Die Anmeldung der Eheschließung ist beim Standesamt Ihres
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Die Anmeldung der Eheschließung ist beim Standesamt Ihres
Die Anmeldung der Eheschließung ist beim Standesamt Ihres Wohnsitzes zu machen. Hierbei ist es gleich, ob Sie dort Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Die Eheschließung kann, wenn Sie das wünschen, bei jedem Standesamt in Deutschland vorgenommen werden. Das kostet etwas mehr, abhängig von den Gebührenordnungen der einzelnen Bundesländer, ist aber möglich. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautag erfolgen, spätestens (dann müssen aber alle Papiere komplett und in Ordnung sein) -wenn Sie in Pirmasens wohnen und auch hier heiraten möchten: eine Woche vor dem Eheschließungstermin -wenn Sie von auswärts kommen oder als Pirmasenser auswärts heiraten möchten: 4 Wochen vor Ihrem Wunschtermin Wir empfehlen für die Anmeldung der Eheschließung einen Zeitraum von 4 Monaten bis 1 Monat vor dem gewünschten Termin Anmeldezeiten: Montag-Donnerstag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr nur mit festem Termin ! Terminvereinbarungen bitte über die Tel.-Nr.06331 / 842902 oder 842904 Welche Kosten kommen auf Sie zu? 75,-- Euro Zusätzliche Kosten entstehen z.B. wenn -ausländisches Recht zu beachten ist, 10-50 Euro -Sie am Samstag heiraten möchten, 35 Euro -Sie ein Stammbuch / Dokumentenmappe kaufen möchten, 2,50 -35 Euro Trautage sind beim Standesamt Pirmasens: Mittwoch Vormittag und Freitag Vormittag am 2. Samstag im Monat, vormittags zwischen 10.00 Uhr und 11.30 Uhr (letzter Termin). Die Trauung am Samstag kostet, wie oben erwähnt, einen Aufschlag von 35 Euro zu den übrigen Kosten und ist mindestens 4 Wochen vorher anzumelden. Vom Ablauf der Trauung her gibt es keinen Unterschied zu den Trauungen an Wochentagen. Dolmetscher Ist mindestens einer der Brautleute oder der Trauzeugen der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig, muss zur Anmeldung der Eheschließung und zur Eheschließung ein vereidigter Dolmetscher mitgebracht werden. Eine Liste der Dolmetscher ist bei uns erhältlich, beauftragen und bezahlen müssen Sie den Dolmetscher selbst. Die Entscheidung, ob ein Dolmetscher notwendig ist oder nicht, trifft der Standesbeamte.