Ärzteblatt Baden-Württemberg 03-2015
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 03-2015
www.ärzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © F. Hoffmann-La Roche AG, alle Rechte vorbehalten. Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 70. Jahrgang | Gentner Verlag 03 | 2015 Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin Kultur Zeitschrif t für medizinische Prävention Kongress Prävention PROGRAMM DONNERSTAG, 21. MAI 2015 FREITAG, 22. MAI 2015 Betriebliches Gesundheitsmanagement Prävention in der Praxis Eröffnungsrede • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – Beraterkompetenz an der Schnittstelle Belastung/Beanspruchung • Gesicherte Erkenntnisse zur Softwareergonomie • Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz • Genial – digital – katastrophal? Humane Arbeitswelt in der Wirtschaft 4.0 Präventionskultur heute • Präventionskultur – ein neuer Zielbegriff für den Arbeitsschutz • Arbeitswelt 4.0 – Chancen und Risiken „ASU-Ideentreff“– Moderierte Diskussion an drei Themenstationen, unterstützt durch Graphic Recording • Gesundes Führen im Unternehmen • Social Media im Arbeitsschutz • Resilienz – Neue Arbeitsbedingungen erfordern neue Fähigkeiten Ab 18 Uhr: Gesellschaftsabend im Echterdinger Brauhaus (separate Anmeldung erforderlich) Forumsdiskussion Vorsorge – Eignung – Tauglichkeit – Schweigepflicht: Nutzen oder Schaden für die Prävention ? • Neues aus dem AfAMed • „Freizeit unter Palmen – Fettnäpfchen vor dem Werkstor bei Auslandsaufenthalten“ • „Problem nano“: der Stand im Arbeitsschutz & Stand der Medizin 1. ASU-Präventionskongress 2015 „Prävention in der Arbeitswelt“ Interdisziplinäre Fortbildungstagung für Fachleute aus Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Arbeitspsychologie und Personalverantwortliche. Am 21. Mai und 22. Mai 2015 in der Filderhalle in Stuttgart / Leinfelden-Echterdingen. itionen Sonderkond her ! für Frühbuc Hier direkt informieren. Alle Kongressinformationen haben wir Ihnen unter www.asu-kongress.com bereitgestellt. Anzeige www.ärzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Mikroskopische Aufnahme einer HE-Gewebefärbung Die Abbildung zeigt ein mit HämatoxylinEosin (HE) gefärbtes Knochenmarkgewebe. Die HE-Färbung ist das Routinefärbeverfahren in der medizinischen Gewebediagnostik. Der Pathologe beurteilt die Zell- und Ge webestrukturen um mögliche krankhafte Veränderungen, wie beispielsweise Krebs, zu diagnostizieren. Basierend auf dem pathologischen Befund trifft der behan delnde Arzt eine Therapieentscheidung für den Patienten. Mit der innovativen, vollautomatischen HE-Technologie von Roche wird eine standardisierte Färbung des Gewebes erreicht. Eine gleichbleibende hohe Qualität sorgt für eine erhöhte diagnostische Sicherheit für Patienten und Pathologen. Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi nierende Einblicke in die Labor-Diagnostik. Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Be ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspe zialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit 29 Heilberufe Centern und knapp 200 Filialen im Land vor Ort. Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heilberufler sowie zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19. 03 | 2015 Editorial Vermischtes 156 Ärmel hochkrempeln! 169 Neue Bücher 170 Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern Kammern und KV 156 Up-to-date mit „ärztenews“ 157 Dr. Ulrich Clever als Kammerpräsident bestätigt 170 Neuer Landeschef beim NAV-Virchowbund 170 Pilotprojekt zur Vernetzung 171 Bundesverdienstkreuz für Dres. Kölle 158 Die Mitglieder der neuen LÄK-Vertreterversammlung 162 Trauer um Professor Hettenbach 162 Niederlassung leicht gemacht (5) 163 Regierungskoalition will keine Verschlechterung der Versorgung 164 Vertreterversammlung der KVBW 171 Positionspapier zur Reform des Medizinstudiums Wirtschaft 165 Neues aus der Finanzwelt Dieinformiert 172 Ethik 166 Der tiefgefrorene Kinderwunsch Veranstaltungsübersicht 177 Bekanntmachungen 179 Impressum 196 ÄBW 03 • 2015 155 Editorial Höhere Wahlbeteiligung ist Ausdruck gesteigerter Wahrnehmung der Ärztekammer Ärmel hochkrempeln! U Dr. Ulrich Clever nsere Kammerwahlen sind beendet, die Aufregungen der Beteiligten um eine solche Wahl gehen zurück und geben langsam wieder Raum für das Tages geschäft. Viele Kammermitglieder fragen sich aber – anders als die aktiv am Geschehen Beteiligten – wofür ist der ganze Aufwand denn gut, und ist er es überhaupt wert? Die Wahlbeteiligung ist – über ganz Baden-Württemberg gemittelt – um genau ein Prozent gestiegen, von 39 Prozent auf knapp über 40 Prozent. Das heißt: von rund 60.000 wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzten haben sich immerhin doch etwa 24.000 an der – durchaus leicht gemachten – Briefwahl beteiligt. Im Ergebnis ist dabei ein gutes Drittel der gewählten Kolleginnen und Kollegen neu in die Gremien gekommen und hat zur Verjüngung des Ehrenamts beigetragen. Für mich ist das eine sehr erfreuliche Entwicklung. Vor vier Jahren hatte sich der damals neu gewählte Kammervorstand vorgenommen, eine höhere Wahlbeteiligung zu erreichen. Die jetzt erzielte (minimale) Steigerung ist Ausdruck der Tatsache, dass die Ärztekammer und ihre führenden Vertreter in der ärztlichen (wie auch in der allgemeinen) Öffentlichkeit mehr in Erscheinung getreten sind und wahrgenommen werden. Das haben wir ernsthaft angestrebt, und wir haben dieses Ziel – wenn auch nicht genug – ein Stück weit doch erreicht. Ich möchte daher im Folgenden ein Plädoyer dafür halten, warum es diese Selbstverwaltung mit all ihren Defiziten gibt und warum es trotz dieser Defizite sinnvoll ist, dafür zu kämpfen, dass die Ärztekammern nicht nur erhalten, sondern ausgebaut und breiter aufgestellt werden: Der Staat war bei der Wiedererrichtung von Kammern für die Freien Berufe nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gut beraten, beispielsweise die fachliche (Über-) Prüfung der angehenden Ärzte in die Hände von im Fachlichen erfahrenen Ärzten zu legen – und dies nicht etwa einer Abteilung beim Regierungspräsidium oder einem Ministerium zu überlassen, in der die Prüfer beispielsweise für die Facharztprüfungen angestellt sind. Wer könnte die fachliche Qualifikation eines angehenden Frauenarztes etwa besser überprüfen als ein mitten im Berufsleben stehender Arzt? Welche angehende Allgemeinärztin würde sich gerne von E-Mail-Newsletter der LÄK kostenlos Up-to-date mit „ärztenews“ D er E-Mail-Newsletter „ärztenews“ wird kostenlos an Mitglieder der Landesärztekammer BadenWürttemberg verschickt. Er enthält aktuelle Informationen zur Berufs- und Gesundheitspolitik, zur Arbeit der Ärztekammern im Lande und zu weiteren wichtigen Themen. Die „elektronische Post“ garantiert, dass eilige Nachrichten die Ärztinnen und Ärzte auf schnellstem Wege erreichen. Redaktionell wird der Newsletter von der Ärztlichen P ressestelle der Landesärztekammer verantwortet. Wer den Dienst abonnieren will, trägt seine Daten einfach und bequem Weitere Infos: in das Online-Formular auf der www.ärztekammer-bw.de Kammerwebsite ein. C 156 ÄBW 03 • 2015 einem vielleicht vor Jahren einmal aus- und weitergebildeten Arzt prüfen lassen, der nicht selbst in der täglichen Arbeit vor Ort, gewissermaßen „an der Front“, mit den realen Beschwerden, Bedürfnissen und Diagnosen der Patienten steht? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass – sitzt man irgendwo dabei – zumindest mal nicht über einen schlecht geredet wird. Und man erfährt noch etwas, dazu. Natürlich besteht auch die Gefahr, „eingenordet“ zu werden, in eine Kumpanei mit hineingezogen zu werden. Aber man ist drin, versteht etwas von der Sache, lässt sich nicht mehr so leicht bluffen. Ich finde, die Ärzteschaft muss bei allem, was ihren Beruf angeht, dabei sein. Die Heilberufe- und Kammergesetzte der sechzehn Bundesländer haben diese Idee gesetzlich fixiert: wir wären doch dumm, würden wir das nicht nutzen. Also, schimpfen darüber, das bringt nichts. Mitmachen ist die Losung und Lösung. Wir haben dieses Mal für die Ärztekammerwahlen mehr geworben als jemals zuvor. Man mag sagen, das war nicht gut genug, nicht professionell genug, die Kollegen seien so frustriert von der eigenen Kammer, die zu bürokratisch sei etc. – mag alles stimmen. Aber ich bin überzeugt, dass die Chance, dabei zu sein, mit drin zu stecken in den Gesprächen, wenn es um unseren Beruf geht, die bessere Alternative ist als die Geschehnisse nur von außen unbeteiligt zu verfolgen. Deshalb bin ich froh, wenn es auch nur ein ganz klein wenig war, dass die Wahlbeteiligung um wenigstens ein Prozentpflänzchen angestiegen ist. Wenn wir in vier Jahren noch ein oder zwei weitere Prozentpunkte bei der Wahlbeteiligung holen könnten: das wäre eine tolle Bestätigung, dass sich die Arbeit dafür lohnt. Deswegen: lasst uns alle die Ärmel hochkrempeln und uns für diesen doch schönsten Beruf der Welt ins Zeug legen! Dr. Ulrich Clever Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg Kammern und KV Freiburger Gynäkologe bleibt an LÄK-Spitze, neuer Vize ist Stuttgarter Internist Dr. Fabian Dr. Ulrich Clever als Kammerpräsident bestätigt E nde Februar ist Dr. Ulrich Clever aus Freiburg von der neu konstituierten Vertreterversammlung der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit überwältigender Mehrheit zum Präsidenten der Standesvertretung wiedergewählt worden. Der 61-jährige Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe war bereits in den letzten vier Jahren Präsident der rund 65.000 Ärztinnen und Ärzte im Land. Vor seiner Wahl hatte Dr. Clever angekündigt, sich in den kommenden vier Jahren weiterhin mit Herzblut und Leidenschaft für alle ärztlichen Belange und einen fairen Interessensausgleich zwischen den Gruppierungen einzusetzen. Er wolle „noch einmal durchstarten“ und sich dabei unter anderem stets gegen das Diktat der Ökonomie, das häufig über allem steht, und die überbordende Bürokratie im Arbeitsalltag von Ärztinnen und Ärzten wenden. Dem neu gewählten Vorstand der Landesärztekammer gehören insge- samt elf Mitglieder an. Neuer Vizepräsident ist Dr. Matthias Fabian (55), Facharzt für Innere Medizin aus Stuttgart. Zum neuen Rechnungs führer wählten die Delegierten Dr. Norbert Fischer (64), Facharzt für Allgemeinmedizin aus Ulm. Als Schriftführer wurde der Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Dr. Michael Deeg (57) aus Freiburg bestätigt. Als Beisitzer im Vorstand wählte die Vertreterversammlung: Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger (67), Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aus Stuttgart, Dr. Frank J. Reuther (43), Facharzt für Rechtsmedizin sowie Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie aus Ulm, ferner Dr. Stefan Bilger (64), Facharzt für Allgemeinmedizin aus Dossenheim. Mitglieder des Vorstandes der Landesärztekammer sind kraft Amtes auch die bereits Anfang Februar gewählten Präsidenten der vier Bezirks ärztekammern: Dr. Herbert Zeuner (61), Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde aus Heidelberg (Bezirks ärztekammer Nordbaden), Dr. Klaus Baier (64), Facharzt für Allgemein medizin aus Sindelfingen (Bezirks ärztekammer Nordwürttemberg), Dr. Michael Schulze (68), Facharzt für Anästhesiologie aus Tübingen (Bezirksärztekammer Südwürttemberg) sowie Dr. Ulrich Voshaar (61), Facharzt für Anästhesiologie aus Offenburg (Bezirksärztekammer Südbaden). Im November 2014 hatten die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg mittels Briefwahl anhand von Kandidatenlisten über die Zusammensetzung ihrer jeweiligen Bezirks-Kammerversammlung entschieden. Von dort wurden insgesamt 96 Delegierte in die Vertreterversammlung der Landesärztekammer entsandt; auf den folgenden vier Seiten stellen wir diese Persönlichkeiten im Bild vor. Abstimmung Stimmabgabe Wahlhelferinnen OE Die neue Führungsspitze: Dr. Clever und Dr. Fabian Der neue Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg: Dr. F. J. Reuther, Vizepräsident Dr. M. Fabian, Präsident Dr. U. Clever, Dr. H. Zeuner (Präsident BÄK NB), Dr. U. Voshaar (Präsident BÄK SB), Dr. I. Rothe-Kirchberger, Dr. K. Baier (Präsident BÄK NW), Schriftführer Dr. M. Deeg, Dr. S. Bilger, Rechnungsführer Dr. N. Fischer, Dr. M. Schulze (Präsident BÄK SW) ÄBW 03 • 2015 157 Kammern und KV Die Mitglieder der neuen Dr. Klaus Aicher, Tübingen Dr. Kurt Amann, Radolfzell Vorstandsmitglied Dr. Klaus Baier, Sindelfingen Prof. Dr. Karl-Ulrich Bartz-Schmidt, Tübingen Dr. Werner Baumgärtner, Dr. Karlheinz Bayer, Bad Peterstal Stuttgart Dr. Jürgen Braun, Mannheim Dr. Jasmin Brühler, Freudenstadt Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Pforzheim Dr. Germar Büngener, Friedrichshafen Dr. Hans-Otto Bürger, Vogt Präsident Dr. Ulrich Clever, Freiburg Dr. univ. Hans-Joachim Eberhard, Pforzheim Dr. Michael Eckstein, Reilingen Prof. Dr. Wolfgang Eich, Heidelberg Dr. Dipl. Phys. Manfred Eissler, Reutlingen Prof. Dr. Klaus Ellinger, Ravensburg Dr. Michael Emmerich, Karlsruhe Dr. Stephanie Gösele, Heidelberg Dr. Bärbel Grashoff, Ulm Dr. Christine Große-Ruyken, Freiburg Dr. Tilmann Gruhlke, Heidelberg Bettina Henning, Bad Saulgau Dr. Wolfgang Herz, Rastatt 158 ÄBW 03 • 2015 Kammern und KV LÄK-Vertreterversammlung Dr. Rainer Linus Beck, Freiburg Vorstandsmitglied Dr. Stefan Bilger, Dossenheim Dr. Susanne Blessing, Tübingen Dr. Klaus Böhme, Freiburg PD Dr. Claudia Borelli, Tübingen Dr. Claus-Michael Cremer, Dr. Jürgen de Laporte, Esslingen Mannheim Vorstandsmitglied Dr. Michael Deeg, Freiburg Dr. Berthold Dietsche, Freiburg Marianne Difflipp-Eppele, Karlsruhe Dr. Gabriele du Bois, Stuttgart Vizepräsident Dr. Matthias Fabian, Ostfildern Prof. Dr. Michael Faist, Oberkirch Dr. Johannes Fechner, Stuttgart Vorstandsmitglied Dr. Norbert Fischer, Ulm Dr. Nicole Geiger, Mannheim Johannes-Dietmar Glaser, Leimen Dr. Paula Hezler-Rusch, Konstanz Dr. Martina Hoeft, MBA, Stuttgart Prof. Dr. Dr. Christof Hofele, M. Sc., Heidelberg Martin Holzapfel, Rastatt Daniela-Ursula Ibach, Filderstadt Dr. Walter Imrich, Esslingen Prof. Dr. Mathias Berger, Freiburg ÄBW 03 • 2015 159 ➜ Kammern und KV Die Mitglieder der neuen Thomas Jansen, Stuttgart Dr. Markus Klett, Stuttgart Andreas Knöll, Münsingen Mathias Körner, Karlsruhe Prof. Dr. Gerhard K. Lang, Prof. Dr. Ulm Wolfgang Linhart, Heilbronn Carsten Mohrhardt, Karlsruhe Dr. Franz Mosthaf, Karlsruhe Dr. Thomas Müller, Reutlingen Dr. Dorothee Müller-Müll, Freudenstadt Prof. Dr. Wilhelm Niebling, Dr. Michael Oertel, Stuttgart Titisee-Neustadt Vorstandsmitglied Dr. Ingrid RotheKirchberger, Stuttgart Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer, Freiburg Dr. Margit Runck, Stuttgart Dr. Bernd Salzer, Heilbronn Dr. Barbara Schmeiser, Freiburg Dr. Christoph Schoultz von Ascheraden, St. Blasien Agnes Trasselli, Karlsruhe Dr. Josef Ungemach, Mannheim Dr. Anne Gräfin Vitzthum von Eckstädt, Weinstadt Dr. Rudolf von Butler, Esslingen Prof. Dr. Christian von Schnakenburg, Esslingen Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Voshaar, Offenburg 160 ÄBW 03 • 2015 Kammern und KV LÄK-Vertreterversammlung Dr. Thomas Lohmann, Calw Dr. Detlef Lorenzen, Heidelberg Marc Lux, Heiningen Dr. Robin T. Maitra, MPH, Hemmingen Dr. Norbert Metke, Stuttgart Dr. Wolfgang Miller, Leinfelden-Echterdingen Sylvia Ottmüller, Stuttgart Dr. Bernd Prieshof, Ravensburg Prof. Dr. Jens Rasenack, Freiburg Dr. Doris Reinhardt, Friesenheim Vorstandsmitglied Dr. Frank J. Reuther, Ulm Dr. Stephan Roder, Talheim Dr. Peter Schraube, Ludwigsburg Vorstandsmitglied Dr. Michael Schulze, Tübingen Dr. Udo Schuss, Stuttgart Dr. Joachim Suder, Tübingen Dr. Jens Thiel, Freiburg Dr. Peter Tränkle, Bad Krozingen Dr. Holger Walz, Nagold Dr. Verena Wild-Barth, Freiburg PD Dr. Marko Wilke, Tübingen Dr. Jörg Woll, Freiburg Vorstandsmitglied Dr. Herbert Zeuner, Heidelberg Dr. Kristina Zimmermann, Grafenau ÄBW 03 • 2015 161 Kammern und KV Trauer um Professor Hettenbach Im Alter von 64 Jahren ist am 10. Februar 2015 Professor Dr. med. Albrecht Hettenbach seiner schweren Krankheit erlegen. Mit ihm verliert die Ärzteschaft einen engagierten Standesvertreter, klugen Spezialisten und geschätzten Kamerad. Professor Hettenbach war von 1997 bis 2004 Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg. Von 2005 bis zu seinem Tod war er als Delegierter in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ein wichtiges Bindeglied zu den ermächtigten Ärzten. Gleichzeitig trat er als Bezirksbeirat für die Interessen der Region Nord-Württemberg ein. Darüber hinaus war er auch langjähriges Mitglied der Vertreterversammlungen der Landesärztekammer BadenWürttemberg und der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, und er engagierte sich über viele Jahre als Vorstandsmitglied der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg und als Delegierter zum Deutschen Ärztetag für die Interessen seiner Kolleginnen und Kollegen. Professor Hettenbach war über zwei Jahrzehnte Chefarzt der Frauenklinik am Klinikum Eichert, Göppin- gen, sowie ermächtigter Krankenhausarzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie. Von seinem Expertenwissen profitierten die Gremien und der medizinische Nachwuchs gleichermaßen. Bescheidenheit, Zuverlässigkeit und sein trockener Humor zeichneten ihn aus bis zuletzt. Er hinterlässt eine Frau und vier erwachsene Kinder. Albrecht Hettenbach war ein Mensch und Kollege, der andere für seine Ideen zu begeistern wusste. Sein unermüdlicher Einsatz für die Belange der Ärzteschaft war vorbildlich und wird uns allen unvergessen bleiben. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren und möchten die Zeit, die wir gemeinsam verbringen durften, keinesfalls missen. Prof. Dr. med. Albrecht Hettenbach Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Dr. Klaus Baier, Präsident, Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Dr. Ulrich Clever, Präsident, Landesärztekammer Baden-Württemberg Serie der KVBW (5): Kostenlos suchen und bieten in den Börsen der KVBW Niederlassung leicht gemacht F ür niederlassungswillige Ärzte und Psychotherapeuten sind die Online-Börsen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ein wichtiges Vermittlungsinstrument. Je nach Lebenslage wird auf diesem virtuellen Marktplatz Kontakt hergestellt zwischen Interessenten und potenziellen Praxisab gebern, Kooperationspartnern oder Arbeitgebern. Anschließend ist vieles Verhandlungssache. Rund 1500 Angebote/Gesuche sind derzeit in den Börsen registriert. Der Internetservice der Kassenärzte steht den Inserenten kostenlos zur Verfügung – auch für chiffrierte Anzeigen. Wer unter den Angeboten nichts Passendes findet, sollte mit einem Gesuch selbst aktiv werden. Das geschieht schnell und direkt mittels Onlineformular. Alternativ steht das Formular auch als Druck-PDF zur Verfügung. Im Unterschied zur amtlichen Ausschreibung von zur Nachbesetzung freien Vertragsarztsitzen durch die KVBW inseriert der Vertragsarzt hier als Privatmann aus einer laufenden Praxis und ungekündigtem 162 ÄBW 03 • 2015 Vertragsverhältnis heraus. Mit dem Vorteil, dass der Anbieter beispielsweise mit Standortvorteilen wie Praxiskennzahlen werben, aber auch Fix-Kosten für Miete und Personal auflisten kann. Der Interessent wie derum kann das genaue Wann und Wie mit dem Anbieter individuell verhandeln. Persönliche Beratung zur Niederlassung Die Niederlassungs- und Kooperationsberatung der Kassen ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg informiert neutral, kostenlos und kompetent. Sie ist erreichbar von 8 bis 16 Uhr unter Telefon (07 61) 8 84-42 20 oder per E-Mail an [email protected]. Im Internet: www.kvbawue.de/ selbststaendigkeit Die Börsen gliedern sich in die Hauptrubriken Praxis-, Job- und Kooperationsbörse, darunter auch eine Weiterbildungs- und Famulaturbörse sowie die Vertreterbörse. In allen Börsen kann die Suche nach Standort eingeschränkt werden. Wer sich (zunächst nur) für eine Vertretertätigkeit interessiert, registriert sich in der Vertreterbörse (www.kvbawue.de/ boersen/inserieren). Neben dem Stellenmarkt werden in den Börsen auch Praxisräume angeboten. Selbst Pra xiseinrichtungen, Medizingeräte und EDV-Ausstattung aus zweiter Hand wechseln hier den Besitzer. Die Börsen (www.kvbawue.de/ boersen) sind ausschließlich Anbietern und Interessenten im vertragsärztlichen Umfeld vorbehalten. Voraussetzung für die Nutzung ist die Eintragung im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung und ein ernsthaftes Interesse an der kassenärztlichen Versorgung. