
der Gebührenordnung und dergleichen nicht gestattet sein
wird. Handys dürfen zur Prüfung
nicht mitgebracht werden.
Der schriftliche Teil
der Abschlussprüfung
für Medizinische Fachangestellte
beginnt am 18. Mai und
wird am 19. und 20. Mai 2015
fortgesetzt. Die Termine der
praktischen Prüfung werden
den Prüflingen von den Bezirks­
ärztekammern bzw. den Berufsschulen jeweils mitgeteilt.
Die Anmeldefrist zur Zulassung
zur Prüfung endet am 15. März
2015 (vgl. §§ 7 und 10
der Prüfungsordnung für die
Abschlussprüfung der
Medizinischen Fachangestellten
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, Ärzteblatt
02/2007)
* 13. 12. 1924 † 01. 01. 2015
* 22. 03. 1943 † 02. 01. 2015
* 10. 05. 1920 † 07. 01. 2015
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* 07. 02. 1923 † 08. 01. 2015
* 03. 09. 1922 † 09. 01. 2015
* 13. 06. 1921 † 09. 01. 2015
* 24. 08. 1964 † 10. 01. 2015
* 14. 10. 1942 † 11. 01. 2015
* 11. 08. 1946 † 15. 01. 2015
* 14. 03. 1928 † 15. 01. 2015
* 05. 05. 1923 † 16. 01. 2015
AUCH DU KANNST
GROSSES BEWEGEN.
Seit 50 Jahren leiSten gewöhnliche
MenSchen auSSergewöhnlicheS.
SEI DABEI.
* 17. 12. 1920 † 16. 01. 2015
* 28. 06. 1947 † 18. 01. 2015
* 07. 04. 1920 † 18. 01. 2015
* 15. 04. 1940 † 25. 01. 2015
AMNESTY.DE
* 25. 02. 1945 † 29. 01. 2015
* 12. 10. 1940 † 02. 02. 2015
179
Bekanntmachungen
Fortbildungsveranstaltung
„Aspekte der Zwangsbehandlung
von psychisch Kranken“
Eine Kooperationsveranstaltung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg und der Landespsychotherapeutenkammer
Baden-Württemberg
10.15–10.35 Uhr
Stellungnahme der Zentralen
Ethikkommission bei
der Bundesärztekammer
zur Zwangsbehandlung bei
psychischen Erkrankungen
Dr. med. Christoph
von Ascheraden, Vorstands­
mitglied der Bundesärztekammer
Fehlende gesetzliche Grundlagen
führten bei Zwangsbehandlungen psychisch Kranker zwischen Betroffenen und Behandlungsteams teilweise zu extremen Belastungen und prekären
Situationen.
Auf Bundes- und Länderebene
wurden inzwischen neue gesetzliche Regelungen geschaffen.
Die geänderte Rechtslage stellt
die Beteiligten jedoch nun vor
neue Herausforderungen.
Die Zentrale Ethikkommission
der Bundesärztekammer hat mit
ihrer Stellungnahme vom April
2013 Handlungsempfehlungen
gegeben.
Ebenso wird die Problematik
der Zwangsbehandlung psychisch Kranker aus verschiedenen
beruflichen Positionen und aus
Sicht der Betroffenen beleuchtet.
Mit dieser Veranstaltung wollen
die Landesärztekammer und
die Landespsychotherapeutenkammer informieren, gemeinsam
diskutieren, Verständnis schaffen,
Lücken erkennen und zur
Klärung beitragen.
10.35–11.00 Uhr
Auswirkungen des neuen
Psychisch-Kranken-HilfeGesetzes (PsychKHG)
Prof. Dr. med. Dr. phil.
Peter Kaiser, Ministerium
für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
Baden-Württemberg
Termin:
Samstag, 18. April 2015
10.00–15.30 Uhr
12.30–12.50 Uhr
… der Polizei
Konrad Aichinger,
Polizeirevier Göppingen
11.00–11.35 Uhr
Die Patientenverfügung
im psychiatrischen Bereich
Kristin Memm, Rechtsabteilung
der Landesärztekammer
Thüringen, Jena
11.35–12.10 Uhr
Imbiss-Pause
Aspekte der Zwangsbehandlung von psychisch Kranken
aus Sicht …
12.10–12.30 Uhr
… der Patienten
Gabriele Brenner, Landesverband
Psychiatrie-Erfahrener
Baden-Württemberg e. V.,
Stuttgart
14.20–14.40 Uhr
… des klinischen Behandlers
Albrecht Schwink,
ZfP Emmendingen
14.40–15.00 Uhr
Wo heilt Freiheit? –
Wo braucht es
heilsamen Zwang?
Einschätzungen aus einer
30jährigen ambulanten sozialpsychiatrischen Tätigkeit
Dr. med. Frieder Böhme,
Tuttlingen
15.00–15.20 Uhr
Gemeinsame
Abschlussdiskussion
der Teilnehmer, Referenten
und Herrn Prof. Dr. med.
Klaus Hoffmann, Medizinischer
Direktor für Forensische
Psychiatrie und Psychotherapie
des ZfP Reichenau
15.20–15.30 Uhr
Schlusswort
Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger
Dipl.-Psych. Friedrich Gocht
Veranstalter:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg und
Landespsychotherapeutenkammer
Baden-Württemberg
Veranstaltungsort:
Caritas Tagungszentrum Freiburg
Kosten: keine, Anmeldung
jedoch unbedingt erforderlich
Die Veranstaltung ist mit 6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Programm:
10.00 Uhr
Begrüßung, Einführung
und Moderation
Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger,
Landesärztekammer
Dipl.-Psych. Friedrich Gocht,
Landespsychotherapeutenkammer
Grußworte
Dr. med. Ulrich Clever, Präsident
der Landesärztekammer
Dr. rer. nat. Dipl.-Psych.
Dietrich Munz, Präsident der
Landespsychotherapeutenkammer
180
12.50–13.20 Uhr
… des Betreuungsrichters
Dr. Jörg Schlachter,
Amtsgericht Ettlingen
13.20–13.40 Uhr
… des niedergelassenen
Therapeuten
Dr. med. Axel Hammen, Breisach
13.40–14.00 Uhr
Kaffeepause
14.00–14.20 Uhr
… der Pflege
Ralf Schäfer,
Furtbachkrankenhaus Stuttgart
ÄBW 03 • 2015
Weitere Informationen
und Anmeldung:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Frau Mangold,
Abteilung Fortbildung
und Qualitätssicherung,
Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 7 69 89-24,
Fax (07 11) 7 69 89-82,
E-Mail:
[email protected],
Internet:
www.aerztekammer-bw.de
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
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Mittwoch, 8. Juli 2015
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Veranstaltungsort:
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Ärzte aller Fachrichtungen mit
mehrjähriger B-Bild-Sonographie
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Teilnehmerbeitrag: 150,– Euro
(inkl. Seminarunterlagen
und Tagesverpflegung)
Fortbildungspunkte: 8 Punkte
Die Teilnehmerzahl ist
auf 40 Personen beschränkt.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachungen
Baustein Psychotherapie
(tiefenpsychologisch fundiert) –
Kurs II
Termin:
4.–9. Oktober 2015
ganztags, Sonntag bis Freitag
Erweitern Sie Ihre Kenntnisse
für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch
effizienter Zugang zur inneren
Situation des Patienten
und zur Dynamik des psychotherapeutischen Dialogs.
Nach den Richtlinien der
Landesärztekammer BadenWürttemberg sind theoretische
und praktische Bausteine für die
Weiterbildung zum Facharzt für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie, Psycho­
somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung
der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich.
Hierfür bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 2015
den Kurs II von drei Blockkursen
an. Kurs III wird 2016 am
identischen Ort angeboten.
Diese spannenden Themen­
bereiche erwarten Sie unter
­anderem:
– Behandlung psycho­
somatischer Patienten
– Psychosenbehandlung
– Operationalisierte Psycho­
dynamische Diagnostik (OPD)
– Akutbehandlung
und Krisenintervention
– Gruppentherapie
– Essstörungen
– Spezifika der ambulanten Behandlung und der Behandlung
von Kindern und Jugendlichen
Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter.
Zielgruppe:
Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugend­
psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
E-Mail: [email protected]
Veranstaltungsort: Waldhotel
Zollernblick, Am Zollernblick 1,
72250 Freudenstadt-Lauterbad
Teilnehmerbeitrag: 600,– Euro
inkl. Seminarunterlagen, zzgl.
Verpflegung und Übernachtung
(falls gewünscht)
Fortbildungspunkte: 55 Punkte
Geriatrische Grundversorgung 2015
Wir leben in einer immer
älter werdenden Gesellschaft.
Wie viele ältere Patienten
behandeln Sie im Jahr?
Sie beantworten diese Frage
sicherlich mit: „eine Vielzahl.“
Durch den demografischen Wandel wird die Zahl an geriatrischen
Patienten im Praxisalltag immer
größer. Geriatrische Krankheitsbilder gewinnen stärker an Bedeutung. Deshalb ist es wichtig,
dass Sie die Besonderheiten des
alten Patienten kennen, sich in
den Patienten hinein versetzen
und geeignete Behandlungs­
methoden anwenden können.
In unserem 60-stündigen Kurs,
beruhend auf dem gleichnamigen Fortbildungscurriculum
der Bundesärztekammer, können Sie Ihr Wissen auffrischen,
aktualisieren und vertiefen.
Neben Fachkenntnissen erwartet
Sie viel Praxis in Form von Fallbesprechungen, Demonstrationen
und Übungen, zu der auch die
Selbsterfahrung im Altwerden
(instant aging) gehört. Der Kurs
endet mit einer Lernerfolgs­
kontrolle.
Termine:
17.-19. April 2015
17.-19. Juli 2015 und
18.- 20. September 2015
jeweils Freitag, 15.00–20.00 Uhr,
Samstag, 9.00–16.15 Uhr und
Sonntag, 9.00–14.30 Uhr
Themenschwerpunkte:
– Syndrome und Altersspezifika
ausgewählter Erkrankungen
– Geriatrisches Basis-Assessment
– Rechtliche und
ethische Grundlagen
– Pharmakologie
– Andere Einrichtungen
geriatrischer Versorgung
– Anschauungsunterricht
Katheter und Sonden
– Depressionen, Schlafstörungen
und Sucht
Sie erhalten einen fächerübergreifenden Überblick über den
aktuellen Stand der Geriatrie.
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 540,– Euro,
inkl. Schulungsunterlagen
und Verpflegung
Fortbildungspunkte: 60 Punkte
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail [email protected]
Kurs kann nur als Gesamtveranstaltung gebucht werden!
