Broschüre Service§center

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Broschüre Service§center
LANDES- UND
BEZIRKSGERICHT LINZ
JUSTIZ-SERVICECENTER
beim Landes- und Bezirksgericht Linz
Verbesserung der Situation für die
rechtsuchende Partei
Wegfall mehrerer Amtswege
Rasche Auskünfte aus Registern
Ausgabe sämtlicher Formulare
Sachliche und fachkompetente Auskünfte
Zahlstelle für alle Gerichtsgebühren
Servicecenter beim Landes- und Bezirksgericht Linz
INHALTSVERZEICHNIS
Außerstreitsachen .......................................................................................................... 2 Zivilsachen ..................................................................................................................... 2 Exekutionssachen .......................................................................................................... 3 Strafsachen .................................................................................................................... 3 Firmenbuchsachen ........................................................................................................ 3 Grundbuchsachen .......................................................................................................... 4 Beglaubigungen ............................................................................................................. 4 Schuldenregulierung- bzw. Insolvenzsachen ................................................................. 5 Kraftloserklärung ............................................................................................................ 5 Einstellung von Kraftloserklärungen .............................................................................. 5 Auskünfte aus der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste ............... 5 Berechnung Zeugen-, Schöffen- und Geschworenengebühren .................................... 5 Wegweiser durch die Ämter Österreichs ....................................................................... 6 KONTAKT UND ÖFFNUNGSZEITEN
4020 Linz, Fadingerstraße 2
Telefon: +43 5 760121 – 12300
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten für persönlich vorsprechende Parteien:
Montag – Freitag durchgehend von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Telefonische Amtstagsterminvergabe:
Montag – Freitag ab 13.00 Uhr
Autor: Mag. Josef Ecklmayr
Stand 1.10.2013
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Servicecenter beim Landes- und Bezirksgericht Linz
AUSSERSTREITSACHEN
 Ladung zum Vergleichsversuch
im Anschluss an das Vorgespräch mit der Richterin/dem Richter
 Terminvergabe für den Amtstag
auch für das Bezirksgericht Urfahr
Telefonisch und persönlich
 Einvernehmliche Scheidung
Im Servicecenter wird nur der Amtstagstermin bei der zuständigen Richterin/dem
Richter vergeben. Das Scheidungsverfahren führt die Richterin/der Richter.
Die Anwesenheit beider Ehegatten ist erforderlich.
Mitzubringende Dokumente:
• Heiratsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• gültiger amtlicher Lichtbildausweis
• Meldezettel
• Geburtsurkunde der minderjährigen Kinder
• Urkunden (z.B. Grundbuchsauszug, Mietvertrag)
Gebühren:
Euro 279,00 für Scheidungsantrag
Euro 279,00 für Vereinbarung oder
Euro 418,00 für Vereinbarung bei Übertragung von Eigentum (z.B. Eigentumswohnung, Liegenschaft) oder Begründung bücherlicher Rechte (z.B. Pfandrechte)
 Scheidungsklage
Im Servicecenter wird nur der Amtstagstermin bei der zuständigen Richterin/dem
Richter vergeben. Das Scheidungsverfahren führt die Richterin/der Richter.
Mitzubringende Dokumente:
• Heiratsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• gültiger amtlicher Lichtbildausweis
• Meldezettel
• Geburtsurk unde der minderjährigen Kinder
• Urkunden (z.B. Grundbuchsauszug, Mietvertrag)
Gebühren: Euro 297,00 für Scheidungsklage
ZIVILSACHEN
 Terminvergabe für den Amtstag
auch für das Bezirksgericht Urfahr
 Berechnung der Zeugengebühren in Zivilsachen (ohne Kostenvorschuss)
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Servicecenter beim Landes- und Bezirksgericht Linz
 Protokollierung Verfahrenshilfeanträge oder die Ausgabe des entsprechenden
Formulares
 Formularausgabe
(ZPF1, ZPF 58a)
 Terminvergabe für prätorischen Vergleichsversuch Protokollierung und