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Nächste Folge: Sicherstellungs- und Weiterbildungsassistenz Kammern und KV Bewegung in der Diskussion um die Aufkaufregelung im Versorgungsstärkungsgesetz Regierungskoalition will keine Verschlechterung der Versorgung D ie Diskussion um die Aufkaufregelung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz reißt nicht ab. Nach wie vor kritisieren die Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) und die Verbände von Ärzten und Psychotherapeuten das Vorhaben der Bundesregierung, die Übergabe von Praxen an einen Nachfolger zu erschweren, wenn die Praxis in einem Gebiet liegt, in dem eine rechnerische Überversorgung besteht. „Wir brauchen dringend jeden niedergelassenen Arzt in BadenWürttemberg, um die Versorgung zu gewährleisten und sind daher froh um jede Praxis, die durch einen Nachfolger weitergeführt werden kann. Wir haben keinen Spielraum, um Arztsitze abzubauen. Vor allem stören wir uns daran, dass die Grenze für die Feststellung von Überversorgung aus unserer Sicht völlig unzureichend festgelegt ist, um daraus ein so gravierendes Instrument, wie die Schließung einer Praxis abzuleiten“, fasst der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Dr. Norbert Metke, die Kritik zusammen. Als positives Zeichen sieht Metke, dass sich in der Regierungskoalition in dieser Frage wohl Bewegung ab- zeichnet. So hat die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Maag aus Stuttgart, Mitglied des Gesundheitsausschusses und Berichterstatterin für das Gesetz in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion klargestellt, dass die Regierungskoalition keineswegs das Risiko einer Verschlechterung der Versorgung durch den Abbau von Arztsitzen anstrebe. Sie betonte, dass keine Praxis, die benötigt wird, vom Netz genommen werde. Wenn ein lokaler oder fachlicher Versorgungsbedarf bestehe, werde nachbesetzt. Das letzte Wort in dieser Frage hätten immer die Ärzte. In einem Videobeitrag der KVBW sagt Frau Maag: „Es muss niemand Sorgen haben, weder der Arzt noch der Patient, dass Versorgung eingeschränkt wird. Auch in rechnerisch überversorgten Gebieten bleibt die Übergabe einer Praxis weiterhin möglich.“ Und weiter: „Sicherlich ist die Grenze von 110 Prozent eine theoretische, rechnerische Lösung, die sicherlich nicht in jedem Fall passt. So haben auch namhafte Experten wie etwa der Vorsitzende des Sachverständigenrates eine Grenze von 200 Prozent vorgeschlagen.“ Frau Maag kündigt auch an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine entsprechende Anhebung der Grenze anzuregen. Für Dr. Metke wäre dies zwar keine Lösung des Problems, er sehe darin aber dennoch einen gangbaren Weg für die weitere Diskussion hin zu einer Kompromisslösung. Vor allem aber freue er sich, dass die Sorgen der Patienten und die Anregungen der Ärzteschaft aus Baden-Württemberg in Berlin ernst genommen werden. „Wir haben doch alle das gleiche Ziel, die Versorgung der Patienten mindestens auf dem heutigen Niveau zu halten. Umso mehr freuen wir uns über die positiven Signale und hoffen, dass sie sich in der gesamten Regierungskoalition durchsetzen. Wir werden daher das weitere Verfahren genau beobachten, denn entscheidend ist, was nachher im Gesetz steht.“ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert das Versorgungsstärkungsgesetz in einer neuen Kampagne im Rahmen der Initiative „Ihre Ärzte“. Auf Plakaten und in Anzeigen ist zu lesen: „Wenn Nähezum Fremdwort wird ist das geplante Versorgungsstärkungsgesetz daran schuld. Denn trotz des wohlklingenden Namens schwächt es in Wahrheit Ärzte und Patienten gleichermaßen. Unseren Patienten nimmt es die Arztwahl – und unserem medizinischen Nachwuchs die sichere Perspektive einer eigenen Praxis.“ Das erste Motiv der neuen KBV-Anzeigenkampagne Anzeige Für alle, die online satt haben : Ultraschall zum Anfassen. Wir können mehr Auswahl ! Unser Service währt am längsten ! SONOTHEK: 70771 Leinfelden-Echterdingen • Meisenweg 37 • Tel. (0711) 75 85 97 00 • Fax (0711) 75 85 97 01 • Mehr Infos unter dormed-stuttgart.de Kammern und KV Zukunft der Niederlassung, Notfalldienst, Einweisungsrichtlinie, E-Health-Gesetz Vertreterversammlung der KVBW D ie künftigen Rahmenbedingungen freiberuflich niedergelassener selbstständiger ärztlicher Tätigkeit treiben den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) um. In einer Grundsatz erklärung vor der Vertreterver sammlung machte der Vorstands vorsitzende Dr. Norbert Mekte klar, dass die Gesellschaft am Scheideweg sei zwischen einer individuellen freiberuflichen, durch Niederge lassene gewährleisteten Versorgung Anzeige Veranstaltungshinweis management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein. Veranstaltungstitel: Der Weg zur wirtschaftlich erfolgreichen Praxis Ziele: Sehen Sie Ihre berufliche Zukunft als Arzt in eigener Praxis? Um die wirtschaftliche Existenz Ihres Unternehmens langfristig zu sichern, sollten Sie frühzeitig mit den Planungen beginnen. Dieses Seminar unterstützt Sie dabei. In zwei Modulen be handeln wir zentrale Themen der Betriebswirtschaft und gehen auf Einnahmemöglichkeiten aus freiberuflicher Tätigkeit ein. Dabei erläutern wir auch die Systematik der vertrags- und privatärztlichen Leistungsabrechnung und stellen die Grundzüge der Honorarverteilung vor. Darüber hinaus klären wir wichtige Fragen der betriebswirtschaftlichen Planung und erörtern zentrale Aspekte der unternehmerischen Praxisführung. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referenten: • Marian Buchholz-Kupferschmid, Diplom-Gesundheitsökonomin • Karin Ekert, Diplom-Volkswirtin • Gernot Haug, Arzt Termin und Veranstaltungsort: • 1. Modul: 7. Mai 2015 (17.30 Uhr bis ca. 21.00 Uhr)) • 2. Modul: 21. Mai 2015 (17.30 Uhr bis ca. 21.00 Uhr) • KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Information und Anmeldung: • Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: [email protected] • oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: 55,– Euro je Modul (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke) einerseits und andererseits einer depersonifizierten, oft konzern- und nur gewinnorientierten Massenmedizin durch Angestellte, die die Politik durch die Gesetzgebung zu wünschen scheint. Ärzte und KV müssten sich fragen, ob sie überhaupt noch verantwortlich handelten, wenn sie der jungen Generation eine Niederlassung empfehlen, statt ihr von dieser abzuraten und so das Ende der heutigen Versorgungsformen beschleunigen. Es sei zu fragen, ob die Politik noch eine ambulanten Versorgung durch Niedergelassene wünsche, mit einer weltweit einzigartigen Verfügbarkeit von Arztterminen zu einem konkurrenzlosen Preis. Dr. Metke stellte in den Raum, ob die Politik nicht für den wesentlichen Teil der Niederlassungsverweigerung verantwortlich sei, indem sie die Grundprobleme Patientensteuerung, Evidenzpflicht und Budgetierung einfach nicht löse. Im Anschluss ging der Vorstand auf den organisierten Not falldienst ein: Das Bundessozial gericht hatte Ende 2012 festgestellt, dass hier eine rechtswidrige Minderhonorierung von Krankenhäusern vorliege. Daraufhin mussten die Gebühren für den organisierten ärztlichen Notdienst im EBM bis 2008 rückwirkend angepasst und den widerspruchsführenden Krankenhäusern in Baden-Württemberg rund 19 Millionen Euro rückvergütet werden – immerhin ein Viertel des aktuellen Honorarzuwachses. Dr. Metke konnte die Delegierten jedoch beruhigen, da die KVBW seit Bekanntwerden des Urteils Rückstellungen gebildet hatte. Allerdings droht den Vertragsärzten künftig eine 20%ige Reduktion der Ziffern im Sitzdienst (von 25,93 € auf 12,87 € bzw. 19,75 €). Gleichzeitig erfolgt aber eine rund 40%ige Er höhung im Besuchsdienst (von GOP 01411 auf GOP 01418; von 47,51 € auf 78,81 €). Die Delegierten be auftragten daher den Vorstand, bis zur nächsten Vertreterversammlung Vorschläge für eine Stützung des Sitzdienstes auszuarbeiten. Vor dem Hintergrund der Forderung der Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Vergütung für ambulante Notfälle um das Vierfache zu erhöhen, forderte die Vertreterversammlung, dass die gleichen Preise dann auch für die ambulante Versorgung gelten müssten. Schließlich sei die Versorgung im Notfall durch Ärzte in Weiterbildung nicht vergleichbar mit der Notfallversorgung durch niedergelassene Fachärzte. Einstimmige lehnten die Delegierten die Neufassung der Krankenhaus-Einweisungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ab, da der Grundsatz „ambulant vor stationär“ darin völlig neu gefasst und verschärft werde: Jeder Vertragsarzt werde verpflichtet, bei Krankenhauseinweisung nicht nur die ihm bekannten, sondern alle alternativ zur Krankenhausbehandlung infrage kommenden Behandlungsangebote zu berücksichtigen. Dies beinhalte das Risiko, dass Vertragsärzte sich im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen für ihre Klinikeinweisungen rechtfertigen müssten. Ebenfalls einstimmig wurden im Entwurf des E-Health-Gesetzes die Sanktionsmaßnahmen für die NichtDurchführung des Versichertenstammdaten-Abgleichs abgelehnt. Diese Überprüfung der Daten auf der Gesundheitskarte ist nach Überzeugung der KVBW-Vertreterversammlung Aufgabe der Krankenkassen. Große Teile des Gesetzentwurfes wurden hingegen begrüßt, beispielsweise die Förderung elektronischer Arztbriefe, telemedizinische Leistungen oder die Erstellung von Medikationsplänen. Die Delegierten forderten jedoch eine angemessene Honorierung für derartige Tätigkeiten. Zudem wird die KVBW den Gesetzentwurf noch einer eingehenden juristischen und verwaltungstechnischen Überprüfung unterziehen, insbesondere hinsichtlich der ärztlichen Schweigepflicht, berufsrechtlichen Verpflichtungen sowie haftungs- und verfassungsrechtlichen Bedenken. OE Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt Zertifikate als Anlagealternative Schwierige Zeiten für sicherheitsbedürftige Geldanleger: Festverzinsliche Anlagen rentieren sich kaum noch, Aktien bergen höhere Risiken. Zertifikate könnte für sie eine Alternative sein. Mit ihnen können sie die Chancen des Aktienmarkts nutzen und selbst bei moderaten Kursrückgängen noch positive Renditen erzielen. Durch die Ausgestaltung eines Risikopuffers wird das ChanceRisiko-Profil eines Investments gegenüber einem Aktienkauf individuell optimiert. Entsprechend gibt es zahlreiche Ausgestaltungsformen und Varianten von Zertifikaten – begonnen bei klassischen AktienAnleihen bis hin zu Memory-ExpressZertifikaten. Attraktive Zinsen mit Aktien-Anleihen Aktien-Anleihen verbinden Aktien und Anleihen. Wie Anleihen bieten sie einen festen Zinssatz, der über dem aktuellen Marktniveau liegt. Die Zinszahlung erfolgt unabhängig von der Entwicklung der jeweiligen Aktie und stellt einen gewissen Risikopuffer dar. Für die Rückzahlung des Nennbetrags ist der Kurs am letzten Bewertungstag bedeutend: Notiert die Aktie auf oder über dem Basispreis, erfolgt die vollständige Rückzahlung des Nennbetrags. Liegt sie unter dem Basispreis, erhält der Anleger die dem Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl an Aktien in sein WertpapierDepot geliefert. Der Wert der gelieferten Aktien liegt zu diesem Zeitpunkt unter dem Nennbetrag. Aktien-Anleihen entfalten ihre größte Wirkung bei leichten Aufwärts- sowie Seitwärtsbewegungen. Deshalb kommen vor allem Blue Chips als Basiswerte in Betracht, die gerade eine Konsolidierungsphase innerhalb eines stabilen Aufwärtstrends durchlaufen. Eine interessante Möglichkeit bieten auch Aktien, deren Kurs sich nach einer Korrektur wieder in ruhigeren Bahnen entwickelt. Hintergrund: Während einer Korrektur erhöht sich in der Regel die Volatilität der Aktie. Dies ermöglicht attraktivere Konditionen in Form eines höheren Zinssatzes oder tieferen Basispreises. Mit Memory-Express-Zertifikaten plus schneller zum Renditeerfolg Eine interessante Produktvariante sind Memory-Express-Zertifikate plus. Anders als klassische Aktien-Anleihen bieten sie keine feste Zinszahlung, sondern kombinieren die Chance auf eine (gegenüber Aktien-Anleihen höhere) Bonuszahlung mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung zum Nennbetrag. Für den schnellen Anlageerfolg muss die Aktie an einem der Bewertungstage lediglich auf oder über dem relevanten „vorzeitigen Rückzahlungslevel“ schließen – das ist üblicherweise das Startniveau der Aktie zum Zeitpunkt der Auflegung des Zertifikats. In diesem Fall endet die Laufzeit des Produkts: Der Nennbetrag wird zum vorzeitigen Rückzahlungstermin zurückgezahlt, möglicherweise ausgefallene Bonuszahlungen werden über den Memory-Mechanismus vollständig nachgeholt. Schließt die Aktie am Bewertungstag unter dem vorzeitigen Rückzahlungslevel, läuft das Zertifikat bis zum nächsten Bewertungstag weiter. Wird die volle Laufzeit ausgeschöpft und schließt die Aktie am letzten Bewertungstag auf oder über der Barriere, erfolgt ebenfalls die Rückzahlung des Nennbetrags zuzüglich aller noch ausstehenden Bonuszahlungen. Anderenfalls wird eine dem Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl an Aktien geliefert. Dabei wird der Anleger so gestellt, als hätte er die Aktien auf Barriereniveau und nicht zum Startwert erworben. Die Barriere liegt in der Regel deutlich unterhalb des Startwerts, wodurch mögliche Verluste reduziert werden. Auch Memory-Express-Zertifikate plus profitieren in erster Linie von einer Seit-, beziehungsweise leichten Aufwärtsbewegung des jeweiligen Basiswerts. Der Vorteil: Erwartet der Anleger eine Seitwärtsbewegung des Basiswerts, lässt sich die Renditeerwartung mit dieser Art von Zertifikat gegenüber dem Direktinvestment steigern. Sollte der Basiswert nach der Seitwärtsbewegung eine neue Aufwärtsbewegung etablieren, steigt die Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung des Zertifikats. Das zurückgezahlte Kapital kann dann beispielsweise in ein anderes Zertifikat investiert werden. Detailinformationen zu aktuellen Produkten erhalten Sie jederzeit gerne in den Heilberufe Centern der BW-Bank. Die Kontaktdaten der BW Heilberufe Center in Ihrer Nähe finden Sie schnell unter www.bw-bank.de/ heilberufe-center ÄBW 03 • 2015 Martin Jost Baden-Württembergische Bank Produktmanager Wertpapiere und Konten E-Mail: martin.jost@ bw-bank.de www.bw-bank.de/ heilberufe 165 121 Social Freezing aus ethischer Perspektive betrachtet Der tiefgefrorene Kinderwunsch Einleitung Dr. Claudia Bozzaro Social Freezing ist seit Kurzem ein heiß diskutiertes Thema. Besondere Aufmerksamkeit hat diese reproduk tionsmedizinische Maßnahme im vergangenen Herbst erhalten, als bekannt wurde, dass Facebook und Apple die Kosten der Anwendung für Ihre Mitarbeiterinnen übernehmen. Social Freezing wird auf der einen Seite als ein wichtiger Meilenstein in der Ausübung der reproduktiven Autonomie der Frau gefeiert (2, 5), auf der anderen Seite hingegen als Form der Ausbeutung der Frau und als bedenkliche Verschiebung natürlicher Fortpflanzungsgrenzen kritisiert (3). Im Folgenden sollen einige Überlegungen zum Einsatz von Social Freezing aus philosophisch-ethischer Perspektive entwickelt werden. Dabei geht es nicht darum zu klären, ob diese Technologie erlaubt oder verboten sein sollte, sondern ob sie aus der Perspektive der Betroffenen einen Beitrag zu einem guten und gelungenen Leben leistet. 1. Was ist Social Freezing? Redaktion: Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing und Priv.-Doz. Dr. phil. Hans-Jörg Ehni Universität Tübingen, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Gartenstraße 47 72074 Tübingen www.iegm.uni-tuebingen.de 166 Mit Social Freezing wird die Entnahme und die Kryokonservierung von unbefruchteten Eizellen bezeichnet, wenn diese nicht aus medizinischen, sondern aus sozialen Gründen erfolgt. Die Fertilität einer Frau nimmt mit dem Alter kontinuierlich ab und ist durch das Klimakterium zeitlich begrenzt. Social Freezing ermöglicht es, eine „Fertilitätsreserve“ anzulegen und eröffnet Frauen dadurch die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt – eventuell sogar nach dem Eintritt der Menopause – mit eigenen „jungen“ Eizellen schwanger zu werden. Die Zahl der Frauen, die auf Social Freezing zurückgreifen, ist im vergangenen Jahr, nach Einschätzung des Koordinators des Netzwerkes Fertiprotekt, Michael von Wolff, sprunghaft angestiegen. Demnach hätten im Jahr 2013 in Deutschland 134 Frauen das Verfahren in Anspruch genommen. Im Jahr 2012 waren es lediglich 22. Die Zahl dürfte, nach Einschätzung Wolffs noch höher sein, da nicht alle Fertilitätszentren Ihre Zahlen melden würden.* Dieser Trend wird sich aller Voraussicht nach weiterhin verstärken. Das gesamte Verfahren geht mit einigen als minimal eingeschätzten gesundheitlichen Risiken einher und mit Kosten, die sich aktuell mit circa 3000 bis 7000 Euro beziffern lassen. Das wachsende Interesse an Social Freezing hängt mit der wachsenden „sozialen Infertilität“ zusammen, also mit der Tatsache, dass immer mehr Frauen – vor allem aus der mittleren und oberen sozialen Schicht reicher, westlicher Hochlohnländer – den Zeitpunkt der eigenen Fortpflanzung nach hinten verschieben. Aktuell liegt das durchschnittliche Alter der Erstgebärenden in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei 30,9 Jahren. * Michael von Wolff: Deutsche Presse Agentur 21. 12. 2014 ÄBW 03 • 2015 Immer mehr Frauen kommen somit in die leidvolle Situation, von der eigenen „biologischen Uhr“ unter Druck gesetzt zu werden. Das lästige, bedrohliche Ticken der „biologischen Uhr“ konfrontiert sie mit der progredienten Abnahme ihrer reproduktiven Möglichkeiten und zwingt sie dadurch zu einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob sie ein Kind möchten oder nicht. Social Freezing verspricht einen Ausweg aus dieser Situation: Durch das Konservieren tiefgefrorener Eizellen soll die Möglichkeit bewahrt werden, auch in Zukunft noch ein eigenes Kind zu bekommen. Damit sollen das lästige Ticken der biologischen Uhr und der dadurch hervorgerufene Entscheidungsdruck abgeschafft werden. Es sollen Handlungsoptionen offen gehalten werden und die Zeit der eigenen Fortpflanzung soll stärker in die eigene Verfügungsmacht gebracht werden. 2. Warum Social Freezing? Die Gründe, die zu einer zeitlichen Verschiebung der Fortpflanzung in ein höheres Lebensalter geführt haben, scheinen bekannt: längere Ausbildungszeiten, karriereorientierte Lebensplanung und das Fehlen eines Partners. Diese Motive werden im Zusammenhang mit Social Freezing zwar immer aufgelistet, sind jedoch in ihrer Komplexität und Tragweite bislang nicht ausreichend untersucht und diskutiert worden. Und so kommt es zu vorschnellen Stereotypisierungen. Kritiker von Social Freezing verweisen beispielsweise gerne auf die „egoistische Karrierefrau“, die sich aus selbstsüchtigen Gründen dem Ziel verschrieben hat, Erfolg im Beruf zu haben, statt sich von vornherein auf die weiblichen Tugenden der Mutterschaft zu fokussieren, die blind auf die hohlen Versprechen der Reproduktionsmedizin reinfällt und daher eigentlich vor sich selbst geschützt werden müsste (9). Dem halten Befürworter das Bild der emanzipierten und „autonomen“ Frau gegenüber, die selbstverständlich gegen jede Form von externer Manipulation gewappnet ist und daher selbstbestimmt die Angebote der Reproduktionsmedizin bewerten und nutzen kann. Vorausgesetzt natürlich, Reproduktionsmediziner und Kinderwunschzentren betreiben eine transparente und nicht durch ökonomische Interessen deformierte Informationspolitik (10). Faktisch ist es weder so, dass Frauen einfach egoistisch und karriereorientiert sind, noch stimmt es, dass Frauen absolut autonom sind und in ihrem Verhalten und Entscheidungen nicht von außen beeinflusst werden. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass die Gründe, die zur Verschiebung der Elternschaft führen komplexe soziokulturelle und psychologische Motive sind, die letztlich eine tiefe existenzielle Problematik aufzeigen und als solche thematisiert werden sollten. Dabei spielen folgende drei Aspekte eine Schlüsselrolle: der veränderte Status des Kinderwunsches, ein neues Frauenideal und das moderne Verständnis der Liebe. Foto: Thinkstock – iStock Ethik Ethik Kinder zu bekommen, war über Jahrhunderte hinweg die eigentliche Aufgabe einer Frau und eine nicht zur Disposition stehende Selbstverständlichkeit. Durch die feministische Emanzipationsbewegung, durch gesellschaftliche, politische und ökonomische Veränderungen und nicht zuletzt durch die Einführung der (Anti-Baby)Pille, entstand für immer mehr Frauen die Möglichkeit ein „selbstbestimmtes“ Leben zu führen, zu dem die Mutterschaft dazugehören konnte, es aber nicht zwangsweise musste. Kinderkriegen ist heute keine Notwendigkeit, für viele auch keine Selbstverständlichkeit mehr, sondern eine individuelle Präferenz, eine Lebensoption unter vielen, die einen Kinder-Wunsch voraussetzt. Indem das Kinderhaben zu einem individuellen Wunsch geworden ist, ist es gleichzeitig zu einer Frage geworden, die sich jede Frau stellen muss: Will sie ein Kind oder will sie keins (1)? Wenn es einerseits stimmt, dass Frauen heute, erfreulicherweise, größere Entscheidungsfreiheiten bezüglich der Gestaltung ihres Lebens genießen, also in der Tat „autonomer“ geworden sind, so muss festgestellt werden, dass gleichzeitig neue Erwartungen und Zwänge für Frauen entstanden sind. Die emanzipierte, autonome Frau kann nicht nur, sondern sie muss ihren Lebensentwurf rational planen und durchführen. Frauen wollen und müssen im Beruf aktiv und erfolgreich sein und sei es, um finanziell unabhängig zu sein. Stillschweigend hat sich somit eine Verschiebung vollzogen dahin gehend, dass die „autonome Frau“ nicht mehr lediglich die Möglichkeit hat, den Zeitpunkt einer Schwangerschaft nach eigenem Ermessen zu bestimmen, sondern geradezu die Pflicht. Wie die Soziologin Beck-Gernsheim bemerkt ist aus dem „bewusst entscheiden können“ die Pflicht zur bewussten Entscheidung geworden (1, S. 116). Eine Frau, die nicht die Angebote der Verhütungsindustrie annimmt und somit ihre Karriereplanung durch den „Zufall“ einer Schwangerschaft „gefährdet“, kann sich derweilen mit dem Vorwurf des unvernünftigen und irrationalen Handelns konfrontiert sehen (1, S. 117). In der Folge wird das Zeitfenster, in dem sich eine Frau „vernünftigerweise“ mit dem Kinderwunsch beschäftigen und ihn gegebenenfalls verwirklichen sollte, immer kleiner. Social Freezing bietet hier eine Möglichkeit diesem Problem entgegenzuwirken, um das „Zeitfenster“ noch etwas länger offen zu halten. Doch auch in diesem Fall könnte sich leicht die Möglichkeit, diese Techniken zu nutzten, in eine Notwendigkeit bzw. Pflicht für Frauen verwandeln (6). Neben den Anforderungen der Ausbildung und des Berufes kommt ein weiterer entscheidender Aspekt hinzu: Der geeignete Partner für das Projekt Kind muss vorhanden sein, denn Kinder werden meistens als Krönung eines Liebesverhältnisses angesehen. Doch die Suche nach dem sogenannten „Mr. Right“ gestaltet sich unter den Bedingungen moderner, individualisierter und globalisierter Gesellschaften immer schwieriger. Wie die Soziologin Eva Illouz dargestellt hat, sind Liebesangelegenheiten heute nicht mehr durch politische, ökonomische und gesellschaftliche Regeln normiert. Vielmehr ist die Liebe zu einer rein individuellen, privaten Angelegenheit geworden (8). Parallel zu dieser „Individualisierung der Liebe“ haben auch gesellschaftliche oder herkunftsbedingte Barrieren an Gültigkeit verloren, räumliche Distanzen können einfacher überwunden werden, sodass die Begegnungsmöglichkeiten mit immer mehr Menschen und potenziellen Partnern steigen. Doch diese „Individualisierung und Liberalisierung“ der Liebesverhältnisse hat wiederum eigentümliche Schwierigkeiten hervorgebracht: Mann und Frau, die nun frei sind, aus einem immer größer werdenden Pool an potenziellen Liebespartnern zu wählen, stehen vor der Frage, wie, also nach welchen Kriterien, sie die Entscheidung zugunsten eines Liebespartners fällen sollen. Immer mehr Menschen, so Illouz, scheinen kein solches Entscheidungskriterium zu haben, beziehungsweise sind durch die Angst, die falsche Entscheidung zu treffen, verunsichert und treffen daher lieber gar keine Wahl. Die Unfähigkeit sich festzulegen, mündet bei vielen in einem Verhalten, das man psychologisch mit dem Begriff der Prokrastination bezeichnet, also eines ständigen Aufschiebens von Entscheidungen, in diesem Fall zugunsten einer stabilen und dauerhaften Beziehung. Und so entsteht die von Soziologen wie Ulrich Beck und Stefan Hradil untersuchten und zum Symbol der Modernen deklarierten Single-Gesellschaft (7). Es versteht sich von selbst, dass, wenn Liebesbeziehungen diese Struktur aufweisen und das „Kinderkriegen“ im Rahmen einer partnerschaftlichen Liebesbeziehung angestrebt wird, mit dem Aufschub einer Entscheidung zugunsten eines Partners auch ein Aufschub der Entscheidung für ein Kind einhergeht. All diese hier nur skizzenhaft dargestellten Faktoren können dazu führen, dass die Frage nach dem Kinderwunsch nach hinten verschoben wird und immer mehr Frauen in die Situation gelangen, das bedrohliche Ticken ihrer biologischen Uhr wahrzunehmen. Aus dem sich dann einstellenden Bewusstsein, dass nur noch wenig Zeit bleibt, um die Option Kinderkriegen zu verwirklichen, kann ein leidvoller Handlungs- und Entscheidungsdruck entstehen, der den Wunsch motiviert, die Zeit anhalten zu wollen. Durch das Einfrieren der eigenen Eizellen soll im übertragenen Sinne das Vergehen der Zeit eingefroren werden, um somit die Option des Kinderkriegens weiterhin offen zu halten. 3. Der tiefgefrorene Kinderwunsch: eine vermeintliche Lösung des Problems Abgesehen davon, dass es keine Langzeitstudien gibt über die Entwicklung und das Wohlergehen der weltweit mehr als 1000 Kinder, die bisher nach Social Freezing gezeugt wurden und abgesehen davon, dass der Eingriff mit Foto: Thinkstock – iStock 2.1 Der Kinder-Wunsch, Lebensplanung, Liebesverhältnisse ÄBW 03 • 2015 167 Ethik finanziellen Belastungen und möglichen gesundheitlichen Risiken – Blutungen, Überstimulation, erheblich erhöhte Risiken bei später Schwangerschaft (13) – für die Frau einhergeht und die Erfolgsrate bei diesen Verfahren bescheiden ist – aktuell kann man von einer Erfolgsrate von maximal 30 Prozent ausgehen, aber nur wenn die Frauen bei der Eizellentnahme jünger waren als 35 Jahre (12) –; stellt sich grundlegend die Frage, ob der Versuch durch das Kryokonservieren der Eizellen die „Zeit einzufrieren“ ein adäquater Lösungsansatz für den beschriebenen Problemkomplex darstellt. Der Einsatz von Social Freezing kann als eine durchaus folgerichtige Antwort auf das Problem der Verschiebung der Elternschaft angesehen werden, wenn man davon ausgeht, dass die dargestellten sozialen, psychologischen und existenziellen Schwierigkeiten nicht anderweitig gelöst werden können bzw. gelöst werden sollen. Wenn man davon ausgeht, dass die Arbeitswelt so ausgerichtet sein muss, dass Familie und Beruf faktisch nicht vereinbar sind (Stichworte: unsichere Arbeitsbedingungen, befristete Arbeitsverhältnisse, ständige Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft, mangelnde Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung usw.), wenn das vorherrschende Rollenverständnis zwischen Mann und Frau vorwiegend so ausgelegt wird, dass Frauen, die gleichzeitig einen Beruf und eine Familie haben, faktisch mit übermenschlichen Kräften ausgestattet sein müssen (Stichworte: Betreuungsangebote, finanzielle Gleichstellung von Männern und Frauen, Elternzeit für Männer usw.), wenn individualisierte SingleGesellschaften das erstrebte Gesellschaftsmodell sein sollen, dann ist es eine geradezu logische Folge, dass Frauen ihre biologisch vorgegebenen Fortpflanzungsrhythmen verändern müssen, um sich diesen Bedingungen erfolgreich anzupassen, selbst wenn sie einen Kinderwunsch haben. Vor diesem Hintergrund kann keine Rede davon sein, dass Frauen aus selbstsüchtigen Gründen Ihre Fortpflanzung nach hinten verschieben. Vielmehr ist ihr Verhalten durch gesellschaftliche Erwartungen und sozio-kulturellen Bedingungen konditioniert, die faktisch ihre Autonomie und Handlungsmöglichkeiten stark einschränken. Ebenso unplausibel ist es vor diesem Hintergrund, Social Freezing als einen Akt „der reproduktiven Autonomie“ der Frau aufzufassen. Denn die Bedingungen, unter denen Frauen diese Entscheidung treffen müssen, sind offensichtlich alles andere als wert- und interessenfrei. Zumal Social Freezing auch ein durchaus lukratives Geschäft für Reproduktionskliniken und Kinderwunschpraxen ist. Die beschriebenen Problemkonstellationen sind komplex und vor allem zunehmend von globalen Ent wicklungen abhängig, die schwer zu greifen und zu beeinflussen sind. Das kann aber nicht bedeuten, dass sie deshalb als Status quo einfach akzeptiert werden sollten. Zumal, und damit komme ich auf meine Ausgangsfrage zurück, keineswegs geklärt ist, ob Social Freezing überhaupt eine effektive und sinnvolle Antwort auf das Problem ist. Durch Social Freezing kann natürlich der leidvolle Zeitund Entscheidungsdruck, zumindest für einen kurzen Zeitraum, behoben werden. Die Frau gewinnt etwas mehr Zeit. Doch die Zeit ist nicht per se das Problem. Das Problem sind die Bedingungen, die idealerweise erfüllt sein müssen, bevor man ein Kind bekommt und die Ängste, Unsicherheit, Entscheidungsschwierigkeiten, die viele junge 168 ÄBW 03 • 2015 Erwachsene (sogenannte Generation Y) haben. Für einige wenige Frauen kann Social Freezing sicherlich eine Möglichkeit bieten, ihren Kinderwunsch unter schwierigen Bedingungen zu erfüllen. Aber das dürfte die Ausnahme sein. In einer der ersten empirischen Studien (11) zu Social Freezing gaben die interviewten Frauen (durchschnittliches Alter bei der Befragung war 37,9 Jahre) folgende Motive als Grund für die Behandlung an: als Erstes den Wunsch nach einer „Versicherung“ gegen zukünftige Infertilität, also einem „Back-up“-Plan, um sich die Option Kinderkriegen offen halten zu können, als Zweites mehr Zeit um den idealen Partner zu finden, und als Drittes, dass sie es in Zukunft nicht bedauern wollen, nicht alles versucht zu haben. In Anbetracht dieser Aussagen liegt es nahe zu fragen, ob Social Freezing die beschriebenen Probleme nicht eher verstärken als lösen wird. Wenn eine Ent scheidungsfindung nicht mehr so dringlich ist, kann sich die Gefahr eines „Lebens im Aufschub“ weiter verschärfen mit dem Risiko, dass am Ende eine Entscheidung gar nicht mehr aktiv gefällt wird. Wenn der „ideale Zeitpunkt“ für das Kinderkriegen an die Erfüllung aller beruflichen sowie privaten Bedingungen gekoppelt ist, besteht die Gefahr, dass dieser Zeitpunkt auch in Zukunft nicht eintreten wird. Was das Berufliche angeht, so dürften auch weiterhin in der Logik der auf Gewinn- und Effizienzmaximierung ausgerichteten Arbeitswelt keine „Auszeiten“ vorgesehen sein. Zynisch formuliert dürfte der „ideale Zeitpunkt“ für die Elternzeit aus Sicht der Personalleitung – nicht nur bei Apple und Facebook – erst nach dem Eintritt in die Rente kommen. Schließlich sind Arbeitgeber an der Arbeitskraft ihrer Angestellten interessiert und – auch wenn dies etwas kurzsichtig erscheinen mag – nicht an ihrem Nachwuchs. Was das Private angeht, so löst Social Freezing ebenfalls nicht die Schwierigkeiten, die dazu führen, dass immer mehr Männer und Frauen sich offensichtlich schwertun mit endgültigen Entscheidungen, wie die für ein Kind. Und auch in diesem Fall kann das beruhigende Gefühl, das Frauen nach der Behandlung spüren, sich als trügerisch erweisen. Die eingefrorenen Eizellen sind bei Weitem keine Garantie auf ein Kind. Die Tatsache, dass von den Frauen, die bisher ihre Eizellen eingefroren haben und in empirischen Studien erfasst wurden, nur ein extrem kleiner Anteil auf die tiefgefrorenen Eizellen zurückgegriffen hat (4), lässt zumindest die Vermutung zu, dass die Frage nach dem Kinderwunsch nicht allein mit einem Gewinn an Zeit und einem Aufschub der Entscheidung gelöst werden kann. Man könnte im Gegenteil fragen, ob nicht gerade das Bewusstsein der zeitlichen Begrenztheit der weiblichen Fortpflanzung als Anlass aufgefasst werden sollte, um über die Bedeutung von Kindern im eigenen Leben und vergleichbare Lebensentscheidungen nach zudenken. Ebenso um darüber nachzudenken, welchen Platz Kinder in einer Gesellschaft haben sollten, um dann an entsprechenden gesellschaftlichen Veränderungen zu arbeiten. Dr. Claudia Bozzaro Institut für Ethik und Geschichte der Medizin Stefan-Meier-Str. 26 79104 Freiburg E-Mail: [email protected] Vermischtes Neue Bücher Berufseinstieg Arzt Medizinische Versorgungszentren A. Kugelstadt, 172 Seiten, Schattauer, ISBN 978-3794529025, 24,99 Euro Foto: Wikipedia KBV, 150 Seiten, Deutscher Ärzte-Verlag, ISBN 978-3769135183, 34,95 Euro Literatur (1) Beck-Gernsheim, E. (2006): Die Kinderfrage heute: Über Frauenleben, Kinderwunsch und Geburtenrückgang. München: 102 – 104. (2) Bernstein, S.; Wiesemann C. (2014): Should Postponing Motherhood via „Social Freezing“ Be Legally Bannend? An Ethical Analysis. Law (3): 282 – 300. (3) Bittner U., Müller, O. (2009): Technisierung der Lebensführung. Zur ethischen Legitimität des Einfrierens von Eizellen bei gesunden Frauen als Instrument der Familienplanung. Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik (14): 23 – 45. (4) Garcia-Velasco J. et al. (2013): Five years’experience using oocyte vitrification to preserve fertility for medical and nonmedical indications. Sterility and Fertility (99): 1994 – 1998. (5) Goold, I.; Savulescu J. (2009): In Favour of Freezing Eggs for Non-Medical Reasons, Bioethics (23): 47 – 58. (6) Harwood, Karey (2009): Egg-Freezing: A Breakthrough for Reproductive Autonomy? Bioethics (23): 39 – 46. (7) Hradil, S. (2007): Vom Leitbild zum „Leidbild“: Singles als Symbole der Moderne. In: Susanne Mayer / Dietmar Schulte (Hg.): Die Zukunft der Familie, München: 137 – 147. (8) Illouz, E. (2011): Warum Liebe Weh tut. Berlin. (9) Martin, J.K. (2010): Anticipating Infertility. Egg-freezing, Genetic Preservation and Risks. Gender and Society (24): 526 – 545. (10) Mertes H., Pennings G. (2011): Social egg freezing: for better, not for worse. Reproductive BioMedicine Online (23): 824 – 829. (11) Stoop D. et al. (2015): Does oocyte banking for anticipated gamete exhaustion influence future relational and reproductive choices? A followup of bankers and non-bankers. Human Reproduction (30): 338 – 344. (12) Wolff, M. (2013): Social freezing: Sinn oder Unsinn? Schweizerische Ärztezeitung (94): 393 – 395. (13) Wunder D. (2013): Social freezing in Schwitzerland and worldwide – a blessing for women today? Swiss Medical Weekly (143): w13746. Ein gezielter Einstieg in Kooperative Versorgungsformen erfordert solide Kenntnisse, um Entscheidungen mit nachhaltiger Wirkung treffen zu können. Der Leitfaden für Gründer wurde von Experten der Kassenärztlichen Vereinigungen erarbeitet und enthält einen systematischen Überblick über alle relevanten Themenbereiche. Checklisten unterstützen die Entscheidungsfindung und die konkrete Planung eines Gründungsvorhabens. Die Entdeckung des Blutkreislaufs K. Wink, 163 Seiten, Peter Lang, ISBN 978-3631642351, 39,95 Euro Ausgehend von der wohl ältesten Darstellung des Herzens (aus der Zeit um 30 000 v. Chr.) beschreibt und diskutiert der Kardiologe aus Gegenbach die historische Entwicklung von Erkenntnissen über den Blutkreislauf bis zur Veröffentlichung William Harveys im 17. Jahrhundert. Der Band beschreibt auch Auswirkungen dieser Entdeckungen auf das heutige Verständnis von Herzkreislaufkrankheiten sowie Physiologie und Pathophysiologie anderer Organe. Das ist doch kein Leben mehr! G. v. Loenen, 250 Seiten, Mabuse, ISBN 978-3863211332, 19,90 Euro Der Journalist postuliert, dass aktive Sterbehilfe der Selbstbestimmung von Kranken und Behinderten schade und zur Fremdbestimmung führe. In seiner Heimat, den Niederlanden, habe dies zu einem gesellschaftlichen Klima geführt, in dem der Lebenswert von Kranken und Behinderten offen infrage gestellt werde. Er belegt, dass die holländische Sterbehilfepraxis auf Abwege geführt hat. Andere Länder müssten diese Erfahrung beherzigen. Das Buch gibt Antworten auf Fragen, die am Ende des Medizinstudiums aufkommen und begleitet den Leser von der Beantragung der Approba tion bis zur Facharztprüfung. Dabei geht es auch um das Ausfüllen von Rezepten, die Kommunikation mit Patienten und Kollegen, die Behandlung von Verwandten oder Freunden, die Schweigepflicht oder die Berufshaftpflicht. Weitere Tipps betreffen unter anderem Arbeit geber, Vorstellungsgespräch und Weiterbildung. Darm mit Charme G. Enders, 288 Seiten, Ullstein, ISBN 978-3550080418, 16,99 Euro Das populärwissenschaftliche Buch der 24-jährigen Mannheimer Medizinstudentin verrät „alles über ein unterschätztes Organ“. So erklärt sie in charmantem Ton Aufbau und Funktion des Darms, widmet sich mit spaßigen Betrachtungen dem Nervensystem der Verdauungsorgane und unternimmt einen Ausflug in die Welt der Mikroben. Der locker geschriebene Bestseller ermöglicht einen Blick „durch die Hintertür“ und kann den Alltag der Leser besser machen. Forscherfragen M. Rößiger, 184 Seiten, Edition KörberStiftung, ISBN 978-3896840998, 16,00 Euro Neun Wissenschaftler und ihre bahnbrechenden naturwissenschaftlichen Arbeiten werden vorgestellt. Von der Suche nach den Anfängen des Universums bis zu einem Enzym, mit dem sich altersbedingte Krankheiten aufhalten lassen, vom Klimawandel bis zum Malariamedikament, vom Sonnenstrom aus der Wüste bis zur Erforschung der Druckverhältnisse im Erdinnern: Das Buch führt in Berichten und Interviews durch die Wissenschaft von morgen. ÄBW 03 • 2015 169 Vermischtes Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland Foto: Thinkstock – iStock Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern I m Rahmen eines vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekts führt die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) seit Anfang des Jahres ein Projekt zur systematischen Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern durch. Laut WHO sind etwa zehn Prozent der Krankenhausaufnahmen auf Nebenwirkungen zurückzuführen. In Deutschland beruhen nach Daten aus dem Netzwerk der regionalen Pharmakovigilanzzentren über drei Prozent der stationären Aufnahmen in internistische Abteilungen auf uner- wünschten Arzneimittelwirkungen. Insgesamt 0,6 Prozent der Aufnahmen sind dabei auf vermeidbare Ereignisse zurückzuführen. In dem AkdÄ-Projekt sind Ärzte aufgerufen über Medikationsfehler und daraus resultierende unerwünschte Wirkungen zusätzlich innerhalb des bereits existierenden Spontanmeldesystems zu berichten. Aus der systematischen Analyse dieser Meldungen sollen Ansätze zur Vermeidung von Medikationsfehlern entwickelt werden. Parallel zum Projekt der AkdÄ hat das Bundesinstitut für Arznei mittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Forschungsprojekt gestartet, in dem prospektiv in drei deutschen Krankenhausnotaufnahmen Medi kationsfehler erfasst und unter anderem Erkenntnisse zur Häufigkeit von Medikationsfehlern gewonnen werden sollen. Beide Projekte sind Bestandteil des „Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland“ und werden in enger Zusammen arbeit von AkdÄ und BfArM realisiert. Weitere Informationen: www.akdae.de C Dr. Spahlinger sagt Zwangsaufkauf den Kampf an Neuer Landeschef beim NAV-Virchowbund N euer Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg des NAV-Virchow-Bundes ist Dr. Berthold Spahlinger (Foto), Facharzt für Allgemeinmedizin aus Sachsenheim. Erstes politisches Ziel des 65-Jährigen ist es, den von der Koalitionsregierung geplanten Praxisaufkauf in so genannten überversorgten Gebieten zu verhindern. Gleichzeitig hat er angekündigt, sich selbstkritisch mit dem eigenen Berufsstand auseinan- dersetzen zu wollen und dabei den Wildwuchs bei Individuellen Gesundheitsleistungen zu thematisieren, da dieser dem ärztlichen Ansehen in der Öffentlichkeit schade. Dr. Spahlinger möchte sich ferner für den Erhalt des Modells der freiberuflichen Tätigkeit als selbstständige Praxisinhaber stark machen. Dafür werde es verstärkte Informationsangebote über die Leistungen des Verbandes für niederlassungswillige Klinikärzte geben. MEDI startet elektronischen Datenaustausch für Haus- und Fachärzte Pilotprojekt zur Vernetzung U Foto: Thinkstock – iStock m freiberuflichen Arztpraxen eine bessere Perspektive im Wettbewerb mit anderen Leistungsanbietern wie Krankenhausambulanzen und MVZ-Ketten zu bieten, startet MEDI Baden-Württemberg im April die elektronische Vernetzung von Haus- und Fachärzten in Heilbronn. Finanziert wird das Pilotprojekt von der AOK BadenWürttemberg und der Audi BKK; den Medizinern entstehen keine Kosten. Praxen, die miteinander vernetzt sind, hätten viele Vorteile in ihrem Ar- 170 ÄBW 03 • 2015 beitsalltag, zitiert die MEDI-TIMES ihren Vorsitzenden Dr. Werner Baumgärtner: Ärztinnen und Ärzte, die an der Behandlung eines Patienten beteiligt seien, könnten beispielsweise Laborwerte, Befunde, Diagnosen und Arzneimittelverordnungen strukturiert übermittelt bekommen und direkt in die jeweilige Praxis-IT einfließen lassen. Damit gäbe es keine Doppelerfassungen mehr und diverse Kosten würden sinken. Darüber hinaus ließe sich in vernetzten Praxen die Arbeitszeit oder Vertretung besser regeln. In einem Rundschreiben an MEDI-Mitglieder betonte Dr. Baumgärtner, dass die neuen Vernetzungsprojekte nicht nur die Patientenversorgung voranbrächten, sondern auch Schluss mit Frust und dem Glauben machten, dass der eine oder andere am Ende seiner be ruflichen Tätigkeit seine Praxis nicht verkaufen oder nachbesetzen könne. Weitere Informationen: www.medi-verbund.de C Vermischtes Hohe Auszeichnung für Arztehepaar aus Schwendi D as Arztehepaar Dr. Uta und Dr. Dankwart Kölle hat sein Leben in den Dienst am Nächsten gestellt. Für ihren unermüdlichen Einsatz erhielten sie Ende Januar das Bundesverdienstkreuz am Bande aus den Händen von Staatsministerin Silke Krebs. Von 1974 bis 1998 betrieben die Eheleute eine allgemeinmedizinische Praxis in Schwendi (Landkreis Biberach), wo sie immer ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Menschen hatten. Ab Ende der 70er Jahre nahmen sie sich zudem des Ausbaus der not- und betriebsärztlichen Versorgung in der Region an. Nach der Abgabe ihrer Praxis verschrieben sich die Kölles voll und ganz dem Dienst an der Gemeinschaft und engagieren sich seit nunmehr 15 Jahren für „German Doctors e. V.