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Heilbronn
­veranstaltet ein Fachseminar für Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termin und Veranstaltungsort:
25. März 2015 (19.00 Uhr) in Heilbronn
Information und Anmeldung:
BW-Bank Heilbronn, Ute Ballenweg,
Telefon (0 71 31) 88 44 33, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Bekanntmachungen
4. Degerlocher Ethikgespräch
Stehen Sie oft vor Entscheidungen, welche die Berücksich­
tigung von ethischen Aspekten
erfordern?
Bereits drei erfolgreich verlaufene Degerlocher Ethikgespräche
verdeutlichen die Wichtigkeit
dieser Thematik. Jedes Jahr sind
drei Gesprächstermine geplant,
die jeweils einem Schwerpunkt
gewidmet sind.
Das Tagesthema des vierten
Degerlocher Ethikgespräches
lautet:
Medizinethische Fragen
im interkulturellen Kontext
Strategien zur Behandlung von
Patienten islamischen Glaubens
am Lebensende sollen bei diesem Ethikgespräch diskutiert
werden. Wie gehen Sie am besten kultursensibel auf Patienten
ein? Was möchte oder sollte der
Patient wissen? Wie greift die
Schweigepflicht bei der Hinzunahme eines Dolmetschers?
Eine inhaltlich theologische
Diskussion wird bei dieser Ver­
anstaltung nicht angestrebt.
Nutzen Sie die Gelegenheit,
­Erfahrungswerte und Meinungen
unter ethischen Gesichtspunkten
zu diskutieren. Wir freuen uns
auf konstruktive Gespräche mit
Ihnen.
Termin:
Mittwoch, 25. März 2015
18.00–21.45 Uhr
Programm:
18.00–18.15 Uhr
Begrüßung, Einführung
Vertreter der BÄK NW,
AG Medizin & Ethik
18.15–19.00 Uhr
Medizinethische Fragen
im interkulturellen Kontext –
aus muslimischer Perspektive
Dr. Abdelmalek Hibaoui
19.00–19.15 Uhr
Pause
19.15–20.30 Uhr
Berichte und Erfahrungen
mit muslimischen Patienten
in Gruppen
20.30–21.45 Uhr
Darstellung
der Gruppenergebnisse
Dr. Abdelmalek Hibaoui
und die Mitglieder
der AG Medizin & Ethik
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen,
Angehörige von Gesundheitsfachberufen, Seelsorger
Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro
inkl. Schulungsunterlagen
und Verpflegung
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
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Benefizkonzerte
Bodensee-Ärzteorchester
Termine:
Samstag, 14. März 2015, 20.00 Uhr
Aula des Salem College, Überlingen*
Sonntag, 15. März 2015, 11.00 Uhr
Festsaal im Kloster Weißenau (ZfP), Ravensburg**
Programm:
Joseph Haydn, Symphonie Nr. 99
Michael Spivakovsky, Conzerto for Harmonica and Orchestre
Anatolij K. Ljadov, Acht russische Volksweisen
Solistin: Monja Heuler, Mundharmonika, Trossingen
Leitung: Hans Jörg Walter, Markdorf
Eintritt frei – Spenden erbeten zugunsten:
** Perspektiven e. V. – Sozialprojekt St. Petersburg
** Beclean e. V. Ravensburg zur Unterstützung
psychisch Kranker in Rumänien
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ÄBW 03 • 2015
Fit für den Notfall –
Der Kindernotfall
Wissen Sie, wie man ein Kind
im Notfall richtig behandelt?
Notfälle mit Kindern stellen immer eine besondere Herausforderung dar und führen zu Unsicherheiten. Wie beurteile ich die
Vitalparameter des Kindes?
Welches sind die häufigsten
Kindernotfälle? Wie muss ich
Sauerstoff verabreichen?
Welche ist die richtige Dosierung
der Notfallmedikamente?
All diese Fragen beantworten
wir Ihnen gerne in unserem
Seminar „Der Kindernotfall“.
Nach einem theoretischen Teil
steigen Sie direkt in die Praxis
ein und können das Erlernte an
Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden.
Unser Referent ist ein erfahrener
„Kinder-Notarzt“ und gibt Ihnen
gerne auch praktische Tipps rund
um das Thema Kindernotfälle.
Termine:
15. April 2015
15. Juli 2015
21. Oktober 2015
jeweils Mittwoch,
18.00–22.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt
auf 25 Teilnehmer.
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Fächerübergreifender
Sonographie-Grundkurs
inkl. Notfallsonographie
Sie möchten Ultraschall­
diagnostik unter Anleitung
von der Pieke auf lernen?
Sie wollen Basisultraschall­
diagnostik in der Notfall­
medizin betreiben?
In diesem Seminar lernen Sie
die Grundlagen der Sonographie
des Abdomens, der Thorax­
organe, der Schilddrüse und
der Beinvenen kennen. Dabei
besteht rund die Hälfte des
Kurses aus praktischen Übungen,
bei denen Sie sich in Klein­
gruppen (sechs Teilnehmer)
­gegenseitig schallen.
Begleitet wird der Kurs von
erfahrenen DEGUM-Kursleitern
und -Ausbildern.
Der Kurs erfüllt die DEGUM-Richt­
linien sowie die Kriterien des Grundkurses zum Erwerb der fachlichen
Befähigung durch Ultraschallkurse
gemäß § 6 der Ultraschall-Vereinbarung der KBV (gem. geänderter
Fassung vom 01. 04. 2013).
Die Veranstaltung findet
in Kooperation mit dem Verein
für Medizinische Weiterbildung
Stuttgart e. V. statt.
Termine:
9.–11. Juli 2015 (Do–Sa)
Donnerstagmittag bis
Samstagabend
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
ohne Ultraschall-Erfahrung
Teilnehmerbeitrag: 480,– Euro
(inkl. Seminarunterlagen
und Tagesverpflegung)
Weiterbildungsassistenten
erhalten einen Rabatt in Höhe
von 10 Prozent.
Fortbildungspunkte: 31 Punkte
Die Teilnehmerzahl ist
auf 40 Personen beschränkt.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachungen
EKG-Basiskurs
Sie möchten sich mehr Sicherheit
und Routine in der EKG-Auswertung
verschaffen?
Psychosomatischer Tag
In diesem Seminar weisen wir
Sie in die Grundlagen der
EKG-Diagnostik ein. Sie lernen
systematisch die Grundzüge der
EKG-Auswertung, die richtige
Erkennung des Lagetypes
und ferner die Beurteilung der
EKG-Morphologie.
Inhalte:
– typische EKG-Bilder bei Linksherz- und Rechtsherzbelastung
– Lungenembolie und chronisch
obstruktive Lungenerkrankung
– Definition des
ST-Hebungsinfarktes
– Stadieneinteilung
des Myokardinfarkt-EKGs
– Grundzüge der
bradykarden und tachykarden
Herzrhythmusstörungen
Sie erlernen diese wichtigen
praktischen EKG-Bilder gemeinsam anhand von Beispiel-EKGs,
die Sie selbstständig unter
Anleitung auswerten dürfen.
Vermehrt können Sie keine
körperliche Ursache der Beschwerden Ihres Patienten feststellen? Sie vermuten, dass hinter
der somatischen Krankheit ein
psychisches Leiden steckt?
Deshalb ist eine kontinuierliche
Auffrischung und Erweiterung
Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet
der Psychosomatik sehr wichtig.
Bereits während der Weiter­
bildung kristallisiert sich die
­Bedeutung fundierter psycho­
somatischer Kenntnisse heraus.
Hierfür bieten wir Ihnen neben
dem Curriculum Psycho­
somatische Grundversorgung
­bereits seit mehr als 20 Jahren
den Psychosomatischen Tag an.
Freuen Sie sich auf aktuelle und
spannende Themen der Psychosomatik und steigern Sie Ihre
Kenntnisse über das Wechselspiel
zwischen Körper und Psyche.
Der Psychosomatische Tag wird
stets einem Tagesthema gewidmet. Dieses geben wir vorab
­bekannt.
Termine:
6.–7. Juli 2015 (Mo–Di)
ganztägig
Termin:
Samstag, 10. Oktober 2015
9.00–15.30 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 240,– Euro
(inkl. Seminarunterlagen
und Tagesverpflegung)
Weiterbildungsassistenten
erhalten einen Rabatt in Höhe
von 10 Prozent.
Fortbildungspunkte: 14 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 61,– Euro
(inklusive Tagesverpflegung)
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Die Teilnahme am Psycho­
somatischen Tag kann auf die
­Weiterbildung Psychosomatische
Grundversorgung angerechnet
werden.
Seminar für die Fachkunde
Leitender Notarzt/Leitende
Notärztin
Reagieren Sie sicher und struk­
turiert bei Großschadensfällen.
Als Leitender Notarzt (LNA) übernehmen Sie Leitungsaufgaben
beim Massenanfall Verletzter
sowie bei außergewöhnlichen
Notfällen und Gefahrenlagen.
Sie leiten, koordinieren und überwachen alle medizinischen Maßnahmen am Schadensort. Natürlich darf hier auch die Kommunikation mit den anderen Organisationen nicht zu kurz kommen.
In unserem Seminar, das in enger
Zusammenarbeit mit Feuerwehr
und Polizei durchgeführt wird,
lernen Sie einerseits die Theorie
über Kommunikation und Vorgehensweisen kennen. Durch viele
verschiedene (Plan-)Übungen
gewinnen Sie andererseits einen
Einblick in die praktische Arbeit
eines LNAs. Namhafte Referenten
berichten zudem in ihren Vor­
trägen und Übungen über ihre
eigenen Erfahrungen bei Großschadensfällen.
Die angebotene Fortbildung umfasst 40 Stunden und wird nach
den Empfehlungen der Bundes­
ärztekammer und der DIVI an der
Landesfeuerwehrschule in Bruchsal
durchgeführt. Für weitere Informationen zur Erlangung der Fach­
kunde Leitender Notarzt wenden
Sie sich gerne an uns.
Termine:
12.–16. Oktober 2015 (Mo–Fr)
ganztägig
Veranstaltungsort:
Landesfeuerwehrschule
Baden-Württemberg,
Steinackerstraße 47,
76646 Bruchsal
Zielgruppe: Ärzte, die die
Qualifikation zum Leitenden
Notarzt erlangen möchten
Teilnehmerbeitrag: 690,– Euro
(inkl. Tagesverpflegung
und Seminarunterlagen, zzgl.
Übernachtung falls gewünscht)
Fortbildungspunkte: 40 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Bitte fordern Sie unser gesondertes Anmeldeformular an.