Zustellung der Ladung an den Antragsgegner
 Protokollierung einfacher Mahnklagen
 Aufnahme von Einsprüchen
EXEKUTIONSSACHEN
 Protokollierung von Exekutionsanträgen
mit rechtlicher Information
Mitzubringende Dokumente: Vollstreckbarer Titel (z.B.Urteil)
Gebühr: richtet sich nach der Höhe der hereinzubringenden Forderung
 Protokollierung von Einstellungsanträgen
 Protokollierung von Einschränkungsanträgen
 Protokollierung von Fortsetzungsanträgen
 Auszüge aus dem Namensverzeichnis
nur persönlich
Gebühr: Euro 0,63 je Seite
Mitzubringende Dokumente: gültiger amtlicher Lichtbildausweis
 Telefonische Ersuchen um Übersendung der Formulare für Drittschuldner
STRAFSACHEN
 Berechnung sämtlicher Zeugen-, Schöffen- und Geschworenengebühren
 Koordinierung der Schulklassen
(die bei Verhandlungen zuhören)
FIRMENBUCHSACHEN
 Firmenbuchauszüge
Gebühr: Euro 13,70 (je angefangene 850 Zeilen)
 Auszüge aus der elektronischen Urkundensammlung
Gebühr: Euro 1,16 je Seite
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Servicecenter beim Landes- und Bezirksgericht Linz
 Ausdrucke von elektronischen Jahresabschlüssen
Gebühr: Euro 13,70
 Entrichtung der Eingabengebühr für Anträge und Jahresabschlüsse
 Amtsbestätigung gem. Artikel 20 der EU Richtlinie 93/36
Gebühr: Euro 3,57
GRUNDBUCHSACHEN
 Aufnahme von Grundbuchsprotokollen
(Pfandrechtslöschung, Namens-u. Adressänderung)
Gebühr: Euro 59,00
 Grundbuchsauszüge
Gebühr: Euro 13,70
 Auszüge aus der elektronischen Urkundensammlung
(erfasst ab 6. Februar 2006)
Gebühr: Euro 1,16 je Seite
Einsichtnahme in die Bände der Urkundensammlung des Grundbuches ist weiterhin
kostenlos, Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr
 Namensabfrage
(nur mit Nachweis des rechtlichen Interesses = Titel)
BEGLAUBIGUNGEN
 Unterschriftenbeglaubigung
Mitzubringende Dokumente:
• Urkunde im Original
• gültiger amtlicher Lichtbildausweis
Gebühr: Euro 17,00 + Euro 13,70 je Unterschrift und bei nicht bestimmbarem Wert
Zu beachten bei Pfandurkunde/Schuldschein (mit Wert)
Für die Gebührenbefreiung gem. § 53/3 WFG ist beizubringen:
• Eidesstattliche Erklärung der Bank, dass die Wohnungsgröße 130 m² nicht
übersteigt (Formular ist auch im Servicecenter erhältlich)
• Zusicherung des Landes OÖ betreffend Förderung des in der Pfandurkunde
genannten Betrages
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Servicecenter beim Landes- und Bezirksgericht Linz
 Abschriftenbeglaubigung = Vidimierung
Mitzubringende Dokumente:
• Urkunde im Original und Kopie
• gültiger amtlicher Lichtbildausweis
Gebühr: Euro 2,10 je Seite
 Apostille (Überbeglaubigung) und Zwischenbeglaubigungen
Gebühr für Apostille (Überbeglaubigung): Euro 13,70
Gebühr für Zwischenbeglaubigung: Euro13,70
SCHULDENREGULIERUNG- BZW. INSOLVENZSACHEN
 Protokollierung von Forderungsanmeldungen
Gebühr: Euro 22,00
 Übersendung oder Übergabe von Formularen
KRAFTLOSERKLÄRUNG
(Verlust eines Sparbuches)
Mitzubringende Dokumente:
• gültiger amtlicher Lichtbildausweis
• Bankbestätigung
Gebühr: Euro 78,00
EINSTELLUNG VON KRAFTLOSERKLÄRUNGEN
AUSKÜNFTE AUS DER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGEN- UND
GERICHTSDOLMETSCHERLISTE
BERECHNUNG ZEUGEN-, SCHÖFFEN- UND
GESCHWORENENGEBÜHREN
 Berechnung sämtlicher Zeugen-, Schöffen- und Geschworenengebühren im
Strafverfahren
 Berechnung sämtlicher Zeugen- und Laienrichtergebühren in Arbeits- und
Sozialrechtssachen
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 Berechnung der Fahrtkosten in Sozialrechtssachen
(nur Kläger)
 Berechnung der Zeugengebühren in Zivilsachen
WEGWEISER DURCH DIE ÄMTER ÖSTERREICHS
Hilfe und Informationen zu Recht und Behörden
www.help.gv.at
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen sämtliche Informationen über Behörden
Formulare/Online-Amtswege, Begriffslexikon
Ediktsdatei (Österreichweit)
www.edikte.justiz.gv.at
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Insolvenzdatei
Verkäufe und Verpachtungen in Insolvenzverfahren.
Gerichtliche Versteigerungen / Liegenschaften und bewegliche Sachen
Edikte aus Strafverfahren
Kundmachungen und Aufgebote
www.justiz.gv.at
• Gerichtliche Antragsformulare
• Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste
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