“. Die Organisation entsendet unentgeltlich arbeitende Ärztinnen und Ärzte in die ärmsten Regionen der Welt. Ob auf den Philippinen, in Kenia, Osttimor oder Indien – bei weit mehr als 30 Einsätzen in 15 Jahren hat das Arztehepaar unter schwierigsten Bedingungen bis an die Grenze des Machbaren gearbeitet. Jeder ihrer Aufenthalte im Ausland steht für Hilfe und Hoffnung für viele Hundert Patienten. Neben der Behandlung von akut erkrankten Menschen machten sie sich insbesondere um die Etablierung langfristiger Struk- Foto: Staatsministerium Baden-Württemberg Bundesverdienstkreuz für Dres. Kölle turen zur Bekämpfung der Tuberkulose verdient. Ministerin Krebs und das Ehepaar Dres. Kölle Marburger Bund fordert zehn Prozent mehr Medizinstudienplätze Positionspapier zur Reform des Medizinstudiums F ünfmal so viele Bewerber wie Studienplätze im Fach Humanmedizin - diesem krassen Missverhältnis soll die Politik mit einer deutlichen Erhöhung der Medizin studienplätze um mindestens zehn Prozent begegnen, fordert der Marburger Bund in einem Positions papier zur Reform des Medizin studiums. Derzeit werden pro Jahr etwa 10.600 Studierende zum Medizinstudium zugelassen. Nimmt man den Stand vor der deutschen Wiedervereinigung zum Maßstab, müssten heute unter Einbeziehung der medizinischen Fakultäten in den ostdeutschen Bundesländern rechnerisch mindestens 16.000 Plätze pro Jahr zur Verfügung stehen. Diese Erhöhung kann nach Überzeugung des Marburger Bundes durch größere Kapazitäten bestehender medizinischen Fakultäten, aber auch durch die Gründung neuer Fakultäten öffentlicher Hochschulen gewährleistet werden. Im Hinblick auf die anstehende Diskussion von Bund und Ländern zum „Masterplan Medizin studium 2020“ mahnt der Verband zugleich eine bessere Grund finanzierung der Hochschulmedizin an. Die Besonderheiten der Hochschulmedizin müssten sich sowohl im DRG-System als auch in der Investitionsfinanzierung widerspiegeln. Die schwierige Finan zierungslage vieler Kliniken beeinträchtigte nicht nur die Versorgung der Patienten und die Arbeitsbe dingungen für das Personal, sondern auch die Lehre für die Studierenden vor Ort, heißt es in dem Positionspapier. Kritisch wird auch die bisherige Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin gesehen, die durch einen stark gestiegenen Numerus Clausus und eine zunehmende Zahl von Wartesemestern gekennzeichnet sei. Zwar sei die Abiturnote als Auswahlkriterium nicht verzichtbar, sie dürfe aber nicht als Indikator für den Studienerfolg überschätzt werden und sollte insgesamt weniger Gewicht bei der Studienplatzvergabe haben, als das derzeit noch der Fall ist. Die im Koalitionsvertrag angekündigte stärkere Praxisorientierung in der Medizinerausbildung unterstützt der Marburger Bund ausdrücklich. Die Politik müsse dabei aber im Blick haben, dass Verän derungen, wie sie durch die letzte Novelle der ärztlichen Approbationsordnung angestoßen wurden, Zeit brauchen. Die Einführung von wei teren Pflichtabschnitten sei unge eignet und werde von den Medizinstudierenden abgelehnt. Auch die Erfahrungen aus den verschiedenen Modell- und Reformstudiengängen, die in den kommenden Jahren auslaufen und momentan evaluiert werden, müssten in die Überlegungen zur Reform des Medizin studiums einfließen. Weitere Informationen: www.marburger-bund.de C ÄBW 03 • 2015 171 Dieinformiert Information der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Öffentliche Ausschreibung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: Vergabe eines Versorgungsauftrages an eine(n) oder zwei Programmverantwortliche(n) Vertragsärztin(innen) oder Vertragsarzt(ärzte) für die Screening-Einheit 3 in Baden-Württemberg im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Gemäß § 3 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä kann ein Versorgungsauftrag auch von zwei Programmverantwortlichen Ärzten, die grundsätzlich in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind, übernommen werden. Der Versorgungsauftrag für die Screening-Einheit 3 wurde seit 2006 gemeinschaftlich von einem niedergelassenen Radiologen und einem angestellten, ermächtigten Chefarzt der Radiologie übernommen. Aufgrund der Beendigung der Ermächtigung des Chefarztes für die Tätigkeit im MammographieScreening Ende Oktober 2014 kann der Versorgungsauftrag seither nur noch vom niedergelassenen Programmverantwortlichen Arzt wahrgenommen werden. In Abweichung vom ursprünglichen Versorgungsauftrag, der die Wahrnehmung der Versorgungsaufträge durch zwei Programmverantwortliche Ärzte vorsah und zur Sicherstellung der Versorgung wurde dem niedergelassenen Radiologen gemäß § 4a der Anlage 9.2 BMV-Ä die zeitlich befristete Kommissarische Leitung als Programmverantwortlicher Arzt für die ScreeningEinheit 3 übertragen. Gemäß dieser Vorschrift ist die Kassenärztliche Vereinigung verpflichtet, den Versorgungsauftrag unverzüglich auszuschreiben. Daher werden in dieser Ausschreibung der oder die Programmverantwortlichen Ärzte gesucht, denen gemäß Anlage 9.2 BMV-Ä eine unbefristete Genehmigung für die Übernahme des Versorgung auftrages erteilt werden kann. Grundsätzlich kann dabei ein Be werber auf das bereits bestehende Konzept verweisen oder aber bei seiner Bewerbung ein gänzlich neues bzw. verändertes Konzept vorlegen. Die Versorgung kann grundsätzlich von einem Programmverantwortlichen Arzt allein oder aber von zwei Programmverant wortlichen Ärzten gemeinsam übernommen werden. Für den letzteren 172 ÄBW 03 • 2015 Fall müssen beide Bewerber ein gemeinsames Konzept einreichen. Der Bewerber sollte gemäß § 3 Abs. 2 der Anlage 9.2. BMV-Ä Vertragsarzt sein oder zumindest an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Auch ohne vertragsärztlichen Status kann eine Bewerbung angenommen werden, sofern aus dem Konzept hervorgeht, dass beispielsweise über den Weg der Ermächtigung eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung geplant ist. Bei Vorlage und Annahme eines gänzlich neuen Konzeptes ist es gemäß § 4 Abs. 2 c) Anlage 9.2. BMV-Ä möglich, dass die Genehmigung mit der Auflage verbunden wird, dass innerhalb von längstens neun Monaten nach Erteilung der vorläufigen Genehmigung mit Auflagen der Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages nachgewiesen wird. Für diesen Fall würde aus Sicherstellungsgründen die Screening-Einheit 3 weiterhin vom Kommissarischen Programmverantwortlichen Arzt geleitet werden, bis alle Voraussetzungen innerhalb der 9-Monatsfrist erfüllt worden sind. Daher schreibt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinien – KFE-RL) vom 3. März 2011 und der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrages (BMV-Ä) vom 16. Juni 2014 den Versorgungsauftrag für folgende ScreeningEinheit erneut aus: Screening-Einheit 3 Rems-Murr-Kreis Ostalbkreis Landkreis Göppingen Landkreis Heidenheim Für die Ausschreibung ist der jeweils aktuelle Stand der Krebsfrüherkennungsrichtlinien, der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrages und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) maßgebend. Präambel Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat zum 1. Januar 2004 in dem Abschnitt B Nr. 4 der Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen (KFE-RL) ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch MammographieScreening eingeführt. Die weitere Ausgestaltung wurde in der Anlage 9.2 BMV-Ä festgelegt. Beide Dokumente wurden im Deutschen Ärzteblatt, Heft 4 vom 23. Januar 2004 veröffentlicht. Rechtliche Grund lagen und Leitlinien zum Mammographie-Screening können unter http://www.mammo-programm.de/ service/infomaterial-fachservice.php im Internet abgerufen werden. Ziel des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie Screening ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit in der anspruchsberechtigten Bevölkerungsgruppe (Frauen ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres). Gleichzeitig sollen die Belastungen, die mit einem Mammographie-Screening verbunden sein können, minimiert werden. Das Programm ist in regionale Versorgungsprogramme gegliedert, das für Baden-Württemberg die Grenzen des Bundeslandes und damit das Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg umfasst. Ein regionales Versorgungsprogramm ist wiederum in regionale Screening-Einheiten untergliedert, für die sogenannte Programm verantwortliche Ärzte Versorgungsaufträge erhalten können. 1. Verfahren der Ausschreibung Die KV Baden-Württemberg führt ein öffentliches Ausschreibungsverfahren des Versorgungsauftrages für die Screening-Einheit 3 durch. Das Verfahren verläuft zweistufig (§ 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä): 1. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Bewerbung nach § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä erhält der Bewerber Ausschreibungsunterlagen zugesandt, die er zusammen mit seinem Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages bis 30. April 2015, bei der KV Baden-Württemberg in Karlsruhe einreicht. Dieinformiert 2. Gem. § 4 Abs. 2 c der Anlage 9.2 BMV-Ä kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen mit den Verbänden der badenwürttembergischen Kranken kassen nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Bewerbungen eine Genehmigung (ggfs. unter Auflagen) zur Übernahme des Versorgungs auftrages erteilen. Ein Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages nach § 4 Abs. 2 b) i. V. m. § 5 Abs. 2 b) und c) Anlage 9.2 BMV-Ä ist entbehrlich, sofern die Voraussetzungen an die Verfügbarkeit und Qualifikation der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der jeweiligen Screening-Einheit sowie die sachlichen Voraussetzungen zur Praxisausstattung und apparativer Ausstattung bereits durch die in der jeweiligen Screening-Einheit tätigen Programmverantwortlichen Ärzte erfüllt und nachgewiesen wurden. Der Bewerber muss detaillierte Angaben zu den persönlichen Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 2a) Anlage 9.2 BMV-Ä machen. Im Fall der Nachfolge eines(r) Programmverantwortlichen Arztes (Ärztin) ist Entscheidungsgrundlage die persönliche Qualifikation der Bewerber und deren zeitliche Verfügbarkeit zur Erfüllung des Versorgungsauftrages. Die Übernahme des Versorgungs auftrages wird ggfs. unter Auflagen genehmigt, die von dem zukünftigen Programmverantwortlichen Arzt/der zukünftigen Programmverantwortlichen Ärztin innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen sind. Zu den Auflagen zählt insbesondere die Erfüllung der fachlichen, personellen und sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung des Versorgungsauftrages. 2. Inhalt der Versorgungsaufträge Der Versorgungsauftrag umfasst die notwendige ärztliche Behandlung und Betreuung der Frauen einschließlich Aufklärung und Information sowie die übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung. Er ist umfassend und vollständig zu erfüllen. Einzelheiten des Versorgungsauftrages ergeben sich aus Abschnitt B Nr. 4 i der KFE-RL bzw. § 3 Absatz 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä (die folgenden § Angaben beziehen sich auf die Anlage 9.2 zum BMV-Ä): 1. Kooperation mit der Zentralen Stelle, der Kooperations gemeinschaft Mammographie und dem Referenzzentrum (§ 7) 2. Überprüfung des Anspruchs der Frau auf Teilnahme am Früherkennungsprogramm vor Erstellung der ScreeningMammographieaufnahmen (§ 8) 3. Erstellung der ScreeningMammographieaufnahmen (§ 9) 4. Organisation und Durch führung der Befundung der Screening-Mammographie aufnahmen (§ 10) 5. Durchführung der Konsensuskonferenz (§ 11) 6. Durchführung der Abklärungsdiagnostik (§ 12) 7. Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen (§ 13) 8. Ergänzende ärztliche Aufklärung (§ 14) 9. Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen (§ 15) 3. Ablauf der Versorgungsschritte Zu Inhalt und Ablauf der einzelnen Versorgungsschritte ist aus Sicht des Programmverantwortlichen Arztes Folgendes festzuhalten: Über die Zentrale Stelle erhalten die anspruchsberechtigten Frauen einen Termin in einer bestimmten Mammographie-Einheit. Grundsätzlich soll die in der Einladung genannte Mammographie-Einheit aufgesucht werden. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Zentralen Stelle möglich. In der Mammographie-Einheit ist zunächst zu klären, ob die Frau das Merkblatt zum Früherkennungsprogramm (siehe Anlage IV der KFE-RL) über die Zentrale Stelle erhalten hat und ob aufgrund des standardisierten Fragebo- gens zur Anamnese (Anlage V der KFE-RL) ein Leistungsanspruch der Frau besteht. Auf Verlangen wird die Frau zusätzlich über Strahlenund Datenschutz im Rahmen des Screening-Programms informiert. Die Mammographie-Aufnahme wird unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen Arztes von einer radiologischen Fachkraft erstellt. Der Programmverantwortliche Arzt organisiert die Doppel befundung der Aufnahmen gemäß § 10 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä, führt die Ergebnisse der Doppel befundung zusammen und leitet gegebenenfalls eine zusätzliche Befundung im Rahmen der Konsensuskonferenz nach § 11 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä ein. Diese Konsensuskonferenzen sollen in der Regel mindestens einmal pro Woche zusammen mit den beiden Ärzten, von denen die Doppelbefundung vorgenommen wurde, stattfinden. Frauen mit weiterhin auffälligen Befunden werden zur Abklärungsdiagnostik nach § 12 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä eingeladen. Der Programmverantwortliche Arzt ist verpflichtet, in der Regel mindestens einmal in der Woche eine Sprechstunde zur Abklärungsdiagnostik durchzuführen. Falls erforderlich, veranlasst der Programmverantwortliche Arzt z. B. die Durchführung einer Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle sowie die histopathologische Untersuchung der durch Biopsie gewonnenen Präparate. Bleibt der Verdacht auf eine maligne Erkrankung der Brust bestehen, ruft der Programmverantwortliche Arzt in der Regel mindestens einmal in der Woche eine prä- und eine postoperative Fall konferenz nach § 13 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä ein. Die Qualitätssicherung bezieht sich auf die gesamte Versorgungskette des Programms und betrifft die fachliche Qualifikation aller beteiligten Ärzte und radiologischen Fachkräfte, die organisatorischen und technischen Aspekte sowie die Evaluierung des gesamten Programms. Zu den Aufgaben der Programmverantwortlichen Ärzte im Bereich der Qualitätssicherung gehören unter anderem: ÄBW 03 • 2015 173 Dieinformiert – Pflicht zur Übermittlung der Daten (§ 7 i. V. mit Anhang 9 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä), und zwar im Rahmen des Einladungswesens, der ärztlichen Untersuchung, der Qualitätssicherung (diagnostische Bildqualität, Kontrolle der Abklärungsdiagnostik, Beurteilung der Fallsammlung, Selbstüberprüfung) und der Evaluation. – Dokumentation gemäß Anlage VI der KFE-RL (Erstellung und Befundung der Mammographie-Aufnahmen und Teilschritte der Abklärungsdiagnostik). – Dokumentation der Konferenzen (gemäß Anhang 1 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä). – Nachweise der fachlichen Befähigung gemäß Abschnitt E der Anlage 9.2 zum BMV-Ä, soweit von den Programmverantwortlichen Ärzten selbst gegenüber der KV BadenWürttemberg vorzulegen (Kooperierende Ärzte müssen den Nachweis selbst führen). – Nachweise der Voraussetzungen der technischen Qualitätssicherung gemäß Abschnitt H der Anlage 9.2 zum BMV-Ä. – Teilnahme an den Verfahren zur Selbstüberprüfung gemäß § 15 Abs. 2 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä. 4. Kooperation Die Leistungen des Versorgungs auftrages können nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse nur in Kooperation mit anderen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten erbracht werden. Hierzu zählen: – Befundende Ärzte mit einer Genehmigung nach § 25 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä, die eine konsiliarische Befundung der Mammo graphie-Aufnahmen vornehmen und gegebenenfalls an den gemeinsamen Konsensuskonferenzen teilnehmen. – Ärzte nach § 27 Abs. 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä, die auf Veranlassung des Programmverantwortlichen Arztes im Rahmen der Abklärungsdiagnostik die Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle durchführen. 174 ÄBW 03 • 2015 – Pathologen nach § 28 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä, die die Beurteilung der histopathologischen Präparate im Rahmen der Abklärungsdiagnostik durchführen. – Der Programmverantwortliche Arzt sollte auch mit angestellten Krankenhausärzten kooperieren, die nach § 13 der Anlage 9.2 zum BMVÄ an den prä- und postoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen teilnehmen und dafür eine Ermächtigung nach § 29 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä erhalten. 5. Radiologische Fachkräfte Gemäß den Änderungen der Anlage 9.2, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, Heft 47, vom 25. November 2005, kann der Programmverantwortliche Arzt radiologische Fachkräfte im Screening-Programm einsetzen, sofern diese die Anforderungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 RöV erfüllen (z. B. MTRA). In der Neufassung ist ferner geregelt, dass auch radiologische Fachkräfte nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 RöV die Erstellung von Mammo graphie-Aufnahmen durchführen können (z. B. Arzthelferin), sofern die radiologische Fachkraft unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 RöV tätig ist. 6. Abrechnung/Vergütung Gem. § 3 Abs. 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä müssen die Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung der Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), die dem Versorgungsauftrag jeweils zugeordnet sind (EBM-Nrn. 01750, 01752, 01753, 01754), von den Programmverantwortlichen Ärzten erfüllt und die Leistungen bei entsprechender Indikationsstellung persönlich durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Leistungen, die nach diesem Vertrag von den Programmverantwortlichen Ärzten veranlasst werden können beziehungsweise veranlasst werden müssen. Der Programmverantwortliche Arzt kann die Befundung von Screening-Mammographieaufnahmen (§ 18) sowie die Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle (§ 19) und muss die Durchführung von histopathologischen Untersuchungen (§ 20) an andere am ScreeningProgramm teilnehmende Ärzte, denen eine entsprechende Genehmigung (§ 16 der Anlage 9.2 BMV-Ä) erteilt worden ist, übertragen. Die Vergütung der relevanten EBMPositionen erfolgt extrabudgetär. Die Screening Mammographieaufnahmen werden durch eine radiologische Fachkraft unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen Arztes erstellt (§ 9 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä). Der Programmverantwortliche Arzt muss jederzeit erreichbar und gegebenenfalls in angemessener Zeit vor Ort sein. Die zur Nachbesetzung ausgeschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in Baden-Württemberg mit Zulassungsbeschränkungen finden Sie ab sofort nur noch auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann man dort bequem über einen B utton direkt auf der Website anklicken. Nach einer zum 1. Januar 2013 neu in Kraft getretenen Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, w eitergeführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben. Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag bei der KV stellen musste, endete zum 31. 12. 2012. Dieinformiert Der Programmverantwortliche Arzt kann an der Doppelbefundung teilnehmen. In diesem Fall übernimmt ggf. sein Partner in der Berufsaus übungsgemeinschaft gemäß § 3 Abs. 2 den Versorgungsauftrag (§ 10 Abs. 2 c der Anlage 9.2 zum BMV-Ä). Die Honorare des MammographieScreenings unterliegen nicht dem „Regelleistungsvolumen“. Auf die abgerechneten Leistungen werden die satzungsgemäßen Beiträge und Verwaltungskosten der KV Baden-Württemberg erhoben. 7. Bewerber Um die Übernahme eines Versorgungsauftrages können sich an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Fachärzte für Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie sowie Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe bewerben. Angestellte Ärzte können sich ebenso bewerben, falls die fachlichen Qualifikationen vorliegen. Sollte der angestellte Arzt den Versorgungsauftrag erhalten, so muss der betreffende Arzt vor Übernahme des Versorgungsauftrages an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, also zumindest für die Screening-Tätigkeit ermächtigt sein oder den Status eines niedergelassenen Vertragsarztes haben. Sollte der Versorgungsauftrag von zwei Programmverantwortlichen Ärzten gemeinsam übernommen werden, so müssen diese eine (Teil) Berufsausübungsgemeinschaft bilden. Hinweis: Für die Berufsausübungs gemeinschaft ist die jeweils aktuelle Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg sowie die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte maßgeblich. 8. Bewerbungsvoraussetzungen Wenn Sie sich als Programmver antwortlicher Arzt/Ärztin um einen Versorgungsauftrag in der hiermit ausgeschriebenen Screening-Einheit bewerben wollen, so erhalten Sie von uns die Bewerbungsunterlagen, wenn Sie die folgenden Voraus setzungen gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä erfüllen und bis zum 01. April 2015 gegenüber der KV Baden-Württemberg voll ständig nachweisen: – Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe. – Die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde nach § 18a Abs. 1 und 2 Röntgenverordnung. – Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie gemäß der Vereinbarung zur Strahlen diagnostik und -therapie nach § 135 Abs. 2 SGB V. – Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der Mamma gemäß der Ultraschall-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V. Sollten Sie diese Voraussetzungen bereits gegenüber der KV BadenWürttemberg nachgewiesen haben, so ist ein erneuter Nachweis nicht erforderlich. Die Bewerbungs unterlagen werden Ihnen dennoch nur auf Ihren Antrag hin zugeschickt. 