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Ulm
­veranstaltet ein Fachseminar für Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termin und Veranstaltungsort:
22. April 2015 (19.00 Uhr) in Ulm
Information und Anmeldung:
BW-Bank Ulm, Kathrin Russ,
Telefon (07 31) 14 24-121, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Bekanntmachungen
Sonographie-Farbdoppler-Kurs
Sie möchten die FarbdopplerSonographie kompakt und
praktisch orientiert erlernen?
Aufbauend auf Ihren mehrjährigen Sonographie-Kenntnissen
geben wir Ihnen eine Einführung
in die Farbdoppler-Sonographie.
Nach den Theorie-Einheiten
üben Sie das Erlernte – in Kleingruppen (vier Personen) direkt
an Probanden – mit hoch­
wertigen Sonographie-Geräten.
Das detaillierte Programm wird
kurzfristig bekannt gegeben.
Die Veranstaltung findet
in Kooperation mit dem Verein
für Medizinische Weiterbildung
Stuttgart e. V. statt.
Termin:
Sonntag, 12. Juli 2015
9.00–17.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen mit
mehrjähriger B-Bild-Sonographie
Vorerfahrung
Teilnehmerbeitrag: 180,– Euro
(inkl. Seminarunterlagen
und Tagesverpflegung)
Weiterbildungsassistenten
erhalten einen Rabatt in Höhe
von 10 Prozent.
Fortbildungspunkte: 8 Punkte
Die Teilnehmerzahl ist
auf 32 Personen beschränkt.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
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Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Fortbildung:
„Gesundheitssystem und Krankenhauskultur in Deutschland – eine
Übersicht für ausländische Ärzte“
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer
Nordbaden veranstaltet 2015
in Kooperation mit der Freiburg
International Academy erneut
einen Kurs speziell für ausländische Ärzte.
Ziel der Fortbildung ist es, zum
Verständnis deutscher Strukturen
und Gepflogenheiten und somit
zur optimalen Integration ausländischer Mitarbeiter im ärztlichen
Betrieb beizutragen.
So soll ein Überblick über die
Besonderheiten des deutschen
Gesundheitssystems geschaffen
werden. Neben dem strukturellen
Aufbau des Gesundheitssystems
und dessen aktueller Entwicklung werden zum Beispiel auch
die ärztliche Selbstverwaltung
und berufspolitische Strukturen
dargestellt. Außerdem erhalten
die Teilnehmer wichtige Informationen und Hilfestellungen für
ihre Arbeit in der Klinik. Hierzu
zählen Organisation und Abläufe,
aber auch rechtliche Rahmenbedingungen der Patientenversorgung, interkulturelle Aspekte der
Kommunikation und nicht zuletzt
Kenntnisse über die Hierarchien
und Zuständigkeiten.
Referent Herr Dr. med. Nabeel
Farhan stammt ursprünglich
aus Mekka und kennt sowohl
die sprachlichen als auch die
kulturellen Hürden aus eigenem
Erleben. Durch seine langjährige
Erfahrung als Arzt an einer deutschen Klinik und durch zahlreiche
Kurse für ausländische Ärzte ist
es ihm möglich, zielgenau zu
unterstützen.
ÄBW 03 • 2015
Termin:
Samstag, 21. März 2015
9.00–ca. 16.30 Uhr
Wissenschaftliche Leitung
und Referent:
Dr. med. Nabeel Farhan,
Freiburg International Academy
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal
Gebühr: 35,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 8 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Hygienebeauftragter Arzt
Die 40-stündige Fortbildung
wird vom Städtischen Klinikum
Karlsruhe in Kooperation mit der
Bezirksärztekammer Nordbaden
angeboten und durchgeführt.
Die Teilnahmebescheinigungen
für den Fortbildungskurs erteilt
die Ärztekammer.
Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene
und Infektionsprävention in
medizinischen Einrichtungen
(MedHygVO) vom 20. Juli 2012
sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren
sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen
eine den Krankenhäusern
vergleichbare medizinische
Versorgung erfolgt, verpflichtet,
hygienebeauftragte Ärztinnen
oder Ärzte zu bestellen.
Als hygienebeauftragte Ärztin
oder hygienebeauftragter Arzt
darf nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und
an einer Fortbildung zum Erwerb
der Qualifikation hygienebeauftragte Ärztin, hygienebeauftragter Arzt nach dem Curriculum der
Bundesärztekammer mit Erfolg
teilgenommen hat.
Termin:
4.–8. Mai 2015 (Mo–Fr)
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Leitung:
Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter
der Abteilung für Mikrobiologie
und Krankenhaushygiene,
Städtisches Klinikum Karlsruhe
Ort: Städtisches Klinikum
Karlsruhe gGmbH, Moltkestr. 90,
76133 Karlsruhe
Gebühr: 550,– Euro
Fortbildungspunkte: 40 Punkte
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Teilnehmerzahl
ist auf 25 begrenzt.
Auskunft und Anmeldung:
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Eberhard Kniehl,
Telefon (07 21) 9 74-18 01,
E-Mail: eberhard.kniehl@
klinikum-karlsruhe.de
Anmeldung und Organisation:
Geschäftsstelle BBz,
Telefon (07 21) 9 74-75 40,
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachungen
Fortbildung:
„Geriatrische Grundversorgung“ –
60-stündiges Basiscurriculum
der Bundesärztekammer
Die demografische Entwicklung
in Deutschland in den nächsten
Jahrzehnten wird es mit sich
bringen, dass Ärztinnen und
Ärzte der meisten Fachrichtungen zunehmend ältere Menschen unter Ihren Patientinnen
und Patienten haben werden.
In den Weiterbildungsgängen
vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und
multimorbiden Patienten nicht
sehr ausführlich berücksichtigt.
An der Geriatrie interessierte
Ärztinnen und Ärzte können seit
geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg erwerben. Sie sieht aber
eine Weiterbildungszeit von
18 Monaten bei einem zur
Weiterbildung befugten Facharzt
vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den
Fachärztinnen und Fachärzten
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin gewählt wird.
Die Bundesärztekammer hat
daher ein 60-stündiges Basis­
curriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt. Dieses
richtet sich an die Ärztinnen und
Ärzte aller Fachgebiete, die die
Zusatzbezeichnung Geriatrie
nicht erwerben wollen, ihre
Kenntnisse über wesentliche
Aspekte bei der Behandlung
älterer Menschen aber vertiefen
möchten. Das Curriculum ist
in neun Module gegliedert, die
in drei Abschnitte (jeweils ein
Wochenende) eingeteilt wurden.
Programm:
– Besonderheiten
des alten Patienten
– Geriatrische Syndrome
und Altersspezifika
ausgewählter Erkrankungen
(in mehreren Teilen)
– Geriatrisches Basis-Assessment
– Arzneimitteltherapie
und nicht-medikamentöse
Therapiemaßnahmen
– Rechtliche und
ethische Grundlagen
– Einrichtungen
geriatrischer Versorgung
– Fallbeispiele
Termine:
8.–10. Mai 2015
19.–21. Juni 2015
17.–19. Juli 2015
jeweils Freitag bis Sonntag
Veranstaltungsort:
Diakonissenkrankenhaus
Karlsruhe-Rüppurr,
Diakonissenstraße 28,
76199 Karlsruhe
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Brigitte R. Metz,
Chefärztin Geriatrisches
Zentrum Karlsruhe und Klinik
für Rehabilitative Geriatrie
Fachärztin für Innere Medizin;
Klinische Geriatrie; Palliativ­
medizin; Physikalische Therapie,
Ernährungsmedizin DGEM,
Osteologie DVO
Gebühr: 635,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Eine Stornierung der Anmeldung
ist bis spätestens 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn kostenfrei
möglich. Sie hat in schriftlicher
Form per Post, Telefax oder
E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist bei selbstverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu
entrichten. Bei einer Abmeldung
aus unverschuldeten Gründen ist
der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die
Zahlungsverpflichtung wird dann
nach Prüfung des Sachverhaltes
nach billigem Ermessen ent­
schieden. Die Akademie behält
sich vor, die Veranstaltung bei
Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl spätestens 14 Tage
vor Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 60 Punkte
Kontakt:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Fortbildung: Workshops
zum Thema Kinderschutz
Das seit 1.1.2012 geltende
Bundeskinderschutzgesetz
(BKiSchG) definiert erstmals
bundesweit einheitlich den
Begriff Kinderschutz und dessen
Vorschriften. Im Kern geht es um
die allgemeine Förderung des
Kindeswohls und die Minimierung von Gefährdungsrisiken.
Für die Ärzteschaft von wesentlicher Bedeutung enthält das
BKiSchG einheitliche Regelungen
zur einzelfallbezogenen Zusammenarbeit im Kinderschutz.
Erstmals wurde geregelt, wann
ein Arzt oder eine Ärztin unter
Bruch der ärztlichen Schweigepflicht dem Jugendamt über
eine Kindeswohlgefährdung
Mitteilung machen darf.
In den Workshops soll zu diesem
Thema informiert, Stolpersteine
aus der Praxis und Erfahrungen
reflektiert und vertieft werden.
So zum Beispiel schwierige Fälle,
in denen Sie als Ärztin oder Arzt
ein schlechtes „Bauchgefühl“
verspüren, dies aber nur schwer
auf eine sachliche und nachvollziehbare Ebene bringen können.
Anhand der Rechtsberatung
durch Herrn Direktor des Amtsgerichts a.D. Reinhold Buhr, und
Elementen der Balintarbeit
unter Leitung von Frau Dr. med.
Elisabeth Daikeler, FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, sollen konkrete Fragestellungen und Fälle aus der
Praxis beleuchtet, diskutiert
und Lösungsansätze abgeleitet
werden.
Die Fortbildung besteht aus zwei
Teilen. Am ersten Termin sollen
auf die rechtlichen Grundlagen
und diverse Fragestellungen
näher eingegangen werden. Am
zweiten Termin können konkrete
Patientenfälle intensiv besprochen und individuelle Handlungsempfehlungen gegeben
werden.
Termine:
Teil 1: Mittwoch, 15. April 2015
Teil 2: Mittwoch, 29. April 2015
jeweils 17.00 Uhr–ca. 20.15 Uhr
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe,
Vorstandszimmer, 4. OG
Referenten:
Frau Dr. med. Elisabeth Daikeler,
FÄ für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie, Karlsruhe
Herr Dir. d. AG a. D. Reinhold Buhr,
Kammeranwalt der Bezirks­
ärztekammer Nordbaden
Gebühr: 90,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 10 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
ÄBW 03 • 2015
185
Bekanntmachungen
EKG in Praxis und Klinik –
die Fortbildung
zum Kompetenzerhalt
Der zweitägige Kurs frischt
die EKG-Befundung auf und vermittelt den aktuellsten Wissensstand. Klinische Alltagssitua­
tionen werden besprochen,
wie etwa das Problem unklarer
Thoraxschmerzen, Dyspnoe oder
Herzrhythmusstörungen. Lernziel
des Kurses ist das Beherrschen
der selbstständigen EKG-Beurteilung und die Fähigkeit, daraus
die neuesten therapeutischen
oder diagnostischen Maßnahmen
abzuleiten.
Termine:
Kurs 1:
Mittwoch, 10. Juni 2015 und
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch, 17. Juni 2015
14.00–19.30 Uhr
Ort:
Max-Planck-Haus,
Gerhart-Hauptmann-Str. 36,
69120 Heidelberg
Kurs 2:
Mittwoch, 23. September 2015
und
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch, 30. September 2015
14.00–19.30 Uhr
Ort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe
Wissenschaftliche Leitung
und Referent:
PD Dr. Felix Gramley,
FA für Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie, Heidelberg
Gebühr: 95,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 11 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) lädt im Rahmen ihrer
Reihe BW Forum Medicum zu einer Informationsveranstaltung für
Ärztinnen und Ärzte ein.
Titel: Innovative Versorgungsgestaltung
in der Gesundheitsregion Karlsruhe/Pforzheim
Veranstaltungsinhalte:
Vorstellung der Studie „Gesundheitsregionen 2020“ mit detaillierten
Informationen zur aktuellen Versorgungsstruktur in der o. g. Region
Podiumsdiskussion mit namhaften Experten über die Möglichkeiten
der innovativen Versorgungsgestaltung in der o. g. Region.
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 20. Mai 2015 um 18.00 Uhr
Villa Hammerschmiede, 76327 Pfinztal-Söllingen
Information und Anmeldung:
BW Heilberufe Center Pforzheim, Carina Seelisch,
Telefon (0 72 31) 3 06-203, E-Mail: [email protected]
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Fortbildungsreihe „Notfall“
Ziel dieser Fortbildungsreihe
für niedergelassene Ärztinnen
und Ärzte ist die Vermittlung
von Orientierungshilfen für die
mitunter herausfordernden
Begebenheiten eines Notfalls
sowie die Darstellung adäquater
Vorgehens- und Behandlungsweisen.
Die inhaltliche Konzeption orientiert sich an häufig auftretenden
Krankheitssymptomen, welche
zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden.
Es soll sowohl auf Notfälle in
der eigenen Praxis vorbereitet
werden, als auch den im Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen
und Ärzten als Auffrischung
dienen.
In 2015 werden in zwei Blöcken
insgesamt acht inhaltliche
Schwerpunkte aufgegriffen.
Die Themen des ersten Veranstaltungsblockes finden Sie weiter
unten. Im Herbst folgt der zweite
Block der Fortbildungsreihe.
Alle Veranstaltungstermine sind
einzeln buchbar.
Für die Vortragsreihe konnten
fachlich hoch qualifizierte
Referenten gewonnen werden.
Das Referententeam besteht jeweils aus einem Krankenhausarzt
und einem niedergelassenen
Arzt, sodass die Möglichkeiten
und Grenzen ambulanter Versorgung ausgelotet werden können.
Termine Block 1:
jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr
Dienstag, 14. April 2015
Leitsymptom Fieber
Referenten:
Dr. med. Joachim Aspacher,
FA für Innere Medizin,
Dr. med. Konrad Pumpe,
FA für Innere Medizin
Dienstag, 19. Mai 2015
Pädiatrische Notfälle
Referenten:
Dr. med. Paul Vöhringer,
FA für Kinder- und Jugendmedizin,
Dr. med. Manfred Reichert,
FA für Kinder- und Jugendmedizin
Donnerstag, 25. Juni 2015
Neurologische Notfälle
Referenten:
Prof. Dr. med. Georg Gahn,
FA für Neurologie,
Dr. med. Klaus-Matthias Hasert,
FA für Neurologie
Donnerstag, 16. Juli 2015
Psychiatrische Notfälle
Referenten:
Dr. med. Christian Harter,
FA für Psychiatrie und Psycho­
therapie, Dr. med. Andrea Groß,
FA für Psychiatrie
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer,
Ehrenvorsitzender
der Ärzteschaft Karlsruhe
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG)
Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
3 Punkte/Veranstaltung
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungs­
zertifikat anrechenbar.
Eröffnungsveranstaltung:
Neue Erreger, Probleme und
­Erfolge in der Infektionsmedizin
Leitung:
Dr. med. Ulrich Voshaar,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südbaden;
Prof. Dr. med. Winfried V. Kern,
Abteilung Infektiologie,
Universitätsklinikum Freiburg
Nicht nur durch die Ebola-Epidemie sind die Infektionskrankheiten wieder mehr in unserem
Bewusstsein. Andere neue Infektionserreger werden entdeckt,
bekannte Erreger kommen im
veränderten Gewand zurück und
Antibiotika-Resistenz ist inzwischen fast zum Alltag geworden.
Das Gebiet der Infektionsmedizin
– vom Labor bis zum Krankenbett – ist wissenschaftlich faszinierend, muss jedoch heute
für die Praxis mehr und mehr
auch brauchbare und effektive
Lösungen anbieten. Diagnostik,
Prävention und Therapie müssen
optimiert werden.
Zum Auftakt eines neuen Jahrs
der Fortbildung im Rahmen
unserer Akademie bieten Ihnen
Kollegen aus dem Zentrum Infektionsmedizin des Universitäts­
klinikums Freiburg einen spannenden und zugleich kritischen
Einblick in aktuelle Beobachtungen, Perspektiven und Empfehlungen zum Thema Infektion.
Termin:
Mittwoch, 29. April 2015
Zeit: 18.00 Uhr s.t.–21.30 Uhr
Ort: Hörsaal Frauenklinik, Universitätsklinikum Freiburg
Entgelt: kostenfrei –
Anmeldung erforderlich!
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung für Ärztinnen
und Ärzte – Tagesworkshop
Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch,
Baar, CH, Fachärztin für Psychiatrie
und Psychotherapie, MBSR/
MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA)
Anke Wunderlich, Freiburg,
Bewegungs- und Ausdruckst­
herapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin
Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen
Herausforderungen: zunehmende
Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen
und auch in stressigen Zeiten
innere Ruhe und Stabilität zu
bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen
Augenblick bewusst und nicht
wertend wahrzunehmen. Wir
lernen innezuhalten, unbewusste
oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge­
lassener und kreativer mit dem
Berufsalltag umzugehen.
Methoden sind:
– Achtsamkeitsmeditationen
im Liegen, Sitzen, Stehen
und Gehen
– sanfte Yogaübungen
– Impulsreferate und Reflexionen
– Achtsamkeitsübungen
für den Berufsalltag
Achtsamkeit unterstützt Sie
dabei:
Konstruktiv Stress zu bewältigen,
Burn-out vorzubeugen, den Blick
für das Wesentliche zu öffnen
und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz
im beruflichen Alltag zu leben.
Termin:
Freitag, 17. April 2015
Warteliste
Freitag, 16. Oktober 2015
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Hygienebeauftragter Arzt –
Onlinekurs
Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med.
Wolfgang Gärtner, Deutsches
Beratungszentrum für Hygiene
(BZH GmbH), Freiburg
Zum Hygienebeauftragten Arzt
kann nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zwei­
jährige Berufserfahrung verfügt
und spezielle Kenntnisse auf
dem Gebiet der Hygiene und
der medizinischen Mikrobiologie
erworben hat.
Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzig­
stündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer.
Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen
Beratungszentrum für Hygiene
(BZH) die curriculäre Fortbildung
„Hygienebeauftragter Arzt“ als
Blended-Learning-Kurs mit einer
verkürzen Anzahl von Präsenztagen in Kombination mit E-Learning an. Die internetbasierten
20 Kurseinheiten stehen ab
1. September 2015 zur Ver­
fügung. Die verbleibenden
20 Lerneinheiten werden in
einem 2-Tages-Kurs vorgestellt.
Die Teilnahme an der Präsenz­
veranstaltung ist nur möglich,
wenn zuvor die E-LearningEinheiten absolviert wurden.
Die Präsenzveranstaltung findet
am 3./4. Dezember 2015 im
Haus der Ärzte in Freiburg statt.
Termin:
Online-Phase
ab Dienstag,
1. September 2015
Präsenztage
3. und 4. Dezember 2015
Zeit: Donnerstag,
9.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr und
Freitag, 8.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 600,– Euro
Hygienebeauftragter Arzt –
Refresher-Kurs
Alle zum Hygienebeauftragten
Arzt qualifizierten Ärzte sind
angehalten, sich regelmäßig fortzubilden, um über die neuen
Entwicklungen in der Hygiene
und Infektionsprävention in
Kenntnis gesetzt zu werden bzw.
bestehendes Wissen zu vertiefen.
Wir bieten gemeinsam mit dem
Deutschen Beratungszentrum
für Hygiene Freiburg zu diesem
Zweck im Jahr 2015 vier Nachmittage an, bei denen das jeweilige Tätigkeitsfeld des Hygiene­
beauftragten Arztes besonders
berücksichtigt wird.
So findet eine Nachmittagsver­
anstaltung speziell für Hygienebeauftragte Ärzte in Kranken­
häusern im Haus der Ärzte statt.
Termin:
Mittwoch, 17. Juni 2015 für
Krankenhausärzte
Zeit: 14.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 90,– Euro
Die folgenden Termine finden
in den Räumen des Deutschen
Beratungszentrums für Hygiene,
Schnewlinstraße 10,
79098 Freiburg statt.
20. Mai 2015
Auffrischungskurs
zur Antibiotikatherapie
22. Juli 2015
Auffrischungskurs
für Hygienebeauftragte
in Rehabilitationskliniken
21. Oktober 2015
Auffrischungskurs
für Hygienebeauftragte
in Ambulanten OP-Zentren
Weitere Informationen unter
Telefon (07 61) 20 26 78-34 oder
E-Mail: [email protected]
Medizinische Hypnose für Ärzte
Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross,
Freiburg
Einführungskurs
In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis
aktueller neurophysiologischer
Erkenntnisse wirkungsvolle
Ad-hoc-Interventionen der
modernen Hypnose bei akuten
und chronischen Schmerzen,
somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen,
nichtorganischen Schwindel­
beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der
täglichen Praxis angewendet,
können die Beschwerden für den
Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar redu-
ÄBW 03 • 2015
187
Bekanntmachungen
ziert werden. Wesentlicher Vorteil
hypnotherapeutischer Ansätze
in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie –
konsequent ressourcen- und
lösungsorientiert eingesetzt –
vermehrt die unwillkürliche,
unbewusste Erlebnisebene des
Patienten einbeziehen und unter
anderem bei Schmerz objek­
tivierbare psychobiologische
­Wirkungen entfalten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe­
zieller Hypnose-Techniken zur
Beschwerdeminderung und zur
Aktivierung innerer Ressourcen
bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs­
zuständen, zum Beispiel vor
­medizinischen Eingriffen.