9. Genehmigungsverfahren: 9.1 Bewerbung und Konzept Sie haben bis zum 30. April 2015 Zeit, Ihre Bewerbungsunterlagen und das Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages für die ausgeschriebene Screening-Einheit bei der KV Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe einzu reichen. Ihr Konzept muss nach § 5 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä detaillierte Angaben enthalten zu: a.) persönlichen Voraussetzungen – Angabe zur Teilnahme an dem multidisziplinären Kurs zur Ein führung in das Früherkennungs programm gemäß Anhang 2 Nr. 1. – Ggf. Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungsprogramms. b.) Verfügbarkeit und Qualifika tionen der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der Screening-Einheit – Gegebenenfalls Mitbewerber auf Übernahme des Versorgungsauftrages im Rahmen einer Berufsaus übungsgemeinschaft (§ 3 Abs. 2), – Vertreter (§ 32 Abs. 3), – Ärzte, die veranlasste Leistungen übernehmen (Abschnitt C), – Radiologische Fachkräfte (§ 24 Abs. 2). c.) sachlichen Voraussetzungen, d. h. Planung und Stand der Praxisausstattung (§ 31), insbesondere – bauliche Maßnahmen, mobile Mammographieeinrichtungen – apparative Ausstattung (Röntgengeräte(e) für ScreeningMammographieaufnahmen, Geräte für die Abklärungsdiagnostik) (§§ 33 und 34). Ein Verweis auf den bereits bestehenden Versorgungsauftrag ist möglich. 9.2 Genehmigung unter Auflagen Nach Prüfung der eingereichten Konzepte kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden in Baden-Württemberg eine Genehmigung zur Durchführung des Versorgungsauftrages erteilen, die mit Auflagen verbunden sein kann. Diese Auflagen sind innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen und nachzuweisen. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. ÄBW 03 • 2015 175 Dieinformiert Zu den Auflagen zählen gemäß § 5 Abs. 5 der Anlage 9.2 BMV-Ä: 1) Zulassung gemäß § 25 RöV zur Durchführung der Röntgen untersuchungen. 2) Fachliche Befähigung zur Erstellung und Befundung von ScreeningMammographieaufnahmen (§ 24 Abs. 1 und 2). 3) Fachliche Befähigung zur Ultraschalldiagnostik (§ 26 Abs. 1). 4) Fachliche Befähigung zur Biopsie unter Ultraschallkontrolle (§ 27 Abs. 1). 5) Teilnahme an dem Fortbildungskurs für Programmverantwortliche Ärzte gemäß Anhang 2 Nr. 2. Dieser Kurs muss zusammen mit den vorgeschriebenen Kursen nach Ziffern 2 bis 4 innerhalb von sechs Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit in dem Referenzzentrum nach Ziffer 8 absolviert sein. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von den genannten Fristen und der vorgesehenen Reihenfolge der Kurse, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. 6) Praxisausstattung und -organisation (Abschnitt G). 7) Apparative Ausstattung der Röntgendiagnostikeinrichtungen (§ 33 Nr. 1 sowie Anhang 6) und Ultraschalldiagnostikeinrichtungen (§ 34 sowie Anhang 8). 8) Tätigkeit über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem Referenzzentrum (§ 6 Abs. 2). Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden und muss insbesondere umfassen: – Teilnahme an den Konsensus konferenzen – Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik – Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen – Selbstständige Beurteilung der Screening-Mammographieaufnahmen von mindestens 3000 Frauen unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums. 176 ÄBW 03 • 2015 9) Zertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft (Abschnitt J). Zusätzlich wird der Programm verantwortliche Arzt in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Leiter des Referenzzentrums spezifisch betreut (§ 5 Abs. 5 i der Anlage 9.2 BMV-Ä). Erfüllt der Bewerber die Voraus setzungen nach § 5 Abs. 5 nicht innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages, so wird die Genehmigung widerrufen. In Fällen, die der Arzt nicht selber zu vertreten hat, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Die Genehmigung für die Über nahme eines Versorgungsauftrages wird unbefristet erteilt. 10. Bewerbungsfristen und Anschrift Die Bewerbung für den Erhalt einer vorläufigen, oder bei Vorliegen aller Voraussetzungen endgültigen Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrages für eine Screening-Einheit erfolgt in zwei Stufen: 1. Bis spätestens 1. April 2015 muss der Bewerber nachweisen, dass von ihm die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä erfüllt sind (für Einzelheiten siehe Punkt 8 „Bewerbungsvoraussetzungen“) und der Bewerber muss schriftlich den Antrag auf Zusendung der Bewerbungsunterlagen bei der KV Baden-Württemberg gestellt haben. Dieser Antrag soll formlos mit einem ent sprechenden Brief erfolgen. 2. Bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen versendet die KV Baden-Württemberg die vollständigen Bewerbungsunterlagen. Anhand der Vor gaben dieser Bewerbungsunterlagen ist der vollständige Ver sorgungsplan bis spätestens 30. April 2015 bei der KV Baden-Württemberg, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, bei folgender Anschrift einzureichen: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Qualitätssicherung/ Verordnungsmanagement, Stichwort: Ausschreibung Mammographie-Screening, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe Nach diesem Zeitpunkt können keine Bewerbungen mehr angenommen werden. 11. Kontaktadresse Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Dr. med. Michael Dierich, Geschäftsbereich Qualitätssicherung/Verordnungsmanagement, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-11 05, Fax: (07 21) 59 61-11 88 E-Mail: [email protected] oder Frau Kustic, Telefon (07 11) 78 75-32 83, zur Verfügung. Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN Kurs 2: 13. – 15. 03. 2015 Kurs 3: 17. – 19. 04. 2015 Balint-Termin: 17. 05. 2015 Kurs 4: 26. – 28. 06. 2015 13. – 18. 04. 2015 13. – 17. 04. 2015 13. – 17. 04. 2015 18. 04. 2015 08. – 10. 05. 2015 10. – 15. 05. 2015 30. 05. – 06. 06. 2015 10. – 16. 10. 2015 17. – 19. 04. 2015 THEMA Psychosomatische Grundversorgung Balint-Gruppe, Progressive Muskelentspannung Seminare mit KV- und ÄK-Anerkennung ORT 69115 Heidelberg VERANSTALTER Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg Tel. (0 62 21) 16 35 24 E-Mail: [email protected] Intensivkurs Psychosomatische Freiburg i. Brsg. Grundversorgung 50 Std. Kursgebühr: 750,– Euro (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) Fortlaufende Balintgruppe Freiburg i. Brsg. – parallel zur Psychosomatischen Kursgebühr: 470,– Euro Grundversorgung – (30 Std.) Kompaktkurs Psychosomatische Freiburg i. Brsg. Grundversorgung Kursgebühr: 750,– Euro in der Frauenheilkunde (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. 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Advanced Mind-Tools – Lösungsorientierte Kurz-Interventionen für Profis Eine starke und kompakte Auswahl an therapeutischen Formaten aus lösungsorientierter Kurzzeittherapie, moderner Hypnose und Health-NLP für Ärzte und Psychotherapeuten zur Behandlung psychosomatischer Störungen. Neue Therapiestrategien im Kontext von Toxizitäten und Komorbiditäten in der Geriatrischen Onkologie Zentrum für Geriatrische Onkologie und Biologie in der Metropolregion Rhein-Neckar (ZOBEL) Klinisches Risikomanagement Ausbildung zum qualifizierten klinischen Risikomanager / in (Personenzertifikat) nach ISO 3100 und ONR 49003 Zusatzweiterbildung Medizinhygiene Auf der Grundlage der WBO LÄK BW und zur Umsetzung der MedHygVO bietet die SAMA alle Bestandteile der Zusatzweiterbildung an. Fortbildung Klinische Transfusionsmedizin zur Erlangung der Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher und Transfusionsbeauftragtter 10. 07. 2015 (ganztägig) Teil A für Ärzte, die nur Plasmaderivate anwenden 11. 07. 2015 (ganztägig) Teil B für Ärzte, die Blutprodukte anwenden, und Einrichtungen mit Blutdepot bzw. blutgruppen serologischen Laboren (nur in Verbindung mit Teil A) ORT 79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22 VERANSTALTER Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: [email protected] Web: www.per-sono.de 79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22 Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: [email protected] Web: www.per-sono.de Universitätsmedizin Mannheim Patientenhaus, Raum Weitblick II. Medizinische Klinik (Direktor: Prof. Dr. Matthias Ebert), Universitätsmedizin Mannheim Kontakt: Tel. (06 21) 3 83-32 84 Fax (06 21) 3 83-38 05 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.geronkologie.de/ Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V. (SAMA) Anmeldung unter: (07 11) 84 88 84-17 [email protected] oder weitere Informationen mit Programm und Gebühren www.sama.de Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V. (SAMA) Anmeldung unter: (07 11) 84 88 84-14 [email protected] oder www.sama.de Stuttgart Stuttgart Kursgebühr: 680,– Euro je Modul Fortbildungszentrum des Klinikums Mittelbaden, Stadtklinik Baden-Baden Institut Baden-Baden des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg – Hessen Verbindliche Anmeldungen sind bis zum 22. 06. 2015 erbeten an: Dr. med. E. Richter, Ärztlicher Leiter Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie Baden-Baden, Postfach 10 01 29, 76482 Baden-Baden, [email protected] Der Kostenbeitrag beträgt für Teil A 120,– € für Teil B (inkl. Teil A) 180,– € und enthält Arbeitsunterlagen und Mittagessen (Büffet). Weitere Informationen erhalten Sie bei Fr. N. Bauer unter Telefon (0 72 21) 2 14-3 01 bzw. Fax (0 72 21) 2 14-3 09 ([email protected]). Ihr Kontakt zur Anzeigenabteilung: Frau Angela Grüssner Telefon 0711/63672-827 Fax 0711/63672-727 [email protected] Herr Rudolf Beck Telefon 0711/63672-861 Fax 0711/63672-761 [email protected] Zum Gedenken Jürgen Schulz, Auenwald Dr. med. Hartmut Otto, Bad Dürrheim Dr. med. Elsbeth Daur, Aalen Dr. med. Christof Stöhr, Donzdorf Prof. Dr. med. Klaus Hochberg, Konstanz Dr. med. Barbara Klosa, Baden-Baden Dr. med. Eberhard Müller, Ammerbuch Dr. med. Dora Butz, Winnenden Dr. med. Klaus Weyer-Storz, Rottenburg Dr. med. Rainer Eckardt, Ditzingen Dr. med. Marieluise Buerkert, Langenargen Dr. med. Sibylle Fischer, Konstanz Dr. med. Christoph Lippelt, Stuttgart Dr. med. Hans-Joachim Maiss, Albstadt Dr. med. Ruth Uhlig, Leinfelden-Echterdingen Dr. med. Klaus-Alfred Schmidt, Schwäbisch Gmünd Dr. med. Walter Germann, Hagnau Dr. med. Helmut Kuntze, Ostfildern Dr. med. Gerhard Dieterich, Freiburg Dr. med. Kurt Schanuel, Konstanz Thomas Raitz, Weinheim Hans-Joachim Meyer, Konstanz Dr. med. Marina von Laer-Markees, Lörrach Dr. med. Georg Marks, Mannheim Dr. med. Walter Gugel, Stuttgart Dr. med. Ulrich Weber, Bad Dürrheim Dr. med. Jürgen Ansel, Stuttgart Dr. med. Mechthild Fickler, Karlsruhe Dr. med. Ulrike Koufen, Freiburg Dr. med. Joachim Rusteberg, Freiburg Prof. Dr. med. Uwe-Peter Ketelsen, Denzlingen Bekanntmachungen Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen Landeseinheitliche Abschlussprüfung 2015 für Medizinische Fachangestellte * 27. 11. 1942 † 20. 07. 2012 * 13. 05. 1936 † 26. 06. 2014 * 08. 07. 1924 † 09. 11. 2014 * 28. 08. 1963 † 17. 11. 2014 * 08. 06. 1934 † 20. 11. 2014 Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.läk-bw.de * 22. 12. 1949 † 03. 12. 2014 * 09. 07. 1926 † 04. 12. 2014 * 24. 04. 1921 † 05. 12. 2014 * 24. 04. 1952 † 12. 12. 2014 * 08. 03. 1947 † 15. 12. 2014 * 22. 08. 1927 † 18. 12. 2014 * 17. 07. 1925 † 23. 12. 2014 * 25. 11. 1938 † 28. 12. 2014 * 10. 07. 1921 † 31. 12. 2014 Landeseinheitliche Zwischenprüfung 2015 für Medizinische Fachangestellte Die landeseinheitliche Zwischenprüfung für Medizinische Fachangestellte findet am Samstag, dem 25. Juli 2015 statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Hilfsmitteln wie Textausgabe der Gebührenordnung und dergleichen nicht gestattet sein wird. Handys dürfen zur Prüfung nicht mitgebracht werden. Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte beginnt am 18. Mai und wird am 19. und 20. Mai 2015 fortgesetzt. Die Termine der praktischen Prüfung werden den Prüflingen von den Bezirks ärztekammern bzw. den Berufsschulen jeweils mitgeteilt. Die Anmeldefrist zur Zulassung zur Prüfung endet am 15. März 2015 (vgl. §§ 7 und 10 der Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung der Medizinischen Fachangestellten der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Ärzteblatt 02/2007) * 13. 12. 1924 † 01. 01. 2015 * 22. 03. 1943 † 02. 01. 2015 * 10. 05. 1920 † 07. 01. 2015 Anzeige * 07. 02. 1923 † 08. 01. 2015 * 03. 09. 1922 † 09. 01. 2015 * 13. 06. 1921 † 09. 01. 2015 * 24. 08. 1964 † 10. 01. 2015 * 14. 10. 1942 † 11. 01. 2015 * 11. 08. 1946 † 15. 01. 2015 * 14. 03. 1928 † 15. 01. 2015 * 05. 05. 1923 † 16. 01. 2015 AUCH DU KANNST GROSSES BEWEGEN. Seit 50 Jahren leiSten gewöhnliche MenSchen auSSergewöhnlicheS. SEI DABEI. * 17. 12. 1920 † 16. 01. 2015 * 28. 06. 1947 † 18. 01. 2015 * 07. 04. 1920 † 18. 01. 2015 * 15. 04. 1940 † 25. 01. 2015 AMNESTY.DE * 25. 02. 1945 † 29. 01. 2015 * 12. 10. 1940 † 02. 02. 2015 179 Bekanntmachungen Fortbildungsveranstaltung „Aspekte der Zwangsbehandlung von psychisch Kranken“ Eine Kooperationsveranstaltung der Landesärztekammer BadenWürttemberg und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg 10.15–10.35 Uhr Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zur Zwangsbehandlung bei psychischen Erkrankungen Dr. med. Christoph von Ascheraden, Vorstands mitglied der Bundesärztekammer Fehlende gesetzliche Grundlagen führten bei Zwangsbehandlungen psychisch Kranker zwischen Betroffenen und Behandlungsteams teilweise zu extremen Belastungen und prekären Situationen. Auf Bundes- und Länderebene wurden inzwischen neue gesetzliche Regelungen geschaffen. Die geänderte Rechtslage stellt die Beteiligten jedoch nun vor neue Herausforderungen. Die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer hat mit ihrer Stellungnahme vom April 2013 Handlungsempfehlungen gegeben. Ebenso wird die Problematik der Zwangsbehandlung psychisch Kranker aus verschiedenen beruflichen Positionen und aus Sicht der Betroffenen beleuchtet. Mit dieser Veranstaltung wollen die Landesärztekammer und die Landespsychotherapeutenkammer informieren, gemeinsam diskutieren, Verständnis schaffen, Lücken erkennen und zur Klärung beitragen. 10.35–11.00 Uhr Auswirkungen des neuen Psychisch-Kranken-HilfeGesetzes (PsychKHG) Prof. Dr. med. Dr. phil. Peter Kaiser, Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Termin: Samstag, 18. April 2015 10.00–15.30 Uhr 12.30–12.50 Uhr … der Polizei Konrad Aichinger, Polizeirevier Göppingen 11.00–11.35 Uhr Die Patientenverfügung im psychiatrischen Bereich Kristin Memm, Rechtsabteilung der Landesärztekammer Thüringen, Jena 11.35–12.10 Uhr Imbiss-Pause Aspekte der Zwangsbehandlung von psychisch Kranken aus Sicht … 12.10–12.30 Uhr … der Patienten Gabriele Brenner, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Baden-Württemberg e. V., Stuttgart 14.20–14.40 Uhr … des klinischen Behandlers Albrecht Schwink, ZfP Emmendingen 14.40–15.00 Uhr Wo heilt Freiheit? – Wo braucht es heilsamen Zwang? Einschätzungen aus einer 30jährigen ambulanten sozialpsychiatrischen Tätigkeit Dr. med. Frieder Böhme, Tuttlingen 15.00–15.20 Uhr Gemeinsame Abschlussdiskussion der Teilnehmer, Referenten und Herrn Prof. Dr. med. Klaus Hoffmann, Medizinischer Direktor für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie des ZfP Reichenau 15.20–15.30 Uhr Schlusswort Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger Dipl.-Psych. Friedrich Gocht Veranstalter: Landesärztekammer Baden-Württemberg und Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Veranstaltungsort: Caritas Tagungszentrum Freiburg Kosten: keine, Anmeldung jedoch unbedingt erforderlich Die Veranstaltung ist mit 6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Programm: 10.00 Uhr Begrüßung, Einführung und Moderation Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger, Landesärztekammer Dipl.-Psych. Friedrich Gocht, Landespsychotherapeutenkammer Grußworte Dr. med. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Dietrich Munz, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer 180 12.50–13.20 Uhr … des Betreuungsrichters Dr. Jörg Schlachter, Amtsgericht Ettlingen 13.20–13.40 Uhr … des niedergelassenen Therapeuten Dr. med. Axel Hammen, Breisach 13.40–14.00 Uhr Kaffeepause 14.00–14.20 Uhr … der Pflege Ralf Schäfer, Furtbachkrankenhaus Stuttgart ÄBW 03 • 2015 Weitere Informationen und Anmeldung: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Frau Mangold, Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-24, Fax (07 11) 7 69 89-82, E-Mail: [email protected], Internet: www.aerztekammer-bw.de Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Sonographie-Refresherkurs Ultraschall von der Locke bis zur Socke – Tipps und Tricks für Profis! So lautet das Motto unseres Sonographie-Refresherkurses. In kompakten Vorträgen von erfahrenen DEGUM-Kursleitern und -Ausbildern werden verschiedene Körperregionen behandelt. Anschließend üben Sie das Erlernte ausführlich in Klein gruppen (fünf Teilnehmer), indem Sie an einem Modell mit hochwertigen SonographieGeräten schallen. Das detaillierte Programm wird kurzfristig bekannt gegeben. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Verein für Medizinische Weiterbildung Stuttgart e. V. statt. Termin: Mittwoch, 8. Juli 2015 15.00–22.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen mit mehrjähriger B-Bild-Sonographie Vorerfahrung Teilnehmerbeitrag: 150,– Euro (inkl. Seminarunterlagen und Tagesverpflegung) Fortbildungspunkte: 8 Punkte Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen beschränkt. Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Bekanntmachungen Baustein Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) – Kurs II Termin: 4.–9. Oktober 2015 ganztags, Sonntag bis Freitag Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psychotherapeutischen Dialogs. Nach den Richtlinien der Landesärztekammer BadenWürttemberg sind theoretische und praktische Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psycho somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich. Hierfür bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 2015 den Kurs II von drei Blockkursen an. Kurs III wird 2016 am identischen Ort angeboten. Diese spannenden Themen bereiche erwarten Sie unter anderem: – Behandlung psycho somatischer Patienten – Psychosenbehandlung – Operationalisierte Psycho dynamische Diagnostik (OPD) – Akutbehandlung und Krisenintervention – Gruppentherapie – Essstörungen – Spezifika der ambulanten Behandlung und der Behandlung von Kindern und Jugendlichen Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter. Zielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugend psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, E-Mail: [email protected] Veranstaltungsort: Waldhotel Zollernblick, Am Zollernblick 1, 72250 Freudenstadt-Lauterbad Teilnehmerbeitrag: 600,– Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht) Fortbildungspunkte: 55 Punkte Geriatrische Grundversorgung 2015 Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Wie viele ältere Patienten behandeln Sie im Jahr? Sie beantworten diese Frage sicherlich mit: „eine Vielzahl.“ Durch den demografischen Wandel wird die Zahl an geriatrischen Patienten im Praxisalltag immer größer. Geriatrische Krankheitsbilder gewinnen stärker an Bedeutung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Besonderheiten des alten Patienten kennen, sich in den Patienten hinein versetzen und geeignete Behandlungs methoden anwenden können. In unserem 60-stündigen Kurs, beruhend auf dem gleichnamigen Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer, können Sie Ihr Wissen auffrischen, aktualisieren und vertiefen. Neben Fachkenntnissen erwartet Sie viel Praxis in Form von Fallbesprechungen, Demonstrationen und Übungen, zu der auch die Selbsterfahrung im Altwerden (instant aging) gehört. Der Kurs endet mit einer Lernerfolgs kontrolle. Termine: 17.-19. April 2015 17.-19. Juli 2015 und 18.- 20. September 2015 jeweils Freitag, 15.00–20.00 Uhr, Samstag, 9.00–16.15 Uhr und Sonntag, 9.00–14.30 Uhr Themenschwerpunkte: – Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen – Geriatrisches Basis-Assessment – Rechtliche und ethische Grundlagen – Pharmakologie – Andere Einrichtungen geriatrischer Versorgung – Anschauungsunterricht Katheter und Sonden – Depressionen, Schlafstörungen und Sucht Sie erhalten einen fächerübergreifenden Überblick über den aktuellen Stand der Geriatrie. Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 540,– Euro, inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 60 Punkte Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail [email protected] Kurs kann nur als Gesamtveranstaltung gebucht werden! Änderungen bleiben vorbehalten. Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Heilbronn veranstaltet ein Fachseminar für Mediziner. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten • Öffentliche Fördermittel Termin und Veranstaltungsort: 25. März 2015 (19.00 Uhr) in Heilbronn Information und Anmeldung: BW-Bank Heilbronn, Ute Ballenweg, Telefon (0 71 31) 88 44 33, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei Bekanntmachungen 4. Degerlocher Ethikgespräch Stehen Sie oft vor Entscheidungen, welche die Berücksich tigung von ethischen Aspekten erfordern? Bereits drei erfolgreich verlaufene Degerlocher Ethikgespräche verdeutlichen die Wichtigkeit dieser Thematik. Jedes Jahr sind drei Gesprächstermine geplant, die jeweils einem Schwerpunkt gewidmet sind. Das Tagesthema des vierten Degerlocher Ethikgespräches lautet: Medizinethische Fragen im interkulturellen Kontext Strategien zur Behandlung von Patienten islamischen Glaubens am Lebensende sollen bei diesem Ethikgespräch diskutiert werden. Wie gehen Sie am besten kultursensibel auf Patienten ein? Was möchte oder sollte der Patient wissen? Wie greift die Schweigepflicht bei der Hinzunahme eines Dolmetschers? Eine inhaltlich theologische Diskussion wird bei dieser Ver anstaltung nicht angestrebt. Nutzen Sie die Gelegenheit, Erfahrungswerte und Meinungen unter ethischen Gesichtspunkten zu diskutieren. Wir freuen uns auf konstruktive Gespräche mit Ihnen. Termin: Mittwoch, 25. März 2015 18.00–21.45 Uhr Programm: 18.00–18.15 Uhr Begrüßung, Einführung Vertreter der BÄK NW, AG Medizin & Ethik 18.15–19.00 Uhr Medizinethische Fragen im interkulturellen Kontext – aus muslimischer Perspektive Dr. Abdelmalek Hibaoui 19.00–19.15 Uhr Pause 19.15–20.30 Uhr Berichte und Erfahrungen mit muslimischen Patienten in Gruppen 20.30–21.45 Uhr Darstellung der Gruppenergebnisse Dr. Abdelmalek Hibaoui und die Mitglieder der AG Medizin & Ethik Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Angehörige von Gesundheitsfachberufen, Seelsorger Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Anzeige Benefizkonzerte Bodensee-Ärzteorchester Termine: Samstag, 14. März 2015, 20.00 Uhr Aula des Salem College, Überlingen* Sonntag, 15. März 2015, 11.00 Uhr Festsaal im Kloster Weißenau (ZfP), Ravensburg** Programm: Joseph Haydn, Symphonie Nr. 99 Michael Spivakovsky, Conzerto for Harmonica and Orchestre Anatolij K. Ljadov, Acht russische Volksweisen Solistin: Monja Heuler, Mundharmonika, Trossingen Leitung: Hans Jörg Walter, Markdorf Eintritt frei – Spenden erbeten zugunsten: ** Perspektiven e. V. – Sozialprojekt St. Petersburg ** Beclean e. V. Ravensburg zur Unterstützung psychisch Kranker in Rumänien 182 ÄBW 03 • 2015 Fit für den Notfall – Der Kindernotfall Wissen Sie, wie man ein Kind im Notfall richtig behandelt? Notfälle mit Kindern stellen immer eine besondere Herausforderung dar und führen zu Unsicherheiten. Wie beurteile ich die Vitalparameter des Kindes? Welches sind die häufigsten Kindernotfälle? Wie muss ich Sauerstoff verabreichen? Welche ist die richtige Dosierung der Notfallmedikamente? All diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne in unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden. Unser Referent ist ein erfahrener „Kinder-Notarzt“ und gibt Ihnen gerne auch praktische Tipps rund um das Thema Kindernotfälle. Termine: 15. April 2015 15. Juli 2015 21. Oktober 2015 jeweils Mittwoch, 18.00–22.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 25 Teilnehmer. Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Fächerübergreifender Sonographie-Grundkurs inkl. Notfallsonographie Sie möchten Ultraschall diagnostik unter Anleitung von der Pieke auf lernen? Sie wollen Basisultraschall diagnostik in der Notfall medizin betreiben? In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen der Sonographie des Abdomens, der Thorax organe, der Schilddrüse und der Beinvenen kennen. Dabei besteht rund die Hälfte des Kurses aus praktischen Übungen, bei denen Sie sich in Klein gruppen (sechs Teilnehmer) gegenseitig schallen. Begleitet wird der Kurs von erfahrenen DEGUM-Kursleitern und -Ausbildern. Der Kurs erfüllt die DEGUM-Richt linien sowie die Kriterien des Grundkurses zum Erwerb der fachlichen Befähigung durch Ultraschallkurse gemäß § 6 der Ultraschall-Vereinbarung der KBV (gem. geänderter Fassung vom 01. 04. 2013). Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Verein für Medizinische Weiterbildung Stuttgart e. V. statt. Termine: 9.–11. Juli 2015 (Do–Sa) Donnerstagmittag bis Samstagabend Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen ohne Ultraschall-Erfahrung Teilnehmerbeitrag: 480,– Euro (inkl. Seminarunterlagen und Tagesverpflegung) Weiterbildungsassistenten erhalten einen Rabatt in Höhe von 10 Prozent. Fortbildungspunkte: 31 Punkte Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen beschränkt. Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Bekanntmachungen EKG-Basiskurs Sie möchten sich mehr Sicherheit und Routine in der EKG-Auswertung verschaffen? Psychosomatischer Tag In diesem Seminar weisen wir Sie in die Grundlagen der EKG-Diagnostik ein. Sie lernen systematisch die Grundzüge der EKG-Auswertung, die richtige Erkennung des Lagetypes und ferner die Beurteilung der EKG-Morphologie. Inhalte: – typische EKG-Bilder bei Linksherz- und Rechtsherzbelastung – Lungenembolie und chronisch obstruktive Lungenerkrankung – Definition des ST-Hebungsinfarktes – Stadieneinteilung des Myokardinfarkt-EKGs – Grundzüge der bradykarden und tachykarden Herzrhythmusstörungen Sie erlernen diese wichtigen praktischen EKG-Bilder gemeinsam anhand von Beispiel-EKGs, die Sie selbstständig unter Anleitung auswerten dürfen. Vermehrt können Sie keine körperliche Ursache der Beschwerden Ihres Patienten feststellen? Sie vermuten, dass hinter der somatischen Krankheit ein psychisches Leiden steckt? Deshalb ist eine kontinuierliche Auffrischung und Erweiterung Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet der Psychosomatik sehr wichtig. Bereits während der Weiter bildung kristallisiert sich die Bedeutung fundierter psycho somatischer Kenntnisse heraus. Hierfür bieten wir Ihnen neben dem Curriculum Psycho somatische Grundversorgung bereits seit mehr als 20 Jahren den Psychosomatischen Tag an. Freuen Sie sich auf aktuelle und spannende Themen der Psychosomatik und steigern Sie Ihre Kenntnisse über das Wechselspiel zwischen Körper und Psyche. Der Psychosomatische Tag wird stets einem Tagesthema gewidmet. Dieses geben wir vorab bekannt. Termine: 6.–7. Juli 2015 (Mo–Di) ganztägig Termin: Samstag, 10. Oktober 2015 9.00–15.30 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 240,– Euro (inkl. Seminarunterlagen und Tagesverpflegung) Weiterbildungsassistenten erhalten einen Rabatt in Höhe von 10 Prozent. Fortbildungspunkte: 14 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 61,– Euro (inklusive Tagesverpflegung) Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Die Teilnahme am Psycho somatischen Tag kann auf die Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung angerechnet werden. Seminar für die Fachkunde Leitender Notarzt/Leitende Notärztin Reagieren Sie sicher und struk turiert bei Großschadensfällen. Als Leitender Notarzt (LNA) übernehmen Sie Leitungsaufgaben beim Massenanfall Verletzter sowie bei außergewöhnlichen Notfällen und Gefahrenlagen. Sie leiten, koordinieren und überwachen alle medizinischen Maßnahmen am Schadensort. Natürlich darf hier auch die Kommunikation mit den anderen Organisationen nicht zu kurz kommen. In unserem Seminar, das in enger Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Polizei durchgeführt wird, lernen Sie einerseits die Theorie über Kommunikation und Vorgehensweisen kennen. Durch viele verschiedene (Plan-)Übungen gewinnen Sie andererseits einen Einblick in die praktische Arbeit eines LNAs. Namhafte Referenten berichten zudem in ihren Vor trägen und Übungen über ihre eigenen Erfahrungen bei Großschadensfällen. Die angebotene Fortbildung umfasst 40 Stunden und wird nach den Empfehlungen der Bundes ärztekammer und der DIVI an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal durchgeführt. Für weitere Informationen zur Erlangung der Fach kunde Leitender Notarzt wenden Sie sich gerne an uns. Termine: 12.–16. Oktober 2015 (Mo–Fr) ganztägig Veranstaltungsort: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Steinackerstraße 47, 76646 Bruchsal Zielgruppe: Ärzte, die die Qualifikation zum Leitenden Notarzt erlangen möchten Teilnehmerbeitrag: 690,– Euro (inkl. Tagesverpflegung und Seminarunterlagen, zzgl. Übernachtung falls gewünscht) Fortbildungspunkte: 40 Punkte Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Bitte fordern Sie unser gesondertes Anmeldeformular an. Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Ulm veranstaltet ein Fachseminar für Mediziner. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten • Öffentliche Fördermittel Termin und Veranstaltungsort: 22. April 2015 (19.00 Uhr) in Ulm Information und Anmeldung: BW-Bank Ulm, Kathrin Russ, Telefon (07 31) 14 24-121, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei Bekanntmachungen Sonographie-Farbdoppler-Kurs Sie möchten die FarbdopplerSonographie kompakt und praktisch orientiert erlernen? Aufbauend auf Ihren mehrjährigen Sonographie-Kenntnissen geben wir Ihnen eine Einführung in die Farbdoppler-Sonographie. Nach den Theorie-Einheiten üben Sie das Erlernte – in Kleingruppen (vier Personen) direkt an Probanden – mit hoch wertigen Sonographie-Geräten. Das detaillierte Programm wird kurzfristig bekannt gegeben. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Verein für Medizinische Weiterbildung Stuttgart e. V. statt. Termin: Sonntag, 12. Juli 2015 9.00–17.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen mit mehrjähriger B-Bild-Sonographie Vorerfahrung Teilnehmerbeitrag: 180,– Euro (inkl. Seminarunterlagen und Tagesverpflegung) Weiterbildungsassistenten erhalten einen Rabatt in Höhe von 10 Prozent. Fortbildungspunkte: 8 Punkte Die Teilnehmerzahl ist auf 32 Personen beschränkt. Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] 184 Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40 Fortbildung: „Gesundheitssystem und Krankenhauskultur in Deutschland – eine Übersicht für ausländische Ärzte“ Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden veranstaltet 2015 in Kooperation mit der Freiburg International Academy erneut einen Kurs speziell für ausländische Ärzte. Ziel der Fortbildung ist es, zum Verständnis deutscher Strukturen und Gepflogenheiten und somit zur optimalen Integration ausländischer Mitarbeiter im ärztlichen Betrieb beizutragen. So soll ein Überblick über die Besonderheiten des deutschen Gesundheitssystems geschaffen werden. Neben dem strukturellen Aufbau des Gesundheitssystems und dessen aktueller Entwicklung werden zum Beispiel auch die ärztliche Selbstverwaltung und berufspolitische Strukturen dargestellt. Außerdem erhalten die Teilnehmer wichtige Informationen und Hilfestellungen für ihre Arbeit in der Klinik. Hierzu zählen Organisation und Abläufe, aber auch rechtliche Rahmenbedingungen der Patientenversorgung, interkulturelle Aspekte der Kommunikation und nicht zuletzt Kenntnisse über die Hierarchien und Zuständigkeiten. Referent Herr Dr. med. Nabeel Farhan stammt ursprünglich aus Mekka und kennt sowohl die sprachlichen als auch die kulturellen Hürden aus eigenem Erleben. Durch seine langjährige Erfahrung als Arzt an einer deutschen Klinik und durch zahlreiche Kurse für ausländische Ärzte ist es ihm möglich, zielgenau zu unterstützen. ÄBW 03 • 2015 Termin: Samstag, 21. März 2015 9.00–ca. 16.30 Uhr Wissenschaftliche Leitung und Referent: Dr. med. Nabeel Farhan, Freiburg International Academy Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal Gebühr: 35,– Euro (inkl. Verpflegung) Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 8 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Hygienebeauftragter Arzt Die 40-stündige Fortbildung wird vom Städtischen Klinikum Karlsruhe in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten und durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigungen für den Fortbildungskurs erteilt die Ärztekammer. Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 20. Juli 2012 sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, verpflichtet, hygienebeauftragte Ärztinnen oder Ärzte zu bestellen. Als hygienebeauftragte Ärztin oder hygienebeauftragter Arzt darf nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und an einer Fortbildung zum Erwerb der Qualifikation hygienebeauftragte Ärztin, hygienebeauftragter Arzt nach dem Curriculum der Bundesärztekammer mit Erfolg teilgenommen hat. Termin: 4.–8. Mai 2015 (Mo–Fr) 9.00 s.t.–16.30 Uhr Leitung: Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter der Abteilung für Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, Städtisches Klinikum Karlsruhe Ort: Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe Gebühr: 550,– Euro Fortbildungspunkte: 40 Punkte Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Auskunft und Anmeldung: Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Eberhard Kniehl, Telefon (07 21) 9 74-18 01, E-Mail: eberhard.kniehl@ klinikum-karlsruhe.de Anmeldung und Organisation: Geschäftsstelle BBz, Telefon (07 21) 9 74-75 40, E-Mail: [email protected] Bekanntmachungen Fortbildung: „Geriatrische Grundversorgung“ – 60-stündiges Basiscurriculum der Bundesärztekammer Die demografische Entwicklung in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachrichtungen zunehmend ältere Menschen unter Ihren Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und multimorbiden Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landes ärztekammer Baden-Württemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat daher ein 60-stündiges Basis curriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt. Dieses richtet sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte bei der Behandlung älterer Menschen aber vertiefen möchten. Das Curriculum ist in neun Module gegliedert, die in drei Abschnitte (jeweils ein Wochenende) eingeteilt wurden. Programm: – Besonderheiten des alten Patienten – Geriatrische Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen (in mehreren Teilen) – Geriatrisches Basis-Assessment – Arzneimitteltherapie und nicht-medikamentöse Therapiemaßnahmen – Rechtliche und ethische Grundlagen – Einrichtungen geriatrischer Versorgung – Fallbeispiele Termine: 8.–10. Mai 2015 19.–21. Juni 2015 17.–19. Juli 2015 jeweils Freitag bis Sonntag Veranstaltungsort: Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr, Diakonissenstraße 28, 76199 Karlsruhe Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Brigitte R. Metz, Chefärztin Geriatrisches Zentrum Karlsruhe und Klinik für Rehabilitative Geriatrie Fachärztin für Innere Medizin; Klinische Geriatrie; Palliativ medizin; Physikalische Therapie, Ernährungsmedizin DGEM, Osteologie DVO Gebühr: 635,– Euro Teilnahmebedingungen: Eine Stornierung der Anmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist bei selbstverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu entrichten. Bei einer Abmeldung aus unverschuldeten Gründen ist der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die Zahlungsverpflichtung wird dann nach Prüfung des Sachverhaltes nach billigem Ermessen ent schieden. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 60 Punkte Kontakt: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Fortbildung: Workshops zum Thema Kinderschutz Das seit 1.1.2012 geltende Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) definiert erstmals bundesweit einheitlich den Begriff Kinderschutz und dessen Vorschriften. Im Kern geht es um die allgemeine Förderung des Kindeswohls und die Minimierung von Gefährdungsrisiken. Für die Ärzteschaft von wesentlicher Bedeutung enthält das BKiSchG einheitliche Regelungen zur einzelfallbezogenen Zusammenarbeit im Kinderschutz. Erstmals wurde geregelt, wann ein Arzt oder eine Ärztin unter Bruch der ärztlichen Schweigepflicht dem Jugendamt über eine Kindeswohlgefährdung Mitteilung machen darf. In den Workshops soll zu diesem Thema informiert, Stolpersteine aus der Praxis und Erfahrungen reflektiert und vertieft werden. So zum Beispiel schwierige Fälle, in denen Sie als Ärztin oder Arzt ein schlechtes „Bauchgefühl“ verspüren, dies aber nur schwer auf eine sachliche und nachvollziehbare Ebene bringen können. Anhand der Rechtsberatung durch Herrn Direktor des Amtsgerichts a.D. Reinhold Buhr, und Elementen der Balintarbeit unter Leitung von Frau Dr. med. Elisabeth Daikeler, FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, sollen konkrete Fragestellungen und Fälle aus der Praxis beleuchtet, diskutiert und Lösungsansätze abgeleitet werden. Die Fortbildung besteht aus zwei Teilen. Am ersten Termin sollen auf die rechtlichen Grundlagen und diverse Fragestellungen näher eingegangen werden. Am zweiten Termin können konkrete Patientenfälle intensiv besprochen und individuelle Handlungsempfehlungen gegeben werden. Termine: Teil 1: Mittwoch, 15. April 2015 Teil 2: Mittwoch, 29. April 2015 jeweils 17.00 Uhr–ca. 20.15 Uhr Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, Vorstandszimmer, 4. OG Referenten: Frau Dr. med. Elisabeth Daikeler, FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Karlsruhe Herr Dir. d. AG a. D. Reinhold Buhr, Kammeranwalt der Bezirks ärztekammer Nordbaden Gebühr: 90,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 10 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de ÄBW 03 • 2015 185 Bekanntmachungen EKG in Praxis und Klinik – die Fortbildung zum Kompetenzerhalt Der zweitägige Kurs frischt die EKG-Befundung auf und vermittelt den aktuellsten Wissensstand. Klinische Alltagssitua tionen werden besprochen, wie etwa das Problem unklarer Thoraxschmerzen, Dyspnoe oder Herzrhythmusstörungen. Lernziel des Kurses ist das Beherrschen der selbstständigen EKG-Beurteilung und die Fähigkeit, daraus die neuesten therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen abzuleiten. Termine: Kurs 1: Mittwoch, 10. Juni 2015 und 14.00–18.00 Uhr Mittwoch, 17. Juni 2015 14.00–19.30 Uhr Ort: Max-Planck-Haus, Gerhart-Hauptmann-Str. 36, 69120 Heidelberg Kurs 2: Mittwoch, 23. September 2015 und 14.00–18.00 Uhr Mittwoch, 30. September 2015 14.00–19.30 Uhr Ort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe Wissenschaftliche Leitung und Referent: PD Dr. Felix Gramley, FA für Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie, Heidelberg Gebühr: 95,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 11 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) lädt im Rahmen ihrer Reihe BW Forum Medicum zu einer Informationsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte ein. Titel: Innovative Versorgungsgestaltung in der Gesundheitsregion Karlsruhe/Pforzheim Veranstaltungsinhalte: Vorstellung der Studie „Gesundheitsregionen 2020“ mit detaillierten Informationen zur aktuellen Versorgungsstruktur in der o. g. Region Podiumsdiskussion mit namhaften Experten über die Möglichkeiten der innovativen Versorgungsgestaltung in der o. g. Region. Termin und Veranstaltungsort: Mittwoch, 20. Mai 2015 um 18.00 Uhr Villa Hammerschmiede, 76327 Pfinztal-Söllingen Information und Anmeldung: BW Heilberufe Center Pforzheim, Carina Seelisch, Telefon (0 72 31) 3 06-203, E-Mail: [email protected] Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Fortbildungsreihe „Notfall“ Ziel dieser Fortbildungsreihe für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist die Vermittlung von Orientierungshilfen für die mitunter herausfordernden Begebenheiten eines Notfalls sowie die Darstellung adäquater Vorgehens- und Behandlungsweisen. Die inhaltliche Konzeption orientiert sich an häufig auftretenden Krankheitssymptomen, welche zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden. Es soll sowohl auf Notfälle in der eigenen Praxis vorbereitet werden, als auch den im Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzten als Auffrischung dienen. In 2015 werden in zwei Blöcken insgesamt acht inhaltliche Schwerpunkte aufgegriffen. Die Themen des ersten Veranstaltungsblockes finden Sie weiter unten. Im Herbst folgt der zweite Block der Fortbildungsreihe. Alle Veranstaltungstermine sind einzeln buchbar. Für die Vortragsreihe konnten fachlich hoch qualifizierte Referenten gewonnen werden. Das Referententeam besteht jeweils aus einem Krankenhausarzt und einem niedergelassenen Arzt, sodass die Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Versorgung ausgelotet werden können. Termine Block 1: jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr Dienstag, 14. April 2015 Leitsymptom Fieber Referenten: Dr. med. Joachim Aspacher, FA für Innere Medizin, Dr. med. Konrad Pumpe, FA für Innere Medizin Dienstag, 19. Mai 2015 Pädiatrische Notfälle Referenten: Dr. med. Paul Vöhringer, FA für Kinder- und Jugendmedizin, Dr. med. Manfred Reichert, FA für Kinder- und Jugendmedizin Donnerstag, 25. Juni 2015 Neurologische Notfälle Referenten: Prof. Dr. med. Georg Gahn, FA für Neurologie, Dr. med. Klaus-Matthias Hasert, FA für Neurologie Donnerstag, 16. Juli 2015 Psychiatrische Notfälle Referenten: Dr. med. Christian Harter, FA für Psychiatrie und Psycho therapie, Dr. med. Andrea Groß, FA für Psychiatrie Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer, Ehrenvorsitzender der Ärzteschaft Karlsruhe Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG) Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 3 Punkte/Veranstaltung Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungs zertifikat anrechenbar. Eröffnungsveranstaltung: Neue Erreger, Probleme und Erfolge in der Infektionsmedizin Leitung: Dr. med. Ulrich Voshaar, Präsident der Bezirksärzte kammer Südbaden; Prof. Dr. med. Winfried V. Kern, Abteilung Infektiologie, Universitätsklinikum Freiburg Nicht nur durch die Ebola-Epidemie sind die Infektionskrankheiten wieder mehr in unserem Bewusstsein. Andere neue Infektionserreger werden entdeckt, bekannte Erreger kommen im veränderten Gewand zurück und Antibiotika-Resistenz ist inzwischen fast zum Alltag geworden. Das Gebiet der Infektionsmedizin – vom Labor bis zum Krankenbett – ist wissenschaftlich faszinierend, muss jedoch heute für die Praxis mehr und mehr auch brauchbare und effektive Lösungen anbieten. Diagnostik, Prävention und Therapie müssen optimiert werden. Zum Auftakt eines neuen Jahrs der Fortbildung im Rahmen unserer Akademie bieten Ihnen Kollegen aus dem Zentrum Infektionsmedizin des Universitäts klinikums Freiburg einen spannenden und zugleich kritischen Einblick in aktuelle Beobachtungen, Perspektiven und Empfehlungen zum Thema Infektion. Termin: Mittwoch, 29. April 2015 Zeit: 18.00 Uhr s.t.