Termine:
20. Juni 2015
11. Juli 2015
Zeit: jeweils Samstag,
9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: jeweils 100,– Euro
Fortbildung „Impfen“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Die Impfprophylaxe zählt zu den
wichtigsten Errungenschaften
der modernen Medizin, und
ohne Zweifel gibt es nationale
und internationale Impferfolge –
die Ausrottung der Pocken und
die Rückdrängung der Kinder­
lähmung in ganz Europa sind die
beiden prominentesten Beispiele.
Es gibt in Deutschland aber auch
Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs
Neue vermeidbare Todesfälle
durch Influenza. International
kann Deutschland beim Impfen
kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika,
aber auch einige Staaten in Afrika
masernfrei. Demgegenüber ist
wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind.
Auch im europäischen Vergleich
steht Deutschland weit hinten,
was die Impfvorsorge betrifft.
188
Die Gründe sind vielfältig.
Wesentlich ist sicherlich auch
ein defizitärer Wissensstand der
Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden
wir in Hausarztpraxen Impflücken
zwischen 35 und 55 Prozent,
bei den Frauenärzten mögen sich
die Zahlen in einem ähnlichen
Rahmen bewegen. Selbst bei
Pädiatern gibt es mancherorts
Impflücken zwischen 5 und
20 Prozent. In der Mehrzahl
Routineleistungen, die einfach
nur vergessen werden und das,
obwohl Impfleistungen budgetneutral sind.
Inhalt des Seminars:
– Grundlagen des Impfens,
Epidemiologie-Impfstofftypen
– Impfsystem in Deutschland
– Impfpräventable Erkrankungen
– Risiken, Nebenwirkungen
– Impfen von Risikopatienten
– Vorgehen in der Praxis
– Diskussion von Fallbeispielen
Termine:
Samstag, 27. Juni 2015
Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Verwaltungskostenpauschale:
30,– Euro
Notarztseminar
zum Erwerb der Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“ gem. Curriculum
der Bundesärztekammer
Leitung: Dr. med. Frank Koberne,
St. Josefskrankenhaus Freiburg
Die Teilnehmer erhalten eine
qualitativ hochwertige Aus­
bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller
internationaler Richtlinien wie
ERC und ATLS Algorithmen.
Sichergestellt wird ein hoher
Anteil an praktischen Übungen
und Simulationen in Klein­
gruppen. Einbezogen werden
zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen
wie Feuerwehr und Polizei.
Termin:
23. November–1. Dezember
2015 (ohne Sonntag)
Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 850,– Euro
ÄBW 03 • 2015
Refresher-Kurs
Notfalltraining für Notärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Maulburg
Diese modulare Seminarreihe
wendet sich an Ärztinnen und
Ärzte, die vor längerer Zeit
die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/Fachkundenachweis
Rettungsdienst erworben haben,
jedoch aufgrund ihrer beruflichen und/oder privaten Situa­
tion nicht wirklich in diesem Einsatzbereich tätig sein konnten.
Die schnelle, gezielte und effektive Intervention und die sich
ständig verändernden TherapieLeitlinien erfordern es, für eine
optimale und sichere Patientenversorgung auf dem neuesten
Stand zu sein.
Mit diesem viertägigen praxis­
orientierten Refresher-Seminar
bringen wir Sie auf den Leistungsstand, der heute nach
Meinung aller Fachgesellschaften
erwartet werden muss. Nach
diesem Training sind Sie in der
Lage, mit den notwendigen
Fertigkeiten selbstsicher die
geläufigen Notfallsituationen
zu beherrschen.
Vorträge und Diskussionen sowie
Erfahrungssammlung, Praxis­
training und Fallbesprechungen
sorgen für die Einbindung aller
Anwesenden.
Termine:
Teil 1: 24./25. April 2015
Teil 2: 12./13. Juni 2015
Zeit: Freitag/Samstag,
9.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 400,– Euro (Teil 1 und
Teil 2)
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über­
lebensfaktor Nr. 1 für diese
Patienten.
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des European Resuscitation Council und
der Bundesärztekammer.
Programm:
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
30. Mai 2015
26. September 2015
Zeit: jeweils Samstag,
9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: jeweils 100,– Euro
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur
wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter
Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
lebensbedrohliche Rhythmus­
störungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen –
Elektrotherapie – Notfall­
medikamente – EKG-Simulation
– Fallbesprechung Kreislauf –
Mega-Code-Traing Erw. gemäß
ERC – Airway-Management
(Larynxmaske; Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 17. Oktober 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Bekanntmachungen
Traumatologische Notfälle
Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder
im Rahmen einer Schlägerei,
werden häufig Verletzungsmuster
zu spät erkannt. Es verstreicht
wertvolle Zeit, in welcher der
Patient nicht die benötigte
Behandlung erhält.
Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte
in die Lage versetzen, akute
Lebensgefahr bei durch Trauma
verletzten Notfallpatienten ab­
zuwenden sowie die Vitalfunk­
tionen zu sichern. Durch rasches
Erfassen der traumatischen
Gesamtbelastung und geeignete
therapeutische Maßnahmen
ist es möglich, den Patienten
zu stabilisieren.
Programm:
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen­
trauma – Extremitätentrauma –
Thoraxtrauma – Abdominal­
trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma
– Primary & Secondary survey –
Mega-Code-Training Erw.
gemäß ERC
Termin:
Samstag, 4. Juli 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Pädiatrische Notfälle
Notfälle mit Kindern stellen hohe
Anforderungen an die beteiligten
Helfer. Sie erfordern spezielle
Kenntnisse und bedeuten eine
hohe emotionale Belastung.
Unsicherheiten resultieren häufig
aus lückenhaften pädiatrischen
Kenntnissen und Fertigkeiten.
Dieses Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Anatomische und physiologische
Besonderheiten – Pädiatrische
Notfallsituationen/Anamnese­
erhebung, Intubation, Airway­
management – Intraossäre Infusion/Dehydration – Reanimation
(PALS), nach ILCOR 2000
Termin:
Samstag, 5. Dezember 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Notfalltraining
für Arzt und Praxisteam
Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das
Praxisteam wird dann vor eine
sehr schwierige Aufgabe gestellt.
Unser Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
erforderliche Routine und das
nötige Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver
Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 13. Mai 2015
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Basiskurs Palliativmedizin
Leitung: Dr. Tobias Reiber,
Freiburg
Seit 2003 treffen sich im Rahmen
der vom Arbeitskreis Palliativ­
medizin Freiburg durchgeführten
und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der
Bezirksärztekammer Südbaden
getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und
Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und
Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
gegliederten Inhalte, nämlich
Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und
Ethik in gut ausgewogenen
Verhältnissen. Ob der Basiskurs
als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung
oder einer Rekapitulation bereits
gekannter Fakten dient, ist dabei
nebensächlich – der Kurs soll
allen Interessierten eine Hilfe im
beruflichen (und vielleicht auch
persönlichen) Alltag sein.
Termine:
9./10. Oktober 2015
6./7. November 2015
4./5. Dezember 2015
Zeit: freitags 14.00 s.t.–18.30 Uhr,
samstags 9.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: Caritas Tagungszentrum,
Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Palliativmedizin Fallseminar
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol.
Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker
Msc Palliative Care (King’s College
London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum
Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert
haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit
anderen medizinischen Fach­
gesellschaften erarbeitet wurden.
Weiterhin werden Kursinhalte
des German Programm in
Palliative Care Education genutzt
(Verbundprojekt der durch die
Deutsche Krebshilfe geförderten
Akademien für Palliativmedizin in
Zusammenarbeit mit der Harvard
Medical School, Center for
Palliative Care, Boston, USA und
der Christopherus Akademie,
Interdisziplinäres Zentrum für
Palliativmedizin der Universität
München).
Das Fallseminar besteht aus
drei Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld
und das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess
des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln
in der Palliativmedizin
Termine:
Modul 1:
29. Februar–4. März 2016
Modul 2:
22.–26. Juni 2015
Modul 3:
7.–11. Dezember 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– pro Modul
Psychosomatische Grundversorgung
Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle
Fachgebiete den Erwerb von
Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor.
Diese Qualifikation kann durch
Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.
Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in
5-jähriger Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kenntnisse über 80 Stunden
Psychosomatik: 20 Stunden
Theorie, 30 Stunden verbale
Intervention sowie 30 Stunden
Balint-Gruppenarbeit. Diese
werden durch den Besuch von
10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach­
gewiesen. Alternativ können
auch 5 Samstagsveranstaltungen
mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet
dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg
statt.
Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­
seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur
von Ärzten erbracht werden,
die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen
Seminar erworben haben (z. B.
10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind
die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten).
Im Rahmen der Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung
(HZV) ist das Seminar PGV für
die Qualifikation Psychosomatik
anrechenbar.
ÄBW 03 • 2015
189
Bekanntmachungen
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
25. April 2015
Somatoforme Störungen
13. Juni 2015
Suchterkrankungen
4. Juli 2015
Motivierende Gesprächsführung
26. September 2015
Depressionen, Burnout
17. Oktober 2015
Psychische Erkrankungen
im höheren Lebensalter
5. Dezember 2015
Schlafstörungen
Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 90,– Euro
(ab Mai 100,– Euro) pro Samstag
Entgelt: 90,– Euro
(ab April 100,– Euro) pro Samstag
Wochenkurs (40 Stunden)
Termin:
13.–17. Juli 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 450,– Euro
Reisemedizin – Aufbauseminar
„Internationale Arbeitseinsätze und
Rückkehrermedizin“ (14 Stunden)
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Nicht nur im privaten Sektor
zeigen Reisen in tropische und
subtropische Länder eine stetig
steigende Tendenz. Auch auf beruflicher Ebene haben Aktivitäten
der Firmen im Ausland und
damit erforderliche berufliche
Reisen in Länder mit – nach
ArbMedVV – besonderen
klimatischen Belastungen
und Infektionsgefährdungen
eine zunehmende Bedeutung.
Mit Inkrafttreten der Verordnung
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die bis dahin
vorgeschriebene Ermächtigung
durch die Landesverbände der
Berufsgenossenschaften ent­
fallen. Der Arbeitgeber muss zur
Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
einen Arzt oder eine Ärztin mit
der Gebietsbezeichnung „Arbeits-
190
medizin“, mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ oder mit
der Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“ beauftragen. Nun kann
ein wesentlich größerer Kreis an
Arbeits- und Betriebsmedizinern
diese Vorsorgeuntersuchung
durchführen.
Dies erfordert eine hohe Eigenverantwortlichkeit zur ausreichenden und qualitätsgesicherten reisemedizinischen Fortbildung. Nach der ArbMedVV §7 (1)
gilt der Grundsatz, dass ein Arzt
oder Ärztin, der oder die nicht
über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen
Anerkennungen oder Aus­
rüstungen verfügt, Ärzte oder
Ärztinnen hinzuziehen soll, die
diese Anforderungen erfüllen.
Für diejenigen Arbeits- und Betriebsmediziner, die sich in dieser
Richtung weiter qualifizieren und
reisemedizinische Fachkenntnisse
erwerben wollen, bietet die
Ärztekammer zusätzlich zum
Basisseminar Reisemedizin
das 2-tägige Aufbauseminar
„Internationale Arbeitseinsätze
und Rückkehrermedizin“ an.
Die beiden Themenblöcke entsprechen den Aufbaumodulen 6
und 12 des Fachzertifikats Reisemedizin des DFR und sind somit
auch für alle anderen Ärztinnen
und Ärzte interessant, die sich
verstärkt der Reisemedizin in
ihrer Praxis widmen und das
Fachzertifikat Reisemedizin des
DFR (Deutschen Fachverbands
Reisemedizin) erwerben
möchten.
Termine:
17.–18. April 2015
Zeit: freitags und samstags,
ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 200,– Euro
ÄBW 03 • 2015
Aufbaumodule zum Erwerb
des Fachzertifikats
der Deutschen Fachgesellschaft
für Reisemedizin e. V. (DFR)
Die Reisemedizin hat in den
letzten Jahren an Facettenreichtum erheblich gewonnen und
versteht sich heute als fach­
gebietsübergreifende Disziplin.
Eine umfassende Darstellung der
vielseitigen Aspekte der Reise­
medizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr
möglich. Daher hat die Deutsche
Fachgesellschaft Reisemedizin
(DFR) unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen auch anderer,
internationaler Institutionen
(WHO, ISTM) einen Kanon von
Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der den Anspruch
erheben kann, „Reisemedizin“
nach heutigem Verständnis zu
­repräsentieren.
Diese Konzeption ist in ein 120
Stunden umfassendes Curriculum
eingeflossen, das als „Fachzertifikat Reisemedizin“ erstmals 2003
vorgestellt wurde. Dabei sind
nach Erwerb des Basiszertifikates
im Umfang von 32 Stunden
weitere 12 Aufbaumodule mit
nochmals insgesamt 88 Stunden
zu absolvieren, die jeweils einen
speziellen Schwerpunkt der
Reisemedizin zum Thema haben.
Zu jedem Modul ist eine Lern­
erfolgskontrolle erforderlich.
Im Rahmen dieses Curriculums
bieten wir wiederum in 2015
folgende Aufbaumodule an:
„Trekking und Höhenmedizin/
Unfälle und Reisemedizinische
Assistance“ (Module 4 und 11),
„Risikogruppen und Reisen“
(Modul 7) und „Reisen mit
chronischer Krankheit“ (Module
8, 9 und 10). Das Basisseminar
Reisemedizin sowie weitere Aufbaumodule sind ab Beginn 2016
geplant.
Ärztinnen und Ärzte, die neben
dem Basisseminar alle 12 Aufbaumodule absolviert haben,
können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V.
(DFR) das Fachzertifikat Reise­
medizin beantragen.
Termine:
17./.18. Juli 2015
23./24. Oktober 2015
20./21. November 2015
Zeit: ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 200,– Euro
(pro Wochenende)
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung gemäß WBO 2006
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg,
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen und Dr. Andreas
Jähne, Rhein-Jura Klinik
Suchttherapie geht alle an!
Abhängigkeitserkrankungen
begegnen beinahe täglich jeder
Ärztin, jedem Arzt, ob in der
Praxis oder im Krankenhaus tätig.
Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin,
stimulierenden Substanzen und
auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare
Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar.
Suchtmedizin ist deshalb eine
Querschnittsaufgabe für alle
Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen
Kreis der Drogenabhängigen
beschränkt. Die Fähigkeit zum
Erkennen einer möglichen
Abhängigkeitserkrankung bzw.
Gefährdung – sei es nun durch
Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen
Rüstzeug aller Ärztinnen und
Ärzte.
In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin
als Zusatzweiterbildung geführt.
Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie
eine abschließende Prüfung.
Termin:
19.–23. Oktober 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Bekanntmachungen
Schmerztherapie –
Kompaktseminar
Die Zusatzweiterbildung
„Spezielle Schmerztherapie“
umfasst in Ergänzung zu einer
Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch
schmerzkranker Patienten, bei
denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und
einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung
einer Weiterbildungszeit von
12 Monaten bei einem Weiter­
bildungsbefugten gemäß § 5
Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses
erforderlich.
Seminarinhalte:
Block A:
Grundwissen über Pathogenese,
Diagnostik und Therapie
von chronischen Schmerzen,
Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen
bei chronischen Schmerz­
zuständen
Block B:
Medikamentöse Schmerztherapie/
Neuropathische Schmerzen,
Interventionelle und andere
nicht-medikamentöse Verfahren
in der Schmerztherapie –
Kopfschmerz
Block C:
Schmerzen bei vaskulären
und viszeralen Erkrankungen,
Schmerzen im Alter und bei
Kindern und Jugendlichen,
Tumorschmerz und Palliativ­
medizin
Block D:
Muskuloskelettale Schmerzen,
Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz,
weit verbreitete Schmerzen
(widespread pain), Fibromyalgie,
Gelenkerkrankungen
Der Besuch des Kurses wird auch
solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen
umfassenden Überblick über die
aktuelle Entwicklung in der
Schmerztherapie aneignen
möchten.
2 Wochenkurse à 40 Std.
Termine:
Block A und B:
5.–9. Oktober 2015
Block C und D:
25.–29. Januar 2016
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
Langzeitbetreuung
von Tumorpatienten
Vom Krebspatienten zum Krebslangzeitüberlebenden – worauf
muss ich als Hausarzt achten?
Dank multimodaler, interdiszi­
plinärer Therapiekonzepte und
Innovationen in der medikamentösen Tumortherapie ergeben
sich für eine zunehmende Zahl
an Krebspatienten kurative
Behandlungsoptionen bzw. eine
„Chronifizierung“ ihrer Erkrankung. Das 5-Jahres-Überleben
über alle Entitäten hinweg
beträgt derzeit bei beiden
Geschlechtern circa 60 Prozent.
Aber diese ehemaligen Patienten
müssen sich auf ihrem Weg zurück ins Leben mit einer Reihe
von körperlichen und psycho­
sozialen Langzeit- und Spät­
folgen auseinandersetzen und
benötigen dabei eine kontinuierliche Betreuung, um nicht sprichwörtlich „verloren zu gehen“.
Ein Fokus unseres Gesundheitswesens muss in der Zukunft
daher auf diese immer größer
werdende Gruppe von Patienten
gerichtet werden.
Termin:
Samstag, 11. Juli 2015
Zeit: 9.00 s.t.–14.45 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 90,– Euro
Weitere Informationen
unter E-Mail: schilling@
tumorbio.uni-freiburg.de
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/
47 37/47 38/47 39/47 51,
Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können vier Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„… was Ärzte und Patienten
schon immer über Organspende
wissen wollten“
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher
Fortbildungskategorie sie ihre
Fortbildung absolvieren und
CME-Punkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurden ein
Spiel exemplarisch beschrieben,
die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und
Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht
erläutert und die Möglichkeiten
der Suchtprävention benannt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
Seit vielen Jahren ist das Thema
Organspende in den Medien
präsent und löst reichlich kontroverse Diskussionen aus, insbesondere seitdem bekannt geworden ist, dass die Bundesrepublik
Deutschland beim innereuro­
päischen Vergleich der Organspendezahlen einen Platz in
der unteren Hälfte der Rangliste
einnimmt. Die Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg hat
das 17. Gesundheitsforum
Südwürttemberg diesem Thema
gewidmet und zusammen mit
der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen am
10. 05. 2014 eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt,
die den Teilnehmern das Wissen
zum aktuellen Verfahren von
Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg vermittelt. Dabei werden
die Organisationen DSO und
Eurotransplant vorgestellt,
Vergabekriterien im Notfall und
nach Warteliste erläutert, die
Handlungsgrenzen durch zeitliche Fristen, Dauer der notwendigen Kontrollen und räumliche
Entfernung dargestellt sowie die
Aufgabe des Transplantations­
beauftragten beschrieben.
Ein Beitrag befasst sich mit den
rechtlichen Voraussetzungen
der Lebendspende und am Ende
werden auch die finanziellen
Aspekte vonseiten der GKV
aufgezeigt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können sechs Fortbildungspunkte erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
ÄBW 03 • 2015
191
Bekanntmachungen
60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
der Bundesärztekammer
Die demografische Entwicklung in
der Bundesrepublik Deutschland
in den nächsten Jahrzehnten wird
es mit sich bringen, dass Ärztinnen
und Ärzte der meisten Fachgebiete
zunehmend ältere Menschen unter
ihren Patientinnen und Patienten
haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fach­gebiete
sind geriatrische Fragen und die
besonderen Probleme des älteren
Patienten nicht sehr ausführlich
berücksichtigt. An der Geriatrie
interessierte Ärztinnen und Ärzte
können seit geraumer Zeit die
Zusatzweiterbildung „Geriatrie“
nach der Weiter­bildungsordnung
der Landes­ärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht
aber eine Weiterbildungszeit von
18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor
und ist inhaltlich so umfangreich,
dass sie fast nur von den Fach­
ärztinnen und Fachärzten für
Allgemeinmedizin und Innere
Medizin gewählt wird.
Die Bundesärztekammer hat jetzt
ein 60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
entwickelt, das sich an die
Ärztinnen und Ärzte aller Fach­
gebiete richtet, die die Zusatz­
bezeichnung Geriatrie nicht
erwerben wollen, aber ihre
Kenntnisse über wesentliche
Aspekte der Behandlung älterer
Menschen vertiefen wollen.