–21.30 Uhr Ort: Hörsaal Frauenklinik, Universitätsklinikum Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung für Ärztinnen und Ärzte – Tagesworkshop Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch, Baar, CH, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, MBSR/ MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA) Anke Wunderlich, Freiburg, Bewegungs- und Ausdruckst herapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen Herausforderungen: zunehmende Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen und auch in stressigen Zeiten innere Ruhe und Stabilität zu bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen Augenblick bewusst und nicht wertend wahrzunehmen. Wir lernen innezuhalten, unbewusste oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge lassener und kreativer mit dem Berufsalltag umzugehen. Methoden sind: – Achtsamkeitsmeditationen im Liegen, Sitzen, Stehen und Gehen – sanfte Yogaübungen – Impulsreferate und Reflexionen – Achtsamkeitsübungen für den Berufsalltag Achtsamkeit unterstützt Sie dabei: Konstruktiv Stress zu bewältigen, Burn-out vorzubeugen, den Blick für das Wesentliche zu öffnen und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz im beruflichen Alltag zu leben. Termin: Freitag, 17. April 2015 Warteliste Freitag, 16. Oktober 2015 Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Hygienebeauftragter Arzt – Onlinekurs Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zwei jährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzig stündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Blended-Learning-Kurs mit einer verkürzen Anzahl von Präsenztagen in Kombination mit E-Learning an. Die internetbasierten 20 Kurseinheiten stehen ab 1. September 2015 zur Ver fügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages-Kurs vorgestellt. Die Teilnahme an der Präsenz veranstaltung ist nur möglich, wenn zuvor die E-LearningEinheiten absolviert wurden. Die Präsenzveranstaltung findet am 3./4. Dezember 2015 im Haus der Ärzte in Freiburg statt. Termin: Online-Phase ab Dienstag, 1. September 2015 Präsenztage 3. und 4. Dezember 2015 Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr und Freitag, 8.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Hygienebeauftragter Arzt – Refresher-Kurs Alle zum Hygienebeauftragten Arzt qualifizierten Ärzte sind angehalten, sich regelmäßig fortzubilden, um über die neuen Entwicklungen in der Hygiene und Infektionsprävention in Kenntnis gesetzt zu werden bzw. bestehendes Wissen zu vertiefen. Wir bieten gemeinsam mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene Freiburg zu diesem Zweck im Jahr 2015 vier Nachmittage an, bei denen das jeweilige Tätigkeitsfeld des Hygiene beauftragten Arztes besonders berücksichtigt wird. So findet eine Nachmittagsver anstaltung speziell für Hygienebeauftragte Ärzte in Kranken häusern im Haus der Ärzte statt. Termin: Mittwoch, 17. Juni 2015 für Krankenhausärzte Zeit: 14.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 90,– Euro Die folgenden Termine finden in den Räumen des Deutschen Beratungszentrums für Hygiene, Schnewlinstraße 10, 79098 Freiburg statt. 20. Mai 2015 Auffrischungskurs zur Antibiotikatherapie 22. Juli 2015 Auffrischungskurs für Hygienebeauftragte in Rehabilitationskliniken 21. Oktober 2015 Auffrischungskurs für Hygienebeauftragte in Ambulanten OP-Zentren Weitere Informationen unter Telefon (07 61) 20 26 78-34 oder E-Mail: [email protected] Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindel beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar redu- ÄBW 03 • 2015 187 Bekanntmachungen ziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürliche, unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objek tivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe zieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs zuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen. Termine: 20. Juni 2015 11. Juli 2015 Zeit: jeweils Samstag, 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: jeweils 100,– Euro Fortbildung „Impfen“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinder lähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. 188 Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind. Inhalt des Seminars: – Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen – Impfsystem in Deutschland – Impfpräventable Erkrankungen – Risiken, Nebenwirkungen – Impfen von Risikopatienten – Vorgehen in der Praxis – Diskussion von Fallbeispielen Termine: Samstag, 27. Juni 2015 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Verwaltungskostenpauschale: 30,– Euro Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gem. Curriculum der Bundesärztekammer Leitung: Dr. med. Frank Koberne, St. Josefskrankenhaus Freiburg Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in Klein gruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei. Termin: 23. November–1. Dezember 2015 (ohne Sonntag) Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 850,– Euro ÄBW 03 • 2015 Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Maulburg Diese modulare Seminarreihe wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/Fachkundenachweis Rettungsdienst erworben haben, jedoch aufgrund ihrer beruflichen und/oder privaten Situa tion nicht wirklich in diesem Einsatzbereich tätig sein konnten. Die schnelle, gezielte und effektive Intervention und die sich ständig verändernden TherapieLeitlinien erfordern es, für eine optimale und sichere Patientenversorgung auf dem neuesten Stand zu sein. Mit diesem viertägigen praxis orientierten Refresher-Seminar bringen wir Sie auf den Leistungsstand, der heute nach Meinung aller Fachgesellschaften erwartet werden muss. Nach diesem Training sind Sie in der Lage, mit den notwendigen Fertigkeiten selbstsicher die geläufigen Notfallsituationen zu beherrschen. Vorträge und Diskussionen sowie Erfahrungssammlung, Praxis training und Fallbesprechungen sorgen für die Einbindung aller Anwesenden. Termine: Teil 1: 24./25. April 2015 Teil 2: 12./13. Juni 2015 Zeit: Freitag/Samstag, 9.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 400,– Euro (Teil 1 und Teil 2) Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Grundkurs Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über lebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten. Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des European Resuscitation Council und der Bundesärztekammer. Programm: Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: 30. Mai 2015 26. September 2015 Zeit: jeweils Samstag, 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: jeweils 100,– Euro Kardiozirkulatorische Notfälle Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmus störungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten. Programm: Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfall medikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-Code-Traing Erw. gemäß ERC – Airway-Management (Larynxmaske; Combitube etc.) Termin: Samstag, 17. Oktober 2015 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Bekanntmachungen Traumatologische Notfälle Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in welcher der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält. Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzten Notfallpatienten ab zuwenden sowie die Vitalfunk tionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten zu stabilisieren. Programm: Unfallmechanismen – Primary/ Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen trauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominal trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – Mega-Code-Training Erw. gemäß ERC Termin: Samstag, 4. Juli 2015 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Pädiatrische Notfälle Notfälle mit Kindern stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Helfer. Sie erfordern spezielle Kenntnisse und bedeuten eine hohe emotionale Belastung. Unsicherheiten resultieren häufig aus lückenhaften pädiatrischen Kenntnissen und Fertigkeiten. Dieses Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Anatomische und physiologische Besonderheiten – Pädiatrische Notfallsituationen/Anamnese erhebung, Intubation, Airway management – Intraossäre Infusion/Dehydration – Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000 Termin: Samstag, 5. Dezember 2015 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Unser Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver Maßnahmen Termin: Mittwoch, 13. Mai 2015 Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 75,– Euro pro Person Basiskurs Palliativmedizin Leitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits gekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Termine: 9./10. Oktober 2015 6./7. November 2015 4./5. Dezember 2015 Zeit: freitags 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Caritas Tagungszentrum, Freiburg Entgelt: 550,– Euro Palliativmedizin Fallseminar Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker Msc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fach gesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Das Fallseminar besteht aus drei Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: 29. Februar–4. März 2016 Modul 2: 22.–26. Juni 2015 Modul 3: 7.–11. Dezember 2015 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– pro Modul Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach gewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. ÄBW 03 • 2015 189 Bekanntmachungen Samstagsveranstaltungen (8 Stunden) 25. April 2015 Somatoforme Störungen 13. Juni 2015 Suchterkrankungen 4. Juli 2015 Motivierende Gesprächsführung 26. September 2015 Depressionen, Burnout 17. Oktober 2015 Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter 5. Dezember 2015 Schlafstörungen Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 90,– Euro (ab Mai 100,– Euro) pro Samstag Entgelt: 90,– Euro (ab April 100,– Euro) pro Samstag Wochenkurs (40 Stunden) Termin: 13.–17. Juli 2015 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 450,– Euro Reisemedizin – Aufbauseminar „Internationale Arbeitseinsätze und Rückkehrermedizin“ (14 Stunden) Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Nicht nur im privaten Sektor zeigen Reisen in tropische und subtropische Länder eine stetig steigende Tendenz. Auch auf beruflicher Ebene haben Aktivitäten der Firmen im Ausland und damit erforderliche berufliche Reisen in Länder mit – nach ArbMedVV – besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen eine zunehmende Bedeutung. Mit Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die bis dahin vorgeschriebene Ermächtigung durch die Landesverbände der Berufsgenossenschaften ent fallen. Der Arbeitgeber muss zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen einen Arzt oder eine Ärztin mit der Gebietsbezeichnung „Arbeits- 190 medizin“, mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ oder mit der Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“ beauftragen. Nun kann ein wesentlich größerer Kreis an Arbeits- und Betriebsmedizinern diese Vorsorgeuntersuchung durchführen. Dies erfordert eine hohe Eigenverantwortlichkeit zur ausreichenden und qualitätsgesicherten reisemedizinischen Fortbildung. Nach der ArbMedVV §7 (1) gilt der Grundsatz, dass ein Arzt oder Ärztin, der oder die nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Aus rüstungen verfügt, Ärzte oder Ärztinnen hinzuziehen soll, die diese Anforderungen erfüllen. Für diejenigen Arbeits- und Betriebsmediziner, die sich in dieser Richtung weiter qualifizieren und reisemedizinische Fachkenntnisse erwerben wollen, bietet die Ärztekammer zusätzlich zum Basisseminar Reisemedizin das 2-tägige Aufbauseminar „Internationale Arbeitseinsätze und Rückkehrermedizin“ an. Die beiden Themenblöcke entsprechen den Aufbaumodulen 6 und 12 des Fachzertifikats Reisemedizin des DFR und sind somit auch für alle anderen Ärztinnen und Ärzte interessant, die sich verstärkt der Reisemedizin in ihrer Praxis widmen und das Fachzertifikat Reisemedizin des DFR (Deutschen Fachverbands Reisemedizin) erwerben möchten. Termine: 17.–18. April 2015 Zeit: freitags und samstags, ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro ÄBW 03 • 2015 Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) Die Reisemedizin hat in den letzten Jahren an Facettenreichtum erheblich gewonnen und versteht sich heute als fach gebietsübergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reise medizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auch anderer, internationaler Institutionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der den Anspruch erheben kann, „Reisemedizin“ nach heutigem Verständnis zu repräsentieren. Diese Konzeption ist in ein 120 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen, das als „Fachzertifikat Reisemedizin“ erstmals 2003 vorgestellt wurde. Dabei sind nach Erwerb des Basiszertifikates im Umfang von 32 Stunden weitere 12 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 88 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lern erfolgskontrolle erforderlich. Im Rahmen dieses Curriculums bieten wir wiederum in 2015 folgende Aufbaumodule an: „Trekking und Höhenmedizin/ Unfälle und Reisemedizinische Assistance“ (Module 4 und 11), „Risikogruppen und Reisen“ (Modul 7) und „Reisen mit chronischer Krankheit“ (Module 8, 9 und 10). Das Basisseminar Reisemedizin sowie weitere Aufbaumodule sind ab Beginn 2016 geplant. Ärztinnen und Ärzte, die neben dem Basisseminar alle 12 Aufbaumodule absolviert haben, können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reise medizin beantragen. Termine: 17./.18. Juli 2015 23./24. Oktober 2015 20./21. November 2015 Zeit: ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro (pro Wochenende) Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz bezeichnung gemäß WBO 2006 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Termin: 19.–23. Oktober 2015 Zeit: Montag–Freitag, 9.00–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro Bekanntmachungen Schmerztherapie – Kompaktseminar Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiter bildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich. Seminarinhalte: Block A: Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerz zuständen Block B: Medikamentöse Schmerztherapie/ Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – Kopfschmerz Block C: Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und Palliativ medizin Block D: Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgie, Gelenkerkrankungen Der Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten. 2 Wochenkurse à 40 Std. Termine: Block A und B: 5.–9. Oktober 2015 Block C und D: 25.–29. Januar 2016 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Langzeitbetreuung von Tumorpatienten Vom Krebspatienten zum Krebslangzeitüberlebenden – worauf muss ich als Hausarzt achten? Dank multimodaler, interdiszi plinärer Therapiekonzepte und Innovationen in der medikamentösen Tumortherapie ergeben sich für eine zunehmende Zahl an Krebspatienten kurative Behandlungsoptionen bzw. eine „Chronifizierung“ ihrer Erkrankung. Das 5-Jahres-Überleben über alle Entitäten hinweg beträgt derzeit bei beiden Geschlechtern circa 60 Prozent. Aber diese ehemaligen Patienten müssen sich auf ihrem Weg zurück ins Leben mit einer Reihe von körperlichen und psycho sozialen Langzeit- und Spät folgen auseinandersetzen und benötigen dabei eine kontinuierliche Betreuung, um nicht sprichwörtlich „verloren zu gehen“. Ein Fokus unseres Gesundheitswesens muss in der Zukunft daher auf diese immer größer werdende Gruppe von Patienten gerichtet werden. Termin: Samstag, 11. Juli 2015 Zeit: 9.00 s.t.–14.45 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 90,– Euro Weitere Informationen unter E-Mail: schilling@ tumorbio.uni-freiburg.de Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/ 47 37/47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“ Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent Seit vielen Jahren ist das Thema Organspende in den Medien präsent und löst reichlich kontroverse Diskussionen aus, insbesondere seitdem bekannt geworden ist, dass die Bundesrepublik Deutschland beim innereuro päischen Vergleich der Organspendezahlen einen Platz in der unteren Hälfte der Rangliste einnimmt. Die Bezirksärzte kammer Südwürttemberg hat das 17. Gesundheitsforum Südwürttemberg diesem Thema gewidmet und zusammen mit der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen am 10. 05. 2014 eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt, die den Teilnehmern das Wissen zum aktuellen Verfahren von Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg vermittelt. Dabei werden die Organisationen DSO und Eurotransplant vorgestellt, Vergabekriterien im Notfall und nach Warteliste erläutert, die Handlungsgrenzen durch zeitliche Fristen, Dauer der notwendigen Kontrollen und räumliche Entfernung dargestellt sowie die Aufgabe des Transplantations beauftragten beschrieben. Ein Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen der Lebendspende und am Ende werden auch die finanziellen Aspekte vonseiten der GKV aufgezeigt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. ÄBW 03 • 2015 191 Bekanntmachungen 60-stündiges Basiscurriculum „Geriatrische Grundversorgung“ der Bundesärztekammer Die demografische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachgebiete zunehmend ältere Menschen unter ihren Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Fragen und die besonderen Probleme des älteren Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fach ärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat jetzt ein 60-stündiges Basiscurriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt, das sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fach gebiete richtet, die die Zusatz bezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, aber ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte der Behandlung älterer Menschen vertiefen wollen. Es ist in neun Module gegliedert, die als Gesamtpaket oder unabhängig voneinander einzeln absolviert werden können. Durch die bundeseinheitliche Struktur ist es auch möglich, die ver schiedenen Module im Bereich anderer deutscher Ärztekammern zu ergänzen. Da die Inhalte und die Zeitdauer der Module sehr unterschiedlich sind, bewegt sich die Teilnahmegebühr in einem Rahmen von 50,– Euro bis 110,– Euro. Termine: Freitag, 27. März 2015 13.45–18.30 Uhr Samstag, 28. März 2015 9.00–18.15 Uhr Sonntag, 29. März 2015 9.00–13.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 8/2015) 192 Leitung: Prof. Dr. med. Walter Maetzler, Facharzt für Neurologie, Zusatzbezeichnung Geriatrie, Oberarzt, Universitätsklinik für Neurologie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: 4 bis 10 (je nach Modul) Gebühr: 50,– Euro bis 110,– Euro (je nach Modul) Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer e in Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 20. März 2015 14.00–18.00 Uhr Samstag, 21. März 2015 9.00–17.15 Uhr Sonntag, 22. März 2015 9.00–15.15 Uhr Freitag, 17. April 2015 14.00–18.00 Uhr Samstag, 18. April 2015 9.00–16.15/17.15 Uhr Sonntag, 19. April 2015 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 2/2015) Leitung: Dr. med. Michael Haen, niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, Hämatologe und Onkologe, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen ÄBW 03 • 2015 Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 440,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Fallseminare „Palliativmedizin“ Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer zwölf-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. Termine: Modul I: 27.