Es ist in neun Module gegliedert,
die als Gesamtpaket oder unabhängig voneinander einzeln absolviert werden können. Durch
die bundeseinheitliche Struktur
ist es auch möglich, die ver­
schiedenen Module im Bereich
anderer deutscher Ärztekammern
zu ergänzen. Da die Inhalte und
die Zeitdauer der Module sehr
unterschiedlich sind, bewegt
sich die Teilnahmegebühr in
einem Rahmen von 50,– Euro
bis 110,– Euro.
Termine:
Freitag, 27. März 2015
13.45–18.30 Uhr
Samstag, 28. März 2015
9.00–18.15 Uhr
Sonntag, 29. März 2015
9.00–13.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 8/2015)
192
Leitung:
Prof. Dr. med. Walter Maetzler,
Facharzt für Neurologie,
Zusatzbezeichnung Geriatrie,
Oberarzt, Universitätsklinik
für Neurologie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: 4 bis 10 (je nach Modul)
Gebühr: 50,– Euro bis 110,– Euro
(je nach Modul)
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft
getretenen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg wurde
die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb
dieser Zusatzbezeichnung ist
unter anderem die Absolvierung
eines 40-stündigen Kurses
erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer e
in Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 20. März 2015
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 21. März 2015
9.00–17.15 Uhr
Sonntag, 22. März 2015
9.00–15.15 Uhr
Freitag, 17. April 2015
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 18. April 2015
9.00–16.15/17.15 Uhr
Sonntag, 19. April 2015
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Haen,
niedergelassener Facharzt
für Innere Medizin, Hämatologe
und Onkologe, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
ÄBW 03 • 2015
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 440,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
zwölf-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Termine:
Modul I:
27.–30. Juni 2015 (Sa–Di)
Modul II:
1.–4. Juli 2015 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 5/2015)
Gebühr Module I und II:
890,– Euro
Modul III:
23.–26. September 2015
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 6/2015)
Gebühr Modul III: 440,– Euro
Teilnehmerzahl: 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: je Modul 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung (MBSR)
Ärztinnen und Ärzte sind sowohl
in ihrer Rolle als TherapeutInnen
als auch im Umgang mit sich
selbst zunehmend den Auswirkungen einer immer schneller
und hektischer werdenden Zeit
ausgesetzt, die häufig beschrieben werden mit den Schlagworten wie Dauerstress, Erschöpfung, Burn-out und Depression.
Der Workshop beginnt mit einer
Einführung in das „Konzept Achtsamkeit“, gefolgt von einzelnen
praktischen und theoretischen
Modulen.
Sowohl Selbsterfahrung durch
eigenes Üben als auch die Aus­
einandersetzung mit wissenschaftlichen Hintergründen und
der Wirkungsweise von Acht­
samkeit sollen Bestandteil des
Workshops sein.
Termin:
Samstag, 18. April 2015
9.30–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 34/2015)
Leitung:
Dr. Harald Banzhaf, Facharzt
für Allgemeinmedizin, Bisingen,
zertifizierter MBSR-Lehrer,
Ausbilder für MBSR-Lehrer
Ort: Sanitätshaus Schlather,
Hauptwasen 2, 72336 Balingen
Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Notfälle im (Praxis-)Alltag:
Refresherkurs auch für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst
Diese Fortbildungsreihe richtet
sich an alle Ärztinnen und Ärzte,
die aus verschiedenen Gründen
ihr Wissen zur Erkennung und
Behandlung von Notfällen – vor
allem fachfremden – aktualisieren bzw. ergänzen wollen. Dabei
geht es nicht um die Inhalte des
Bekanntmachungen
80-Stunden-Kurses zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde
Rettungsdienst, sondern um die
ersten ärztlichen Maßnahmen,
die von jedem Arzt, gleich
welcher Fachrichtung, erwartet
werden können, wenn er mit
einem Notfall konfrontiert wird.
Das betrifft natürlich den Dienst
in der Klinik oder in der Praxis,
aber auch den privaten Alltag,
wo Ärztinnen und Ärzte immer
wieder unvorbereitet in Situa­
tionen geraten, in denen bei
meist unbekannten Patienten
eine sachgerechte ärztliche Hilfe
geleistet werden muss, wie z. B.
bei Sportereignissen, im Flugzeug, bei kulturellen oder gesellschaftlichen Versammlungen,
auf der Straße, aber auch im
Familien- oder Freundeskreis etc.
Die einzelnen Fortbildungsver­
anstaltungen sind so aufgebaut,
dass zunächst die oft im Vordergrund stehenden Leitsymptome
möglicher Notfälle, die neben
den notwendigen diagnostischen
Schritten auch bereits parallel
therapeutische Gegenmaß­
nahmen erfordern, dargestellt
werden. Bei kleineren Notfällen
werden dabei die Diagnostik und
Therapie so vermittelt, dass der
Patient ausreichend behandelt
und der Notfall unter Kontrolle
ist. Bei schwereren oder poten­
ziell lebensgefährlichen Notfällen
werden die ersten Maßnahmen
vermittelt, damit der Patient in
einem stabilen Zustand in ein
Krankenhaus gebracht wird,
welches die personellen und
technischen Voraussetzungen für
alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet.
Die Referenten sind Fachärzte
für Allgemeinmedizin bzw. für
Innere Medizin mit der Zusatz­
bezeichnung Notfallmedizin bzw.
der Fachkunde Rettungsdienst,
die das Leitsymptom ihres
Themas in einem 30-minütigen
Referat mit den Erstmaßnahmen
der Diagnostik und Therapie
darstellen und anschließend
ca. 15 Minuten mit den Teil­
nehmern offen gebliebene
Fragen diskutieren.
Termin:
Mittwoch, 18. März 2015
16.30–19.00 Uhr
Leitsymptome:
Schwindelanfall – Lähmungen/
Krämpfe – Schmerzattacken
(Anmeldungs-Nr. 17/2015)
Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 20,– Euro inkl. Skripte,
Verpflegung und Getränke
Punkte: 3
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Seit einigen Jahren ist die
Entwicklung der hausärztlichen
Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten auf bekannte
Weise besorgniserregend. Um
wieder mehr Ärztinnen und Ärzte
zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde
bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit
dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer
eine Vereinbarung zur Förderung
der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten
und stationären Versorgung
geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten
in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten,
welches in 13 Themenblöcke ge-
gliedert ist und an vier bis fünf
Fortbildungstagen pro Jahr
durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung
auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich.
Termine:
Samstag, 13. Juni 2015
9.00–16.30 Uhr
Praxisorganisation
(Anmeldungs-Nr. 11/2015)
Samstag, 12. September 2015
9.00–17.00 Uhr
Infektionskrankheiten/
Impfungen
(Anmeldungs-Nr. 12/2015)
Samstag, 21. November 2015
9.00–17.30 Uhr
Schmerzen:
Akut und chronisch
(Anmeldungs-Nr. 13/2015)
Leitung:
Dr. med. Hans-Otto Bürger,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin, Vogt;
Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg;
Dr. med. Ullrich Mohr,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin, Zusatz­
bezeichnung Palliativmedizin,
Bisingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 50,– Euro
Punkte: 8/9
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 21. März 2015
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 29/2015)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt
Informationstechnologie,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
18. Gesundheitsforum
Südwürttemberg
Der Vorwurf Ärztepfusch –
zwischen Polemik und Tragödie
Für das 18. Gesundheitsforum
Südwürttemberg 2015 hat sich
der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg für das
Thema entschieden „Der Vorwurf
Ärztepfusch – zwischen Polemik
und Tragödie“ und damit dieses
Gesundheitsforum Südwürttemberg den verschiedenen Auswirkungen von Behandlungsfehlern
auf die primär und sekundär
Beteiligten gewidmet. Durch die
mangelnde Transparenz beim
Umgang mit Behandlungsfehlern
innerhalb der Ärzteschaft entstand in der Öffentlichkeit ein
Bild von Vertuschung, um Verantwortung, Wiedergutmachung
bzw. Schadensersatz zu entgehen. Die Berichterstattung in den
Medien über Behandlungsfehler
von Ärzten ist bis heute oft einseitig, polemisch und gegen die
Ärzte gerichtet. Innerhalb der
Ärzteschaft gibt es eine ganze
Reihe von Ansätzen, diesen bisher suboptimalen Umgang mit
Behandlungsfehlern zu verbes-
ÄBW 03 • 2015
193
Bekanntmachungen
sern, indem die Beteiligten und
Betroffenen die notwendige Unterstützung erhalten. Gleichzeitig
werden auch Systeme entwickelt,
um Fehler zu analysieren und zu
vermeiden und für Patienten und
letztlich auch für die Ärzte selbst
damit größere Sicherheit zu
schaffen. Das 18. Gesundheitsf­
orum Südwürttemberg ist ein
Beitrag dazu.
Programm:
10.00–10.15 Uhr
Begrüßung
Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
10.15–10.35 Uhr
1. Behandlungsfehler
versus Komplikation
(Definition inkl. Statistik-Überblick: Wie viele, welche Art,
wer …)
Referent: Dr. med. Dipl.-Phys.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
2. Der betroffene Arzt
10.35–10.50 Uhr
– aus der Sicht des Arztes:
Erste persönliche Reaktion
Referent: Dr. med. Andreas
Meilinger, niedergelassener
Facharzt für Orthopädie und
Unfallchirurgie, Sindelfingen
10.50–11.20 Uhr
– Informationspflichten
gegenüber Patient, evtl.
Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten
oder Haftpflichtversicherung
(„Selbstbezichtigung“)
Referentin: Dr. iur. Regine
Kiesecker, Geschäftsführerin
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
3. Die anderen Beteiligten
11.20–11.35 Uhr
– aus der Sicht des Patienten:
Persönliche Reaktion
und Bedürfnisse
(Information, Geständnis,
Gerechtigkeit, Wiedergut­
machung, Entschuldigung)
Referentin: Dr. med. Doris BarteltRutz, Tübingen, unabhängige
Patientenberatung
11.35–11.55 Uhr
– aus der Sicht der Kollegen:
Pflicht zur „Denunziation“
(§ 630 c Abs. 2 Patientenrechtegesetz) und
kollegiale Unterstützung –
ein Widerspruch?