–30. Juni 2015 (Sa–Di) Modul II: 1.–4. Juli 2015 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 5/2015) Gebühr Module I und II: 890,– Euro Modul III: 23.–26. September 2015 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 6/2015) Gebühr Modul III: 440,– Euro Teilnehmerzahl: 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: je Modul 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung (MBSR) Ärztinnen und Ärzte sind sowohl in ihrer Rolle als TherapeutInnen als auch im Umgang mit sich selbst zunehmend den Auswirkungen einer immer schneller und hektischer werdenden Zeit ausgesetzt, die häufig beschrieben werden mit den Schlagworten wie Dauerstress, Erschöpfung, Burn-out und Depression. Der Workshop beginnt mit einer Einführung in das „Konzept Achtsamkeit“, gefolgt von einzelnen praktischen und theoretischen Modulen. Sowohl Selbsterfahrung durch eigenes Üben als auch die Aus einandersetzung mit wissenschaftlichen Hintergründen und der Wirkungsweise von Acht samkeit sollen Bestandteil des Workshops sein. Termin: Samstag, 18. April 2015 9.30–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 34/2015) Leitung: Dr. Harald Banzhaf, Facharzt für Allgemeinmedizin, Bisingen, zertifizierter MBSR-Lehrer, Ausbilder für MBSR-Lehrer Ort: Sanitätshaus Schlather, Hauptwasen 2, 72336 Balingen Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte Punkte: beantragt Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Notfälle im (Praxis-)Alltag: Refresherkurs auch für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst Diese Fortbildungsreihe richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die aus verschiedenen Gründen ihr Wissen zur Erkennung und Behandlung von Notfällen – vor allem fachfremden – aktualisieren bzw. ergänzen wollen. Dabei geht es nicht um die Inhalte des Bekanntmachungen 80-Stunden-Kurses zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde Rettungsdienst, sondern um die ersten ärztlichen Maßnahmen, die von jedem Arzt, gleich welcher Fachrichtung, erwartet werden können, wenn er mit einem Notfall konfrontiert wird. Das betrifft natürlich den Dienst in der Klinik oder in der Praxis, aber auch den privaten Alltag, wo Ärztinnen und Ärzte immer wieder unvorbereitet in Situa tionen geraten, in denen bei meist unbekannten Patienten eine sachgerechte ärztliche Hilfe geleistet werden muss, wie z. B. bei Sportereignissen, im Flugzeug, bei kulturellen oder gesellschaftlichen Versammlungen, auf der Straße, aber auch im Familien- oder Freundeskreis etc. Die einzelnen Fortbildungsver anstaltungen sind so aufgebaut, dass zunächst die oft im Vordergrund stehenden Leitsymptome möglicher Notfälle, die neben den notwendigen diagnostischen Schritten auch bereits parallel therapeutische Gegenmaß nahmen erfordern, dargestellt werden. Bei kleineren Notfällen werden dabei die Diagnostik und Therapie so vermittelt, dass der Patient ausreichend behandelt und der Notfall unter Kontrolle ist. Bei schwereren oder poten ziell lebensgefährlichen Notfällen werden die ersten Maßnahmen vermittelt, damit der Patient in einem stabilen Zustand in ein Krankenhaus gebracht wird, welches die personellen und technischen Voraussetzungen für alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet. Die Referenten sind Fachärzte für Allgemeinmedizin bzw. für Innere Medizin mit der Zusatz bezeichnung Notfallmedizin bzw. der Fachkunde Rettungsdienst, die das Leitsymptom ihres Themas in einem 30-minütigen Referat mit den Erstmaßnahmen der Diagnostik und Therapie darstellen und anschließend ca. 15 Minuten mit den Teil nehmern offen gebliebene Fragen diskutieren. Termin: Mittwoch, 18. März 2015 16.30–19.00 Uhr Leitsymptome: Schwindelanfall – Lähmungen/ Krämpfe – Schmerzattacken (Anmeldungs-Nr. 17/2015) Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 20,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und Getränke Punkte: 3 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten, welches in 13 Themenblöcke ge- gliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich. Termine: Samstag, 13. Juni 2015 9.00–16.30 Uhr Praxisorganisation (Anmeldungs-Nr. 11/2015) Samstag, 12. September 2015 9.00–17.00 Uhr Infektionskrankheiten/ Impfungen (Anmeldungs-Nr. 12/2015) Samstag, 21. November 2015 9.00–17.30 Uhr Schmerzen: Akut und chronisch (Anmeldungs-Nr. 13/2015) Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt; Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg; Dr. med. Ullrich Mohr, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin, Zusatz bezeichnung Palliativmedizin, Bisingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: jeweils 50,– Euro Punkte: 8/9 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Homepage für Ärzte – Grundkurs Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 21. März 2015 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 29/2015) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro Punkte: 9 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 18. Gesundheitsforum Südwürttemberg Der Vorwurf Ärztepfusch – zwischen Polemik und Tragödie Für das 18. Gesundheitsforum Südwürttemberg 2015 hat sich der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg für das Thema entschieden „Der Vorwurf Ärztepfusch – zwischen Polemik und Tragödie“ und damit dieses Gesundheitsforum Südwürttemberg den verschiedenen Auswirkungen von Behandlungsfehlern auf die primär und sekundär Beteiligten gewidmet. Durch die mangelnde Transparenz beim Umgang mit Behandlungsfehlern innerhalb der Ärzteschaft entstand in der Öffentlichkeit ein Bild von Vertuschung, um Verantwortung, Wiedergutmachung bzw. Schadensersatz zu entgehen. Die Berichterstattung in den Medien über Behandlungsfehler von Ärzten ist bis heute oft einseitig, polemisch und gegen die Ärzte gerichtet. Innerhalb der Ärzteschaft gibt es eine ganze Reihe von Ansätzen, diesen bisher suboptimalen Umgang mit Behandlungsfehlern zu verbes- ÄBW 03 • 2015 193 Bekanntmachungen sern, indem die Beteiligten und Betroffenen die notwendige Unterstützung erhalten. Gleichzeitig werden auch Systeme entwickelt, um Fehler zu analysieren und zu vermeiden und für Patienten und letztlich auch für die Ärzte selbst damit größere Sicherheit zu schaffen. Das 18. Gesundheitsf orum Südwürttemberg ist ein Beitrag dazu. Programm: 10.00–10.15 Uhr Begrüßung Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg 10.15–10.35 Uhr 1. Behandlungsfehler versus Komplikation (Definition inkl. Statistik-Überblick: Wie viele, welche Art, wer …) Referent: Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg 2. Der betroffene Arzt 10.35–10.50 Uhr – aus der Sicht des Arztes: Erste persönliche Reaktion Referent: Dr. med. Andreas Meilinger, niedergelassener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Sindelfingen 10.50–11.20 Uhr – Informationspflichten gegenüber Patient, evtl. Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten oder Haftpflichtversicherung („Selbstbezichtigung“) Referentin: Dr. iur. Regine Kiesecker, Geschäftsführerin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg 3. Die anderen Beteiligten 11.20–11.35 Uhr – aus der Sicht des Patienten: Persönliche Reaktion und Bedürfnisse (Information, Geständnis, Gerechtigkeit, Wiedergut machung, Entschuldigung) Referentin: Dr. med. Doris BarteltRutz, Tübingen, unabhängige Patientenberatung 11.35–11.55 Uhr – aus der Sicht der Kollegen: Pflicht zur „Denunziation“ (§ 630 c Abs. 2 Patientenrechtegesetz) und kollegiale Unterstützung – ein Widerspruch? Referent: Dr. med. Peter Benk, Ravensburg 194 11.55–12.15 Uhr – aus der Sicht der Gutachterkommission (in BW) Referent: Dr. iur. Albrecht Foth, Vorsitzender der Gutachter kommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg 12.15–12.30 Uhr – aus der Sicht der Versicherungen – auf Seiten des Arztes: Haftpflichtversicherung Referent: Dt. Ärzteversicherung, Patrick Weidinger, Abteilungsdirektor, Köln 12.30–12.45 Uhr – auf Seiten des Patienten: Krankenkasse und MDK Referent: Dr. med. Joachim Holzschuh, Leiter des Referats „Medjur“, MDK Baden-Württemberg, Lahr 12.45–13.00 Uhr – aus der Sicht der Gerichte: (Zivilgericht, Strafgericht) Referent: Dr. Wolfgang Reder, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart 13.00–13.30 Uhr Mittagspause 13.30–14.00 Uhr 4. Die Zeit danach – Spätfolgen und Hilfen für den Arzt Referent: Dr. med. Bernhard Mäulen, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Villingen-Schwenningen 5. Perspektiven der Ärzteschaft für die Zukunft 14.00–14.15 Uhr – Fehlermanagementsysteme, IBS des UKT Referent: Klaus Hemmen, Risikomanagementbeauftragter des Klinikumsvorstandes, Universitätsklinikum Tübingen 14.15–14.30 Uhr – Kollegiale Strukturen für Betroffene, z. B. Selbst hilfegruppen, Zirkel etc., gemeinsame interdisziplinäre Besprechungen Referent: Prof. Dr. med. Christoph Scholz, Universitäts-Frauenklinik Ulm, Aktionsbündnis Patienten sicherheit 14.30–15.00 Uhr Diskussion mit den Referenten Termin: Samstag, 18. April 2015 10.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 22/2015) ÄBW 03 • 2015 Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 6 Power Point Seminar Samstag, 25. April 2015 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 27/2015) Leitung: Dr. med. Peter Benk, Leiter Medizincontrolling und Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro Punkte: 9 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Auffrischungskurs Fachgebundene genetische Beratung (inkl. Wissenskontrolle) gemäß GenDG Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft. Demnach dürfen ab 1. Februar 2012 genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Das GenDG ist Bundesrecht, und eine von der GendiagnostikKommission erarbeitete Richtlinie lässt leider offen, wer Träger der dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für die Ärztekammern und für die Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen des Bundesgesetzes einerseits zu genügen, andererseits aber auch den Ärztinnen und Ärzten eine hieb- und stichfeste Regelung zu bieten. In zahleichen Gesprächen auf Landesebene in BadenWürttemberg wurde daher ein Kompromiss gefunden, nach dem die Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Landes ärztekammer bittet, sie möge nach den Vorgaben der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission für ihre Mitglieder Qualifikationsmaßnahmen zur gendiagnostischen Beratung anbieten. Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw. 8 Stunden, letzteres bei Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung. Alternativ kann als Übergangslösung für die Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. Die Landesärztekammer und die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg bieten diese Wissenskontrollen an. Zur Vorbereitung auf die Wissenskontrollen bieten die Kammern als Hilfestellung einen sechsstündigen freiwilligen Refresherkurs an. Die Kammern verstehen dieses Angebot als Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder. Termin: Samstag, 25. April 2015 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 27/2015) Fachgruppe: FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, FA für Kinderund Jugendmedizin Leitung: Dr. med. Dr. rer. nat. Saskia Biskup, Praxis für Humangenetik, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 48,– Euro Punkte: beantragt Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Bekanntmachungen Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs 2 Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psycho therapie sowie für die Zusatz bezeichnung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landes ärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten werden. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: 26. April–2. Mai 2015 (So–Sa) (Anmeldungs-Nr. 14/2015) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Welcome Hotel Bamberg, Mußstr. 7, 96047 Bamberg Gebühr: 600,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten) Punkte: beantragt „Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Veranstaltung zur „Qualifika tion Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen P räsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärzte kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. Vier Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa sechs Wochen und weitere acht Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenz veranstaltung. Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten. Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: Mittwoch, 17. Juni 2015 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 24. Oktober 2015 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 18/2015) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro Punkte: 20 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Die neuen Bilder der Medizin Bedingt durch den technischen Fortschritt in der Medizin werden in immer kürzeren Abständen neue bildgebende Untersuchungsmethoden entwickelt, die dann für Diagnostik und teilweise auch Therapie zur Verfügung stehen. Es ist nicht leicht für die Ärztinnen und Ärzte, sich neben allen Aufgaben der jeweiligen beruflichen Tätigkeit auch noch ausreichend Informationen über die neuen Optionen zu verschaffen und einen Überblick über diese komplexe Vielfalt zu erhalten. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg beschlossen, den Kammermitgliedern eine Fortbildungsveranstaltung an zubieten, in denen die wesentlichen neuen bildgebenden Untersuchungsmethoden vorgestellt werden. Dabei geht es nicht so sehr um die Grundlagen und die technische Methodik, auf welcher diese Untersuchungs methoden basieren. Vielmehr werden die typischen Indika tionen, die Vor- und Nachteile sowie die spezifische Überlegenheit, die diese bildgebenden Methoden jeweils bei bestimmten Fragestellungen gegenüber einer möglichen Alternative haben, im Mittelpunkt stehen. Auch die finanziellen Aspekte, insbesondere die Frage der Kostenübernahme, sowie sie zurzeit geregelt ist, wird dabei kurz dargestellt. Termin: Samstag, 20. Juni 2015 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 24/2015) Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: beantragt Hilfe beim Sterben – welche Regelungen sind nötig? Die Diskussionen um ein würdevolles, selbstbestimmtes Lebensende für Menschen mit unheilbaren schweren Erkrankungen ohne Aussicht auf Besserung halten sowohl in den Medien und der Öffentlichkeit als auch in der Ärzteschaft seit vielen Jahren an. Bei den Ärztinnen und Ärzten bestehen nach wie vor große Unsicherheiten im Bereich der Sterbebegleitung, teilweise auch durch die bestehenden Differenzen zwischen den gesetzlichen Regelungen und der Berufsordnung. Auf Beschluss des Vorstandes der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung deshalb eine Fortbildungsveranstaltung zur Sterbebegleitung an. Im Mittelpunkt stehen die ethischen Kriterien, die juristischen Aspekte und die Situation des Arztes zwischen Empathie für den Patienten und der eigenen persönlichen Ein stellung zu den letzten Fragen. Termin: Mittwoch, 8. Juli 2015 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 35/2015) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. ÄBW 03 • 2015 195 Bekanntmachungen Vorankündigung Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer Das Impfen gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten prophylaktischen Errungenschaften der modernen Medizin. Die Aus rottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung in Europa sind ausgewiesene Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten haben zum Beispiel Masern-Epidemien zur Folge sowie jedes Jahr vermeidbare Todesfälle durch Influenza. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer schon 1999 entschieden, dass Ärzte über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet deshalb seinen Kammermit gliedern einen Kurs an, der sich inhaltlich und zeitlich an dem Impf-Curriculum der Bundes ärztekammer ausrichtet. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten Stand der Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung von Impfungen sowie über die Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben. Termin: Samstag, 12. September 2015 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 23/2015) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Vorankündigung 40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionspräven tion in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die am 31. 07. 2012 in Kraft getreten ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine, den Krankenhäusern vergleichbare, medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufs erfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen anbietet. Impressum Termine: 6.–8. November 2015 (Fr–So) und 18.–20. Dezember 2015 (Fr–So) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 30 Gebühr: 600,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis – individuell – nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) – individuell – nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert Zeuner Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenleitung: Angela Grüssner Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27 [email protected] Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27 [email protected] Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected] Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 58 vom 1. 1. 2015 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg Internet: www.ärzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 € zzgl. 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Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Eins endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vora usgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. 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Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, 97091 Würzburg 196 ÄBW 03 • 2015 Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14 E-Mail: [email protected] Partner des Arztes in Baden-Württemberg f ü r Pr axi s e i n r i c h t u n g , P raxi s m an ag e m e n t u n d Marke t ing Metropol Findus Metropol GmbH Ihr Partner in Sachen Praxisräumung und Entsorgung • Entrümpelungen An- und Verkauf Robert-Bosch-Str. 6, 68723 Schwetzingen Telefon: +49 (0) 62 02 - 20 484 20 Telefax: +49 (0) 62 02 - 20 484 22 E-Mail: [email protected] Home: www.findus-metropol.de Geschäftszeiten: Mo.– Fr. 10.00 –18.00 Uhr Sa. 10.00 –14.00 Uhr wolf.g. praxis + objekteinrichtungen planung architektur innenarchitektur projektsteuerung möbelfertigung www.wolf-g.com Anzeigenleitung Angela Grüssner Tel.: (07 11) 6 36 72-8 27 Fax: (07 11) 6 36 72-7 27 E-Mail: [email protected] 73432 aalen kneippweg 16 fon: 073 61 / 98 17 95 fax: 073 61 / 98 17 94 e-mail: [email protected] Apotheken, Praxen und Kliniken, Innenausbau Gütler Objekteinrichtungen GmbH Auftrags-Management Rudolf Beck Tel.: (07 11) 6 36 72-8 61 Fax: (07 11) 6 36 72-7 60 E-Mail: [email protected] Anzeigenschluss für Heft 4/2015 ist der 30. März 2015 Gewerbestrasse 8 91560 Heilsbronn Telefon 09872 / 9797-10 Fax 09872 / 9797-25 Mail [email protected] ■ Beratung – Planung – Gestaltung - Koordination – Produktion – Montage ■ mayer gmbh amalienstraße 4 75056 sulzfeld tel. 07269 / 91999-0 www.mayer-im.de www.guetler-einrichtungen.de praxisplanung praxiseinrichtung bauleitung wir entwerfen raumkonzepte und fertigen einrichtungen - auf ihre wünsche und preisvorstellungen abgestimmt Geschichte(n) der Medizin O. Erens – A. Otte (Hrsg.) Seit Menschengedenken schreibt die Medizin ihre eigene(n) Geschichte(n). Bis heute faszinieren Berichte über Krankheiten oder Todesfolgen vergangener Zivilisationen, Herrscher und Persönlichkeiten. In diesem Band sind ausgewählte medizinhistorische Beiträge aus dem Ärzteblatt Baden-Württemberg kompakt versammelt. So werden Vitae aus der Zeit zwischen dem zweiten Jahrhundert vor Christus und heute exemplarisch und kurzweilig vorgestellt. Doch nicht nur die Krankheitsverläufe prominenter Protagonisten faszinieren. Bemerkenswert sind auch die Veränderungen von Moral-Vorstellungen innerhalb der Geschichte(n). 1. Auflage 2014, ISBN 978-3-87247-763-7 Gebunden, 160 Seiten, Preis € 38,- Bestellcoupon Fax-Hotline: +49 711 / 6 36 72-735 Name, Vorname Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) der Neuerscheinung O. Erens • A. Otte (Hrsg.), „Geschichte(n) der Medizin“ (Best.-Nr. 76300) Firma/Abteilung/Funktion Nr. Straße / Postfach 1. Auflg. 2014, zum Preis von 38,- € zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu. Land PLZ Ort Telefax Telefon E-Mail Datum Unterschrift med_341 Gentner Verlag • Buchservice Medizin Postfach 101742 • 70015 Stuttgart Tel. +49 711/63672-857 • Fax +49 711/63672-735 E-mail: [email protected] • www.asu-arbeitsmedizin.com/buecher