Referent: Dr. med. Peter Benk,
Ravensburg
194
11.55–12.15 Uhr
– aus der Sicht der Gutachterkommission (in BW)
Referent: Dr. iur. Albrecht Foth,
Vorsitzender der Gutachter­
kommission für Fragen ärztlicher
Haftpflicht bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
12.15–12.30 Uhr
– aus der Sicht
der Versicherungen
– auf Seiten des Arztes:
Haftpflichtversicherung
Referent: Dt. Ärzteversicherung,
Patrick Weidinger,
Abteilungsdirektor, Köln
12.30–12.45 Uhr
– auf Seiten des Patienten:
Krankenkasse und MDK
Referent: Dr. med. Joachim
Holzschuh, Leiter des Referats
„Medjur“, MDK Baden-Württemberg, Lahr
12.45–13.00 Uhr
– aus der Sicht der Gerichte:
(Zivilgericht, Strafgericht)
Referent: Dr. Wolfgang Reder,
Vorsitzender Richter
am Oberlandesgericht Stuttgart
13.00–13.30 Uhr
Mittagspause
13.30–14.00 Uhr
4. Die Zeit danach –
Spätfolgen und Hilfen
für den Arzt
Referent: Dr. med. Bernhard
Mäulen, Facharzt für Psychiatrie
und Psychotherapie,
Villingen-Schwenningen
5. Perspektiven der Ärzteschaft für die Zukunft
14.00–14.15 Uhr
– Fehlermanagementsysteme,
IBS des UKT
Referent: Klaus Hemmen,
Risikomanagementbeauftragter
des Klinikumsvorstandes,
Universitätsklinikum Tübingen
14.15–14.30 Uhr
– Kollegiale Strukturen
für Betroffene, z. B. Selbst­
hilfegruppen, Zirkel etc.,
­gemeinsame interdisziplinäre
Besprechungen
Referent: Prof. Dr. med. Christoph
Scholz, Universitäts-Frauenklinik
Ulm, Aktionsbündnis Patienten­
sicherheit
14.30–15.00 Uhr
Diskussion mit den Referenten
Termin:
Samstag, 18. April 2015
10.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 22/2015)
ÄBW 03 • 2015
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 25,– Euro
Punkte: 6
Power Point Seminar
Samstag, 25. April 2015
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 27/2015)
Leitung: Dr. med. Peter Benk,
Leiter Medizincontrolling und
Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Auffrischungskurs
Fachgebundene genetische
Beratung (inkl. Wissenskontrolle)
gemäß GenDG
Seit 1. Februar 2010 ist das
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
in Kraft. Demnach dürfen
ab 1. Februar 2012 genetische
Beratungen im Zusammenhang
mit genetischen Untersuchungen
nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.
Das GenDG ist Bundesrecht, und
eine von der GendiagnostikKommission erarbeitete Richtlinie
lässt leider offen, wer Träger der
dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für
die Ärztekammern und für die
Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen
des Bundesgesetzes einerseits zu
genügen, andererseits aber auch
den Ärztinnen und Ärzten eine
hieb- und stichfeste Regelung zu
bieten. In zahleichen Gesprächen
auf Landesebene in BadenWürttemberg wurde daher ein
Kompromiss gefunden, nach
dem die Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
Frauen und Senioren die Landes­
ärztekammer bittet, sie möge
nach den Vorgaben der Richtlinie
der Gendiagnostik-Kommission
für ihre Mitglieder Qualifikationsmaßnahmen zur gendiagnostischen Beratung anbieten.
Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw.
8 Stunden, letzteres bei Beratung
im Kontext der vorgeburtlichen
Risikoabklärung. Alternativ kann
als Übergangslösung für die
Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene
Wissenskontrolle nachgewiesen
werden. Die Landesärztekammer
und die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg
bieten diese Wissenskontrollen
an. Zur Vorbereitung auf die
Wissenskontrollen bieten die
Kammern als Hilfestellung einen
sechsstündigen freiwilligen
Refresherkurs an. Die Kammern
verstehen dieses Angebot als
Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder.
Termin:
Samstag, 25. April 2015
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 27/2015)
Fachgruppe:
FA für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe, FA für Kinderund Jugendmedizin
Leitung: Dr. med. Dr. rer. nat.
Saskia Biskup, Praxis für Humangenetik, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 48,– Euro
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Bekanntmachungen
Baustein Psychotherapie
(Verhaltenstherapie) im Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie
– Kurs 2
Für die Weiterbildung zum Arzt
für Psychiatrie und Psycho­
therapie sowie für die Zusatz­
bezeichnung Psychotherapie sind
nach den Richtlinien der Landes­
ärztekammern theoretische und
praktische Bausteine erforderlich.
Dabei werden drei Blockkurse
mit je 50 Stunden angeboten,
welche – thematisch aufeinander
aufbauend – im Abstand von
einem Jahr durchgeführt werden.
Die Kurse werden jedes Jahr an
drei verschiedenen Standorten
durchgeführt, sodass in jedem
Jahr alle Kursteile entweder
in Hornberg (Schwarzwald),
Bamberg oder Borkum
angeboten werden.
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik
für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des
Facharztes für Psychiatrie und
Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie
durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen
der Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab.
Termin:
26. April–2. Mai 2015 (So–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 14/2015)
Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Welcome Hotel Bamberg,
Mußstr. 7, 96047 Bamberg
Gebühr: 600,– Euro
(Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr
nicht enthalten)
Punkte: beantragt
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifika­
tion Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen
P­ räsenzteil und vereint damit
die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
wurde von der Bundesärzte­
kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus
20 Unterrichtseinheiten. Vier
Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung,
ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in
einem Zeitraum von circa sechs
Wochen und weitere acht
Stunden auf eine ganztägige
abschließende Präsenz­
veranstaltung.
Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung
ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und den
gesundheitlichen Aspekten des
Tabakkonsums zu vermitteln, ihre
Kenntnisse für eine erfolgreiche
Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten
zu vertiefen und praktische
Hilfestellung bei der Einführung
von Raucherberatungen und
Entwöhnungsbehandlungen in
der ärztlichen Praxis oder Klinik
zu bieten.
Die Teilnahme an diesem Kurs
befähigt zur Einzeltherapie.
Die Präsenzteile werden
im Ärztehaus Reutlingen
durchgeführt.
Termine:
Mittwoch, 17. Juni 2015
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 24. Oktober 2015
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 18/2015)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 190,– Euro
Punkte: 20
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Die neuen Bilder der Medizin
Bedingt durch den technischen
Fortschritt in der Medizin werden
in immer kürzeren Abständen
neue bildgebende Untersuchungsmethoden entwickelt,
die dann für Diagnostik und
teilweise auch Therapie zur
Verfügung stehen. Es ist nicht
leicht für die Ärztinnen und
Ärzte, sich neben allen Aufgaben
der jeweiligen beruflichen Tätigkeit auch noch ausreichend
Informationen über die neuen
Optionen zu verschaffen und
einen Überblick über diese
komplexe Vielfalt zu erhalten.
Aus diesem Grund hat der Vorstand der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg beschlossen,
den Kammermitgliedern eine
Fortbildungsveranstaltung an­
zubieten, in denen die wesentlichen neuen bildgebenden
Untersuchungsmethoden vorgestellt werden. Dabei geht es nicht
so sehr um die Grundlagen und
die technische Methodik, auf
welcher diese Untersuchungs­
methoden basieren. Vielmehr
werden die typischen Indika­
tionen, die Vor- und Nachteile
sowie die spezifische Überlegenheit, die diese bildgebenden
Methoden jeweils bei bestimmten Fragestellungen gegenüber
einer möglichen Alternative
haben, im Mittelpunkt stehen.
Auch die finanziellen Aspekte,
insbesondere die Frage der
Kostenübernahme, sowie sie
zurzeit geregelt ist, wird dabei
kurz dargestellt.
Termin:
Samstag, 20. Juni 2015
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 24/2015)
Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: beantragt
Hilfe beim Sterben –
welche Regelungen sind nötig?
Die Diskussionen um ein würdevolles, selbstbestimmtes Lebensende für Menschen mit unheilbaren schweren Erkrankungen
ohne Aussicht auf Besserung
halten sowohl in den Medien
und der Öffentlichkeit als auch in
der Ärzteschaft seit vielen Jahren
an. Bei den Ärztinnen und Ärzten
bestehen nach wie vor große
Unsicherheiten im Bereich der
Sterbebegleitung, teilweise auch
durch die bestehenden Differenzen zwischen den gesetzlichen Regelungen und der
Berufsordnung. Auf Beschluss
des Vorstandes der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
bietet die Akademie für ärztliche
Fortbildung deshalb eine Fortbildungsveranstaltung zur Sterbebegleitung an. Im Mittelpunkt
stehen die ethischen Kriterien,
die juristischen Aspekte und die
Situation des Arztes zwischen
Empathie für den Patienten und
der eigenen persönlichen Ein­
stellung zu den letzten Fragen.
Termin:
Mittwoch, 8. Juli 2015
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 35/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
ÄBW 03 • 2015
195
Bekanntmachungen
Vorankündigung
Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer
Das Impfen gehört ohne Zweifel
zu den wichtigsten prophylaktischen Errungenschaften der
modernen Medizin. Die Aus­
rottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung
in Europa sind ausgewiesene
Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland
aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten haben zum
Beispiel Masern-Epidemien zur
Folge sowie jedes Jahr vermeidbare Todesfälle durch Influenza.
Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer
schon 1999 entschieden,
dass Ärzte über die jeweiligen
Gebietsgrenzen hinaus impfen
dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges
Impfen wird empfohlen, ist aber
nicht verpflichtend.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet
deshalb seinen Kammermit­
gliedern einen Kurs an, der sich
inhaltlich und zeitlich an dem
Impf-Curriculum der Bundes­
ärztekammer ausrichtet.
Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten
Stand der Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung
von Impfungen sowie über die
Abrechnung von Impfleistungen
und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend
Raum zum fachlichen Austausch
und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben.
Termin:
Samstag, 12. September 2015
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 23/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Vorankündigung
40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb
der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I
Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli
2012 eine Verordnung über die
Hygiene und Infektionspräven­
tion in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die
am 31. 07. 2012 in Kraft getreten
ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung
der organisatorischen und
personellen Voraussetzungen für
die Einhaltung der anerkannten
Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter
von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine,
den Krankenhäusern vergleichbare, medizinische Versorgung
erfolgt, Dialyseeinrichtungen
sowie Tageskliniken verpflichtet
sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen.
Für die Qualifikation ist eine
mindestens zweijährige Berufs­
erfahrung sowie der erfolgreiche
Besuch eines 40-stündigen
Grundkurses erforderlich, den
die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg im Ärztehaus
Reutlingen anbietet.
Impressum
Termine:
6.–8. November 2015
(Fr–So) und
18.–20. Dezember 2015
(Fr–So)
Leitung:
PD Dr. med. Klaus Schröppel,
Institut für Medizinhygiene,
Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 30
Gebühr: 600,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Neue Str. 72, 89073 Ulm
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
(Ravensburg, Friedrichshafen)
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Christian Milz,
Ottmannshofer Str. 44,
88299 Leutkirch
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner,
Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar,
Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert Zeuner
Verantwortlicher Chefredakteur:
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